Mehrere Hundert Bürgerinnen und Bürger sind am Samstag der Einladung der FDP/DVP-Fraktion zur Veranstaltung „Wölfe in Baden-Württemberg – Eine Diskussion zwischen Naturverklärung und Panikmache“ gefolgt. Im Landtag diskutierten sie mit dem Landesjägermeister, Dr. Jörg Friedmann, dem Geschäftsführer des Landnutzerverbandes „Forum Natur Brandenburg“, Gregor Beyer, sowie mit dem Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, und dem für Naturschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Andreas Glück, über den Umgang mit dem zurückkehrenden Raubtier.

Bullinger wies darauf hin, dass Baden, Württemberg und Hohenzollern nur 3 Millionen Einwohner hatten, als die letzten Wölfe im neunzehnten Jahrhundert geschossen wurden. Heute seien es aber fast 11 Millionen Einwohner mit einer engmaschigen Verkehrsinfrastruktur und Landnutzung. „Vor diesem Hintergrund muss sowohl aus Sicht des Tiers als auch aus Sicht des Menschen die Frage erlaubt sein, wo und auf welche Weise können wir dem Wolf überhaupt Lebensräume anbieten, ohne dass es zu ständigen Konflikten kommt“, sagte Bullinger. Die Ankündigungen der neuen Bundesregierung zum Wolfsmanagement im schwarz-roten Koalitionsvertrag bezeichnete Bullinger als „Hoffnungsschimmer“. Inwieweit diesen Aussagen auch eine baldige Umsetzung folgen werde, bleibe aber abzuwarten.

Jörg Friedmann vom Landesjagdverband kritisierte, in der Diskussion über den Wolf fehle es oftmals an Wissen über ökologische Zusammenhänge und Wechselwirkungen. „Man darf eine Tierart niemals isoliert betrachten“, forderte der Landesjägermeister. Es passe nicht zusammen, einerseits die Ausbreitung des Hirschs in Baden-Württemberg auf wenige ausgewiesene Rotwildgebiete zu begrenzen und andererseits den Wolf ohne Einschränkungen auf der vollständigen Fläche des Landes willkommen zu heißen. Denn das Rotwild zähle in anderen Ländern zur Hauptbeute des Wolfs. Auch werde die Rückkehr des Wolfs das Verhalten des Schalenwilds verändern. Die Schwarzwildbejagung werde dadurch schwieriger. Wer zudem einer unkontrollierten Ausbreitung des Wolfs das Wort rede, bringe die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Gefahr. Denn diese werde in Baden-Württemberg nicht zuletzt von vielen Nebenerwerbslandwirten betrieben, die sich keine teuren Herdenschutzmaßnahmen leisten könnten. Scharfe Kritik übte Friedmann an der Uneinigkeit der grün-schwarzen Landesregierung. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) dürfe nicht, wie jüngst verkündet, im Alleingang Managementmaßnahmen mit benachbarten Ländern abstimmen, ohne diesbezüglich vorab Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) zu konsultieren. Die Ausgrenzung von Landwirten und Jägern durch den grünen Umweltminister bei diesem Thema sei nicht hinnehmbar. Des Weiteren kritisierte Friedmann die jüngste Vereinbarung der Umweltministerien von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, genehmigte Abschüsse nur durch spezielle Einsatzteams der Länder durchführen zu lassen. Dies grenze die Jagdausübungsberechtigten in den Revieren aus und untergrabe das Recht am Grundeigentum. Auch Gregor Beyer plädierte dafür, in solchen Fällen zuerst die örtlichen Jäger anzufragen.

In seinem Vortrag berichtete Beyer von den alltäglichen Problemen mit Wölfen im Osten. Baden-Württemberg befinde sich verglichen mit Brandenburg noch ganz am Anfang der Entwicklung, müsse andererseits aber auch nicht jeden Fehler wiederholen, den Brandenburg beim Umgang mit dem Tier schon gemacht habe. Wichtig sei daher, sich rasch von „drei Märchen“ zu verabschieden. Als erstes Märchen bezeichnete Beyer die Behauptung, der Wolf sei in Deutschland ausgestorben gewesen und müsse in Europa wegen eines ungünstigen Erhaltungszustands noch immer besonders streng nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt werden. „Der Wolf war in den neuen Ländern faktisch nie ausgestorben, in der DDR wurde nur jeder einzelne Wolf rigoros geschossen“, stellte Beyer klar, der ausdrücklich hinzufügte, dass dies heute keine vernünftige Handlungsmöglichkeit darstelle. Zudem gebe es zwischen den Wolfsbeständen im Norden, Osten und Süden Europas durchaus einen nachweisbaren genetischen Austausch.

Das zweite Märchen sei, dass der Wolf, vor allem Menschen gegenüber, ein scheues Tier sei. Beyer präsentierte dazu einen Flyer der Regierung des amerikanischen Staates Alaska zum Umgang mit Wölfen, in dem unter anderem davor gewarnt wird, Kinder allein an Bushaltestellen warten zu lassen und in Wolfsgebieten ohne größere Gruppe wandern zu gehen. „Weder ist der normale Wolf von Natur aus scheu, noch gibt es spezielle Problemwölfe mit unnormalem Verhalten. Vielmehr wird jeder Wolf mit seinem natürlichen Wolfsverhalten zu einem Problem, wenn aus seiner Sicht Zeit, Ort und Gelegenheit stimmen“, sagte Beyer. Niemand müsse deshalb in Panik verfallen, aber der Wolf habe nun einmal keine genetisch bedingte Scheu vor dem Menschen, sondern müsse diese immer wieder beigebracht bekommen. „Wenn er, wie im brandenburgischen Rathenow geschehen, tagelang durch den Vorgarten einer Kindertagesstätte streift, dann muss man ihm eben mit geeigneten Mitteln klarmachen, dass er dort nichts verloren hat“, forderte Beyer. Als „drittes Märchen“ nannte Beyer die Behauptung, der Wolf greife sich in der Regel nur Wildtiere, aber nur ganz selten Haus- oder Nutztiere. „Der Wolf ist letztlich auch nur ein fauler Hund“, sagte Beyer. Es sei für das Raubtier unlogisch, sich bei der Jagd auf schnelle Wildtiere zu verausgaben, wenn es sich einfach auf einer umzäunten Weide bedienen könne. In Brandenburg und Sachsen gehörten Risse an Schafen, Rindern, Reitpferden und inzwischen sogar Hunden zur Tagesordnung.

Andreas Glück, der anschließend die Diskussion mit dem Publikum im bis auf den letzten Platz gefüllten Plenarsaal moderierte, stellte fest, dass Baden-Württemberg inzwischen kein „Wolfserwartungsland“ mehr sei, sondern ein „Wolfsland“. In ihrer Stellungnahme zur Kleinen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion, „Amtliche Wolfsstatistik in Baden-Württemberg“, Drucksache 16/3477, habe die Landesregierung jüngst geantwortet, dass es zwischen Juni 2015 und Januar 2018 schon 20 amtlich bestätigte Wolfsnachweise gegeben habe, darüber hinaus mehrere Hundert unbestätigte Sichtungen von Wölfen. Die grün-schwarze Landesregierung solle den Wolf daher nicht nur in ihr Wildtier-Monitoring aufnehmen, sondern die Tierart, wie schon die ebenfalls streng geschützten Arten Luchs und Auerhuhn, mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagement aufnehmen. Zudem forderte Glück die Landesregierung auf, eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild auf den Weg zu bringen, um bestehendes Recht zusammenzufassen, Zuständigkeiten zu klären und Verfahrensabläufe in konkreten Gefahrensituationen zu beschleunigen. Auch müsse es klare Schadensregelungen geben, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsangriffen die Flucht von der Weide ergreifen. „Wir werden Grüne und CDU bei all diesen offenen Fragen aus der Opposition heraus antreiben. Denn das bisherige Larifari der Landesregierung wird der Situation und den Betroffenen in den ländlichen Räumen nicht gerecht“, sagte Glück abschließend.

Angesichts der vom Umweltministerium bestätigten Sichtung eines Wolfs in Korntal-Münchingen (Landkreis Ludwigsburg) fordern der naturschutzpolitische Sprecher Andreas Glück und der Sprecher für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, die Landesregierung dringend zum Handeln auf.

„Statt sich bei jeder Wolfsmeldung reflexartig zu äußern, es werde sich schon nicht um einen echten Wolf, sondern um einen Hund gehandelt haben, sollten die Regierungsfraktionen endlich beginnen, die berechtigten Sorgen der Bürger im Land ernst zu nehmen“, so Glück und mahnt weiter:  „Dabei hilft es gerade nicht, wenn im Vorfeld ein Wahlkreisabgeordneter der Grünen beschwichtigt, ein echter Wolf wäre in der Region um Korntal-Münchingen aufgrund der dichten Besiedelung äußerst ungewöhnlich. Es müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden für den Fall, dass ein Wolf tatsächlich zu einer Gefahr für Menschen oder Nutztiere wird. Wir bekräftigen daher unsere Forderung, den Wolf zunächst ohne Jagdzeit ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die Erfahrungen aus Brandenburg und Sachsen zeigen klar, dass die Möglichkeiten nach dem Bundesnaturschutzrecht bei Weitem nicht ausreichen, da dort teilweise bereits erteilte Abschussgenehmigungen nach Klagen von Umweltverbänden wieder zurück genommen wurden.“

„In einer Gefahrensituation hilft eine juristische Prüfung des Bundesnaturschutzrechts nicht weiter. Insofern ist es zu begrüßen, dass Landwirtschaftsminister Hauk jüngst Umweltminister Untersteller auf die in der Tat vorbildliche Wolfsverordnung des Landes Brandenburg hingewiesen hat“, stellen Glück und Bullinger fest und fordern: „Wenn eine konkrete Gefahr für Menschen oder Nutztiere besteht, muss eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs rasch und unbürokratisch genehmigt werden können.“

Der Sprecher für naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, und sein für Agrarpolitik zuständiger Fraktionskollege, Dr. Friedrich Bullinger, haben sich mit Blick auf den nach dem grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) im Jahr 2018 anstehenden Wildtierbericht des Landes klar für eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ausgesprochen.

„Der erste Nutztierriss durch den Wolf im Kreis Heilbronn ist nun dokumentiert“, so Glück und forderte „ein praktikables Instrumentarium für Monitoring und Management, bevor wir flächendeckend Probleme wie in Brandenburg bekommen.“ Der Wolf gehöre daher wie schon heute der Luchs mit ganzjähriger Schonzeit ins sogenannte „Schutzmanagement“ des JWMG aufgenommen. „Es muss rasch und rechtssicher gehandelt werden können. wenn ein einzelner Wolf eben keine Scheu vor dem Menschen zeigt und Probleme bereitet“, so Glück und sieht mit der langwierigen Genehmigungskette unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für Abschussgenehmigung nach dem Naturschutzrecht als wenig geeignet an.

Bullinger wies auf die Auswirkungen der Rückkehr des Wolfes auf die Nebenerwerbslandwirtschaft und die Offenhaltung der Kulturlandschaften hin. Es sei heute schon schwer genug, junge Leute dafür zu begeistern, im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb neben dem eigentlich Beruf noch eine kleine Mutterkuhherde oder eine Handvoll Schafe zu halten, um die artenreichen Wacholderheiden zu pflegen, so Bullinger und warnte: „Diese Nebenerwerbslandwirte, die für unsere Landschaften so wichtig sind, kaufen sich nicht für mehrere Tausend Euro einen Herdenschutzhund oder Schutzzäune. Sie geben nach dem ersten Wolfsriss einfach auf“.

Glück erinnerte daran, dass der brandenburgische Wolfsexperte Gregor Beyer in der Anhörung, die der Landtag am 26. Oktober durchgeführt hat, ausdrücklich vor einem Irrglauben an technische Herdenschutzmaßnahmen gewarnt hatte. Wörtlich hatte Beyer gesagt: „Sie werden den Rüstungswettbewerb mit dem Wolf verlieren.“ Es brauche daher jetzt ein praktikables Instrumentarium für ein Wolfsmanagement, bevor eine Häufung von Nutztierrissen auftrete, oder der Wolf wie in Berlin, Brandenburg und Sachsen in den Vorgärten nach Mülltonnen und Haustieren Ausschau halte, forderten Glück und Bullinger.

Zur Debatte über den künftigen Umgang mit Wölfen erklärten der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, und der agrarpolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger, gemeinsam:

„Wir fordern die Landesregierung auf, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, damit eine rasche und dennoch rechtssichere Entnahme von Problemtieren möglich wird. Der Wolf ist nun definitiv nach Baden-Württemberg zurückgekehrt und dies hat für die ökologisch wichtige Weidehaltung von Nutztieren schon jetzt unübersehbare Folgen. Umweltminister Franz Untersteller hat uns noch in Landtags-Drucksache 16/787 vor einem Jahr auf unseren Antrag hin mitgeteilt, dass sich die Überführung des Wolfs aus dem reinen Naturschutzrecht in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes des Landes Baden-Württemberg nicht stelle, da dies eine dauerhafte Rückkehr der Tierart erfordere. Nach dem dokumentierten Wolfsriss ist diese Aussage nunmehr obsolet. Mit Wölfen ist auch bei uns zukünftig zu rechnen. Wir fordern die Oberste Naturschutzbehörde und die Oberste Jagdbehörde daher nun im Vorfeld des gesetzlich gebotenen Wildtierberichts 2018 dazu auf, den Wolf analog zum Luchs zunächst bei Zuweisung einer ganzjährigen Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen. Dies würde durch die Einbindung der Jägerschaft erstens ein engmaschiges Monitoring des Wolfs ermöglichen und zweitens rechtssichere Hegeabschüsse einzelner Problemtiere.“

Zur heutigen Meldung des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, er erwäge die Freigabe des Bibers zur Jagd, erklärte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die von Minister Hauk angekündigte Maßnahme, den rasch steigenden Biberbestand künftig besser zu managen, wurde von der FDP Fraktion wiederholt gefordert. Auch wenn wir uns sehr darüber freuen, dass der Biber nicht länger zu den gefährdeten Tieren zählt, lässt sich nicht ignorieren, dass er mittlerweile in manchen Gebieten enorme Schäden verursacht, da er keine natürlichen Feinde besitzt.

Umso mehr ist Minister Hauk gut beraten, den Biber zur Jagd freizugeben, da unsere Jäger das einzige Regulativ sind, um der Plage Herr zu werden. Parallel hierzu sollte, wie von der FDP vorgeschlagen, auch ein Entschädigungsfonds nach bayerischem Vorbild für die betroffenen Gebiete eingerichtet werden.“

In der ersten Beratung über einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes sagte der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger, die CDU sei „als Tiger gestartet und nicht einmal als Bettvorleger, sondern eigentlich nur als kleiner grüner Waschlappen gelandet“. Die CDU, erklärte Bullinger, hätte noch bis zur Wahl eine umfassende Korrektur des grün-roten Jagdgesetzes versprochen und versuche nun, den Jägerinnen und Jägern sowie den von Wildschäden betroffenen Land- und Forstwirten „zwei rein kosmetische Änderungen“ als Verhandlungserfolg zu verkaufen“.

Die Argumentation, die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Mindestfläche für Wildfütterungskonzeptionen für Rehwild von derzeit 2.500 auf künftig 1.500 Hektar erlaube ein kleinräumigeres Vorgehen, sei hanebüchen. „Hier waren wieder einmal Bürokraten am Werk. Der unzumutbare Genehmigungsaufwand entsteht nicht nur durch die Mindestgröße, sondern allein schon durch das kropfunnötige Fütterungsverbot“, sagte Bullinger. Auch die geplante Änderung, wonach es zukünftig erlaubt sein soll, dass Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden kann, sei unzureichend und unausgegoren. Im Begründungstext des Gesetzentwurfs heißt es dazu: „Eine durchbrochene Schneedecke liegt nach der Definition der World Meteorological Organization […] bei einem Schneebedeckungsgrad von mindestens 50 Prozent vor.“ Dazu Bullinger: „An dieser Stelle wird schon deutlich, dass die Regelung ebenso wenig praktikabel wie rechtssicher ausfallen wird.“

Klaus Hoher


Sprecher für Naturschutz, Land-, Wald- und Forstwirtschaft

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Bodensee

Als gelernter Landwirt im eigenen Betrieb bin ich schon mein Leben lang mit Leidenschaft draußen in der Natur tätig. Die heimische Nahrungsmittelproduktion und die Entwicklung des ländlichen Raumes bilden den Mittelpunkt meines politischen und privaten Wirkens. Landwirte als Landschaftspfleger und Bewahrer unserer Heimat brauchen Unterstützung, um sich in der globalisierten Welt mit undurchsichtigen Märkten zu behaupten. Dazu gehört auch der Kampf gegen den Klimawandel, dem mit innovativen Ideen begegnet werden muss und nicht mit ideologisch gefärbten Verboten.

Ihr Klaus Hoher

  • Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Wahlkreis:

67-Bodensee

Ansprechpartner:

Adresse:

Spießhalden 4
88682 Salem-Mittelstenweiler

Telefon:

+49 7544 9679922 oder +49 176 57942745

Fax:

E-Mail:

klaus.hoher.mdl@nc-online.de

Bürozeiten:

Geboren am 15. Mai 1968 in Überlingen; verheiratet, zwei Kinder.

Landwirt. Staatlich geprüfter Wirtschafter im Landbau. Seit 1986 selbständiger Unternehmer (Pferdepension, Reitschule und Gastronomie).

Seit 2002 FDP-Mitglied

Seit 2009 FDP-Gemeinderat in Salem

Vorsitzender FDP-Bezirk Bodensee-Oberschwaben

Delegierter für den Bundesparteitag und den Landesparteitag

Beisitzer im FDP-Landesvorstand Baden-Württemberg

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg seit 10. April 2016.

Vorsitzender des Reit- und Fahrclubs Grasbeuren e. V. und Mitglied des Fördervereins der Stiftung Alten- und Pflegeheim Wespach e. V.,

Selbständiger Land- und Forstwirt (Schwerpunkt). Selbständiger Gastronom (Reiterstüble in Salem). Inhaber des Reit- und Fahrstalls Hoher (Pferdepension, Reitunterricht).

Mitglied stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; Mitglied im Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat anlässlich des heutigen Beschlusses des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes durch die grün-rote Regierungsmehrheit im Landtag gefordert, dass die neue Landesregierung im Jahr 2016  „dieses praxisuntaugliche Gesetz“ innerhalb der ersten 100 Tage korrigieren müsse. „Das was Sie heute beschließen, ist faktisch die Abschaffung des bewährten Jagdrechts durch die Unterordnung unter das Natur- und Tierschutzrecht“, erklärte Bullinger. Die FDP-Landtagsfraktion, welche die namentliche Abstimmung über das Gesetz beantragte und geschlossen gegen das Gesetz stimmte, unterstrich noch einmal ihre verfassungsrechtlichen Bedenken.

Bullinger erläuterte, das Jagdrecht sei im deutschen Rechtskreis ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht, das in der Bundesrepublik unter dem besonderen Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes stehe: „Der Tenor des Misstrauens und die Eingriffe ins Eigentum stellen einmal mehr unter Beweis, welch gestörtes Verhältnis Grün und Rot zu Eigentum, zur Eigenverantwortung und zum ehrenamtlichen Engagement haben.“

Bullinger warf Grün-Rot vor, die Jäger und den Landtag gleichermaßen zu entmündigen. Durch die zahlreichen Ermächtigungsregelungen im Gesetz, könne der Minister für den Ländlichen Raum Jagdpolitik künftig im Wege von Rechtsverordnungen am Parlament vorbei betreiben. Mit Blick auf die Jäger ziehe sich das grün-rote Credo durch das Gesetz: „Verbieten, bevormunden, vorschreiben, gängeln. Wir Liberalen haben ein anderes Weltbild vom mündigen Bürger.“ Als „völlig verfehlt“ bezeichnete der FDP-Abgeordnete zudem die Wildschadensregelungen im neuen Gesetz.

Abschließend erklärte Bullinger für die FDP-Landtagsfraktion:  „Wir lehnen dieses ideologisch orientierte und für die Praxis untaugliche Gesetzeswerk ab,

  • weil es die kundigen Jäger und Heger bevormundet und gängelt,
  • weil es Eigeninitiative und Ehrenamt bestraft,
  • weil es keine praxistauglichen Wildschadensregelungen vorsieht,
  • weil es durch viele Ermächtigungen am Landtag vorbei der Exekutive Tür und Tor öffnet,
  • weil es Bürokratie nicht abbaut, sondern Bürokratie mehrt,
  • weil es für den ländlichen Raum insgesamt schädlich sein wird und
  • weil es die im Grundgesetz verankerte Eigentumsrechte mit Füßen tritt.“

In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes“ sagte der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Anhörung zu dem überarbeiteten Gesetzentwurf hat gezeigt, dass alle anwesenden zwölf  Experten mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Der überarbeitete Entwurf des Jagdgesetzes enthält bürokratische und praxisferne Verschlimmbesserungen. Er nimmt sowohl den Jägerinnen und Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten ihre Rechtsicherheit. Eine absurde Annahme ist, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten. Auch wenn die eine oder andere Regel gegenüber dem ersten Entwurf abgemildert wurde, ist das von Grün-Rot geplante Jagdrecht voller Ideologie, voller Misstrauen gegenüber den kundigen Jägern. Dieser Entwurf verstößt vor allem gegen die Eigentumsrechte. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Art. 14 des Grundgesetzes. .

Zeitliche Jagdbeschränkungen und Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden, die im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen.

Zur Vorstellung des Kompromiss-Entwurfs zum Jagdgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der nun von Grün-Rot vorgestellte, überarbeitete Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz enthält im Vergleich zum ersten Entwurf eine Reihe praxisferner und bürokratischer Verschlimmbesserungen, welche sowohl den Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten Rechtsicherheit wegnimmt.“ Als Beispiel nannten Rülke und Bullinger die „vollkommen absurde Annahme“, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten.

Die beiden FDP-Abgeordneten unterstrichen abermals ihre verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gesetzentwurf: „Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes. Zeitliche Jagdbeschränkungen und sachliche Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden und im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen. In jedem Fall begibt sich Grün-Rot mit derartigen Regelungen auf ein verfassungsrechtlich unsicheres Terrain.“

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung im Streit um das geplante neue Jagdgesetz gegenüber den Jägern zu großen Zugeständnissen bereit sei, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass sich Grün-Rot der Vernunft annähert. Es war gut, dass sich Jägerschaft und Opposition gegen den ideologischen Blödsinn im neuen Jagdgesetz gewehrt haben. Dies zahlt sich jetzt aus. Ich bin gespannt, ob sich das Landwirtschaftsministerium gegen seine bisherigen Vorgesetzten beim Nabu am Ende auch durchsetzen kann.“

Die öffentliche Protestaktion der Jägerschaft vor dem Landtagsgebäude gegen die grün-rote Novellierung des Landesjagdgesetzes hat der FDP-Abgeordnete Andreas Glück als „sehr sympathisch und sachlich fundiert“ gelobt. „Die Jäger setzen auf ihre überzeugenden Argumente und gehen gesprächsbereit auf Öffentlichkeit und Politik zu. All jene, die den Jägern Dialogbereitschaft absprechen, sind heute Lügen gestraft worden“, sagte der Münsinger FDP-Abgeordnete, der vom vor dem Landtag aufgebauten Hochsitz aus ein Grußwort im Namen der gesamten FDP-Fraktion an die protestierenden Jäger richtete. Glück unterstrich in seiner Rede nochmals: „Seien Sie gewiss, wir als FDP -Landtagsfraktion stehen an Ihrer Seite.“

 

Zum Video der Rede: https://www.facebook.com/photo.php?v=744849422221414&set=vb.100000890890205&type=2&theater

Zur Meldung „Naturschützer trommeln für neues Jagdgesetz“ und zur Pressekonferenz von Natur- und Tierschutzverbänden zum neuen Jagdgesetz sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Fraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der Nabu-Vorsitzende Andre Baumann offenbart ein äußerst fragwürdiges Naturschutzverständnis, wenn er das Wohl von wildernden Haustieren über das Wohl von geschützten Wildtieren stellt. Die fast 40.000 Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg sind oftmals selbst Hundebesitzer und gehen mit der bestehenden Möglichkeit entsprechend verantwortungsvoll um. Wer aber schon einmal die Schreie eines Rehes gehört hat, dem ein wildernder Hund bei lebendigem Leib Fleischfetzen herausreißt, oder wer sich vor Augen führt, wie viele Amseln und Rotkehlchen jedes Jahr verwilderten Katzen zum Opfer fallen, der sieht ein, dass Jägern im Sinne des Artenschutzes ein rasches Eingreifen möglich bleiben muss. Es besteht die Hoffnung, dass einige sachkundige SPD-Abgeordnete bei ihrem Nein gegen das unpraktikable neue Landesjagdgesetz bleiben und den Unsinn verhindern.“

 

 

Zur Meldung, dass der Landesjagdverband das von der grün-roten Landesregierung beschlossene neue Jagdgesetz nicht akzeptieren werde, sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die ablehnende Haltung der Jägerschaft ist vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Der von Minister Bonde vorgelegte Gesetzentwurf ist praxisfern, eigentumsfeindlich, verbotsorientiert und zielt auf eine ideologische Bevormundung der Jägerschaft ab. Es zeigt sich immer mehr, dass das angebliche Beteiligungsverfahren mit den zahllosen Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises eine reine Alibiveranstaltung war.  An einer ernsthaften Einbindung der Verbände hatte Minister  Bonde von Beginn an kein Interesse.

Zur Meldung, dass der Landesjagdverband das von der grün-roten Landesregierung beschlossene neue Jagdgesetz nicht akzeptieren werde, sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die ablehnende Haltung der Jägerschaft ist vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Der von Minister Bonde vorgelegte Gesetzentwurf ist praxisfern, eigentumsfeindlich, verbotsorientiert und zielt auf eine ideologische Bevormundung der Jägerschaft ab. Es zeigt sich immer mehr, dass das angebliche Beteiligungsverfahren mit den zahllosen Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises eine reine Alibiveranstaltung war. An einer ernsthaften Einbindung der Verbände hatte Minister Bonde von Beginn an kein Interesse.

Zur Vorstellung des Kabinettsentwurfs des Landesjagdgesetzes durch Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und  der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Dass ausgerechnet Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde den Jägerinnen und Jägern jetzt überzogene Emotionalität und Unsachlichkeit unterstellen, ist blanker Hohn. Schließlich haben sie selbst die Ideologie und die sachfremden Gängelungen erst in den Gesetzesentwurf hinein gebracht. Der vorliegende Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist praxisfern, bürokratisch und eigentumsfeindlich. Der Wildtiermanager kostet viel Geld und ist im Grunde ein Bevormunder und Kontrolleur der Jäger. Der Gesetzentwurf schränkt die Jagd massiv ein und schadet damit dem ländlichen Raum und dem Artenschutz. Der Protest der Jäger ist daher kein unsachliches „Halali“ wie Herr Kretschmann meint, sondern die berechtigte Sorge um die Zukunft von Hege und Jagd in Baden-Württemberg.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, kritisieren die zentralen Punkte im Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz, die nun über die Presse bekannt geworden sind: „Hier werden bewährte Regelungen radikal grüner Ideologie geopfert. Es droht eine massive Einschränkung der Jagd in Baden-Württemberg und auch eine deutliche Verschlechterung beim Artenschutz.“ Unter anderem lehnen die FDP-Politiker die angekündigte Abschaffung der Wildfütterung ab. „Die Möglichkeit, Wild vor Futternot zu schützen, muss gewahrt bleiben. Das ist nicht zuletzt auch eine ethische Frage“, sagten Rülke und Bullinger. Die geplante generelle Jagdruhe in den Monaten März und April lehnen Rülke und Bullinger ab. Wenn das Wild erhebliche Schäden verursache, müsse es den Jägern möglich bleiben, regulierend einzugreifen.

Rülke und Bullinger kritisierten abermals Bondes Vorgehen bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes: „Es kann nicht sein, dass Minister Bonde seit Dezember immer wieder ankündigt, den Referententwurf zum Gesetz zuerst den betroffenen Verbänden im sogenannten Koordinierungskreis vorzustellen, und dann erfahren sowohl Jäger als auch Landtagsabgeordnete die wesentlichen Punkte aus der Presse. Diesem Minister mangelt es nicht nur in vielen Bereichen an Sachverstand, sondern auch an Anstand.“ Die angeblich grün-roten Werte Transparenz und Gehört-Werden habe der Minister beim Landesjagdgesetz bisher mit Füßen getreten, sagten Rülke und Bullinger.