Wolf im Porträtmodus

Wir brauchen ein ganzheitliches Wildtiermanagement.

Welcher Weg ist der richtige im Umgang mit der Rückkehr des Wolfs nach Baden-Württemberg? Diese Frage diskutierte der Sprecher für Land- und Forstwirtschaft der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher am Mittwoch (25. Januar) mit Dr. Micha Herdtfelder (Forstliche Versuchsanstalt), Klaus Lachenmaier (Landesjagdverband) und Anette Wohlfarth (Landesschafzuchtverband).

Dr. Micha Herdtfelder erläuterte: „Aktuell leben bei uns drei männliche Wölfe im Schwarzwald. Dass bald auch weibliche Tiere zu uns kommen und es zur Rudelbildung kommen wird, ist ein natürlicher biologischer Prozess. Ich wünsche mir eine sachliche Diskussion wie wir sie auch in der Arbeitsgruppe „Luchs und Wolf“ schon haben. Extrempositionen helfen uns nicht weiter. Die Unterstützung für Tierhaltende muss bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Es gibt im Umgang mit dem Wolf noch viel zu tun, wesentlich ist ein guter Dialog zwischen allen Beteiligten.“

Klaus Lachenmaier ergänzte: „Wir sind in Baden-Württemberg stark besiedelt. Der Wolf ist aber sehr flexibel und anpassungsfähig. Er muss deshalb in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufgenommen werden, denn wir brauchen unbürokratische und praxistaugliche Möglichkeiten zur Entnahme von Problemwölfen und wir müssen das Wildtiermanagement endlich ganzheitlich betrachten. Während zum Beispiel das Rotwild bei uns nur auf vier Prozent der Landesfläche leben darf, kann sich der Wolf ungehindert ausbreiten.“

Dass Herdenschutzmaßnahmen nicht flächendeckend möglich sind, machte Anette Wohlfarth deutlich: „Alle drei Wölfe, die bei uns leben, verüben regelmäßig Angriffe auf Weidetiere. Herdenschutzmaßnahmen schützen nicht immer zu 100 Prozent. Das sehen wir in anderen Bundesländern. Wenn sich der Wolf weiter ausbreitet, ist das eine existenzielle Bedrohung für die Weidetierhaltung. Wir brauchen eine Obergrenze. Wölfe, die übergriffig sind, müssen umgehend und ohne bürokratischen Aufwand entnommen werden. Die Pflege unserer Kulturlandschaft, der Erhalt der Artenvielfalt und das gesellschaftliche Gemeinwohl sind wichtiger als die Rückkehr des Wolfes.“

Klaus Hoher bezog wie folgt Stellung: „Wir müssen davon ausgehen, dass bald viel mehr Wölfe bei uns leben. Der Wolf bedroht die Existenz unserer Weidtierhalter. Die Landesregierung muss aus ihrem ideologischen Märchen vom guten Wolf erwachen und endlich unserer Forderung nachkommen, den Wolf in das Schutzmanagement des JWMG aufzunehmen. Der Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Auf europäischer Ebene ist deshalb eine Statusänderung in der FFH-Richtlinie von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“ geboten. Wir brauchen eine Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische Verklärung und ein ganzheitliches Wildtiermanagement.“

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Die Landesregierung blendet die Herausforderungen durch die aktuellen Krisen einfach aus.


Anlässlich der Beratungen über den Etat des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz nimmt der Sprecher für Agrarpolitik und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger Stellung:

 

„Der Landwirtschaftsetat der Landesregierung wird der herausragenden Bedeutung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Verbraucherschutzes in keiner Weise gerecht. Er ist ein Beleg dafür, dass Grün-Schwarz völlig ausblendet, dass wir uns aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels und der Ukraine-Krise in einer Zeit befinden, in der Ernährungssicherheit und der Erhalt unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe, unserer wertvollen Ackerböden und Landschaften mehr denn je im Mittelpunkt stehen müssen.

 

Nicht nur angesichts der angespannten Situation der Welternährung brauchen wir ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Bio und konventionell. Unzählige Studien belegen, dass der Ökolandbau weniger ertragreich ist und fehlende Erträge woanders auf der Welt erzeugt werden müssen. Das macht Bio-Lebensmittel auch nicht per se nachhaltiger. Noch dazu erlebt der Bio-Markt aufgrund der Inflation den schlimmsten Einbruch seit 35 Jahren. Selbst jetzt vor Weihnachten bleiben viele Bio-Produzenten auf Ihren Erzeugnissen sitzen, da die Kaufzurückhaltung der Verbraucher zunimmt. Die enorm gestiegenen Kosten für Energie, Verpackungen, Transport und Miete treiben die Preise für Lebensmittel in die Höhe. Verbraucher fangen an zu sparen. Anstatt diese Realitäten anzuerkennen, steckt die Landesregierung aber über 25 Millionen Euro in den Aktionsplan Bio, in Bio-Musterregionen und in eine Ernährungsstrategie, mit der die Menschen im Land mit Bio-Lebensmitteln zwangsbeglückt werden sollen. Maßnahmen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien so voranzubringen, dass er nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht, fehlen völlig. Genauso mau sieht es, wenn es um den Verbraucherschutz oder die Veterinärverwaltung geht. Nicht eine Stelle mehr ist für die Chemischen Veterinär- und Untersuchungsämter vorgesehen. Sie leiden seit Jahren unter dem massiven Personalmangel und der gleichzeitig immer größer werdenden Aufgabenflut. Auch die für die Veterinärverwaltung vorgesehenen Stellen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Stattdessen soll die Ausbildung zum Schäfer mit Zuschüssen attraktiver gemacht werden. Zuschüsse helfen aber nicht, sondern ein modernes Wolfsmanagement.

 

Wir haben Lösungsvorschläge vorgelegt, wie wir beim Wolf einen modernen Artenschutz erreichen und die Weidetierhaltung erhalten können. Wir haben Lösungen für mehr Ernährungssicherheit oder eine zukunftssichere Forstwirtschaft aufgezeigt. Mit der Ablehnung unserer Forderungen hat Grün-Schwarz die Chance vertan, für eine zukunftssichere, ökonomische und ökologische Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie einen starken Verbraucherschutz zu sorgen.“

 

Klaus Hoher

Der Wolf bedroht die Existenz unserer Weidetierhalter.

Das Umweltministerium berichtet, dass genetische Untersuchungen nachgewiesen haben, dass die beiden am 8. Oktober 2022 in der Gemeindeebene von Forbach gemeldeten toten Ziegen durch den residenten Wolfsrüden mit der Arbeitsbezeichnung „GW852m“ getötet wurden. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Land sieht tatenlos mit zu, wie sich dieser residente Wolfsrüde munter durch die Weidetierhaltung im Schwarzwald frisst. Von den seit 2015 mittlerweile über 170 durch den Wolf nachgewiesenen Nutztierrissen gehen über 100 auf das Konto des Wolfsrüden GW852m.

Vor mehr als einem Jahr bekannte sich Umweltministerin Walker noch zum Abschuss problematischer Wölfe. Passiert ist seitdem nichts. Die wiederholten Vorfälle von Nutztierrissen und der Nachweis des Wolfes im Schwarzwald sollten ausreichend Warnung sein, dass sie endlich reagieren muss.

Doch anstatt endlich für ein aktives Wolfsbestandsmanagement zu sorgen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufzunehmen, stellt die Landesregierung den Wolf weiterhin über alles. Der Wolf bedroht die Existenz unserer Weidtierhalter. Die romantische Verklärung des Wolfs durch die grün geführte Landesregierung wird über Kurz oder Lang zu einem massiven Verlust der heimischen Weidetierhaltung und der Biodiversität führen.“

 

Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes

Zur Meldung des Umweltministeriums, dass in der Nähe von Trochtelfingen (Kreis Reutlingen) am 25. Oktober ein Wolf nachgewiesen wurde, meint der Sprecher für Ländlichen Raum der FDP/DVP-Fraktion, Rudi Fischer:

„Dass nun auch im Landkreis Reutlingen ein Wolf eindeutig nachgewiesen wurde, ist ein weiterer Beleg dafür, dass bei uns in Baden-Württemberg viel mehr Wölfe leben, als die drei bisher bekannten residenten Wölfe im Schwarzwald. Der Wolf geht um – wir brauchen endlich Klarheit darüber, wie viele Wölfe bei uns tatsächlich leben. Dafür muss die Landesregierung jetzt sorgen.

 

Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher ergänzt:

„Seit dem Jahr 2015 sind dem Wolf hierzulande bereits 169 Tiere zum Opfer gefallen. Doch anstatt endlich für ein aktives Wolfsbestandsmanagement zu sorgen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufzunehmen, stellt die Landesregierung den Wolf weiterhin über alles. Die einseitige Fokussierung der Landesregierung auf den Schutz des Wolfes wird über Kurz oder Lang zu einem massiven Verlust an Biodiversität führen und zu einem Verlust der auch aus Tierwohlgesichtspunkten gewünschten Weidetierhaltung.“

Wolf steht im Wald und blickt in Ferne

Moderner Natur- und Artenschutz


Schwerpunkt Wolf

In Baden-Württemberg war der Wolf über 150 Jahre lang ausgerottet. Seit dem Jahr 2000 verbreitet sich der Wolf mit einer exponentiellen Wachstumsrate in Deutschland.

Nach den aktuellen Angaben des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) (Stand 02.12.2021) gab es im Monitoringjahr 2020/2021 insgesamt 157 bestätigte Rudel in Deutschland. Das waren 26 Rudel mehr als im Vergleichszeitraum 2019/2020 mit 131 Wolfsrudeln. Neben den Rudeln wurden nach Angaben des Bundesamts bundesweit 27 Wolfspaare und 19 sesshafte Einzeltiere in Deutschland bestätigt. Nach derzeitigen Entwicklungen wird mit einem weiteren jährlichen Zuwachs von bis zu 30 Prozent gerechnet.

Nachdem seit dem Jahr 2015 auch in Baden-Württemberg einzelne Wölfe nachgewiesen wurden, haben sich inzwischen drei Wölfe im Schwarzwald niedergelassen.

Wolf im Porträtmodus

Wir brauchen jetzt eine moderne Natur- und Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische
Verklärung und ein aktives Wolfsbestandsmanagement!



Unsere Forderungen

Klaus Hoher

Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern?.


Zur Meldung des Umweltministeriums, dass eine genetische Untersuchung von Abstrichproben den Verdacht bestätigt hat, dass einer der drei im Fördergebiet Wolfsprävention im Schwarzwald sesshaften Wölfe sechs Schafe getötet und zwei Schafe verletzt hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Märchen vom guten Wolf ist ausgeträumt. Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern? Sie muss endlich reagieren und den rechtssicheren Abschuss von Problemwölfen ermöglichen. Seitdem sich Umweltministerin Walker vor über einem Jahr zum Abschuss problematischer Wölfe bekannt hat, ist aber nichts passiert.

 

Die Wölfe hingegen waren im gleichen Zeitraum umso aktiver: Erst am 2. Juni hat ein Wolf im gleichen Fördergebiet fünf Schafe im Zuge eines Angriffs getötet und ein weiteres verletzt. In den vergangenen zwölf Monaten gab es in Baden-Württemberg zehn Nutztierrisse, die eindeutig auf einen Wolf zurückzuführen sind. Fast 30 Tiere, darunter Schafe, Ziegen, aber auch Kälber und ein Hirsch wurden dabei getötet, alleine bei den beiden letzten Vorfällen waren es 11 Schafe. Das Glück, dass bisher kein Mensch zu Schaden kam, werden wir nicht ewig haben.

 

Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so können wir sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen. Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.“

Klaus Hoher

Landesregierung nimmt in Kauf, dass immer mehr Tiere durch problematische Wölfe getötet werden.


Zur Meldung, dass das Umweltministeriums die Tötung mehrerer Schafe durch einen neuen Wolf im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald bestätigt, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Statt einer romantischen Verklärung des Wolfes muss der rechtssichere Abschuss von Problemwölfen möglich sein. Wolf und Weidetierhaltung schließen sich aus.

 

Vor einem Jahr bekannte sich Umweltministerin Walker noch zum Abschuss problematischer Wölfe. Passiert ist seitdem nichts. Die wiederholten Vorfälle von Nutztierrissen und der Nachweis eines neuen Wolfes im Schwarzwald sollten ausreichend Warnung sein, dass sie endlich reagieren muss.

 

Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so können wir sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen. Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.“

 

 

Die Landesregierung muss eine weitere Ausbreitung der aggressiven Tierseuche verhindern.


Zur Meldung, dass eine Woche nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emmendingen bisher keine weiteren Fälle der Krankheit in Baden-Württemberg aufgetreten sind, meint der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Georg Heitlinger:

 

„Ich bin froh, dass sich die Lage bisher nicht verschlechtert hat. Eine weitere Ausbreitung der aggressiven Tierseuche in Baden-Württemberg wäre eine Katastrophe für die schweinehaltenden Betriebe. Ihre wirtschaftliche Situation ist aufgrund der Verwerfungen am Schweinemarkt unter anderem bedingt durch die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland ohnehin schon fatal. Es geht jetzt um nichts weniger als um ihre Existenz. Die Lage ist ernst. Landwirtschaftsminister Hauk muss alle nötigen Maßnahmen konsequent umsetzen, um ein weiteres Übergreifen der Seuche zu verhindern. Dazu gehört auch für eine ausreichende personelle Ausstattung der Veterinärverwaltung zu sorgen, damit diese den gestiegenen Anforderungen gerecht werden kann.“

 

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, ergänzt:

 

„Die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest gelingt nur, wenn Ausbruchsherde künftig noch schneller ausgemacht und isoliert werden. Neben den Landwirten kommt auch den Forstwirten und Jägern eine bedeutende Rolle bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu. So braucht es eine intensive Wildschweinjagd. Das Land darf dabei aber die Verantwortung nicht einseitig auf die Jägerschaft abschieben. Jägerinnen und Jäger erfüllen mit der Seuchenprävention eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dafür verdienen sie Anreize und Unterstützung.“

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

Klaus Hoher

Wir brauchen Rechtssicherheit und Monitoring.


Zum heute von Umweltstaatssekretär Andre Baumann vorgestellten „Managementplan Wolf“ meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Der Managementplan war längst überfällig. Wir brauchen aber nicht nur einen Handlungsleitfaden. Wir brauchen Rechtssicherheit und Monitoring. Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so wird sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf der rechtssichere Abschuss eines Problemtiers möglich.

 

Wer verantwortungsvolles Wildtiermanagement betreiben will, der muss alle in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten gleichermaßen berücksichtigen. Die Landesregierung aber ignoriert unsere Forderung diesbezüglich seit Jahren. Sie riskiert damit, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet werden und bringt so die heimische Weidetierhaltung in Gefahr, die für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität unverzichtbar ist.

 

Klaus Hoher

Wir brauchen auch einen Biberfonds zum Ausgleich der Schäden.


Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker künftig unter Einbeziehung der Jäger Biber gezielt töten lassen will, wenn diese Schäden verursachen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, meinte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Erkenntnis der Umweltministerin begrüße ich. Leider kommt sie spät. Die durch die Bautätigkeiten des Bibers verursachten Schäden sind bereits massiv, was vor allem für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden ist.

 

Deshalb brauchen wir auch einen Biberfonds, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden können. Die Landesregierung aber lehnte erst gestern (10. März) unseren Antrag (Drs. 17/1272) dazu ab. Sie lässt die Betroffenen weiterhin im Regen stehen.

 

Darüber hinaus muss die Zahl der Biberberater, Biberbeauftragen und Biberansprechpartner entsprechend der rasant zunehmen Zahl der Biber und der dadurch entstehenden Konflikte aufgestockt werden.

 

Letztlich kommen wir um eine Regulierung der Biberpopulation nicht herum und müssen über eine Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht reden. Mit dem Schutzmanagement dieses Gesetzes können wir naturschutz- und jagdrechtliche Belange gut vereinbaren.“

 

Klaus Hoher

Das völlig veraltete Nachtangelverbot ist vom Tisch.


Anlässlich der Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden-Württemberg, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Unsere Forderung nach einer Aufhebung des Nachtangelverbots hat gewirkt. Landwirtschaftsminister Hauk hat endlich verstanden, dass das bundesweit einmalige Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß war und die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler geändert.

 

Ich freue mich besonders für die rund 150.000 Angler im Land. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz und tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei. Dafür haben sie Wertschätzung und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen verdient.“

Jägerinnen und Jäger erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.


Zur Meldung des Deutschen Jagdverbands, dass Jägerinnen und Jäger in der Saison von Ende April 2020 bis März 2021 deutlich weniger Wildschweine (49.450) als in der Saison vor der Corona-Pandemie (74.683) erlegt haben, sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen, braucht es auch hierzulande eine intensive Wildschweinjagd. Das Land darf dabei aber die Verantwortung nicht einseitig auf die Jägerschaft abschieben. Dass in der vergangenen Saison deutlich weniger Tiere als in der Saison vor der Corona-Pandemie erlegt wurden, liegt auch an natürlichen Umwelteinflüssen. Aufgrund der reichen Baummast und der dadurch geringeren Lockwirkung der Kirrung war die Bejagung schwieriger und zeitaufwendiger.

 

Wegen der eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten während der Corona-Pandemie zog es außerdem viele Menschen in die Natur, was ich grundsätzlich begrüße. Für den Wald, die dort lebenden Tiere sowie die Waldbesitzer und die Jägerschaft hatte der massiv gestiegene Besucherandrang aber auch Nachteile, denn verschiedenste Freizeitformen gehen inzwischen deutlich über das waldgesetzlich legitimierte Betretungsrecht hinaus. Umso wichtiger wäre es gewesen, dass die Landesregierung die Bevölkerung ausreichend sensibilisiert hätte, auf die Belange der Jäger Rücksicht zu nehmen und entsprechende Waldgebiete in der Drückjagdsaison zu meiden. Das aber hat sie verpasst. Landwirtschaftsminister Hauk selbst räumte auf meine Anfrage (Drucksache 17 / 4) ein, dass die ergriffenen Maßnahmen und die vorhandene Personalausstattung nicht ausreichend waren, um eine wirksame Besucherlenkung im Hinblick auf den sehr hohen Besucherandrang im Wald in Coronazeiten zu gewährleisten.

 

Die Landesregierung muss mit frühzeitigen Präventionsmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass die weitere Ausbreitung der für die heimische Nutztierhaltung hoch riskanten Tierseuche ASP eingedämmt wird. Denn die Leidtragenden sind am Ende auch die heimischen Schweinehalter. Bereits heute sind die durch die Einschleppung der ASP nach Deutschland bedingten finanziellen Folgen für die Betriebe fatal.

 

Die Jägerschaft erfüllt mit der Seuchenprävention eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dafür verdient sie Anreize und Unterstützung. Dass der Deutsche Jagdverband aufgrund der Ausbreitung der ASP mehr Anreize für die Wildschweinjagd fordert, unterstütze ich deshalb ausdrücklich.“

Vorliegender Gesetzentwurf ist handwerklich falsch und völlig sinnlos.


Anlässlich der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Nachtangelverbots sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Fakt ist, dass das Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß ist. Derartige pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem diese Sonderregelung für das Angeln zu nächtlicher Zeit besteht.

 

Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion lehnen wir aber nach wie vor ab. Dieser ist handwerklich schlichtweg falsch, sinnlos und populistisch.

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das im Sommer 2021 das in Deutschland einzige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich hingegen sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Nun muss sich Minister Hauk an seine darauf erfolgte Zusage halten, die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler zu ändern und dies schnellstmöglich umsetzen.

 

Doch nicht nur beim Nachtangeln, sondern auch bei der Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche hat Baden-Württemberg die restriktivsten Regelungen. Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und auch die Rechtssicherheit von Familien stärken, die ihre Kinder an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Zahlreiche Studien belegen, dass frühzeitiges Angeln bei Kindern deren Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern kann.

 

Die rund 150.000 Angler im Land leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz. Sie tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei und versorgen uns gemeinsam mit den Fischern mit einem gesunden, regionalen, und frischen Lebensmittel. Dafür haben sie Wertschätzung verdient und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen.“

2021 war für die liberale Sache – nicht nur in Baden-Württemberg – in vielfacher Hinsicht eine Bewährungsprobe. Das derzeit fast alle Bereiche dominierende Thema Corona überlagerte die meisten anderen Fragen und bestimmte den Diskurs – von den großen politischen Auseinandersetzungen bis hin zu einzelnen Gesprächen im privaten Bereich.

Für uns als Liberale sind solche angespannten Zeiten nicht einfach. In einer überhitzten Stimmung bestimmten die Lautstarken die Debatten. Für uns als Landtagsfraktion war es die entscheidende Frage, einen vernünftigen Kurs zu halten – nicht nur in der Corona-Thematik, sondern in vielen anderen Bereichen. Regierung und Verwaltung arbeiten auch ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weiter und es ist umso wichtiger, dass wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments in dieser Krisensituation sicherstellen konnten und damit als Fraktion Kontrolle gewährleisten.

Die Wahlen in diesem Jahr haben gezeigt, dass dieser Kurs und unser unermüdlicher Einsatz bei den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung findet. Die Landtagsfraktion hat nach der Wahl vom März mit 18 Abgeordneten eine Personalstärke wie schon seit fast 50 Jahren nicht mehr. Das vergrößert die Möglichkeiten, aber auch die Verantwortung. Alleine die Menge und Vielfalt unserer parlamentarischen Initiativen zeigen, dass wir dafür sorgen, dass der Landtag der Platz für lebendige Debatten und vielfältige Themen bleibt. In dieser Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ stellen wir Ihnen wieder viele interessante und wichtige Bereiche vor, um die wir uns kümmern. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, die Sie uns für unsere Arbeit geben.

Die Kernfrage, die weit über Corona hinausgeht, wird uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen: Wie kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg Wohlstand, Sicherheit und Freiheit zu erhalten? Entscheidend wird, ob wir als eine führende Wirtschafts- und Technologieregion Anschluss an die Zukunftsdebatten finden, ob also beispielsweise Bildung wieder Spitze wird, ob Staatsverwaltung und Infrastruktur den modernen Anforderungen entsprechen oder Wirtschaft und Gesellschaft stabile Grundlagen haben, um Veränderungen positiv annehmen zu können.

Niemand wird uns im internationalen Standortwettbewerb etwas schenken oder auf uns warten. Als Parlamentsfraktion werden wir daran immer wieder erinnern und Verzögerungen, Vergeudungen und selbstgefälligen Schlendrian der momentanen Regierung öffentlich machen. Die Menschen in diesem Land tun ihr Bestes und leisten täglich viel. Wir verhelfen ihnen zu dem Recht, das auch von der Regierung verlangen zu können.

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

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Es muss wohl immer erst etwas passieren, bis diese Koalition handelt.


Anlässlich der Beratungen über den Haushalt des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz nimmt der Sprecher für Agrarpolitik und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, Stellung:

 

„Regionale, konventionelle Landwirtschaft spielt im Haushalt von Grün-Schwarz keine Rolle. Die Landesregierung hat zwar noch in letzter Minute 500.000 Euro für Maßnahmen im Rahmen des Regionalmarketings ergänzt. Das begrüße ich. Angesichts der über sechs Millionen Euro für den Aktionsplan Bio und den Landeswettbewerb Biomusterregionen ist diese Summe aber ein Witz. In diesem Zusammenhang wies Heitlinger auch auf die Bedeutung der MBW Marketinggesellschaft hin. Sie sei unter anderem für das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) zuständig und somit für die Sicherstellung der hohen Qualität regional erzeugter Lebensmittel. Die Mittel für die MBW Marketinggesellschaft würden diesen wichtigen Aufgaben aber nicht gerecht.

 

„Die Versorgung mit hochwertigen, regionalen Lebensmitteln, egal ob ökologisch oder konventionell, hat einen unschätzbaren Wert. Kurze Wege vom Erzeuger zum Verbraucher sind nachhaltig. Die Biodiversität wird gestärkt und das Klima geschont. Tierwohl wird umgesetzt. Insbesondere die Corona-Pandemie zeigt, dass regionale Lieferketten unerlässlich sind. Dies aber setzt diese Landesregierung durch die einseitige Bevorzugung des Biolandbaus aufs Spiel“, meint Heitlinger.

Beim Verbraucherschutz sehe es nicht besser aus: „Vor allem durch die grün-schwarze Photovoltaikpflicht für alle Hausbesitzer kommt auf die Verbraucherzentrale ein enormer Beratungsaufwand zu. Doch unsere Forderung die Mittel für die Verbraucherzentrale aufzustocken, lehnte die Landesregierung ab. Den Chemischen Veterinär- und Untersuchungsämtern fehlen seit Jahren über 30 Stellen. Trotz der stetig steigenden Anforderungen an den gesundheitlichen Verbraucherschutz bleibt eine adäquate Personalaufstockung aber aus. Es muss wohl immer erst etwas passieren, bis diese Koalition handelt. Unserer jahrelangen Forderung nach mehr Personal für die Veterinärverwaltung ist sie zum Beispiel erst nach wiederholten Schlachthofskandalen nachgekommen.

 

Durch die Ablehnung unserer Vorschläge hat die Landesregierung die Chance verpasst einen verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Haushalt im Bereich Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz aufzustellen.“

 

Ausgangslage

Laut Wildtierbericht ist trotz steigender Vergrämungsabschüsse der landesweite Brutbestand des Kormorans in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Insgesamt wird der Sommerbestand an Kormoranen in Baden-Württemberg auf rund 7.000 Vögel geschätzt. Schätzungen des Winterbestands liegen zwischen 6.040 und 10.000 Vögeln (Stand: August 2021)

Die baden-württembergischen Brutstandorte verteilen sich auf die großen Flusssysteme Rhein
(Ober- und Hochrhein), Donau und Neckar sowie auf den Bodensee.


Abbildung: Brutbestandsentwicklung des Kormorans in Baden-Württemberg seit der ersten Brut 1994 (Zählungen: 2011 bis 2014 gemeinsam von Vertretern der Ornithologie und Fischerei; 2015/17: OGBW; 2016/18: teilweise gemeinsam; 2020: OGBW)

Vor allem für die Fischer am Bodensee ist der Vogel aber eine Bedrohung, weil er sich fast ausschließlich von Fischen ernährt. Auch die Berufsfischerei am Rhein klagt über sinkende Fischerträge durch gestiegenen Kormoranfraß.

Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.

Die Landesregierung schiebt die Problematik auf die lange Bank, während andere Staaten längst handeln.

Hintergrundinformation

Der Kormoran ist nach der aktuellen Roten Liste und dem kommentierten Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs (2016) in der Kategorie „ungefährdet“ eingestuft.

Er zählt aber weiterhin zu den nach Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie) geschützten Arten. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählt der Kormoran zu den besonders geschützten Arten (§ 7 Absatz 2 Nummer 13), daher gelten die Schutzvorschriften des § 44 BNatSchG.

Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen immer noch auf die lange Bank.(Antrag “Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg”)

Nach vielen leeren Versprechungen hat sie nun zu Beginn des Jahres 2021 eine „Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee“ in Auftrag gegeben. Man möchte die Datenlage aller Wirkfaktoren auf die Fischbestände im Bodensee, insbesondere auf die gefährdeten Fischarten und die für die Bodenseefischerei relevanten Fischarten, zusammentragen und in einer fachlichen Stellungnahme beurteilen. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.

Mit anderen Worten, die Studie soll zeigen, was die Fischer schon lange sagen. Kormorane fressen jede Menge Fisch.

Auch eine Novellierung der mittlerweile 11 Jahre alten Kormoranverordnung sei nicht geplant.

Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag (S. 117), das Kormoran-Managementprojekt der Bodensee-Anrainer schnell aufs Gleis zu setzen, wird sie mit diesem Fahrplan sicher nicht halten können.
Andere Staaten sind da ein ganzes Stück weiter. In der Schweiz ist der Kormoran außer am Bodensee eine jagdbare Art. In Frankreich gibt es Abschussquoten für die Departements. In Vorarlberg in Österreich gibt es ein gezieltes Kormoranmanagement am Bodensee.

Unsere Forderungen

  • Eine zeitgemäße Überarbeitung der Kormoranverordnung, die die Vergrämung von Kormoranen künftig weniger bürokratisch handhabt

  • Ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt

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Abgeordnete


Mitarbeiter

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Malte Milewski

Parlamentarischer Berater für Umwelt, Klima und Energie sowie Europa
Tel.: +49 711 2063-9052

Die FDP/DVP-Fraktion hat ein Positionspapier zum Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, erklärt dazu:

 

„Die Berufsfischer am Bodensee machen schon lange darauf aufmerksam – die Zahl der Kormorane nimmt stetig zu und mit ihnen auch die Probleme vor Ort. Der landesweite Brutbestand des Kormorans ist in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Die Folgen sind schwindende Fischbestände und die Existenzgefährdung der Berufsfischerei. Der Vogel ernährt sich fast ausschließlich von Fisch und das kann er insbesondere im baden-württembergischen Teil des Bodensees nach Herzenslust tun. Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.

 

Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen auf die lange Bank. Dies wurde auch in ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Vorgehen beim Kormoran deutlich (Drucksache 17 / 428). Nach vielen leeren Versprechungen hat die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2021 eine ‚Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee‘ in Auftrag gegeben. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.

 

Die Kormoranproblematik muss endlich angegangen werden, es müssen praktikable Lösungen her. Wir fordern eine zeitgemäße Überarbeitung der Kormoranverordnung, die die Vergrämung von Kormoranen künftig weniger bürokratisch handhabt. Es braucht außerdem ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt.“

17-11-2021 Vorgehen beim Kormoran

Statt Verklärung des Wolfs muss Rechtssicherheit und Monitoring geschaffen werden.


Anlässlich der Aussprache zum Beschlussantrag der FDP/DVP-Fraktion mit dem Titel „Vorgehen beim Wolf in Baden-Württemberg“ (Drucksache Nr. 17/111) erklärte der Landtagsabgeordnete, Daniel Karrais:

„Im Mai bekannte sich Umweltministerin Walker endlich zum Abschuss problematischer Wölfe. Das Bekenntnis war längst überfällig. Doch passiert ist seitdem nichts. Anlass waren neuerliche Nutztierrisse in Schramberg. Auch nach jüngsten Vorfällen in Baiersbronn hat das Thema noch Aktualität. In Bayern, wo die Wolfspopulation größer ist, kam es bereits zu 4.000 Nutztierrissen. Das sollte uns eine Warnung sein, dass wir schon jetzt reagieren müssen.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, den Worten der Umweltministerin Taten folgen zu lassen. Der Wolf soll mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Damit können wir ein engmaschiges Monitoring des Wolfs und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen.

 

Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Seit 2015 wurden in Baden-Württemberg elf Wölfe eindeutig nachgewiesen. Die sich aus der Rückkehr des Wolfes ergebenden Konfliktfelder für Beutetiere, Landwirtschaft, Naturschutz, Mensch und Jägerinnen und Jäger sind in ihren Wechselbeziehungen ganzheitlich zu betrachten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.

 

Wir brauchen keine romantische Verklärung des Wolfs, sondern Rechtssicherheit und die Möglichkeit den Bestand zu beobachten und bei Notwendigkeit zu reagieren.

 

Durch die Ablehnung unseres Antrags lässt die grün geführte Landesregierung nicht nur die Nutztierhalter im Stich. Sie nimmt in Kauf, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet werden. Darüber hinaus bringt sie die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Baden-Württemberg in Gefahr. “

Klaus Hoher

Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion über eine Änderung des Fischereigesetzes sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Naturschutz, Klaus Hoher:

„Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit ist eine völlig veraltete, nicht mehr zeitgemäße Vorschrift. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist aber so sinnlos wie das Nachtangelverbot selbst. Er beinhaltet zahlreiche handwerkliche Fehler und ist inhaltlich ein nicht durchdachter Schnellschuss. Vor allem zu einem Zeitpunkt, wo die Begründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu den Urteilen vom 13. Juli 2021 zum Nachtangelverbot noch aussteht.

Ich begrüße das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das in Deutschland einzigartige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat. Für die rund 150.000 weiteren Anglerinnen und Angler auf der baden-württembergischen Seite zwischen Main und Bodensee muss es aber ebenfalls möglich nachts zu angeln, wie es in allen anderen 15 Bundesländern auch möglich ist. Zudem sollte das Mindestalter für den Jugendfischereischein von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und die Rechtssicherheit von Eltern oder Großeltern stärken, welche die kommende Generation an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei aber sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei

Klaus Hoher

Baden-Württemberg hinkt als einziges Bundesland hinterher


Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich des Nachtangelverbots sagte der fischereipolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das in Deutschland einzigartige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Während Schwimmen oder Bootfahren rund um die Uhr möglich sind, werden Angler in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten als Störenfriede degradiert.

Das Nachtangelverbot ist absurd. Fische halten keine Nachtruhe, das gilt auch für die Fische auf der baden-württembergischen Seite des Rheins oder der Donau. Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit stellt eine völlig veraltete, nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar. Baden-Württemberg hinkt als einziges Bundesland hinterher.“

Die grün geführte Landesregierung hat unsere Forderungen diesbezüglich jahrelang ignoriert.


Zur Meldung, dass sich die neue Umweltministerin Thekla Walker zum Abschuss problematischer Wölfe bekenne, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Bekenntnis der grünen Umweltministerin zum Abschuss problematischer Wölfe ist längst überfällig. Die grün geführte Landesregierung hat unsere Forderungen diesbezüglich jahrelang ignoriert und die Nutztierhalter im Stich gelassen. Sie hat in Kauf genommen, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet wurden und damit die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Baden-Württemberg in Gefahr gebracht. Diese wird nicht zuletzt von vielen Nebenerwerbslandwirten betrieben, die sich die teuren Herdenschutzmaßnahmen oft nicht leisten können.

Dabei waren Konflikte im dicht besiedelten Baden-Württemberg vorprogrammiert. Die FDP/DVP Fraktion fordert seit Jahren, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen. Der Abschuss eines Wolfes zur Bestandsregulierung muss, wie bei anderen Wildtierarten auch möglich sein. Wir haben deshalb bereits gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine parlamentarische Initiative zum geplanten Vorgehen der Landesregierung beim Wolf in Baden-Württemberg eingebracht. Der Aussage der Umweltministerin muss nun auch eine schnelle Umsetzung folgen.“

Klaus Hoher

Ein See kann entweder zur Trinkwasserspeicherung genutzt werden oder zur Fischzucht.

Zur Meldung der Genossenschaft „Regio Bodensee Fisch“, dass die Pläne, in Netzgehegen Fische zu züchten, vorerst nicht weiterverfolgt würden, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Dass die Pläne der umweltschutzfeindlichen Fischzucht im Bodensee endlich auf Eis gelegt werden, begrüße ich sehr. Netzgehege und jegliche Versuchsanlagen oder Pilotprojekte zur Fischzucht haben im Bodensee nichts zu suchen. Er ist der größte Trinkwasserspeicher Europas, der über 5 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger mit frischem Trinkwasser versorgt. In ganz Europa gibt es kein vergleichbares Projekt. Ein See kann entweder zur Trinkwasserspeicherung genutzt werden oder zur Fischzucht.

Es ist völlig ungeklärt, welche Auswirkungen die Fischzucht mit Netzgehegen im Bodensee auf Gewässerökologie, Trinkwasser und schließlich auch auf den Tourismus und die Freizeitnutzung haben würde. Der Eintrag von Fischfutter zum Beispiel, welches viel Chemie enthält, ökologisch aufwendig und teuer hergestellt wird, steht im Gegensatz zum Verbot der Gewässerverschlechterung. Bereits in 2018 forderte ich deshalb ein Gesetz, welches die Inhalte der Bodensee-Richtlinien 2005, soweit nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts zulässig, verbindlich in Landesrecht umsetzt (siehe hierzu auch: Antrag der Abg. Klaus Hoher u.a. FDP/DPV Rechtliche Bindungswirkung von Ziffer 4.5 der Bodensee-Richtlinien 2005, Drucksache 16/4225). Es gilt die Fischzucht am Bodensee zu unterstützen, aber an Land. Es kann Bodenseewasser dafür verwendet werden, solange der Wasserkreislauf im Notfall vom Bodensee getrennt werden kann.“