Nach einem Bericht in den Stuttgarter Nachrichten fordern Anwälte von Opfern und Hinterbliebenen der mutmaßlichen Verbrechen des NSU den Rückzug des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, Hans-Ulrich Sckerl, aus dem NSU-Untersuchungsausschuss. In dem Ausschuss gehe es ganz besonders um Glaubwürdig- und Wahrhaftigkeit. Diese Werte könne man aber nicht mit dem Namen Sckerl verbinden. Die Opferanwälte beziehen sich dabei auf die Rolle Sckerls in der sogenannten Gutachtenaffäre. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Angesichts der Forderung der Opferanwälte werden wir darüber nachdenken, den Ausschuss so lange zu boykottieren, wie Herr Sckerl darin sitzt.“

Zu Medienberichten, nach denen ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, die Polizei im Südwesten solle in den kommenden beiden Jahren zehn Prozent ihrer Ausgaben einsparen, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Erst leistet sich die grün-rote Landesregierung eine völlig überzogene Polizeireform, die Millionen verschlingt und die Polizei von ihrem Kerngeschäft, der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, abhält. Nun sollen die so verschwendeten Mittel    offensichtlich auf Kosten der Handlungsfähigkeit der Polizei wieder hereingeholt werden. Angesichts zunehmender Wohnungseinbrüche und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch religiöse Extremisten setzt Grün-Rot wieder einmal völlig falsche Signale. Die Koalition spielt auf diese Weise nicht nur mit der Inneren Sicherheit; sie lässt auch keine Möglichkeit aus, die Angehörigen der Polizei zu demotivieren.“

Zur Warnung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) vor zunehmender Gewalt in den baden-württembergischen Gefängnissen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Immer wieder forderten wir in den vergangenen Monaten, dass sich die Landesregierung der Wirklichkeit stellen und sich intensiver mit den staatlichen Pflichtaufgaben wie beispielsweise der Justiz befassen soll, statt ständig neue ideologisch motivierte Projekte großzügig zu planen und zu finanzieren. Grün-Rot nahm sich leider weder unsere Kritik zu Herzen noch der Justiz an. Über Monate hinweg hatte sie für die Justiz nur Sparüberlegungen übrig. Nach dem tragischen Tod des Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal kann die Landesregierung nun so nicht weiter agieren. Sie muss die Angehörigen der Justiz und ihre Belange endlich ernst nehmen. Insbesondere kann nicht geduldet werden, dass die Landesregierung untätig zusieht, wie die Gewalt im Justizvollzug zunimmt. Hier müssen einerseits die Arbeitsbedingungen und der Schutz der Angehörigen des Justizvollzuges verbessert werden. Zum anderen sind Maßnahmen zu etablieren, die die Aggressivität von Strafgefangenen verringern. Dies dient dem Schutz der Bediensteten aber auch der Bevölkerung, denn irgendwann werden und sollen sich die meisten Strafgefangenen wieder frei in unserer Gesellschaft bewegen.“

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen über Eckpunkte eines zukünftigen Informationsfreiheitsgesetzes erklärten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innen- und rechtspolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Grün-Rot folgt in seinen Eckpunkten weitgehend dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Auf dessen Grundlage hatte die FDP-Fraktion bereits im Februar 2013 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Hätte Grün-Rot diesen unterstützt, gäbe es in Baden-Württemberg bereits seit über einem Jahr ein modernes Informationsfreiheitsgesetz. Die Koalition lehnte den Gesetzentwurf jedoch ab, wollte über ihn noch nicht einmal konstruktiv diskutieren. Sich nun nach dreieinhalb Jahren Regierungszeit für Eckpunkte zu ‚feiern‘, verdeutlicht, wie gering der Leistungsanspruch der Landesregierung ist. Wir hoffen, dass das Innenministerium nun zügig einen Gesetzentwurf ausarbeitet, damit Baden-Württemberg in Sachen Informationsfreiheit nicht weiter hinterherhinkt. Im Gesetzgebungsverfahren werden wir dann sorgsam darauf achten, dass die Privatsphäre der Bürger und nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen von Unternehmen geschützt bleiben.“

Zu den überragenden Wahlergebnissen der Deutschen Polizeigewerkschaft und ihres Landesvorsitzenden Joachim Lautensack bei den Personalratswahlen der Polizei 2014, die als Zustimmung zur klar geäußerten Kritik an der Polizeireform der grün-roten Landesregierung gewertet wird, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich gratuliere der Deutschen Polizeigewerkschaft und ihrem baden-württembergischen Landesvorsitzenden Joachim Lautensack zu diesem Wahlerfolg. Der Wahlerfolg ist als unmittelbares Misstrauensvotum tausender Polizisten im Lande für die missratene Polizeireform zu werten.“

Zur  Meldung wonach die Bundesregierung die Kürzung des Handwerker-Steuerbonus prüft, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich warne die Landesregierung davor, bei einem erneuten Steuererhöhungsversuch und einem erneuten Anschlag der schwarz-roten Koalition im Bund auf die Wirtschaft – in diesem Fall das Handwerk – mitzumachen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke  hat auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart ein Milliardenprogramm für die Infrastruktur des Landes und dessen Finanzierung vorgestellt. „Das Milliardenprogramm ist ein Bestandteil der Agenda 2020, die die FDP-Landtagsfraktion für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auf den Weg bringt. Die Agenda umfasst unter anderen die Bereiche Wirtschaft, Verkehrs- und Breitbandinfrastruktur, Haushalt und Finanzen, Energie, Integration und Innovation“, so Rülke.

Der Weg der Finanzierung soll folgendermaßen beschritten werden: Eine Milliarde Euro soll einmalig der Landesstiftung entnommen werden. Diese Mittel sollen dann  einen Fonds speisen, aus dem in fünf Jahren fünf mal 200 Millionen Euro für die Verkehrs- und Breitbandinfrastruktur freigegeben werden. Die FDP-Fraktion wolle hier an die letzte Zukunftsoffensive aus freigesetzten Mitteln anknüpfen. „Wir wollen konsumtive Ausgaben zugunsten von Investitionen in die Infrastruktur reduzieren“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Erste Umsetzungsschritte

Nach den Worten von Rülke reiche die FDP-Landtagsfraktion dazu einen parlamentarischen Entschließungsantrag ein, wonach die Landesregierung ersucht werden soll, dem Landtag mit einem Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/16 das Konzept und erste Umsetzungsschritte einer Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020 vorzulegen. Hierfür soll die Landesregierung im Einzelplan 12 ein neues Haushaltskapitel 1250 mit Maßnahmepaketen zur Bildungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und zur digitalen Infrastruktur des Landes mit einem Zeithorizont von fünf Jahren einrichten.

Die Landesstiftung selbst soll mit dem parlamentarischen Antrag ersucht werden, aus ihrem Vermögen einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von einer Milliarde Euro bereitzustellen, der den Vorschriften der Gemeinnützigkeitsbindung entspricht.

Weitere Veräußerung von Landesanteilen angestrebt

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, sollen  nach den Vorstellungen der FDP-Landtagsfraktion für die Infrastrukturoffensive nach und nach weitere Mittel durch die Veräußerung von Landesanteilen bereitgestellt werden – so zum Beispiel aus der  Veräußerung des Landesanteils an der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Der baden-württembergische Mittelstand benötige neben den Genossenschaftsbanken mit den Sparkassen eine öffentlich-rechtliche Geschäftsbank vor Ort. Zwar benötigten die Sparkassen die LBBW als Spitzeninstitut, das Land müsse aber an diesem Spitzeninstitut keine Anteile halten. Es reiche aus, wenn das Land mit der L-Bank über eine Förderbank verfüge. Auch die Beteiligung des Landes am Stuttgarter Flughafen soll auf den Prüfstand gestellt werden.

Grün-Rot reglementiert die Wirtschaft

Rülke: „Eine umfassende Infrastrukturoffensive erfordert neue Wege der Finanzierung, denn der Standort Baden-Württemberg ist darauf angewiesen, in den nächsten fünf Jahren einen großen Schritt nach vorn zu machen. Dies vor dem Hintergrund, dass die grün-rote Landesregierung die gute wirtschaftliche Ausgangslage als Einladung auffasst, die Unternehmen zu reglementieren und sie mit immer neuen Belastungen zu schröpfen.“ Kennzeichnend für die grün-rote Regulierungswut, so Rülke, sei die Aussage von Ministerpräsident Kretschmann im Jahr 2011: „Weniger Autos sind natürlich besser als mehr“. In diesem Zusammenhang fiel auch Kretschmanns Unwort von der „Innovationspeitsche“, das deutlich mache, dass diese Landesregierung kein freiheitliches, sondern ein regulatorisches Verhältnis zur Wirtschaft habe.

Schritte einer liberalen Agenda für die Wirtschaftspolitik

Nach den Worten von Rülke gehe die liberale Agenda von einem anderen Wirtschaftsverständnis aus: „Wir sehen es als Aufgabe der Politik an, einen Ordnungsrahmen zu setzen, in dem sich die innovative Kraft der Wirtschaft entfalten kann.“ So dienten die „Ersten Schritte einer liberalen Agenda für die Wirtschaftspolitik Baden-Württembergs“ dazu, die grün-roten Fesseln für die Unternehmen wieder zu lösen:

  • Abschaffung des sogenannten „Bildungsfreistellungsgesetzes“ als unnötige Belastung der Wirtschaft mit bis zu 2,5 Prozent zusätzliche Lohnkosten. Es verfehlt das eigentliche Ziel der notwendigen Fortbildungen.
  • Abschaffung des Tariftreuegesetzes, da es nur bürokratischen Aufwand erzeugt.
  • Der Paragraf 102 der Gemeindeordnung soll in seiner jetzigen mittelstandsfreundlichen Form erhalten bleiben.
  • Beibehaltung der derzeitigen liberalen Sperrzeitenregelung in der Gastronomie statt unnötiger symbolpolitischer Einschränkungsversuche durch die grün-rote Landesregierung.
  • Rücknahme des 2013 erheblich ausgeweiteten Landespersonalvertretungsgesetzes mit den massiven Ausweitungen, deren Kompensierung im öffentlichen Dienst für einen Mehrbedarf an einigen hundert Stellen und alleine für Landkreise, Kommunen und weitere öffentliche Träger Personal-Mehrkosten in Höhe von 37 Millionen Euro im Jahr bedeuten.
  • Rücknahme der Novellierung der Landesbauordnung vom November 2014, die Bauen durch unsinnige Anforderungen und mehr Bürokratie unattraktiver macht.
  • Selbständigkeit des Wirtschaftsministeriums und Aufwertung zu einem Ministerium für  Wirtschaft und Infrastruktur.

Reform des Länderfinanzausgleichs – Klageweg beschreiten

Für dringend erforderlich erachte die FDP-Landtagsfraktion eine Reform des bestehenden Länderfinanzausgleichs mit einer Reduzierung des Ausgleichsvolumens um 50 Prozent. Dazu gehöre eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz bei der Vermögens-, Erbschafts- und Grundsteuer auf die Länder. Außerdem sollen die Länder ein Zuschlagsrecht bei der zuvor abgesenkten Einkommens- und Körperschaftssteuer erhalten. So würden die Folgen der unsoliden Finanzpolitik einiger Bundesländer sichtbar – die Wählerinnen und Wähler könnten dies aus eigener Anschauung beurteilen. Ferner könnte dies ein Anreiz für finanzschwache Bundesländer sein, ihre Haushalte zu konsolidieren und so ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse einzuhalten. Rülke: „Wir fordern die grün-rote Landesregierung auf, umgehend der Klage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich beizutreten, um die unfaire Bestrafung von solider Haushaltsführung zügig zu beenden.“ Weiter setze sich die FDP für die Abschaffung der ungerechten „Einwohnerveredelung“ ein, die die Flächenländer benachteilige. Und: Die FDP-Landtagsfraktion fordere die Beteiligung des Bundes an den besonderen finanziellen Lasten Berlins als Bundeshauptstadt.

 Keine Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme

Im Bereich der Schul- und Bildungspolitik sollten nach den Worten von Rülke die jungen Menschen und ihre Eltern erkennen, dass Handwerk, Mittelstand und die Industrieunternehmen attraktive Arbeitsplätze bieten, für die man nicht unbedingt die allgemeine Hochschulreife brauche. „Wir wollen nicht, dass alle Abitur machen, eben weil das Handwerk und der Mittelstand auf die Nichtakademiker angewiesen sind“, so Hans-Ulrich Rülke. Um eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen, strebt die FDP-Landtagsfraktion eine Bundesratsinitiative zur weiteren Anpassung  des erforderlichen Mindesteinkommens von Fachkräften für eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Mangelberufen an. Als Richtwert dient ein Jahreseinkommen von 25000 Euro für den Lückenschluss beispielsweise im Pflegebereich.  Rülke: „Wir wollen auch deutlich machen, dass die FDP keine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme wünscht. Wir begrüßen ausdrücklich die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte.”

Mietpreisbremse abschaffen

Als Anreize zur Schaffung von neuen und besseren Wohnungen fordere die FDP-Fraktion eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der „Mietpreisbremse“, die gerade in Ballungsräumen die Investitionen in den Wohnungsbau noch unattraktiver und bürokratischer mache. Notwendig sei, dass die Strukturförderung für den Ländlichen Raum wieder auf Wettbewerbsfähigkeit und Infrastruktur konzentriert werde.

Im Bereich der Energiepolitik setzt die FDP-Fraktion auf folgende Schritte:

  • Beendigung sämtlicher Subventionen für den Windkraftausbau.
  • Abschaffung der Sanierungsbremsen im Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
  • Vorantreiben der Entflechtung von Erzeugern und Netzbetreibern.
  • Hinwirkung auf eine vollständige Bundeszuständigkeit zur Beschleunigung des Übertragungsnetzausbaus für die „Stromautobahnen“.
  • Einsatz für eine wettbewerbsorientierte Überprüfung des Energiewirtschaftsgesetzes im Wege einer Bundesratsinitiative.

Schließlich fordert die FDP-Fraktion im Bereich der Innovation:

  • Wiedereinsetzung des 2007 – 2011 tätigen Innovationsrates als Forum für Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsvertreter zu besseren Koordination der Innovationsförderung.
  • Verbesserung und Ausweitung der Kooperationen zwischen Forschung und Wissenschaft einerseits und der mittelständischen Wirtschaft andererseits.

 

Info: Hier finden Sie das Impulspapier Wirtschaft  und den  Entschließungsantrag der FDP-Landtagsfraktion „Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020“

 

Zur Meldung wonach die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Hessen die Sonntagsarbeit in Baden-Württemberg überprüfen wolle, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion sieht keine Notwendigkeit für Veränderungen in Baden-Württemberg. Ich hoffe sehr, dass Grün-Rot nicht schon wieder jede Gelegenheit nutzt, um der Wirtschaft im Lande Schaden zuzufügen.“

Zum Aufruf von Ministerpräsident Kretschmann nach einer Kompromissbereitschaft der Bundesländer und des Bundes in den laufenden Gesprächen für eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In Wirklichkeit plant Ministerpräsident Kretschmann zusammen mit den roten       Ministerpräsidenden nicht nur die dauerhafte Etablierung des Solidaritätszuschlags, sondern auch eine heimliche Steuerhöhung. Das lehnt die FDP-Landtagsfraktion ab. Es zeigt sich erneut, dass alles grüne Gerede von der Wirtschaftsfreundlichkeit mit der Realität nicht viel zu tun hat.“

Zu den Meldungen der Stuttgarter Nachrichten und der dpa, wonach die CDU im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II beantragt, den Grünen-Obmann Uli Sckerl aus den Untersuchungsausschuss wegen persönlicher Befangenheit ausscheiden zu lassen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schon seit längerem fällt der Grünen-Obmann mit merkwürdigen Wertungen zu den Zeugenvernehmungen des Untersuchungsausschusses auf. So konstruiert er immer wieder eine angebliche politische Beeinflussung der Ereignisse am 30. 9. 2010, obwohl die jeweils vernommenen Zeugen im Untersuchungsausschuss genau das Gegenteil sagen. Nur mit persönlicher Befangenheit ist zu erklären, dass Herr Sckerl zu diesen Bewertungen kommt. Ihm geht es nicht um eine seriöse Untersuchung der Ereignisse um den 30. 9. 2010, sondern darum, um jeden Preis die Stuttgart 21-Gegner an die Grünen zu binden und sich und seine literarischen Aktivitäten zu vermarkten. Dieses Gebaren passt nicht zu einer seriösen Ausschussarbeit. Herr Sckerl muss daher aus Gründen des Anstandes den Untersuchungsausschuss verlassen. Verhindert Grün-Rot dies mit ihrer Mehrheit, zeigt sich wie bei der Einsetzung des NSU-Untersuchungsausschusses, beim Jagdgesetz oder der Landesbauordnung einmal mehr, dass die Koalition sachliche Kritik allein mit dem Ausspielen der Macht beantwortet.“

Zur Befragung von Justizminister Stickelberger durch den Ständigen Ausschuss des Landtags zu den Vorfällen in der JVA Bruchsal sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Ablösung des Leiters der Strafvollzugsabteilung macht es sich Justizminister Stickelberger zu einfach. Er sollte lieber die unter Grün-Rot entstandenen strukturellen Defizite im Justizministerium aufarbeiten. Immerhin funktionierte das Ministerium in den fünfzehn Jahren vor Grün-Rot tadellos. Mit einem Bauernopfer lässt sich die Situation nicht bereinigen.“

Zur Erklärung des SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid, die Sozialdemokraten wollten gegebenenfalls auch ohne Teilnahme der CDU mit FDP und Grünen über einen parteiübergreifenden Schulfrieden sprechen, sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP wird an den Gesprächen über einen Schulfrieden teilnehmen. Allerdings akzeptieren wir mit unserem Erscheinen nicht die von Herrn Schmid formulierten Vorbedingungen wie beispielsweise die dauerhafte Abschaffung der Grundschulempfehlung.“

Zur Bestätigung der Meldung von SWR und dpa durch das Justizministerium, dass in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal ein weiterer Häftling ungenehmigt in Einzelhaft war, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Salami-Taktik von Justizminister Stickelberger geht weiter. Der Minister legt immer nur auf den Tisch, was bereits herausgekommen ist. Die FDP-Landtagsfraktion fordert Justizminister Stickelberger auf, endlich alle Fehler und Versäumnisse einzugestehen.“

Zur Meldung der Stuttgarter Nachrichten, wonach Innenminister Gall beabsichtige, die Sperrzeiten für Gaststätten wieder zu verlängern, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die FDP-Landtagsfraktion lehnt eine von der Landesregierung beabsichtigte Ausweitung der Sperrzeiten für Gaststätten strikt ab. Die bestehenden Regeln sind ausreichend. Das Problem am Alkoholmissbrauch ist nicht, dass er in der Öffentlichkeit stattfindet, sondern dass Menschen überhaupt das Genussmittel Alkohol missbrauchen. Den Menschen muss geholfen werden. Dies erreicht man aber nicht durch eine Einschränkung der Freiheit unbescholtener Gaststättenbetreiber, sondern beispielsweise durch Präventionsveranstaltungen, die selbst nach den Aussagen des Innenministers zu einem deutlichen Rückgang der Gewaltkriminalität geführt haben. Eine Veränderung der Sperrzeiten ist reiner Aktionismus, denn im Zweifel wird einfach zu Hause weitergetrunken, wie dies oft auch beim sogenannten „Vorglühen“ vor dem Besuch von Gaststätten geschieht.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zu Ankündigung des Kultusministers, den Realschulen die Möglichkeit einzuräumen, regulär den Hauptschulabschluss anzubieten:

„Wenn der Kultusminister seine heutige Ankündigung wahrmacht und den Realschulen mehr Gestaltungsfreiheit einschließlich der dafür notwendigen Ressourcenausstattung gibt, hätte er einen bemerkenswerten Schritt unternommen, um sich von den starren und einseitigen Vorgaben der bisherigen Bildungspolitik der grün-roten Koalition freizuschwimmen. Diese zielt auf ein Zwei-Säulen-System lediglich mit den beiden Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium ab, die Realschule kamen in dieser Rechnung bislang nicht mehr vor. Ob der Vorstoß des Kultusministers aber als Beitrag zu einem stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg taugt, hängt nach Einschätzung von uns Liberalen davon ab, inwieweit Herr Stoch der Versuchung politischer Einflussnahme auf die pädagogische Arbeit der Realschulen widersteht. Sollte der Minister dagegen die zusätzlichen Ressourcen für die Realschulen an die Bedingung knüpfen, dass sie die Pädagogik der Gemeinschaftsschulen übernehmen und beispielsweise die Noten oder des Sitzenbleibens abschaffen müssen, wäre dies lediglich eine Einführung der Gemeinschaftsschule durch die Hintertür, würde die Freiheit der Realschulen weiter beschneiden und alles andere als einen Schulfrieden bewirken. Wir Liberalen werden deshalb die konkrete Umsetzung der Ankündigung genau beobachten und unsere Unterstützung für Herrn Stochs Vorstoß davon abhängig machen, inwieweit er sich als echter Freiheitsvorstoß erweist.”

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, pflichten der Kritik der freien Schulen bei, dass die grün-rote Landesregierung die Privatschulen benachteilige. Besonders gelte dies für das kürzlich beschlossene Privatschulgesetz.

„Die Landesregierung hat  die Schulen in freier Trägerschaft mit einem Super-Sparangebot mit Knebelvertrag vor vollendete Tatsachen gestellt, bei dem sie der klare Verlierer sind. Besonders augenfällig wird dies am Beispiel der Gymnasien in freier Trägerschaft: Sie profitieren von der jetzigen Erhöhung der Zuschüsse pro Schüler auf 78,7 Prozent nur unwesentlich: Den 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber.

Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, unverzüglich Gespräche mit den Privatschulverbänden über eine wirkliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation aufzunehmen. Ziel muss dabei insbesondere eine faire Beteiligung der freien Schulen an den Bereichen Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion sein.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechts- und innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll fordern nach der Offenlegung weiterer E-Mails durch die Stuttgarter Nachrichten erneut den Rückzug der grünen Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl und Daniel Lede Abal aus dem NSU-Untersuchungsausschuss. Die neuen E-Mails belegen, dass Sckerl deutlich mehr Einfluss auf die Veröffentlichung des Gutachtens ausgeübt habe, als bisher angenommen. Sckerl wusste – anders als von ihm bisher behauptet – bereits sehr früh, dass das Gutachten der Landtagsverwaltung den anderen Fraktionen nicht vorlag. Ferner hat er dem grünen Enquetekommissionsvorsitzenden Halder davon abgeraten, das Gutachten wie ursprünglich geplant, zur nächsten Enquete-Sitzung der Öffentlichkeit vorzulegen. Rülke und Goll: „Jetzt steht endgültig fest, der grüne Fraktionsgeschäftsführer Sckerl hat mehrfach das Parlament wider besseres Wissen belogen.“ Auch die per E-Mail belegte Äußerung des Enquete-Mitglieds Lede Abal („Wäre das nicht eine Möglichkeit, um FDP Wolf aus dem Licht zu drücken“) belege, dass Lede Abal nicht nur vom Inhalt des Gutachtens Kenntnis hatte, sondern versucht hat, über die Ergebnisse des Gutachtens Einfluss auf die Arbeit der Enquete-Kommission zu nehmen, so Rülke und Goll.

Nach den Worten von Rülke und Goll sei das Verhalten von Herrn Sckerl und der Fraktion der Grünen insgesamt unerträglich. „Täuschen, Tarnen, Tricksen scheint mittlerweile bei den Grünen salonfähig geworden zu sein. Ein solches Verhalten schadet nicht nur dem Vertrauen der Parlamentarier untereinander. Es lässt die Politikverdrossenheit der Bürger weiter wachsen. Anstatt aufzuklären, wird mit Halbwahrheiten nur so um sich geworfen.“ Ganz offensichtlich werde hier auf Zeit gespielt. „Die Grünen versuchen das Aussitzen von Affären zu perfektionieren“, so Rülke. Ein Rückzug von Sckerl und Lede Abal aus dem NSU-Untersuchungsausschuss sei unumgänglich, um unbelastet in die Sacharbeit einsteigen zu können.

Goll forderte die Grünen auf, ihren selbstgesetzten hohen Maßstäben an Transparenz und Ehrlichkeit endlich gerecht zu werden. Es sei eine Schande, dass die Aufklärungsarbeit der grünen Gutachtenaffäre nur durch die Medien stattfinde. Statt grüner Krokodilstränen wäre eine Mitarbeit bei der lückenlosen Aufklärung der Vorgänge ansagt. „Die FDP-Landtagsfraktion wiederholt ihre Forderung: Wir erwarten die Offenlegung sämtlicher E-Mails, Vermerke und schriftlichen Stellungnahmen der grünen Fraktion im Zusammenhang mit dem Gutachten der Landtagsverwaltung. Was bei den Forderungen an den ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus für Grün-Rot recht und billig war, kann bei der Grünen-Fraktion nicht plötzlich indiskutabel sein“, so Ulrich Goll.

In der Landtagsdebatte über den FDP-Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in die Landesverfassung sagte  der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr.  Hans-Ulrich Rülke:

„Wir hatten zu Beginn der Legislaturperiode Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition. Es ging darum, die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen. Das Angebot der Regierung war: Wir nehmen sie mit Wirkung 2020 in die Landesverfassung auf. Unser Kompromissvorschlag – wir waren der Meinung, es ginge sofort – richtete sich auf das Jahr 2016. In der Phase dieser Verhandlungen hat das Finanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Den Gesetzentwurf haben wir übernommen, weil wir Vertrauen in die Arbeit der Beamten des Landes Baden-Württemberg haben. Ich weiß nicht, was es daran zu kritisieren gibt. Im Gegensatz zu manchen anderen haben wir auch nie behauptet, wir hätten das nicht übernommen. Wir haben also nicht versucht, irgendwelche Plagiate zu vertuschen.

Im Übrigen haben wir schon mehrfach Erfahrungen mit Vorschlägen gemacht, die Sie in Ihre Koalitionsvereinbarung geschrieben haben, die wir gut fanden, beispielsweise die Direktwahl der Landräte oder das Informationsfreiheitsgesetz. Wir haben entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht, die Sie dann immer mit der scheinheiligen Begründung abgelehnt haben, es sei zwar Ihre eigene inhaltliche Intention, aber die Gesetzesvorschläge seien handwerklich schlecht. Dieses Argument haben wir Ihnen genommen, indem wir nun Ihre eigenen Gesetzestexte vorgeschlagen haben. Im vergangenen Jahr haben Sie das mit der Begründung abgelehnt: Wir wollen erst 2020 keine neuen Schulden machen, deshalb ist es nicht unsere politische Zielsetzung, bereits 2016 eine Schuldenbremse in die Landesverfassung zu schreiben. Das ist völlig legitim. Wir halten das für falsch, aber Sie haben die politische Mehrheit. Es ist Ihr Recht, diese Mehrheit so zu nutzen, dass Sie sagen: Wir machen bis 2020 neue Schulden.

Nun gab es in diesem Sommer eine veränderte Situation, ich habe es heute Morgen dargestellt. Herr Ministerpräsident Kretschmann hat auf einmal erklärt, er mache ja mit bei dem Vorschlag des Finanzministers, 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, aber nur, wenn das keine Eintagsfliege sei und wenn auch in den Folgejahren ausgeglichene Haushalte vorgelegt würden. Jetzt räume ich gern ein: Wenn ich so klug gewesen wäre wie heute, dann hätte ich den Gesetzentwurf, über den wir jetzt abstimmen, nicht eingebracht. Ich habe nämlich einen Denkfehler gemacht: Ich habe dem Wort des Ministerpräsidenten vertraut.

Ich habe geglaubt – Sie mögen mich für naiv halten, aber es war nun einmal so –, wenn der Ministerpräsident erklärt, er wolle nach 2016 keine neuen Schulden machen, dann möchte er nach 2016 auch keine neuen Schulden machen.

Jetzt haben wir aber erfahren – zunächst durch die Stuttgarter Zeitung -, dass Sie in den Jahren 2017 bis 2019 doch wieder vorhaben, neue Schulden zu machen. Offenbar haben Sie das Ganze dann wieder zurückgezogen und etwas frisiert, damit es nicht ganz so dramatisch aussieht. Aber der Kollege Maier hat ja im Rahmen dieser Debatte bestätigt, dass es genauso ist, dass Sie in Ihrer mittelfristigen Finanzplanung wieder neue Schulden planen. Ich will das gar nicht kritisieren. Das ist Ihr gutes Recht als Regierung. Nur, das hätten Sie gleich sagen können. Dann hätten wir uns die Debatte gespart und den Gesetzentwurf nicht eingebracht. Dann wäre klar gewesen, dass Sie ihn ablehnen. Insofern habe ich volles Verständnis für Ihr heutiges Abstimmungsverhalten.

Allerdings lernen wir drei Dinge aus diesem ganzen Sachzusammenhang. Erstens: Ihre Nullneuverschuldung 2016 ist eine Eintagsfliege, die nur zum Ziel hat, im Wahljahr einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, um damit gut auszusehen. Das Zweite, das wir lernen, ist, dass Sie, für den Fall, dass Sie wiedergewählt werden, Ihre Verschuldungspolitik fortsetzen. Das Dritte, das wir lernen, ist, dass man dem Wort des Ministerpräsidenten nicht vertrauen kann.“

Als mittel- bis langfristig verheerend stuft der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Doppelhaushalt 2015/2016 ein, den die grün-rote Landesregierung in den Landtag eingebracht hat. Rülke sprach in seiner Erwiderung auf die Haushaltsrede von Finanzminister Nils Schmid von einem Schönwetterhaushalt.

Jahrelang habe Schmid seine eigene Schuldenmacherei der Opposition angelastet. Ständig sei von schwarz-gelber Erblast die Rede, von einem strukturellen Defizit, von impliziter Verschuldung und heruntergekommener Infrastruktur. All das habe angeblich die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hinterlassen. „Die Zahlen sprechen eine andere Sprache! Sie haben seit 2010 neun Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen als die Vorgängerregierung. Aber Sie geben auch seit 2010 neun Milliarden mehr aus und haben auf der Strecke auch noch Milliarden neuer Schulden gemacht!“, sagte Rülke an die Adresse der Regierung Kretschmann gerichtet.

In Baden-Württemberg kann man „gut leben und gut arbeiten.“ Das habe Nils Schmid wörtlich in seiner Rede gesagt. Da habe der Minister recht – nur habe Baden-Württemberg eben keine gute Regierung. Es sei lächerlich, dass der Minister ernsthaft behaupte, eine bessere Haushaltspolitik zu machen und dass sich nun alles zum Besseren wende. Wenn Finanzminister Schmid über sich und die Vorgängerregierung rede, könne man nur Theodor Storm zitieren: „Er wirft den Kopf zurück und spricht: Wohin ich blicke, Lump und Wicht. Doch in den Spiegel blickt er nicht.“

Der SWR habe sich in der vergangenen Woche über die Kürze der Schmidschen Rede gewundert. Dies sei leicht zu erklären. Der Minister habe alle unangenehmen Themen umgangen. Er habe nur Ausgaben aufgezählt und keinerlei konkrete Einsparungen benannt, weil es sie einfach nicht gebe. Nils Schmid gebrauche gerne den Begriff des „Verbalsparers“, der nur vom Sparen rede, es aber nicht tue. „Dieser Doppelhaushalt beweist: Der größte Verbalsparer sind Sie selber!“, so Rülke wörtlich.

Haushaltskonsolidierung laufe bei dieser Regierung nur über die Einnahmeseite. Der eigene grün-rote mittelfristige Finanzplan aus dem Jahre 2013 habe für 2015 nicht 44,3 sondern lediglich 41,85 Milliarden Euro an Ausgaben vorgesehen. Für 2016 nicht 44,4, sondern lediglich 42,68 Milliarden. „Sie genehmigen sich in diesem Doppelhaushalt 4,2 Milliarden mehr, als Ihre eigene verschwenderische Planung noch im letzten Kalenderjahr vorgesehen hatte!“, sagte Rülke. „Baden-Württemberg kann es noch besser“, hatte Schmid vor einer Woche ausgerufen. Da habe er recht – aber eben nur ohne diesen Finanzminister, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

98 Prozent der Sparvorgaben seien erfüllt, hatte Schmid behauptet. Rülke zitierte hierzu den Staatsanzeiger: „Weil der Finanzminister steigende Steuereinnahmen als strukturelle Einsparungen verbucht.“  Die ganzen Orientierungspläne und Einsparauflagen seien also Taschenspielertricks, so Rülke. Es gebe keine Einsparungen, sondern nur höhere Einnahmen. Es wundere ihn, dass Schmid nicht die gesamten 32,6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen des Landes als Einsparungen verbuche, um sich damit zu brüsten. Der Finanzminister erzähle immer, seine Haushaltspolitik sei ein Dreischritt. Das stimme auch: Höhere Einnahmen, höhere Ausgaben, mehr Schulden, so funktioniere die Haushaltspolitik dieser Landesregierung.

Was die Einnahmen des Landes anlange, so sei der Minister ein „Nils im Glück“. Es regne Steuereinnahmen, für die der Minister nichts könne. Sie seien den fleißigen Menschen im Lande und den vorausschauenden Unternehmern zu verdanken. Mit derselben Schamlosigkeit, mit der Schmid Steuereinahmen als Einsparungen verbuche, tue der Minister so, als ob die Wirtschaft im Lande seine Haushaltspolitik brauche, um erfolgreich zu sein. Er behaupte einerseits, dass der Haushaltsentwurf die Innovationskraft der Unternehmen sicherstelle und andererseits, dass der Doppelhaushalt es erst ermögliche, dass die Unternehmen, die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Aber wie im Märchen vom „Hans im Glück“ verspiele Nils im Glück sein Vermögen. Der Unterschied sei nur der, dass Hans sein eigenes Vermögen verschleudere, aber Nils das Vermögen anderer Leute. Seine Haushalte seien nämlich von galoppierend wachsenden Ausgaben geprägt, die im Falle des kleinsten konjunkturellen Einbruchs nicht mehr aufzufangen seien. Für das momentan niedrige Zinsniveau gelte dasselbe. Insgesamt sei die Buchführung dieses Finanzministers haarsträubend.

Die mittelfristige Finanzplanung entlarve auch eine Wählertäuschung des Ministerpräsidenten. Als der Finanzminister im Sommer einen schuldenfreien Haushalt für 2016 angekündigt habe, da hätte die Opposition gleich vermutet, dass es um eine einmalige Aktion im Wahljahr gehe. Der Ministerpräsident habe zunächst erklärt, er mache nur mit, wenn es sich nicht um eine Einmalaktion handle. Nun lasse Grün-Rot die Katze aus dem Sack: 790 Millionen Euro Schulden 2017, 238 Millionen im Jahr 2018 und nochmal 180 Millionen im Jahr 2019, so die Stuttgarter Zeitung am 6. 11. 2014. Das sei ein glatter Wählerbetrug des Ministerpräsidenten und entlarve den Haushalt 2016 als reines Wahlkampfmanöver, so Rülke.

Auch schweige sich der Haushalt zum Thema Finanzbeziehungen des Bundes und der Länder aus. Was sei mit dem Länderfinanzausgleich? Was mit dem Thema Steuerautonomie? Wie solle es mit der Vermögens- und der Grundsteuer weiter gehen? Die FDP-Fraktion habe hier klare Vorschläge gemacht, die Regierung laviere herum. So habe man ein eigenes Heberecht der Länder bei der Einkommens- und der Körperschaftssteuer vorgeschlagen. Schmid habe in eine ähnliche Richtung gedacht. Sein Kabinettskollege Friedrich erkläre aber das komplette Gegenteil.

Der Öffentliche Dienst tauche in Schmids Rede gar nicht auf. Vermutlich habe er ein schlechtes Gewissen wegen der Absenkung der Eingangsbesoldung. Selbstlob in der Bildungspolitik gebe es reichlich, aber kein Wort des Dankes an die Lehrerinnen und Lehrer. Die sture Zahl 11600 beim Abbau an Lehrerstellen sei zwar gefallen, aber es fehle nach wie vor ein nachvollziehbarer Zusammenhang von Bildungspolitik und Stellenerfordernissen.

Die Regierung feiere sich für Pensionsrückstellungen und verschweige dabei, dass diese von den Beamten selbst durch einen gesetzlich verordneten Gehaltsabzug geleistet würden. Im Übrigen stelle man lediglich 6000 Euro pro Jahr für die eigenen Beamten zurück, verlange aber von den Privatschulen 13000 Euro jährlich für ausgeliehene beamtete Lehrer.

Schlichte Selbstverständlichkeiten kämen dem Minister nicht über die Lippen. Nämlich die Einlösung des Anspruchs der Kommunen auf vollständige Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsaufnahme.

Im Gegensatz zur Regierung werde die FDP-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen sehr konkrete Vorschläge machen. So wolle man beispielsweise einmalig eine Milliarde Euro in die Infrastruktur investieren. Damit könnten die notwendigsten Investitionen  in die Verkehrsinfrastruktur gestemmt werden und der dringend notwendige Ausbau der Breitbandversorgung insbesondere im Ländlichen Raum vorangebracht werden. „Wir werden auch sehr genau sagen, wo wir das Geld hernehmen wollen. Das sind Investitionen in die Zukunft. Dafür muss man auch einmal auf konsumptive Ausgaben verzichten“, so Hans-Ulrich Rülke.

Im Ergebnis habe die grün-rote Regierung und insbesondere ihr Finanzminister bei der Einbringung dieses Doppelhaushalts ein katastrophales Bild abgegeben. In einem habe Nils Schmid aber recht. Er habe ausgerufen: „Die besten Zeiten unseres Landes liegen noch vor uns!“ Das stimme, so Rülke: „Aber erst wenn diese Regierung Geschichte ist!“

 

 

Zur Meldung, wonach Grün-Rot sich auf zusätzliche Ausgaben für die Infrastruktur in Höhe von 50 Millionen Euro geeinigt habe, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die angeblichen Mehrmittel für Verkehrsprojekte in Höhe von 50 Millionen Euro sind eine Fata Morgana. Hier wird die Öffentlichkeit getäuscht. Es soll so getan werden, als würde Grün-Rot seine Ablehnung gegenüber dem Straßenbau überwinden. Ein Blick in den Entwurf für den Haushaltsplan der nächsten beiden Jahre genügt: Hier wurde der Ansatz im Vergleich zu diesem Jahr um 45 Millionen Euro gekürzt. Es ist schon ein dreister Versuch, die Menschen hinters Licht zu führen, wenn man so agiert. Erst im Planentwurf radikal kürzen, um sich dann für einen angeblichen Zuwachs effekthascherisch feiern lassen zu wollen. Wer so handelt, kann keine Glaubwürdigkeit erwarten und handelt unredlich. Angesichts der Versäumnisse des grünen Verkehrsministers im Straßenbau und den hohen Steuereinnahmen wären ganz andere Maßnahmen das Gebot der Stunde.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zum Bürgerentscheid über die Zukunft der Werkrealschule und der Realschule in Rielasingen-Worblingen (Kreis Konstanz):

„Die Entscheidung von über 60 Prozent der Abstimmungsteilnehmer in Rielasingen-Worblingen gegen die Umwandlung der örtlichen Werkrealschule und Realschule in eine Gemeinschaftsschule ist nach den ähnlich verlaufenen Bürgerentscheiden in Bad Saulgau und Salem bereits die dritte herbe Niederlage dieser Art für die grün-rote Landesregierung und die von ihr vorangetriebene Gemeinschaftsschule. Die FDP-Fraktion appelliert an die Landesregierung, das Votum der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren und nicht durch einseitige bürokratische Maßnahmen zu konterkarieren. Auch wenn es Grünen und SPD schwerfällt zu akzeptieren: Es wird höchste Zeit, faire Wettbewerbsbedingungen für die Schularten zu schaffen und die Gestaltung des Schulangebots den Verantwortlichen vor Ort zu überlassen. Nur auf diese Weise lässt sich das mittlerweile erheblich in Frage gestellte Vertrauen in die Bildungspolitik wiedergewinnen und langfristig die Qualität des Bildungsangebots sicherstellen. Von diesem Leitgedanken ist auch der Vorschlag der FDP-Fraktion für einen stabilen Schulfrieden getragen. Die Ereignisse in Bad Saulgau, Salem und Rielasingen-Worblingen lassen einen solchen Schulfrieden dringend angezeigt erscheinen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisierte die Ankündigung von Finanzminister Schmid, im Jahr 2020 erstmals Altschulden des Landes zu tilgen. „Schmids Äußerungen sind kein Ruhmesblatt, sondern stellen dem baden-württembergischen Finanzminister im Gegenteil ein schlechtes Zeugnis aus“, sagte Rülke. Während sich Nils Schmid damit brüste, in ferner Zukunft endlich mit dem Altschulden-Abbau anzufangen, hätten acht andere Länder beziehungsweise Stadtstaaten damit längst begonnen: so Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

Weiter schaffe es Schmid nicht einmal trotz der gegenwärtig sprudelnden Steuereinnahmen und der tendenziell günstigen Steuerprognose für die Jahre 2016 bis 2018 im Jahr 2015 auf die Aufnahme neuer Schulden zu verzichten und damit die Netto-Null-Verschuldung zu erreichen. Hier sind laut Haushaltsplan rund 770 Millionen Euro eingeplant. Rülke: „Ich bleibe dabei, Grün-Rot zieht sich die Spendierhosen an, um sich die Wiederwahl im Jahr 2016 durch die Verteilung von Wahlgeschenken zu erkaufen.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zeigte sich über den Auftritt von Ministerpräsident Kretschmann auf dem Landesparteitag der Grünen in Tuttlingen eher amüsiert. „Die Grünen und eine Wirtschaftspartei – da müssen die Grünen aufpassen, dass die Hühner nicht nur im Kreis Tuttlingen lachen“, sagte Rülke. In einer Art Sonntagsrede zum Grünen-Parteitag werde dieses Ansinnen vom Ministerpräsidenten angekündigt, aber die Realität sehe ganz anders aus. Kretschmann rede von „Innovationspeitschen”, mit denen er die Wirtschaft gängeln will und möchte nicht mehr, sondern weniger Autos bauen. Außerdem beschließe seine Regierung praktisch im Wochentakt wirtschaftsfeindliche Gesetze: zum Beispiel ein Tariftreuegesetz, um Mindestlöhne durch die Hintertür einzuführen, eine Veränderung der Gemeindeordnung, um Handwerk und Mittelstand zu schaden und kommunalen Unternehmen zu nutzen. Weiter eine Verschärfung der Landesbauordnung mit obligatorischer Dachbegrünung und verpflichtenden Fahrradstellplätzen, um das Bauen zu verteuern. Nicht genug damit: Grün-Rot beschließe ein Quartiersmanagementgesetz, um den Handel planwirtschaftlich zu reglementieren. Und ein Bildungsfreistellungsgesetz, das die Lohnkosten der Unternehmen in die Höhe treibt. Rülke: „Ministerpräsident Kretschmann redet von Wirtschaftsfreundlichkeit, aber sein Handeln ist wirtschaftsfeindlich bis auf die Knochen.“

Die bisherigen Erklärungen des Justizministeriums zum Todesfall in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal zeigen nach Auffassung des Fraktionsvorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und des justizpolitischen Sprechers Prof. Dr. Ulrich Goll, dass die ministerielle Aufsicht über das Gefängnis Bruchsal hinter dem Maß des Erforderlichen zurückblieb. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der Aufsicht gerade im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrestes zukommt, in dem die Grundrechte besonders eingeschränkt werden, müsse der Fall zum Anlass für eine umfassende Überprüfung der Aufsichts- und Begründungsregeln sowie ihrer praktischen Umsetzung genommen werden, so Rülke und Goll.

Die FDP-Landtagsfraktion hat daher einen Antrag in das parlamentarische Verfahren gegeben, mit dem der Landtag die Landesregierung auffordert unter anderem zu berichten,

–  welche Berichts- bzw. Begründungspflichten bestehen, inwieweit für die Umsetzung der Pflichten einheitliche Musterformulare, Anforderungsprofile oder ähnliche Hilfestellungen existieren,

–  wie die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Berichte bzw. Begründungen von den aufsichtführenden Stellen geprüft wird,

–   wie oft seit dem 1. Januar 2012 das aufsichtführende Justizministerium Berichte beziehungsweise Begründungen wegen inhaltlicher oder formeller Defizite ergänzen ließ,

–  wie oft in dieser Zeit die Einhaltung von Berichts- bzw. Begründungspflichten eingefordert wurde,

–  ob es Beschwerden anderer öffentlicher Stellen beim Justizministerium über die mangelhafte Erfüllung von Berichts- bzw. Begründungspflichten gab und wie auf die Beschwerden reagiert wurde.

Darüber hinaus soll die Landesregierung aufgefordert werden,

–  eine grundlegende Prüfung der Aufsichtsregeln und ihrer praktischen Umsetzung im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrestes vorzunehmen,

–  dabei – soweit möglich und praktikabel – einheitliche Standards beispielsweise für die Umsetzung von Berichts- und Begründungspflichten einführen und

–  die personelle und sachliche Ausstattung den Anforderungen im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrestes anpassen.

„Schlussendlich wollen wir“, so Goll, „dass die Landesregierung dem Landtag über die Umsetzung des Ersuchens schriftlich Bericht erstattet.“ Rülke: „Mit dem Antrag entspricht die FDP-Landtagsfraktion in konstruktiver Weise dem verfassungsrechtlichen  Kontrollauftrag des Parlamentes. Wir gehen davon aus, dass die anderen Fraktionen dem Antrag zustimmen werden.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke kritisiert das Bildungsurlaubsgesetz, das heute von der Ministerrunde beschlossen wird. „Dieses Gesetz ist ein weiterer Beleg für die grün-rote Bevormundungs- und Verordnungsmentalität, die eher mit Sozialismus als mit einer sozialen Marktwirtschaft zu tun hat“, sagte Rülke. Grün-Rot schwäche vor allem die vielen kleineren und mittelständischen Betriebe des Landes in ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Viele Unternehmen bildeten ihre Mitarbeiter sowieso schon in vorbildlicher Weise weiter. Rülke: „Die FDP-Landtagsfraktion hält diesen Wust von bürokratischen Regelungen für überflüssig und lehnt dieses Gesetz ab.“