Zur Meldung, wonach Innenminister Gall angesichts der Terrorgefahr die Polizei von Aufgaben, die nicht zum Kerngeschäft gehören, entlasten will, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer als Innenminister des Landes Baden-Württemberg die Bedrohung durch den Terrorismus ernst nimmt, muss vor allem seine eigenen Handlungsmöglichkeiten nutzen. So kann es nicht sein, dass der Minister für Entlastungen der Polizei auf den Bund zeigt, in seinem Kompetenzbereich aber die Politik der Grünen umsetzt, die der inneren Sicherheit abträglich ist. Innenminister Gall muss sich endlich gegen die Grünen durchsetzen, die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz personell und finanziell stärken. Mit dem Verweis auf andere wird er seiner Verantwortung nicht gerecht.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte zur Rolle des Wissenschaftsministeriums im Zusammenhang mit unrechtmäßigen Zulagen für Professoren an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Wissenschaftsministerin unserer Forderung entsprochen und eine umfassende Aufklärung angekündigt hat. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Wissenschaftsministerin Antworten auf die FDP-Anfrage mit heutiger Post an die FDP-Fraktion nachgeschoben hat und damit einräumt, den Landtag unvollständig informiert zu haben. Nach wie vor ist aus Sicht der FDP-Fraktion fraglich, ob das Wissenschaftsministerium seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Die Ministerin konnte bislang nicht plausibel erklären, warum ihr Haus seinerzeit nicht in jedem einzelnen der 17 Fälle geprüft hat, ob an der ‚Umdeutung‘ der unrechtmäßigen Zulagen in rechtmäßige Zulagen durch die Hochschule nichts zu beanstanden war. Dass diese Einzelfallprüfung erst jetzt erfolgt, wirft ein bezeichnendes Licht auf das Vorgehen des Ministeriums. Und es werden umso mehr neue Fragen aufgeworfen.”

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung zum Schutz vor islamistischem Terror das Personal der Sicherheitsbehörden aufstocken wolle, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit Monaten ist bekannt, dass sich in Baden-Württemberg islamistische Zirkel gebildet haben. Im letzten Sommer haben nicht zuletzt die gewalttätigen Angriffe auf jüdische Bürger, die Auseinandersetzungen zwischen Sympathisanten der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ und kurdischen Jesiden und die Einschüchterungsmaßnahmen salafistischer Gruppen gezeigt, welche Gefahr von religiösem Extremismus ausgeht. Mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen hat die FDP-Landtagsfraktion diese Entwicklung problematisiert und die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Grün-Rot lehnte jedoch alle unsere Vorschläge ab – zuletzt im Rahmen der Haushaltsberatungen die FDP- Anträge zur personellen Stärkung des Landesamtes für Verfassungsschutz im Bereich der Beobachtung des religiösen Extremismus. Trotz der offensichtlichen potentiellen Gefahren beschloss Grün-Rot im November 2014 die Verkleinerung des Landesamtes für Verfassungsschutz. Auch lehnte die Regierungskoalition die Erarbeitung von Präventionsprogrammen und Handlungsempfehlungen gegen religiösen Extremismus durch Ausweitung der Landtags-Enquete zum Rechtsextremismus ab. Dieses Verhalten zeigt, wie planlos Grün-Rot agiert. Es bleibt abzuwarten, ob den heutigen Erklärungen auch Taten folgen. Immerhin zeigte Innenminister Gall schon im Dezember 2014, dass er lediglich für Ankündigungen steht. Während er den Bürgern erklärte, es müsse konsequenter gegen Gefährdungen aus dem Bereich des Salafismus vorgegangenen werden, trug er den Stellenabbau beim Verfassungsschutz mit und forderte die Polizei auf, ihre Ausgaben zu kürzen. Die FDP-Landtagsfraktion hingegen bleibt bei der seit Monaten verfolgten Linie, Polizei und Verfassungsschutz personell und mit sachlichen Mitteln zu stärken.“

Zur Meldung, wonach die baden-württembergischen Regierungsfraktionen von Grün und Rot über die personelle Ausstattung des Verfassungsschutzes streiten, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Was gestern von uns befürchtet wurde, zeigt sich heute deutlich: Grün-Rot ist sich in Belangen der inneren Sicherheit nicht einig und agiert völlig konzeptlos. Die Grünen bleiben bei ihrer Realitätsverweigerung, wollen das Landesamt für Verfassungsschutz weiterhin  abschaffen oder handlungsunfähig sparen. Die SPD ist mit ihrem Innenminister Gall nicht handlungsfähig, belässt es bei wohlklingenden Absichtserklärungen von Minister und Fraktion. Geradezu skurril ist die gestrige Behauptung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, es habe bei den Sicherheitsbehörden unter Schwarz-Gelb einen Investitionsstau gegeben. In den Augen der Koalition mussten Polizei und Verfassungsschutz noch vor wenigen Wochen zu gut ausgerüstet gewesen sein. Anders lässt sich nicht erklären, warum Grün-Rot in den letzten Haushaltsberatungen Mittel beim Verfassungsschutz zusammenstrich und von der Polizei verlangte, Geld einzusparen.

So bleibt unter dieser Regierung die innere Sicherheit auf der Strecke. Dabei zeigt die dynamische Entwicklung, die der religiöse Extremismus in den letzten Monaten genommen hat, dass eine Stärkung der personellen und sachlichen Mittel der Sicherheitsbehörden, wie von der FDP-Landtagsfraktion mehrfach beantragt, unerlässlich ist.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zum von der FDP-Fraktion auf ihrer Klausurtagung gefassten Beschluss:

„Eine Unterweisung junger Muslime auf der Basis eines mit unserem Grundgesetz in Einklang stehenden Islam durch in Deutschland ausgebildete Lehrkräfte ist nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion das beste Mittel, um islamistischen Hasspredigern in Hinterhöfen den Boden zu entziehen. Wir haben deshalb beschlossen, einen Antrag in den Landtag einzubringen, dass der islamische Religionsunterricht in Baden-Württemberg zügig weiter ausgebaut wird. Ziel muss ein flächendeckendes Angebot sein. Gleiches gilt für den Ethikunterricht, der nach unserer Ansicht als alternatives Angebot des Wertediskurses und der Vermittlung von Kenntnissen über Religionen allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen muss, die nicht an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen wollen. Die grün-rote Landesregierung sollte ihrem Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag Taten folgen lassen und darauf hinarbeiten, dass Ethik zukünftig anders als bisher bereits ab Klasse 1 angeboten wird.“

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kann nach Medienberichten aufgrund der hohen Steuereinnahmen und des niedrigen Zinsniveaus bereits für das Jahr 2014 einen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen. Für den FDP-Fraktionsvorsitzenden und finanzpolitischen Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke ist dies ein weiterer Beleg der unseriösen Haushaltspolitik der grün-roten Landesregierung.

„Schäubles schwarze Null in Berlin entlarvt einmal mehr die unseriöse Haushaltspolitik von Grün-Rot in Stuttgart. Wenn der Bundesfinanzminister ohne Schulden auskommt, ist es eine Schande, dass Baden-Württemberg neue Schulden macht. Denn dem Finanzminister Nils Schmid regnen die Steuereinnahmen geradezu ins Haus hinein. Ein dauerhafter Stopp der Neuverschuldung ist in Baden-Württemberg bereits jetzt möglich“, so Rülke.

Nach den Worten von Rülke erhielten Grüne und SPD im Vergleich zur schwarz-gelben Vorgängerregierung über neun Milliarden Steuermehreinnahmen, aber das Geld werde eins zu eins wieder ausgegeben. Anstatt den Landeshaushalt für die nachfolgenden Generationen zukunftsfest zu machen, indem die Neuverschuldung gestoppt und Altschulden getilgt werden, bunkere die Landesregierung das Geld, um teure und wenig nachhaltige Wahlgeschenke finanzieren zu können. „Die Regierung glaubt wohl, sich so ihre Wiederwahl erkaufen zu können. Ich bin überzeugt, dass der Wähler sich von Grün-Rot nicht an der Nase herumführen lässt. Die FDP wird diese finanzpolitische Geisterfahrt im Falle einer Regierungsbeteiligung im Jahr 2016 beenden“, so Hans-Ulrich Rülke.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der wissenschaftspolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger, sagten zur Unterzeichnung des Hochschulfinanzierungsvertrags zwischen Landesregierung und Hochschulen:

„Die Finanzspritze von 1,7 Milliarden Euro können unsere Hochschulen wahrlich gut gebrauchen. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt deshalb grundsätzlich den Hochschulfinanzierungsvertrag, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis zum Jahr 2020 gibt. Allerdings war die grün-rote Landesregierung nicht willens, einen fairen Verteilungsschlüssel für die zusätzlichen Mittel anzuwenden. Manche Hochschule dürfte der Unterzeichnung des Vertrags nur mit zusammengekniffenen Zähnen beigewohnt und sich gesagt haben: ‚Besser als Schnee im Stiefel‘. Denn es werden nun gerade diejenigen Hochschulen für ihren Einsatz bestraft, die sich am engagiertesten zusätzliche Studienplätze geschaffen haben, das heißt vor allem die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule mit ihren Standorten. Dass die bislang befristete Finanzierung für diese zusätzlichen Studienplätze nun bis zum Jahr 2020 entfristet wird, ist zwar eine wichtige Voraussetzung für mehr Planungssicherheit, bedeutet aber für die Hochschulen noch kein frisches Geld, wie es die Landesregierung behauptet. Und gegenüber den Studierenden leistet sich die grüne Wissenschaftsministerin gar einen Wortbruch. Nachdem Grün-Rot zunächst die Studiengebühren abgeschafft und durch Kompensationsmittel ersetzt hat, entzieht die Koalition nun den Studierenden weitgehend ihre Mitspracherechte bei der Verwendung der Kompensationsmittel ohne Not. Dabei haben gerade die entsprechend den Vorstellungen der Studierenden ausgegebenen  Studiengebühren beziehungsweise Kompensationsmittel die Bedingungen von Studium und Lehre spürbar verbessert. Insgesamt lässt sich zum Hochschulfinanzierungsvertrag sagen: Kraftakt geglückt, Durchführung missglückt.“

 

 

Als Antwort auf eine parlamentarische Initiative der FDP-Landtagsfraktion (Drucksache 15/6249) zur geplanten Änderung der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit erklärte die grün-rote Landesregierung, dass eine Änderung des Paragrafen 102 der Gemeindeordnung nicht vorgesehen sei. Der Paragraf 102 regelt die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden auch über die Daseinsvorsorge hinaus. Grün-Rot hatte mehrfach erklärt, die Betätigungsmöglichkeiten ausbauen zu wollen und bereits im Oktober 2013 regierungsintern einen Gesetzentwurf gefertigt, der diese Ausweitung beinhaltete. Gegen die geplante Änderung regte sich Widerstand, unter anderem von Wirtschaftsverbänden und der FDP. Zur Erklärung der Landesregierung, die Gemeindeordnung an diesem Punkt nicht mehr ändern zu wollen, sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Protest von Wirtschaftsverbänden und der FDP gegen die von der Landesregierung geplante Ausweitung der Betätigungsmöglichkeiten kommunaler Unternehmen hat sich gelohnt. Grün-Rot verzichtet auf eines ihrer wirtschaftsfeindlichen Projekte. Bei dessen Umsetzung wären kommunale Betriebe verstärkt in Konkurrenz zu heimischen Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden getreten. Dabei hätten die kommunalen Betriebe die Möglichkeiten von Quersubventionierungen im gemeindlichen Wirtschaftsgeflecht und die Umsatzsteuerbefreiung nutzen können, die Preise der Privatwirtschaft wettbewerbsverzerrend zu unterbieten. Die angeblich günstigeren Leistungen der gemeindlichen Unternehmen hätte der Bürger mitunter durch Preis- und Gebührenerhöhungen an anderer Stelle erkauft. Der Gemeinschaft wäre auch nicht gedient, wenn gemeindliche Betriebe heimische Handwerker und andere Gewerbetreibende verdrängen würden. Denn weniger private Unternehmen führen zu geringeren Steuereinnahmen und höheren Arbeitslosenzahlen. Deshalb ist es gut, dass sich der Protest gegen die mittelstandsfeindliche Politik der Landesregierung gelohnt hat. Wichtig ist nun, dass auch die anderen wirtschaftsfeindlichen Vorhaben von Grün-Rot ad acta gelegt werden, wie beispielsweise die Einführung eines Bildungsurlaubes.“

 

 

Als substanzlos hat der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Stuttgarter Landtag Dr. Hans-Ulrich Rülke die Behauptung von Finanzminister Nils Schmid bezeichnet, das Land habe auf dem Verhandlungsweg in Sachen Länderfinanzausgleich mehr erreicht, als Bayern und Hessen auf dem Klageweg.

“Ich möchte mal wissen, was Herr Schmid denn auf dem Verhandlungsweg erreicht haben will”, so Rülke. Außer heißer Luft sei nichts zu besichtigen. Es gebe lediglich die Absichtserklärung roter und grüner Landespolitiker im Wege einer Soll-Integration in die Einkommenssteuer zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür zu kommen. Dies sei aber postwendend von der Bundeskanzlerin und den Unionsministerpräsidenten wieder eingesammelt worden. Schmids angebliche Erfolge seien lediglich Bluff und Etikettenschwindel. Die Landesregierung solle endlich – gemeinsam mit Bayern und Hessen – juristisch gegen den ungerechten Länderfinanzausgleich vorgehen.

Zur Meldung, wonach der Energiekonzern EnBW nun doch wegen des dreimonatigen Kernkraft-Moratoriums im Jahr 2011 rechtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg vorgehen wird, um Ersatzansprüche geltend zu machen, erklärten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andreas Glück:

„Wir nehmen die Entscheidung der EnBW in Respekt vor ihrer unternehmerischen Freiheit zur Kenntnis. Mit dieser Kursänderung des EnBW-Vorstands wird allerdings klar ersichtlich, dass das bisherige Argument des EnBW-Vorstands gegen eine Klage in sich zusammenfällt. Die Position, die EnBW könne keine Verfassungsbeschwerde einlegen, weil sie sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befinde und ihr somit die Grundrechtsfähigkeit fehle, war ganz offensichtlich vorgeschoben und stand erkennbar unter dem politischen Druck des Aufsichtsrates. Wir fordern die grün-rote Landesregierung daher jetzt auf, die Karten auf den Tisch zu legen und jede weitere politische Einmischung in das operative Geschäft der EnBW tunlichst zu unterlassen. Man darf zudem gespannt sein, inwiefern der neue Kurs des EnBW-Vorstands sich auch auf die rechtliche Position des Unternehmens zur Brennelementesteuer auswirkt.“

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Sckerl, hat gestern seinen Rückzug aus dem NSU-Untersuchungsausschuss bekanntgegeben. Für die FDP-Landtagsfraktion ist die Affäre um Sckerl trotzdem noch nicht ausgestanden. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion und Obmann im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern, erwarten von Sckerl weitere Konsequenzen: 

„Der Rückzug von Hans-Ulrich Sckerl aus dem NSU-Untersuchungsausschuss war überfällig. Wer das Parlament und die Öffentlichkeit mehrfach belügt und die tatsächlichen Vorgänge nur scheibchenweise zugibt, kann nicht in einem Untersuchungsausschuss Zeugen zur Wahrheit ermahnen und verpflichten. Wir fordern deshalb darüber hinaus den Rückzug von Sckerl aus dem Untersuchungsausschuss Schlossgarten II. Sckerls Glaubwürdigkeit ist auch in diesem Gremium längst nicht mehr gegeben“, so Rülke und Kern.

Anders als die Vorsitzende der Grünen-Fraktion es darstelle, habe die FDP-Landtagsfraktion bereits vor Einsetzung des NSU-Untersuchungsausschusses in der Enquete Rechtsextremismus die Sacharbeit vorangetrieben und entsprechende Anhörungspersonen zur Aufklärung benannt. Beschämend für die Grünen sei vielmehr, dass sich ihre Mitarbeit in der Gutachtenaffäre auf Täuschen, Tricksen und Tarnen beschränkt habe, so Rülke und Kern.

 

In der Landtagsdebatte zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2015/2016 für das Land Baden-Württemberg hat der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hans-Ulrich Rülke, der grün-roten Landesregierung vorgeworfen, sie wolle sich mit einem verschwendungssüchtigen Haushalt die Wiederwahl erkaufen.

Um neun Milliarden Euro seien seit 2010 die jährlichen Steuereinnahmen gestiegen und genau diese neun Milliarden gebe die Landesregierung nun jährlich auch mehr aus. Die Landesregierung plane angesichts der herannahenden Landtagswahl, über dem Land ein Füllhorn von Volksbeglückungsmaßnahmen auszuschütten.

Nun sei die Erblastlüge, wonach die grün-roten Schulden auf das Versagen der schwarz-gelben Vorgängerregierung zurückzuführen seien, endgültig widerlegt. Unehrlichkeit sei überhaupt das Markenzeichen grün-roter Haushaltspolitik. So habe Finanzminister Schmid in einer Landtagsdrucksache behauptet, rund 1,5 Milliarden Euro eingespart zu haben. Als es aber konkret wurde, habe er nur gut 400 Millionen als echte strukturelle Einsparungen belegen können. Und diese praktisch ausschließlich beim Landespersonal. Um auf die angeblichen 1,5 Milliarden zu kommen, habe Schmid Zuflucht zu einem Griff in die kommunalen Kassen nehmen müssen. Er habe Zinseinsparungen auf Grund des niedrigen Zinsniveaus ebenso zu strukturellen Sparmaßnahmen umgedeutet wie die Ausschüttungen der Landesbank Baden-Württemberg. Insofern entlarve er sein eigenes Erblastmärchen höchstselbst, indem er zugebe, nicht einmal 500 Millionen seriös eingespart zu haben. Gleichzeitig sei aber der Haushalt Jahr für Jahr in seiner Regierungszeit um durchschnittlich rund fünf Prozent oder etwa zwei Milliarden Euro gewachsen. Die Abschaffung der Studiengebühren, eine verunglückte Polizeireform, ein unnötiger Nationalpark, neue Beamte in Ministerien, das Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule und vieles mehr habe zur Ausweitung des Haushaltsvolumens geführt. Mit anderen Worten spare Schmid jährlich 500 Millionen einerseits und gebe andererseits jährlich 2500 Millionen mehr aus. „Es gehört bei diesem Sachverhalt schon viel Chuzpe dazu, die eigenen Schulden dann noch den Vorgängern in die Schuhe schieben zu wollen“, so Rülke wörtlich.

Es sei auch höchst unseriös, in der Finanzplanung Jahr für Jahr erhoffte Einnahmen aus einer Steuererhöhung fortzuschreiben, die vor der letzten Bundestagswahl in der Hoffnung auf eine rot-grüne Bundesregierung hineingeschrieben wurden. Schmid kündige also für 2020 einen ausgeglichenen Haushalt an, in der Hoffnung auf eine Steuererhöhung, die es nicht gibt, durch eine Bundesregierung, die es noch weniger gebe. Neuerdings erkläre er, er hoffe auf eine Einigung über den Länderfinanzausgleich und die Einbeziehung des Soli in die Einkommenssteuer. Diese Rechnung sei genauso unseriös. Weder die Bundesregierung noch die Mehrheit des Bundesrates befürworte so etwas.

Unehrlich agiere auch der Ministerpräsident selbst. Zunächst habe er erklärt, er wolle einen ausgeglichenen Haushalt im Jahre 2016 nur, wenn dieser ab 2016 ausgeglichen bliebe. Plötzlich wolle Kretschmann davon aber nichts mehr wissen und mache eine Politik mit, bei der sich das Land 2015 verschulde, 2016 dann wegen der Landtagswahl nicht und ab 2017 dann wieder. Diese Regierung habe Baden-Württemberg in die Abstiegszone der Schuldenbundesliga geführt. „Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, so heißt das Abstiegstrio der Schuldenbundesliga. Und die Vereinsfarben bei allen dreien sind Rot und Grün!“, so Hans-Ulrich Rülke.

Gleichzeitig gebe es auf Grund der guten wirtschaftlichen Lage und der sprudelnden Steuereinnahmen ausweislich des Landesrechnungshofes drei Milliarden Euro an alten Überschüssen, 1,5 Milliarden an nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen sowie 800 Millionen Euro an Steuermehreinnahmen. Wie Dagobert Duck könne Nils Schmid im Geldspeicher in den Milliarden baden und mache immer noch neue Schulden, um Grün-Rot die Wiederwahl erkaufen zu können.

Die FDP-Fraktion wolle eine Infrastrukturoffensive. Eine Milliarde Euro für den Straßenbau und vor allem für die Breitbandinfrastruktur. „Man muss einen Verkehrsminister so ausstatten, dass er gar nicht anders kann, als Straßen zu bauen“, sagte Rülke. Es reiche nicht, von der Industrie 4.0 nur zu reden. Es sei auch Unfug, Unternehmen in diesem Bereich zu subventionieren. Die Politik müsse die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Und das bedeute: Schnelles Internet überall in Baden-Württemberg. Hierfür wolle die FDP aber keine neuen Schulden machen. Sondern man sage klar, dass man  das Geld aus der Landesstiftung nehmen will. Investitionen in die Infrastruktur seien besser, als Geld zu niedrigen Zinsen anzulegen und damit dann konsumtive Zwecke zu bedienen.

Dafür habe die FDP-Fraktion auch einen Weg aufgezeigt, wie das Geld im gemeinnützigen Sinne so genutzt werden kann, dass keine Steuerzahlungen fällig würden.

Finanzminister Schmid habe die Pläne der FDP am 12. Dezember im Landtag scharf kritisiert: „Sie wollen ein Milliardenprogramm für die Infrastruktur – so weit, so gut, aber irgendwie muss man es finanzieren. Ihr Vorschlag war, der Landesstiftung 1 Milliarde Euro hierfür zu entnehmen…Ich glaube, selbst Maggie Thatcher hätte in ihrem größten Privatisierungsrausch nicht so weit gehen können.“ So Nils Schmid vor noch nicht einmal einer Woche. Nils Schmid sei aber nicht erst seit einer Woche im Landtag. Und er habe sich auch schon früher mit der Landesstiftung befasst. So bei der Plenarsitzung vom 9. Februar 2007: „Wo…viel Milch und Honig gebunkert sind, das ist bei der Landesstiftung….Es bleibt dabei: Wir fühlen uns durch die Landesstiftung entmachtet. Sie gehört aufgelöst.“ So Nils Schmid vor sieben Jahren.

Auch an diesem Beispiel zeige sich die ganze Doppelzüngigkeit der Haushaltspolitik dieser Landesregierung, die nicht ernsthaft erwarten könne, dass die Opposition einem solchen Haushalt zustimme.

 

In einer Landtagsdebatte über finanzpolitische Schwerpunkte des Haushalts warf der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der grün-roten Landesregierung „dreiste Unverfrorenheit“ vor. „Sie versuchen, Ihre sogenannte Haushaltskonsolidierung als Erfolgsgeschichte zu verkaufen, in Wirklichkeit jedoch sind Ihre Ausgabenkürzungen keine echten Einsparungen. Diese Haushaltskonsolidierung nach grün-rotem Rezept ist nicht auf die Zukunft gerichtet, ist ohne Nachhaltigkeit und ohne Generationengerechtigkeit“, so Hans-Ulrich Rülke.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden habe die Landesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 1.532 Millionen Euro – bezogen auf 2020 – aufgelistet. Insgesamt gebe die Landesregierung sogar 1.659 Millionen Euro als bisherige Einsparungen an. 442 Millionen davon seien allgemeine Personaleinsparungen. Dabei handelt es sich unter anderem um die Streichung vermögenswirksamer Leistungen, um verschiedene Einsparmaßnahmen bei der Beihilfe bis hin zur Absenkung der Besoldung in den Eingangsämtern ab A 9 um vier Prozent beziehungsweise ab A 12 um weitere vier Prozent auf die Dauer von drei Jahren. Die Absenkung der Eingangsbesoldung sei ein falscher Beschluss, so Rülke, weil er sich negativ auf die Motivation und Leistungsbereitschaft der Bediensteten sowie die Leistungsfähigkeit und Qualität des öffentlichen Dienstes insgesamt auswirke. Allerdings sei diese Konsolidierungsmaßnahme dazu geeignet, die Ausgaben des Landes dauerhaft abzusenken. Diese Maßnahme könnte man nachvollziehen, wenn als nächste Auflistung Einsparungen bei den Sachausgaben des Landes dokumentiert würden, ebenfalls in der Größenordnung von 400 bis 500 Millionen Euro. Dies treffe aber nicht zu:

  • Der nächstgrößte Posten sei der Vorwegabzug im kommunalen Finanzausgleich mit dauerhaft 300 Millionen Euro, der keinerlei eigenständige Einsparleistung des Landes in seinem eigenen Leistungsbereich darstelle. Und so gehe es weiter:
  • Der drittgrößte Posten – 272 Millionen Euro – sei ein von Grün-Rot für strukturell erklärter Teil der Steuermehreinnahmen des Landes. Dieser Betrag sei spekulativ und keinesfalls auf das Handeln des Landes zurückzuführen. Er befinde sich damit in der gleichen Kategorie wie der viertgrößte Posten: Zinsminderausgaben im kalkulierten Umfang von 185 Millionen Euro.

Nach den Worten von Rülke nenne die Landesregierung dann Einnahmepositionen, die ebenfalls nichts mit echten Einsparungen zu tun hätten:

  • 68 Millionen Euro an sonstigen Mehreinnahmen wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Einnahmen aus erhöhten Studentenbeiträgen.
  • 66 Millionen Euro an Mehreinnahmen aus Ausschüttungen der Landesbank Baden-Württemberg und aus verringerten Zuschüssen an die Landesbeteiligungen GmbH. Dann endlich:
  • 54 Millionen Euro aus einer sogenannten Limitabsenkung im Zusammenhang mit dem Haushalt 2013/14, was einer verewigten globalen Minderausgabe gleichkomme. Schließlich folge die erste konkrete Maßnahme:
  • 42 Millionen Euro aus der Abschaffung des Landeserziehungsgeldes, 42 Millionen von vermeintlichen 1.659 Millionen, also 2,5 Prozent des Volumens, von dem Grün-Rot ständig rede.

Ehrliche Bilanz von Grün-Rot wäre angebracht

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter ausführte, seien auch die Konsolidierungsmaßnahmen bei der Planaufstellung des Haushalts 2015/16 von eher zweifelhaftem Wert. Denn 292 von 393 Millionen im Gesamthaushalt entfallen im Jahr 2015 auf den Einzelplan 12, also auf die allgemeine Finanzverwaltung und nicht auf Ressorteinsparungen. Im Jahr 2016 sollen es dann 415 von 568 Millionen Euro sein.

Rülke: „Die Landesregierung sollte in einer ehrlichen Bilanz zur Haushaltskonsolidierung darlegen, welche Summen sie denn Jahr für Jahr auf den Haushalt draufgelegt hat, statt immer wieder wahrheitswidrig zu behaupten, dass die schwarz-gelbe Vorgängerregierung einen desaströs ruinierten Haushalt hinterlassen habe. In Wahrheit hat diese Landesregierung den Konsolidierungspfad allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz grundsätzlich verlassen, statt eine Fortsetzung des Kurses der Haushaltskonsolidierung mit inhaltlich neuen Akzenten zu kombinieren.“ So habe Grün-Rot die Haushalte von Anfang an expansiv ausgestaltet, im Jahr 2011 mit 5,2 Prozent Zuwachs, 2012 mit 5,7 und im Jahr 2013 mit 4,8 Prozent Zuwachs.

Eine Übersicht von Projekten, bei denen Grün-Rot mit Wirkung auf den Haushalt neue Akzente gesetzt habe, zeige zugleich auch deren Fragwürdigkeit:

  • Es wurde auf 170 Millionen Euro an Studiengebühren verzichtet. Die Hochschulen erhalten entsprechende Ausgleichszahlungen aus dem Landeshaushalt.
  • Das Projekt „freiwilliges Lebensarbeitszeitkonto“ mit jährlich um 20 Millionen Euro ansteigenden, in der Endstufe mit 160 Millionen Euro taxierten Haushaltseinsparungen wurde gestoppt und beiseite gelegt, obwohl hierzu ein Einvernehmen mit den Berufsverbänden der Beamten vorlag.
  • Das sogenannte 480er Stellenabbauprogramm wurde um vier Jahre von 2016 auf 2020 gestreckt, sodass sich entsprechende Einsparungen erst später ergeben.
  • Insbesondere in den neugeschaffenen Ministerien für Verkehr und Infrastruktur sowie für Integration wurden ohne Maß und Ziel neue Posten geschaffen. Insgesamt allein in den Ministerien 200 zusätzliche Stellen.
  • Das Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule wird gegenüber anderen Schulen chronisch bevorzugt: durch die Ausstattung mit Lehrern, die Weiterentwicklung zur Ganztagsschule und durch kleinere Klassen.
  • Unsinnige und teure Doppelstrukturen im Bereich von G8 und G9 wurden geschaffen, andere Wege zur Hochschulreife wie über die Realschulen und beruflichen Gymnasien wurden gleichzeitig behindert.
  • Eine unsinnige und regional unausgewogene Polizeireform wird Millionen und Abermillionen kosten. Es werde zu mehr Polizisten auf der Straße kommen: aber nicht zu mehr Polizisten zur Verbesserung der inneren Sicherheit, sondern zu mehr Polizisten auf dem Weg zu ihren neuen weit entfernten Arbeitsplätzen.
  • Unter dem Signum einer „neuen Beteiligungskultur“ wurde viel Geld ausgegeben, beispielsweise beim Filderdialog. Geeignete Beteiligungsstrukturen und eine vernünftige Umsetzung der Ergebnisse von Beteiligungsprozessen blieben aber Mangelware.
  • Der Nationalpark schließlich, auch dies ein teures Unterfangen, sei den Betroffenen gegen ihren ausdrücklichen Willen aufgedrückt worden. „Das ist wahrlich ein eindrucksvolles Beispiel für die präsidiale Weisheit, dass ‚Gehört-werden nicht Erhört-werden bedeutet‘“, so Rülke ironisch. Und: „Schon diese kurze Auflistung zeigt: Die Erblast, von der Vertreter der grün-roten Koalition fortwährend sprechen, wenn von Haushaltskonsolidierung die Rede ist, ist inzwischen die Erblast ihrer eigenen Beschlüsse und Maßnahmen aus den letzten drei Jahren – und hier sind die vielfältigen grünen Dienstleistungs- und Gutachteraufträge noch gar nicht mitgezählt.“

Grün-rote Finanzplanung ohne klares Konzept

Dieser grün-roten Politik, die ohne klares Ziel und ohne ein klares Konzept daherkomme, entspreche eine Finanzplanung, die nicht wisse, wohin sie will:

  • 768 Millionen Nettokreditaufnahme im Jahr 2015, um zusammen mit etatisierten und noch nicht etatisierten Überschüssen der Vorjahre den Volksbeglückungshaushalt finanzieren zu können.
  • Netto-Null im Jahr 2016, um wieder bei feierlichen Anlässen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit reden zu können.
  • 490 und 250 Millionen Euro neue Schulden in den Jahren 2017 und 2018 – war da mal ein Ministerpräsident, der sich so eingelassen hatte, dass er eine Neuverschuldung Null 2016 nur mitmachen würde, wenn dies auch dauerhaft so bliebe?
  • Dann 2019 wieder eine Netto-Null. Und als Höhepunkt der Veranstaltung plane Grün-Rot für das Jahr 2020 eine Nettotilgung von 300 Millionen Euro. Diese sei vom Finanzminister schon mal öffentlich verkündet worden, obwohl sie im Finanzplan 2020 daran gekoppelt sei, dass das Land 2020 von Steuerrechtsänderungen oder der Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern im Umfang von 400 Millionen Euro profitiere.

Rülke: „Das Ziel, mit dem Finanzplan 2020 Pfade der Berechenbarkeit zu legen und zugleich ein Mehr an Transparenz zu schaffen, wird deutlich verfehlt. Jede Zahl, die im Finanzplan 2020 am Ende steht, dokumentiert die Beliebigkeit und die Ziellosigkeit dieser Planung. Sie erwarten nicht ernsthaft, dass wir diesem Machwerk zustimmen. Wir können auch dem Staatshaushaltsgesetz nicht zustimmen, im Wesentlichen wegen des überzogenen Volumens des Planwerks und der für 2015 veranschlagten Nettokreditaufnahme. Und wir lehnen das Haushaltsbegleitgesetz ab, vor allem wegen der in Artikel 2 enthaltenen Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden schaffe dieser Haushalt keine klaren Weichenstellungen. Notwendig wäre ein Dreiklang,

  • der eine deutliche Perspektive des Verzichts auf jegliche Nettokreditaufnahme zumindest ab 2016 darlege;
  • der es zugleich durch Umschichtungen im Haushalt möglich mache, Wege für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg aufzuzeigen.
  • Die FDP-Landtagsfraktion habe dazu ihre Agenda 2020 vorgelegt, die unter anderem die Bereiche Wirtschaft, Verkehrs- und Breitbandinfrastruktur, Haushalt und Finanzen, Energie, Integration und Innovation umfasst. Für den Ausbau der Verkehrs- und Breitbandstruktur soll eine Milliarde aus der Landesstiftung entnommen werden. Diese Mittel sollen einen Fonds speisen, aus dem in fünf Jahren fünf mal 200 Millionen Euro freigegeben werden. „Wir wollen konsumtive Ausgaben zugunsten von Investitionen in die Infrastruktur reduzieren“, so Rülke.
  • Weitere Mittel sollen auch durch die sukzessive Veräußerung von Landesbeteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen bereitgestellt werden. Die Agenda 2020 hat auch eine deutliche Absage an Steuer- und Abgabeerhöhungen, eine stärkere Finanzautonomie der Länder und eine faire Neuregelung des Länderfinanzausgleichs zum Inhalt. Die FDP-Landtagsfraktion habe hierzu einen Antrag eingebracht, der nicht in Vergessenheit gerate, falls er von der grün-roten Mehrheit abgelehnt werden sollte. Rülke: „Die Agenda 2020 markiert ein Stück unseres Zukunftskonzepts für Baden-Württemberg, zu dem die grün-rote Landesregierung ihre Alternativen erst noch vorlegen muss.“    

 

 

Zur Meldung, dass Innenminister Gall Aussteigerprogramme bei Salafisten für wenig sinnvoll hält, er aber konsequenter gegen Salafisten vorgehen will, sagen der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Ankündigungen des Innenministers täuschen eine Handlungsfähigkeit vor, die er offensichtlich nicht mehr hat. Während er den Bürgern erklärt, es müsse konsequenter gegen Gefährdungen aus dem Bereich des Salafismus vorgegangenen werden, schwächt er das auch für die Beobachtung salafistischer Bewegungen zuständige Landesamt für Verfassungsschutz. Dessen Personal wird von Grün-Rot in den gerade stattfindenden Haushaltsberatungen reduziert, Anträge der FDP-Fraktion zur personellen Aufstockung des Landesamtes im Bereich des religiösen Extremismus werden von Grün-Rot abgelehnt. Auch die Polizei soll nach Vorgabe von Grün-Rot ihre Ausgaben kürzen.  Offensichtlich kann sich der Innenminister weder gegen seinen Finanzminister noch gegen die Grünen mit ihrer pauschalen Ablehnung der Sicherheitsbehörden durchsetzen.  Die Sicherheit der Bürger wird so auf dem Altar politischer Befindlichkeiten geopfert.“

In der Generaldebatte zum Haushalt des Ministerpräsidenten, in der die Opposition sich traditionell mit der gesamten Politik der Landesregierung auseinandersetzt, hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke ein insgesamt düsteres Bild von der Gesamtleistung der Regierung Kretschmann gezeichnet.

Rülke lobte Kretschmann zunächst für seine Zustimmung zum Asylkompromiss im Bundestag. Es sei gut, dass er der Versuchung widerstanden habe, verbohrte grüne Ideologie über die Interessen des Landes zu stellen.

Auch sei es richtig gewesen, im Karikaturenstreit ein klares Wort an die türkische Regierung zu richten und sich nicht – wie Kultusminister Stoch – feige hinter einer angeblichen Schuld des Verlages zu verschanzen.

Damit sei aber das Positive bereits erschöpft, so Rülke. In der Haushaltspolitik sei die Regierung Kretschmann von Verschwendungssucht getrieben. Zwischen 2010 und 2016 stiegen die Steuereinnahmen von 23 auf 32 Milliarden und damit um neun Milliarden Euro an. Gleichzeitig sei auch das Haushaltsvolumen von 35 auf 44 und damit ebenfalls um neun Milliarden Euro ausgeweitet worden. Mit dieser Haushaltspolitik habe Grün-Rot endgültig die eigene Erblastlüge als solche enttarnt. Die Schulden dieser Landesregierung seien auf die eigene Ausgabenwut und gerade nicht auf die Politik der Vorgängerregierung zurückzuführen.

Seit Wochen sei etwa SPD-Fraktionschef Schmiedel wie das Christkind im Lande unterwegs und verteile, wo er auch hin komme, milde Gaben. So sei er innerhalb von nur einer Woche beispielsweise zwei Mal in Karlsruhe gewesen und jedes Mal mit einem dicken Versprechen im Gepäck. Schmiedels persönliche Metamorphose erinnere an Dickens Weihnachtsmärchen, in dem sich der hartherzige Geizhals     Ebenezer Scrooge zum großzügigen Wohltäter wandelt, nachdem ihm im Traum ein Geist erschienen war.

Ebenezer Schmiedel sei jahrelang hartherzig und geizig gegenüber den Beamten aufgetreten, so Rülke. Nun da die Landtagswahl nahe, sei ihm wohl der Geist August Bebels im Traum erschienen und habe ihn durch Baden-Württemberg geführt. Überall habe Bebel wohl finanziellen Handlungsbedarf entdeckt und Ebenezer Schmiedel komme dann nach dem Erwachen mit dem Füllhorn vorbei.

„Der Unterschied ist nur der: Ebenezer Scrooge verschenkt sein eigenes Vermögen und Ebenezer Schmiedel das Geld der Steuerzahler!“, so Rülke wörtlich.

Kretschmann persönlich habe in Sachen Schuldenbremse die Öffentlichkeit getäuscht. Zunächst habe er erklärt, die Nullneuverschuldung im Jahre 2016 komme nur in Frage, wenn das Land auch in den Folgejahren auf Schulden verzichten könne. Nun plötzlich habe die Regierung mit ihrer Mittelfristigen Finanzplanung die Katze aus dem Sack gelassen. 2015 gebe es neue Schulden, 2017 gebe es neue Schulden, nur im Jahr 2016 wolle man auf Schulden einmalig verzichten, um dem Wähler eine solide Haushaltspolitik vorzugaukeln.

Kretschmann dulde in seinem Kabinett einen Verkehrsminister, der überall Geld liegen lasse und lieber Radwege baue und Haushaltsmittel für Gutachten verschwende, als Straßen zu bauen. Er dulde einen Landwirtschaftsminister, der gegen den Willen der Bevölkerung einen Nationalpark durchgedrückt habe. Der Gipfel grüner Bevormundungs- und Gängelungspolitik sei aber die Novellierung der Landesbauordnung. „Überdachte Fahrradstellplätze als Zwangsmaßnahme, weil der Bürger nicht mündig genug ist, eigenständig sein Fahrrad trocken zu halten. Zwangsbegrünung und staatlich oktroyierter Efeubewuchs. Herr Ministerpräsident, ist das die neue grüne Freiheitspartei?“, fragte Rülke an die Adresse Kretschmanns.

Hans-Ulrich Rülke riet Kretschmann, gelegentlich einmal wieder Hannah Arendt zu lesen, die er ja als seinen Leitstern bezeichne. Arendt habe 1958 geschrieben: „Wer erwachsene Menschen erziehen will, will sie in Wahrheit bevormunden und daran hindern, politisch zu handeln.“

Das größte Chaos habe Grün-Rot aber in der Bildungspolitik hinterlassen. Auch an dieser Stelle sei Kretschmann gut beraten, sich bei seinem Leitstern Rat zu holen. In ihrem Vortrag „Die Krise in der Erziehung“ schreibe Arendt: „Wenn alle Kinder gleich sein sollen, werden alle Unterschiede verwischt. Dies geschieht auf Kosten der Begabten und auf Kosten der Autorität des Lehrers.“ Daneben klage Arendt über „drei ruinöse Grundüberzeugungen“, die die Erziehung der jungen Menschen in die Krise stürzten. Erstens, wenn die Kinder sich selbst verwalten sollen. Zweitens die Vernachlässigung der Fachausbildung der Lehrkräfte. Und drittens den Versuch, das Lernen durch Tun und das Arbeiten durch Spielen zu ersetzen. Eine solche Schulpolitik belasse die Kinder in einer künstlichen Kinderwelt und bereite sie nicht auf die Erwachsenenwelt vor. „Herr Kretschmann, es würde mich schon interessieren, ob Hannah Arendt ab sofort nicht mehr Ihr Leitstern ist, oder ob Sie nun die 209 Gemeinschaftsschulen im Lande wieder zusperren?“, fragte Rülke an die Adresse des Ministerpräsidenten. Jedenfalls empfehle er ihm über die ruhigen Weihnachtstage einmal wieder die Lektüre der Schriften von Hannah Arendt. „Aber die ganze Hannah Arendt bitte!“

Es sei gut, so Rülke, dass man nun daran gegangen sei, mit der FDP über einen Schulfrieden in Baden-Württemberg zu verhandeln anstatt weitere Gemeinschaftsschulen zu erzwingen.

Es sei auch bedauerlich, dass dem Regierungschef kein Wort der Klärung oder des Bedauerns zum Lügensumpf der grünen Gutachtenaffäre in deren Landtagsfraktion zu entlocken sei. Sogar der Koalitionspartner SPD habe mittlerweile in Gestalt des Ausschuss-Obmanns Sakellariou öffentlich erklärt, dass der Parlamentarische Geschäftsführer Sckerl im Landtag gelogen habe.

Vollkommen versagt habe Grün-Rot auch bei der Energiewende. Der angekündigte Beitrag des Landes seien 1200 Windräder in zehn Jahren gewesen. Das seien nach Adam Riese 120 im Jahr. Erreicht habe man 2011 dreizehn, 2012 neun und im Jahr 2013 zwölf Windräder. Im aktuellen Jahr 2014 stünden ganze zwei neue Windräder zu Buche. Allerdings tröstete Rülke: „Sie haben ja noch drei Wochen Zeit. Vielleicht kommt noch ein drittes hinzu.“ Wenn Kretschmann in diesem Tempo weitermache, dann müsse er im Amt das Alter einer Aldabra-Riesenschildkröte erreichen, um die Energiewende in Baden-Württemberg noch abschließen zu können. Statt auf Windräder solle die Regierung auf die Stärken des Landes setzen: Energieeffizienz, Speicherung und Leitungsausbau.

Insgesamt sei die grün-rote Bilanz verheerend. 2016 sei höchste Zeit für einen Regierungswechsel im Lande, so Hans-Ulrich Rülke.

Zu den anstehenden Gesprächen über einen Schulfrieden in Baden-Württemberg erklären der Fraktionsvorsitzende der FDP-DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-DVP Landtagsfraktion, Timm Kern MdL, das FDP-Präsidiumsmitglied und der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer MdEP und die designierte Generalsekretärin der FDP Baden-Württemberg Judith Skudelny:

„Wir Liberalen gehen wie angekündigt ergebnisoffen und ohne Vorbedingungen in die Gespräche über einen Schulfrieden in Baden-Württemberg. Als einzige im Landtag vertretene politische Kraft hat die FDP einen konkreten Vorschlag für einen Schulfrieden vorgelegt. Für uns steht eindeutig das Wohl der Kinder im Mittelpunkt. Deshalb ist es wichtig, dass Bewegung in die Bildungsdiskussion kommt. Daher möchten wir unter anderem folgende Aspekte in die anstehenden Gespräche einbringen:

·        Eine echte Existenz- und Entwicklungsperspektive für die Realschulen. Eine Einführung der       Gemeinschaftsschule durch die Hintertür beispielsweise durch ein Abschaffen von Noten und Sitzenbleiben darf es nicht geben.
·        Bestandschutz nicht nur für die Gemeinschaftsschule, sondern für alle bestehenden weiterführenden Schularten. Über die konkrete Ausgestaltung des Schulangebots wird vor Ort entschieden, das heißt insbesondere, ob bestehende Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortgeführt oder Verbundschulen aus Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen unter einem Dach gebildet werden sollen.
·        Faire Wettbewerbsbedingungen bei der Ressourcenausstattung der unterschiedlichen Schularten. Privilegierungen einzelner Schularten darf es nicht geben.
·        Verzicht auf eine gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen. Mit den allgemeinbildenden Gymnasien und den beruflichen Schulen gibt es bereits ein breites Angebot von Wegen zur Erlangung der Hochschulreife – Wege, die es zu stärken gilt.
·        Pädagogische Freiheit für die Gemeinschaftsschulen. Beispielsweise sollen sie Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus einrichten können.
·        Keine Vereinbarung, dass auf eine Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung dauerhaft zu verzichten ist. Wenn trotz aller Anstrengungen die Sitzenbleiberquote nicht sinkt, darf eine Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht tabu sein.
·        Echte Wahlfreiheit bei den Ganztagsschulen. Neben der von Grün-Rot favorisierten verbindlich-rhythmisierten muss auch die offene Form der Ganztagsschule mit Vormittagsunterricht und freiwilligen Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz aufgenommen werden.
·        Wahlfreiheit durch Sonder-/Förderschulen und Inklusionsangebote. Die Sonder-/Förderschulen sollen zu zentralen Beratungs- und Kompetenzzentren ausgebaut werden, von denen aus die Inklusion an den allgemeinen Schulen koordiniert wird.

Der Schulfrieden, den die Parteien nach Auffassung der FDP anstreben sollten, sollte längerfristig stabile Bedingungen für das Schulwesen mit sich bringen. Deshalb sollte er sich nicht in der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner der Parteien erschöpfen. Vielmehr sollte der Maßstab sein, was dem Schulwesen und seinen Beteiligten nützt. Nach Überzeugung der FDP können dies die am Schulleben Beteiligten vor Ort jeweils am besten selbst entscheiden. Daraus folgt für uns, dass sich ein Schulfrieden vor von oben verordneten Strukturvorgaben hüten und stattdessen den am Schulleben Beteiligten so viel Freiheit und Eigenverantwortung wie möglich überlassen sollte.“

Zur von Ministerpräsident Kretschmann und Umweltminister Untersteller vorgestellten Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andreas Glück:

„Bereits der seit 2010 beim Heizungstausch bestehende Pflichtanteil erneuerbarer Energien in Höhe von 10 Prozent hat sich rückblickend leider als Sanierungsbremse erwiesen. Er führt lediglich dazu, dass Hauseigentümer alte Heizkessel lieber noch dreimal flicken, bevor sie eine teure Sanierung wagen. Doch anstatt aus diesen Erfahrungen zu lernen, zieht Grün-Rot die Sanierungsbremse noch weiter an.“ Aus Sicht der FDP-Fraktion behindere diese Verschärfung die Energiewende im Wärmesektor und somit wirksamen Klimaschutz.

Kritik übten Rülke und Glück auch an der Ausdehnung der starren Pflicht auf Nichtwohngebäude: „Die Unterscheidung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden war nicht nur wegen der unterschiedlichen Wärmebedarfe der Gebäudetypen sinnvoll, sie war vor allem auch rechtssicher und praxisnah. Um die nun drohenden Rechtsunsicherheiten zu begreifen, muss man im grün-roten Gesetzesentwurf nur auf die eineinhalb Seiten lange Liste von Ausnahmeregelungen blicken.“

Positiv nahmen Rülke und Glück zur Kenntnis, dass sich Grün-Rot bei Bioöl und Biogas als Erfüllungsoptionen noch ein wenig bewegt habe: „Zumindest für Haushalte mit geringem Einkommen soll dies nun möglich bleiben. Allerdings zeigen die Detailregelungen bei der Nutzung von Biomasse oder auch von Kaminen und Öfen, dass diese Gesetzesnovellierung einen Wust von Bürokratie und unrealistischen Nachweispflichten nach sich ziehen wird.“

Nach einem Bericht in den Stuttgarter Nachrichten fordern Anwälte von Opfern und Hinterbliebenen der mutmaßlichen Verbrechen des NSU den Rückzug des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, Hans-Ulrich Sckerl, aus dem NSU-Untersuchungsausschuss. In dem Ausschuss gehe es ganz besonders um Glaubwürdig- und Wahrhaftigkeit. Diese Werte könne man aber nicht mit dem Namen Sckerl verbinden. Die Opferanwälte beziehen sich dabei auf die Rolle Sckerls in der sogenannten Gutachtenaffäre. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Angesichts der Forderung der Opferanwälte werden wir darüber nachdenken, den Ausschuss so lange zu boykottieren, wie Herr Sckerl darin sitzt.“

Zu Medienberichten, nach denen ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, die Polizei im Südwesten solle in den kommenden beiden Jahren zehn Prozent ihrer Ausgaben einsparen, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Erst leistet sich die grün-rote Landesregierung eine völlig überzogene Polizeireform, die Millionen verschlingt und die Polizei von ihrem Kerngeschäft, der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, abhält. Nun sollen die so verschwendeten Mittel    offensichtlich auf Kosten der Handlungsfähigkeit der Polizei wieder hereingeholt werden. Angesichts zunehmender Wohnungseinbrüche und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch religiöse Extremisten setzt Grün-Rot wieder einmal völlig falsche Signale. Die Koalition spielt auf diese Weise nicht nur mit der Inneren Sicherheit; sie lässt auch keine Möglichkeit aus, die Angehörigen der Polizei zu demotivieren.“

Zur Warnung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) vor zunehmender Gewalt in den baden-württembergischen Gefängnissen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Immer wieder forderten wir in den vergangenen Monaten, dass sich die Landesregierung der Wirklichkeit stellen und sich intensiver mit den staatlichen Pflichtaufgaben wie beispielsweise der Justiz befassen soll, statt ständig neue ideologisch motivierte Projekte großzügig zu planen und zu finanzieren. Grün-Rot nahm sich leider weder unsere Kritik zu Herzen noch der Justiz an. Über Monate hinweg hatte sie für die Justiz nur Sparüberlegungen übrig. Nach dem tragischen Tod des Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal kann die Landesregierung nun so nicht weiter agieren. Sie muss die Angehörigen der Justiz und ihre Belange endlich ernst nehmen. Insbesondere kann nicht geduldet werden, dass die Landesregierung untätig zusieht, wie die Gewalt im Justizvollzug zunimmt. Hier müssen einerseits die Arbeitsbedingungen und der Schutz der Angehörigen des Justizvollzuges verbessert werden. Zum anderen sind Maßnahmen zu etablieren, die die Aggressivität von Strafgefangenen verringern. Dies dient dem Schutz der Bediensteten aber auch der Bevölkerung, denn irgendwann werden und sollen sich die meisten Strafgefangenen wieder frei in unserer Gesellschaft bewegen.“

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen über Eckpunkte eines zukünftigen Informationsfreiheitsgesetzes erklärten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innen- und rechtspolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Grün-Rot folgt in seinen Eckpunkten weitgehend dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Auf dessen Grundlage hatte die FDP-Fraktion bereits im Februar 2013 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Hätte Grün-Rot diesen unterstützt, gäbe es in Baden-Württemberg bereits seit über einem Jahr ein modernes Informationsfreiheitsgesetz. Die Koalition lehnte den Gesetzentwurf jedoch ab, wollte über ihn noch nicht einmal konstruktiv diskutieren. Sich nun nach dreieinhalb Jahren Regierungszeit für Eckpunkte zu ‚feiern‘, verdeutlicht, wie gering der Leistungsanspruch der Landesregierung ist. Wir hoffen, dass das Innenministerium nun zügig einen Gesetzentwurf ausarbeitet, damit Baden-Württemberg in Sachen Informationsfreiheit nicht weiter hinterherhinkt. Im Gesetzgebungsverfahren werden wir dann sorgsam darauf achten, dass die Privatsphäre der Bürger und nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen von Unternehmen geschützt bleiben.“

Zu den überragenden Wahlergebnissen der Deutschen Polizeigewerkschaft und ihres Landesvorsitzenden Joachim Lautensack bei den Personalratswahlen der Polizei 2014, die als Zustimmung zur klar geäußerten Kritik an der Polizeireform der grün-roten Landesregierung gewertet wird, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich gratuliere der Deutschen Polizeigewerkschaft und ihrem baden-württembergischen Landesvorsitzenden Joachim Lautensack zu diesem Wahlerfolg. Der Wahlerfolg ist als unmittelbares Misstrauensvotum tausender Polizisten im Lande für die missratene Polizeireform zu werten.“

Zur  Meldung wonach die Bundesregierung die Kürzung des Handwerker-Steuerbonus prüft, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich warne die Landesregierung davor, bei einem erneuten Steuererhöhungsversuch und einem erneuten Anschlag der schwarz-roten Koalition im Bund auf die Wirtschaft – in diesem Fall das Handwerk – mitzumachen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke  hat auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart ein Milliardenprogramm für die Infrastruktur des Landes und dessen Finanzierung vorgestellt. „Das Milliardenprogramm ist ein Bestandteil der Agenda 2020, die die FDP-Landtagsfraktion für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auf den Weg bringt. Die Agenda umfasst unter anderen die Bereiche Wirtschaft, Verkehrs- und Breitbandinfrastruktur, Haushalt und Finanzen, Energie, Integration und Innovation“, so Rülke.

Der Weg der Finanzierung soll folgendermaßen beschritten werden: Eine Milliarde Euro soll einmalig der Landesstiftung entnommen werden. Diese Mittel sollen dann  einen Fonds speisen, aus dem in fünf Jahren fünf mal 200 Millionen Euro für die Verkehrs- und Breitbandinfrastruktur freigegeben werden. Die FDP-Fraktion wolle hier an die letzte Zukunftsoffensive aus freigesetzten Mitteln anknüpfen. „Wir wollen konsumtive Ausgaben zugunsten von Investitionen in die Infrastruktur reduzieren“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Erste Umsetzungsschritte

Nach den Worten von Rülke reiche die FDP-Landtagsfraktion dazu einen parlamentarischen Entschließungsantrag ein, wonach die Landesregierung ersucht werden soll, dem Landtag mit einem Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/16 das Konzept und erste Umsetzungsschritte einer Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020 vorzulegen. Hierfür soll die Landesregierung im Einzelplan 12 ein neues Haushaltskapitel 1250 mit Maßnahmepaketen zur Bildungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und zur digitalen Infrastruktur des Landes mit einem Zeithorizont von fünf Jahren einrichten.

Die Landesstiftung selbst soll mit dem parlamentarischen Antrag ersucht werden, aus ihrem Vermögen einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von einer Milliarde Euro bereitzustellen, der den Vorschriften der Gemeinnützigkeitsbindung entspricht.

Weitere Veräußerung von Landesanteilen angestrebt

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, sollen  nach den Vorstellungen der FDP-Landtagsfraktion für die Infrastrukturoffensive nach und nach weitere Mittel durch die Veräußerung von Landesanteilen bereitgestellt werden – so zum Beispiel aus der  Veräußerung des Landesanteils an der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Der baden-württembergische Mittelstand benötige neben den Genossenschaftsbanken mit den Sparkassen eine öffentlich-rechtliche Geschäftsbank vor Ort. Zwar benötigten die Sparkassen die LBBW als Spitzeninstitut, das Land müsse aber an diesem Spitzeninstitut keine Anteile halten. Es reiche aus, wenn das Land mit der L-Bank über eine Förderbank verfüge. Auch die Beteiligung des Landes am Stuttgarter Flughafen soll auf den Prüfstand gestellt werden.

Grün-Rot reglementiert die Wirtschaft

Rülke: „Eine umfassende Infrastrukturoffensive erfordert neue Wege der Finanzierung, denn der Standort Baden-Württemberg ist darauf angewiesen, in den nächsten fünf Jahren einen großen Schritt nach vorn zu machen. Dies vor dem Hintergrund, dass die grün-rote Landesregierung die gute wirtschaftliche Ausgangslage als Einladung auffasst, die Unternehmen zu reglementieren und sie mit immer neuen Belastungen zu schröpfen.“ Kennzeichnend für die grün-rote Regulierungswut, so Rülke, sei die Aussage von Ministerpräsident Kretschmann im Jahr 2011: „Weniger Autos sind natürlich besser als mehr“. In diesem Zusammenhang fiel auch Kretschmanns Unwort von der „Innovationspeitsche“, das deutlich mache, dass diese Landesregierung kein freiheitliches, sondern ein regulatorisches Verhältnis zur Wirtschaft habe.

Schritte einer liberalen Agenda für die Wirtschaftspolitik

Nach den Worten von Rülke gehe die liberale Agenda von einem anderen Wirtschaftsverständnis aus: „Wir sehen es als Aufgabe der Politik an, einen Ordnungsrahmen zu setzen, in dem sich die innovative Kraft der Wirtschaft entfalten kann.“ So dienten die „Ersten Schritte einer liberalen Agenda für die Wirtschaftspolitik Baden-Württembergs“ dazu, die grün-roten Fesseln für die Unternehmen wieder zu lösen:

  • Abschaffung des sogenannten „Bildungsfreistellungsgesetzes“ als unnötige Belastung der Wirtschaft mit bis zu 2,5 Prozent zusätzliche Lohnkosten. Es verfehlt das eigentliche Ziel der notwendigen Fortbildungen.
  • Abschaffung des Tariftreuegesetzes, da es nur bürokratischen Aufwand erzeugt.
  • Der Paragraf 102 der Gemeindeordnung soll in seiner jetzigen mittelstandsfreundlichen Form erhalten bleiben.
  • Beibehaltung der derzeitigen liberalen Sperrzeitenregelung in der Gastronomie statt unnötiger symbolpolitischer Einschränkungsversuche durch die grün-rote Landesregierung.
  • Rücknahme des 2013 erheblich ausgeweiteten Landespersonalvertretungsgesetzes mit den massiven Ausweitungen, deren Kompensierung im öffentlichen Dienst für einen Mehrbedarf an einigen hundert Stellen und alleine für Landkreise, Kommunen und weitere öffentliche Träger Personal-Mehrkosten in Höhe von 37 Millionen Euro im Jahr bedeuten.
  • Rücknahme der Novellierung der Landesbauordnung vom November 2014, die Bauen durch unsinnige Anforderungen und mehr Bürokratie unattraktiver macht.
  • Selbständigkeit des Wirtschaftsministeriums und Aufwertung zu einem Ministerium für  Wirtschaft und Infrastruktur.

Reform des Länderfinanzausgleichs – Klageweg beschreiten

Für dringend erforderlich erachte die FDP-Landtagsfraktion eine Reform des bestehenden Länderfinanzausgleichs mit einer Reduzierung des Ausgleichsvolumens um 50 Prozent. Dazu gehöre eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz bei der Vermögens-, Erbschafts- und Grundsteuer auf die Länder. Außerdem sollen die Länder ein Zuschlagsrecht bei der zuvor abgesenkten Einkommens- und Körperschaftssteuer erhalten. So würden die Folgen der unsoliden Finanzpolitik einiger Bundesländer sichtbar – die Wählerinnen und Wähler könnten dies aus eigener Anschauung beurteilen. Ferner könnte dies ein Anreiz für finanzschwache Bundesländer sein, ihre Haushalte zu konsolidieren und so ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse einzuhalten. Rülke: „Wir fordern die grün-rote Landesregierung auf, umgehend der Klage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich beizutreten, um die unfaire Bestrafung von solider Haushaltsführung zügig zu beenden.“ Weiter setze sich die FDP für die Abschaffung der ungerechten „Einwohnerveredelung“ ein, die die Flächenländer benachteilige. Und: Die FDP-Landtagsfraktion fordere die Beteiligung des Bundes an den besonderen finanziellen Lasten Berlins als Bundeshauptstadt.

 Keine Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme

Im Bereich der Schul- und Bildungspolitik sollten nach den Worten von Rülke die jungen Menschen und ihre Eltern erkennen, dass Handwerk, Mittelstand und die Industrieunternehmen attraktive Arbeitsplätze bieten, für die man nicht unbedingt die allgemeine Hochschulreife brauche. „Wir wollen nicht, dass alle Abitur machen, eben weil das Handwerk und der Mittelstand auf die Nichtakademiker angewiesen sind“, so Hans-Ulrich Rülke. Um eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen, strebt die FDP-Landtagsfraktion eine Bundesratsinitiative zur weiteren Anpassung  des erforderlichen Mindesteinkommens von Fachkräften für eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Mangelberufen an. Als Richtwert dient ein Jahreseinkommen von 25000 Euro für den Lückenschluss beispielsweise im Pflegebereich.  Rülke: „Wir wollen auch deutlich machen, dass die FDP keine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme wünscht. Wir begrüßen ausdrücklich die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte.”

Mietpreisbremse abschaffen

Als Anreize zur Schaffung von neuen und besseren Wohnungen fordere die FDP-Fraktion eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der „Mietpreisbremse“, die gerade in Ballungsräumen die Investitionen in den Wohnungsbau noch unattraktiver und bürokratischer mache. Notwendig sei, dass die Strukturförderung für den Ländlichen Raum wieder auf Wettbewerbsfähigkeit und Infrastruktur konzentriert werde.

Im Bereich der Energiepolitik setzt die FDP-Fraktion auf folgende Schritte:

  • Beendigung sämtlicher Subventionen für den Windkraftausbau.
  • Abschaffung der Sanierungsbremsen im Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
  • Vorantreiben der Entflechtung von Erzeugern und Netzbetreibern.
  • Hinwirkung auf eine vollständige Bundeszuständigkeit zur Beschleunigung des Übertragungsnetzausbaus für die „Stromautobahnen“.
  • Einsatz für eine wettbewerbsorientierte Überprüfung des Energiewirtschaftsgesetzes im Wege einer Bundesratsinitiative.

Schließlich fordert die FDP-Fraktion im Bereich der Innovation:

  • Wiedereinsetzung des 2007 – 2011 tätigen Innovationsrates als Forum für Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsvertreter zu besseren Koordination der Innovationsförderung.
  • Verbesserung und Ausweitung der Kooperationen zwischen Forschung und Wissenschaft einerseits und der mittelständischen Wirtschaft andererseits.

 

Info: Hier finden Sie das Impulspapier Wirtschaft  und den  Entschließungsantrag der FDP-Landtagsfraktion „Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020“

 

Zur Meldung wonach die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Hessen die Sonntagsarbeit in Baden-Württemberg überprüfen wolle, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion sieht keine Notwendigkeit für Veränderungen in Baden-Württemberg. Ich hoffe sehr, dass Grün-Rot nicht schon wieder jede Gelegenheit nutzt, um der Wirtschaft im Lande Schaden zuzufügen.“