Zu den internen Auseinandersetzungen und Grabenkämpfen in der AfD Baden-Württemberg sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es wird seit Monaten immer deutlicher. Die AfD ist eine Partei, die sich nur mit einem einzigen Thema beschäftigt: Nämlich mit sich selbst.“

Zur Meldung, die Expertenkommission zum Justizvollzug habe  in einem Zwischenbericht eine Verbesserung des Umgangs mit psychisch auffälligen Gefangenen empfohlen, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die empfohlenen Maßnahmen der Expertenkommission sind naheliegend und richtig. Natürlich müssen die psychiatrischen Kräfte im Justizvollzug verstärkt werden. Auch eine Kooperation mit praktizierenden Ärzten ist erforderlich, denn angesichts der Gehälter im öffentlichen Dienst wird man kaum ausreichend Fachärzte für den Eintritt in den Staatsdienst gewinnen können.

Mit seiner heutigen Bekanntmachung des Zwischenberichts der Kommission will der Justizminister offensichtlich Stärke demonstrieren. Immerhin muss er kommende Woche erneut im ständigen Ausschuss zum Fall des in der JVA Bruchsal verhungerten Häftlings berichten. Angesichts des Umstandes, dass ein psychisch kranker Mensch im Strafvollzug stirbt, weil er nicht seiner Krankheit entsprechend medizinisch behandelt wurde, kommt man an der Frage nach der politischen Verantwortung des Justizministers nicht vorbei.“

Im Vorfeld einer Debatte im Finanzausschuss des Landtags setzt sich der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke dafür ein, dass die Landtagsfraktionen die Interessen des Landes bei der Reform der Erbschaftssteuer gegenüber Bundesfinanzminister Schäuble möglichst geschlossen vertreten. Trotz Unterschieden in Einzelfragen müsste dies im Interesse des Landes und seiner mittelständischen und familiengeführten Unternehmen möglich sein, so Rülke.

Der wesentliche Konfliktpunkt zwischen den Fraktionen des Landtags bestehe in unterschiedlichen Lösungsvorschlägen, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Bedürfnisprüfung umzusetzen seien. So soll es bei der Reform der Erbschaftssteuer die Verschonung von Betriebsvermögen ohne Bedürfnisprüfung künftig nur noch bis zu einer durch den Gesetzgeber zu bestimmenden Unternehmensgröße geben. Finanzminister Schmid hält eine unternehmensbezogene Größenordnung von 100 Millionen Euro für geeignet. Dagegen sprechen sich FDP und CDU für eine Grenze von 100 bis 120 Millionen aus, erwerberbezogen statt unternehmensbezogen und als Freibetrag ausgestaltet. Rülke: „Dies wird den mittelständischen und in hohem Maße von Familienunternehmen geprägten Unternehmensstrukturen in Baden-Württemberg besser gerecht.“

Gemeinsam aber setzen sich die Fraktionen des Landtags für eine einfache und rechtssichere Lohnsummenregelung ein, die arbeitnehmerbezogen bleiben sollte. Und sie setzen sich gemeinsam für eine praktikable Lösung beim Verwaltungsvermögen ein. Hier sollte jedem Unternehmen bis zu einem prozentual zu bestimmenden Sockel ein „notwendiges Verwaltungsvermögen“ zugestanden werden, das an der Verschonungsregelung teilhat.

Gemeinsam kritisieren alle Landtagsfraktionen die Vorschläge des Bundesfinanzministers, die der mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur in Deutschland gerade nicht Rechnung tragen würden, sagte Rülke. Ein erfolgreicher, hoch innovativer Mittelstand, vielfach auch durch personale Verantwortung der Eigentümerfamilie geprägt, sei für die dynamische Entwicklung der Wirtschaft und den Erhalt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze ungleich viel wichtiger, als es ein durch enger gefasste Vorschriften vielleicht einmalig erzeugtes höheres Erbschaftsteueraufkommen je sein könnte, so Rülke abschließend.

Info: Der gemeinsame Entschließungsantrag von CDU und FDP (siehe Anlage) soll auch bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2015/16 zur Abstimmung kommen.

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die grün-rote Landesregierung für ihre Entscheidung kritisiert, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zum großen Teil zeitversetzt auf die Landesbeamten zu übertragen. Zwar habe auch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung in der Vergangenheit Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst verzögert umgesetzt, nur sei in diesen Jahren die wirtschaftliche Situation schlecht gewesen. Rülke: „Jetzt ist die Lage ganz anders, die Wirtschaft floriert, die Steuereinnahmen sind stabil auf Rekordniveau und die Landesregierung gibt das Geld in vollen Zügen aus, statt zu sparen. Es gibt also keinen Grund, von einem Großteil der Beamten ein Sonderopfer zu verlangen. Deshalb sollte der Tarifabschluss ohne Verzögerung übertragen werden.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte nach seinem Besuch auf dem Süddeutschen Realschullehrertag in Ulm:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Realschullehrer bei ihrem engagierten Eintreten für den Fortbestand ihrer erfolgreichen Schulart. Vor dem Hintergrund der grün-roten Bildungspolitik in Baden-Württemberg ist dieser Einsatz mehr als angebracht. Der Erfolg der Realschule ist auch der Grund für den Versuch von Grün-Rot, möglichst viele Realschulen zu einer Umwandlung in Gemeinschaftsschulen zu bewegen. Die Regierungskoalition sieht darin eine letzte Chance, ihr Lieblingskind Gemeinschaftsschule zum Erfolg zu führen. Nachdem sich aber die allermeisten Realschulen diesem Übernahmeversuch wiedersetzt haben, probiert es Grün-Rot nun mit der Einführung der Gemeinschaftsschule durch die Hintertür. Die Realschulen sollen eine bessere Ausstattung mit Lehrkräften erhalten, müssen im Gegenzug aber die Pädagogik der Gemeinschaftsschule schlucken. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, die Realschulen besser auszustatten, ohne ihnen die Aufgabe ihrer erfolgreichen Pädagogik abzuverlangen. Die pragmatische, fördernde und leistungsorientierte Pädagogik der Realschulen gilt es vielmehr zu achten und wertzuschätzen. Ein Verbot des Sitzenbleibens, die Abschaffung von Noten oder Einschränkungen beim Unterricht auf unterschiedlichen Leistungsniveaus lehnen wir Freien Demokraten ab.”

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt zur Meldung, wonach Umweltminister Franz Untersteller von einem kräftigen Wachstum der Windenergie in Baden-Württemberg ausgeht:

„Es ist hochgradig unseriös von Umweltminister Untersteller, aus angeblichen Genehmigungen für neue Windräder schon heute einen höheren Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung vorherzusagen und diese Prognose mit den tatsächlichen Zahlen zu vermischen. Mit einem Anteil von nur etwa einem Prozent an der Bruttostromerzeugung und extremen witterungsbedingten Leistungsschwankungen ist die Windenergie im windschwachen Südwesten weit davon entfernt, einen nennenswerten Beitrag zur Energiewende darzustellen. Baden-Württemberg braucht einen sichere Energieversorgung und keinen Zufallsstrom.“

Zur Meldung, wonach der Stuttgart-21-Lenkungskreis Verbesserungen für den Anschluss des Filderbahnhofs an die Neubaustrecke durch den Bau eines dritten Gleises am Terminal-S-Bahnhof für rund 80 Millionen Euro beschlossen habe, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Auf den ersten Blick mag es nach einer Erfolgsmeldung aussehen, dass durch den Bau eines dritten Gleises der Flughafenbahnhof besser an die Neubaustrecke angeschlossen wird. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Minister Hermann investiert nun auch Millionen Landesgelder in den Ausbau eines Regionalbahnhofs Stuttgart Vaihingen. Es ist gut vorstellbar, dass somit später auch etliche Regionalzüge dort enden, die an sich bis zum Flughafen geführt werden sollten. So könnte Minister Hermann seinen alten Traum vom großen Umsteigebahnhof Vaihingen zum Nachteil der Betroffenen, die zum Flughafen wollen, doch noch durchsetzen.

Kein vernünftiger Mensch baut nämlich einen Bahnhof, der später nicht auch tatsächlich benutzt wird. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes an den Mehrkosten ist zudem ein undurchsichtiges Konstrukt ersten Ranges. Weil Hermann den Schein des Kostendeckels wahren will, werden munter Zugverbindungen bestellt, bei denen ein tatsächlicher Bedarf mit einem großen Fragezeichen versehen ist. Es ist ein Taschenspielertrick, die Finanzierungsbeteiligung des Landes auf eine Tunnelvergrößerung in Vaihingen, ein Überwerfungsbauwerk und den Bau eines Regionalbahnhofs zu verlagern. Es ist schade, dass die Chance für einen Flughafenbahnhof plus leichtfertig vertan wurde. Ob eine spätere Gleisanbindung des Flughafenbahnhofs in Richtung Wendlingen jemals kommt und wer sie bezahlt, steht völlig in den Sternen.“

Der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel ist das verkehrlich bedeutendste Ausbauprojekt im Schienennetz des Landes Baden-Württemberg. Um den Ausbau der Rheintalbahn zu beschleunigen und so menschen- und umweltverträglich wie möglich zu gestalten, will sich das Land mit bis zu 50 Prozent an den Mehrkosten beteiligen, die über die Finanzierungspflicht des Bundes hinausgehen und insbesondere weiteren Verbesserungen im Lärmschutz dienen sollen, teilten die Vorsitzenden aller im Landtag vertretenen Fraktionen  am Freitag in Stuttgart mit.

„Dazu haben wir erneut einen interfraktionellen Antrag eingebracht, um auch in den Abschnitten Offenburg-Riegel und Müllheim-Auggen einen finanzielle Beteiligung des Landes zu ermöglichen“, erklärten die Fraktionsvorsitzenden Guido Wolf, Edith Sitzmann, Claus Schmiedel und Hans-Ulrich-Rülke. Dieser gemeinsame Antrag knüpft die Mitfinanzierung durch das Land aber auch an Bedingungen (Drucksache 15/6723; siehe Anlage).

„Nur wenn sich Bund, Bahn und Land gemeinsam um eine finanzielle Lösung bemühen, wird eine Realisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, aber auch des gesamten Landes möglich sein“, sagte Guido Wolf, Vorsitzender der CDU-Fraktion. „Der Ausbau der Rheintalbahn zieht sich schon viel zu lange hin. Wir brauchen einen zügigen Ausbau, der für Baden-Württemberg den größten Nutzen und für die Menschen zwischen Karlsruhe und Basel wirksamen Lärmschutz bringt“, sagte Edith Sitzmann, Fraktionschefin der Grünen.

 

Der Ausbau des Schienennetzes ist zwar originäre Aufgabe des Bundes und der Deutschen Bahn AG, jedoch gehen die gewünschten Verbesserungen gerade im Bereich des Lärmschutzes in Teilen über die Finanzierungsverantwortung des Bundes hinaus. Dadurch entstehende Mehrkosten soll das Land nach dem Willen der vier Fraktionen bis zur Hälfte aus Landesmitteln mitfinanzieren.

 

„Wir stehen zu unserem Wort und bekräftigen die Co-Finanzierung der Bürgertrasse durch das Land, so wie es die SPD bereits seit 2007 vertreten hat“, betonte Claus Schmiedel, Vorsitzender der SPD-Fraktion. „Die FDP-Fraktion trägt diesen Beschluss im Sinne einer Verantwortung für die Bürger und Wirtschaftsunternehmen des Landes mit. Dabei ist entscheidend, dass es zu wirklichen Verbesserungen in der Verkehrsinfrastruktur kommt. Zunächst ist die Bahn in der Pflicht, eine fundierte Planung vorzulegen“, erklärte Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der Fraktion FDP/DVP.

 

Konkret geht es um mögliche Mehrkosten, die sich aus der autobahnparallelen Trassenführung südlich von Offenburg bis Riegel (sog. Kernforderung 2), einer besseren Anbindung des Katzenberg-Tunnels (so genannte Kernforderung 6) und im Bereich Müllheim-Auggen ergeben. In anderen Abschnitten (Kernforderungen drei und vier) beteiligt sich das Land bereits seit 2011 freiwillig schon mit 125 Millionen Euro.

 

Um keinen Blankoscheck für den Bund auszustellen, wird die Landesregierung aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Bund genau zu definieren, welche Mehrkosten tatsächlich über das gesetzliche Erfordernis hinausgehen und vom Land getragen werden sollen.

 

Das Land wird sich nicht an Mehrkosten beteiligen, wenn eine vermeintlich günstigere Planung der Deutschen Bahn AG gar nicht genehmigungsfähig ist, oder wenn die Mehrkosten keinen vernünftigen Zusatznutzen für Baden-Württemberg bringen. Auch Instandhaltungen und Sanierungen an der schon bestehenden Trasse dürfen nicht den Ausbaumaßnahmen zugerechnet werden.

In einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte übte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, scharfe Kritik an der unklaren Haltung des Ministerpräsidenten in der Diskussion über die verfassungskonforme Ausgestaltung der Erbschaftssteuer.

Bundesfinanzminister Schäuble hatte in dem von ihm vorgelegten Eckpunktepapier vorgeschlagen, die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen – ohne dass eine individuelle Bedürfnisprüfung notwendig wird – auf 20 Millionen Euro zu begrenzen. Damit drohe ein Bürokratiemonster für den Mittelstand und insbesondere für viele familiengeführte Unternehmen, so Rülke. Außerdem werde der Generationswechsel im Mittelstand in Frage gestellt. LVI-Präsident Koch befürchtet gar einen Ausverkauf an ausländische Investoren.

Deutlich wirtschaftsfreundlicher ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion der Vorschlag von Finanzminister Nils Schmid, der eine Bedürfnisprüfung erst ab einem Unternehmenswert von 100 Millionen Euro vorsieht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde dies zulassen. Für diesen Vorschlag gibt es aber innerhalb der SPD selbst keinerlei Rückendeckung. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, etwa erklärte dem Spiegel, die SPD müsse mit Hilfe der Erbschaftssteuer Ungleichheiten in der Gesellschaft bekämpfen. Und der Landesvorsitzende der SPD in Berlin, Jan Stöß, wolle die Reform nutzen, um aus der „Erbschaftssteuer wieder einen deutlich höheren Ertrag“ zu erzielen.

Viel bedenklicher aber sei, so Rülke, dass auch der Ministerpräsident aus Angst vor den Fundamentalisten in den eigenen Reihen seinen Finanzminister im Regen stehen lasse. Am 13. März 2015 habe der Regierungssprecher in der taz erklärt, dass es eben keine Verständigung in der Landesregierung über die 100 Millionen-Grenze gebe. Der Ministerpräsident lasse seinen Finanzminister im Regen stehen. In einer nachfolgenden Landesspressekonferenz in Stuttgart erklärte Kretschmann laut Südkurier, er sei „im Groben und Ganzen“ mit Nils Schmid „vollkommen überein“. Allerdings könne er eine fachliche Bewertung der verschiedenen Vorschläge von Schmid und Bundesfinanzminister Schäuble nicht vornehmen. Kretschmann sagte dann wörtlich: „Ich kann kein Bild wie Picasso malen, und wenn Sie mich prügeln würden!“

Nach den Worten von Rülke schade dieses Herum-Geeiere des Ministerpräsidenten den kleinen und familiengeführten Unternehmen in Baden-Württemberg: „Eine mittelstandsfreundliche Lösung ist kein Jahrhundert-Kunstwerk von Picasso, sondern gehört eigentlich zum soliden Handwerk eines kompetenten Ministerpräsidenten.“ Die Wirtschaft in Baden-Württemberg erwarte von der grün-roten Landesregierung zu Recht eine klare Linie, um dem mittelstandsfeindlichen Entwurf von Finanzminister Schäuble die Zähne zu ziehen, so Rülke. Es zeige sich einmal mehr, dass der angebliche Wirtschaftsversteher Kretschmann den Praxistest nicht bestehe und im Kern eine grün-rote Politik gegen den Mittelstand und die Wirtschaft betreibe, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Die Freien Demokraten fordern den Einsatz aller Landtagsfraktionen für eine mittelstandsfreundliche Reform der Erbschaftssteuer. „Wir erwarten, dass sich die CDU Baden-Württemberg gegen die Pläne von Wolfgang Schäuble wendet. Ferner liegt es an Finanzminister Schmid, dass er sich mit seiner Position innerhalb der SPD durchsetzt. Entscheidend ist aber, dass Ministerpräsident Kretschmann bereit ist, die Interessen des Landes über die Befindlichkeiten der grünen Partei zu stellen“, so Rülke.

In einer Landtagsdebatte über den Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2015/2016 kritisierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass Grün-Rot die ersten Wahlgeschenke an die Bürger verteile: „Ihr Nachtrag ist eine Wahlkampfinszenierung ohne zwingenden haushaltspolitischen Anlass. Kaum einer der zentralen Punkte rechtfertigt es, überhaupt einen Nachtrag aufzustellen. Fast alles war bei den Haushaltsberatungen im November beziehungsweise Dezember bekannt. Dieser zweite Aufguss im April 2015 dient im Wesentlichen der Selbstbespiegelung der grün-roten Landesregierung.“ Auch die Finanzierungsgrundlage des Nachtragshaushalts – 400 Millionen Euro aus Überschüssen der Vorjahre und 86 Millionen Euro aus den Rücklagen für Haushaltsrisiken – habe schon für die Verabschiedung des Urhaushalts zur Verfügung gestanden, so Rülke.

Innere Sicherheit

Wenn tatsächlich etwas Zeit gebraucht habe, so der FDP-Fraktionsvorsitzende, dann sei es der quälende Einigungsprozess innerhalb der grün-roten Koalition im Bereich der inneren Sicherheit gewesen. Es habe lange gedauert, bis wenigstens minimale Verbesserungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes möglich wurden. Insgesamt gelte für die Maßnahmen im Bereich des Innenministeriums: Zu spät, zu wenig und zu zögerlich. Hätten die Regierungsfraktionen auf die FDP gehört, hätte manches, was jetzt vorliegt, sehr viel früher in Angriff genommen werden können – beispielsweise die Stärkung des Verfassungsschutzes und die umfassende Bekämpfung des politischen Extremismus jeder Art. Die unklare Haltung der Grünen zum Verfassungsschutz generell habe ein eindeutiges und klares Konzept verhindert, so Rülke.

Bildung und Inklusion

Ähnliches gelte im Bildungsbereich für die Maßnahmen in der Inklusion. Ein gemeinsames Vorgehen mit der Opposition wurde letztlich von den Regierungsfraktionen verworfen. Der interne Streit wie auch die Auseinandersetzungen mit den kommunalen Landesverbänden hätten sich quälend lange hingezogen und seien immer noch nicht abschließend beendet. Nach den Worten von Rülke sei es ungeachtet dessen natürlich positiv, wenn jetzt endlich Mittel im Bereich der schulischen Inklusion zum Beispiel für eine entsprechende Zahl von Sonderpädagogen, für den Schulhausbau oder auch für die Schulen in freier Trägerschaft bereitgestellt werden. Mehr Mittel für die Realschulen, für Vertretungslehrer oder für die Fortführung der Förderung der Betreuung von Schülern im Zusammenhang mit der verlässlichen Grundschule oder im Hort würden von der FDP-Landtagsfraktion natürlich nicht abgelehnt. Dass sie aber erst jetzt etatisiert werden, belege wiederum den überlangen Entscheidungsprozess innerhalb der grün-roten Koalition, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Hochschulen

Den Hochschulfinanzierungsvertrag habe die FDP-Landtagsfraktion begrüßt. Es folge daraus, dass die Liberalen auch die verschiedenen Schritte seiner Umsetzung in den Haushalten mittragen. Für den Haushalt sei dieses Unternehmen kostenneutral, bei der Regierungspressekonferenz sei darauf auch dankenswerterweise hingewiesen worden. In der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort scheine das aber in Vergessenheit geraten zu sein, so Rülke. Da feierten sich die Abgeordneten der Koalition für zusätzliche Stellenschaffungen im dreistelligen Bereich, dass selbst eine Zeitung wie das Schwäbische Tagblatt in Tübingen von „Etikettenschwindel“ spreche.

Flüchtlinge

Dass die Zahlen der Asylbewerber steigen, sicherlich in einer Größenordnung von 50 Prozent mehr gegenüber 2014, sei auch Ende letzten Jahres schon bekannt gewesen. Auch dafür hätte es keines Nachtrags bedurft, sagte Rülke. Auf die wichtigen Fragen aber, wann endlich die Leistungen an die Kreise für die Aufnahme und Unterbringung neu geordnet würden, ob die Kreise auch eine rückwärtige Erstattung des Mehraufwands erhalten, wie das Land mit seinem Anteil an der lange zugesagte Bundes-Milliarde umgehen wolle und welchen Anteil davon die Kommunen erhalten – auf all diese Fragen gebe der Nachtrag keinerlei Antworten. Aber es würden Strukturen für ein Ombudswesen in den Landeserstaufnahmestellen neu aufgebaut, als wäre dies das dringlichste Problem, das im Bereich der Flüchtlingsaufnahme zu lösen wäre.

Nach den Worten von Rülke lasse sich im Fazit feststellen: Dies ist ein Nachtragshaushalt aus der Propagandaabteilung der grün-roten Landesregierung, der dazu geeignet sei, mit bunten Bildern und beschönigenden Texten unter das Volk gebracht zu werden. Für die Lösung der Probleme, vor denen wir ja auch im Land Baden-Württemberg stehen, werde zu wenig getan. Das gelte beispielsweise in der Bildungspolitik bei der Frage einer gesicherten Zukunft für eine eigenständige Realschule oder für vernünftige, Vielfalt gewährleistende Angebote an Ganztagsschulen, so Rülke abschließend.

 

Zur Meldung, wonach Innenminister Gall die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesregierung begrüßt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die schwarz-rote Koalition in Berlin verdeutlicht einmal mehr, dass auch bei den Bürgerrechten die FDP auf der Bundesebene fehlt. Sie war es, die sich in der letzten Koalition gegen die CDU/CSU durchsetzen und so über Jahre hinweg einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Bürger verhindern konnte.“

Laut Medienberichten kommt ein psychiatrisches Gutachten zu dem Ergebnis, dass die vorherige Nahrungsverweigerung des am 9. August 2014 gestorbenen Bruchsaler Häftlings Folge einer krankhaften Störung war. Diese hätte man laut Gutachter behandeln können, so dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Tod des Häftlings hätte verhindert werden können. Dazu sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Dieses Gutachten verdeutlicht die Dramatik der Ereignisse um den Tod des Bruchsaler Häftlings: Ein psychisch kranker Mensch starb im Strafvollzug, weil er nicht seiner Krankheit entsprechend medizinisch behandelt wurde. Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob dies der Anstaltsleitung der JVA Bruchsal strafrechtlich vorzuwerfen ist. Dabei wird das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen auch Hinweise auf organisatorische Versäumnisse im Strafvollzug liefern. Dann aber ist es an Justizminister Stickelberger, die politischen Konsequenzen zu ziehen. Klar ist jedoch schon jetzt, die Luft für Justizminister Stickelberger wird angesichts der nun festgestellten Vermeidbarkeit des Todesfalls dünner.“

Zur Meldung, dass erneut ein Häftling in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal tot aufgefunden wurde, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Häufung von zu Tode gekommenen Häftlingen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal ist auffällig und gibt vollends Anlass zur Sorge um das Ansehen des Gefängnisses Bruchsal. Die FDP-Landtagsfraktion, die ihr Bedauern ausspricht, fordert Justizminister Stickelberger auf, diesen erneuten Todesfall restlos aufzuklären und die näheren Umstände öffentlich zu machen.“

Zur Meldung, dass der in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal gestorbene Häftling den Heroin-Ersatzstoff Methadon zu sich genommen hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der erneute Todesfall im Gefängnis Bruchsal zeigt, dass Justizminister Stickelberger seiner Aufgabe offenbar nicht gewachsen ist. Wenn nach dem endgültigen Untersuchungsergebnis feststehen sollte, dass der zu Tode gekommene Häftling ohne Wissen der Gefängnisleitung Methadon eingenommen hat, trägt dafür Justizminister Stickelberger letztlich die politische Verantwortung. Der Minister schafft es offensichtlich nicht, die seit August 2014 zutage getretenen Missstände in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal in den Griff zu bekommen.“

 

Zur Meldung, wonach auch aus Sicht des Städtetags die Polizeireform die Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen erschwert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein sogenanntes Sicherheitspaket des Innenministeriums gegen Wohnungseinbrüche oder die heutige Sicherheitskonferenz unter Regie von Innenminister Gall können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die überdimensionierte Polizeireform die eigentliche Schwachstelle im Kampf gegen die drastisch gestiegenen Wohnungseinbrüche ist. Allein für die erforderlichen Baumaßnahmen im Zuge der Polizeireform sind bereits 373 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel hätte man besser für die Ausrüstung der Polizei und einen notwendigen Stellenzuwachs in den Polizeirevieren in der Fläche ausgeben sollen. In der Praxis des Polizeialltags hat die Polizeireform versagt, dies beklagen viele Beamte in den Polizeirevieren, die angesichts dieses Bürokratie-Monstrums Polizeirefom nur den Kopf schütteln und sich allein gelassen fühlen.“

Zur Meldung, wonach der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall nach Ansicht von Umweltminister Franz Untersteller keine Gefahr für Anwohner darstelle und von Windkraftgegnern gezielt zu unsachlicher Angstmacherei genutzt werde, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die ständigen Hinweise von Minister Untersteller auf die Zahl der Genehmigungen für neue Windräder können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Grün-Rot beim Ausbau der Windenergie gescheitert ist. Im Jahr 2014 wurden gerade noch sieben neue Anlagen gebaut und gleichzeitig drei alte Anlagen wieder abgebaut. Unter dem Strich kamen also nur vier Windräder hinzu. Anstatt wie beispielsweise die dänische Regierung die gesundheitlichen Klagen der Anwohner von Windenergieanlagen über tieffrequenten Schall und Infraschall ernst zu nehmen und von Forschern umfassend über mehrere Jahre hinweg untersuchen zu lassen, scheint die grün-rote Landesregierung nun ein Jahr vor der Wahl in diesen Bürgern die passenden Sündenböcke für ihre verfehlte Energiewende zu suchen.“

Zur Kritik des Hotel- und Gaststättenverbandes Baden-Württemberg am Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke und der tourismuspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Kritik des Hotel- und Gaststättenverbandes ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion vollkommen berechtigt. Die Kombination von wirklichkeitsfernem Arbeitszeitgesetz und den Regelungen des Mindestlohns erweist sich als fatale Mischung. Das von CDU, SPD und Grünen auf Bundesebene fast einstimmig beschlossene Mindestlohngesetz besteht den Alltagstest nicht: Bürokratische Zumutungen und praxisferne Regelungen stellen tausende Betriebe in der Hotel- und Gaststättenbranche unter Generalverdacht und gefährden Arbeitsplätze. Die FDP-Landtagsfraktion ist gespannt, ob die Landes-SPD von Minister Nils Schmid auch diese berechtigte Kritik wie in der vergangenen Woche geschehen als ‚andauernde Nörgelei‘‘ abtut. Das Hotel- und Gaststättengewerbe hat mit 230.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 9,7 Milliarden Euro in Baden-Württemberg eine herausragende Stellung. Wir fordern die Landesregierung erneut auf, sich auf Bundesebene für konkrete Verbesserungen einzusetzen. Das gilt beispielsweise für Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten und eine realitätsnahe Flexibilisierung der Arbeitszeit. Jetzt können CDU, SPD und Grüne unter Beweis stellen, ob sie sich wirklich für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg einsetzen wollen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, werfen Grün-Rot anlässlich der Zwischenbilanz von Minister Bonde vor, den Ausbau des schnellen Internets im ländlichen Raum nicht schnell genug voranzubringen. „Wenn die Zielmarke geschafft werden soll, bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen, darf das Land jetzt nicht kleckern“, so Rülke und Bullinger.

Rülke und Bullinger verwiesen auf den Freistaat Bayern, der den Kommunen bis 2018 insgesamt 1,5 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt und Einzelzuschüsse von bis zu einer Million Euro bewilligt. „Baden-Württemberg hat im Ländervergleich zwar einen Vorsprung beim Ausbau des schnellen Internets, aber Bayern hat verstanden, dass man jetzt spürbar investieren muss, um im internationalen Standortwettbewerb nicht den Anschluss zu verpassen. Die Bürger im ländlichen Raum, ob in der Schule, in mittelständischen Unternehmen oder in der Landwirtschaft, sind dringend auf schnelle Internetzugänge angewiesen“, so Rülke und Bullinger.“

Die FDP-Landtagsfraktion hatte in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 im Herbst beantragt, die Förderung des schnellen Internets von 31,7 Millionen auf mehr als 56 Millionen Euro pro Jahr aufzustocken. Die Freien Demokraten legten dafür auch einen Finanzierungsvorschlag vor. Grüne und SPD lehnten den Antrag mit der Begründung ab, der ländliche Raum brauche nicht so viel Geld für die Breitbandnetze.

Zur Meldung, wonach Staatsrätin Erler Fortschritte bei der Umsetzung des Gesamtkonzepts einer Politik des Gehörtwerdens sehe, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wieder einmal versucht die selbsternannte Regierung des „Gehörtwerdens“ mit ihrer Staatsrätin Erler den Menschen im Land ein wohliges Gefühl zu vermitteln. Dabei entgeht dem aufmerksamen Beobachter nicht, dass es die Fraktionen des Landtages waren, die sich auf eine erleichterte Bürgerbeteiligung verständigt haben, auch wenn dies das Beteiligungsportal der Landesregierung verschweigt. Die FDP-Landtagsfraktion hatte dazu als Verhandlungsgrundlage schon im Jahr 2013 Gesetzentwürfe vorgelegt.

Wie Hohn klingen die Worte, nach denen die Bürger nicht verstanden hätten, dass „Menschen per Bürgerbeteiligung zwar gehört, aber nicht zwangsläufig auch erhört würden“. Dabei haben die Menschen schon verstanden, was grün-rote Bürgerbeteiligung ist: Bürgerbeteiligung ist vor allem in den Bereichen gut, wo sich die Landesregierung ihrer Anhängerschaft gewiss ist. Dort gibt man sich gerne volksnah. In anderen Fällen wie beim Filderdialog, der Abstimmung zum Nationalpark oder bei Fragen der Flüchtlingsunterbringung wird dann mit aller Macht durchregiert, werden Abstimmungen negiert oder Gesetze, wie auf dem Beteiligungsportal gar nicht erst zur Kommentierung freigegeben.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat sich auf dem Liberalen Bildungstag vor rund 140 Besuchern im Stuttgarter Landtag zu einem vielfältigen  Schulsystem bekannt, in dem unter anderen Berufliche Schulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Sonderschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ihren Platz haben. Deshalb sei das Leitmotiv des FDP-Vorstoßes für einen Schulfrieden im Land davon getragen, zwischen den politischen Parteien einen Konsens herbeizuführen: „Es kann nicht im Interesse der Schülerinnen und Schüler, Lehrer, Eltern und Schulträger sein, dass bei einem Regierungswechsel das Schulsystem so durcheinandergerüttelt wird, wie es jetzt bei Grün-Rot der Fall ist“, sagte Rülke.  Die FDP-Landtagsfraktion wolle ihrerseits das Signal geben, dass bei einem möglichen Regierungswechsel mit liberaler Beteiligung das Oberste nicht zum Untersten gekehrt wird. Obwohl man als Freie Demokraten vom pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule nicht restlos überzeugt sei, „wäre es unverantwortlich zu sagen, jetzt werden die Gemeinschaftsschulen geschlossen“, so Rülke weiter. Allerdings werde die FDP die finanzielle Bevorzugung der Gemeinschaftsschule beispielsweise gegenüber der Realschule nicht akzeptieren.

„Wir sind die einzige Landtagsfraktion oder Partei im Land, die mit einem  Schulkonzept einen Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg vorgelegt haben“, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern. Die Liberalen stünden für einen reformerischen Ansatz im Bildungswesen: „Während die FDP mit dem Spaten durch den bildungspolitischen Garten geht, fährt die grün-rote Landesregierung mit dem Schaufelbagger auf und lässt keinen Stein auf dem anderen“, so Kern. Baden-Württemberg brauche kein zweitklassiges, sondern ein erstklassiges Bildungssystem. Nur mit bestens ausgebildeten jungen Menschen könne der Wohlstand im Land erhalten werden.

„Hessens Weg in die Eigenverantwortung der Schulen“ – unter diesem Titel berichtete die FDP-Generalsekretärin und hessische Ministerin a.D. Nicola Beer, MdL, über die von ihr angestoßenen Reformen. „Schule muss von den Kindern aus gedacht werden“, sagte Beer, die als Ministerin mit einem „Schulfreiheits-Gesetz“ den hessischen Schulen den Weg zu mehr Flexibilität vor Ort sowie Gestaltungsspielspielräumen bei finanziellem Budget und mehr Personalverantwortung ebnete. Dabei habe sie nie aus den Augen verloren, dass die Qualität der Lernziele und der Abschlüsse bei aller Freiheit zur Ausgestaltung des Unterrichts stimmen müsse. Nur so könne das Ziel, „Deutschland braucht die beste Bildung der Welt“, erreicht werden, so Nicola Beer.

Der internationale Bildungsexperte und Vorsitzende des Niederländischen Forums für Bildungsmanagement, Drs. Bob van de Ven, stellte das freiheitlich aufgestellte niederländische Bildungssystem vor, in dem 70 Prozent der Schulen auf Privatinitiative zurückgehen. Um zu beurteilen, wie freiheitlich ein Bildungssystem sei, müsse man die Frage stellen, wem gehört die Schule und welche Rolle spielt der Staat, sagt Bob van de Ven. Herbert Huber, Schulleiter und Vorsitzender des Berufsschullehrerverbandes Baden-Württemberg, zog eine Bilanz zum „Modell der Operativ Eigenständigen Schule in Baden-Württemberg“ und Norbert Brugger, Dezernent beim Städtetag Baden-Württemberg, informierte über die „Rolle und Verantwortung der kommunalen Schulträger bei der Regionalen Schulentwicklung – Bewertung und Ausblick“. Die abschließende Diskussion moderierte Timm Kern.

 

Zur am heutigen Freitag im Bundestag beschlossenen PKW-Maut sagten der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die heute im Bundestag beschlossene PKW-Maut ist ein schwarzer Tag für Baden-Württemberg. Die hier dringend benötigten zusätzlichen Mittel für endlich zu schließende Lücken werden so nicht zusammenkommen. Der Albaufstieg der A 8, der A-6-Ausbau oder die A 98 bleiben weiterhin ferne Zukunftsmusik. Mit Dobrindts Murks-Maut feiert die Bürokratie fröhliche Urstände. Das wird durch die vielen Maut-Stufen für Gäste in Deutschland sowie die Verrechnungen mit der KfZ-Steuer und den Aufbau der Überwachungsinfrastruktur überdeutlich. Vermutlich geht es in erster Linie auch darum, konkrete Bewegungsprofile unserer Bürger zu erstellen und diese restlos überwachen zu können. Was sonst soll Sinn und Zweck der automatisierten Kennzeichenüberwachung sein? Das ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion eine potenzielle Raster-Fahndung nach Reisenden. Wir hier in Baden-Württemberg sehen in der Schweiz und in Österreich wie es weitaus besser gehen könnte. Statt Licht am Horizont durch ein vernünftiges Maut-Konzept wabert nun also dumpfer Nebel aus einem bayerischen Bierzelt durch den Bundestag. Anders kann man die verschwommenen Konturen des Maut-Konzepts gar nicht beschreiben. Die große Koalition im Bund duldet zudem eine verkappte Ausländerfeindlichkeit bayerischer Unart. Denn nur Ausländer sollen unsere Finanzierungsprobleme lösen. Es ist offenkundig, dass diese Milchmädchenrechnung niemals aufgehen kann. Es bleibt zu hoffen, dass spätestens das Europarecht diesen schwarz-roten Unfug beendet. Der Wirtschaftsstandort Deutschland und die Menschen im Land brauchen eine gute Verkehrspolitik und keinen bayerischen Theaterdonner, der uns in Europa lächerlich macht. Die FDP-Landtagsfraktion hat mehrfach beschrieben, wie es gehen kann: bis der nötige Datenschutz sichergestellt ist, mit einer Vignette nach österreichischem oder schweizerischem Vorbild. Danach favorisieren wir eine  streckenbezogene Erhebung, die die nötigen Differenzierungen und Steuerungen zulässt.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann kritisierten auf einer Landespressekonferenz die Regelungen des Mindestlohngesetzes als „bürokratisch, praxisfern und schädlich“. Jetzt zeige sich, dass die Durchführung und Umsetzung dieses Gesetzes für Betriebe, Ehrenamt, Praktika, Minijobs und viele Berufe in Baden-Württemberg erhebliche Schattenseiten mit negativen Folgen mit sich bringe, so Rülke und Haußmann. Die Regelungen und Kontrollzwänge des Mindestlohngesetzes stellten für die Unternehmen eine zusätzliche bürokratische Belastung dar. Aufgrund der Dokumentationspflichten zeige es sich jetzt in vielen Branchen, dass die Arbeitszeitgesetzgebung an der Realität vorbeiginge. In der Gastronomie sei beispielsweise die maximal zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden am Tag bei besonderen Anlässen nicht einzuhalten. Rülke und Haußmann forderten bei beiden Gesetzen Nachbesserungen, die die tatsächlichen Arbeitsanforderungen berücksichtigten. Zu Änderungen und Klarstellungen beim Mindestlohngesetz stellten sie einen parlamentarischen Antrag vor (Drucksache 15/6659).

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung unter anderem auf, sich auf Bundesebene für eine Senkung des Schwellenwertes bei den Dokumentationspflichten einzusetzen. Dieser liegt zurzeit bei einem Einkommen von 2.958 Euro im Monat und soll nach den Vorstellungen der Liberalen auf 1.900 Euro oder weniger gesenkt werden. Bei Arbeitsverhältnissen mit geringfügig Beschäftigten fordert die FDP, auf die Dokumentationspflicht ganz zu verzichten, sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben. Des Weiteren sollte das Gesetz im Bereich der Jahresarbeitszeitkonten flexibilisiert werden, Urlaubs- beziehungsweise Weihnachtsgeld sollten in die Berechnungen mit einbezogen werden. Außerdem fordert die FDP-Landtagsfraktion dringend notwendige Klarstellungen im Bereich der Haftung für Werks- und Dienstverträge im In- und Ausland.

Bei einem erneuten studienbegleitenden Praktikum im selben Unternehmen wollen die Liberalen eine Aufhebung der Sperre erreichen. Die beiden FDP-Politiker verwiesen auf Aussagen des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags, wonach Unternehmen angesichts der restriktiven Regelungen ihr Angebot für Praktika einschränken wollten. Somit zeige sich, dass ausgerechnet das Mindestlohngesetz schädlich für die allseits geforderte praxisnahe Ausbildung sei.

„Die Folgen des Mindestlohngesetzes sind für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg besonders nachteilig. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich für die Anliegen der Betriebe und Vereine auf Bundesebene einsetzt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Nach den Worten von Rülke und Haußmann seien die Rückmeldungen von Verbänden und einzelnen Sparten alarmierend. So würden Obstbauern einen deutlichen Preisanstieg beziehungsweise Rückgang ihrer Anbauflächen befürchten. Die Gastronomie fühle sich unter Generalverdacht gestellt. Rülke und Haußmann bezeichneten es als geringen Trost, dass die Kontrollmaßnahmen des Zolls erst im Aufbau begriffen seien.

Die Ungewissheit bei Vereinen und Verbänden ist nach den Worten von Jochen Haußmann besonders gravierend. Durch die unklaren Regelungen bei Entschädigungen und Erstattungen im ehrenamtlichen Bereich würden gerade Vereine benachteiligt, deren Mitglieder sich verständlicherweise nicht dem Verdacht aussetzen wollten, gesetzliche Regelungen zu verletzen. Ehrenamtliches Engagement werde dadurch massiv behindert. Eine Große Anfrage der FDP-Fraktion an das Sozialministerium (Ds. 15/ 6408) sei nach den Worten Haußmanns enttäuschend ausgefallen und zeige durch die unkonkreten Antworten, dass man sich vor der Realität drücken wolle.

Rülke und Haußmann werfen den Verantwortlichen auf Bundesebene vor, das Gesetz mit heißer Nadel ganz im Sinne der Gewerkschaften gestrickt zu haben. Für das Mindestlohngesetz seien neben der SPD auch CDU und Grüne verantwortlich. Bei der Abstimmung im Bundestag am 3. Juli 2014 stimmten 286 CDU-Abgeordnete dafür und nur fünf dagegen, zwei enthielten sich. Die Grünen stimmten geschlossen dafür. „Wir gehen davon aus, dass die CDU-Abgeordneten wussten, was sie taten, als sie mit dem Gesetz auch den bürokratischen Auswüchsen bei der Umsetzung durch die zuständige Ministerin Nahles zustimmten. CDU, SPD und Grüne sind aufgerufen, ihr Handeln inklusive aller Schattenseiten den Unternehmen, Vereinen und Verbänden in Baden-Württemberg zu erklären“, so Rülke und Haußmann.

 

 

Zur Vorstellung des Nachtragshaushalts in Höhe von rund 550 Millionen Euro durch Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grün-rote Landesregierung bemerkt ganz offensichtlich, dass sie mit den Ergebnissen ihrer Politik der vergangenen vier Jahre bei den Bürgern nicht punkten kann. Die Koalition der Schuldenmacher beginnt mit dem Nachtragshaushalt Wohltaten über das Land zu verteilen, in der verzweifelten Hoffnung, sich so ihre Wiederwahl erkaufen zu können. Dieser Nachtragshaushalt ist nichts anderes als ein Taschenspielertrick. Der Großteil der Ausgaben, die Grün-Rot jetzt in den Nachtragshaushalt einstellt, war schon bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts im Dezember bekannt. Das gilt für die Bereiche Realschulen und Inklusion, Flüchtlingsunterbringung oder auch für den Bereich der inneren Sicherheit. Die auf Pump finanzierten Wahlgeschenke von Grün-Rot werden sich schon in kurzer Zeit bitter rächen. Weniger bei den Regierungsfraktionen, die offensichtlich alles dem Machterhalt unterordnen, sondern mehr bei unseren Kindern und Enkeln, die die Zeche für diesen Volksbeglückungswahlkampf zu zahlen haben.“

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann in der Debatte über die Erbschaftssteuer die Linie von Finanzminister Schmid zwar unterstütze, allerdings dessen Vorschlag einer Freigrenze von 100 Millionen Euro pro Unternehmen nicht beurteilen könne, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Kretschmann ist wieder mal nicht in der Lage, eine klare Linie zu zeigen und seinen Finanzminister bei der für Familienunternehmen besseren Variante einer Freigrenze von 100 Millionen Euro  zu unterstützen. Der Ministerpräsident eiert stattdessen herum, wohl aus Unwissenheit und aufgrund des Drucks seiner grünen Partei, die klar einen wirtschaftsfeindlichen  Kurs fährt.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann vor der Bundespressekonferenz erkennen ließ, dass er bei der Erbschaftssteuer-Reform den baden-württembergischen Familien-Unternehmen nicht entgegenkommen wolle und sich von dem Vorschlag seines Wirtschaftsministers distanzierte, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke:

„Schnell ließ Ministerpräsident Kretschmann die Tarnmaske des Wirtschaft-Verstehers fallen, mit der er in den letzten Wochen bei den zahlreichen von Familien geführten mittelständischen Unternehmen Baden-Württembergs punkten wollte. Jetzt ließ sich die Maskerade nicht länger durchhalten, der Druck der grünen Partei ist offensichtlich zu stark. Damit stellt sich Kretschmann an die Seite von Bundesfinanzminister Schäuble, der bei der Erbschaftssteuer eine mittelstandsfeindliche Absenkung der steuerlichen Freigrenze für Unternehmen auf 20 Millionen Euro ins Gespräch gebracht hat. Dies wäre das Ende von vielen baden-württembergischen Familienunternehmen. Und erneut stellte Kretschmann seinen Finanzminister Schmid bloß, der die mögliche 100-Millionen-Grenze, die das Verfassungsgericht zugelassen habe, vorziehe. Der Riss in der grün-roten Regierungskoalition ist nicht mehr zu übersehen.“