In der heutigen Sitzung des Landtags stimmte die FDP-Landtagsfraktion gegen die Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung des Sicherheitspakets. Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir als FDP forderten in der Vergangenheit immer wieder Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit. Die Sicherheitsbehörden dürfen nicht schlechter ausgestattet sein als Terroristen. Entsprechend positiv nahmen wir das Sicherheitspaket der grün-schwarzen Koalition auf. Wir haben aber immer betont, dass es schlussendlich auf die konkrete Umsetzung der Maßnahmen ankommt. Und an dieser Stelle hat die grün-schwarze Koalition versagt.

Wie die Anhörung der Gesetzentwürfe zeigte, sind diese an mehreren Stellen wahrscheinlich verfassungswidrig. Schon vor der Anhörung haben wir der Regierung einen Katalog übergeben, der auch diese Kritikpunkte als den für uns für eine Zustimmung erforderlichen Änderungsbedarf enthielt. Unsere Vorschläge wurden zwar von der Koalition beraten, jedoch nur teilweise übernommen.

Vor allem Regelungen zur Datenübermittlung vom Verfassungsschutz an andere Behörden entsprechen nicht den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder, dass der Austausch von Daten zwischen den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden die Ausnahme sein muss, er nur im Falle eines herausragenden öffentlichen Interesses erfolgen darf.

Zudem hätten wir uns ein ausdrückliches Verbot der Onlinedurchsuchung gewünscht. Immer wieder weisen Sachverständige darauf hin, dass Trojaner bei Beginn einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung technisch bedingt auf dem Gerät der zu überwachenden Person auch eine Onlinedurchsuchung durchführen könnten. Es darf daher kein Zweifel bestehen, dass auch eine Onlinedurchsuchung auf diesem Wege nicht erlaubt ist.

Angesichts der offenen Fragen zur Anwendung der zahlreichen neuen Maßnahmen und des starken Eingriffs in die Grundrechte der Bürger ist uns eine zeitnahe Evaluierung aller Maßnahmen wichtig. Die Koalition will allerdings erst in fünf Jahren evaluieren und dann auch nur wenige Maßnahmen. Insbesondere nimmt sie die Datenübermittlung durch den Verfassungsschutz von der Evaluierung aus. Dem können wir nicht zustimmen.

Wir haben daher zu den wichtigsten Punkten Änderungsanträge eingebracht, die leider keine Mehrheit gefunden haben. Somit konnten wir die Gesetzentwürfe dann auch nur ablehnen.“

In der heutigen Sitzung der FDP Landtagsfraktion beschloss die Fraktion einstimmig die Ablehnung der Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung des Sicherheitspakets von Innenminister Strobl. Dazu sagte der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir als FDP haben das Sicherheitspaket der grün-schwarzen Koalition in vielen seiner Maßnahmen grundsätzlich begrüßt. Klar war aber immer, dass es auf die konkrete gesetzliche Umsetzung ankommen wird. CDU und Grüne wollten hierbei nach eigenen Worten an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen gehen. Zusammen mit einzelnen Sachverständigen waren  wir der Ansicht, sie haben diese Grenze überschritten.

Um die Gesetzentwürfe auf verfassungsrechtlich sichere Beine zu stellen, haben wir CDU und Grünen für die besonders schwerwiegenden Defizite Vorschläge zur Änderung der Gesetzentwürfe unterbreitet. Allerdings wurden diese Vorschläge an entscheidenden Stellen nicht übernommen. Vor allem Innenminister Strobl war, wie er auch immer wieder betonte, nicht bereit, Änderungen an der Substanz der Gesetze vorzunehmen. Für kosmetische Maßnahmen stehen wir aber nicht zur Verfügung.

Insbesondere hätten wir uns ein ausdrückliches Verbot der Onlinedurchsuchung in § 5c Absatz 1 Verfassungsschutzgesetz und § 23b Absatz 2 Polizeigesetz gewünscht, damit eindeutig sichergestellt ist, dass die Onlinedurchsuchung auch nicht technisch bedingt im Rahmen der Quellen-TKÜ ausgeführt werden darf. Zudem entsprechen die Regelungen zur Datenübermittlung vom Verfassungsschutz an andere Behörden in § 10 Absatz 1 und Absatz 3 Verfassungsschutzgesetz teilweise nicht den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Statt hier konkretisierend Regelungen wie den Straftatenkatalog in § 100a Strafprozessordnung heranzuziehen, beließ man die Vorschriften zu unbestimmt. Angesichts der offenen Fragen zur Anwendung der neuen Maßnahmen und des starken Eingriffs in die Grundrechte der Bürger können wir auch eine Evaluation erst nach fünf Jahren nicht befürworten. Diese sollte schon nach zwei Jahren erfolgen.

Wir werden zu diesen Punkten Änderungsanträge einbringen und, wenn diese keine Mehrheit finden, den Gesetzentwürfen der Koalition nicht zustimmen.“

Zur Meldung, das Innenministerium beabsichtige bis zum Ende des Jahres seine Pläne für den Ausbau der Polizeihochschule in Villingen-Schwenningen vorzustellen, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die CDU hat am Beginn der Legislaturperiode die Schaffung und Besetzung von 1.500 zusätzlichen Stellen bei der Polizei versprochen und diese Zahl dann nochmals erhöht.  Von Anfang an haben wir darauf hingewiesen, dass dies auch angesichts der anstehenden Pensionierungen nur mit einer starken Erhöhung der Ausbildungszahlen und Ausbildungsplätze gelingen kann. Hier hat die Landesregierung jedoch viel zu lange nur sehr zögerlich gehandelt. Wir wollen hoffen, dass das für Ende des Jahres angekündigte Konzept für den Ausbildungsstandort Villingen-Schwenningen Teil eines großen Wurfes wird, der überzeugend darlegt, wie die CDU ihr Versprechen einlösen wird. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Ausstattung der Ausbildungsstandorte und die Auswahl der zukünftigen Polizeianwärter den hohen Anforderungen an die Qualität der polizeilichen Ausbildung und polizeilicher Arbeit gerecht werden muss. Die Meldungen zur Situation der Polizei in Berlin mahnen uns.“

Anlässlich einer Debatte zu einem Gesetz der AfD zur Änderung des Landesgebührengesetzes sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Waffenbesitzer sind ganz überwiegend rechtstreue Bürger. Die von uns von der Landesregierung regelmäßig eingeforderten Statistiken zeigen dies immer wieder. Bei über 90 Prozent der Kontrollen von Waffenbesitzern werden keine ernsthaften Mängel festgestellt. Obwohl sie sich rechtstreu verhalten,  haben diese Waffenbesitzer derzeit teilweise Gebühren in dreistelliger Höhe zu tragen. Dies muss geändert werden. Für Kontrollen, bei denen keine solchen Mängel festgestellt werden, ist auf Gebühren zu verzichten.

Die FDP wird daher in den nächsten Tagen einen Gesetzentwurf einbringen, der dies umsetzt. Der Gesetzentwurf der AfD, der ein ähnliches Ziel verfolgt, ist hingegen schlecht formuliert und so wenig hilfreich.“

Zur heutigen Regierungspressekonferenz, in der der Innen- und Digitalisierungsminister Strobl die weitere Digitalisierungsstrategie des Landes vorstellte, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Der gute Wille des Ministers ist erkennbar. Er hat auf unsere Kritik hin seine Hausaufgaben gemacht und nach der unkonkreten Vorstellung der Digitalisierungsstrategie nun leicht konkretere Schwerpunkte gesetzt. Die Gefahr einer Verzettelung ist aber immer noch ganz akut. Denn eine grundlegende Aufgabe hat Minister Strobl noch nicht erfüllt: In einem so dezentral strukturierten Flächenland wie Baden-Württemberg müssen wir dringend darauf achten, dass Teile des Ländlichen Raums nicht von der Politik abgehängt werden, gerade bei der digitalen Infrastruktur. Alle diese Leuchtturmprojekte können ihre ganze Kraft und ihren Mehrwert für die Gesellschaft nur dann entfalten, wenn die Grundvoraussetzung, nämlich der flächendeckende Ausbau des schnellen Internets, vollzogen ist. An diesem Ausbau und dem damit verbundenen Abbau von hemmenden Förderkriterien mangelt es leider noch zu deutlich. Wenn das Fundament nicht trägt, ist auch ein darauf gebauter Leuchtturm vom Einsturz gefährdet.“

Zur öffentlichen Anhörung der Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung des Strobl-Sicherheitspakets sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Anhörung zeigte die auch von uns erkannten Defizite der Gesetzentwürfe der Landesregierung klar auf.“

Nach Goll müsse unter anderem dem Ziel, gegen Terrorismus und die Organisierte Kriminalität vorgehen zu wollen, mehr Rechnung getragen werden. „Die Befugnisse gehen zu weit, wenn schon jede einfache Körperverletzung ohne terroristischen Hintergrund, wie beispielsweise eine Ohrfeige, den Einsatz schwerster nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt.“

„Das gleiche“, ergänzte Weinmann, „gilt für die Weitergabe von Erkenntnissen aus dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Anders als es der Gesetzentwurf regelt, sollten die Erkenntnisse gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn sie auch vom Empfänger mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln hätten erhoben werden dürfen. Zudem sollte die bei Gefahr in Verzug notwendige nachträgliche Prüfung der Anordnung des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel durch den Richter strenger geregelt werden.“

Goll betont darüber hinaus, dass sämtliche neue Möglichkeiten evaluiert werden sollten.

„Wir wünschen uns“, so Goll und Weinmann abschließend, „dass auch die anderen Fraktionen diese und weitere Bedenken ernst nehmen, sodass wir interfraktionell Änderungsanträge ausarbeiten können, die die Gesetzentwürfe an den kritischen Stellen auf verfassungsrechtlich sichere Beine stellen.“

Anlässlich der Beratung eines Gesetzentwurfes der SPD zur Kostenbeteiligung von Vereinen an Polizeieinsätzen sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die SPD will offensichtlich Innenminister Strobl vorführen, der mit seinem Fußballgipfel zwar Schlagzeilen machen konnte, schlussendlich aber nichts erreicht hat.

Wenn man sich den Gesetzentwurf der SPD anschaut, sieht man aber, dass auch die Lösung der SPD nicht überzeugen kann. Die Regeln sind so allgemein gefasst, dass es längst nicht nur um Fußball geht. So würde es bei der Frage, wann eine Veranstaltung gewinnorientiert ist, zu Abgrenzungsproblemen kommen. Obwohl mit dem Gesetzentwurf gegen zunehmende Gewalt vorgegangen werden soll, werden Gewalttäter nicht als Kostenverursacher in den Blick genommen.  Schlussendlich könnte der SPD-Vorschlag so dazu führen, dass gewalttätige Störer lernen, sie müssen unliebsame Veranstaltungen nur oft genug massiv stören, damit die Veranstalter angesichts der Gebührenforderung auf die Durchführung weiterer Veranstaltungen verzichten.

Der Gewalt bei Fußballspielen muss man anders begegnen. Die Vereine müssen die Zuschauer genauer auf Pyrotechnik kontrollieren. Gewalttätigen Fans muss von den Vereinen die rote Karte gezeigt werden. Sie dürfen wegen ihrer Vereinstreue nicht mit Samthandschuhen angefasst werden“

Zum Jahresbericht „Rauschgiftkriminalität“, in dem zum sechsten Mal in Folge eine Zunahme der Rauschgiftkriminalität festgestellt wird und der darlegt, dass die Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise um 18,3 Prozent gestiegen ist, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Landesregierung darf sich nichts vormachen. Die seit Jahren ansteigende Drogenkriminalität ist nicht in erster Linie auf den Verfolgungsdruck zurückzuführen, sondern auf ein Anwachsen der Kriminalität in diesem Bereich. Das Engagement der Strafverfolgungsbehörden muss daher weiter verstärkt werden.

Angesichts der starken Zunahme nichtdeutscher Tatverdächtiger zeigt sich zudem einmal mehr, dass es dringenden Verbesserungsbedarf beim Umgang mit kriminellen Asylbewerbern gibt. Niemand kann der Bevölkerung glaubhaft erklären, warum es dem deutschen Staat nicht gelingen soll, diese Menschen konsequent abzuschieben. Vor allem die Grünen müssen sich hier der Verantwortung beispielsweise bei der Ausweitung sicherer Herkunftsländer stellen.“

In der ersten Lesung der Gesetzentwürfe zur Umsetzung des sogenannten Strobl-Sicherheitspakets appellierte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, an die grün-schwarze Koalition, die Umsetzung des Sicherheitspakets nicht mit der Einführung eines Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen zu koppeln: „Eine solche Koppelung ist unangebracht. Das Alkoholverbot hat nichts mit Terrorismus zu tun und beschränkt die Freiheit der ganz überwiegend friedlichen Bürger unverhältnismäßig. Mit Platzverboten lässt sich schon jetzt die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten.

Das Sicherheitspaket selbst hingegen ist angesichts der terroristischen Bedrohungen weitgehend sinnvoll. Es ist aber notwendig, die Gesetzentwürfe im Rahmen der von der Opposition beantragten Anhörung genauer unter die Lupe zu nehmen.

Wichtig ist darüber hinaus, dass nicht nur auf gesetzliche Maßnahmen gesetzt wird. Für eine bessere Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden bedarf es mehr Personal bei Polizei, Verfassungsschutz und Justiz, sodass die vorhandenen Erkenntnisse gründlicher ausgewertet werden können. Hier muss die Landesregierung ihren Versprechen Taten folgen lassen.“

In der Aussprache über die Regierungserklärung durch den Innenminister Thomas Strobl über das Thema „Digitalisierungsstrategie digital@bw“, sagte der Sprecher für Digitalisierung der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Das Digitalisierungspapier der Landesregierung liest sich nicht schlecht – wenn man echte Innovation vermeiden will. Die Strategie, wenn man sie so nennen will, ist kleinteilig und ohne Blick auf das Gesamtsystem. Der Digitalisierungsminister will reformieren, statt den radikalen Wandel anzuerkennen und diesen konstruktiv zu gestalten. Die Kurzsichtigkeit der Landesregierung im Bereich der Digitalisierung fällt an mehreren Stellen auf: Grundlage dafür bildet der flächendeckende Glasfaserausbau, ohne den  es auch keine digitale Kommune geben kann. Es fehlt schlicht an der breitbandigen Grundvoraussetzung und das gefährdet das Überleben einiger Kommunen.

Der Ursprung der Misere liegt aber in einem fundamentalen Grundproblem, das diese Digitalisierungsstrategie einmal mehr aufzeigt: Wir haben in Baden-Württemberg einen Minister für Inneres, der zugleich Minister für Digitalisierung sein will. Beide Politikbereiche sind aber von so immenser Bedeutung, dass es dafür eher einen Minister für Inneres und zusätzlich einen Minister für Digitalisierung bräuchte. Minister Strobl hätte allein schon mit der der angespannten Sicherheitssituation im Land in dieser Legislaturperiode wahrlich genug zu tun. Wegen seines Ehrgeizes und um mit dem Ministerpräsidenten auf Augenhöhe zu sein, wollte Minister Strobl neben der Inneren Sicherheit auch noch im Vorbeigehen die digitale Zukunft Baden-Württembergs gestalten. Die Menschen in unserem Land haben es aber verdient, dass der Geltungsdrang von Herrn Strobl hintenangestellt wird, damit sowohl die Innere Sicherheit als auch die Digitalisierung so ministrabel gestaltet werden, wie diese wichtigen Politikbereiche es auch verdient haben. Wir brauchen ein eigenes Digitalisierungs- und Innovationsministerium.“

Zur Forderung des Städtetags, mehr Finanzhilfen für die drängenden Aufgaben in den Kommunen zu erhalten, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die aktuelle Koalition hat im Haushalt 2017 den Kommunen richtig in die Tasche gegriffen und sich aus dem Kommunalen Finanzausgleich vorab bedient. Nun sprudeln die Steuereinnahmen immer mehr und wir fordern Grün-Schwarz auf, im anstehenden Doppelhaushalt diese Vorwegentnahme deutlich zurückzufahren, um den Kommunen mehr Spielraum für eigene Entscheidungen zu geben.

Stattdessen plant Grün-Schwarz weitere Programme, bei denen die Kommunen am ,Goldenen Zügel‘ des Landes gehen dürfen. Das ist nicht das Verständnis von kommunaler Eigenständigkeit der Freien Demokraten.“

Zur Vorstellung der Pläne der Landesregierung für eine „Cyberwehr“ sagten der Sprecher für Digitales, Dr. Timm Kern und der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit Jahren fordert die FDP im Kampf gegen Cyberangriffe und für Datenschutz und Datensicherheit eine Intensivierung der Kooperation zwischen Behörden und der Wirtschaft, eine Zertifizierung von Fähigkeiten und die Festsetzung und Fortschreibung von Mindeststandards. Es ist gut, dass die Landesregierung nun endlich tätig wird; viel zu lange haben Grüne und CDU hier geschlafen.“

Dr. Kern bemängelt zudem: „Die Einrichtung einer ,Cyberwehr‘ kommt rund 1,5 Jahre nach dem Regierungsantritt sehr spät und scheint in ihrem Konzept sehr vage und noch nicht zu Ende gedacht. Begrüßenswert ist allerdings, dass die Landesregierung inzwischen den wertvollen Standort im Bereich der IT und der IT-Sicherheit der Region Karlsruhe entdeckt hat. Als die Bundeswissenschaftsministerin Wanka auf der Suche nach einem geeigneten Standort für die Errichtung eines Internet-Instituts gewesen ist, schien das KIT und die Technologieregion noch nicht im Bewusstsein der Landesregierung angekommen.“

„Nicht nachvollziehbar ist aber auch“, so Goll, „warum die Landesregierung nicht endlich auch die für die Cyberwehr eigentlich zuständigen Behörden wie das Landesamt für Verfassungsschutz stärkt. Dort und bei der Polizei fehlt seit Jahren Personal. Ungeachtet dessen lehnt die Landesregierung die von der FDP immer wieder beantragten zusätzlichen Stellen ab. Vielleicht lässt sich mit neuen Stellen bei Verfassungsschutz und Polizei keine Landespressekonferenz zelebrieren, für eine umfassende Strategie gegen Cyberangriffe ist sie aber unabdingbar.“

Zur Veröffentlichung des Qualitätsberichts für den Rettungsdienst 2016 und zur heutigen Feststellung von Innenminister Strobl in der Pressemitteilung des Innenministeriums, „Wir brauchen flächendeckend gleiche Qualitätsstandards im Rettungsdienst. Nur mit der absoluten Transparenz über alle Daten der Rettungskette, können wir an den richtigen Stellschrauben drehen.“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wieder einmal fallen Reden und Handeln bei Innenminister Strobl weit auseinander. Er ist der für den Rettungsdienst zuständige Minister. Sein Innenministerium schließt auf Landesebene Verträge mit den Leistungserbringern im Rettungswesen. Innenminister Strobl könnte sich alle Daten der Rettungskette auf den Tisch legen lassen und auch veröffentlichen, wie wir dies schon seit Monaten fordern. Er könnte dafür sorgen, dass unterversorgte Regionen gestärkt werden. Wenn wir ihn aber mit der Nichteinhaltung der Hilfsfristen und dem Mangel an Personal und Rettungsmitteln konfrontieren, schiebt er immer wieder Gründe vor, warum er nicht verantwortlich ist. Offensichtlich will er sich des Themas nicht nachhaltig annehmen. Trotz des großartigen Engagements der Angehörigen des Rettungswesens werden so auch weiterhin Menschen in unserm Land länger auf Hilfe warten müssen, als dies bei einem gut aufgestellten Rettungswesen sein müsste.“

Zur Absichtserklärung des Innenministers Thomas Strobl, das Potenzial digitaler Modellstädte zu nutzen, sagte der Sprecher für Digitalisierung der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung. Mit der Aussage, dass Baden-Württemberg ein innovativer Standort in Europa sei und der Erkenntnis, dass dringend mehr passieren müsse liegt der zuständige Minister zweifelsohne richtig. Für Baden-Württemberg als  Innovationsstandort wird der Rückstand im wichtigen Bereich der Digitalisierung besonders schmerzhaft, wie das Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung attestiert. Hier ist die Regierung dringend aufgefordert, aktiv zu werden und solch ein elementares Thema wie den digitalen Wandel nicht zu verschlafen. Das Flächenland Baden-Württemberg braucht eine Flächenstrategie bei der Schaffung digitaler Infrastruktur. Forschung und Fortschritt finden nicht nur in Modellstädten statt. Schaufensterprojekte alleine reichen nicht.“

Zur Meldung, das Land solle nach Ansicht des CDU-Abgeordneten Bernhard Lasotta angesichts zunehmender Spannungen zwischen Deutschland und der Türkei die Zusammenarbeit mit dem Moscheeverein Ditib einstellen, erklärte Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Lasottas Forderung ist nicht neu; auch Justizminister Wolf hat bereits darauf insistiert, die Zusammenarbeit mit Ditib abzubrechen. Die Regierung ist jedoch einmal mehr uneins und findet kein schlüssiges Konzept, dem von der türkischen Religionsbehörde indoktrinierten Verein Grenzen aufzuweisen. Die Kooperation mit Ditib unterstützt nicht, wie die Grünen noch immer zu glauben scheinen, die Integration von Migranten, sondern konterkariert sie auf ganzer Linie.“

Zur Meldung, das baden-württembergische Justizministerium wolle mit baulichen Veränderungen und mehr Personal der zunehmenden Gewalt an den Gerichten einen Riegel vorschieben, erklärte Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Minister Wolfs Initiative ist zu begrüßen, wenn sie auch etwas spät kommt, da auch ihm bereits seit Langem bekannt ist, dass die Gerichte Baden-Württembergs weit davon entfernt sind, ihren Mitarbeitern ein risikofreies Arbeitsumfeld zu garantieren.

Bereits im November 2016 habe ich mit einer Anfrage für Heilbronn darauf hingewirkt, offenzulegen, welche Sicherheitsstandards an den regionalen Gerichten gewährleistet werden können, die teilweise – wie zum Beispiel Sozial- und Verwaltungsgerichte – nahezu jeden Schutz vermissen lassen.

Wolfs Vorstoß ist demnach sinnvoll und legitim, bleibt jedoch, was die geplante monetäre Ausstattung betrifft, absehbar weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um die Sicherheit an Gerichten entscheidend zu potenzieren.“

Zur Meldung, das Land wolle mit einem neuen Konzept auf die gesunkene Zahl an aufzunehmenden Flüchtlingen reagieren, doch nicht alle Kommunen seien von den Plänen begeistert und ihre Verhandlungen mit dem Land zögen sich hin, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Minister Strobl hat sich einmal mehr verkalkuliert. Ursprünglich hatte er gute Chancen dafür gesehen, die Standortkonzeption in der ersten Jahreshälfte 2017 abzuschließen, und nun regt sich landesweit bei den Kommunen vehementer Unmut und Protest.

Statt, wie angekündigt, mit den Kommunen eine einvernehmliche Lösung zu finden, hat die Regierung versäumt, die Kommunen in ihre Planungen gezielt zu involvieren und das, obwohl sie die Hauptlast bei der Flüchtlingsunterbringung schultern müssen. Das Verhandlungsgeschick Strobls ist so ministerial wie seine Lösungskompetenz und so bleibt nur zu hoffen, dass am Ende die Kommunen nicht den Preis für Strobls Planlosigkeit bezahlen müssen.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf wolle nach der Bundestagswahl den Kampf für eine erweiterte Nutzung der DNA-Analyse bei Straftaten wieder aufnehmen, erklärte Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Prinzipiell befürwortet die FDP das Ansinnen Wolfs, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse zu erweitern, sofern daraus mehr Erkenntnisse zum Phänotyp der Person resultieren. So wäre es denn Ermittlungsbehörden möglich, auf Basis eines eher bescheidenen Eingriffs in die Rechte des Einzelnen, relevante Zusatzinformationen für die Strafverfolgung zu gewinnen. Dieses Vorgehen ist allerdings nur unter der Prämisse eines rechtlich und technisch einwandfreien Verfahrens legitimiert. Die Initiative wurde jedoch bereits Ende des letzten Jahres angekündigt, ohne dass es bislang zu Resultaten gekommen wäre, und so bleibt abzuwarten, ob Wolfs Einfluss genügt, sie tatsächlich durchsetzen.“

Zur Meldung, der SPD-Fraktionsvorsitzende Stoch könne sich im Moment eine Beteiligung an einer weiteren Regierung Kretschmann nur schwer vorstellen, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Mit Interesse habe ich gelesen, dass der Kollege Stoch sich nicht mehr vorstellen kann, dass die SPD sich an einer von den Grünen geführten Regierung beteiligt. Die FDP hatte diese Erkenntnis bereits nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr.“

Zur Meldung, die AfD plane bei der Bundestagswahl am 24. September bundesweit Wahlbeobachter einzusetzen, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Meuthens unsägliche Manie, überall Verschwörungen zu wittern, die ihm und seiner AfD schaden könnten, ist so pathologisch wie sein stetes Lamentieren, ihm werde fortwährend Unrecht getan. Es ist charakteristisch für Populisten wie Meuthen, dass sie immer von sich auf andere schließen. Für Meuthen ist es unvorstellbar, dass unser Wahlsystem nahezu ausnahmslos exzellent funktioniert hat. Wahrscheinlich bezweckt er mit dieser Aktion nur, von dem inhaltlichen Vakuum seiner Politik abzulehnen, die sich darauf reduziert, reaktionären Nonsens zu verbreiten.“

Zur Meldung, die Unternehmen im Südwesten klagten zunehmend über eine schlechte Breitbandanbindung, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wie die Umfrage der IHK zum Industriestandort Baden-Württemberg unschwer erkennen lässt, ist Kretschmanns und Strobls Ankündigung, unser Land werde sich dank ihrer Initiative in ein schwäbisches Silicon Valley verwandeln, ein hehrer Wunsch, der durch den Dilettantismus ihres Handelns ad absurdum geführt wird.

Kein anderer Standortfaktor hat offenbar ähnlich gravierend eingebüßt und das in einem Bereich, der über die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft entscheidet.

Wenn Baden-Württemberg von 345 Unternehmen im Land eine 3,2 als Standort-Note erhält, müssten bei der Regierung die Alarmglocken läuten. Doch Grün-Schwarz gefällt sich darin, von Digitalisierung zu schwadronieren, ohne Initiative zu zeigen, doch das in gutem Einvernehmen.“

Zu Justizminister Wolfs Appell, die Aufforderung zum Suizid künftig strafrechtlich zu sanktionieren, erklärte Nico Weinmann, der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Wenn wir Strafgesetzänderungen zum Werkzeug im Wettstreit um mediale Präsenz machen, werden wir unser Land bald nicht wiedererkennen. Justizminister Wolf sollte sich in jener Zurückhaltung üben, die seinem Amt zukommt. Nicht jedes kritikwürdige Verhalten darf strafbar werden. Für Verleitung zum Selbstmord gibt es bereits die mittelbare Täterschaft; wenn man  darüber hinaus die Eigenverantwortung aufgibt, bricht man mit dem ehernen Grundsatz, dass nur zu einer Straftat angestiftet werden kann, und schafft erhebliche Abgrenzungsprobleme.“

Mit Blick auf die Forderung des Städte- und Gemeindebunds, es solle ein europäisches Regelwerk zur Nutzung von Daten erstellt werden, in dem verbindlich geklärt werde, wer, unter welchen Konditionen, auf die Daten von Bürgerinnen und Bürgern rekurrieren dürfe, weist Dr. Timm Kern, Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung hin:

„Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung haben wir einen bedeutsamen Schritt hin zu einem umfassenden europäischen Regelwerk zum Datenschutz im digitalen Zeitalter gemacht. Es ist nun Aufgabe der grün-schwarzen Koalition, zur praktischen Umsetzung der Verordnung den Landesdatenschutzbeauftragten mit den erforderlichen Mitteln auszustatten. Wer wie Grüne und CDU 250 neue Stellen in der Umweltverwaltung schaffen kann, darf den Datenschutz und seine Verteidiger nicht auf Sparflamme kochen lassen.

Es genügt auch nicht, die Digitalisierung nur als grandiose Chance für die Wirtschaft zu feiern und dabei – wie es Kretschmann und Strobl regelmäßig tun – klassische Bürgerrechte wie die informationelle Selbstbestimmung zu vergessen, während Internetgiganten täglich neue Daten der Bürger unseres Landes aggregieren und kommerzialisieren. Im Kampf um die informationelle Selbstbestimmung braucht der Bürger einen starken Staat an seiner Seite, der auch Weltkonzernen wirksam entgegentritt, wo es um die Einhaltung des Datenschutzes geht.“

Zur Veröffentlichung der Jahresberichte Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität

2016 und zur den Feststellung von Innenminister Strobl, der baden-württembergischen Polizei sei es auch 2016 verstärkt gelungen, die Strukturen der Organisierten Kriminalität aufzubrechen, sagte innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Beim Blick auf die Zahlen zur Organisierten Kriminalität in unserm Land darf man das immense Dunkelfeld im Bereich der Wohnungseinbruchdiebstähle nicht vergessen. Weniger als 20 Prozent der Fälle werden aufgeklärt, immer wieder gibt es Hinweise auf Aktivitäten der Organisierten Kriminalität.

Umso ärgerlicher ist es, dass die grün-schwarze Koalition die organisatorischen Defizite bei der Polizei, die sich auch auf die Arbeit bei den Ermittlungen zur Organisierten Kriminalität auswirken, nicht angeht.  Die Erfolgsmeldung von Innenminister Strobl zu den Ermittlungen hat daher einen schalen Beigeschmack.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisierte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg scharf, die eine Handlungsanleitung für Lehrer zu möglichen Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen herausgegeben hat.

Rülke wörtlich: „Bereits zu Beginn der Handlungsanleitung für Lehrer schreibt die GEW: ‚Da Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, kann die Polizei auch unangekündigt in der Schule erscheinen. Was können Sie in dieser Situation tun, wenn Sie die Abschiebung verhindern bzw. nicht unterstützen wollen?‘ Allein schon an dieser Leitfrage wird deutlich, dass die GEW sehr wohl die Lehrer zur Umgehung oder gar zum Bruch geltenden Rechts aufrufen will. Die GEW-Vorsitzende Doro Moritz scheint zu übersehen, dass in unserem Rechtsstaat die Gerichte über Abschiebungen entscheiden. Sie wägen das Für und Wider sorgsam und auf der Grundlage von Recht und Gesetz ab. Die Handlungsanleitung der GEW ist deshalb nichts anderes als eine schockierende Misstrauenserklärung an unsere Rechtsordnung. Ich fordere die GEW auf, ihr Verhältnis zu unserem Rechtsstaat umgehend zu klären und die Handlungsanleitung zurückzuziehen.“