Zu der Meldung, wonach es laut Umweltminister Untersteller bei Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten nicht geben wird, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hier sieht man wieder, dass die CDU bei den Koalitionsverhandlungen über den Tisch gezogen wurde. Die aktuelle Abstandsregel zu Wohngebieten von 700 Metern war bei den Verhandlungen zwischen Grünen und CDU umstritten. Nun lässt Minister Untersteller verlauten, dass es bei den 700 Metern bleibt und nicht einmal auf 1000 Meter erhöht wird.

Es ändert sich offensichtlich nichts an dieser blödsinnigen Politik, im windärmsten Bundesland stur auf den Ausbau der Windkraft zu setzen.“

Zu den Plänen von Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, das Bildungszeitgesetz zu überarbeiten, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich bin erfreut über Ankündigung der neuen Ministerin. Die Abschaffung des Gesetzes wäre am besten. Ihre Pläne, die Bildungszeit für betriebsbezogene Fortbildungen zu nutzen oder die Möglichkeit zu schaffen, dass Mitarbeiter die Bildungszeit bezuschussen, wenn sie komplett frei bei der Wahl der Fortbildung sind, sind aber schon ein wesentlicher Fortschritt.

Deshalb wird die FDP-Fraktion zeitnah einen Gesetzentwurf auf Basis der Vorschläge der Ministerin in den Landtag einbringen.“

Zur Meldung, wonach die grün-schwarze Koalition das nächtliche Alkoholverkaufsverbot aufheben und im Gegenzug Alkoholkonsumverbote auf bestimmten Plätzen ermöglichen will, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die von der grün-schwarzen Koalition getroffene Einigung in Sachen Alkoholverkauf und -konsum ist ein fauler Kompromiss, der den Bürgern in der Gesamtbetrachtung nicht mehr Freiheit bringt. Unbescholtene Bürger sollen nun zwar wieder nachts Alkohol kaufen dürfen, der bisher legale Konsum im öffentlichen Raum kann ihnen dann aber pauschal verboten werden. So wird ihnen, was auf der einen Seite an Freiheitsrechten hinzukommt, auf der anderen Seite wieder genommen.“

„Richtig wäre es“, so Rülke, „das von der FDP schon in der Vergangenheit abgelehnte nächtliche Alkoholverkaufsverbot aufzuheben und auf allgemeine Alkoholkonsumverbote an bestimmten Plätzen zu verzichten. Denn schon heute kann beispielsweise durch Platzverweise die Allgemeinheit störender Alkoholkonsum Einzelner in der Öffentlichkeit verhindert werden, ohne friedliche Bürger in ihrer Freiheit einzuschränken.“

„In Fragen des Alkoholkonsums“, so Goll, „setzen wir zudem auf Aufklärung. Dabei zeigt der Bundesvergleich, dass so die Fälle übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen signifikant gesenkt werden können.“ 

Abschließend stellten Rülke und Goll fest: „Man muss schon eine sehr selektive Wahrnehmung haben, wenn man wie der Grünen-Vorsitzende Hildenbrand den faulen grün-schwarzen Kompromiss schönredet. Insgesamt bleibt zu befürchten, dass es Kennzeichen der grün-schwarzen Innenpolitik werden wird, auf der einen Seite Verbesserungen vorzunehmen, diese aber auf der anderen Seite durch unnötige Eingriffe oder falsche Unterlassungen zum Schaden der Bürger zu konterkarieren.“

 

 

Aus Sicht des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke stinkt das Ende des EnBW-Schiedsgerichtsverfahrens zum Himmel. Jahrelang habe die damalige grün-rote Landesregierung das Ergebnis dieser millionenteuren grün-rote Verzweiflungsklage verzögert, um deren Aussichtslosigkeit zu verschleiern.

Nun – welch ein Zufall – werde am ersten Amtstag der Nachfolgeregierung das Ergebnis bekannt. Grün-Rot habe, entgegen aller Warnungen der damaligen Opposition, darauf beharrt Millionen an Steuermitteln für eine aussichtslose, politisch motivierte Schaufensterklage zu verschleudern. Das negative Ergebnis habe man dann offenkundig mutwillig über den Wahltag hinaus verschleppt, um es jetzt treuherzig zu verkünden.

Rülke kündigte parlamentarische Aufklärung dieser Vorgänge bis hin zu einem Untersuchungsausschuss an.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die designierte grün-schwarze Koalition davor gewarnt, angesichts der zu schließenden Haushaltslücke von 2,5 Milliarden Euro weiter in die Taschen der Bürger zu greifen. So überlege laut Medienberichten Grün-Schwarz nach den verabredeten  Einsparungen beim Landespersonal und den Kommunen, die Grunderwerbssteuer nochmals zu erhöhen. Rülke erinnerte an das Jahr 2011, als Grün-Rot  die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 5 Prozent anhob: „Ich hoffe doch sehr, dass Herr Strobl seine vom Magazin Focus im Mai 2011 wiedergegebene Aussage zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer nicht vergessen hat.“ Strobl damals wörtlich: ‚„Grün-Rot zeigt von Anfang an den Kurs, mit dem diese Regierung das Land führen will: völlig ideenlos und immer noch ein bisschen schlimmer als anfangs angekündigt. Anders kann man den noch tieferen Griff in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger nicht beschreiben“, sagte Generalsekretär Thomas Strobl‘. Rülke wörtlich: „Dem ist nichts hinzuzufügen, an dieser Aussage muss sich der künftige stellvertretende Ministerpräsident Strobl heute messen lassen.“

Weiter habe die CDU in ihrem Wahlprogramm vieles versprochen, was sie nun laut Koalitionsvertrag nicht einhalten will:

  • Hatte die CDU noch einen Breitbandpakt über 500 Millionen Euro versprochen, ‚damit ab 2017 alle Baden-Württemberger über schnelles Internet verfügen‘, so enthalte die Koalitionsvereinbarung hierzu nur noch Phrasen, kritisierte Rülke. Von 2017 als Zielmarke für eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s sei dort ebenso wenig die Rede wie von einer halben Milliarde Euro. „Stattdessen versprechen Grüne und CDU nur noch ‚erhebliche Mittel‘ und eine Prüfung, inwiefern hierzu auch privates Kapital einbezogen werden kann. Das ist bei dieser zentralen Zukunftsfrage viel zu wenig“, sagte Rülke. Die FDP hingegen habe vor der Wahl eine realistische Finanzierungsmöglichkeit für eine Milliardeninvestition in die Infrastruktur aufgezeigt.
  • Bei den konkreten Interessen des Ländlichen Raums werde es im Koalitionsvertrag dünn, bemängelte Rülke. „Von der angekündigten umfassenden Korrektur des Jagdgesetzes sind nur noch unverbindliche Prüfaufträge und kosmetische Detailänderungen zur Wildfütterung und zur Jagd auf Schwarzwild im März übrig geblieben. Beim landwirtschafts- und eigentumsfeindlichen Grünlandumbruchverbot gebe es statt einer Abschaffung abermals nur einen Prüfauftrag. Und statt der von der CDU versprochenen Evaluierung des üppig ausgestatteten Nationalparks haben sich Grüne und Schwarze hier anscheinend sogar auf einen weiteren Stellenzuwachs geeinigt. Das modernisierungsbedürftige Fischereigesetz des Landes wird nicht einmal erwähnt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.
  • Auch im Ressort Umwelt und Energie hat sich die CDU bei den Koalitionsverhandlungen aus Sicht der Freien Demokraten nicht durchgesetzt. „Vor der Wahl wollte die CDU das bürokratische Erneuerbare-Wärme-Gesetz noch aussetzen. Nun will sie es gemeinsam mit den Grünen weiterentwickeln. Also auch hier eine Wende um 180 Grad“, sagte Rülke. Bei der Windkraft sehe es nicht besser aus. „Vor der Wahl hat die CDU hier noch Begrenzungen versprochen, die landesrechtlich überhaupt nicht umsetzbar gewesen wären. Mit der Formulierung, dass die Regionalverbände oder Kommunen künftig planerische Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauungen von 1.000 Meter oder mehr rechtssicher festlegen können sollen, bekennt sich Grün-Schwarz nun eigentlich nur zum planungsrechtlichen Stand der Dinge“, so Rülke. Mit der Ankündigung, bei der Verpachtung von Landesflächen an Windkraftbetreiber die Zahlungen an das Land freiwillig zu begrenzen, kündige Grün-Schwarz sogar eine indirekte und womöglich unzulässige Subvention an. Auch an den grün-schwarzen Aussagen zur Entsorgungswirtschaft stoßen sich die Freien Demokraten. „Hier hat sich die CDU von den Grünen auf S. 54 zu einem mittelstandsfeindlichen Rekommunalisierungskurs nötigen lassen. Wer die Kommunen wieder zur organisatorischen Basis der Kreislaufwirtschaft machen will, gefährdet Arbeitsplätze bei der privaten Entsorgungswirtschaft und belastet den Geldbeutel der Verbraucher“, kritisierte der Liberale.

Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke endeten die schwarz-grünen Koalitionsverhandlungen mit einem grünen K.O.-Sieg. „Einen grünen Punktsieg habe ich ja von Anfang an befürchtet, aber leider ist ein K.O.-Sieg herausgekommen“, so Rülke wörtlich.

Die CDU habe sich auf fast allen Politikfeldern über den Tisch ziehen lassen und Wahlversprechen gebrochen.

Den Beamten habe man versprochen, die Absenkung der Eingangsbesoldung zurück zu nehmen und Tarifabschlüsse 1:1 zu übertragen. Versprochen – gebrochen.

Den Jägern habe man versprochen, das ideologische Jagdgesetz zurück zu nehmen. Versprochen – gebrochen.

Den Windkraftgegnern habe man versprochen, den ideologischen Ausbau von Windrädern zu stoppen. Versprochen – gebrochen.

Der Wirtschaft habe man versprochen, das Bildungszeitgesetz zu kassieren. Versprochen – gebrochen.

Die Polizeireform wollte man nachbessern und habe sich mit einem Prüfauftrag abspeisen lassen. Versprochen – gebrochen.

In der Bildungspolitik habe man versprochen, keine neuen Gemeinschaftsschulen einzurichten, keine Oberstufen an Gemeinschaftsschulen zuzulassen und Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 zu ermöglichen. Versprochen – gebrochen. „Da muss nun ein CDU-Kultusminister die grün-rote Schulpolitik weiterführen. Höchststrafe!“, so Rülke wörtlich.

Als einzigen Erfolg feiere die CDU 1500 neue Polizisten. Vermutlich werde aber auch dieser einzige Erfolg von jenem Grünen auf der Strecke abgeräumt, dem die CDU nun das Finanzministerium überlasse, mit der Begründung, die Haushaltslage lasse es nicht zu.

„Im Ergebnis hat die Landtagswahl nichts geändert. Die grün-rote Politik, die die CDU fünf Jahre lang gegeißelt hat, wird nun unter Beteiligung der CDU unverändert fortgeführt“, so Rülke abschließend

 

Nachdem die FDP-Fraktion nach der Landtagswahl den Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke einstimmig in seinem Amt bestätigt hatte, wurden nun auf der Klausurtagung in Konstanz die anderen drei Mitglieder des Fraktionsvorstands gewählt: Die Fraktion wählte Dr. Timm Kern (Wahlkreis Freudenstadt) zum Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer und bestätigte Kern damit in seinen bisherigen Funktionen. Auch der bisherige Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jochen Haußmann (Schorndorf) wurde in seinem Amt bestätigt. Neu ins Amt eines Stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden wurde Andreas Glück (Hechingen-Münsingen) berufen. Hans-Ulrich Rülke: „Ich freue mich über unsere schlagkräftige Mannschaft, die mit der Gesamtfraktion in der neuen Legislaturperiode in der Opposition wieder eine führende Rolle  übernehmen wird“.

Zur Position der CDU in den grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen hinsichtlich einer notwendigen Korrektur des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der Fraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Angesichts von Verlautbarungen aus den Verhandlungskreisen befürchten wir, dass die CDU sich beim Jagdrecht mit rein kosmetischen Änderungen zufrieden geben wird. Mit Erleichterungen bei der Wildfütterung oder bei der Schwarzwildbejagung während der Jagdruhe im März und April ist es jedoch nicht getan.“ Bullinger kritisierte, die CDU habe anscheinend die mangelnde Praktikabilität des JWMG gar nicht vollständig begriffen. „Durch die zahllosen Bevormundungen bei der Jagdausübung und durch den neuen Aufgabenbereich des Wildtiermanagements entstehen nicht nur Konfliktlinien zwischen Jägern und anderen Naturschützern, sondern auch neu Konfliktlinien zwischen Jagdpächtern und Grundeigentümern. Die unausgegorenen Wildschadensregelungen und die Abschaffung des kommunalen Vorverfahrens verursachen darüber hinaus ein in Deutschland beispielloses Maß an Rechtsunsicherheit bei Wildschäden.“ Rülke forderte die CDU auf, in den Koalitionsverhandlungen hart zu bleiben. „Das Gesetz betrifft nicht allein Jagd und Naturschutz. Hier geht es um grundlegende eigentumsrechtliche Interessen von Landwirten, Waldbesitzern und Jagdpächtern. Diese müssen durch eine gründliche und umfassende Korrektur dieses grün-roten Machwerks wieder Berücksichtigung erfahren“, sagte Hans-Ulrich Rülke.

Zur Einigung der vier bisher im Landtag vertretenen Fraktionen, dass es künftig nur noch einen Stellvertreter des Landtagsvizepräsidenten geben soll, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP hat sich schon früh für die Lösung mit einem Landtagsvizepräsidenten stark gemacht. Die jetzige gemeinsame Entscheidung sollte nicht nur die Diskussion über die Frage beenden, ob der AfD ein Vizepräsident zugebilligt wird oder nicht, sondern wird auch den Steuerzahler entlasten.“

„Die jüngst vom ‚Institute for Health Care Business‘ des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (rwi) im Auftrag des Bundesverbands privater Anbieter (bpa) erstellte Studie unterstreicht meine seit langem vorgetragene Mahnung. Das strikte Beharren des Landes auf der Umbaupflicht von Pflegeheimen führt zu einem Angebots-Kahlschlag, der auf dem Rücken der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausgetragen wird. Das Gutachten spricht von bis zu 17.700 Plätzen, die in der stationären Pflege wegfallen, wenn in bestehenden Heimen alle Doppelzimmer in Einzelzimmer umgebaut werden müssen. Die Angebote rechnen sich dann nicht mehr und müssen eingestellt werden. Die Folge sind weniger Pflegeplätze und steigende Preise.“ Dies sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann.

Der neu in den Landtag gewählte FDP-Abgeordnete Jürgen Keck ergänzte: „Wie die ernste Prognose traurige Realität wird, erleben wir im Landkreis Konstanz gerade hautnah. In Gailingen und Tengen werden Pflegeheime wegen der Umbaupflicht und der untragbaren Kosten geschlossen und rund 100 Pflegebedürftige müssen umziehen. Dabei weiß eigentlich jeder, dass man einen alten Baum nicht mehr verpflanzt. Das gilt erst recht für Pflegebedürftige.“ Haußmann und Keck forderten eindringlich eine flexiblere Handhabung der Übergangsfristen der Landesheimbauverordnung, die es guten und bewährten Anbietern erlaubt, auf Bestandsschutz bauen zu können.

„Wir haben aus gutem Grund dieses wichtige Pflege-Thema im Wahlprogramm der Freien Demokraten zu Landtagswahl gehabt. GRÜNE und CDU müssen sich das Thema in den Koalitionsverhandlungen zu Eigen machen. Ansonsten steuern wir auf einen neuen Pflegenotstand zu“, schlossen Haußmann und Keck.

Info: Das erwähnte Gutachten ist wie folgt einsehbar: http://www.bpa.de/Fachinformationen-Positionen.19.0.html?&no_cache=1&tx_bpadocumentlist_pi1%5Buid%5D=538251

 

Zu Medienberichten, wonach sich Grüne und CDU in Koalitionsgesprächen darauf verständigt haben, dass Gemeinschaftsschulen auch die gymnasiale Oberstufe einrichten können, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die CDU ist bei der Gemeinschaftsschule umgefallen. Offensichtlich haben die Grünen in diesen Koalitionsverhandlungen das Sagen. Eine Oberstufe an der Gemeinschaftsschule ist totaler Unfug. Sie wird zu einer Konkurrenz für die allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien.“

Zu einem Bericht der Stuttgarter Zeitung (18. 4. 2016), in dem verschiedene Herausforderungen des Schienenverkehrs wie zum Beispiel die sogenannte Wendlinger Kurve erörtert werden, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass Professor Heimerl die Herausforderungen des Schienenverkehrs in der Region klar benennt. Bereits seit langem weisen wir Freie Demokraten darauf hin, dass ein zweigleisiger Ausbau der Wendlinger Kurve möglich sein muss. Ansonsten wird sehenden Auges ein Engpass geschaffen. Selbst wenn nicht sofort zweigleisig gebaut wird, brauchen wir dringend schon heute die nötigen Vorkehrungen, dass später ohne größeren Aufwand ausgebaut werden kann. Der momentan auszuhandelnde Koalitionsvertrag muss eine vernünftige Antwort auf die Frage der Wendlinger Kurve bringen. Ansonsten bleibt er Stückwerk. Zu der Zukunftsfähigkeit der Wendlinger Kurve habe ich bereits im Herbst einen Antrag eingebracht.“

Info: Der Antrag ist unter nachfolgender Verknüpfung abrufbar http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7355_D.pdf

Zur Meldung, wonach das Land und die DB Regio AG eine Einigung in der strittigen Frage der Infrastrukturkostenerstattung im Rahmen des so genannten Großen Verkehrsvertrags erzielt haben und das Land hierdurch einen Vorteil von rund hundert Millionen Euro habe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Minister Hermann ist wieder einmal ein Meisterstück in Sachen Darstellungskunst gelungen. Was in Wahrheit eher einer Bauchlandung gleichkommt, stellt er als Erfolg dar. Erinnern wir uns: Minister Hermann hat eigenmächtig fällige Zahlungen an die Bahn gestoppt, weil er der Meinung war, die Dynamisierung von Infrastrukturkosten sei nicht in Ordnung. Im Mai 2015 sprach er davon, dass die doppelte Dynamisierung bis Ende dieses Jahres 141,5 Mio. Euro kostet. Er hat dann auch noch für Millionen Euro Steuergelder Gutachten zum Großen Verkehrsvertrag bestellt und war drauf und dran, ein gerichtliches Verfahren anzustreben. Und jetzt? Das Land zahlt 67,5 Mio. Euro an die Bahn. Da stellt sich schon die Frage, ob dies wirklich ein Erfolg ist. Auch die angebliche Freude über neue Fahrzeuge verblasst vor dem Hintergrund, dass das Land schon seit Jahresanfang einen ganz neuen Verkehrsvertrag statt der teuren Übergangsverträge haben könnte, hätte Minister Hermann nicht so viel wertvolle Zeit vertan. Wohl kein Dokument des Ministeriums musste öfter überarbeitet werden, als der so genannte Vergabekalender.“

Zur Forderung des Berufsschullehrerverbands nach einer besseren Personalausstattung der beruflichen Schulen und nach verbesserten Rahmenbedingungen zur Gewinnung von Lehrkräften sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Sowohl der amtierende SPD-Kultusminister als auch die Grünen und die CDU, die derzeit über eine Regierungskoalition verhandeln, sind gut beraten, das Warnsignal des Berufsschullehrerverbands ernst zu nehmen. Im Interesse unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft darf sich Baden-Württemberg bei der schulischen Integration von Flüchtlingen keinen Mangelbetrieb leisten. Wir Freien Demokraten sehen in den beruflichen Schulen den entscheidenden Transmissionsriemen für eine gelingende Integration junger Flüchtlinge in Ausbildung und Beruf.

Die beruflichen Schulen müssen deshalb vor allem hinsichtlich der Personalausstattung gestärkt werden, so dass sie neben ihren angestammten auch die hinzugekommenen Aufgaben weiterhin erfolgreich meistern können. Die von der Landesregierung geplante Überführung der bisherigen berufsvorbereitenden Integrationsklassen für Flüchtlinge in eine neue Form darf kein Sparmodell bei der Lehrerversorgung werden. Außerdem müssen deutlich mehr Anstrengungen unternommen werden, um Lehrerinnen und Lehrer für den Schuldienst in Baden-Württemberg zu halten beziehungsweise zu gewinnen.

Trotz des in Teilen schon bestehenden Lehrkräftemangels stoßen die berechtigten Forderungen immer wieder auf taube Ohren. Dabei wäre es eigentlich ein selbstverständliches Gebot der Stunde, die Absenkung der Eingangsbesoldung in Höhe von acht Prozent rückgängig zu machen, die Einstellungsverfahren und damit die Einstellungszusagen zeitlich vorzuziehen und den Schulen deutlich mehr Stellen zur eigenständigen Besetzung zu überlassen.“

Anlässlich der Vorstellung der zukünftigen Bildungspläne kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, den amtierenden Kultusminister. Kern wörtlich: „Anstatt sich offen mit den zahlreichen kritischen Stellungnahmen von Fachverbänden und Institutionen auseinanderzusetzen, setzt der amtierende Kultusminister den neuen Bildungsplan trotzig in den letzten Tagen seiner ablaufenden Amtszeit in Kraft und schafft damit vollendete Tatsachen. Das Vorgehen gleicht einem Mitternachtserlass und ist einerseits Ausdruck mangelnden Respekts vor einer demokratischen Wahlentscheidung, denn bei der Landtagswahl am 13. März hat die grün-rote Landesregierung ihre Mehrheit verloren. Andererseits ist Stochs Vorgehen das Eingeständnis, dass den Bildungsplänen in vielerlei Hinsicht die notwendige fachliche Fundierung fehlt. Dabei stellt ein Bildungsplan den zentralen Orientierungsrahmen dar, an dem die Lehrerinnen und Lehrer ihren Schulunterricht ausrichten.“

Kern machte seine Kritik am Umgang des Kultusministers mit den Naturwissenschaften deutlich. „Der neue Bildungsplan sieht die Abschaffung des eigenständigen Fachs Biologie in der Unterstufe des Gymnasiums und dessen Aufgehen im neuen Fächerverbund ‚Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)‘ vor. Vertreter aller betroffenen Fächer laufen gegen diese Zwangsfusion Sturm, weil sie jeweils eine Niveauabsenkung befürchten. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Philologenverband und Elternvertreter brachten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den Fachverbänden der Biologen und der Schulgeographen ihre Ablehnung von BNT zum Ausdruck. Als ich den Kultusminister mit dieser Stellungnahme im Bildungsausschuss des Landtags konfrontierte, äußerte Herr Stoch, ich hätte ‚kein einziges Sachargument gegen die neue Regelung angeführt‘. Die Stellungnahme enthalte ‚lediglich den Wunsch, das Bestehende zu bewahren‘.“

Besorgnis erregend sei dieser Vorgang laut Kern auch deshalb, weil völlig unklar ist, was aus den zahlreichen im Herbst 2015 eingereichten Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen zu den Bildungsplan-Entwürfen wurde. „Die Landesregierung hat die Arbeit an den Bildungsplänen seinerzeit zum Vorzeigeprojekt grün-roten Gehörtwerdens erklärt und die Öffentlichkeit allgemein sowie 175 Institutionen und Verbände gezielt zu Stellungnahmen aufgefordert. Wer nun erwartete, dass wie beim Anhörungsverfahren zu einem Gesetzentwurf transparent gemacht wird, wie das Ministerium sich zu den Einwänden positioniert, sah sich getäuscht. Auch die eine inhaltliche Rückmeldung erhielten die Eingebenden nicht, wie die FDP-Fraktion mit ihrer umfangreichen Stellungnahme zum Bildungsplan erfahren durfte.“

Das Vorgehen des Kultusministers stärke nicht gerade das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die neuen Bildungspläne, so Kern. Der FDP-Abgeordnete wörtlich: „Schon einmal hat das Ansehen des Bildungsplans Schaden genommen, damals durch den grün-roten Versuch seiner ideologischen Vereinnahmung. Das Ergebnis hiervon ist ein seitdem andauernder Grabenkampf, der die Gesellschaft in zwei unversöhnliche Lager gespalten und der Toleranz einen Bärendienst erwiesen hat. Es wäre die Aufgabe des Kultusministers gewesen, das allgemeine Vertrauen in den Bildungsplan wiederherzustellen. Vorschläge hierfür gab es, so beispielsweise den der FDP-Fraktion zum Verzicht auf die Leitperspektiven. Ihre Auswahl erscheint mehr oder weniger willkürlich, sie machen den Bildungsplan unnötig kompliziert und haben erheblichen Anteil daran, dass der Bildungsplan in den Verdacht der einseitigen ideologischen Vereinnahmung geriet. Stattdessen trägt der amtierende Kultusminister mit seinem Bildungsplan-Mitternachtserlass unter Missachtung der kritischen Stellungnahmen nun die Verantwortung für einen weiteren empfindlichen Ansehensverlust der Bildungspläne, die doch eigentlich die Grundlage für einen Schulunterricht legen sollten, der jeden jungen Menschen zu Mündigkeit, kritischem Denken und eigenverantwortlichem Handeln befähigt.“

Weiterführende Informationen:

Zum Tode von Hans-Dietrich Genscher sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit großer Trauer haben wir heute die Nachricht des Todes von Hans-Dietrich Genscher vernommen. Als langjähriger Außenminister und Bundesvorsitzender der Freien Demokraten war er der bedeutendste Liberale der Nachkriegszeit und hat die deutsche Politik nachhaltig geprägt. Sein Tod ist ein großer Verlust. Unvergessen wird immer der Moment auf dem Balkon der Prager Botschaft im Herbst 1989 bleiben. Ein Augenblick von welthistorischer Bedeutung. Die Landtagsfraktion der Südwest-FDP verneigt sich vor einem ganz Großen der deutschen Politik in Respekt, Bewunderung und vor allem Dankbarkeit.“

Zur heute von Innenminister Gall (SPD) vorgelegten Kriminalstatistik 2015, die ausweist, dass die Zahl der Straftaten seit knapp zehn Jahren wieder über der Marke von 600.000 liegt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der jetzt bekanntgewordene Anstieg der Straftaten auf rund 600.000 bestätigt meine Vermutung, dass Innenminister Gall die Kriminalstatistik nicht vor den Landtagswahlen öffentlich machen wollte. Der Verdacht, der Innenminister wolle diesen Anstieg der Straftaten möglichst ohne großes Aufsehen an die breite Öffentlichkeit bringen, wird dadurch verstärkt, dass Gall die Kriminalstatistik heute zu Beginn der Osterferien und kurz vor den Feiertagen vorgestellt hat.

Seit zehn Jahren liegt die Zahl der Straftaten erstmals wieder über der Marke von 600.000. Es rächt sich jetzt, dass die Landesregierung das von der FDP-Fraktion seit langem geforderte Gesamtkonzept inklusive von 1.000 zusätzlichen Stellen für die Polizei nicht umgesetzt hat. Denn der Fahndungsdruck muss verstärkt und die Prävention unter anderem durch eine höhere Präsenz der Polizei in der Fläche ausgebaut werden. Die FDP-Landtagsfraktion nimmt weiter mit Sorge zur Kenntnis, dass die Straftaten durch bandenmäßig organisierte Tätergruppierungen aus Georgien und dem nordafrikanischen Raum signifikant zugenommen haben. Es steht zu vermuten, dass die Zeit des Aufenthalts während des laufenden Asylverfahrens zur Begehung von Straftaten missbraucht wird. Das gibt Anlass dazu, die Verfahrensdauer endlich zu verkürzen. Zudem müssen die Maghrebstaaten Tunesien, Algerien und Marokko ebenso wie Georgien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden, wie es die FDP schon seit langem fordert. Jede weitere Verzögerung wird sich unausweichlich in der Kriminalstatistik abbilden.“

Die FDP-Landtagsfraktion hat sich in ihrer heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, künftig auf das Amt eines Landtagsvizepräsidenten zu verzichten. Aus Sicht der Fraktion wären ein Präsident sowie ein Stellvertreter ausreichend. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Diese Entscheidung würde nicht nur den Streit um die Frage beenden, ob der AfD ein Vizepräsident zugebilligt werden kann oder nicht, sondern auch den Steuerzahler entlasten.“

Zum Einwand, es wären dann möglicherweise nur Vertreter der grün-schwarzen Regierungskoalition im Präsidium vertreten sagte Rülke: „Wir hatten von 1992 bis 1996 eine schwarz-rote Landesregierung in Baden-Württemberg, und es gab auch nur schwarze und rote Präsidenten und Vizepräsidenten.“

Anlässlich der Jahrespressekonferenz der IHK Region Stuttgart warnte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und wirtschaftspolitische Sprecher, Dr. Hans-Ulrich Rülke, eindringlich vor einer langen Atempause in der Landespolitik.

„Die bevorstehende Regierungsbildung darf nicht dazu führen, dass wichtige Themen unbearbeitet bleiben“, so Rülke. Gerade in der Wirtschaftspolitik und bei der großen Herausforderung der Flüchtlingsintegration sieht er dringenden Handlungsbedarf und Chancen durch Schnittstellen.

Nach Aussagen der IHK verfügten 9% der Flüchtlinge über einen Hochschulabschluss, 11% über eine weitere Berufsausbildung und 30% seien minderjährig.

Rülke würdigte die Leistungsbereitschaft der Wirtschaft bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Zugleich warnte er davor, dieses Thema weiter zu vernachlässigen. Er erinnerte insbesondere an den Vorstoß, den die FDP-Landtagsfraktion bereits im Januar gemacht habe. In einem Papier hatte die Fraktion einen Vorstoß von Prof. Dr. Berthold Leibinger (Firma Trumpf) aufgegriffen, der eine einjährige Ausbildung mit dem Kernbereich Spracherwerb vorsieht.

„Von Seiten der zuständigen SPD-Ministerien erfolgte damals keinerlei Reaktion, seitens der Gewerkschaften nichts als Bedenken. Das ist zu wenig, denn die starke Bereitschaft der Wirtschaft muss jetzt genutzt werden. Die übliche duale Ausbildung passt oft nicht zu den Kompetenzprofilen der Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, wie auch die Wirtschaft immer wieder feststellt. Dies macht deutlich, dass dieser Bereich mit höchster Priorität behandelt werden muss. Dabei darf es keine Denkverbote geben.“, so Rülke.

Er nannte als Beispiele für die notwendige Diskussion verlängerte Ausnahmen beim Mindestlohn, eine modulare Gestaltung der dualen Ausbildung, eine Aufenthaltsgarantie für Menschen in Ausbildung und ein Zuwanderungsgesetz auf Bundesebene über ein Punktemodell.

Die FDP-Landtagsfraktion hat ihren Vorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke einstimmig in seinem Amt bestätigt. Bei der Wahl eines neuen Vorsitzenden votierten alle zwölf neu gewählten FDP-Abgeordneten für den bisherigen Fraktionsvorsitzenden und FDP-Spitzenkandidaten der Landtagswahl, der als einziger Kandidat antrat. „Es freut mich sehr, dass meine Fraktion mir in so überzeugender Weise das Vertrauen ausgesprochen hat und mir den Rücken für den Start in die neue Legislaturperiode gestärkt hat“, sagte Rülke. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wird die FDP-Landtagsfraktion in den nächsten Wochen wählen.

Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück hat die Aussagen der Wahlprogramme von CDU und AfD zur Windkraft kritisiert. „Es grenzt schon an Wählertäuschung, wenn man in Wahlprogrammen gesetzliche Abstandsregelungen verspricht, die landesrechtlich überhaupt nicht umsetzbar sind“, sagte Glück.

Die CDU verspricht in ihrem Programm zur Landtagswahl: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Abstandsflächen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauungen wieder durch Landesgesetz festgelegt werden können und auf diesem Weg einen Mindestabstand von 1.000 Metern einführen.“ Die rechtspopulistische AfD verspricht in ihrem Wahlprogramm sogar, sie wolle “sicherstellen”, dass der gesetzliche Mindestabstand zwischen Wohnbebauungen und Windkraftanlagen künftig das Zehnfache der Anlagenhöhe beträgt. Glück bezeichnete diese Forderungen in Landtagswahlprogrammen als „hanebüchen“. „Die CDU selbst war es doch, die 2014 im Deutschen Bundestag gemeinsam mit CSU und SPD die entsprechende Öffnungsklausel für landesgesetzliche Mindestabstände in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches bis 31. Dezember 2015 befristet hat. Erst hat sie also eine landesrechtliche Lösung für Baden-Württemberg im Wahljahr 2016 gesetzlich unmöglich gemacht, um jetzt genau mit dieser Forderung Wahlkampf zu betreiben – wohlwissend, dass sie dieses Versprechen jetzt nicht mehr wird einlösen können“, kritisierte Glück.

Glück erklärte, die Freien Demokraten hätten ihre Aussagen zur Windkraft im Landtagswahlprogramm bewusst auf landesrechtlich tatsächlich umsetzbare Schritte beschränkt. „Wir versprechen keine rechtlich unmöglichen gesetzlichen Mindestabstände, sondern wir wollen die planerischen Vorsorgeabstände im Windenergieerlass Baden-Württemberg auf einheitlich 1500 Meter erhöhen, sowohl mit Blick auf die Wohnbebauung (derzeit 700 m) als auch mit Blick auf Brutstätten von Greifvögeln (derzeit 1000 m)“, erklärte der FDP-Abgeordnete. Die sogenannten „planerischen Vorsorgeabstände“ sind planungsrechtliche Abstandsempfehlungen des Landes an die regionalen bzw. kommunalen Planungsträger. Kommunen und Regionalverbände können zwar theoretisch auch von diesen Vorsorgeabständen abweichen, müssen dies dann aber mit Blick auf Immissionsschutz und Artenschutz ausführlich rechtfertigen, was eine hohe Hürde darstellt. „Daneben wollen wir im Landesplanungsrecht wieder regionalplanerische Windkraft-Ausschlussgebiete ermöglichen und das Geschäft des Landesbetriebs ForstBW mit der Verpachtung immer neuer Staatswaldflächen an Windkraftprojektierer stoppen,“ sagte Glück. Damit mache die FDP den Bürgerinnen und Bürgern ein realistisches und auch tatsächlich umsetzbares Angebot und betreibe keine „unanständige Bauernfängerei“, stellte der Freie Demokrat klar.

In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FDP (Drucksache 15/8076) zur Stellenschaffung in den Ministerien nach der grün-roten Regierungsübernahme hat die Landesregierung erklärt, dass im Rahmen der grün-roten Regierungsbildung 180 Neustellen in den Ministerien geschaffen wurden. Mit der Regierungsübernahme durch Ministerpräsident Mappus seien hingegen in den Ministerien 101,5 Stellen abgebaut worden. Hintergrund der Anfrage der FDP war die Behauptung der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Edith Sitzmann, in der Regierungszeit Mappus habe es mehr neue Stellen gegeben als unter Ministerpräsident Kretschmann. In dieser Weise äußerte sich Sitzmann am 15.02.2016 in der Veranstaltung des DGB „Quo vadis Beamtenpolitik“. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Überall im Land will Grün-Rot mit seriösem Auftreten punkten. Schaut man aber hinter die Fassade, zeigt sich eine Koalition, die mit allen Mitteln versucht, an der Macht zu bleiben. Dabei schreckt sie zur Stimmungsmache weder vor Falschaussagen noch vor verfassungswidriger Werbung zurück. So behauptet die Fraktionsvorsitzende der Grünen Sitzmann, unter Ministerpräsident Mappus habe es mehr neue Stellen in den Ministerien gegeben als unter Ministerpräsident Kretschmann. Dabei musste die Landesregierung selbst zugeben, dass Grün-Rot mit der Regierungsübernahme 180 neue Stellen in den Ministerien geschaffen hat, während die Regierung Mappus 101,5 Stellen strich. Einmal mehr wird der Bürger über das wahre Agieren der Koalition getäuscht. Nach der verfassungswidrigen Wahlwerbung durch das Innenministerium zeigt die Koalition ein weiteres Mal, welchen Regierungsstil sie wirklich pflegt.“

 

Zu einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag zum Thema „Asylrechtliche Einstufung Marokkos“ sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Für mich stellt sich die Frage, ob Ministerpräsident Kretschmann seine Aufgeschlossenheit zur Benennung weiter sicherer Herkunftsstaaten in Nordafrika durch den Bundesrat nur vorgaukelt. Zwar macht er aus seiner Sympathie für die Haltung der Bundeskanzlerin in der Flüchtlingsfrage vor der baden-württembergischen Landtagswahl keinen Hehl. Aber zur Erinnerung: Als es um die Staaten des Westbalkans ging, ließ sich der Ministerpräsident seine Zustimmung im Bundesrat mit einem Kuhhandel bezahlen, um so die grüne Parteibasis zu beschwichtigen. Nun sammelt die grüne Bundestagsfraktion Argumente gegen die Benennung der Maghreb-Staaten als weitere sichere Herkunftsländer durch den Bundesrat. Dazu haben die Bundes-Grünen eine parlamentarische Anfrage gestartet, in der besonders die Lage in Marokko kritisch hinterfragt wird (BT-Drucksache18/7771). Die Vertreter der Länder werden knapp eine Woche nach der Landtagswahl am 13. März zur Sitzung des Bundesrats zusammenkommen. Da stellt sich schon die Frage, ob hiermit die Ablehnung Kretschmanns im Bundesrat nach den Landtagswahlen vorbereitet wird. Zumal, da diesmal kein weiteres Kompensationsgeschäft in Sicht ist, mit dem er einer Zustimmung den grünen Anstrich geben kann.

Zur Meldung, dass die gesetzlich vorgesehene Umstellung von Geld- auf Sachleistungen aufgrund des vermeintlich zu hohen Verwaltungsaufwands auch im Land nicht absehbar umgesetzt werden wird, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist doch paradox, dass die grün-rote Landesregierung sich über den Bundesrat für das Asylpaket I entschieden hat, nun aber die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen noch immer nicht vollzogen ist. Die Landesregierung hatte sich bereits zum Jahresende 2015 auf die Schulter geklopft und zum Vorreiter der Umsetzung des Asylpakets gekürt. Den Kanzlerinnen-Versteher Kretschmann habe ich längst aufgefordert, die Beschlüsse mit Leben zu füllen und die Pull-Faktoren wie das bare Taschengeld abzubauen, wie es die Einigung von Bund und Ländern aus dem letzten Jahr vorsieht. Ein weiteres Mal aber bedurfte es keiner hellseherischen Fähigkeiten, um vorherzusehen, dass die zaudernde Landesregierung hier nicht liefern wird, nachdem die Grünen im Land immer wieder den Vorbehalt des vertretbaren Verwaltungsaufwands betonten. Gerade dieses Argument kann aber nicht überzeugen, da die Verantwortlichen in den Erstaufnahmestellen eine große Erleichterung durch die Umstellung erwarten“, so Rülke abschließend.

 

Zur Meldung, wonach die Deutsche Polizeigewerkschaft verärgert ist, dass auf der Homepage des Innenministeriums der Twitteraccount von Innenminister Gall als „SPD-Landtagsabgeordneter“ verlinkt ist, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schon letzte Woche wurde Innenminister Gall dabei überführt, wie er als Minister sein Ministerium zu Wahlkampfzwecken missbraucht. Obwohl er als Minister in seiner amtlichen Funktion keine Wahlwerbung machen darf, ließ Gall in der Landespressekonferenz und über die Homepage des Innenministeriums eine klar als Wahlwerbung erkennbare finanzpolitische Bilanz für die Polizei verteilen. Dass er nun weiterhin die Homepage des Innenministeriums nutzt, um für sich als Abgeordneten zu werben, zeigt, dass Gall im Wahlkampf jeden Anstand vermissen lässt. Die fadenscheinige Rechtfertigung seines Ministeriums, Minister seien heutzutage in sozialen Medien aktiv, taugt nicht als Entschuldigung. Denn es ist ja gerade nicht der Minister Gall, der twittert, sondern der SPD-Abgeordnete Gall.“