In einer Aktuellen Debatte über das Amtsverständnis und den Regierungsstil des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Minister Hauk ist, ähnlich wie der grüne Politiker Boris Palmer, ein Freund klarer Worte, was weder bei Feind noch bei Parteifreund immer auf Unterstützung trifft. Ein ehrliches Auftreten ist an sich begrüßenswert, aber als Regierungsvertreter, vielleicht noch ein wenig mehr als einfacher Abgeordneter, sollte man seine Worte in emotionalen Augenblick besser abwägen. Es ist eben ein Unterschied, ob man Oppositionsparlamentarier oder Minister ist. Und diesbezüglich hat Herr Hauk in den vorigen zwei Jahren ein ungutes Muster entwickelt. Selbstredend kann und muss man die Methodik des NABU Baden-Württemberg hinterfragen, die bundesdeutschen Absatzzahlen für Pflanzenschutzmittel ungefiltert auf Baden-Württemberg und seine extensiven Weidelandschaften umzurechnen. Aber zu sagen, es gehe Bürger und Verbraucher überhaupt nichts an, in welchem Maße Pflanzenschutzmittel in die Umwelt eingebracht werden, geziemt sich für einen Regierungsvertreter einfach nicht, Herr Minister Hauk! Natürlich haben die Bürgerinnen und Bürger hier ein Recht auf belastbare Auskünfte. In einer Landtagsdebatte am 1. Februar 2018, in der wir Freie Demokraten und auch die SPD-Fraktion angesichts der durch EU- und Bundesrecht begründeten Zuwächse an Pflichtaufgaben für die unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden auf den eklatanten Personalmangel bei den Amtstierärzten hinweisen, zu behaupten, die Landratsämter würden sich ‚einen lauen Lenz machen‘, wird dem Auftreten eines Ministers einfach nicht gerecht. Und Herr Minister Hauk, es auf die Bediensteten der unteren Verwaltungsbehörden und die ‚Motivation der Amtsleiter‘ zu schieben, wenn bei massiven Verzögerungen bei der Auszahlung der Agrarfördermittel augenscheinlich eine zentrale Software-Panne und der Umgang des Ministeriums damit die Ursache sind, ist eben auch nicht die feine, englische Art.  Manchmal gilt eben doch: Hirn und Stimmband vor Zunge, Herr Minister!“

Im Zusammenhang mit der heutigen Landespressekonferenz des Verkehrsministeriums zur Vorstellung des Elektrifizierungskonzeptes des Landes, das in drei Stufen Elektrifizierungen von Bahnstrecken vorsieht, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Zunächst einmal ist es lobenswert, dass sich das Land Gedanken über die dringend erforderliche Elektrifizierung von Bahnstrecken Gedanken macht. Leider entpuppt sich das Konzept bei näherer Betrachtungsweise als Schwarzes-Peter-Spiel mit den Kommunen. Denn es ist offenbar beabsichtigt, die Maßnahmen überwiegend nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu realisieren. Das bedeutet, dass die kommunale Seite nicht nur 20 Prozent der Baukosten, sondern auch die gesamten Planungskosten tragen müsste. Erneut kündigt der grüne Verkehrsminister wohlklingende Maßnahmen an, die letztlich andere zu zahlen haben. Im Übrigen hat Minister Hermann heute alten Wein in neuen Schläuchen präsentiert. Die genannten laufenden Verfahren sind seit Langem unter Dach und Fach und die weiteren Vorhaben liegen in ferner Zukunft. Es erstaunt, was alles in den langfristigen Bedarf verschoben wird. Ich fasse es so zusammen: Oberschwaben wird abgehängt. Interessant ist auch sein Vorgehen bei landeseigenen Strecken. Hier wird die Elektrifizierung auf die Fahrzeuge und damit auch in die Verantwortung Dritter verschoben. Wenn es dem Minister ernst wäre, dann müsste er doch hier mit gutem Beispiel vorangehen. Überhaupt sollte Minister Hermann darauf dringen, dass die Mittel aus dem angekündigten Sofortprogramm des Bundes zur Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur tatsächlich genutzt werden. Üblicherweise wird er nicht müde zu betonen, dass der Bund für die Elektrifizierung der Bundessschienenwege zuständig ist. Wenn er jetzt vorprescht und Planungen der Kommunen einfordert, dann schwächt er die spätere Verhandlungsposition des Landes gegenüber dem Bund.“

In einer Landtagsdebatte über die „Weiterentwicklung der Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Baden-Württemberg“ hat die Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion für Umwelt und Entsorgungswirtschaft, Gabriele Reich-Gutjahr, den baden-württembergischen Umweltminister Untersteller aufgefordert, seine Vorstöße für eine Rückführung der privatwirtschaftlich organisierten Wertstofferfassung in die Hände von Kreisen und Kommunen zu beenden:

„Die Zahlen zum Abfallaufkommen zeigen, dass der Verpackungsmüll unser Sorgenkind bleibt. Der Konsumtrend zum Online-Versandhandel, zu Fast Food-Mahlzeiten und zum Mitnehm-Kaffee führt leider dazu, dass immer mehr Verpackungen verbraucht werden. Ich denke daher, dass wir alle grundsätzlich die höheren Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes begrüßen, die der Bundesgesetzgeber stufenweise zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2021 vorgibt. Es würde mich aber auch freuen, wenn Herr Minister Untersteller nunmehr sein andauerndes grünes Störfeuer im Bundesrat beenden und endlich seinen Frieden mit den privatwirtschaftlich organisierten dualen Systemen machen würde.

Das im Dualen System verankerte Prinzip der Produktverantwortung, also die finanzielle Beteiligung der Hersteller an der späteren Entsorgung der Verpackungen über Lizenzgebühren, ist keine Hürde für mehr Recycling, sondern Teil der Lösung. Wir Freie Demokraten sind froh, dass dieses zutiefst marktwirtschaftliche Prinzip mit dem neuen Verpackungsgesetz des Bundes und durch die damit einhergehende Gründung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gestärkt worden ist. Damit bisherige Lücken im System geschlossen werden und die tatsächliche Wiederverwertung von Wertstoffen vorankommt, brauchen die Unternehmen nun langfristige Planungssicherheit. Ständige Systemdebatten über die Rückführung der Organisationsverantwortung in die kommunale Hand führen dabei nicht weiter. Und ein Zugriff der Kommunalwirtschaft auf Wertstoffabfälle würde im Vergleich zur Privatwirtschaft wohl kaum zu Effizienzsteigerungen führen.“

Zur im Landtag debattierten Regierungsinformation zum Sicherheitsbericht 2017 des Innenministers sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die FDP unterstützt die Polizei in ihrer Arbeit für die Sicherheit unserer Gesellschaft. Innenminister Strobl sollte der Polizeiarbeit nicht weiter im Wege stehen. Dazu gehört, dass er nicht wie im Fall Sigmaringen Details zu verdeckten Polizeimaßnahmen verrät und so die Arbeit der Polizei erschwert. Auch sollte er die Umsetzung der Empfehlungen der Evaluierung der Polizeireform nicht in das Jahr 2020 verschieben. Die Polizei muss schon heute organisatorisch gut aufgestellt werden.

Gleichzeitig muss Innenminister Strobl redlicher agieren. So geht die Darstellung des Innenministers, schon nach der Hälfte der Legislaturperiode werden die von der CDU versprochenen 1.500 zusätzlichen Stellen geschaffen haben, an der Realität vorbei. Baden-Württemberg wird nach dem Einstellungsplan der Polizei noch Ende 2019 ca. 620 Polizeibeamte weniger haben als am 31.12.2017. Auch wird die Bevölkerung in die Irre geführt, wenn Innenminister Strobl behauptet, die baden-württembergischen Behörden seien bei der Altersfeststellung von UMAs sensibilisiert. Denn gleichzeitig akzeptiert Strobl, dass das Sozialministerium trotz gegenteiliger Gerichtsentscheidungen den Behörden mitteilt, dass Röntgenuntersuchungen nicht zulässig seien.“

Zur Forderung des Verbandes der Berufsschäfer nach einer besseren Förderung in Form einer Prämie pro Weidetier erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Richtig ist, dass wir die Förderung der Haltung von Raufutterfressern wie Schafe, Ziegen oder Rinder mit Blick auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zum Jahr 2020 deutlich verbessern müssen, um die Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft angemessen zu vergüten. Wenn die Grünen und der NABU ihre blauäugige Wolfsromantik fortsetzen,  werden wir darüber aber künftig gar nicht mehr reden müssen, weil die horrenden Ausgaben für den Herdenschutz bei den heimischen Weidetierhaltern zu reihenweisen Betriebsaufgaben führen werden.“

In einer von der AfD Fraktion beantragten aktuellen Debatte mit dem Titel „Grüne Angstmacherei: Unwissenschaftliche Grenzwerte und regelwidrig aufgestellte Messstationen“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„In der Diskussion um Fahrverbote in Stuttgart kommt es auf valide Messwerte an.  Deshalb habe ich auch bereits letzten Freitag einen entsprechenden Landtagsantrag eingebracht. Die vom grünen Verkehrsminister in Kombination mit dem grünen OB von Stuttgart und Unterstützung der DUH betriebene Diesel-Verbotsdiskussion erfordert Messergebnisse, die über jeden Zweifel erhaben sind. Dass die beiden strikt den Kurs Fahrverbote verfolgen wurde offenkundig, als bereits vor dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung an einem Verbotsstufenplan ab 01.01.2019 gearbeitet und mit Verbänden diskutiert wurde. Es kommt aber entscheidend auf die Verhältnismäßigkeit an, die das Bundesverwaltungsgericht aus gutem Grund gefordert hat. Wäre das Land in Berufung statt in Revision gegangen, wäre die Verbotsdiskussion vermutlich schon vom Tisch. Dann hätten die aktuellen Entwicklungen der Diesel-Gipfel, wie die Software-Updates der deutschen Autohersteller oder dem Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 in Höhe von einer Milliarde Euro und der Landesfonds Luftreinhaltung, die besseren Messwerte und die Tarifoffensive im Bereich des VVS berücksichtigt werden können. So aber geht die Diesel-Hysterie weiter und ich frage: Warum nur die deutschen Diesel-Hersteller? Was ist mit den anderen relevanten Stickoxidemittenten? Denn Diesel-Abgase sind zwar eine bedeutende Quelle, sie machen aber letztlich nur rund 43 Prozent aus.“

Hinweis: Der genannte Antrag lautet „Validität der Stickoxid-Messwerte sowie Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Landtags-Drucksache 16/3839) ist beigefügt und kann daneben in Kürze wie folgt abrufbar http://www.statistik-bw.de/OPAL/Ergebnis.asp?WP=16&DRSNR=3839

 

 

Zur heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, wonach Fälle fehlerhafter Professorenbesoldung zügig bearbeitet werden sollen, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft und Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Erst verweigert das Ministerium die Auskunft, an welchen Hochschulen Fehler bei der leistungsbezogenen Besoldung von Professoren geschehen sind. Nun wird durch die Pressemitteilung bekannt, wo die Probleme liegen. Gleichzeitig aber wird klar, dass bisher eine konkrete rechtliche Überprüfung der Einzelfälle durch das Ministerium noch nicht erfolgt ist. Mit der ministeriellen Anordnung an die betroffenen Hochschulen, rechtskonforme Zustände herzustellen, hat Frau Bauer bekanntermaßen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg bereits eine Bauchlandung hingelegt. Um die dortigen Fälle fehlerhafter Besoldung müssen sich nun nicht nur die Gerichte, sondern auch ein Untersuchungsausschuss kümmern. In der Pressemitteilung wird explizit darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen eines Anfangsverdachts die Staatsanwaltschaft hinzugezogen werden muss. Genau dieser Anfangsverdacht lag in Ludwigsburg bereits 2012 vor, dennoch hat man damals von ministerieller Seite lieber großzügig weiße Salbe aufgetragen.“

 

Anlässlich einer Landtagsdebatte über Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule freute sich der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern, dass die Landesregierung mit einem Gesetzentwurf einem Antrag seiner Fraktion nachkomme. Gleichzeitig erneuerte Kern die Kritik seiner Fraktion an der Einführung von Gemeinschaftsschul-Oberstufen, für die der Gesetzentwurf ebenfalls Regelungen vorsieht. Kern: „Der Gesetzentwurf hebt die Bestimmung im Schulgesetz auf, dass Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule grundsätzlich nicht zulässig sind. Hiermit war geradezu ein Schutzzaun um die Gemeinschaftsschule gezogen worden. Die Gemeinschaftsschule sollte nicht mit anderen Schularten wie beispielsweise einer Realschule zusammengehen. Da ist sie wieder, die alte grün-rote Träumerei von der ‚einen Schule für alle‘!“

Der Städtetag hatte den Kompromiss erkämpft, dass Schulverbünde mit einer Gemeinschaftsschule „ausnahmsweise“ gebildet werden können, wenn „der Schulverbund eine zeitlich befristete Übergangslösung bis zur Schaffung der notwendigen Akzeptanz einer Gemeinschaftsschule ist.“ Die entsprechende Durchführungsverordnung sieht vor, dass das Kultusministerium den Schulverbund wieder auflösen kann, wenn „die Umwandlung zur Gemeinschaftsschule nicht innerhalb von fünf Jahren erfolgt ist.“

Wie Timm Kern ausführte, könne diese Verordnung kann auch jetzt noch das Aus zum Beispiel für eine Realschule bedeuten, weil einer Kommune ein Schulverbund für fünf Jahre meist nicht sinnvoll erscheint. So wäre es beinahe der Carl-Engler-Realschule in Hemsbach ergangen. „Wir freuen uns, dass die Landesregierung heute Zustimmung zu unserer Forderung signalisiert hat, die Verordnung aufzuheben und damit ein offensichtliches Privileg der Gemeinschaftsschule abzuschaffen.“

Nach Ansicht von Timm Kern stellen aber gerade auch die Gemeinschaftsschul-Oberstufen eine besondere Form der Privilegierung der Gemeinschaftsschule dar. „Die ehemalige grün-rote Regierung Kretschmann I bewarb die Gemeinschaftsschule mit dem zentralen Versprechen, dass hier alle Abschlüsse erworben können, das Abitur eingeschlossen. Wenn heute eine Gemeinschaftsschule mit ‚Hol dir dein Abi!‘ wirbt, dann ist das ein spätes Echo auf ein grün-rotes Wahlversprechen. In diesem Fall ist ein Privileg gegenüber den Realschulen, die Grün-Rot damals nur zu gerne in Gemeinschaftsschulen umgewandelt hätte – glücklicherweise weitgehend erfolglos“, so Kern.

Kern weiter: „Die Gemeinschaftsschul-Oberstufen sind nicht nur kostspielig, und die für sie eingesetzten Mittel wären an anderer Stelle in unserem Bildungswesen wahrlich gut zu gebrauchen. Sie bringen vor allem ohne Not Unruhe in unser Bildungswesen. Sie machen den beruflichen Gymnasien Konkurrenz, ohne dass diese zu besseren Ergebnissen führen würde. Mehrere Male, unter der grün-roten Regierung Kretschmann I und unter der grün-schwarzen Regierung Kretschmann II, hat die FDP/DVP-Fraktion beantragt, die für die Gemeinschaftsschul-Oberstufen reservierten Mittel den Beruflichen Gymnasien zu übertragen – damit jeder Bewerber mit den notwendigen Voraussetzung einen Platz erhält. Mit unseren Anträgen haben wir immer wieder auf Granit gebissen. Dabei haben die Beruflichen Gymnasien beziehungsweise die Beruflichen Schulen wahrlich bewiesen, dass sie es können. Seit Jahren wird nur rund die Hälfte der Hochschulzugangsberechtigungen an den allgemeinbildenden Gymnasien erworben. Wir wiederholen deshalb unsere Forderung, auf die Gemeinschaftsschul-Oberstufen zu verzichten und mit den frei werdenden Mitteln die Beruflichen Gymnasien zu unterstützen.“

Die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, hat die Grünen scharf für ihr „doppeltes Spiel“ in Bund und Ländern beim Schutz von Grundwasser, Flüssen und Seen kritisiert: „Die Grünen drehen es bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gerade so, wie sie es wollen. Glaubwürdige Umweltpolitik sieht anders aus.“

In einer Pressemitteilung vom 29. März 2018 habe die grüne Bundestagsfraktion behauptet, „schon 93 Prozent der Flüsse in Deutschland“ seien „in einem sehr schlechten Zustand“, kritisierte Reich-Gutjahr. Tatsächlich hatte das Bundesumweltministerium den Grünen aber zuvor erläutert, dass noch 93 Prozent der Flussabschnitte die Zustandskategorien „mäßig“, „unbefriedigend“ oder „schlecht“ erreichen, dass sich jedoch eine langsame, aber stete Tendenz zur Verbesserung abbilde. Zudem habe das Bundesumweltministerium darauf hingewiesen, dass der wasserwirtschaftliche Vollzug in die Hoheit der Länder falle, und nicht in die des Bundes. „Wenn wir indessen im Land Baden-Württemberg den grünen Umweltminister Untersteller nach der Belastung der heimischen Gewässer mit multiresistenten Keimen und Antibiotika fragen, hören wir nur Beschwichtigungen und Erklärungen, warum er dazu überhaupt keine Daten habe und sich nicht zuständig fühle“, kritisierte Reich-Gutjahr.

 

Die Freien Demokraten stünden für den Schutz des wichtigsten Lebensmittels und sehr wichtigen Lebensraums, des Wassers, ein. „Vor allem der Schutz des Grundwassers ist dafür existenziell. Deshalb müssen Einträge wie Rückstände aus Landwirtschaft, Industrie und Bergbau sowie aus Medikamenten immer dort reduziert werden, wo sie entstehen und wo eine Gefährdung vorliegt“, forderte Reich-Gutjahr. Es gelte das Verursacherprinzip.

Die Freie Demokratin wies darauf hin, dass die Europäische Union die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nachträglich erhöht habe, zum Beispiel durch Aufnahme neuer Messwerte, ohne aber jemals das Zieljahr 2027 anzupassen. Zudem habe die EU mit dem Begriff des „ökologisch guten Zustands“ beim Beschluss der Wasserrahmenrichtlinie im Dezember 2000 Neuland beschritten. „Es ist absolut richtig, neue Erkenntnisse immer rasch ins europäische Recht aufzunehmen, aber zusätzliche Ziele brauchen eben auch zusätzliche Zeit zur Umsetzung.“ Warnungen vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland relativierte Reich-Gutjahr daher. Die Probleme der Umsetzung gibt es überall in der EU und Brüssel wird wohl kaum gegen 27 Mitgliedsstaaten gleichzeitig prozessieren. „Der heutige Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bietet gewiss keinen Anlass, sich zurückzulehnen, aber wir müssen das Erreichte bei der chemischen Gewässerqualität, bei Renaturierungen und der Rückkehr von Arten auch nicht künstlich schlecht reden, nur um daraus parteipolitisch Kapital zu schlagen“, fasste die liberale Umweltpolitikerin zusammen. Die Gewässer des Landes seien heute in einem deutlich besseren Zustand als noch in den 1990er Jahren.

 

In der heutigen aktuellen Debatte des Landtags zum Thema „Die Rolle von Kunst und Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„An der Frage, was die Welt im Innersten zusammenhält, ist zwar schon Goethes Faust gescheitert, ich zweifele aber nicht an der zentralen Rolle von Kunst und Kultur für ein gelungenes Miteinander. Wir Liberalen setzen auf die Vermittlungskraft von Kultur und bekräftigen die Resolution des Deutschen Kulturrates, die der Kultur neben der sozialen Integration und der Integration in die Arbeitswelt einen ganz wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zuerkennt. Die Benennung dieses Thema als aktuelle Debatte irritiert jedoch und scheint das Zeugnis grüner Ideenlosigkeit. Wenn man sich aber anschaut, welche Themen die Grünen benennen könnten, ohne derzeit auf ministerielles Versagen zu stoßen, erklärt sich diese Ideenlosigkeit schnell. Unter diesen Vorzeichen bekommt die Kunst- und Kulturpolitik des Landes plötzlich eine ganz dringliche Aktualität.

Wobei tatsächlich einige kulturpolitische Baustellen im Land derzeit genauer zu beleuchten sind. Staatssekretärin Olschowski doktert weiter an einem Konzept für die Landesmuseen, das derzeit auf den Schultern geschätzter Mäzene ruht. Die Drohgebärde von Ministerin Bauer, den Rotstift im Haushalt anzusetzen, wenn nicht die Hochschulen bereitwillig Ausländerstudiengebühren erheben, ist mir aber noch sehr präsent. Bei der Sanierung der Staatsoper in Stuttgart musste jüngst die CDU-Fraktion bremsen, da die Finanzierung offenbar zu blauäugig angegangen worden war. Und schließlich sorgen erst zwei Diebstähle dafür, dass ein Sicherheitskonzept für die Landesmuseen neu aufgelegt wird. Wenn also das Kulturressort dasjenige sein soll, an die Opposition am wenigsten zu kritisieren hat, steht es erwiesenermaßen schlecht um die grünen Ministerien.“

Im Rahmen einer von der CDU-Fraktion beantragten aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Gemeinsam den demografischen Wandel gestalten – Für eine generationengerechte Zukunft Baden-Württembergs“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„Es ist richtig und wichtig, dass wir den demografischen Wandel heute im Landtag diskutieren. Noch viel wichtiger wäre aber, dass die grün-schwarze Landesregierung endlich liefert. Mehr als zwei Jahre nach der Landtagswahl ist kaum etwas geschehen. Was wurde aus den Ankündigungen des Koalitionsvertrags? Dort hieß es, man wolle eine Regionalstrategie ‚Daseinsvorsorge‘ sowie einen ‚Demografiebonus‘ schaffen. Einzig die Besetzung des Amtes eines Demografiebeauftragten hat wirklich funktioniert. Und gestern wurde bekannt, dass im Innenministerium die Führungsriege weiter aufgebläht wird, weil man dort nun zwei Staatssekretäre zum Stützen des Ministers braucht. So sieht also die generationengerechte Zukunft bei Grün-Schwarz aus: Den Personalapparat mit all ihren Pensionsansprüchen aufblähen, das Angekündigte bleibt liegen und die junge Generation muss für die Ausgaben aufkommen. Auch bei der Zukunft der Pflege vermisse ich wesentliche Akzente. Es braucht eine Entbürokratisierung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes damit es mehr Dynamik bei ambulanten Wohnformen gibt. Hier sind die Vorgaben viel zu eng, die die entsprechenden Angebote zu teuer macht. Bei der Entbürokratisierung vermisse ich den nötigen Elan. Es gab zwar ein Modellprojekt zum Abbau von Doppelprüfungen von MDK und Heimaufsicht aber das war es dann schon. Ich fordere, dass nach dieser Debatte die Landesregierung endlich das Liefern beginnt.“

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zum Rundfunk-Staatsvertrag kritisierte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Weigerung der Landesregierung, bei der Übernahme der Datenschutz-Grundverordnung in das Medien- und Presserecht Vorschläge zur Verhinderung unnötiger Bürokratie und möglicher Eingriffe in die Pressefreiheit aufzugreifen. Weinmann:

„Es bedarf eigentlich keiner gesonderten Erwähnung, dass wir Freie Demokraten uns ausdrücklich zu den Grundsätzen des Datenschutzes und der Datensicherheit bekennen. Gleichzeitig gilt es, zwischen dem Interesse des Datenschutzes und anderer Interessen wie im vorliegenden Fall der Pressefreiheit abzuwägen und eine tragfähige Balance zu finden. Wir müssen möglichst klare und handhabbare Regeln finden, damit unsere Unternehmen auch in der Lage sind, die Datenschutz-Vorgaben einzuhalten und nicht im Bürokratie-Wust ersticken. Die FDP/DVP-Fraktion hat auf der Basis kritischer Hinweise von den privaten Rundfunkanbietern und Medienunternehmen beziehungsweise ihre Verbände Änderungsanträge zum Gesetzentwurf formuliert. Leider konnten sich die Regierungsfraktionen nicht dazu durchringen, den Anträgen zuzustimmen. Grün-Schwarz lässt die privaten Medienunternehmen im Regen stehen.“

Die FDP/DVP-Fraktion hatte beantragt:

  1. eine Klarstellung, dass für die Aufsicht bei der Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken der Vorstandsvorsitzende der Landesanstalt für Kommunikation zuständig ist;
  2. die Streichung der geplanten Verpflichtung der Medienunternehmen zur Speicherung und – auf Anfrage – zur Herausgabe von Verpflichtungserklärungen, Gegendarstellungen, Beschlüsse zur Unterlassung etc.;
  3. den Berichtigungsanspruch für unrichtige personenbezogene Daten nicht auch noch auf ein Recht auf „Hinzufügung einer eigenen Darstellung von angemessenem Umfang“ auszuweiten;
  4. eine Klarstellung, dass die Pflicht der Rundfunkanbieter zum Führen eines Verzeichnisses über die Datenverarbeitung zu nicht journalistischen Zwecken nicht für Einrichtungen gilt, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen.

Dass die FDP/DVP-Fraktion den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ablehnte, hängt laut Weinmann außerdem mit der so genannten Betrauungsnorm für Kooperationen zusammen, die in den Rundfunk-Staatsvertrag aufgenommen werden soll. Weinmann hierzu:

„Wenn ARD und ZDF gemeinsam Großgeräte anschaffen oder ihre Verwaltungen zusammenführen, bedeutet das einen effizienten Mitteleinsatz, was wir seitens der FDP/DVP-Fraktion selbstverständlich mittragen. Was wir aber ablehnen, sind Kooperationen beispielsweise zum Erwerb und zur Verbreitung von Programmrechten. Die Betrauungsnorm ist für die Kooperationen nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums auch gar nicht nötig.  Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich aus Pflichtbeiträgen. Und so kann es nicht angehen, dass ARD und ZDF mit diesem Privileg ausgestattet privaten Betreibern Konkurrenz machen.“

 

Zur heutigen Landtagsdebatte zum Antrag der AfD-Fraktion „Genderforschung an Baden-Württembergischen Hochschulen offenlegen“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die AfD scheint mit ihrer inhaltlich verkürzten und pauschalen Kritik an der Gender-Forschung nicht allein. Im Manifest der Werteunion, wie es am vergangenen Samstag in Schwetzingen verabschiedet wurde, wird die „staatliche Förderung der ideologisch motivierten sogenannten Genderforschung“ ebenfalls abgelehnt. Spätestens seit der millionenteuren Umetikettierung des Studentenwerks in ein Studierendenwerk weiß man um die Früchte, die diese Forschung auch bringen kann.

Man wird aber bei der aktuellen Diskussion den Eindruck nicht los, dass Kritiker und Verfechter der Genderforschung einen albernen Kampf um alles oder nichts führen, in dem die ausschließlich biologische Position ihr Gegenstück in philosophisch anmutenden Neologismen sucht, mit denen sich die Zahl der sozialen Geschlechter stetig mehrt. Beide Extrempositionen sind für sich genommen absurd, sie markieren nur den Rand, an dem die Befassung mit dem Thema sinnlos wird und das Parlament nicht über Gebühr beschäftigen sollte.“

In einer Landtagsdebatte über die „Weiterentwicklung der Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Baden-Württemberg“ hat die Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion für Umwelt und Entsorgungswirtschaft, Gabriele Reich-Gutjahr, den baden-württembergischen Umweltminister Untersteller aufgefordert, seine Vorstöße für eine Rückführung der privatwirtschaftlich organisierten Wertstofferfassung in die Hände von Kreisen und Kommunen zu beenden:

„Die Zahlen zum Abfallaufkommen zeigen, dass der Verpackungsmüll unser Sorgenkind bleibt. Der Konsumtrend zum Online-Versandhandel, zu Fast Food-Mahlzeiten und zum Mitnehm-Kaffee führt leider dazu, dass immer mehr Verpackungen verbraucht werden. Ich denke daher, dass wir alle grundsätzlich die höheren Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes begrüßen, die der Bundesgesetzgeber stufenweise zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2021 vorgibt. Es würde mich aber auch freuen, wenn Herr Minister Untersteller nunmehr sein andauerndes grünes Störfeuer im Bundesrat beenden und endlich seinen Frieden mit den privatwirtschaftlich organisierten dualen Systemen machen würde.

Das im Dualen System verankerte Prinzip der Produktverantwortung, also die finanzielle Beteiligung der Hersteller an der späteren Entsorgung der Verpackungen über Lizenzgebühren, ist keine Hürde für mehr Recycling, sondern Teil der Lösung. Wir Freie Demokraten sind froh, dass dieses zutiefst marktwirtschaftliche Prinzip mit dem neuen Verpackungsgesetz des Bundes und durch die damit einhergehende Gründung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gestärkt worden ist. Damit bisherige Lücken im System geschlossen werden und die tatsächliche Wiederverwertung von Wertstoffen vorankommt, brauchen die Unternehmen nun langfristige Planungssicherheit. Ständige Systemdebatten über die Rückführung der Organisationsverantwortung in die kommunale Hand führen dabei nicht weiter. Und ein Zugriff der Kommunalwirtschaft auf Wertstoffabfälle würde im Vergleich zur Privatwirtschaft wohl kaum zu Effizienzsteigerungen führen.“

Nach einer Meldung der Südwestpresse wird Innenminister Strobl nach dem Abgang von Staatssekretär Jäger künftig nicht mit einem, sondern mit zwei Staatssekretären arbeiten. Der bisherige Amtschef Julian Würtenberger wird zum verbeamteten Staatssekretär befördert, der aktuelle Landtags-Vizepräsident Wilfried Klenk wechselt als weiterer Staatssekretär ins Innenministerium. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Benennung von zwei Staatssekretären als Ersatz für den nach Berlin geflohenen Staatssekretär Jäger treibt die Landesregierung die Kosten für die eh schon zu kopflastige Spitze der Landesverwaltung weiter in die Höhe. Künftig sieht man die Regierung vor lauter Staatssekretären nicht mehr. Dem Steuerzahler kommt dies teuer zu stehen.“

 

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Das erwartbare Urteil geht auf die Kappe der Großen Koalition in Berlin, die es nicht geschafft hat, in der letzten Legislaturperiode eine sinnvolle Neuregelung der Grundsteuer zu verabschieden. Jetzt drängt die Zeit.

Erstes Ziel muss die Aufkommensneutralität der Neuregelung sein, und zwar nicht nur unter dem Strich für die Kommunen, sondern auch für die Steuerpflichtigen, also Eigentümer und Mieter, die die Grundsteuer über die Umlegung auch zahlen. Große Ausschläge müssen vermieden werden.

Dazu sind die bisher vorliegenden Vorschläge komplizierte Bürokratiemonster; hier muss es deutlich einfacher gehen.“

 Zur Berichterstattung, wonach das Land Baden-Württemberg bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung hinterherhinke, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es zeigt sich wieder einmal, dass der Innen- und Digitalisierungsminister Strobl mit seinem Regierungsamt überfordert ist, so wie beim Outing verdeckter Ermittler, beim Versagen bei der Polizeireform oder beim Brechen des CDU-Wahlversprechens, 1500 zusätzliche Polizisten in dieser Legislaturperiode einzustellen. Nun hat er nicht die nötige Kraft aufgebracht, das Land Baden-Württemberg frühzeitig und nachhaltig auf die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung vorzubereiten. Es reicht nicht, einmal darauf hinzuweisen und den Ministerien ein Gesprächsangebot zu unterbreiten. Vor allem, wenn das Land sich bei nicht fristgerechter Umsetzung möglichen Klagen gegenüber sieht. Die Verwaltungsbehörden stehen schon in den Startlöchern, aber die Ministerialbürokratie kriegt die Richtlinienumsetzung nicht auf die Reihe – ein weiterer Punkt für die rasant länger werdende grün-schwarze Pannenliste.”

 

Zur heutigen Aktenübergabe durch das MWK sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Zulagen Ludwigsburg, Nico Weinmann:

„Ich muss mittlerweile davon ausgehen, dass die Ministerin aktiv Vertuschung betreibt und aus schlechtem Gewissen die Arbeit des Untersuchungsausschusses vorsätzlich hintertreibt“, so der Fraktionsvorsitzende Rülke.

Der Obmann im Untersuchungsausschuss Weinmann ergänzt: „Die heutige Aktenlieferung ist symptomatisch für das Verhalten des Ministeriums gegenüber dem Untersuchungsausschuss. Die nachlässige Erfüllung der im Untersuchungsausschussgesetz festgelegten Pflichten und die mangelnde Ernsthaftigkeit begleiten uns bereits während der über einjährigen Arbeit. Diesmal ist es nicht der Schutzschild der exekutiven Eigenverantwortung, der bewirkt, dass dem Ausschuss Informationen vorenthalten werden. Diesmal ist es ein gleichgültiges ministeriales Schulterzucken mit dem Hinweis, man habe gesucht und nicht gefunden. Hempels Sofa scheint dagegen ein Hort der Ordnung!“

Zur Meldung, wonach die Stadt Karlsruhe die Einrichtung eines Drogenkonsumraums plane, um Schwerstabhängige von der Straße zu bringen, hygienische Rahmenbedingungen und einen niederschwelligen Zugang zu Beratungs- und Hilfsangebote zu schaffen, jedoch trotz Unterstützung des Landes-Sozialministeriums bisher keine positiven Signale aus dem CDU-geführten Justiz- und Innenministerium erhalte, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Ich fordere die CDU auf, in der Drogenhilfe endlich aus dem Bremserhäuschen zu kommen. Ich habe den Eindruck, dass sie die Probleme der Menschen und im öffentlichen Raum nicht ernst genug nimmt und meint, nach einer Vogel-Strauß-Politik vorgehen zu können. Es nützt aber nichts, die Augen vor der Realität zu schließen. So wie sich die CDU seinerzeit mit der Diamorphin-Behandlung viel zu lange geziert hat, scheint nun wieder eine Hängepartie auf dem Rücken der Betroffenen zu drohen. Es geht hier um Hilfen für schwerstabhängige Menschen und auch um ein Stück Prävention. Denn niemand kann Interesse an unhaltbaren Zuständen auf öffentlichen Plätzen, Spielplätzen oder Toiletten haben, wenn dort gebrauchte Spritzen umherliegen. Und es geht auch um die Wahrung der Würde der Menschen, die am Abgrund stehen. Wer glaubt, es ginge um die Verharmlosung des Drogenkonsums oder gar den Einstieg in eine Legalisierungsdebatte liegt völlig daneben. Wer schwerstabhängigen Menschen helfen möchte, muss jedoch zunächst einmal die Realität zur Kenntnis nehmen und dann Hilfsangebote schaffen.“

Zum Streit zwischen dem SPD-geleiteten Bundesumweltministerium und dem CSU-geführten Bundesverkehrsministerium über Standorte von Messstationen zur Luftqualität sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium hat völlig Recht. Es gibt keinen Zwang, die Luft am schmutzigsten Ort zu messen und diesen Wert dann absolut zu setzen. Vielmehr sollte das Ziel sein, realistische Durchschnittswerte zu erhalten.“ Laut Rülke seien außerdem die Grenzwerte fragwürdig. „Ein Grenzwert von 40 Mikrogramm im Verkehr, wenn am Arbeitsplatz bis zu 950 Mikrogramm möglich sind – das verstehe, wer will.“ Die fragwürdigen Grenzwerte seien höchstens Wasser auf die Mühlen des grünen Landes-Verkehrsministers Winfried Hermann. Rülke: „Hermanns ideologische Verblendung gipfelt nun in seiner Behauptung, das Bundesverkehrsministerium sei zuständig für saubere Autos. Wenn es nach Hermann ginge, dann würde der Staat Autos bauen. Dabei sollte er inzwischen bemerkt haben, dass seine industriepolitischen Vorstellungen eher in die DDR passen als nach Baden-Württemberg. Im Übrigen ist es höchste Zeit, dem unsäglichen Abmahnverein einer sogenannten ‚Deutschen Umwelthilfe‘ das Handwerk zu legen“, so Rülke.

Zu den Aussagen der Polizeigewerkschaft, wonach die 1500 zusätzlichen Stellen bei der baden-württembergischen Landespolizei in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erreichen seien, sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun bestätigen sich die Warnungen der FDP der letzten beiden Jahre. Die Infrastruktur und die Ausbildungskapazitäten der Landespolizei reichen gar nicht aus, um das 1500er Ziel in dieser Legislaturperiode überhaupt zu erreichen!“ Es sei von vornherein klar gewesen, dass die von der FDP angestrebte Zahl 1000 realistisch war und die 1500 aus dem Koalitionsvertrag bzw. dem CDU-Wahlprogramm reiner Wahlbetrug. Besonders verwerflich sei in diesem Zusammenhang, dass Innenminister Strobl einerseits ständig Erfolgsmeldungen verbreite, die völlig an der Realität vorbei gingen und andererseits nichts tue, um die bitter notwendigen Ausbildungskapazitäten und Ausbildungsvoraussetzungen zu verbessern.

Zur heute publik gewordenen Absolventenbefragung durch die Deutsche Steuergewerkschaft, wonach an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen nahezu jeder Absolvent während seines Studiums Unregelmäßigkeiten bei mindestens einer Prüfung erlebt hat, sagt der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“, Nico Weinmann:

„Die Steuerfakultät der Verwaltungshochschule wird zunehmend zum Sorgenkind. Die zuständigen Ministerinnen für Wissenschaft und Finanzen sind nun dringend aufgerufen, den schweren Vorwürfen der Studierenden und Absolventen nachzugehen. Mit zahllosen Anträgen und einem Besuch vor Ort haben wir uns bereits ein Bild zu machen versucht. Mit fast jeder neuen Woche tut sich nun ein neuer Abgrund auf. Der Hochschule hätte ich es gerne gegönnt, abseits der Fragen rund um die Alimentation von Lehrkräften zur Ruhe zu kommen. Das Fazit der Steuergewerkschaft aus deren letztjähriger Umfrage, wonach der Verwaltungshochschule praktische Funktionsunfähigkeit attestiert wird, zeigt aber, dass wir noch weit entfernt sind von dem gewünschten Zustand vor Ort, der einer Kaderschmiede für die Landesbeamten in Baden-Württemberg gerecht würde.“

Zum Start des neuen Förderjahres des Landeswohnraumförderprogramms sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Mit einigen Änderungen ging nun die Wohnraumförderung des Landes in eine neue Förderperiode. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Wohnungsbaupolitik des Landes noch im Winterschlaf schlummert. Die wohl dringendsten Themen, um den Wohnungsbau weiter anzukurbeln, sind nämlich die erforderlichen baureifen Flächen und eine entrümpelte Landesbauordnung. Ein schlüssiger Entwurf für eine Novellierung der Landesbauordnung fehlt weiterhin, wohl weil die Grünen nicht auf ihre ideologischen Ankerpunkte Dachbegrünung und überdachte Fahrradstellplätze verzichten wollen. Beim Flächenbedarf herrscht ministerielle Ideenlosigkeit. Wie in meiner aktuellen Anfrage zum Thema nachzulesen steht, soll es den Landwirten an den Bestandsschutz ihrer Nutzgebäude innerhalb der Ortschaften gehen. So bekommen wir den Wohnungsbedarf im Land jedenfalls nicht in den Griff, beschneiden aber die Landwirte in ihrem Eigentumsrecht.“

Zur Aussage des Landesverfassungsschutzes, wonach keine legalen Möglichkeiten zur Überwachung der Straßengang Osmanen Germania bestünden, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass sich die Bande politisiert, ist nicht nur aus aktuellen Medienberichten ersichtlich, sondern zeigt auch den Einfluss der AKP und UETD. Wenn dem türkischen Präsidenten Erdogan persönlich, wie im aktuellen „Spiegel“ berichtet,  über die Umtriebe der UETD beziehungsweise der Osmanen in Deutschland berichtet wird, dann täte das Landesamt für Verfassungsschutz gut daran, sich nicht kleinkariert hinter überholten Lageeinschätzungen zu verstecken, sondern das zu tun, wofür die Verfassungsschützer bezahlt werden: Nämlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor den Unterwanderungen des Herrn Erdogan zu schützen. Denn die aktuellen Beobachtungen legen nahe, dass die Rocker als Polit-Hooligans und politischer Arm Erdogans in Deutschland eingesetzt werden, deren gezielte Angriffe gegen Kurden unseren Staat seines Gewaltmonopols berauben.“

Zur Ankündigung von CDU-Fraktionschef Reinhart, die laufende Geldleistung für die Tageseltern zu erhöhen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Wir Freie Demokraten freuen uns über die späte Einsicht der CDU-Fraktion. Es ist schließlich noch nicht lange her, genauer gesagt ein gutes Jahr, da wollte Grün-Schwarz die Mittel für die Qualifizierung der Tageseltern kürzen. Und es ist auch noch nicht lange her, genauer gesagt ein knappes halbes Jahr, da beerdigten Grüne und CDU ihr im Koalitionsvertrag vereinbartes Vorhaben, mit dem ‚Kinder-Bildungs-Pass (KiBiPa)‘ das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu machen – ohne anzugeben, wofür sie die dafür vorgesehenen 84 Millionen Euro jährlich nun stattdessen ausgeben wollen. Die Anträge der FDP-Fraktion, hiermit vor allem auch die Tageseltern besser zu bezahlen, scheiterten an den Regierungsfraktionen. Wollen Grüne und CDU statt eines fortgesetzten Schlingerkurses im frühkindlichen Bereich nun konsequent handeln, sollten sie bei ihren Finanzplanungen aber auch die Tageseltern-Qualifizierung zu berücksichtigen, die der Tageselternverband von 160 auf 300 Stunden ausbauen will. Viele Eltern schätzen den persönlichen und familiären Charakter der Tagespflege, und viele Berufstätige sind auf die Flexibilität angewiesen, die die Betreuung bei einer Tagesmutter oder -vater bietet. Da das Land meistenteils für die Kosten der Erzieherausbildung aufkommt, wäre es im Sinne der Gleichwertigkeit der Betreuungsformen nur konsequent, wenn bei der Tageseltern-Qualifizierung gleichermaßen verfahren würde.“