Zur heutigen Aussage der Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, wonach die Potentiale der Gebäudeaufstockungen zur Schaffung von mehr Wohnraum im Land genutzt werden sollen, sagte die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Es ist richtig, dieses Potential anzugehen und zu fördern. Zumindest bei größeren Mehrfamilienhäusern ist das jedoch eine teure Maßnahme, die zudem auf Widerstand bei den Mietern stoßen wird. Sie ersetzt nicht die Notwendigkeit, dass die Landesregierung endlich  von ihrem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel der „Netto-Null“ im Flächenverbrauch Abschied nimmt und damit ermöglicht, zusätzliches Bauland bereitzustellen.“

Nach einem Online-Bericht auf Schwaebische.de vom 13.03.2018  und einem Bericht in der Schwäbischen Zeitung vom 14.03.2018 haben die öffentlichen Aussagen von Innenminister Strobl zum Einsatz verdeckter Kräfte in Sigmaringen dazu geführt, dass diese monatelang geplante Polizeiaktion „auf Eis“ gelegt werden musste. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Sollte der Bericht in der Schwäbischen Zeitung zutreffen, so ist klar erkennbar, dass Innenminister Strobl in seinem Amt fehl am Platze ist. Daher fordere ich für den Fall, dass der Bericht der Zeitung zutrifft, den Rücktritt des Innenministers!“

Das Thema Digitalisierung von Schulen wird auf Initiative der SPD und FDP/DVP im Bildungsausschuss diesen Donnerstag öffentlich behandelt. Die beantragte Anhörung versuchen die Regierungsfraktionen jedoch vehement zu verhindern. „Der Unwille von Grün-Schwarz beschränkt sich leider nicht nur auf eine gemeinsame Anhörung von Sachverständigen“, resümiert SPD-Fraktionsvize Dr. Stefan Fulst-Blei und kritisiert weiter: „Diese Landesregierung liefert bis jetzt nichts als leere Versprechungen und virtuelle Luftschlösser, wenn es um den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen geht.“ Erst vor wenigen Tagen war mit dem verpatzen Start der Bildungsplattform ELLA ein weiteres grün-schwarzes Prestigeprojekt den Bach runter gegangen.

 

„Entweder haben wir es hier mit einer Verzögerungstaktik zu tun oder Grüne und CDU sind nicht einmal mehr zu einer Terminabsprache fähig“, moniert auch der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, nachdem über Tage versucht wurde, die Regierungsfraktionen ins Boot zu holen und damit die nötige Mehrheit zu akquirieren. Für Fulst-Blei wäre ein offenes Gespräch mit den drei Kommunalen Landesverbänden und Vertretern der freien Schulen ein wichtiger erster Schritt: „Statt möglichen Kritikern den Mund zu verbieten, sollte Grün-Schwarz endlich den Dialog suchen.“ Da bereits alle beteiligten Verbände ihr Kommen zugesagt haben, steht für Kern fest: „Wenn Grün-Schwarz den anwesenden Expertinnen und Experten wirklich das Wort verwehrt, wäre das nicht nur ein Affront, sondern ein weiteres Zeichen dafür, dass diese Regierung ihre Verantwortung gegenüber den Schulen nicht besonders ernst nimmt.“

 

Nach Pressemeldungen und einer Zumeldung von Innenminister Strobl wurden heute bundesweit Objekte im Zusammenhang mit dem Osmanen Germania Boxclub durchsucht, in Baden-Württemberg acht Objekte in den Regierungsbezirken Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg. Nach seiner Zumeldung  verfolgt Innenminister Strobl eine „Null-Toleranz-Strategie gegen Rocker und rockerähnlichen Gruppierungen“. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das bundesweite Engagement gegen den Osmanen Germania Boxclub ist wichtig. Es ist gut, dass auch die Polizei in Baden-Württemberg offensiv gegen den Boxclub vorgeht.

Was uns auch mit Blick auf die  Null-Toleranz-Strategie des Innenministers zum Osmanen Germania Boxclub allerdings fehlt, ist eine entsprechend klare Haltung gegen das mit den Osmanen Germania in Verbindung stehende Netzwerk aus der Union Europäisch Türkischer Demokraten (UETD), dem türkischen Geheimdienst MIT und der DITIB. Seit geraumer Zeit gibt es handfeste Belege, dass dieses Netzwerk als fünfte Kolonne Erdogans die innere Sicherheit unseres Landes gefährdet. Die große Gemeinschaft der Türken in Deutschland soll zur Unterstützung der nationalistischen und teilweise islamistischen Interessen Erdogans eingesetzt werden, wie zuletzt die Kriegspropaganda von DITIB zeigte.

Deshalb ist es völlig unverständlich, dass die Landesregierung weiter mit DITIB kooperiert und das SPD-geführte Außenministerium wieder die Nähe zu Erdogan sucht. Die Kooperation mit DITIB gehört beendet, Polizei, Verfassungsschutz und die Justiz aktiviert.“

Zur Bestellung von Dr. Michael Blume zum Antisemitismusbeauftragten der Landesregierung sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Fraktion gratuliert Herrn Dr. Blume zur Benennung zum Antisemitismusbeauftragten der Landesregierung. Wir werden ihn bei seiner Arbeit unterstützen.

Gesellschaft und Politik sind im Kampf gegen den Antisemitismus verstärkt gefordert, denn die hässliche Fratze des Antisemitismus erhebt ihr Haupt wieder stärker in Deutschland als wir uns dies vor Jahren noch vorstellen konnten. Neben dem bekannten Antisemitismus rechtsextremer Gesinnung hat uns der traditionelle Antisemitismus aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus Nordafrika erreicht. Gleichzeitig zieht mit der AfD eine Partei in die Parlamente, die Antisemiten in ihren Reihen nicht nur duldet, sondern sie mit höchsten Ämtern betraut.“

Zur Veröffentlichung einer aktuellen Studie zu den Folgekosten des Brexits im Handel  sagte der außenwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Nach dem Handelskrieg mit den USA bedroht nun der Brexit die exportorientierte Wirtschaft in Baden-Württemberg. Im schlimmsten Fall droht ein Zurückfallen auf die Regelungen der Welthandelsorganisation WTO. Bereits im vergangenen Jahr habe ich davor gewarnt, dass insbesondere die Firmen mit Niederlassungen in Großbritannien Probleme bekommen können. Das wird den Mittelstand unmittelbar hart treffen. Der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr mit für Baden-Württemberg essentiellen Handelspartnern ist derzeit massiv in Gefahr.

Mit dem Verlassen des gemeinsamen Binnenmarktes wird Großbritannien wahrscheinlich auch Zölle und weitere Handelsbarrieren verknüpfen, die gerade die hiesige Wirtschaft zu spüren bekommen wird. Ich erwarte von unserer Landesregierung, dass sie im Interesse der baden-württembergischen Unternehmen alle Einflussmöglichkeiten auf die Bundesregierung nutzt, um auf ein positives Ergebnis hinzuwirken.

Zur Meldung, wonach die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft im Rahmen einer gemeinsamen Landespressekonferenz darauf hingewiesen haben, dass die ambulanten Patienten Einschränkungen hinnehmen müssten sowie die Eckpunkte eines Masterplans hausärztliche Versorgung vorgelegt, sowie auf die Verwerfungen im Solidarsystem zu Lasten der baden-württembergischen Krankenhäuser hingewiesen haben sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Bund und Land müssen den Weckruf von Kassenärztlicher Vereinigung und baden-württembergischer Krankenhausgesellschaft ernst nehmen. Es ist jetzt fünf vor zwölf für die Sicherstellung einer guten Versorgung auch in Zukunft. Es muss nun darum gehen, die richtigen Weichen zu stellen und sich nicht in Nebenschauplätzen zu tummeln, wie das die neue Bundesregierung mit der Kommission zur Frage einheitlicher Gebührenordnungen oder Ausdehnung der Aufgaben von Terminservicestellen angeht. Das Land soll die Anzahl von Medizinstudienplätzen erhöhen. Es muss dringend an einem Masterplan Bürokratieabbau gearbeitet werden. Es ist nicht mehr länger haltbar, dass ein Arzt sich mit rund 80 Formularen herumschlagen muss. Die Chancen der Digitalisierung sind auch hier endlich beherzt anzugehen. Neue Versorgungsformen entstehen und geben Antworten auf die Frage der Vereinbarkeit von Arztberuf und Familie. Nur über eine Wiederherstellung der Attraktivität des Arztberufs kann es gelingen, dass es auch in Zukunft im Land eine flächendeckende hochwertige Versorgung gibt. Ich begrüße sehr, die im Masterplan hausärztliche Versorgung vorgestellten Initiativen. Im Hinblick auf die Krankenhäuser sage ich seit Langem, dass es nicht angehen kann, dass wir aus Baden-Württemberg in das bundesweite Solidarsystem deutlich mehr einzahlen und am Ende unsere Kliniken aufgrund des höheren Kostenniveaus im Land schlechter aufgestellt sind als die Nehmerländer. Diese Verwerfungen müssen endlich zum Beispiel durch Regionalfaktoren ausgeglichen werden.“

Zur Rechtfertigung der Bekanntgabe verdeckter Ermittlungen der Polizei gegen kriminelle Ausländer in Sigmaringen durch Innenminister Strobl sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Verteidigung von Strobl ist hanebüchen. In seiner Pressemitteilung spricht der Innenminister  von verdeckten Kräften des Landeskriminalamts. Damit ist klar, dass es sich um verdeckt arbeitende Ermittler handelt. Diese Polizisten aber, die nicht als Polizeibeamte erkennbar in Sigmaringen eingesetzt werden sollten, hat Innenminister Strobl nun geoutet“

Mehrere Hundert Bürgerinnen und Bürger sind am Samstag der Einladung der FDP/DVP-Fraktion zur Veranstaltung „Wölfe in Baden-Württemberg – Eine Diskussion zwischen Naturverklärung und Panikmache“ gefolgt. Im Landtag diskutierten sie mit dem Landesjägermeister, Dr. Jörg Friedmann, dem Geschäftsführer des Landnutzerverbandes „Forum Natur Brandenburg“, Gregor Beyer, sowie mit dem Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, und dem für Naturschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Andreas Glück, über den Umgang mit dem zurückkehrenden Raubtier.

Bullinger wies darauf hin, dass Baden, Württemberg und Hohenzollern nur 3 Millionen Einwohner hatten, als die letzten Wölfe im neunzehnten Jahrhundert geschossen wurden. Heute seien es aber fast 11 Millionen Einwohner mit einer engmaschigen Verkehrsinfrastruktur und Landnutzung. „Vor diesem Hintergrund muss sowohl aus Sicht des Tiers als auch aus Sicht des Menschen die Frage erlaubt sein, wo und auf welche Weise können wir dem Wolf überhaupt Lebensräume anbieten, ohne dass es zu ständigen Konflikten kommt“, sagte Bullinger. Die Ankündigungen der neuen Bundesregierung zum Wolfsmanagement im schwarz-roten Koalitionsvertrag bezeichnete Bullinger als „Hoffnungsschimmer“. Inwieweit diesen Aussagen auch eine baldige Umsetzung folgen werde, bleibe aber abzuwarten.

Jörg Friedmann vom Landesjagdverband kritisierte, in der Diskussion über den Wolf fehle es oftmals an Wissen über ökologische Zusammenhänge und Wechselwirkungen. „Man darf eine Tierart niemals isoliert betrachten“, forderte der Landesjägermeister. Es passe nicht zusammen, einerseits die Ausbreitung des Hirschs in Baden-Württemberg auf wenige ausgewiesene Rotwildgebiete zu begrenzen und andererseits den Wolf ohne Einschränkungen auf der vollständigen Fläche des Landes willkommen zu heißen. Denn das Rotwild zähle in anderen Ländern zur Hauptbeute des Wolfs. Auch werde die Rückkehr des Wolfs das Verhalten des Schalenwilds verändern. Die Schwarzwildbejagung werde dadurch schwieriger. Wer zudem einer unkontrollierten Ausbreitung des Wolfs das Wort rede, bringe die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Gefahr. Denn diese werde in Baden-Württemberg nicht zuletzt von vielen Nebenerwerbslandwirten betrieben, die sich keine teuren Herdenschutzmaßnahmen leisten könnten. Scharfe Kritik übte Friedmann an der Uneinigkeit der grün-schwarzen Landesregierung. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) dürfe nicht, wie jüngst verkündet, im Alleingang Managementmaßnahmen mit benachbarten Ländern abstimmen, ohne diesbezüglich vorab Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) zu konsultieren. Die Ausgrenzung von Landwirten und Jägern durch den grünen Umweltminister bei diesem Thema sei nicht hinnehmbar. Des Weiteren kritisierte Friedmann die jüngste Vereinbarung der Umweltministerien von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, genehmigte Abschüsse nur durch spezielle Einsatzteams der Länder durchführen zu lassen. Dies grenze die Jagdausübungsberechtigten in den Revieren aus und untergrabe das Recht am Grundeigentum. Auch Gregor Beyer plädierte dafür, in solchen Fällen zuerst die örtlichen Jäger anzufragen.

In seinem Vortrag berichtete Beyer von den alltäglichen Problemen mit Wölfen im Osten. Baden-Württemberg befinde sich verglichen mit Brandenburg noch ganz am Anfang der Entwicklung, müsse andererseits aber auch nicht jeden Fehler wiederholen, den Brandenburg beim Umgang mit dem Tier schon gemacht habe. Wichtig sei daher, sich rasch von „drei Märchen“ zu verabschieden. Als erstes Märchen bezeichnete Beyer die Behauptung, der Wolf sei in Deutschland ausgestorben gewesen und müsse in Europa wegen eines ungünstigen Erhaltungszustands noch immer besonders streng nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt werden. „Der Wolf war in den neuen Ländern faktisch nie ausgestorben, in der DDR wurde nur jeder einzelne Wolf rigoros geschossen“, stellte Beyer klar, der ausdrücklich hinzufügte, dass dies heute keine vernünftige Handlungsmöglichkeit darstelle. Zudem gebe es zwischen den Wolfsbeständen im Norden, Osten und Süden Europas durchaus einen nachweisbaren genetischen Austausch.

Das zweite Märchen sei, dass der Wolf, vor allem Menschen gegenüber, ein scheues Tier sei. Beyer präsentierte dazu einen Flyer der Regierung des amerikanischen Staates Alaska zum Umgang mit Wölfen, in dem unter anderem davor gewarnt wird, Kinder allein an Bushaltestellen warten zu lassen und in Wolfsgebieten ohne größere Gruppe wandern zu gehen. „Weder ist der normale Wolf von Natur aus scheu, noch gibt es spezielle Problemwölfe mit unnormalem Verhalten. Vielmehr wird jeder Wolf mit seinem natürlichen Wolfsverhalten zu einem Problem, wenn aus seiner Sicht Zeit, Ort und Gelegenheit stimmen“, sagte Beyer. Niemand müsse deshalb in Panik verfallen, aber der Wolf habe nun einmal keine genetisch bedingte Scheu vor dem Menschen, sondern müsse diese immer wieder beigebracht bekommen. „Wenn er, wie im brandenburgischen Rathenow geschehen, tagelang durch den Vorgarten einer Kindertagesstätte streift, dann muss man ihm eben mit geeigneten Mitteln klarmachen, dass er dort nichts verloren hat“, forderte Beyer. Als „drittes Märchen“ nannte Beyer die Behauptung, der Wolf greife sich in der Regel nur Wildtiere, aber nur ganz selten Haus- oder Nutztiere. „Der Wolf ist letztlich auch nur ein fauler Hund“, sagte Beyer. Es sei für das Raubtier unlogisch, sich bei der Jagd auf schnelle Wildtiere zu verausgaben, wenn es sich einfach auf einer umzäunten Weide bedienen könne. In Brandenburg und Sachsen gehörten Risse an Schafen, Rindern, Reitpferden und inzwischen sogar Hunden zur Tagesordnung.

Andreas Glück, der anschließend die Diskussion mit dem Publikum im bis auf den letzten Platz gefüllten Plenarsaal moderierte, stellte fest, dass Baden-Württemberg inzwischen kein „Wolfserwartungsland“ mehr sei, sondern ein „Wolfsland“. In ihrer Stellungnahme zur Kleinen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion, „Amtliche Wolfsstatistik in Baden-Württemberg“, Drucksache 16/3477, habe die Landesregierung jüngst geantwortet, dass es zwischen Juni 2015 und Januar 2018 schon 20 amtlich bestätigte Wolfsnachweise gegeben habe, darüber hinaus mehrere Hundert unbestätigte Sichtungen von Wölfen. Die grün-schwarze Landesregierung solle den Wolf daher nicht nur in ihr Wildtier-Monitoring aufnehmen, sondern die Tierart, wie schon die ebenfalls streng geschützten Arten Luchs und Auerhuhn, mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagement aufnehmen. Zudem forderte Glück die Landesregierung auf, eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild auf den Weg zu bringen, um bestehendes Recht zusammenzufassen, Zuständigkeiten zu klären und Verfahrensabläufe in konkreten Gefahrensituationen zu beschleunigen. Auch müsse es klare Schadensregelungen geben, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsangriffen die Flucht von der Weide ergreifen. „Wir werden Grüne und CDU bei all diesen offenen Fragen aus der Opposition heraus antreiben. Denn das bisherige Larifari der Landesregierung wird der Situation und den Betroffenen in den ländlichen Räumen nicht gerecht“, sagte Glück abschließend.

Zur Meldung, Innenminister Strobl habe mit seiner Bekanntgabe verdeckter Ermittlungen den Groll der Deutschen Polizeigewerkschaft auf sich gelenkt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Empörung des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft Kusterer ist richtig. Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, wenn ein Innenminister über geplante verdeckte Ermittlungen an einem bestimmten Ort in den Medien berichtet. Offensichtlich geht es dem Innenminister Strobl bei seinem Handeln nicht um den polizeilichen Erfolg und den Schutz der Bevölkerung, sondern um seine Profilierung in den Medien. Dieser Geheimnisverrat auf höchster Ebene verlangt eine parlamentarische Befassung und lässt einmal mehr daran zweifeln, dass Strobl der richtige Mann für das Amt des Innenministers ist.“

 

Zur Vorstellung einer Studie zur Berufszufriedenheit von Schulleitungen durch den Verband Bildung und Erziehung (VBE) sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Freiheitsruf der Schulleitungen ist nicht zu überhören. Als Belastungsfaktor Nr. 1 geben die baden-württembergischen Schulleiterinnen und Schulleiter in der Studie des VBE das stetig wachsende Aufgabenspektrum an, genauer gesagt 92 Prozent der Befragten. An zweiter Stelle folgt bei 87 Prozent der Befragten die Unzufriedenheit darüber, dass Politiker bei ihren Entscheidungen den tatsächlichen Schulalltag nicht ausreichend beachten. Dies bestätigt uns Freie Demokraten einerseits in unserer Forderung nach verlässlichen Rahmenbedingungen für das Schulwesen, die im Sinne eines Schulfriedens über Legislaturperioden hinaus gelten. Da 94 Prozent der Schulleiterinnen und Schulleiter sehr gern oder eher gern zur Arbeit gehen, ist andererseits mehr Freiheit und Eigenverantwortung für die Schulen und ihre Leitungen ein Gebot der Stunde. Statt den Schulen einseitig immer mehr Aufgaben zu übertragen, sollte jede Schule ein transparent, fair und auskömmlich berechnetes Budget nach folgendem Muster erhalten: 100 Prozent für den Pflichtunterricht plus X als Reserve gegen Unterrichtsausfall oder für ein eigenes Profil. Nicht zuletzt sollten Schulen und Schulleitungen die Möglichkeit bekommen, sich Entlastung von Verwaltungsaufgaben zu verschaffen. Dass die Kultusministerin nun in einem Schulversuch verpflichtende Ganztagsgrundschulen mit Verwaltungspersonal unterstützen will, ist für diese erfreulich. Doch es bedarf eigentlich keines Schulversuchs, um festzustellen, dass alle Schulen und Schulleitungen eine solche Unterstützung gut gebrauchen könnten. Zudem mahnt der VBE in diesem Zusammenhang flexible Lösungen für kleinere Schulen an. So wünschen sich in der Studie 91 Prozent der Befragten mehr Anrechnungsstunden, damit Aufgaben delegiert werden können. Die FDP-Fraktion hat jüngst einen Antrag zur Entlastung der Schulleitungen eingebracht. Auf die Antwort der Landesregierung sind wir gespannt.“

Als „mutig, ausgerechnet von der Landes-CDU“ bezeichnete es der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke, den Koalitionsvertrag der von ihr als „GroKo“ bezeichneten schwarz-roten Koalition auf Bundesebene in einer Debatte zu thematisieren. „Sie müssen feststellen, dass Sie weder personell noch inhaltlich in dieser Koalition etwas erreicht haben“, so Rülke an die Adresse der CDU-Landtagsfraktion gewandt

Rülke resümierte, dass der scheidende bayerische Ministerpräsident Seehofer neben den drei CSU-Ministerien der Bundeskanzlerin Merkel nach Torschluss  noch eine Staatsministerin für Digitalisierung aus dem Kreuz geleiert hätte. „Diese Nenn-Staatsministerin für Integration ist in der Tat nicht mehr wert als eine Staatssekretärin, die die gesamte personelle Bilanz der Südwest-CDU darstellt!“, so Rülke.

Er stellte fest, dass die CSU mit dem Verkehrsministerium und der Digitalisierung über sämtliche Kompetenzen im Innovationsbereich verfüge. „Und wofür ist die CDU Baden-Württemberg zuständig? Für Integration! Herr Strobl, vielleicht gelingt es Ihrer Integrationsstaatsekretärin ja, Sie und Ihre Landespartei in den nächsten vier Jahren wieder in die Gunst der Kanzlerin zu reintegrieren!“ so Rülke wörtlich.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag stellte Rülke fest, dass für die Digitalisierung für die gesamte Legislaturperiode nur 3,5 Milliarden Euro vorgesehen seien, wohingegen die Rentenpläne dieser „GroKo“ bis 2030 die Steuer- und Beitragszahler über 100 Milliarden Euro kosteten.

Rülke wies auf mehrere gebrochene Wahlversprechen hin. So hätte der damalige Bundesfinanzminister Schäuble in der „Bild am Sonntag“ vom 3.12.2017 festgestellt, dass Steuersenkungen von 15 Milliarden Euro im Jahr möglich seien, was insgesamt 60 Milliarden in der Legislaturperiode entsprächen. „Und was ist da herausgekommen? 10 Milliarden Euro Entlastung beim Solidaritätszuschlag und weitere Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger durch eine neue ‚Grundsteuer C‘ sowie die geplante Abschaffung der Abgeltungssteuer für Zinseinkünfte“, kritisierte Rülke.

Als weiteres Beispiel für ein gebrochenes Versprechen nannte Rülke die verneinende Antwort der Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzenden Merkel  bei der Internet-Wahlplattform „#Deine Wahl“ auf die  Frage, ob der Steuerzahler für die die insolvente Fluggesellschaft AIR Berlin gerade stehen muss. „Sonst hätten wir diesen Überbrückungskredit gar nicht geben dürfen“ sei die damalige Antwort Merkels gewesen. „Und was ist das Ergebnis?“ fragte Rülke und gab die Antwort:  „200 Millionen Euro der Steuerzahler sind weg!“

Vergleichbares attestierte Rülke Merkel bei der Frage der sogenannten „Mietpreisbremse“. Hier erinnerte er an eine Aussage Merkels  gegenüber der Agentur reuters am 16.8.2017:

„Die Mietpreisbremse haben wir gemacht, okay. Aber es hat sich gezeigt, dass sie das Problem nicht löst.“ Im Koalitionsvertrag vereinbart hätte sie nach Aussage Rülkes genau das Gegenteil, nämlich eine Verschärfung dieser Mietpreisbremse.

Rülke zitierte das Mitglied im Sachverständigenrats der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Lars Feld, der dem  Koalitionsvertrag attestierte, er strotze nur so vor Instrumenten aus der sozialistischen Mottenkiste, die es bereits in der Vergangenheit gab, die wegen Unwirksamkeit wieder abgeschafft wurden und die man jetzt wieder als Innovation einführe, wie beispielsweise das Baukindergeld.

Und der nicht minder  namhafte Ökonom Clemens Fuest erklärte in einem dpa-Interview vom Montag dieser Woche, dass er die Zusage einer Erhöhung der deutschen Zahlungen an die EU ohne Gegenleistungen für „katastrophal“ halte. Dieses Programm könne man, so zitierte Rülke wörtlich, „wegschmeißen und neu machen“.

„Wegschmeißen und neu machen kann man den gesamten Koalitionsvertrag dieser Großen Koalition“, so Rülke und kritisierte abschließend scharf: „Dieser Vertrag ist ein ‚weiter so!‘, das Deutschland nicht voranbringt. Wegschmeißen und neu machen, Herr Strobl, kann man auch das, was Sie für die CDU in Baden-Württemberg herausgeholt haben. Mittlerweile ist das Saarland, das in Baden-Württemberg nicht einmal als Landkreis durchginge, in der CDU dreimal so einflussreich wie der Landesverband Baden-Württemberg!“

In einer aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „Die ‚Tafel‘ – eine deutsche Erfolgsgeschichte auch in Baden-Württemberg“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck

„An erster Stelle der Diskussion steht für mich der Dank an die bundesweit über 50.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Tafelläden. Diese nehmen nicht immer einfache Aufgabe zum Wohle von Menschen wahr, die über ein eingeschränktes Budget verfügen und froh an diesen ergänzenden Angeboten sind. Denn so können sie sich Freiräume für anderweitige Interessen schaffen. Die Tafeln sind auch in Baden-Württemberg ein großer Erfolg. Seit 1995 gibt es diese und wir haben derzeit rund 180 Läden vor Ort. Wer meint, einzelne Vorkommnisse der jüngeren Zeit zur Bedienung von Ressentiments benutzen zu müssen, kann einem nur leidtun. Klar ist: wer sich nicht benehmen kann, hat in einem Tafelladen nichts zu suchen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt. Es ist beschämend, wenn die Situation für Symbolpolitik genutzt wird. Weder ist Alarmismus angezeigt noch die Politik eines erhobenen Zeigefingers aus einer Warte vermeintlicher moralischer Überlegenheit heraus. Ich fordere, dass von der heutigen Debatte das Signal ausgeht, dass wir den Tafeln im Land ein Ansprechpartner auf Augenhöhe sein wollen, wenn es um Problemanalyse und die Entwicklung von Lösungswegen geht.“

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Plenum des Landtags erläuterte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Gründe für die Ablehnung des Gesetzeswerks durch die Freien Demokraten. Weinmann:

„Dass für die journalistische Arbeit auch weiterhin nicht die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes gelten, sondern nur die Vorgaben zum Datengeheimnis und zur Datensicherheit, ist richtig. Dieses so genannte ‚Medienprivileg‘ sichert  eine ausgewogene Balance zwischen dem Datenschutz einerseits sowie der Presse- und Informationsfreiheit andererseits. Auch dass zukünftig der Vorstandsvorsitzende der Landesanstalt für Kommunikation im Sinne der Selbstregulierung für die Aufsicht über die Datenverarbeitung ‚zu eigenen journalistischen Zwecken‘ zuständig sein soll, unterstützt die FDP-Fraktion. Allerdings weist die vorgesehene Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ins Landesmedienrecht schwerwiegende Mängel auf, wie der Verband Privater Rundfunkanbieter Baden-Württemberg e. V. (VPRA) darlegt. Beispielsweise werde durch die Übernahme des Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde Unklarheit und Rechtsunsicherheit geschaffen, und eine Aushöhlung des so genannten Medienprivilegs sei nicht auszuschließen. Außerdem sei die Verpflichtung zur Speicherung und zur Übermittlung von Gegendarstellungen sowie von Verpflichtungserklärungen und Beschlüssen zur Unterlassung überzogen, da hier ‚quasi ein Gegendarstellungsrecht bezogen auf personenbezogene Daten‘ entstehen könnte, um den Verband zu zitieren. Dagegen sei die Differenzierung von großen und kleinen Unternehmen beim Verwaltungsaufwand nicht aus der Datenschutzgrundverordnung übernommen worden. Dies wäre jedoch entscheidend gewesen, um kleine Medienunternehmen nicht noch zusätzlich unverhältnismäßig zu belasten. Diese Mängel müssen nach Auffassung der FDP-Fraktion im Rahmen der weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs beseitigt werden. Andernfalls können wir Freien Demokraten diesem Teil des Gesetzentwurfs nicht zustimmen.“

Weinmann wiederholte außerdem die Kritik der FDP-Fraktion an der so genannten Betrauungsnorm des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. „Nach unserer Auffassung ist die Betrauungsnorm einerseits überflüssig, anderseits aber ein mögliches Einfallstor für weitere Wettbewerbsnachteile der privaten Medienunternehmen. Zweifellos sind gemeinsame Anschaffungen von Großgeräten oder der Aufbau gemeinsamer Verwaltungen durch ARD und ZDF sinnvoll und im Sinne des Beitragszahlers wünschenswert. Wettbewerbsrechtlich problematisch könnten aber Kooperationen zu kommerziellen Zwecken wie beispielsweise zum Erwerb und zur Verbreitung von Programmrechten sein. Immerhin finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Pflichtbeiträge. Wenn die Marktmacht der öffentlich-rechtlichen konzentriert wird, könnte sich die Marktposition der privaten Rundfunkanbieter erheblich verschlechtern. Auch schädliche Wechselwirkungen mit anderen geplanten Regelungen zum Beispiel beim Urheberrecht wären nicht auszuschließen. Dabei ist die Betrauungsnorm nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums gar nicht nötig, denn ARD und ZDF könnten auch im Rahmen des geltenden Wettbewerbsrechts kooperieren. Die FDP-Fraktion tritt für Vielfalt und Wettbewerb auf dem Rundfunk- und Fernsehmarkt ein. Einschränkungen und mögliche Bedrohungen dieses Wettbewerbs treten wir entschieden entgegen. Deshalb können wir den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht mittragen“, so Nico Weinmann.

Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die FDP trägt die Aufhebung der Altersgrenze für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte mit.

Im Unterschied zur staatlichen Rente, die mittlerweile jährliche Zuschüsse aus dem Steueraufkommen in Höhe von fast 100 Milliarden Euro erhält, muss die Altersvorsorge der Rechtsanwälte ohne diese Zuschüsse auskommen. Entsprechend wichtig ist die sichere und gewinnbringende Anlage der Beiträge der Rechtsanwälte.  Die verfehlte Europolitik mit ihren Niedrigzinsen erschwert dies ganz erheblich. Versorgungswerke, Bürger und Stiftungen können kaum noch in sichere Geldanlagen investieren, wenn sie ausreichend Erlöse für ihre Renten oder Stiftungszwecke erwirtschaften wollen. Die Politik aus CDU, SPD und Grünen schaut tatenlos zu. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wird dem Bürger sogar noch mehr von den mickrigen Sparerfolgen weggenommen, wenn die Abgeltungssteuer wieder abgeschafft wird und so der normale höhere Steuersatz gilt. Mit Blick auf die Zukunftssicherheit unserer Rentensysteme ist eine Abkehr von der aktuellen Politik des billigen Geldes zwingend erforderlich. Von der neuen Großen Koalition ist hier aber wohl nichts Gutes zu erwarten.“

In der heutigen Debatte über die Europapolitik erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Trump macht eine weiteres Wahlversprechen wahr: America first, auch bei der Handelspolitik. Dabei weiß man aus der Geschichte, das Zölle langfristig allen schaden: Den gebeutelten Importeuren und den vorgeblich geschützten inländischen Produzenten.

Dagegen sind Revanchereaktionen der EU, jetzt Zölle auf Jeans, Harley-Davidson Motorräder und Erdnussbutter zu erhöhen, im wahrsten Sinne des Wortes Peanuts. Sie eskalieren nur und liefern eine Entschuldigung für die USA, mit weiteren Zöllen – wie etwa auf Automobile – zu reagieren. Und das träfe uns in Baden-Württemberg empfindlich.

Jetzt rächt sich die meist faktenfreie Hysterie, die manche Parteien beim Thema CETA Und TTIP noch geschürt haben, und die eine Verabschiedung in der EU verzögerten. Endlich das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada zu ratifizieren ist jetzt genau das richtige Signal: Wir können auch gut und vertrauensvoll mit Anderen zusammenarbeiten. Doch ist weder im Koalitionsvertrag in Berlin das Bekenntnis zu CETA enthalten noch haben die die Landesregierung tragenden Parteien ihre Position geklärt. Nun kann uns das als Exportweltmeister auf die Füße fallen.“

Zu Beginn der Debatte zur gemeinsamen Erklärung der Fraktionen FDP/DVP, Grüne, CDU und SPD mit dem Titel „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ erinnerte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in seiner Rede an  die Verantwortung, die die Deutschen für die massenhafte Ermordung von sechs Millionen jüdischer Frauen und Männer während der NS-Zeit tragen. „Dieses Verbrechen ist ein Tiefpunkt menschlicher Zivilisation“, so Rülke und mahnte:  „Wir heutigen Deutschen müssen uns dieser Verantwortung immer wieder aufs Neue stellen und uns fragen, was aus unserer Verantwortung folgt.“

Die Behauptung Hitlers und seiner Gefolgsleute sei falsch gewesen, die jüdische Bevölkerung sei ein Volk ohne Heimat. Die meisten hätten eine Heimat gehabt, beispielsweise Deutschland. Daraus erwachse die Verpflichtung der Deutschen, Menschen jüdischen Glaubens heute ihren eigenen Staat zu garantieren, stellte Rülke fest. Das hieße nach seinen Worten nicht, dass israelische Politik nicht kritisiert werden dürfe wie alle Entscheidungen von Regierungen dieser Welt. „Aber das Existenzrecht Israels ist nicht verhandelbar; und vor allem ist es nicht akzeptabel, Antisemitismus und Rassismus als Kritik an der israelischen Politik zu tarnen“, so Rülke.

Rülke schilderte ganz persönlich, wie wichtig ihm die Möglichkeit gewesen sei, an der Wiedererrichtung der Synagoge in Pforzheim 2006  mitzuwirken und  seine Überzeugung, die auch durch die Begegnung mit einer Shoah-Überlebenden erwachsen sei: „Sie wollte deutschen Boden nie mehr betreten und tat es doch, weil Deutschland nach ihrer Auffassung heute ein so viel besseres Land geworden sei. Wir müssen dafür kämpfen, dass unser Deutschland dieses so viel bessere Land auch in aller Zukunft bleiben muss!“ forderte Rülke.

Rülke mahnte, dass es ein Alarmzeichen sei, dass mittlerweile  jüdische Feiern abgesagt werden müssten oder nur unter Polizeischutz durchgeführt werden könnten: „Es hat sich in den letzten Jahren etwas verändert in Deutschland. Die hässliche Fratze des Antisemitismus hebt heute in veränderter Form doch wieder ihr widerwärtiges Haupt, leider auch wieder in deutschen Parlamenten.“

Rülke stellte fest, dass durch die Migration insbesondere aus den Ländern des Mittleren und Nahen Ostens sowie Nordafrikas ein starker traditioneller Antisemitismus Deutschland erreicht hätte. Deshalb sei rasch ein neues und wirksames Einwanderungsrecht nötig, forderte er. „Wer unseren Schutz braucht, der ist willkommen. Wer sich auf unserem Arbeitsmarkt nützlich macht, der ist willkommen. Wer unsere Gesetze und auch kulturellen Gebräuche akzeptiert, der ist willkommen. Wer aber Hass, Vorurteile und Gewalttätigkeit nach Deutschland tragen will, dem müssen wir die Türe weisen und zwar mit unmissverständlicher Deutlichkeit“, machte Rülke deutlich.

„Meine Fraktion ist froh darüber, dass sich die Fraktionen in diesem Haus, die in Sachen Antisemitismus über jeden Zweifel erhaben sind, auf ein umfangreiches Paket an Maßnahmen haben einigen können. Besonders wichtig sind uns drei Maßnahmen. Nämlich die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten; den festen Willen, den Polizei- und Strafvollzugsbehörden die notwendigen Mittel an die Hand zu geben sowie die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes konsequent gegenüber Hasspredigern nutzen zu wollen“ so der Fraktionsvorsitzende. Es sei überdies notwendiger denn je, das Gedenken an die Shoah wach zu halten, sowohl im Geschichtsunterricht als auch an Gedenkstätten. Der Antrag der AfD-Fraktion, die die Mittel für die Gedenkstätte in Gurs –  den Ort, wohin die badischen Juden deportiert wurden –  aus dem Haushalt herausstreichen zu wollen, sei nach den Worten Rülkes „der armseligste Antrag in der Geschichte dieses Landtags von Baden-Württemberg.“

Die Ankündigung der AfD-Fraktion, sich dem Antrag der anderen Fraktionen anschließen zu wollen, bezeichnete Rülke als „scheinheilig“ und erinnerte an die Adresse der AfD gewandt an die Duldung antisemitischer Meinungen in deren Reihen. So sei in der AfD-Bundestagsfraktion der Abgeordnete Peter Felser stellvertretender Vorsitzender. Über einen von ihm produzierten Wahlkampfspot hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin geurteilt: „Nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums kann dieser Spot nur so verstanden werden, dass mit ihm der Holocaust gebilligt, geleugnet oder verharmlost werden soll.“

Ein Blick nach Berlin sei nach Aussage Rülkes allerdings gar nicht nötig, um in einem Parlament Antisemiten anzutreffen. So sei gerichtlich festgestellt worden, Gedeon sei ein Holocaust-Leugner. Rülke stellte fest, dass dieser zwar nicht mehr Fraktions- aber nach wie vor Parteimitglied sei. „Die AfD in Baden-Württemberg hat seinen Parteiausschluss hintertrieben, weil diese Partei nämlich von Antisemiten und Rassisten gewählt werden will“, so Rülke, „und wenn dieser Mensch seine unsäglichen Ergüsse von diesem Rednerpult aus absondert, dann klatscht bei Ihnen die halbe Fraktion. Deren Arbeitskreise haben sie ihm bewusst geöffnet, um diesen Antisemiten und Rassisten wieder an Ihre Fraktion heran zu führen“, so Rülke.

Vollständiges Fraktionsmitglied sei hingegen die AfD-Abgeordnete Baum. Rülke erinnerte sie an eine Facebook-Gruppe mit dem Bild von Anne Frank und der widerwärtigen Unterschrift „Die Ofenfrische“,  das, so Rülke, „wirklich ekelhafteste und abscheulichste Machwerk  antisemitischer Propaganda, das Deutschland seit den Tagen eines Julius Streicher erlebt hat.“ Baum sei unter dem angeblichen Vorwand der Meinungsfreiheit dieser Gruppe bewusst beigetreten. „Das ist an Widerwärtigkeit nicht mehr zu überbieten“, so Rülke.

Nach Aussage Rülkes sei die Debatte aufgrund einer neuen Form des Antisemitismus  in der Gesellschaft notwendig, aber auch aufgrund  der Wiederkehr des Antisemitismus in deutschen Parlamenten. Er attestierte der AfD, gegen den Antisemitismus in der eigenen Partei nichts zu unternehmen. Rülke stellte fest, dass sich dieser „wie ein Krebsgeschwür“ immer weiter in den Körper dieser Partei fresse.

„Gut, dass es die heutige Debatte gibt! Gut, dass es diese Erklärung gibt! Gut, dass die demokratischen Fraktionen in diesem Hause gemeinsam gegen den Antisemitismus kämpfen! Gegen den Antisemitismus in der Gesellschaft; aber auch gegen den Antisemitismus in den Parlamenten!“, so Rülke abschließend.

Im Zusammenhang mit einer auf Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion beantragten aktuellen Debatte mit dem Titel „rote Karte für Grün-Schwarz beim Thema Fahrverbote – nächster Akt im Trauerspiel „Koalition der Konflikte“ sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Bund, Land und Kommune müssen jetzt an einen Tisch und gemeinsam überlegen, wie schnellstmöglich der gesetzliche Jahresmittelwert bei Stickoxiden eingehalten werden kann. Es rächt sich der Fehler, dass gegen das damalige Urteil des Verwaltungsgerichts nur Sprungrevision und nicht Berufung eingelegt wurde. So konnten die Ergebnisse der Diesel-Gipfel wie das Milliardenprogramm zur Luftreinhaltung oder die freiwilligen Diesel-Updates, wie auch die sich schon verbessernde Immissionslage vom Bundesverwaltungsgericht nicht gewürdigt werden. Dieses fordert eine Verhältnismäßigkeitsprüfung und ein stufenweises Vorgehen bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Wer leichtfertig von der blauen Plakette redet, muss wissen, dass alle diejenigen, die diese nicht bekommen, einem ganzjährigen Fahrverbot unterliegen. Die Koalition im Land gibt hier ein Trauerspiel der ganz besonderen Art ab. Die CDU wendet schneller ihre Meinung als man schauen kann und gibt, wie schon in der Frage Berufung oder Sprungrevision gegen das Verwaltungsgerichtsurteil, erneut den Grünen nach. Die CDU macht also bei blauer Plakette und Fahrverboten mit. Bei den Grünen weiß man nicht, woran man ist. Die einen wollen die blaue Plakette am liebsten nur für Euro 6d, der grüne Regierungschef hat sich im SWR geäußert, dass auch Euro-5-Diesel mit Software-Update von Fahrverboten ausgenommen sein sollen. Statt der Verunsicherung der Menschen, die dann im Zweifel erst drei Jahre alte Autos nicht mehr nutzen können, muss es jetzt einen klaren Fahrplan und Anreize geben. Neben der schnellen Umrüstung von Fahrzeugflotten auf moderne Euro-6-Diesel braucht es einen wirklich attraktiven ÖPNV. Die Chancen der Digitalisierung müssen auch für die Verbesserung des Verkehrsflusses genutzt werden. Es ist wahrlich kein Geheimnis, dass Stop-and-Go-Verkehr den Verbrauch nach oben treibt und damit auch ganz automatisch die Emissionen. Es ist auch wenig sachdienlich, die Autoindustrie zum Sündenbock stempeln zu wollen. Wenn neue Grenzwerte gelten, dann ist doch klar, dass ältere Fahrzeuge, die zu weniger strengen Normen zugelassen wurden, die heutigen Anforderungen gar nicht mehr erfüllen können. Wir brauchen dringend und schnell eine Strategie. Will man zweistellige Milliardenbeträge für die Nachrüstung von Euro-5-Diesel ausgeben oder investiert man dieses Geld sofort in Zukunftstechnologien.“

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte im Landtag Baden-Württemberg mit dem Titel „die gläserne Decke durchbrechen – mehr Frauen in Aufsichtsräte, Parlamente und Verwaltungsspitzen“ sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der Weltfrauentag am 8. März wirft ein Blitzlicht auf die soziokulturelle und wirtschaftliche Situation von Frauen in unserer Gesellschaft. Ich werbe für moderne und passgenaue Anreiz- und Assistenzprogramme, die Frauen in ihren konkreten Lebenssituationen und Planungen Anreize und Assistenz bieten. Hiervon verspreche ich mir für die konkrete Situation von Frauen im Beruf und in ihrem Lebensumfeld deutlich mehr wie eine Frauenquote für Aufsichtsräte. Schaut man sich die Entwicklung anhand der einschlägigen Berichte an, dann macht diese Mut. Im öffentlichen Dienst sind die Frauen in weiten Bereichen längst die Mehrheit und in Führungspositionen haben sie deutlich aufgeholt. Auch in der Privatwirtschaft geht es voran. Eine zukunftsweisende Personalpolitik kann auf die Potenziale von Frauen nicht verzichten, wenn sie erfolgreich sein will. Die Sensibilisierung setzt richtigerweise schon früher an. Deshalb sind die Kontaktstellen Frau und Beruf und Programme wie „Frauen in MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) so wichtig. Ich erwarte mir von der heutigen Debatte neuen Schwung. Die Grün-Schwarze Landesregierung ist hier in der Pflicht. Außer Ankündigungen im Koalitionsvertrag hat man in der Praxis keine neuen Impulse vernommen. Ich erwarte mir im Übrigen von der Digitalisierung auch im Bereich der Parteiarbeit große Vorteile. Gleichgelagerte Interessen lassen sich besser vernetzen und es ist eine Alternative zur Präsenzkultur. So wird es Frauen leichter gemacht, ihre vielfältigen Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen und sich dennoch politisch engagieren zu können.“

Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„In ihrem verfassungsgerichtlich gebotenen Kern, dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit stärker zu entsprechen, enthält die Novelle die richtige Entscheidung zugunsten handlungsfähiger Rektorate. Im Gegenzug wird mit der Schaffung einer Ur-Abwahlmöglichkeit durch die Mehrheit der Professoren, die auch für die Senatszusammensetzung festgeschrieben wird, ein System von „Checks and Balances“ an den Hochschulen etabliert. Diesem Herzstück des Gesetzesentwurfs können wir Liberalen zustimmen, da unter Verzicht auf überbordende Mitbestimmungsregelungen die Möglichkeit zu einem „Misstrauensvotum“ der Professoren entsteht.

Weiteren Teilen des Gesetzes müssen wir unsere Zustimmung aber verwehren. Bereits nach der Expertenanhörung Mitte Januar war klar, dass die Hochschulen praktische Umsetzungsprobleme bei der verpflichtenden Senatszusammensetzung haben werden. Dieser Kritik sind wir mit unserem entsprechenden Änderungsantrag gefolgt, der lediglich einen verpflichtenden Anteil von 33% statt 40% der Stimmen und Sitze im Senat für die nichtprofessoralen Statusgruppen vorsieht. Denn aufgrund des Überhangs an Professoren-Stimmen hätte man die Senate eigentlich weiter aufblähen müssen, um die Stimmen der Studenten, der Doktoranden und der Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus nicht zu marginalisieren. Dann wäre der Senat aber ein schwerfälliges Konstrukt geworden. Unser Antrag hätte insbesondere auch den Universitäten im Land die Flexibilität und das Vertrauen für einen weiteren Teil der Senatszusammensetzung gegeben.

Mit dem Eingriff bei der Aufgabenbeschreibung des verfassten Studierendenschaft will die Landesregierung einen „Geburtsfehler“ beheben, den Ministerin Bauer im Jahr 2012 geschaffen hat. Die Diskussion darüber könnte man einen unterhaltsamen Eiertanz oder Wortklauberei nennen, die nun in die Streichung des Satzes: „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr“ mündet. Der Streit in der Regierung verlief zwischen dem grünen Laissez-faire und der Intention der CDU, „Fahrten von Randalierern zu Demonstrationen wie gegen G20 in Hamburg, bezahlt aus Zwangsgebühren aller Studierenden“, zu verhindern. Dabei müsste es diesen Streit der Koalitionäre bereits bei Regierungsbildung im Jahr 2016 gegeben haben. Als damaliges Ergebnis lesen wir zumindest im grün-schwarzen Koalitionsvertrag, dass „eine lebendige Hochschule eine starke Verfasste Studierendenschaft mit einem klaren hochschulpolitischen Mandat“ braucht – wohlgemerkt: exakt die Formulierung, die wir in unserem Änderungsantrag gewählt haben. Ohne spitzfindig zu sein kann man hier konstatieren: liebe Mitglieder der Landesregierung, den Kurs „Erfüllung der eigenen Koalitionsziele“ werden sie wohl mit null Punkten abschließen und das Studienziel nicht erreichen.

Schließlich haben wir in der Expertenanhörung von den Vertretern der Landesrektorenkonferenzen praktisch einmütig die Forderung nach der Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschule gehört. Diese gäbe den Universitäten einen erweiterten Gestaltungsspielraum in eigenverantwortlicher Projekthoheit und würde durch höhere Flexibilität die Hochschulautonomie stärken. Jahrelange Experimentierphasen haben gezeigt, dass das „klassische“ Modell der Hochschulliegenschaftsverwaltung Anforderungen der modernen Hochschullandschaft in einem internationalen Wettbewerb nicht mehr standhält. Natürlich sollte man den Hochschulen diese Aufgabe nicht pauschal aufdrängen, sondern im Rahmen eines Optionsmodells freistellen. Es bedarf keiner weiteren zeitraubenden Erhebungen, um die Notwendigkeit dieses Systemwechsels zu erkennen. Hier erwarten wir von der Landesregierung endlich Taten – schlimm genug, dass wir in der Kommentierung des Ministeriums von Frau Bauer zu den Stellungnahmen der Experten stolze 15mal lesen mussten: „Die Vorschläge sind nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens“. Diese Scheuklappen sollten endlich fallen, zumal es beim Thema Bauherreneigenschaft Gelegenheit gegeben hätte, einen Aspekt des Koalitionsvertrags abzuarbeiten. Denn die „Erweiterungsspielräume für die sukzessive Übertragung der Bauherreneigenschaft bei Landesliegenschaften, insbesondere bei den Hochschulen“ müssen heute gangbar gemacht werden und nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag.“

Zur Meldung, wonach Umweltminister Untersteller beim Wolfsmanagement nun auf die Zusammenarbeit mit Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland setzt, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück:

„Abstimmungen mit Partnern sind im Grundsatz immer zu begrüßen. Bevor Minister Untersteller sein Vorgehen mit Wiesbaden, Mainz und Saarbrücken abstimmt, sollte er sich aber erst einmal mit seinem thematisch ebenfalls betroffenen Kabinettskollegen Peter Hauk an einen Tisch setzen.“ Die Tatsache, dass die neue Kooperation beim Wolfsmanagement nicht mit dem Minister für Ländlichen Raum abgestimmt sei, lasse für das weitere Jahr 2018 nichts Gutes erwarten, sagte Glück. „Laut dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz müssen beide Minister dieses Jahr gemeinsam einen Wildtierbericht samt Neuzuweisungen von Arten ins Jagdrecht beschließen. Die Art und Weise, wie Herr Untersteller seinen Koalitionspartner schon jetzt außen vor lässt, spricht Bände“, sagte der Naturschutzpolitiker.

Der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, beklagte abermals die „ideologische Wolfsromantik“ der Grünen: „Mit ein paar länderübergreifenden Arbeitsgruppen und Willkommensgrüßen für den Wolf ist es nicht getan. Statt theoretische Betrachtungen anzustellen ist Minister Untersteller zu empfehlen, sich die Situation in Ländern mit Wolfsbeständen bei einem Besuch vor Ort anzusehen und mit Praktikern auszutauschen. Der Wolf sollte 2018 wie bisher schon der Luchs mit einer ganzjährigen Schonzeit ins Jagdrecht aufgenommen werden. Wir müssen für künftige Fälle, in denen rasches Handeln gefragt ist, jetzt die Grundlagen für ein schnelles und rechtssicheres Handeln legen“, sagte Bullinger, der auf zahlreiche Konflikte mit dem streng geschützten Wildtier in Ostdeutschland hinwies. Diese Diskussion könne man nicht erst führen, wenn das erste Tier durch Vorgärten streife und sich an Mülltonnen bediene.

Zur Meldung, wonach die Wissenschaftsministerin und der Sozialminister des Landes in der Digitalisierung und Modellprojekten zur Telemedizin große Chancen für das Gesundheitswesen sähen, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Telemedizin bietet zweifelsohne ein deutliches Plus an Service, Sicherheit und Qualität. Es ist sehr erfreulich, dass wir im Land Innovationsvorreiter sind, wenn es um Online-Sprechstunde geht. Das Projekt DocDirekt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sei hier erwähnt. Insbesondere in der Versorgung von chronisch kranken Menschen muss es jetzt aber darum gehen, aus den vielen Projektphasen heraus in die flächendeckende Umsetzung zu kommen. Hier ist die neue Bundesregierung gefragt, die in den Leistungskatalog der GKV die Ausstattung mit telemedizinischen Geräten und die laufende Betreuung aufnehmen muss.“

Zur Bekanntgabe des Kultusministeriums, dass 41 neue Ganztagsschulen eingerichtet werden, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Betrachtet man die zukünftigen Ganztagsschulen genauer, so wird deutlich: Hier wurde ein weiteres Mal zugunsten der Wahlfreiheit abgestimmt. Unter den 31 Grundschulen, die zum Zug kamen, findet sich nur eine verpflichtende Ganztagsschule, bei der alle Kinder am Ganztag teilnehmen müssen. Die 30 anderen Grundschulen haben sich für die so genannte Wahlform entschieden. Allerdings sieht die Wahlform leider auch nur die Wahl der Eltern zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag vor. Die FDP-Fraktion erneuert deshalb ihre Forderung, neben der verbindlichen auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen. Bei der offenen Ganztagsschule findet der Unterricht vorwiegend am Vormittag statt. Am Nachmittag gibt es offene Angebote, die jeweils für mindestens ein Halbjahr frei wählbar sind. Und auch für die Kooperationen mit Vereinen und anderen außerschulischen Partnern bietet die offene Ganztagsschule erhebliche Vorteile. Trotz aller Bekenntnisse zur Wahlfreiheit favorisiert leider auch die CDU-Kultusministerin ein Modell, das nur eine Wahl zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag zulässt. An die Stelle einer offenen Ganztagsschule sollen kommunale Betreuungsangebote treten, die vom Land bezuschusst werden. Die Kultusministerin wäre deshalb gut beraten, den Elternwillen ernst zu nehmen und mit der offenen Ganztagsschule ein Höchstmaß an Wahlfreiheit zu ermöglichen.“

Anlässlich einer Debatte über die Finanzierung des Rundfunks im zuständigen Ständigen Ausschuss des Landtags stellte  der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, den Standpunkt seiner Fraktion dazu klar:

„Eigentlich wäre es nun angebracht, den Rundfunkbeitrag zu senken. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) hat für ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Überschuss von 544,5 Millionen Euro bis zum Jahr 2020 errechnet. Die KEF hatte bereits im Jahr 2014 gefordert, den Rundfunkbeitrag um 30 Cent auf 17,20 Euro zu senken. Dazu konnten sich die Ministerpräsidenten der Länder leider nicht durchringen. Die FDP/DVP-Fraktion tritt nach wie vor dafür ein, dass überschüssige Einnahmen an die Beitragszahler zurückgegeben werden sollten. Dies ist eine Frage der Redlichkeit, aber auch eine Frage der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei den Bürgerinnen und Bürgern. Es ist jedoch zu befürchten, dass eine bundesweite Mehrheit von Union, SPD und Grünen diesem Vorschlag keine Chance gibt. Deshalb fordern wir, den so genannten Vorwegabzug abzuschaffen. Dieser umfasst 11,87 Prozent des Anteils der regionalen Rundfunkanbieter am Beitragsaufkommen und wird dem SWR für die Förderung kultureller Angebote überlassen. Wenn die kulturellen Angebote zukünftig aus den Beitragsüberschüssen finanziert würden, wäre nicht nur der Transparenz bei der Mittelverwendung besser gedient, sondern auch ein Beitrag zur Förderung der Vielfalt des Rundfunk- und Fernsehangebots in der Fläche Baden-Württembergs geleistet.“

Zur aktuellen Situation des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die großen Probleme im Rettungsdienst des Landes sind seit langem bekannt. Die jahrelange Nichteinhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen ist nicht zuletzt das Resultat der mangelnden Bereitschaft von CDU, Grünen und SPD, u. a. folgende Probleme anzugehen:

  • Die Rettungsdienste leiden unter Personalmangel, der zum Ausfall von Einsatzschichten führt. Gleichzeitig aber hat die Landesregierung mit den Rettungsdiensten und den Krankenkassen den Ausbildungsbedarf auf 350 Ausbildungsplätze pro Jahrgang gedeckelt. Diese Deckelung muss aufgehoben werden.
  • Rettungswagen werden zum Krankentransport eingesetzt, weil sich der Rettungswageneinsatz lukrativer abrechnen lässt, der Krankentransport nicht rentabel ist. Wir fordern seit Jahren, dass Rettungsdienst und Krankentransport getrennt werden und der Krankentransport ausreichend finanziert wird.
  • Bereichspläne geben nicht die tatsächliche Situation und die Anforderungen der Rettungsdienstbereiche wieder. Sie müssen endlich schneller aktualisiert und veröffentlicht werden. Der Zuschnitt der Rettungsdienstbereiche ist zu überprüfen.
  • Es muss mehr Geld in den Rettungsdienst fließen, um mehr Personal und Material einsetzen zu können. In Hessen gaben die Krankenkassen und Unfallversicherer 2016 47 Euro pro Einwohner für den Rettungsdienst aus, bei uns waren es nur 40 Euro. In Hessen kamen so 2016 acht Rettungswagen auf 100.000 Einwohner, in Niedersachsen gar zehn, bei uns waren es nur fünf Rettungswagen.

Insgesamt muss die Landesregierung ihre exekutive Handlungsverweigerung beenden, ihre Aufsichtsrechte und den vorhandenen Gestaltungsspielraum endlich nutzen.“