Anlässlich einer Landtagsdebatte über den Unterrichtsausfall an den Schulen in Baden-Württemberg sprach der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, der CDU-Kultusministerin den Mut zu innovativen Wegen bei der Gewinnung von qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern ab. Kern hierzu:

„Zwar ist die Kultusministerin durchaus bemüht, manches von der grün-roten Vorgängerregierung zerschlagene Porzellan wieder zu kitten. Aber da keine Landesregierung in der Geschichte dieses Landes den Lehrern so misstraut hat wie die grün-rote, gibt es hier eine Menge zu tun. Kultusministerin Eisenmann kann natürlich nur insoweit handeln, wie es der grüne Koalitionspartner zulässt. So bemüht sie sich  auch um die Unterrichtsversorgung im Bewusstsein darum, dass dies womöglich die Schicksalsfrage ihrer Amtszeit werden wird. Ihren Maßnahmenkatalog tragen wir von Seiten der FDP-Fraktion mit. Aber wir sind der Auffassung, dass die Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen und nicht mutig genug sind. Unerlässlich sind aus unserer Sicht Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen der Lehrer. Unter anderem die Sommerferien-Arbeitslosigkeit muss angegangen, der Fachlehrer-Beförderungsstau abgebaut und Schulleiter wie Lehrer müssen von bürokratischen Aufgaben entlastet werden. Zu all diesen Punkten hat die FDP-Fraktion Anträge eingebracht, die bislang bei Grün-Schwarz auf taube Ohren stießen. Zu den neuen, mutigen Wegen gehört aus unserer Sicht ein auskömmlich, transparent und fair berechnetes Budget für jede Schule nach folgendem Muster: 100 Prozent für den Pflichtunterricht plus X als Reserve gegen Unterrichtsausfall oder für besondere inhaltliche Schwerpunkte. Andere Bundesländer wie beispielsweise Hessen machen damit gute Erfahrungen. Wenn Schulen ihre Lehrer weitgehend selber auswählen könnten und die Mittel für eine eigene Personalentwicklung erhielten, könnten sie Bewerbern entsprechend attraktive Angebote machen. Und schließlich brauchen wir statt eines ‚grün-schwarzen Schulkonsens‘ auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner einen echten Schulfrieden in unserem Land.“

Zur heutigen Abstimmung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes  sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir haben das ADV-Zusammenarbeitsgesetz heute abgelehnt, weil dadurch die neue Anstalt des öffentlichen Rechts ITEOS die Möglichkeit erhält, IT-Dienstleistungen für nicht weiter spezifizierte Dritte zu erbringen. Hier mischt sich eine staatliche Behörde in die Wirtschaft ein und verzerrt den Wettbewerb unnötig. Unsere Zweifel, die bereits in der ersten Beratung zum Ausdruck gebracht wurden, wurden von Innenminister Strobl nicht ausgeräumt. Im Prinzip begrüßen wir, dass kommunale Strukturen und Verfahren der IT vereinheitlicht und standardisiert und E-Government Angebote bürgerfreundlich und flächendeckend ausgeweitet werden. Das ist eine erforderliche Ertüchtigung für staatliche Verwaltungsstrukturen, einen Griff des staatlichen Rechenzentrums als Dienstleistungsanbieter in den privatwirtschaftlichen IT-Bereich braucht es jedoch nicht. Hier versucht Minister Strobl die Gelegenheit zu nutzen, um den staatlichen Sektor auszuweiten. Diesen Schritt werden wir im Hinblick auf die leistungsfähige mittelständische Strukturen und die vielen Gründer im IT-Bereich nicht mitmachen. “

Im Rahmen der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes in Baden-Württemberg (Landtags-Drucksache 16/3554) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Der heute in erster Lesung zu beratende Gesetzentwurf ist erst ein erster Schritt zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Mit meinem gleichlautenden Landtags-Antrag (Landtags-Drucksache 16/2934) habe ich offengelegt, dass die großen Hürden noch der Abschluss der neuen Rahmenverträge und ein einheitliches Bedarfsermittlungsverfahren sind. Es besteht ein Einigungs- und damit Zeitproblem. Weiter muss die Frage der Konnexität umfassend geklärt werden. Hier gibt es ganz unterschiedliche Auffassung zwischen Landesregierung und der kommunalen Seite. Für mich ist es zudem völlig unbegreiflich, aus welchen Gründen heraus die Verbände der privaten Leistungserbringer aus den Vertragskommissionen herausgehalten werden sollen. Hier melde ich schon heute dringenden Korrekturbedarf an.“

 

Der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, bezeichnete die Äußerungen des Verkehrsministers Hermann, wonach die Sorgen der Wirtschaft angesichts drohender Fahrverbote maßlos übertrieben seien, als „Verhöhnung der Betroffenen“.

Schweickert dazu: „In den Ohren all derjenigen, die sich noch an die Schwierigkeiten bei der Einführung der Grünen Plakette erinnern, muss diese Aussage wie blanker Hohn klingen. Damals waren auch Ausnahmegenehmigungen angekündigt worden, die jedoch für viele Betroffene, beispielsweise Sonderfahrzeuge bei Landschaftsbauern, Schaustellern und sonstigen Freiberuflern, nur sehr schwer zu bekommen waren. Der Ministerpräsident kündigt wiederum Ausklammerung von Euro-5-Dieseln mit Software-Update an. Diese Konfusion vergrößert die Sorgen bei Handwerk und Mittelstand. Angesichts des Vorgehens der grün-schwarzen Landesregierung, der der Klageweg zu Fahrverboten wichtiger als wirkungsvolle Maßnahmen war, dürfen die Betroffenen zumindest ein gewisses Verständnis statt schulmeisterliche Belehrungen aus dem Verkehrsministerium erwarten. Die Landesregierung ist jetzt gefordert, eine klare Linie in diese Sache hineinzubringen, die Handwerk und Mittelstand nicht belastet.“

Zur heutigen Vorstellung der Studie Breitbandversorgung in Baden-Württemberg, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Ohne flächendeckenden Breitbandausbau können die Projekte des Ministers Strobl im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie nicht fruchten. Digitalminister Strobl betont immer wieder, die Bedeutung von schnellem Internet und dass sein Ziel sei, im nächsten Jahr eine Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Angesichts der Forderung der Europäischen Union nach flächendeckendem 5G-Highspeed-Anschluss ist das nicht die Zukunftsorientierung eines Innenministers, sondern erforderlicher Standard.  Auf eine Große Anfrage der FDP/DVP-Fraktion (Drucksache 16/3263) kündigt er an, dass sich die Landesregierung auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen wird, die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s deutlich anzuheben. Wie wichtig eine solche Änderung ist, sehen wir anhand der heute vorgestellten Studie zur Breitbandversorgung in Baden-Württemberg. Digitalminister Strobl hat ebenfalls angekündigt, dass die Online-Antragsstellung für Förderanträge noch in diesem Jahr realisiert werden muss. Die langwierige Methode über einzelne Förderanträge ist viel zu schwerfällig. Manche Gegenden sind für private Anbieter nicht lukrativ. Digitalisierung als Teil der Infrastruktur muss besser koordiniert und notfalls durch die Öffentliche Hand ermöglicht werden, um wirklich alle Gegenden zu erreichen.“

Zur Meldung, wonach das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote nach geltender Rechtslage für grundsätzlich zulässig erachtet und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Luftreinhaltepläne forderte, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Blick in die Zukunft gerichtet werden. Bei der erforderlichen Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart und der Ermessensprüfung ist es unerlässlich, dass Bund, Land und Stadt nun an einem Strang und in die gleiche Richtung ziehen. Für mich steht fest: Euro-5-Diesel mit Software-Update, die erst wenige Jahre alt sind müssen von Verboten ausgenommen sein. Im Konsens können die großen technischen Fortschritte intelligent vernetzt werden und so das Schwarze-Peter-Spiel um eine blaue Plakette und als ultima ratio mögliche Fahrverbote beendet werden. Mit den Zusagen aus den Diesel-Gipfeln, wie der Software-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen und der Investitionsmittel für ÖPNV und Elektromobilität wie auch verbesserte Verkehrssteuerung können wirksame Erfolge erzielt werden. Deshalb wäre eine Berufung besser gewesen, in der auch die Sachlage und die Verhältnismäßigkeit erörtert worden wäre. Ein konkreter Fahrplan zur mittelfristigen Zielerreichung ist nötig. Denn bereits jetzt wurde am Neckartor der NOₓ-Stundenrichtwert von 200 Mikrogramm/m³ im Jahr 2017 nur noch drei Stunden lang überschritten. Im Vorjahr lag er noch über zehnmal höher, nämlich bei 35 Stunden. Im Jahr 2010 sogar bei 182 Stunden. Auch die Jahresmittelwerte gehen zurück. Es muss jetzt darum gehen, die modernen sauberen Diesel in die Fläche zu bringen, das heißt, die Fahrzeuge mit hoher Laufleistung auszutauschen. Wenn der Bund hier etwas tun will, soll er Anreize setzen und die Automobilindustrie mit ins Boot nehmen. Es ist allemal klüger, hierfür rasch Geld in die Hand zu nehmen, als sich jahrelang mit rechtlichen und technischen Problemen einer etwaigen Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge zu befassen. Das ist nämlich weitaus komplexer, als der Anschein erweckt wird. Wir brauchen auch keine blaue Plakette. Diese soll nach deren Befürwortern eingeführt werden, wann 80 Prozent der Fahrzeuge die Voraussetzungen erfüllen. Das wird für das Jahr 2020 erwartet. Ich glaube nicht, dass die dann noch im Bestand vorhandenen Fahrzeuge mit ihrer im Zweifel eher geringen Fahrleistung noch einen so wesentlichen Beitrag leisten würden, dass sich die Einführung einer blauen Plakette rechtfertigen lässt. “

Zur heutigen Regierungspressekonferenz, in dem der Innen- und Digitalisierungsminister Strobl den Startschuss für neue digitale Qualifizierungsprojekte bei der Landesverwaltung und IT Start-Ups bekannt gab, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Ohne Zweifel ist es richtig, das Personal in der Landesverwaltung zu schulen und fit für die Herausforderungen der veränderten digitalen (Arbeits-) Welt zu machen. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von E-Government Anwendungen in den Behörden macht das deutlich. Die Verwaltung darf nicht von der Lebenswirklichkeit der Menschen abgehängt werden. Daher ist eine Schulung von Personal hier sehr zu begrüßen. Wichtig ist, dass sich die Landesverwaltung aber breit fortbildet und der Fokus der Zielgruppe  nicht allein auf den Führungskräften liegt. Auch inhaltlich ist eine Breite der Themen geboten. Eine Verengung auf Personalführung und Personalentwicklung schafft noch keinen schnellen Fortschritt.
Baden-Württemberg hat als Land der Tüftler, Denker und Käpsele das Potenzial, die Umgebung zu schaffen, die junge Unternehmensgründer braucht. Gerade im Bereich der IT-Sicherheit entwickelt sich hier ein immer größer werdender Bedarf. Dass dieser Bedarf auch zuverlässig gedeckt wird, hängt mit dem Ausbau der Breitbandinfrastruktur in ländlichen Gebieten zusammen. Hier gilt für den Minister Strobl immer noch: Ärmel hochkrempeln.“

Zur Meldung Innenminister Strobl kündigt eine umfassende Reform des Rettungsdienstes an, wobei u. a. ärztliche Leiter eingesetzt und Notfallrettung und Krankentransport getrennt werden sollen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Von wegen, es ist alles in Ordnung im Rettungsdienst, wie von CDU, SPD und Grünen bislang immer wieder behauptet. Eine Reform des Rettungsdienstes ist überfällig. Lediglich am politischen Unwillen der drei Parteien lag es, dass die längst bekannten und von der FDP in zahllosen parlamentarischen Initiativen thematisierten Defizite nicht angegangen wurden. Bei aller Freude über den Gesinnungswandel des Innenministers und das Aufgreifen der Forderungen der FDP hat die Bevölkerung einen Anspruch auf die Beantwortung der Frage, warum die Probleme im Rettungsdienst so lange von den verantwortlichen Stellen und Politikern geleugnet wurden.“

Zu den Meldungen über die Ernennung Jens Spahns zum Gesundheitsminister und die potentiellen CDU-Minister im Bundeskabinett, dem kein Politiker aus Baden-Württemberg angehören dürfte, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die sich immer klarer abzeichnende Verteilung der CDU-Ministerposten der künftigen Bundesregierung ist eine schallende Ohrfeige für den baden-württembergischen Landesvorsitzenden und Landesinnenminister Strobl. Offensichtlich straft Bundeskanzlerin Merkel die Landes-CDU ab. Anders ist es nicht zu erklären, dass im Bundeskabinett kein CDU-Minister aus Baden-Württemberg mehr sitzen wird. Der galoppierende Bedeutungsverlust der CDU Baden-Württemberg ist nicht zu übersehen.“

Zu Meldungen, dass das Landesamt für Besoldung und Versorgung mehrere Jahre lang Lohnsteuer in Höhe von 91 Millionen doppelt abgeführt hat, erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Ende letzten Jahres entdeckte Millionen-Panne beim Landesamt für Besoldung und Versorgung lässt Bürger, die ebenfalls Erfahrung mit der Lohnabrechnung haben, einigermaßen fassungslos zurück. Finanzministerin Sitzmann hat gut daran getan, hier eine unabhängige Expertenkommission zur Aufklärung einzusetzen – insofern hat sie aus den Fehlern Ihrer Amtskollegin Bauer bei Versäumnissen von Landesbehörden gelernt.

Es bleibt aber für die FDP/DVP-Fraktion vor allem die Frage offen, warum man, als man die Doppelzahlungen 2014 eingestellt hat, nicht die seitherige Praxis kritisch unter die Lupe genommen hat. Dann wäre vermutlich mehr zu viel gezahlte Steuer zurückholbar gewesen.“

Zur Meldung, wonach der ADAC Württemberg aufgrund seiner Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen sei, technische Nachrüstung von Euro-5-Dieselfahrzeugen könnten deren Stickoxid-Ausstoß um 50 Prozent, in manchen Fällen sogar um mehr als 70 Prozent senken, sagte der verkehrspolitische Sprecher der P/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Ergebnisse der ADAC Tests zu Hardware-Nachrüstungen zu Diesel-Fahrzeugen können allenfalls als exemplarisch und nicht als abschließend angesehen werden. Das bestätigt mir auch der Verkehrsministers auf meinen entsprechenden Landtagsantrag (Messungen und Testierungen des Landes von baulichen Nachrüstsätzen für Euro-5-Dieselfahrzeuge). Die entsprechenden Anpassungen und Freigaben würden mehrere Jahre dauern und die Kosten wären sehr hoch. Ich warne davor, dass wir den Eindruck vermitteln, die Nachrüstung sei völlig unproblematisch. Jedes einzelne Fahrzeug benötigt eine individuelle Genehmigung. Wir dürfen darüber hinaus nicht aus dem Auge verlieren, dass wir möglichst zügig in moderne Euro 6 Dieseltechnologie investieren müssen.“

Hinweis: Der genannte Antrag ist wie folgt abrufbar https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2798_D.pdf

Zur Meldung, Justizminister Wolf habe mit einem Brief an den scheidenden Innenminister Thomas de Maizière seine Kritik am Bamf erneuert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Schreiben von Justizminister Wolf ist in der Sache sicher richtig. Allerdings ist der Empfänger der Falsche. Wie soll ein Bundesinnenminister, dessen politische Karriere sang und klanglos beendet wurde, die schweren Defizite beim Bamf beseitigen? Der Brief sollte an den baden-württembergischen Merkelversteher Strobl und direkt an die Bundeskanzlerin gerichtet werden.

Zu befürchten bleibt allerdings, dass auch dann der Brief erfolglos bleiben würde. Weder die Bundeskanzlerin noch Innenminister Strobl sind bereit, die Versäumnisse und Fehler der CDU-Flüchtlingspolitik anzuerkennen und das Bamf in die Lage zu versetzen, Asylverfahren so zu Ende zu bringen, dass sie nicht ständig vor Gericht scheitern.“

Die skandalösen Zustände in Mannheim, bei der eine kleine Gruppe vornehmlich nordafrikanischer Strafunfähiger und Jugendlicher durch eine erschreckend hohe Zahl an Straftaten und eine hohe kriminelle Energie auffallen, sind bedauerlicherweise kein Einzelfall.

Die Akzeptanz der Flüchtlinge in unserer Gesellschaft hängt auch davon ab, dass Überschreitungen unserer Rechtsordnung konsequent aufgeklärt und rechtstaatlich sanktioniert werden. Unsere Bevölkerung ist nicht mehr bereit, vollmundigen Ankündigungen von CDU und Grünen Glauben zu schenken, und dann nahezu täglich das Gegenteil erfahren zu müssen. Sie fühlt sich getäuscht, wenn Innenminister Strobl behauptet, Baden-Württemberg wäre Vorreiter bei der Nachregistrierung und der Altersfeststellung, dann aber herauskommt, dass Minister Lucha gegenüber den Behörden die Anwendung der medizinischen Altersfeststellung offiziell für sinnlos und verzichtbar erklären lässt. Was bringt das strengste Strobl-Polizeigesetz, wenn schon die bisherigen Gesetze nicht oder nur unzureichend Anwendung gefunden haben.

Für die aktuellen Probleme hat Grün-Schwarz keine Lösung, ebenso wenig die AfD. Wir brauchen neben der konsequenten Strafverfolgung eine Beweislastumkehr bei der Altersfeststellung. Ein berechtigtes Interesse, über das eigene Alter nicht aufzuklären, gibt es nicht.

Wer sich vehement nicht an Regeln zu halten meint, wer Warnschüsse ignoriert und die zahlreichen vorhandenen Hilfsangebote in den Wind schlägt, für diese Jugendlichen muss es zum Schutz der Bevölkerung und schließlich auch vor sich als Ultima Ratio die Möglichkeit der geschlossenen Unterbringungen geben. Frühere Einrichtungen dieser Art wie beispielsweise in Schönbühl hatten pädagogische Antworten auf Jugendliche mit aggressiv-dissozialen Symptomen. Hier würden wir uns eine offene und ideologiebefreite Diskussion wünschen, anstelle in Sonntagsreden die Probleme zu beschwichtigen und die Bevölkerung zu beruhigen.“

Auf Vorschlag des FDP-Bundesvorsitzenden Christian Lindner hat das Präsidium der Bundes-FDP den Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion im Stuttgarter Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, mit sofortiger Wirkung in seine Reihen zugewählt. Rülke war Ende Januar zum Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz gewählt worden und wird nun die Aufgabe haben, die FDP-Fraktionen in den beiden wichtigsten Führungsorganen der FDP, dem Bundespräsidium sowie dem Bundesvorstand zu vertreten.

Das Bundespräsidium der FDP, eine Art geschäftsführender Bundesvorstand, tagt in der Regel einmal pro Monat in Berlin und verantwortet die Politik der FDP als Gesamtpartei. Während des Landtagswahlkampfes 2015/2016 war Rülke bereits als Spitzenkandidat der Südwest-FDP Gast im FDP-Bundespräsidium. Künftig wird er diesem Organ dauerhaft für seine Amtszeit als Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz angehören.

Zur Frage der Zusatzversicherung für Schüler, die jedes Jahr angeboten werden und Sachschäden und Haftpflicht-Fälle absichern -allerdings nur in Zusammenhang mit dem Schulbesuch – hat das Kultusministerium nun auch auf einen Antrag der FDP/DVP Fraktion (Landtagsdrucksache 16/3372) und Nachfrage des SWR reagiert. Nach Aussagen des Ministeriums soll bei der momentane Praxis vor allem gegenüber Schulen klargestellt werden, dass auf Schülerinnen und Schüler dazu kein Druck ausgeübt werden dürfe. Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, erkennt diesen Schritt an, fordert aber eine grundsätzliche Klärung dieser Frage. Kern wörtlich:

„Generationen von Eltern und Schülern haben diese Versicherungsabschlüsse hingenommen. Es ist an der Zeit, diese Praxis zu überprüfen, wie das Kultusministerium in seiner Antwort selbst bestätigt. Druck auf Schülerinnen und Schüler für Versicherungsgeschäfte ist nicht hinnehmbar.Auch die Fragen einer Überversicherung und ob dieses Angebot mit den Grundsätzen des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbsrechts vereinbar ist, müssen überprüft werden. Eine umfassende Klärung bis zum Beginn des kommenden Schuljahres muss das Ziel sein.”

Zu Berichten, wonach die Justiz bereits nach drei Monaten eine Nachbesserung des Polizeigesetzes fordere, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schon nach drei Monaten muss Innenminister Strobl in seinem Dilettantismus  sein von ihm in höchsten Tönen gelobtes Polizeigesetz nachbessern, damit es für die Justiz praktikabel wird. Die FDP hatte immer vor einer zu leichtfertigen Verabschiedung des Gesetzes gewarnt und eigene Verbesserungsvorschläge eingebracht. Diese wurden jedoch arrogant ignoriert.“

Zu den Ankündigungen des Verkehrsministers Hermann, dass  bei den massiven Zugausfällen und Verspätungen beim regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg mit Besserungen zu rechnen sei (Stuttgarter Zeitung vom 10. Februar), sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die kräftige Nachbestellung weiterer Züge war dringend notwendig. Seit Monaten habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass die Zugkapazitäten der Nachfolgeaufträge des Großen Verkehrsvertrages nicht ausreichend sind. Die jetzt erfolgte notwendige Nachbestellung ist nicht zuletzt ein Eingeständnis, dass Theorie und Praxis seiner Angebotskonzeption 2025 für den Schienenpersonennahverkehr weit auseinanderging. Die Bestellungen erfolgten vor der Neuregelung der Regionalisierungsmittel. Die zur Verfügung stehenden Gelder sorgten dafür, dass Minister Hermann erhebliche Abstriche gegenüber den eigenen Versprechungen machen musste. Die jetzt erfolgten Nachbestellungen weiterer Züge bestätigt die deutliche Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit im Verkehrsministerium. Ohne das zusätzliche Geld des Bundes hätten wir eine Bruchlandung der hochgelobten Angebotskonzeption 2025 erlebt.“

 

Zu den skeptischen Äußerungen der baden-württembergischen Kultusministerin gegenüber der Bildungspolitik der Großen Koalition in Berlin sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Man sollte nicht meinen, dass Frau Eisenmann Mitglied der stärksten GroKo-Partei ist. Denn der Bildungspolitik der Großen Koalition traut die Kultusministerin offenbar kaum etwas zu. Und ihre Skepsis gegenüber der GroKo-Ganztagsoffensive teilen wir Freie Demokraten. Es ist nicht auszuschließen, dass die Bundesregierung den Erfolg ihres Ganztagsprogramms vor allem an einer Ganztagsbetreuungsquote festmacht und außerdem einen sehr engen Begriff von Ganztagsschule hat. Nach Auffassung der FDP-Fraktion sollte der Erfolg eines Ganztagsprogramms aber daran gemessen werden, inwieweit Wahlfreiheit vor Ort besteht. Die Eltern sollten die Wahl haben zwischen einer verbindlichen Ganztagsschule, bei der sich Unterricht und offene Angebote abwechseln, einer Halbtagsschule, bei der der Unterricht im Wesentlichen am Vormittag stattfindet, und einer offenen Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und frei wählbaren offenen Angeboten am Nachmittag. Einschränkungen dieser Wahlfreiheit gilt es unbedingt zu verhindern. Ansonsten ist es aber Frau Eisenmanns eigene Aufgabe, einen geeigneten Rahmen für ein Ganztagsprogramm zu schaffen. Bildung ist schließlich nach wie vor die Ländersache. Ein konkretes Ganztagskonzept hat die Ministerin zwar angekündigt, es liegt aber auch fast zwei Jahre nach ihrem Regierungsantritt immer noch nicht vor. Dabei steht bislang nur die verbindliche Ganztagsschule im baden-württembergischen Schulgesetz, nicht aber die offene Ganztagsschule. Dies wäre eine unerlässliche Voraussetzung für Wahlfreiheit beim Ganztag. Und auch beim Digitalpakt sollte die Kultusministerin nicht mit Blick auf den Bund ihre Hausaufgaben vernachlässigen, sondern mit den Kommunen als Schulträger Gespräche über die digitale Ausstattung der Schulen aufnehmen.  Das eine tun und das andere nicht lassen, sollte Frau Eisenmanns Devise sein.“

Zur Meldung, wonach der Verein Mehr Demokratie Instrumente der Mitbestimmung für die Bürger auf Landkreisebene durchsetzen und einen Gesetzentwurf dem Landtag vorlegen will, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP/DVP Fraktion unterstützt das Ansinnen von Mehr Demokratie. Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge sollte es nach unserer Überzeugung auch auf Ebene der Landkreise geben. Wir wünschen uns, dass die Initiative des Vereins und seiner Unterstützer im Landtag und dabei vor allem bei den Regierungsfraktionen breite Zustimmung findet, damit noch in dieser Legislaturperiode die Bürgerbeteiligung auf Kreisebene vorankommt.“

 

Zum heute präsentierten Aktionsplan der grün-schwarzen Landesregierung gegen eine mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sagt der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die genannten zwölf Punkte decken sich in Teilen mit den Forderungen aus unserem Antrag vom 16. Januar (siehe dazu Drucksache 16/3324), einschließlich der Genehmigung des jagdlichen Einsatzes von Nachtsicht-Vorsatzgeräten und des Ausbaus der Verwahrstellen, der letzte Wille zum entschiedenen Handeln fehlt dem Aktionsplan aber. Die zweimonatige Jagdruhe und das Verbot der Kirrung (Anlockfütterung) nur für ein Jahr auszusetzen, greift deutlich zu kurz. Die Afrikanische Schweinepest naht seit Jahren unaufhörlich von Osten heran und sie wird auch in zwölf Monaten noch nicht überstanden sein“, so Bullinger, der bereits Anfang 2014 in einem Antrag Vorkehrungen gegen die damals in Litauen und Polen grassierende Tierseuche gefordert hatte (siehe dazu Drucksache 15/4747). Er fordert daher, die beiden Jagdruhemonate März und April wie auch das Kirrungsverbot von vornherein für drei Jahre auszusetzen und anschließend eine endgültige Abschaffung zu prüfen.

Der Agrarpolitiker der Freien Demokraten sieht die Ursache für das zaghafte Vorgehen der Landesregierung vor allem bei den Grünen, die aus parteipolitischen Gründen, „koste es, was es wolle“, an ihrer ideologischen und praxisfernen Novelle des Jagdrechts festhalten wollen und somit eine wirksame Tierseuchenprävention erschweren. „Man muss eben sehen, dass Minister Hauk als Juniorpartner der Grünen in der Jagdpolitik keine klaren Entscheidungen treffen darf, sondern sich jetzt von Jagdsaison zu Jagdsaison mehr schlecht als recht durchwurschteln muss. Vor diesem Hintergrund können wir nur hoffen und bangen, dass die Tierseuche Baden-Württemberg nicht tatsächlich erreicht“, so Bullinger.

Zu den Maßnahmen, welche die Kultusministerin zur Bekämpfung des Lehrermangels an den Grundschulen ergreifen will, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass die Kultusministerin in der aktuellen Notlage ausgebildete Gymnasiallehrer für eine Tätigkeit an Grundschulen gewinnen will, ist aller Ehren wert. Dennoch sollte sie nicht übersehen, dass es sich ihrer Zielgruppe um Personen handelt, die über Jahre hinweg auf ihren Beruf als Gymnasiallehrer hingearbeitet und sich dafür qualifiziert haben. Deshalb war es überfällig, denjenigen von ihnen eine Perspektive für einen späteren Wechsel ans Gymnasium zu eröffnen, die sich in der jetzigen Situation zu einem Einsatz an einer Grundschule bereit erklärt haben. Genauere Details zu den Planungen waren der knapp gehaltenen Pressemitteilung des Kultusministeriums nicht zu entnehmen. So stellt sich beispielsweise die Frage, wann und wie an der Grundschule eingesetzte Gymnasiallehrer in künftige Einstellungsrunden integriert werden sollen. Außerdem ist offen, inwieweit mit der Verkürzung der berufsbegleitenden Qualifizierung auf ein Jahr eine Halbierung des Stundenumfangs und damit ein Verlust an Ausbildungstiefe einhergeht. Die Kultusministerin sollte die Mahnung des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) ernst nehmen und sicherstellen, dass Qualifizierung in fundierter Weise erfolgt. Hierbei zu sparen, würde Schülern, Eltern und Lehrern einen Bärendienst erweisen.“

 

Zu den heute vorgestellten Planungen von Sozialminister Lucha und der Landesregierung, wie sie mit einem novellierten Landespflegegesetz die Strukturen vor Ort stärken wollen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Die heute vorgestellte Novellierung des Landespflegegesetzes kann nur ein erster Schritt sein. Eine bessere Vernetzung der Angebote und einen Fokus auf die Strukturen vor Ort zu richten, ist zweifellos richtig. Ich fordere aber, ein Augenmerk auf die Betreuung in der eigenen Häuslichkeit zu richten. Wir haben hier bereits vor einigen Jahren ein Modell für eine 24-Stunden-Betreuung nach österreichischem Vorbild vorgelegt. Mit dem Berufsbild des Personenbetreuers könnten Brücken aus dem Graubereich heraus gebaut werden. Daneben muss es aber auch darum gehen, die Pflegefachkräfte von bürokratischen Hürden zu befreien. Ich nehme die Klagen über überbordende Dokumentationen und Mehrfachprüfungen von MDK und Heimaufsicht ernst. Dieses Problem muss Minister Lucha endlich angehen. Wenn er einen Mangel an Pflegeplätzen im stationären Bereich abwenden will, dann muss endlich auch die strikte Einzelzimmervorgabe für bestehende Heime ab dem Jahr 2019 gelockert werden. Hier werden ohne Not bewährte Angebote aus dem Markt gedrängt, bei denen ein Umbau auf Einzelzimmer wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Pflege muss bezahlbar bleiben.“

Hinweis: Das genannte Positionspapier ist wie folgt abrufbar http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/positionspapier-zur-einfuehrung-eines-foerdermodells-zur-24-stunden-betreuung-in-der-eigenen-haeuslichkeit.pdf

In der gestrigen Landtagsdebatte über den Antrag der FDP/DVP-Fraktion „Tierschutz-Vollzug in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/888, hat der Sprecher der Freien Demokraten für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, abermals das Fehlen von fast 200 Amtstierärzten im Land angeprangert und vermeintliche Bekenntnisse des grün-schwarzen Regierungslagers zum Tier- und Verbraucherschutz als „Lippenbekenntnisse“ bezeichnet. Rechnerisch würden die Betriebe der Nutztierhaltung in Baden-Württemberg derzeit nur alle 15 Jahre kontrolliert. Wer diesen Missstand bei den rechtsstaatlich geordneten Betriebskontrollen nicht abstelle, überlasse militanten Tierrechtsaktivisten den Raum und schade somit der überdeutlichen Mehrheit der korrekt und tierschutzkonform arbeitenden Nutztierhalter. Bullinger sagte dazu wörtlich:

„Nach den Haushaltsberatungen ist dieses Thema so aktuell wie damals, denn die Landesregierung hat hierzu im Haushalt viel zu wenig getan. Ich darf darauf hinweisen, dass wir bei den Haushaltsberatungen zu Kapitel 0826 – Veterinärwesen – beantragt haben, für 2018 und 2019 jeweils 35 zusätzliche Stellen für Veterinärbeamte zu schaffen, die dringend erforderlich sind. In ähnlicher Weise hat dies auch die SPD-Fraktion getan. Leider, ist die Landesregierung dieser dringenden Aufgabe nicht nachgekommen, die großen Defizite im Personalbereich der Veterinärverwaltung abzumildern. Die aktuelle Personalausstattung der unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden in Baden-Württemberg reicht nicht annähernd aus; denn die EU fordert Regelmäßigkeit von Kontrollen in der Nutztierhaltung.  Die grün-schwarze Aussagen zum Tierschutz sind also Lippenbekenntnisse!

Ein Blick, meine werten Kolleginnen und Kollegen, in das Grundgesetz kann da helfen. Artikel 20 a des Grundgesetzes lautet – ich zitiere –: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Schon die Formulierung, meine Damen und Herren, macht deutlich: Es ist in allererster Linie Aufgabe des Staates, also gerade nicht anerkannter, klageberechtigter Tierschutzverbände, tätig zu werden. Vielmehr hat hier der Staat das Monopol und den grundgesetzlichen Auftrag.  Zweitens: Es ist die vollziehende Gewalt – also die sachkundige staatliche Veterinärverwaltung –, welche die Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu überwachen und sicherzustellen hat, also ganz bestimmt nicht die selbsternannten, rechtsstaatlich nicht legitimierten „Undercover-Aufklärer“, die nachts in Ställe eindringen und mit Gewalt das tun, was man nicht tun darf, nämlich Tiere in den Tod treiben.

Laut einer Berechnung des Landkreistags fehlen in Anbetracht des Aufgabenzuwachses – der war enorm; ich könnte Ihnen hier 30 Verordnungen und Gesetze von EU und Bund vortragen – eigentlich bis zu 200 Amtstierärzte, aber zusätzlich auch Sachbearbeiter. Minister Hauk sagt zwar, dass die Verbände immer mehr fordern, aber wenn Sie sich einmal nüchtern die Zahlen sowie die Personalsituation vor Ort anschauen, sehen Sie: Das ist ein berechtigtes Anliegen, das wir hier immer wieder vorbringen.  Die EU, meine Damen und Herren, gibt ihren Mitgliedsländern in den einschlägigen Richtlinien zur Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle vor, regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen gerade bei den Nutztierbetrieben durchzuführen und dafür das erforderliche Personal und die erforderlichen Finanzmittel vorzuhalten. Das tut  Grün-Schwarz gerade nicht!

Solche Defizite führen häufig zu selbsternannten, oft militanten Tierschützern. Ich erinnere mich an einen Vorfall bei uns im Landkreis, wo eine militante Gruppe abends in einen Putenstall eingebrochen ist, wobei viele Tiere zu Tode kamen. Der Landwirt wurde mit Reizgas bedroht, und dann wurde sogar in dessen Haus eingedrungen. Dort waren Tierrechtsaktivisten am Werk, die man nicht im Glauben lassen darf, sie dürften den Staat ersetzen.

Meine Damen und Herren, wie weit dürfen Tierschützer gehen? Natürlich darf man anmahnen, natürlich muss man auch Defizite benennen. Dafür gibt es den normalen Weg, nämlich über die Veterinärbehörden, über die Polizei. Aber im Grundgesetz steht eben auch – Artikel 13 Absatz 1 –:  Die Wohnung ist unverletzlich.“ Das sind Grundrechte, die es einzuhalten gilt!

Deshalb brauchen wir auch mehr Aufklärung vom Ministerium in den Schulen, in der Öffentlichkeit, und wir brauchen vor allem auch eines: mehr Unterstützung unserer Tierschutzvereine, in denen viele Ehrenamtliche tolle Arbeit leisten. Zum Abschluss möchte ich einfach an die Landesregierung appellieren. Erstens: Verbessern Sie die Personalsituation beim Verbraucher- und Tierschutz, und zwar durch die Linderung der Personalnot in der Veterinärverwaltung und bei den Instituten! Die zweimal zehn, die Sie in den Doppelhaushalt eingestellt haben, können es nicht sein. Das ist überhaupt nicht das, was man braucht, sondern man braucht wesentlich mehr. Zweitens: Wir brauchen mehr Aufklärung und wieder mehr Realitätssinn in der Gesellschaft zu den natürlichen Verhältnissen von Natur, Tier und Mensch, meine Damen und Herren. Wir brauchen vor allem auch in der Landwirtschaft eine realistische Darstellung, keine Romantisierung und auch nicht eine Verniedlichung, sondern eben auch hier mehr noch wie es der Bauernverband macht, offene Bauernhöfe. Es muss auch wieder an den Schulen, bei den Lehrplänen, die im Kindergarten beginnen, wieder mehr Natur an die Kinder gebracht werden, damit dieser Fehlentwicklung in der Gesellschaft, die ich gerade angesprochen habe, Einhalt geboten wird.“

In einer Landtagsdebatte über Strategien für mehr Ressourceneffizienz hat die Sprecherin der FDP/DVP Fraktion für Umwelt und Kreislaufwirtschaft, Gabriele Reich-Gutjahr, die grün-schwarze Landesregierung aufgerufen, den Bürgern und Unternehmen mehr Freiräume zu lassen: „Ein möglichst effizienter Einsatz der verfügbaren Ressourcen ist zunächst einmal im unternehmerischen Eigeninteresse einer jeden und eines jeden, aber dafür brauchen sie Freiräume zum Gestalten und keine Landesregierung, die ihnen beispielsweise über die Landesbauordnung vorschreibt, wie sie das Dach zu begrünen haben und wie viele überdachte Fahrradstellplätze sie zu bauen haben.“ Ressourceneffizienz beginne mit einer  Gesetzgebung, die sich auf das Wesentliche beschränkt.

Wichtig sei es beim effizienten Einsatz von Rohstoffen und Energie in der Wirtschaft die Forschung und Entwicklung technologieoffen voranzutreiben. „Ja, es braucht Anstöße von außen und den Austausch mit anderen. Das Land und seine Hochschulen und Forschungsinstitute leisten hier einen wichtigen Beitrag, den der Think Tank gut ergänzt“, so Reich-Gutjahr. Die unmittelbaren landespolitischen Hebel zur Steigerung der Ressourceneffizienz kämen unter Grün-Schwarz aber weiterhin zu kurz, kritisierte Reich-Gutjahr. „Anstatt Sonntagsreden über ultraeffiziente Fabriken zu halten, welche die Unternehmen selbst am besten bauen können, sollte die Landesregierung endlich für eine ultraeffiziente Infrastruktur in der gesamten Fläche des Landes sorgen. Der Ausbau unseres Straßennetzes wäre das beste Programm, um Stauzeiten zu reduzieren und volkswirtschaftliche Schäden in der Logistik zu minimieren. Der zügige Ausbau des Breitband-Internets wäre das beste Programm, um Pendlerströme zu verringern und Ballungsräume zu entzerren. Hier ist effizientes Regierungshandeln im Dienste von Bürgern, Unternehmen und unserer Umwelt gefragt“, sagte Reich-Gutjahr abschließend.

In der heutigen aktuellen Debatte zum Raiffeisen-Jahr 2018  sagte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Der Antrag der CDU nimmt das 200jährige Raiffeisen-Jubiläum zum Anlass für eine umfangreiche Abfrage, die bestenfalls die besonderen Leistungen der Wirtschaftsministerin hätte vorstellen sollen, mit denen sie das Genossenschaftswesen konkret unterstützt. Man braucht aber nicht mal ein geschultes Auge, um zu erkennen, dass dieser Plan gründlich schief gegangen ist. Statt zukunftsweisender Ideen für den Weg zur Genossenschaft 4.0 zeichnen sich die dargestellten Positionen und Maßnahmen aus dem Hause Hoffmeister-Kraut durch allerlei Plattitüden aus.

Die Impulse aus dem Wirtschaftsministerium sind eher homöopathischer Natur. Ich vermisse – ganz im Sinne von Friedrich Wilhelm Raiffeisen – eine Fortentwicklung und Anpassung des Genossenschaftswesens an die aktuellen Marktstrukturen und Herausforderungen. Beispielsweise könnte durch eine Bundesratsinitiative eine Modifikation des Genossenschaftsgesetzes angestoßen werden, die die Partizipationsmöglichkeiten am Unternehmenserfolg besser ausprägt, wie es in anderen Ländern schon möglich ist. Damit würde die Motivation gesteigert, um beispielsweise starke genossenschaftliche Marken bei bestehenden Genossenschaften zu entwickeln. Aber auch im Bereich der Förderung neuer, junger Genossenschaften fehlt ein nachhaltiges Bekenntnis der Landesregierung. Lediglich sechs Gründungsvorhaben wurden seit 2012 unterstützt, was teilweise an der fehlerhaften Interpretation des Begriffs der ‚Gewinnerzielungsabsicht‘ bezüglich der Förderkriterien liegen dürfte. Um genossenschaftliche Gründungen wirklich zu unterstützen müssten die Vorgaben der L-Bank angepasst werden.

Gerade bei Start-ups in Baden-Württemberg gehört ein gewisser Vertrauensvorschuss für die Gründer dazu, dass diese nicht zuvorderst die Absicht haben, ihre Gründung schnell zu versilbern. Zudem warne ich dringend davor, die Prüfungsdichte weiter zu verschärfen und damit möglicherweise auch das 2006 mit der letzten großen Novelle des Genossenschaftsgesetzes Erreichte rückabzuwickeln. Die wenigen betrügerischen schwarzen Schafe, die wie bei Eventus oder Allgäuland massiven Schaden verursacht haben, dürfen nicht den Maßstab bilden, nach dem wir unsere zahlreichen traditionsbewussten Genossenschaften beurteilen. Vielmehr müsste ein Abbau der Bürokratie im Fokus stehen, sei es bei der Prüfpflicht von Kleinstgenossenschaften oder auch der europäischen Bankenregulierung, die die Funktionsweise von Genossenschaftsbanken immer noch nicht verstanden haben.“

Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Expertenanhörung vor zwei Wochen hat überdeutlich bestätigt, dass die jüngsten Nachbesserungen im Gesetzesentwurf dringend erforderlich waren. Insbesondere das von 10 auf 25% angepasste Eingangsquorum bei der Urabwahl von Rektoren sowie die Festschreibung einer Karenzzeit zwischen zwei Abwahlbegehren begrüßen wir, vermeiden diese doch eine lähmende Streitkultur an den Hochschulen.

Doch bereits bei der Senatszusammensetzung zeigt sich, dass trotz der vorgenommenen Änderungen weiter Korrekturbedarf besteht. Wir müssen die Sorgen der Experten ernst nehmen, die Festschreibung eines verpflichtenden Anteils von 40 Prozent der Sitze und Stimmen für die Akademischen Mitarbeiter, Studierenden, Doktoranden und sonstigen Mitarbeiter schränkt gerade die kleineren Hochschulen über Gebühr ein. Ein Pflichtanteil von 33% für alle Hochschularten würde den individuellen Handlungsspielraum besser berücksichtigen.

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass die Ministerin ein weiteres Mal den Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Vertrauen nicht aussprechen will, mit dem BW CAR eine Plattform entwickelt zu haben, die den Maßgaben der Experimentierklausel zum Promotionsrecht entsprechen. Auch in Zukunft bleibt die Abhängigkeit vom Goodwill der Universitäten.

Darüber hinaus halten wir eine neue Experimentierklausel für sinnvoll, die den Hochschulen optional die Bauherreneigenschaft überträgt. Durch die höhere Flexibilität würde die Hochschulautonomie gestärkt und schwerfällige Bürokratie vermieden. Entsprechende Überlegungen finden sich auch im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz. Man wird doch erwarten können, dass die Landesregierung zumindest ihre eigenen Zielvereinbarungen mit Leben füllt.

Schließlich spricht Ministerin Bauer von einem „klugen Kompromiss“ beim politischen Mandat der verfassten Studierendenschaft, wenn man auf den entsprechenden Passus im Gesetz zur Klarstellung verzichte. Die Ministerin selbst hatte die Verfasste Studierendenschaft erst im Jahr 2012 in der damaligen grün-roten Landesregierung die rechtliche Struktur gegeben. Jetzt folgt ohne Not die Rolle rückwärts. Statt einer missverständlichen Streichung müsste man aus Sicht der Liberalen lediglich eine sprachliche Schärfung im Sinne der Studierenden im Land vornehmen und das politische Mandat in ein hochschulpolitisches modifizieren.

Zu den angesprochenen Punkten werden wir in den nächsten Tagen Änderungsanträge einreichen.“