Zur Meldung, wonach das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 Alternativen zum Weiterbau von Stuttgart 21 vorlegte, wohingegen Minister Hermann unter Hinweis auf die Volksabstimmung im Jahre 2011 klargestellt habe, dass ein Ausstieg nicht in Frage käme, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Das klare Bekenntnis von Minister Hermann, dass ein Ausstieg aus Stuttgart 21 auch unter Hinweis auf die Volksabstimmung im Jahre 2011 nicht in Frage komme, begrüße ich ausdrücklich. Das Gebot der Stunde ist, dass alle Projektbeteiligten gemeinsam nach Effizienzmöglichkeiten suchen und diese Ressourcen im Hinblick auf Zeit und Kosten heben. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 muss endlich aus dem ideologischen Schützengraben raus, in den es sich in Verkennung der Verträge und der Volksabstimmung immer tiefer eingräbt. Die Energie sollte lieber auf Erleichterungen des Bauablaufs und eine Vorausplanung des neuen Stadtviertels verwendet werden, statt in ignoranter Manier immer noch Diskussionen von vor Jahren führen zu wollen. Es hilft uns nicht weiter, an ewig alten Zöpfen weiter zu flechten.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann bei seinen Bedenken gegen mehr sichere Herkunftsländer bleibt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Landesregierung muss der Ausweitung sicherer Herkunftsländer angesichts der geringen Zahl erfolgreicher Asylverfahren zustimmen. In der gestrigen Aussprache zur Regierungserklärung von Ministerpräsident Kretschmann habe ich jedoch auf den Koalitionsvertrag mit seinen wachsweichen  Regelungen zu den sicheren Herkunftsländern verwiesen. Auch bei dieser Passage hat sich die CDU mit Thomas Strobl an der Spitze nicht durchgesetzt. Die Abstimmung im Bundesrat ist nun die Nagelprobe. Sie wird zeigen, ob es Minister Strobl gelingt, auf dem „Kernkompetenzfeld“ der CDU überhaupt etwas durchzusetzen.“

 

In einer Aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „Modernes und weltoffenes Baden-Württemberg: Hier ist kein Platz für Diskriminierung und Antisemitismus“ hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke den AfD-Abgeordneten Wolfgang Gedeon wie auch den AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Meuthen scharf kritisiert. Gedeon habe in einem Buch geschrieben, dass das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin zur Erinnerung an „gewisse Schandtaten“ diene und dass der „Holocaust eine Zivilreligion des Westens“ sei. Rülke: „Was ist das denn anderes als die Relativierung des größten Verbrechens der Menschheitsgeschichte?“.

Rülke fügte hinzu, es sei über Jahrzehnte im Landtag Konsens gewesen, dass Rassismus und Antisemitismus keinen Platz haben. „Wir haben in diesem Haus die NPD erlebt, wir haben die Republikaner erlebt, vieles an Unschönem in jener Zeit. Aber was wir dauerhaft überwunden glaubten, das waren Rassismus und Antisemitismus. Offensichtlich ist es so, dass sich das hässliche Gesicht von Rassismus und Antisemitismus im Landtag von Baden-Württemberg jetzt doch wieder zeigt“, so Rülke weiter. Der AfD-Abgeordnete Gedeon habe auch „Erscheinungen wie David Irving und Horst Mahler“ den Status eines Dissidenten verliehen. Dann behaupte Gedeon, er sei niemand, der antisemitisch denke. Er würde sogar das Existenzrecht Israels befürworten. Gleichzeitig habe der AfD-Landtagsabgeordnete in Interviews seine kruden Aussagen dadurch relativieren wollen, in dem er erklärte, ‚ich bin kein Antisemit, ich bin nur Antizionist‘. Rülke wörtlich: „Was ist denn ein Antizionist anderes als jemand, der das Existenzrecht Israels infrage stellt?“

Auch was Gedeon mit Blick auf die Philosophin Hannah Arendt geschrieben habe, sei starker Tobak, so Rülke. So habe der AfD-Abgeordnete geäußert: ‚Philosophische Abstraktion fällt dem weiblichen Hirn offensichtlich noch schwerer als mathematische, was im Übrigen nicht schlimm ist. Denn die gegenteilige Fähigkeit des Pragmatismus ist für das Leben genauso wichtig‘. Rülke zu Gedeon: „Was ist denn dieser Pragmatismus, den Sie dem weiblichen Gehirn zutrauen? Geschirrspülen, putzen und waschen, oder was? Da mischen sich doch auf übelste Weise Frauenfeindlichkeit und Antisemitismus. Das ist das, was aus Ihren Schriften hervorgeht.“

An den AfD-Fraktionsvorsitzenden Meuthen gerichtet sagte Rülke weiter, es werde deutlich, dass dieser skandalöse Vorgang eigentlich kein Problem Gedeon, „sondern ein Problem Meuthen“ sei, der sich zu wenig davon distanziere. Zunächst habe Meuthen behauptet, dass er von den Behauptungen seines Kollegen Gedeon gar nichts gewusst habe. Aber eine Mail von Meuthen an die Adresse von Gedeon liege ja laut Presseberichten vor. Darin sei geschrieben: ‚Dessen ungeachtet habe ich – dies ist keine Floskel – großen Respekt und auch Wertschätzung für Ihre Arbeit an dem Diskussionspapier‘. Rülke abschließend: „Wer wie Herr Gedeon den Holocaust relativiert, wer Frauenfeindliches äußert, der hat in diesem Haus nichts verloren. Herr Meuthen, Sie bekommen Ihre Fraktion diesbezüglich offensichtlich nicht in den Griff. Sie haben heute hier und dann abschließend durch das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion die Gelegenheit deutlich zu machen, dass Antisemitismus und Rassismus in diesem Haus keinen Platz haben.“

Als eine Fortsetzung der grün-roten Koalition mit einem anderen Juniorpartner bezeichnet der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den Start der grün-schwarzen Regierungskoalition in Baden-Württemberg. Die Handschrift der CDU sei weder in der Regierungserklärung noch im Koalitionsvertrag sichtbar geworden. Ministerpräsident Kretschmann habe den Juniorpartner ausgetauscht und führe die grün-rote Politik unverändert weiter. So die Kernthese von Rülke in der heutigen Aussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im Stuttgarter Landtag.

Rülke schloss sich zunächst dem Bekenntnis des Ministerpräsidenten zu einem Bündnis der proeuropäischen Parteien gegen eine „nationalistische, autoritäre und rückwärtsgewandte Politik“ an. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass Hetze gegenüber Minderheiten in Deutschland wieder politisch salonfähig werde.

Er halte es auch für richtig – so Rülke – dass die Regierung sich im Existenzgründerbereich für „eine Kultur des Scheiterns“ und somit für eine zweite Chance stark mache. Allerdings sei – wie an vielen Stellen der Regierungserklärung und des Koalitionsvertrages – nicht deutlich, was dies konkret heiße. Er vermisse nachvollziehbare inhaltliche Vorschläge.

Sammelsurium an Gemeinplätzen

Allgemein sei Kretschmanns Regierungserklärung von zwei Leitmotiven durchzogen: Raunen im Ungefähren und dem Sieg über die CDU in den Koalitionsverhandlungen. Der Ministerpräsident habe ein Sammelsurium an Gemeinplätzen aufgelistet. So auf Seite 19 seines Manuskripts: „Auf die Qualität der Lehre an den Hochschulen werden wir einen Schwerpunkt setzen.“ Oder auf Seite 24: „Wir können es schaffen…wenn wir die Sache mutig, pragmatisch und realistisch angehen.“ Im Bildungsbereich glänze Kretschmann mit der schwammigen Aussage „Wir werden uns auf die Weiterentwicklung und Optimierung des Begonnenen konzentrieren“. Gleichzeitig symbolisiere diese Aussage den Erfolg über die CDU bei den Koalitionsverhandlungen auf der ganzen Linie. So könnten weiter Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden und auch Oberstufen seien weiter möglich. Zur Windkraft habe der Ministerpräsident erklärt, deren Ausbau gehe weiter. Auch die „Politik des Gehörtwerdens“ habe wieder Eingang in die Regierungserklärung gefunden, obgleich die CDU-Abgeordneten sich fünf Jahre lang jedes Mal auf die Schenkel geklopft hätten, wenn dieses Wort im Landtag gefallen sei, so Rülke.

CDU ist der Verlierer der Koalitionsverhandlungen

Die Regierungserklärung, so Rülke weiter, passe aber gut zum Koalitionsvertrag. Jener sei von drei Leitmotiven durchzogen. 1.) Allgemeines Blabla. 2.) Die CDU ist der Verlierer der Koalitionsverhandlungen. Und 3.) Prüfen statt handeln.

Beispiele für Blabla gesucht? Seite 42: „Die Studienabbrecherquoten werden wir mit geeigneten Maßnahmen senken – besonders…in besonders betroffenen Fächern.“ An vielen Stellen gebe es Forderungen und Ankündigungen. Meistens folge dem aber nichts Konkretes. Insbesondere haushaltswirksame Maßnahmen würden nicht konkretisiert und stünden unter Finanzierungsvorbehalt. So finde sich der wichtigste Satz des Koalitionsvertrages überhaupt auf Seite 11 und beziehe sich auf einen allgemeinen Finanzierungsvorbehalt: „Für alle finanzwirksamen Maßnahmen gilt ein Haushaltsvorbehalt.“ Dies, so Rülke, „gilt dann auch für Ihre 1500 Polizisten, Herr Strobl“, so Rülke wörtlich. Es stehe also zu erwarten, dass diese Trophäe des CDU-Landesvorsitzenden wie auch die anderen wenigen CDU-Erfolge sukzessive von der grünen Finanzministerin eingesammelt würden. Lediglich die Nichtumsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und das kommunale Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sei im Koalitionsvertrag so verankert, dass auch eine Umsetzung zu erwarten sei. Aber die Kennzeichnungspflicht hätten die Grünen nicht einmal gegen die SPD durchgesetzt. Und dies, obgleich sie im Koalitionsvertrag gestanden habe.

Auf ihrem angeblichen Kompetenzfeld der Innenpolitik habe sich die CDU übel über den Tisch ziehen lassen, so Rülke weiter. So habe die Union die Wiederauferstehung des Freiwilligen Polizeidienstes gefeiert. Der grüne Innenpolitiker Sckerl habe der CDU diesen Zahn aber schon wieder gezogen: freiwilliger Polizeidienst ja, aber ohne Uniform und ohne Waffen. Dafür habe die CDU auch in diesem Bereich grüne Kröten geschluckt, wie den Bürgerbeauftragten.

Vetorechte der Grünen

Bei der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer hätten die Grünen auch nach wie vor ein Vetorecht und Strobls 1500 Polizisten würden dem allgemeinen Vetorecht der Finanzministerin unterliegen.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, habe man bei der Windkraft lediglich die bestehende Rechtslage bekräftigt, was auch für den Ausbau der Gemeinschaftsschulen gelte. Die CDU habe eine Begrenzung auf zehn Standorte gefeiert, im Koalitionsvertrag stehe aber lediglich drin, dass man „davon ausgehe“, dass es nicht mehr würden. Beim sogenannten G-9- Schulversuch habe die CDU diesen stets in Bausch und Bogen verdammt und führe ihn nun weiter.

Ansonsten werde in diesem Vertragswerk nur geprüft und nie gehandelt. Beim Bürokratieabbau werde geprüft. Beim Kinderbildungspass werde geprüft. Beim Tariftreue- und Mindestlohngesetz werde zwar nicht geprüft, aber evaluiert, was dasselbe sei. Ebenso werde das Zweckentfremdungsverbot evaluiert. Das Bildungszeitgesetz solle evaluiert werden, ebenso wie eine private Beteiligung beim Breitbandausbau  und so weiter und so fort.

Vergebliche Suche nach schwarzer Tinte

532 Mal finde sich „wollen“ statt „machen“ in diesem Vertragswerk, so Rülke. 132 Mal „prüfen“ und zwar ohne „evaluieren“. Lediglich 36 Mal sei hingegen von „umsetzen“ die Rede, und diese 36 Mal „umsetzen“ stünden unter Finanzierungsvorbehalt. Sämtliche CDU-Projekte, so Rülke, würden am Ende entweder als Prüfauftrag oder am Finanzierungsvorbehalt scheitern. Einzig die Kennzeichnungspflicht für Polizisten habe die CDU verhindert, aber das habe auch schon die SPD geschafft. Im Fazit gehe Grün-Rot ohne Änderung weiter. Er habe intensiv im Koalitionsvertrag nach der schwarzen Tinte gesucht, von der Herr Strobl gesprochen habe, so Rülke. Er habe auch sämtliche bekannten Verfahren zur Sichtbarmachung von Zaubertinte angewandt, so Rülke. Es sei aber nichts zum Vorschein gekommen.

Vor zehn Jahren habe ein gewisser Thomas Strobl, damals als CDU-Landesgeneralsekretär, den Satz geprägt: „Die FDP hat beim Regieren nicht sehr gestört.“ Heute, so Rülke, müsse man feststellen: „Thomas Strobl hat bei den Koalitionsverhandlungen nicht sehr gestört!“

Koalition nur konkret bei Gier nach Ämtern

Konkret sei diese Koalition nur bei ihrer Gier nach Ämtern gewesen. Zwei Regierungspräsidentenposten habe man sich unter den Nagel gerissen und auf Kosten des Steuerzahlers die Zahl der Staatssekretäre in nie dagewesener Weise ausgeweitet.

Kiwi ist nicht nur eine Frucht, sondern auch ein Vogel, der nicht fliegen kann

Insgesamt sei diese KiWi-Koalition nicht gerade ein besonders zukunftsfähiges Projekt. Immerhin der Name sei treffend gewählt. Kiwi sei ja nicht nur eine Frucht, sondern auch ein Vogel. In Neuseeland durchaus verbreitet. Sehe man bei Wikipedia nach, ergäben sich große Parallelen zwischen dem Vogel und dieser Koalition:  Die Kiwis „haben…Flügel, sind aber nicht in der Lage, damit zu fliegen.“ Die Flügel trügen Krallen. „Die Krallen haben aber keine erkennbare Funktion.“ Außerdem besitzen Kiwis „keinen äußerlich erkennbaren Schwanz.“ Der Kopf „der Kiwis ist relativ klein, der Schnabel dafür sehr lang.“ Und bei den Weibchen sei der „Schnabel um gut 30 Prozent größer, als bei den Männchen.“ Und die verheißungsvollste aller Parallelen: „Um im Stand das Gleichgewicht zu halten, stützen sich Kiwis oft auch ihren Schnabel.“

Es sei also zu erwarten, dass diese Koalition ihrem Namen alle Ehre machen werde und im Interesse des Landes zu hoffen, dass diese Koalition in Baden-Württemberg auch nur eine kurze Episode bleibe, so Rülke abschließend.

 

 

Zum heutigen Beschluss der Landesregierung, keinen Einspruch gegen die Entscheidung des internationalen Schiedsgericht einzulegen, wonach dem Land keine Rückzahlung aus dem Kauf des EnBW-Aktienpakets von der EDF zustehe, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Erklärung von Ministerpräsident Kretschmann ist eine Null-Meldung. Die Möglichkeit eines Einspruchs gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts sieht das Schiedsverfahren gar nicht vor. Die Überprüfung durch ein Schweizer Bundesgericht ist abwegig. Vielmehr ist der Landtag gefragt. Als Parlament sind wir es dem Steuerzahler schuldig, die Vorgänge um die politisch motivierte grün-rote Geldverschwendung sondergleichen aufzuklären.“

Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereirechts in den Landtag eingebracht (siehe Anlage). Dr. Friedrich Bullinger, fischereipolitischer Sprecher der Landtags-FDP, und sein Fraktionskollege Klaus Hoher erklärten dazu gemeinsam:

„Die Fischerinnen und Fischer leisten bei Hege und Gewässerpflege wertvolle Arbeit im Dienste der Natur. Dies ist gerade auch im Nachgang zur Jagst-Katastrophe abermals deutlich geworden. Sie haben es deshalb verdient, dass überkommene Regelungen im Fischereirecht entbürokratisiert, angepasst oder gestrichen werden.“

Konkret fordern die Freien Demokraten die Abschaffung des allgemeinen Nachtangelverbotes, das es in seiner jetzigen Form nur noch in Baden-Württemberg gibt und in den übrigen Ländern bereits beseitigt wurde. Zu diesem Zweck will die FDP die einschlägige Verordnungsermächtigung streichen. Darüber hinaus soll das Mindestalter für den so genannten Jugendfischereischein von derzeit zehn auf künftig sieben Jahre abgesenkt werden, um den Fischereiverbänden eine frühzeitige naturnahe Nachwuchsarbeit zu ermöglichen. Der Jugendfischereischein berechtigt Heranwachsende zur Fischerei unter Beaufsichtigung durch einen volljährigen Inhaber des regulären Fischereischeins. „Wir hoffen bei diesem Gesetzentwurf auf die Unterstützung sowohl aus den Reihen der Opposition als auch aus der Regierung. Zumindest die Absenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre war ein klares Wahlversprechen sowohl von CDU als auch von SPD“, gaben sich Bullinger und Hoher zuversichtlich.

Anlässlich des Milchgipfels des baden-württembergischen Ministers für Ländlichen Raum Peter Hauk forderte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, die grün-schwarze Landesregierung auf, sich im Bundesrat für wirksame Strukturreformen einzusetzen. Es sei auf Dauer schwer zu vermitteln, warum man einer einzigen Branche bei jeder Preiskrise zig Millionen an Sonderhilfen zuschießen soll, befürchtet Bullinger. Auch die Landwirte selbst wollten auf Dauer nicht auf Notgroschen angewiesen sein. „Deshalb brauchen wir jetzt vor allem politische Hilfe zur Selbsthilfe, also strukturelle Änderungen, zum Beispiel im Genossenschaftsrecht und im Steuerrecht. Meines Erachtens steht die grün-schwarze Landesregierung in der Pflicht, nun endlich den am 30. April 2014 von der FDP-Fraktion herbeigeführten einstimmigen Landtagsbeschluss für eine Bundesratsinitiative zur Ermöglichung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe umzusetzen, damit Landwirte aus eigener Kraft in guten Jahren Vorsorge leisten können“, sagte Bullinger. „Auch gehören bei einem 70-Prozent-Anteil der Genossenschaftsmolkereien an der deutschen Milcherfassung bestimmte Regelungen des Genossenschaftsrechts auf den Prüfstand, etwa was zweijährige Kündigungsfristen anbelangt“, sagte Bullinger.

Der liberale Agrarpolitiker fordert aber auch auf Seiten von Molkereien und Erzeugern mehr Mut zu Markenbildung und Regionalität. „Der Ruf nach einem bewussteren Einkaufsverhalten der Verbraucher und nach fairen Verhandlungen des Lebensmitteleinzelhandels ist natürlich berechtigt. Aber Molkereien und Erzeuger sind in einem freien Markt ohne Quote nun auch gefordert, noch mehr entsprechende Produkte und Marken zu entwickeln. Ein Blick auf die Auszahlungspreise der deutschen Molkereien im März zeigt, dass es hier je nach Region und Molkerei Unterschiede von bis zu 13 Cent gibt. Die Spitzenpreise zahlen stets Molkereien, die mit regionalen Qualitätsmarken auf dem Markt sind. Deshalb glaube ich, dass stärkeres Regionalmarketing und Premiumprodukte wie Heu- und Weidemilch durchaus noch viele bisher ungenutzte Chancen bieten“, sagte Bullinger.

 

 

„Minister Hermanns Tempolimit-Träume auf der A 81 und A 96 müssen platzen. Wenn ich den Koalitionsvertrag lese, komme ich zu diesem Schluss. Dort heißt es: ‚Ein Tempolimit kommt dort in Frage, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich und geboten ist‘. Das ist auf den von Hermann geplanten rund 80 Kilometern zweifelsfrei nicht der Fall. Wenn ich dann auch noch höre, dass der grüne Minister behauptet, ihm gehe es um Sicherheit, nicht um die Verärgerung der Autofahrer, dann bleibt kein anderer Schluss, als dass er seine Pläne nicht nur auf Eis legen, sondern gleich in der Mottenkiste Hermannscher Gängelungseskapaden ganz weit unten versenken muss.“ Dies sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann nach Lektüre des Artikels im Südkurier, wonach Minister Hermann seine Pläne zu Tempolimits nochmals juristisch prüfen lassen wolle und das Vorhaben somit auf Eis liege.

Der Verkehrspolitiker und FDP-Landtagsabgeordnete Jürgen Keck ergänzte: „Es ist sehr gut, dass das unsinnige Tempolimit nun offenbar nicht kommt. Statt gegen den Autoverkehr mit allen möglichen Ideen zu sticheln, sollte Minister Hermann lieber dafür kämpfen, die Bodenseeregion besser anzubinden. Hier gibt es nicht nur Nachholbedarf im Straßenverkehr, sondern auch im Bereich des Schienenverkehrs. Die Elektrifizierungen und Ausbauten müssen endlich kommen und die Anbindungen attraktiver werden. Auf diese Verbesserungen sollte sich Minister Hermann mit Eifer stürzen statt ständig gegen die Autofahrer vorzugehen.“

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion sind die antisemitischen Äußerungen des AfD-Landtagsabgeordneten und Buchautors Wolfgang Gedeon nicht zu akzeptieren. Nach den Worten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Timm Kern „hat jegliche antisemitische Einstellung im baden-württembergischen Landtag nichts zu suchen.“ Kern forderte den Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion, Jörg Meuthen, auf, sich unmissverständlich  von den unsäglichen Äußerungen von Wolfgang Gedeon zu distanzieren. Kern: „Herr Meuthen hat erklärt, dass die AfD in Baden-Württemberg eine Null-Toleranzpolitik verfolge. Nun muss der AfD-Fraktionsvorsitzende  diesen Worten auch Taten folgen lassen. In einer Null-Toleranzpolitik wäre nur konsequent, wenn Wolfgang Gedeon aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen würde.“

Nach Medienberichten hat Wolfgang Gedeon den Massenmord an den Juden als „gewisse Schandtaten“ bezeichnet. In seinem 2012 erschienenen Buch „Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten“ schreibt Gedeon: „Schließlich predigt man Toleranz und ist empört, wenn in China Dissidenten für Jahre ins Gefängnis wandern. Gleichzeitig sperrt man die eigenen Dissidenten (z. B. Irving, Zündel, Mahler u.a.) für Jahre hinter Gitter. Ja, bei uns sind die Dissidenten gar keine Dissidenten sagt man, sondern wegen begangener „Volksverhetzung“ verurteilte Kriminelle.“

Zur Meldung, wonach der Stuttgarter Polizeipräsident angesichts eines vereitelten IS-Terroranschlags in Düsseldorf vor einer Radikalisierung junger Menschen in Schulen oder Flüchtlingsheimen warnt, sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll und der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Immer wieder warnt die Polizei vor den Gefahren des Islamismus. Bei Grün-Rot stieß sie damit aber viel zu oft auf taube Ohren. Vor allem die Grünen stellten sich lange quer. Nun wird sich zeigen, ob die Versäumnisse bei der inneren Sicherheit durch Grün-Schwarz abgebaut werden können.“

Goll erinnerte an die zahlreichen Vorschläge der FDP-Fraktion aus den letzten Jahren: „Längst hätte das Landeskriminalamt in den Bereichen Staatsschutz und organisierte Kriminalität durch weitere Ermittlungsgruppen, in denen Ermittler u. a. mit Spezialisten für die Auswertung des Internets, Islamwissenschaftlern und Dolmetschern zusammenarbeiten, gestärkt werden müssen. Im Landesamt für Verfassungsschutz müssten im Bereich Islamismus für die Informationsbeschaffung und -auswertung neue Stellen geschaffen und u. a. mit Islamwissenschaftlern bzw. Dolmetschern besetzt werden. Grün-Rot handelte erst gar nicht und dann viel zu zögerlich.“

Kern verwies auf Aussteigerprogramme und Islamunterricht: „Aussteigerprogramme zeigen seit Jahren ehemaligen Rechtsextremisten einen Weg zurück in die Gesellschaft. Derartige Programme für Islamisten sind ebenso hilfreich und müssen gestärkt werden. Der islamische Religionsunterricht an Schulen, erteilt in deutscher Sprache und von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern muss weiter ausgebaut werden, auch um junge Menschen für die Gefahren des menschenverachtenden Islamismus zu sensibilisieren. Als Repräsentanten unserer freiheitlichen Gesellschaft sind zudem Lehrerinnen und Lehrer gefordert, gegen fanatische, rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen an Schulen einzuschreiten. Hierauf müssen sie besser vorbereitet werden ggf. auch mit wiederkehrenden Schulungsangeboten.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann den zwischen Bund und Ländern gefundenen Kompromiss bei der Ökostromreform ‚zähneknirschend‘ gebilligt habe, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer angesichts dieses Kompromisses wirklich ein Recht hat, mit den Zähnen zu knirschen, ist nicht Ministerpräsident Kretschmann, sondern es sind Verbraucher und Arbeitgeber. Zwar ist der Umstieg von gesetzlich geregelten Einspeisevergütungen für Ökostrom auf wettbewerbliche Ausschreibungsmodelle ein erster Schritt zurück zur Marktwirtschaft. Er kommt aber angesichts der nach Prognosen des Bundeswirtschaftsministeriums auch 2017 wieder auf Rekordhöhe steigenden Ökostrom-Umlage zu spät. Es steht zu befürchten, dass im windarmen Süden bis Juni 2017 noch zahlreiche unwirtschaftliche und unsinnige Schwachwindanlagen errichtet werden. Bei einem Ökostromanteil von deutlich mehr als 30 Prozent und massiv steigenden Problemen mit der Netzstabilität ist die planwirtschaftliche Subventionitis des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes längst nicht mehr gerechtfertigt. Wir brauchen endlich einen konsequenten Systemwechsel und eine Senkung der Stromsteuer.“

Die FDP-Landtagsfraktion wirbt mit einem parlamentarischen Antrag dafür, Mittel aus den verschiedenen Förderprogrammen des Landes in den kommenden Jahren verstärkt Städten und Gemeinden zukommen zu lassen, die wie etwa die Gemeinde Braunsbach infolge des durch das Tiefdruckgebiet „Elvira“ verursachten Unwetters schwer geschädigt wurden. Dies teilte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger mit.

„Wir erwarten jetzt nicht nur öffentlichkeitswirksame Ministerbesuche, wenn die ersten Aufräumarbeiten schon längst abgeschlossen sind, sondern die Konzentration von städtebaulichen Sanierungsmitteln, von Mitteln für den Straßenbau und Landeszuschüsse zur Sanierung kommunaler Einrichtungen auf die betroffenen Gebiete“, sagte Bullinger. Zudem müsse geprüft werden, inwieweit durch „Elvira“ Schwachstellen des Hochwasserschutzes zutage getreten seien. Bullinger, der sich am Montag selbst ein Bild von den verheerenden Schäden in Braunsbach gemacht hatte, lobte die vielen ehrenamtlichen Helfer vor Ort. „Die ganze Region packt an, wenn Menschen Hilfe brauchen. Das ist vorbildlich und nicht selbstverständlich“, so der FDP-Landtagsabgeordnete.

 

 

Zur heutigen Eröffnung des Schweizerischen Gotthard-Tunnels als ein wesentliches Kernelement der Neuen Alpentransversale (NEAT) sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die heutige Eröffnung des Gotthard-Tunnels ist für Deutschland ein mahnender Weckruf. Wir sind trotz gültiger Verträge bei den Zulaufstrecken, vor allem der Rheintalbahn, Jahre in Verzug. Auch die Gäubahn von Stuttgart nach Zürich ist in diesem Zusammenhang kein Ruhmesblatt. Vor allem sollten wir uns ein Beispiel an der Einigkeit und Akzeptanz von Beschlüssen in der Schweiz nehmen. Hier im Land haben die Grünen im Kampf gegen Stuttgart 21 sogar ein Rechtsgutachten erstellen lassen, dass die Kofinanzierung des Landes als verfassungswidrig brandmarken sollte. Das wäre beim menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn den Grünen beinahe auf die Füße gefallen. Es sollte sich auch jeder daran erinnern, wie zögerlich die Grünen bei der Frage Kofinanzierung bei der Rheintalbahn waren und mit welcher Überheblichkeit sich Minister Hermann über die Forderungen aus dem Abschnitt Müllheim-Auggen hinweggesetzt hat. Es ist nun nicht nur die Verantwortung des Landes und des Bundes für einen zügigen Ausbau der Zulaufstrecken zu sorgen. Es muss auch darum gehen, im Vorfeld leistungsfähige intermodale Logistikdrehkreuze zu entwickeln, wie das zum Beispiel in Lahr möglich wäre.“

Zur Aussage der Kultusministerin, sie könne „Stand heute nicht erkennen, dass der zukünftige Bildungsplan zur Sexualisierung der Kinder beiträgt“, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Dass sich die Kultusministerin an die Überprüfung des zukünftigen Bildungsplans gemacht hat, ist lobenswert. Schließlich gilt es, den Bildungsplan vom Verdacht der ideologischen Vereinnahmung zu befreien, in den ihn die ehemalige grün-rote Landesregierung gebracht hat. Es darf keinen Zweifel geben, dass der Bildungsplan geeignet ist, junge Menschen zu kritischem Denken und eigenständigem Handeln zu befähigen. Wir Freien Demokraten bekräftigen daher unseren Vorschlag, dass auf die von der grün-roten Landesregierung vorangestellten ‚Leitperspektiven‘ im Bildungsplan verzichtet werden sollte. Ihre Auswahl erscheint willkürlich, und sie leisten dem erwähnten Verdacht lediglich Vorschub. Vor allem ist der Bildungsplan aber auch die zentrale Basis für die Qualitätssicherung unseres Schulwesens. Deshalb sollte die Kultusministerin den FDP-Vorschlag prüfen, statt eines Einheits-Bildungsplans für die weiterführenden Schularten mit einer Art Auszug für das Gymnasium wieder einen eigenen Bildungsplan für jede Schulart vorzusehen. Wenn die CDU es ernst meint mit der auch von ihr geforderten Gleichbehandlung aller Schularten, dürfen Realschule und Werkrealschule nicht weiter ohne eigenen Bildungsplan bleiben. Schließlich fordern wir die neue Kultusministerin auf, ein schwerwiegendes Versäumnis ihres Amtsvorgängers zu korrigieren. Zahlreiche Personen und Institutionen nahmen im Rahmen einer Anhörung zum Bildungsplan Stellung. Abgesehen von einer dünnen statistischen und exemplarischen Auswertung ist der ehemalige Kultusminister in keiner Weise auf die teilweise gewichtigen Einwände gerade auch der Fachvertreter eingegangen. Die von unserer Fraktion aufgegriffene Kritik mehrerer Fachverbände sowie des Landeselternbeirats, des Philologenverbands und der GEW an der Abschaffung des eigenständigen Fachs ‚Biologie‘ in der Unterstufe des Gymnasiums wischte der damalige Kultusminister beiseite mit der Bemerkung, es sei ‚kein einziges Sachargument gegen die neue Regelung angeführt‘ worden. Dabei ist der befürchtete Niveauverlust infolge der Fächer-Zwangsfusion aus unserer Sicht ein gewichtiges Argument. Vor allem zum Zweck der Qualitätssicherung hält es die FDP-Fraktion für unerlässlich, dass die Kultusministerin das von ihrem Vorgänger Versäumte nachholt und sich im Zuge der von ihr angekündigten Überprüfung des Bildungsplans ernsthaft und nachvollziehbar mit den Stellungnahmen der Fachvertreter und Institutionen auseinandersetzt.“

Weiterführende Informationen:

Zur Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann, die Regierungspräsidenten von Stuttgart und Tübingen, Johannes Schmalzl (FDP) und Jörg Schmidt (SPD), in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Im Wahlkampf hat Ministerpräsident Kretschmann immer betont, Regieren sei auch eine Stilfrage. Jetzt aber ohne vernünftige Begründung zwei erfolgreich arbeitende Regierungspräsidenten ohne vernünftige Begründung vor die Tür zu setzen, das hat keinen Stil.“

Zur Ankündigung der Kultusministerin, mit einem „Ganztagsgipfel“ den „Flickenteppich“ bei der Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg angehen zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Worte von Frau Eisenmann zur Ankündigung des Ganztagsgipfels lassen uns Freie Demokraten befürchten, dass die neue Kultusministerin die aus unserer Sicht zentrale Aufgabe im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsschulen möglicherweise nicht ganz verstanden hat: Es gilt Wahlfreiheit und flexible Angebote zu gewährleisten. Die Lebensumstände von Eltern mit Schulkindern sind zu unterschiedlich, als dass sie sich in eine Einheits-Schablone pressen ließen. Damit die Schulträger den Eltern ein möglichst breites und flexibles Ganztagsangebot unterbreiten können, brauchen sie nicht weniger, sondern mehr Gestaltungsfreiheit. Die FDP-Fraktion hat deshalb bereits im Jahr 2013 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem neben der verpflichtenden auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen werden sollte. Die grün-rote Regierungskoalition lehnte den liberalen Gesetzentwurf jedoch ab und verankerte stattdessen einseitig die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule im Schulgesetz. Die dort vorzufindende ‚Wahlform‘ lässt lediglich eine Entscheidung der Eltern zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag zu. Wir Freien Demokraten treten vor diesem Hintergrund dafür ein, dass nun zusätzlich auch die offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und frei wählbaren Angeboten am Nachmittag ins Schulgesetz kommt. Auch sollte das Land die Horte weiterhin fördern, damit deren flexible Betreuungsangebote vor Ort nicht durch ein einziges starres Pflichtganztagsschulangebot ersetzt werden. Die offene Ganztagsschule ist außerdem der ideale Kooperationspartner der Vereine und außerschulischen Einrichtungen vor Ort. Es ist uns ein Anliegen, dass auch die Ganztagsschulen in ihr gesellschaftliches Umfeld eingebunden bleiben. Die FDP-Fraktion fordert die Kultusministerin auf, sich von der ideologisch motivierten Fixierung auf die Pflicht-Ganztagsschule zu lösen und einen freiheitlichen Kurs beim Ganztagsausbau einzuschlagen. Gerade an der Ganztagsschulfrage wird sich zeigen, inwieweit die CDU willens und in der Lage ist, sich in der Bildungspolitik aus der Umklammerung durch den grünen Koalitionspartner zu befreien.“

 

Zur Kritik an den Änderungsvorhaben der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut beim Bildungszeitgesetz sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Am Aufschrei der Gewerkschaften und der SPD zeigt sich deutlich, dass das grün-rote Bildungszeitgesetz ein reines Auftragswerk aus Gewerkschaftskreisen war. Weder die Belange noch die großen Fortbildungsleistungen der Betriebe in Baden-Württemberg wurden damals berücksichtigt. Hier ist keine Zeit mit langen Prüfungen zu verlieren, die Sachverhalte liegen auf der Hand. Das Vorhaben der Wirtschaftsministerin werden wir tatkräftig unterstützen durch die zeitnahe Einbringung eines geeigneten Gesetzesentwurfs.“

Zur Sorge von Kultusministerin Susanne Eisenmann hinsichtlich der hohen Übergangsquoten von Schülern auf die Gymnasien sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es bestätigt sich in der Tat zusehends, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung unter Grün-Rot ein schwerer Fehler war. Die jetzige Entwicklung eines Ansturms auf die Gymnasien ist die Folge dieser grundfalschen Weichenstellung unter Grünen und SPD. Bedauerlicherweise hat die CDU in der neuen Koalition praktisch nichts durchgesetzt, um diese Fehlentscheidung tatsächlich zu korrigieren. Stattdessen begnügt sie sich nun mit kosmetischen Änderungen beim Übergang der Schülerinnen und Schüler von den Grundschulen auf die höheren Schulen.“

Zu den Ankündigungen der Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut einer Digitalisierungsstrategie der Landesregierung sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hier wird deutlich, wie unsinnig es ist, das Thema Breitband nicht im Wirtschafts- sondern im Innenministerium anzusiedeln. Das ist kein Innen-; sondern ein Wirtschaftsthema für den Standort Baden-Württemberg. Der CDU-Landesvorsitzende Thomas Strobl hat allein zur Eigenprofilierung für eine sachfremde Zuständigkeit gesorgt. Es ist zu befürchten, dass das Thema auch in den kommenden Jahren zwischen die Lücken der Zuständigkeiten der Landesregierung fällt. Am Ende ist wieder keiner richtig zuständig. Dies bedeutet einen weiteren Rückschritt beim Anschluss des Hochtechnologielandes Baden-Württemberg an die globale Digitalisierung.“

Zur Warnung des Verbraucherschutzministers Peter Hauk vor „Angstmacherei“ hinsichtlich der europäisch-amerikanischen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP erklärte der verbraucher- und agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Es ist sehr richtig, wenn Minister Hauk darauf hinweist, dass die unsachliche Angstmacherei gegen TTIP vor allem ein politisches Instrument für Organisationen sei, die sich damit selbst interessant machen und Spendengelder werben wollen. Dazu empfehle ich Minister Hauk auch einen Blick in die Reihen seines eigenen Koalitionspartners. Denn die Grünen im Europaparlament haben im vorigen Jahr geschlossen gegen TTIP gestimmt und die Grünen-Bundesvorsitzende Simone Peter schwadroniert im Zusammenhang mit TTIP sogar von einem ‚drohenden Umwelt- und Verbraucherschutz-Dumping‘. Insofern wird es durchaus spannend, wie Minister Hauk die in der Tat notwendige Versachlichung der TTIP-Diskussion in Baden-Württemberg umzusetzen gedenkt. Es sollte in der Debatte nicht vergessen werden, dass TTIP auch eine historisch einzigartige Chance darstellt, mit vereinter europäisch-amerikanischer Marktmacht westliche Verbraucherschutzstandards global durchzusetzen. Nicht zuletzt kann TTIP auch große Chancen für den Export landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse ‚made in Germany‘ ermöglichen.“

Zur Ankündigung der Kultusministerin, den an 44 Standorten laufenden „Schulversuch“ zum neunjährigen Gymnasium verlängern zu wollen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Den faulen grün-roten Kompromiss eines „G9-Schulversuchs“ zu verlängern, ist die schlechteste aller denkbaren Alternativen, um aus dem von der Vorgängerregierung geschaffenen Schlamassel herauszukommen. Da sich Grüne und SPD seinerzeit unterschiedlicher Auffassung waren, entschieden sie am Reißbrett, dass ein Gymnasium pro Land- oder Stadtkreis zum neunjährigen Gymnasium zurückkehren durfte. Der Kompromiss ging nicht nur völlig an der Sache vorbei, sondern wirft schwerwiegende Gerechtigkeitsfragen auf. Zudem wird der so genannte Schulversuch mit zusätzlichen Personalmitteln für Förderstunden privilegiert, über die die übrigen Gymnasien nicht verfügen. Die Kultusministerin und ihre grün-schwarze Regierungskoalition wären gut beraten, den „Schulversuch“ bei nächster Gelegenheit auslaufen zu lassen. Um in der geschaffenen Situation faire Bedingungen zu schaffen, sollten alle Gymnasien die gleiche Personalausstattung erhalten und dazu die Möglichkeit, die ihnen dann zugewiesenen Jahreswochenstunden statt acht auch auf neun Jahre zu verteilen“, so Rülke und Kern.

Rülke mahnte die CDU, ihren Schlingerkurs beim Thema „G8/G9“ nicht noch eine weitere Wendung nehmen zu lassen. „Erst hat die CDU-Kultusministerin Schavan in der damaligen CDU/FDP-Koalition das achtjährige Gymnasium eingeführt. Auf das Schlamassel des grün-roten 44-Standorte-Kompromisses hat die Union nicht mit einem Vorschlag reagiert. Im Angesicht der herannahenden Landtagswahl machte sie dann eine 180-Grad-Kehrtwende und versprach eine generelle Wahlfreiheit zwischen G8 und G9. Wenn der CDU in dieser für unser Schulsystem entscheidenden Frage nun Mut und Konzepte fehlen, sich aus der grünen Umklammerung zu lösen, wirft dies ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der Partei, die über 58 Jahre hinweg den Kultusminister gestellt hat.“

Kern wies darauf hin, dass die FDP-Landtagsfraktion ihren Vorschlag für einen Ausweg aus dem G8/G9-Schlamassel bereits im Jahr 2013 dem damaligen SPD-Kultusminister Stoch unterbreitet hatte. „Nach wie vor stehen wir Freien Demokraten zu G8 und haben eine Rückkehr zum neunjährigen allgemeinbildenden Gymnasium stets abgelehnt. Die Beruflichen Gymnasien als abgestimmter Anschluss an die Mittlere Reife bilden für uns die reguläre neunjährige Alternative zum achtjährigen Gymnasium. Nach der grün-roten Teilrückkehr zu G9 an 44 Standorten haben wir uns wegen der aufgeworfenen Gerechtigkeitsfrage dazu durchgerungen, allen Gymnasien bei gleicher Personalausstattung die Möglichkeit zu einer Verteilung der zugewiesenen Jahreswochenstunden auch auf neun Jahre zu ermöglichen und den mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden privilegierten ‚Schulversuch‘ G9 auslaufen zu lassen. Damit könnten die Gymnasien neben dem Standardweg eines Abiturs in acht Jahren eine zeitlich entzerrte Variante beispielsweise für Schülerinnen und Schüler anbieten, die sich intensiv ihrem Interessenschwerpunkt in der Musik, dem Sport oder dem Ehrenamt widmen wollen.“

Zur Ankündigung von Verkehrsminister Winfried Hermann in der Heilbronner Stimme, Tempolimits auf Abschnitten der A81 zwischen dem Kreuz Hegau und dem Dreieick Bad Dürrheim sowie auf der A96 zwischen Achberg und Aitrach einführen zu wollen, um die örtlichen Probleme mit Rasern aus der Schweiz in den Griff zu bekommen, erklärten der stellvertretende FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Jochen Haußmann und der Verkehrspolitiker der Fraktion Jürgen Keck:

„Verkehrsminister Hermann kann es anscheinend nicht lassen, nach immer neuen Vorwänden zu suchen, um doch noch seine ideologischen Tempolimits auf Autobahnen durchzusetzen. Die von ihm genannten Autobahnabschnitte stellen bisher keine Unfallschwerpunkte dar. Insofern wäre ein Tempolimit dort nicht gerechtfertigt. Das örtliche Problem mit Rasern und Dränglern sollte mit verstärkten Kontrollen durch die Autobahnpolizei bekämpft werden und nicht mit allgemeinen Reglementierungen des Verkehrsflusses, für die auf Bundesautobahnen ohnehin der Bund zuständig ist und nicht Winfried Hermann.“

Nach der Niederlage im von der grün-roten Landesregierung angestrebten Schiedsgerichtsverfahren über den Kauf der EnBW-Anteile werden nun erste Details aus dem Schiedsspruch und Kommentare zu ihm veröffentlicht. Nach Aussagen des Vertreters der französischen EDF, der damaligen Verkäuferin, wirft das Schiedsgericht dem Land Baden-Württemberg und somit der damaligen grün-roten Landesregierung vor, sie habe vor dem Schiedsgericht missbräuchlich und unter falschem Vorwand auf einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht abgestellt. Die französische Seite kommt zu dem Schluss, das Schiedsgericht sei instrumentalisiert worden: http://www.shearman.com/en/newsinsights/news/2016/05/secures-victory-for-edf-in-dispute-over-german

Wie auch die französische Seite stellt der Nachrichtendienst „juve news“ fest, dass selbst der vom Land bzw. der Neckarpri bestellte Schiedsrichter eine Reduzierung des Kaufpreises für nicht gerechtfertigt hielt: http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2016/05/enbw-schiedsverfahren-edf-gewinnt-mit-shearman-und-cleary-gegen-baden-wuerttemberg

Hingegen sprach der frühere Finanzminister Dr. Nils Schmid von einer angeblich knappen Niederlage des Landes. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtags-fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Auszüge aus dem Schiedsspruch und die unterschiedliche Darstellung des Ausgangs des Schiedsgerichtsverfahrens werfen eine Reihe von Fragen auf, die dringend beantwortet werden müssen. Wir werden uns deshalb im Landtag intensiv mit dem Schiedsgerichtsverfahren und dem Agieren der Landesregierung befassen. Angesichts der unterschiedlichen Bewertungen des Schiedsspruchs und insbesondere der Äußerungen des früheren Finanzministers Schmid gilt es, eine grün-rote Legendenbildung zu verhindern.“

Zur Meldung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, dass vorübergehende Schließungen von Klinikabteilungen wegen Personalnot keine Seltenheit mehr sind, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Nachrichten der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft müssen für grün-schwarz ein Weckruf sein. Die FDP-Landtagsfraktion hat bereits 2014 einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, wie eine erfolgreiche Therapie für die Krankenhauslandschaft aussehen könnte. Die Aussagen im Koalitionsvertrag bleiben vage. Der neue Sozialminister Manfred Lucha ist aufgerufen, zügig Antworten auf die drängenden Fragen zu finden. Welche Angebote soll es wo im Land zu welcher Qualität geben? Ohne klare Förderschwerpunkte und Spezialisierung verbunden mit einer sachgerechten Krankenhausfinanzierung des Landes wird eine Verbesserung der Situation der Krankenhäuser im Südwesten nicht gelingen können. In der Enquete-Kommission Pflege hat die FDP auf die Problematik der generalistischen Ausbildung hingewiesen. Insbesondere der Bereich Kinderkrankenpflege stellt ein unüberbrückbares Nadelöhr in einer integrierten Ausbildung dar, das in einem Flächenland wie Baden-Württemberg nicht praktikabel ist.“

Zur von der Landesregierung beabsichtigten Prüfung der Entscheidung des internationalen Schiedsgerichtes, wonach dem Land keine Rückzahlung aus dem umstrittenen EnBW-Deal zusteht, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich frage mich, was es da zu prüfen gibt. Eine Berufungsinstanz ist nicht vorgesehen. Statt Nebelkerzen zu zünden und auf Zeit zu spielen sollte die Regierung klipp und klar zugeben, dass man Mist gebaut hat und zehn Millionen Euro an Steuergeldern für diesen überflüssigen Prozess den Bach runter gegangen sind.“