Zum interfraktionellen Einsetzungsbeschluss des kommenden Untersuchungsausschusses NSU sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es ist unsere Verpflichtung den Opfern und ihren Angehörigen, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, verloren gegangenes Vertrauen in unsere Sicherheitsorgane wieder herzustellen. Dies benötigt die umfassende und weitergehende Aufarbeitung der Mordserie des NSU und weiteren rechtsextremistischen Taten. Unser Ziel muss es sein in die Zukunft zu denken und solche Fälle zu vermeiden.

Die umfangreiche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen des Untersuchungs-ausschusses der vergangenen Legislaturperiode ermöglicht es uns an diese Ergebnisse anzuknüpfen. Wir werden die noch offenen Komplexe, wie die Frage, ob ausländische Geheimdienste auf der Theresienwiese in Heilbronn gewesen sind und was sie dort wollten und die Fragen an den Gründer des Ku-Klux-Klans in Schwäbisch Hall, Achim S., mit der gebotenen Gründlichkeit bearbeiten. Diese Gründlichkeit ist eine Lehre, die wir aus dem Fall des verstorbenen Florian H. ziehen. Weiterhin interessieren wir uns für rechtsextreme Musikbands und deren Vertriebsstrukturen. Die rechtsextreme Szene ist gerade in diesem Bereich stark. vernetzt und reisefreudig. Diese Reisefreude hört allerdings nicht an den Grenzen Baden-Württembergs auf. Daher ist es auch ein Anliegen, die Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsausschuss des Bundestages und den Ausschüssen einiger anderer Bundesländer zu fördern und zu intensivieren.

Wichtig ist, sich nochmal in Erinnerung zu rufen, dass es bei einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in erster Linie um die Frage geht, ob bei den polizeilichen Ermittlungen und allen weiteren daran beteiligten Organen Fehler gemacht wurden. Diese Erkenntnisse wollen wir nutzen, um eine Evaluation zu ermöglichen und daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen.“

 

 

 

Zur Veröffentlichung der Nebenabreden zum Koalitionsvertrag und den Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die nach großem Druck endlich veröffentlichten Nebenabreden zum Koalitionsvertrag sind ein Zeugnis der Feigheit von grün-schwarz vor dem Wähler. Nicht nur, dass große Ausgabenblöcke vorher festgezurrt werden, ohne die Öffentlichkeit zu informieren, sondern es werden auch Festlegungen getroffen, die dem Text des Koalitionsvertrags diametral entgegenstehen. So steht etwa die Standortgarantie für Gerichte im Koalitionsvertrag, in den Nebenabreden will man sie zu Justizzentren zusammenfassen.

Bezeichnend für die bereits jetzt schlechte Stimmung in der Koalition ist auch, dass die CDU kolportieren ließ, sie sei ja für die Veröffentlichung, um damit den Ministerpräsidenten im Regen stehen zu lassen. Und was Herrn Kretschmann anlangt, so fällt ihm seine Wahlkampfaussage immer mehr auf die Füße: „Politik ist ein Stilfrage“.

Allerdings erwarte ich noch die Veröffentlichung der Nebenabrede zum Titel des Koalitionsvertrags: „Verlässlich im Verschweigen. Nachhaltig zerstritten. Innovativ nur im Geldausgeben.“

Zur Vorstellung der Neuorganisation der Bewährungshilfe durch Justizminister Guido Wolf sagte der Strafvollzugsbeauftragte der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Goll:

„Noch in der letzten Legislaturperiode verurteilte die CDU die grün-rote Verstaatlichung der Bewährungshilfe als ‚Riesenschaden‘. Dem ehrenamtlichen Engagement werde ein ‚Bärendienst‘ erwiesen, der zu Mehrkosten in Millionenhöhe führen würde. Stattdessen sollten lieber ‚zwei kleine Landesgesetze geändert‘ werden, um den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts gerecht zu werden.

All diese richtigen Bewertungen sollen nun nicht mehr zählen. Wider besseres Wissen setzt die CDU um, was Grün-Rot aus ideologischen Motiven eingeleitet hat. Damit fällt sie den engagierten Angehörigen der Bewährungshilfe in den Rücken und bricht eigene Wahlversprechen. Wir bleiben indes bei unserer Überzeugung, die durch die Evaluierung der Bewährungshilfe bestätigt wurde: Das bisherige Konzept ist ein Erfolgsmodell, welches die Leistungsfähigkeit der Bewährungshilfe stark verbessert hat, ehrenamtliches Engagement fördert und Mitarbeiter gut bezahlt.“

Als unglaubliche Respektlosigkeit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit bezeichnete der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke die grün-schwarzen Geheimabsprachen zum Koalitionsvertrag. Mit großem Brimborium stelle man einen Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vor, der das Papier nicht wert sei, auf dem er geschrieben sei. “Die wirklich wichtigen Dinge werden geheim gehalten”, so Rülke wörtlich.

Auch die Koalitionsabgeordneten müssten sich gedemütigt fühlen, denn der Haushalt sei das Königsrecht des Parlaments. Nun stelle sich heraus, dass hinter dem Rücken der Abgeordneten schon detailgenau Haushaltsposten ausgekungelt wurden.

Umgehend müssten sämtliche schwarz-grünen Geheimabsprachen auf den Tisch des Hauses. Rülke fragt sich, ob es da noch mehr gibt und will diese Frage parlamentarisch klären.

 

Zur Vorstellung der Denkschrift 2016 durch den Landesrechnungshof erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wieder einmal mahnt der Rechnungshof mehr finanzielle Solidität im Landeshaushalt an. Nachhaltige Konsolidierung, Zurückhaltung bei neuen Stellen, und mehr Haushaltsklarheit im Stellenverschiebebahnhof Kultusministerium sind Forderungen, die die FDP/DVP-Fraktion voll unterstützt.

Dazu muss dringender denn je die Schuldenbremse in der Verfassung verankert werden, damit grün-schwarz bei den Ausgaben nicht völlig aus dem Ruder läuft.

Die Landesregierung zeigt aber mit dem Nachtragshaushalt 2016, den Eckwerten für 2017 und vor allem mit den bekannt gewordenen Nebenabsprachen zum Koalitionsvertrag bereits, dass die Mahnungen der Rechnungshofes wie in den letzten Jahren auch ungehört verhallen werden.

Unser herzlicher Dank gilt den Mitgliedern des Rechnungshofs, die wieder einmal den Finger in zahlreiche Wunden der Landesverwaltung gelegt haben.“

 

Zur Meldung, wonach der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Asylverfahren in Ungarn für unzumutbar hält, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Entscheidung der Mannheimer Richter ist eine Ohrfeige für die Europäische Union und die Bundesregierung. Da werden zunächst bei einem wirklich Europa betreffenden Thema europäische Regelungen getroffen. In der Umsetzung macht dann aber jeder Staat – einschließlich Merkels Deutschland – was er will. Straflos können die getroffenen Vereinbarungen auf Kosten der Nachbarländer hintertrieben werden. So wird man Europa nicht stärken.

Bis zu einer europäischen Lösung sind wir zur Bewältigung der Flüchtlingskrise auf nationales Recht angewiesen. Die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer ist hier ein richtiger Schritt. Die Grünen müssen sich in der Frage endlich bewegen und Ministerpräsident Kretschmann in seiner Zustimmung zur Ausweitung sicherer Herkunftsländer unterstützen.“

 

 

Zur Bilanz des Ausbildungsbündnisses 2015 durch die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und die Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann sagte der Sprecher für berufliche Bildung der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

Wir sehen in der Integration von Flüchtlingen vor allem im Arbeitsmarkt und der beruflichen Bildung die größten Chancen.

Ebenfalls hält die FDP/DVP-Fraktion eine Erweiterung des Konzeptes der dualen Ausbildung für eine große Chance. Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits im Januar dieses Jahres dazu einen Vorschlag gemacht. Als Bestandteil des dualen Bildungsweges sieht dieser eine Ergänzung des dualen Ausbildungssystems vor, dessen Kernbestandteile eine anrechnungsfähige kompakte einjährige Ausbildung sowie der fokussierte Erwerb von Sprachkenntnissen sind.

Angesichts der tausend unbesetzten Lehrstellen in Baden-Württemberg wäre eine höhere Flexibilität bei den dualen Ausbildungswegen dringend geboten.

Ich fordere die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und die Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann auf, die Erweiterung der dualen Ausbildung im Sinne der Integration von Flüchtlingen endlich voran zu bringen.“

In der Beantwortung einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion zur Zukunft des Rettungswesens in Baden-Württemberg (Drucksache 16/42) stellt die Landesregierung u. a. fest:

  • Allein die Einhaltung der Fristen, innerhalb derer Rettungskräfte Hilfebedürftige erreichen müssen, soll keine Aussage über die bedarfsgerechte Versorgung zulassen. Gleichzeitig sei die Hilfsfrist jedoch Qualitätsmaßstab und zentrale Planungsgröße im Rettungsdienst, an der die Strukturen im Rettungsdienst ausgerichtet werden.
  • Die Hilfsfristerhebungen würden den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, auch wenn die Landesregierung nicht bestreitet, dass im Jahr 2013 die 10-Minuten-Hilfsfrist von den Rettungswagen lediglich in rund 66,7 Prozent der Fälle, von den Notärzten nur in ca. 60 Prozent der Fälle eingehalten wurde
  • Eine Deckelung der Zahl der Auszubildenden zum Notfallsanitäter gebe es nicht, es werde aber eine Ausbildungsplatzzahl von 350 angestrebt.
  • Ziel der Landesregierung sei es, die Rettungskette zu optimieren und die Qualitätssicherung im Rettungswesen zum Abschluss zu bringen.

Zu diesen Feststellungen der Landesregierung und zur Beantwortung der Großen Anfrage der FDP insgesamt sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,

Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„In der Beantwortung unserer Großen Anfrage vermeidet Innenminister Strobl die klare Benennung der im Rettungswesen erkennbar vorhandenen Defizite. Wir hätten hier mehr von ihm erwartet, immerhin ist er für die zögerliche Haltung der letzten Landesregierung nicht verantwortlich. Die großartiges Engagement zeigenden Angehörigen des Rettungswesens und die Bürger im Land dürfen mit den Problemen im Rettungsdienst, für die sie nichts können, nicht allein gelassen werden.“

Rülke verweist auf die durch die Beschönigung der Situation entstehenden Widersprüche: „Nicht überzeugen kann die Feststellung der Landesregierung, allein das Ausmaß der Einhaltung der Hilfsfristen solle keine Aussage zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen des Rettungsdienstes zulassen. Denn immerhin gibt sie selbst zu, dass die Hilfsfrist der Qualitätsmaßstab und die zentrale Planungsgröße im Rettungsdienst ist. Wenn man dann bedenkt, dass im Jahr 2013 die 10-Minuten-Hilfsfrist von den Rettungswagen lediglich in rund 66,7 Prozent der Fälle, von den Notärzten nur in ca. 60 Prozent der Fälle eingehalten wurde, bleibt kein Raum für Beschönigung.“

Goll erinnert daran, dass es auch besser geht: „In Hessen beispielsweise wurde im Jahr 2013 in 90 Prozent der Fälle die 10-minütige Hilfsfrist erreicht. Dort gaben die Krankenkassen und Unfallversicherer allerdings auch mehr Geld für das Rettungswesen aus. Und während in Hessen acht Rettungswagen auf 100.000 Einwohner kommen, in Niedersachsen gar zehn Rettungswagen, begnügen sich Kostenträger und Landesregierung im Flächenland Baden-Württemberg mit fünf Rettungswagen auf 100.000 Einwohner. Hier sparen die Kostenträger an der falschen Stelle.“

„Ebenso ist zu befürchten“, so Goll weiter, „dass auch bei der Ausbildung der Notfallsanitäter nur auf das Geld geschaut wird. Eine Deckelung solle es nicht geben, allerdings habe man sich darauf verständigt, dass mit jährlich 350 Ausbildungsplätzen der Bedarf gedeckt sei. Dies kommt einer Deckelung gleich.“

„Zwar leugnet die Landesregierung den Handlungsbedarf im Rettungswesen nicht insgesamt“, so Rülke und Goll abschließend, „sie vermittelt allerdings nicht den Eindruck, dass sie Verbesserungen mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und entsprechendem Nachdruck, vor allem in Richtung der Kostenträger angeht. Wir als FDP werden das Thema daher ins Plenum des Landtags tragen, immerhin geht es um Leben und Gesundheit der Bürger Baden-Württembergs und um eine Verbesserung der Situation der Angehörigen der Rettungsdienste.“

 

Zur Mitteilung der Kultusministerin, dass 56 Schulbauvorhaben im Jahr 2016 im Umfang von 60 Millionen Euro gefördert werden, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„In ihrem Jubel über ein höheres Fördervolumen hat die Kultusministerin die erhebliche Ungleichbehandlung unter den Schularten ausgeblendet. Von den 56 geförderten Schulen sind 28 Gemeinschaftsschulen, eine davon im Verbund mit einer anderen Schule. Und auch knapp die Hälfte der Zuschüsse kommt Gemeinschaftsschulen zugute, in zwei Fällen gemeinsam mit einer anderen Schule: 29,084 der insgesamt 60 Millionen Euro. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die Verwaltungsvorschrift für die Schulbauförderung wurde von der damaligen grün-roten Landesregierung geradezu für die Gemeinschaftsschule maßgeschneidert. Danach können nur Neubauten und bauliche Erweiterungen sowie Umbauten gefördert werden, bei denen ‚aus zwingenden schulischen Gründen‘ eine Grundrissänderung erforderlich ist. Das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschulen stellt aufgrund einer damit einhergehenden geänderten Raumaufteilung von vornherein einen solchen ‚zwingenden schulischen Grund‘ dar. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Schulgebäude aller Schularten, die dringend einer schlichten Sanierung oder Modernisierung bedürften. Der Städtetag schätzt den Sanierungsstau bei den Schulgebäuden landesweit auf drei bis vier Milliarden Euro. Die FDP-Fraktion fordert, auch die Sanierung von Schulgebäuden förderfähig zu machen und gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden ein Schulbausanierungsprogramm aus dem kommunalen Finanzausgleich zu vereinbaren. Auch an dieser Stelle zeigt sich, inwieweit die Kultusministerin und ihre grün-schwarzen Koalition willens und in der Lage sind, mit der Politik der grün-roten Vorgängerregierung einer einseitigen Privilegierung der Gemeinschaftsschule zu brechen und sich um faire Bedingungen für alle Schularten zu bemühen.“

Zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes von Grüne, CDU, SPD und FDP zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Mit dem Gesetzentwurf wollen wir das den Untersuchungsausschüssen zu Grunde liegende Recht modernisieren und in Sachen Minderheitenrechte nachholen, was im Bund längst Standard ist. So wird beispielsweise der Aktenbegriff auf die modernen Kommunikationsmittel erweitert. Für Klarheit sorgen wir beim Verfahren zur Klärung der Verfassungswidrigkeit von Untersuchungsaufträgen und mit Blick auf die Stellung von Betroffenen. Indem wir letzteren mit Blick auf die Feststellungen des Untersuchungsausschusses explizit das Recht zur Gegendarstellung einräumen, verhindern wir, dass sie zum nahezu wehrlosen Spielball politischer Interessen werden. Angesichts der positiven Erfahrungen mit Ermittlungsbeauftragten im Bund führen wir diesen nun auch bei uns ein. Für uns als Oppositionsfraktion besonders wichtig, wird die Festlegung der Reihenfolge der zu vernehmenden Zeugen nicht mehr allein von der Ausschussmehrheit bestimmt. Dies führte in der Vergangenheit zu ganz erheblichen Verzerrungen, nahezu ausschließlich von der jeweiligen Koalition gewünschte Zeugen konnten gehört wurden. Da zukünftig wie im Bund auch von der Ausschussminderheit gewünschte Zeugen gehört werden müssen, können sich die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss ein umfassenderes Bild vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand machen. Dies wird den Wert der Untersuchungen erhöhen und schlussendlich auch den Bürgern zugutekommen, die an einer ernsthaften Aufklärung von Sachverhalten interessiert sind.“

Zur Stellungnahme des Verkehrsministeriums auf seinen Antrag „Zweigleisige Gestaltung der Wendlinger Kurve“ (Landtags-Drucksache 16/142) sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Es freut mich, dass sich Minister Hermann beim Bund für den zweigleisigen Bau der Wendlinger Kurve einsetzt. Zugleich bin ich über die Wendemanöver des Bundes erstaunt, der sich immer wieder aus der Verantwortung zu stehlen versucht, in dem er seine Zuständigkeit bestreitet. Minister Hermann sehe ich in der Pflicht, den Bund zur Einsicht zu bringen, dass er für den Bau der zweigleisigen Wendlinger Kurve verantwortlich ist. Ich sehe den Ball aber auch im Feld des Koalitionspartners CDU. Denn deren Schwesterpartei stellt den Bundesverkehrsminister und die Bundestagsfraktion hat über den Bundesverkehrswegeplan zu entscheiden. Wenn dort die Wendlinger Kurve nicht aufgenommen wird, dann fällt das aus meiner Sicht auch auf die CDU im Land zurück. Minister Hermann ist dessen ungeachtet gut beraten, mit ähnlichem Engagement wie beim Bahnhalt Merklingen, auch bei der Frage der Wendlinger Kurve verschiedene Antwortmöglichkeiten vorzubereiten. Beim Bahnhalt Merklingen ist das Land zum Beispiel bereit, 30 Millionen Euro zu mobilisieren.“

Der Münsinger Landtagsabgeordnete Andreas Glück ergänzte: „Der zweigleisige Ausbau der Wendlinger Kurve ist nicht nur essenziell für den reibungslosen Verkehr auf der Hauptachse Stuttgart-Ulm. Sie ist auch Voraussetzung dafür, dass eine leistungsfähige Anbindung der Raumschaft Reutlingen/Tübingen mit Wachstumspotenzial geschaffen wird.“

In einer Landtagsdebatte über einen FDP-Antrag zur Qualitätssicherung bei der Inklusion warb der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, für eine kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung der Inklusion durch eine unabhängige Institution und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Landtag zwecks Qualitätssicherung.

Kern wörtlich: „Jedem einzelnen Kind gerecht zu werden und ihm oder ihr die bestmögliche, weil passende Bildung und Förderung angedeihen zu lassen, ist und bleibt für die FDP-Fraktion Richtschnur unseres Handelns. Wir verstehen den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion als Auftrag, mehr Möglichkeiten, mehr Wahlfreiheiten bei der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderung zu schaffen. Aber wir verstehen den Inklusionsauftrag nicht als Auftrag, alles Bisherige umzustürzen, so als hätte es vorher keine Inklusion gegeben. Die – mittlerweile wieder abgeschaffte – Sonderschulpflicht beispielsweise war seinerzeit eine große Errungenschaft. Sie sicherte Menschen mit Behinderung ein Recht auf Bildung. Und sie legte den Grundstein für das ausdifferenzierte Sonderschulwesen. Aus der Sonderschulpflicht erwuchs das Recht auf die bestmögliche Bildung. Und dieses Recht gilt es auch für die Zukunft in vollem Umfang zu sichern.“

Kern sagte, den Anstoß zum vorliegenden Antrag hätten zahlreiche Eltern von Kindern mit Behinderungen gegeben. Sie hätten sich an die FDP-Fraktion gewandt in Sorge, dass die qualifizierte sonderpädagogische Förderung und die erstklassige medizinisch-pflegerische Versorgung, überhaupt die aufmerksame Betreuung in den baden-württembergischen Sonderschulen verloren gehen könnte. „Unsere Fraktion erreichten von vielerlei Seiten Klagen über Unterrichtsausfall und mangelnde Lehrerversorgung. Ein Blick in die Stellungnahme des Ministeriums zu unserem Antrag bestätigt, dass die Zahl der Absolventen des Lehramtsstudiengangs Sonderpädagogik in Baden-Württemberg seit 2012 von 549 auf 492 im Jahr 2014 gesunken ist. Gleichzeitig hat die Landesregierung 600 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion zur Verfügung gestellt, bis zum Schuljahr 2022/2023 sind insgesamt 1 350 zusätzliche Stellen geplant. Da muss die Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit auseinandergehen! Dass mit dieser Versorgungslücke auch noch die Ausbildungsdauer für die Technischen und Fachlehrkräfte verlängert wurde, verschärft die Problematik zusätzlich. Außerdem ist vielerorts der Verdacht aufgekommen, dass die Sonderschulen bei der Versorgung mit knappen Lehrkräften gegenüber den Inklusionsprojekten benachteiligt werden. Die FDP/DVP-Fraktion fordert die Ministerin dringend auf, eine solche einseitige Inklusionspolitik zu Lasten der Sonderschulen zu beenden.“

Sorge bereiteten laut Kern aber auch Berichte aus den Inklusionsangeboten an den Regelschulen: „Mit der Schulassistenz hapert es, und die medizinisch-pflegerische Versorgung kann nicht den Standard der Sonderschulen bieten. Besonders augenfällig wurde das im Bericht einer Mutter über ein Kind, das in Ermangelung eines Wickelraums auf dem Schulflur gewickelt werden musste. Barrierefreiheit zu schaffen, wäre eigentlich das Erste, Naheliegendste und Selbstverständlichste. Der einsilbige Verweis der Landesregierung auf die kommunale Trägerschaft spricht hier Bände. Und es steht zu befürchten, dass in der konkreten Situation vor Ort nicht wie angestrebt eine Gruppe mit einem Förderschwerpunkt gebildet werden kann, sondern gemischte Gruppen gebildet werden oder gar Einzelinklusion stattfinden muss.

Da täte mehr Klarheit Not – und der Grundsatz ‚Qualität geht vor Geschwindigkeit!‘ Denn auch die Sonderschulen verfolgen das Ziel der Inklusion, beispielsweise in Gestalt der Außenklassen.“

Nach der Debatte kritisierte Timm Kern die Ablehnung des FDP-Antrags auf eine wissenschaftliche Begleitung und einen regelmäßigen Bericht über die Inklusion. „In unserem Antrag haben wir einen Minimalkonsens formuliert, hinter den sich alle Parteien beziehungsweise Fraktionen stellen können, die sich zur Inklusion bekennen. Das sind die im Landtag vertretenen Parteien bis auf eine, die Inklusion ganz offensichtlich ablehnt. Wenn man das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung ernst nimmt, und dafür plädieren wir mit Nachdruck, dann ist dies eine große Aufgabe – nicht nur in Ländern, in denen man von der Einlösbarkeit dieses Rechts noch weit entfernt ist, sondern auch bei uns. Wie sichern wir für jeden Einzelnen Teilhabe an Bildung? Und wie sichern wir gesellschaftliche Teilhabe durch Bildung? Wir Freie Demokraten sind überzeugt: Das ist nur durch kontinuierliche Anstrengung möglich, jedem Einzelnen die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen, mithin Bildung in höchster Qualität.“

 

 

 

 

 

 

Zur Vorstellung der Eckpunkte des Haushalts 2017 durch Ministerpräsident Kretschmann und Finanzministerin Sitzmann sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Eckpunkte des Haushalts 2017 lassen nicht den Schluss zu, dass die grün-schwarze Regierungskoalition wirklich weiß, was sie tut. Grün-Schwarz lässt ein klares Konzept zur Einhaltung der Schuldenbremse vermissen. Die Koalition hofft auf mehr Steuereinnahmen und bangt angesichts der unklaren Entwicklung der Flüchtlingskosten. Hoffen und Bangen gehören aber nicht zu den Haushaltsgrundsätzen. Es bedarf vielmehr eines klaren Konzepts, eines Sparpfads unabhängig von Sondereffekten und einer Aufgabenkritik. Aber all dies ist von einer Komplementärkoalition, bei der am Ende jeder sein Klientel beglücken darf, auch nicht zu erwarten – von einer Tilgung der Altschulden wie etwa in Bayern ganz zu schweigen.“

Zur heutigen Mitteilung des Ministerpräsidenten auf der Landespressekonferenz, dass die ehemalige Staatsministerin der grün-roten Landesregierung, Silke Krebs, weiter im Aufsichtsrat der EnBW verbleiben soll, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Offensichtlich sind die rund 5000 Euro im Monat für dieses Mandat das Schmerzensgeld für Frau Krebs dafür, dass sie ihrem Rivalen Murawski das Feld im Staatsministerium überlassen hat.

Damit wird der Steuerzahler geschädigt. Denn als Ministerin musste Frau Krebs das Geld abführen. Nun sackt sie es persönlich ein.“

Zu Äußerung von Justizminister Guido Wolf, dass es Richter mit Kopftuch in Baden-Württemberg nicht geben werde, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

Zur Meldung, wonach Justizminister Wolf keine Richter mit Kopftuch möchte, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Kaum eine Tätigkeit wird so eng mit dem Staat in Verbindung gebracht wie das Handeln von Richtern und Staatsanwälten. Sie wirken nicht als private Individuen, sondern als funktionale Glieder unserer Rechtsordnung. Die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität ist bei ihrem Handeln daher von besonderer Bedeutung. Deshalb muss schon der Anschein einer Identifizierung des Staates mit einer Religionsgemeinschaft vermieden werden. Das Tragen von religiösen Zeichen wie dem Kopftuch ist zu untersagen.“

 

Zur Forderung des Landeselternbeirats, des Landesschülerbeirats und der Lehrerverbände nach einer Beendigung der Praxis des Landes, Vertretungslehrer befristet anzustellen und für die Dauer der Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Timm Kern:

„Es sieht ganz so aus, als wolle die grün-schwarze Landesregierung auch an dieser Stelle in die Fußstapfen der grün-roten Vorgängerregierung treten: Sie unternimmt offenbar nicht einmal den Versuch, die schäbige Praxis der Sommerferien-Entlassung von Lehrerinnen und Lehrern abzustellen. Zu Beginn und am Ende der vergangenen Legislaturperiode beantragte die FDP-Fraktion, zunächst einmal wenigstens die angehenden Lehrerinnen und Lehrer nicht am Ende ihres Referendariats in die sechswöchige Arbeitslosigkeit zu entlassen – vergeblich, außer Absichtserklärungen war von Grün-Rot nichts zu bekommen. Aber auch bei der grün-schwarzen Regierung holte sich die FDP-Fraktion mit einem jüngst gestellten Antrag eine Abfuhr (Landtags-Drucksache 16/79). Dabei dürfte die vornehmste bildungspolitische Aufgabe jeder Regierung sein, ausreichend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen und zu halten. Wenn die Förderung der Qualität von Bildung nicht nur ein wohlklingendes grün-schwarzes Lippenbekenntnis sein soll, sollte die Landesregierung den Missstand wenigstens schrittweise beseitigen. Die FDP-Fraktion schlägt vor, einerseits das Referendariat um die Zeit der Sommerferien zu verlängern und andererseits den Schulen vor Ort ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese Beschäftigungsverhältnisse ohne Sommerferien-Entlassung auch für einen über ein Schuljahr hinausgehenden Zeitraum anbieten können. Beispielsweise könnte es für die Schule und die Lehrkraft gleichermaßen zweckmäßig sein, einen Arbeitsvertrag über den Einsatz in einer Vorbereitungsklasse zur schulischen Integration von Flüchtlingskindern nicht auf ein, sondern auf zwei Jahre zu schließen – und das ohne Sommerferien-Entlassung.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, äußert den Verdacht, dass in der AfD Kräfte am Werk sind, die gezielt auf eine Aufspaltung der AfD-Fraktion hinarbeiten, um deren Schlagkraft im Landtag zu erhöhen.

Anders könne man ein Interview des AfD-Landesvorsitzenden Bernd Grimmer in der aktuellen Ausgabe der Pforzheimer Zeitung nicht verstehen. Grimmer hatte (PZ vom 8. Juli 2016, Seite 10) auf die Frage, ob der Aderlass für seine Fraktion kein Nachteil sei wörtlich geantwortet: „Wenn zwei Fraktionen an einem Strang ziehen, kann das sogar ein Vorteil sein.”

Damit ist aus Rülkes Sicht klar, dass an der Landesspitze der AfD Kräfte am Werk sind, die bewusst darauf setzen, aus einer AfD-Fraktion im Landtag zwei zu machen, um sich zusätzliche finanzielle Mittel und mehr Redezeit in Plenardebatten zu erschleichen. Ein solches abgekartetes Spiel, das der AfD-Landesvorsitzende auch noch offen zugebe, dürfe nicht hingenommen werden, so Rülke.

Zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat beim Thema Reform der Erbschaftssteuer durch SPD, Grüne und Linke erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Angesichts der Tonlage bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch SPD, Grüne und Linke steht zu befürchten, dass die bereits deutlich über das Ziel hinausschießende Neuregelung à la Schäuble jetzt weiter zulasten der Betriebsübernehmer verschärft wird. SPD, Grüne und Linke haben so viel Angst vor der Schuldenbremse ab 2020, dass sie jede Einnahmequelle maximieren wollen und dabei sehenden Auges Arbeitsplätze aufs Spiel setzen.

Die kosmetischen Verbesserungen der Gesetzesberatung im Bundestag jetzt als Aufhänger zu nehmen, ist Augenwischerei.

Die grün-schwarze Landesregierung hat sich hier zulasten des Mittelstands völlig weggeduckt.“

 

 

Für die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP werfen die öffentlichen Ankündigungen einiger
Abgeordneter der AfD, die Landtagsfraktion der AfD verlassen und eine neue Fraktion gründen zu
wollen, rechtliche Fragen auf. Nach Auffassung der Fraktionen bedürfen diese Vorgänge einer
umfassenden Prüfung. Hierbei könnte insbesondere das Fraktionsvermehrungsverbot verletzt
werden.
Daher haben die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (Grüne), Prof. Dr. Wolfgang Reinhart
(CDU), Andreas Stoch (SPD) und Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP/DVP) die Landtagspräsidentin
Muhterem Aras aufgerufen, durch ein externes juristisches Gutachten klären zu lassen, ob die
voraussichtlich 13 Abgeordneten nach dem Verlassen der Fraktion AfD eine neue Fraktion bilden
können, solange sie weiterhin der Partei AfD angehören. Die Folgefragen, wie die nach dem
Namensrecht, der Gremienbesetzung, nach Zuschüssen durch den Landtag, oder etwaigem
Anpassungsbedarf der Geschäftsordnung sollten nach Möglichkeit ebenfalls Gegenstand der
Untersuchung sein.

„Das Sozialministerium gibt auf die konkreten Fragen der FDP-Landtagsfraktion zur Ankündigung von Minister Lucha, die Gehälter in der Pflege sollten sich an den Tarifen der Metallindustrie orientieren, keine befriedigende Antworten. Luchas Vorstoß entpuppt sich damit als wohlfeiles Gerede, mit dem er sich bei den Betroffenen wohl Lieb-Kind machen wollte.“ Dies sagte der sozialpolitische Sprecher Jürgen Keck zur Stellungnahme des Ministeriums zu seinem Landtags-Antrag „Aufwertung der Pflegeberufe in Baden-Württemberg“ (siehe Anlage Drucksache 16/72)  „Wenn ich als Antwort lese, die Metalltarife seien als Vergleich geeignet, weil beiden Bereichen dreijährige duale Ausbildungen zugrunde liegen, die mit mittlerem Bildungsabschluss angetreten werden, kann man sich nur wundern. Für die Zukunft wäre es sicherlich hilfreich, wenn Minister Lucha nicht  einfach so Forderungen in die Welt setzt, die andere zu finanzieren haben und deren Auswirkungen man gar nicht abschätzen kann“, so Keck abschließend.

Die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP bringen einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes in den Landtag ein. „Die bisherigen Regelungen stammen aus den 70er Jahren. Die Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen der vergangenen Wahlperiode haben gezeigt, dass sie teilweise nicht mehr praxistauglich sind. Daher modernisieren wir das Gesetz und passen es an die veränderten Anforderungen an“, erklärt Uli Sckerl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. 

So konkretisiert der gemeinsame Gesetzesentwurf die Vorlagepflicht der Regierung gegenüber einem Untersuchungsausschuss. Sie erstreckt sich nicht mehr nur auf Akten, sondern umfasst sämtliche Beweismittel, egal welcher Form. „Die Regelungen, auf die wir uns geeinigt haben, stellen sicher, dass die Untersuchungsausschüsse auch wirklich alle Akten einschließlich elektronischer Akten erhalten, die vom Untersuchungsgegenstand umfasst sind. Gleichzeitig tragen wir dafür Sorge, dass der Ausschuss keine Daten mit streng persönlichem Charakter erhält, da solche Informationen nicht vom Untersuchungsrecht des Parlaments gedeckt sind“, erklärte Nicole Razavi, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion. „Im Ergebnis stärken wir so die Rechte des Parlaments und sorgen zugleich für Rechtssicherheit und Transparenz bei der Aktenvorlage“, so Razavi weiter. 

Mehr Effizienz der Aufklärungsarbeit sollen auch Ermittlungsbeauftragte bringen. Untersuchungsausschüsse können diese auf Antrag eines Viertels ihrer Mitglieder berufen, damit sie die erforderlichen Beweismittel beschaffen und sichten. „Die Erfahrungen im NSU-Untersuchungsausschuss haben gezeigt: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sascha Binder. 

Die Neuregelung des Gesetzes erweitert auch die Rechte der jeweiligen Ausschussminderheit. Sie kann den Einsetzungsbeschluss des Landtags verfassungsgerichtlich überprüfen lassen und hat nun mehr Einflussmöglichkeiten auf die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern sagt: „Da jetzt auch von der Ausschussminderheit gewünschte Zeugen gehört werden müssen, können sich die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss ein umfassenderes Bild vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand machen. Dies wird den Wert der Untersuchungen erhöhen und schlussendlich auch den Bürgern zugutekommen, die an einer ernsthaften Aufklärung von Sachverhalten interessiert sind.“ 

Darüber hinaus konkretisiert die Neuregelung des Gesetzes den Status von Betroffenen. Das Gesetz regelt nun klar, dass für das Entstehen der Rechtsstellung als Betroffener die formelle Feststellung durch den Untersuchungsausschuss konstitutiv ist. Sie erfolgt nur auf Antrag. Zum anderen werden die entstehenden Rechte des Betroffenen abschließend aufgezählt und im Einzelnen konkretisiert. Der Landtag wird den gemeinsamen Gesetzesentwurf der vier Fraktionen am 13. Juli beraten.

 

 

Zur Spaltung der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Meuthen ist der Zauberlehrling der AfD. Erst hat er Radikale und Antisemiten angezogen. Und nun haben die ihn verschlungen.“

 

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, hat scharf die herablassenden Äußerungen des Ministers für Ländlichen Raum, Peter Hauk, in der Ersten Beratung zum Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Fischereigesetzes kritisiert. „Eine solche Respektlosigkeit gegenüber den Rechten des Parlaments und gegenüber der gesamten Fischerei ist beispiellos. Welche Gesetzentwürfe wir zu welchem Zeitpunkt einbringen, lassen wir Freie Demokraten im Landtag uns gewiss nicht von einem Vertreter der Regierungsbank vorschreiben“, sagte Bullinger. Hauk hatte zuvor erklärt, die grün-schwarze Regierung werde den Gesetzentwurf ablehnen, da die FDP die Legislaturperiode mit „unwichtigen“ Themen beginne anstatt Gesetzentwürfe zu wichtigeren Belangen einzubringen. Bullinger sagte in seiner Begründung zur Gesetzesinitiative der FDP:

„Die Fischerinnen und Fischer, die Mitglieder in den Angelvereinen leisten bei Hege und Gewässerpflege wertvolle Arbeit im Dienste der Natur. Dies ist bei der Jagst-Katastrophe letztes Jahr deutlich geworden. Sie haben es deshalb verdient, dass überkommene Regelungen im Fischereirecht entbürokratisiert, angepasst oder gestrichen werden. Den Veränderungen die Tür verschließen hieße in diesem Fall nicht zuletzt das ehrenamtliche Engagement, das die vielen Anglerinnen und Angler mit ihrem aktiven Beitrag für den praktischen Naturschutz erbringen, zu bestrafen. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön für die Arbeit an und in unseren Gewässern.

Wir, die Freien Demokraten, fordern konkret: erstens die Abschaffung des allgemeinen Nachtangelverbots, das es in seiner jetzigen Form nur noch in Baden-Württemberg gibt und in den übrigen Ländern, z. B. Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht mehr gibt. Lediglich Niedersachsen und Rheinland-Pfalz schränken das Angeln während der Nachtzeit noch bei Schutzgebieten ein. Werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, haben Sie hingehört? Die Länder, in denen die Grünen mitregieren, sind Ihnen hier meilenweit voraus. Unser Gesetzentwurf begehrt also Überfälliges, auch wenn sich das Fischereirecht insgesamt in Baden-Württemberg im Großen und Ganzen bewährt hat.  Zweitens: Eine Absenkung des Mindestalters für die Berechtigung, im Beisein und unter Aufsicht von volljährigen Inhabern des regulären Fischereischeins fischen zu dürfen, auf sieben Jahre, hält die FDP/DVP-Fraktion für überfällig.

In einer Zeit, in der sich die Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber die Jugendlichen immer weiter von der Natur entfernen, in der die Kuh lila ist, in der die Beziehung der jungen Generation zur Natur immer abstrakter und entfernter wird, in der unsere Kinder mit zwei und vier Jahren auf elektrischen Tablets herumspielen, kann es nur richtig sein, Jugendlichen so früh wie möglich die Chance zu bieten, Natur praktisch zu erleben. Immerhin habe ich vor 50 Jahren die Fischerprüfung gemacht und bin diesem Angelsport immer treu geblieben, auch wenn ich kaum noch dazu komme. Dadurch habe ich auch unseren drei Kindern etwas bieten können, das ich für ganz wichtig halte, nämlich ans Wasser zu gehen, morgens, wenn die Sonne aufgeht, oder auch abends, die Libellen zu erklären, die Bisamratte am Ufer gegenüber oder die Natter im Schilf oder die wunderbaren Wasserpflanzen zu erklären. So war und ist das allemal sinnvoller, als dass – wie heute leider häufig – die Eltern und die Kinder selbst am Mittagstisch stumm vor sich hinsimsen und touchen.

Ich zitiere: ‚Wir müssen junge Menschen davon überzeugen, dass es Sinn ergibt, nicht nur zum Angeln zu gehen, sondern sich in einem Fischereiverein für den Erhalt und die Pflege unserer Gewässer zu engagieren. Der demografische Wandel spielt dabei natürlich eine Rolle.‘ Und weiter: ‚Wir müssen offen und intensiv Kinder und Jugendliche für die Angelfischerei und die Arbeit am Gewässer interessieren. Das fängt damit an, die Politik davon zu überzeugen – wie in vielen anderen Bundesländern auch – den Jugendfischereischein nicht erst mit zehn Jahren, sondern schon mit sieben Jahren zu ermöglichen.‘ Wer hat das gesagt? Der Kollege, der am 16. April zum Gesamtpräsidenten des Landesfischereiverbands gewählt wurde: Sie, lieber Arnulf Freiherr von Eyb. Sie haben damit absolut Recht. Bei diesem Interview forderte der Kollege von Eyb nicht nur die Herabsetzung des Mindestalters für den Jugendfischereischein, sondern auch die Aufhebung des Nachtangelverbots sowie ein wirksames Kormoranmanagement und die Beendigung des Aalfangverbots am Rhein, wie dies auf der gegenüberliegenden Seite Rheinland-Pfalz – damals rot-grün – beschlossen hat. Nochmals: Alles richtig, meine Damen und Herren. Der Gesetzentwurf stimmt rundum; Sie brauchen nur noch zuzustimmen. Also nicht schwätzen, machen!

Werte Kolleginnen und Kollegen, ein Blick in den Wahlcheck vor der Landtagswahl oder in verschiedene Landtagsanträge, z. B. Drucksache 14/7048 – Vereinfachung der Prüfungszulassung für Angelschein und Nachtangeln –, eingebracht von einem gewissen Abg. Dr. Nils Schmid, SPD, oder Drucksache 15/5748 des Abg. Arnulf von Eyb, CDU – Nachtangelverbot in Baden-Württemberg – oder Drucksache 15/6623 des Abg. Wolfgang Reuther, CDU – Aufhebung des Nachtangelverbots – unterstreichen die Richtigkeit unseres Begehrens, das Fischereigesetz dringend zu ändern. Übrigens, meine Damen und Herren, was das Nachtangelverbot angeht, wäre es vielleicht sinnvoller, das eine oder andere Event am Wasser, bei dem Krach entsteht und Dreck übrig bleibt, zu verbieten. Unsere Angler aber sind abends und morgens keine Krawallmacher am Wasser, meine Damen und Herren.

Abschließend darf ich zumindest eine nicht ganz unbedeutende Gruppe, einen Verband, der als untere Naturschutzbehörde auch zuständig ist, zitieren. Der Landkreistag sagte bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg – Folgendes: ‚Gegen die geplanten Änderungen des Fischereigesetzes bestehen keine Einwände.‘ Zur begehrten Änderung von § 32 Absatz 1 des Fischereigesetzes sagt der Landkreistag: ‚Vor dem Hintergrund einer zukunftsfähigen Nachwuchsarbeit der Fischereivereine wird die geplante Herabsetzung des Mindestalters von derzeit zehn auf sieben Jahre für die Erteilung eines Fischereischeins für Jugendliche – Jugendfischereischein – begrüßt. Ein Minderjähriger, der das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist bereits beschränkt geschäftsfähig im Sinne des BGB.‘ Zweitens sagen sie zu einer Änderung von § 44 Absatz 1 Nummer 11 des Fischereigesetzes: ‚Die Beschränkung der Fischerei zur Nacht-zeit stellt eine nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar.‘ Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag wurden diese Anliegen der Fischer bei dem rund 532 Mal „Wollen“ statt „machen“ und bei dem 132 Mal „Prüfen“ wohl vergessen. Noch einmal: Wir sollten die dringend erforderliche Novellierung des Gesetzes im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss fachlich weiterberaten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Zum Video der Debatte – siehe 7. Sitzung vom 29. Juni 2016, Teil 3 von 3, dort TOP 5: http://www.landtag-bw.de/cms/home/mediathek/videos.html

Im Rahmen einer Landtagsdebatte zum Antrag „Feinstaubalarme und Fahrverbote in Stuttgart“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Von Minister Hermann erwarte ich kreative Lösungen und eine sachliche Diskussion zum Feinstaubproblem am Stuttgarter Neckartor – im Übrigen noch die einzige Messstelle im Land, die problematische Werte aufzeigt. Es kann nicht sein, dass er jetzt die Zeit verstreichen lässt, bis er 2018 aus seiner Sicht endlich Fahrverbote aussprechen kann. Überhaupt sind die letzten fünf Jahre weitgehend nutzlos verstrichen. Feinstaub hat viele Ursachen. Im April hat Sahara-Staub für deutliche Zunahmen gesorgt, dem sogar nützliche Eigenschaften zugeschrieben werden. Die Landwirtschaft und ganz normale Baustellen sind nennenswerte Verursacher. An der Spitze bleiben aber die Feuerungsanlagen mit Feststoffen. Beim Straßenverkehr sind die Hauptursachen Reifen- und Bremsabrieb sowie die Aufwirbelung des Feinstaubs, der schon auf der Straße liegt. Elektromobilität hilft dort also auch nicht weiter. Mich würde es sehr interessieren, ob nicht der Standort der Messstation direkt vor einem hohen Bürogebäude sowie die Verkehrsführung problematisch sind. Denn wenn am Neckartor nicht ständig beschleunigt und gebremst werden müsste, dann hätte man zwangsläufig deutlich weniger Brems- und Reifenabrieb. Vielleicht könnte man auch an eine Wohnbebauung über den Hauptachsen nachdenken, um so gleich zwei Probleme gleichzeitig zu lösen: Wohnraumknappheit und lokales Feinstaubaufkommen. Das könnten neben einem intelligenten Verkehrsmanagement die Schlüssel zum Erfolg sein. Der Koalitionsvertrag spricht vollmundig davon, die Region Stuttgart als Modell für eine funktionsfähige und nachhaltige Mobilitätsregion weiterzuentwickeln. Hierzu will ich eine offene und konstruktive Diskussion statt einfallsloser Fahrverbote, die einmal mehr den Hauch von grüner Verbotskultur atmen.“

Zu den Ergebnissen der Bertelsmann-Studie „Qualitätsausbau in KiTas 2016“ wonach Baden-Württemberg bei der Personalausstattung mit einem Betreuungsschlüssel Erzieher/Kinder bei den Krippen von 1:3,0 und bei den Kindergärten von 1:7,3 an der Spitze der Bundesländer steht, sagte der bildungspolitische ‚Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Timm Kern:

„Dass Baden-Württemberg den Spitzenplatz bei der Personalausstattung in Kitas und Kindergärten einnimmt, ist sehr erfreulich. Es ist das Ergebnis gemeinsamer beharrlicher Anstrengungen von Kommunen, freien Trägern, Bund und Land. Hierbei haben Regierungen unterschiedlicher Couleur Verantwortung getragen, so dass Parteienstreit über die Vaterschaft an dieser Teamleistung wenig zielführend ist. Wichtiger wäre, dass die Landesregierung sich nicht auf den Lorbeeren ausruht, sondern weiter an der Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung arbeitet. Nach wie vor ist beispielsweise der Orientierungsplan als Bildungsplan für den Kindergarten nicht verbindlich. Auch bei der Sprachförderung kann noch deutlich mehr unternommen werden, wie das entsprechende Programm des Bundes zeigt. Darüber hinaus wäre ein Einsatz für die Anerkennung der Kindertagespflege als gleichwertige Betreuungsform unbedingt erforderlich. Investitionen in diese Bereiche müssten nach Auffassung der FDP-Fraktion Vorrang vor einem ‚Kinder-Bildungs-Pass‘ haben, mit dem die grün-schwarze Landesregierung 75 Euro pro Monat für jedes Kind im letzten Kindergartenjahr ausschütten will. Da sowieso 99,0 Prozent der fünfjährigen Kinder im Jahr 2013 in Baden-Württemberg eine Tageseinrichtung besuchten oder in Tagespflege waren, sollte Grün-Schwarz die eigene Prioritätensetzung für Investitionen die frühkindliche Bildung noch einmal gründlich überdenken.“