Zur Meldung, der Landesrechnungshof stellt wegen erheblicher Mehrkosten den Standort für die geplante Justizvollzugsanstalt in Rottweil infrage sagte der Strafvollzugsbeauftragte der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Kritik des Rechnungshofs an der Planung der Justizvollzugsanstalt in Rottweil kann nicht überraschen.  Dass das Projekt zeitlich und finanziell seit geraumer Zeit den Rahmen sprengt, liegt an dem Agieren der Grünen. So erfolgte die damalige Standortwahl allein mit Blick auf die Landtagswahlen, Sachgründe hatten hintenan zu stehen. Dies rächt sich nun in mehrfacher Hinsicht. Justizminister Wolf fehlt die dringend benötigte zusätzliche Justizvollzugsanstalt, der Finanzhaushalt wird unnötig hoch belastet.“

 

 

In der heutigen Aktuellen Debatte zu Online-Handel und dessen Besteuerung erklären der finanzpolitische Sprecher Dr. Gerhard Aden und der mittelstandspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:

Gerhard Aden: „Die FDP-Fraktion begrüßt die Initiative der Länderfinanzminister zur Bekämpfung des Steuerbetrugs im Onlinehandel. Eine gleichmäßige Besteuerung ist ein Gebot des Wettbewerbs, und es ist gut, dass hier endlich das Problem des Umsatzsteuerbetrugs angegangen wird. Und dies auch ohne mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Aber dies ist nur eine Krücke. Ein erweiterter Informationsaustausch mit China wäre hilfreicher als der Weg über die Online-Marktplätze. Und man muss immer im Blick haben, dass bei Besteuerungsregelungen nicht die Technologiefeinde die Oberhand behalten, die nach dem Motto verfahren, ´Wenn ich es nicht verbieten kann, kann ich es wenigstens besteuern´.“

Erik Schweickert: „Es ist schön, wenn die Grüne Fraktion sich für faire Wettbewerbsbedingungen einsetzt. Aber es ist bezeichnend, wenn sie es halt nur im Besteuerungsbereich tut. Lenken wir doch den Blick zur realen Handelssituation. Viele sprechen von der zweiten Revolution im Handel – nach der Einführung der Selbstbedienung. Aber reagiert die Landesregierung darauf? Wir fordern auch in Baden-Württemberg das Projekt `Virtuelle Handelsstadt´, um den berechtigten Forderungen des Handelsverbands wenigstens etwas Gehör zu verschaffen. Aber man muss das ganze Bild betrachten. Die Datenschutzgrundverordnung, die unser Vereinsleben im Moment bestimmt und der sich die Grünen besonders rühmen, sorgt für enormen Aufwand bei Einzelhändlern im Land, und die Gefahr von Abmahnwellen zwielichtiger Organisationen, die im Gewand des Datenschützers daher kommen. Die Landesregierung ist hier leider ein Ausfall, wie die Debatte letzte Woche zum Landesdatenschutzgesetz gezeigt hat. Die deutsch Umsetzung der DSGVO ist für die Abmahnindustrie ein Turbo, auf den Alexander Gerste auf dem Weg zur ISS neidisch wäre.“

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der CDU mit dem Titel „Medizinische Versorgung in der Fläche sichern – mehr Landärzte für Baden-Württemberg“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Die Sicherung der ärztlichen Versorgung in der Fläche ist ein zentrales Handlungsfeld der Landespolitik. Seit Jahren setzt sich die FDP für gute Rahmenbedingungen ein. Es müssen Angebotsformen entwickelt werden, die den Interessen der Ärztinnen und Ärzte gerecht werden. Dabei geht es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Entlastung von Bürokratie. Viele wollen heute nicht mehr in einer Einzelpraxis arbeiten und alle Last auf sich nehmen. Deshalb ist zu überlegen, wie die bisherigen Förderprogramme des Landes weiterentwickelt werden können, um Ärztehäuser zu entwickeln, die deshalb nicht gleich ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) sein müssen. Die Wege zur Anstellung sind zu vereinfachen und dabei ist die Option auf eine spätere Niederlassung in Freiberuflichkeit zu stärken. Auch bietet die Telemedizin große Chancen, um die Versorgung zu verbessern. Das betrifft insbesondere chronisch kranke Menschen oder auch einfachere Erkrankungen, bei denen man sich einen Rat einholen will. Hier ist docdirekt der Kassenärztlichen Vereinigung ein guter Auftakt. Der Zugang zum Medizinstudium wird derzeit überarbeitet. Ich begrüße, dass hier mehr Gewicht auf die tatsächliche Motivation und Eignung, statt auf die Note gelegt wird. Die Weiterentwicklung des Medizinstudiums ist ebenso der richtige Weg, um die Allgemeinmedizin zu stärken. Der Vorschlag, mit einer Art Landarztquote junge Menschen für eine spätere Tätigkeit im Ländlichen Raum zu verpflichten, wirft für mich mehr Fragen auf, als dass es Antworten gibt. Wer kann denn wirklich mit unter 20 verbindlich voraussehen, was er acht bis zehn Jahre später tun möchte? Viel besser gelingt es mit attraktiven Rahmenbedingungen genügend Nachwuchsmediziner zu finden.“

 

Den von der FDP/DVP Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf für Wahlfreiheit bei der Ganztagsschule begründete der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, in der Ersten Lesung im Plenum des Landtags folgendermaßen:

 „Nach der jako-o-Bildungsstudie aus dem Jahr 2017 wünschen sich 48 Prozent der Eltern ein Ganztagsangebot mit freiwilligem Nachmittagsprogramm, 24 Prozent eine Ganztagsschule mit verbindlichem Nachmittagsprogramm und 25 Prozent eine Halbtagsschule.

Aber das baden-württembergische Schulgesetz bzw. das Ganztagsgesetz der ehemaligen grün-roten Regierungskoalition blendet den Wunsch von 48 Prozent der Eltern einfach aus.

Im Schulgesetz findet sich nämlich nur die so genannte verbindliche Ganztagsschule, und dies auch nur an Grundschulen. Eine offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten am Nachmittag sucht man vergeblich. Es gibt dort nur noch eine so genannte Wahlform, aber leider lässt auch sie den Eltern nur die Wahl zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag. Der liberale Gesetzentwurf hat deshalb vor allem das Ziel, auch die offene Form des Ganztages nun endlich ins Schulgesetz aufzunehmen.“

Weiter stellte Kern die Eckpunkte des Gesetzentwurfs vor:

„1. Zukünftig sollen alle Schularten die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule zu errichten – in der offenen Form, in der gebundenen, oder in der Wahlform, bei der nur einzelne Züge in gebundener Form geführt werden.

  1. Für die offene Ganztagsschule gilt: Die Anmeldung für das Nachmittagsangebot ist freiwillig, aber eine Anmeldung für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich.
  2. Der Schulträger soll mit Zustimmung der Schulkonferenz und der Gesamtlehrerkonferenz über die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule allein entscheiden können.
  3. Für die Ganztagsschulen werden differenziert nach der jeweiligen Form Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt, die wie bisher auch zur Kooperation mit außerschulischen Partnern verwendet werden können.
  4. Horte und andere Betreuungseinrichtungen sollen wieder bezuschusst werden.
  5. Die Bestimmung wird gestrichen, wonach die Gemeinschaftsschulen automatisch verbindliche Ganztagsschulen sind, sodass für sie fortan hinsichtlich der Einrichtung von Ganztagsschulen die gleichen Bedingungen wie für die übrigen Schularten gelten.
  6. Die geltenden Schulbezirke werden abgeschafft, um die Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Ganztagsangeboten an unterschiedlichen Standorten zu ermöglichen.“

Kern machte auch die Unterschiede zwischen dem liberalen Gesetzentwurf und dem angekündigten Ganztagskonzept von Grün-Schwarz deutlich. Kern: „Nach allem, was über dieses Konzept bekannt wurde, soll bislang nicht die offene Ganztagsschule im Schulgesetz verankert werden. Vielmehr sollen Horte und weitere Betreuungsangebote in der Zuständigkeit der Kommunen von Seiten des Landes bezuschusst werden und den Vormittagsunterricht ergänzen. Sicherlich nicht ohne Grund ist in diesem Modell auch nicht von ‚Schule‘ die Rede. Diese grün-schwarze Lösung wäre aber kein Modell aus einem Guss mit einem umfassenden pädagogischen Ganztageskonzept, sondern ein Ganztag zweiter Klasse.“

Kern erinnerte die CDU schließlich daran, dass sie dem im Jahr 2013 schon einmal eingebrachten Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion zugestimmt hatte. „Zugegeben, damals waren Sie noch nicht von den Grünen umklammert. Unser Gesetzentwurf soll der CDU-Fraktion mit Wolfgang Reinhart an der Spitze Gelegenheit geben, sich von dieser Umklammerung zu befreien und sowohl der bildungspolitischen Vernunft als auch der berechtigten Wahlfreiheit für Eltern und Schüler beim Ganztag zum Durchbruch zu verhelfen. 25 Verbände und Institutionen haben zu unserem Gesetzentwurf Stellung bezogen – überwiegend mit grundsätzlicher Zustimmung und teilweise mit Änderungsvorschlägen. Hierfür dankt die FDP/DVP Fraktion den Verfassern herzlich. Die anstehenden Ausschussberatungen wollen wir nutzen, um die Anregungen, die uns zielführend erscheinen, in den Gesetzentwurf aufzunehmen.“

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erinnerte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, an die Grundfragen des Datenschutzrechtes:

„Beim Datenschutz geht es um zwei für uns Liberale sehr wichtige Anliegen: die Integrität des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und um den freien Datenverkehr und die Nutzung von Daten als Chance des Fortschritts. Beide Aspekte hat der Datenschutzbeauftragte im Blick. Für beide Seiten der Medaille ist er Ansprechpartner der Bürger, Vereine und Unternehmen. Wir freuen uns, dass wir ihn haben und unterstützen ihn gern bei seiner Arbeit.
Leider hat die Landesregierung bei ihrem Landesdatenschutzgesetz die Chance verpasst, der Datenschutzgrundverordnung ein für Baden-Württemberg ausgewogenes Recht zur Seite zu stellen. Baden-Württemberg hat ein ambitionsloses Datenschutzrecht bekommen, welches die Zukunftsfragen ignoriert, Behörden beim Datenschutz privilegiert, während sich Wirtschaft und Vereine plagen müssen und dem Datenschutzbeauftragen noch nicht einmal Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung gegenüber renitenten Behörden gibt. Hier haben wir leider vergeblich mehr Unterstützung für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gefordert.“

Zur Meldung, in Baden-Württemberg gehe die Wirtschaftskriminalität zurück, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Rückgang der Wirtschaftskriminalität in Baden-Württemberg verdeutlicht die Ignoranz der Grünen bei der Schwerpunktsetzung in der Rechtspolitik. Kürzlich kritisierten die Grünen die Fokussierung des Justizministers auf die Besetzung von Richterstellen bei den Verwaltungsgerichten. Stattdessen forderten sie mehr Personal im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Angesichts der Entwicklung bei den verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren mit ihrer Verfünfzehnfachung von 2013 bis 2017 auf 47.906 muss man schon besonders ignorant oder ideologisch verbohrt sein, wenn man die eh noch nicht ausreichenden Stellenzuwachs bei den Verwaltungsgerichten kritisiert.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte über die gescheiterte Bildungsplattform „ella“ forderte der bildungs- und digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, Innenminister Thomas Strobl von seiner Aufgabe als Digitalisierungsminister zu entbinden und ein eigenes Digitalisierungsministerium zu schaffen. Kern hierzu:

„Kultusministerin Eisenmann gibt sich überrascht und erbost. Dabei verhält sich die für ‚ella‘ von Beginn an zuständige Fachministerin wie eine private Bauherrin, die sich ein Haus bauen lässt, aber erst am Tag des Einzugs zum ersten Mal die Baustelle betritt und sich dann wundert, dass das Haus nicht steht. Dafür hat die Kultusministerin kein Lob verdient. Von Anfang an hätte sie dieses für die Bildung so wichtige und zudem teure Projekt zur Chefsache machen müssen. Die organisierte Verantwortungslosigkeit dieser Landesregierung führt nun dazu, dass unsere Schulen in Baden-Württemberg bis auf absehbare Zeit nichts anderes erwarten können als digitale Hiobsbotschaften.

Digitalisierungsminister Thomas Strobl sonnte sich am Tag vor der Veröffentlichung des desaströsen „ella“-Gutachtens in seinem ersten Bericht zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie. Auf den fast 80 Seiten des Berichts wird ‚ella‘ als das größte Einzelprojekt der Strategie aber nur mit drei mageren Sätzen erwähnt. Das passt zur Logik der organisierten Verantwortungslosigkeit mithilfe der Kettenbeauftragungen: Hauptsache auf der Sonnenseite segeln. Dabei sollte sich ein verantwortlicher Bauingenieur auch mal in die Realität einer Baustelle begeben. Aber vermutlich dachte Minister Strobl, es reiche, wenn er zur Eröffnungsparty erstmals auf die Baustelle komme und die PR-Maschine anwerfen würde. Nun, die Party wurde bekanntlich abgesagt. In Minister Strobls Zuständigkeitsbereich aber liegt die Fachaufsicht über die BITBW und die KIVBF. Das Innenministerium mit Thomas Strobl an der Spitze ist für weite Teile der Umsetzung von ‚ella‘ verantwortlich – und damit auch für das technische Scheitern des Projekts.

 

Die Digitalisierungsstrategie des Landes braucht mehr als einen Sonnenscheinminister, wie es Herr Strobl offenbar ist. Wir brauchen eine Persönlichkeit, die diese existentielle Zukunftsaufgabe mit Verantwortungsbewusstsein und der entsprechenden Professionalität anpackt. Deshalb fordern wir Freie Demokraten, die Digitalisierung aus dem Innenministerium herauszulösen und ein eigenständiges Digitalisierungsministerium zu schaffen.“

 

 

 

 

 

 

Auf Antrag der FDP wurde heute im Landtag über die Altersfeststellung bei angeblich minderjährigen Flüchtlingen und die Einführung einer Beweislastumkehr debattiert. Dabei stellte die FDP einen Antrag zur Abstimmung, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, eine Bundesratsinitiative einzubringen, mit der die Umkehr der Beweislast für den Fall eingeführt wird, dass ein angeblich minderjähriger Flüchtling eine Untersuchung zur Altersfeststel-lung ablehnt, zudem soll dafür gesorgt werden, dass künftig die Ausländerbehörden direkt bei der Einreise die Altersfeststellung verbindlich für alle Behörden vornehmen. Obwohl auch  die CDU-Fraktion seit Anfang des Jahres diese Forderungen erhebt, stimmte sie gegen den Antrag. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Seit Anfang des Jahres fordert nicht nur die FDP sondern auch die CDU-Fraktion die Einführung der Beweislastumkehr bei der Altersfeststellung angeblich minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge. Auch Innenminister Strobl griff das Thema mit markigen Worten auf. Passiert ist seit dem aber nichts. Eine entsprechende Bundesratsinitiative wurde nicht gestartet. Offensichtlich kann sich Innenminister Strobl wieder einmal nicht gegen die Grünen durchsetzen. Herr Strobl kann sich eigentlich nie durchsetzen. Bei den eigenen Leuten nicht, wenn es ums Wahlrecht geht und bei den Grünen nicht, wenn es um betrügerische minderjährige Flüchtlinge geht. Im Fall der Altersfeststellung hat Innenminister Strobl es noch nicht mal geschafft, das von Sozialminister Lucha für vor Pfingsten angekündigte Konzept einzufordern.“

An die Minister gewandt fragt Rülke: „Herr Strobl und Herr Lucha: haben Sie eigentlich gemerkt, dass Pfingsten schon vorbei ist?“

Angesichts der heutigen Meldungen über ein jetzt angeblich existierendes Konzept für  unbegleitete minderjährige Ausländer stellt Rülke fest: „Dass nun gerade heute, wo die FDP erneut die Altersbestimmung in den Landtag bringt, die Koalition eine Lösung gefunden haben will, ist mehr als durchsichtig. Wenn das Konzept wirklich existiert, können wir es ja noch heute bekommen, Herr Minister Strobl, Herr Minister Lucha, wir warten! Zwischenzeitlich können sie uns dann ja auch erklären, wann es umgesetzt wird und warum es entgegen der Forderungen der CDU wieder nicht die Asylbehörden sind, die die Altersfeststellung vornehmen! Ihr Kompromiss mit den Grünen, sehr geehrte Herren von der CDU, ist doch wieder ein faules Ei, eine Niederlage für Sie! Denn wenn sich die Asylbehörden mit den Jugendämtern im konkreten Fall über die Altersfeststellung einigen müssen, die Jugendämter aber, von Lucha und seinen Getreuen geimpft, gegen die medizinische Altersfeststellung rebellieren, bleibt doch alles beim Alten.“

Abschließend weist Rülke darauf hin, dass sich die Regelung auf Bundesebene damit nicht erledigt hat: „Mit ihrem faulen Kompromiss wollen sie der Bevölkerung einreden, die Altersfeststellung jetzt selbst in den Griff bekommen zu haben. Die CDU-Fraktion ist schwach genug, dieses Spiel mitzumachen. Tatsächlich haben sie nichts in den Griff bekommen. Es fehlt weiter die auf Bundesebene einzuführende Beweislastumkehr, es fehlt die Herrschaft der Asylbehörden über die Altersfeststellung. Was wir haben, ist heiße Luft der Koalition, die den Grünen nutzt, weil alles beim alten bleibt, die CDU-Wähler aber einmal mehr zur Erkenntnis bringt, in der Koalition hat die CDU nichts zu melden.“

Zur Meldung, wonach das Verkehrsministerium die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens zum Albaufstieg im Zuge der A 8 begrüßte, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Minister Hermann selbst sehe ich in der Verantwortung, dass seine Straßenbauverwaltung nun rasch den Albaufstieg der A 8 plant und Baurecht hergestellt wird. Nur wenn dieses vorliegt, können tatsächlich die Bundesgelder gebraucht werden. Nachdem die Zeiten der Mittelknappheit bei Bundesvorhaben vorbei sind und jetzt eher die Planung der Flaschenhals für Projekte ist, erübrigt sich die Prüfung von ÖPP-Projekten. Es ist ohnehin nicht einzusehen, dass ausgerechnet die Menschen aus Baden-Württemberg, die schon maßgeblich in die bundesweiten Solidarsysteme einzahlen, jetzt auch noch eine Extragebühr für den Albaufstieg zahlen sollen. Zumal hier wirklich kein Platz für Zahlstationen ist und die Verkehrsdichte kein Ausbremsen duldet.“

Zur zweiten Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze“ sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger:

„Was sich hinter diesem Ungetüm von Gesetzestitel verbirgt ist der Versuch der CDU, ihren skurrilen Wackelkurs beim Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände zu verschleiern. Eingebettet in eine sinnvolle Modernisierung des Tiergesundheitswesens und Änderungen am Landeswaldgesetz verbirgt sich eine Verkomplizierung des Verbandsklagerechts, dessen Abschaffung die CDU vor der Landtagswahl versprochen hatte.“

Anlass für den Gesetzentwurf sei augenscheinlich der juristische Schlagabtausch zwischen Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) und der Tierrechtsorganisation PETA. Mit dem Gesetz bezwecke die Landesregierung, den Antrag von PETA auf Anerkennung als klageberechtigter Verband abzuwehren, erläuterte Bullinger. „Anstatt sich mit einer eigenen Lex PETA noch angreifbarer zu machen als bisher, sollte die Landesregierung in diesem Punkt für wirkliche Rechtssicherheit sorgen. Herr Minister Hauk, ich fordere Sie auf, beenden Sie dieses Theater und setzen Sie das Wahlversprechen um, das die CDU 2016 in den Wahlprüfsteinen des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes gegeben hat. Denn dort lautete die Antwort der CDU unzweideutig, ‚das in der Konstruktion verfehlte und in der Sache nicht notwendige Verbandsklagerecht wieder abschaffen‘ zu wollen“, sagte Bullinger. Der Änderungsantrag der Freien Demokraten, der eine ersatzlose Streichung des Tierschutzverbandsklagerechts zum Gegenstand hatte (siehe Anhang), wurde jedoch in einer namentlichen Abstimmung von einer Mehrheit aus Grünen, CDU und SPD abgelehnt.

Bullinger verwies in seiner Rede abermals auf frühere Positionen der Christdemokraten. Bei der ersten Beratung des Verbandsklagerechts am 6. Mai 2015 etwa habe der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Burger noch von einem unangemessenen „Generalverdacht“ gesprochen, unter den das Verbandsklagerecht die gesamte Veterinärverwaltung stelle, erinnerte Bullinger. Auch der Landkreistag Baden-Württemberg habe  sich im Zuge der Verbändeanhörung zum aktuellen Gesetzentwurf dahingehend geäußert, dass das Verbandsklagerecht mit Blick auf den Schutz der Tiere der falsche Ansatz sei. „Verbesserungen im Tierschutz werden insbesondere durch eine gute personelle Ausstattung dieser Behörden mit Amtstierärztinnen und Amtstierärzten erreicht und nicht durch Mitwirkungs- und Verbandsklagerechte für anerkannte Tierschutzorganisationen“, heißt es in der Stellungnahme des Landkreistages vom 3. April 2018.

Bullinger wies zudem darauf hin, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) die für den Vollzug des Tierschutzrechts verantwortlichen Länder jüngst ermahnt habe, endlich ausreichend Personal für Betriebskontrollen vorzuhalten, um einen rechtsstaatlichen Vollzug zu gewährleisten und diese staatliche Aufgabe nicht privaten Akteuren zu überlassen. Die Durchsetzung und Gestaltung des Tierschutzrechts gehöre laut Artikel 20a des Grundgesetzes in die Hand des Staates. „Hier könnten Sie etwas tun, Herr Minister Hauk. Wir haben Ihnen bei den Haushaltsberatungen 2017 und 2018/2019 jeweils bis auf den letzten Cent gegenfinanzierte Vorschläge für Nachbesserungen in der Veterinärverwaltung vorgelegt“, sagte Bullinger, aber wo der Schutz der Tiere konkret werde und sich nicht unmittelbar um die Interessen von dem Regierungslager nahe stehenden Verbände drehe, herrsche unter Grün-Schwarz anscheinend Fehlanzeige.

Anlässlich einer Landtagsdebatte über einen SPD-Antrag zur Ganztagsschule kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die einseitige Fixierung der ehemaligen grün-roten Regierungskoalition auf die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule, die allein ins Schulgesetz aufgenommen wurde. Gleichzeitig wies Timm Kern auf den Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion für Wahlfreiheit bei der Ganztagsschule hin, der am morgigen Donnerstag, 14. Juni 2018 in Erster Lesung beraten werde. Kern:

„Aus der Stellungnahme der Landesregierung zum SPD-Antrag geht hervor, dass zum Schuljahr 2017/18 von 52 beantragten Ganztagsgrundschulen 48 für in der so genannten Wahlform eingerichtet werden sollten und nur vier in der verbindlichen Form. Zum Schuljahr 2018/19 sah die Bilanz für das grün-rote Konzept noch verheerender aus: Unter den 31 Grundschulen, die zum Zug kamen, findet sich nur eine verbindliche Ganztagsschule. Die 30 anderen Grundschulen haben sich für die Wahlform entschieden. Diese Zahlen sind der statistische Beweis für das krachende Scheitern des Ganztagskonzepts und die Bevormundungspolitik der ehemaligen grün-roten Regierungskoalition. Klarer können Eltern den Wunsch nach mehr Wahlfreiheit beim Ganztag nicht ausdrücken. Denn das grün-rote Ganztagsgesetz kannte nur die so genannte verbindliche Ganztagsschule. Eine offene Form mit Unterricht am Vormittag und offenen Angeboten am Nachmittag sucht man dort vergeblich. Und auch die so genannte Wahlform entpuppt sich als Wahl zwischen Ganztag und gar nicht Ganztag. Die FDP/DVP Fraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Verankerung der offenen Ganztagsschule im Schulgesetz vorgelegt. Unseren Gesetzentwurf werden wir morgen in Erster Lesung beraten und werben wir an dieser Stelle schon einmal um Unterstützung hierfür im Interesse der Wahlfreiheit beim Ganztag.“

Am gestrigen Abend informierte das baden-württembergische Staatsministerium den Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass Staatsminister Klaus-Peter Murawski schwer erkrankt sei. Dazu sagte Rülke:

„Wir wünschen Staatsminister Murawski gute Besserung. Mit Blick auf die von uns beantragte aktuelle Debatte zur Rolle des Staatsministers im grünen Klinikskandal bieten wir den andern Fraktionen eine Verschiebung der Debatte an. Unsere Bewertung der dubiosen Vorgänge ändern wir nicht; aber natürlich soll Staatsminister Murawski bei der Debatte im Landtag die Chance haben, sich zu seinem Verhalten im Klinikskandal zu erklären.

Statt des Klinikskandals werden wir die Behandlung eines FDP-Antrags zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge beantragen.“

 

„Die Kultusministerin war ‚schlicht entsetzt‘, nach Auswertung des Gutachtens sind wir es auch“, bemerkte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke. „Das Entsetzen der Kultusministerin kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie von Beginn an als Fachministerin für ella zuständig war. Wer möchte eine private Bauherrin reinwaschen, die sich ein Haus bauen lässt, aber erst am Tag des Einzugs zum ersten Mal die Baustelle besucht und sich dann wundert, dass das Haus nicht steht? Von Anfang an hätte Ministerin Eisenmann dieses für die Bildung so wichtige und zudem teure Projekt zur Chefsache machen müssen! Ebenso hätte sich Digitalisierungsminister Strobl, der auch die Aufsicht über die BITBW hat, um ella kümmern müssen. Immerhin ist es das größte Projekt seiner Digitalisierungsstrategie. Aber noch Monate nach dem Scheitern später er sich in inhaltslose Allgemeinplätze. So sieht organisierte Verantwortungslosigkeit aus. Wir brauchen nun einen Neuanfang, die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche und weitere Aufklärung. Wir fordern, dass der Rechnungshof mit der Aufklärung des ella-Desasters beauftragt wird. Sollte sich die Landesregierung dieser Forderung erneut verweigern, so kommt für uns auch ein Untersuchungsausschuss in Betracht. Das Positionspapier der FDP/DVP Fraktion fasst die Probleme im aktuellen Kenntnisstand zusammen.

Die FDP/DVP Fraktion treibt die Aufklärung zum gescheiterten Bildungscloud-Projekt „ella“ der Landesregierung voran. Eine Auswertung des letzte Woche veröffentlichten Gutachtens ergibt über 100 Fragen – 30 haben wir nun in Form einer Großen Anfrage eingebracht. „Die Fehler und Ungereimtheiten springen einem nach Auswerten des Gutachtens förmlich ins Auge“, so der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern.  „Damit eine zukünftige Bildungsplattform den an sie gestellten Anforderungen entspricht, fordert die FDP/DVP Fraktion eine öffentliche Anhörung von IT-Sachverständigen und Vertretern des Schulbereichs. Außerdem muss geprüft werden, inwieweit sich Baden-Württemberg die Erfahrungen anderer Bundesländer mit Bildungsplattformen zu eigen machen beziehungsweise sich einer entsprechenden Bildungsplattform anschließen kann. Ähnlich wie bei der Schulverwaltungssoftware sollte das Ziel eine bundesweite Lösung sein“, so Kern.

Positionspapier: Positionspapier_Ella@bw Ein millionenschweres Desaster

Großen Anfrage: Große Anfrage 4226

Zur Aussage von Ministerpräsident Kretschmann zu ella, da sei Neuland betreten worden, da müsse man damit rechnen, dass Dinge nicht funktionieren, Kretschmann habe nicht den Eindruck, Kultusministerin Susanne Eisenmann und Digitalisierungsminister Thomas Strobl hätten sich zu wenig gekümmert, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern.

„Die Aussagen von Ministerpräsident Kretschmann sind abenteuerlich. Gerade wenn man Neuland betritt, braucht man eine Machbarkeitsstudie, muss man mit verbindlichen Vereinbarungen möglichst viel Klarheit schaffen und darf man ein solches Projekt mit über 25 Millionen Euro Umfang nicht aus den Augen lassen. Spätestens nach den Vorgängen um den Berliner Flughafen und den ständigen Fehlmeldungen aus der Bundeswehr muss doch auch dem letzten Fachminister klar sein, dass er bedeutenden Projekten besondere Aufmerksamkeit widmen muss. Genau das haben die Minister Eisenmann und Strobl aber gerade nicht getan, zum Leidwesen der Schulen und des Steuerzahlers, der mit seiner Arbeit das leichtfertige Handeln der Koalition bezahlen muss.“

„Der Bericht der Landesregierung für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege hat gezeigt, dass es Verbesserungsbedarf gibt. Dies belegen auch die geringen Zahlen der neuen Wohnform in Baden-Württemberg. Mit dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Landtagsfraktion wollen wir das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) von bürokratischem Ballast erleichtern und die Flexibilität herstellen, die für eine gesteigerte Gründungsdynamik ambulant betreuter Wohnformen erforderlich ist.“ Dies sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Zusammenhang mit der Einstellung des Gesetzentwurfs in das Beteiligungsportal des Landes. Jeder könne nun den Entwurf im Detail einsehen und seine Bewertung eingeben. Damit werde die Transparenz ermöglicht, die für einen offenen Diskussions- und Entwicklungsprozess nötig ist.

Der Gesetzentwurf weist Änderungen an folgenden bisherigen Regelungsinhalten des Gesetzes auf:

  • Verbot der Einrichtung einer ambulant betreuten Wohnform unter dem Dach einer stationären Einrichtung;
  • Verbot von mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe;
  • restriktive Möglichkeit des Anbietens von Pflegeleistungen durch den Anbieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft;
  • verpflichtende fachliche Qualifizierungen für zusätzlich erforderliche Beschäftigte bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Pflicht von Präsenzkräften von zusätzlich mindestens 12 Stunden bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK);
  • Erprobungsregelung

„Die Beratung des Berichts der Landesregierungen zu den Erfahrungen mit dem bisherigen WTPG aus dem Jahr 2014 haben mich in meiner damals schon geäußerten Kritik bestätigt. Wir greifen mit unserem Gesetzentwurf zentrale Punkte auf und wollen so für mehr Angebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf sorgen. Das ist im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Der nötige Schutz wird beibehalten. Ich freue mich auf rege Rückmeldungen im Beteiligungsportal“, so Haußmann abschließend.

Abrufbar ist der Gesetzentwurf wie folgt: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/anhoerungen-des-landtags/wohn-teilhabe-und-pflegegesetz-fdpdvp/

Zur Berichterstattung der Südwestpresse vom 8. Juni 2018, derzufolge es dem grünen Verkehrsminister klar sei, dass es kein Zurück mehr gebe, zwei Drittel aller Tunnel gebohrt seien der Minister aber zugleich betonte, das Land gebe einen Haufen Geld aus und versenkte einen Bahnhof, wodurch das Land keinen Vorteil hätte und zudem Stuttgart 21 die größte Fehlentscheidung der Eisenbahngeschichte sei, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Gerade heute am Tag des Festakt zum Durchstoß des Boßlertunnels auf der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm passen die Verlautbarungen unseres grünen Verkehrsministers wie die Faust aufs Auge. Wenn er noch immer seiner Folklore des Kampfs gegen Stuttgart 21 hinterher zu trauern scheint, dann will er offenbar nichts dazulernen. Das Land als Projektpartner, sollte sich konstruktiv dafür einsetzen, dass Stuttgart 21 und das neue Stadtquartier in Stuttgart ein voller Erfolg werden. Aber auch der grüne Oberbürgermeister scheint auf Tauchstation zu sein. Wo sind denn dessen zündende Konzepte für die Neue Mitte in Stuttgart? Beide rufe ich auf, endlich vom Holzweg auf den Pfad der Tugend zu wechseln. Wer aktiv zum Nutzen der Bürgergesellschaft gestalten will, hat in der Schmollecke mit dem Blick auf vergangene Schlachten nichts verloren. Dem Verkehrsminister fehlt offenbar jegliches Gespür im Umgang mit den Projektpartnern und hat sich damit selbst disqualifiziert.“

Als „peinliche und millionenschwere Blamage“ bezeichnet der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Vorgänge um die geplante Bildungsplattform „ella“ in Baden-Württemberg. Diese war kurz vor dem offiziellen Start gestoppt worden. Ein vom Kultusministerium in Auftrag gegebenes Gutachten hat nun ein erstes Fazit gezogen, das die generelle Machbarkeit vor große Fragen stellt. „Das Gutachten stellt diesem größten Projekt der viel gepriesenen Digitalisierungsstrategie der grün-schwarzen Regierung ein verheerendes Zeugnis aus“, kritisiert Rülke, „die Plattform entspricht laut Gutachten nicht den Anforderungen, Betriebs- und Sicherheitskonzept sind unvollständig. Ein Notfallkonzept, Qualitätssicherungsprozesse und Speicherkomponenten existieren nicht“. Im Klartext, so Rülke: „Nichts funktioniert, ob Ella jemals funktionieren wird, ist zweifelhaft.“

Angesichts des zu erwartenden zweistelligen Millionenschadens muss nach Ansicht von Rülke hart nach Verantwortlichkeiten gefragt werden. „Dass das Projekt des Kultusministeriums lediglich mit einem ‚Letter of Intent‘ fixiert wurde, zeugt von einer nicht nachvollziehbaren Leichtfertigkeit des Kultusministeriums. Die Projektleitung wurde dann unter der Fachaufsicht des Innenministeriums der staatlichen BITBW übergeben, die wiederum die KIVBF beauftragte. Schlussendlich suchte sich die KIVBF private Unternehmen zur Umsetzung des Projekts.“ In dieser Kette von Übertragungen sieht Rülke ein besonderes Maß an Verantwortungslosigkeit. „Weder die BITBW noch das Innenministerium haben sich offenbar, wie es die Pflichten als Projektsteuerer und Aufsicht erfordern, nachhaltig dafür interessiert, wie es um Ella steht. Dass sich dabei noch diese Woche der Minister für Inneres und Digitalisierung, Thomas Strobl, vor der Presse als erfolgreicher Digitalisierungsminister präsentiert, setzt dem Ganzen die Krone auf.“

Mit Blick auf die Zukunft stellt Rülke fest: „Das Gutachten ist nur ein erster Schritt der Aufklärungsarbeit. Es nimmt Fragen nach der von uns bezweifelten Sinnhaftigkeit der Projektorganisation und der datenschutzrechtlichen Situation explizit aus. Auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und die Bewertung des pädagogischen Nutzens fehlen. Wir werden an all diesen Stellen nachhaken.“

 

Der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagte: „Das krachende Scheitern von ‚ella‘ ist eine bittere Nachricht für viele Schulen in Baden-Württemberg. Die Bildungsplattform sollte eine Grundlage für den digitalen Unterricht legen. Nun werden unseren Schülern und Lehrern manche Entwicklungen und Möglichkeiten vorenthalten bleiben, welche die Digitalisierung im Unterricht eröffnet.  Neben einer aufwändigen Reparatur des bestehenden Projekts mit den bisherigen Partnern oder einer ebenfalls zeitintensiven Neuausschreibung ist deshalb unbedingt zu prüfen, inwieweit sich Baden-Württemberg den Lösungen in anderen Bundesländern anschließen sollte. Dies könnte Kosten und wertvolle Zeit sparen. Überdies ist die Frage, ob nicht eine bundesweite Bildungscloud das Ziel sein sollte. Würde man die Anwender befragen, würden sich vermutlich nur wenige Befürworter eines eigenen Süppchens in jedem Bundesland finden.“

In einer Landtagsdebatte über acht- und neunjährige Gymnasien kritisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Verlängerung des so genannten „Schulversuchs G9“ als Gegenteil einer Lösung und warb für eine G8/G9-Wahlfreiheit zu gleichen und fairen Bedingungen. Kern hierzu:

„Die FDP war an der Einführung des achtjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg maßgeblich beteiligt. Nach wie vor stehen wir zu G8 und lehnen eine allgemeine Rückkehr zum neunjährigen, allgemeinbildenden Gymnasium ab. Die Beruflichen Gymnasien als abgestimmter Anschluss an die Mittlere Reife bilden für uns die reguläre neunjährige Alternative zum achtjährigen Gymnasium. Als konstruktive Oppositionskraft haben wir nach dem von der ehemaligen grün-roten Regierungskoalition eingeführten, überflüssigen Schulversuch G9 an 44 Standorten einen Vorschlag zur Lösung der aufgeworfenen Gerechtigkeitsfrage skizziert: Alle Gymnasien sollten, im Verhältnis zur jeweiligen Schülerzahl, die gleiche Personalausstattung erhalten. Parallel dazu bestünde die Möglichkeit, neben dem Standardweg eines Abiturs in acht Jahren einen neunjährigen Bildungsgang anzubieten – zum Beispiel für Schülerinnen und Schüler, die sich intensiv ihren Talenten und Interessen in Musik, Sport oder dem Ehrenamt widmen wollen. Den mit zwölf zusätzlichen Lehrerwochenstunden privilegierten ‚Schulversuch‘ G9 wollen wir beenden bzw. auslaufen lassen, damit jedem Gymnasium dieselbe Zahl an Lehrerwochenstunden zur Verfügung steht. Und sollte allgemein feststehen, dass die derzeitigen 194 Wochenstunden nicht ausreichen, setzen wir Freie Demokraten uns für eine Erhöhung dieses Budgets im finanzierbaren Rahmen beispielsweise im Zusammenhang mit einer Ganztagskonzeption ein – aber bitte für alle Gymnasien gleichermaßen.“

Wie Kern weiter ausführte, lehnte die damalige grün-rote Landesregierung den Vorschlag der FDP/DVP Fraktion ab. Kern: „Stattdessen nahm Grün-Rot in Kauf, dass die Bildungsbiographie eines Kindes in Baden-Württemberg bisweilen auch am Losglück hing. So wusste sich die Schulverwaltung im Landkreis Lörrach nicht anders zu helfen, als die G9-Plätze zu verlosen. Die aktuelle grün-schwarze Koalition beschränkte sich dann darauf, den Schulversuch zu verlängern. Das ist nicht mehr als ein fauler Komplementärkompromiss, wie er für diese Landesregierung in der Bildungspolitik mittlerweile leider so typisch geworden ist.“ Eine inhaltliche Schnittmenge sei bei dieser Frage laut Timm Kern nicht vorhanden, weil die Grünen mit G9 den Gemeinschaftsschulen keine Konkurrenz machen wollen und die CDU ganz allgemein eine Wahlfreiheit G8/G9 fordere – in bemerkenswert deutlicher Abkehr von der Linie der damaligen CDU-Kultusministerin Annette Schavan, die das achtjährige Gymnasium eingeführt hatte. „In dieser Pattsituation war die Verlängerung des so genannten ‚Schulversuchs G9‘ schlicht der Weg des geringsten Widerstands – und damit die schlechteste der denkbaren Alternativen und das Gegenteil einer Lösung für die verfahrene Situation. Wir Freie Demokraten fordern die Kultusministerin dazu auf, sich mit unserem Vorschlag einer G8/G9-Wahlfreiheit zu gleichen und fairen Bedingungen als Ausweg aus der verfahrenen Situation ernsthaft auseinanderzusetzen.“

Heute wurde der grün-schwarze Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzes an die Datenschutzgrundverordnung gegen die Stimmen der FDP beschlossen. Die FDP hatte dabei einen Änderungsantrag zur Abstimmung vorgelegt, mit dem zahlreiche Kritikpunkte aus der Anhörung des Gesetzes bereinigt werden sollten. Zudem wurde die Landesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich beim Bund für eine Einschränkung des Abmahnwesens einzusetzen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Brink hatte in der Anhörung die Feststellung der FDP bestätigt, wonach sich im Zuge der Datenschutzgrundverordnung eine Abmahnindustrie herausbildete. Beide FDP-Anträge wurden von der Koalition abgelehnt.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann, bedauerte das Abstimmungsverhalten der Koalition: „Grün-Schwarz war nicht gewillt, die zahlreichen Kritikpunkte aus der Anhörung aufzugreifen. Nach der Änderung des Polizeigesetzes zeigte sich erneut,

dass das Innenministerium unter Minister Strobl nicht in der Lage ist, rechtlich saubere Gesetzentwürfe zu liefern. Die in der Opposition gern auf Bürgerrechte bestehenden Grünen lassen den Innenminister dabei gewähren. Baden-Württemberg hat so nicht nur ein völlig ambitionsloses Datenschutzrecht bekommen, wie der Sachverständige und Parteifreund der Grünen, Dr. Weichert mit Blick auf die Fragen der Zukunft richtig feststellte. Es dürfte in Teilen auch weiter rechtswidrig sein. Nachdem unser Änderungsantrag zur Bereinigung der groben Fehler von Grün-Schwarz abgelehnt wurde, konnten wir diesem nicht zustimmen.

Dass die Koalition auch die selbst vom Datenschutzbeauftragten geforderten Erleichterungen für Schornsteinfeger und andere Beliehene nicht ermöglicht, zeigt, dass Grünen und CDU die teils dramatischen Folgen eines übertriebenen Datenschutzes für Wirtschaft und Vereine egal sind. Hauptsache die eigenen Behörden werden geschützt und da hat die Koalition ganze Arbeit geleistet und dem Landesdatenschutzbeauftragten keine Möglichkeit der Durchsetzung des Datenschutzes gegeben.“

Auch der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert bemängelt das fehlende Interesse von CDU und Grünen an der Lage von Wirtschaft und Vereinen: „Zwar gebe sich die CDU in ihren Veranstaltungen wirtschaftsfreundlich und lobe das Ehrenamt, wenn es aber um konkrete Erleichterungen für diese geht, legt die CDU die Hände in den Schoß. Nicht anders ist es zu verstehen, dass sich die im wirtschaftsstarken und vom Ehrenamt besonders geprägten Land Baden-Württemberg regierende Koalition weigert, gegen das mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung einhergehende Abmahnunwesen vorzugehen. So werden weiter viele Unternehmen, Handwerker und Vereine in einer Weise drangsaliert, die nichts mehr mit dem eigentlichen Zweck des Datenschutzes zu tun hat. Mit einer Politik, die Menschen in ihrer Tatkraft unterstützt statt sie zu behindern, hat das Verhalten der Koalitionen in Bund und Land nichts zu tun.“

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Entwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (Drucksache 16/4075) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Seit Jahren beschäftigt sich die Bundes- sowie die Landespolitik mit der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung anhand von Qualitätskriterien. Ich erinnere an die Anhörung des Sozialausschusses auf meine Initiative hin am 8. Mai 2014 zur Frage, wie verbindliche Qualitätskriterien für eine gute Gesundheitsversorgung in die Krankenhausplanung einbezogen werden könnten. Der Bund hat mit dem Krankenhausstrukturgesetz einen weiteren Schritt in diese Richtung gemacht und Kriterien vorgegeben. Nun will das Land die automatische Geltung ausschließen. Man kann darüber reden, wie geeignet die bisher vorgeschlagenen Kriterien und die automatische Geltung sind. Aber wir sollten uns mit Gestaltungswillen in die Richtung qualitätsorientierte Planung bewegen. Was jetzt als Gesetzentwurf vorliegt, ist wenig ambitioniert und unverbindlich. Die Regelung, nachdem Qualitätsvorgaben im Krankenhausplan festgelegt werden können, ist zu unbestimmt, weil sie auf freies Ermessen abzielt. Ich erinnere daran: Die Krankenhäuser müssen die Daten ohnehin aufgrund der bundesrechtlichen Regelung erheben, das Land könnte also darauf zurückgreifen. Ich erinnere auch an den Beschluss des Sozialausschusses zu meinem Antrag zur Krankenhausplanung, in dem sich dieser dafür ausgesprochen hat, die Qualitätskriterien für die Landeskrankenhausplanung weiter zu stärken. Dies sollte demnach gegebenenfalls nach Abschluss des laufenden Anhörungsverfahrens zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes durch ergänzende Regelungen im Landeskrankenhausgesetz oder im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Landeskrankenhausplans erfolgen.“

Zur Vorstellung des ersten Berichts der Landesregierung über die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie digital@bw, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Digitalisierungsminister Thomas Strobl feiert seinen ersten Bericht über die Umsetzung seiner Digitalisierungsstrategie und erwähnt auf den fast 80 Seiten des Berichts das größte Einzelprojekt der Strategie, die Bildungsplattform „ella“ mit drei mageren Sätzen. Er hat Gründe dafür. Das Kultusministerium wollte bereits im Mai ein Gutachten zur Situation und Prognose von „ella“ vorlegen. Es ist immer noch nicht klar, ob „ella“ überhaupt so, wie sie konzipiert ist, funktionieren kann. Auf das Gutachten warten wir immer noch. Auch der Minister Thomas Strobl ließ in der Pressekonferenz dafür wenig Rückendeckung erkennen.

Zum Mut zur Wahrheit und zur Zukunft gehören neben der digitalen Bildungsplattform auch Bereiche wie Künstliche Intelligenz, digitale Leitregion und Innovation. Diese gibt es nicht ohne flächendeckende gigabitfähige Infrastruktur und ohne Investitionen in die digitale Bildung. Eine Strategie, wie mit Problemen bei Digitalisierungsprojekten umgegangen werden soll, gibt es in der Landesregierung übrigens anscheinend auch nicht.

Das Grundproblem der Digitalisierung bleibt durch die fehlende Glasfaserinfrastruktur bestehen und während Ministerpräsident Winfried Kretschmann schweigt, fordert Thomas Strobl Selbstverständlichkeiten, wie dass Bundesmittel endlich auch nach Baden-Württemberg fließen müssen. Damit die Digitalisierung nicht nur in Südkorea und Japan, sondern auch flächendeckend in Baden-Württemberg möglich ist, brauchen wir aber auch Anreize für Investitionen in Glasfaserhausanschlüsse. Nur diese Technologie ermöglicht den Mobilfunkstandard 5G, der für die zahlreichen angekündigten und wünschenswerten Projekte von Minister Thomas Strobl notwendige Voraussetzung ist.“

Zur Meldung, wonach Grünen-Fraktionschef Schwarz sich gegen Vorwürfe wehrt, das Problem des Wohnungsmangels zu lange vernachlässigt zu haben, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Vorwurf, den Wohnungsbau vernachlässigt zu haben, ist bei den Grünen an genau der richtigen Adresse. Die Verweise auf rückläufige Bevölkerungsprognosen sind doch scheinheilig, spätestens seit der Flüchtlingswelle im Jahr 2015. Man hätte längst einsehen müssen, dass dirigistische Maßnahmen wie die Mietpreisbremse und das Zweckentfremdungsverbot ungeeignet sind, um dem Wohnungsmangel im Land zu begegnen. Vielmehr müsste das Bauen einfacher und erschwinglicher werden, damit hinreichend viele neue Wohnungen entstehen. Dazu müssen wir zuallererst die Landesbauordnung von ideologischen Bremsklotzen befreien, wie etwa den überdachten Fahrradstellplätzen und der Dachbegrünung. Genau hier hätten es die Grünen in der Hand, endlich den Weg frei zu machen für einen Frühjahrsputz bei den rechtlichen Regelungen, die Bautätigkeit erschweren. Herr Schwarz muss sich an die eigenen Nase fassen, wenn er nun den Blick zurück zu irgendwelchen längst überholten Prognosen wirft, er aktuell mit seiner Fraktion aber verhindert, dass die Wirtschaftsministerin den Vorschlägen der Wohnungsbauallianz zeitnah folgen kann.“

 

 

 

 

Zur Meldung, wonach sich Landtagsvizepräsidentin Kurtz weiter Zeit lassen will mit der Entscheidung, ob sie die Leitung des Untersuchungsausschusses behalten will, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es muss sich in den nächsten Monaten zeigen, ob sich die beiden Aufgaben miteinander vereinen lassen. Die Entscheidung hat schließlich aber nur Frau Kurtz selbst zu treffen, ohne Druck von Seiten der Grünen zu bekommen. Denn der Koalitionsfrieden hängt auch im Untersuchungsausschuss am seidenen Faden, gerade weil Kurtz ein aufrichtiges Aufklärungsinteresse antreibt. Dieses geht indes der Wissenschaftsministerin wohl gänzlich verloren, solange sie die Übermittlung des Gutachtens zu den Zulagen an der Verwaltungshochschule weiterhin verhindert. Es ist doch absurd, dass dieses abgeschlossene Gutachten mit dem fadenscheinigen Verweis auf die Gewaltenteilung einbehalten wird und wir nun kostspielig über verfassungsrechtliche Fragen zu diskutieren haben. Bei der Aufklärung der Fälle in Ludwigsburg, aber erst recht in Konstanz sollte es keine weiteren Verzögerungen durch das Ministerium geben.“

 

 

 

 

Zur Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Landesdatenschutz sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Anhörung bestätigt uns in der Überzeugung, dass der von Grün-Schwarz eingebrachte Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung nicht zustimmungsfähig ist. Mit ihrem Gesetzentwurf misst die Koalition mit zweierlei Maß. Während Unternehmen und Vereinen die ganze Härte der Datenschutzgrundverordnung spüren, können sich Behörden entspannt zurücklehnen. Grüne und CDU machen aus dem Landesdatenschutzbeauftragten, was die Kontrolle der Behörden angeht, einen zahnlosen Tiger. Weder darf er Bußgelder gegen Behörden verhängen, noch kann er Datenschutzverstöße mittels Zwangsmaßnahmen unterbinden.

Darüber hinaus sind zahlreiche Regelungen selbst nach den Aussagen des Sachverständigen der CDU Prof. Heckmann und des Sachverständigen und ehemaligen Grünen-Abgeordneten Dr. Weichert höchst kritikwürdig bis rechtswidrig. So wird es Behörden beispielsweise erlaubt, den ursprünglichen Zweck einer Datensammlung zu ändern, Regelungen zum automatischen Datenabrufverfahren bleiben unkonkret.

Angesichts der vielen Bedenken wäre es sinnvoll, wenn die Koalition den Gesetzentwurf nicht diese Woche durchs Parlament jagen würde, sondern sich etwas Zeit für eine vernünftige Nachbesserung nähme. Wir wollen hoffen, dass Grün- Schwarz nicht wie schon beim Polizeigesetz wider besseres Wissen einen Gesetzentwurf durchs Parlament peitscht, dem die Rechtswidrigkeit anhaftet. Als konstruktive Opposition werden wir uns zumindest mit einem eigenen Änderungsantrag einbringen.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf erwägt die Aufstockung der Verwaltungsgerichte, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Überlegungen des Justizministers sind richtig, allerdings auch längst überfällig. Immer wieder stellten wir als FDP fest, dass angesichts der anhaltenden Zunahme der gerichtlichen Asylverfahren das Personal an den Verwaltungsgerichten aufgestockt werden muss. Mit der von der Bundeskanzlerin angeheizten Flüchtlingskrise stiegen diese gerichtlichen Verfahren von 2013 bis 2017 von jährlich 5.121 auf 47.906. Dieser Verfahrensanstieg kann nicht mit der aktuellen Ausstattung der Gerichte bewältigt werden. Vergessen werden darf bei alledem auch nicht, dass zügige Verfahren für schnellere Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen und bei einer zügigen Rückführung abgelehnter Migranten auch Kosten gespart werde können.“