In einer Aktuellen Debatte zum Thema „Gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer endlich auch in Baden-Württemberg durchsetzen“ warnte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, vor Aktionismus und mehr Bürokratie. Das Thema Lohngleichheit sei nicht so einfach mit statistischen Zahlen zu belegen, wie dies die SPD versuche. Die Sozialdemokraten befänden sich angesichts dieses bundespolitischen Themas offenbar bereits im Wahlkampf für 2017, so Reich-Gutjahr. Die immer wieder in den Raum gestellte „baden-württembergische Einkommenslücke“ bei den Gehältern von Frauen und Männern halte einer näheren Betrachtung nicht stand. Dabei müssten individuelle Entscheidungen zum Karriereverlauf, zur Arbeitszeit und zur Berufswahl berücksichtigt werden.

Es seien nicht zuletzt die Betriebsräte, die sich für Gleichstellung von Frauen einsetzten und denen die SPD mit ihrem gesetzlichen Vorhaben das Misstrauen ausspreche.

Reich-Gutjahr sagte in der Debatte: „In der Wirtschaft ist schon lange bekannt, dass sich kein Betrieb auf Dauer leisten kann, Frauen auszuschließen oder zu benachteiligen. Wir müssen ihnen die Zeit lassen, sich der Förderung ihrer Mitarbeiterinnen zu widmen, anstatt sie mit der Führung von Statistiken zu beschäftigen, mit deren Ergebnissen dann niemand was anfängt“, so Reich- Gutjahr. Die Abgeordnete hatte selbst ab Mitte der 90er Jahre das Frauenförderprogramm bei der Firma Bosch mitentwickelt.

„So, wie die SPD in Bund und Land dieses Thema behandelt, belastet es die Entwicklung eher, anstatt sie zu fördern. Das geplante Gesetz auf Bundesebene ist ein Stück Papier, das nichts ändern wird. Sollte es umgesetzt werden, erinnere ich an die am 1. Juli 2015 auf Bundesebene in Kraft getretene ‚Bürokratiebremse‘, nach der mit jeder neue Regel für die Wirtschaft eine aus demselben Bundesministerium entfallen muss. Es gilt: Eine rein – eine raus! Ich bin gespannt zu hören, welche das sein soll“, so Reich-Gutjahr abschließend.

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, hat scharf die herablassenden Äußerungen des Ministers für Ländlichen Raum, Peter Hauk, in der Ersten Beratung zum Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Fischereigesetzes kritisiert. „Eine solche Respektlosigkeit gegenüber den Rechten des Parlaments und gegenüber der gesamten Fischerei ist beispiellos. Welche Gesetzentwürfe wir zu welchem Zeitpunkt einbringen, lassen wir Freie Demokraten im Landtag uns gewiss nicht von einem Vertreter der Regierungsbank vorschreiben“, sagte Bullinger. Hauk hatte zuvor erklärt, die grün-schwarze Regierung werde den Gesetzentwurf ablehnen, da die FDP die Legislaturperiode mit „unwichtigen“ Themen beginne anstatt Gesetzentwürfe zu wichtigeren Belangen einzubringen. Bullinger sagte in seiner Begründung zur Gesetzesinitiative der FDP:

„Die Fischerinnen und Fischer, die Mitglieder in den Angelvereinen leisten bei Hege und Gewässerpflege wertvolle Arbeit im Dienste der Natur. Dies ist bei der Jagst-Katastrophe letztes Jahr deutlich geworden. Sie haben es deshalb verdient, dass überkommene Regelungen im Fischereirecht entbürokratisiert, angepasst oder gestrichen werden. Den Veränderungen die Tür verschließen hieße in diesem Fall nicht zuletzt das ehrenamtliche Engagement, das die vielen Anglerinnen und Angler mit ihrem aktiven Beitrag für den praktischen Naturschutz erbringen, zu bestrafen. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön für die Arbeit an und in unseren Gewässern.

Wir, die Freien Demokraten, fordern konkret: erstens die Abschaffung des allgemeinen Nachtangelverbots, das es in seiner jetzigen Form nur noch in Baden-Württemberg gibt und in den übrigen Ländern, z. B. Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht mehr gibt. Lediglich Niedersachsen und Rheinland-Pfalz schränken das Angeln während der Nachtzeit noch bei Schutzgebieten ein. Werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, haben Sie hingehört? Die Länder, in denen die Grünen mitregieren, sind Ihnen hier meilenweit voraus. Unser Gesetzentwurf begehrt also Überfälliges, auch wenn sich das Fischereirecht insgesamt in Baden-Württemberg im Großen und Ganzen bewährt hat.  Zweitens: Eine Absenkung des Mindestalters für die Berechtigung, im Beisein und unter Aufsicht von volljährigen Inhabern des regulären Fischereischeins fischen zu dürfen, auf sieben Jahre, hält die FDP/DVP-Fraktion für überfällig.

In einer Zeit, in der sich die Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber die Jugendlichen immer weiter von der Natur entfernen, in der die Kuh lila ist, in der die Beziehung der jungen Generation zur Natur immer abstrakter und entfernter wird, in der unsere Kinder mit zwei und vier Jahren auf elektrischen Tablets herumspielen, kann es nur richtig sein, Jugendlichen so früh wie möglich die Chance zu bieten, Natur praktisch zu erleben. Immerhin habe ich vor 50 Jahren die Fischerprüfung gemacht und bin diesem Angelsport immer treu geblieben, auch wenn ich kaum noch dazu komme. Dadurch habe ich auch unseren drei Kindern etwas bieten können, das ich für ganz wichtig halte, nämlich ans Wasser zu gehen, morgens, wenn die Sonne aufgeht, oder auch abends, die Libellen zu erklären, die Bisamratte am Ufer gegenüber oder die Natter im Schilf oder die wunderbaren Wasserpflanzen zu erklären. So war und ist das allemal sinnvoller, als dass – wie heute leider häufig – die Eltern und die Kinder selbst am Mittagstisch stumm vor sich hinsimsen und touchen.

Ich zitiere: ‚Wir müssen junge Menschen davon überzeugen, dass es Sinn ergibt, nicht nur zum Angeln zu gehen, sondern sich in einem Fischereiverein für den Erhalt und die Pflege unserer Gewässer zu engagieren. Der demografische Wandel spielt dabei natürlich eine Rolle.‘ Und weiter: ‚Wir müssen offen und intensiv Kinder und Jugendliche für die Angelfischerei und die Arbeit am Gewässer interessieren. Das fängt damit an, die Politik davon zu überzeugen – wie in vielen anderen Bundesländern auch – den Jugendfischereischein nicht erst mit zehn Jahren, sondern schon mit sieben Jahren zu ermöglichen.‘ Wer hat das gesagt? Der Kollege, der am 16. April zum Gesamtpräsidenten des Landesfischereiverbands gewählt wurde: Sie, lieber Arnulf Freiherr von Eyb. Sie haben damit absolut Recht. Bei diesem Interview forderte der Kollege von Eyb nicht nur die Herabsetzung des Mindestalters für den Jugendfischereischein, sondern auch die Aufhebung des Nachtangelverbots sowie ein wirksames Kormoranmanagement und die Beendigung des Aalfangverbots am Rhein, wie dies auf der gegenüberliegenden Seite Rheinland-Pfalz – damals rot-grün – beschlossen hat. Nochmals: Alles richtig, meine Damen und Herren. Der Gesetzentwurf stimmt rundum; Sie brauchen nur noch zuzustimmen. Also nicht schwätzen, machen!

Werte Kolleginnen und Kollegen, ein Blick in den Wahlcheck vor der Landtagswahl oder in verschiedene Landtagsanträge, z. B. Drucksache 14/7048 – Vereinfachung der Prüfungszulassung für Angelschein und Nachtangeln –, eingebracht von einem gewissen Abg. Dr. Nils Schmid, SPD, oder Drucksache 15/5748 des Abg. Arnulf von Eyb, CDU – Nachtangelverbot in Baden-Württemberg – oder Drucksache 15/6623 des Abg. Wolfgang Reuther, CDU – Aufhebung des Nachtangelverbots – unterstreichen die Richtigkeit unseres Begehrens, das Fischereigesetz dringend zu ändern. Übrigens, meine Damen und Herren, was das Nachtangelverbot angeht, wäre es vielleicht sinnvoller, das eine oder andere Event am Wasser, bei dem Krach entsteht und Dreck übrig bleibt, zu verbieten. Unsere Angler aber sind abends und morgens keine Krawallmacher am Wasser, meine Damen und Herren.

Abschließend darf ich zumindest eine nicht ganz unbedeutende Gruppe, einen Verband, der als untere Naturschutzbehörde auch zuständig ist, zitieren. Der Landkreistag sagte bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg – Folgendes: ‚Gegen die geplanten Änderungen des Fischereigesetzes bestehen keine Einwände.‘ Zur begehrten Änderung von § 32 Absatz 1 des Fischereigesetzes sagt der Landkreistag: ‚Vor dem Hintergrund einer zukunftsfähigen Nachwuchsarbeit der Fischereivereine wird die geplante Herabsetzung des Mindestalters von derzeit zehn auf sieben Jahre für die Erteilung eines Fischereischeins für Jugendliche – Jugendfischereischein – begrüßt. Ein Minderjähriger, der das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist bereits beschränkt geschäftsfähig im Sinne des BGB.‘ Zweitens sagen sie zu einer Änderung von § 44 Absatz 1 Nummer 11 des Fischereigesetzes: ‚Die Beschränkung der Fischerei zur Nacht-zeit stellt eine nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar.‘ Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag wurden diese Anliegen der Fischer bei dem rund 532 Mal „Wollen“ statt „machen“ und bei dem 132 Mal „Prüfen“ wohl vergessen. Noch einmal: Wir sollten die dringend erforderliche Novellierung des Gesetzes im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss fachlich weiterberaten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Zum Video der Debatte – siehe 7. Sitzung vom 29. Juni 2016, Teil 3 von 3, dort TOP 5: http://www.landtag-bw.de/cms/home/mediathek/videos.html

Im Rahmen einer Landtagsdebatte zum Antrag „Feinstaubalarme und Fahrverbote in Stuttgart“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Von Minister Hermann erwarte ich kreative Lösungen und eine sachliche Diskussion zum Feinstaubproblem am Stuttgarter Neckartor – im Übrigen noch die einzige Messstelle im Land, die problematische Werte aufzeigt. Es kann nicht sein, dass er jetzt die Zeit verstreichen lässt, bis er 2018 aus seiner Sicht endlich Fahrverbote aussprechen kann. Überhaupt sind die letzten fünf Jahre weitgehend nutzlos verstrichen. Feinstaub hat viele Ursachen. Im April hat Sahara-Staub für deutliche Zunahmen gesorgt, dem sogar nützliche Eigenschaften zugeschrieben werden. Die Landwirtschaft und ganz normale Baustellen sind nennenswerte Verursacher. An der Spitze bleiben aber die Feuerungsanlagen mit Feststoffen. Beim Straßenverkehr sind die Hauptursachen Reifen- und Bremsabrieb sowie die Aufwirbelung des Feinstaubs, der schon auf der Straße liegt. Elektromobilität hilft dort also auch nicht weiter. Mich würde es sehr interessieren, ob nicht der Standort der Messstation direkt vor einem hohen Bürogebäude sowie die Verkehrsführung problematisch sind. Denn wenn am Neckartor nicht ständig beschleunigt und gebremst werden müsste, dann hätte man zwangsläufig deutlich weniger Brems- und Reifenabrieb. Vielleicht könnte man auch an eine Wohnbebauung über den Hauptachsen nachdenken, um so gleich zwei Probleme gleichzeitig zu lösen: Wohnraumknappheit und lokales Feinstaubaufkommen. Das könnten neben einem intelligenten Verkehrsmanagement die Schlüssel zum Erfolg sein. Der Koalitionsvertrag spricht vollmundig davon, die Region Stuttgart als Modell für eine funktionsfähige und nachhaltige Mobilitätsregion weiterzuentwickeln. Hierzu will ich eine offene und konstruktive Diskussion statt einfallsloser Fahrverbote, die einmal mehr den Hauch von grüner Verbotskultur atmen.“

Zu den Ergebnissen der Bertelsmann-Studie „Qualitätsausbau in KiTas 2016“ wonach Baden-Württemberg bei der Personalausstattung mit einem Betreuungsschlüssel Erzieher/Kinder bei den Krippen von 1:3,0 und bei den Kindergärten von 1:7,3 an der Spitze der Bundesländer steht, sagte der bildungspolitische ‚Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Timm Kern:

„Dass Baden-Württemberg den Spitzenplatz bei der Personalausstattung in Kitas und Kindergärten einnimmt, ist sehr erfreulich. Es ist das Ergebnis gemeinsamer beharrlicher Anstrengungen von Kommunen, freien Trägern, Bund und Land. Hierbei haben Regierungen unterschiedlicher Couleur Verantwortung getragen, so dass Parteienstreit über die Vaterschaft an dieser Teamleistung wenig zielführend ist. Wichtiger wäre, dass die Landesregierung sich nicht auf den Lorbeeren ausruht, sondern weiter an der Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung arbeitet. Nach wie vor ist beispielsweise der Orientierungsplan als Bildungsplan für den Kindergarten nicht verbindlich. Auch bei der Sprachförderung kann noch deutlich mehr unternommen werden, wie das entsprechende Programm des Bundes zeigt. Darüber hinaus wäre ein Einsatz für die Anerkennung der Kindertagespflege als gleichwertige Betreuungsform unbedingt erforderlich. Investitionen in diese Bereiche müssten nach Auffassung der FDP-Fraktion Vorrang vor einem ‚Kinder-Bildungs-Pass‘ haben, mit dem die grün-schwarze Landesregierung 75 Euro pro Monat für jedes Kind im letzten Kindergartenjahr ausschütten will. Da sowieso 99,0 Prozent der fünfjährigen Kinder im Jahr 2013 in Baden-Württemberg eine Tageseinrichtung besuchten oder in Tagespflege waren, sollte Grün-Schwarz die eigene Prioritätensetzung für Investitionen die frühkindliche Bildung noch einmal gründlich überdenken.“

Zur Meldung, wonach die Landesregierung mit Landeszuschüssen in Höhe von 6,1 Millionen Euro den Ausbau des Glasfasernetzes für schnelles Internet in Kommunen und Landkreisen unterstützt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Die Unterstützung des Ausbaus des Glasfasernetzes ist ein richtiger Schritt. Die Aktivität der Minister Hauk und Strobl kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Breitband-Offensive schon heute chronisch unterfinanziert ist und der Landesregierung ein Gesamtkonzept für die Digitalisierung fehlt. Während der Wirtschaftsstandort Bayern seinen Kommunen bis 2018 eine Summe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, müssen sich unsere Kommunen und Landkreise mit 6,1 Millionen Euro begnügen. Mit Grün-Schwarz droht Baden-Württemberg weiter abgehängt zu werden. Um dies zu verhindern, forderte die FDP bereits im Jahr 2015 eine Förderung der Breitband- und Verkehrsinfrastruktur in den kommenden fünf Jahren in Höhe von einer Milliarden Euro, gegenfinanziert durch Umschichtungen von Stiftungskapital aus der Landesstiftung.“ 

 

 

 

In einer Landtagsdebatte über die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum „Brexit“ hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, für ein künftiges Europa mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Subsidiarität gefordert. „Europa ist ein Projekt, das nicht scheitern darf. Es hat den Bürgern 70 Jahre Frieden und einen aus Freihandel und Kooperation geborenen Wohlstand gebracht.“ Nach den Worten von Rülke „ist der Brexit eine ganz schlechte Nachricht für uns alle“. Denn das politische Gewicht der Nationalstaaten sei zu gering, so betrage der Anteil der Deutschen an der Weltbevölkerung lediglich ein Prozent. „Wir sind aufgerufen, daran zu arbeiten, dass Europa nicht auseinanderfällt, dazu ist aber eine intensive Analyse der Probleme notwendig“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Ein Grund für die Euroskepsis sei weder die Bosheit noch die intellektuelle Brillanz der Anti-Europa-Populisten wie Farage, le Pen oder Wilders, so Rülke ironisch. Die Fehler würden in Brüssel und Berlin gemacht, das Problem seien Personen wie der EU-Kommissionspräsident Juncker, der Präsident der Europäischen Zentralbank Draghi und Bundeskanzlerin Merkel.

Jean-Claude Juncker stehe wie kein anderer für den Brüsseler Zentralismus der EU-Kommission. Die nachgerade idiotischen Vorschläge, die das Ansehen Europas gefährden, kämen fast immer aus der Europäischen Kommission. Glücklicherweise werde vieles vom Europäischen Parlament abgewendet, so Rülke. Auch genehmige Juncker ständig Abweichungen vom Stabilitätspakt. Vollkommen kontraproduktiv sei auch Junckers Anspruch auf eine Spitzenkandidatur für die konservativen Parteien und damit verbunden sein anschließender Führungsanspruch als eine Art europäischer Superregierungs-Chef gewesen. Stattdessen brauche Europa Subsidiarität sprich das Prinzip, Aufgaben soweit wie möglich an untere Verwaltungsebenen zu vergeben.

Mario Draghi stehe nach den Worten Rülkes für eine rücksichtslose Finanz- und Währungspolitik, die in Form einer Repressionspolitik die Sparer enteigne und den Menschen die Altersversorgung nehme. Der Präsident der Europäischen Zentralbank vollziehe eine Transferpolitik vom Steuerzahler der wirtschaftlich erfolgreichen Länder zu den Finanzministern der Schuldenstaaten. Rülke wörtlich: „Wenn Europa bleiben soll, muss Draghi weg.“

Angela Merkel stehe für Hinterzimmer-Entscheidungen auf EU-Gipfeln in Brüssel, für die totale Entmachtung von Parlamenten. So dürfe bei der Euro-Rettung der Bundestag nur immer absegnen, was Merkel im Hinterzimmer ausgekungelt habe. Merkel stehe für eine völlig verkorkste Griechenland-Rettungspolitik, die dem deutschen Steuerzahler nichts erkläre, sondern immer nur als ‚alternativlos‘ verkauft werde, so Rülke. Bundeskanzlerin Merkel stehe auch für Alleingänge in der Flüchtlingspolitik, ohne Parlament und ohne europäische Partner. Auch hier werde nichts erklärt, sondern immer nur behauptet, man schaffe das. Die einzig bislang wirkungsvolle Maßnahme in der Flüchtlingskrise – die Schließung der Balkanroute – wollte Merkel nicht. Stattdessen verlasse sie sich politisch vollkommen auf einen Despoten vom Schlage eines Erdogan, die europäischen Werte seien ihr dabei egal, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Herrn Kretschmann sei vorzuwerfen, dass er eine solche Politik nicht nur unterstützt, sondern sogar moralisch überhöht, indem er sage „ich bete für Merkel“.

Zusammengefasst sieht Hans-Ulrich Rülke folgende Ansätze, die europäische Krise zu lösen:

  • Europa braucht mehr Demokratie (Parlament statt Kommission)
  • Mehr Transparenz (Politik erklären, statt Hinterzimmer-Politik)
  • Mehr Subsidiarität (Mehr Aufgaben nach Stuttgart, statt in Brüssel zu zentralisieren)
  • Wahrung der Interessen der Bürger und nicht der Schuldenstaaten (Weg mit Draghi!)

Rülke abschließend: „Europa hat eine Zukunft als demokratisches, subsidiäres und transparentes Europa der Regionen. Europa habe aber keine Zukunft als Brüsseler Hinterzimmer-Club der Merkels, Draghis und Junckers. So wie in den letzten Jahren in Europa Politik gemacht wurde, ist das ein einziges Konjunkturprogramm für die nationalistischen Rechtspopulisten aller Länder.“

Anlässlich der Aktuellen Debatte „Lehren aus dem Verfassungsschutzbericht: Baden-Württemberg sicher machen gegen Terroristen und Islamisten“ sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Gerade am heutigen Tag, nach dem schrecklichen Anschlag in der Türkei, muss uns der Islamismus besondere Sorgen bereiten. Der Salafismus hat im Vergleich zu 2014 mehr Anhänger im Land gefunden, und noch immer ziehen Menschen von Deutschland aus in den sog. „Heiligen Krieg“. Wir müssen uns dessen bewusst sein – glücklicherweise kam es in Deutschland noch zu keinem größeren Anschlag. Angesichts der zunehmenden Bedrohungen ist eine nachhaltige Stärkung des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Polizei längst überfällig. Unter Grün-Rot war dies aus ideologischen Gründen jedoch nicht möglich. Aber auch die vagen Vereinbarungen von Grün-Schwarz können uns nicht zufriedenstellen. Leider wurde Innenminister Strobl heute in seinen Aussagen nicht wesentlich klarer. Dabei gibt es Vorschläge genug. Wir brauchen mehr Fachleute zur Auswertung gewonnener Informationen und mehr Dolmetscher im Landesamt für Verfassungsschutz ebenso wie weitere Ermittlungsgruppen beim Landeskriminalamt. Weil es aber schon fast zu spät ist, wenn Verfassungsschutz und Polizei gefragt sind, brauchen wir mehr Prävention, eine Stärkung von Initiativen wie der Initiative „Polizei und Moscheevereine“ und Aussteiger- und Deradikalisierungsprogramme. Islamunterricht muss möglichst flächendeckend an Schulen angeboten werden. Schließlich ist die konsequente Rechtsdurchsetzung bis hin zur Abschiebung straffälliger Bleibeberechtigter auch aus Gründen der Prävention zu nutzen.“

 

In der Landtagsdebatte zum FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Bildungszeitgesetzes führte der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, die Gründe für den Vorstoß der Liberalen aus. Er kritisierte die von Grün und Rot im Vorjahr getroffene Regelung zur Bildungsfreistellung als unnötige Belastung der Wirtschaft und die getreue Umsetzung einer alten Gewerkschaftsforderung. „Die Betriebe in Baden-Württemberg investieren bereits jetzt fast fünf Milliarden Euro, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszubilden. Sie wissen, dass das in einer globalisierten Welt das A und O ist. Dazu brauchen sie keine Nachhilfe der Landesregierung“, so der Wirtschaftspolitiker. Er würdigte die Aussage der neuen Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Sie hatte Mitte Mai öffentlich erklärt, dass  sich die Bildungsfreistellung auf betriebsbezogene Inhalte konzentrieren sollte. Für frei bestimmte Fortbildungsmaßnahmen, beispielsweise im Bereich des Ehrenamts, sei ein Zuschuss mittels Freistellung zu gewähren.

„Angesichts der vielen ehrenamtlichen Organisationen, Vereine und Verbände, die sich jetzt bereits auf die Bildungszeit einstellen, ist das ein guter Kompromiss“, so Erik Schweickert. Er machte deutlich, dass die FDP-Fraktion diesen Vorschlag sofort aufgegriffen habe und mit einem konkreten Änderungsvorschlag das Gesetz genau in diese Richtung ändern wollte. Gleichzeitig kritisierte er die widersprüchliche Haltung der Grünen, die immer wieder behaupteten, das Gesetz werde nach zwei Jahren ergebnisoffen geprüft. Erik Schweickert sagt dazu: „Schon ein Blick in den Koalitionsvertrag macht deutlich, dass Änderungen feststehen. Dort heißt es wörtlich, dass das Bildungszeitgesetz im Hinblick auf Interessen von Handwerk geprüft und novelliert werden soll. Dies hat der Ministerpräsident am gestrigen Abend bei seiner Rede vor dem Unternehmertag des Arbeitgeberverbandes exakt so ausgeführt. Das ist also mitnichten ergebnisoffen“. Bereits jetzt sei die Belastung der Wirtschaft um bis zu 2,5% höherer Lohnkosten gegeben und zum anderen bedeute eine solche Frist nur Unsicherheit für alle Beteiligten, gerade für Vereine und Verbände, die auf das Ehrenamt angewiesen seien.. „Es ist doch am besten, wenn sich jetzt alle auf eine bleibende Regelung einstellen können. So ist auch der Vorstoß der Wirtschaftsministerin zu verstehen, den wir mit unserem Antrag unterstützen und für den wir die Unterstützung der CDU-Fraktion erwarten. Wir gehen davon aus, dass sie ihrer Ministerin mehr zugestehen als das Recht auf eine Ankündigung.“

Zu Vorstellung des Nachtragshaushalts-Entwurf durch Ministerpräsident Kretschmann und Finanzministerin Sitzmann und zur Genehmigung von 98 Neustellen in den Landesministerien, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der nahenden Schuldenbremse zum Trotz pflegt die grün-schwarze Koalition eine Vollgas-Mentalität bei der Genehmigung von neuen Stellen. Das von den gewünschten 224 Stellen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags jetzt ‚nur‘ 98 übrig bleiben, folgt nicht sachlichen Erwägungen, sondern nur dem Wunsch, in der Außendarstellung etwas Schadensbegrenzung zu betreiben. Hier lässt sich keinerlei Konzept zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erkennen – insofern eine konsequente Weiterführung der seitherigen Arbeit.

Stattdessen schafft man noch drei seither nicht vermisste Staatssekretärs-Posten und ersetzt handstreichartig zwei erfolgreiche Regierungspräsidenten durch versorgungsnotwendige Parteifreunde.

Besonders die CDU-geführten Ministerien bekommen neue Stellen. Das steht allerdings in diametralem Gegensatz zur Bedeutung derer Themen im Koalitionsvertrag.“

 

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück hat die CDU scharf für ihr Umfallen innerhalb der grün-schwarzen Koalition beim Ausbau der Windenergie kritisiert. „Die CDU hat vor der Wahl in Sachen Windenergie bei jeder Gelegenheit die Backen aufgeblasen und jetzt keinen einzigen Punkt durchgesetzt“, sagte Glück. Er bezieht sich dabei auf die Antworten von Umweltminister Franz Untersteller auf eine FDP-Anfrage, in welcher die Liberalen genauere Erläuterungen zu den recht vage formulierten Aussagen des grün-schwarzen Koalitionsvertrages gefordert hatten (siehe Anlage, Drucksache 16/46).

Die CDU hatte vor der Wahl betont, sie wolle das Ziel von Grün-Rot, ab 2020 mindestens 10 Prozent der Stromversorgung Baden-Württembergs aus heimischer, das heißt im eigenen Land gewonnener, Windenergie bereitzustellen, auf 5 Prozent verringern. Der CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf hatte diesbezüglich am 11. August 2015 gegenüber dem dpa-Landesdienst sogar noch eingeräumt, selbst 5 Prozent seien im windarmen Baden-Württemberg noch ehrgeizig. Da der Koalitionsvertrag sich nicht zum Ausbauziel äußert, fragte die FDP-Fraktion nun, inwiefern sich Grün-Schwarz zu dem sowohl im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept als auch im Windenergieerlass Baden-Württemberg festgelegten 10-Prozent-Ziel bekenne. Minister Untersteller antwortete daraufhin, dass es weiterhin unverändert bei diesem Ziel bleibe.

Einen „weiteren klaren Wortbruch“ sieht der FDP-Energiepolitiker Glück hinsichtlich des Planungsrechts. Die CDU hatte in ihrem Wahlprogramm geschrieben, „Die Novelle des Landesplanungsgesetzes und der neue Windkrafterlass durch Grün-Rot haben für planungsrechtliches Chaos gesorgt, das es dringend zu beseitigen gilt“. Befragt von der FDP-Fraktion erklärte Untersteller nun: „Korrekturen bzw. Anpassungen des Landesplanungsgesetzes zeichnen sich derzeit nicht ab.“

Des Weiteren hatte die CDU ihren Wählern versprochen, sich für einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauungen einzusetzen. Im Koalitionsvertrag hingegen fand sich nur noch der geschraubte Satz: „Wir stellen sicher, dass die Planungsträger die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der planerischen Abwägungen zu Wohngebieten Abstände von 1.000 Metern oder mehr rechtssicher festzulegen.“ Da die Planungsträger diese Möglichkeit trotz der Abstandempfehlung des Landes über nur 700 Meter auch bisher grundsätzlich schon hatten, fragte die FDP-Fraktion bei Untersteller nach, inwiefern die Aussage aus dem Koalitionsvertrag von den bisherigen Regelungen des Windenergieerlasses abweiche. Dieser stellte daraufhin klar: „Die Aussage weicht nicht von den bisherigen Ausführungen des Windenergieerlasses ab.“

Auch wundert sich Glück über eine Aussage des Koalitionsvertrages hinsichtlich der Verpachtung landeseigener Flächen an Windenergiebetreiber. Grün-Schwarz kündigt hierzu an, man wolle aus derartigen Pachtverhältnissen resultierende Einnahmen „begrenzen“. Auf die Nachfrage der FDP-Fraktion, warum die Landesregierung freiwillig auf Geld verzichten wolle und inwiefern dies zulässig sei, musste Untersteller nun jedoch einräumen, dass das Land gemäß der Landeshaushaltsordnung gar nicht auf marktübliche Pachtpreise verzichten dürfe. Nach Ansicht des FDP-Energiepolitikers verheißen die zahlreichen Widersprüche nichts Gutes. „Die CDU ist bei der Energiepolitik auf ganzer Linie wortbrüchig geworden. Es scheint so als hätte die Spitze der Landespartei sämtliche früheren Positionen der CDU-Fachpolitiker der grün-schwarzen Machtoption geopfert“, sagte Glück.

Zu Meldungen über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Austrittsentscheidung Großbritanniens sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP -Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

Die Europäische Union muss die Verhandlungen mit Großbritannien  zügig beginnen und mit Augenmaß führen. Es ist klar, dass Großbritannien sich durch den Brexit schlechter stellt im europäischen Handel. Es ist aber im Interesse auch der hiesigen Wirtschaft, schnell Klarheit über die Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Verwerfungen im Handel und an der Börse zu minimieren.

 

Zu einer Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), wonach unter Lehrerinnen und Lehrern die Akzeptanz des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung von 66 Prozent im Jahr 2015 auf 51 Prozent im Jahr 2016 gesunken sei, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Grün-Schwarz täte gut daran, die Mahnung des VBE ernst zu nehmen. Wenn die Inklusion in den Schulen gelingen soll, muss sie fundiert gemacht sein. Die Messlatte liegt dabei hoch: Die Sonderschulen haben sich eine unverzichtbare Expertise bei der Bildung und Förderung von jungen Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Deshalb gilt es einerseits, die Sonderschulen zu erhalten, denen die grün-rote Vorgängerregierung bereits den Schulstatus abgesprochen hat, indem sie sie nur noch als ‚Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)‘ bezeichnet hat. Andererseits verstehen wir Freien Demokraten die Inklusion als Auftrag, mehr Wahlmöglichkeiten zu schaffen und die Regelschulen in enger Zusammenarbeit mit den Sonderschulen passende Inklusionsangebote entwickeln zu lassen. Wenn allerdings 33 Prozent der Befragten die personelle Ausstattung der Inklusionsangebote als mangelhaft ansehen und 14 Prozent sogar als ungenügend, das heißt insgesamt die Durchschnitts-Schulnote 4,4 geben, dann ist der Handlungsauftrag der Landesregierung klar: Eine deutlich verbesserte Personalausstattung, Anstrengungen zur Gewinnung von Sonderpädagogen und ein Einsatz für eine umfassende Barrierefreiheit an den Schulen. Damit die Qualität bei der Inklusion stets Vorrang genießt, hat die FDP-Fraktion einen regelmäßigen Inklusionsbericht beantragt. Die damalige grün-rote Regierungsmehrheit lehnte den Antrag jedoch ab, weshalb wir ihn zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode erneut in den Landtag eingebracht haben (Landtags-Drucksache 16/3). Damit fordern wir die grün-schwarze Landesregierung auf, sich zur Qualitätssicherung im Bereich der Inklusion zu verpflichten.“

Zur Diskussion um das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg sagte der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Betriebe in Baden-Württemberg geben bereits jetzt jährlich Milliarden aus, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vorbildlicher Weise beruflich fortzubilden. Ein Bildungszeitgesetz war und ist daher eine unnötige Zusatzbelastung der Wirtschaft, denn die Arbeitgeber müssen auch dann Freizeit gewähren, wenn die Fortbildungen keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben.

Die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat Mitte Mai einen sinnvollen Vorschlag gemacht, der bei Fortbildungen im Ehrenamt durch Bildungszeit auch den Einsatz eigenen Urlaubs einfordert. Wir nehmen die Wirtschaftsministerin bei ihrem Wort. Für die Umsetzung dieses Vorschlags haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der am Mittwoch im Landtag beraten wird. Wir erwarten logischerweise dafür die Unterstützung der Ministerin und der gesamten CDU-Fraktion.“

Zur Entscheidung der Briten im Referendum über einen Austritt aus der Europäischen Union sagte der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Briten gehen mit einem Paukenschlag. Das Aufkommen nationalistischer Stimmungen muss uns mit Sorge erfüllen. Obwohl kaum rationale Gründe für einen Brexit sprachen, waren trotzdem mehr als die Hälfte aller Abstimmenden für plumpe Stimmungsmache empfänglich. Offenbar hat es die Politik versäumt, die Vorteile und Leistungen der Europäischen Union ausreichend sichtbar zu machen. Wenn die EU nicht nur den Verstand überzeugen, sondern auch wieder die Herzen der Menschen in Europa gewinnen will, muss die EU aufhören, mit Brüsseler Bürokratie in vielen Detailbereichen in den Alltag der Menschen hineinzuregieren und dafür die großen Aufgaben wie die Flüchtlingskrise endlich lösen.

Es kann jetzt kein Weiter-So geben. Die Mitgliedstaaten müssen sich zusammenraufen und endlich eine gemeinsame Reformagenda voranbringen.“

 

Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes durch Innenminister Strobl und die Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz, Beate Bube, sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der Obmann der Fraktion im parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz ist für unsere Sicherheit unabdingbar. Angesichts der seit Jahren zunehmenden Bedrohung ist eine nachhaltige Stärkung des Landesamtes längst überfällig. Unter Grün-Rot war dies aus ideologischen Gründen jedoch nicht möglich. Wir hoffen, dass die neue Landesregierung hier umsteuert. Die Einrichtung eines “Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen Extremismus” forderte die FDP-Landtagsfraktion bereits im Frühjahr 2015. Dass diese Forderung nun umgesetzt wurde, ist ein erster richtiger Schritt, weitere müssen jedoch folgen. Der Verweis auf den Koalitionsvertrag reicht nicht.

Um die Regierung zu zwingen, den vagen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zeitnah Substanz zu geben, hat die FDP-Fraktion diese Woche mit einer Großen Anfrage die zukünftige Ausrichtung des Landesamtes für Verfassungsschutz thematisiert. Wir hoffen, dass die Regierung dies zum Anlass nimmt, die vorhandenen Defizite schneller abzubauen. Denn seit Jahren ist klar, dass das Landesamt für Verfassungsschutz für seine Arbeit mehr Personal und sächliche Mittel braucht. So fehlen beispielsweise Fachleute zur Auswertung gewonnener Informationen und Dolmetscher. Mit unseren Vorschlägen aus dem Frühjahr 2015 bieten wir der Koalition Unterstützung an.”

Zur Diskussion über eine mögliche Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Vorsitzende der AfD-Fraktion sollte sich an seine eigenen Worte erinnern. Immerhin war es Meuthen, der kürzlich erklärte, wenn der Abgeordnete Gedeon nicht aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen werde, sei eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz unabwendbar. Bekanntermaßen scheiterte Meuthen mit dem Versuch, Gedeon aus der Fraktion ausschließen zu lassen. Ich fordere den Verfassungsschutz daher auf, den Vorschlag von Herrn Meuthen, seine eigene Partei zu beobachten, ernsthaft zu prüfen.“

Zur Meldung, wonach die grün-schwarze Landesregierung die schlechte Luft im Stuttgarter Talkessel weiter nicht mit Verboten bekämpfen will, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße es, dass die Landesregierung erst einmal vorsichtig mit Fahrverboten umgeht. Wir brauchen eine sachliche Diskussion und wir dürfen nicht alles auf den Verkehr reduzieren. Es ist nämlich bei weitem nicht der Verkehrssektor alleine, denn dieser trägt mit seinen Abgasen nur zu sieben Prozent zum Feinstaubaufkommen bei. Ein Hauptverursacher sind die Heizanlagen, einer der Hauptgründe, weshalb die Überschreitungen insbesondere in der kalten Jahreszeit auftreten. Aber auch der Schienenverkehr ist eine Feinstaubquelle. In Stadtbahn- und S-Bahn-Röhren gibt es ebenfalls Feinstaubbelastungen durch Bremsvorgänge der Züge. Wir brauchen vielmehr den Einsatz intelligenter und innovativer Mobilitätssysteme statt eines operativen Aktionismus.

 

Zur Absichtserklärung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk, die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg stärker für den Kauf regionaler Produkte sensibilisieren zu wollen, erklärten der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger und sein Fraktionskollege Klaus Hoher:

„Die Marketingoffensive von Minister Hauk für Regionalität ist gewiss ein richtiger Schritt, aber die großen Stellschrauben liegen weiterhin im Bund. Es kann nicht sein, dass ein aus der gleichen Landes-CDU wie Minister Hauk stammender Bundesfinanzminister seit Jahr und Tag die Möglichkeit blockiert, dass Betriebe der Land- und Forstwirtwirtschaft endlich über eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage besser selbst für die branchentypischen Krisen vorsorgen können. Außerdem muss die Bundesregierung bei einem siebzigprozentigen Anteil der Genossenschaftsmolkereien an der deutschen Milcherfassung endlich an das deutsche Genossenschaftsgesetz heran. Unsere Milchbauern brauchen ebenso wie die Molkereien mehr Flexibilität und Wettbewerb in ihren Lieferbeziehungen. Andernfalls können die Marktpreise nicht ihre Signalwirkung auf Angebot und Nachfrage entfalten. Auch hier haben CDU, CSU und SPD jahrelang geschlafen.“

 

Zur Entscheidung der AfD-Fraktion, den Abgeordneten Gedeon nicht auszuschließen, sondern seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Das Vorgehen der AfD-Fraktion in der Causa Gedeon ist eine Scheinlösung. Fakt ist, Herr Gedeon bleibt bis auf weiteres Mitglied der Fraktion, denn weder ist er ausgetreten, noch hat die Fraktion ihn ausgeschlossen. Mit diesem Vorgehen hat der Fraktionsvorsitzende Meuthen seine Glaubwürdigkeit völlig verloren, da er für den Fall, dass Gedeon in der Fraktion bleibt, seinen Rücktritt und Austritt aus der Fraktion angekündigt hatte. Nun aber laviert Meuthen lieber wieder herum, wie er es schon so oft getan hat. Im Ergebnis bleibt es dabei, in der AfD ist Antisemitismus und Rassismus hoffähig. Sie selbst ist nur für Anhänger von NPD und Republikanern eine Alternative.“

 

Zur Einigung von Union und SPD auf die Reform der Erbschaftssteuer sagten der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert und der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Die nun geplante Reform der Erbschaftssteuer zeigt, dass Union und SPD der Versuchung nicht widerstehen können, beim Mittelstand und den Familienunternehmen zuzulangen. Die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts sollten mit Augenmaß umgesetzt werden. Stattdessen werden die Ausnahmeregelungen so gefasst, dass gerade mittelständische Familienunternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten kommen werden. Sie werden mit einer Fülle von Nachweispflichten und finanziellen Risiken überzogen. Es ist absehbar, dass die Nachfolger vieler kleiner und mittlerer Unternehmen die Weiterführung verweigern werden. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut auf, im Interesse des Landes vor der Abstimmung im Bundesrat zu intervenieren.“

Zu Medienberichten, nach denen Ministerpräsident Kretschmann versprochen hat, im Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zuzustimmen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Entscheidung von Ministerpräsident Kretschmann, der Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zuzustimmen, ist richtig. Ministerpräsident Kretschmann muss nun weiter auf die Grünen einwirken, damit diese ihren parteitaktischen Widerstand gegen die notwendige Ausweitung aufgeben. Andernfalls dient die grün-schwarze Zustimmung allein dem Koalitionsfrieden, hilft bei der Durchsetzung eines verfassungsgemäßen und praktikablen Asylrechts aber nicht weiter.“

 

Zur Kritik des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann an der Ablehnung der Vorschläge zur Bund-Länder-Finanzreform durch den Bund sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist nicht überraschend, dass der Bund es ablehnt, wenn sich 16 Länder auf seine Kosten einigen. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg hat jahrelang mit seiner Beschwichtigungspolitik die Einigung keinen Millimeter voran gebracht. Jetzt rächt sich, dass sich Kretschmann jahrelang weigerte, der Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich beizutreten. Angesichts der auslaufenden Frist ist der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl in der Pflicht, den Ministerpräsidenten im Interesse der baden-württembergischen Steuerzahler auf einen Erfolg versprechenden Kurs zu bringen.“

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für die Beziehungen zur Bundeswehr, Oberstarzt d. R. a. D. Dr. Gerhard Aden‎, sagte zu den Vorgängen auf dem Tag der Bundeswehr in Stetten am Kalten Markt:

„Kriegswaffen gehören nicht in Kinderhände. Es ist Aufgabe der Bundeswehr, bei solchen Veranstaltungen dafür zu sorgen, dass weder von Bundeswehrangehörigen noch von Erziehungsberechtigten den begleitenden Kindern die Möglichkeit gegeben wird, mit den ausgestellten Waffen zu hantieren. Besonders kleine Kinder sind nicht in der Lage, die todbringende Wirkung dieser Waffen zu erkennen, dem spielerischen Umgang mit ihnen darf kein Vorschub geleistet werden. ‎Wenn Kinder und Eltern Interesse am Umgang mit Waffen haben, können sie diesen verantwortungsbewusst, altersgerecht und unter fachkundiger Aufsicht in Schützenvereinen erlernen.

Unabhängig davon konnte ich aus eigener Anschauung feststellen, dass sich die Veranstaltung wie ein großes Familienfest abgespielt hat, an den Eltern mit ihren Kindern viel Freude hatten. Das Großgerät, aber auch die Infostände, waren überall von Groß und Klein umlagert.“

Zu Verlautbarungen von Grünen und CDU, wonach die Landesregierung von Baden-Württemberg am morgigen Freitag im Bundesrat einer Initiative für die Ermöglichung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zustimmen werde, erklärten der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger und sein Fraktionskollege Klaus Hoher:

„Schon am 30. April 2014 hat der Landtag von Baden-Württemberg auf Antrag der FDP-Fraktion einstimmig die Landesregierung aufgefordert, eine Initiative für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage in den Bundesrat einzubringen. Auf unsere wiederholten Anfragen hin, haben erst die grün-rote Landesregierung und zuletzt auch Minister Hauk für die grün-schwarze Landesregierung geantwortet, man führe in der Länderkammer Gespräche, bringe aber noch keine Initiative ein, da die Finanzminister von Bund und Ländern gegen eine solche Entlastung der Landwirte seien. Selbst die CDU-Fraktion hat eingeräumt, dass Bundesfinanzminister Schäuble für eine solche Regelung nicht zu gewinnen sei. Und nun, da das Land Brandenburg endlich die Initiative ergreift, wollen sich Grüne und Schwarze dafür auf die Schulter klopfen lassen, dass man im Bundesrat einem entsprechenden Antrag zustimmt. Auf diese Weise wird man weder der Verantwortung für unsere Landwirte noch der Vorreiterrolle Baden-Württembergs gerecht.“ (Zum einstimmigen Landtagsbeschluss siehe Drucksache 15/5124).

Zur Meldung, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Untreue Durchsuchungen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg durchführte, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es ist gleichermaßen bedauerlich und besorgniserregend, dass die Verwaltungshochschule Ludwigsburg nun innerhalb weniger Monate erneut negative Schlagzeilen macht. Zuletzt mussten wir das chaotische Krisenmanagement und das mangelnde Rechtsbewusstsein von Ministerin Bauer im letzten Jahr kritisieren, als sich die Gerichte mit der rechtwidrigen Abwahl der damaligen Rektorin beschäftigen mussten.

Sollte sich der Verdacht erhärten, dass der ehemalige Rektor vor seiner Pensionierung im Jahr 2014 zweifelhafte Beförderungen von Professoren vorgenommen hat, wird die Kaderschmiede des baden-württembergischen Beamtentums schweren Schaden nehmen. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer steht nun in der Pflicht, die Aufklärung der Vorwürfe zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die Verwaltungshochschule endlich zur Ruhe kommt“, so Weinmann.“