Die energetische Nutzung von Biomasse muss weiter vorangebracht werden – In einer Landtagsdebatte über die „Nutzung und Ökobilanz von Biomasse“ sagte der land-wirtschaftliche Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Friedrich Bullinger unter anderem:

„Bedauerlicherweise überschattet die derzeitige Finanzkrise, ausgelöst von den geplatzten Blasen in den USA in der Wohnungswirtschaft, die Themen Umwelt, Ernährung und Energie. Energie, Wasser und Nahrungsmittel sind die Gigathemen des Jahrhunderts. Ohne Energie geht überhaupt nichts. Die beste Energie ist nicht die nukleare, ist nicht die fossile, die end-lich ist, ist aber auch nicht die regenerative. Die beste Energiepolitik ist die Politik, die dazu führt, dass wir weniger Energie brauchen, weniger Primärenergie verbrauchen und die ver-brauchte Primärenergie effizienter nutzen. Effizienter bei der Wärmeproduktion, effizienter bei der Güterproduktion, effizienter bei der Mobilität. Energie einsparen im Wärmemarkt ist das Gebot der Stunde. 75 Prozent der Wohngebäude sind älter als 30 Jahre, verbrauchen mehr als 200 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter, obwohl man mit sechs Liter pro Quadratmeter und Jahr auskommen könnte.Seit 1998 haben wir im Land das Impulsprogramm Altbau des damaligen Landesgewerbe-amtes. Dort gilt es intensiver weiter zu machen. Ich begrüße deshalb auch die beschlosse-nen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Altbausanierung. Leider hat man den Mehrwertsteuersatz bei der energetischen Sanierung nicht halbiert. Das wäre ein Umwelt-, ein Arbeits-, ein Konjunktur- und ein Energieprogramm. Dies wäre die beste Optimierung von Ökonomie und Ökologie. Wie gesagt, die beste Energie ist die eingesparte Energie, die wir gar nicht erst brauchen. Und hier gibt es noch viel zu tun. Wir brauchen den Energiemix und wir brauchen mehr Bioenergie, jedoch dürfen wir uns vor allem bei der Nutzung der Bioener-gie keine falschen Hoffnungen machen. Der Einsatz und die Förderung können nur unter Berücksichtigung der Ökobilanzen erfolgen. Teller oder Tank sind keine Grundsätze. Beides lässt sich organisieren. Allerdings sind die Regeln des Ackerbaus, der Landbaunutzung und der ökologischen Ver-träglichkeit dabei zu berücksichtigen. Die Einspeisevergütung für Biogas hat bis vor kurzem dazu geführt, dass selbst unter Vernachlässigung der thermischen Energie es sich lohnt, Biogas zu erzeugen. Dies führte zu mehr Monokulturen beim Maisanbau, zu hohen Pacht-preisen und zur Intensivierung des Ackerbaus mit Düngung und Chemie. So kann gut ge-meinte Rot-Grüne Politik das Gegenteil erreichen was man will. Auch war die Flächenstille-gung war aus Sicht der Energiepolitik Unsinn, denn man verzichtete auf die Ernte der Son-nenenergie, die uns der Herrgott kostenlos zukommen lässt. Unsinnig ist es auch, Biokraft-stoffe zu erzeugen, die in der Ökobilanz, in der Energiebilanz, also bei Input und Output sich nicht rechnen. Es macht keinen Sinn Raps anzubauen, um daraus Biodiesel zu machen, wenn der Raps mit 300 kg Stickstoff und Pflanzenschutzmitteln erzeugt wird. Rechnen Sie dies mal durch, wenn der Stickstoff über das Haber-Bosch-Verfahren in Rumänien mit Braunkohle und Elektrizität erzeugt wurde. So etwas ist ökologischer Schwachsinn. Daher sollten wir vor allem schwerpunktmäßig viel mehr tun im Bereich der Verwertung von Holz. Über 40 Prozent der Landesflächen sind bewaldet. Nutzen wir doch diese riesigen Re-serven, die uns der nachwachsende Rohstoff Holz bietet, sei dies mit Hackschnitzel oder Pellettechnologie.Hier ist die Ökobilanz sicher positiv. Und es rechnet sich auch, und die Technik stimmt auch. Bei Pellets haben wir in Baden-Württemberg zwischenzeitlich ausreichende Kapazitäten auch für einen Zubau von Pelletheizungen. Die energetische Nutzung von Biomasse muss weiter voran gebracht werden, braucht Förderung und Begleitung, allerdings sind die Gren-zen dort, wo bei der Gesamtökobilanz kein positives Zeichen davor steht. Ich sehe für die Industrie, für das Handwerk, für die Landwirtschaft und vor allem für die Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft und im Sinne der Nachhaltigkeit für unsere Kinder und Enkel große Chancen durch den verstärkten Einsatz von Biomasse in der Energiewirtschaft.“

FDP/DVP-Landtagsfraktion weist Kritik an Kartellpolitik des Landes zurück – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Kritik der SPD an der Kartellpolitik des Landes zurückgewiesen. In einer von den Sozialdemokraten beantragten Aktuellen Debatte zum Thema Gaspreisentwicklung wurde der Landesregierung die Schuld an den hohen Gaspreisen zugewiesen.

Aus Rülkes Sicht greift die Kartellpolitik des Wirtschaftsministeriums sehr wohl. Fast fünfzig Kartellverfahren in Baden-Württemberg hätten ihren Beitrag dazu geleistet, dass sich das Land im Ranking des Magazins „Brennstoffspiegel“ höchst positiv in diesem Segment entwickelt habe. Auch bei einzelnen Stadtwerken sei dies zu beobachten. Es gebe ehemals mit einem Kartellverfahren überzogene Unternehmen, die mittlerweile in den Rankings als vorbildlich dargestellt würden.Es sei auch ein zweischneidiges Schwert, auf die Ölpreisbindung einzudreschen, so der wirtschaftspolitische Sprecher. Erfahrungsgemäß wirke diese mit halbjähriger Verzögerung auf den Gaspreis. Sinkende Gaspreise seien also zumindest mittelfristig zu erwarten. Rülke lehnte für seine Fraktion auch flächendeckende Preiserhöhungsverbote ab. Solche Verbote könnten sich Existenz bedrohend für manche Stadtwerke auswirken. Rülke zeigte sich verwundert, dass die SPD sich nicht auch gegen Benzinpreissteigerungen wende. „Wer an allen möglichen Mineralösteuer-, Mehrwertsteuer- und Ökosteuer-Erhöhungen beteiligt war, der kann sich eben nicht über hohe Preise wundern.“ Im Übrigen lohne es sich, einen Blick auf die Monopol fördernde Energiepolitik von Rot-Grün zu werfen. Werner Müller habe erst als Wirt-schaftsminister den Oligopolen die Möglichkeit zur Hochpreispolitik ermöglicht, um anschließend als Energiemanager die Früchte seiner Politik im wahrsten Sinne des Wortes zu ernten.Wenn ausgerechnet die SPD über monopolbedingte Gaspreiserhöhungen klage, dann sei das so, als wenn jemand zuerst die Krankenhäuser schließe, um dann über die verschlechterte Volksgesundheit zu klagen. „Der Gipfel“, so Rülke, „ist es aber dann, den Hausärzten noch die Schuld zuzuweisen.“

Zustimmung zum geplanten Kauf der Klosteranlage nur unter Bedingungen – „Der Beschluss zu diesen Eckpunkten ist der FDP/DVP-Landtagsfraktion nicht leicht gefallen, es war eine ausführliche und fundierte Diskussion.“ Dies sagte die stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, in einer Landtagsdebatte zur Absicht des Landes, die Klosteranlage Salem und verschiedene Kunstgegenstände zu einem Preis von 60,8 Millionen Euro vom Haus Baden zu kaufen. Es geht nach den Worten der finanzpolitischen Sprecherin nicht darum, das Adelshaus zu sanieren, sondern um „die endgültige und unstrittige Sicherung von Kulturgütern, die für Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung sind“.

Auch mache sie als liberale Politikerin keinen Kotau vor dem Adelshaus. Vielmehr müsse das Haus Baden im Dreiklang „Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit“ die gleiche Wertschätzung genießen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger des Landes. Heiderose Berroth machte deutlich, dass „die FDP/DVP-Fraktion sich eine andere Lösung gewünscht hätte als diejenige, die uns jetzt vorgelegt worden ist. Wir hätten es für gut gefunden, wenn über eine Stiftung auch private Investoren in dieses Modell integriert worden wären.“ Im Fazit sei es allerdings gut, dass jetzt eine klare Lösung gefunden worden sei.Allerdings kann die FDP/DVP-Landtagsfraktion nach den Worten von Berroth nur letztlich zustimmen, wenn der Grundlagenvertrag, der zwischen dem Land und dem Haus Baden geschlossen werden soll, den Liberalen zur Prüfung vorgelegt wird. In diesem „Punkt 7“ des Eckpunktepapiers der Landesregierung geht es um „die Bespielung, den Betrieb und die Vermarktung der Gesamtanlage durch das Haus Baden.“ Außerdem fordert die FDP/DVP-Landtagsfraktion eine Aufstockung der Mittel für den Denkmalschutz. Damit wollten die Liberalen deutlich machen, dass es viele Bürgerinnen und Bürger gibt, die eine finanzielle Unterstützung zum Erhalt ihres denkmalgeschützten Besitzes dringend bräuchten. Im Fazit sagte Heiderose Berroth: „Es gibt bei uns einiges Zähneknirschen, weil der Vertrag gerade jetzt nicht in die Finanzsituation passt.“ Auch sei klar, dass der Schulenstopp für die FDP/DVP-Fraktion das oberste Ziel bleibe.

Änderung des Fischerei-Gesetzes: Staat soll sich auf Kontrolle beschränken – In der Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Fischereigesetzes sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Dem Gesetzentwurf wurde im Landwirtschaftsausschuss einstimmig von allen Fraktionen zugestimmt. Was ich bei den Jägern bewährt hat, wird sich in ähnlicher Weise auch bei den Fischereiverbänden bewähren. Als ich mich vor 42 Jahren als 13-Jähriger auf die Fischereiprüfung vorbereitete, hatte ich damals schon bei Theorie und Praxis hervorragende Ausbilder und Dozenten mit viel Sachverstand. Schon damals waren diese ehrenamtlich und be-auftragt die Vorbereitung zur Fischerprüfung durchzuführen. Es waren also keine staatlichen Angestellten und auch keine Beamten. Übertragen wir also diesen verantwortlichen Naturschützern und Gewässerpflegern die Verantwortung und beschränken uns von staatlicher Seite auf die Kontrolle einer korrekten Umsetzung.Als Liberaler will ich einen schlanken Staat. Als Liberaler will ich aber auch einen starken und konsequenten Staat. Erlauben Sie mir die Anmerkung, ein solcher Staat täte gut daran, im Sinne einer sozialen und ökologisch verpflichteten Marktwirtschaft im Kartellrecht und bei der Bankenaufsicht bis hin in die globale Märkte mehr staatliche Verantwortung zu zeigen. Ziel muss sein, nur so viel Staat wie notwendig, und möglichst viel privat und ehrenamtlich. Genau dorthin führt das vorgelegte Gesetz.“ Ich bin sicher, dass die Fischereiorganisationen die ihnen übertragenen Aufgaben umsetzen werden, so wie dies auch die Landesjägerorganisationen hervorragend tun. In diesem Sinne Petri Heil und Zustimmung zu dem Gesetz.“

FDP/DVP-Fraktion fordert neues Zählverfahren für die kommunale Sitzzuteilung – Die FDP/DVP-Fraktion ist sich mit den Grünen darin einig, auch bei Kommunal- und Regionalwahlen die Sitzverteilung nach Sainte Lague / Schepers vorzunehmen. „Dieses Zählverfahren kommt der Forderung der Landesverfassung nach gleicher Gewichtung der Stimmen näher als der alte d’Hondt, der ja Große begünstigt und Kleine benachteiligt“, erklärte der Abgeordnete Hagen Kluck dazu im Landtag. Beim Landtagswahlrecht sei es gelungen, auch den Koalitionspartner davon zu überzeu-gen. Für die Kommunen sei die CDU leider noch nicht zu einer Änderung bereit. „Aber wir lassen nicht locker“, sagte der innenpolitische Sprecher der Liberalen, „die CDU mag sich noch eine Weile zieren. Aber steter Tropfen höhlt auch den schwar-zen Stein.“

Die von den Grünen vorgeschlagene Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Regionalwahlen auf 16 Jahre lehnte Kluck nicht grundsätzlich ab. „In Sachsen hat die FDP selber einen Vorstoß dazu unternommen, in Niedersachsen gibt es das bereits seit 1996“, sagte der Reutlinger Abgeordnete. Dass Kinder und Jugendliche al-tersgerecht in politische Entscheidungsprozesse einzubinden seien, stehe auch in den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission. Dort werde auch gefordert, besonders gelungene Maßnahmen beispielhaft zusammenzustellen und zu publizieren. „Deshalb sollten wir Erfahrungen aus anderen Ländern auswerten und sorgfältig prüfen, ob der gewünschte Effekt auch eingetreten ist“, sagte Kluck, „in Niedersach-sen beklagt selbst die grüne Landtagsfraktion die geringe Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe.“ Bevor man das Wahlalter absenke, müsse man erst einmal darüber nachdenken, wie man die Wahlen für die bereits wahlberechtigten jungen Menschen attraktiver mache. Hier gebe es noch viel zu tun, um das Bewusstsein für die damit verbundene Verantwortung zu wecken. „Wir halten es für besser, den Jugendlichen ihrem Alter entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten in der Kommune zu bieten“, betonte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, „in vielen Städten und Gemeinden gibt es dazu Jugendgemeinderäte, mit denen wir beispielsweise in meiner Heimatstadt Reutlingen sehr gute Erfahrungen machen. Das Alter zur Erlangung des Bürgerrechts jetzt ‚ratz-fatz’ auf 16 Jahre herabzusetzen, ist der falsche Weg.“ Die von den Grünen geforderte paritätische Berücksichtigung von Frauen und Män-nern bei der Kandidatur bezeichnete Hagen Kluck als wünschenswert. Gesetzlich verordnen lasse sich das jedoch nicht. „Oder wollen die Grünen etwa die Kandidatur von Frauenlisten verhindern, wie sie es in meinem Wahlkreis in Walddorfhäslach gibt?“, fragte Kluck. Für Liberale bleibe es dabei: Kandidatinnen und Kandidaten werden nach Qualifikation und nicht nach Geschlecht beurteilt: „Motivierte und qualifizierte Frauen haben gleiche Nominierungs-Chancen wie Männer. Zumindest bei der FDP.“

FDP will weiterhin Zusammenführung von privatem und öffentlichem Datenschutz – Die Liberalen wollen die Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zusammenführen. „Ein weiteres Nebeneinander von Zuständigkeiten kann zur Verschwendung von Ressourcen, zu unterschiedlichen Auslegungen führen“, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Hagen Kluck im Landtag. Einen Entschließungsantrag der SPD zu diesem Thema lehnte die FDP allerdings bei. „Bei dieser Zusammenführung ist Hektik ein falscher Ratgeber“, begründete Kluck, „wir müssen die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes abwarten. Bekanntlich entsprechen auch die jetzt in anderen Ländern bereits vereinigten Daten-schutzstellen nicht den Vorgaben der europäischen Richtlinie. Wenn die Änderung kommt, muss sie auch hieb- und stichfest sein.“

Die FDP/DVP-Fraktion stimmte der Verlängerung des Berichtszeitraumes für den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf zwei Jahre zu. „Dabei geht es nicht darum, den Datenschutz irgendwie aus dem Blickfeld zu neh-men, sondern um eine Entlastung“, betonte Kluck, „damit verschaffen wir dem Da-tenschutzbeauftragten mehr Freiraum und leisten einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Mit dieser Gesetzesänderung wollen wir den Datenschutz stärken und keineswegs schwächen!“Auch künftig könne man jederzeit Zwischenberichte oder Auskünfte zu besonders gravierenden Fällen anfordern. Wenn der Landesbeauftragte zwischendurch etwas zu berichten habe, könne er sich ebenfalls jederzeit an das Parlament wenden. Die ständig steigende Zahl der Verstöße mache das Dilemma vor allem im privaten Datenschutz deutlich: Die Flut der Daten sei kaum kontrollierbar, das Interesse der Wirtschaft an Persönlichkeitsprofilen vorhandener oder potentieller Kunden nehme zu. Dagegen helfe nur die von der FDP seit langem geforderte unabhängige Datenschutzstelle als schlagkräftige Einheit.Hagen Kluck appellierte auch an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bür-ger, nicht so sorglos mit ihren Daten umzugehen. „Man darf nicht bei allen möglichen Gelegenheiten alles mögliche über sich selber preisgeben“, sagte der Reutlinger Abgeordnete. Scharf kritisierte er die Bundesregierung. Die ermögliche US-Strafverfolgern, -Grenzbehörden und-Geheimdiensten einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt Leute melden, von denen sie annehmen, dass sie was mit Terror-Verdächtigen am Hut haben könnten. „Wir wollen ein in sich stimmiges Datenschutzkonzept, das mit der Technik Schritt hält und gleichzeitig klare Grenzen für den Gebrauch personenbezogener Daten vorgibt. Verbote alleine helfen nicht“, sagte Kluck, „die Unmengen von Daten, die über jeden von uns kursieren, müssen in geordnete Bahnen gelenkt werden. Das Risiko wird durch eine Kombination von Schutzmechanismen berechenbar. Die vielen be-reichsspezifischen Regelungen sind aufs absolut Notwendige zu beschränken werden. Neue Regeln müssten aber auch den Zugang zu Daten gewährleisten, wenn es sinnvoll sei.

Das Land ist mit diesem weltweit beneideten Modell für die Zukunft gerüstet – In der Landtagsdebatte über das „Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich“ sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dietmar Bachmann:Heute beraten wir eine bahnbrechende Erfindung. Sie kommt – wie alle bahnbrechenden Erfindungen – aus Stuttgart. Gottlieb Daimler hat in einer Scheune hier in Stuttgart das Automobil erfunden. Und Peter Frankenberg hat an seinem Schreibtisch im Wissenschaftsministerium hier in Stuttgart die Duale Hochschule erfunden. Genauer gesagt hat er ein bewährtes Modell weiterentwickelt. So wie Gottlieb Daimler in eine Kutsche einen Motor eingebaut hat, hat Peter Frankenberg die Berufsakademie zur Dualen Hochschule weiterentwickelt.

Im Namen Duale Hochschule kommt die eigentliche Bedeutung des Vorhabens zum Ausdruck. Mit der Berufsakademie haben wir das bewährte Modell der dualen Ausbildung in den akademischen Bereich übertragen. Jetzt wird dies auch im Namen deutlich. Die duale Ausbildung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Standort Ba-den-Württemberg. Die Kombination von Ausbildung im Betrieb und in der Schule beziehungsweise Hochschule ist ein Modell, um das uns viele in der Welt beneiden. In Kanada kann man am College Klempner studieren. Das sind dann zwar Akademiker, aber eben Akademiker, die Waschbecken als Benutzer und nicht als Monteure kennen. Es ist übrigens kein Wunder, dass solche Länder eine höhere Akademikerquote haben, wenn man als Klempner Akademiker ist. Bei uns dagegen ist die duale Ausbildung mit Schwerpunkt im Betrieb eine solide Ausbildung, eine praxisnahe Ausbildung, eine Ausbildung, der die Zukunft gehört. Wir in der FDP/DVP-Fraktion sind un-serem Wirtschaftsminister Ernst Pfister dankbar, dass er allen Versuchen, diese großartige Ausbildung zu verschulen, mannhaft widersteht. Und wir sind unserem Wissenschaftsminister Peter Frankenberg dankbar, dass sich jetzt auch im Titel „Duale Hochschule“ für unsere Berufakademien dieses Erfolgsmodell, übertragen auf den akademischen Bereich, wiederfindet. Baden-Württemberg ist damit für die Zu-kunft gerüstet. Auch bei bestem Wein in schönsten Schläuchen sollte der Wengerter sich nicht auf seinem Ruhm ausruhen, und so haben auch wir in den Vorberatungen im Sinne einer weiteren Optimierung Einfluss genommen.1. Wir haben deutlich gemacht, dass die geplante Zentrale der Dualen Hochschule möglichst wenige und die einzelnen Standorte möglichst viele Kompetenzen haben sollen.Mit dieser Position konnten wir eine weitergehende Zentralisierung verhindern.2. Besonders wichtig ist uns die Vertretung der Betriebe, mit deren Engage-ment die Duale Hochschule steht und fällt.So ist z.B. im Gesetz jetzt vorgesehen, dass der Vorsitz im Aufsichtsrat zwischen einem Vertreter der Betriebe und einem Vertreter des Ministeri-ums wechselt.3. Einer Initiative der FDP ist zu verdanken, dass in diesem Gesetz die Studiengebühren sozialverträglicher ausgestaltet werden.Der Höchstzins für Studiengebührenkredite wird auf 5,5 % festgeschrieben. Und auch beim weiteren Beratungsverfahren in den Ausschüssen halten wir es für denkbar, dass noch Verbesserungen vorgenommen werden.1. Noch weniger Zentralisierung wäre noch besser.Neue Studiengänge z.B. sollten vor Ort mit der Wirtschaft entwickelt und nicht zentral verordnet werden.2. Die Vertretung der Beriebe könnte noch besser gewährleistet werden.So sollte der Senat verpflichtet sein, die betroffenen Betriebe oder deren Vertreter vor seinen Entscheidungen anzuhören.3. Es ist für uns ein entscheidender Fehler, dass die Zinsverbilligung für Stu-diengebührenkredite aus den Studiengebühren finanziert werden soll.Richtiger wäre es, das Geld aus L-Bank-Gewinn oder aus Haushaltsmitteln des MWK zu nehmen.Lassen Sie uns bei allen Optimierungsversuchen vor allem das Ziel im Auge behal-ten: Das Gesetz muss zum 1. Januar in Kraft treten. Zum einen, damit die Studierenden, die Betriebe und die Hochschullehrer eine verlässliche Grundlage ihrer Arbeit haben. Zum anderen, damit die Dualen Hochschulen die Mittel aus dem Hochschul-pakt 2020 erhalten.

FDP/DVP-Landtagsfraktion hält an Doppelkandidaturen bei der Kreistagswahl fest – Die vom Landtag beschlossene Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zu einer höheren Wahlbeteiligung. „Es ist auch richtig, dass man einen Wahlschein beantragen kann, ohne Gründe erfinden zu müssen, die einen an der Wahl am Wahltag selber hindern“, erklärte der FDP-Abgeordnete Hagen Kluck in der Par-lamentsdebatte, „wer Briefwahl machen will, soll das auch tun können ohne lügen zu müssen.“

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion kann sich weitere Änderungen im Kommunalwahlrecht vorstellen: „Beispielsweise die Direktwahl der Landräte oder den Wegfall der Altersgrenze für Bürgermeister.“ Jetzt stimme man aber erst einmal diesen Änderungen zu. Es müsse rechtzeitig in Kraft treten, damit sich Kreise und Kommunen darauf einstellen könnten. „Die Änderungen machen die Ermittlung der Kommunalwahl-Ergebnisse ein wenig einfacher“, so Kluck, „sie können durch die vorgeschlagenen Erleichterungen bei der Briefwahl auch dazu beitragen, die Wahl-beteiligung zu erhöhen. Daran sollten wir alle großes Interesse haben.“ Die Liberalen stehen dazu, dass verschiedenen Anregungen der kommunalen Landesverbände nicht gefolgt wird. Die FDP hält an den Doppelkandidaturen bei der Kreistagswahl fest. „Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht“, sagte Hagen Kluck, „dass im nächsten Jahr vielleicht auch die Linkspartei diese Möglichkeit nutzen wird, ist für uns kein Grund für eine Rolle rückwärts. Man kann das Wahlrecht nicht beliebig nach Opportunitätsgesichtspunkten ändern. Die Doppelkandidatur beim Kreistag wurde vom Landtagswahlrecht abgeleitet, ist also nichts Besonderes bei uns im Land. Vor der Einführung der Doppelkandidatur waren die großen Parteien und Wählervereinigungen im Vorteil. Jetzt ist das ein wenig ausgeglichen.“ Kluck erklärte sich bereit, seinen Standpunkt nochmals zu überdenken, wenn mehr Erfahrungen vorliegen. Oder wenn man sich gemeinsam auf ein vernünftigeres Auszählverfahren einige. „Nicht reden kann man mit uns über grundlegende Änderungen bei der Bürgermeister-Wahl“, sagte der Reutlinger Abgeordnete, „nach wie vor müs-sen neue Kandidaturen bei der zweiten Neuwahl möglich sein. Der freie Zugang zum Amt der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters muss erhalten bleiben.“ Gar nichts hält Kluck vom Vorschlag der Jungen Union, beim ersten Urnengang auf die absolute Mehrheit der Stimmen zu verzichten: „Das rüttelt ja fast wie ein Mehrheitswahlrecht an den Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

Scharfe Kritik am Konjunkturprogramm der Bundesregierung – In einer Aktuellen Debatte mit dem Titel „Finanzmarktkrise und Auswirkungen auf Baden-Württemberg“ hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, das geplante Konjunkturpaket der Bundesregierung scharf kritisiert.

„Die Bundesregierung befindet sich finanz- und wirtschaftspolitisch auf einem Holzweg“, sagte Rülke. Konjunkturpolitische Strohfeuer hätten seit den 70er Jahren die deutsche Staatsverschuldung angefacht. In den USA hätten sie nichts gebracht, in Japan zu einer aktuellen Defizitquote von sechs Prozent des Brutto-Inlands-Produkts (BIP) und einer Gesamtverschuldung von 182 Prozent des BIP geführt. Dies sei dreimal so viel wie in Deutschland, so Rülke. Eine Subventionierung des Neukaufs eines VW-Touareg mit 350 Gramm CO2-Ausstoß mit 1500 Euro ist nach den Worten von Rülke ökologischer Unsinn. Ökonomischer Unsinn sei es auch, jemanden, der ein solches Auto für 80 000 Euro kaufe, einen solchen Mitnahmeeffekt anzubieten. „Dasselbe gilt auch für Steuerboni, für Handwerksleistungen und die befristete Absetzbarkeit von Investitionsgütern.“ Die breite Mitte der Gesellschaft könne von diesen Maßnahmen nicht profitieren, so der wirtschaftspolitische Sprecher. Erst recht bringe es nichts, bei den „abgewirtschafteten Staatsbankern der KfW“ zinsverbilligte Darlehen anzubieten. „Mittelstand und Mittelschicht brauchen ein einfacheres, niedrigeres und gerechteres Steuerrecht auf breiter Front“, forderte Rülke. Zudem müsse der Soli abgeschafft werden. Auch die Kfz-Steuer gehöre abgeschafft und nicht nur ausgesetzt. Sie sollte durch eine Vignette ersetzt werden, um auch ausländische Straßennutzer an der Finanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur zu beteiligen. „Wenn schon Investitionen“, so Rülke, „dann nachhaltige Investitionen in die Zukunft“. Die Bildungsoffensive der Landesregierung sei hierfür ein 528 Millionen Euro schweres Beispiel, das Bahnprojekt Baden-Württemberg 21 ein weiteres. Bei der Rheintalbahn oder einem Straßenbauprojekt West könne Bundeskanzlerin Merkel zeigen, was sie kann. Auf dem Feld der Bildung, wo sich die Kanzlerin tummle, bräuchten die Länder sie nicht. In der Bildung – wo sie wolle – könne die Kanzlerin nicht und bei der Infrastruktur – wo sie könne – da wolle Frau Merkel nicht. Rülke vertrat in der Debatte die Ansicht, dass es sich bei der Finanzkrise nicht um Marktversagen handle. Die Ausgliederung des Investmentgeschäfts aus den Bilanzen, die Immobilienpolitik der Regierung Bush und die Politik des leichten Geldes der US-Zentralbank, sei menschliches Versagen und kein Marktversagen gewesen. Auch in Deutschland, so Rülke, solle man sich genau ansehen, welche Banken vor allem in Schwierigkeiten geraten sei-en. „Weit überwiegend sind es übrigens Politiker gewesen, die in den Aufsichtsräten geschlafen haben“, so Rülke.

– Anlässlich der gemeinsamen Sitzung der FDP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg und der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen haben Ulrich Noll, Vorsitzender der FDP-Fraktion Baden-Württemberg, und Christof Rasche, stellvertretender Vorsitzender und verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion NRW, erklärt:

1. Die Pläne zur Erhöhung der Lkw-Maut sind nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktionen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen weder gerechtfertigt, noch sind sie für das deutsche Transportgewerbe tragbar. Sie führen zu einer erheblichen Kostenbelastung für Wirtschaft, Verbraucher und den Standort Deutschland insgesamt.2. Die FDP-Landtagsfraktionen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betrachten die Differenzierung der Mautsätze nach Schadstoffklassen als sinnvolles Instrument. In ihrer geplanten Ausgestaltung führen sie jedoch zu einer unzumutbaren Mehrbelastung insbesondere für das mittelständische Güterkraftverkehrsgewerbe.3. Die FDP-Landtagsfraktionen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind der Ansicht, dass das nach Abzug der Systemkosten verbleibende Aufkommen aus der Lkw-Maut zusätzlich dem Verkehrshaushalt zugeführt werden muss. Die Mittel sollten in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, überwiegend für den Bundesfernstraßenbau, verwendet werden. Es kann nicht akzeptiert werden, dass Mehreinnahmen aus der Maut dazu genutzt werden, die steuerfinanzierten Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu kürzen.4. Vor diesem Hintergrund ist die Mauthöheverordnung, so wie sie dem Bundesrat am 7. November 2008 zur Beschlussfassung vorliegt, für die FDP-Landtagsfraktionen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen nicht zustimmungsfähig. Sie werden deshalb in ihrer jeweiligen Koalition dafür werben, dass ihr Land im Bundesrat die Mauthöheverordnung ablehnt.

Automobilhersteller als europäische Schlüsselindustrie nicht zusätzlich belasten – Der europapolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Michael Theurer fordert zum, am morgigen Mittwoch, 29.10.2008, stattfindenden Automobilgipfel: „Die Belastungsspirale für das Automobil muss nun ein Ende haben.“

Angesichts der Produktionspausen bei namhaften Automobilherstellern sei es arbeitsmarkt- und industriepolitisch höchst fragwürdig, wenn die Automobilhersteller als die europäische Schlüsselindustrie mit immer neuen zusätzlichen steuerlichen und ökologischen Auflagen belastet werden. Die Verunsicherung der Konsumenten durch die Finanzkrise und steigende Energiepreise, müssen durch klare Rahmenbedingungen und Steuerentlastungen überwunden werden. Konkret fordert Theurer die Abschaffung der Kfz-Steuer und deren Ersatz durch Anteile der Mineralölsteuer für die Länder. Die von der EU geplanten strengeren CO2-Abgaswerte müssen auf den Prüfstand. Theurer plädiert dafür, das CO2-Minderungsziel nicht mit der Motortechnologie zu verknüpfen. Außerdem seien längere Übergangsfristen für das Inkrafttreten erforderlich. Es müsse aufhören, dass die CO2-Belastung durch den Kraftverkehr höher belastet werde, als der CO2-Ausstoß anderer Wirtschaftsbereiche.

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender sieht dringenden Handlungsbedarf – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sieht dringenden Handlungsbedarf bei der besseren Aufklärung von Schülern über die sozialistische Diktatur in der ehemaligen DDR.

Er begrüßt, dass die Landesregierung dieses Anliegen nun verstärkt zum Gegenstand ihrer Arbeit machen will. Der FDP-Landtagsabgeordnete hatte das DDR-Wissen von Schülern in Baden-Württemberg bereits im April 2008 zum Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage gemacht (Drucksache 14/2570). Theurer zeigte sich erfreut, dass die Große Anfrage der beiden Regierungsfraktionen dazu führte, das Wissen der Schüler über die jüngere deutsche Geschichte zu verfestigen.

– „Die Landesregierung wird im Rahmen der historisch-politischen Bildung die Auseinander-setzung mit der ehemaligen DDR intensivieren, um eine lebendige Erinnerungskultur an die Schrecken des SED-Regime im Blick zu halten“, kündigt die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Regierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP „Erinnerung an die DDR-Diktatur wach halten” (Drucksache 14/3303) an. Die Jubiläumsjahre 2009 und 2010 böten dazu eine gute Gelegenheit, in Lehrbildung und Schule weitere Impulse zu setzen. Die Landesregierung begrüßt auch die Idee, ein Denkmal der Freiheit und Einheit Deutschlands zu errichten.

Der Initiator der Großen Anfrage, der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Wetzel, freut sich über das angekündigte Maßnahmenpaket der Landesregierung. Wetzel: „Ich bin betroffen, welche Wissenslücken die deutsche Jugend im Blick auf unsere jüngste Geschichte offenbart.“ Erst die Kenntnis des politischen Systems der ehemaligen DDR ermögliche eine kritische Analyse, so Wetzel. „Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, die Errungenschaften der Sozialen Marktwirtschaft auch der jungen Generation zu vermitteln“, führt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Volker Sche-besta, aus. Einer Verklärung der DDR-Diktatur gelte es entgegenzuwirken. Das Kultusministerium geht jedoch davon aus, dass bei baden-württembergischen Schülerinnen und Schülern von einem besseren Wissensstand auszugehen sei, als in vielen anderen Teilen der Republik. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst weist darauf hin, „dass auch Leh-rer dazu befähigt werden müssen, die Erinnerung an die deutsche Teilungsgeschichte umfassend und realitätsnah zu behandeln“. Zur Gestaltung eines lebensnahen und au-thentischen Einblicks in die jüngste deutsche Geschichte unterstütze das Kultusministeri-um die Beteiligung von Zeitzeugen im Unterricht. Die zwei wichtigsten regelmäßigen Pub-likationen der Landeszentrale für politische Bildung für den Schulunterricht würden sich jeweils in einer ihrer nächsten Ausgaben mit der DDR Geschichte befassen. Beide Zeit-schriften sollen den Schulen im Land auch in Klassensätzen kostenlos zur Verfügung ge-stellt werden. Anlass für die Große Anfrage der Regierungsfraktionen waren die Ergebnisse der Studie „Soziales Paradies oder Stasi-Staat?“ der Freien Universität Berlin, die erschreckende Wissensdefizite über die jüngere Deutsche Geschichte bei Schulabsolventen aufgedeckt hatte. Fast drei Viertel der befragten Jugendlichen besuchten ein Gymnasium. „Die meis-ten Jugendlichen konnten die gestellten Wissensfragen nicht richtig beantworten. Eine breite Mehrheit habe keine ausreichende Kenntnis über die DDR. Eine Mehrheit wisse nicht, wann die Mauer errichtet und vor welchem Hintergrund und auf wessen Anweisung dort von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wurde, so die Landesregierung zu den Er-gebnissen der Studie. Gerade die Jubiläumsjahre 2009 und 2010 bieten Gelegenheit, mit vielfältigen Materialangeboten und Veranstaltungen im Land zur Verfestigung des Ge-schichtswissens beizutragen, resümiert die Landesregierung.Hans IlgPressesprecher FDP/DVP-Landtagsfraktion Christoph Hermes Pressesprecher CDU-Landtagsfraktion

Bildungspolitik muss dort stattfinden, wo sie hingehört – auf der Landesebene – „Bildungspolitik hat mittlerweile einen so hohen politischen Stellenwert, dass sie auf allen Ebenen zur Chefsache geworden ist. Das begrüße ich sehr. Aber eine verantwortungsvolle Bildungspolitik fängt jenseits des medialen Schaulaufens an, das die Bundeskanzlerin mit schönen Kinderbildern veranstaltet hat“, sagte die schulpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold, anlässlich des Bildungsgipfels mit der Bundeskanzlerin. „Bildungspolitik muss dort stattfinden, wo sie hingehört – auf der Landesebene. Die baden-württembergischen Liberalen wollen keinen bildungspolitischen Zentralismus, keine bundesweiten Bildungspläne und auch kein bundesweites Abitur. Das würde für Baden-Württemberg unter dem Strich eine Verschlechterung bedeuten. Wir wollen Bildungsvielfalt statt zentralistischer Einfalt“, so Arnold. Wer das nicht glaube, der solle einen Blick in die derzeit laufende Tosca-Studie werfen. Sie habe in einer ersten Auswertung gezeigt, dass die Abiturienten in Baden-Württemberg den Abiturienten in Hamburg um 78 Punkte voraus sind. Das entspreche einem Lernfortschritt von mehr als einem Schuljahr.

Weiter sagte Arnold: „Wir wollen einen echten Bildungsföderalismus. Gerade der Wettbewerb der Länder untereinander ermöglicht es, neue Wege zu gehen, neue Konzepte erproben und Misserfolge zu begrenzen. Das ist echter Bildungsföderalismus – hier haben wir in Baden-Württemberg einen Beitrag geleistet zur Fortentwicklung der Bildungslandschaft in Deutschland. Wir sind hier auf einem guten Weg: Mit dem Projekt schulreifes Kind, den gemeinsamen Bildungshäusern von Kindergärten und Grundschulen, mit den Jugendbegleitern, den pädagogischen Assistenten, mit dem Projekt islamischer Religionsunterricht, dem Berufseinstiegsjahr und der Hauptschul-Vergleichsstudie mit Sachsen sind wir erneut bun-desweit die ersten.“

Bundestag hat jetzt Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte aufgehoben – „Am Freitag hat der Bundestag mit der Mehrheit von CDU und SPD endlich die starre Altersgrenze von 68 Jahren für Kassenärzte aufgehoben.“ Wie der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll sagte, sei dies von den Liberalen schon im Jahr 2004 gefordert worden. Allerdings habe damals das baden-württembergische Soziaministerium abgelehnt, die Altersgrenze aufzuheben. Gleichzeitig sei die FDP/DVP-Fraktion von der SPD des Ärztelobbyismus’ bezichtigt worden.

„Es ist bedauerlich, dass notwendige Entscheidungen, die lange voraussehbar sind, immer erst dann umgesetzt werden, wenn es unausweichlich wird“, bedauert Noll die verspätete Aufhebung der Altersgrenze. Auf diesem Wege vergebe die Politik unnötigerweise Handlungsspielräume. Schon im Jahre 2004 habe er in dem Antrag „Ärztemangel“ (Drucksache 13/3168) auf den vorhersehbaren Ärztemangel gerade in ländlichen Gebieten hingewiesen und die Meinung vertreten, dass es in Zeiten des Mangels nicht Aufgabe des Staates sei, arbeitswilligen Ärzten die Behandlung von Kassenpatienten zu verbieten. Wie Noll weiter sagte, „hat trotz aller Fehler, die mit der Gesundheitsreform verbunden sind, die Bundesregierung in diesem Punkt eine begrüßenswerte längst überfällige Entscheidung getroffen – leider nicht aus Überzeugung, sondern aus purer Not.“Info: Die PM „Noll fordert Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte“ vom 18. August 2004 nachfolgend in Auszügen: „Eine Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte, die mit Vollendung des 68. Lebensjahres ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen, halte ich für wünschenswert“, sagte der Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Ulrich Noll. In Zeiten, in denen es vor Allem in den neuen Bundesländern einen teils dramatischen Ärz-temangel gebe und alle politischen Parteien Entbürokratisierung anmahnten, verstünde nie-mand mehr, was eine solche Regelung solle. „Die gegenwärtig existierende Situation empfinde ich als moralisch bedenklich.“Das Sozialministerium in Baden-Württemberg erklärte auf eine Anfrage von Noll, dass es eine Lockerung der Altersgrenze nur in ärztlich unterversorgten Gebieten für wünschenswert hält. Grundsätzlich gelte es, die Altersgrenze aufrecht zu erhalten, um im Interesse der Pati-enten Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. Auch sollten junge Ärzte gefördert werden. „Diese Argumentation überzeugt mich nicht“, erklärte Noll. „Ich finde, es obliegt nicht dem Staat, abstrakt festzulegen, wann ein Mensch zum alten Eisen gehört und er seinen Beruf nicht mehr ausüben darf. Jeder Einzelne kann doch selber entscheiden, zu welchem Arzt er gehen möchte.“ Junge Ärzte müssten angesichts des teilweise dramatischen Ärztemangels in Ostdeutschland motiviert werden, gerade in unterversorgten ländlichen Gebieten tätig zu werden.Auch wenn nach Aussage des Sozialministeriums in den nächsten Jahren ein Ärztemangel in Baden-Württemberg nicht zu erwarten sei, hält es Noll nicht für ausreichend, sich darauf zu verlassen, dass auch in Zukunft genügend Ärzte nach Baden-Württemberg zuwandern. „Die Zahl junger Menschen, die das Medizinstudium abschließen, hat sich in den letzten Jahren kaum verändert“, so Noll. „Im Unterschied zu früher ist aber eine große Zahl der Absolventen nach Beendigung des Medizinstudiums nicht mehr bereit, einer ärztlichen Tätigkeit nachzugehen.“ Dieser Entwicklung lägen strukturelle Probleme zugrunde, die beseitigt werden müssten, um die ärztliche Versorgung im Land langfristig sicherzustellen. So gelte es beispielsweise, die Ärzteschaft von unnötigem Dokumentations- und Verwaltungsaufwand zu entlasten, um dem einzelnen Arzt die Möglichkeit zu geben, sich wieder mehr der eigentlichen Arbeit am Patienten widmen zu können. Auch müssten Arbeits- und Vergütungsbedingungen in den Krankenhäusern überdacht werden.

Liberale Fraktion unterstützt vorliegenden Entwurf des neuen Versammlungsrechts – „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion unterstützt den vorliegenden Entwurf eines neuen Versammlungsrechts, das das Bürgerrecht der Versammlungsfreiheit vor dem Missbrauch durch Extremisten schützen wird.“ Dies sagte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck anlässlich der zu Ende gehenden Anhörungsfrist des Gesetzes. „Wir erwarten, dass der Innenminister alle vorgebrachten

Nach den Worten des innenpolitischen Sprechers haben die Länder im Zuge der Föderalismusreform die Kompetenz für dieses Gesetz erhalten. Vorbild war das bislang geltende Bundesgesetz. Entgegen manchen kritischen Stimmen habe es keine gravierenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gegeben. „Diesem grundlegenden demokratischen Bürgerrecht messen wir eine hohe Bedeutung zu“, sagte Kluck.Weiter erklärte Kluck: „Modifizierungen gegenüber der geltenden Rechtslage wurden ausschließlich um der Praktikabilität willen vorgenommen:- das bislang bestehende Uniformierungsverbot wird um ein Militanzverbot ergänzt. Zukünftig wäre damit nicht nur ein Auftreten in Uniform und ähnlichen Kleidungsstücken, sondern auch paramilitärisches Auftreten wie Marschtritt oder Trommelschlagen verboten, sofern dadurch der Eindruck von Ge-waltbereitschaft vermittelt werden könnte.- Die Frist zur Anzeige wurde von 48 auf 72 Stunden verlängert. So sei jetzt mehr Zeit gegeben für einvernehmliche Lösungen in Problemfällen, die die Behörde zuvor über Auflagen regelte, um kritische Situationen zu vermeiden. Die Anzeige einer Versammlung werde bürgerfreundlich und unbürokratisch möglich. Das erleichtere es allen Beteiligten, die notwendigen Vorkehrungen für einen störungsfreien Ablauf zu treffen.- An zwei Tagen (Tag des Gedenkens für die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft am 27. Januar und am Jahrestag der Reichspogromnacht am 9. November) kann künftig eine Versammlung unter erleichterten Voraussetzungen beschränkt oder verboten werden. Das gelte auch für Versammlungen an Gedenkstätten von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung, die an die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern. Diese Orte würden zuvor von der Landesregierung festgelegt.- Die Position des Versammlungsleiters werde gestärkt, er wird Ansprechpartner für Behörden mit Rechten und Pflichten.- Die Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen bei Versammlungen in ge-schlossenen Räumen sei auf Gruppen beschränkt, die sich an die Auflösungsgründe anlehnen. Aufnahmen dürfen nach dem Gesetzeswortlaut nur offen, das heißt für den Betroffenen erkennbar gemacht werden. Auch hier gelten selbstverständlich die allgemeinen Datenschutzvorschriften.“

Nur 1,5 Prozent der Erhöhung von 2,7 Milliarden Euro fließen nach Baden-Württemberg – „Von der Erhöhung der Ärztevergütungen um 2,7 Milliarden Euro wird die Ärzteschaft in Baden-Württemberg so gut wie nicht profitieren“, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Ulrich Noll, heute in Stuttgart. Nur 1,5 Prozent der Mittel würden nach ersten Berechnungen nach Baden-Württemberg fließen. Damit schneide die baden-württembergische Ärzteschaft im Vergleich aller Länder am schlechtesten ab. Niedersachen erhielte beispielsweise 14,2 Prozent der Mittel, Thüringen sogar 21,6 Prozent, Bayern immerhin noch 6,8 Prozent. „Dies ist die nächste Ohrfeige für das baden-württembergische Gesundheitswesen“, ärgert sich Noll.

„Erneut sind die Menschen in Baden-Württemberg die großen Verlierer der Berliner Gesund-heitspolitik“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion. Nach den Worten von Noll wird die vereinbare Erhöhung des Honorarvolumens um 2,7 Milliarden Euro zu einem großen Teil von den Versicherten und Arbeitgebern Baden-Württembergs mitfinanziert. Der Anteil von 1,5 Prozent, der ins Land zurückfließt, sei so gering, dass es für die ba-den-württembergischen Ärzte praktisch zu einer Nullrunde komme. „Für die Gesundheitsversorgung im Land ergibt sich also nicht nur ein Nullsummenspiel, sondern ein Minusgeschäft“, so Noll. Damit lasse sich weder die Unterfinanzierung stoppen, noch die Inflation ausgleichen und schon gar nicht die Patientenversorgung verbessern. Derart schlechte Honorare würden den Ärztemangel weiter verstärken. Ende August hatte eine zufriedene Bundesgesundheitsministerin Schmidt verkündet, der Streit um die Ärztehonorare sei beigelegt.

Liberale nutzen zahlreiche Informationsbesuche für die parlamentarische Arbeit – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion befindet sich von Dienstag bis Donnerstag auf mehrtägiger Informationsreise durch das Land – gefahren wird mit der Bahn. Wie der Fraktionsvorsitzende Ulrich Noll mitteilte, führt die Bahnreise von Stuttgart über Wertheim, Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim, Öhringen, Schwäbisch Hall, Crailsheim, Ellwangen, Aalen, Heidenheim, Herbrechtingen bis nach Ulm. Von Ulm aus setzt sich die Bahnreise fort über Biberach, Meckenbeuren bis nach Ravensburg, der als Zielbahnhof diese Reise beenden wird. Auch die Rückkehr nach Stuttgart findet mit der Bahn statt.

Zahlreiche Besuchstermine werden von den Mitgliedern der FDP/DVP-Landtagsfraktion genutzt, um sich bei Firmen, Institutionen und Verbänden über aktuelle Themen zu informieren. Noll: „Mit der Bahn erkunden wir das Land, wir hoffen auf zahlreiche Anregungen für die parlamentarische Arbeit.“

Ohne striktes Verschuldungsverbot keine Hilfeleistung für finanzschwache Länder – In der Debatte über die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur Föderalismuskommission II sagte der stellvertretende FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende und europapolitische Sprecher Michael Theurer unter anderem: „Wir diskutieren heute über die Föderalismusreform II. Es gab einen ersten Block, der gut über die Bühne gegangen ist. Er hat die Länderrechte gestärkt und dazu geführt, dass die Länder vor allem in der Bildung und Wissenschaft ausschließliche Kompetenzen erhalten haben. Jetzt repräsentieren Ländervertreter beispielsweise bei der europäischen Gesetzgebung im Rat die Bundesrepublik Deutschland. Wenn man von den sogenannten Verwaltungsthemen wie Steuerverwaltung, Justizorganisation und Bundesstraßen absieht, geht es in der Föderalismuskommission II im Wesentlichen um drei Themenkomplexe:

• um die Schaffung eines wirksamen Mechanismus der Schuldenbegrenzung, um die Fortsetzung und Wiederholung der seitherigen Schuldenpolitik zu verhindern. Dies ist auch die Position, die die FDP in der Föderalismuskommission und hier im Landtag vertritt. • Weiter geht es um die Bewältigung der Altschuldenproblematik und die Frage so-lidarischer Hilfen für Länder, die aus strukturellen Gründen zur Schuldenbewältigung tatsächlich nicht in der Lage sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir gutes Geld unserer Steuerzahler nun an einen Altschuldenfonds überweisen, wenn nicht geklärt ist, ob es in diesen Ländern in Zukunft wieder neue Schulden gibt. Das heißt, ein striktes Verschuldungsverbot ist Grundvoraussetzung dafür, dass wir guten Gewissens sagen können: Wir geben Geld in einen Altschuldenfonds. Sonst ist das ein Fass ohne Boden.• Drittens geht es um die Ausgestaltung einer der Autonomie der Länder stärker Rechnung tragenden, eigenständigen Finanzausstattung der Länder. Die FDP plädiert seit langem dafür, dass die Länder eine eigene Steuerautonomie mit Zu- und Abschlagrechten bekommen, so dass sie eine gewisse eigene Gestaltungsmöglichkeit haben.Faktisch nicht auf der Agenda stehen – obwohl grundsätzlich durchaus in diesen Zu-sammenhang gehörend – Fragen der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und einer Erleichterung der Neuordnung von Bundesländern. Wir denken, das hätte un-bedingt mit hineingenommen werden müssen. Dazu hat die FDP-Bundestagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der die Abschmelzung auf 50 Prozent der Leistungen über 20 Jahre hinweg vorsieht, gleichzeitig aber den bisherigen Plafond garantiert, so dass sowohl die Nehmerländern als auch die Geberländer ein Interes-se an einer Reform haben müssten – denn, der jetzige Länderfinanzausgleich ist kontraproduktiv. Er setzt die falschen Anreize.Die drei genannten Themenkomplexe stehen in einem engen Zusammenhang. Dabei ist eine strikte Schuldenbegrenzung das A und O. Ohne strikte Schuldenbegrenzung ist es völlig undenkbar, anderen Ländern Konsolidierungshilfen zu gewähren.„Strikte Schuldenbegrenzung“ muss auch tatsächlich strikte Schuldenbegrenzung bedeuten: Der Normalfall muss sein, den Haushalt ohne jegliche Nettokreditaufnah-me auszugleichen. Gerade wenn – zu Recht – darauf hingewiesen wird, dass es bestimmte, aber eng umgrenzte Ausnahmesituationen geben kann, muss „Netto Neu Null“ als Normalfall definieren und dies auch in den Verfassungen verankern.Auf dieser Basis – Netto Neu Null als Grundlage – sind Regelungen denkbar, die ein Abfedern konjunktureller Schwankungen ermöglichen. Es kann sinnvoll sein, in konjunkturell schlechten Zeiten wegbrechende Steuereinnahmen durch kurzfristige Kreditaufnahmemöglichkeiten abfedern zu können, und in konjunkturell guten Zeiten Überschüsse zu bilden. Dies kann insbesondere dann funktionieren, wenn zuerst aus Überschüssen Rücklagen gebildet werden, die in konjunkturell schwierigen Zeiten zum Haushaltsausgleich eingesetzt werden können.In jedem Fall aber setzt die Vorstellung eines derart „atmenden“ Haushalts voraus, dass die hierzu mögliche Kreditaufnahme in der Höhe (bezogen auf den jeweiligen Haushalt) und in der Zeit (Periode einer verbindlichen Rückführung) deutlich be-grenzt ist. Dass es daneben in echten Katastrophensituationen Ausnahmen geben muss, versteht sich fast von selbst. Wenn hier besondere Bedingungen für eine Kreditaufnahme gelten sollen, sollten auch besondere Bedingungen für ihre Inanspruchnahme gelten, nämlich die Bindung an eine qualifizierte parlamentarische Mehrheit.Unstrittig ist, dass ein Frühwarnsystem erforderlich ist, um die Einhaltung der Ver-schuldensgrenzen zu überwachen. Wir meinen, dass ein solches System auch mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden muss; Empfehlungen allein werden nicht ausreichen. Konsolidierungshilfen für einzelne Länder können nur Teil einer insgesamt guten, überzeugenden Lösung sein.Grundsätzlich tragen der Bund und die einzelnen Länder die Verantwortung für die ihnen zuzurechnenden Schulden. Jedes Land hat seine Schulden selbst zu bedienen. Nur Länder, die aus strukturellen Gründen zur Schuldenbewältigung tatsächlich nicht in der Lage sind, können Hilfen erhalten.Eine inflationär aufgeblähte Zahl potentieller Hilfeempfänger würde den gesamten Prozess der Föderalismuskommission II zurückwerfen. 5-Länder-Lösungen, von denen unlängst aus dem Bundesfinanzministerium zu hören war, taugen sicher nicht.Wenn hierfür Lösungswege gefunden werden, gehört der letzte Punkt des Gesamtpakets zwingend dazu. Ohne eine Stärkung der Steuerautonomie der Länder, ohne eine Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen auf die Länder sind Hilfen unter den Ländern schwer vorstellbar, und manche Sanktionsmechanismen eines Früh-warnsystems – z.B. der Zwang zur Erhebung von Steuerzuschlägen – wären mangels Grundlage gar nicht umsetzbar. Wir plädieren dafür, die Gesetzgebungskompetenz bei Steuern, die allein den Ländern und Gemeinden zustehen, auf die Länder zu übertragen. Und wir plädieren für Zuschlags- bzw. Hebesatzrechte bei der Einkom-men- und Körperschaftsteuer.Unsere Perspektive: Mit einer kleinen Lösung, die nicht alle genannten Themenbereiche umfasst, darf man sich nicht zufrieden geben. Kernbereich ist eine harte Regelung zur Schuldenbegrenzung. Gelingt dies, werden auch Lösungen in den ande-ren Bereichen möglich werden. – Gelingt dies aber nicht, wäre die Föderalismus-Kommission faktisch gescheitert. Es stellt sich immer wieder die Frage, wo ist denn das Leitbild eines Verschuldungsverbots verwirklicht? Es gibt eine staatliche Ebene, in der wir Mitglied sind, nämlich die Europäische Union, die dieses Leitbild verwirklicht hat. Die EU hat als einzige quasi staatliche Ebene kein Verschuldungsrecht, und es funktioniert trotzdem oder vielleicht gerade deshalb.“

Neue Einschulungsuntersuchung soll Weg für Schulreife möglichst vieler Kinder bereiten – In der Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg, des Gesundheitsdienstgesetzes und der Meldeverordnung sagte die schulpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold un-ter anderem:

Heute ist ein guter Tag für die Kinder in diesem Land. Wir führen heute eine neue Einschulungsuntersuchung ein. Ich will daran erinnern, dass der Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Justizminister Professor Ulrich Goll, den nötigen Druck gemacht hat, so dass wir mit der Einschulungsuntersuchung jetzt beginnen können. Die Zeit drängt, wir können nicht länger warten. Mit der neuen Einschulungsuntersuchung – wir schaffen heute durch die entsprechenden Gesetzesänderungen die Grundlagen für deren Einführung – schaffen wir die Voraussetzungen für eine der wichtigsten bildungspolitischen Aufgaben der Landesregierung. Es geht darum, eine möglichst große Zahl von Kindern in absehbarer Zeit schulreif zu machen.Ich denke, wir sind uns einig: Eine erfolgreiche Bildungslaufbahn beginnt im Kindergarten. Jeder Euro, den wir hier investieren, wird sich mehr als amortisieren. Investitionen im frühkindlichen Bereich sind die beste Sparpolitik für unser Land. Wir brauchen gute Hauptschüler für die Wirtschaft, sie sind unverzichtbare Fachkräfte. Und wir brauchen die jungen Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss, mit Abitur. Sie sind Garanten für Innovation und Forschung in Baden-Württemberg.Mit der neuen Einschulungsuntersuchung, mit Sprachstandsdiagnosen und Sprachförderung verbessern wir die Startchancen für alle Kinder, auch für Migrantenkinder. Sie sind genauso klug, begabt und begeisterungsfähig wie Kinder mit deutscher Herkunft. Wir brauchen dieses Potenzial auch der Kinder mit Migrationshintergrund, wenn wir uns die demographische Entwicklung in unserem Land vor Augen halten. Gleiche Chancen am Anfang für alle Kinder ist unser Ziel. Aber das muss natürlich finanziert werden. Ich kann schon verstehen, dass sich die Kommunen hier Sorgen machen und auf eine verlässliche Finanzierung des zweiten Schrittes der Sprachförderung drängen. Bis zum Jahr 2009 ist die Finanzierung über die Landesstiftung gesichert. Letztlich muss die Sprachförderung über den Landeshaushalt finanziert werden. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt es, dass jetzt auch Baden-Württemberg die Schulpflicht für die Kinder von Asylbewerbern und anderen Flüchtlingen einführt. Der Beginn der Schulpflicht sechs Monate nach dem Zuzug ist meiner Ansicht nach ein Kompromiss. Wir hätten auch sehr gut mit der bayerischen Lösung leben können, die den Beginn der Schulpflicht schon nach drei Monaten vorsieht. Die Sorge des Landeselternbeirats teilen wir nicht, dass die Schulpflicht in dieser schwierigen Lebenssituation für die Kinder eine zusätzliche Belastung sein könnte. Vielmehr kann die Schule gerade in dieser Situation ein Schutzraum für die betroffenen Kinder sein.“

Bekenntnis zum großflächigen Einzelhandel im ländlichen Raum – Der baden-württembergische Landtag hat mit den Stimmen von CDU und FDP die Novellierung des Landesplanungsgesetzes beschlossen. In der Debatte zur zweiten Lesung des Gesetzes hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Kritik der Opposition an diesem Gesetz zurückgewiesen. Besonders die Grünen hatten kritisiert, dass das Gesetz nicht wirksam genug gegen den Flächenverbrauch vorginge. Rülke erwiderte, wirtschaftliche Entwicklung könne es nicht gänzlich ohne Flächenverbrauch geben. Den Grünen warf der wirtschaftspolitische Sprecher Doppelmoral vor. So würde ständig mit einer Statistik „herumgefuchtelt“, die belegen solle, dass Baden-Württemberg weniger Existenzgründer habe als andere Bundesländer.

Nach den Worten von Rülke macht diese Statistik über die Nachhaltigkeit der Existenzgründungen keine Angaben. Rülke: „Im Übrigen kann man nicht jede Straße und jedes Gewerbegebiet ablehnen und gleichzeitig mehr Existenzgründungen fordern. Existenzgründer brauchen Fläche und Infrastruktur.“Ebenso kritisierte die Opposition, dass auf Wunsch der FDP/DVP-Landtagsfraktion in der Gesetzesbegründung ein Bekenntnis zum großflächigen Einzelhandel im ländlichen Raum formuliert ist. „Ich bekenne mich zum ausdrücklich zum ländlichen Raum“, so Rülke. „Es ist unabdingbar, den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum eine adäquate Versorgung mit Grundbedarfsgütern zu ermöglichen.“

FDP/DVP-Landtagsfraktion will Gestaltung der Gebühren weiter Kommunen überlassen – In einer Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der SPD: „Gesetz zur Einführung des beitragsfreien Kindergartens in Baden-Württemberg (Kindergartenbeitragsfreiheitsgesetz)“sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dieter Kleinmann unter anderem:Lassen Sie uns den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung sichern. Die Bildungsbeteiligungsquote für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ist in Baden-Württemberg bundesweit die höchste – sie beträgt 95,8 %, wie wir dem nationalen Bildungsbericht entnehmen können.

Das ist eine erfreuliche Tatsache, und sie zeigt zweierlei: Die Eltern in unserem Land sind fast ausnahmslos von der Bedeutung einer frühen Bildungsbeteiligung ihrer Kinder überzeugt und die Kommunen und freien Träger der Kindergärten sind sehr wohl in der Lage, die Kinderbetreuung selbständig und effektiv zu organisieren. Somit stellt sich für mich die Frage, was wir mit drei durch Landesmittel freigestellten Kindergartenjahren zusätzlich bezweckt werden könnte. Ich meine, das Land tut gut daran, in dieser Situation vor allem in den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung zu investieren, statt wie der vorliegende Antrag allein auf Quantität zu setzen.Sehen wir uns einmal die Zahlen an. Was würden drei beitragsfreie Jahre das Land kosten? Der vorliegende Antrag rechnet mit 250 Mio. € ab dem Jahr 2010. Legt man eine Jahrgangs-stärke von 95 000 Kindern zu Grunde und nimmt an, das Land würde wie Niedersachsen es im letzten Kindergartenjahr tut, einen Betrag von 120 € je Kind und Monat bzw. 160 € bei mehr als 40 Stunden Betreuungszeit dem jeweiligen Träger der Einrichtung überweisen, dann käme man hier auf 120 Mio. bis 125 Mio. €, die der Landeshaushalt allein für das letzte Kindergartenjahr aufzubringen hätte. Für drei Jahre würden sich damit die Kosten auf mindestens 300 Mio. €, wenn nicht gar noch mehr belaufen, wenn man davon ausgeht, dass einige Kinder nicht volle drei Jahre im Kindergarten verbringen. Doch wodurch soll eine qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung erfolgen? Hierauf gibt der Antrag keine Antwort.Lassen Sie mich darlegen, was die Landesregierung im Bereich der Kinderbetreuung auf den Weg gebracht hat. Zunächst setzen wir einen Schwerpunkt im Bereich der Kleinkinder unter 3 Jahren. Hier haben wir uns mit den kommunalen Landesverbänden darauf verständigt, einen bis 2014 Jahr für Jahr ansteigenden Betrag zur Förderung des Ausbaus der Kleinkindbetreuung zur Verfügung zu stellen, der ab dem Jahr 2014 eine Höhe von 165 Mio. € pro Jahr ausmachen wird. Zusammen mit dem Betrag, der dem Land über die Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens zur Verfügung steht, ergibt sich dann ab 2014 eine Förderung im Umfang von 264 Mio. € pro Jahr. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Sprachförderung. Mit der flächendeckenden Einführung von Sprachstandsuntersuchungen, deren Kosten sich auf 10,4 Mio. € belaufen, schaffen wir eine wichtige Voraussetzung für das frühe Erkennen von sprachlichen Defiziten und haben die Möglichkeit, durch gezielte Förderung gegenzusteuern. Diese Maßnahme ist zudem auch eine entscheidende Voraussetzung für eine Verbesserung der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Die Finanzierung der Förderung hierfür übernimmt noch die Landesstiftung, wobei dies nur eine Übergangslösung sein kann. Erwähnen möchte ich auch die Bildungshäuser, mit deren Förderung wir bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen; das Projekt „Schulreifes Kind“ läuft – unter Einbeziehung von 592 Kindergärten und 265 Grundschulen – an 245 Standorten im Land.Schließlich fördern wir seit Jahren den Ausbau der Ganztagesschulen und Ganztagesschulangebote, aktuell durch das Jugendleiterprogramm und die Qualitätsoffensive Bildung, die Schulen Budgets zur Verfügung stellt, mit denen sie ein den Bedürfnissen vor Ort entsprechendes Angebot selbständig aufstellen können. Ziel all unserer Bemühungen ist es, ein qualitativ hochwertiges Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder von klein auf zu gewährleisten. Das wird entscheidend mehr bewirken als eine vom Land verordnete Beitragsfreiheit. Und auch was die soziale Ausgewogenheit angeht, sollten wir den Kommunen und den Kindergartenträgern keine Vorschriften machen. Es ist wünschenswert, dass sie Gebühren nach Einkommen und Kinderzahl staffeln und kinderreiche oder einkommensschwache Familien deutlich entlasten beziehungsweise vollständig von Gebühren befreien. Doch Vorschriften des Landes, und seien sie noch so gut gemeint, brauchen Kommunen und Träger nicht. Wir sollten darauf vertrauen, dass sie das vor Ort selbst am besten regeln können.

FDP/DVP-Landtagsfraktion fordert praktikable Regelungen bei Erbschaftssteuer – Die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, sagte in der Aktuellen Debatte über das Thema „Keine Erbschaftssteuerreform gegen die Familienbe-triebe!“ unter anderem:

„Ich möchte zunächst klarstellen, über welchen Betrag wir reden: Das bundesweite Erb-schaftssteueraufkommen beträgt rund 15 Prozent des Bundesanteils an der Bürgschaft für die Bank Hypo Real Estate. So sehen Sie die Relation, um welche Beträge wir hier im Moment streiten. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Gefahr hinweisen – und das ist kein Schlechtreden und kein Angstmachen -, dass auf unsere Familienbetriebe hier in Baden-Württemberg, egal ob gewerblich oder landwirtschaftlich, ein Riesenproblem zukommt. Herr Finanzminister, ich prophezeie Ihnen: Spätestens Mitte nächsten Jahres werden Sie bei uns vor der Tür stehen und sagen, ich brauche soundso viel Finanzbeamte mehr, weil diese Neuregelung so wie sie jetzt geplant ist, einen solchen Aufwand bei der Festsetzung macht, dass es mit der bisherigen Finanzverwaltung nicht zu leisten sein wird.Deswegen wollen wir Sie daran erinnern: Noch in der Koalitionsvereinbarung haben CDU, CSU und SPD vereinbart, dass die Vererbung von Unternehmen ganz von der Steuer freigestellt werden soll, wenn sie zehn Jahre weitergeführt werden. In der Frühphase hat man davon geredet, dass sie zu zunächst freigestellt werden und dass dann jedes Jahr zehn Prozent der Steuerschuld erlassen werden, so dass sie definitiv, wenn der Betrieb zehn Jahre weitergeführt wird, nichts zu bezahlen haben. Jetzt soll auf jeden Fall etwas versteuert wer-den, und das soll auch gleich bezahlt werden.Ich habe vorher versucht, es klar zu machen: Diese ominöse Million Euro Betriebsvermögen – schauen Sie doch einmal in eine Bilanz rein -, haben Sie mit einem Zwei- bis Drei-Mann-Betrieb, aber nicht mit einem normalen mittelständischen Betrieb in Baden-Württemberg.Dann wird gesagt, es soll eine aufkommensneutrale Regelung geben. Es handelt sich aber um aufkommensneutral in Deutschland. Das würde aber bedeuten, dass in Baden-Württemberg, wo wir hohe Immobilienpreise haben, eine gewaltige Mehreinnahme sein wird. Da könnte man sagen, das ist in Ordnung. Wenn es aber zum Tod von Betrieben und zum Verlust von Arbeitsplätzen führt, dass ist die Rechnung ganz schnell in die Hose gegangen. Herr Abgeordneter Prewo (SPD), wenn Sie etwas geerbt haben, wofür Sie nichts getan ha-ben, dann mag das in Ihrem Falle so gewesen sein. Ich kenne viele Familienbetriebe. Ich weiß, dass die allermeisten Familienbetriebe deswegen so heißen, weil alle Familienangehörigen mitarbeiten, weil Söhne und Töchter genau diesen Wert mitgeschaffen haben. Wir reden davon, dass Söhne und Töchter den Wert mit erarbeitet haben. Es ist auch eine Frage des Respekts vor dem Alter, dass man die Eltern so lange in ihrem Besitz belässt und sich nicht hineindrängt.Es hat mir überhaupt noch niemand erklärt, wie die genaue Regelung bei weichenden Erben sein soll. Der Ministerpräsident hat gestern die Familienstämme angesprochen. Aber dabei geht es nicht nur um Familienstämme. Nehmen Sie einen Betrieb mit seinem Sohn und einer Tochter. Die Tochter übernimmt das Unternehmen, kommt dann in die Steuerbegünstigung. Der Sohn macht etwas ganz anderes und zahlt die volle Steuer. Wie soll ein Unternehmer oder eine Unternehmerin künftig ein Testament gestalten, wenn es gerecht sein soll und wenn man nicht weiß, was innerhalb der nächsten 15 Jahre zurückgefordert wird. Diese Konstruktion, die im Moment erdacht ist, ist völlig kontraproduktiv und sie ist besonders schädlich für Baden-Württemberg und darf deshalb so nicht stattfinden. Die einfachste Lö-sung wäre, wenn wir das wenigstens ins Landesrecht bekämen und dann eine vernünftige Gestaltung machen könnten.

Studie deckt eklatante Wissenslücken bei Schülern auf – „Die Erinnerung an die DDR-Diktatur wach zu halten und einer Verklärung des Unrechtsregimes entgegenzuwirken“ fordern die Regierungsfraktionen von CDU und FDP in einer Großen Anfrage von der Landesregierung ein. „Das Wissen um die jüngere deutsche Geschichte wird aktuellen Studien zufolge an vielen Schulen in Deutschland leider nur unzureichend vermittelt“, begründet der Überlinger FDP-Abgeordnete Dr. Hans-Peter Wetzel die gemeinsame Initiative der Fraktionen. Nur wenn die Grundwerte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nachhaltig im Schulunterricht vermittelt würden, sei Deutschland gewappnet vor Demagogie von links und rechts.

„Mit der Anfrage greifen wir einen Beschluss der Kultusministerkonferenz auf, die die Schulen aufgefordert hatte, sich intensiver mit der Geschichte der DDR und der SED-Diktatur zu beschäftigen“, ergänzt der Fraktionsvorsitzende Dr. Ulrich Noll. Durch Projektwochen, Aus-stellungen und das Einrichten von Erinnerungsorten müsse auch die Erinnerung an die zweite Diktatur auf deutschem Boden im Bewusstsein der Menschen gehalten werden. Der Forschungsverbund SED-Staat an der Freien Universität Berlin deckte mit der Studie „Soziales Paradies oder Stasi-Staat?“ erschreckende Wissenslücken bei Schulabgängern fest. In erster Linie wurden Gymnasiasten gefragt. Viele Schüler glaubten, dass Willy Brandt und Konrad Adenauer DDR-Politiker waren, dass es unter Erich Honecker demokratische Wahlen gab und dass die Stasi ein harmloser Geheimdienst war. Die Mehrheit aller Schüler wusste nicht einmal, wer die Mauer gebaut hat – viele tippten auf die Bundesrepublik oder die Alliierten.

Wetzel: Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf Länder übertragen – In einer Aktuellen Debatte des Landtags über das Thema “Keine Erbschaftssteuerreform gegen die Familienbetriebe!” sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Wetzel(es gilt das gesprochene Wort):„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.11.2006 entschieden, dass unser Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verfassungswidrig ist.

Wer nun erwartet hat, dass die Bundesregierung rasch ein gültiges und verfassungskonformes Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz schaffen wird, wird stark enttäuscht. Und das obwohl bis spätestens zum Jahresende am 31.12.2008 das neue Gesetz erlassen sein muss. Denn andernfalls läuft das jetzige Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz aus und dann wären wir also frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer!Das wäre natürlich das Allerbeste für Deutschland.Der Gesetzesentwurf trägt das Datum 15.02.2008. Seitdem aber ist in der Bundesregierung auch in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuerreform Stillstand.Aber nach den Landtagswahlen in Bayern kann jetzt auch die CSU unbelastet die anstehenden Probleme lösen und bewei-sen, dass sie nach der Wahl das macht, was sie vor der Wahl versprochen hat, nämlich den vermurksten Gesetzesentwurf ablehnen.Die große Koalition kann insgesamt unter Beweis stellen, dass sie doch noch in der Lage ist, ein Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz zu erlassen, das den Anforderungen des Mittelstandes und der Familienunternehmen gerecht wird und insbesondere auch verfassungsgemäß ist.Aber dass es bald soweit kommt, daran zweifeln nicht nur die führenden Wirtschaftsverbände in Deutschland, sondern auch einige Verfassungsrechtler. Diese sind sich einig darüber, dass auch das Gesetz in der jetzigen Form die Prüfung unseres Bundesverfassungsgerichtes nicht bestehen würde. Sie vertreten u.a. die Auffassung, dass dem Bund Gesetzgebungskompetenz fehlt, weil das Steueraufkommen den Ländern zufließt. Demzufolge müssen auch die Länder selbst über das Gesetz bestimmen.Der CSU-Abgeordnete Peter Ramsauer nennt den jetzigen Gesetzesentwurf einen “Rohling”. Der Präsident des deutschen Industrie- und Handelskammertages, Ludwig Georg Braun, befürchtet, dass es zu massivem Arbeitsplatzabbau kommen wird, wenn die Reform wie geplant umgesetzt wird.Der jetzige Gesetzesentwurf verstößt außerdem nach Meinung namhafter Verfassungsrechtsexperten gegen: – den Gleichheitsgrundsatz, – den Schutz der Familie, – die Erbrechtsgarantie und auch- das Übermaß- und Willkürverbot.Besonders problematisch ist jedoch, dass der derzeitige Gesetzentwurf unsere baden-württembergischen Familienunternehmen besonders massiv benachteiligen würde und wir mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten rechnen müssten.Statt Familienunternehmen bei der Betriebsfortführung steuerlich zu entlasten, drohen jetzt zusätzliche Kosten und Ausgaben.Die jetzigen Reformpläne führen zu einer weiteren Benachteiligung des Mittelstandes und gefährden also bei schlechter Konjunkturlage zusätzliche Arbeitsplätze.Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Betriebsvermögen für die Steuerbemessung zukünftig mit dem Verkehrswert anzusetzen. Die geplante Vorschrift zur Ermittlung der Verkehrswerte ist unausgegoren und in höchstem Maße kompliziert, ein bürokra-tisches Monstrum. Es handelt sich um ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Sachverständige, Steuerberater, Wirt-schaftsprüfer und Rechtsanwälte.Es ist außerdem ein Zuzugsprogramm für Österreich und andere Länder, die ersatzlos auf die Erbschaftsteuer verzichtet haben u.a. Schweden, Kanada , Australien, Neuseeland.Nach Berechnung der Experten würde der jetzige Entwurf zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage um 300 – 400 % führen.Der dann so der ermittelte Wert soll zu 85 % steuerfrei bleiben.Dieses Steuerfreiheit wird aber nur dann gewährt, wenn der Betrieb:- 15 Jahre lang fortgeführt wirdund- die Lohnsumme in den 10 Jahren nach der Übertra-gung jeweils mindestens 70 % der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre beträgt.Wird der Betrieb nicht 15 Jahre fortgeführt, soll die Steuerbefreiung entfallen und rückwirkend die Nachbesteuerung in vollem Umfange erfolgen.Das ist die sogenannte Fallbeillösung!Diese Nachbesteuerungsregelungen sind realitätsfremd und stellen eine Einschränkung der unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten dar, die dem Reformziel glatt widersprechen!Denn sie nehmen den Familienunternehmen genau die wichti-gen Vorteile, der sie im Gegensatz zu anonymen Konzernen auszeichnet: ihre wirtschaftliche Flexibilität und ihre Gestaltungsfreiheit.Die Lohnsummenregelung führt ferner zu erheblichem bürokratischen Aufwand und zu einer Fehlsteuerung bei der Beschäftigung von Mitarbeitern. Unternehmen werden geradezu aufge-fordert, im Vorfeld einer Unternehmensübergabe ihren Per-sonalbestand zu reduzieren, zumindest aber nicht zu erhöhen.Durch die Neubewertung des Betriebsvermögens werden natürlich auch die stillen Reserven in die Bewertung einbezogen. Wenn es innerhalb der geplanten Behaltefrist zu einer freiwilligen oder erzwungenen Veräußerung kommt, kann dies nicht nur zu einer erheblichen Erbschaftssteuerbelastung führen, sondern, vielmehr auch zur Auflösung stiller Reserven. Dadurch kann zusätzlich Einkommenssteuer fällig werden.Baden-Württemberg ist geprägt durch starke Familienunternehmen und Familiengesellschaften sowie durch einen starken Mittelstand.95 % der Betriebe in Deutschland sind mittelständische Betriebe. 57 % der Beschäftigten sind im Mittelstand tätig.Die Erbschaftssteuer ist hingegen eine reine Mittelstandssteuer. Kein DAX-Konzern hat je einen Cent Erbschaftssteuer bezahlen müssen.Wenn ein Aktionär stirbt, wird die Erbschaftssteuer vom Erben kassiert. Die Steuer wird dort festgesetzt. Gegebenenfalls muss der Erbe Aktien am Aktienmarkt verkaufen.Dies ist anders beim Mittelstand: Das Vermögen ist in der Firma investiert. 90 % der Gewinne werden reinvestiert, um das Unternehmen für die Zukunft zu sichern.Wenn in einem solchen Fall Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlt werden muss, wird das Geld im Regelfalle aus dem Unternehmen heraus, aus dem laufenden Gewinn, entnommen. Daraus ergeben sich nicht nur negative Folgen für die Liquidität.Ein weiteres Problem tut sich auf:Das Geld für die Erbschaftsteuer fehlt für Forschung u. Entwicklung neuer Produkte. Gerade davon sind wir abhängig, wenn wir den Wettbewerb in der globalen Welt in der Zukunft bestehen wollen.Durch die Stundungsregelung wird auch das Rating eines Betriebs verschlechtert, es erhöhen sich die Kreditzinsen, d. h. der Betrieb wird auch hier im Vergleich zu den DAX-Unternehmen benachteiligt.Wenn der jetzige Gesetzentwurf Realität wird, muss man sich wirklich fragen, ob es die große Koalition mit dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen tatsächlich ernst meint.Die Bundesregierung sollte mit dem begonnenen Murks aufhören.Sie sollte entweder:- den jetzigen Gesetzentwurf einstampfen und den 31.12.2008 ohne ein neues Erbschafts- u. Schen-kungssteuergesetz vorbeigehen lassenoder- die Gesetzgebungskompetenz an die Länder abge-ben.Angesichts der Schwierigkeiten in der großen Koalition sich auf eine Neufassung des Erbschaftssteuerrechts zu einigen, sollte der Bund auf seine Gesetzgebungskompetenz verzichten. Es wäre dann in das Ermessen der Länder gestellt, ob sie überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe Erbschaftssteuer erheben wollen. Außerdem dürfte das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer nicht in den Länderfinanzausgleich einbezogen werden.Wir in Baden-Württemberg könnten dann selbst entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe wir eine Erbschaftssteuer erheben wollen.Ich fordere also, den Reformvorschlag im Bundesrat abzulehnen. Ferner fordere ich unseren Ministerpräsidenten auf, sich in der Föderalismusreform II dafür einzusetzen, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaft- und Schenkungssteuer auf die Länder übertragen wird. Das Gesetz könnte dann verfassungskonform erlassen werden. Außerdem wäre damit auch die Kompetenz der Bundes-länder erheblich gestärkt.Und der größte Vorteil:Baden-Württemberg könnte ein Erbschaft-und Schenkungssteuergesetz abschaffen oder wenigsten ein Gesetz erlassen, das die Sorgen und Nöte unserer Familienbetriebe ernst nimmt und ausreichend berücksichtigt.“