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Gendersternchen aus Verwaltungssprache zu verbannen genau richtig.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, unterstützt den Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl, die Landesverwaltung mit einer Verwaltungsvorschrift anzuweisen, sich ausschließlich an die Regeln der deutschen Rechtschreibung zu halten und im amtlichen Schriftverkehr die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinnern wie Doppelpunkte und Gendersternchen zu untersagen:

„Minister Strobl hat die volle Unterstützung der FDP-Landtagsfraktion, Sprachverstümmelungen mit Gendersternchen und Co. im amtlichen Schriftverkehr zu unterbinden. Diese Sonderschreibweisen sind schlicht nicht korrekt und entfalten eine diskriminierende Wirkung gegenüber Nichtmuttersprachlern, Legasthenikern und Menschen mit Handicaps. Dementsprechend sollte dieser Unfug in der Landesverwaltung unterbleiben. Damit kommt es für die Grünen zum Schwur, ob sie den sinnvollen Vorschlag ihres Koalitionspartners ebenfalls unterstützen. Geschlechtergerechtigkeit wird durch Haltung erzeugt, nicht durch den Versuch Geschlechter aus der Sprache zu verbannen.“

Korrekte Rechtschreibung in Landesverwaltung muss gewährleistet sein.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, unterstützt den Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion, die Landesverwaltung anzuweisen, sich ausschließlich an die Regeln der deutschen Rechtschreibung zu halten und im amtlichen Schriftverkehr die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinnern wie Doppelpunkte und Gendersternchen zu untersagen:

„Die CDU-Landtagsfraktion hat die volle Unterstützung der FDP-Landtagsfraktion, Sprachverstümmelungen mit Gendersternchen und Co. im amtlichen Schriftverkehr zu unterbinden. Diese Sonderschreibweisen sind schlicht nicht korrekt und entfalten eine diskriminierende Wirkung gegenüber Nichtmuttersprachlern, Legasthenikern und Menschen mit Handicaps. Damit kommt es für die Grünen zum Schwur, ob sie den sinnvollen Vorschlag ihres Koalitionspartners ebenfalls unterstützen. Geschlechtergerechtigkeit wird durch Haltung erzeugt, nicht durch den Versuch, Geschlechter aus der Sprache zu verbannen.“

Gesetzesänderung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz sind nur kleine Impulse.

In der Beratung der Gesetzesänderung des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das L-BGG enthält sinnvolle und wichtige Ergänzungen. Teilhabe ist ein Menschenrecht für alle und muss umfassend ermöglicht werden. So ist es selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen von einem zertifizierten Assistenzhund beim Zutritt öffentlicher Stellen begleitet werden. Dies gilt auch für die barrierefreie Gestaltung der Internet- und Intranetseiten sowie mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen. Es braucht allerdings bei der Überwachungsstelle der Deutschen Rentenversicherung für Ausnahmen noch exaktere Regelung. Unterstützung beim Thema Barrierefreiheit in Baden-Württemberg ist gut, aber es stellt sich schon die Frage, ob das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit im Sozialministerium richtig angesiedelt ist.

Viel mehr Impulse hätten wir uns bei den Änderungen zum Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz gewünscht. Minister Lucha vergibt hier einmal mehr die Chance, dieses Gesetz so zu modernisieren, dass wir in Baden-Württemberg insbesondere bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften und innovativen Wohnformen mehr Möglichkeiten eröffnen. Gerade die aktuelle Situation in der Pflege sorgt für einen enormen politischen Handlungsdruck, vor allem im Ordnungsrecht trägt das Land hier viel Verantwortung und bietet viele Möglichkeiten. Beispielsweise ist es nicht nachvollziehbar, weshalb eine ambulant betreute Wohnform nicht unter dem Dach einer stationären Einrichtung sein darf bzw. mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe verboten sind. Bereits seit 2018 haben wir in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst zu bündeln und so die Pflege von Bürokratie zu entlasten. Und bei der Erprobungsregelung hatten wir eine unkomplizierte Lösung vorgeschlagen.

Es ist sehr bedauerlich, dass es Minister Lucha unterlässt, mit einem modernen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz die aktuellen Herausforderungen aufzugreifen. Die vorliegenden Gesetzesänderungen ist leider nur ein ganz kleiner Schritt – ein viel zu kleiner Schritt für die Pflege in Baden-Württemberg.“

 

Fachkräftemangel und auch Menschen mit Behinderung wollen ihre Kompetenzen in das Arbeitsleben einbringen.


Zur neuen Kampagne des Wirtschaftsministeriums „THE CHÄNCE“ und dem begehbaren Eventturm dazu in der Stuttgarter Innenstadt sagt Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Der Fachkräftemangel in Deutschland und Baden-Württemberg spitzt sich mehr und mehr zu.  Unsere Landesregierung gibt Millionen von Euro dafür aus, Kampagnen mit fragwürdigen „Ä“s zu machen und doch blendet sie genau da mit ihrer neusten Idee Menschen mit Behinderungen einfach aus.

 

Seit Mittwoch steht der gelb leuchtende und begehbare Eventturm mit großen schwarzen Buchstaben in der Innenstadt von Stuttgart. Die Betonung liegt auf beGEHBAR, denn barrierefrei sieht anders aus. Das Wirtschaftsministerium will mit der Informations- und Werbekampagne für berufliche Weiterbildung zielgruppenübergreifend werben, doch auf die Idee, Menschen mit Behinderung bereits in die Planung solch einer Kampagne mit einzubeziehen, ist keiner gekommen.

 

Die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben müssen verbessert, der Arbeitsmarkt inklusiver und Zugänge zum Arbeitsleben und zu Weiterbildungsangeboten für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung barrierefreie werden. Eine Kampagne mit einer Wendeltreppe als einzige Aufstiegsmöglichkeit ist dabei einfach nur peinlich und in keiner Weise inklusiv.“

Rudi Fischer

Land misslingt fristgerecht finale Umsetzung des neuen Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes.

Zur Debatte um die Verabschiedung des Betreuungsgesetzes auf Landesebene, sagt Rudi Fischer, seniorenpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt in 11 Tagen in Kraft. Es ist dem Sozialministerium nach wie vor nicht gelungen, eine Einigung mit den Betreuungsvereinen und -behörden über die Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben zu finden, die mit der Gesetzesnovelle auf sie zukommen.

Minister Lucha hat die Umsetzung seit Verabschiedung im Bundestag vor eineinhalb Jahren komplett verschlafen und versteckt sich jetzt hinter Modellprojekten, die aber auch erst im kommenden Jahr starten.

Das ist nicht nur unglücklich und unprofessionell. Das ist ein Armutszeugnis politischen Handelns und eine verpasste Chance der Wertschätzung vieler ehrenamtlich tätiger Betreuender. So wird die Qualität der rechtlichen Betreuung nicht gestärkt, sondern geschwächt. So wird Ehrenamt nicht gestärkt, sondern geschwächt.“

Statt Systembruch Härtefallklausel für besonders belastete Beamte in der Beihilfe.

In der zweiten Debatte zur Einführung einer pauschalen Beihilfe sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Name pauschale Beihilfe führt in die Irre, es ist ein Arbeitgeberzuschuss zur GKV, der das Land unnötig Geld kostet, nach Prognosen bis 2030 rund 126 Mio. Euro jährlich. Dieses Geld könnte man im Land viel besser verwenden, etwa bei der Polizei, in der Bildung oder im Gesundheitssektor. Und für die Fälle, die einfach nicht in die PKV kommen bzw. sich das nicht leisten können, wäre eine Härtefallregelung ausreichend gewesen.

Man beschreitet hier den Weg in die Bürgerversicherung und damit in eine schlechtere Versorgung. Dies hat enorme Nachteile für medizinische Innovationen. Neue Medikamente brauchen viel länger, bis sie in der GKV verwendet werden können. Unser Versorgungssystem, in denen die Jüngeren für die Älteren mitaufkommen müssen, stoßen heute schon an ihre Grenzen. In unserer alternden Gesellschaft – mit immer mehr Rentnern und immer weniger Erwerbstätigen – wird sich dieses Problem weiter verschärfen.

Das Gesetz ist am Ende schlecht für das Land, für die Beamten und für die medizinische Versorgung. Einen Anreiz weg von der Privaten Krankenversicherung zu setzen ist schlicht nicht zukunftsgerecht und nur durch eine ideologische Sichtweise zu erklären. Besonders enttäuschend ist das Verhalten der CDU, die immer gegen diese Umstellung war. Wer die Herausforderungen des Gesundheitswesens ernst nimmt, der darf diesem Gesetz nicht zustimmen.“

Gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung ist nicht gegeben.


Das Sozialministerium eröffnet ein Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Dazu sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Barrierefreiheit und Inklusion sind kein Sozialgedöns, sondern muss Aufgabe aller Resorts der Landesregierung sein. Ob bei Standards für staatlichen Wohnbau, Barrierefreiheit bei Landesliegenschaften, digitaler Barrierefreiheit bei Websites der Landesbehörden oder der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung, Baden-Württemberg ist bei der Umsetzung von Barrierefreiheit wahrlich kein Musterschüler. Dass Minister Lucha den Tag der Menschen mit Behinderung nutzt, um das Landeszentrum für Barrierefreiheit zu eröffnen, ist ein Etikettenschwindel. Das Kompetenzzentrum wurde bereits im Mai 2021 eingerichtet. Es wird alle Hände zu tun haben, die eigene Landesregierung zu beraten, endlich für bessere Zugänge für Menschen mit Behinderung zu sorgen.“

 

Sozialministerium sollte Entscheidung über Maskenpflicht Trägern und Einrichtungen überlassen.


Zur Diskussion um die Aufhebung der Maskenpflicht in Alten-, Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Minister Lucha sollte die Entscheidung, in welchen Bereichen einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung die Maskenpflicht gilt, den Trägern der Einrichtungen überlassen. Die jetzige Regelung ist völlig praxisfremd. Statt hier endlich für mehr Freiheit und Eigenverantwortung zu sorgen, spielt Minister Lucha das übliche Schwarzer-Peter-Spiel zwischen Bund und Land und wartet auf Anordnung. Das trägt dazu bei, dass der verständliche Unmut in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen weiter steigt. Andere Bundesländer haben das bereits gelöst.“

Abstriche bei Wohnen und Kinderbetreuung auch nicht zulasten von Menschen mit Behinderung.


Zur Meldung, wonach es für die Behindertenbeauftragte der Landesregierung nicht infrage komme, in der Landes-Bauordnung bei der Barrierefreiheit in neuen Wohnungen Rückschritte zu machen, sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die grünen Krisenbewältigungsideen zum Abbau von Standards beim staatlichen Wohnungsbau oder der Kinderbetreuung beschränken die Schwächsten in der Gesellschaft. Abstriche bei staatlichen Auflagen im Wohnungsbau und der Kinderbetreuung dürfen nicht zulasten von Menschen mit Behinderung gemacht werden. Barrierefreiheit darf nicht Opfer des grün-schwarzen Rotstifts werden. Stattdessen sollte sich die Landesregierung mit der Verschlankung von Regularien und Vorschriften widmen. Dadurch könnten an vielen Stellen Kosten und Personalkapazitäten eingespart werden.“

 

Sozialministerium muss endlich Hausaufgaben bei Barrierefreiheit machen.


Die EU-Kommission leitete im Zusammenhang mit Regeln zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Das veranlasst Niko Reith, den sozialpolitischen Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, zu mahnenden Worten an die Adresse des zuständigen Landesministers:

 

„Minister Lucha muss jetzt beim Thema Barrierefreiheit als federführendes Ressort seine Hausaufgaben machen. Es geht nicht nur um die Übertragung von EU-Recht auf nationales Recht, sondern darum, Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft auch für Menschen mit Behinderung in unserem Land zu schaffen. Wenn ich mich im Land umschaue, ist das weder bei digitaler noch bei analoger Barrierefreiheit bisher umfassend gewährleistet – Baden-Württemberg ist bei der Umsetzung von Barrierefreiheit sicherlich kein Musterschüler.“

Coronapandemie ist keine Erklärung für jahrelange Versäumnisse der Landesregierung bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.


Zur Veröffentlichung eines Evaluationsberichtes des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Dem Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention – nämlich die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft durch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen – ist die Landesregierung bisher nur stiefmütterlich nachgekommen.

 

Baden-Württemberg wird immer mehr zu einem unattraktiven Ort für Menschen mit Behinderung. Die Bemühungen der Landesregierung sind ein Armutszeugnis. Sie hat bisher viel zu wenig getan, das zu ändern.

 

Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung lag im Jahr 2020 bei lächerlichen 4,24 % und ist damit im Vergleich zu den Vorjahren erneut abgesunken. Die Landesregierung wird daher erneut zu einer Ausgleichszahlung gezwungen – Steuergeld, das sich durch eine vernünftige Personalpolitik hätte vermeiden lassen können. Ähnlich drastisch haben öffentliche Aufträge an Behinderten- und Blindenwerkstätten abgenommen. Auch die gesetzlichen Vorgaben zur medialen Barrierefreiheit im Land sind nur unzureichend umgesetzt wurden, keine der zuletzt geprüften öffentlichen Websites der Landesregierung war barrierefrei gestaltet. Die Coronapandemie als Entschuldigung für all diese Versäumnisse der letzten Jahre zu nehmen, ähnelt einer Schallplatte mit Sprung.“

Endlich wirkliche Verbesserungen im praktischen Leben.


Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag Niko Reith:

 

„16 Jahre nach dem ersten Landes-Behindertengleichstellungsgesetz und 15 Jahre seit dem ‘Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UN vom 13. Dezember 2006 bleibt noch immer viel zu tun. Schauen wir einmal ganz praktisch in die Städte und Gemeinden im Land. Auch wenn am 1. Mai das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes 20 Jahre alt wird, so ist das dort verankerte Ziel der Barrierefreiheit im Öffentlichen Personenverkehr, wie ihn das Personenbeförderungsgesetz vorschreibt, noch immer nicht erreicht. Auch viele mediale Angebote sind noch nicht so gestaltet, dass sie umfassend barrierefrei sind. Eine wirklich gleichberechtigte Teilhabe ist nur durch umfassende Barrierefreiheit und die nötigen Assistenzleistungen möglich. Es gibt insbesondere im Bestand noch sehr viel zu tun. Ich freue mich deshalb, dass im neuen Koalitionsvertrag des Bundes nicht nur eine Überarbeitung der entsprechenden Gesetze vorgesehen ist, sondern es auch entsprechende Förderprogramme und eine Stärkung der Beratungsarbeit geben wird.“

Jürgen Keck

Gute Nachricht aus dem Ministerium.

Als „sehr erfreulich und wichtig“ bezeichnet der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck, die Antwort aus dem zuständigen Sozialministerium, das offene Fragen zum Impfen von Menschen mit Behinderung und besonderen Gesundheitsrisiken in der Impfreihenfolge klärt.

Keck hatte sich bereits in einem Schreiben von Ende Februar direkt an den Minister gewandt und nun aktuell eine diesbezügliche Antwort erhalten.

Danach teilt Minister Lucha mit, dass Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, geistiger Behinderung oder schweren psychiatrischen Erkrankungen und deren jeweilige Kontaktpersonen wieder Impftermine buchen können, sobald die Warteliste abgearbeitet sein wird. Dies soll schon ab kommendem Freitag der Fall sein. Voraussetzung ist ein Attest des behandelnden Arztes beziehungsweise der Ärztin. Positiv hob Keck die Möglichkeit der Impfgenehmigung für besonders atypische Fälle hervor. Hierfür sei eine Antragstellung beim Ministerium erforderlich.

Keck dazu: „Es ist wichtig und richtig, diese Personen zu berücksichtigen. Es freut mich, dass der Druck und die Bemühungen von den Personen selbst, ihrer Verbände und meine Bemühungen diese gute Lösung erreicht haben. Die weitere Freigabe von Astrazeneca hat den Schub ermöglicht. Ich hoffe sehr, dass bald ausreichende Mengen an Impfstoffen bereitstehen und endlich die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin impfen können. Gerade Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen dürfen nicht vergessen werden.“

Initiative zur Änderung des Wahlrechts wäre besser vom Parlament gekommen.


Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum inklusiven Wahlrecht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir freuen uns, dass unser Gesetzentwurf den entscheidenden Anstoß für die Landesregierung gab, selbst einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir hätten es aber begrüßt, wenn Änderungen des Wahlrechts in solch einem grundlegenden Punkt nicht von der Landesregierung kämen, sondern vom Parlament. Die Fraktionen von Grünen und CDU haben aber sämtliche Gesprächsangebote der Oppositionsfraktionen ausgeschlagen. Sobald uns der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir prüfen, worin sich dieser von unserem unterscheidet. Auf jeden Fall ist dies eine sehr gute Entwicklung für betreute Menschen im Land.“