Freie Demokraten Landtagsfraktion Baden-Württemberg
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Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen?

In Hamburg geht eine Schülerin vollverschleiert mit Niqab in die Berufsschule, die Schule untersagt ihr dies, die Schülerin klagt und bekommt vom Oberverwaltungsgericht Recht, denn: Es fehlt die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Der Fall in Hamburg hat eine Debatte über die Vollverschleierung im öffentlichen Raum ausgelöst – mal wieder.

Die CDU in Baden-Württemberg, diesmal in Person von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, fordert öffentlich, die Vollverschleierung an Schulen zu untersagen und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) möchte die Gesichtsverhüllung an Hochschulen verbieten. Die Landesvorsitzenden der baden-württembergischen Grünen sprechen dagegen von einer Scheindebatte.

Was aber steckt hinter der Diskussion um die Vollverschleierung in öffentlichen Bildungseinrichtungen?

Identitätsfeststellung ist unabdingbar für das Funktionieren des Rechtsstaats

In einigen Bereichen unserer Gesellschaft ist es für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbar, die Identität eines Handelnden festzustellen. Das gilt beispielsweise im Straßenverkehr oder vor Gericht. Für die richterliche Urteilsfindung ist die Identitätsfeststellung ebenso wie die Gesichtszüge der Aussagenden von entscheidender Bedeutung. Durch eine Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung wird die Wahrheitsfindung jedoch erheblich erschwert. Die Vollverschleierung wird so zum Problem des Rechtsstaates. Eine eindeutige Regelung, welche die Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal untersagt, ist dem Bundestag nach einer Bundesratsinitiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen zugeleitet, jedoch noch nicht beraten.

Demokratie lebt vom offenen Dialog

In den Bundesländern erstreckt sich die Diskussion um die Vollverschleierung vor allem auf die Bereiche, die in der Zuständigkeit der Gesetzgebung der Länder liegen, wie Schulen oder Universitäten. Wenn die Grünen diese Diskussion als Scheindebatte bezeichnen, irren sie. Denn: Die Frage nach der Vollverschleierung ist eine, die die Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft berührt. Wie möchten wir in unserer Gesellschaft an Schulen und Hochschulen miteinander kommunizieren? Welche Werte machen uns als Gesellschaft aus?

Für uns Liberale ist es ein wichtiges, anerkanntes Grundprinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass wir offen miteinander kommunizieren können. Demokratie lebt vom offenen Dialog. Miteinander von Angesicht zu Angesicht reden, diskutieren und streiten ist ein Kernmerkmal einer lebhaften Demokratie. Es ist ein Zeichen von Freiheit. Offene Kommunikation beinhaltet dabei sowohl die Sprache als auch die nonverbale Verständigung über Mimik oder Blickkontakt. Eine Vollverschleierung verhindert diese Art der Verständigung und schränkt dadurch die für die Bildung so wichtige offene Kommunikation in erheblichem Maße ein.

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Nico Weinmann

Weinmann: Offene Kommunikation zwischen allen Akteuren an den Hochschulen ist für den Lehrbetrieb unerlässlich

Dr. Timm Kern

Kern: Schule und Unterricht beruhen auf offener Kommunikation

Auch sind Burka und Niqab mehr als nur ein Stückchen Stoff. Sie nehmen der Frau ihr Gesicht und ihre Individualität. Die Frau wird zum Objekt. Dahinter steht ein Geschlechterbild, welches nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau und unseren liberalen Werten vereinbar ist und der Idee einer offenen Gesellschaft diametral entgegensteht. Grundsätze unseres Zusammenlebens dürfen nicht unterminiert werden. Wenn Wesensmerkmale unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats wie die offene Kommunikation an der Schule oder an Hochschulen nicht umgesetzt werden können, gefährdet dies das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats.

Gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit

Als FDP/DVP Fraktion haben wir uns bereits 2016 dafür eingesetzt, dass die offene Kommunikation in Schulen und an Hochschulen gewährleistet wird.

Für eine erfolgreiche Bildung in einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich Lehrer/in und Schülerin ins Gesicht sehen können. Daher müssen wir den Schulen und Hochschulen in dieser Frage Rechtssicherheit geben. Wenn Schulen ein Verbot der Gesichtsverschleierung aussprechen, dann muss gewährleistet sein, dass dies auch vor Gericht Bestand hat. Dafür brauchen wir in Baden-Württemberg umgehend eine gesetzliche Grundlage – der Fall in Hamburg hat dies nochmals bekräftigt. Mit etwa drei Jahren Verspätung scheint die grün-schwarze Landesregierung diese Notwendigkeit nun auch endlich erkannt zu haben. Auch wenn die Grünen-Landespartei in Baden-Württemberg immer noch nicht einsieht, dass es sich bei der Diskussion nicht um eine konstruierte Debatte handelt, so honorieren wir, dass zumindest die grüne Wissenschaftsministerin Bauer zur – wenn auch verspäteten – Einsicht gekommen ist. Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens stellen wir der Landesregierung gerne unseren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 und die Anhörungsergebnisse zur Verfügung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Rülke und Weinmann: Verbot der Gesichtsverschleierung für Beamte, an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen ist erforderlich

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Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete

Julia Goll

Stv. Fraktionsvorsitzende
Tel.: +49 711 2063-9220
Mail: julia.goll@fdp.landtag-bw.de
Themen:Europa und InternationalesPolizeiRecht, Verfassung und MigrationStrafvollzug

Dr. Timm Kern

Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9350
Mail: timm.kern@fdp.landtag-bw.de
Themen:HochschulfinanzierungSchule

Nico Weinmann

Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9380
Mail: nico.weinmann@fdp.landtag-bw.de
Themen:DatenschutzJustizKommunenMedienpolitikRecht, Verfassung und MigrationRettungsdienstVerfassungsschutz

Dennis Birnstock

Tel.: +49 711 2063-9210
Mail: dennis.birnstock@fdp.landtag-bw.de
Themen:Frühkindliche BildungHochschulen und ForschungSport

Stephen Brauer

Tel.: +49 711 2063-9300
Mail: stephen.brauer@fdp.landtag-bw.de
Themen:FinanzenKulturpolitik

Hans Dieter Scheerer

Tel.: +49 711 2063-9280
Mail: hansdieter.scheerer@fdp.landtag-bw.de
Themen:MigrationMobilitätRecht, Verfassung und Migration

Alena Trauschel

Tel.: +49 711 2063-9270
Mail: alena.trauschel@fdp.landtag-bw.de
Themen:Berufliche BildungEuropa und InternationalesEuropa und Internationales

Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022
Mail: sebastian.haag@fdp.landtag-bw.de
Themen:FinanzenGlücksspielHaushaltKommunenMedienpolitik

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Tel.: +49 711 2063-9023
Mail: benjamin.haak@fdp.landtag-bw.de
Themen:Hochschulen und ForschungHochschulfinanzierungKulturpolitik

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036
Mail: sven.jacobs@fdp.landtag-bw.de
Themen:DatenschutzJustizMigrationPolizeiRecht, Verfassung und MigrationRettungsdienstStrafvollzugVerfassungsschutz

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Jugend und Sport
Tel.: +49 711 2063-9030
Mail: Marc.Juric@fdp.landtag-bw.de
Themen:Berufliche BildungFrühkindliche BildungSchuleSport

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Überfüllte und verspätete Züge: Der ganz normale Wahnsinn grüner Verke...Unsere Praktikanten berichten: Erster Besuch im Bildungsausschuss
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Beispiel 1: Herabsetzung der Anzahl an Fahrradstellplätze, die zu schaffen sind
Beispiel 2: Das Bildungszeitgesetz könnte komplett abgeschafft werden. Alternativ könnte die Zahl an Freistellungstagen (aktuell 5 pro Jahr) reduziert werden, nur eine Förderung für berufliche Qualifizierungen berücksichtigt werden oder Arbeitnehmer verpflichtet werden, Bildungsurlaub durch eigene Urlaubstage zu ergänzen („Matchingpflicht“).

Beispiel 1: Pflicht zur Schaffung von wettergeschützten Fahrradstellplätzen; erhöht Platzbedarf und steigert damit Baukosten
Beispiel 2: Das Recht auf Bildungsurlaub, gerade auch für Qualifizierungsmaßnahmen fernab des Berufs (bspw. fürs Ehrenamt, für Demokratiebildung), verursacht bei den Unternehmen hohe Kosten, ohne dass diese einen Nutzen davon haben, sowie ermuntert dazu, Bildungsurlaub auch als freizeitorientierte Maßnahme zu nehmen.

Beispiel 1: Landesbauordnung, §37, Abs. 2
Beispiel 2: Bildungszeitgesetz insgesamt

Beispiel 1: Bauen, betroffen sind damit Bauherren, geregelt wird es durchs Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Beispiel 2: Recht auf Bildungszeit, betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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