Archiv für das Monat: November, 2022

Warum es einen Breitbandförderstopp NICHT gibt

Der Fördertopf des Bundes für die Gigabitförderung ist im Oktober 2022 überzeichnet worden. Daraufhin hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) angekündigt, keine weiteren Förderanträge der Kommunen mehr anzunehmen.

Bisher sind 3,1 Milliarden Euro an Fördermitteln bewilligt worden. Das ist so viel, wie nie zuvor.

Vor allem die CDU und die kommunalen Spitzenverbände werfen der FDP vor, einen Breitbandförderstopp verfügt zu haben. Das entspricht nicht den Tatsachen! 87% des Ausbaus von Gigabitinfrastrukturen erfolgen ohne staatliche Förderung. Lediglich 13% des Ausbaus erfolgt gefördert.

Der Ausbau geht also unvermindert weiter.

Aktuelle Entwicklung

Ab 2023 soll eine neue, bessere Förderrichtlinie gelten, die einen echten Glasfaserausbau zum Ziel hat und Fördermittel dort einsetzt, wo voraussichtlich kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfinden wird.

Die Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland über das sog. Graue-Flecken-Programm der Vorgängerregierung hat die Nachfrage beschleunigt. Durch die Anhebung der Aufgreifschwelle von 30 auf 100 Mbit/s sind zahlreiche Kommunen förderfähig geworden. Für 2022 Jahr hat die Bundesregierung Mittel in Höhe von 3 Mrd. Euro bereitgestellt. Es handelt sich um das größte Finanzvolumen, das bisher für diesen Zweck in den Bundeshaushalt eingestellt wurde (bisher durchschnittlich 1,6 Mrd. Euro/Jahr).

Die bereitgestellten Mittel waren bereits im Oktober des Jahres ausgeschöpft und deutlich durch eingegangene Anträge überzeichnet. Der Förderaufruf musste deshalb am 17. Oktober 2022 beendet werden. Das BMDV hat die Länder direkt darüber informiert und sich mit diesen ausgetauscht. Seitdem können keine Förderanträge für neue Projekte mehr eingereicht werden.

Zahlen Daten Fakten


12,8 Mrd. € (in den Jahren 2015 bis Ende 2022)

2015:    rd. 1,5 Mio. €

2016:    rd. 1,35 Mrd. €

2017:    rd. 2,24 Mrd. €

2018:    rd. 600 Mio. €

2019:    rd. 1,6 Mrd. €

2020:    rd. 2,4 Mrd. €

2021:    rd. 1,4 Mrd. €

2022:    rd. 3,1 Mrd. €

11,1 Mrd. €

11,1 Mrd. € sind tatsächlich haushaltstechnisch gebunden. Die Überzeichnung resultiert aus der Beantragung. Das bedeutet, dass das BMDV Anträge erreicht haben, die derzeit nicht beschieden sind, aber über das zur Verfügung stehende Haushaltsvolumen hinausgeht.

  • Tatsächliche Projekte in Umsetzung: 2.500
  • Damit zu realisierende Anschlüsse: 3,1 Mio.

3,1 Mrd. €

  • ein Drittel d. Fördermittel gingen nach Baden-Württemberg
  • bis heute bewilligtes Fördervolumen: rd. 1,5 Mrd. €
  • darüber hinaus beantragtes Fördervolumen: rd. 1,6 Mrd. €.

Ab 2023 können wieder Anträge im Rahmen des neuen Programms gestellt werden.


Wir haben immer wieder davor gewarnt, dass das Förderprogramm der Vorgängerregierung dazu führt, dass Förderungen nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Das führt zu einer  Überförderung des Markts. Darum hat die FDP im Bund in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass künftig u.a. eine Potentialanalyse als Grundlage für die Förderfähigkeit gesetzt wird. Das gewährleistet, dass Fördermittel nur dort eingesetzt werden, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikationsunternehmen wahrscheinlich ist.

Weiteres Vorgehen

Glasfaserausbau

Trotz der vorübergehenden Antragspause bei der Förderung geht der Glasfaserausbau in Deutschland unvermindert weiter. Er ist überwiegend eigenwirtschaftlich geprägt und schreitet mit großer Dynamik voran. Über 87 % der Glasfaseranschlüsse werden eigenwirtschaftlich errichtet. Bislang wurde nur jeder achte Glasfaseranschluss (13 %) mit staatlicher Förderung gebaut


Investitionen

Die Telekommunikationsunternehmen investieren jährlich rund 11 Mrd. Euro in den Breitbandausbau. Sie haben angekündigt, in den kommenden Jahren rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau zu investieren. Die Branche hat in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass Mitte 2021 mehr als 62 Prozent der Haushalte und Unternehmen gigabitfähig versorgt sind und sich der Anteil von mit Glasfaseranschlüssen versorgten Haushalten von 8 Prozent (Ende 2018) auf 16 Prozent (Mitte 2021) verdoppelt hat.


Förderung

Die Förderung unterstützt zielgerichtet dort, wo der eigenwirtschaftliche Ausbau stockt und nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Wie bei allen staatlichen Investitionen liegt der Grundsatz des sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes von Steuermitteln zu Grunde. Mehr Fördermittel führen nicht automatisch zu einem schnelleren Ausbau. Die Umsetzung der Förderprojekte erfolgt ebenfalls durch die Kapazitäten der Telekommunikationsunternehmen und der Bauwirtschaft, die dann für eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht mehr verfügbar sind. Die Gigabitförderung darf den eigenwirtschaftlichen Ausbau nur ergänzen und keinesfalls verdrängen. Eigenwirtschaftlicher Ausbau ist bis zu dreimal schneller als geförderter Breitbandausbau.

Es ist ein normaler Vorgang, dass Förderprogramme überzeichnet werden. Auch in Baden-Württemberg ist 2021 ein Fördertopf für den Breitbandausbau vor Ende der Förderung voll ausgeschöpft worden.

Neues Förderprogramm ab 2023

Die staatliche Förderung wird fortgesetzt. Im Haushalt wurden durch den Deutschen Bundestag für 2023 statt 3 Milliarden sogar 4 Milliarden zur Verfügung gestellt. Das ist dann das 2,5-fache der Förderung der Vorgängerregierung. Das BMDV geht vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers davon aus, dass das Fördervolumen in 2023 auf dem Niveau von 2022 gehalten werden kann. Die neue Förderung wird unter Wegfall der aktuellen Aufgreifschwelle (100 Mbit/s) erfolgen, d.h. noch mehr Gebiete werden förderfähig. Bereits mit den Ländern im Rahmen der Gigabitstrategie ist vereinbart, dass die zukünftige Förderung sinnvoll gesteuert und für die Gebiete priorisiert werden muss, in denen der größte Förderbedarf besteht. Neue Förderanträge müssen auf einem Markterkundungsverfahrensverfahren basieren, das auf Grundlage der Potenzialanalyse eingeleitet wurde. Die Potenzialanalyse wird derzeit erstellt und soll Ende 2022/Anfang 2023 vorliegen. Sie legt dar:

  • wo der eigenwirtschaftliche Ausbau voranschreiten wird,
  • wo der Nachholbedarf und das Förderbedürfnis am größten ist und
  • wo die zur Verfügung stehenden Fördermittel hingelenkt werden müssen

Darauf aufbauend wird ein Förderkonzept erarbeitet und mit Ländern und Branche erörtert werden.

Mythos der CDU: „BW ist bei Gigabitanschlüssen vorne mit dabei“

Die CDU in Baden-Württemberg und allen voran Innenminister Strobl betreiben einen Etikettenschwindel bei der Bewertung des Zustands des „schnellen Internets“. Nachdem zunächst ausgiebig 96 % „schnelles Internet“ gefeiert wurden, was Bandbreiten von lediglich >50 Mbit/s bedeutet, wurde die Kommunikation geändert. Jetzt brüstet sich Strobl mit „60% gigabitfähigen Anschlüssen“. Die Zahl kommt von den TV-Kabelnetzen der Vodafone Deutschland, die teilweise ertüchtigt wurden, um maximal 1 Gbit/s im Download zu ermöglichen. In der Realität gelingt dies in der Regel nicht. Außerdem liegt die Upload-Geschwindigkeit bei maximal 30 Mbit/s. Hierfür wurde kein Cent an Fördermitteln aufgewendet! Echter zukunftsfähiger Gigabitausbau gelingt nur mit Glasfaseranschlüssen (FTTB/H), die beliebige Bandbreiten in Up- und Download ermöglichen.

Und was bedeutet das für Baden-Württemberg?

Baden-Württemberg steht auf dem letzten Platz der Flächenländer beim Ausbau von Glasfaseranschlüssen! Das Land ist zwar Spitzenreiter beim Beantragen von Fördermitteln, ist bei der Glasfaserabdeckung mit 12% jedoch weit abgeschlagen. Sogar Bayern liegt mit 18%, trotz ähnlicher Topografie, weiter vorne. Der Rückstand beim Breitbandausbau im Land liegt also nicht am Geld, sondern an den schlechten Rahmenbedingungen. Andere Länder zeigen ein stärkeres Engagement, um auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu unterstützen.

Bundesweit liegt Baden-Württemberg auf dem vorletzten Platz bei der Glasfaserabdeckung von Haushalten. Wir finden, das wird unserem wichtigen Standort als Wirtschaftsregion nicht gerecht. Eine flächendeckende Abdeckung mit gigabitfähigen Netzen bedeutet für uns Glasfaser bis in jedes Gebäude, also Glasfasernetze mit buchbaren FTTB/H-Verfügbarkeit von > 1 Gbit/s. Das muss das Ziel für unser Land sein.

Was braucht es dazu?


  • Pakt für digitale Infrastruktur

    Kommunen, Landesregierung und Netzbetreiber müssen stärker an einem Strang ziehen und und bestehende Hürden beseitigen. Andere Bundesländer haben dafür einen Pakt für digitale Infrastruktur mit klaren Zielen unterzeichnet.

  • Genehmigungsverfahren

    Die Genehmigungsverfahren für den Breitbandausbau müssen digitalisiert, vereinfacht, standardisiert, harmonisiert und beschleunigt werden. Andere Bundesländer sind hier schon weiter und übernehmen beispielsweise das digitale „Breitband-Portal“ aus Hessen und Rheinland-Pfalz, das die Beantragung und den Genehmigungsprozess beim Breitbandausbaus erheblich vereinfacht und beschleunigt.

  • Alternative Verlegeverfahren

    Alternative Verlegeverfahren, insbesondere in geringer Verlegetiefe, müssen einfacher möglich sein, denn gerade in topografisch schwierigen Gebieten beschleunigen sie den Breitbandausbau.

  • Steuerliche Förderungs- oder Gutscheinmodelle

    Konzepte für steuerliche Förderungs- oder Gutscheinmodelle (z.B. Voucherlösungen oder Prämien für den Umstieg von Kupferleitungen auf Glasfaser) implementieren, um die Nachfrage nach Glasfaser-Hausanschlüssen anzukurbeln und den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu fördern, und zwar auch dort, wo bereits Glasfaser bis zum Bordstein (FTTC) verlegt wurde und lediglich die letzte Meile zum vollwertigen Glasfaser-Anschluss (FTTB/H) fehlt.

Bei Wirtschaft, Verwaltung, Verkehr, Bildung und Mobilität ist die Digitalisierung ein Booster für mehr Fortschritt und Klimaschutz, gleichzeitig aber auch für neue Chancen. Digitalisierung ist dabei kein Selbstzweck. Für uns bieten digitale Lösungen die Chance, das Leben der Menschen einfacher und besser zu machen. Dafür braucht es jetzt ein entschlosseneres Vorgehen beim Ausbau digitaler Infrastruktur – und zwar im stärkeren Verbund zwischen Land, Kommunen und Netzbetreibern! Dafür setzen wir uns als Landtagsfraktion ein!

Abgeordnete


Mitarbeiter

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel

Der stationäre Einzelhandel hat durch den Corona-Lockdown besonders gelitten. Es drohen verödete Innenstädte, eine fehlende Nahversorgung sowie massenweise Geschäftsaufgaben mit enormen Arbeitsplatzverlusten. Der Einstieg in eine Abwärtsspirale ist möglich.


Wir brauchen ein kraftvolle Unterstützung des Einzelhandels: Für den stationären, oft inhabergeführten Fachhändler muss es eine zielgerichtete Förderung bei der Digitalisierung und der Stärkung von hybriden Einkaufsformaten geben. Innenstädte müssen durch eine gemischte Nutzung gestärkt werden. Dazu gehört die Durchführung von Veranstaltungen und eine gezielte Ansiedlung von Gastronomie, von Bildungseinrichtungen und Verwaltung. Um Leerstände und Brachflächen zu vermeiden, müssen neue Konzepte wie Pop-Up-Shops, Kurzzeitvermietungen und Co-Working-Spaces etabliert werden.


Attraktive Innenstädte leben von interessanten Geschäften,

vielfältiger Gastronomie und anziehungsstarken Freizeitorten.



Das komplette Interview des Handelsverbandes BW mit unserem einzelhandelspolitischen Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert können Sie hier lesen.


Weiterlesen


Rede von Erik Schweickert am 10.11.2022: Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel

Ihre Anliegen. Mit uns in den Landtag.

Top Talk

Diskussionsabend über unsere Ideen für attraktive Innenstädte


Innenstadtoffensive

Vor Ort unterwegs in 14 Städten in Baden-Württemberg


Web Talks

Liberaler Online-Talk


Politik und Handel im Dialog


Unsere Positionen

Oppositionsarbeit

Plenardebatten


Rede von Erik Schweickert am 03.02.2022:

Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe


Rede von Erik Schweickert am 06.10.2021:

Innenstadtsterben


Anträge


  • (Zwischen-)Stand und Perspektiven der Förderprogramme für Innenstadt und Einzelhandel Antrag lesen
  • Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel V Erreichbarkeit von Dorf- und Stadtzentren. Antrag lesen
  • Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel IV Quartiersdurchmischung sowie Bau- und Planungsrecht. Antrag lesen
  • Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel III: Versandhandel und Stadtlogistik. Antrag lesen
  • Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel II: Einzelhandels- und Stadtentwicklung. Antrag lesen
  • Zukunft von Einzelhandel und Innenstädten I: Digitalisierung von Handel und Innenstädten! Antrag lesen
  • Mittelstandsförderungsgesetz und Masterplan Mittelstand BW! Antrag lesen

Pressemitteilungen


Forum im Landtag

Energie- und Klimapolitik auf dem Prüfstand

Krieg, Krise und Klimawandel: Viele Menschen blicken mit Sorge in die Zukunft. Hohe Energiepreise machen das Leben teurer. Fassaden bleiben unbeleuchtet, Innenräume kalt. Betriebe fürchten um ihre Existenz. Wirtschaft und Gesellschaft sind an der Belastungsgrenze.


Der Diskussionsabend am 15.11.2022 war Ansporn und Auftrag zugleich: Ansporn, unsere parlamentarische Arbeit im Landtag mit allem Nachdruck fortzuführen. Auftrag, vorurteilsfrei für Versorgungssicherheit einzutreten und die vor uns liegende Transformation technologieoffen zu begleiten.


Denn der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns in eine bis dahin nicht vorstellbare Energiekrise gestürzt und das mitten in der Klimakrise. Wir dürfen den Kopf jetzt aber nicht in den Sand stecken. Was wir brauchen, ist eine neue Energiewende. Wir dürfen uns nicht länger aufgrund von Ideologien einer bestimmten Technik verwehren, sondern brauchen einen Technologieschub.

Klimaforum im Relive



Genau solch einen wissenschaftsbasierten, transparenten, gesellschaftspolitischen Dialog brauchen wir in Sachen Klima- und Energiefragen. Trotz der verschiedenen Positionen waren wir uns in einem Ziel einig: Die Klimaziele von Paris sind verbindlich. Um sie zu erreichen, müssen wir global denken und lokal handeln.



Daniel Karrais MdL, Sprecher für Klimaschutz

Wir bedanken uns bei den Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und den über 170 Gästen für einen offenen und kontroversen Diskussionsabend.


  • Prof. Dr. André Thess

    Professor für Energiespeicherung Universität Stuttgart

  • Prof. Dr. Frank Schilling

    Dekan Fakultät Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften Karlsruher Institut für Technologie (KIT) & Leiter Landesforschungszentrum Geothermie

  • Markus Wörz

    Leiter der Stabsstelle Energiepolitik bei der Thüga AG

  • Dr. Rainer Ortmann

    Vice President Energiepolitik bei der Robert Bosch GmbH

  • Verena Neuhausen (Moderation)

    SWR

Wie der Austausch mit Wirtschaft, Forschung und kommunaler Energieversorgung deutlich gemacht hat, müssen effektive Entlastungsmaßnahmen bei der Ausweitung des zur Verfügung stehenden Angebots ansetzen. Bei unserer parlamentarischen Arbeit werden wir Freie Demokraten die Impulse des gestrigen Klimaforums umfassend berücksichtigen und uns weiterhin für Versorgungssicherheit, Freiheit und Fortschritt im Land einsetzen.


Die Menschen in Baden-Württemberg sind aus eigener Motivation heraus ambitioniert, ihren Beitrag zur Energiewende und für das Klima zu leisten. Wie sie dies konkret umsetzen, diese Entscheidung müssen wir ihnen überlassen. Wir müssen Energie- und Klimapolitik von den Bürgern her denken und nicht von oben herab.


Mehrere Hände umschließen eine kleine Pflanze

Positionspapier zur


Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel

Die Innenstädte und all ihre Akteure – der Einzelhandel und die Gastronomie, Kultureinrichtungen und Dienstleistungen, Handwerk und Kommunalverwaltungen – befinden sich in einer Krise. Onlinehandel und Digitalisierung, Strukturveränderungen in den Städten sowie Corona-Pandemie und explodierende Energiepreise stellen viele Innenstadtakteure vor existenzielle Herausforderungen.

Wir haben daher eine Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ gestartet.

Wir wollten herausfinden, wo die Probleme genau liegen und welche politischen Maßnahmen notwendig sind. Dazu haben wir Innenstadtakteure in Städten in ganz Baden-Württemberg besucht, mit Experten gesprochen und runde Tische veranstaltet sowie parlamentarische Berichtsanträge gestellt. Die Erkenntnisse der 12-monatigen Aktion sind in diesem Positionspapier zusammengefasst.

Wir möchten damit einen Weg für erfolgreiche Innenstädte der Zukunft aufzeigen und die notwendigen politischen Maßnahmen klar benennen. Diese sind jetzt umzusetzen, damit wir auch morgen noch lebenswerte Innenstädte haben.

Wir haben zehn Handlungsbereiche identifiziert, in denen Aktivitäten und Maßnahmen notwendig sind.

Hierbei handelt es sich um weitläufige Aktionsfelder, auf denen unterschiedliche politische Akteure auf Bundes- oder Landesebene, Kommunen oder auch einzelne Innenstadtakteure aktiv werden können.

  • Wandel der Innenstädte aktiv gestalten

  • Multifunktionale Zentren entwickeln

  • Innenstadt-Aufenthaltsqualitäten schaffen

  • Veranstaltungen unterstützen

  • Image der Städte entwickeln

  • Wettbewerbsgleichheit sicherstellen

  • Verkaufsoffene Sonntage begrenzt aber rechtssicher ermöglichen

  • Vorkaufsrechte für Gemeinden ergänzen

  • Planbarkeit und Verlässlichkeit schaffen

  • Kommunen vor Ort befähigen

In einem zweiten Schritt haben wir dann konkret untersucht, welche politischen Maßnahmen auf Landesebene – entweder durch exekutives Handeln durch die Landesregierung oder legislatives Handeln durch den Landtag – erfolgversprechend sind. Das wollen wir umsetzen, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen:

  • Landeskampagne „Komm in die Innenstadt!“ starten

    Wir wollen eine Landeskampagne „Komm in die Innenstadt!“ starten! Darin müssen der Ministerpräsident und die Landesregierung, aber auch alle 154 Landtagsabgeordneten aktiv für die Innenstädte und den Einzelhandel werben.

  • Innenstadtzukunft als Multi-Stakeholder-Aufgabe begreifen

    Wir begreifen die Zukunft der Innenstädte als echte Multi-Stakeholder-Aufgabe! Dazu wollen wir alle relevanten Akteure vernetzen und in den Austausch bringen, um übergreifend Probleme zu lösen und die Zukunft der Innenstädte zu gestalten. Dazu möchten wir ebenso einen Beauftragten für die Innenstädte ernennen.

  • Regionale Diskussionsräume „Meine Stadt der Zukunft“ schaffen

    Wir wollen regionale Diskussions- und Konzeptentwicklungsformate zum Thema „Meine Stadt der Zukunft“ etablieren. Dies kann durch Innenstadtberater geschehen, allerdings sind daneben weitere Akteure vorstellbar, welche auch förderfähig sein sollen.

  • Unterstützung für die Innenstädte ausweiten

    Wir wollen das Volumen der Förderprogramme für die Innenstädte und den Einzelhandel signifikant ausweiten. Andere Bundesländer zeigen, was hier möglich ist. Wir haben in den Haushaltsberatungen 2021 auch bewiesen, dass dies insgesamt aufkommensneutral möglich ist, und wollen dies auch zukünftig fortführen.

  • Innenstädte und Einzelhändler bei der Digitalisierung niedrigschwellig fördern

    Wir wollen die Förderprogramme für die Digitalisierung an den tatsächlichen Bedarfen der Innenstadtakteure ausrichten – unbürokratisch, praxisorientiert und alltagsnah. Ziel der Förderpolitik in Baden-Württemberg muss es sein, die große Masse der Innenstadtakteure zu erreichen und insbesondere denen ein Angebot zu machen, die Aufholbedarf haben.

  • Problemlose Erreichbarkeit der Innenstädte sicherstellen

    Wir wollen eine problemlose Erreichbarkeit der Innenstädte sicherstellen und eine echte Gleichberechtigung für alle Mobilitätsformen realisieren! Daher müssen verkehrspolitische Maßnahmen individuell vor Ort und nicht durch landesweite Vorgaben entschieden werden.

  • Umfassenden Stadtentwicklungskataster aufsetzen

    Wir wollen die Erfassung und Zusammenführung aller für die Stadtentwicklung relevanten Daten und Darstellung in einem digitalen, voll-integrierten Stadtentwicklungskataster umsetzen!

  • Regionale Online-Marktplätze als Marketinginstrumente fördern

    Wir wollen die Unterstützung der regionalen Online-Marktplätze fortführen und ausweiten! Diese haben sich als Instrument bewährt. Eine gezielte Begleitung und Förderung durch das Land ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor.

  • Business Improvement Districts sinnvoll ausgestalten oder abschaffen

    Wir wollen das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative evaluieren und anschließend eine umfassende Novelle oder die Abschaffung davon umsetzen!

  • Verfügbarkeit von Fach- und Arbeitskräften sicherstellen

    Wir wollen eine umfassende Arbeits- und Fachkräftestrategie aufstellen! Eckpunkte davon müssen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sowie eine umfassende und frühzeitige Berufsorientierung und Nachwuchswerbung sein!

Das Ergebnis der Schwerpunktaktion ist positiv und negativ zugleich. Auf der einen Seite haben wir den Ideenreichtum, die Kompetenz und die Zukunftsorientierung der Innenstädte und ihrer Akteure hautnah erfahren. Der stationäre Einzelhandel, Dienstleistungen in den Stadtzentren oder auch innerstädtische Kultur haben zweifelsohne auch im digitalen Post-Pandemie-Zeitalter klare Zukunftsaussichten. Dafür sind aber Anpassungen und Änderungen notwendig.

Die Innenstadt, wie sie einmal war, wird so in Zukunft nicht bleiben. Wandel und Veränderung müssen aktiv betrieben und begleitet werden – nicht zuletzt durch die Landesregierung. Hier sehen wir erhebliche Defizite und Nachholbedarf. Dies macht uns skeptisch, weil hier viel zu wenig passiert.

Wandel ist nötig, aber auch möglich. Es gibt viel zu tun, Zeit es endlich anzupacken.



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