Dennis Birnstock
Sprecher für Frühkindliche Bildung, Forschung, Jugend und Sport
Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Nürtingen
Geboren und aufgewachsen bin ich in Filderstadt, mitten im Wahlkreis, wo ich auch heute noch gemeinsam mit meiner Frau und meiner Tochter lebe. Zwischen 2014 und 2024 habe ich mich in meiner Heimat im Gemeinderat für pragmatische Politik mit liberalem Kompass engagiert. Am 14. März 2021 haben mir die Menschen im Wahlkreis Nürtingen Ihr Vertrauen geschenkt, sie im Landtag von Baden-Württemberg vertreten zu dürfen. Hier setze ich mich für eine nachvollziehbare und freiheitliche Politik ein, die optimistisch in die Zukunft blickt und den Menschen vor Ort vertraut. Meinen Wahlkreis und das Land will ich durch Bildung, Innovation und gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft voranbringen.
Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Ihr Dennis Birnstock
Ausschüsse
- Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport
- Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Petitionsausschuss
Wahlkreisbüro
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72622 Nürtingen
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Persönliche Angaben
Geboren am 7. Februar 1991 in Filderstadt; neuapostolisch, verheiratet, ein Kind.
Ausbildung, Berufslaufbahn, berufliche Funktionen
Weilerhau Grundschule in Filderstadt.
Elisabeth-Selbert-Gymnasium (damals: Eduard-Spranger-Gymnasium) in Filderstadt.
2009 bis 2010 Grundwehrdienst bei der Luftwaffe.
2011 bis 2015 Bachelor-Studium der Biotechnologie an der Hochschule Esslingen.
2015 bis 2018 Master-Studium der Technischen Biologie an der Universität Stuttgart.
2018 bis 2020 Forschungsmitarbeiter bei TETEC AG in Reutlingen.
2020 bis 2021 Associate Scientist bei Auregen Biotherapeutics GmbH in Reutlingen (ruhend)
Politische Funktionen
Seit 2013 Mitglied der Freien Demokratischen Partei.
Seit 2019 stellvertretender Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes Filderstadt.
Seit 14. April 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg.
Seit 2023 Kreisvorsitzender der FDP Esslingen.
Sonstige Funktionen und Mitgliedschaften
Angaben nach Teil I der Offenlegungsregeln
Forschungsmitarbeiter als Associate Scientist bei Auregen Biotherapeutics GmbH (Biotechnologie) – ruhend.
Stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Filderwasserversorgung.
Stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Körsch.
Technische Vorbehalte und ökologische Scheuklappen wären beträchtlicher Malus für das Hochtechnologieland Baden-Württemberg
Zur Vorstellung des hochschulpolitischen Forderungspapiers der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) und des Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Die Forderungen der Unternehmen im Land sind absolut nachvollziehbar und zukunftsweisend – gerade mit Blick auf den Strukturwandel unseres Wirtschaftsstandortes. Das Papier sollte ein Weckruf sein für die grün-schwarzen Koalitionäre, die in ihrem schriftlich fixierten Sondierungspapier wenig Hoffnung für eine wirtschaftsfreundliche Hochschulpolitik gemacht haben, wo auf ‚klimaschonende Innovationen‘ fokussiert wird. Technische Vorbehalte und ökologische Scheuklappen wären jedoch ein beträchtlicher Malus für den Innovationsdrang im Hochtechnologieland Baden-Württemberg. Die künftige grün-schwarze Landesregierung wäre gut beraten, die artikulierten Interessen der Unternehmen zu berücksichtigen, um eine wirtschaftsnahe Forschung mit Zukunftsprofil zu ermöglichen. Schließlich kann man den Hochschulen nicht einen stetig wachsenden Aufgabenkanon verordnen, ohne diesen auch solide finanziell zu untermauern und autonomiefreundliche Handlungsspielräume zu schaffen. So sollte beispielsweise als Beitrag der Hochschulen zum Klimaschutz eine landesseitige Sanierungsoffensive im Gebäudebestand beitragen und nicht eine Abgabe auf dienstliche Flugreisen von Wissenschaftlern, die schlimmstenfalls innovationsfeindlich ist. Eine verstärkte, breitenwirksame Forschungsförderung sollte Anreize und eine Task Force Bürokratieabbau dringend ersehnte Freiräume schaffen, anstatt die überkommenen Vorbehalte gegen disruptive Technologien zu kultivieren. Und wenn schließlich die Hochschulen nur noch hehren Zielen dienen müssten, käme die exzellente Lehre und Forschung mittelfristig zu kurz, die unseren technologischen Vorsprung sichert.“
Inkonsistente Politik der Wissenschaftsministerin, die erst Tierversuche in der Lehre faktisch verbietet, um diesen Fehler dann mit Millionen an Steuermitteln zu kaschieren
Zur Meldung des Wissenschaftsministeriums, dass zur Verbesserung des Tierschutzes in Forschung und Lehre ein landesweites Netzwerk gegründet und vom Ministerium finanziell unterstützt wird, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Politische Fehlentscheidungen mit Steuermitteln zu kaschieren scheint auch in Zeiten angespannter Haushalte ein bewährtes Prinzip, zumindest bei der Wissenschaftsministerin. Erst stoßt Ministerin Bauer die biomedizinischen Fakultäten ins kalte Wasser und macht Tierversuche in der Lehre praktisch unmöglich, um dann einen wärmenden Geldregen niedergehen zu lassen, der die entstandene Not der Forscher lindern soll. Das zeigt doch die Inkonsistenz der Politik der grünen Wissenschaftsministerin. Entsprechend der grünen Doktrin verteufelt sie Tierversuche, verkennt dabei aber deren Bedeutung für den Wissenschaftsstandort. Denn ohne Tierversuche wäre auch der Erfolg bei der Impfstoffentwicklung nicht möglich gewesen. Im Koalitionsvertrag hatte Grün-Schwarz noch eingesehen, dass der Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg derzeit noch auf Tierversuche angewiesen ist. Diese authentische Erkenntnis musste aber grüner Ideologie weichen, obwohl die Hochschulen und Forschungseinrichtungen längst zu Recht an alternativen Lehrmethoden arbeiten und bereits das 3 R-Prinzip praktizieren, wonach Tierversuche möglichst vermieden, die Zahl der Versuchstiere reduziert und deren Leiden vermindert wird.“
Auch weiterhin wird Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen.
Anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:
„Frei nach Willy Brandt könnte man zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Vertiefung der Fusion des Karlsruher Instituts für Technologie sagen: `Hoffentlich wächst nun zusammen, was seit 2009 zusammengehört´. Das lange Ringen mit dem Bund um die Finanzierung und Mitspracherechte mündet nun zwar in einem Kompromiss, löst aber gleichwohl einige Probleme der Vergangenheit. Die Vereinheitlichungen beim Personalrecht oder den Finanzflüssen gehören ohne Zweifel zur weiteren Fusion. Denn noch immer waren die zwei Welten längst nicht vereint, aus denen die frühere Universität Karlsruhe und die Forschungszentrum Karlsruhe GmbH zum KIT zusammenwachsen sollen. Es gab bis zuletzt unterschiedliche Regelungen bei den Reisekosten oder der Bezahlung des Personals, die nun mit der einheitlichen Anwendung von Landesrecht gelöst werden.
Allerdings bleibt auch viel Bürokratie bestehen, solange die Buchführung weiterhin zwischen dem universitären und dem Forschungsteil unterscheiden muss, um die korrekte Mittelverwendung zu belegen. Die Engführung bei den Finanzen bedingt zudem, dass viel Potential nicht gehoben werden kann, das eigentlich in der besonderen Nähe von Großforschungseinrichtung und Universität besteht.
Die ausbleibende Beteiligung des Bundes an der Lehre ist verfassungsrechtlich sicherlich konsistent, sorgt aber für praktische Probleme. Schon bisher war es kompliziert, wenn Forscher lehren wollten, die aus Mitteln des Bundes bezahlt werden. Idealerweise sollten die Arbeitsanteile der exzellenten Spezialisten wie mit einem Schieberegler auf Forschung und Lehre aufgeteilt werden können. Die zukünftig notwendigen Ausgleichsmaßnahmen lassen aber vermuten, dass auch weiterhin viel Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen wird.“
Das neue Hochschulrecht – eine Novelle unter dem Eindruck von Corona
Nach fast zehn Jahren grüner Führung im Wissenschaftsministerium des Landes brachte die Landesregierung mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung von Vorschriften des Landeshochschulgesetzes (Viertes Hochschuländerungsgesetz – 4 HRÄG) am 20.10.2020 ein buntes Sammelsurium hochschulrechtlicher Änderungen in den Landtag ein. Am Mittwoch, den 25.11.2020, befasste sich der Wissenschaftsausschuss des Landtags mit dem Entwurf in einer turbulenten Sitzung. Der folgende Blogbeitrag widmet sich den Streitpunkten des Gesetzesentwurfs, einzelnen bedenkenswerten Regelungen des Entwurfs sowie den Positionen der FDP/DVP-Fraktion.
Man kann wohl sagen, dass der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf mit einem bunten Strauß Blumen vergleichbar ist. Jede Blume steht hierbei für eines der unter Wissenschaftsministerin Theresia Bauer angesammelten Probleme, die scheinbar noch eilig vor Ende der Legislaturperiode im März 2021 gelöst werden müssen. Anders als bei den Änderungen im Hochschulrecht im Juni 2020 handelt es sich bei den aktuellen Vorschlägen der Landesregierung nicht nur um punktuelle Änderungen. Vielmehr werden durch die Novelle weite Teile des Hochschulgesetzes, sowie darüber hinausreichende Regelungen abgeändert, ergänzt oder neubegründet – und zwar mit beträchtlichen Auswirkungen auf Forschung und Lehre. Zugegebenermaßen enthält der bunte Blumenstrauß an Anpassungen einige schöne Blüten, also erstrebenswerte Regelungen oder zumindest Ansätze. Zu nennen ist beispielsweise die von uns seit Jahren geforderte Einführung der optionalen Bauherreneigenschaft der Hochschulen, welche es den Hochschulen in der Zukunft erleichtern wird, Bauvorhaben zu realisieren. Bekanntlicherweise kann ein an sich schöner Strauß Blumen jedoch durch einzelne oder in diesem Fall sogar mehrere verwelkte Blüten sein schönes äußerliches Erscheinungsbild verlieren.
Ein Indiz für die hohe Zahl welker Blüten war bereits die Menge der Änderungsanträge der Regierungsfraktionen am eigenen Gesetzentwurf. Für die FDP/DVP-Fraktion ergaben sich in der Folge nicht nur aufgrund des Gesetzesentwurfes, sondern auch aufgrund der von der Regierungsfraktion gestellten Anträge viele Fragen und das Erfordernis, mit vier Änderungsanträge sowie einem Entschließungsantrag Nachbesserungen vorzunehmen.
Neue Regeln zum Tierschutz – mehr Fluch als Segen für die Hochschullehre
Eine verwelkte Blüte stellt definitiv die Erweiterung des Aufgabenkanons der Hochschulen um den Aspekt des Tierschutzes und die Einführung des neuen § 30a LHG dar. Mit dieser Regelung wird es den Hochschulen im Ergebnis verwehrt, Tiere an den Hochschulen für Lehrzwecke – und somit zumindest mittelbar auch für Forschungszwecke – zu verwenden. Die von der Landesregierung vorgesehene Regelung stellt aus unserer Sicht nicht nur einen erheblichen und unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Freiheit der Forschung und Lehre dar, sondern wird sich zukünftig auch negativ auf die Qualität der baden-württembergischen Hochschulausbildung und deren nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit auswirken. Dass die Bedenken der Liberalen hierzu nicht unbegründet sind, ergibt sich aus der zahlreichen Kritik am Entwurf in der Expertenanhörung.
So stellt sich nicht nur die Universität Hohenheim, sondern auch die Landesrektorenkonferenz, sowie die Studiendekane der Biologischen Fachbereiche an den Universitäten ausdrücklich und fundiert gegen den Entwurf. Konsens der Experten ist, dass für die Studierenden direktes Anschauungsmaterial unerlässlich ist, um in der Zukunft Forschungen anstellen zu können, die wiederum dem Tierwohl dienen. Auf lange Sicht schadet der Entwurf daher vielmehr dem Tierwohl, als diesem geholfen wird. Nicht zu vernachlässigen ist, dass die Verwendung von Tieren durch Hochschulen bereits heute weitgehenden Regularien unterliegt. Vor allem wird an den Hochschulen im Land bereits heute das 3R-Prinzip praktiziert. Demnach werden längst Tierversuche durch Alternativen ersetzt (replace), die Zahl der Versuchstiere begrenzt (reduce) und die Belastung der Tiere auf ein unerlässliches Maß verringert (refine).
Ein weiterer Malus des aktuellen Vorstoßes der Landesregierung: den Hochschulen werden für die Umstellung auf „Alternative Lehrmaterialien“ keinerlei finanzielle Mittel bereitgestellt. Gewollt ist demnach eine kurzfristige Nachhaltigkeit zum Nulltarif, was für uns insbesondere während den andauernden Belastungen auch der Hochschulhaushalte durch die Covid-19-Pandemie eine Farce darstellt. Hinsichtlich der Regelungen zum Tierwohl werden mittlerweile selbst innerhalb der Regierungsfraktionen kritische Stimmen laut. Längst war in den Medien zu lesen, dass die CDU die Neufassungen zum Tierschutz ebenfalls für zu weitgehend ansieht. Man hat dort wohl endlich die Risiken für den Hochschulstandort erkannt, will aber ganz offensichtlich an dieser Stelle den Koalitionsfrieden auf der Zielgeraden nicht noch riskieren. Wir haben mit einem zielgerichteten Änderungsantrag versucht, diese Gesetzesänderung zu verhindern (Änderungsantrag Drucksache 16/9310 zum Gesetzesentwurf Drucksache 16/9090).
Für die FDP-DVP Fraktion war klar und alternativlos:
Aus dem Gesetz zur offenen Kommunikation wird das Verschleierungsverbot
Mit dem neugefassten § 9 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes plant die Landesregierung, den Hochschulen die Möglichkeit an die Hand zu geben, eine Verhüllung des Gesichtes zu untersagen. Die Liberalen habe sich zu dieser Thematik in ihrem Gesetzesentwurf (Drucksache 16/896) aus dem Oktober 2016 bereits umfassend positioniert und ein umfangreicheres Verschleierungsverbot an den Hochschulen gefordert. Der aktuelle Vorstoß der Landesregierung fällt in die Kategorie „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Insbesondere schafft er keine klaren Regelungen und stattet die Hochschulen so beispielsweise mit der Möglichkeit aus, eine Verhüllung des Gesichtes „zur Erreichung des Ziels einer konkreten Lehrveranstaltung“ zu verbieten. Welche Situationen hiervon genau erfasst sein sollen bleibt unklar. Im Übrigen sind weitere Regelungen zum Verbot von Gesichtsverhüllungen von den Hochschulen durch Satzung zu regeln. Im Ergebnis wird den Hochschulen also der schwarze Peter zugeschoben, selbst die Regelungen zu treffen und mögliche juristische Zwistigkeiten zu verantworten. Die Landesregierung entzieht sich der Verantwortung, verwendet unbestimmte Rechtsbegriffe und überlässt den Hochschulen die Regelungen im Einzelfall. Dabei sollte klar sein, dass ein Verbot der Verschleierung nicht nur auf Gesetzes- sondern auch auf Einzelfallebene (entschieden durch die Hochschulen) unverhältnismäßig sein kann. Die Hochschulen werden daher wohl eher Zurückhaltung walten lassen.
Die Liberalen fordern daher:
Die Einführung von Online- Sitzungen von Hochschulgremien und Online-Prüfungen für die Studierenden, nicht nur während der Corona-Pandemie
Die Digitalisierung ist, genau wie die rechtssichere Gewährleistung von Online-Sitzungen und Online-Prüfungen, eine Herzensangelegenheit der Liberalen. Jedoch sind die Vorgehensweisen, durch die die vorliegenden Regelungen des § 10a (Online Sitzungen) und § 32a (Online-Prüfungen) in das Landeshochschulgesetz eingefügt werden sollen, sehr fragwürdig.
Im Juni dieses Jahres wurde eilig eine LHG-Novelle durch das Parlament gebracht, die die Handlungsfähigkeit der Hochschulgremien in Corona Zeiten sichern sollte. Regelungen zu Online-Sitzungen sollten von den Hochschulen in Form von Satzungen ausgefüllt werden. Bereits damals haben wir gerügt, dass hierdurch den Hochschulen abermals der schwarze Peter zugeschoben wird. Dies gilt insbesondere bei einen solch sensiblen Aspekt wie dem rechtssicheren Umgang mit Online-Sitzungen. Wenige Monate später ist nun auch die Landesregierung klüger und schafft einen Maßstab durch § 10a LHG mit konkrete Vorgaben. Wir hätten eine (weniger eingriffsintensive) Handreichung für die Hochschulen dieser Regelung ganz klar vorgezogen. Fragwürdig ist auch, wieso der sehr ausführliche und detailreiche Entwurf des § 10a LHG erst als Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nicht mal 24 Stunden vor der beschlussfassenden Sitzung eingeführt wurde. Damit wurde aus der Politik des Gehörtwerdens eine Politik der Überrumpelung und die neue Regelung nicht zuletzt auch der Expertise der Verbände vorsätzlich entzogen.
Hinsichtlich der Einführung der Online-Prüfungen in § 32a LHG gilt Entsprechendes. Bereits in dem Antrag „Rechtssichere Durchführung von Prüfungen aufgrund der Corona Pandemie“ (Drucksache 16/8050) haben wir die Probleme herausgearbeitet und auch hier kritisiert, dass die Hochschulen bei der Durchführung der neuen und notwendigen Prüfungsform sich selbst überlassen und damit vom Landesgesetzgeber im Stich gelassen werden. Auch durch diese Neuregelungen wird anstelle einer weniger eingriffsintensiven Handreichung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung eilig das Hochschulrecht fortgeschrieben. Die Hochschulen, die ihre Regelungen für Online-Prüfungen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie bereits fortgeschrieben hatten, müssen nun erneut nachbessern, weil sich nun Kollisionen mit der neuen Fassung des höherrangigen LHG ergeben können. Diese Probleme waren vorhersehbar und hätte bereits im Voraus gelöst werden müssen.
Die kritische Stimme des Landesdatenschutzbeauftragten
Zur Qualitätssicherung sollen an den Hochschulen nun auch „äußere Studienverlaufsdaten“ erhoben und verarbeitet werden. Erfasst sein sollen hiervon unter anderem die Daten ehemaliger Bewerber, die sich nicht an der betroffenen Hochschule eingeschrieben haben. Nicht nur nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten, sondern auch nach dem Verständnis der Liberalen, sind die angepeilten Regelungen mit den gesetzlich geltenden Regelungen der DSGVO nicht vereinbar. Zunächst ist zu kritisieren, dass sich die Regelung erneut lediglich mit unbestimmten Rechtsbegriffen begnügt. Was „äußere Studienverlaufsdaten“ genau sein sollen, bleibt hierbei unklar. Ferner sind die betroffenen Daten nach der Beziehung der Hochschule grundsätzlich zu löschen. Die Erhebung der Daten der Betroffenen wird von der Landesregierung als „akzeptiert“ hingenommen, sofern die betroffene Person nicht widerspricht. Eine solche Widerspruchslösung entspricht nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO. Vielmehr bedarf es eigentlich einer datenschutzrechtlichen Einwilligung der Betroffenen
Daher fordert die FDP-DVP Fraktion:
Die wirkliche Verbesserung der Rolle und des Status der Lehrbeauftragten steht weiterhin aus
In der Vergangenheit waren Lehrbeauftragte hochschulrechtlich der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter zugeordnet. Der Gesetzesentwurf ordnet sie nun der Gruppe der „akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ zu. Grundsätzlich ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, wenn man die Interessenlagen im Blick hat. Es bleiben aber Zweifel, ob dies zu einer Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten – insbesondere an Musik- und Kunsthochschulen – führen wird. In Form eines Entschließungsantrags haben wir uns daher für die Stärkung der Rechte der Lehrbeauftragten eingesetzt, die schließlich einen beträchtlichen Teil der Lehre übernehmen und auch in der Corona-Krise besonders gefordert waren.
Fazit
Aufgrund der doch beachtlichen Risiken, welche die aktuelle LHG-Novelle für die Hochschulen mit sich bringt, konnten die Liberalen dem Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht zustimmen. Neben teils schwerwiegenden Eingriffen in die Freiheit von Forschung und Lehre (bspw. Tierwohl) würden die Hochschulen Konstellationen mit erheblicher Rechtsunsicherheit (bspw. Datenschutz, Online-Sitzungen und Online-Prüfungen) ausgesetzt werden. Solche Konsequenzen, die sich nachteilig auf die Qualität der baden-württembergischen Hochschulausbildung auswirken, können wir insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie nicht hinnehmen. Die Hochschulen sind durch die aktuelle Situation bereits hinreichend belastet und sollten nicht noch weiteren Restriktionen ausgesetzt werden, die ihnen mehr schaden als dienen.
Beim Tierwohl geht bei den Grünen Ideologie vor Vernunft und die CDU gibt zähneknirschend den Diener.
Zur heutigen Diskussion im Wissenschaftsausschuss des Landtags zu den geplanten Änderungen im Hochschulrecht, wie etwa den Tierversuchen, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Aus dem bunten Strauß an Neuregelungen für die Hochschulen im Land welken immer mehr Blüten. Der Koalitionsstreit um die Vorgaben zum Tierschutz schwelt weiter, verbunden mit einer erheblichen Gefahr für den Lehr- und Forschungsstandort Baden-Württemberg. Hier geht offensichtlich Ideologie vor Vernunft bei den Grünen und die CDU gibt zähneknirschend den Diener.
Die zahlreichen kurzfristigen Änderungen im Gesetzesentwurf zur Änderung des Hochschulrechts hätte man in einer Expertenanhörung im Wissenschaftsausschuss im Detail erörtern sollen. Dies wäre dem Anspruch der Landesregierung, eine Politik des Gehörtwerdens zu praktizieren, vielleicht gerecht geworden. Aber erlebt haben wir eine Politik der Überrumpelung und die Ablehnung meines Antrags, den betroffenen Hochschulen nochmal Gehör zu schenken im Rahmen einer Anhörung. Diese wäre ohne Verzögerungen in der Gesetzesgenese möglich gewesen, wenn der Ausschuss in einer Sondersitzung getagt und beraten hätte. Daran zeigt die grün-schwarze Landesregierung aber keinerlei Interesse, vermutlich wegen der Widersprüchlichkeit und Inkonsistenz im eigenen Verhalten. Eilig wurden nun Regelungen entworfen, wie etwa Prüfungen und Gremiensitzungen auch online stattfinden könnten. Diesen Fragestellungen hatten meine Fraktion und ich bereits vor Monaten zahlreiche Parlamentarische Initiativen gewidmet, etwa hinsichtlich der Rechtssicherheit. Anstelle der von uns präferierten Handreichung für die Hochschulen wird nun eine gesetzliche Regelung für Online-Prüfungen und Online-Sitzungen der Gremien geschaffen und damit ein möglicherweise überschießender Eingriff in die Hochschulautonomie vorgenommen.“
Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung
In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.
„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke. Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte “Wellenbrecher-Lockdown” erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.
“Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.”
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“
Unsere Forderungen
Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.
Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.
Effektiver Gesundheitsschutz
Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür
Kinder, Schule, Hochschule und Sport
Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.
Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.
Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen. Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.
Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.
Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei
Digitalisierung
Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und
Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur
Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.
Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.
Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.
Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.
Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.
Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.
Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und
Drucksache 16 / 9365 – Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion
Abgeordnete
Jochen Haußmann
Mitarbeiter
Benjamin Haak
Isabell Hegyi
Sven Jacobs
Thilo Weber
Sarah Wehinger
– Eine Agenda für den Aufbruch –
Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.
In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.
Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren. Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.
I. Wirtschaft
Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.
Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:
II. Bildung
Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.
Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.
Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:
III. Finanzen
Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.
Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:
IV. Verkehr und Planungsrecht
Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.
Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:
V. Digitalisierung
Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.
Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:
VI. Wissenschaft und Forschung
Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.
Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:
VII. Familie und Gleichstellung
Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.
Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:
VIII. Bauen und Wohnen
Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.
Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:
IX. Landwirtschaft
Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.
Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:
X. Kultur
Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.
Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:
Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020
Baden-Württembergs Zukunftschance liegt in der Wasserstofftechnologie.
Zur Diskussion über die vom Bundesrechnungshof beanstandeten Fehler bei der Vergabe der Batterieforschungsfabrik durch die Bundesforschungsministerin im vergangenen Sommer sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Jammern über die vergossene Milch bringt bekanntlich nichts. Statt jetzt mit großem Aufwand über die offensichtlich fehlerhafte Entscheidung zu klagen und gar Zeit und Mittel in nutzloses Nachkarten zu verschwenden, sollte die Landesregierung hier eine Chance erkennen. Baden-Württembergs Zukunft liegt nicht in der batteriegetriebenen Mobilität mit Verdrängung des Verbrennungsmotors, sondern in der Förderung und Entwicklung der Wasserstofftechnologie als Antriebsart. Hier zum weltweiten Spitzenstandort zu werden, ist ein Ziel, das den Aufwand lohnt.“
Verordnung muss klarstellen, welche digitalen Lösungen zur Verfügung stehen.
Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Die heute verabschiedeten Anpassungen des Hochschulrechts sind geboten, greifen aber zu kurz. Der Corona-Pandemie geschuldet, dienen die Neuregelungen vor allem der Handlungsfähigkeit von Hochschulgremien und dem Nachteilsausgleich für Studierende und Forschende. Die Gesetzesnovelle hat das Parlament in Rekordzeit binnen einer Woche passiert, was auch geboten war. Denn die Hochschulen haben in einem Kraftakt bereits im März und April digitale Angebote geschaffen, um dieses Sommersemester nicht zu einem verlorenen Semester werden zu lassen. Auch wir wollen nicht in Kauf nehmen, dass es zu Verzögerungen im Studienverlauf praktisch aller Studierenden im Land kommt. Für uns gilt es vielmehr, Nachteile auszugleichen oder zumindest abzumildern, die infolge der Corona-Pandemie entstanden sind, und eine Situation zu schaffen, die das Studieren und die Ablegung von Prüfungen in der schwierigen Phase der Kontaktbeschränkungen ermöglicht. Dieses Ziel verfehlt die heutige Novelle jedoch.
Die eiligen Nachbesserungen der Regierungsfraktionen am Gesetzesentwurf sind vielmehr ein Eingeständnis, dass die ursprüngliche Vorlage aus dem Wissenschaftsministerium vollkommen unzulänglich war. Wir haben uns den Änderungsvorschlägen nicht verschlossen, da sie sinnvolle Anpassungen der Regelstudienzeit und bei den befristeten Anstellungsverhältnissen in der Forschung vorsehen. Es fehlen im Gesetz aber Regelungen zur termin- und rechtssicheren Durchführung von Hochschulwahlen und digitalen Prüfungen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurden dazu bereits im April schlüssige Klarstellungen getroffen. Wir erwarten von Ministerin Bauer, dass sie zumindest auf dem Verordnungsweg klarstellt, welches Instrumentarium digitaler Lösungen den Hochschulen zur Verfügung steht.
Außerdem werden wir im Rahmen des Nachtragshaushaltes möglichst zeitnah darüber zu diskutieren haben, wie wir den Hochschulen einen finanziellen Ausgleich für die Digitalisierungsanstrengungen beibringen können. Denn die Hochschulen sind hier ebenso in Vorleistung gegangen, wie etwa die Lehrbeauftragten, die mit der Umstellung auf digitale Lehrformate einen erheblichen Mehraufwand hatten, den es auszugleichen gilt.“
Rechts- und terminsichere Prüfungen nötig, damit kein verlorenes Semester entsteht.
In der heutigen Debatte im Landtag zur Änderung des Landeshochschulgesetzes sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Die Herausforderungen des Infektionsschutzes an den Hochschulen gebieten es, die Handlungsfähigkeit der beschlussfassenden Gremien sicherzustellen und auch die eigentlich semestergebundenen Prüfungsleistungen mit verlängerten Fristen zu ermöglichen. Denn die Hochschulen arbeiten auf Hochtouren daran, dieses Sommersemester zu keinem verlorenen Semester für die Studierenden werden zu lassen, und benötigen die Flexibilisierungen des Hochschulrechts.
Dieses Engagement der Hochschulen findet im Hause von Wissenschaftsministerin Bauer leider kaum Widerhall. Um das Semester nicht verloren geben zu müssen, brauchen die Studierenden nämlich vor allem die rechts- und terminsichere Möglichkeit, ihre Prüfungen abzulegen. Die aktuelle Corona-Verordnung macht aber deutlich, dass Präsenzprüfungen nur im Ausnahmefall stattfinden sollen. Es ist ein Trauerspiel, dass beispielsweise die Medizinstudierenden noch immer nicht wissen, unter welchen Bedingungen sie ihr Examen ablegen können. Die pauschale Absage von Prüfungen ist eben keine Option, wenn man keine Verzögerungen im Studienverlauf praktisch aller Studierenden im Land in Kauf nehmen will.
Die digitalen Alternativen zu Präsenzprüfungen stecken aber noch immer in den Kinderschuhen und werden nur zögerlich angeboten, da viele Fragen der Chancengleichheit, der Betrugssicherheit und der technischen Voraussetzungen offenbleiben. Wissenschaftsministerin Bauer wäre gut beraten gewesen, den Hochschulen ein klar definiertes Instrumentarium anhand zu geben, um Prüfungen während der Corona-Krise
rechtssicher ausgestalten zu können. Mit ihrem Verweis auf die örtlichen Prüfungsbehörden schiebt sie den Hochschulen aber den schwarzen Peter zu. Es soll also jede Hochschule das Rad bei den Prüfungen neu erfinden, bekommt dazu vom Ministerium aber kein geeignetes Werkzeug. Wenn dabei kein Feuersteinmobil, sondern ein Porsche herauskommt, dann ist das nicht das Verdienst der Wissenschaftsministerin, sondern des Engagements der jeweiligen Hochschule.“
Steigerung der Attraktivität des Ärzteberufs ist die Kernfrage, nicht Pflichtquote.
Zum Kompromiss der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg zur Verbesserung der „Landarztquote“ und der Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen mit dem Profil „Landärztliche Hausarztmedizin“ für Medizinstudenten, die nach dem bisherigen Verfahren keinen Medizinstudienplatz bekommen haben, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher Stephen Brauer:
„In diesem Bereich wird mit den von der CDU durchgesetzten Verpflichtungsquoten niemand glücklich werden. Nicht die angehenden Medizinerinnen und Mediziner, bei denen zu befürchten ist, dass sie als ‚Ärzte zweiter Klasse‘ angesehen werden, nicht die Menschen im ländlichen Raum, die auf die innere Motivation ihrer Ärztinnen und Ärzte angewiesen sind und nicht diejenigen, die auf eine Steigerung der Attraktivität des Ärzteberufes beispielsweise bei der Vereinbarung von Familie und Beruf schon lange drängen.
Nebenwirkungen werden unter anderem Abgrenzungsprobleme sein, was in Baden-Württemberg überhaupt der Ländliche Raum ist. Mit diesem Vorgehen drückt sich die Landesregierung vor der eigentlichen Lösung des Problems, nämlich die Aufwertung des Ärzteberufes und des Medizinstudiums. Gleichzeitig ist es doch vermessen, jungen Menschen bei Ausbildungsbeginn eine Lebensplanung für zehn Jahre abzuverlangen. Landarztstipendien, wie sie beispielsweise in Schwäbisch Hall vergeben werden, zeigen: Anreiz statt Quote ist der bessere Weg. “
Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen zeigen den richtigen Weg auf.
Die Reform des Landeshochschulgesetzes in Sachsen-Anhalt nimmt hochschulpolitischen Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, zum Anlass, um auf eine fällige Änderung in Baden-Württemberg hinzuweisen:
„Mit der Zuerkennung des Promotionsrechts für forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften honoriert nun auch Sachsen-Anhalt neben Hessen und Nordrhein-Westfalen die starke Leistung und Bedeutung der HAW im Bereich Forschung und Entwicklung.
In Sachsen-Anhalt besteht mit der Reform des Landeshochschulgesetzes vom 7. Mai 2020 die Möglichkeit zur Promotion in forschungsstarken Fachrichtungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Die Anknüpfung der Forschungsstärke am Modell BW-CAR aus Baden-Württemberg (Überregionales Netzwerk für forschungsstarke Professorinnen und Professoren der HAW) in Hessen und NRW und die wichtige und richtige Entscheidung in Sachsen-Anhalt kann das hiesige Wissenschaftsministerium nicht ignorieren. Wissenschaftsministerin Bauer muss endlich ihren Widerstand gegen dieses Promotionsrecht aufgeben und die Experimentierklausel unseres Hochschulrechts mit Leben füllen. Das eigenständige Promotionsrecht für unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften wäre die überfällige Anerkennung der gleichwertigen Ausbildung dort und würde die Fachkräfte von morgen sichern.“
Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen?
In Hamburg geht eine Schülerin vollverschleiert mit Niqab in die Berufsschule, die Schule untersagt ihr dies, die Schülerin klagt und bekommt vom Oberverwaltungsgericht Recht, denn: Es fehlt die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Der Fall in Hamburg hat eine Debatte über die Vollverschleierung im öffentlichen Raum ausgelöst – mal wieder.
Die CDU in Baden-Württemberg, diesmal in Person von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, fordert öffentlich, die Vollverschleierung an Schulen zu untersagen und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) möchte die Gesichtsverhüllung an Hochschulen verbieten. Die Landesvorsitzenden der baden-württembergischen Grünen sprechen dagegen von einer Scheindebatte.
Was aber steckt hinter der Diskussion um die Vollverschleierung in öffentlichen Bildungseinrichtungen?
Identitätsfeststellung ist unabdingbar für das Funktionieren des Rechtsstaats
In einigen Bereichen unserer Gesellschaft ist es für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbar, die Identität eines Handelnden festzustellen. Das gilt beispielsweise im Straßenverkehr oder vor Gericht. Für die richterliche Urteilsfindung ist die Identitätsfeststellung ebenso wie die Gesichtszüge der Aussagenden von entscheidender Bedeutung. Durch eine Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung wird die Wahrheitsfindung jedoch erheblich erschwert. Die Vollverschleierung wird so zum Problem des Rechtsstaates. Eine eindeutige Regelung, welche die Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal untersagt, ist dem Bundestag nach einer Bundesratsinitiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen zugeleitet, jedoch noch nicht beraten.
Demokratie lebt vom offenen Dialog
In den Bundesländern erstreckt sich die Diskussion um die Vollverschleierung vor allem auf die Bereiche, die in der Zuständigkeit der Gesetzgebung der Länder liegen, wie Schulen oder Universitäten. Wenn die Grünen diese Diskussion als Scheindebatte bezeichnen, irren sie. Denn: Die Frage nach der Vollverschleierung ist eine, die die Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft berührt. Wie möchten wir in unserer Gesellschaft an Schulen und Hochschulen miteinander kommunizieren? Welche Werte machen uns als Gesellschaft aus? Für uns Liberale ist es ein wichtiges, anerkanntes Grundprinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass wir offen miteinander kommunizieren können. Demokratie lebt vom offenen Dialog. Miteinander von Angesicht zu Angesicht reden, diskutieren und streiten ist ein Kernmerkmal einer lebhaften Demokratie. Es ist ein Zeichen von Freiheit. Offene Kommunikation beinhaltet dabei sowohl die Sprache als auch die nonverbale Verständigung über Mimik oder Blickkontakt. Eine Vollverschleierung verhindert diese Art der Verständigung und schränkt dadurch die für die Bildung so wichtige offene Kommunikation in erheblichem Maße ein.
Auch sind Burka und Niqab mehr als nur ein Stückchen Stoff. Sie nehmen der Frau ihr Gesicht und ihre Individualität. Die Frau wird zum Objekt. Dahinter steht ein Geschlechterbild, welches nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau und unseren liberalen Werten vereinbar ist und der Idee einer offenen Gesellschaft diametral entgegensteht. Grundsätze unseres Zusammenlebens dürfen nicht unterminiert werden. Wenn Wesensmerkmale unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats wie die offene Kommunikation an der Schule oder an Hochschulen nicht umgesetzt werden können, gefährdet dies das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats.
Gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit
Als FDP/DVP Fraktion haben wir uns bereits 2016 dafür eingesetzt, dass die offene Kommunikation in Schulen und an Hochschulen gewährleistet wird.
Für eine erfolgreiche Bildung in einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich Lehrer/in und Schülerin ins Gesicht sehen können. Daher müssen wir den Schulen und Hochschulen in dieser Frage Rechtssicherheit geben. Wenn Schulen ein Verbot der Gesichtsverschleierung aussprechen, dann muss gewährleistet sein, dass dies auch vor Gericht Bestand hat. Dafür brauchen wir in Baden-Württemberg umgehend eine gesetzliche Grundlage – der Fall in Hamburg hat dies nochmals bekräftigt. Mit etwa drei Jahren Verspätung scheint die grün-schwarze Landesregierung diese Notwendigkeit nun auch endlich erkannt zu haben. Auch wenn die Grünen-Landespartei in Baden-Württemberg immer noch nicht einsieht, dass es sich bei der Diskussion nicht um eine konstruierte Debatte handelt, so honorieren wir, dass zumindest die grüne Wissenschaftsministerin Bauer zur – wenn auch verspäteten – Einsicht gekommen ist. Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens stellen wir der Landesregierung gerne unseren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 und die Anhörungsergebnisse zur Verfügung.
Unsere Ansprechpartner:
Abgeordnete
Mitarbeiter
Sebastian Haag
Benjamin Haak
Sven Jacobs
Sarah Wehinger
Zu der Meldung, das die grüne Landtagsfraktion die Innovationsförderung an einer zentralen Stelle in de Landesregierung ansiedeln will, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Die Innovationspolitik zu stärken ist sinnvoll. Allerdings sollte man sinnvollerweise dort ansetzen, wo das Thema in der ministerialen Struktur hingehört. Eine weitere Aufblähung des Staatsministeriums unter dem Deckmantel eines Querschnittsthemas jedenfalls wird der Sache nicht gerecht. Innovation ist Sache der Wissenschaft und der Wirtschaft- nicht der politischen Lenkung in der Villa Reitzenstein.“
Zur Meldung, wonach das Verkehrsministerium eine Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines Pilotvorhabens mit der Zementindustrie zur Verwendung des dort anfallenden CO₂ zur Herstellung klimaneutraler synthetischer Kraftstoffe unterstütze, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:
„Ich begrüße es sehr, dass das Land mit einer Machbarkeitsstudie untersuchen möchte, wie das in der Zementindustrie anfallende CO₂ für die Herstellung klimaneutraler synthetischer Kraftstoffe genutzt werden kann. Dies zeigt deutlich, dass auch die Grünen erkannt haben, dass der batterieelektrische Antrieb nicht die Antwort auf alle Fragen der Mobilität sein kann. Dass der Flughafen Stuttgart beteiligt wird ist sehr gut. Es braucht insgesamt deutlich mehr Anstrengungen im Bereich der synthetischen Kraftstoffe und auch der Wasserstoffwirtschaft mit dem Stichwort Brennstoffzelle. Denn nicht nur im Flugverkehr stößt batterieelektrischer Antrieb an seine Grenzen. Das gilt auch für den Güterverkehr und generell die Langstrecke. Ich werbe seit langem für die Technologieoffenheit, die sich nun endlich Bahn bricht.“
Hochschulen und Forschung
Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg sind exzellent und finden in allen fünf Sparten (Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Duale Hochschule, Pädagogische Hochschulen und Kunst- und Musikhochschulen) national und international höchste Anerkennung. In der Dezentralität der Hochschullandschaft liegt für uns ein Schlüssel dieses Erfolgs, der die Fachkräfte von morgen dort ausbildet, wo die starke Wirtschaft im Land zuhause ist.
Die besondere Qualität der Lehre und die große Innovationskraft der Forschung bilden eine zentrale Säule des Wohlstands im Land. Wir begreifen den Wissenszuwachs als Schlüssel zur Sicherung unserer Zukunft. Deshalb stehen wir in der Pflicht, die Rahmenbedingungen dieser Exzellenz zu sichern, die das Studium im Land so attraktiv macht. Eine freiheitliche Forschungspolitik ist der beste Motor für Innovationen und den Wissenstransfer in die Wirtschaft.
Ein Mix aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis schärft nicht nur das Profil der Hochschulen, sondern trägt auch essentiell zum Erfolg der hiesigen Wirtschaft bei. Die schnelle Umsetzung von Forschungsergebnissen in praxisnahe Lehre sowie in Produkte und Dienstleistungen sind ein essentieller Beitrag für den Wirtschaftsstandort und die Innovationskraft Baden-Württembergs. Besonders die praxisnahen Forschungsleistungen der HAW gilt es anzuerkennen und zu honorieren sowie ihre Rolle als Partner des Mittelstands zu stärken.
Dafür setzen wir uns ein:
- Staatliche Forschungsmittel dürfen nicht nur vorrangig der Grundlagenforschung an den Universitäten zufließen, sondern sollten insbesondere auch den HAW zugänglich sein.
- Eine steuerliche Forschungsförderung und die sogenannten Innovationsgutscheine stärken das Engagement in der Forschung von kleinen und mittleren Unternehmen.
- Gründer- und innovationsfreundliches Klima entsteht durch bürokratische Entlastungen und die Verfügbarkeit von Venture Capital – in beiden Bereichen hat das Land noch viele Hausaufgaben.
Aktuelles
Positionspapiere
Zur Vorstellung der Erkenntnisse der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung der Bluttest-Affäre an der Uniklinik Heidelberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Ich sehe mich in meinen Bedenken bestätigt, dass die ungesunde Interessenkollision zwischen akademischer Akkuratesse und wirtschaftlichen Bestrebungen im Falle des umstrittenen Bluttests nicht aufgelöst werden konnte. Die Kommission stellt dem Leiter der Frauenklinik ein verheerendes Attest aus. Die verfrühte öffentliche Präsentation, die bei Betroffenen Hoffnungen und Erwartungen weckte, schadete nicht nur dem Renommee des Forschungsstandortes Heidelberg. Dass der Chef der Frauenklinik sehr genau über die fehlende Validität der Testergebnisse und Marktreife des Bluttests Bescheid wusste, gleichwohl aber an der Veröffentlichung festhielt, ist ein peinliches Zeugnis mangelnden wissenschaftlichen Verantwortungsgefühls. ‘Boulevard und bunte Blätter statt seriöser Wissenschaftskommunikation’ – das darf in Baden-Württemberg nicht passieren und muss durch eine endlich solide Rechtsaufsicht durch das Ministerium sichergestellt werden.
Ich erwarte von der Wissenschaftsministerin nun nicht nur die weitere Aufarbeitung der Vorfälle mit allen erforderlichen personellen und strukturellen Konsequenzen, sondern auch die umfängliche Information des Wissenschaftsausschusses des Landtags, der sich erst in seiner letzten Sitzung mit dem Thema befasst hat.
In der heutigen Debatte des Landtags zum Beitrag der baden-württembergischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu Innovation und Zukunftsfähigkeit sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Die Innovationsstärke in Baden-Württemberg lebt vom gelungenen Zusammenspiel insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen mit den Forschungseinrichtungen und einem vitalen Technologietransfer – und zwar nicht wegen, sondern trotz der Politik der Landesregierung. Während man sich in Berlin vorgenommen hat, 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung einzusetzen, werden im Land schon heute knapp 5 % investiert. 80% dieser Investitionen werden dabei von den Unternehmen im Land getragen.
Den Maßstab für eine erfolgreiche, innovationsfreundliche Politik hat ein Zusammenschluss von Arbeitgeberverband Südwestmetall, Landesrektorenkonferenz, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und DHBW bereits im November 2018 in einem gemeinsamen Positionspapier gesetzt. Die Praktiker haben der Landesregierung ein ganzes Bündel an Forderungen in Stammbuch geschrieben, um Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg zu stärken. Mit Blick auf diese Forderungen wird klar, dass es noch viel zu tun gibt. Denn es gibt noch immer keinen Fortschritt bei der optionalen Bauherreneigenschaft für die Hochschulen, der Ausgleich von Fehlentwicklungen in der Pro-Kopf-Grundfinanzierung der Hochschulen im Hochschulfinanzierungsvertrag steht noch aus, die angekündigte Task Force Bürokratieabbau bleibt weiterhin Zukunftsmusik und etwa der Zugang zur Infrastruktur der Hochschulen für Gründer im Hochschulgesetz wurde nicht finanziell untermauert. Allein bei der dringend angemahnten steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) gibt es Bewegung, allerdings vonseiten der Bundesregierung. Kehrseitig bleibt hierzulande weiterhin die Tranzparenzklausel bestehen, die den Bedürfnissen der Unternehmen widerspricht, die ihre Forschung nicht gegenüber Mitbewerbern öffentlich machen wollen und Firmengeheimnisse gefährdet sehen.“
In der heutigen öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses zum umstrittenen Bluttest am Uniklinikum Heidelberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:
„Die heutigen Auskünfte der Ministerin können das Aufklärungs- und Informationsinteresse zu den Vorfällen erwartungsgemäß nicht stillen. Es erscheint jedoch angezeigt, dem Bericht der externen Kommission nicht vorzugreifen, der zum 16. Juli vorliegen soll. Schon heute ist aber klar, dass die Interessenkollision zwischen akademischer Akkuratesse und wirtschaftlichen Bestrebungen im Falle des umstrittenen Bluttests nicht aufgelöst werden konnte. Die personellen Konsequenzen vor Ort zeugen davon. Ziel der Aufklärung und auch der weiteren Beschäftigung des Wissenschaftsausschusses des Landtags muss es sein, Schaden vom Renommee des Forschungsstandortes Heidelberg, aber auch dem ganzen Land abzuwenden.
Es bleibt die Frage, welche Lehre man für die Zukunft hinsichtlich der Gesellschaftsstrukturen zieht, die dem Technologietransfer der Hochschulen dienen. Mehr Transparenz erscheint dabei angezeigt.“
Zur Entscheidung der Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU), die geplante Forschungsfabrik für Batteriezellen, die der Bund mit einer halben Milliarde Euro fördern will, nicht in Ulm, sondern in Münster anzusiedeln, wie von der baden-württembergischen Landesregierung beabsichtigt, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Die Entscheidung zur Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster irritiert besonders vor dem Hintergrund, dass die Experten der Gründungskommission beim Bundeswirtschaftsministerium jüngst eine ausdrückliche Empfehlung für den bestens geeigneten Standort Ulm abgegeben hatten. Es ist bedauerlich, dass die beträchtlichen Bundesmittel nun nicht ins Land fließen werden. Um die hohen Potentiale der Speichertechnologien und deren wirtschaftlichen Nutzen im Land zu heben, ist die Landesregierung nun gefordert, mit eigenen Impulsen diese wichtige Technologie zusammen mit Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft voran zu bringen.“
Zur heutigen Meldung, dass der Vorstand der Uniklinik Heidelberg Warnungen vor der Bluttest-PR-Aktion ignorierte, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Es ist bezeichnend, wie weit die wohlfeilen Äußerungen gegenüber der Presse und der reale Forschungsstand auseinander klaffen. Bei den Entscheidungsträgen an der Uniklinik in Heidelberg ist der Interessenkonflikt zwischen akademische Anspruch und finanziellen Erwartungen nicht mehr von der Hand zu weisen. Leider haben sie sich offensichtlich für den Irrweg entschieden, ohne valide Forschungs- und Entwicklungsergebnisse an die Öffentlichkeit zu treten, zum Schaden für das wissenschaftliche Renommee. Mit der Causa Bluttest wird sich nicht nur die Kommission vor Ort, sondern auch der Wissenschaftsausschuss des Landtags zu beschäftigen haben.“
Zur heutigen Vorstellung der Ergebnisse der Kabinettsklausur zum Thema Innovationspolitik, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Offenbar fällt der Landesregierung beim Thema Innovationsförderung nichts Innovatives mehr ein. Die bloße Vernetzung von bereits bestehenden Programmen und eine wohlfeile Forderung nach Berlin, doch endlich Steuererleichterungen für die Forschung und Entwicklung zu beschließen, ist für ein Land, das vor so großen Herausforderungen steht, zu wenig. Offenbar fällt der Landesregierung hierzu nichts mehr ein. Eine Rahmenstrategie, die neue Handlungsformen und neue Formate entwickeln soll, ist doch in Wahrheit nur eins: das Eingeständnis, dass die seitherigen Programme offenbar zu wenig bringen.“
Zu dem Vorstoß von Südwestmetall und den Hochschulverbänden zum Thema “Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg stärken”, sagten die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann:
„Wir begrüßen den Impuls des Arbeitgeberverbands und der Hochschulverbände, die mit dem Fokus auf eine zukunftsfähige Innovationspolitik ein wichtiges Thema für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Baden-Württemberg in Blick genommen haben.“
„Ein gründerfreundliches Klima für Innovationen beginnt bereits in der Schule, wird aber besonders an den Hochschulen praktisch relevant. Dort eröffnet das novellierte Hochschulgesetz zwar die Möglichkeit, Räume der Hochschule zu nutzen. Diese Option bleibt aber oft blanke Theorie, da die Infrastruktur bereits vollständig ausgelastet ist. Mit dem Programm „Junge Innovatoren“ haben wir uns bereits vor vielen Jahren für eine räumliche und monetäre Ausstattung von Gründern engagiert, die auch finanziell untermauert ist.
Die erforderlichen Flexibilisierungen bei der Bauherreneigenschaft, die nicht nur den Universitäten optional Freiräume eröffnen würde, haben wir bereits bei der letzten Überarbeitung des Hochschulgesetzes vorgeschlagen. Daneben müssen wir beim neuen Hochschulfinanzierungsvertrag auf eine solide Finanzierung gerade auch der HAW achten.“, so Weinmann.
„Der Wissenstransfer und Überleitung einer Idee bis hin zur Marktreife ist eine zentrale Herausforderung. Die vielseitige Hochschullandschaft findet ihr Gegenstück in einer mittelstandsgeprägten Unternehmerschaft. Die Nähe und Vernetzung der beiden Bereiche zu stärken, ist richtig, und schafft auch im ländlichen Raum zusätzliche Studienangebote und eine Versorgung mit den dringend benötigten Fachkräften.“, ergänzt Reich-Gutjahr.
Zur Ankündigung der grün-schwarzen Landesregierung, mehr Geld in die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu stecken und damit dafür zu sorgen, dass Baden-Württemberg im weltweiten Wettbewerb bei dem Thema besteht, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Der Anteil der hiesigen Wirtschaft am großen Kuchen des Marktes der künstlichen Intelligenz entspricht derzeit nicht der herausragenden Forschungsleistung und ist heute eher bedauerlich marginal. Auch die Wirtschaftsministerin musste heute einräumen, dass der Fokus bisher stark auf die Intensivierung der Forschung gelegt wurde, die Wertschöpfung nun aber auch ins Land komme müsse.
Dabei kommt den hierzulande sehr auf Business-to-Business-Geschäftsbeziehungen ausgerichteten Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil zugute, im Gegensatz zu den stark auf den Konsumenten, also Business-to-Consumer, fokussierten Unternehmen etwa in Nordamerika. Fraglos werden Start-Ups beim Thema Künstliche Intelligenz auch hierzulande eine Schlüsselrolle spielen.
Die Landesregierung darf aber die vielen mittelständischen Unternehmen nicht übersehen, deren Engagement im Feld der Digitalisierung in Blick genommen und auch mancherorts noch geweckt werden muss. Denn nur auf diesem Weg bleibt auch die Wertschöpfung stabil und im Land verortet. Ganz essentiell wird es dabei sein, im Wettbewerb um die besten Köpfe der Künstlichen Intelligenz zu reüssieren und diese ins Land zu holen.“

































