Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung
In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.
„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke. Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte “Wellenbrecher-Lockdown” erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.
“Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.”
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“
Unsere Forderungen
Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.
Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.
Effektiver Gesundheitsschutz
Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür
Kinder, Schule, Hochschule und Sport
Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.
Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.
Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen. Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.
Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.
Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei
Digitalisierung
Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und
Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur
Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.
Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.
Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.
Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.
Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.
Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.
Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und
Drucksache 16 / 9365 – Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion
Abgeordnete
Jochen Haußmann
Mitarbeiter
Benjamin Haak
Isabell Hegyi
Sven Jacobs
Marc Juric
Thilo Weber
Sarah Wehinger
– Eine Agenda für den Aufbruch –
Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.
In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.
Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren. Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.
I. Wirtschaft
Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.
Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:
II. Bildung
Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.
Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.
Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:
III. Finanzen
Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.
Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:
IV. Verkehr und Planungsrecht
Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.
Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:
V. Digitalisierung
Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.
Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:
VI. Wissenschaft und Forschung
Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.
Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:
VII. Familie und Gleichstellung
Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.
Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:
VIII. Bauen und Wohnen
Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.
Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:
IX. Landwirtschaft
Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.
Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:
X. Kultur
Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.
Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:
Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020
Baden-Württembergs Zukunftschance liegt in der Wasserstofftechnologie.
Zur Diskussion über die vom Bundesrechnungshof beanstandeten Fehler bei der Vergabe der Batterieforschungsfabrik durch die Bundesforschungsministerin im vergangenen Sommer sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Jammern über die vergossene Milch bringt bekanntlich nichts. Statt jetzt mit großem Aufwand über die offensichtlich fehlerhafte Entscheidung zu klagen und gar Zeit und Mittel in nutzloses Nachkarten zu verschwenden, sollte die Landesregierung hier eine Chance erkennen. Baden-Württembergs Zukunft liegt nicht in der batteriegetriebenen Mobilität mit Verdrängung des Verbrennungsmotors, sondern in der Förderung und Entwicklung der Wasserstofftechnologie als Antriebsart. Hier zum weltweiten Spitzenstandort zu werden, ist ein Ziel, das den Aufwand lohnt.“
Verordnung muss klarstellen, welche digitalen Lösungen zur Verfügung stehen.
Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Die heute verabschiedeten Anpassungen des Hochschulrechts sind geboten, greifen aber zu kurz. Der Corona-Pandemie geschuldet, dienen die Neuregelungen vor allem der Handlungsfähigkeit von Hochschulgremien und dem Nachteilsausgleich für Studierende und Forschende. Die Gesetzesnovelle hat das Parlament in Rekordzeit binnen einer Woche passiert, was auch geboten war. Denn die Hochschulen haben in einem Kraftakt bereits im März und April digitale Angebote geschaffen, um dieses Sommersemester nicht zu einem verlorenen Semester werden zu lassen. Auch wir wollen nicht in Kauf nehmen, dass es zu Verzögerungen im Studienverlauf praktisch aller Studierenden im Land kommt. Für uns gilt es vielmehr, Nachteile auszugleichen oder zumindest abzumildern, die infolge der Corona-Pandemie entstanden sind, und eine Situation zu schaffen, die das Studieren und die Ablegung von Prüfungen in der schwierigen Phase der Kontaktbeschränkungen ermöglicht. Dieses Ziel verfehlt die heutige Novelle jedoch.
Die eiligen Nachbesserungen der Regierungsfraktionen am Gesetzesentwurf sind vielmehr ein Eingeständnis, dass die ursprüngliche Vorlage aus dem Wissenschaftsministerium vollkommen unzulänglich war. Wir haben uns den Änderungsvorschlägen nicht verschlossen, da sie sinnvolle Anpassungen der Regelstudienzeit und bei den befristeten Anstellungsverhältnissen in der Forschung vorsehen. Es fehlen im Gesetz aber Regelungen zur termin- und rechtssicheren Durchführung von Hochschulwahlen und digitalen Prüfungen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurden dazu bereits im April schlüssige Klarstellungen getroffen. Wir erwarten von Ministerin Bauer, dass sie zumindest auf dem Verordnungsweg klarstellt, welches Instrumentarium digitaler Lösungen den Hochschulen zur Verfügung steht.
Außerdem werden wir im Rahmen des Nachtragshaushaltes möglichst zeitnah darüber zu diskutieren haben, wie wir den Hochschulen einen finanziellen Ausgleich für die Digitalisierungsanstrengungen beibringen können. Denn die Hochschulen sind hier ebenso in Vorleistung gegangen, wie etwa die Lehrbeauftragten, die mit der Umstellung auf digitale Lehrformate einen erheblichen Mehraufwand hatten, den es auszugleichen gilt.“
Rechts- und terminsichere Prüfungen nötig, damit kein verlorenes Semester entsteht.
In der heutigen Debatte im Landtag zur Änderung des Landeshochschulgesetzes sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Die Herausforderungen des Infektionsschutzes an den Hochschulen gebieten es, die Handlungsfähigkeit der beschlussfassenden Gremien sicherzustellen und auch die eigentlich semestergebundenen Prüfungsleistungen mit verlängerten Fristen zu ermöglichen. Denn die Hochschulen arbeiten auf Hochtouren daran, dieses Sommersemester zu keinem verlorenen Semester für die Studierenden werden zu lassen, und benötigen die Flexibilisierungen des Hochschulrechts.
Dieses Engagement der Hochschulen findet im Hause von Wissenschaftsministerin Bauer leider kaum Widerhall. Um das Semester nicht verloren geben zu müssen, brauchen die Studierenden nämlich vor allem die rechts- und terminsichere Möglichkeit, ihre Prüfungen abzulegen. Die aktuelle Corona-Verordnung macht aber deutlich, dass Präsenzprüfungen nur im Ausnahmefall stattfinden sollen. Es ist ein Trauerspiel, dass beispielsweise die Medizinstudierenden noch immer nicht wissen, unter welchen Bedingungen sie ihr Examen ablegen können. Die pauschale Absage von Prüfungen ist eben keine Option, wenn man keine Verzögerungen im Studienverlauf praktisch aller Studierenden im Land in Kauf nehmen will.
Die digitalen Alternativen zu Präsenzprüfungen stecken aber noch immer in den Kinderschuhen und werden nur zögerlich angeboten, da viele Fragen der Chancengleichheit, der Betrugssicherheit und der technischen Voraussetzungen offenbleiben. Wissenschaftsministerin Bauer wäre gut beraten gewesen, den Hochschulen ein klar definiertes Instrumentarium anhand zu geben, um Prüfungen während der Corona-Krise
rechtssicher ausgestalten zu können. Mit ihrem Verweis auf die örtlichen Prüfungsbehörden schiebt sie den Hochschulen aber den schwarzen Peter zu. Es soll also jede Hochschule das Rad bei den Prüfungen neu erfinden, bekommt dazu vom Ministerium aber kein geeignetes Werkzeug. Wenn dabei kein Feuersteinmobil, sondern ein Porsche herauskommt, dann ist das nicht das Verdienst der Wissenschaftsministerin, sondern des Engagements der jeweiligen Hochschule.“
Steigerung der Attraktivität des Ärzteberufs ist die Kernfrage, nicht Pflichtquote.
Zum Kompromiss der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg zur Verbesserung der „Landarztquote“ und der Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen mit dem Profil „Landärztliche Hausarztmedizin“ für Medizinstudenten, die nach dem bisherigen Verfahren keinen Medizinstudienplatz bekommen haben, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher Stephen Brauer:
„In diesem Bereich wird mit den von der CDU durchgesetzten Verpflichtungsquoten niemand glücklich werden. Nicht die angehenden Medizinerinnen und Mediziner, bei denen zu befürchten ist, dass sie als ‚Ärzte zweiter Klasse‘ angesehen werden, nicht die Menschen im ländlichen Raum, die auf die innere Motivation ihrer Ärztinnen und Ärzte angewiesen sind und nicht diejenigen, die auf eine Steigerung der Attraktivität des Ärzteberufes beispielsweise bei der Vereinbarung von Familie und Beruf schon lange drängen.
Nebenwirkungen werden unter anderem Abgrenzungsprobleme sein, was in Baden-Württemberg überhaupt der Ländliche Raum ist. Mit diesem Vorgehen drückt sich die Landesregierung vor der eigentlichen Lösung des Problems, nämlich die Aufwertung des Ärzteberufes und des Medizinstudiums. Gleichzeitig ist es doch vermessen, jungen Menschen bei Ausbildungsbeginn eine Lebensplanung für zehn Jahre abzuverlangen. Landarztstipendien, wie sie beispielsweise in Schwäbisch Hall vergeben werden, zeigen: Anreiz statt Quote ist der bessere Weg. “
Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen zeigen den richtigen Weg auf.
Die Reform des Landeshochschulgesetzes in Sachsen-Anhalt nimmt hochschulpolitischen Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, zum Anlass, um auf eine fällige Änderung in Baden-Württemberg hinzuweisen:
„Mit der Zuerkennung des Promotionsrechts für forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften honoriert nun auch Sachsen-Anhalt neben Hessen und Nordrhein-Westfalen die starke Leistung und Bedeutung der HAW im Bereich Forschung und Entwicklung.
In Sachsen-Anhalt besteht mit der Reform des Landeshochschulgesetzes vom 7. Mai 2020 die Möglichkeit zur Promotion in forschungsstarken Fachrichtungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Die Anknüpfung der Forschungsstärke am Modell BW-CAR aus Baden-Württemberg (Überregionales Netzwerk für forschungsstarke Professorinnen und Professoren der HAW) in Hessen und NRW und die wichtige und richtige Entscheidung in Sachsen-Anhalt kann das hiesige Wissenschaftsministerium nicht ignorieren. Wissenschaftsministerin Bauer muss endlich ihren Widerstand gegen dieses Promotionsrecht aufgeben und die Experimentierklausel unseres Hochschulrechts mit Leben füllen. Das eigenständige Promotionsrecht für unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften wäre die überfällige Anerkennung der gleichwertigen Ausbildung dort und würde die Fachkräfte von morgen sichern.“
Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen?
In Hamburg geht eine Schülerin vollverschleiert mit Niqab in die Berufsschule, die Schule untersagt ihr dies, die Schülerin klagt und bekommt vom Oberverwaltungsgericht Recht, denn: Es fehlt die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Der Fall in Hamburg hat eine Debatte über die Vollverschleierung im öffentlichen Raum ausgelöst – mal wieder.
Die CDU in Baden-Württemberg, diesmal in Person von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, fordert öffentlich, die Vollverschleierung an Schulen zu untersagen und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) möchte die Gesichtsverhüllung an Hochschulen verbieten. Die Landesvorsitzenden der baden-württembergischen Grünen sprechen dagegen von einer Scheindebatte.
Was aber steckt hinter der Diskussion um die Vollverschleierung in öffentlichen Bildungseinrichtungen?
Identitätsfeststellung ist unabdingbar für das Funktionieren des Rechtsstaats
In einigen Bereichen unserer Gesellschaft ist es für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbar, die Identität eines Handelnden festzustellen. Das gilt beispielsweise im Straßenverkehr oder vor Gericht. Für die richterliche Urteilsfindung ist die Identitätsfeststellung ebenso wie die Gesichtszüge der Aussagenden von entscheidender Bedeutung. Durch eine Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung wird die Wahrheitsfindung jedoch erheblich erschwert. Die Vollverschleierung wird so zum Problem des Rechtsstaates. Eine eindeutige Regelung, welche die Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal untersagt, ist dem Bundestag nach einer Bundesratsinitiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen zugeleitet, jedoch noch nicht beraten.
Demokratie lebt vom offenen Dialog
In den Bundesländern erstreckt sich die Diskussion um die Vollverschleierung vor allem auf die Bereiche, die in der Zuständigkeit der Gesetzgebung der Länder liegen, wie Schulen oder Universitäten. Wenn die Grünen diese Diskussion als Scheindebatte bezeichnen, irren sie. Denn: Die Frage nach der Vollverschleierung ist eine, die die Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft berührt. Wie möchten wir in unserer Gesellschaft an Schulen und Hochschulen miteinander kommunizieren? Welche Werte machen uns als Gesellschaft aus? Für uns Liberale ist es ein wichtiges, anerkanntes Grundprinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass wir offen miteinander kommunizieren können. Demokratie lebt vom offenen Dialog. Miteinander von Angesicht zu Angesicht reden, diskutieren und streiten ist ein Kernmerkmal einer lebhaften Demokratie. Es ist ein Zeichen von Freiheit. Offene Kommunikation beinhaltet dabei sowohl die Sprache als auch die nonverbale Verständigung über Mimik oder Blickkontakt. Eine Vollverschleierung verhindert diese Art der Verständigung und schränkt dadurch die für die Bildung so wichtige offene Kommunikation in erheblichem Maße ein.
Auch sind Burka und Niqab mehr als nur ein Stückchen Stoff. Sie nehmen der Frau ihr Gesicht und ihre Individualität. Die Frau wird zum Objekt. Dahinter steht ein Geschlechterbild, welches nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau und unseren liberalen Werten vereinbar ist und der Idee einer offenen Gesellschaft diametral entgegensteht. Grundsätze unseres Zusammenlebens dürfen nicht unterminiert werden. Wenn Wesensmerkmale unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats wie die offene Kommunikation an der Schule oder an Hochschulen nicht umgesetzt werden können, gefährdet dies das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats.
Gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit
Als FDP/DVP Fraktion haben wir uns bereits 2016 dafür eingesetzt, dass die offene Kommunikation in Schulen und an Hochschulen gewährleistet wird.
Für eine erfolgreiche Bildung in einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich Lehrer/in und Schülerin ins Gesicht sehen können. Daher müssen wir den Schulen und Hochschulen in dieser Frage Rechtssicherheit geben. Wenn Schulen ein Verbot der Gesichtsverschleierung aussprechen, dann muss gewährleistet sein, dass dies auch vor Gericht Bestand hat. Dafür brauchen wir in Baden-Württemberg umgehend eine gesetzliche Grundlage – der Fall in Hamburg hat dies nochmals bekräftigt. Mit etwa drei Jahren Verspätung scheint die grün-schwarze Landesregierung diese Notwendigkeit nun auch endlich erkannt zu haben. Auch wenn die Grünen-Landespartei in Baden-Württemberg immer noch nicht einsieht, dass es sich bei der Diskussion nicht um eine konstruierte Debatte handelt, so honorieren wir, dass zumindest die grüne Wissenschaftsministerin Bauer zur – wenn auch verspäteten – Einsicht gekommen ist. Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens stellen wir der Landesregierung gerne unseren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 und die Anhörungsergebnisse zur Verfügung.
Unsere Ansprechpartner:
Abgeordnete
Mitarbeiter
Sebastian Haag
Benjamin Haak
Sven Jacobs
Marc Juric
Sarah Wehinger
Zu der Meldung, das die grüne Landtagsfraktion die Innovationsförderung an einer zentralen Stelle in de Landesregierung ansiedeln will, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Die Innovationspolitik zu stärken ist sinnvoll. Allerdings sollte man sinnvollerweise dort ansetzen, wo das Thema in der ministerialen Struktur hingehört. Eine weitere Aufblähung des Staatsministeriums unter dem Deckmantel eines Querschnittsthemas jedenfalls wird der Sache nicht gerecht. Innovation ist Sache der Wissenschaft und der Wirtschaft- nicht der politischen Lenkung in der Villa Reitzenstein.“
Zur Meldung, wonach das Verkehrsministerium eine Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines Pilotvorhabens mit der Zementindustrie zur Verwendung des dort anfallenden CO₂ zur Herstellung klimaneutraler synthetischer Kraftstoffe unterstütze, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:
„Ich begrüße es sehr, dass das Land mit einer Machbarkeitsstudie untersuchen möchte, wie das in der Zementindustrie anfallende CO₂ für die Herstellung klimaneutraler synthetischer Kraftstoffe genutzt werden kann. Dies zeigt deutlich, dass auch die Grünen erkannt haben, dass der batterieelektrische Antrieb nicht die Antwort auf alle Fragen der Mobilität sein kann. Dass der Flughafen Stuttgart beteiligt wird ist sehr gut. Es braucht insgesamt deutlich mehr Anstrengungen im Bereich der synthetischen Kraftstoffe und auch der Wasserstoffwirtschaft mit dem Stichwort Brennstoffzelle. Denn nicht nur im Flugverkehr stößt batterieelektrischer Antrieb an seine Grenzen. Das gilt auch für den Güterverkehr und generell die Langstrecke. Ich werbe seit langem für die Technologieoffenheit, die sich nun endlich Bahn bricht.“
Hochschulen und Forschung
Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg sind exzellent und finden in allen fünf Sparten (Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Duale Hochschule, Pädagogische Hochschulen und Kunst- und Musikhochschulen) national und international höchste Anerkennung. In der Dezentralität der Hochschullandschaft liegt für uns ein Schlüssel dieses Erfolgs, der die Fachkräfte von morgen dort ausbildet, wo die starke Wirtschaft im Land zuhause ist.
Die besondere Qualität der Lehre und die große Innovationskraft der Forschung bilden eine zentrale Säule des Wohlstands im Land. Wir begreifen den Wissenszuwachs als Schlüssel zur Sicherung unserer Zukunft. Deshalb stehen wir in der Pflicht, die Rahmenbedingungen dieser Exzellenz zu sichern, die das Studium im Land so attraktiv macht. Eine freiheitliche Forschungspolitik ist der beste Motor für Innovationen und den Wissenstransfer in die Wirtschaft.
Ein Mix aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis schärft nicht nur das Profil der Hochschulen, sondern trägt auch essentiell zum Erfolg der hiesigen Wirtschaft bei. Die schnelle Umsetzung von Forschungsergebnissen in praxisnahe Lehre sowie in Produkte und Dienstleistungen sind ein essentieller Beitrag für den Wirtschaftsstandort und die Innovationskraft Baden-Württembergs. Besonders die praxisnahen Forschungsleistungen der HAW gilt es anzuerkennen und zu honorieren sowie ihre Rolle als Partner des Mittelstands zu stärken.
Dafür setzen wir uns ein:
- Staatliche Forschungsmittel dürfen nicht nur vorrangig der Grundlagenforschung an den Universitäten zufließen, sondern sollten insbesondere auch den HAW zugänglich sein.
- Eine steuerliche Forschungsförderung und die sogenannten Innovationsgutscheine stärken das Engagement in der Forschung von kleinen und mittleren Unternehmen.
- Gründer- und innovationsfreundliches Klima entsteht durch bürokratische Entlastungen und die Verfügbarkeit von Venture Capital – in beiden Bereichen hat das Land noch viele Hausaufgaben.
Im Fokus
Blog ~Mittendrin~
Positionspapiere
Zur Vorstellung der Erkenntnisse der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung der Bluttest-Affäre an der Uniklinik Heidelberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Ich sehe mich in meinen Bedenken bestätigt, dass die ungesunde Interessenkollision zwischen akademischer Akkuratesse und wirtschaftlichen Bestrebungen im Falle des umstrittenen Bluttests nicht aufgelöst werden konnte. Die Kommission stellt dem Leiter der Frauenklinik ein verheerendes Attest aus. Die verfrühte öffentliche Präsentation, die bei Betroffenen Hoffnungen und Erwartungen weckte, schadete nicht nur dem Renommee des Forschungsstandortes Heidelberg. Dass der Chef der Frauenklinik sehr genau über die fehlende Validität der Testergebnisse und Marktreife des Bluttests Bescheid wusste, gleichwohl aber an der Veröffentlichung festhielt, ist ein peinliches Zeugnis mangelnden wissenschaftlichen Verantwortungsgefühls. ‘Boulevard und bunte Blätter statt seriöser Wissenschaftskommunikation’ – das darf in Baden-Württemberg nicht passieren und muss durch eine endlich solide Rechtsaufsicht durch das Ministerium sichergestellt werden.
Ich erwarte von der Wissenschaftsministerin nun nicht nur die weitere Aufarbeitung der Vorfälle mit allen erforderlichen personellen und strukturellen Konsequenzen, sondern auch die umfängliche Information des Wissenschaftsausschusses des Landtags, der sich erst in seiner letzten Sitzung mit dem Thema befasst hat.
In der heutigen Debatte des Landtags zum Beitrag der baden-württembergischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu Innovation und Zukunftsfähigkeit sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Die Innovationsstärke in Baden-Württemberg lebt vom gelungenen Zusammenspiel insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen mit den Forschungseinrichtungen und einem vitalen Technologietransfer – und zwar nicht wegen, sondern trotz der Politik der Landesregierung. Während man sich in Berlin vorgenommen hat, 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung einzusetzen, werden im Land schon heute knapp 5 % investiert. 80% dieser Investitionen werden dabei von den Unternehmen im Land getragen.
Den Maßstab für eine erfolgreiche, innovationsfreundliche Politik hat ein Zusammenschluss von Arbeitgeberverband Südwestmetall, Landesrektorenkonferenz, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und DHBW bereits im November 2018 in einem gemeinsamen Positionspapier gesetzt. Die Praktiker haben der Landesregierung ein ganzes Bündel an Forderungen in Stammbuch geschrieben, um Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg zu stärken. Mit Blick auf diese Forderungen wird klar, dass es noch viel zu tun gibt. Denn es gibt noch immer keinen Fortschritt bei der optionalen Bauherreneigenschaft für die Hochschulen, der Ausgleich von Fehlentwicklungen in der Pro-Kopf-Grundfinanzierung der Hochschulen im Hochschulfinanzierungsvertrag steht noch aus, die angekündigte Task Force Bürokratieabbau bleibt weiterhin Zukunftsmusik und etwa der Zugang zur Infrastruktur der Hochschulen für Gründer im Hochschulgesetz wurde nicht finanziell untermauert. Allein bei der dringend angemahnten steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) gibt es Bewegung, allerdings vonseiten der Bundesregierung. Kehrseitig bleibt hierzulande weiterhin die Tranzparenzklausel bestehen, die den Bedürfnissen der Unternehmen widerspricht, die ihre Forschung nicht gegenüber Mitbewerbern öffentlich machen wollen und Firmengeheimnisse gefährdet sehen.“
In der heutigen öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses zum umstrittenen Bluttest am Uniklinikum Heidelberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:
„Die heutigen Auskünfte der Ministerin können das Aufklärungs- und Informationsinteresse zu den Vorfällen erwartungsgemäß nicht stillen. Es erscheint jedoch angezeigt, dem Bericht der externen Kommission nicht vorzugreifen, der zum 16. Juli vorliegen soll. Schon heute ist aber klar, dass die Interessenkollision zwischen akademischer Akkuratesse und wirtschaftlichen Bestrebungen im Falle des umstrittenen Bluttests nicht aufgelöst werden konnte. Die personellen Konsequenzen vor Ort zeugen davon. Ziel der Aufklärung und auch der weiteren Beschäftigung des Wissenschaftsausschusses des Landtags muss es sein, Schaden vom Renommee des Forschungsstandortes Heidelberg, aber auch dem ganzen Land abzuwenden.
Es bleibt die Frage, welche Lehre man für die Zukunft hinsichtlich der Gesellschaftsstrukturen zieht, die dem Technologietransfer der Hochschulen dienen. Mehr Transparenz erscheint dabei angezeigt.“
Zur Entscheidung der Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU), die geplante Forschungsfabrik für Batteriezellen, die der Bund mit einer halben Milliarde Euro fördern will, nicht in Ulm, sondern in Münster anzusiedeln, wie von der baden-württembergischen Landesregierung beabsichtigt, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Die Entscheidung zur Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster irritiert besonders vor dem Hintergrund, dass die Experten der Gründungskommission beim Bundeswirtschaftsministerium jüngst eine ausdrückliche Empfehlung für den bestens geeigneten Standort Ulm abgegeben hatten. Es ist bedauerlich, dass die beträchtlichen Bundesmittel nun nicht ins Land fließen werden. Um die hohen Potentiale der Speichertechnologien und deren wirtschaftlichen Nutzen im Land zu heben, ist die Landesregierung nun gefordert, mit eigenen Impulsen diese wichtige Technologie zusammen mit Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft voran zu bringen.“
Zur heutigen Meldung, dass der Vorstand der Uniklinik Heidelberg Warnungen vor der Bluttest-PR-Aktion ignorierte, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Es ist bezeichnend, wie weit die wohlfeilen Äußerungen gegenüber der Presse und der reale Forschungsstand auseinander klaffen. Bei den Entscheidungsträgen an der Uniklinik in Heidelberg ist der Interessenkonflikt zwischen akademische Anspruch und finanziellen Erwartungen nicht mehr von der Hand zu weisen. Leider haben sie sich offensichtlich für den Irrweg entschieden, ohne valide Forschungs- und Entwicklungsergebnisse an die Öffentlichkeit zu treten, zum Schaden für das wissenschaftliche Renommee. Mit der Causa Bluttest wird sich nicht nur die Kommission vor Ort, sondern auch der Wissenschaftsausschuss des Landtags zu beschäftigen haben.“
Zur heutigen Vorstellung der Ergebnisse der Kabinettsklausur zum Thema Innovationspolitik, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Offenbar fällt der Landesregierung beim Thema Innovationsförderung nichts Innovatives mehr ein. Die bloße Vernetzung von bereits bestehenden Programmen und eine wohlfeile Forderung nach Berlin, doch endlich Steuererleichterungen für die Forschung und Entwicklung zu beschließen, ist für ein Land, das vor so großen Herausforderungen steht, zu wenig. Offenbar fällt der Landesregierung hierzu nichts mehr ein. Eine Rahmenstrategie, die neue Handlungsformen und neue Formate entwickeln soll, ist doch in Wahrheit nur eins: das Eingeständnis, dass die seitherigen Programme offenbar zu wenig bringen.“
Zu dem Vorstoß von Südwestmetall und den Hochschulverbänden zum Thema “Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg stärken”, sagten die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann:
„Wir begrüßen den Impuls des Arbeitgeberverbands und der Hochschulverbände, die mit dem Fokus auf eine zukunftsfähige Innovationspolitik ein wichtiges Thema für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Baden-Württemberg in Blick genommen haben.“
„Ein gründerfreundliches Klima für Innovationen beginnt bereits in der Schule, wird aber besonders an den Hochschulen praktisch relevant. Dort eröffnet das novellierte Hochschulgesetz zwar die Möglichkeit, Räume der Hochschule zu nutzen. Diese Option bleibt aber oft blanke Theorie, da die Infrastruktur bereits vollständig ausgelastet ist. Mit dem Programm „Junge Innovatoren“ haben wir uns bereits vor vielen Jahren für eine räumliche und monetäre Ausstattung von Gründern engagiert, die auch finanziell untermauert ist.
Die erforderlichen Flexibilisierungen bei der Bauherreneigenschaft, die nicht nur den Universitäten optional Freiräume eröffnen würde, haben wir bereits bei der letzten Überarbeitung des Hochschulgesetzes vorgeschlagen. Daneben müssen wir beim neuen Hochschulfinanzierungsvertrag auf eine solide Finanzierung gerade auch der HAW achten.“, so Weinmann.
„Der Wissenstransfer und Überleitung einer Idee bis hin zur Marktreife ist eine zentrale Herausforderung. Die vielseitige Hochschullandschaft findet ihr Gegenstück in einer mittelstandsgeprägten Unternehmerschaft. Die Nähe und Vernetzung der beiden Bereiche zu stärken, ist richtig, und schafft auch im ländlichen Raum zusätzliche Studienangebote und eine Versorgung mit den dringend benötigten Fachkräften.“, ergänzt Reich-Gutjahr.
Zur Ankündigung der grün-schwarzen Landesregierung, mehr Geld in die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu stecken und damit dafür zu sorgen, dass Baden-Württemberg im weltweiten Wettbewerb bei dem Thema besteht, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Der Anteil der hiesigen Wirtschaft am großen Kuchen des Marktes der künstlichen Intelligenz entspricht derzeit nicht der herausragenden Forschungsleistung und ist heute eher bedauerlich marginal. Auch die Wirtschaftsministerin musste heute einräumen, dass der Fokus bisher stark auf die Intensivierung der Forschung gelegt wurde, die Wertschöpfung nun aber auch ins Land komme müsse.
Dabei kommt den hierzulande sehr auf Business-to-Business-Geschäftsbeziehungen ausgerichteten Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil zugute, im Gegensatz zu den stark auf den Konsumenten, also Business-to-Consumer, fokussierten Unternehmen etwa in Nordamerika. Fraglos werden Start-Ups beim Thema Künstliche Intelligenz auch hierzulande eine Schlüsselrolle spielen.
Die Landesregierung darf aber die vielen mittelständischen Unternehmen nicht übersehen, deren Engagement im Feld der Digitalisierung in Blick genommen und auch mancherorts noch geweckt werden muss. Denn nur auf diesem Weg bleibt auch die Wertschöpfung stabil und im Land verortet. Ganz essentiell wird es dabei sein, im Wettbewerb um die besten Köpfe der Künstlichen Intelligenz zu reüssieren und diese ins Land zu holen.“
Zu Presseberichten, wonach der Ministerpräsident im Silicon Valley äußert, dass die dortigen Firmen an uns vorbei ziehen und man schneller werden müsse, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Den Ministerpräsidenten ereilte eine recht späte Erkenntnis, als er jüngst mit Blick auf die Innovationskraft der IT-Unternehmen im kalifornischen Silicon Valley aussprach: `Die ziehen an uns vorbei, wir müssen einfach schneller werden‘. Genau diesem Thema habe ich mich mit gleich zwei Anträgen zugewandt und muss der Landesregierung leider auch attestieren, dass die wagemutigen Gründer im Ländle immer seltener zu finden sind. Das lässt sich auch nicht durch eine Förderkultur mit der Gießkanne kaschieren. Woran es liegt, dass wichtiges Wagniskapital eher nach Berlin oder Bayern fließt und die Gewerbeanmeldungen im Land seit Jahren rückläufig sind, konnte mir die Wirtschaftsministerin in den Antworten auf meine Anträge nicht plausibel erklären. Ich hoffe sehr, dass nicht die unsägliche Diskussion über Fahrverbote in Stuttgart tatsächlich unsere Innovationskraft hemmt. Die Diskussion um Fahrverbote lenkt den Fokus auf die Automobilindustrie, die bei uns das wirtschaftliche Rückgrat einer ganzen Region ist, nicht aber auf die vielen Ideen, die man hierzulande auf dem Weg zur Marktreife unterstützen muss. Wenn schon nicht bei der Landesregierung, so hat sich wenigstens beim Ministerpräsidenten wohl die Einsicht durchgesetzt, dass es keine sinnvolle Wirtschaftspolitik sein kann, wenn er sagt: `Aber wir führen seit zwei Jahren eine Debatte über Fahrverbote und alte Autos‘.“
Zur heutigen Bekanntgabe der zur Antragstellung im Exzellenzcluster aufgeforderten Projekte durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Es steht zu hoffen, dass sich der Erfolg baden-württembergischer Hochschulen bei der Exzellenz-Förderung fortsetzt und die Standorte im Land weiterhin überproportional gefördert werden.
Immerhin 18 Projekte im Land finden sich unter den insgesamt 88 bundesweit gelisteten Projekten. Die Ministerin tut gut daran, die nun zur Vorlage einer umfänglichen Antragstellung aufgeforderten Universitäten monetär zu unterstützen. Denn landeseigene Impulse bei der Forschungs- und Innovationspolitik sind bisher selten.
Da ist noch Luft nach oben bei der Landesförderung, wenn man die hiesige Innovationskraft nicht als naturgesetzlich gegeben annimmt. Bei der neuen Gründerförderung an den Hochschulen zeigt sich beispielsweise eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist – echte Impulse sehen aber anders aus.“
Der heute präsentierte Forschungsverbund für künstliche Intelligenz ist aus Sicht von Gabriele Reich-Gutjahr, der wirtschaftspolitischen Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, ein exzellentes Beispiel dafür, welche Bedeutung einer engen Kooperation von Forschung und Wirtschaft zukommt:
„Der auf Initiative des Max-Planck-Instituts gegründete Forschungsverbund findet meine vorbehaltlose Zustimmung, da er das Potential besitzt, ein regionales Netzwerk in einen weltweiten Hotspot zu verwandeln. Die forcierte Entwicklung intelligenter Systeme ist entscheidend für Baden-Württemberg, um international konkurrenzfähig zu bleiben.“
Die Chancen, so Reich-Gutjahr, lägen für Baden-Württemberg in der hohen industriellen Kompetenz, Forschungsergebnisse zu industriellen Lösungen zu machen.
„Die Forschungsergebnisse werden Auto-, Maschinenbau und Medizintechnik einen entscheidenden Impuls geben“, betonte Reich-Gutjahr.
Die Landesregierung müsse sich nun parallel darauf konzentrieren, das digitale Netz zügig auszubauen. Sonst, so Reich-Gutjahr, drohe die Gefahr, dass selbst die besten digitalen Industrieprodukte nicht auf den Markt kämen.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende und finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke hat in einer Plenardebatte der Landesregierung gravierende Versäumnisse in der Innovationspolitik vorgeworfen. Grün-Rot attestiere zwar der schwarz-gelben Vorgängerregierung in der Antwort auf die Großen Anfragen der FDP-Fraktion (DS 15/2071 und DS 15/2163) eine erfolgreiche Innovationspolitik, verzichtete aber bisher darauf, den von Schwarz-Gelb berufenen Innovationsrat wieder einzusetzen und so eine fortlaufende Innovationsberichterstattung zu gewährleisten. Der Innovationsrat mit seinen unabhängigen Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Institutionen hat in den Jahren 2007 bis 2010 durch seine Analysen und Vorschläge entscheidende Impulse für eine zukunftsorientierte Innovationspolitik gesetzt. Die ständigen Bekundungen der grün-roten Landesregierung, Fachleute der verschiedensten Bereiche in die Weiterentwicklung der technisch-wissenschaftlichen Prozesse einzubinden, seien nur leere Worte, so Rülke.
Rülke weiter: „Auch bei der Förderung von neuen kreativen Unternehmern und Unternehmerinnen verwickelt sich Grün-Rot in Widersprüche. Die Landesregierung befürwortet zwar in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der FDP eine mittelstandsfreundlich ausgestaltete steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, setzt aber lieber auf die Erhöhung der Erbschafts-, Vermögens-, Einkommens- und der Gewerbesteuer.“
In einem parlamentarischen Antrag (DS 15/2911) fordert die FDP-Landtagsfraktion weiter, die zwölf Institute der Innovationsallianz Baden-Württemberg finanziell wirksamer abzusichern. Zwar verspreche Grün-Rot im aktuellen Haushalt eine Steigerung der Förderung, es fehle jedoch an einer dem Bund-Länder-Pakt für Forschung und Innovation vergleichbaren Garantie für einen kontinuierlichen Anstieg der öffentlichen Förderung. Anders als die von Bund und Ländern finanzierten Forschungsinstitute der Helmholtz-, Max-Planck und Fraunhofer-Gesellschaften seien die zwölf Institute der Innovationsallianz Baden-Württemberg von den wechselhaften Entwicklungen des öffentlichen Haushalts abhängig.
Weiter fordert die FDP-Landtagsfraktion,
• die duale Hochschule Baden-Württemberg wie auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften auszubauen und mit den Schwerpunkten der Innovationspolitik besser zu verknüpfen. Das gilt auch für die Forschungsförderung des Landes, wo mehr Anreize für Zusammenarbeit und Verbünde sowie einen verstärkten Personalaustausch zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu schaffen sind.
• im Bereich der Medizintechnik und der medizinnahen Berufe einen Ausbau der Hochschulen für angewandte Wissenschaften voranzutreiben.
• das Landesprogramm Junge Innovatoren deutlich zu verstärken. Dieses Programm hat sich bei der Förderung der Existenzgründung und des Technologietransfers aus den Hochschulen heraus besonders bewährt.
• die Verwertung von Forschungsergebnissen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land so zu verbessern, dass die positiven Erfahrungen des KIT-Innovationsmanagements auch in der Patent- und Lizenzpolitik für andere Einrichtungen nutzbar werden. Auch sei zu prüfen, welche bürokratischen Hemmnisse beim Transfer von Forschungsergebnissen bestehen und wie diese abgebaut werden können.
• zu prüfen, wie in der Forschungsförderung Kooperationen und Verbünde sowie der Personalaustausch zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen zu verbessern sind.
An technologiepolitischen Schwerpunkten auch unter veränderten politischen Bedingungen festhalten – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte auf einer Landespressekonferenz: „Ein herausragendes Ziel der Landespolitik besteht in der Sicherung und dem Ausbau der Position Baden-Württembergs als leistungsfähigem Forschungs- und Technologiestandort im internationalen Wettbewerb“. Voraussetzung sei dafür, dass die Wirtschaft eines exportorientierten Hochlohnlandes wie Baden-Württemberg auf den Weltmärkten mit technologisch hoch stehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen agiere. Das Land habe sich 2010/2011 entschlossen, technologiepolitische Schwerpunkte in den Bereichen Nachhaltige Mobilität, Automobilforschung, Umwelttechnik und Ressourceneffizienz, Medizin und Pflege sowie den Informations- und Kommunikationstechnologien zu setzen, wie dies unter anderem auch von Gutachtern wie McKinsey/IAW und Prognos empfohlen wurde.
Die FDP-Landtagsfraktion halte diese Schwerpunkte weiterhin für richtig. „Wir sehen aber die Gefahr, dass im Land nun unter Grün-Rot eine Industriepolitik Einzug hält, die dem Standort mehr schadet denn nutzt. Das Land ist immer gut damit gefahren, sich darauf zu beschränken, solide wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die Unternehmen selbst entscheiden zu lassen, welche Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entwickelt werden“, so Hans-Ulrich Rülke. Um diesen Prozess kritisch-konstruktiv zu begleiten, hat die FDP-Landtagsfraktion zwei Große Anfragen zur Innovationspolitik des Landes auf den Weg gebracht.Die Große Anfrage „Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg“ (DS 15/2071) thematisiert:• Fragen der grundlegenden Orientierung der Innovationspolitik des Landes, z.B. der steuerlichen und der Projektförderung,• fragt exemplarisch nach Erfolgen und Misserfolgen sowie Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Förderung von Biotechnologie und Medizintechnik, • diskutiert die Bilanz und die Erweiterungsmöglichkeiten des Innovationsgutscheins als eines speziell für kleinere Unternehmen geeigneten Instrumentariums des Technologietransfers und der Innovationsförderung • und wirft allgemeine Fragen der Innovationspolitik auf wie die der Innovationsberatung, der Innovationsberichterstattung und der Förderung eines gedeihlichen Innovationsklimas.Die zweite Große Anfrage „Innovation im Wechselspiel von Wissenschaft und Wirtschaft“ geht vom weit überdurchschnittlichen Anteil der privaten und öffentlichen Aufwendungen Baden-Württembergs für Forschung und Entwicklung in Höhe von 4,3 % des Bruttoinlandsprodukts aus. Vor diesem Hintergrund wird thematisiert:• welchen Beitrag die Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Land Baden-Württemberg für die Innovationskraft und den Technologietransfer, gerade zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie möglicher Existenzgründer, leisten können und wie das Land dies unterstützen kann,• welche Verbesserungschancen im Bereich der sogenannten seed-Förderung, beim Programm „Junge Innovatoren“ oder bei der Etablierung eines Talentmanagements im Rahmen der Existenzgründungsförderung durch das Land möglich sind,• welche vielfältige Formen der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft sich im Land Baden-Württemberg entwickelt haben und welche Potentiale für eine Vertiefung und Erweiterung dieser Zusammenarbeit bestehen.