Dr. Timm Kern

Folgen der Coronakrise dürfen nicht auf den Schultern von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern ausgetragen werden.


Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Hochschulrechts bei den Prüfungsfristen und Befristungsregeln sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Folgen der Coronakrise dürfen nicht auf den Schultern von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern ausgetragen werden –darin dürfte Einigkeit im Landtag bestehen. Es mutet aber befremdlich an, dass der vorgesehene Nachteilsausgleich nicht vom Wissenschaftsministerium vorgelegt wurde, obwohl man dort die Studienverläufe im Blick behalten sollte.

Ein umsichtiges und reflektiertes Regierungshandeln hätte es erfordert, bereits im März dieses Jahres, als die Studierenden in das dritte Online-Semester geschickt wurden, die notwendige Ausweitung des Nachteilsausgleiches in Gesetzesform zu gießen. Dann müsste man sich nun auch nicht mit einer Rückwirkung des Gesetzes für die Studierenden des zurückliegenden Sommersemesters behelfen. Die pauschale Einbeziehung des beginnenden Wintersemesters im Präsenzbetrieb hingegen befremdet, da dies impliziert, dass auch in den kommenden Monaten kein regulärer Vorlesungsbetrieb mit entsprechenden Prüfungsangeboten möglich sein wird.

Es wird Zeit, dass Wissenschaftsministerin Theresia Bauer endlich verlässliche und praktikable Regelungen für den Hochschulbetrieb auflegt, anstatt sich in Widersprüchen zu verzetteln. Denn bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 hatte die FDP/DVP-Fraktion drohende Verzögerungen im Hochschulbetrieb und bei Prüfungsleistungen aufgrund der Corona-Pandemie abgefragt. Erst im Mai 2021 räumte der Ministerpräsident auf dem ‚Studigipfel‘ ein, dass es ein Wahrnehmungsdefizit gegeben habe und man die Belange der jungen Menschen vergessen habe. Es ist nun höchste Zeit, dieses Wahrnehmungsdefizit endlich beiseite zu räumen.“

Müssen evaluieren, welche digitalen Instrumente in Zukunft den Hochschulalltag begleiten.


Zur Meldung, dass aus Sicht der Wissenschaftsministerin nun mit Nachdruck die Rückkehr zur Präsenz an den Hochschulen betrieben werden muss, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„In der Tat hätte man längst wieder zur Präsenz an den Hochschulen zurückkehren müssen, auf die man im Studium nicht verzichten kann. Gleichzeitig muss seitens des Ministeriums nun evaluiert werden, welche digitalen Instrumente auch in Zukunft den Hochschulalltag begleiten können. Dazu müssen beispielsweise die Regelungen für Online-Prüfungen oder digitale Hochschulwahlen auf den Prüfstand.

An den Hochschulen ist die Rückkehr zur Präsenz indes kein Selbstläufer und es werden vermutlich längst nicht alle Angebote im gewohnten Maß sofort parat sein. Politisch muss nun im Blick bleiben, wie die Rückkehr der Studierenden an die Hochschulen etwa bei der Wohnraumversorgung gelingt und wie praktikabel die Corona-Verordnung Studienbetrieb ist. Die Zugangsmöglichkeiten zur Hochschule müssen in Einklang stehen mit den Prüfungsordnungen und dem Immatrikulationsstatus. Die Verlängerung der Prüfungsfristen, die in den nächsten Wochen den Landtag passieren soll, nimmt den Studierenden einerseits den Druck. Andererseits aber gesteht die Wissenschaftsministerin mit der weit gefassten Ausnahmeregelung ein, dass die zurückliegenden anderthalb Jahre leider für Verzögerungen in den Studienverläufen fast aller Studierenden gesorgt haben. In den nächsten Wochen und Monaten wird sich weisen, ob die Rückkehr in den Präsenzbetrieb gelungen ist und inwieweit Wissenschaftsministerin Theresia Bauer genug getan hat, um die Hochschulen bei diesem komplexen Manöver hinreichend zu unterstützen.“

Liberale Antworten auf die landespolitischen Herausforderungen Baden-Württembergs für die post-pandemische Zeit

Am 11. September 2021 ist es anderthalb Jahre her, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Infektionskrankheit Covid-19 zur globalen Pandemie ausgerufen hat. In der Folge standen Einschränkungen und Verwerfungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenleben, die sich noch vor zwei Jahren niemand vorzustellen vermochte.

18 Monate sind seitdem vergangen, viele Probleme konnten gelöst werden, andere Probleme sind wiederum umso schmerzlicher ins Bewusstsein gerückt.

Durch beispiellose Anstrengungen von Forschung, Wissenschaft und Unternehmen sind wir an einem Punkt, an dem sowohl hochwirksame Impfstoffe, als auch Tests und Schutzmaterial in großem Umfang zur Verfügung stehen. Rund 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind geimpft und das große Ziel der einschränkenden Maßnahmen – der Schutz vulnerabler Gruppen sowie die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems – ist im Wesentlichen erfüllt. Das führt die FDP/DVP-Fraktion zum Schluss, dass es umso wichtiger ist, den Blick auf das zu legen, was noch vor uns liegt.

Viele Menschen sind an Covid-19 verstorben, viele trauern um ihre Angehörigen. Bis heute leiden viele Erkrankte an den Folgen ihrer SARS-CoV-2-Infektion. Allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen gilt unser Dank für ihren herausragenden Einsatz. Schmerzlich getroffen wurden viele durch die Folgen der Einschränkungen. Der Blick muss sich nun ganzheitlich auf die Situation richten, wie sie sich aktuell darstellt und wie man die offenbar gewordenen Schwierigkeiten in eine gute Zukunft führen und zielgerichtet Lösungen umsetzen kann.

Für die gewaltigen Schulden etwa. Für die Kinder und Jugendlichen, die in ihrem Lernfortschritt sowie ihrer sozial-emotionalen Entwicklung erheblich eingeschränkt wurden. Die wirtschaftlichen Existenzen, die gefährdet oder ruiniert wurden. Und nicht zuletzt muss sich der Blick schonungslos auf die Defizite im Management unseres Landes richten, die während der Pandemie insbesondere durch die Überregulierung und die verfehlte Politik der grün-schwarzen Landesregierung so augenfällig wurden.



Wir fordern beherztes Zupacken und ein umfassendes Reformprogramm. Es ist jetzt Zeit zu handeln, um die Zukunft zu gestalten.

Die FDP/DVP-Fraktion hat hierfür Handlungsfelder identifiziert, die es anzupacken gilt und in zehn Punkten zusammengefasst. Im Folgenden wird ausgeführt, wie Baden-Württemberg in die post-pandemische Zeit aufbrechen sollte, wie die liberalen Lösungen für Baden-Württemberg für die post-pandemische Zeit aussehen sollen.

Einzelhandel und Innenstädten eine Zukunft geben

Der stationäre Einzelhandel hat durch den Corona-Lockdown besonders gelitten. Es drohen verödete Innenstädte, eine fehlende Nahversorgung sowie massenweise Geschäftsaufgaben mit enormen Arbeitsplatzverlusten. Der Einstieg in eine Abwärtsspirale ist möglich.

Um dies zu verhindern brauchen wir eine kraftvolle Unterstützung des Einzelhandels: Für den stationären, oft inhabergeführten Fachhändler muss es eine zielgerichtete Förderung bei der Digitalisierung und der Stärkung von hybriden Einkaufsformaten geben. Innenstädte müssen durch eine gemischte Nutzung und als Ort für Veranstaltungen und Begegnungen gestärkt werden. Dazu gehört die gezielte Ansiedlung von Gastronomie, aber auch von Bildungseinrichtungen und Verwaltung. Die Fußgängerzonen können und müssen mehr sein als „nur“ Einkaufsstraßen. Wichtig dabei ist, Leerstände zu verhindern und Brachflächen zu vermeiden. Neue Konzepte wie Pop-Up-Shops, Kurzzeitvermietungen und Co-Working-Spaces können dabei wichtige Funktionen erfüllen. Das Land muss dazu die Kommunen begleiten und unterstützen.

Ebenso fordern wir, dass auch in Pandemiezeiten – vorübergehend und vom Umfang her begrenzt – verkaufsoffene Sonntage möglich sein müssen. Dazu sind eine Aussetzung des Anlassbezugs und die Ausreizung aller rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Mehr zu verkaufsoffenen Sonntagen

Erneuerung der Wirtschaft vorantreiben

Der Veränderungsdruck durch die notwendige Entfossilisierung der Energieerzeugung, und durch die Digitalisierung von Unternehmensprozessen ist durch Corona noch einmal stärker geworden. Die Bedeutung von neuen Produkten und Geschäftsmodellen hat weiter zugenommen. Solch epochale Verschiebungen werden aber nicht ohne neue Ideen und weitreichende Innovationen gelingen können. Wir müssen daher noch mehr Anreize und Förderungen dazu geben, aber auch das notwendige Umfeld gestalten: Risikobereitschaft muss belohnt werden – eine Aufweichung von Patenten beispielsweise ist der falsche Weg. Investitionen in Innovationen und Entwicklung sollten ausgeweitet werden – zielgerichtete Förderungen und steuerliche Berücksichtigung können hier wichtige Zeichen sein. Aber auch Grundlagenforschung und ein besserer Transfer von Forschungsinstituten und Hochschulen in die Unternehmen müssen gewährleistet sein – notwendige Strukturen gilt es zu stärken. Und wir müssen das Mindset in Richtung Fortschritt ändern: Dazu gehört eine stärkere Technologiebegeisterung, aber auch die Vermittlung von Entrepreneurship und Innovationsfähigkeit an Schulen und Hochschulen. Die berufliche Bildung muss modernisiert und attraktiver gemacht werden. Dazu gehört eine echte Gleichstellung mit akademischen Bildungswegen, aber auch die Erschließung neuer Zielgruppen, bspw. Personen mit Migrationshintergrund. Denn neue Ideen entstehen in den Köpfen!

Wir fordern ein sofortiges Belastungsmoratorium für die Wirtschaft! Corona hat schon zu viel zu großen Verwerfungen geführt, sodass es keine weiteren Auflagen und Kostensteigerungen geben darf. Das Lieferkettengesetz oder das Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft auf Bundesebene sind daher das falsche Signal. Auf Landesebene brauchen wir eine Abschaffung des Tariftreue- sowie des Bildungszeitgesetzes. Ebenso brauchen wir endlich einen kraftvollen Bürokratieabbau. Die schwammigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Landesregierung lassen hier fehlende Ambitionen befürchten. Dabei ist Bürokratieabbau gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen die sinnvollste Fördermöglichkeit für die Wirtschaft.

Ein besonders bürokratisches Feld sind die nicht mehr zeitgemäßen Regelungen des Arbeitsschutzes. Sie schränken sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber unnötig ein und konterkarieren moderne Regelungen zu HomeOffice, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und digitalem Arbeiten. Daher brauchen wir eine Umstellung von einer Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit. Ebenso ist die 11-Stunden-Pausenregelung heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Dabei geht es keineswegs darum, die Arbeitszeit zu verlängern. Nur bei der Frage, wann und wie lange am Stück gearbeitet werden darf, sollten Betriebe und Beschäftigte mehr Spielraum für individuelle Lösungen erhalten. Dazu gilt es, Homeoffice zu fördern und wo immer möglich großzügig umzusetzen – die letztendliche Entscheidung muss aber bei den Betrieben gefällt werden, eine staatliche Pflicht ist eine unnötige Einmischung in die unternehmerische Freiheit.

Entfesselungspakete

Wir brauchen umfassende Entfesselungspakete, um unseren Unternehmen zu ermöglichen, ihre Potenziale zur Entfaltung zu bringen. Der FDP-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Nordrhein-Westfalen demonstriert eindrucksvoll, was hier möglich ist.

Chancen für die Klimapolitik

Wie lange die Wirtschaft braucht, um sich von der Corona-Krise zu erholen, ist heute noch nicht absehbar. Sie wird sich aber wahrscheinlich schneller erholen als das Klima.

Deshalb müssen wir umdenken und die Corona-Krise als Chance für eine Klimapolitik nutzen, die Ökologie und Ökonomie vereint.

Für die FDP/DVP-Fraktion ist klar, dass die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten sind. Aus unserer Sicht bedeutet das aber, dass wir neue Wege gehen müssen, um eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten. Dazu braucht es mehr Freiheit, statt immer neuer Verbote und Regulierungen wie die Solarpflicht oder den forcierten Ausbau der Windkraft an Standorten, die hierfür nicht ideal sind.

Wir wollen Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit verzahnen, indem wir das Wirtschaftswachstum vom CO2-Ausstoß entkoppeln und technologieoffen denken.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für ein klares Klimaschutzkonzept stark, das den Ausstoß von CO2 begrenzt und gleichzeitig die Freiheit schafft, um durch Innovationen möglichst effizient CO2 zu vermeiden, zu nutzen oder zu speichern. Welche Lösung aber die beste ist, darüber soll der Wettbewerb der Ideen entscheiden.

Im Zentrum unseres Klimaschutzkonzepts steht der EU-Emissionshandel. Wir sind überzeugt, dass er der wirksamste Klimaschützer ist. Deshalb fordern wir dessen Ausweitung von den Bereichen Energie, Industrie und Verkehr auf alle anderen Wirtschaftszweige.

Mit synthetischen Kraftstoffen, die aus erneuerbaren Energien hergestellt werden, ist CO2-neutraler Verkehr ohne ein Verbot des Verbrennungsmotors möglich. Es ist kaum vorstellbar, dass in naher Zukunft in allen Ländern eine Elektro-Ladeinfrastruktur entsteht, schon aus diesem Grunde brauchen wir eine echte Technologieoffenheit. Auch zahlreiche Industrieprozesse können schon heute weitestgehend treibhausgasneutral erfolgen.

Indem wir Wasserstoff marktfähig machen, schaffen wir alternative, nachhaltige Energie etwa für die Stahlindustrie oder im Flugverkehr.

Doch wir brauchen nicht nur wirksame Klimaschutzmaßnahmen, sondern auch eine klare Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Die aktuellen Extremwetterereignisse zeigen deutlich, dass Vorsorge besser und wirtschaftlicher ist als akute Krisenbewältigung mit all ihren negativen Folgen für die Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: wir dürfen in Zukunft keine Idee, keine Technik und keine Branche von vornherein aufs Abstellgleis schieben. Durch reine Regulatorik oder ideologische Scheuklappen wird sich auch die Forschung und Entwicklung nur noch auf die eine gewünschten Technologien richten. Die Folge ist eine unnötige ökonomische wie technologische Verengung, die wesentliche Innovationspotentiale von vornherein ausschließt.

Technologien entwickeln sich heute so schnell weiter, dass eine regulierende Instanz ohnehin gar keine Chance hat, diese innerhalb kürzester Zeiträume zu bewerten. Wenn wir im Jahr 1990 nur über Technologien nachgedacht hätten, die wir damals kannten, hätten wir nie ein Smartphone entwickeln können oder ein mobiles Internet. Auch die Corona-Pandemie und die Entwicklung der Impfstoffe haben klar gezeigt, dass uns nur die Offenheit für neue wissenschaftliche Methoden weiterbringt. Dies gilt auch für den Klimawandel.

Wenn wir das Klima schützen und unser Leben an den Klimawandel anpassen wollen, müssen wir bei allen Maßnahmen technologieoffen bleiben und auf marktwirtschaftliche Mechanismen vertrauen.

Wir sind überzeugt: All diese Herausforderungen können wir nur meistern, wenn wir die Innovationskraft unseres Wirtschafts- und Forschungsstandorts Baden-Württemberg stärken. Nur eine wettbewerbsfähige und innovationsfreudige Industrie kann die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz erwirtschaften.

Wir setzen uns für eine Klimapolitik ein, die unsere Wirtschaft nicht schwächt, sondern die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringt. Mit Technologien aus Baden-Württemberg können wir einen echten Beitrag für den globalen Klimaschutz leisten.

Pläne, wie die der grün-schwarzen Landesregierung jedes noch so kleine Dorf von 5 Uhr in der Früh bis 24 Uhr in der Nacht an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden und die Kosten dafür über eine neue kommunale Steuer beim Bürger abzuladen, wollen wir verhindern. Es bringt weder dem Klima etwas, wenn leere Busse durch die Gegend fahren, noch ist es tolerabel, dass diese Ressourcenverschwendung auch noch auf den Geldbeutel der Bürger abgewälzt wird. Die Mobilität muss individuell, passgenau, klimafreundlich und jedes Verkehrsmittel inkludierend gestaltet werden. Das hat nicht zuletzt die Pandemie bewiesen.

Gesundheitswesen verbessern

Die FDP/DVP-Fraktion dankt allen im Gesundheitswesen und in der Pflege Tätigen für Ihren herausragenden Einsatz in der Corona-Pandemie. Im Hinblick auf die angekündigte Enquete-Kommission des Landtags werden wir Freien Demokraten konsequent darauf achten, dass das Management der Landesregierung aufgearbeitet wird und sachgerechte und vor allem wirksame Schlussfolgerungen gezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit den Planungen des Bundes zum Aufbau von Notfallreserven und Notfallkapazitäten unerlässlich.

Zudem ist ein leistungsfähiger und moderner öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) bei der Infektionsbekämpfung unverzichtbar. Wir setzen auf eine zeitnahe und umfassende Digitalisierung. Das Projekt „Digitaler ÖGD 2030“ des grünen Sozialministers ist uns mit einem Zeithorizont von neun Jahren entschieden zu unambitioniert.  Insgesamt braucht es ein Gesamtprogramm zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdiensts. Dieser muss für Ärztinnen und Ärzte insbesondere im Vergleich zu einer Tätigkeit im Krankenhaus an Attraktivität zulegen. Zudem braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und ÖGD.

Für diese Zusammenarbeit ist es essenziell, dass die ärztliche Versorgung in der gesamten Fläche des Landes sichergestellt ist. Dies kann aus der FDP/DVP-Fraktion nur gelingen, wenn die Attraktivität des Berufs Ärztin bzw. Arzt wieder hergestellt wird. Leitbild ist die niedergelassene freiberufliche Tätigkeit, die um passgenaue Formen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergänzt wird. Es geht aber auch um Mehr und um ganz Grundsätzliches: Nahezu jeder teilt die Feststellung, dass unser Gesundheitssystem mit an der Weltspitze steht. Dies liegt nicht nur an einem hoch leistungsfähigen System der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in allen Fachrichtungen und einer vielfältigen Krankenhauslandschaft mit öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern. Mit ein Hauptgrund ist das bestehende System mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wir haben große Sorge, dass die Diskussion um eine so genannte Bürgerversicherung, in der alle Bürgerinnen und Bürger in einem System zusammengefasst würden, den hohen Qualitätsstand gefährdet. Denn heute ist es so, dass die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv sein muss, damit die Menschen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bei ihr freiwillig versichert bleiben. Gäbe es nur noch ein System oder gar nur eine Einheitsversicherung, fehlt der Systemwettbewerb, der für Innovationen und positive Impulse sorgt. Der Blick in andere Länder, die einen solchen Weg gegangen sind, zeigt, dass nichts besser, dafür vieles schlechter geworden ist. Deshalb treten wir mit Nachdruck dafür ein, die bisher wettbewerbliche und erfolgreiche Struktur zu erhalten.



Hier geht es zu unserer #GesundheitsWoche

Darüber hinaus gilt es, die Attraktivität für Heilmittelerbringer zu verbessern, dazu gehört auch die vollständige Schulgeldfreiheit. Und nicht vergessen wollen wir die enormen Herausforderungen der Pflege.

Krisensichere Bildung

Für uns Freie Demokraten war und ist die weltbeste Bildung der Maßstab unseres Handelns. Unser Ziel ist der Erhalt und die Stärkung des ausdifferenzierten und leistungsorientierten Schulsystems im Land. Dieser bildungspolitische Kompass führt auch durch globale Krisen, wie die Corona-Pandemie, wenn man ihn um eine Bildungsgarantie ergänzt. Denn die Einschränkungen zum Infektionsschutz haben den Schulbetrieb stark beeinträchtigt, haben zu erheblichen Lernrückständen geführt und bestehende Defizite bei der Digitalisierung verdeutlicht. Der unstete Wechsel von Fern- und Wechselunterricht neben dem didaktisch gebotenen Präsenzunterricht hat Schülerinnen und Schüler, die Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen gleichermaßen stark herausgefordert. Es wurde deutlich, dass wir die Schulen krisensicher machen müssen in dem Sinne, dass der Präsenzunterricht unter Berücksichtigung von Maßnahmen zum Infektionsschutz möglich bleibt. Erst dann können Eltern abseits von Homeoffice ihrer Arbeit nachgehen und auch verlässlich und flexibel planen ohne die Sorge, dass kurzfristige Schulschließungen drohen könnten.

Als Lehre aus der Krise bleibt auch ein Fokus auf den digitalen Unterrichtselementen. Diese können und müssen auch in Zukunft den Unterricht sinnvoll ergänzen und flexibler machen. Die Digitalisierung der Schulen im Land folgt keinem Selbstzweck, sie ist kein „nice-to-have“, sondern für die Zukunftsfähigkeit und damit die Qualität des Bildungsangebots und des Bildungsstandortes Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung. Während der Pandemie wurden gerade im Bereich der Digitalisierung zahlreiche Defizite deutlich. Diese kraftvoll, engagiert und mit den dringend notwendigen Investitionen anzugehen, ist das Gebot der Stunde.

Noch immer verfügen viele Schulen nicht über einen Breitbandanschluss – zuletzt lag Baden-Württemberg auf einem beschämenden vorletzten Platz im Bundesvergleich. In den zurückliegenden zehn Jahren grün-geführter Landesregierungen ist es nicht gelungen, diesem Malus abzuhelfen. Wir treten ein für kraftvolle Investitionen in die digitale Infrastruktur, die eine leistungsfähige Internetanbindung im ganzen Land ermöglicht. Mit diesem unabdingbaren Schritt zur digitalen Schule muss ebenfalls sichergestellt werden, dass alle Schulen über ein WLAN verfügen, das allen Beteiligten eine mobile Datenverbindung eröffnet. Vor allem die Ausstattung aller Bildungsbeteiligten mit mobilen Endgeräten muss schließlich gelingen. Die Programme des Bundes, wie das Sofortausstattungsprogramm oder der Digitalpakt, wirken nur zögerlich und werden perspektivisch nicht ausreichen. Aus unserer Sicht muss die Digitalisierung unserer Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe betrachtet werden, in der Bund, Länder und Kommunen an einem Strang in die richtige Richtung ziehen. Hierfür brauchen wir einen Digitalpakt 2.0, um Schritt für Schritt eine Komplettausstattung mit mobilen Endgeräten an allen Schulen inklusive adäquater IT-Betreuung zu erreichen. Dieser Anspruch muss für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte gelten, die noch viel zu oft mit privaten Endgeräten und privaten E-Mail-Programmen und -adressen die bestehenden Lücken füllen.

Das Desaster der Bildungsplattform Ella ist noch immer nicht überwunden und es fehlt weiterhin ein zuverlässiges und funktionales Angebot für alle Schulen gleichermaßen. Die Zweifel des Landesdatenschutzbeauftragten am Datenschutz für Lehrer, Schüler und Eltern bei der Ausgestaltung der Bildungsplattform und der Nutzung von Microsoft 365 gilt es ernst zu nehmen. Daher bedarf es einer Whitelist an datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen des Kultusministeriums, aus denen die Schulen passende Angebote auswählen können. Da jedoch nicht nur zahlreiche Wirtschaftsunternehmen, sondern auch viele Schulträger und Schulen, wie etwa die beruflichen Schulen, auf die bekannte Software von Microsoft setzen, sollten – idealerweise auf Bundes- oder gar EU-Ebene – Verhandlungen für eine datenschutzkonforme Microsoft-Lösung geführt werden.

Neben schlüssigen Konzepten für die Ausstattung mit Hard- und Software müssen qualitativ und quantitativ ausreichend Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte beim Thema „Digitales Unterrichten“ geschaffen werden. Wir wollen den Schulen zudem ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen, das Mittel für die Unterrichtsversorgung, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und für eigene inhaltliche Schwerpunkte umfasst. Die daraus vermittelte Flexibilität und Freiheit der Schulen bei der Ausgestaltung der digitalen Angebote kann zum Innovationsmotor werden und schafft auch Potentiale für die Zusammenarbeit über Klassen- und Schulgrenzen hinweg, beispielsweise um seltenere oder spezialisierte Fächer anbieten zu können.

Die bundesweite COPSY-Studie zeigt uns schließlich auf, dass die Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen aufgrund der Pandemie die Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt sowie das Risiko für psychische Auffälligkeiten erhöht haben. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche erleben die Belastungen der Pandemie als besonders stark und es wird erkennbar, dass die Bildungsgerechtigkeit während der Lockdowns stark gelitten hat. Auch durch den schlechteren Zugang zu schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten und die gewachsene Bedeutung des familiären Umfelds beim Distanzlernen sind Defizite entstanden. Angesichts dieser aktuellen Situation muss die Stärkung der Schulpsychologie und Schulsozialarbeit gelingen. Die vorhandenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind dringend von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Die Angebote der Sommerschulen erwiesen sich als unzureichend und haben viele Schülerinnen und Schüler, die eine gezielte Förderung benötigt hätten, letztlich nicht erreicht.

Deshalb treten wir ein für den engagierten Abbau der durch die Pandemie entstandenen Lernlücken. Eine landesweite Lernstandserhebung nach standardisierten Kriterien vermittelt den Schulen, den Schulträgern, aber auch dem Kultusministerium und der Politik ein authentisches Bild der bestehenden Lerndefizite, denen es abzuhelfen gilt. Die Schulleitungen, die sich als Krisenmanager an vorderster Front während der Pandemie bewährt haben, müssen zügig und nachhaltig entlastet werden, um ihren administrativen Aufgaben besser nachkommen zu können. Das Referendariat muss um die Zeit der Sommerferien verlängert und den Schulen ausreichende Mittel für Vertretungslehrer zur Verfügung gestellt werden, um die unwürdige Praxis der Sommerferienarbeitslosigkeit zu beenden. Denn es müssen Tausende zusätzliche Unterstützer im Bildungsumfeld gewonnen werden, die das bestehende Angebot ergänzen können. Zu den zusätzlichen Unterstützern zählen etwa Lehramtsstudierende, Referendare und Pensionäre, aber auch Quereinsteiger, die es pädagogisch nachzuqualifizieren gilt. Es schlummern beträchtliche Potentiale in beruflich Vorgebildeten, die beispielsweise das Ganztagesangebot erweitern können.

Gleichzeitig ist klar, dass man tägliche Unterrichtszeit nicht beliebig steigern kann, auch nicht zum Schließen der Lernlücken. Vielmehr muss auch der Raum für Freizeit und soziale Kontakte geschaffen werden, die während der Pandemie deutlich zu kurz gekommen sind. Auch schulische und außerschulische Vereins- und Sportangebote müssen wieder in vollem Umfang möglich werden, denn die Corona-Pandemie hat vielfach zu Bewegungsmangel geführt. Um diese notwendigen Freiräume in den zumeist engen Stundentafeln der Schüler unterzubringen, müssen beispielsweise die Möglichkeiten des neunjährigen Abiturs auf breiter Basis eröffnet werden. Wer optional auf G9 wechseln möchte, dem sollte dies auch überall im Land ermöglicht werden. Sonst wird aus dem bestehenden G8 aufgrund des Unterrichtsausfalls durch die Pandemie ein faktisches G7.


Derartige passgenaue Angebote können entstehen, wenn wir die Schulen nicht einer immer zentralistischeren Steuerung unterwerfen, sondern diesen weitere Freiheiten an die Hand geben. Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass man vor Ort in den Schulen am besten weiß, wie die Schulentwicklung entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten gelingen kann. Für uns gilt es daher, konsequent die organisatorische und finanzielle Autonomie der Schulen zu stärken und das ausdifferenzierte und leistungsorientierte Schulsystem zu erhalten.

Bürgerrechte stärken

Seit nunmehr 1 ½ Jahren sind die Grundrechte stark eingeschränkt. Noch immer ist nicht absehbar, wie und bis wann die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vollständig aufgehoben werden. Im Gegenteil erleben wir gerade aktuell mit der Einführung der 2G-Regel, wie noch für viele Monate Teile der Gesellschaft vom öffentlichen Leben ausgegrenzt werden. Die früheren Beteuerungen von Bundes- und Landesregierung, wonach alle Grundrechtseingriffe beendet werden, sobald jedem Bürger ein Impfangebot gemacht wird, wurden umfänglich einkassiert. Diese Politik verspielt das Vertrauen der Menschen und verstärkt die Gräben in unserer Gesellschaft. Wir brauchen eine Pandemiebekämpfung, aber die Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein.

Die FDP hat sich während der Pandemie als kritisch-konstruktive Stimme der Vernunft gezeigt. Wir haben nie das Virus und seine Gefährlichkeit geleugnet. Wir haben immer für die Impfung geworben. Und wir haben solche Maßnahmen, die wirklich für den effektiven Pandemieschutz erforderlich sind, mitgetragen. Wir Freien Demokraten haben zugleich aber immer darauf gedrungen, dass Maßnahmen erforderlich und geeignet sein müssen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Viele unserer Forderungen, wie die Verwendung von FFP2-Masken oder der Einsatz von Luftfiltern an den Schulen, haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen. Es wäre für die Pandemiebekämpfung gut gewesen, wenn sich Bundes- und Landesregierung solchen vernünftigen Forderungen zu Beginn nicht verschlossen hätten.

Ob skurrile, dem Infektionsschutz zuwiderlaufende Regelungen wie die 800-Quadratmeter-Regel, unerlaubte Bewegung an der frischen Luft oder die Frage weshalb ein Discounter Blumen verkaufen darf, ein Gartencenter mit Außenbereich aber nicht; die Pandemie hat gezeigt: Nicht die Wahrnehmung der Freiheitsrechte, sondern vielmehr die Einschränkung der Grundrechte bedürfen einer klaren Begründung! Viele Grundrechtseingriffe, die nicht verhältnismäßig waren, wurden im Laufe der Pandemie durch die Gerichte aufgehoben. Für uns Freie Demokraten zeigt sich hier ganz besonders der Wert des Rechtsstaats. Wir wollen daher unsere unabhängige Justiz auch in Zukunft weiter stärken.

Auch und gerade in Zeiten des Notstands muss zudem gewährleistet sein, dass die Parlamente als gesetzgebende, direkt vom Volk legitimierte Gewalt, ihre Kontroll- und Gesetzgebungsfunktion ausüben können. Wir Freie Demokraten treten für die unbedingte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein. Eine Impfpflicht lehnen wir ab, setzen uns aber dafür ein, die Menschen von der Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen. Mit Sorge sehen wir aber politische Initiativen, einen faktischen Impfzwang zu schaffen.

Den Staat dort stärken, wo er stark sein muss

Die Freien Demokraten treten für einen Staat ein, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und der in den Feldern und Situationen gut agieren und reagieren kann, wo man ihn benötigt. Der von uns angestrebte Bürokratieabbau soll nicht nur Innovationsgeist, das Unternehmertum und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft entfesseln, sie dient gleichermaßen dazu, Kapazitäten in den Verwaltungen und dem öffentlichen Dienst freizumachen. Statt die Einhaltungen von Verordnungen zu überdachten Fahrradstellplätzen zu überwachen, sollten Kapazitäten aufgebaut werden, die das Funktionieren kritischer Infrastruktur in verschiedenen Ausnahmeszenarien sicherstellen.

Wir Freien Demokraten stehen zu unserer Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst. Wir lehnen daher das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Dienst ab. Denn dabei handelt es sich um ein kollektives Misstrauensvotum von Grünen und CDU gegenüber allen Polizisten, Lehrern, Verwaltungsmitarbeitern und vielen anderen öffentlichen Bediensteten im Land. Auch eine Kennzeichnungspflicht ist völlig überflüssig und schürt nur weitere Vorurteile gegenüber unserer Polizei. Im Rettungsdienst brauchen wir endlich eine Vernetzung von Leitstellen untereinander. Und die Landesregierung muss endlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Notfallsanitäter bei ihren Einsätzen auch die Behandlungsmethoden anwenden dürfen, die sie zuvor in ihrer Ausbildung gelernt haben.

Ob eine neue Pandemie kommt, uns verheerender Starkregen trifft, ein Blackout die Stromnetze lahm legt, oder ein Cyberangriff kritische Infrastrukturen angreift. Der Staat muss dort stark sein, wo er benötigt wird. Wir finden: Anstelle einer Inflation an Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie einem neuen Tiny-House-Ministerium samt zusätzlicher hochbezahlter Personalstellen wären mehr Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrer angebracht. Synergien mit nichtstaatlichen Akteuren oder der Wirtschaft wie sie bspw. durch ein Impfterminmanagement durch die Krankenkassen statt in einem durch das Gesundheitsministerium von Minister Lucha desaströs gehandhabten Vergabesystem möglich gewesen wären, müssen im Sinne der Bürgerschaft durchdacht und geplant werden. Stresstests für potenzielle Bedrohungen müssen her und die Schlussfolgerungen daraus konsequent umgesetzt werden.

Zu einem wirksamen Klimaschutz gehört auch die Schaffung von Möglichkeiten, unnötige Wegstrecken vermeiden zu können, indem digitale Möglichkeiten geschaffen und ausgeweitet werden. Beinahe jeder hat in der Zeit des Lockdowns digitale Möglichkeiten genutzt, um von zu Hause aus zu arbeiten oder über Videotelefonie mit Familie, Freunden und Kollegen in Kontakt zu bleiben. Dabei wurde deutlich: Häufig sind die Anbindungen ans schnelle Internet zu langsam oder zu instabil.

Grundvoraussetzung für die Nutzung der digitalen Technologien ist ein flächendeckender gigabitfähiger Glasfaserausbau, sowie die Verfügbarkeit des 5G-Mobilfunkstandards. Dazu braucht es gezielte Ausbauförderung und nachfrageorientierte Konzepte, wie steuerliche Förderungs- oder Vouchermodelle, um die Nachfrage nach Glasfaser-Hausanschlüssen anzukurbeln und den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen zu fördern.

Auch im Mobilfunk müssen die „weißen Flecken“ endlich geschlossen werden, denn der Mobilfunkausbau ist kein Selbstzweck, sondern das digitale Rückgrat unserer Wirtschaftsregion. Die Schaffung von geeigneten Förderrichtlinien, ist daher genauso erforderlich, wie geeignete Maßnahmen, um Sorgen und Ängste in der Bevölkerung ernst zu nehmen und für mehr Akzeptanz für Mobilfunkausbauprojekte in den Kommunen zu schaffen. Dabei müssen auch technische Möglichkeiten wie Smart-Poles zur Kapazitätsverdichtung in Ballungsgebieten genutzt werden.

Digitalisierung ist kein Selbstzweck und mehr als nur die Infrastruktur; kein Lebensbereich wird ausgelassen. Für uns bedeutet das, dass Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in die technische Ausstattung, beispielsweise in Schulen, Verwaltungen oder der Polizei, getätigt werden müssen. Wir wollen den Bürgern und Unternehmen bspw. durch die Weiterentwicklung von eGovernment-Angeboten einen echten Mehrwert und Zeitersparnis bieten. Jeder Behördengang muss digital medienbruchfrei von zuhause aus erledigt werden können. Dabei müssen die Verwaltungsleistungen anwenderorientiert ausgestaltet und flächendeckend einheitlich bereitgestellt werden. Das Once-Only-Prinzip muss zum Standard werden, sodass Behörden auf bereits erhobene Daten der Bürger auf deren Wunsch zugreifen können. Dabei gilt es darauf zu achten, dass Datenschutz und Datenhoheit der Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich gewahrt bleiben.

Nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik

Wir brauchen auf Bundessebene die Befreiung der Bürgerinnen und Bürger von der fesselnden Steuer- und Abgabenpolitik. Keinesfalls dürfen hier die Bürgerinnen und Bürger mehrbelastet werden, die Finanzierungslücken des Staats dürfen nicht über Steuererhöhungen gedeckt werden. Wir brauchen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine weitere Entlastung der Mitte. Allerdings setzen wir uns weiter für eine gerechte Besteuerung ein; große Weltkonzerne, die hier keine Steuern zahlen, delegitimieren das ganze System. Großen Akteuren mit Gewinnverlagerungen ins steuergünstigere Ausland müssen diese Möglichkeiten verbaut werden.

Zudem wird Bauen immer teurer, und damit Wohnen auch. Nicht nur die Rohstoffkrise und das fehlende Bauland, auch die immer mehr werdenden Vorschriften der Landesbauordnung sorgen für Mehrkosten. Wir wollen hier gegensteuern, aber auch die Kosten des Wohnerwerbs reduzieren in dem wir den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer wieder auf 3,5 Prozent absenken und uns auf Bundesebene für einen Freibetrag bei Erwerb von Wohneigentum einsetzen.


Wir kritisieren nachdrücklich die Selbstbedienung der grün-schwarzen Koalition, die sich ihre selbstgemachten Haushaltslöcher mit Corona-Schulden zuschüttet, obwohl sie auf riesigen Reserven und ausreichend Überschüssen sitzt. Die Landesregierung betrachtet aus Haushaltssicht die Pandemie als Betriebsunfall, der keine Auswirkungen auf die normale, mühsam verhandelte Koalitionsbalance haben darf. Daher will sie alle Mehrausgaben und Mindereinnahmen auf Pump finanzieren, ohne an irgendeiner Stelle zu sparen. Die Sparziele des Finanzministers sind sehr enttäuschend.

Wir sagen, alle Programme und Finanzierungen müssen auf den Prüfstand. Die Zeiten von Wünsch-Dir-was-Projekten der Ministerien ist vorbei. Wir wollen eine kritische Betrachtung der seitherigen Politik – nicht mit dem Rasenmäher, aber mit dem Rotstift – um Freiräume für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Forschungs- und Wissenschaftsstandort stärken

Für den Hochtechnologiestandort Baden-Württemberg ist es – mit den richtigen Weichenstellungen für die Hochschulen und die Unternehmen im Land – möglich, gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Die Bedeutung von exzellenter und anwendungsnaher Forschung und Innovation hat sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt. Es galt, schnell Mittel und Wege zu finden, um sich dem Virus zu erwehren. Ohne Impfstoffe, Teststrategien und auch technische Hilfen zum Infektionsschutz wären wir heute der Pandemie noch immer so ausgeliefert wie zu ihrem Beginn. Wir wollen deshalb Baden-Württemberg als Forschungsstandort und als Standort für Unternehmen noch attraktiver machen, unsere Forschungseinrichtungen und Hochschulen weiter stärken und ihnen mehr Freiräume einräumen.

Die Politik der grün-schwarzen Landesregierung ist geprägt von Reglementierung, einengenden Forschungsschranken und mangelnder Flexibilität beim Mitteleinsatz. Den leistungsstarken und innovationsgeneigten Mix aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis wollen wir wieder stärken und von Limitationen befreien.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Auch darüber hinaus muss die Hochschulautonomie wieder gestärkt werden. Außer Zweifel steht für uns das Festhalten an der bewährten und verlässlichen Hochschulfinanzierung über fünfjährige Verträge. Wir wollen aber auch den zuletzt stark erweiterten Aufgabenkanon der Hochschulen auf den Prüfstand stellen und sodann verbleibende Pflichtaufgaben stärker personell untermauern. Dabei muss der akademische Mittelbau bei den anwendungsnah forschenden Hochschulen gestärkt werden und die Experimentierklausel beim Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften endlich mit Leben gefüllt werden.

Überbordende Bürokratie, Dokumentationspflichten und Antragserfordernisse müssen der Vergangenheit angehören. Wir brauchen eine unbürokratische Forschungsförderung, die technologieoffen und ideologiefrei ist und nicht nur auf einzelne Leuchttürme setzt, sondern die herausragende Forschungsleistung landesweit fordert und fördert. Die Widrigkeiten des EU-Mehrwertsteuerrechts bedrohen die konstruktiven Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit einer attraktiven steuerlichen Forschungsförderung muss es für innovationsfreundliche Unternehmen wieder attraktiver werden, in FuE zu investieren. Mit einer Stärkung der Förderung über Innovationsgutscheine und der Unterstützung von Start-Ups, auch im hochschulischen Kontext, wollen wir einen Impuls für Innovationen ermöglichen.

Zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft

Die Folgen der Corona-Krise, die Auswirkungen des Klimawandels und der Wandel der Rahmenbedingungen durch den Handel und die Gesellschaft stellen die rund 39.100 landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg nie dagewesene Herausforderungen. Verschärft wird diese Situation durch das teilweise ideologiegetriebene Handeln der Landes- und Bundesregierung.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg stark. Wir sind der Überzeugung, Landwirtschaft kann Hand in Hand mit Ernährungssicherheit, Tierwohl, Klima-, Umwelt- und Artenschutz gehen. Dabei vertrauen wir auf die die Sachkunde und das selbstbestimmte Wirtschaften der Land- und Forstwirte.

Die einseitige staatliche Bevorzugung des Ökolandbaus lehnen wir ab. Wir sind überzeugt, dass wir unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung nur dann nachhaltig und zukunftssicher gestalten können, wenn wir die positiven Eigenschaften beider Anbauformen fördern. Dazu setzen wir uns auch in Sachen Pflanzenschutz für eine solide Strategie ein, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so ausbalanciert, dass sie realistisch ist und eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht. Dazu müssen wir auch die Chancen der digital gestützten Präzisionslandwirtschaft viel mehr nutzen. Der Weg zu mehr Tierwohl muss wettbewerbsgerecht und europäisch erfolgen. Mit einer europaweiten Tierwohl- und Herkunftskennzeichnung würden Millionen Tiere profitieren und es gäbe endlich einen fairen Wettbewerb zwischen den Landwirten aus Baden-Württemberg und ihren europäischen Kollegen. Ein solches Label muss verbunden sein mit der Abschaffung bürokratischer bau- und umweltrechtlicher Hürden für Stallumbauten.

Wir wollen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von Agrarsubventionen, öffentlichen Ad-hoc-Zahlungen oder Unwetterbeihilfen wirtschaften können. Wir halten deshalb auch an unserer Forderung einer Bundesratsinitiative für eine steuermindernde Risikoausgleichsrücklage für die Land- und Forstwirtschaft fest.

Die regionalen Strukturen der Lebensmittelerzeugung wollen wir stärken und die landwirtschaftlichen Betriebe durch eine bessere Vermarktung ihrer hochwertigen regionalen Produkte unterstützen. Dies trägt auch zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei und zugleich betreiben wir damit wirksamen Klimaschutz. Wir unterstützen Initiativen, wenn beispielsweise Betriebskantinen auf regionale Produkte umstellen.

Die Auswirkungen des Klimawandels stellen die Land- und Forstwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die Forschung und Züchtung klimaresilienter Pflanzen und Baumarten ideologiefrei voranzubringen und auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Techniken zu setzen. Doch genauso, wie die Land- und Forstwirtschaft vom Klimawandel betroffen ist, ist sie nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion auch der Klimaschützer Nummer Eins. Wälder und Böden binden enorme Mengen an CO2. Mit der Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen und Bioenergie kann die Land- und Forstwirtschat einen Beitrag zum Ersatz fossiler Energieträger leisten. Deshalb setzen wir auf den produktionsintegrierten Naturschutz, anstatt immer mehr Flächen unter Prozessschutz zu stellen. Wer zum Beispiel immer mehr Waldflächen aus der Nutzung nimmt, konterkariert den Klimaschutz und sorgt für einen weiteren Mangel an Holz.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: Die Land- und Forstwirtschaft kann gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen. Was wir brauchen ist ein Neustart in der Agrarpolitik. Sie muss sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg einsetzen.

Unsere Ideen zum Downloaden

Empfehlung zur Einrichtung stammt bereits aus Dezember 2018.


Zur Meldung, dass der Aufbau einer Dokumentationsstelle zum Thema Extremismus derzeit vor sich hindümpelt, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dennis Birnstock:

„Die antisemitischen Übergriffe der jüngsten Vergangenheit mahnen zur Eile und geben der Landespolitik neuerlich auf, endlich die geplante Forschungsstelle zum Extremismus in Betrieb zu setzen. Die Empfehlung zur Einrichtung einer solchen Stelle entstammt schließlich bereits dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses Rechtsterrorismus/NSU BW II aus Dezember 2018. Dort wurde auch klar festgehalten, dass man den Fokus eines neuen Forschungs- und Dokumentationszentrums nicht auf den Rechtsextremismus verengen sollte. Denn auch die anderen Formen des Extremismus und Terrorismus bedürfen der begleitenden wissenschaftlichen Erforschung von Entwicklungen und Präventionsstrategien. Aber auch nach zweieinhalb Jahren sind die Fortschritte leider marginal. Meine Fraktion hatte hingegen bereits mit einem entsprechenden Antrag bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/21 die finanzielle Absicherung einer ordentlichen Anlaufstelle an einer Hochschule in Baden-Württemberg beantragt, den die regierungstragenden Fraktionen seinerzeit jedoch abgelehnt haben.“

Daniel Karrais

Einheitliche Regelungen für KI als wesentliche Zukunftstechnologie sinnvoll

Zu den geplanten EU-einheitlichen Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz und den mangelnden Ambitionen der neuen Landesregierung, sagt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Informationstechnologie ist eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird für Forschung, Wirtschaft und Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle für den gesamtgesellschaftlichen Strukturwandel spielen. Egal ob autonomes Fahren oder in der Medizintechnik, KI wird in vielen Bereichen unser Leben und Arbeiten bereichern und voranbringen.
Das Vorhaben der EU, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu entwickeln, begrüße ich grundsätzlich. Nur wenn Handhabung und Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt sind, ist ein Einsatz von KI-Anwendungen in der Breite möglich. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass  Forschung und Investitionen nicht durch überbordende Regulierungen verhindert wird. Europa und besonders auch Baden-Württemberg muss Vorreiter im Einsatz neuer Technologie sein und nicht in deren Einschränkung.

Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Landesregierung Innovation und Zukunft groß auf die Fahnen geschrieben, daran wird sie sich messen lassen müssen! Für Künstliche Intelligenz findet sie jedoch nicht viel mehr als warme Worte. Innovation durch künstliche Intelligenz erfordert aber Investitionen und Förderung. Start-Ups muss der Einsatz von KI-Anwendungen durch verlässliche Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Diese Zukunftstechnologie darf nicht durch falsche Regierungspolitik und Finanzierungsvorbehalte blockiert werden!“

 

Dennis  Birnstock


Sprecher für Frühkindliche Bildung, Forschung, Jugend und Sport

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Nürtingen

Geboren und aufgewachsen bin ich in Filderstadt, mitten im Wahlkreis, wo ich auch heute noch gemeinsam mit meiner Frau lebe. Seit 2014 gestalte ich meine Heimat im Gemeinderat und engagiere mich für nachvollziehbare Politik, die den Menschen zuhört. Am 14. März 2021 haben mir die Menschen im Wahlkreis Nürtingen Ihr Vertrauen geschenkt, sie im Landtag von Baden-Württemberg vertreten zu dürfen. Hier setze ich mich für nachvollziehbare und freiheitliche Politik ein, die optimistisch in die Zukunft blickt und den Menschen etwas zutraut. Dabei ist es mir wichtig den Wahlkreis und das Land durch Bildung, Innovation und gute Rahmenbedingungen nach vorne zu bringen. Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ihr Dennis Birnstock

  • Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport
  • Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Petitionsausschuss

Wahlkreis:

Wahlkreis: 9 Nürtingen

Ansprechpartner:

Adresse:

Europastr. 29
72622 Nürtingen

Telefon:

Fax:

E-Mail:

dennis.birnstock@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 7. Februar 1991 in Filderstadt; neuapostolisch, verheiratet, ein Kind.

Weilerhau Grundschule in Filderstadt.

Elisabeth-Selbert-Gymnasium (damals: Eduard-Spranger-Gymnasium) in Filderstadt.

2009 bis 2010 Grundwehrdienst bei der Luftwaffe.

2011 bis 2015 Bachelor-Studium der Biotechnologie an der Hochschule Esslingen.

2015 bis 2018 Master-Studium der Technischen Biologie an der Universität Stuttgart.

2018 bis 2020 Forschungsmitarbeiter bei TETEC AG in Reutlingen.

2020 bis  2021 Associate Scientist bei Auregen Biotherapeutics GmbH in Reutlingen (ruhend)

Seit 2013 Mitglied der Freien Demokratischen Partei.

Seit 2014 Mitglied des Gemeinderats Filderstadt.

Seit 2019 stellvertretender Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes Filderstadt.

Seit 2019 Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Filderstädter Gemeinderat.

Seit 14. April 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg.

Seit 2023 Kreisvorsitzender der FDP Esslingen.

Mitglied des Aufsichtsrates der Fildorado GmbH

Forschungsmitarbeiter als Associate Scientist bei Auregen Biotherapeutics GmbH (Biotechnologie) – ruhend.

Mitglied des Aufsichtsrates der Fildorado GmbH.

Stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Filderwasserversorgung.

Stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Körsch.

Nico Weinmann

Technische Vorbehalte und ökologische Scheuklappen wären beträchtlicher Malus für das Hochtechnologieland Baden-Württemberg

 

Zur Vorstellung des hochschulpolitischen Forderungspapiers der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) und des Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Forderungen der Unternehmen im Land sind absolut nachvollziehbar und zukunftsweisend – gerade mit Blick auf den Strukturwandel unseres Wirtschaftsstandortes. Das Papier sollte ein Weckruf sein für die grün-schwarzen Koalitionäre, die in ihrem schriftlich fixierten Sondierungspapier wenig Hoffnung für eine wirtschaftsfreundliche Hochschulpolitik gemacht haben, wo auf ‚klimaschonende Innovationen‘ fokussiert wird. Technische Vorbehalte und ökologische Scheuklappen wären jedoch ein beträchtlicher Malus für den Innovationsdrang im Hochtechnologieland Baden-Württemberg. Die künftige grün-schwarze Landesregierung wäre gut beraten, die artikulierten Interessen der Unternehmen zu berücksichtigen, um eine wirtschaftsnahe Forschung mit Zukunftsprofil zu ermöglichen. Schließlich kann man den Hochschulen nicht einen stetig wachsenden Aufgabenkanon verordnen, ohne diesen auch solide finanziell zu untermauern und autonomiefreundliche Handlungsspielräume zu schaffen. So sollte beispielsweise als Beitrag der Hochschulen zum Klimaschutz eine landesseitige Sanierungsoffensive im Gebäudebestand beitragen und nicht eine Abgabe auf dienstliche Flugreisen von Wissenschaftlern, die schlimmstenfalls innovationsfeindlich ist. Eine verstärkte, breitenwirksame Forschungsförderung sollte Anreize und eine Task Force Bürokratieabbau dringend ersehnte Freiräume schaffen, anstatt die überkommenen Vorbehalte gegen disruptive Technologien zu kultivieren. Und wenn schließlich die Hochschulen nur noch hehren Zielen dienen müssten, käme die exzellente Lehre und Forschung mittelfristig zu kurz, die unseren technologischen Vorsprung sichert.“

Nico Weinmann

Inkonsistente Politik der Wissenschaftsministerin, die erst Tierversuche in der Lehre faktisch verbietet, um diesen Fehler dann mit Millionen an Steuermitteln zu kaschieren

 

Zur Meldung des Wissenschaftsministeriums, dass zur Verbesserung des Tierschutzes in Forschung und Lehre ein landesweites Netzwerk gegründet und vom Ministerium finanziell unterstützt wird, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Politische Fehlentscheidungen mit Steuermitteln zu kaschieren scheint auch in Zeiten angespannter Haushalte ein bewährtes Prinzip, zumindest bei der Wissenschaftsministerin. Erst stoßt Ministerin Bauer die biomedizinischen Fakultäten ins kalte Wasser und macht Tierversuche in der Lehre praktisch unmöglich, um dann einen wärmenden Geldregen niedergehen zu lassen, der die entstandene Not der Forscher lindern soll. Das zeigt doch die Inkonsistenz der Politik der grünen Wissenschaftsministerin. Entsprechend der grünen Doktrin verteufelt sie Tierversuche, verkennt dabei aber deren Bedeutung für den Wissenschaftsstandort. Denn ohne Tierversuche wäre auch der Erfolg bei der Impfstoffentwicklung nicht möglich gewesen. Im Koalitionsvertrag hatte Grün-Schwarz noch eingesehen, dass der Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg derzeit noch auf Tierversuche angewiesen ist. Diese authentische Erkenntnis musste aber grüner Ideologie weichen, obwohl die Hochschulen und Forschungseinrichtungen längst zu Recht an alternativen Lehrmethoden arbeiten und bereits das 3 R-Prinzip praktizieren, wonach Tierversuche möglichst vermieden, die Zahl der Versuchstiere reduziert und deren Leiden vermindert wird.“

Stephen Brauer

Auch weiterhin wird Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen.

 

Anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Frei nach Willy Brandt könnte man zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Vertiefung der Fusion des Karlsruher Instituts für Technologie sagen: `Hoffentlich wächst nun zusammen, was seit 2009 zusammengehört´. Das lange Ringen mit dem Bund um die Finanzierung und Mitspracherechte mündet nun zwar in einem Kompromiss, löst aber gleichwohl einige Probleme der Vergangenheit. Die Vereinheitlichungen beim Personalrecht oder den Finanzflüssen gehören ohne Zweifel zur weiteren Fusion. Denn noch immer waren die zwei Welten längst nicht vereint, aus denen die frühere Universität Karlsruhe und die Forschungszentrum Karlsruhe GmbH zum KIT zusammenwachsen sollen. Es gab bis zuletzt unterschiedliche Regelungen bei den Reisekosten oder der Bezahlung des Personals, die nun mit der einheitlichen Anwendung von Landesrecht gelöst werden.

Allerdings bleibt auch viel Bürokratie bestehen, solange die Buchführung weiterhin zwischen dem universitären und dem Forschungsteil unterscheiden muss, um die korrekte Mittelverwendung zu belegen. Die Engführung bei den Finanzen bedingt zudem, dass viel Potential nicht gehoben werden kann, das eigentlich in der besonderen Nähe von Großforschungseinrichtung und Universität besteht.

Die ausbleibende Beteiligung des Bundes an der Lehre ist verfassungsrechtlich sicherlich konsistent, sorgt aber für praktische Probleme. Schon bisher war es kompliziert, wenn Forscher lehren wollten, die aus Mitteln des Bundes bezahlt werden. Idealerweise sollten die Arbeitsanteile der exzellenten Spezialisten wie mit einem Schieberegler auf Forschung und Lehre aufgeteilt werden können. Die zukünftig notwendigen Ausgleichsmaßnahmen lassen aber vermuten, dass auch weiterhin viel Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen wird.“

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Das neue Hochschulrecht – eine Novelle unter dem Eindruck von Corona

Nach fast zehn Jahren grüner Führung im Wissenschaftsministerium des Landes brachte die Landesregierung mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung von Vorschriften des Landeshochschulgesetzes (Viertes Hochschuländerungsgesetz – 4 HRÄG) am 20.10.2020 ein buntes Sammelsurium hochschulrechtlicher Änderungen in den Landtag ein. Am Mittwoch, den 25.11.2020, befasste sich der Wissenschaftsausschuss des Landtags mit dem Entwurf in einer turbulenten Sitzung. Der folgende Blogbeitrag widmet sich den Streitpunkten des Gesetzesentwurfs, einzelnen bedenkenswerten Regelungen des Entwurfs sowie den Positionen der FDP/DVP-Fraktion.


Man kann wohl sagen, dass der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf mit einem bunten Strauß Blumen vergleichbar ist. Jede Blume steht hierbei für eines der unter Wissenschaftsministerin Theresia Bauer angesammelten Probleme, die scheinbar noch eilig vor Ende der Legislaturperiode im März 2021 gelöst werden müssen. Anders als bei den Änderungen im Hochschulrecht im Juni 2020 handelt es sich bei den aktuellen Vorschlägen der Landesregierung nicht nur um punktuelle Änderungen. Vielmehr werden durch die Novelle weite Teile des Hochschulgesetzes, sowie darüber hinausreichende Regelungen abgeändert, ergänzt oder neubegründet – und zwar mit beträchtlichen Auswirkungen auf Forschung und Lehre. Zugegebenermaßen enthält der bunte Blumenstrauß an Anpassungen einige schöne Blüten, also erstrebenswerte Regelungen oder zumindest Ansätze. Zu nennen ist beispielsweise die von uns seit Jahren geforderte Einführung der optionalen Bauherreneigenschaft der Hochschulen, welche es den Hochschulen in der Zukunft erleichtern wird, Bauvorhaben zu realisieren. Bekanntlicherweise kann ein an sich schöner Strauß Blumen jedoch durch einzelne oder in diesem Fall sogar mehrere verwelkte Blüten sein schönes äußerliches Erscheinungsbild verlieren.

Ein Indiz für die hohe Zahl welker Blüten war bereits die Menge der Änderungsanträge der Regierungsfraktionen am eigenen Gesetzentwurf. Für die FDP/DVP-Fraktion ergaben sich in der Folge nicht nur aufgrund des Gesetzesentwurfes, sondern auch aufgrund der von der Regierungsfraktion gestellten Anträge viele Fragen und das Erfordernis, mit vier Änderungsanträge sowie einem Entschließungsantrag Nachbesserungen vorzunehmen.

Neue Regeln zum Tierschutz – mehr Fluch als Segen für die Hochschullehre

Eine verwelkte Blüte stellt definitiv die Erweiterung des Aufgabenkanons der Hochschulen um den Aspekt des Tierschutzes und die Einführung des neuen § 30a LHG dar. Mit dieser Regelung wird es den Hochschulen im Ergebnis verwehrt, Tiere an den Hochschulen für Lehrzwecke – und somit zumindest mittelbar auch für Forschungszwecke – zu verwenden. Die von der Landesregierung vorgesehene Regelung stellt aus unserer Sicht nicht nur einen erheblichen und unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Freiheit der Forschung und Lehre dar, sondern wird sich zukünftig auch negativ auf die Qualität der baden-württembergischen Hochschulausbildung und deren nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit auswirken. Dass die Bedenken der Liberalen hierzu nicht unbegründet sind, ergibt sich aus der zahlreichen Kritik am Entwurf in der Expertenanhörung.

So stellt sich nicht nur die Universität Hohenheim, sondern auch die Landesrektorenkonferenz, sowie die Studiendekane der Biologischen Fachbereiche an den Universitäten ausdrücklich und fundiert gegen den Entwurf. Konsens der Experten ist, dass für die Studierenden direktes Anschauungsmaterial unerlässlich ist, um in der Zukunft Forschungen anstellen zu können, die wiederum dem Tierwohl dienen. Auf lange Sicht schadet der Entwurf daher vielmehr dem Tierwohl, als diesem geholfen wird. Nicht zu vernachlässigen ist, dass die Verwendung von Tieren durch Hochschulen bereits heute weitgehenden Regularien unterliegt. Vor allem wird an den Hochschulen im Land bereits heute das 3R-Prinzip praktiziert. Demnach werden längst Tierversuche durch Alternativen ersetzt (replace), die Zahl der Versuchstiere begrenzt (reduce) und die Belastung der Tiere auf ein unerlässliches Maß verringert (refine).

Ein weiterer Malus des aktuellen Vorstoßes der Landesregierung: den Hochschulen werden für die Umstellung auf „Alternative Lehrmaterialien“ keinerlei finanzielle Mittel bereitgestellt. Gewollt ist demnach eine kurzfristige Nachhaltigkeit zum Nulltarif, was für uns insbesondere während den andauernden Belastungen auch der Hochschulhaushalte durch die Covid-19-Pandemie eine Farce darstellt. Hinsichtlich der Regelungen zum Tierwohl werden mittlerweile selbst innerhalb der Regierungsfraktionen kritische Stimmen laut. Längst war in den Medien zu lesen, dass die CDU die Neufassungen zum Tierschutz ebenfalls für zu weitgehend ansieht. Man hat dort wohl endlich die Risiken für den Hochschulstandort erkannt, will aber ganz offensichtlich an dieser Stelle den Koalitionsfrieden auf der Zielgeraden nicht noch riskieren. Wir haben mit einem zielgerichteten Änderungsantrag versucht, diese Gesetzesänderung zu verhindern (Änderungsantrag Drucksache 16/9310 zum Gesetzesentwurf Drucksache 16/9090).

Für die FDP-DVP Fraktion war klar und alternativlos:

  • die Streichung des Tierwohls aus dem Aufgabenkanon der Hochschulen zur Verhinderung der damit verbundenen Einengung der Hochschullehre.

  • die Sicherung der hervorragenden Ausbildungsqualität an den Hochschulen, insbesondere für die betroffenen Studiengänge wie die Biologie.

  • die Wahrung der aktuell geltenden und realistischen Anforderungen an die Verwendung von Tieren für Forschung und Lehre (insbesondere 3R-Prinzip, sowie das geltende TierSchG sowie die TierVersuchsVO).

Aus dem Gesetz zur offenen Kommunikation wird das Verschleierungsverbot

Mit dem neugefassten § 9 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes plant die Landesregierung, den Hochschulen die Möglichkeit an die Hand zu geben, eine Verhüllung des Gesichtes zu untersagen. Die Liberalen habe sich zu dieser Thematik in ihrem Gesetzesentwurf (Drucksache 16/896) aus dem Oktober 2016 bereits umfassend positioniert und ein umfangreicheres Verschleierungsverbot an den Hochschulen gefordert. Der aktuelle Vorstoß der Landesregierung fällt in die Kategorie „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Insbesondere schafft er keine klaren Regelungen und stattet die Hochschulen so beispielsweise mit der Möglichkeit aus, eine Verhüllung des Gesichtes „zur Erreichung des Ziels einer konkreten Lehrveranstaltung“ zu verbieten. Welche Situationen hiervon genau erfasst sein sollen bleibt unklar. Im Übrigen sind weitere Regelungen zum Verbot von Gesichtsverhüllungen von den Hochschulen durch Satzung zu regeln. Im Ergebnis wird den Hochschulen also der schwarze Peter zugeschoben, selbst die Regelungen zu treffen und mögliche juristische Zwistigkeiten zu verantworten. Die Landesregierung entzieht sich der Verantwortung, verwendet unbestimmte Rechtsbegriffe und überlässt den Hochschulen die Regelungen im Einzelfall. Dabei sollte klar sein, dass ein Verbot der Verschleierung nicht nur auf Gesetzes- sondern auch auf Einzelfallebene (entschieden durch die Hochschulen) unverhältnismäßig sein kann. Die Hochschulen werden daher wohl eher Zurückhaltung walten lassen.

Die Liberalen fordern daher:

  • Klare und hinreichend bestimmte Vorgaben zur Untersagung der Verhüllung des Gesichtes.

  • Entlastung, statt Belastung der Hochschulen.

Die Einführung von Online- Sitzungen von Hochschulgremien und Online-Prüfungen für die Studierenden, nicht nur während der Corona-Pandemie

Die Digitalisierung ist, genau wie die rechtssichere Gewährleistung von Online-Sitzungen und Online-Prüfungen, eine Herzensangelegenheit der Liberalen. Jedoch sind die Vorgehensweisen, durch die die vorliegenden Regelungen des § 10a (Online Sitzungen) und § 32a (Online-Prüfungen) in das Landeshochschulgesetz eingefügt werden sollen, sehr fragwürdig.

Im Juni dieses Jahres wurde eilig eine LHG-Novelle durch das Parlament gebracht, die die Handlungsfähigkeit der Hochschulgremien in Corona Zeiten sichern sollte. Regelungen zu Online-Sitzungen sollten von den Hochschulen in Form von Satzungen ausgefüllt werden. Bereits damals haben wir gerügt, dass hierdurch den Hochschulen abermals der schwarze Peter zugeschoben wird. Dies gilt insbesondere bei einen solch sensiblen Aspekt wie dem rechtssicheren Umgang mit Online-Sitzungen. Wenige Monate später ist nun auch die Landesregierung klüger und schafft einen Maßstab durch § 10a LHG mit konkrete Vorgaben. Wir hätten eine (weniger eingriffsintensive) Handreichung für die Hochschulen dieser Regelung ganz klar vorgezogen. Fragwürdig ist auch, wieso der sehr ausführliche und detailreiche Entwurf des § 10a LHG erst als Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nicht mal 24 Stunden vor der beschlussfassenden Sitzung eingeführt wurde. Damit wurde aus der Politik des Gehörtwerdens eine Politik der Überrumpelung und die neue Regelung nicht zuletzt auch der Expertise der Verbände vorsätzlich entzogen.

Hinsichtlich der Einführung der Online-Prüfungen in § 32a LHG gilt Entsprechendes. Bereits in dem Antrag „Rechtssichere Durchführung von Prüfungen aufgrund der Corona Pandemie“ (Drucksache 16/8050) haben wir die Probleme herausgearbeitet und auch hier kritisiert, dass die Hochschulen bei der Durchführung der neuen und notwendigen Prüfungsform sich selbst überlassen und damit vom Landesgesetzgeber im Stich gelassen werden. Auch durch diese Neuregelungen wird anstelle einer weniger eingriffsintensiven Handreichung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung eilig das Hochschulrecht fortgeschrieben. Die Hochschulen, die ihre Regelungen für Online-Prüfungen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie bereits fortgeschrieben hatten, müssen nun erneut nachbessern, weil sich nun Kollisionen mit der neuen Fassung des höherrangigen LHG ergeben können. Diese Probleme waren vorhersehbar und hätte bereits im Voraus gelöst werden müssen.

Die kritische Stimme des Landesdatenschutzbeauftragten

Zur Qualitätssicherung sollen an den Hochschulen nun auch „äußere Studienverlaufsdaten“ erhoben und verarbeitet werden. Erfasst sein sollen hiervon unter anderem die Daten ehemaliger Bewerber, die sich nicht an der betroffenen Hochschule eingeschrieben haben. Nicht nur nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten, sondern auch nach dem Verständnis der Liberalen, sind die angepeilten Regelungen mit den gesetzlich geltenden Regelungen der DSGVO nicht vereinbar. Zunächst ist zu kritisieren, dass sich die Regelung erneut lediglich mit unbestimmten Rechtsbegriffen begnügt. Was „äußere Studienverlaufsdaten“ genau sein sollen, bleibt hierbei unklar. Ferner sind die betroffenen Daten nach der Beziehung der Hochschule grundsätzlich zu löschen. Die Erhebung der Daten der Betroffenen wird von der Landesregierung als „akzeptiert“ hingenommen, sofern die betroffene Person nicht widerspricht. Eine solche Widerspruchslösung entspricht nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO. Vielmehr bedarf es eigentlich einer datenschutzrechtlichen Einwilligung der Betroffenen

Daher fordert die FDP-DVP Fraktion:

  • ein kraftvoller Bürokratieabbau für die Hochschulen zur Entlastung der Verwaltung

  • Effektiver Datenschutz für Betroffene

Die wirkliche Verbesserung der Rolle und des Status der Lehrbeauftragten steht weiterhin aus

In der Vergangenheit waren Lehrbeauftragte hochschulrechtlich der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter zugeordnet. Der Gesetzesentwurf ordnet sie nun der Gruppe der „akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ zu. Grundsätzlich ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, wenn man die Interessenlagen im Blick hat. Es bleiben aber Zweifel, ob dies zu einer Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten – insbesondere an Musik- und Kunsthochschulen – führen wird. In Form eines Entschließungsantrags haben wir uns daher für die Stärkung der Rechte der Lehrbeauftragten eingesetzt, die schließlich einen beträchtlichen Teil der Lehre übernehmen und auch in der Corona-Krise besonders gefordert waren.

Fazit

Aufgrund der doch beachtlichen Risiken, welche die aktuelle LHG-Novelle für die Hochschulen mit sich bringt, konnten die Liberalen dem Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht zustimmen. Neben teils schwerwiegenden Eingriffen in die Freiheit von Forschung und Lehre (bspw. Tierwohl) würden die Hochschulen Konstellationen mit erheblicher Rechtsunsicherheit (bspw. Datenschutz, Online-Sitzungen und Online-Prüfungen) ausgesetzt werden. Solche Konsequenzen, die sich nachteilig auf die Qualität der baden-württembergischen Hochschulausbildung auswirken, können wir insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie nicht hinnehmen. Die Hochschulen sind durch die aktuelle Situation bereits hinreichend belastet und sollten nicht noch weiteren Restriktionen ausgesetzt werden, die ihnen mehr schaden als dienen.

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Nico Weinmann

Beim Tierwohl geht bei den Grünen Ideologie vor Vernunft und die CDU gibt zähneknirschend den Diener.

 

Zur heutigen Diskussion im Wissenschaftsausschuss des Landtags zu den geplanten Änderungen im Hochschulrecht, wie etwa den Tierversuchen, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Aus dem bunten Strauß an Neuregelungen für die Hochschulen im Land welken immer mehr Blüten. Der Koalitionsstreit um die Vorgaben zum Tierschutz schwelt weiter, verbunden mit einer erheblichen Gefahr für den Lehr- und Forschungsstandort Baden-Württemberg. Hier geht offensichtlich Ideologie vor Vernunft bei den Grünen und die CDU gibt zähneknirschend den Diener.

Die zahlreichen kurzfristigen Änderungen im Gesetzesentwurf zur Änderung des Hochschulrechts hätte man in einer Expertenanhörung im Wissenschaftsausschuss im Detail erörtern sollen. Dies wäre dem Anspruch der Landesregierung, eine Politik des Gehörtwerdens zu praktizieren, vielleicht gerecht geworden. Aber erlebt haben wir eine Politik der Überrumpelung und die Ablehnung meines Antrags, den betroffenen Hochschulen nochmal Gehör zu schenken im Rahmen einer Anhörung. Diese wäre ohne Verzögerungen in der Gesetzesgenese möglich gewesen, wenn der Ausschuss in einer Sondersitzung getagt und beraten hätte. Daran zeigt die grün-schwarze Landesregierung aber keinerlei Interesse, vermutlich wegen der Widersprüchlichkeit und Inkonsistenz im eigenen Verhalten. Eilig wurden nun Regelungen entworfen, wie etwa Prüfungen und Gremiensitzungen auch online stattfinden könnten. Diesen Fragestellungen hatten meine Fraktion und ich bereits vor Monaten zahlreiche Parlamentarische Initiativen gewidmet, etwa hinsichtlich der Rechtssicherheit. Anstelle der von uns präferierten Handreichung für die Hochschulen wird nun eine gesetzliche Regelung für Online-Prüfungen und Online-Sitzungen der Gremien geschaffen und damit ein möglicherweise überschießender Eingriff in die Hochschulautonomie vorgenommen.“

Gesund bleiben, auch wirtschaftlich – Liberale Alternativen zur Corona-Politik der Landesregierung

In der Aussprache in der Sondersitzung des Landtags zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz unterstrich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass es gut sei, diese Debatte zu führen. Es müsse zugleich aber der Anspruch dieses Parlaments sein und bleiben, nicht nur informiert zu werden und zu debattieren, sondern auch zu entscheiden. Grundrechtseinschränkungen seien schließlich Sache des Parlaments und nicht die eines in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums wie der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich verhalte wie ein orientalischer Basar.

„Die Lage ist nach wie vor ernst“, so Rülke.  Es drohe die Überlastung des Gesundheitswesens. Der sogenannte “Wellenbrecher-Lockdown” erweise sich aber – wie von der FDP vorausgesagt – als Rohrkrepierer, weil die Maßnahmen nicht zielgerichtet seien.

“Sie weichen aber nicht ab von Ihrer Schrotflintenpolitik nach der Methode: Man schießt ins Blaue und hofft damit, irgendwie Infektionsherde zu treffen.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Er führte dazu die Äußerungen des Virologen Jonas Schmidt-Charasit an, nach denen pauschale Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht angemessen seien und es immer zu fragen sei, wie die Hygienekonzepte Betroffener aussähen und ob Infektionsherde nachgewiesen werden könnten. „Das gilt insbesondere für die Lieblingsgegner der Ministerpräsidenten: Gastronomie, Sport und Kultur!“

Unsere Forderungen

Die Leitlinien der Corona-Politik sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin immer mehr im Wege der Ministerpräsidentenkonferenzen bestimmt werden. Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte am 28. Oktober. Die nächsten fanden am 16. November und nunmehr am 25. November statt. Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin verfügen zwar über die Richtlinienkompetenz. Die finale Entscheidung über die konkreten Maßnahmen und die langfristige Strategie zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie muss aber den Parlamenten obliegen. Dies erfordert eine ergebnisoffene Beratung, die selbstverständlich auch beinhaltet, einzelne Punkte oder gesamte Beschlussvorlagen der Ministerpräsidentenkonferenz durch das Parlament abzulehnen. Dies ist das Grundprinzip demokratischer Gewaltenteilung.

Vor diesem Hintergrund bestehen generelle Zweifel über die Geeignetheit und Erforderlichkeit von weiteren Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

Effektiver Gesundheitsschutz

Die verschärfte Corona-Lage in Baden-Württemberg erfordert eine effektive und effiziente Virusbekämpfung. Für diese ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz die entscheidende Voraussetzung, denn getroffene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung können nur so wirksam sein, wie sie auch umgesetzt werden. Aktionistische Symbolmaßnahmen haben hierbei geschadet und sollten zukünftig vermieden werden. Das aktuell rasch voranschreitende Infektionsgeschehen macht ein effektives und effizientes Vorgehen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erforderlich. Die derzeit von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen erscheinen jedoch vielfach mehr öffentlichkeitswirksam als wirksam im Kampf gegen das Virus.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz und echten Schutz von Risikogruppen zu treffen, und hierfür

  • festzustellen, dass jedenfalls die bereits ergriffenen Maßnahmen dazu geeignet sind, einen Rückgang der Zahl der Neuinfektionen herbeizuführen und deshalb weitere einschränkende Maßnahmen derzeit nicht erforderlich sind;

  • die Beurteilung der tatsächlichen epidemiologischen Lage losgelöst vom rein verwaltungsinternen Kriterium einer Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter, die dem Vernehmen nach nur bis zu einer Inzidenz von 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner Woche möglich sein soll, weiterzuentwickeln, und hierbei statt der bloßen Anzahl positiver Laborergebnisse ein Ampelsystem zu errichten, das auch die Zahl der Tests insgesamt, den Anteil der positiv Getesteten und die tatsächlich symptomatisch Erkrankten sowie die belegten und noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken berücksichtigt;

  • auf die Überwindung der Altersgrenze bei familienangehörigen Kindern mit 14 Jahren bei der Ermittlung der zulässigen Zahl der Personen hinzuwirken, da Familien unter besonderem Schutz des Artikel 6 des Grundgesetzes stehen und deshalb eigene Kinder immer teilnehmen dürfen sollen;

  • darüber hinaus massiv in die Beschaffung wirklich wirksamer FFP2-Masken für wesentliche Teile der Bevölkerung – vorrangig für vulnerable Gruppen – zu investieren und eine Anwendungskonzeption zu erstellen, die eine deutliche Kommunikation zur Empfehlung der FFP2-Masken anstelle der so genannten Alltagsmasken enthält;

  • sicherzustellen, dass Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens sowie weiteren relevanten Einrichtungen wie Frauenhäusern und Obdachlosenunterkünfte eine ausreichende Zahl von SARS-CoV2-Schnelltests zur Verfügung steht;

  • die Nutzung von mobilen Corona-PCR-Schnelltests zu ermöglichen, die eine sinnvolle Ergänzung zur bisher bereits etablierten Antigen-Schnelltests darstellen;

Kinder, Schule, Hochschule und Sport

Flächendeckende Einschränkungen beim Präsenzunterricht lehnt die FDP/DVP Fraktion strikt ab, da davon nicht nur das Recht der Kinder auf Bildung betroffen wäre, sondern auch die Eltern erneut in der Betreuung gebunden würden. Viele Eltern und Familien würden wieder einmal einer Zerreißprobe zwischen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ausgesetzt. Der Wirtschaft würde Arbeitskraft entzogen, und sie würde weiter einem erneuten Lockdown zugetrieben. Wir fordern deshalb erneut die Abgabe einer Bildungs- und Betreuungsgarantie, wie sie der nordrhein-westfälische Familienminister bereits vorgenommen hat. Sie soll sicherstellen, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertagesbetreuung nicht mehr vollzogen wird.

Eine Maskenpflicht für Grundschüler widerspricht allen bislang bekannten Studienergebnissen, wonach es Hinweise darauf gibt, dass Kinder unter 12 Jahren keine Treiber im Infektionsgeschehen sind. Eine Maskenpflicht wäre nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nur zu rechtfertigen, wenn nachgewiesenermaßen das Gegenteil der Fall wäre.

Wem es ernst ist damit, dass Unterricht auch unter Pandemiebedingungen stattfinden kann, der darf nicht aus Kostengründen notwendige Investitionen unterlassen. Es ist unverständlich, dass das Kultusministerium keinen Sinn in einer flächendeckenden Ausrüstung von Schulen mit Luftfiltern sieht. Nordrhein-Westfalen dagegen stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um bei Bedarf Luftfilter anzuschaffen. Im Rahmen ihrer zur Verfügung gestellten Budgets haben die Schulträger zwar auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit erhalten, auch Luftfilter zu finanzieren. Angesichts der Dringlichkeit des Handelns in diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, den Einsatz von Luftfiltern gezielt zu fördern. Zudem sind weitere umfangreiche Schutzmaßnahmen an den Schulen notwendig. FFP2-Schutzmasken müssen für alle Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen sowie als Angebot für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem fordern wir, dass den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften ermöglicht wird, die Schulleitungen mehr Leitungszeit und Entlastung von Verwaltungsaufgaben erhalten; Letzteres wollen wir im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungssystems auch für die Schulpsychologen erreichen.  Und schließlich fordern wir eine beschleunigte Digitalisierung der Schulen, damit digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist.

Im Bereich des Sports gilt es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Ziel muss ein differenziertes Konzept sein, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – in Berlin beispielsweise ist Sport im Freien in festen Gruppen bis 12 Jahren möglich.

Außerdem fordern wir eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Hochschulen und des Breitensports angemessen zu berücksichtigen, und dabei

  • auch weiterhin keine flächendeckenden Einschränkungen beim Präsenzunterricht wie beispielsweise eine Halbierung der Größe von Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb vorzunehmen, sondern für mögliche Maßnahmen das jeweilige schulspezifische Infektionsgeschehen zu betrachten und außerdem eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, die sicherstellt, dass auch bei steigenden Infektionszahlen eine flächendeckende Schließung von Schulen und Kindertages-betreuung nicht mehr vollzogen wird;

  • von der Einführung einer Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen abzusehen;

  • unverzüglich Mittel für die Installation von Luftfilteranlagen in Klassenzimmern und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereitzustellen;

  • FFP2-Schutzmasken zeitnah für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen – als Angebot auch für alle Lehrkräfte an Grundschulen;

  • den Schulen in dieser Situation die Einstellung von Assistenzlehrkräften zu ermöglichen, wie es in Bayern praktiziert wird;

  • die Schulleitungen zügig durch die Erhöhung der Leitungszeit und durch Schulverwaltungsassistenten oder Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die mit Verwaltungsaufgaben betraut werden, zu entlasten;

  • im Interesse eines funktionierenden Beratungs- und Unterstützungsangebots aus Beratungslehrern, Schulsozialarbeit und Schulpsychologen durch zusätzliche Verwaltungskräfte entlasten;

  • die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen, so dass digitaler Unterricht und Unterricht in Hybridform jederzeit ohne Einschränkungen möglich ist, insbesondere durch den Ausbau glasfaserbasierter schneller Internetverbindungen für alle Schulen, eine gesetzliche Verankerung der Digitalen Schule und die Sicherstellung der Finanzierung von Hard- und Softwareausstattung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler einschließlich Systemadministration, ein Verfahren zur Zulassung von datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen zur Auswahl durch die Schulen, Fortbildungsbudgets für die Schulen im Bereich der digitalen Bildung und eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte zwecks Bereitstellung eines ausreichenden Fortbildungsangebots sowie die Vereinbarung eines Digitalpakts 2.0 zwischen Bund, Ländern und Kommunen;

  • die Beschränkung von privaten Zusammenkünften auf einen festen weiteren Hausstand abzulehnen, da dies eine realitätsfremde und nicht nachvollziehbare Regelung darstellt, insbesondere im Bereich von Schülerinnen und Schüler, die sich in Schulbussen und in Klassen in beliebiger Zahl näherkommen dürfen, aber am Nachmittag nur noch mit einer Klassenkameradin oder einem Klassenkameraden treffen dürften;

  • für Kinder unter 12 Jahren Abmilderungen von den bereits zuvor geltenden Kontaktverboten zu prüfen;

  • für die Schülerbeförderung wirksame FFP-2-Masken zur Verfügung zu stellen, solange das Einhalten des gebotenen Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann;

  • den Präsenzbetrieb (dazu zählen die Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger, sonstige didaktisch gebotene Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume oder Sportstätten erfordern, sowie der musikalische Einzelübebetrieb an Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien nach dem Akademiengesetz) an den Hochschulen zu ermöglichen, soweit es epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich ist, um einen erfolgreichen und ordnungsgemäßen Studienverlauf im Wintersemester sicherzustellen;

  • darauf hinzuwirken, dass die von Bund und Ländern vorgegebene Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs jenseits des Individualsports auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft wird und durch ein differenziertes Konzept ersetzt wird, das Freizeit- und Amateursport vor allem auch für Kinder und Jugendliche unter klaren Hygienevorgaben weiterhin ermöglicht – auch für Fitnessstudios als professionell betriebene Sportstätten für Individualsport ist eine solche Überprüfung durchzuführen;

  • zügig eine Nachbesserung bei den Vorgaben der Landesregierung für die Nutzung von Tennishallen und Reithallen zu prüfen – Tennishallen dürfen bislang nur von maximal zwei Personen genutzt werden, auch wenn mehrere Plätze vorhanden sind;

  • die zugesagte Verlängerung der Hilfen für den Sport zügig in verbindliche Form zu gießen;

  • eine Kampagne zu finanzieren, um für Vereinseintritte zu werben;

Digitalisierung

Digitale Anwendungen in den Gesundheitsämtern und bei den Bürgerinnen und Bürgern können bei der Bekämpfung der Pandemie und der Kontaktnachverfolgung von großer Unterstützung sein. Wichtig dabei ist, dass die digitalen Werkzeuge auch flächendeckend zur Anwendung kommen. Unter anderem kann die Corona-Warn-App hier unterstützend wirken. Hier kann eine sinnvolle Weiterentwicklung die Nutzung der App in der Bevölkerung noch weiter vorantreiben. Wichtig dabei ist, dass die bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin eingehalten werden, damit die Akzeptanz der App bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht schwindet.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


der Covid-19 Pandemie mit den Mitteln der Digitalisierung begegnen und

  • die digitalen Werkzeuge, wie SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System), DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) sowie den CovBot als KI-gestützter Telefonassistenten grundsätzlich in den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2020 umzusetzen;

  • zusätzlich soll die Landesregierung sich für die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App stark machen, insbesondere die App dahingehend zu erweitern, um beim Betreten von Gebäuden, wie Geschäften oder Gastronomie, eine einfache anonymisierte Möglichkeit für die Kontaktnachverfolgung anzubieten („Check-In Funktion“), bei der auf die Einhaltung der bestehenden Datenschutzrichtlinien weiterhin geachtet werden soll;

Geschlossene Geschäftsbereiche, Kunst und Kultur

Die Schließungsanordnung für die Gastronomie sowie das Verbot touristischer Reisen stellt im Verhältnis zu den Erkenntnissen über die Orte, an denen sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, einen unverhältnismäßigen Eingriff dar. Laut einer Statistik des Sozialministeriums sind diese Betriebe gerade einmal zu vier Prozent an den bekannten Infektionen beteiligt, und wie aus der Presseberichterstattung der vergangenen Monate zu entnehmen war, sind Infektionen häufig bei großen privaten Feiern entstanden.

Die Geschäfte des Einzelhandels haben sich nachweislich nicht als Infektionsherde erwiesen. Die derzeit bereits vorhandene Regelung (10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde) ist daher bereits ausreichend und eine weitere Verschärfung nicht notwendig. Diese würde nur den Geschäften schaden, hätte aber keine Wirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.

Die vorgesehene Differenzierung zwischen Geschäften mit weniger und mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist noch dazu nicht nachvollziehbar und schwächt damit die Akzeptanz der Regeln. Es ist nicht verständlich, wieso bei größeren Geschäften ein stärkeres Ansteckungsrisiko vorhanden sein sollte als bei kleineren Geschäften, welches eine solche Verschärfung rechtfertigen würde.

Die Hotel- und Gastronomiebranche hat seit März große Anstrengungen unternommen, um sich für eine zweite Welle der Corona-Infektionen zu wappnen und die Infektionsrisiken zu minieren – um werden nun damit konfrontiert, dass sie trotzdem durch die Landesregierung in eine Schließzeit geschickt wurden.

Gerichte haben dies kürzlich im Gegensatz zur letzten Schließungsandrohung für verhältnismäßig angesehen, da eine umfangreiche finanzielle Unterstützung angekündigt wurde. Diese lässt aber nun auf sich warten, immer mehr Details sind nicht zufriedenstellend geklärt und nun wird noch maximal von einer Abschlagszahlung im November gesprochen. Das ist viel zu wenig und dauert viel zu lange. Es müssen hier unkomplizierte und schnelle Regelungen her, wie sie den Betroffenen und den Gerichten versprochen wurden.

Dazu benötigen auch verbundene Betriebe mit geschlossenem Betriebsteil, wie z. B. Landgasthöfe mit Metzgereien oder Bäcker mit angeschlossenem Café, sowie sonstige indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe Unterstützung, wenn deren normaler Umsatz mehr als 50%, aber weniger als 80% mit der geschlossenen Gastronomie oder Hotellerie beträgt. Zu letzteren gehören beispielsweise Brauereien. Gegebenenfalls kann man diese Hilfe auch entsprechend nach Umsatzverlustanteil quotieren.

Die jüngsten Einschränkungen sollen die Anzahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren, während die Wirtschaft möglichst von Schließungen freibleibt. Die Einbeziehung der Kultur- und Veranstaltungsbranche in die Schließungsanordnung, die gewissermaßen impliziert, dass dort verzichtbare Kontakte geschaffen werden, verkennt die ökonomische Relevanz der kulturschaffenden Branche, die eben auch wirtschaftlich handelt.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,


den pauschal geschlossenen Geschäftsbereichen sowie Kunst und Kultur wieder eine Perspektive zu geben und

  • das ausgesprochene Beherbergungsverbot für touristisch Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben und eine Investitionsförderung für Luftfilter in gastronomischen Betrieben aufzulegen;

  • die vorgesehene Verschärfung zur Anzahl von Kundinnen und Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche im Einzelhandel nicht umzusetzen, sondern an den bisherigen Regelungen festzuhalten;

  • bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch Unternehmen mit nur angeschlossenem Hotel- und/oder Gastronomiebetrieb, die mehr als 50%, aber weniger als 80% ihres normalen Umsatzes mit dem geschlossenen Betriebsteil bestreiten, eine – gegebenenfalls auch gestaffelte – Hilfe bekommen, ebenso wie auch nur indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe, und das diese versprochene Hilfe nun endlich unbürokratisch ausgestaltet und schleunigst ausgezahlt wird

  • für die Bereiche Kunst und Kultur, insbesondere den Einrichtungen und Institutionen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern sowie Kinos, Ausnahmen von der Schließungsanordnung zu entwickeln, die mittels Infektionsschutzkonzepten die erforderlichen Kontaktreduktionen und zuverlässige Hygienemaßnahmen gewährleisten können;

  • den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtigen Probenbetrieb durch Amateurgruppen und Hobbyvereine als Veranstaltungen der Breitenkultur unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnamen wieder zuzulassen;

  • den mit Einrichtung des Sonderfonds für die Kulturschaffenden eingeschlagenen Weg fortzusetzen, mit Landesprogrammen projektbezogene Unterstützung bei der Umsetzung von Veranstaltungen zu leisten, die der Unterhaltung dienen;

  • für die als Soloselbstständige tätigen freischaffenden Künstlerinnen und Kultur-schaffenden die landesseitige Unterstützung durch den fiktiven Unternehmer-lohn in Höhe von 1.180 Euro fortzusetzen.

Abgeordnete

Jochen Haußmann

Parlamentarischer Geschäftsführer & Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9320
Themen:Gesundheit

Dr. Timm Kern

Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9350

Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Stephanie Herborn

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft"
Tel.: +49 711 2063-9034

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

– Eine Agenda für den Aufbruch –

Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.

In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.

Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren.  Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.

I. Wirtschaft


Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.

Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Belastungsmoratorium, das folgende Punkte enthalten soll:
    • Den Verzicht auf Einbringung eines Lieferkettengesetzes, weil viele deutsche und europäische Unternehmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der Lebensbedingungen und der menschenrechtlichen Lage in Entwicklungsländern leisten. Macht man Unternehmen für Menschenrechtsverstöße außerhalb ihrer direkten Kontrolle haftbar, müssten viele kleine und mittlere Unternehmen ihr Engagement in Entwicklungsländern einstellen. Sie haben weder die Marktmacht noch das Personal, um weltweit die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu garantieren. Zielführender wäre es stattdessen, deutsche Unternehmen bei Investitionen und ihrer Arbeit in Entwicklungsländern zu unterstützen.
    • Die Ablehnung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft in seiner jetzigen Form. Vorrang sollte es haben, bisher geltendes Recht und Regelwerke konsequent und effektiv anzuwenden. An den bisherigen Regelwerken sollte angesetzt und diese zielgenau mit dem Fokus auf tatsächliche Verbesserungen reformiert werden.
    • Die Beendigung der einseitigen Finanzierung der Energiewende über Umlagen und Abgaben auf Strom. Dazu wollen wir die EEG-Umlage für alle Verbrauchergruppen abschaffen, in dem die Förderzusagen aus der Vergangenheit schrittweise aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung über den Bundeshaushalt finanziert und keine neuen Tatbestände für Neuanlagen geschaffen werden.
    • Die Absenkung der Stromsteuer ab 2021 auf das EU-Mindestmaß als Sofortmaßnahme gegen hohe Strompreise.
    • Den CO2-Emissionshandel (ETS) wollen wir sektorübergreifend
    • Die Abschaffung der Luftverkehrssteuer zur Entlastung der hart getroffenen Luftverkehrswirtschaft. So haben die Airlines mehr Mittel für innovative und klimafreundliche Technologien zur Verfügung.
    • Die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibungen geringfügiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und die zeitlich befristete Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibung von bis zu 2.000 Euro bei digitalen Wirtschaftsgütern.
    • Die Aussetzung der Bondruckpflicht. Die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Kassensysteme soll bundeseinheitlich bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
    • Eine Anhebung der Buchführungspflichten von 60.000 Euro Jahresgewinn auf 100.000 Euro Jahresgewinn und 1. Mio. Euro Jahresumsatz. Damit können 1,3 Mio. Kleinunternehmer und Gründer entlastet werden.
    • Die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. So wird einmalig Liquidität in die Unternehmen gegeben und außerdem die Doppelstruktur bei der Erstellung der Sozialversicherungsbeiträge vermieden.
    • Der Verzicht auf weitere Belastungen des Einzelhandels durch geplante Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Dies betrifft insbesondere neu einzuführende Transparenzpflichten in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die geplante erhebliche Ausweitung der Händlerrücknahmepflicht im ElektroG.
  • Den staatlichen Investitionsrahmen zu verbessern, durch:
    • Die schrittweise Erhöhung der Investitionsquote des Bundes auf 15% (Digitalisierung, Bildung, Technologien, Infrastrukturen, Klimaschutz).
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht durch:
    • Die Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts und des Arbeitszeitgesetzes mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sowie die Entschlackung der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere im Hinblick auf Home-Office-Regelungen.
    • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs auf 530 Euro. Zudem soll die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Entwicklung des Mindestlohnes gekoppelt werden.
    • Die Erleichterungen bei Neueinstellungen durch eine befristete Übernahme der Sozialabgaben unter Vermeidung einseitiger Mitnahmeeffekte.
    • Eine zeitlich begrenzte Aussetzung des Vorbeschäftigungsverbots.
    • Die bessere Nutzung der vom EuGH eingeräumten Ermessenspielräume für bürokratiearme und praxisgerechte Lösungen bei der Arbeitszeiterfassung. Modelle, die auf Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzen, sollten fortgeführt werden können, soweit der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen kann, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden. Zur Arbeitszeiterfassung sollten so weit wie möglich digitale und manipulationssichere Lösungen nutzbar sein.
  • Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verwaltung durch:
    • Eine Erleichterung von Unternehmensgründungen, so dass eine Gründung innerhalb von 24 Stunden bei einer zentralen behördlichen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) möglich ist.
    • Einen echten Bürokratieabbau durch eine „one in, two out“-Regel. So wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Belastung effektiv gesenkt.
    • Eine zügige Eirichtung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur Reduzierung von Statistikpflichten. Register und Nummer sollten eng mit Projekten der OZG-Umsetzung verzahnt werden, so dass diese zur Effektivität eines Portalverbundes für digitale Verwaltungsleistungen und die Arbeiten für eine bundesweite Einführung einer dafür notwendigen Authentifizierungskomponente beitragen. Nur so ist gewährleistet, dass ein Basisregister zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips beiträgt.
    • Der Einsatz einer Experimentierklausel von Seiten des Gesetzgebers im Bereich der amtlichen Statistik und der Statistikpflichten für Unternehmen, um die Erhebung und den Erhebungsturnus von Daten regelmäßig zu überprüfen und zu flexibilisieren sowie um die automatisierte und digitale Datenerfassung fortlaufend auszubauen und zu verbessern. Das kann erheblich zur Entlastung von Unternehmen im Bereich der Statistikpflichten beitragen.
    • Eine generelle Standardisierung auf der Ebene der verwendeten offenen Austausch-, Beschreibungs- und Dateiformate bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. So lassen sich nicht nur Synergieeffekte erzielen und die Abhängigkeit des Staates von einzelnen Softwareanbietern reduzieren, auch sind Portalverbünde auf Landes- und Bundesebene möglich, die bspw. den Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und den Gewerbebehörden vorantreiben. Im Rahmen der Anstrengungen zur Umsetzung eines bundesweiten Portalverbundes nach den Vorgaben des OZG und der SingleDigital-Gateway VO der EU darf sich die Finanzverwaltung nicht der Errichtung einer technischen Schnittstelle verwehren, die eine medienbruchfreie Übermittlung der Abmeldedaten von der Finanzverwaltung an die Gewerbebehörden ermöglichen würde.
  • Die Vereinfachung öffentlicher Vergabeverfahren durch:
    • Die Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren auf europäischer, Bundes- und Landesebene; vor allem ist eine Erhöhung der Vergabeschwellenwerte für 2020-21 nötig.
    • Die Anpassung der EU-Vergaberichtlinien. Neben einer Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf besondere Notlagen großen Ausmaßes und Verbesserungen für Dringlichkeitsvergaben muss das Vergaberecht zugunsten der mittelständischen Wirtschaft vereinfacht werden.
    • Die Anpassung der Möglichkeiten für Direktvergaben, die Entschlackung der Verfahrensvorgaben und die Schaffung von Freiräumen für sachgerechte, flexible Verfahren. Hierbei müssen vor allem Vergabefristen flexibilisiert und im Baurecht notwendige Vereinfachungen umgesetzt werden. Parallel zum Oberschwellenrecht sollte auch das nationale Unterschwellenvergaberecht vergleichbare flexible Regelungen und bauspezifische Vereinfachungen erhalten.
  • Vereinfachungen im EU-Beihilfenrecht durch:
    • Das schnelle Abschließen des Notifizierungsverfahrens zu „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI). Für ein Mindestmaß an Flexibilität bei Änderungen im Bewilligungs- und Förderverfahren sollte ferner der Maßstab für ein „integriertes Vorhaben“ gelockert werden.
    • Die Reduzierung bürokratischer Hürden für die Förderung des Breitbandausbaus. So ist vor der Notifizierung einer Beihilferegelung zur Förderung in „grauen NGA-Flecken“ eine Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Zielbandbreiten notwendig.
    • Die Senkung der Anforderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung. Die Veröffentlichungs- und Berichterstattungsregelungen sollten vereinfacht sowie die Freistellungswirkung in geeigneten Fällen – insbesondere im Bereich der Infrastrukturförderung – auf die Nutzer als mittelbare Beihilfeempfänger erstreckt werden.
    • Den Verzicht auf die Vorgabe, über die Transparenz-Datenbank (TAM, Transparency Award Module) der Europäischen Kommission jede Einzelbeihilfe mit einem Volumen ab 500.000 Euro innerhalb von sechs Monaten ab Gewährung zu veröffentlichen.
    • Die Verankerung von Ausnahmetatbeständen oder alternativen Berechnungsmethoden in geeigneten Fällen bei der Anwendung des Mehrkostenprinzips im Bereich der Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Bei Umwelt- und Klimaschutzinnovationen gibt es hier erhebliche Hemmnisse, da in diesen Fällen die Investitionskosten nur unzureichend berechenbar sind. Die Berechnung dieser förderfähigen Kosten, die u.a. die Erstellung eines Referenzinvestitionsszenarios beinhaltet, ist im Allgemeinen äußerst komplex und verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand, der zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bewilligung von Vorhaben führt.
    • Die Anhebung des Schwellenwertes bei De-minimis-Hilfen auf 500.000 Euro.
  • Förderung datenbasierter Geschäftsmodelle durch:
    • Das aktive Vorantreiben der bestehenden europäischen und nationalen Initiativen, wie GAIA-X, damit Entwickler datenbasierter Geschäftsideen einen besseren Zugang zu qualitativ-hochwertigen Datensätzen haben.
    • Die Vorgabe eines verlässlichen rechtlichen Rahmens durch die europäische Datenstrategie.
    • Die Beseitigung der rechtlichen Unsicherheiten für die Nutzung anonymisierter Datensätze. Es müssen Wege gefunden werden, wie dies bspw. mit Hilfe von Zertifizierungen von Anonymisierungstools rechtssicher ausgestaltet werden kann.
    • Die Vereinfachung und Erleichterung von sich aus der DSGVO ergebenden Nachweis- und Dokumentationspflichten für KMU; z. B. durch die Möglichkeit, diese Pflichten in bestimmten Fällen durch Veröffentlichungen im Internet erfüllen zu können – das wäre ein deutlicher Beitrag zu einem Bürokratieabbau.
    • Den Verzicht auf ergänzende Pflichten zur DSGVO bei nationalen Regelungen.
  • Vereinfachungen für die Außenwirtschaft durch:
    • Die deutliche Beschleunigung der Entscheidung über Ausfuhr-genehmigungen, insbesondere für Dual-Use-Güter, um jegliche bürokratische Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen bei internationalen Lieferungen zu vermeiden.
    • Das vollständige Ausschöpfen der Möglichkeiten der Digitalisierung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts aufgrund der Corona-Pandemie. Die Vorlage, die Anerkennung sowie der Austausch von für die Warenabwicklung relevanten Dokumenten in elektronischer Form sollte bedingungslos gegeben sein. Die Zollämter sollten von der GZD angewiesen werden, z. B. elektronische Kopien von Statusnachweisen anzuerkennen, wenn die ausgestellten Originale nicht übermittelt werden können.
  • Entlastungen im Energierecht durch:
    • Das weitere Erlauben von Schutzmöglichkeiten bei der Abgrenzung von Drittstrommengen. Drittstrommengen, also Strom, der auf dem eigenen Betriebsgelände an Dritte weitergeleitet wird, muss in vielen Fällen erfasst werden – ab 2021 durch geeichte Viertelstundenzähler an sämtlichen Übergabepunkten. Nur für den Fall, dass dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, ist es erlaubt, die abgegebene Strommenge zu schätzen. Die derzeit noch geltenden erweiterten Schätzmöglichkeiten sollten daher auch in 2021 weiterhin möglich sein, um in der aktuellen Krise den Unternehmen den Einbau unzähliger teurer Zähler zu ersparen.
  • Verhältnismäßigen Umgang mit Infektionsschutzmaßnahmen durch:
    • Die Unterstützung von Unternehmen, so dass deren Marktchancen erhalten bleiben und die eigene Ertragslage verbessert wird. Deshalb muss alles dafür getan werden, unter Berücksichtigung der Corona-Risiken die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Unternehmen eigenständig Umsätze erwirtschaften können; das heißt Unternehmen eine Geschäftsgrundlage zu ermöglichen, mit der sich planen und wirtschaften lässt.
  • Passgenauigkeit von Wirtschaftshilfen schärfen durch:
    • Die Überprüfung, inwieweit mit den Corona-Wirtschaftshilfen tatsächlich bedürftige Branchen adressiert werden und ob diese ihren Zweck erfüllen. Sollten dabei – wie im Fall der Soloselbständigen – weitere dringende Bedarfe erkannt werden, müssen Bund und Länder hier nachsteuern. In der Phase der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Einschränkungen wurden durch den Bund und die Länder schnell, in großem Umfang und weitgehend unbürokratisch finanzielle Hilfen gewährt. Das war die richtige Reaktion des Staates, um einen Kollaps der Wirtschaft, den Verlust sehr vieler Arbeitsplätze und in der Folge eine Gefährdung des Sozialsystems zu verhindern. Die Kehrseite ist eine nicht immer treffende Passgenauigkeit der Hilfen; während manche Branchen sich als widerstandsfähiger als befürchtet zeigten, werden andere von dringend notwendigen Hilfsprogrammen nicht oder nicht hinreichend erfasst. Als Beispiel ist hier die große Gruppe der Soloselbständigen zu nennen.
  • Wasserstoffbasierte Zukunftstechnologien ideologiefrei fördern durch:
    • Die Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS), weil sie der Entwicklung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle unnötige Steine in den Weg legt. Statt die Nutzung von Technologien und Energiemengen politisch festzuschreiben, sollte die Klimaeffizienz, also die schnelle und effektive Senkung von CO2 unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz, als maßgebliches Kriterium verfolgt werden. Wasserstoff bietet die Chance, die Energieversorgung unseres Landes wirtschaftlich, innovativ und klimaneutral zu gestalten. Jetzt werden im europäischen und globalen Umfeld strategische Weichen gestellt. Deutschland und die Länder müssen die Chancen von Wasserstoff schnell und energisch ergreifen und praktikable Konzepte für die Sicherstellung der Versorgung, der Verteilung und Logistik sowie die Rahmenbedingungen für Anwendungsbereiche umsetzen und definieren. Eine besondere Rolle sollte dabei der Verkehrssektor spielen, weil hier der größte Handlungsbedarf in Bezug auf CO2-Reduktion besteht und die Zyklen für Neubeschaffungen relativ kurz sind und den Wechsel auf wasserstoffbasierte Technologien begünstigen.

II. Bildung


Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.

Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.

Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:

  • Sprache als Schlüsselkompetenz fördern:

    Sprache ist der Schlüssel zu Chancen, Teilhabe und Bildung. Es braucht eine zielgerichtete, alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kindertagesstätten. Hierfür muss der Personalschlüssel in den Einrichtungen bundesweit verbessert werden. Frühzeitige Sprachstandserhebungen, spätestens aber 1,5 Jahren vor der Einschulung, sind für eine zielgerichtete Förderung der Sprachentwicklung sicherzustellen. Unser Anspruch ist es, dass jedes Kind mit einem ausreichenden Wortschatz eingeschult wird, um dem Schulunterricht vom ersten Tag an folgen zu können. Wir wollen, dass am Ende der Grundschule jedes Kind in Deutschland lesen, schreiben und rechnen kann. Eine stärkere Konzentration auf diese Kernkompetenzen, wie es beispielsweise NRW vormacht, halten wir für dringend geboten.

  • Bildungsbremsen abbauen:

    Keinem Kind dürfen aufgrund der sozialen Herkunft Nachteile für seine Chancen auf einen Bildungserfolg entstehen. Mit dem Aufbau von Familienzentren wollen wir allen frühe Hilfen anbieten und jede Familie für Bildung sensibilisieren. Wir wollen, dass künftig kein Kind mehr hungrig im Unterricht sitzen muss und jedes Kind an Schultagen mindestens eine gesunde Mahlzeit erhält.

    Ein Bildungs- und Teilhabepaket muss auskömmlich finanziert sein, um den Kindern und Jugendlichen tatsächliche Teilhabe an schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Wir wollen das Thema Lernmittelfreiheit unter dem Aspekt einer modernen, digitalen Bildungslandschaft neu definieren.

  • Schulen individuell stärken:

    Mit dem bundesweiten Ausbau von multiprofessionellen Teams wollen wir alle Schülerinnen und Schüler unterstützen, auch bei Problemen im schulischen oder häuslichen Umfeld dem Unterricht voll und ganz folgen zu können. Wir wollen ihnen in der Schule Lernorte zur Verfügung stellen, an denen sie konzentriert lernen können. Den Schulen in sozial herausfordernden Lagen wollen wir durch einen erhöhten Personaleinsatz ermöglichen, ihre Schülerinnen und Schüler gezielter fördern zu können. Um für gerechtere Bildungschancen zu sorgen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zum Schuljahr 2020 einen schulscharfen Sozialindex eingeführt, der den exakten Unterstützungsbedarf jeder Schule anzeigt und nach dem künftig Ressourcen zugewiesen werden sollen. Diesen schulscharfen Sozialindex fordern wir für die gesamte Bundesrepublik.

  • Bildungs- und Betreuungsgarantie – deutschlandweit für alle Kinder und Eltern:

    Das Recht auf Bildung muss mit einer staatlichen Verpflichtung zur Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen einhergehen. Jeder einzelne Tag, an dem Kinder frühkindliche und schulische Bildung genießen, vermehrt ihre Zukunftschancen. Gerade in Pandemiezeiten zeigt sich: Eine bundesweite Bildungs- und Betreuungsgarantie ist ein notwendiges Element für die dauerhafte Sicherung bester Bildungschancen. „Frühkindliche Bildung“ ist die Grundlage für Bildungserfolge entlang der gesamten Bildungskette, hierzu bedarf es bundesweiter zwischen Bund, Ländern und Kommunen definierter Qualitätsstandards.

  • Digitalisierung für bessere Bildung nutzen:

    Wenn wir unsere Kinder für die Welt von morgen fit machen wollen, gelingt das nur mit Schulen, die mindestens schon im Heute angekommen sind. Die Schulschließungen und das Distanz-Lernen in Zeiten der Corona-Pandemie haben aufgezeigt, welchen Nachholbedarf Deutschlands Schulen im Bereich der Digitalisierung haben; und es hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler davon profitieren können, individuell mit Hilfe digitaler Medien zu lernen. Dafür muss die technische Ausstattung vorhanden sein, das Umfeld stimmen und Lehrkräfte individuelle Rückmeldungen geben können. Wir wollen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler in Deutschland bei Bedarf ein digitales Endgerät für das Lernen zur Verfügung steht. Wir wollen, dass kurzfristig Lerninhalte zentral, qualitativ hochwertig und digital aufbereitet allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Für den Unterricht selbst bleibt die Lehrkraft vor Ort verantwortlich; sie kann aber auf diese zentrale Aufbereitung der Inhalte ebenso zurückgreifen wie die Schülerinnen und Schüler zum individuellen Lernen. Die Bildungspläne müssen an die Anforderungen des digitalen Unterrichts und Lernens angepasst werden. Die bisherigen Erfahrungen des digitalen Unterrichts und Lernens haben die fundamentale Funktion bestätigt, die der Lehrkraft im Lernprozess zukommt. Es bedarf deshalb zusätzlicher Anstrengungen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen und zu halten.

  • Schulen für digitalen Unterricht ausstatten:

    Wir brauchen einen Digitalpakt 2.0, denn für die digitale Zukunft von Schule braucht es eine Professionalisierung der IT-Administratorentätigkeiten an den Schulen. Neben den technischen Anforderungen gilt es aber auch einen pädagogischen Blick auf die Digitalisierung von Schule und Unterricht zu haben. Darum ist es notwendig, die Ausbildung der zukünftigen IT-Fachkräfte für Schulen auch auf dieses Umfeld abzustimmen. Neben der IT-Administratorentätigkeit, inklusive der Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Geräte, übernehmen sogenannte Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen auch die Rolle des Coaches für die Lehrkräfte in Bezug auf Integration von digitalen Medien in den Unterricht. Dafür sind Kenntnisse der curricularen Bestimmungen genauso relevant wie die lerntheoretischen Entwicklungen. Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen sollen in die Lage versetzt werden, den Lehrkräften Angebote zur Unterrichtsgestaltung zu machen und so im multiprofessionellen Team Unterrichtseinheiten zu entwickeln.

  • Vielfalt und Wahlfreiheit sichern:

    Damit jede Schülerin und jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann, bedarf es eines breit angelegten Bildungsangebots mit ausreichend Wahlmöglichkeiten. Wir Freie Demokraten treten deshalb für ein vielfältiges und ausdifferenziertes Bildungswesen aus Schulen unterschiedlicher Schularten, staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, offenen und gebundenen Ganztagsschulen ein. Bei Förderprogrammen des Bundes im Bildungsbereich muss sichergestellt sein, dass die unterschiedlichen Angebotsformen in fairer und gleichberechtigter Weise von den Zuschüssen profitieren.

  • MINT-Offensive für Zukunftsstrategien:

    Deutschland gilt nicht nur als das Land der „Dichter und Denker“, sondern ist auch das Land der Mathematik und Naturwissenschaft. Seit Jahrzehnten gelingt es uns aber nicht mehr, junge Menschen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Wir wollen bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen die Kinder spielerisch an diesen Teil der Welt heranführen. Nur wer die Welt versteht, kann sie besser machen. Wir wollen die zahlreichen regionalen MINT-Strategien zu einer bundesweiten MINT-Offensive bündeln. Im Bereich der weiterführenden Schulen lernen die Schülerinnen und Schüler oftmals noch mit derselben Schulausstattung wie ihre Eltern. Auch hier wollen wir die Schulen in die Zukunft bringen und die Ausstattung der Schulen im MINT-Bereich bundesweit verbessern.

  • Berufliche Bildung stärken:

    Mit der Digitalisierung steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, die theoretische Innovationen in hochwertige praktische Anwendungen, neue Produkte und Dienstleistungen übersetzen. Um sich den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zu stellen, braucht das System der beruflichen Bildung ein Update. Eine Exzellenzinitiative Berufliche Bildung soll die besten Ideen zur Zukunft der beruflichen Bildung mit hochrangigen Auszeichnungen und mehrjährigen Zuschüssen fördern. Ein Zentrum für digitale Berufsbildung soll Berufsschulen und ausbildende Betriebe in der Konzeption und Umsetzung digitaler Ausbildungsangebote unterstützen. Ausbildungsberufe sollen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Berufsschulen wollen wir um kreative MakerSpaces und FabLabs erweitern. Die Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern soll mit Blick auf digitale Technologien und Arbeitsweisen gefördert werden.

  • Lebenslanges Lernen für ein selbstbestimmtes Leben:

    Lebenslanges Lernen ist Ausdruck des liberalen Selbstverständnisses mündiger Bürgerinnen und Bürger. Dabei werden den Menschen entsprechend ihrer jeweiligen Lebensumständen Bildungsangebote unterbreitet, um selbstbestimmt und chancengerecht am (Arbeits-)Leben teilhaben zu können, aber auch um Aufstiegschancen zu bekommen.  Wir Freie Demokraten bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Finanzierung der bundesweiten Angebote des Lebenslangen Lernens anhand der tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten digitaler Transformationsprozesse, um Menschen mit Brüchen oder Unterbrechungen der individuellen Bildungskette nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen abzuhängen. Dies schließt Angebote der Bildungsinklusion und der Alphabetisierung ein.

III. Finanzen


Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:

  • Komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags:

    Die Kosten für den Aufbau Ost sind bewältigt und der Solidaritätszuschlag hat seinen Zweck erfüllt. Deswegen ist eine Abschaffung überfällig – und zwar vollständig und für alle.

  • Abschaffung der Gewerbesteuer:

    Die Gewerbesteuer ist für Unternehmen nicht nur finanziell, sondern besonders auch bürokratisch sehr belastend. Außerdem brauchen unsere Kommunen verlässliche, stabile Einnahmen. Das trifft auf die sehr konjunkturanfällige Gewerbesteuer nicht zu. Die Gewerbesteuer sollte deswegen abgeschafft und durch eine Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer und einem Hebesatzrecht am Gemeindeanteil der Einkommensteuer ersetzt werden. Solange diese Änderung nicht vorgenommen wird, sollte zwischenzeitlich der Freibetrag bei der Gewerbesteuer angepasst werden, der seit 2002 unverändert bei 24.500 Euro liegt.

  • Abschaffung von Bagatellsteuern:

    Haben Sie schon mal etwas von der Schaumweinsteuer gehört? Oder von der Feuerschutzsteuer? Der Pferdesteuer? Diese und noch mehr Bagatellsteuern verkomplizieren unser Steuersystem massiv, führen zu hohem bürokratischen Aufwand, bringen auf der anderen Seite aber nur wenig Einnahmen ein. Deswegen sollten sie abgeschafft werden. Hierzu zählen beispielsweise folgende Steuern: Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Alkopop-Steuer, Feuerschutzsteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Bettensteuer, Zweitwohnungssteuer, Pferdesteuer.

  • Einführung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags:

    Die Grunderwerbsteuer belastet insbesondere junge Familien und Menschen, die nach einem Eigenheim streben. Deswegen wollen wir einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen einführen. Auf diesem Wege wollen wir sowohl die Eigentumsbildung als auch die private Altersvorsorge fördern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich das bundesweite Aufkommen innerhalb von zehn Jahren verdreifacht hat, ist eine Anpassung dringend erforderlich.

  • Vereinfachung der Einkommensteuer:

    Die Einkommensteuer ist wohl die komplizierteste Steuer von allen. Hier geht es insbesondere um die Anpassung der Pauschbeträge, die sich zum Teil seit über 30 Jahren nicht verändert haben. Eine Nichtanpassung führt dazu, dass der Verarbeitungsaufwand sowohl bei Bürgern als auch bei der Steuerverwaltung immens steigt: Dadurch, dass – wie beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag – zum Teil mehr als die Hälfte der Steuerzahler höhere Ausgaben nachweisen können, entsteht sowohl im privaten wie auch im Verwaltungshandeln ein hoher Aufwand an Dokumentations- und Nachweispflichten, die eine Anpassung erübrigen würde. Insbesondere bei folgenden Pauschbeträgen ist eine Anpassung erforderlich: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag, Behinderten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale.

  • Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Mobile-Office:

    Digitalisierung und Mobilität führen zu einer Flexibilisierung der Arbeit und verändern Arbeitsbedingungen, Herausforderungen und Anforderungen. Mobiles Arbeiten bietet sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nennenswerte Vorteile. Eine schnelle und effiziente Verbesserung kann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes erreicht werden. Die Definition eines separaten, häuslichen Arbeitszimmers ist nicht mehr zeitgemäß und die Voraussetzungen entsprechen nicht der gelebten Realität der Menschen. Auch sollte nicht das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsplatzes von Belang sein, sondern die Frage, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz genutzt wird. Es wäre daher folgerichtig eine steuerliche Geltendmachung stattdessen an die tatsächliche Inanspruchnahme von Home- oder Mobile-Office zu knüpfen. Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Definition von einem häuslichen Arbeitsplatz hin zu einer mobilen Tätigkeit notwendig.

  • Vereinheitlichung der Altersgrenzen für Kinderbetreuung:

    Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung ist bislang nur für Kindergartenkinder gültig. Der Sonderausgabenabzug für die Kinderbetreuung wiederum wird bis zu einem Kindesalter von 14 Jahren gewährt. Hier sollte sowohl im Sinnzusammenhang als auch zur erleichterten Rechtsanwendung mit einer einheitlichen Altersgrenze von 14 Jahren verfahren werden.

  • Verhinderung von Steuerkumulation bei der Umsatzsteuer:

    Die Umsatzsteuer wird in vielen Fällen auf vorherige Steuerzahlungen aufgerechnet. So entsteht eine Steuerkumulation, die überflüssig ist. Die „Steuer auf die Steuer“ summiert sich auf insgesamt 14 Mrd. Euro.

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen:

    Die Aufbewahrungsfrist für Unternehmens-dokumente beläuft sich derzeit auf zehn Jahre. Würde man diese Zeit verkürzen, könnte sowohl der Aufbewahrungs- als auch der Speicheraufwand verringert werden.

  • Keine Einführung weiterer Steuern:

    Wir erteilen darüber hinaus eine klare Absage an neue Steuern – egal, ob Fleisch-, Plastik- oder Wettbürosteuer.

IV. Verkehr und Planungsrecht


Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.

Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:

  • Dazu müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu verschlanken:

    • Bürgerinnen und Bürger sollen durch eine frühzeitige und transparente Beteiligung am Anfang des Planungsprozesses einbezogen werden. So wird eine erhöhte Rechtssicherheit im Planungsverfahren gewährleistet.
    • Das Baurecht soll per Gesetz geschaffen werden können, wenn klare Kriterien vorliegen. Hierzu zählen z. B.
      • vordringliche Projekte des Bundesverkehrswegeplans, für die seit einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist,
      • transeuropäische Verkehrsnetze zur Erleichterung des Güter- und Personenverkehrs und nicht abschließend geplante Maßnahmen aus dem Programm „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“.
    • Die Möglichkeiten in § 45 Bundesnaturschutzgesetz sind zu nutzen, um die Genehmigungsverfahren für Ersatzinvestitionen bei landesbedeutsamen Projekten zu verkürzen.
    • Um die Effizienz bei Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu steigern, soll u.a. die Bündelung der Zuständigkeit in Genehmigungsbehörden geprüft werden.
    • Ziel sollte auch die Optimierung des zeitraubenden Zusammenwirkens mit den Umweltbehörden und weiteren zuständigen Stellen sein.
    • Die Gültigkeit von Umweltgutachten soll für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gegeben sein; sie dienen so der Verfahrensbeschleunigung.
    • Das Instrument der Plangenehmigung soll stärker genutzt werden, insbesondere bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Brückenbauwerken.
    • Um gesperrte oder abgelastete Brücken in Deutschland schneller zu sanieren bzw. neu zu errichten, soll auf Standardisierungen wie bei den Legobrücken und die Zusammenfassung mehrerer Brückenprojekte zu Losen gesetzt werden.
    • Die materielle Präklusion soll wieder ermöglicht werden. Seit der Abschaffung der materiellen Präklusionsregelung im Jahr 2015 aufgrund eines Urteils des EuGH können Bedenken im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit von Infrastrukturprojekten im gerichtlichen Verfahren auch dann noch vorgebracht werden, wenn sie im behördlichen Verfahren nicht vorgebracht worden sind. Bis heute führt dies zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung von Gerichtsverfahren und zur Belastung der Institutionen. Die Präklusion stellt sicher, dass alle vorhandenen Bedenken sorgfältig und frühzeitig ins Verfahren eingebracht werden und dann auch, ohne zu Verzögerungen zu führen, von den Vorhabenträger beachtet werden können.
  • Effektives Baustellenmanagement:

    Die staubedingten Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Deutschland können auch durch eine Optimierung des Baustellenmanagements reduziert werden. Um die Bauzeiten auf Autobahnen zu verkürzen, müssen die Ausnutzung der Tageshelligkeit und der 6-Tage-Woche zur Regel und der Dreischichtbetrieb weiter ausgebaut werden. Mit einem Bonussystem werden die Stillstandzeiten auf Baustellen hochbelasteter Strecken verringert und die Fertigstellung beschleunigt. Um die einzelnen Baumaßnahmen verkehrsträgerübergreifend zwischen Bund, Land und Kommunen abzustimmen, befürworten wir Stabsstellen für die Verkehrs- und Baustellenkoordination.

  • Innovative Antriebssysteme:

    Um technischen Fortschritt zu befördern, Ressourcen zu schonen und die Lärm- und Emissionsbelastung zu senken, sollen Rahmenbedingungen zur Entwicklung innovativer Antriebssysteme weiter verbessert werden. Ein technologieoffener Ansatz ist zu verfolgen und es ist darauf zu vertrauen, dass Wissenschaft und Forschung, Institute und Hersteller auch in Zukunft erhebliche technische Fortschritte erzielen werden. Es ist darauf zu achten, dass Entwicklung von Innovationen nicht durch Bürokratie behindert wird.

V. Digitalisierung


Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:

  • Eine moderne digitale Infrastruktur:

    Die Umsetzung innovativer Ideen in Deutschland erfordert eine moderne digitale Infrastruktur sowohl in den Städten als auch auf dem Land. Der flächendeckende Ausbau des Glasfaser- sowie des Mobilfunknetzes müssen daher beschleunigt werden. Der privatwirtschaftliche Ausbau kann etwa durch schnellere kommunale Bauantragsverfahren sowie durch die verstärkte Nutzung von öffentlichen Gebäuden als Mobilfunkmasten vorangetrieben werden. In Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist, muss ein Ausbau durch staatliche Förderungen gewährleistet werden.

  • Eine digitale Verwaltung:

    Die öffentliche Verwaltung im Bund, in den Ländern und in den Kommunen braucht einen Digitalisierungsschub. Um die Ziele des OZG schneller zu erreichen, sind sowohl zusätzliche Investitionen als auch der politische Wille zur Beschleunigung erforderlich. Vorschriften zur persönlichen Vorsprache im Amt sowie zur Antragsstellung in Papierform kosten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen Zeit und Geld und sind nicht mehr zeitgemäß. Damit Deutschland im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückfällt, muss es bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung endlich schneller vorangehen.

  • Eine europäische Datenstrategie:

    Angesichts der wachsenden Bedeutung von Daten für die unternehmerische Wertschöpfung ist die Dominanz der US-Internetunternehmen in zunehmendem Maße eine Gefahr für europäische Unternehmen. Projekte wie die Cloud-Infrastruktur-Initiative Gaia-X sind daher ein positiver Impuls, um eine Netzinfrastruktur und Standards mit europäischem Charakter als Grundlage für starke europäische Firmen zu schaffen. Durch eine europäische Datenstrategie sowie verstärkte Investitionen in Zukunftsprojekte sollten hier weitere Impulse gesetzt werden.

  • Eine bessere Finanzierung – mehr Geld für Digitales:

    Eine Digitalisierungsoffensive in den zuvor genannten Bereichen erfordert mehr finanzielle Ressourcen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält zwar einige sinnvolle Ankündigungen, allerdings sind die darin vorgesehenen Investitionen in die Digitalisierung nicht ausreichend. Weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur des Landes sind erforderlich und sie sind zudem gut investiertes Geld, da sie die Voraussetzungen für die Umsetzung innovativer Ideen in Startups und etablierten Unternehmen in Deutschland schaffen. Nur so kann unser Wohlstand erhalten und gesteigert werden.

VI. Wissenschaft und Forschung


Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.

Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:

  • Die Förderung von Bildungsmobilität und den Austausch in Wissenschaft und Forschung durch:

    • Ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG für alle. So wird eigene Leistung sowie Qualifikation entscheidend für die Aufstiegschancen.
    • Ein Freiraumkonto für Weiterbildung, ergänzt durch ein bedarfsgerechtes „Midlife-Bafög“ zur Förderung lebenslangen Lernens im Berufsleben.
    • Die Erleichterung des Zugangs ausländischer Studierender, Lehrender und Forschender aus Drittstaaten in das deutsche Hochschulsystem durch vereinfachte Visavergabe an deutschen Botschaften, eine realistische Bleibeperspektive für erfolgreiche Absolventen und ein modernes Zuwanderungsrecht.
    • Die Gewinnung von Fachkräften an Universitäten und Forschungseinrichtungen insbesondere in den Führungsebenen durch konsequente Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
    • Den Ausbau des Erasmus-Programms zur Stärkung europäischer Bildungsmobilität.
    • Die Zugänglichkeit der Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung (Open Access).
  • Die Förderung von Forschung und Innovation durch:

    • Die Förderung einer Gründerkultur an Hochschulen B. auch durch die Möglichkeit eines Urlaubssemesters für Gründerinnen und Gründer, die Anrechenbarkeit studentischer Gründungsprojekte über ECTS-Punkte und die Einrichtung von Lehrstühlen für Entrepreneurship.
    • Die Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie des Bundes im Rahmen einer neuen Linie, die jährlich mit zusätzlich 1 Mrd. Euro ausgestattet wird. Dabei werden Mittel nicht auf Antrag, sondern auf Basis erzielter Leistungen nach verbindlichen Kriterien erteilt und nicht an die gesamte Hochschule, sondern die jeweilige Forschergruppe an einer Hochschule vergeben.
    • Die Verbesserung des Zugangs zu forschungsrelevanten Datenbeständen, insbesondere auch für die datenbasierte Gesundheitsforschung unter Wahrung des Datenschutzes.
    • Die gezielte Förderung von Zukunftstechnologien und -feldern, insbesondere aus dem MINT-Bereich, wie z. B. Raumfahrt, Wasserstofftechnologie, BioTech, CleanTech, KI/Internet of Things.
    • Innovationsmanager für jede Hochschule. Diese sollen in verschiedenen Bereichen Technologiewettbewerbe starten, neue Trends identifizieren, mögliche Patente erkennen und anmelden und dann auch Innovationen gezielt mit einer Forschungs- und Verwertungsförderung unterstützend zur Seite stehen.
  • Eine Qualitätsoffensive für Studium und Lehre durch:

    • Einen besseren Rechtsrahmen, insbesondere über eine Reform des Kapazitätsrechts und Hochschulzulassungsrechts sowie die regelmäßige Evaluation und konsequente Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
    • Die Verstetigung der Mittelzuweisung durch den Bund. Die Zuweisung soll sich dabei nicht allein daran orientieren, wie viele ein Studium beginnen oder erfolgreich beenden, sondern auch an das Erreichen länderspezifischer und messbarer Zielvereinbarungen gekoppelt werden. Die Qualitätsziele vereinbart der Bund individuell mit dem jeweiligen Land, z. B. hinsichtlich der Betreuungsrelation, innovativer digitaler Lehrkonzepte, internationaler Angebote, wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote im Rahmen des lebenslangen Lernens, Verringerung des Anteils von Studienabbrüchen oder der Ausstattung der Lehr- und Lernumgebung. Eine Unterstützung durch den Bund für Innovationen und zur Sicherung der Exzellenz setzt dabei die Sicherstellung einer hinreichenden Grundfinanzierung durch die Länder voraus.
  • Die Beschleunigung der Digitalisierung der Lehre durch:

    • Die Unterstützung der Bundesebene beim kurzfristigen Ausbau der digitalen Lehre.
    • Investitionen nicht nur in Infrastruktur, Hard- und Software, sondern auch in die Fortbildung des Personals, ausreichende Personalstellen für technische und didaktische Unterstützung sowie entsprechende Begleitforschung zur Digitalisierung der Lehre.
    • Die Etablierung eines digitalen Netzwerks zwischen den europäischen Hochschulen, das europaweit eine digitale Teilnahme an exzellenten akademischen Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht – unabhängig vom Standort der Studierenden.
  • Mehr Freiheit für Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen durch:

    • Hochschulfreiheitsgesetze für die Länder, welche die Eigenverantwortlichkeit für Hochschulen sicherstellen und die bestehende Hochschulgesetzgebung z. B. im Bereich der Lehrdeputatsverordnung reformiert.
    • Eine stärkere Orientierung der Mittelvergabe an Ergebnissen und weniger am Typ oder an der Trägerschaft der Hochschule.
    • Die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre vor Vereinnahmungs-versuchen, sei es über Zivilklauseln, über die Blockade von Veranstaltungen oder über Einflussnahme auf Lehrinhalte durch ausländische Akteure.

VII. Familie und Gleichstellung


Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:

  • Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes:

    Wir wollen das Arbeitszeitgesetz entrümpeln und modernisieren, um zeitlich und örtlich flexiblere Arbeitsmodelle und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu ermöglichen.

  • One-Stop-Shops:

    Wir wollen One-Stop-Shops in der öffentlichen Verwaltung schaffen, damit alle notwendigen bürokratischen Schritte für ein unkompliziertes Familienleben an einer einzigen Stelle durchgeführt werden können. Hierdurch werden Familien, insbesondere Alleinerziehende entlastet, so dass mehr Freiräume zur Verfügung stehen.

  • Ein digitales Elterngeld:

    Wir wollen die Beantragung des Elterngeldes schnell und umfassend digitalisieren, um Eltern und insbesondere Alleinerziehenden nach der Geburt ihres Kindes unnötige Behördengänge zu ersparen und ihnen möglichst viel Zeit mit der Familie zu schenken.

  • Eine digitale Kita-Plattform:

    Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Suche nach einem Kita-Platz, insbesondere in Ballungsräumen, durch digitale Plattformen/Online-Portale erleichtern und effizienter gestalten.

  • Eine unbürokratische Selbstbestimmung über das Geschlecht:

    Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. Trotzdem verlangt der deutsche Staat nach dem Transsexuellengesetz die Vorlage zweier Gutachten von Sachverständigen und ein gerichtliches Verfahren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Vornamen und ihren Personenstand anpassen wollen. Das Verfahren ist langwierig, bürokratisch, teuer und demütigend für die Betroffenen. Der unnötigen Schikane wollen wir Freie Demokraten ein Ende setzen. Eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt soll für den Geschlechtseintrag ausreichen. In einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation sollte der Staat nicht durch Bürokratie gängeln, sondern Freiheitsrechte stärken.

  • Die Stärkung von Regenbogenfamilien durch ein modernes Familienrecht:

    Regenbogenfamilien sind ein wunderbarer Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Im Abstammungsrecht werden sie aber immer noch diskriminiert. Bei der Geburt eines Kindes muss die Ehefrau der leiblichen Mutter in Deutschland weiterhin das aufwändige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Es belastet die Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind, sofern der leibliche Vater keine Verantwortung für das Kind übernehmen will. Mit einem modernen Familienrecht wollen wir Freie Demokraten Regenbogenfamilien stärken, Prozesse vereinfachen und mehr Selbstbestimmung geben. Wenn der leibliche Vater zum Beispiel über eine anonyme Samenspende sein Einverständnis erklärt hat, soll die Co-Mutter automatisch als rechtliche Mutter anerkannt werden. Weitere Konstellationen von Regenbogenfamilien wollen wir gleichzeitig stärken, indem Mehrelternfamilien und Elternschaftsvereinbarungen vor der Zeugung rechtlich anerkannt werden. Das Familienrecht muss der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden, nicht umgekehrt.

VIII. Bauen und Wohnen


Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.

Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:

  • Das Heranführen der Landesbauordnungen an Musterbauordnungen:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass bundesweit die jeweilige Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung herangeführt wird. So entsteht eine harmonisierte Bauordnung und es werden gleiche Voraussetzung und insbesondere klare Regeln für die Typengenehmigung und den seriellen Wohnungsbau geschaffen. Das erleichtert die Arbeit aller Akteure am Bau wesentlich und eröffnet Chancen für schnellen Wohnungsbau.

  • Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch konsequente Einführung digitalisierter Prozesse:

    Die Digitalisierung erlaubt eine ganzheitliche Realisierung wie effiziente Betreuung von Bauprojekten bereits vor dem ersten Spatenstich. Jedoch ist der Stand der Digitalisierung in jedem Bundesland unterschiedlich. Digitale Prozesse schaffen aber personelle Entlastungen und setzen dadurch zugleich neue Kapazitäten auf allen Ebenen frei. Alle Bundesländer sind angehalten, zu einer größeren Verbreitung des Building Information Modeling eine übergreifende Plattform auf Open-Data-Basis zu ermöglichen. Dadurch sind alle aktuellen und relevanten Daten für alle Beteiligten unmittelbar und kontinuierlich verfügbar. Das schafft eine zielführende Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bauherrn und verbessert den Informationsaustausch zwischen den Planungsbeteiligten. Zudem kann dadurch auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bauanträge digital eingereicht und erteilt werden können.

  • Das Starten einer Anwerbeoffensive in den Bundesländern:

    Es gilt, den Moment zu nutzen und zügig engagierte und qualifizierte Fachkräfte an die Verwaltungen zu binden, die infolge der Corona-Krise zu einer beruflichen Neuorientierung gezwungen sind. Zur Überwindung von entstandenen Engpässen in Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren könnten gemeinsame Taskforce-Gruppen aus Planungsbüros und Verwaltung vorübergehend eingesetzt werden.

  • Die Entwicklung von Umnutzungsstrategien für leerstehende Gewerbeimmobilien:

    Es gilt den Wert von Innenstädten auch nach der Corona-Pandemie zu erhalten. Hier bedarf es mehr Flexibilität in den behördlichen Regelungen und mehr Freiraum für schlüssige Konzepte, um Gewerbeeinheiten zu Wohnraum umzuwandeln oder um Flächen für Lagerkapazitäten zu erhöhen. Insbesondere die brachfallenden Erdgeschosse, die in der Regel zum Wohnen wenig geeignet sind, müssen auch in Zukunft eine wichtige Rolle für die Lebendigkeit des Straßenraums übernehmen, sie bedürfen eines öffentlich unterstützten Transformationsprozesses; Ansätze könnten in Co-Working-Places, Treff- und Betreuungsangeboten, urbanen Produktionen, Ateliers, Cafés und Gemeinschaftsküchen liegen. Ziel muss eine flexible und nutzungsoffene Gewerbearchitektur sein, die flächensparend ist und attraktive Grün- und Freiflächen bereitstellt.

  • Die Aktivierung von Bauland:

    Die Bodenfrage bekommt eine zunehmende politische Relevanz. Um Bauland schneller auszuweisen setzen wir auf die Beschleunigung und die Digitalisierung von Verfahren und die bessere Anbindung von Land und Großstädten. Neben einer Ausweitung des Baulands durch z. B. eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll auch das Erbbaurecht stärker genutzt werden. Wenn der Boden nicht gekauft werden muss, sondern nur das Gebäude, verringert sich der Kaufpreis analog. In Dänemark und den Niederlanden konnte so die Nachfrage nach Wohnungen schnell gedeckt werden.

  • Die Erhöhung des Klima- und Umweltschutzes durch die Nutzung regionaler Baustoffe und die individuelle Förderung für Pilotprojekte zur energetischen Sanierung:

    Immobilien sind einer der größten Verbraucher von Energie in Deutschland. Die bisherigen Anstrengungen waren immer auf die Erhöhung der Energieeffizienz ausgerichtet. Der Hauptgrund für die langsame Sanierung im Bestand ist die bestehende Diskussion zwischen Mietern, Eigentümern und dem Staat über die Verteilung der Lasten. Wir Freie Demokraten wollen mit dem Emissionshandel als zentrales Steuerungsinstrument im Klimaschutz die Innovationskraft der Märkte nutzen. Da der Bausektor einen wesentlichen Anteil am Rohstoffverbrauch hat, rückt die Ressourceneffizienz immer stärker in den Fokus. Durch ein hochwertiges Recycling im Baubereich können sogenannte Rezyklate wiederverwendet werden. So kann die Kreislaufwirtschaft auf dem Bau zusätzlich gesteigert werden.

IX. Landwirtschaft


Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.

Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Konzept zu entwickeln, das gemeinsam mit den anderen EU-Partnern langfristig einheitliche und verlässliche Standards Mit dieser Gesamtstrategie sollen bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden und einheitliche Produktionsstandards in der gesamten Agrarwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen eingeführt werden.

  • Auf EU-Ebene einheitliche Tierhaltungsstandards Dazu muss auch ein EU-weites, bindendes Tierwohl- und Herkunftskennzeichen eingerichtet werden.

  • Die Nitratmessstellennetze und die Erhebungsmethoden der EU-Staaten zu analysieren und zu vergleichen. Damit verbunden ist das Ziel, ein europaweit vergleichbares Messstellennetz mit einheitlichen Analysemethoden und Messtiefen zu schaffen, das auch außerlandwirtschaftliche Eintragspfade für Nitrat berücksichtigt.

  • In der EU-Nitratrichtlinie (1991) neben Landwirtschaft auch alle weiteren Verursacher für Nitrateinträge in Grund- und Oberflächenwasser zu berücksichtigen und die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten.

  • Auf EU-Ebene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für den Bau von Güllelagerungen und Flüssigmist zu schaffen.

  • Auf EU-Ebene für eine konsequent einheitliche Methodik bei der Datenerfassung auch anderer Umweltdaten einzutreten.

  • Das europäische Gentechnikrecht vollständig neu zu ordnen, so dass das Produkt und nicht die Methode der Erzeugung bewertet wird. Eine verantwortungsvolle Erforschung und Nutzung von Techniken auf dem Gebiet des Genome-Editing-Verfahrens wie die Gen-Schere CRISPR/Cas9 sollen für eine zukunftsfähigere Landwirtschaft nicht behindert, sondern gefördert werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern intensiv darauf hinzuwirken, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel weiter harmonisiert wird. Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung von Wirkstoffen müssen abgeschafft werden und sind unnötig, wenn Zulassungen strikt nach wissenschaftlichen Kriterien erteilt werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern eine solide Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln nur gemeinsam mit Akteuren der Landwirtschaft zu entwickeln, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balanciert, dass sie realistisch ist und den landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht.

  • Dass Bund und Länder konkrete Vorschläge zur Erleichterung der Kontrolle der EU-Agrarförderung vorlegen und umsetzen. Die Dokumentation der Anbauflächen im GAP-Antrag bis auf den letzten Quadratmeter ist dabei durch ein anwenderfreundliches Verfahren zu ersetzen, etwa die Verwendung der vorliegenden Katasterdaten bezüglich der Flächengrößen.

  • Die Anzeigepflicht bei Grünlandumbruch abzuschaffen und den Umbruch von Dauergrünland zum Zwecke der Neuansaat/Aufwertung des Grünlandes grundsätzlich zu ermöglichen.

  • Intervalle, Abläufe und Ergebnisse wiederkehrender Überprüfungen freiwilliger Programme wie z. B. QS und der Initiative Tierwohl (ITW) verpflichtend mit den gesetzlichen Kontrollen zu verzahnen. Auf den Betrieben ohne Beanstandungen können so weniger Kontrollen stattfinden, die stattdessen auf die Problembetriebe fokussiert werden.

X. Kultur


Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.

Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:

  • Die Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts:

    Dazu sollten öffentliche Fördergeber und Fachexperten die Möglichkeit für Zuwendungserleichterungen prüfen und ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts im Bereich der Kulturförderung erarbeiten. So könnte z. B. bei der alljährlichen Beantragung auf die letzte Beantragung bzw. Bewilligung verwiesen werden. Dabei kann ein einheitliches Fördertool bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgebaut und eine bessere Vernetzung zu den Ländern hergestellt werden.

  • Die Förderung von Live- und Online-Veranstaltungen:

    Das direkte Erleben von Kunst und Kultur hat eine immense Bedeutung und ist in seiner emotionalen Stärke durch nichts zu ersetzen. Daraus folgt, dass dem Wiederaufbau und dem Überleben der Live-Veranstalter eine besondere Bedeutung zukommt. Dies kann durch eine Stärkung der Fonds für Spielstätten gelingen. Es ist richtig, das Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle zu nutzen, um aus der Krise zu kommen. Der schon vor der Corona-Krise zu kleine Fördertopf muss deshalb aufgestockt werden.

  • Die Stärkung des Kulturtourismus:

    Der Kulturtourismus nimmt durch die Corona-Pandemie Schaden. Wir wollen die erfolgreiche Entwicklung im deutschen Tourismus fortsetzen und so die kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützen. Die Position der Deutschen Zentrale für Tourismus soll gestärkt und somit das Auslandsmarketing intensiviert werden, um Deutschland und seine vielfältige Kultur durch gezielte, gemeinsame Maßnahmen bekannter zu machen.

  • Die stärkere Förderung von Kultur- und Kreativwirtschaft:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten wollen, dass kreative und nicht-technische Innovationen durch das BMWi unterstützt werden. Außerdem fordern wir ein „Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle“ vor allem für Freiberufler und Selbstständige (z.B. Darsteller, Musiker, Schriftsteller u.a.), um langfristig Umsatzquellen zu erschließen.

Hier zum Download

Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020

Nico Weinmann

Baden-Württembergs Zukunftschance liegt in der Wasserstofftechnologie.


Zur Diskussion über die vom Bundesrechnungshof beanstandeten Fehler bei der Vergabe der Batterieforschungsfabrik durch die Bundesforschungsministerin im vergangenen Sommer sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Jammern über die vergossene Milch bringt bekanntlich nichts. Statt jetzt mit großem Aufwand über die offensichtlich fehlerhafte Entscheidung zu klagen und gar Zeit und Mittel in nutzloses Nachkarten zu verschwenden, sollte die Landesregierung hier eine Chance erkennen. Baden-Württembergs Zukunft liegt nicht in der batteriegetriebenen Mobilität mit Verdrängung des Verbrennungsmotors, sondern in der Förderung und Entwicklung der Wasserstofftechnologie als Antriebsart. Hier zum weltweiten Spitzenstandort zu werden, ist ein Ziel, das den Aufwand lohnt.“

 

Nico Weinmann

Verordnung muss klarstellen, welche digitalen Lösungen zur Verfügung stehen.


Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die heute verabschiedeten Anpassungen des Hochschulrechts sind geboten, greifen aber zu kurz. Der Corona-Pandemie geschuldet, dienen die Neuregelungen vor allem der Handlungsfähigkeit von Hochschulgremien und dem Nachteilsausgleich für Studierende und Forschende. Die Gesetzesnovelle hat das Parlament in Rekordzeit binnen einer Woche passiert, was auch geboten war. Denn die Hochschulen haben in einem Kraftakt bereits im März und April digitale Angebote geschaffen, um dieses Sommersemester nicht zu einem verlorenen Semester werden zu lassen. Auch wir wollen nicht in Kauf nehmen, dass es zu Verzögerungen im Studienverlauf praktisch aller Studierenden im Land kommt. Für uns gilt es vielmehr, Nachteile auszugleichen oder zumindest abzumildern, die infolge der Corona-Pandemie entstanden sind, und eine Situation zu schaffen, die das Studieren und die Ablegung von Prüfungen in der schwierigen Phase der Kontaktbeschränkungen ermöglicht. Dieses Ziel verfehlt die heutige Novelle jedoch.

Die eiligen Nachbesserungen der Regierungsfraktionen am Gesetzesentwurf sind vielmehr ein Eingeständnis, dass die ursprüngliche Vorlage aus dem Wissenschaftsministerium vollkommen unzulänglich war. Wir haben uns den Änderungsvorschlägen nicht verschlossen, da sie sinnvolle Anpassungen der Regelstudienzeit und bei den befristeten Anstellungsverhältnissen in der Forschung vorsehen. Es fehlen im Gesetz aber Regelungen zur termin- und rechtssicheren Durchführung von Hochschulwahlen und digitalen Prüfungen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurden dazu bereits im April schlüssige Klarstellungen getroffen. Wir erwarten von Ministerin Bauer, dass sie zumindest auf dem Verordnungsweg klarstellt, welches Instrumentarium digitaler Lösungen den Hochschulen zur Verfügung steht.

Außerdem werden wir im Rahmen des Nachtragshaushaltes möglichst zeitnah darüber zu diskutieren haben, wie wir den Hochschulen einen finanziellen Ausgleich für die Digitalisierungsanstrengungen beibringen können. Denn die Hochschulen sind hier ebenso in Vorleistung gegangen, wie etwa die Lehrbeauftragten, die mit der Umstellung auf digitale Lehrformate einen erheblichen Mehraufwand hatten, den es auszugleichen gilt.“

Rechts- und terminsichere Prüfungen nötig, damit kein verlorenes Semester entsteht.


In der heutigen Debatte im Landtag zur Änderung des Landeshochschulgesetzes sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Herausforderungen des Infektionsschutzes an den Hochschulen gebieten es, die Handlungsfähigkeit der beschlussfassenden Gremien sicherzustellen und auch die eigentlich semestergebundenen Prüfungsleistungen mit verlängerten Fristen zu ermöglichen. Denn die Hochschulen arbeiten auf Hochtouren daran, dieses Sommersemester zu keinem verlorenen Semester für die Studierenden werden zu lassen, und benötigen die Flexibilisierungen des Hochschulrechts.

Dieses Engagement der Hochschulen findet im Hause von Wissenschaftsministerin Bauer leider kaum Widerhall. Um das Semester nicht verloren geben zu müssen, brauchen die Studierenden nämlich vor allem die rechts- und terminsichere Möglichkeit, ihre Prüfungen abzulegen. Die aktuelle Corona-Verordnung macht aber deutlich, dass Präsenzprüfungen nur im Ausnahmefall stattfinden sollen. Es ist ein Trauerspiel, dass beispielsweise die Medizinstudierenden noch immer nicht wissen, unter welchen Bedingungen sie ihr Examen ablegen können. Die pauschale Absage von Prüfungen ist eben keine Option, wenn man keine Verzögerungen im Studienverlauf praktisch aller Studierenden im Land in Kauf nehmen will.

Die digitalen Alternativen zu Präsenzprüfungen stecken aber noch immer in den Kinderschuhen und werden nur zögerlich angeboten, da viele Fragen der Chancengleichheit, der Betrugssicherheit und der technischen Voraussetzungen offenbleiben. Wissenschaftsministerin Bauer wäre gut beraten gewesen, den Hochschulen ein klar definiertes Instrumentarium anhand zu geben, um Prüfungen während der Corona-Krise

rechtssicher ausgestalten zu können. Mit ihrem Verweis auf die örtlichen Prüfungsbehörden schiebt sie den Hochschulen aber den schwarzen Peter zu. Es soll also jede Hochschule das Rad bei den Prüfungen neu erfinden, bekommt dazu vom Ministerium aber kein geeignetes Werkzeug. Wenn dabei kein Feuersteinmobil, sondern ein Porsche herauskommt, dann ist das nicht das Verdienst der Wissenschaftsministerin, sondern des Engagements der jeweiligen Hochschule.“

Steigerung der Attraktivität des Ärzteberufs ist die Kernfrage, nicht Pflichtquote.


Zum Kompromiss der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg zur Verbesserung der „Landarztquote“ und der Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen mit dem Profil „Landärztliche Hausarztmedizin“ für Medizinstudenten, die nach dem bisherigen Verfahren keinen Medizinstudienplatz bekommen haben, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher Stephen Brauer:

„In diesem Bereich wird mit den von der CDU durchgesetzten Verpflichtungsquoten niemand glücklich werden. Nicht die angehenden Medizinerinnen und Mediziner, bei denen zu befürchten ist, dass sie als ‚Ärzte zweiter Klasse‘ angesehen werden, nicht die Menschen im ländlichen Raum, die auf die innere Motivation ihrer Ärztinnen und Ärzte angewiesen sind und nicht diejenigen, die auf eine Steigerung der Attraktivität des Ärzteberufes beispielsweise bei der Vereinbarung von Familie und Beruf schon lange drängen.

Nebenwirkungen werden unter anderem Abgrenzungsprobleme sein, was in Baden-Württemberg überhaupt der Ländliche Raum ist. Mit diesem Vorgehen drückt sich die Landesregierung vor der eigentlichen Lösung des Problems, nämlich die Aufwertung des Ärzteberufes und des Medizinstudiums. Gleichzeitig ist es doch vermessen, jungen Menschen bei Ausbildungsbeginn eine Lebensplanung für zehn Jahre abzuverlangen. Landarztstipendien, wie sie beispielsweise in Schwäbisch Hall vergeben werden, zeigen: Anreiz statt Quote ist der bessere Weg. “

Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen zeigen den richtigen Weg auf.


Die Reform des Landeshochschulgesetzes in Sachsen-Anhalt nimmt hochschulpolitischen Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, zum Anlass, um auf eine fällige Änderung in Baden-Württemberg hinzuweisen:

„Mit der Zuerkennung des Promotionsrechts für forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften honoriert nun auch Sachsen-Anhalt neben Hessen und Nordrhein-Westfalen die starke Leistung und Bedeutung der HAW im Bereich Forschung und Entwicklung.

In Sachsen-Anhalt besteht mit der Reform des Landeshochschulgesetzes vom 7. Mai 2020 die Möglichkeit zur Promotion in forschungsstarken Fachrichtungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Die Anknüpfung der Forschungsstärke am Modell BW-CAR aus Baden-Württemberg (Überregionales Netzwerk für forschungsstarke Professorinnen und Professoren der HAW) in Hessen und NRW und die wichtige und richtige Entscheidung in Sachsen-Anhalt kann das hiesige Wissenschaftsministerium nicht ignorieren. Wissenschaftsministerin Bauer muss endlich ihren Widerstand gegen dieses Promotionsrecht aufgeben und die Experimentierklausel unseres Hochschulrechts mit Leben füllen. Das eigenständige Promotionsrecht für unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften wäre die überfällige Anerkennung der gleichwertigen Ausbildung dort und würde die Fachkräfte von morgen sichern.“

Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen?


In Hamburg geht eine Schülerin vollverschleiert mit Niqab in die Berufsschule, die Schule untersagt ihr dies, die Schülerin klagt und bekommt vom Oberverwaltungsgericht Recht, denn: Es fehlt die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Der Fall in Hamburg hat eine Debatte über die Vollverschleierung im öffentlichen Raum ausgelöst – mal wieder.

Die CDU in Baden-Württemberg, diesmal in Person von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, fordert öffentlich, die Vollverschleierung an Schulen zu untersagen und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) möchte die Gesichtsverhüllung an Hochschulen verbieten. Die Landesvorsitzenden der baden-württembergischen Grünen sprechen dagegen von einer Scheindebatte.

Was aber steckt hinter der Diskussion um die Vollverschleierung in öffentlichen Bildungseinrichtungen?

Identitätsfeststellung ist unabdingbar für das Funktionieren des Rechtsstaats


In einigen Bereichen unserer Gesellschaft ist es für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbar, die Identität eines Handelnden festzustellen. Das gilt beispielsweise im Straßenverkehr oder vor Gericht. Für die richterliche Urteilsfindung ist die Identitätsfeststellung ebenso wie die Gesichtszüge der Aussagenden von entscheidender Bedeutung. Durch eine Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung wird die Wahrheitsfindung jedoch erheblich erschwert. Die Vollverschleierung wird so zum Problem des Rechtsstaates. Eine eindeutige Regelung, welche die Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal untersagt, ist dem Bundestag nach einer Bundesratsinitiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen zugeleitet, jedoch noch nicht beraten.

Demokratie lebt vom offenen Dialog

In den Bundesländern erstreckt sich die Diskussion um die Vollverschleierung vor allem auf die Bereiche, die in der Zuständigkeit der Gesetzgebung der Länder liegen, wie Schulen oder Universitäten. Wenn die Grünen diese Diskussion als Scheindebatte bezeichnen, irren sie. Denn: Die Frage nach der Vollverschleierung ist eine, die die Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft berührt. Wie möchten wir in unserer Gesellschaft an Schulen und Hochschulen miteinander kommunizieren? Welche Werte machen uns als Gesellschaft aus?


Für uns Liberale ist es ein wichtiges, anerkanntes Grundprinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass wir offen miteinander kommunizieren können. Demokratie lebt vom offenen Dialog. Miteinander von Angesicht zu Angesicht reden, diskutieren und streiten ist ein Kernmerkmal einer lebhaften Demokratie. Es ist ein Zeichen von Freiheit. Offene Kommunikation beinhaltet dabei sowohl die Sprache als auch die nonverbale Verständigung über Mimik oder Blickkontakt. Eine Vollverschleierung verhindert diese Art der Verständigung und schränkt dadurch die für die Bildung so wichtige offene Kommunikation in erheblichem Maße ein.

Nico Weinmann


Dr. Timm Kern


Auch sind Burka und Niqab mehr als nur ein Stückchen Stoff. Sie nehmen der Frau ihr Gesicht und ihre Individualität. Die Frau wird zum Objekt. Dahinter steht ein Geschlechterbild, welches nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau und unseren liberalen Werten vereinbar ist und der Idee einer offenen Gesellschaft diametral entgegensteht. Grundsätze unseres Zusammenlebens dürfen nicht unterminiert werden. Wenn Wesensmerkmale unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats wie die offene Kommunikation an der Schule oder an Hochschulen nicht umgesetzt werden können, gefährdet dies das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats.

Gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit


Als FDP/DVP Fraktion haben wir uns bereits 2016 dafür eingesetzt, dass die offene Kommunikation in Schulen und an Hochschulen gewährleistet wird.

Für eine erfolgreiche Bildung in einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich Lehrer/in und Schülerin ins Gesicht sehen können. Daher müssen wir den Schulen und Hochschulen in dieser Frage Rechtssicherheit geben. Wenn Schulen ein Verbot der Gesichtsverschleierung aussprechen, dann muss gewährleistet sein, dass dies auch vor Gericht Bestand hat. Dafür brauchen wir in Baden-Württemberg umgehend eine gesetzliche Grundlage – der Fall in Hamburg hat dies nochmals bekräftigt. Mit etwa drei Jahren Verspätung scheint die grün-schwarze Landesregierung diese Notwendigkeit nun auch endlich erkannt zu haben. Auch wenn die Grünen-Landespartei in Baden-Württemberg immer noch nicht einsieht, dass es sich bei der Diskussion nicht um eine konstruierte Debatte handelt, so honorieren wir, dass zumindest die grüne Wissenschaftsministerin Bauer zur – wenn auch verspäteten – Einsicht gekommen ist. Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens stellen wir der Landesregierung gerne unseren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 und die Anhörungsergebnisse zur Verfügung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Zu der Meldung, das die grüne Landtagsfraktion die Innovationsförderung an einer zentralen Stelle in de Landesregierung ansiedeln will, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Innovationspolitik zu stärken ist sinnvoll. Allerdings sollte man sinnvollerweise dort ansetzen, wo das Thema in der ministerialen Struktur hingehört. Eine weitere Aufblähung des Staatsministeriums unter dem Deckmantel eines Querschnittsthemas jedenfalls wird der Sache nicht gerecht. Innovation ist Sache der Wissenschaft und der Wirtschaft-  nicht der politischen Lenkung in der Villa Reitzenstein.“

Zur Meldung, wonach das Verkehrsministerium eine Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines Pilotvorhabens mit der Zementindustrie zur Verwendung des dort anfallenden CO₂ zur Herstellung klimaneutraler synthetischer Kraftstoffe unterstütze, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße es sehr, dass das Land mit einer Machbarkeitsstudie untersuchen möchte, wie das in der Zementindustrie anfallende CO₂ für die Herstellung klimaneutraler synthetischer Kraftstoffe genutzt werden kann. Dies zeigt deutlich, dass auch die Grünen erkannt haben, dass der batterieelektrische Antrieb nicht die Antwort auf alle Fragen der Mobilität sein kann. Dass der Flughafen Stuttgart beteiligt wird ist sehr gut. Es braucht insgesamt deutlich mehr Anstrengungen im Bereich der synthetischen Kraftstoffe und auch der Wasserstoffwirtschaft mit dem Stichwort Brennstoffzelle. Denn nicht nur im Flugverkehr stößt batterieelektrischer Antrieb an seine Grenzen. Das gilt auch für den Güterverkehr und generell die Langstrecke. Ich werbe seit langem für die Technologieoffenheit, die sich nun endlich Bahn bricht.“

Hochschulen und Forschung

Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg sind exzellent und finden in allen fünf Sparten (Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Duale Hochschule, Pädagogische Hochschulen und Kunst- und Musikhochschulen) national und international höchste Anerkennung. In der Dezentralität der Hochschullandschaft liegt für uns ein Schlüssel dieses Erfolgs, der die Fachkräfte von morgen dort ausbildet, wo die starke Wirtschaft im Land zuhause ist.

Die besondere Qualität der Lehre und die große Innovationskraft der Forschung bilden eine zentrale Säule des Wohlstands im Land. Wir begreifen den Wissenszuwachs als Schlüssel zur Sicherung unserer Zukunft. Deshalb stehen wir in der Pflicht, die Rahmenbedingungen dieser Exzellenz zu sichern, die das Studium im Land so attraktiv macht. Eine freiheitliche Forschungspolitik ist der beste Motor für Innovationen und den Wissenstransfer in die Wirtschaft.

Ein Mix aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis schärft nicht nur das Profil der Hochschulen, sondern trägt auch essentiell zum Erfolg der hiesigen Wirtschaft bei. Die schnelle Umsetzung von Forschungsergebnissen in praxisnahe Lehre sowie in Produkte und Dienstleistungen sind ein essentieller Beitrag für den Wirtschaftsstandort und die Innovationskraft Baden-Württembergs. Besonders die praxisnahen Forschungsleistungen der HAW gilt es anzuerkennen und zu honorieren sowie ihre Rolle als Partner des Mittelstands zu stärken.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Staatliche Forschungsmittel dürfen nicht nur vorrangig der Grundlagenforschung an den Universitäten zufließen, sondern sollten insbesondere auch den HAW zugänglich sein.
  • Eine steuerliche Forschungsförderung und die sogenannten Innovationsgutscheine stärken das Engagement in der Forschung von kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Gründer- und innovationsfreundliches Klima entsteht durch bürokratische Entlastungen und die Verfügbarkeit von Venture Capital – in beiden Bereichen hat das Land noch viele Hausaufgaben.

Im Fokus


Blog ~Mittendrin~


Initiativen

18-07-2023 Zulassungsbeschränkte Studiengänge an den Hochschulen

27-06-2023 Rahmenbedingungen für die Forschung an den Hochschulen

12-05-2023 Anerkennung und Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen

07-02-2023 Anwendung geschlechtersensibler Sprache an den Hochschulen in Baden-Württemberg

06-02-2023 Forschungsfinanzierung an den Hochschulen in Baden-Württemberg

26-01-2023 Bereitstellung barrierefreier Lehr- und Prüfungsmaterialien für Studierende mit Sehbeeinträchtigung

25-01-2023 Cybersicherheit an den Hochschulen

18-01-2023 Maßnahmen des Landes zur Reduktion des Versuchstierverbrauchs 

24-06-2022 Situation und Perspektiven der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)

18-02-2022 Chancengleichheit und Gleichstellung an Hochschulen

09-02-2022 Lehrbeauftragte an den Musikhochschulen in Baden-Württemberg

27-01-2022 Zukunft des akademischen Austausches nach dem Brexit

25-01-2022 Internationalisierung der Lehramtsausbildung

20-01-2022 Ausgestaltung der Corona-Verordnung Studienbetrieb

18-11-2021 Förderung und Sichtbarkeit der Raumfahrt- und New-Space-Wirtschaft in Baden-Württemberg

22-10-2021 Freiheit der Wissenschaft und Lehre in Baden-Württemberg

08-10-2021 Vorlesungsbetrieb in Präsenz an den Hochschulen in Baden-Württemberg

24-09-2021 Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) in Baden-Württemberg

08.07.2021: Ausbildung von Lehrkräften der islamischen Religionspädagogik an baden-württembergischen Hochschulen

01.07.2021: Ausgestaltung und Realisation der Referendarsausbildung während der Coronapandemie

28.06.2021: Maßnahmen infolge des Studi-Gipfels der Landesregierung

14.06.2021: Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes in Baden-Württemberg

27.05.2021: Energetische Optimierungspotenziale an den öffentlichen Hochschulen des Landes

14.05.2021: Entwicklung der Studienanfängerzahlen im Sommersemester 2021

Positionspapiere


Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Jahresbilanz Koalition

Hochschule 2.0 – krisenfest, zukunftsweisend und innovationsfreudig

Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Zur Vorstellung der Erkenntnisse der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung der Bluttest-Affäre an der Uniklinik Heidelberg sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ich sehe mich in meinen Bedenken bestätigt, dass die ungesunde Interessenkollision zwischen akademischer Akkuratesse und wirtschaftlichen Bestrebungen im Falle des umstrittenen Bluttests nicht aufgelöst werden konnte. Die Kommission stellt dem Leiter der Frauenklinik ein verheerendes Attest aus. Die verfrühte öffentliche Präsentation, die bei Betroffenen Hoffnungen und Erwartungen weckte, schadete  nicht nur dem Renommee des Forschungsstandortes Heidelberg. Dass der Chef der Frauenklinik sehr genau über die fehlende Validität der Testergebnisse und Marktreife des Bluttests Bescheid wusste, gleichwohl aber an der Veröffentlichung festhielt, ist ein peinliches Zeugnis mangelnden wissenschaftlichen Verantwortungsgefühls. ‘Boulevard und bunte Blätter statt seriöser Wissenschaftskommunikation’  – das darf in Baden-Württemberg nicht passieren und muss durch eine endlich solide Rechtsaufsicht durch das Ministerium sichergestellt werden.

Ich erwarte von der Wissenschaftsministerin nun nicht nur die weitere Aufarbeitung der Vorfälle mit allen erforderlichen personellen und strukturellen Konsequenzen, sondern auch die umfängliche Information des Wissenschaftsausschusses des Landtags, der sich erst in seiner letzten Sitzung mit dem Thema befasst hat.