Weitere flankierende Maßnahmen an den Hochschulen erforderlich.


In der Landtagsdebatte zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes mit dem Ziel, die aus der Ukraine Geflüchteten von den Studiengebühren für internationale Studierende freizuhalten, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Fraglos ist es geboten, den potenziellen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die in Folge der russischen Invasion aus ihrem Heimatland, der Ukraine, flüchten mussten, ein Studium in Baden-Württemberg zu ermöglichen, ohne zur Zahlung der Internationalen Studiengebühren verpflichtet zu sein. Dies ist ein wichtiger Akt der Solidarität und die FDP/DVP-Fraktion trägt diesen Gesetzentwurf selbstverständlich mit.

Entsprechend der Intention des Gesetzesentwurfs müssen wir in der Hochschulpolitik des Landes nun zwei Ziele verfolgen: Zum einen, dass die geflüchteten Studierenden ihr Studium in Baden-Württemberg möglichst fortsetzen können. Zum anderen, dass die bereits hierzulande Studierenden aus der Ukraine nicht durch die Ausländerstudiengebühren belastet werden, da davon auszugehen ist, dass in vielen Fällen die finanzielle Unterstützung aus der Heimat gerade nicht mehr möglich ist.

Die Notwendigkeit, das Hochschulgebührengesetz nun eilig ändern zu müssen, mahnt uns indes, nochmals generell über die Sinnhaftigkeit und die negativen Auswirkungen der diskriminierenden Studiengebühren für internationale Studierende nachzudenken.

Daneben müssen wir die Hochschulen bei den weiteren flankierenden Maßnahmen unterstützen, die in diesem Zusammenhang jetzt notwendig werden. Denn es gilt die Sprachbarrieren abzubauen und entsprechende Kursangebote zu schaffen, die Potentiale der Geflohenen für die Beschulung der ukrainischen Kinder in den hiesigen Vorbereitungsklassen zu heben und auch befristete Verträge von ukrainischen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen möglichst für die Dauer des Krieges zu verlängern.

Schließlich und nicht zuletzt gilt es auch, allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Kontext der Hochschulen zu danken, die nach den vielen herausfordernden Semestern der Pandemie nun auch den ukrainischen Geflüchteten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die vielgestaltigen Angebote, die gerade mit viel ehrenamtlichem Engagement wachsen, sind immens wertvoll und verdienen unsere Anerkennung und Unterstützung.“

 

Grenzüberschreitende Angebote des ÖPNV, eine verlässliche rechtliche Basis und eine solide Finanzierung sind Voraussetzung.


Zur Meldung, dass es Ziel des Ministerpräsidenten bei einem Besuch in Straßburg sei, die Hochschulen in der Grenzregion noch mehr zusammenwachsen zu lassen, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Der französische Präsident Macron war vor einiger Zeit mit großen Visionen zum Format der Europäischen Universitäten gestartet. Nun gilt es, diese Idee mit Leben zu füllen. Nicht selten geht es erstmal um scheinbar ganz banale Probleme und Herausforderungen, wie etwa die Vernetzung der kooperierenden Hochschulen durch grenzüberschreitende Angebote des ÖPNV oder die juristischen Nöte, eine verlässliche Basis zu finden, die drei nationalen Rechtslagen gerecht werden muss. Mit dem Verbund «Eucor – The European Campus» existiert bereits seit Jahren eine Blaupause der gelungenen trinationalen Kooperation, auf die es nun aufzubauen gilt. Zur Schlüsselfrage dürfte es werden, die Hochschulkooperation auf finanziell gesunde Beine zu stellen, für die sich nicht allein das Land verantwortlich fühlen kann.“

Studenten an Laptops in einem Hörsaal

Gerade der Hochschulzugang für Nicht-Abiturienten geht mit einer massiven Attraktivitätssteigerung einer Karriere über eine berufliche Ausbildung einher.


Zur Meldung, dass Baden-Württemberg bezüglich der Studierendenzahlen ohne Abitur eines der Schlusslichter ist, sagt der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Seit Jahren setzen wir uns für mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung ein. Dass Baden-Württemberg unter grün-schwarzer Führung beim Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur deutlich hinterherhinkt, ist ein Alarmsignal. Die rote Laterne im aktuellen CHE-Ranking wird unserem Bildungsstandort nicht gerecht – hier muss die Landesregierung und insbesondere Wissenschaftsministerin Theresia Bauer dringend nachbessern.“

 

Die Sprecherin für berufliche Bildung, Alena Trauschel, ergänzt:

 

„Gerade in Zeiten von unbesetzten Ausbildungsplätzen und dramatisch sinkendem Interesse von Schulabsolventinnen und –absolventen hinsichtlich einer beruflichen Ausbildung sind diese Zahlen wohl kaum überraschend, aber nicht minder empörend. Es ist einfach nur peinlich, denn auf der einen Seite spricht Grün-Schwarz ständig von ‚mehr Bildungsgerechtigkeit‘, aber dann bleibt auf der anderen Seite dennoch der Hochschulzugang und damit das Studium exklusiv für eine ganz bestimmte Gruppe reserviert. Gerade der unkomplizierte und möglichst hürdenfreie Hochschulzugang auch für Nicht-Abiturienten würde mit einer massiven Attraktivitätssteigerung einer Karriere über eine berufliche Ausbildung einhergehen. Dass Baden-Württemberg nun den drittletzten Platz im Ländervergleich bezüglich der Studienanfängerzahlen ohne Abitur belegt, ist eine glatte Ohrfeige für jeden, der mit einer beruflichen Ausbildung liebäugelt. Die Chancen-Ampel in Baden-Württemberg leuchtet derzeit auf Dauer-Rot.“

 

Studenten an Laptops in einem Hörsaal

Hochschulen und Alumni-Vereine schaffen bereits tragfähige Bindung der Absolventinnen und Absolventen an Ihre Alma Mater.


In der heutigen Landtagsdebatte zum Alumni-Management an baden-württembergischen Hochschulen sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Hochschulen und Alumni-Vereine leisten bereits sehr gute, oftmals auch prämierte Arbeit, wenn es um die Bindung der Absolventinnen und Absolventen an Ihre Alma Mater geht. Für ein erfolgreiches Alumni-Management müssen vor allem interessante Veranstaltungen und Dienste für die Alumni geboten werden, seien es die Kontaktpflege, eine lebenslange Mailadresse oder eben ein funktionales, digitales Alumni-Netzwerk.

Sicherlich lagen die Herausforderungen für die Hochschulen zuletzt in Zeiten der Pandemie eher darin, für ihre aktiven Studierenden attraktive Online-Angebote zu schaffen und ein möglichst normales Studierendenleben aufrecht zu halten. Ohne Präsenzveranstaltungen ist eine emotionale Bindung der Studierenden an ihre Hochschule aber schwer möglich.

In Bayern sind die Hochschulen in ihrem Aufgabenkanon dazu verpflichtet, die Verbindungen zu Ehemaligen zu fördern. Hierzulande sind aber auch ohne die formale Pflicht bereits vielerorts tragfähige Strukturen gewachsen. Daher darf eine landesseitige Initiative nicht ohne Not in bereits bestehende und funktionierende Institutionen eingreifen, wenn die Hochschulen längst eine solide Bindung der Absolventinnen und Absolventen an ihre Alma Mater geschaffen haben. Und vor einem Fundraising für Hochschulprojekte muss ein ernsthaftes „Friend-Raising“ innerhalb der Studierendenschaft stehen.

Auch die anderen Formen des politischen Extremismus und Terrorismus bedürfen der begleitenden wissenschaftlichen Erforschung von Entwicklungen und Präventionsstrategien.


Zur heutigen Vorstellung der Planungen der Landesregierung zur Einrichtung einer universitären Forschungsstelle Rechtsextremismus sagt der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Die Einrichtung einer Forschungsstelle mit dauerhafter Finanzierungssicherheit ist das richtige Signal, allerdings auch längst überfällig. Schließlich stammen die Handlungsempfehlungen aus dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses bereits von Ende 2018. Wir wollten bereits für 2020 Mittel im Landeshaushalt für die Einrichtung einer Forschungsstelle bereitstellen, allerdings hat die grün-schwarze Landesregierung unseren entsprechenden Antrag abgelehnt.

Zudem war in diesen Handlungsempfehlungen klar festgehalten, dass man den Fokus eines neuen Forschungs- und Dokumentationszentrums nicht auf den Rechtsextremismus verengen sollte. Denn auch die anderen Formen des politischen Extremismus und Terrorismus bedürfen der begleitenden wissenschaftlichen Erforschung von Entwicklungen und Präventionsstrategien. Wenn man die polizeiliche Kriminalstatistik betrachtet, sieht man, dass die Gefährderzahlen beim Linksextremismus ähnlich hoch sind; auch die Zahl der potenziell gewaltbereiten Täter hat das gleiche Level. Die Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung kommt eben nicht nur von rechts und daher darf der Fokus der geplanten Forschungsstelle nicht zu einseitig auf dem Rechtsextremismus liegen.“

Wir brauchen mehr Studienplätze an den Pädagogischen Hochschulen sowie ein Personalentwicklungskonzept.


Zur Pressemeldung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg bezüglich einer wissenschaftlichen Untersuchung zu Lehrkräftebedarf und –angebot mit dem Ergebnis, dass bis 2030 bundesweit mindestens 81.000 Lehrkräfte fehlen werden, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Die Studie des VBE ist ein Alarmsignal für Baden-Württemberg und ein deutlicher Weckruf für Grün-Schwarz, jetzt endlich tatkräftig zu handeln. Wir brauchen jetzt mehr Studienplätze an den Pädagogischen Hochschulen und wir benötigen jetzt ein Personalentwicklungskonzept, um den Bedarf an Lehrkräften decken zu können. Dass die Studie ‚sogar noch zurückhaltend‘ ist, unterstreicht, dass der eklatante Lehrermangel das zentrale Problem in der Bildungspolitik ist. Diese Knappheit wird auch künftig in immer höherem Maße auf dem Rücken des bestehenden Lehrpersonals, von denen sich bereits jetzt schon viele am Ende ihrer Kräfte fühlen, ausgetragen werden. Wenn Grün-Schwarz bei der Personalgewinnung weiter auf Sicht fahren sollte, wird zweifelsohne die Gesundheit der Lehrkräfte leiden. Und versäumte Bildungsinhalte können nur dann aufgeholt werden, wenn nicht nur kein weiterer Unterricht ausfällt, sondern auch zusätzlicher Unterricht angeboten wird. Wie die grün-schwarze Koalition dies mit ihrer derzeitigen Personalpolitik für die Schulen bewerkstelligen will, bleibt ihr Geheimnis.“

Studenten an Laptops in einem Hörsaal

Zweite Schlappe innerhalb kürzester Zeit muss die Wissenschaftsministerin nun wachrütteln.


Zum heutigen Beschluss des VGH, mit dem Teile der „Corona-Verordnung Studienbetrieb“ des Wissenschaftsministeriums für rechtswidrig erklärt und außer Vollzug gesetzt wurden, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Gerade einen Monat ist es her, dass der VGH die Corona-Verordnung Studienbetrieb schon einmal kassiert hat – ebenfalls weil Studierende ausgeschlossen wurden. Nun fand das Gericht richtigerweise deutliche Worte zu den beträchtlichen Mängeln in der Verordnung aus dem Hause Bauer. Demnach stellt die derzeit geltende Verordnung, `die nicht-immunisierte Studierende durch eine 2G-Regelung vom Zutritt zu universitären Veranstaltungen in weitem Umfang ausschließe, […] einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG´ dar.

Die zweite Schlappe innerhalb kürzester Zeit muss die Wissenschaftsministerin doch nun mal wachrütteln! Die aktuelle Qualität der Verordnungen, die den Studienbetrieb regeln sollen, ist der Bedeutung des Hochschulstandortes Baden-Württemberg absolut unwürdig. Mit der Loslösung von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zur verfassungsrechtlichen Begründung der weitreichenden Zugangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen hat die Ministerin das verfassungsrechtlich zulässige Maß an infektionsschützenden Maßnahmen deutlich überreizt. Nun muss unbedingt die gesamte Verordnung auf den Prüfstand, damit die Studierbarkeit des laufenden Semesters für alle Studierenden sichergestellt ist.“

2021 war für die liberale Sache – nicht nur in Baden-Württemberg – in vielfacher Hinsicht eine Bewährungsprobe. Das derzeit fast alle Bereiche dominierende Thema Corona überlagerte die meisten anderen Fragen und bestimmte den Diskurs – von den großen politischen Auseinandersetzungen bis hin zu einzelnen Gesprächen im privaten Bereich.

Für uns als Liberale sind solche angespannten Zeiten nicht einfach. In einer überhitzten Stimmung bestimmten die Lautstarken die Debatten. Für uns als Landtagsfraktion war es die entscheidende Frage, einen vernünftigen Kurs zu halten – nicht nur in der Corona-Thematik, sondern in vielen anderen Bereichen. Regierung und Verwaltung arbeiten auch ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weiter und es ist umso wichtiger, dass wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments in dieser Krisensituation sicherstellen konnten und damit als Fraktion Kontrolle gewährleisten.

Die Wahlen in diesem Jahr haben gezeigt, dass dieser Kurs und unser unermüdlicher Einsatz bei den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung findet. Die Landtagsfraktion hat nach der Wahl vom März mit 18 Abgeordneten eine Personalstärke wie schon seit fast 50 Jahren nicht mehr. Das vergrößert die Möglichkeiten, aber auch die Verantwortung. Alleine die Menge und Vielfalt unserer parlamentarischen Initiativen zeigen, dass wir dafür sorgen, dass der Landtag der Platz für lebendige Debatten und vielfältige Themen bleibt. In dieser Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ stellen wir Ihnen wieder viele interessante und wichtige Bereiche vor, um die wir uns kümmern. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, die Sie uns für unsere Arbeit geben.

Die Kernfrage, die weit über Corona hinausgeht, wird uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen: Wie kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg Wohlstand, Sicherheit und Freiheit zu erhalten? Entscheidend wird, ob wir als eine führende Wirtschafts- und Technologieregion Anschluss an die Zukunftsdebatten finden, ob also beispielsweise Bildung wieder Spitze wird, ob Staatsverwaltung und Infrastruktur den modernen Anforderungen entsprechen oder Wirtschaft und Gesellschaft stabile Grundlagen haben, um Veränderungen positiv annehmen zu können.

Niemand wird uns im internationalen Standortwettbewerb etwas schenken oder auf uns warten. Als Parlamentsfraktion werden wir daran immer wieder erinnern und Verzögerungen, Vergeudungen und selbstgefälligen Schlendrian der momentanen Regierung öffentlich machen. Die Menschen in diesem Land tun ihr Bestes und leisten täglich viel. Wir verhelfen ihnen zu dem Recht, das auch von der Regierung verlangen zu können.

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

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Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!

Neben den Leuchttürmen, wie dem leuchtstarken Cyber Valley, viele verpasste Chancen in der Forschungspolitik der Landesregierung.


In der heutigen Aktuellen Debatte im Landtag zum fünfjährigen Bestehen des Cyber Valley sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Mit Europas größtem KI-Forschungskonsortium haben wir einen besonders strahlenden Leuchtturm in Baden-Württemberg. Dabei gilt unser Dank den Universitäten Tübingen und Stuttgart, dem Max-Planck-Institut für intelligente Systeme, den Fraunhofer-Instituten für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO sowie für Produktionstechnik und Automatisierung IPA sowie den zahlreichen Firmen und Stiftungen, die hier beteiligt sind.

Doch neben dieser unverzichtbaren Grundlagenarbeit müssen wir auch die Umsetzung in die praktische Anwendung gewährleisten – und das gelingt nur im Geleit mit dem Mittelstand. Deshalb hatten wir im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt, den Technologietransfer ebenso zu stärken wie auch die kleinen Hochschulstandorte, um auch in der Fläche des Landes die notwendige Unterstützung zu leisten. Die Landesregierung hat diesen Impulsen jedoch die Zustimmung verwehrt. Die Landesregierung plant zwar einen Leuchtturm der Lebenswissenschaften in der Rhein-Neckar-Region, bleibt aber den Fahrplan schuldig, wie es im Gesundheitsbereich um die Zukunft der Uniklinik Mannheim als wesentliches Fundament der Forschung und medizinischen Versorgung bestellt ist.

Die positiven Signale des Koalitionsvertrags der Ampel in Berlin für den Forschungsbereich machen indes Hoffnung. Denn die geplanten Freiheitszonen als Experimentierräume für innovative Technologien hatten wir bereits für das Land in den Blick genommen, während die grün-schwarze Landesregierung noch über das EU-Beihilferecht haderte. Denn Sonderwirtschaftszonen seien nur in benachteiligten Gebieten zulässig, die es in Baden-Württemberg bisher glücklicherweise nicht gab. Wenn man sich aber die Bildungspolitik in Baden-Württemberg anschaut, könnte man durchaus zu dem Schluss kommen, dass die Landesregierung eifrig an dieser Hürde arbeitet.

Wir richten den Blick entsprechend optimistisch nach vorn, weil der Blick zurück auf die verpassten Chancen in der Forschungspolitik dieser Landesregierung schwermütig macht. Denn wenn man zurückblickt, wurden hier einige Gelegenheiten ausgelassen, von Bundesimpulsen zu profitieren. So hat das KIT in letzter Sekunde das Rennen gegen Berlin als Standort für das Deutsche Internet-Institut verloren – damit 50 Millionen Euro, die nicht nach Baden-Württemberg gehen. Zudem hat nicht Ulm, sondern Münster den Zuschlag für das Batteriezellforschungszentrum bekommen – 500 Millionen Euro verpasst

Die herausragende Forschungsstärke des Landes macht stolz und zuversichtlich – ist aber längst kein Selbstläufer mehr. Denn erstmals seit 7 Jahren gehen die Ausgaben der Unternehmen für Forschung und Entwicklung zurück, in der Automobilbranche gar um beträchtliche 13,6 %. Hier besteht vielmehr dringender Handlungsbedarf für die Landesregierung.“

 

Herausforderungen der Pandemie reichen weit ins kommende Haushaltsjahr hinein.


In der zweiten Beratung des Haushaltsentwurfs für den Einzelplan 14 Wissenschaft, Forschung und Kunst sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

„Die Corona-Pandemie hat die Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber besonders auch die Kultureinrichtungen vor immense Herausforderungen gestellt, die weit in das kommende Haushaltsjahr hineinreichen. Deshalb hätten wir entsprechend starke Akzente auch in der Ausgestaltung des Landeshauhalts erwartet, die aber ausgeblieben sind.

Weil in der Pandemie viel weniger internationale Studierende nach Baden-Württemberg kamen, gingen die Einnahmen aus Studiengebühren derart zurück, dass den Hochschulen ein Ausgleich aus den Rücklagen für Haushaltsrisiken gewährt werden musste. Diese Unsicherheiten bei der Hochschulfinanzierung wollen wir überwinden und schlagen erneut die Einführung allgemeiner, nachlaufender Studiengebühren vor. Auf diese Weise stünden den Hochschulen auch Mittel zur Verfügung, um den immensen Aufwuchs an Aufgaben zu bewältigen. Denn ohne Zweifel stehen auch die Hochschulen vor großen Herausforderungen, etwa bei der Digitalisierung und der Frage, welche Erfahrungen aus den zurückliegenden drei Onlinesemestern wir verstetigen wollen. Dabei sollte es auch darum gehen, die Potentiale der Digitalisierung zu heben, beispielsweise durch den Anschluss an die Virtuelle Hochschule Bayern und die Korrektur der Einschränkungen bei den Onlineprüfungen im Hochschulrecht.

Eine besondere Rolle spielen, nicht nur durch Corona, die Universitätskliniken im Land – sowohl bei der medizinischen Versorgung als auch bei der Forschung und der Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner von morgen. Daher sind die Investitionen in diesem Bereich zweifelsohne sinnvoll, aber ungenügend, wenn es um die tragfähige Perspektive der Uniklinik Mannheim geht.

Den Beitrag der Hochschulen zum Klimaschutz wollen wir nicht davon abhängig machen, dass protestierende Professoren erst auf Bäume klettern müssen, um auf Missstände hinzuweisen. Vielmehr muss es darum gehen, die energetischen Optimierungspotentiale der vielen Hochschulliegenschaften zu erheben und die Sanierung mit Haushaltsmitteln zu untermauern. Denn der Erhalt unserer exzellenten Hochschullandschaft in der gesamten Landesfläche, auch und gerade im ländlichen Raum, hat für uns Priorität. Deshalb haben wir auch einen Fonds für die kleinen Hochschulstandorte beantragt, der auch das herausragende Engagement von Unternehmen vor Ort bei der Begründung von Standorten für die Lehre honoriert und strukturell absichert.

Nicht zuletzt rühmt sich das Land seiner hervorragenden Forschungsstrukturen und den beträchtlichen Mitteln, die in den Bereich Forschung und Entwicklung fließen. Dabei darf man aber nicht übersehen, dass es sich dabei vornehmlich um Investitionen aus der Wirtschaft handelt, die zuletzt im Geleit der Pandemie deutlich zurückgegangen sind. Deshalb wollen wir mit gezielten Investitionen aus dem Landeshaushalt im Bereich des Technologietransfers Unterstützung leisten.“, so Dennis Birnstock.

 

Stephen Brauer, der kulturpolitische Sprecher der Fraktion, ergänzte in der Kulturrunde:

„Leider gehört die Kulturbranche stets zu den besonders gebeutelten Branchen der Corona-Politik, die in den Corona-Verordnungen der Landesregierung in den zurückliegenden anderthalb Jahren mit bedrückender Zuverlässigkeit Einschränkungen im Betrieb hinnehmen mussten. Leider mussten wir bei der Haushaltsaufstellung feststellen, dass die Unterstützung der nichtstaatlichen Kultureinrichtungen bei der Landesregierung aber ganz offensichtlich nicht die gebotene Aufmerksamkeit erhält. Obwohl die Kulturbetriebe besonders unter den Einschränkungen durch die Pandemie zu leiden hatten, wurde die landesseitige Unterstützung, etwa damit Tarifangestellte auf nach geltendem Tarif bezahlt werden können, erst ermöglicht, nachdem eine sehr positive Prognose der Steuereinnahmen vorlag.

Diese positive Entwicklung spiegelte sich nun auch bei den Umsätzen einiger Selbstständiger im Kulturbereich, die sodann aber bangen müssen, ob sie ihre Wirtschaftshilfen behalten dürfen. In dieser angespannten Situation mutet es befremdlich an, wenn man als Landesregierung kulturpolitische Leuchttürme errichten will, während die Breitenkultur in der Fläche darbt. Das Impulsprogramms „Kunst trotz Abstand“ konnte diese Not nur bedingt lindern- denn die Mehrzahl der Antragsteller ging zuletzt leer aus. Hier darf man deutlich mehr Engagement der Landesregierung für den herausragenden Kunst- und Kulturstandort Baden-Württemberg und damit auch die Künstlerinnen und Künstler erwarten, denen wir diesen kulturellen Reichtum verdanken. Für uns ist ganz klar, dass Land, Städte und Gemeinden die immense Wichtigkeit der Aufgabe vergegenwärtigen müssen, durch gezielte Förderung den kulturtreibenden Einrichtungen über die Durststrecke zu helfen und der durch die Pandemie geschaffenen Gefahr wirksam entgegenzuwirken. Dieser Aufgabe können wir uns nicht nur mit Einmalleistungen stellen, sondern müssen die institutionelle Förderung stärken und das bewährte 2:1 der Kostentragung zwischen Land und Kommune verlässlich ausgestalten.“, bekennt Brauer zur Rolle des Landes bei der Unterstützung der Kulturschaffenden im Land.

 

Studenten an Laptops in einem Hörsaal

Erfahrungen und Innovationen in der digitalen Lehre nun verstetigen.


Zur Meldung, dass Wissenschaftsministerin Theresia Bauer trotz der steigenden Inzidenzen und strenger Corona-Regelungen nicht mit Hochschulschließungen in größerem Umfang rechnet, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Der zukünftige Hochschulalltag muss digitaler sein, wird aber nicht ohne Präsenzangebote funktionieren – denn die soziale Komponente eines Studiums dürfen wir nicht vernachlässigen. Nach drei reinen Onlinesemstern sollte nun ein möglichst hohes Maß an Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen ermöglicht werden, um ein geordnetes Aufholen der Studieninhalte zu ermöglichen. Für die Hochschulangehörigen müssen wir nun verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, ein infektionssicheres Arbeiten ermöglichen und möglichst an jeder Hochschule niederschwellige Impfangebote schaffen, damit die Impfquote sich schnell verbessert. Eine Stärkung der psychologischen Beratungsangebote begrüßen wir ausdrücklich. Daneben müssen wir nun schnell beginnen, die Erfahrungen und Innovationen in der digitalen Lehre zu verstetigen. Dazu gehört für uns auch, dass die einschränkenden Regelungen des Hochschulrechts, insbesondere der einengende §32a LHG, auf den Prüfstand kommen, um tatsächlich praktikable und rechtssichere Onlineprüfungen zu ermöglichen. Denn ohne diese sind die virtuellen Studienangebote in der Pandemie wenig wert.“

Dr. Timm Kern

Datenschutzbeauftragter kritisiert Belastungen der Studierenden durch Online-Proctoring.


Zur zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Hochschulrechts bei den Prüfungsfristen und Befristungsregeln sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Bei aller grundsätzlichen Zustimmung zur wiederholten Verlängerung der Prüfungsfristen greift diese Anpassung des Hochschulrechts zu kurz. Man darf nicht übersehen, dass die Herausforderungen für die Studierenden bei der Ableistung von Prüfungen in der Corona-Pandemie längst noch nicht bewältigt sind. Es wäre daher für die grüne und die schwarze Fraktion viel zu früh, sich bereits jetzt gegenseitig lobend auf die Schultern zu klopfen. Denn die Fristverlängerung allein gewährleistet noch keine geordneten Prüfungsroutinen an den Hochschulen. Regelmäßig werden Prüfungen, die eigentlich in Präsenz durchgeführt worden wären, nicht durch digitale Formate ersetzt. Daraus kann ein verzerrtes Bild der Leistungen der Studierenden entstehen.

Mit einem Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf haben wir angeregt, eine Experimentierklausel in das Hochschulrecht aufzunehmen, die neue digitale Prüfungsformate ermöglicht hätte. Denn der seit Jahresbeginn bestehende §32a des Landeshochschulgesetzes engt den Gestaltungsspielraum der Hochschulen übermäßig ein und schafft gerade nicht die gewünschte Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Vielmehr kritisiert der Landesdatenschutzbeauftragte zu Recht, dass die derzeitigen digitalen Formate zur Kontrolle von Prüfungen massiv in die Rechte von Studierenden eingreifen können und entsprechend belastend wirken. Daher sind dringend Nachbesserungen an der Rechtslage geboten. Mit der Ablehnung unseres Änderungsantrags zementieren die Regierungsfraktionen diesen Missstand jedoch.“

Dr. Timm Kern

Folgen der Coronakrise dürfen nicht auf den Schultern von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern ausgetragen werden.


Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Hochschulrechts bei den Prüfungsfristen und Befristungsregeln sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Folgen der Coronakrise dürfen nicht auf den Schultern von Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern ausgetragen werden –darin dürfte Einigkeit im Landtag bestehen. Es mutet aber befremdlich an, dass der vorgesehene Nachteilsausgleich nicht vom Wissenschaftsministerium vorgelegt wurde, obwohl man dort die Studienverläufe im Blick behalten sollte.

Ein umsichtiges und reflektiertes Regierungshandeln hätte es erfordert, bereits im März dieses Jahres, als die Studierenden in das dritte Online-Semester geschickt wurden, die notwendige Ausweitung des Nachteilsausgleiches in Gesetzesform zu gießen. Dann müsste man sich nun auch nicht mit einer Rückwirkung des Gesetzes für die Studierenden des zurückliegenden Sommersemesters behelfen. Die pauschale Einbeziehung des beginnenden Wintersemesters im Präsenzbetrieb hingegen befremdet, da dies impliziert, dass auch in den kommenden Monaten kein regulärer Vorlesungsbetrieb mit entsprechenden Prüfungsangeboten möglich sein wird.

Es wird Zeit, dass Wissenschaftsministerin Theresia Bauer endlich verlässliche und praktikable Regelungen für den Hochschulbetrieb auflegt, anstatt sich in Widersprüchen zu verzetteln. Denn bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 hatte die FDP/DVP-Fraktion drohende Verzögerungen im Hochschulbetrieb und bei Prüfungsleistungen aufgrund der Corona-Pandemie abgefragt. Erst im Mai 2021 räumte der Ministerpräsident auf dem ‚Studigipfel‘ ein, dass es ein Wahrnehmungsdefizit gegeben habe und man die Belange der jungen Menschen vergessen habe. Es ist nun höchste Zeit, dieses Wahrnehmungsdefizit endlich beiseite zu räumen.“

Müssen evaluieren, welche digitalen Instrumente in Zukunft den Hochschulalltag begleiten.


Zur Meldung, dass aus Sicht der Wissenschaftsministerin nun mit Nachdruck die Rückkehr zur Präsenz an den Hochschulen betrieben werden muss, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

„In der Tat hätte man längst wieder zur Präsenz an den Hochschulen zurückkehren müssen, auf die man im Studium nicht verzichten kann. Gleichzeitig muss seitens des Ministeriums nun evaluiert werden, welche digitalen Instrumente auch in Zukunft den Hochschulalltag begleiten können. Dazu müssen beispielsweise die Regelungen für Online-Prüfungen oder digitale Hochschulwahlen auf den Prüfstand.

An den Hochschulen ist die Rückkehr zur Präsenz indes kein Selbstläufer und es werden vermutlich längst nicht alle Angebote im gewohnten Maß sofort parat sein. Politisch muss nun im Blick bleiben, wie die Rückkehr der Studierenden an die Hochschulen etwa bei der Wohnraumversorgung gelingt und wie praktikabel die Corona-Verordnung Studienbetrieb ist. Die Zugangsmöglichkeiten zur Hochschule müssen in Einklang stehen mit den Prüfungsordnungen und dem Immatrikulationsstatus. Die Verlängerung der Prüfungsfristen, die in den nächsten Wochen den Landtag passieren soll, nimmt den Studierenden einerseits den Druck. Andererseits aber gesteht die Wissenschaftsministerin mit der weit gefassten Ausnahmeregelung ein, dass die zurückliegenden anderthalb Jahre leider für Verzögerungen in den Studienverläufen fast aller Studierenden gesorgt haben. In den nächsten Wochen und Monaten wird sich weisen, ob die Rückkehr in den Präsenzbetrieb gelungen ist und inwieweit Wissenschaftsministerin Theresia Bauer genug getan hat, um die Hochschulen bei diesem komplexen Manöver hinreichend zu unterstützen.“

Liberale Antworten auf die landespolitischen Herausforderungen Baden-Württembergs für die post-pandemische Zeit

Am 11. September 2021 ist es anderthalb Jahre her, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Infektionskrankheit Covid-19 zur globalen Pandemie ausgerufen hat. In der Folge standen Einschränkungen und Verwerfungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenleben, die sich noch vor zwei Jahren niemand vorzustellen vermochte.

18 Monate sind seitdem vergangen, viele Probleme konnten gelöst werden, andere Probleme sind wiederum umso schmerzlicher ins Bewusstsein gerückt.

Durch beispiellose Anstrengungen von Forschung, Wissenschaft und Unternehmen sind wir an einem Punkt, an dem sowohl hochwirksame Impfstoffe, als auch Tests und Schutzmaterial in großem Umfang zur Verfügung stehen. Rund 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind geimpft und das große Ziel der einschränkenden Maßnahmen – der Schutz vulnerabler Gruppen sowie die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems – ist im Wesentlichen erfüllt. Das führt die FDP/DVP-Fraktion zum Schluss, dass es umso wichtiger ist, den Blick auf das zu legen, was noch vor uns liegt.

Viele Menschen sind an Covid-19 verstorben, viele trauern um ihre Angehörigen. Bis heute leiden viele Erkrankte an den Folgen ihrer SARS-CoV-2-Infektion. Allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen gilt unser Dank für ihren herausragenden Einsatz. Schmerzlich getroffen wurden viele durch die Folgen der Einschränkungen. Der Blick muss sich nun ganzheitlich auf die Situation richten, wie sie sich aktuell darstellt und wie man die offenbar gewordenen Schwierigkeiten in eine gute Zukunft führen und zielgerichtet Lösungen umsetzen kann.

Für die gewaltigen Schulden etwa. Für die Kinder und Jugendlichen, die in ihrem Lernfortschritt sowie ihrer sozial-emotionalen Entwicklung erheblich eingeschränkt wurden. Die wirtschaftlichen Existenzen, die gefährdet oder ruiniert wurden. Und nicht zuletzt muss sich der Blick schonungslos auf die Defizite im Management unseres Landes richten, die während der Pandemie insbesondere durch die Überregulierung und die verfehlte Politik der grün-schwarzen Landesregierung so augenfällig wurden.



Wir fordern beherztes Zupacken und ein umfassendes Reformprogramm. Es ist jetzt Zeit zu handeln, um die Zukunft zu gestalten.

Die FDP/DVP-Fraktion hat hierfür Handlungsfelder identifiziert, die es anzupacken gilt und in zehn Punkten zusammengefasst. Im Folgenden wird ausgeführt, wie Baden-Württemberg in die post-pandemische Zeit aufbrechen sollte, wie die liberalen Lösungen für Baden-Württemberg für die post-pandemische Zeit aussehen sollen.

Einzelhandel und Innenstädten eine Zukunft geben

Der stationäre Einzelhandel hat durch den Corona-Lockdown besonders gelitten. Es drohen verödete Innenstädte, eine fehlende Nahversorgung sowie massenweise Geschäftsaufgaben mit enormen Arbeitsplatzverlusten. Der Einstieg in eine Abwärtsspirale ist möglich.

Um dies zu verhindern brauchen wir eine kraftvolle Unterstützung des Einzelhandels: Für den stationären, oft inhabergeführten Fachhändler muss es eine zielgerichtete Förderung bei der Digitalisierung und der Stärkung von hybriden Einkaufsformaten geben. Innenstädte müssen durch eine gemischte Nutzung und als Ort für Veranstaltungen und Begegnungen gestärkt werden. Dazu gehört die gezielte Ansiedlung von Gastronomie, aber auch von Bildungseinrichtungen und Verwaltung. Die Fußgängerzonen können und müssen mehr sein als „nur“ Einkaufsstraßen. Wichtig dabei ist, Leerstände zu verhindern und Brachflächen zu vermeiden. Neue Konzepte wie Pop-Up-Shops, Kurzzeitvermietungen und Co-Working-Spaces können dabei wichtige Funktionen erfüllen. Das Land muss dazu die Kommunen begleiten und unterstützen.

Ebenso fordern wir, dass auch in Pandemiezeiten – vorübergehend und vom Umfang her begrenzt – verkaufsoffene Sonntage möglich sein müssen. Dazu sind eine Aussetzung des Anlassbezugs und die Ausreizung aller rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Mehr zu verkaufsoffenen Sonntagen

Erneuerung der Wirtschaft vorantreiben

Der Veränderungsdruck durch die notwendige Entfossilisierung der Energieerzeugung, und durch die Digitalisierung von Unternehmensprozessen ist durch Corona noch einmal stärker geworden. Die Bedeutung von neuen Produkten und Geschäftsmodellen hat weiter zugenommen. Solch epochale Verschiebungen werden aber nicht ohne neue Ideen und weitreichende Innovationen gelingen können. Wir müssen daher noch mehr Anreize und Förderungen dazu geben, aber auch das notwendige Umfeld gestalten: Risikobereitschaft muss belohnt werden – eine Aufweichung von Patenten beispielsweise ist der falsche Weg. Investitionen in Innovationen und Entwicklung sollten ausgeweitet werden – zielgerichtete Förderungen und steuerliche Berücksichtigung können hier wichtige Zeichen sein. Aber auch Grundlagenforschung und ein besserer Transfer von Forschungsinstituten und Hochschulen in die Unternehmen müssen gewährleistet sein – notwendige Strukturen gilt es zu stärken. Und wir müssen das Mindset in Richtung Fortschritt ändern: Dazu gehört eine stärkere Technologiebegeisterung, aber auch die Vermittlung von Entrepreneurship und Innovationsfähigkeit an Schulen und Hochschulen. Die berufliche Bildung muss modernisiert und attraktiver gemacht werden. Dazu gehört eine echte Gleichstellung mit akademischen Bildungswegen, aber auch die Erschließung neuer Zielgruppen, bspw. Personen mit Migrationshintergrund. Denn neue Ideen entstehen in den Köpfen!

Wir fordern ein sofortiges Belastungsmoratorium für die Wirtschaft! Corona hat schon zu viel zu großen Verwerfungen geführt, sodass es keine weiteren Auflagen und Kostensteigerungen geben darf. Das Lieferkettengesetz oder das Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft auf Bundesebene sind daher das falsche Signal. Auf Landesebene brauchen wir eine Abschaffung des Tariftreue- sowie des Bildungszeitgesetzes. Ebenso brauchen wir endlich einen kraftvollen Bürokratieabbau. Die schwammigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Landesregierung lassen hier fehlende Ambitionen befürchten. Dabei ist Bürokratieabbau gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen die sinnvollste Fördermöglichkeit für die Wirtschaft.

Ein besonders bürokratisches Feld sind die nicht mehr zeitgemäßen Regelungen des Arbeitsschutzes. Sie schränken sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber unnötig ein und konterkarieren moderne Regelungen zu HomeOffice, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und digitalem Arbeiten. Daher brauchen wir eine Umstellung von einer Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit. Ebenso ist die 11-Stunden-Pausenregelung heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Dabei geht es keineswegs darum, die Arbeitszeit zu verlängern. Nur bei der Frage, wann und wie lange am Stück gearbeitet werden darf, sollten Betriebe und Beschäftigte mehr Spielraum für individuelle Lösungen erhalten. Dazu gilt es, Homeoffice zu fördern und wo immer möglich großzügig umzusetzen – die letztendliche Entscheidung muss aber bei den Betrieben gefällt werden, eine staatliche Pflicht ist eine unnötige Einmischung in die unternehmerische Freiheit.

Entfesselungspakete

Wir brauchen umfassende Entfesselungspakete, um unseren Unternehmen zu ermöglichen, ihre Potenziale zur Entfaltung zu bringen. Der FDP-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Nordrhein-Westfalen demonstriert eindrucksvoll, was hier möglich ist.

Chancen für die Klimapolitik

Wie lange die Wirtschaft braucht, um sich von der Corona-Krise zu erholen, ist heute noch nicht absehbar. Sie wird sich aber wahrscheinlich schneller erholen als das Klima.

Deshalb müssen wir umdenken und die Corona-Krise als Chance für eine Klimapolitik nutzen, die Ökologie und Ökonomie vereint.

Für die FDP/DVP-Fraktion ist klar, dass die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten sind. Aus unserer Sicht bedeutet das aber, dass wir neue Wege gehen müssen, um eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten. Dazu braucht es mehr Freiheit, statt immer neuer Verbote und Regulierungen wie die Solarpflicht oder den forcierten Ausbau der Windkraft an Standorten, die hierfür nicht ideal sind.

Wir wollen Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit verzahnen, indem wir das Wirtschaftswachstum vom CO2-Ausstoß entkoppeln und technologieoffen denken.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für ein klares Klimaschutzkonzept stark, das den Ausstoß von CO2 begrenzt und gleichzeitig die Freiheit schafft, um durch Innovationen möglichst effizient CO2 zu vermeiden, zu nutzen oder zu speichern. Welche Lösung aber die beste ist, darüber soll der Wettbewerb der Ideen entscheiden.

Im Zentrum unseres Klimaschutzkonzepts steht der EU-Emissionshandel. Wir sind überzeugt, dass er der wirksamste Klimaschützer ist. Deshalb fordern wir dessen Ausweitung von den Bereichen Energie, Industrie und Verkehr auf alle anderen Wirtschaftszweige.

Mit synthetischen Kraftstoffen, die aus erneuerbaren Energien hergestellt werden, ist CO2-neutraler Verkehr ohne ein Verbot des Verbrennungsmotors möglich. Es ist kaum vorstellbar, dass in naher Zukunft in allen Ländern eine Elektro-Ladeinfrastruktur entsteht, schon aus diesem Grunde brauchen wir eine echte Technologieoffenheit. Auch zahlreiche Industrieprozesse können schon heute weitestgehend treibhausgasneutral erfolgen.

Indem wir Wasserstoff marktfähig machen, schaffen wir alternative, nachhaltige Energie etwa für die Stahlindustrie oder im Flugverkehr.

Doch wir brauchen nicht nur wirksame Klimaschutzmaßnahmen, sondern auch eine klare Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Die aktuellen Extremwetterereignisse zeigen deutlich, dass Vorsorge besser und wirtschaftlicher ist als akute Krisenbewältigung mit all ihren negativen Folgen für die Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: wir dürfen in Zukunft keine Idee, keine Technik und keine Branche von vornherein aufs Abstellgleis schieben. Durch reine Regulatorik oder ideologische Scheuklappen wird sich auch die Forschung und Entwicklung nur noch auf die eine gewünschten Technologien richten. Die Folge ist eine unnötige ökonomische wie technologische Verengung, die wesentliche Innovationspotentiale von vornherein ausschließt.

Technologien entwickeln sich heute so schnell weiter, dass eine regulierende Instanz ohnehin gar keine Chance hat, diese innerhalb kürzester Zeiträume zu bewerten. Wenn wir im Jahr 1990 nur über Technologien nachgedacht hätten, die wir damals kannten, hätten wir nie ein Smartphone entwickeln können oder ein mobiles Internet. Auch die Corona-Pandemie und die Entwicklung der Impfstoffe haben klar gezeigt, dass uns nur die Offenheit für neue wissenschaftliche Methoden weiterbringt. Dies gilt auch für den Klimawandel.

Wenn wir das Klima schützen und unser Leben an den Klimawandel anpassen wollen, müssen wir bei allen Maßnahmen technologieoffen bleiben und auf marktwirtschaftliche Mechanismen vertrauen.

Wir sind überzeugt: All diese Herausforderungen können wir nur meistern, wenn wir die Innovationskraft unseres Wirtschafts- und Forschungsstandorts Baden-Württemberg stärken. Nur eine wettbewerbsfähige und innovationsfreudige Industrie kann die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz erwirtschaften.

Wir setzen uns für eine Klimapolitik ein, die unsere Wirtschaft nicht schwächt, sondern die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringt. Mit Technologien aus Baden-Württemberg können wir einen echten Beitrag für den globalen Klimaschutz leisten.

Pläne, wie die der grün-schwarzen Landesregierung jedes noch so kleine Dorf von 5 Uhr in der Früh bis 24 Uhr in der Nacht an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden und die Kosten dafür über eine neue kommunale Steuer beim Bürger abzuladen, wollen wir verhindern. Es bringt weder dem Klima etwas, wenn leere Busse durch die Gegend fahren, noch ist es tolerabel, dass diese Ressourcenverschwendung auch noch auf den Geldbeutel der Bürger abgewälzt wird. Die Mobilität muss individuell, passgenau, klimafreundlich und jedes Verkehrsmittel inkludierend gestaltet werden. Das hat nicht zuletzt die Pandemie bewiesen.

Gesundheitswesen verbessern

Die FDP/DVP-Fraktion dankt allen im Gesundheitswesen und in der Pflege Tätigen für Ihren herausragenden Einsatz in der Corona-Pandemie. Im Hinblick auf die angekündigte Enquete-Kommission des Landtags werden wir Freien Demokraten konsequent darauf achten, dass das Management der Landesregierung aufgearbeitet wird und sachgerechte und vor allem wirksame Schlussfolgerungen gezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit den Planungen des Bundes zum Aufbau von Notfallreserven und Notfallkapazitäten unerlässlich.

Zudem ist ein leistungsfähiger und moderner öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) bei der Infektionsbekämpfung unverzichtbar. Wir setzen auf eine zeitnahe und umfassende Digitalisierung. Das Projekt „Digitaler ÖGD 2030“ des grünen Sozialministers ist uns mit einem Zeithorizont von neun Jahren entschieden zu unambitioniert.  Insgesamt braucht es ein Gesamtprogramm zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdiensts. Dieser muss für Ärztinnen und Ärzte insbesondere im Vergleich zu einer Tätigkeit im Krankenhaus an Attraktivität zulegen. Zudem braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und ÖGD.

Für diese Zusammenarbeit ist es essenziell, dass die ärztliche Versorgung in der gesamten Fläche des Landes sichergestellt ist. Dies kann aus der FDP/DVP-Fraktion nur gelingen, wenn die Attraktivität des Berufs Ärztin bzw. Arzt wieder hergestellt wird. Leitbild ist die niedergelassene freiberufliche Tätigkeit, die um passgenaue Formen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergänzt wird. Es geht aber auch um Mehr und um ganz Grundsätzliches: Nahezu jeder teilt die Feststellung, dass unser Gesundheitssystem mit an der Weltspitze steht. Dies liegt nicht nur an einem hoch leistungsfähigen System der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in allen Fachrichtungen und einer vielfältigen Krankenhauslandschaft mit öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern. Mit ein Hauptgrund ist das bestehende System mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wir haben große Sorge, dass die Diskussion um eine so genannte Bürgerversicherung, in der alle Bürgerinnen und Bürger in einem System zusammengefasst würden, den hohen Qualitätsstand gefährdet. Denn heute ist es so, dass die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv sein muss, damit die Menschen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bei ihr freiwillig versichert bleiben. Gäbe es nur noch ein System oder gar nur eine Einheitsversicherung, fehlt der Systemwettbewerb, der für Innovationen und positive Impulse sorgt. Der Blick in andere Länder, die einen solchen Weg gegangen sind, zeigt, dass nichts besser, dafür vieles schlechter geworden ist. Deshalb treten wir mit Nachdruck dafür ein, die bisher wettbewerbliche und erfolgreiche Struktur zu erhalten.



Hier geht es zu unserer #GesundheitsWoche

Darüber hinaus gilt es, die Attraktivität für Heilmittelerbringer zu verbessern, dazu gehört auch die vollständige Schulgeldfreiheit. Und nicht vergessen wollen wir die enormen Herausforderungen der Pflege.

Krisensichere Bildung

Für uns Freie Demokraten war und ist die weltbeste Bildung der Maßstab unseres Handelns. Unser Ziel ist der Erhalt und die Stärkung des ausdifferenzierten und leistungsorientierten Schulsystems im Land. Dieser bildungspolitische Kompass führt auch durch globale Krisen, wie die Corona-Pandemie, wenn man ihn um eine Bildungsgarantie ergänzt. Denn die Einschränkungen zum Infektionsschutz haben den Schulbetrieb stark beeinträchtigt, haben zu erheblichen Lernrückständen geführt und bestehende Defizite bei der Digitalisierung verdeutlicht. Der unstete Wechsel von Fern- und Wechselunterricht neben dem didaktisch gebotenen Präsenzunterricht hat Schülerinnen und Schüler, die Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen gleichermaßen stark herausgefordert. Es wurde deutlich, dass wir die Schulen krisensicher machen müssen in dem Sinne, dass der Präsenzunterricht unter Berücksichtigung von Maßnahmen zum Infektionsschutz möglich bleibt. Erst dann können Eltern abseits von Homeoffice ihrer Arbeit nachgehen und auch verlässlich und flexibel planen ohne die Sorge, dass kurzfristige Schulschließungen drohen könnten.

Als Lehre aus der Krise bleibt auch ein Fokus auf den digitalen Unterrichtselementen. Diese können und müssen auch in Zukunft den Unterricht sinnvoll ergänzen und flexibler machen. Die Digitalisierung der Schulen im Land folgt keinem Selbstzweck, sie ist kein „nice-to-have“, sondern für die Zukunftsfähigkeit und damit die Qualität des Bildungsangebots und des Bildungsstandortes Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung. Während der Pandemie wurden gerade im Bereich der Digitalisierung zahlreiche Defizite deutlich. Diese kraftvoll, engagiert und mit den dringend notwendigen Investitionen anzugehen, ist das Gebot der Stunde.

Noch immer verfügen viele Schulen nicht über einen Breitbandanschluss – zuletzt lag Baden-Württemberg auf einem beschämenden vorletzten Platz im Bundesvergleich. In den zurückliegenden zehn Jahren grün-geführter Landesregierungen ist es nicht gelungen, diesem Malus abzuhelfen. Wir treten ein für kraftvolle Investitionen in die digitale Infrastruktur, die eine leistungsfähige Internetanbindung im ganzen Land ermöglicht. Mit diesem unabdingbaren Schritt zur digitalen Schule muss ebenfalls sichergestellt werden, dass alle Schulen über ein WLAN verfügen, das allen Beteiligten eine mobile Datenverbindung eröffnet. Vor allem die Ausstattung aller Bildungsbeteiligten mit mobilen Endgeräten muss schließlich gelingen. Die Programme des Bundes, wie das Sofortausstattungsprogramm oder der Digitalpakt, wirken nur zögerlich und werden perspektivisch nicht ausreichen. Aus unserer Sicht muss die Digitalisierung unserer Schulen als gesamtstaatliche Aufgabe betrachtet werden, in der Bund, Länder und Kommunen an einem Strang in die richtige Richtung ziehen. Hierfür brauchen wir einen Digitalpakt 2.0, um Schritt für Schritt eine Komplettausstattung mit mobilen Endgeräten an allen Schulen inklusive adäquater IT-Betreuung zu erreichen. Dieser Anspruch muss für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte gelten, die noch viel zu oft mit privaten Endgeräten und privaten E-Mail-Programmen und -adressen die bestehenden Lücken füllen.

Das Desaster der Bildungsplattform Ella ist noch immer nicht überwunden und es fehlt weiterhin ein zuverlässiges und funktionales Angebot für alle Schulen gleichermaßen. Die Zweifel des Landesdatenschutzbeauftragten am Datenschutz für Lehrer, Schüler und Eltern bei der Ausgestaltung der Bildungsplattform und der Nutzung von Microsoft 365 gilt es ernst zu nehmen. Daher bedarf es einer Whitelist an datenschutz- und datensicherheitskonformen Anwendungen des Kultusministeriums, aus denen die Schulen passende Angebote auswählen können. Da jedoch nicht nur zahlreiche Wirtschaftsunternehmen, sondern auch viele Schulträger und Schulen, wie etwa die beruflichen Schulen, auf die bekannte Software von Microsoft setzen, sollten – idealerweise auf Bundes- oder gar EU-Ebene – Verhandlungen für eine datenschutzkonforme Microsoft-Lösung geführt werden.

Neben schlüssigen Konzepten für die Ausstattung mit Hard- und Software müssen qualitativ und quantitativ ausreichend Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte beim Thema „Digitales Unterrichten“ geschaffen werden. Wir wollen den Schulen zudem ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen, das Mittel für die Unterrichtsversorgung, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und für eigene inhaltliche Schwerpunkte umfasst. Die daraus vermittelte Flexibilität und Freiheit der Schulen bei der Ausgestaltung der digitalen Angebote kann zum Innovationsmotor werden und schafft auch Potentiale für die Zusammenarbeit über Klassen- und Schulgrenzen hinweg, beispielsweise um seltenere oder spezialisierte Fächer anbieten zu können.

Die bundesweite COPSY-Studie zeigt uns schließlich auf, dass die Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen aufgrund der Pandemie die Lebensqualität und das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt sowie das Risiko für psychische Auffälligkeiten erhöht haben. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche erleben die Belastungen der Pandemie als besonders stark und es wird erkennbar, dass die Bildungsgerechtigkeit während der Lockdowns stark gelitten hat. Auch durch den schlechteren Zugang zu schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten und die gewachsene Bedeutung des familiären Umfelds beim Distanzlernen sind Defizite entstanden. Angesichts dieser aktuellen Situation muss die Stärkung der Schulpsychologie und Schulsozialarbeit gelingen. Die vorhandenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind dringend von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Die Angebote der Sommerschulen erwiesen sich als unzureichend und haben viele Schülerinnen und Schüler, die eine gezielte Förderung benötigt hätten, letztlich nicht erreicht.

Deshalb treten wir ein für den engagierten Abbau der durch die Pandemie entstandenen Lernlücken. Eine landesweite Lernstandserhebung nach standardisierten Kriterien vermittelt den Schulen, den Schulträgern, aber auch dem Kultusministerium und der Politik ein authentisches Bild der bestehenden Lerndefizite, denen es abzuhelfen gilt. Die Schulleitungen, die sich als Krisenmanager an vorderster Front während der Pandemie bewährt haben, müssen zügig und nachhaltig entlastet werden, um ihren administrativen Aufgaben besser nachkommen zu können. Das Referendariat muss um die Zeit der Sommerferien verlängert und den Schulen ausreichende Mittel für Vertretungslehrer zur Verfügung gestellt werden, um die unwürdige Praxis der Sommerferienarbeitslosigkeit zu beenden. Denn es müssen Tausende zusätzliche Unterstützer im Bildungsumfeld gewonnen werden, die das bestehende Angebot ergänzen können. Zu den zusätzlichen Unterstützern zählen etwa Lehramtsstudierende, Referendare und Pensionäre, aber auch Quereinsteiger, die es pädagogisch nachzuqualifizieren gilt. Es schlummern beträchtliche Potentiale in beruflich Vorgebildeten, die beispielsweise das Ganztagesangebot erweitern können.

Gleichzeitig ist klar, dass man tägliche Unterrichtszeit nicht beliebig steigern kann, auch nicht zum Schließen der Lernlücken. Vielmehr muss auch der Raum für Freizeit und soziale Kontakte geschaffen werden, die während der Pandemie deutlich zu kurz gekommen sind. Auch schulische und außerschulische Vereins- und Sportangebote müssen wieder in vollem Umfang möglich werden, denn die Corona-Pandemie hat vielfach zu Bewegungsmangel geführt. Um diese notwendigen Freiräume in den zumeist engen Stundentafeln der Schüler unterzubringen, müssen beispielsweise die Möglichkeiten des neunjährigen Abiturs auf breiter Basis eröffnet werden. Wer optional auf G9 wechseln möchte, dem sollte dies auch überall im Land ermöglicht werden. Sonst wird aus dem bestehenden G8 aufgrund des Unterrichtsausfalls durch die Pandemie ein faktisches G7.


Derartige passgenaue Angebote können entstehen, wenn wir die Schulen nicht einer immer zentralistischeren Steuerung unterwerfen, sondern diesen weitere Freiheiten an die Hand geben. Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass man vor Ort in den Schulen am besten weiß, wie die Schulentwicklung entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten gelingen kann. Für uns gilt es daher, konsequent die organisatorische und finanzielle Autonomie der Schulen zu stärken und das ausdifferenzierte und leistungsorientierte Schulsystem zu erhalten.

Bürgerrechte stärken

Seit nunmehr 1 ½ Jahren sind die Grundrechte stark eingeschränkt. Noch immer ist nicht absehbar, wie und bis wann die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vollständig aufgehoben werden. Im Gegenteil erleben wir gerade aktuell mit der Einführung der 2G-Regel, wie noch für viele Monate Teile der Gesellschaft vom öffentlichen Leben ausgegrenzt werden. Die früheren Beteuerungen von Bundes- und Landesregierung, wonach alle Grundrechtseingriffe beendet werden, sobald jedem Bürger ein Impfangebot gemacht wird, wurden umfänglich einkassiert. Diese Politik verspielt das Vertrauen der Menschen und verstärkt die Gräben in unserer Gesellschaft. Wir brauchen eine Pandemiebekämpfung, aber die Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein.

Die FDP hat sich während der Pandemie als kritisch-konstruktive Stimme der Vernunft gezeigt. Wir haben nie das Virus und seine Gefährlichkeit geleugnet. Wir haben immer für die Impfung geworben. Und wir haben solche Maßnahmen, die wirklich für den effektiven Pandemieschutz erforderlich sind, mitgetragen. Wir Freien Demokraten haben zugleich aber immer darauf gedrungen, dass Maßnahmen erforderlich und geeignet sein müssen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Viele unserer Forderungen, wie die Verwendung von FFP2-Masken oder der Einsatz von Luftfiltern an den Schulen, haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen. Es wäre für die Pandemiebekämpfung gut gewesen, wenn sich Bundes- und Landesregierung solchen vernünftigen Forderungen zu Beginn nicht verschlossen hätten.

Ob skurrile, dem Infektionsschutz zuwiderlaufende Regelungen wie die 800-Quadratmeter-Regel, unerlaubte Bewegung an der frischen Luft oder die Frage weshalb ein Discounter Blumen verkaufen darf, ein Gartencenter mit Außenbereich aber nicht; die Pandemie hat gezeigt: Nicht die Wahrnehmung der Freiheitsrechte, sondern vielmehr die Einschränkung der Grundrechte bedürfen einer klaren Begründung! Viele Grundrechtseingriffe, die nicht verhältnismäßig waren, wurden im Laufe der Pandemie durch die Gerichte aufgehoben. Für uns Freie Demokraten zeigt sich hier ganz besonders der Wert des Rechtsstaats. Wir wollen daher unsere unabhängige Justiz auch in Zukunft weiter stärken.

Auch und gerade in Zeiten des Notstands muss zudem gewährleistet sein, dass die Parlamente als gesetzgebende, direkt vom Volk legitimierte Gewalt, ihre Kontroll- und Gesetzgebungsfunktion ausüben können. Wir Freie Demokraten treten für die unbedingte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein. Eine Impfpflicht lehnen wir ab, setzen uns aber dafür ein, die Menschen von der Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen. Mit Sorge sehen wir aber politische Initiativen, einen faktischen Impfzwang zu schaffen.

Den Staat dort stärken, wo er stark sein muss

Die Freien Demokraten treten für einen Staat ein, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und der in den Feldern und Situationen gut agieren und reagieren kann, wo man ihn benötigt. Der von uns angestrebte Bürokratieabbau soll nicht nur Innovationsgeist, das Unternehmertum und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft entfesseln, sie dient gleichermaßen dazu, Kapazitäten in den Verwaltungen und dem öffentlichen Dienst freizumachen. Statt die Einhaltungen von Verordnungen zu überdachten Fahrradstellplätzen zu überwachen, sollten Kapazitäten aufgebaut werden, die das Funktionieren kritischer Infrastruktur in verschiedenen Ausnahmeszenarien sicherstellen.

Wir Freien Demokraten stehen zu unserer Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst. Wir lehnen daher das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Dienst ab. Denn dabei handelt es sich um ein kollektives Misstrauensvotum von Grünen und CDU gegenüber allen Polizisten, Lehrern, Verwaltungsmitarbeitern und vielen anderen öffentlichen Bediensteten im Land. Auch eine Kennzeichnungspflicht ist völlig überflüssig und schürt nur weitere Vorurteile gegenüber unserer Polizei. Im Rettungsdienst brauchen wir endlich eine Vernetzung von Leitstellen untereinander. Und die Landesregierung muss endlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Notfallsanitäter bei ihren Einsätzen auch die Behandlungsmethoden anwenden dürfen, die sie zuvor in ihrer Ausbildung gelernt haben.

Ob eine neue Pandemie kommt, uns verheerender Starkregen trifft, ein Blackout die Stromnetze lahm legt, oder ein Cyberangriff kritische Infrastrukturen angreift. Der Staat muss dort stark sein, wo er benötigt wird. Wir finden: Anstelle einer Inflation an Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie einem neuen Tiny-House-Ministerium samt zusätzlicher hochbezahlter Personalstellen wären mehr Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrer angebracht. Synergien mit nichtstaatlichen Akteuren oder der Wirtschaft wie sie bspw. durch ein Impfterminmanagement durch die Krankenkassen statt in einem durch das Gesundheitsministerium von Minister Lucha desaströs gehandhabten Vergabesystem möglich gewesen wären, müssen im Sinne der Bürgerschaft durchdacht und geplant werden. Stresstests für potenzielle Bedrohungen müssen her und die Schlussfolgerungen daraus konsequent umgesetzt werden.

Zu einem wirksamen Klimaschutz gehört auch die Schaffung von Möglichkeiten, unnötige Wegstrecken vermeiden zu können, indem digitale Möglichkeiten geschaffen und ausgeweitet werden. Beinahe jeder hat in der Zeit des Lockdowns digitale Möglichkeiten genutzt, um von zu Hause aus zu arbeiten oder über Videotelefonie mit Familie, Freunden und Kollegen in Kontakt zu bleiben. Dabei wurde deutlich: Häufig sind die Anbindungen ans schnelle Internet zu langsam oder zu instabil.

Grundvoraussetzung für die Nutzung der digitalen Technologien ist ein flächendeckender gigabitfähiger Glasfaserausbau, sowie die Verfügbarkeit des 5G-Mobilfunkstandards. Dazu braucht es gezielte Ausbauförderung und nachfrageorientierte Konzepte, wie steuerliche Förderungs- oder Vouchermodelle, um die Nachfrage nach Glasfaser-Hausanschlüssen anzukurbeln und den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen zu fördern.

Auch im Mobilfunk müssen die „weißen Flecken“ endlich geschlossen werden, denn der Mobilfunkausbau ist kein Selbstzweck, sondern das digitale Rückgrat unserer Wirtschaftsregion. Die Schaffung von geeigneten Förderrichtlinien, ist daher genauso erforderlich, wie geeignete Maßnahmen, um Sorgen und Ängste in der Bevölkerung ernst zu nehmen und für mehr Akzeptanz für Mobilfunkausbauprojekte in den Kommunen zu schaffen. Dabei müssen auch technische Möglichkeiten wie Smart-Poles zur Kapazitätsverdichtung in Ballungsgebieten genutzt werden.

Digitalisierung ist kein Selbstzweck und mehr als nur die Infrastruktur; kein Lebensbereich wird ausgelassen. Für uns bedeutet das, dass Investitionen in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in die technische Ausstattung, beispielsweise in Schulen, Verwaltungen oder der Polizei, getätigt werden müssen. Wir wollen den Bürgern und Unternehmen bspw. durch die Weiterentwicklung von eGovernment-Angeboten einen echten Mehrwert und Zeitersparnis bieten. Jeder Behördengang muss digital medienbruchfrei von zuhause aus erledigt werden können. Dabei müssen die Verwaltungsleistungen anwenderorientiert ausgestaltet und flächendeckend einheitlich bereitgestellt werden. Das Once-Only-Prinzip muss zum Standard werden, sodass Behörden auf bereits erhobene Daten der Bürger auf deren Wunsch zugreifen können. Dabei gilt es darauf zu achten, dass Datenschutz und Datenhoheit der Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich gewahrt bleiben.

Nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik

Wir brauchen auf Bundessebene die Befreiung der Bürgerinnen und Bürger von der fesselnden Steuer- und Abgabenpolitik. Keinesfalls dürfen hier die Bürgerinnen und Bürger mehrbelastet werden, die Finanzierungslücken des Staats dürfen nicht über Steuererhöhungen gedeckt werden. Wir brauchen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags und eine weitere Entlastung der Mitte. Allerdings setzen wir uns weiter für eine gerechte Besteuerung ein; große Weltkonzerne, die hier keine Steuern zahlen, delegitimieren das ganze System. Großen Akteuren mit Gewinnverlagerungen ins steuergünstigere Ausland müssen diese Möglichkeiten verbaut werden.

Zudem wird Bauen immer teurer, und damit Wohnen auch. Nicht nur die Rohstoffkrise und das fehlende Bauland, auch die immer mehr werdenden Vorschriften der Landesbauordnung sorgen für Mehrkosten. Wir wollen hier gegensteuern, aber auch die Kosten des Wohnerwerbs reduzieren in dem wir den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer wieder auf 3,5 Prozent absenken und uns auf Bundesebene für einen Freibetrag bei Erwerb von Wohneigentum einsetzen.


Wir kritisieren nachdrücklich die Selbstbedienung der grün-schwarzen Koalition, die sich ihre selbstgemachten Haushaltslöcher mit Corona-Schulden zuschüttet, obwohl sie auf riesigen Reserven und ausreichend Überschüssen sitzt. Die Landesregierung betrachtet aus Haushaltssicht die Pandemie als Betriebsunfall, der keine Auswirkungen auf die normale, mühsam verhandelte Koalitionsbalance haben darf. Daher will sie alle Mehrausgaben und Mindereinnahmen auf Pump finanzieren, ohne an irgendeiner Stelle zu sparen. Die Sparziele des Finanzministers sind sehr enttäuschend.

Wir sagen, alle Programme und Finanzierungen müssen auf den Prüfstand. Die Zeiten von Wünsch-Dir-was-Projekten der Ministerien ist vorbei. Wir wollen eine kritische Betrachtung der seitherigen Politik – nicht mit dem Rasenmäher, aber mit dem Rotstift – um Freiräume für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Forschungs- und Wissenschaftsstandort stärken

Für den Hochtechnologiestandort Baden-Württemberg ist es – mit den richtigen Weichenstellungen für die Hochschulen und die Unternehmen im Land – möglich, gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Die Bedeutung von exzellenter und anwendungsnaher Forschung und Innovation hat sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt. Es galt, schnell Mittel und Wege zu finden, um sich dem Virus zu erwehren. Ohne Impfstoffe, Teststrategien und auch technische Hilfen zum Infektionsschutz wären wir heute der Pandemie noch immer so ausgeliefert wie zu ihrem Beginn. Wir wollen deshalb Baden-Württemberg als Forschungsstandort und als Standort für Unternehmen noch attraktiver machen, unsere Forschungseinrichtungen und Hochschulen weiter stärken und ihnen mehr Freiräume einräumen.

Die Politik der grün-schwarzen Landesregierung ist geprägt von Reglementierung, einengenden Forschungsschranken und mangelnder Flexibilität beim Mitteleinsatz. Den leistungsstarken und innovationsgeneigten Mix aus Grundlagenforschung, angewandter Forschung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis wollen wir wieder stärken und von Limitationen befreien.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Drei Online-Semester an den Hochschulen haben für Verzögerungen in den Bildungsbiografien vieler Studierender gesorgt und vielfach war es nicht möglich, Präsenzangebote an den Hochschulen zu realisieren, obwohl diese geboten gewesen wären- etwa für Studienanfänger, für praktische Studienanteile und Labortätigkeiten. Als Lehre aus diesen Fehlern muss aus Sicht der Freien Demokraten ein landesweiter Fahrplan für einen hybriden Lehrbetrieb entworfen werden, der die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzt. Dazu zählen wir auch den Anschluss Baden-Württembergs an die Virtuelle Hochschule Bayern mit ihren zahlreichen Onlineangeboten. Daneben müssen gleichermaßen rechtssichere und praktikable Lösungen für Onlineprüfungen gefunden werden. Wir müssen den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben, die sie mit der Einführung des §32a Landeshochschulgesetz eingebüßt haben.

Auch darüber hinaus muss die Hochschulautonomie wieder gestärkt werden. Außer Zweifel steht für uns das Festhalten an der bewährten und verlässlichen Hochschulfinanzierung über fünfjährige Verträge. Wir wollen aber auch den zuletzt stark erweiterten Aufgabenkanon der Hochschulen auf den Prüfstand stellen und sodann verbleibende Pflichtaufgaben stärker personell untermauern. Dabei muss der akademische Mittelbau bei den anwendungsnah forschenden Hochschulen gestärkt werden und die Experimentierklausel beim Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften endlich mit Leben gefüllt werden.

Überbordende Bürokratie, Dokumentationspflichten und Antragserfordernisse müssen der Vergangenheit angehören. Wir brauchen eine unbürokratische Forschungsförderung, die technologieoffen und ideologiefrei ist und nicht nur auf einzelne Leuchttürme setzt, sondern die herausragende Forschungsleistung landesweit fordert und fördert. Die Widrigkeiten des EU-Mehrwertsteuerrechts bedrohen die konstruktiven Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit einer attraktiven steuerlichen Forschungsförderung muss es für innovationsfreundliche Unternehmen wieder attraktiver werden, in FuE zu investieren. Mit einer Stärkung der Förderung über Innovationsgutscheine und der Unterstützung von Start-Ups, auch im hochschulischen Kontext, wollen wir einen Impuls für Innovationen ermöglichen.

Zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft

Die Folgen der Corona-Krise, die Auswirkungen des Klimawandels und der Wandel der Rahmenbedingungen durch den Handel und die Gesellschaft stellen die rund 39.100 landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg nie dagewesene Herausforderungen. Verschärft wird diese Situation durch das teilweise ideologiegetriebene Handeln der Landes- und Bundesregierung.

Die FDP/DVP-Fraktion macht sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg stark. Wir sind der Überzeugung, Landwirtschaft kann Hand in Hand mit Ernährungssicherheit, Tierwohl, Klima-, Umwelt- und Artenschutz gehen. Dabei vertrauen wir auf die die Sachkunde und das selbstbestimmte Wirtschaften der Land- und Forstwirte.

Die einseitige staatliche Bevorzugung des Ökolandbaus lehnen wir ab. Wir sind überzeugt, dass wir unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung nur dann nachhaltig und zukunftssicher gestalten können, wenn wir die positiven Eigenschaften beider Anbauformen fördern. Dazu setzen wir uns auch in Sachen Pflanzenschutz für eine solide Strategie ein, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so ausbalanciert, dass sie realistisch ist und eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht. Dazu müssen wir auch die Chancen der digital gestützten Präzisionslandwirtschaft viel mehr nutzen. Der Weg zu mehr Tierwohl muss wettbewerbsgerecht und europäisch erfolgen. Mit einer europaweiten Tierwohl- und Herkunftskennzeichnung würden Millionen Tiere profitieren und es gäbe endlich einen fairen Wettbewerb zwischen den Landwirten aus Baden-Württemberg und ihren europäischen Kollegen. Ein solches Label muss verbunden sein mit der Abschaffung bürokratischer bau- und umweltrechtlicher Hürden für Stallumbauten.

Wir wollen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von Agrarsubventionen, öffentlichen Ad-hoc-Zahlungen oder Unwetterbeihilfen wirtschaften können. Wir halten deshalb auch an unserer Forderung einer Bundesratsinitiative für eine steuermindernde Risikoausgleichsrücklage für die Land- und Forstwirtschaft fest.

Die regionalen Strukturen der Lebensmittelerzeugung wollen wir stärken und die landwirtschaftlichen Betriebe durch eine bessere Vermarktung ihrer hochwertigen regionalen Produkte unterstützen. Dies trägt auch zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei und zugleich betreiben wir damit wirksamen Klimaschutz. Wir unterstützen Initiativen, wenn beispielsweise Betriebskantinen auf regionale Produkte umstellen.

Die Auswirkungen des Klimawandels stellen die Land- und Forstwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die Forschung und Züchtung klimaresilienter Pflanzen und Baumarten ideologiefrei voranzubringen und auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Techniken zu setzen. Doch genauso, wie die Land- und Forstwirtschaft vom Klimawandel betroffen ist, ist sie nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion auch der Klimaschützer Nummer Eins. Wälder und Böden binden enorme Mengen an CO2. Mit der Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen und Bioenergie kann die Land- und Forstwirtschat einen Beitrag zum Ersatz fossiler Energieträger leisten. Deshalb setzen wir auf den produktionsintegrierten Naturschutz, anstatt immer mehr Flächen unter Prozessschutz zu stellen. Wer zum Beispiel immer mehr Waldflächen aus der Nutzung nimmt, konterkariert den Klimaschutz und sorgt für einen weiteren Mangel an Holz.

Die FDP/DVP-Fraktion ist überzeugt: Die Land- und Forstwirtschaft kann gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen. Was wir brauchen ist ein Neustart in der Agrarpolitik. Sie muss sich für eine innovative, ökologisch und ökonomisch zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg einsetzen.

Unsere Ideen zum Downloaden

Empfehlung zur Einrichtung stammt bereits aus Dezember 2018.


Zur Meldung, dass der Aufbau einer Dokumentationsstelle zum Thema Extremismus derzeit vor sich hindümpelt, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dennis Birnstock:

„Die antisemitischen Übergriffe der jüngsten Vergangenheit mahnen zur Eile und geben der Landespolitik neuerlich auf, endlich die geplante Forschungsstelle zum Extremismus in Betrieb zu setzen. Die Empfehlung zur Einrichtung einer solchen Stelle entstammt schließlich bereits dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses Rechtsterrorismus/NSU BW II aus Dezember 2018. Dort wurde auch klar festgehalten, dass man den Fokus eines neuen Forschungs- und Dokumentationszentrums nicht auf den Rechtsextremismus verengen sollte. Denn auch die anderen Formen des Extremismus und Terrorismus bedürfen der begleitenden wissenschaftlichen Erforschung von Entwicklungen und Präventionsstrategien. Aber auch nach zweieinhalb Jahren sind die Fortschritte leider marginal. Meine Fraktion hatte hingegen bereits mit einem entsprechenden Antrag bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/21 die finanzielle Absicherung einer ordentlichen Anlaufstelle an einer Hochschule in Baden-Württemberg beantragt, den die regierungstragenden Fraktionen seinerzeit jedoch abgelehnt haben.“

Daniel Karrais

Einheitliche Regelungen für KI als wesentliche Zukunftstechnologie sinnvoll

Zu den geplanten EU-einheitlichen Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz und den mangelnden Ambitionen der neuen Landesregierung, sagt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Informationstechnologie ist eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird für Forschung, Wirtschaft und Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle für den gesamtgesellschaftlichen Strukturwandel spielen. Egal ob autonomes Fahren oder in der Medizintechnik, KI wird in vielen Bereichen unser Leben und Arbeiten bereichern und voranbringen.
Das Vorhaben der EU, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu entwickeln, begrüße ich grundsätzlich. Nur wenn Handhabung und Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt sind, ist ein Einsatz von KI-Anwendungen in der Breite möglich. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass  Forschung und Investitionen nicht durch überbordende Regulierungen verhindert wird. Europa und besonders auch Baden-Württemberg muss Vorreiter im Einsatz neuer Technologie sein und nicht in deren Einschränkung.

Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Landesregierung Innovation und Zukunft groß auf die Fahnen geschrieben, daran wird sie sich messen lassen müssen! Für Künstliche Intelligenz findet sie jedoch nicht viel mehr als warme Worte. Innovation durch künstliche Intelligenz erfordert aber Investitionen und Förderung. Start-Ups muss der Einsatz von KI-Anwendungen durch verlässliche Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Diese Zukunftstechnologie darf nicht durch falsche Regierungspolitik und Finanzierungsvorbehalte blockiert werden!“

 

Dennis  Birnstock


Sprecher für Frühkindliche Bildung, Forschung, Jugend und Sport

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Nürtingen

Geboren und aufgewachsen bin ich in Filderstadt, mitten im Wahlkreis, wo ich auch heute noch gemeinsam mit meiner Frau und meiner Tochter lebe. Zwischen 2014 und 2024 habe ich mich in meiner Heimat im Gemeinderat für pragmatische Politik mit liberalem Kompass engagiert. Am 14. März 2021 haben mir die Menschen im Wahlkreis Nürtingen Ihr Vertrauen geschenkt, sie im Landtag von Baden-Württemberg vertreten zu dürfen. Hier setze ich mich für eine nachvollziehbare und freiheitliche Politik ein, die optimistisch in die Zukunft blickt und den Menschen vor Ort vertraut. Meinen Wahlkreis und das Land will ich durch Bildung, Innovation und gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft voranbringen.

Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ihr Dennis Birnstock

  • Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport
  • Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Petitionsausschuss

Wahlkreis:

Wahlkreis: 9 Nürtingen

Ansprechpartner:

Adresse:

Europastr. 29
72622 Nürtingen

Telefon:

Fax:

E-Mail:

dennis.birnstock@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 7. Februar 1991 in Filderstadt; neuapostolisch, verheiratet, ein Kind.

Weilerhau Grundschule in Filderstadt.

Elisabeth-Selbert-Gymnasium (damals: Eduard-Spranger-Gymnasium) in Filderstadt.

2009 bis 2010 Grundwehrdienst bei der Luftwaffe.

2011 bis 2015 Bachelor-Studium der Biotechnologie an der Hochschule Esslingen.

2015 bis 2018 Master-Studium der Technischen Biologie an der Universität Stuttgart.

2018 bis 2020 Forschungsmitarbeiter bei TETEC AG in Reutlingen.

2020 bis  2021 Associate Scientist bei Auregen Biotherapeutics GmbH in Reutlingen (ruhend)

Seit 2013 Mitglied der Freien Demokratischen Partei.

Seit 2019 stellvertretender Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes Filderstadt.

Seit 14. April 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg.

Seit 2023 Kreisvorsitzender der FDP Esslingen.

Forschungsmitarbeiter als Associate Scientist bei Auregen Biotherapeutics GmbH (Biotechnologie) – ruhend.

Stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Filderwasserversorgung.

Stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Körsch.

Nico Weinmann

Technische Vorbehalte und ökologische Scheuklappen wären beträchtlicher Malus für das Hochtechnologieland Baden-Württemberg

 

Zur Vorstellung des hochschulpolitischen Forderungspapiers der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) und des Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Forderungen der Unternehmen im Land sind absolut nachvollziehbar und zukunftsweisend – gerade mit Blick auf den Strukturwandel unseres Wirtschaftsstandortes. Das Papier sollte ein Weckruf sein für die grün-schwarzen Koalitionäre, die in ihrem schriftlich fixierten Sondierungspapier wenig Hoffnung für eine wirtschaftsfreundliche Hochschulpolitik gemacht haben, wo auf ‚klimaschonende Innovationen‘ fokussiert wird. Technische Vorbehalte und ökologische Scheuklappen wären jedoch ein beträchtlicher Malus für den Innovationsdrang im Hochtechnologieland Baden-Württemberg. Die künftige grün-schwarze Landesregierung wäre gut beraten, die artikulierten Interessen der Unternehmen zu berücksichtigen, um eine wirtschaftsnahe Forschung mit Zukunftsprofil zu ermöglichen. Schließlich kann man den Hochschulen nicht einen stetig wachsenden Aufgabenkanon verordnen, ohne diesen auch solide finanziell zu untermauern und autonomiefreundliche Handlungsspielräume zu schaffen. So sollte beispielsweise als Beitrag der Hochschulen zum Klimaschutz eine landesseitige Sanierungsoffensive im Gebäudebestand beitragen und nicht eine Abgabe auf dienstliche Flugreisen von Wissenschaftlern, die schlimmstenfalls innovationsfeindlich ist. Eine verstärkte, breitenwirksame Forschungsförderung sollte Anreize und eine Task Force Bürokratieabbau dringend ersehnte Freiräume schaffen, anstatt die überkommenen Vorbehalte gegen disruptive Technologien zu kultivieren. Und wenn schließlich die Hochschulen nur noch hehren Zielen dienen müssten, käme die exzellente Lehre und Forschung mittelfristig zu kurz, die unseren technologischen Vorsprung sichert.“

Nico Weinmann

Inkonsistente Politik der Wissenschaftsministerin, die erst Tierversuche in der Lehre faktisch verbietet, um diesen Fehler dann mit Millionen an Steuermitteln zu kaschieren

 

Zur Meldung des Wissenschaftsministeriums, dass zur Verbesserung des Tierschutzes in Forschung und Lehre ein landesweites Netzwerk gegründet und vom Ministerium finanziell unterstützt wird, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Politische Fehlentscheidungen mit Steuermitteln zu kaschieren scheint auch in Zeiten angespannter Haushalte ein bewährtes Prinzip, zumindest bei der Wissenschaftsministerin. Erst stoßt Ministerin Bauer die biomedizinischen Fakultäten ins kalte Wasser und macht Tierversuche in der Lehre praktisch unmöglich, um dann einen wärmenden Geldregen niedergehen zu lassen, der die entstandene Not der Forscher lindern soll. Das zeigt doch die Inkonsistenz der Politik der grünen Wissenschaftsministerin. Entsprechend der grünen Doktrin verteufelt sie Tierversuche, verkennt dabei aber deren Bedeutung für den Wissenschaftsstandort. Denn ohne Tierversuche wäre auch der Erfolg bei der Impfstoffentwicklung nicht möglich gewesen. Im Koalitionsvertrag hatte Grün-Schwarz noch eingesehen, dass der Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg derzeit noch auf Tierversuche angewiesen ist. Diese authentische Erkenntnis musste aber grüner Ideologie weichen, obwohl die Hochschulen und Forschungseinrichtungen längst zu Recht an alternativen Lehrmethoden arbeiten und bereits das 3 R-Prinzip praktizieren, wonach Tierversuche möglichst vermieden, die Zahl der Versuchstiere reduziert und deren Leiden vermindert wird.“

Stephen Brauer

Auch weiterhin wird Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen.

 

Anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Frei nach Willy Brandt könnte man zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Vertiefung der Fusion des Karlsruher Instituts für Technologie sagen: `Hoffentlich wächst nun zusammen, was seit 2009 zusammengehört´. Das lange Ringen mit dem Bund um die Finanzierung und Mitspracherechte mündet nun zwar in einem Kompromiss, löst aber gleichwohl einige Probleme der Vergangenheit. Die Vereinheitlichungen beim Personalrecht oder den Finanzflüssen gehören ohne Zweifel zur weiteren Fusion. Denn noch immer waren die zwei Welten längst nicht vereint, aus denen die frühere Universität Karlsruhe und die Forschungszentrum Karlsruhe GmbH zum KIT zusammenwachsen sollen. Es gab bis zuletzt unterschiedliche Regelungen bei den Reisekosten oder der Bezahlung des Personals, die nun mit der einheitlichen Anwendung von Landesrecht gelöst werden.

Allerdings bleibt auch viel Bürokratie bestehen, solange die Buchführung weiterhin zwischen dem universitären und dem Forschungsteil unterscheiden muss, um die korrekte Mittelverwendung zu belegen. Die Engführung bei den Finanzen bedingt zudem, dass viel Potential nicht gehoben werden kann, das eigentlich in der besonderen Nähe von Großforschungseinrichtung und Universität besteht.

Die ausbleibende Beteiligung des Bundes an der Lehre ist verfassungsrechtlich sicherlich konsistent, sorgt aber für praktische Probleme. Schon bisher war es kompliziert, wenn Forscher lehren wollten, die aus Mitteln des Bundes bezahlt werden. Idealerweise sollten die Arbeitsanteile der exzellenten Spezialisten wie mit einem Schieberegler auf Forschung und Lehre aufgeteilt werden können. Die zukünftig notwendigen Ausgleichsmaßnahmen lassen aber vermuten, dass auch weiterhin viel Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen wird.“

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Das neue Hochschulrecht – eine Novelle unter dem Eindruck von Corona

Nach fast zehn Jahren grüner Führung im Wissenschaftsministerium des Landes brachte die Landesregierung mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung von Vorschriften des Landeshochschulgesetzes (Viertes Hochschuländerungsgesetz – 4 HRÄG) am 20.10.2020 ein buntes Sammelsurium hochschulrechtlicher Änderungen in den Landtag ein. Am Mittwoch, den 25.11.2020, befasste sich der Wissenschaftsausschuss des Landtags mit dem Entwurf in einer turbulenten Sitzung. Der folgende Blogbeitrag widmet sich den Streitpunkten des Gesetzesentwurfs, einzelnen bedenkenswerten Regelungen des Entwurfs sowie den Positionen der FDP/DVP-Fraktion.


Man kann wohl sagen, dass der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf mit einem bunten Strauß Blumen vergleichbar ist. Jede Blume steht hierbei für eines der unter Wissenschaftsministerin Theresia Bauer angesammelten Probleme, die scheinbar noch eilig vor Ende der Legislaturperiode im März 2021 gelöst werden müssen. Anders als bei den Änderungen im Hochschulrecht im Juni 2020 handelt es sich bei den aktuellen Vorschlägen der Landesregierung nicht nur um punktuelle Änderungen. Vielmehr werden durch die Novelle weite Teile des Hochschulgesetzes, sowie darüber hinausreichende Regelungen abgeändert, ergänzt oder neubegründet – und zwar mit beträchtlichen Auswirkungen auf Forschung und Lehre. Zugegebenermaßen enthält der bunte Blumenstrauß an Anpassungen einige schöne Blüten, also erstrebenswerte Regelungen oder zumindest Ansätze. Zu nennen ist beispielsweise die von uns seit Jahren geforderte Einführung der optionalen Bauherreneigenschaft der Hochschulen, welche es den Hochschulen in der Zukunft erleichtern wird, Bauvorhaben zu realisieren. Bekanntlicherweise kann ein an sich schöner Strauß Blumen jedoch durch einzelne oder in diesem Fall sogar mehrere verwelkte Blüten sein schönes äußerliches Erscheinungsbild verlieren.

Ein Indiz für die hohe Zahl welker Blüten war bereits die Menge der Änderungsanträge der Regierungsfraktionen am eigenen Gesetzentwurf. Für die FDP/DVP-Fraktion ergaben sich in der Folge nicht nur aufgrund des Gesetzesentwurfes, sondern auch aufgrund der von der Regierungsfraktion gestellten Anträge viele Fragen und das Erfordernis, mit vier Änderungsanträge sowie einem Entschließungsantrag Nachbesserungen vorzunehmen.

Neue Regeln zum Tierschutz – mehr Fluch als Segen für die Hochschullehre

Eine verwelkte Blüte stellt definitiv die Erweiterung des Aufgabenkanons der Hochschulen um den Aspekt des Tierschutzes und die Einführung des neuen § 30a LHG dar. Mit dieser Regelung wird es den Hochschulen im Ergebnis verwehrt, Tiere an den Hochschulen für Lehrzwecke – und somit zumindest mittelbar auch für Forschungszwecke – zu verwenden. Die von der Landesregierung vorgesehene Regelung stellt aus unserer Sicht nicht nur einen erheblichen und unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Freiheit der Forschung und Lehre dar, sondern wird sich zukünftig auch negativ auf die Qualität der baden-württembergischen Hochschulausbildung und deren nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit auswirken. Dass die Bedenken der Liberalen hierzu nicht unbegründet sind, ergibt sich aus der zahlreichen Kritik am Entwurf in der Expertenanhörung.

So stellt sich nicht nur die Universität Hohenheim, sondern auch die Landesrektorenkonferenz, sowie die Studiendekane der Biologischen Fachbereiche an den Universitäten ausdrücklich und fundiert gegen den Entwurf. Konsens der Experten ist, dass für die Studierenden direktes Anschauungsmaterial unerlässlich ist, um in der Zukunft Forschungen anstellen zu können, die wiederum dem Tierwohl dienen. Auf lange Sicht schadet der Entwurf daher vielmehr dem Tierwohl, als diesem geholfen wird. Nicht zu vernachlässigen ist, dass die Verwendung von Tieren durch Hochschulen bereits heute weitgehenden Regularien unterliegt. Vor allem wird an den Hochschulen im Land bereits heute das 3R-Prinzip praktiziert. Demnach werden längst Tierversuche durch Alternativen ersetzt (replace), die Zahl der Versuchstiere begrenzt (reduce) und die Belastung der Tiere auf ein unerlässliches Maß verringert (refine).

Ein weiterer Malus des aktuellen Vorstoßes der Landesregierung: den Hochschulen werden für die Umstellung auf „Alternative Lehrmaterialien“ keinerlei finanzielle Mittel bereitgestellt. Gewollt ist demnach eine kurzfristige Nachhaltigkeit zum Nulltarif, was für uns insbesondere während den andauernden Belastungen auch der Hochschulhaushalte durch die Covid-19-Pandemie eine Farce darstellt. Hinsichtlich der Regelungen zum Tierwohl werden mittlerweile selbst innerhalb der Regierungsfraktionen kritische Stimmen laut. Längst war in den Medien zu lesen, dass die CDU die Neufassungen zum Tierschutz ebenfalls für zu weitgehend ansieht. Man hat dort wohl endlich die Risiken für den Hochschulstandort erkannt, will aber ganz offensichtlich an dieser Stelle den Koalitionsfrieden auf der Zielgeraden nicht noch riskieren. Wir haben mit einem zielgerichteten Änderungsantrag versucht, diese Gesetzesänderung zu verhindern (Änderungsantrag Drucksache 16/9310 zum Gesetzesentwurf Drucksache 16/9090).

Für die FDP-DVP Fraktion war klar und alternativlos:

  • die Streichung des Tierwohls aus dem Aufgabenkanon der Hochschulen zur Verhinderung der damit verbundenen Einengung der Hochschullehre.

  • die Sicherung der hervorragenden Ausbildungsqualität an den Hochschulen, insbesondere für die betroffenen Studiengänge wie die Biologie.

  • die Wahrung der aktuell geltenden und realistischen Anforderungen an die Verwendung von Tieren für Forschung und Lehre (insbesondere 3R-Prinzip, sowie das geltende TierSchG sowie die TierVersuchsVO).

Aus dem Gesetz zur offenen Kommunikation wird das Verschleierungsverbot

Mit dem neugefassten § 9 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes plant die Landesregierung, den Hochschulen die Möglichkeit an die Hand zu geben, eine Verhüllung des Gesichtes zu untersagen. Die Liberalen habe sich zu dieser Thematik in ihrem Gesetzesentwurf (Drucksache 16/896) aus dem Oktober 2016 bereits umfassend positioniert und ein umfangreicheres Verschleierungsverbot an den Hochschulen gefordert. Der aktuelle Vorstoß der Landesregierung fällt in die Kategorie „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Insbesondere schafft er keine klaren Regelungen und stattet die Hochschulen so beispielsweise mit der Möglichkeit aus, eine Verhüllung des Gesichtes „zur Erreichung des Ziels einer konkreten Lehrveranstaltung“ zu verbieten. Welche Situationen hiervon genau erfasst sein sollen bleibt unklar. Im Übrigen sind weitere Regelungen zum Verbot von Gesichtsverhüllungen von den Hochschulen durch Satzung zu regeln. Im Ergebnis wird den Hochschulen also der schwarze Peter zugeschoben, selbst die Regelungen zu treffen und mögliche juristische Zwistigkeiten zu verantworten. Die Landesregierung entzieht sich der Verantwortung, verwendet unbestimmte Rechtsbegriffe und überlässt den Hochschulen die Regelungen im Einzelfall. Dabei sollte klar sein, dass ein Verbot der Verschleierung nicht nur auf Gesetzes- sondern auch auf Einzelfallebene (entschieden durch die Hochschulen) unverhältnismäßig sein kann. Die Hochschulen werden daher wohl eher Zurückhaltung walten lassen.

Die Liberalen fordern daher:

  • Klare und hinreichend bestimmte Vorgaben zur Untersagung der Verhüllung des Gesichtes.

  • Entlastung, statt Belastung der Hochschulen.

Die Einführung von Online- Sitzungen von Hochschulgremien und Online-Prüfungen für die Studierenden, nicht nur während der Corona-Pandemie

Die Digitalisierung ist, genau wie die rechtssichere Gewährleistung von Online-Sitzungen und Online-Prüfungen, eine Herzensangelegenheit der Liberalen. Jedoch sind die Vorgehensweisen, durch die die vorliegenden Regelungen des § 10a (Online Sitzungen) und § 32a (Online-Prüfungen) in das Landeshochschulgesetz eingefügt werden sollen, sehr fragwürdig.

Im Juni dieses Jahres wurde eilig eine LHG-Novelle durch das Parlament gebracht, die die Handlungsfähigkeit der Hochschulgremien in Corona Zeiten sichern sollte. Regelungen zu Online-Sitzungen sollten von den Hochschulen in Form von Satzungen ausgefüllt werden. Bereits damals haben wir gerügt, dass hierdurch den Hochschulen abermals der schwarze Peter zugeschoben wird. Dies gilt insbesondere bei einen solch sensiblen Aspekt wie dem rechtssicheren Umgang mit Online-Sitzungen. Wenige Monate später ist nun auch die Landesregierung klüger und schafft einen Maßstab durch § 10a LHG mit konkrete Vorgaben. Wir hätten eine (weniger eingriffsintensive) Handreichung für die Hochschulen dieser Regelung ganz klar vorgezogen. Fragwürdig ist auch, wieso der sehr ausführliche und detailreiche Entwurf des § 10a LHG erst als Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nicht mal 24 Stunden vor der beschlussfassenden Sitzung eingeführt wurde. Damit wurde aus der Politik des Gehörtwerdens eine Politik der Überrumpelung und die neue Regelung nicht zuletzt auch der Expertise der Verbände vorsätzlich entzogen.

Hinsichtlich der Einführung der Online-Prüfungen in § 32a LHG gilt Entsprechendes. Bereits in dem Antrag „Rechtssichere Durchführung von Prüfungen aufgrund der Corona Pandemie“ (Drucksache 16/8050) haben wir die Probleme herausgearbeitet und auch hier kritisiert, dass die Hochschulen bei der Durchführung der neuen und notwendigen Prüfungsform sich selbst überlassen und damit vom Landesgesetzgeber im Stich gelassen werden. Auch durch diese Neuregelungen wird anstelle einer weniger eingriffsintensiven Handreichung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung eilig das Hochschulrecht fortgeschrieben. Die Hochschulen, die ihre Regelungen für Online-Prüfungen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie bereits fortgeschrieben hatten, müssen nun erneut nachbessern, weil sich nun Kollisionen mit der neuen Fassung des höherrangigen LHG ergeben können. Diese Probleme waren vorhersehbar und hätte bereits im Voraus gelöst werden müssen.

Die kritische Stimme des Landesdatenschutzbeauftragten

Zur Qualitätssicherung sollen an den Hochschulen nun auch „äußere Studienverlaufsdaten“ erhoben und verarbeitet werden. Erfasst sein sollen hiervon unter anderem die Daten ehemaliger Bewerber, die sich nicht an der betroffenen Hochschule eingeschrieben haben. Nicht nur nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten, sondern auch nach dem Verständnis der Liberalen, sind die angepeilten Regelungen mit den gesetzlich geltenden Regelungen der DSGVO nicht vereinbar. Zunächst ist zu kritisieren, dass sich die Regelung erneut lediglich mit unbestimmten Rechtsbegriffen begnügt. Was „äußere Studienverlaufsdaten“ genau sein sollen, bleibt hierbei unklar. Ferner sind die betroffenen Daten nach der Beziehung der Hochschule grundsätzlich zu löschen. Die Erhebung der Daten der Betroffenen wird von der Landesregierung als „akzeptiert“ hingenommen, sofern die betroffene Person nicht widerspricht. Eine solche Widerspruchslösung entspricht nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO. Vielmehr bedarf es eigentlich einer datenschutzrechtlichen Einwilligung der Betroffenen

Daher fordert die FDP-DVP Fraktion:

  • ein kraftvoller Bürokratieabbau für die Hochschulen zur Entlastung der Verwaltung

  • Effektiver Datenschutz für Betroffene

Die wirkliche Verbesserung der Rolle und des Status der Lehrbeauftragten steht weiterhin aus

In der Vergangenheit waren Lehrbeauftragte hochschulrechtlich der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter zugeordnet. Der Gesetzesentwurf ordnet sie nun der Gruppe der „akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ zu. Grundsätzlich ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, wenn man die Interessenlagen im Blick hat. Es bleiben aber Zweifel, ob dies zu einer Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten – insbesondere an Musik- und Kunsthochschulen – führen wird. In Form eines Entschließungsantrags haben wir uns daher für die Stärkung der Rechte der Lehrbeauftragten eingesetzt, die schließlich einen beträchtlichen Teil der Lehre übernehmen und auch in der Corona-Krise besonders gefordert waren.

Fazit

Aufgrund der doch beachtlichen Risiken, welche die aktuelle LHG-Novelle für die Hochschulen mit sich bringt, konnten die Liberalen dem Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht zustimmen. Neben teils schwerwiegenden Eingriffen in die Freiheit von Forschung und Lehre (bspw. Tierwohl) würden die Hochschulen Konstellationen mit erheblicher Rechtsunsicherheit (bspw. Datenschutz, Online-Sitzungen und Online-Prüfungen) ausgesetzt werden. Solche Konsequenzen, die sich nachteilig auf die Qualität der baden-württembergischen Hochschulausbildung auswirken, können wir insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie nicht hinnehmen. Die Hochschulen sind durch die aktuelle Situation bereits hinreichend belastet und sollten nicht noch weiteren Restriktionen ausgesetzt werden, die ihnen mehr schaden als dienen.

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Tel.: +49 711 2063-9023

Nico Weinmann

Beim Tierwohl geht bei den Grünen Ideologie vor Vernunft und die CDU gibt zähneknirschend den Diener.

 

Zur heutigen Diskussion im Wissenschaftsausschuss des Landtags zu den geplanten Änderungen im Hochschulrecht, wie etwa den Tierversuchen, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Aus dem bunten Strauß an Neuregelungen für die Hochschulen im Land welken immer mehr Blüten. Der Koalitionsstreit um die Vorgaben zum Tierschutz schwelt weiter, verbunden mit einer erheblichen Gefahr für den Lehr- und Forschungsstandort Baden-Württemberg. Hier geht offensichtlich Ideologie vor Vernunft bei den Grünen und die CDU gibt zähneknirschend den Diener.

Die zahlreichen kurzfristigen Änderungen im Gesetzesentwurf zur Änderung des Hochschulrechts hätte man in einer Expertenanhörung im Wissenschaftsausschuss im Detail erörtern sollen. Dies wäre dem Anspruch der Landesregierung, eine Politik des Gehörtwerdens zu praktizieren, vielleicht gerecht geworden. Aber erlebt haben wir eine Politik der Überrumpelung und die Ablehnung meines Antrags, den betroffenen Hochschulen nochmal Gehör zu schenken im Rahmen einer Anhörung. Diese wäre ohne Verzögerungen in der Gesetzesgenese möglich gewesen, wenn der Ausschuss in einer Sondersitzung getagt und beraten hätte. Daran zeigt die grün-schwarze Landesregierung aber keinerlei Interesse, vermutlich wegen der Widersprüchlichkeit und Inkonsistenz im eigenen Verhalten. Eilig wurden nun Regelungen entworfen, wie etwa Prüfungen und Gremiensitzungen auch online stattfinden könnten. Diesen Fragestellungen hatten meine Fraktion und ich bereits vor Monaten zahlreiche Parlamentarische Initiativen gewidmet, etwa hinsichtlich der Rechtssicherheit. Anstelle der von uns präferierten Handreichung für die Hochschulen wird nun eine gesetzliche Regelung für Online-Prüfungen und Online-Sitzungen der Gremien geschaffen und damit ein möglicherweise überschießender Eingriff in die Hochschulautonomie vorgenommen.“