– Zu den Äußerungen des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 zur Verbindlichkeit der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 ist ab sofort ein Aktionsbündnis gegen die Verfassung.“

Im skurrilen Koalitionsstreit treten die Politiker als Karikaturen von Don Camillo und Peppone auf – Anlässlich des Starts zum Endspurt für den Volksentscheid zu Stuttgart 21 durch Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Den Steuerzahler kommt der Koalitionsstreit um Stuttgart 21 teuer zu stehen.Offensichtlich haben Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid jetzt auch noch vor, das Land dadurch der Lächerlichkeit preiszugeben, dass sie sich in ihrem skurrilen Koalitionsstreit als Karikaturen von Don Camillo und Peppone präsentieren.“

Initiative des ACE ist zu begrüßen – Zur Initiative des ACE bezüglich der Breite linker Fahrstreifen in Autobahnbaustellen, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Ich begrüße es sehr, dass in die Angelegenheit nun neuen Schwung zu kommen scheint. Ich selbst habe das Thema bereits in meinem Antrag „Breitenbegrenzung von Fahrbahnen in Autobahnbaustellen“ vom 14.07.2011 (Drucksache 15/276) zum Ausdruck gebracht. Wir brauchen endlich die 2,10 Meter als Standardbreite linker Fahrstreifen in Autobahnbaustellen, damit nicht schon Fahrer von Kompaktklassefahrzeugen unwissentlich Ordnungswidrigkeiten begehen. Das grüne Verkehrsministerium hat zwar ein gewisses Wohlwollen auf meinen Antrag signalisiert, wollte aber nicht selbst beim Bund aktiv werden.“

Weiteres Bestellgutachten ist verantwortungslose Verschleuderung von Steuergeldern – Zur Äußerung des Verkehrsministers, erklären der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Das Bestellgutachten in Auftrag des grünen Verkehrsministeriums bagatellisiert das Ausstiegsabenteuer auf 350 Mio. Euro. Kollege Schmiedel hat recht, wenn er von „unseriöser Stimmungsmache“ spricht. Das Agitieren des Verkehrsministers und der Grünen wird immer mehr zum Standortnachteil für Baden-Württemberg. Das wird auch beim so genannten Koalitions-Knigge deutlich. „Erst kündigt Kretschmann einen “Knigge” zum zurückhaltenden Verhalten im Wahlkampf an und dann deckt er jedes Foul seines Verkehrsministers. Der grüne Wahlkampf hat mit dem Freiherrn von Knigge so viele Gemeinsamkeiten wie Kaiser Nero mit der Feuerwehr”, so Rülke wörtlich. Es reiche offenbar nicht, den Koalitionsvertrag zu brechen. Dort war die Benennung der Ausstiegskosten im entsprechenden Gesetzentwurf ausdrücklich vorgesehen. Hierzu haben aber Mut und die Aufrichtigkeit offenbar gefehlt. Jetzt ein weiteres Gefälligkeitsgutachten. Dabei ist allen noch das Gefälligkeitsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit von Mischfinanzierungen geläufig. Es ist auch bemerkenswert, dass Vereinbarungen immer nur für die anderen gelten, nicht aber für die Grünen selbst. Siehe das peinliche Theater um Zusammenarbeit im Vorfeld der Volksabstimmung. Die SPD darf nicht mit der CDU, die Grünen dafür mit der Linkspartei. Den parareligiösen Eiferern im Kampf gegen das Zukunftsprojekt Stuttgart 21 scheint kein Mittel zu unlauter zu sein. Der Staat wird unter grüner Führung offenbar als Beute gesehen, der für Versorgungsposten und die Finanzierung von unsinnigen Gutachten gerade stehen muss. Für uns ist der Gipfel der Unglaubwürdigkeit erreicht.

Das Agitieren bei Stuttgart 21 kann sich bei der Schnellbahntrasse rächen – Zur Äußerung des Verkehrsministers, wonach die Schnellbahntrasse Wendlingen-Ulm auch unabhängig von Stuttgart 21 realisiert werden könnte, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Verkehrsminister Hermann wandelt offenbar auf den Spuren des Zauberlehrlings. So langsam scheint ihm zu dämmern, was alles durch die Erfüllung von Partikularinteressen der organisierten Zukunftsverweigerer aufs Spiel gesetzt wird und dass das Wohl des Landes gefährdet wird. Nicht nur, dass er sich weiterhin weigert, die immensen Kostenrisiken des Ausstiegsabenteuers anzuerkennen, jetzt wird auch noch bei der Frage der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm manipuliert. Er bekommt wohl Angst vor den Geistern, die er rief. Es ist eine bahntechnische Selbstverständlichkeit, dass ohne Stuttgart 21 die genehmigte Neubaustrecke so überhaupt keinen Sinn ergeben würde. Grube hat zu Recht davon gesprochen, dass die Neubaustrecke dann „im Acker ohne Anschluss an den Bahnhof enden“ würde. Wer sich auf das Abenteuer einlassen will, bei der Volksabstimmung mit „ja“ zu stimmen, muss auch wissen, dass es dann die Neubaustrecke so nicht geben wird. Das ändert auch nichts daran, dass der Bund einen Bedarf für die Neubaustrecke per Gesetz festgestellt hat. Die Bedarfsliste ist lang und der Weg zur Realisierung auf der Zeitachse noch viel länger. Ich habe die große Sorge, dass uns jahrzehntelanger Stillstand droht, wenn das S 21-Kündigungsgesetz angenommen werden sollte. Deshalb werbe ich weiterhin aus Überzeugung für ein klares „nein“ am 27. November.“

Kommunen werden 35 Mio. Euro jährlich für den Straßenbau genommen – Auf die Stellungnahme zu seiner Kleinen Anfrage „Auswirkungen der Neuausrichtung des Förderprogramms im Bereich Umweltverbund/Straße“ (Drucksache 15/477) erklärte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Es erstaunt mich sehr, wie die Landesregierung, die an anderer Stelle eine Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung geschaffen hat, völlig nonchalant handelt, wenn es um die Kommunen geht. Hier werden mit einem bloßen Verweis auf die Ankündigung im Koalitionsvertrag im Handumdrehen 35 Mio. Euro für die Förderung des kommunalen Straßenbaus aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes gestrichen. Dafür soll es mehr für den Öffentlichen Personennahverkehr und den Radverkehr, den so genannten Umweltverbund, geben. Ich hätte mir gewünscht, dass man die Betroffenen zu Beteiligten gemacht hätte und nicht eine bloße Verkündigungslinie fährt. Es ist kein gutes Signal einer kommunalen Beteiligungskultur, wenn es in der Stellungnahme zu meiner Kleinen Anfrage heißt, dass „zu gegebener Zeit unterrichtet“ werde.

Finanzierung des Bahnprojekts Baden 21 ist unabhängig von Stuttgart 21 – Anlässlich seines heutigen Vor-Ort-Besuchs in Kenzingen und Offenburg erklärte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich habe heute eindrucksvoll vor Ort erfahren, wie wichtig es ist, dass die bürgerfreundliche Alternativplanung „Baden 21“ realisiert wird. Hierfür setze ich mich mit Nachdruck ein. Unser Land braucht eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Baden-Württemberg 21 ist aus meiner Sicht Baden 21 und Stuttgart 21. Es kann nicht angehen, dass von Seiten des baden-württembergischen Verkehrsministers immer wieder versucht wird, die Menschen entlang der Rheintalbahn zu verunsichern. Die Finanzierung von Baden 21 wird durch Stuttgart 21 nicht beeinträchtigt. Der Bund finanziert bei Stuttgart 21 lediglich die ‚Sowieso-Kosten‘. Er zahlt nur, was die Anbindung an die Schnellbahntrasse kostet – unabhängig ob Tiefbahnhof oder modernisierter Kopfbahnhof. Es gibt zudem keine Länderquoten aus dem Investitionsrahmenplan des Bundes. Wenn Stuttgart 21 scheitert, ist das Geld für Baden-Württemberg womöglich verloren.Dass momentan eher wenig Geld für Baden 21 im Bundeshaushalt eingestellt ist, liegt daran, dass der Bund nur Finanzierungen für bereits planfestgestellte Vorhaben machen darf. Wir sind hier aber gerade im Feststellungprozess, weil wir Baden 21 wollen und nicht die Antragstrasse der DB AG. Ich fordere den Landesverkehrsminister auf, im Projektbeirat Rheintalbahn eine 50%ige Mitfinanzierung des Landes im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Aussicht zu stellen. Wenn das Geld, das für das Abenteuer ‚S 21-Kündigungsgesetz‘ riskiert wird, hier vor Ort bereitgestellt würde, wäre das ein Segen für die hier lebenden Menschen. Offenbar ist es der neuen Landesregierung aber wichtiger, ihren wackeligen Koalitionsfrieden auf dem Rücken der Steuerzahler zu sichern.“

Mit Gegnern von Recht und Verfassung will Grün-Rot doch sicher nichts zu tun haben – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann sagten zur Ankündigung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, ein Scheitern der Volksabstimmung am Quorum von einem Drittel der Wahlberechtigten nicht hinzunehmen, auch weil das Bahnprojekt nicht demokratisch legitimiert sei:

“Erneut stellen die Anführer des Aktionsbündnisses unter Beweis, dass sie entschlossene Gegner von Recht und Verfassung sind. Wir erwarten, dass sich die Landeregierung vom Aktionsbündnis endlich klar distanziert, da Grün-Rot mit potenziellen Verfassungsfeinden doch sicher nichts zu tun haben will.”

Zu Kretschmanns „Ami“-Äußerungen: Vom Landesvater erwarte ich verbindlicheres Verhalten – Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, hat Ministerpräsident Kretschmann aufgrund seiner Forderung nach einem starren Tempolimit und seiner „respektlosen Äußerungen über die amerikanischen Staatsbürger“ kritisiert.

„Eine starre Tempobegrenzung auf den Autobahnen bringt weniger als eine intelligente Steuerung des Verkehrs und temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie dies beispielsweise bei der Verkehrssteuerungsanlage auf der A 8 auf der Schwäbischen Alb überzeugend demonstriert wird“, sagte Haußmann. Zu Kretschmann Aussage „Was dem Ami die Waffen, ist dem Deutschen das Rasen“, sagte der verkehrspolitische Sprecher: „Von einem Landesvater erwarten wir in punkto Ausdrucksweise ein verbindlicheres Verhalten, insbesondere im Hinblick auf vergleichende Äußerungen gegenüber anderen Nationen. Viele amerikanische Staatsbürger sind eben keine Waffennarren und viele Deutsche sind keine Raser, sondern rücksichtsvolle Autofahrer.“

Wissenschaftliche Fakten für einen überzeugenden Nutzen von Tempolimits bleiben aus – In einer von den Liberalen beantragten Debatte über den Antrag der FDP-Fraktion „Planungen der Landesregierung zu einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h auf Autobahnen und grundsätzlichem Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften (Drucksache 15/302)“ erklärte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die offenbar von der Landeregierung beabsichtigte Beruhigung der Autofahrer mit der Aussage, man plane kein generelles Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen ist halbherzig. Es wird klar gesagt, dass man entsprechende Initiativen auf Bundesebene unterstützen würde. Es macht keinen Unterschied, ob man selbst tätig wird, oder als Trittbrettfahrer die Hand hebt. Wirklich ärgerlich ist es, dass die eingeforderten wissenschaftlichen Grundlagen für eine Tempodrosselung über die Richtgeschwindigkeit hinaus nicht geliefert werden. Die Landesregierung bleibt bei Pauschalbehauptungen. Weder gibt es einen zwingenden Zusammenhang zwischen Tempolimits und Unfällen, wie zahlreiche Vergleiche mit anderen Ländern zeigen, noch sind potenzielle 0,3 Prozent Einsparung von CO2 überzeugend. Da könnte durch intelligente Steuerung des Verkehrs und auch der Geschwindigkeit wesentlich mehr erreicht werden. Was wir brauchen, sind tragfähige und vernünftige Lösungen im Sinne des Wirtschaftsstandorts und der Bürgerinnen und Bürger. Was wir nicht brauchen, ist grüne Symbolpolitik, die die Menschen bevormunden möchte.“

FDP-Landtagsfraktion schlägt länderübergreifende Fluglärmkommission vor – Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, hat in einer Landtagsdebatte über die „Fluglärmbelastung durch den Flughafen Zürich“ eine länderübergreifende Fluglärmkommission vorgeschlagen, die die Bürgerinnen und Bürger, Handel und Gewerbe noch stärker einbindet. Haußmann: „18 Wirtschaftsverbände aus Südbaden und der Nordschweiz, die eine für beide Ländern tragfähige Lösung fordern, könnten daran beteiligt werden.“

Ein erster richtiger Schritt sei die Mitwirkung der Landesregierung im deutschen Fluglärm-Beirat für den Flughafen Zürich gewesen. Haußmann: „Wir freuen uns, dass die neue Landesregierung das fortsetzt, was die CDU/FDP-Regierung schon auf der Agenda hatte. Bereits in der Koalitionsvereinbarung von 2006 war eine Begrenzung auf 80.000 Anflüge festgeschrieben. Handlungsmaxime für die weiteren Verhandlungen ist die Stuttgarter Erklärung.“ Es sei kein Geheimnis, dass rund 40 Prozent der Fluggäste des Flughafens Zürich deutsche Reisende sind. Grund genug, sich mit der Schweiz weiterhin sachlich auseinanderzusetzen, so Haußmann.Nach den Worten von Haußmann belastet der Züricher Flugverkehr allerdings nicht nur allein die südbadische Grenzregion, sondern führt auch im Kanton Zürich zu heftigen Diskussionen. Am 27. November sind die Züricher zur kantonalen Volksabstimmung an die Urne gerufen. Dabei geht es um das Für und Wider des Pistenausbaus. Haußmann: „Wir verfolgen die Entscheidung mit großer Aufmerksamkeit, da sich daraus eine weitere Belastung des Kantons Zürich und des südbadischen Raumes ergeben könnte. Vor allem ist zu fragen, wie bei einem weiteren Ausbau des Flughafens Zürich die Flugverkehrsbelastung gelöst werden soll. Die Mitwirkung im Fluglärm-Beirat ist deshalb zwingend notwendig.“

Grüner Oberbürgermeister will Ergebnis des Volksentscheids nicht unbedingt akzeptieren und der Vorsitzende des Vereins „Mehr Demokratie“ zollt auch noch Beifall – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann haben Oberbürgermeister Boris Palmer wegen seiner Äußerungen auf dem Grünen-Parteitag zu einem möglichen Ausgang des Volksentscheids am 27. November scharf kritisiert. „Herr Palmer redet nicht nur manchmal wirr, jetzt zündelt er auch noch“, sagte Rülke. Wer so unverhohlen zu erkennen gebe, dass er das Ergebnis des Volksentscheids über die Frage einer weiteren Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 bei einer Mehrheit der Gegner und einem Verfehlen des Quorums nicht unbedingt akzeptieren wird, „der entlarvt sich als Gegner der parlamentarischen Demokratie“, so Rülke und Haußmann. Dass ein baden-württembergischer Oberbürgermeister so etwas von sich gebe, sei skandalös. Palmer sagte laut Stuttgarter Zeitung: Wenn sich die Mehrheit für den Ausstieg ausspreche, gebe es „die Dynamik, um das Projekt noch zu kippen“. Und: „Die Volksabstimmung wird wirken – Quorum hin oder her.“

„Unglaublich“ sei auch, dass der Vorsitzende des Vereins ‚Mehr Demokratie‘, der frühere Grünen-Landtagsabgeordnete Reinhard Hackl, Boris Palmer laut Stuttgarter Zeitung mit folgenden Worten applaudierte: Wenn die Mehrheit für den Ausstieg votiere, „dann werden wir unabhängig vom Quorum fordern, dass der Landtag den Volkswillen respektiert.“ Diese demokratiefeindlichen Äußerungen reihten sich auch an die Worte der BUND-Landesvorsitzenden Dahlbender, die ebenfalls offen ließ, ob sie das Ergebnis des Volksentscheids bei einer Mehrheit der Gegner und einem Verfehlen des Quorums akzeptieren werde, so Rülke und Haußmann.

Grüne verschweigen bei S 21 Ausstiegskosten, obwohl dies im Koalitionsvertrag zugesagt ist – Zur Kritik des Grünen-Vorsitzenden Chris Kühn an SPD-Landeschef Nils Schmid im Zusammenhang mit den Kosten von Stuttgart 21 sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Herr Kühn hat es gerade nötig, dem SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid vorzuwerfen, er sage nichts zu den Kosten von Stuttgart 21. Die Grünen selbst haben durchgesetzt, die Ausstiegskosten im Ausstiegsgesetz zu verschweigen und brechen damit den eigenen grün-roten Koalitionsvertrag.“

Land muss Nichtanrechnung des Schienenbonus finanzieren – Zur 6. Sitzung des Projektsbeirats zur Rheintalbahn sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann: “Es ist ein erfreulicher Erfolg, dass der sogenannte Schienenbonus beim Lärmschutz ab 1. Januar 2021 wegfällt. Damit wird erreicht, dass der Bahnlärm nicht mehr bessergestellt wird als andere Geräuschbelastungen. Der Bahnverkehr wird deutlich leiser. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung darf der Bund entsprechende Mehrkosten nicht finanzieren.

Das Land ist jetzt in der Verantwortung: Es muss den Lärmschutz finanzieren. Damit kann schon heute im Sinne der Bürgerinnen und Bürger so gebaut werden, wie wenn der Schienen- bonus bereits entfallen wäre. Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung war mit ihrer Zusage der Mitfinanzierung im Sinne der Menschen vor Ort bereits aktiv. Wahrscheinlich tut sich Verkehrsminister Hermann mit einer klaren Zusage auch deshalb so schwer, weil ein Gefälligkeitsgutachten zu Stuttgart 21 die hier so dringend benötigte Mischfinanzierung als vermeintlich verfassungswidrig bezeichnet hat. Der damalss bei Stuttgart 21 ausgeworfene Bumerang trifft jetzt die Menschen am Oberrhein. Mischfinanzierungen sind häufig elementarer Bestandteil, um Projekte überhaupt realisieren zu können. Ich begrüße es, dass der Bund nun erlärt hat, für geräuschmindernde Umplanungen an der Rheintalbahn weitere 40 Millionen Euro in die Hand zu nehmen. Dabei handelt es sich um die Kernforderungen “Teiltieferlegung Güterumfahrung Freiburg” und die “Bürgertrasse”. Das zeigt, dass das Gerede, Stuttgart 21 würde die Rheintalbahn gefährden, völliger Unfug ist. Auch sind die lärmabhängigen Trassenpreise zum 9. Dezember 2012 ein weiterer Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger vor Lärm zu schützen.”

Informationsbroschüre zur Volksabstimmung transparent und fair gestalten – In der zweiten Beratung des S 21-Kündigungsgesetzes im Landtag von Baden-Württemberg sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Wir lehnen das S-21-Kündigungsgesetz weiterhin ab. Alle in der Gesetzesbegründung benannten vermeintlichen Ausstiegsmöglichkeiten des Landes aus der Finanzierungsvereinbarung gehen ins Leere und sind irreführend. Die Risiken von S 21 werden dramatisiert, die Kostenrisiken für das Land beim Ausstieg geradezu himmelschreiend verharmlost. Zu möglichen Risiken der längst überholten Alternativen K 21 und des Kompromissvorschlags Kombibahnhof (SK 2.2.) wird gar nichts gesagt. Wir wollten den Bund der Steuerzahler anhören. Die grün-rote Koalition des Gehörtwerden hat dies abgelehnt, so sieht also der Unterschied zwischen Theorie und Praxis aus. Wir sind überzeugt davon, dass die Bürgerinnen und Bürgern dieses Taktieren der Grünen durchschauen, das finanzielle Risiko der Kündigung nicht eingehen wollen und bei der Volksabstimmung deshalb mit „Nein“ stimmen. Das Gesetz muss dauerhaft scheitern. Die Landesregierung ist nun in der Pflicht, dafür zu garantieren, dass die Informationsbroschüre für die Bevölkerung transparent und fair gestaltet wird und die Projektpartner sich konstruktiv einbringen können.“

SPD humpelt nach 100 Tagen schon mit gebrochenem Rückgrat durchs Regierungsbündnis – Zur Beteiligung der Grünen am Anti-Stuttgart-21-Bündnis sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die SPD lässt sich von den Grünen vorführen. Als die SPD mit der CDU ein Bündnis für Stuttgart 21 auslotete, erklärte Ministerpräsident Kretschmann, es gehe nicht, dass ein Koalitionspartner mit einer Oppositionspartei gemeinsame Sache mache. Genau das machen jetzt aber die Grünen, in dem sie unter anderen mit den Linken ein Bündnis gegen Stuttgart 21 schließen. Das zeigt, dass die SPD nach gut hundert Tagen schon mit gebrochenem Rückgrat durchs grün-rote Regierungsbündnis humpelt.“

Pläne des Landes zur Einführung der Maut für Omnibusse müssen aufgegeben werden – Im Blick auf die am Freitag anstehende Beratung zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes im Deutschen Bundesrat erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Das Land muss seinen eingeschlagenen Kurs revidieren, den kleinen und mittelständischen Busunternehmen im Land im Zuge der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes Steine in den Weg zu legen. Es stehen mehr als 600 überwiegend in Familienhand geführte Unternehmen mit zahlreichen Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Die Einführung einer Maut für Omnibusse ist kontraproduktiv. Viele Anbieter im Ausflugsverkehr können die Mehrkosten kaum auf die Kunden umlegen. Und gerade diejenigen, die im Fernverkehr auf günstige Angebote angewiesen sind, würden zusätzlich belastet. Auch sind Abgrenzungsprobleme und Bürokratie aufgrund der Ausnahmeregelungen von der Mautpflicht vorprogrammiert. Ebenso ist die Abschaffung des so genannten Unterwegsbedienungs-Verbots auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unabdingbar. Warum soll es weiterhin verboten bleiben, auf der Strecke Personen zusteigen zu lassen? Dieser Anachronismus muss überwunden werden. Damit könnten zahlreiche unnötige Parallelfahrten im eigenen Fahrzeug vermieden werden. Das sollte einer grün-roten Landesregierung eigentlich einleuchten.“

Eintreten für geänderte Trassenführung oder nur destruktive grün-rote Verhinderungspolitik? – Zur Forderung der CDU, die Landesregierung müsse konkrete Finanzzusagen für den Ausbau der Rheintalbahn geben, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Bei der Frage der Mitfinanzierung eines bürgerfreundlichen und umweltschonenden Ausbaus der Rheintalbahn muss die Landesregierung klar Flagge zeigen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, ob neben der destruktiven Verhinderungspolitik in Sachen Bahnprojekt Stuttgart 21 auch eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik möglich ist. Nebulöse Erklärungen helfen da nicht weiter. FDP und CDU waren bereits erheblich weiter, um eine geänderte Planung im Rheintal auf die Schienen zu setzen.“

Stellungnahmen der Verbände vernichtend / Abgekartete Schauveranstaltung im Plenum – In einer Landtagsdebatte über das geplante Kündigungsgesetz zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, scharfe Kritik an der grün-roten Landesregierung geübt. „Schon im Anhörungsverfahren des Ausstiegsgesetzes ist deutlich geworden, dass Grün-Rot unserem Land schadet“, sagte Rülke. So seien die Stellungnahmen durchweg vernichtend ausgefallen:

: Der Handwerkstag nennt den Gesetzentwurf „verfassungswidrig“, der Landesverband der Industrie sieht „die Verlässlichkeit des Landes als Vertragspartner in Frage gestellt“. Die Kommunalen Landesverbände erkennen einen „Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben“, die Stadt Stuttgart schließt, dass „die Landesregierung sich Kompetenzen anmaßt, die sie nicht hat“. Die Deutsche Bahn AG urteilt, dass der Gesetzentwurf „eine reine Spekulation zur Kostenentwicklung“ darstellt. Rülke: „Selbst Projektgegner wie BUND und Pro Bahn regen deutliche Änderungen an, weil selbst die sehen, was für ein saumäßiges Machwerk dieses Gesetz ist“.Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden bricht die Landesregierung ihren eigenen Koalitionsvertrag, in dem man den Bürgern die Ausstiegskosten verschweigen will. Das werde damit begründet, dass man der Bahn keine Handhabe für eine Klage geben wolle. Rülke: „Das nenne ich ein scheinheiliges Argument, da ja der Ministerpräsident selbst ausweislich der Südwestpresse vom 24. August öffentlich von mindestens 500 Millionen Euro Ausstiegskosten spricht. Glaubt jemand im Ernst, dass sich darauf bei einem Rechtsstreit niemand berufen würde?“ Weiter sei im Paragraf 15 Absatz 1 der Finanzierungsvereinbarung eine Kündigung ausgeschlossen. „Die Landesregierung betreibt damit einen staatlich organisieren Rechtsbruch.“Hans-Ulrich Rülke warf der grün-roten Landesregierung eine „zynische Pervertierung des Begriffs der Bürgerregierung“ vor, da die Landtagsdebatte eine „abgekartete Schauveranstal-tung im Parlament“ sei. „Die Regierung bringt ein Gesetz ein, das sie angeblich will, aber doch wieder nicht will, da eine Parlamentsmehrheit das Gesetz ja ablehnen soll. Dann sollen Abgeordnete, die das Gesetz abgelehnt haben, es doch wieder ermöglichen, in dem sie eine Volksabstimmung beantragen. Dieses Vorgehen nenne ich ein unwürdiges Schauspiel, wel-ches das Parlament und den Rechtstaat beschädigt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Zum beabsichtigten Bruch der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 wird jetzt offenbar der Koalitionsvertrag gebrochen – Nachdem die Landesregierung eigene Einschätzungen zu den Folgekosten einer Kündigung der Finanzierungsvereinbarung bei Stuttgart 21 nicht zum Bestandteil des zur Volksabstimmung zu stellenden Gesetzes gemacht werden soll, erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nach wenigen Monaten ist die Landesregierung schon so weit, dass sie auf ihrem Weg zum Bruch der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 schon ihren eigenen Koalitionsvertrag brechen muss. Dort steht unmissverständlich „Bestandteil des zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurfs ist dabei auch, welche Kosten auf das Land im Falle eines solchen Ausstiegs zukommen.“ Das Motto „Der Wechsel hat begonnen“ bekommt dabei einen ganz eigenen Geschmack. Offenbar gelten Vereinba-rungen und Verträge nichts mehr, wenn die Grünen maßgeblich beteiligt sind. Ich fordere die Landesregierung auf, sich an das zu halten, was unterschrieben wurde.“

Sofern der Bund die erforderlichen 650 Mio. Euro nicht zeitnah bereitstellt, muss Land Vorleistung prüfen – Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Verlängerung der Neckarschleusen für Schiffe mit einer Länge von 135 Meter erklärte der Verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Es freut mich, dass auf meinen Antrag „Entwicklunsperspektiven des Verkehrsweges Neckar“ vom 06.07.2011 (Drucksache 15/207) nun endlich Bewegung in den Schleusenausbau zu kommen scheint. Nachdem Minister Hermann sich diesen Mittwoch vor Ort informiert hat, holt dies die CDU-Fraktion heute nach. Die FDP als Garant für Standortqualität weiß um die hohe Bedeutung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für den Wohlstand. Die Landesregierung muss dem Bund verdeutlichen, dass der Mittlere Neckarraum als bedeutender internationaler Wirtschaftsraum beim Ausbau der Verkehrswege größte Beachtung finden muss. Dies gilt besonders für den Ausbau des Neckars. Es müssen endlich die auf dem Rhein üblichen 135-Meter-Schiffe bis Plochingen fahren können. Das Land muss notfalls prüfen, wie es durch Vorfinanzierungen das Verfahren beschleunigen kann. Es kann nicht sein, dass man im Zusammenhang mit dem beabsichtigten widerrechtlichen Ausstieg bei Stuttgart 21 bis zu zwei Milliarden Euro Landesmittel gefährdet und auf der anderen Seite sich beim Ausbau der Neckarschleusen, der insgesamt geschätzte 650 Mio. Euro kosten wird, womöglich zurücklehnt und auf den Bund verweist. Den grünen Absichtserklärungen der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und das Wasser müssen Taten folgen.“

Beabsichtigter Alleingang der Staatsrätin ist ein undemokratischer Affront – Zu den bekanntgewordenen Plänen der Landesregierung, eine Infobroschüre zur Volksabstimmung allein unter Federführung der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung ohne Einbindung der Projektpartner und am Parlament vorbei zu erstellen, erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Windungen der Landesregierung werden immer verworrener. Nach dem Kos-tenchaos zur Volksabstimmung herrscht nun offenbar Konfusion im Hinblick auf die geplante Infobroschüre. Die selbsterklärte Bürgerregierung mit ihrer proklamierten Politik des Gehörtwerdens nimmt ihre grüne Maske ab und zeigt ihr wahres Gesicht. Die Infobroschüre, die ja wohl Entscheidungsgrundlage der Bürger sein soll, soll offenbar im stillen Kämmerlein und von oben herab erstellt werden. Allein der Gedanke der Landesregierung, die Projektpartner nicht einzubeziehen und auch den Landtag außen vor zu lassen, lässt Zweifel am Demokratieverständnis und am Rechtsstaatsempfinden aufkommen.“

Das Innenministerium muss seine Kostenschätzung um 50 Prozent anheben – Zu den Kostenschätzungen der Landesregierung hinsichtlich der in Aussicht gestellten Volksabstimmung zum S-21 Kündigungsgesetz erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Halbwertszeiten der Aussagen der Landesregierung zu den erwarteten Kosten der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 werden immer kürzer. Mir wurde auf meine kleine Anfrage (Drucksache 15/401) noch mitgeteilt, dass es sich um rund 8,2 Mio. Euro handeln würde. Nun verkündet ein Sprecher des Innenministeriums, dass Kosten von 10 bis 12 Mio. Euro realistisch seien. Das ist eine Kostensteigerung von fast 50 Prozent innerhalb weniger Wochen. Ich bin gespannt, was diese ungehörige Ver-lagerung des Koalitionsstreits bei Stuttgart 21 auf den Steuerzahler mittels Volksabstimmung letzten Endes tatsächlich kosten wird.“

Zuerst Anhörungsergebnisse zum Gesetzentwurf auswerten und Plenarbefassung abwarten! – Zu der geplanten Festsetzung des Termins für die Volksabstimmung auf den 27. November 2011 sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die neue Landesregierung hat es mit der Festsetzung eines Wahltermins erschreckend eilig. Dabei wird übersehen, dass die Bürger ausreichend aufgeklärt werden müssen über die Kosten, die ein Ausstieg bewirken würde. Hier Termindruck zu erzeugen, ist nicht bürger- und nicht demokratiefreundlich.“ Die Gesetzesbegründung enthalte lediglich völlig unzureichende und schwammige Feststellungen zu den Ausstiegskosten: „In jedem Fall kann es sich nur um einen geringen Bruchteil dessen handeln, was sich die Deutsche Bahn AG berühmt“ – heißt es im Wortlaut der Gesetzesbegründung.„Einen Termin durch das Innenministerium festzusetzen, bevor die Ergebnisse der Anhörung ausgewertet sind, deutet außerdem darauf hin, dass der Ausgang dersel-ben bereits bekannt ist bzw. kritische Stimmen von vornherein keine Berücksichtigung finden sollen. Das ist also der neue Politikstil“, so Rülke. „Die Bevölkerung Baden-Württembergs hat besseres als Entscheidungsgrundlage verdient. Genauigkeit muss hier vor Schnelligkeit gehen – nicht nur der Gesetzentwurf und das Verfahren selbst sind verfehlt, sondern auch der Zeitplan!“

Offenbar liegen die Nerven aufgrund der Anhörungsergebnisse zum S-21 Kündigungsgesetz blank. – Im Hinblick auf die revidierte Ankündigung, die fällige Finanzierungsrate des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart – Ulm in Höhe von 50 Mio. Euro nicht zu zahlen sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann MdL:

„Das neuerliche Lavieren im Zusammenhang mit fälligen Zahlungen für das Bahnprojekt ist ein weiteres Beispiel für politische Alleingänge des Verkehrsministers. Minister Hermann fühlt sich offenbar einer Projektverhinderungspflicht verbunden und will damit womöglich bei den Bahnhofsgegnern gut Wetter machen. Damit soll wohl von den absehbaren schweren Herbst- und Winterstürmen abgelenkt werden, wenn Stuttgart 21 unter grüner Verantwortung realisiert wird. Der SPD ist es zu danken, dass der Minister auf Abwegen vorerst wieder aufs richtige Gleis gesetzt wurde. Statt unüberlegtem Taktieren zur Erfüllung von Partikularinteressen ist dem Verkehrsminister dringend zu empfehlen, sich mit der Rechtsmaterie vertraut zu machen und endlich damit aufzuhören, dem Land durch verantwortungsloses Agieren zu schaden. Gültige Verträge sind einzuhalten und stehen nicht im Belieben eines Landesministers. Bei Hermann liegen offensichtlich die Nerven blank, nachdem die Stellungnahmen zur Anhörung zum S-21 Kündigungsgesetz vorliegen.“