Zur heutigen Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es ist gut, dass endlich auch in Baden-Württemberg Bürger mittels eines Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu amtlichen Informationen erhalten. Das Gesetz berücksichtigt in angemessener Weise auf der einen Seite das Informationsinteresse von Bürgern, auf der anderen Seite aber auch den Datenschutz für Bürger und Unternehmen, die nicht wollen, dass schutzwürdige private Informationen oder Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden.

Wir als FDP haben dem Gesetzentwurf auch deshalb zustimmen können, weil wir bereits im Februar 2013 einen eigenen Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit in den Landtag einbrachten, der dem nun beschlossenen Gesetz nahezu entspricht. So bleibt bei aller Freude der Makel, dass Baden-Württemberg schon seit zwei Jahren ein Informationsfreiheitsgesetz haben könnte, wenn Grün-Rot unseren damaligen Vorschlag nicht abgelehnt hätte.“

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zum Landesgesundheitsgesetz sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Das vorliegende Landesgesundheitsgesetz entpuppt sich als lahme Ente, wenn man es darauf abklopft, welche konkreten Verbesserungen durch das Gesetz geschaffen werden. Da bleibt so gut wie nichts übrig. Im Wesentlichen schreibt die grün-rote Landesregierung nur bereits vorhandene Strukturen in ein Gesetz: seien es die Landesgesundheitskonferenz, der sektorenübergreifende Beirat oder auch die kommunalen Gesundheitskonferenzen. Das gibt es alles schon. Jetzt wird lediglich festgeschrieben, dass es dies auf Dauer geben und aus dem Landeshaushalt finanziert werden soll. Es wäre viel sinnvoller und zielführender gewesen, den Landkreisen inhaltlich-qualitative Impulse für die kommunalen Gesundheitskonferenzen zu geben und im Gegenzug bei Formalien mehr Freiheit zu lassen. Mit diesem Gesetz treibt die Bürokratie weitere Blüten und lässt viel zu wenige Freiräume. Für ein Gesetz mit dem vielversprechenden Titel Landesgesundheitsgesetz ist der Inhalt schlicht zu dünn. Ein Gesetz, das keinen konkreten Mehrwert schafft, sollte man nicht verabschieden.“

In einer Landtagsdebatte zur Kunst- und Kulturpolitik kritisierte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, die Neigung des Kunst-Staatssekretärs, die Kunstförderung des Landes als Verdienst der Grünen zu inszenieren. Wörtlich sagte Bullinger:

„Der Anteil der Grünen am Zustandekommen des Innovationsfonds Kunst, für den sich die Grünen feiern, ist nicht größer, sondern ebenso groß wie der aller anderen Landtagsfraktionen. Der Innovationsfonds Kunst begreift sich als Instrument zur Umsetzung des Kommissionsberichts, der Ende der letzten Legislaturperiode vorgelegt und von allen vier Landtagsfraktionen unterstützt wurde. Die Einsetzung des Innovationsfonds fiel dann in die grün-rote Zeit. Der grüne Staatssekretär entnahm dem ursprünglich mit fünf Millionen Euro ausgestatteten Innovationsfonds zwei Millionen, um damit die 2:1-Förderung der soziokulturellen Zentren zu finanzieren – ein Ziel, das alle Landtagsfraktionen einte. So konnte der Staatssekretär sich mit demselben Geld zwei Mal feiern lassen. Uns Freien Demokraten missfällt der Umgang der Landesregierung mit dem Innovationsfonds. Wir wollen ihn deshalb evaluieren lassen, damit die Jury ihre Arbeit zukünftig unabhängig und allein zum Wohle der Kunst ausüben kann.“

Bullinger erinnerte daran, dass es im Kunst- und Kulturbereich zahlreiche Baustellen gibt, bei denen das Handeln der Landesregierung gefordert sei: „Nach Auffassung der FDP-Fraktion müssen unter anderem folgende Vorhaben dringend in Angriff genommen werden:

  • Die notwendige Sanierung der Badischen und der Württembergischen Staatstheater, die zwei echte finanzielle Kraftakte erfordert;
  • Die Sicherung des vielfältigen Kulturangebots in der Fläche unseres Landes. Wir Freien Demokraten sehen in der Kultur einen wichtigen Standortfaktor. Ein Pakt für die Bühne könnte vor allem den kleinen, freien und kommunalen Theatern Planungssicherheit geben. Gerade sie drohen bei der Kulturförderung gegenüber den großen staatseigenen Institutionen häufig durch den Rost zu rutschen. Eine Kürzungsrunde der grün-roten Landesregierung im Doppelhaushalt 2013/14 ging voll zu Lasten der kleineren Theater – den FDP-Antrag auf Rückgängigmachen der Kürzungen hat Grün-Rot schnöde abgelehnt;
  • Der Neubau der Akademien der Blasmusik und ein Bildungsauftrag zur Qualifizierung von Personen, die in unserem Musikland die Kooperation von Musikvereinen und Schulen tragen. Statt den großen Mehrbedarf an Musikmentoren zu erkennen, legt die Wissenschaftsministerin in einer Antwort auf eine Anfrage von mir den Verbänden nun nahe, zukünftig auf eine Musikakademie zu verzichten. Offenbar hat sie aus ihrem gottlob missglückten Versuch, zwei Musikhochschulen einzustampfen, nichts gelernt.
  • Die Unterstützung privater Kunstmäzene und Kunsthändler, denen mit dem geplanten neuen Kulturgutschutzgesetz des Bundes beim Export von Kunst viel zusätzliche Bürokratie, Wertverlust ihrer Kunstgegenstände und Wettbewerbsnachteile auf dem europäischen und internationalen Kunstmarkt drohen. Eine Anfrage der FDP-Fraktion ergab, dass die Ministerin zwar Verständnis für die Kritik der Betroffenen zeigt, aber sich nicht zu einem beherzten Auftreten im Bundesrat durchringen will.“

Er befürchte jedoch, so Bullinger, dass der grünen Ministerin und ihrem Staatssekretär für diese kunst- und kulturpolitischen Baustellen weitgehend das Verständnis oder der Gestaltungswille oder gar beides fehlt. Damit sie sich beim fleißigen Wahlgeschenke-Verteilen in der kommenden Zeit nicht erkälten mögen, überreichte Bullinger den beiden Regierungsmitgliedern grüne Weihnachtsmann-Mützen. Namens der FDP-Landtagsfraktion dankte Bullinger den zahlreichenden Kunstschaffenden ebenso wie den ehrenamtlich Engagierten in den Vereinen und den privaten Kunstförderern. „Es wird häufig übersehen, dass eine gute Wirtschaftsleistung Voraussetzung für die staatliche Kunstförderung ist. Mäzene wie Siegfried Weishaupt aus Ulm oder Reinhold Würth aus Künzelsau investieren darüber hinaus ihr privates Vermögen in Kultur und machen Kunst für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich. Aber auch die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die Vereine und Museen vor Ort unterstützen, verdienen unsere Anerkennung. Kunst, Kultur und Musik muss man sich leisten können – und man muss es sich leisten, wenn man so wirtschaftsstark ist wie wir in Baden-Württemberg“, so Bullinger.

Anlässlich der ersten Beratung des grün-roten Gesetzes über den Bürgerbeauftragten sagte der für Petitionen zuständige Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Niko Reith:

„Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgerbeauftragten zeigt einmal mehr, dass Grün-Rot keinerlei Achtung vor staatlichen Institutionen hat und alles parteipolitischen Erwägungen unterordnet. So müssen wir uns heute mit einem Gesetzentwurf über den Bürgerbeauftragten befassen, weil die Grünen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten nicht umsetzen konnten und ein Trostpflaster brauchten. Wir dürfen den Beauftragten für die Landespolizei aber nicht als solchen benennen, weil die Grünen diese Bezeichnung nicht gegen den Innenminister durchsetzen konnten. Diese Art der Einführung eines Beauftragten zeugt von wenig Achtung vor solchen staatlichen Institutionen und beschädigt den Beauftragten schon vor seiner Bestellung.

Der Gesetzentwurf selbst zeigt das Desinteresse seiner Verfasser an der Materie eindrücklich auf. So wurden ohne das Thema richtig zu durchdringen einfach Regelungen aus Rheinland-Pfalz bzw. Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Völlig ungeklärt bleibt, ob und wie der Petitionsausschuss des Landtages und der Bürgerbeauftragte zusammen arbeiten sollen. Zahlreiche weitere Fragen stellen sich: Warum dürfen sich nicht Personengemeinschaften an den Beauftragten richten? Nach einem erledigten Petitionsverfahren ist eine Eingabe beim Beauftragten nicht mehr zulässig. Aber wie ist es während des Verfahrens? Woher weiß der Beauftragte von der Befassung des Petitionsausschusses? Was ist nach Abschluss eines Verfahrens beim Beauftragten? Regelmäßig hat der Petitionsausschuss mit Doppelbefassungen zu kämpfen; nun kommt noch der Beauftragte hinzu. Der Petitionsausschuss muss bei Auskunftsersuchen die oberste Landesbehörde informieren; der Beauftragte nicht. Der Ausschuss kann Akten anfordern, der Beauftragte nicht. Der Ausschuss hat ein Zutrittsrecht zu Einrichtungen, der Beauftragte nicht. Kann der Beauftragte Sachverständige hinzuziehen? Werden die Kosten erstattet? Was passiert in den Fällen, in denen der Beauftragte die Bürgermeinung teilt, allerdings bei der Behörde nicht erfolgreich ist? Muss der Bürger dann zum Petitionsausschuss? Warum sollte man sich bei dieser Sachlage eigentlich an den Bürgerbeauftragten wenden? Da geht man doch besser gleich zum Petitionsausschuss. Das Benachteiligungsverbot wegen Eingaben gilt nur für die Polizei, nicht für die übrigen Beamten des Landes? Will Grün-Rot ernsthaft Beamte zweierlei Klassen?

All diese Fragen bleiben ungeklärt! Und warum wählt der Landtag den Beauftragten auf Vorschlag der  Regierung? Warum soll er sich von der Regierung abhängig machen? Angesichts dieser Situation kann nicht ernsthaft die Zustimmung zum Gesetzentwurf von Grün-Rot erwartet werden.“

Zur von der SPD beantragten aktuellen Debatte „Der Solidarpakt Sport III – Ein kräftiger Aufschlag und bessere Planbarkeit für die Sportvereine und -verbände im Land“ sagte der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP unterstützt uneingeschränkt den Solidarpakt Sport seit seiner ersten Auflage zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung. Durch diesen Pakt erhält der Sport seine unverzichtbare finanzielle Stabilität und Verlässlichkeit. Dies ist uns Liberalen wichtig, denn Sport ist weit mehr als körperliche Betätigung einzelner Mitglieder der Gesellschaft. Sport führt Menschen zusammen – unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer Herkunft, religiöser oder politischer Anschauung, körperlichen Voraussetzungen. So vollbringt er eine unschätzbare gesellschaftliche Integrationsleistung.“

Mit Blick auf die Thematisierung in einer aktuellen Debatte sagte Kern: „Angesichts der parteiübergreifenden Zustimmung zum „Solidarpakt Sport III“ taugt er nicht als Gegenstand einer eigentlich streitig zu führenden aktuellen Debatte. Leider fühlt sich die SPD offensichtlich zu schwach, wirklich strittige Themen aufzurufen. So musste in der Vergangenheit die Kleinkinderbetreuung als Notnagel für eine einfallslose Sozialdemokratie herhalten. Zwölfmal widmeten wir uns dem Thema. Allein sechs aktuelle Debatten beantragte die SPD dazu. Dabei tauschten wir die immer gleichen Argumente aus. Der Lernerfolg der SPD beschränkte sich leider darauf, die Kleinkinderbetreuung nun nicht schon wieder als Lückenbüßer einzusetzen. In der Sache hat sie nichts gelernt.“

Dabei gebe es nach Ansicht von Kern durchaus verwandte Themen, die zu einer Debatte taugen würden, wie beispielsweise die zunehmende Konkurrenz zwischen Sportvereinen, Volkshochschulen und gemeindlich getragenen Fitnesscentern oder ähnlichen Einrichtungen. Kern dazu: „Hier könnte die Landesregierung zeigen, wie sie sich für eine Verständigung zwischen dem organisierten Sport, den Gemeinden und dem Volkshochschulverband einsetzt.“

Auch beim Thema Pflicht-Ganztagsschule herrsche nach Aussage von Kern weiter Diskussionsbedarf: „Immer noch verweigert sich die Landesregierung dem Vorschlag der FDP, auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen – mit Unterricht am Vormittag und offenen Angeboten am Nachmittag. Das würde echte Wahlfreiheit für die Eltern bedeuten – auch wenn sie einmal ein außerschulisches Angebot des Sportvereins wahrnehmen wollen und dafür lieber auf die Angebote der Schule verzichten wollen. Nach dem grün-roten Schulgesetz sollen sich Unterricht und Phasen mit Angeboten außerhalb des Unterrichts über den Tag abwechseln. Ein Vormittagsangebot ist aber für Ehrenamtliche sehr viel schwieriger zu organisieren als ein Nachmittagsangebot. Es beschleicht einen der Verdacht, dass den Vertretern von Grün-Rot dies gefällt. Denn mit ihrem Ganztagsschulgesetz beweisen Grüne und Sozialdemokraten, dass sie offensichtlich keinen engen Bezug zum Vereinsleben haben. Mit ihrem Ganztagsschulgesetz beweist Grün-Rot, wie gering sie das dort gelebte ehrenamtliche Engagement schätzen. Offenbar will sie lieber, dass die Kinder von Angestellten der Schulen betreut werden als von Vereinen, denen die Koalition durch die von ihr organisierten Hindernisse gern die Kinder und Jugendlichen entzieht.“

„Auch hier“, so Kern abschließend, „könnte Grün-Rot Farbe bekennen, wenn die Koalition zum Thema Sport ernsthaft diskutieren wollte.“

„Auch hier könnte“, so Kern abschließend, „Grün-Rot Farbe bekennen, wenn die Koalition zum Thema Sport ernsthaft diskutieren wollte. Aber zu dieser Position will sie anscheinend nur in den eigenen geschlossenen politischen Milieus stehen.“

„Minister Hermann schlägt im Abschnitt Müllheim-Auggen der Rheintalbahn die Türe zu und stößt damit den Menschen vor Ort vor den Kopf.“ Dies sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann im Nachgang zu der Regierungsbefragung am 16. Dezember im Landtag von Baden-Württemberg.

Er hat Verkehrsminister Hermann befragt, ob er die Frage der Trassenführung im Abschnitt Müllheim/Auggen im Markgräflerland noch einmal aufgreifen und sich für die beste Lösung einsetzen wolle. „Wenn Minister Hermann im Landtag sagt, dass vom Bereich Müllheim/Auggen Forderungen gestellt worden seien, die nicht in den Kernforderungen enthalten waren und er es als ziemlich unangemessen empfindet, wenn es in der Region noch grummelt, dann zeigt mir das, dass er in keiner Weise auf die Sorgen und Nöte sowie die Argumente vor Ort eingehen will. Er stellt sich hin und sagt, die so genannte beste Lösung würde mindestens 200 Millionen Euro mehr kosten und man hätte sich darauf verständigt, dass man das nicht macht, sondern den Lärmschutz verbessert. Damit zeigt er, dass er keines der anderen Argumente wie behutsamer Landschaftsverbrauch, Auswirkungen auf Landwirtschaft und Gartenbau, Schutz der Wohnlagen und Personenbahnhöfe vor Gefahrguttransporten, zukunftstaugliche Kapazitätsplanung, Sicherung optimaler Betriebsabläufe und die Ausbautauglichkeit für den Schienen-Personen-Nahverkehr aufgreifen will. Unter verantwortlicher Politik verstehe ich etwas anderes.“

Im Rahmen der ersten Beratung des Chancengleichheitsgesetzes im Landtag sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Das Gesetz ist ein schönes Weihnachtsgeschenk zum Ende der Legislaturperiode an interessierte Verbände, die solche exklusiven Vergünstigungen für den öffentlichen Dienst seit Jahren fordern. Statt fast fünf Millionen Euro Steuergelder für Chancengleichheitsbeauftragte auszugeben und weitere nicht näher bezifferte Kosten zu produzieren, hätte sich diese Landesregierung besser überlegt, wie sie die Chancen aller Frauen verbessern kann. Und hier gäbe es insbesondere für Kleinbetriebe und den Mittelstand noch Instrumente, wie man helfen könnte, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Seien es verstärkte Qualifizierungsmaßnahmen während der Familienphase, Förderprogramme für Berufsrückkehrerinnen oder auch die dringende Beratung und Sensibilisierung für die Berufswahl von jungen Frauen. Noch immer gibt es deutliche Unterschiede in der Berufswahl zwischen jungen Frauen und Männern. So aber beschäftigt sich der öffentliche Dienst immer mehr mit sich selbst. Neben den Chancengleichheitsbeauftragten erhalten nun auch die Stellvertreterinnen weitreichende Beteiligungsrechte und Freistellungen. Das alles zahlt der Steuerzahler. So kommen auch Frauen in der Privatwirtschaft, die von diesem Gesetz rein gar nichts haben mit ihren Geldern für einen überregulierten und an Beauftragten und Vertretern sicherlich nicht unterentwickelten öffentlichen Dienst auf. Man kann nicht einerseits vor strukturellen Defiziten im Haushalt warnen und dann dem Landeshaushalt dauerhafte unnötige Millionenlasten aufsatteln, die auch noch automatisch dynamisiert werden.“

In einer Landtagsdebatte über das Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts kritisierte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Niko Reith, dass in dem Gesetz eine Regelung verborgen sei, die die Ingenieure im Land direkt betreffe. „Jahrelang waren sich alle Fraktionen im Landtag einig, dass eine Aufwertung der Ingenieurkammern nicht nötig sei. Dass die grün-rote Landesregierung nun wenige Tage vor Weihnachten versucht, über scheinbare europa- und bundesrechtliche Vorgaben die Ingenieurkammern in eine Schlüsselposition zu versetzen, ist ein Osterei zur falschen Zeit“, so Reith.

Unter dem Mantel der Bauberufe solle das Ingenieurswesen neu geordnet werden, stellte Reith fest und kritisierte, dass gegen den Rat zahlreicher Verbände, die Grünen und die SPD von ihren jahrelangem Versprechen abweichen würden. Darunter sind der Verein Deutscher Ingenieure, der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagebau und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik.

„Ein Technik- und Wirtschaftsstandort wie Baden-Württemberg benötigt Ingenieure. Derzeit sind mehr als 12.000 Ingenieurstellen unbesetzt“, so der mittelstandspolitische Sprecher und appellierte vor diesem Hintergrund, Ingenieuren den Start ins Berufsleben zu erleichtern. Stattdessen wolle die Landesregierung beispielsweise bei der Berufsbezeichnung und Berufsanerkennung einen eigenen baden-württembergischen Weg beschreiten. „Das Fachwissen von Ingenieuren ist nicht an Ländergrenzen gebunden und schon gar nicht an Bundesländergrenzen. Es kann doch nicht sein, dass der vielzitierte syrische Ingenieur die ganzen Anerkennungen nochmal durchlaufen muss, sobald er in Ulm über die Donau oder in Mannheim über den Rhein geht. Das ist überflüssige Bürokratie zur Unzeit“, so Reith.

Der FDP-Abgeordnete forderte die Landesregierung auf, sich mehr Zeit zu nehmen, um diesen für Baden-Württemberg wichtigen Bereich an die europarechtlichen Bestimmungen anzupassen und bundesweit besser zu regeln. Statt heimlich, still und leise mit unzähligen anderen Restbeständen der Gesetzgebung etwas durchzuwursteln und die Lobbyarbeit der Ingenieurkammer zu betreiben, unterstütze die FDP eine Expertenanhörung.

Reith abschließend: „Ehrlich wäre es, wenn Sie sich hier ganz klar zu einer Aufwertung der  Ingenieurkammer bekennen würden. Angesichts der Tatsache, dass nur ein Prozent der Ingenieure in Baden-Württemberg durch die Kammer vertreten werden, solle dieser hier eine Wichtigkeit zugestanden werden, die in der Praxis fehlt. Am Ende soll die Zwangsmitgliedschaft stehen, das ist klar ersichtlich.“

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Nachdem die SPD im Landtagswahlprogramm erklärt hat, sie wolle die Absenkung der Eingangsbesoldung zurücknehmen, bieten wir ihr die Chance, dieser Ankündigung Taten folgen zu lassen.“

„Die FDP wird“, so Rülke, „mit einen Änderungsantrag zum grün-roten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes erneut die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung beantragen. Mit einer Zustimmung zu unserem Antrag könnte die SPD zumindest eines der zahlreichen Sonderopfer, die Grün-Rot den Beamten abforderte, zurücknehmen.“

Goll erinnerte an die weiteren Belastungen der Beamtenschaft beispielsweise bei der Beihilfe. „Niemanden“, so Goll weiter, „hätte man vernünftig erklären können, warum für ideologisch motivierte grün-rote Projekte Milliardenbeträge zur Verfügung stehen, Beamte aber drastische Einschnitte erleiden müssen. Auf diese Weise hat Grün-Rot auch der Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes einen Bärendienst erwiesen, wie beispielsweise die gescheiterte Besetzung einzelner Stellen bei der Justiz zeigt.“

„Wir werden bei einer Regierungsbeteiligung“, erklärten Rülke und Goll abschließend, „diese falsche Politik ändern und die Absenkung der Eingangsbesoldung, sollte sie jetzt wieder an Grün-Rot scheitern, in den ersten hundert Tagen zurücknehmen. Baden-Württemberg braucht nicht zuletzt auch als dynamischer Wirtschaftsstandort eine motivierte und qualifizierte öffentliche Verwaltung, die die Anliegen der Bürgern und Unternehmen zügig und rechtssicher bearbeitet.“

Zur Meldung, wonach sich die SPD für die Fortsetzung von Grün-Rot ausspricht und die Beamten mit der Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung umwirbt, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„In den letzten vier Jahren hat Grün-Rot keine Gelegenheit ausgelassen, die Beamten des Landes schlecht zu behandeln. So wurde unter anderem die Beihilfe gekürzt und die Eingangsbesoldung um bis zu acht Prozent abgesenkt. Eine der Kontinuitäten der grün-roten Politik war es, den Beamten Sonderopfer abzuverlangen. Stimmte man dagegen, wurde man als „Beamtenversteher“ beschimpft.“

„Völlig unglaubwürdig ist die SPD“, so Rülke, „wenn sie jetzt erklärt, sie wolle in dieser Koalition weiterregieren, aber die Absenkung der Eingangsbesoldung zurücknehmen. Wenn es der SPD ernst wäre, hätte sie in den letzten Wochen den wiederholten Anträgen der FDP zur Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung zugestimmt. Sie unterließ es und so können die Beamten von einer Neuauflage der grün-roten Landesregierung  nichts Gutes erwarten.“

„Das nicht nur die Grünen, sondern auch die SPD keinen Bezug mehr zur Beamtenschaft hat“, so Goll, „wurde auch über das Abstimmungsverhalten im Landtag hinaus deutlich. So trug die SPD beispielsweise die Strategie des Ministerpräsidenten mit, Fragen der Besoldung mit den Richtern und Staatsanwälten noch nicht einmal zu besprechen.“

„Die FDP hingegen“, so Rülke und Goll abschließend, „wird bei einer Regierungsbeteiligung nach der Landtagswahl dass umsetzen, was sie schon in der Vergangenheit mehrfach in den Landtag eingebracht hat, die Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung.“

Zur Meldung, wonach die Elektrifizierungsvereinbarung zur Südbahn in greifbare Nähe gerückt sei, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Es ist eine frohe Botschaft in der Vorweihnachtszeit, dass nun die Füller zur Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung für die Elektrifizierung der Südbahn gezückt werden können. Im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der Infrastruktur muss es nun auch um die Entwicklung einer Ausbaukonzeption Bodensee/Oberschwaben für den Fernverkehr gehen. Der starke Wirtschaftsraum Bodensee/Oberschwaben hätte es verdient, schnelle Verbindung zu bekommen, die die Raumschaften noch enger zusammenrücken lassen und die Standorte noch attraktiver machen.“

„Die grün-rote Landesregierung hat kein Konzept, wie sie die digitale Revolution in der Wirtschaft zu einem Erfolg machen will. Die Planlosigkeit von Grün-Rot bei ‚Industrie 4.0‘ nimmt die Herausforderungen des Mittelstands und des Handwerks in Baden-Württemberg nicht ernst.“ Dies sagten der Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der ehemalige Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, der mittlerweile in die FDP eingetreten ist. Rülke und Nerz stellten ein dreizehnseitiges Impulspapier der Freien Demokraten zum Thema Wirtschaft 4.0 vor, an dem Sebastian Nerz mitgewirkt hat. „Die Digitalisierung eröffnet für kleine und mittlere Unternehmen nicht nur ungeahnte Chancen, sondern stellt sie auch vor neue Risiken und Herausforderungen. Darauf muss die Landesregierung endlich Antworten finden“, so Rülke und Nerz.

Wie Rülke ausführte, sei die Landesregierung deshalb aufgefordert, nicht nur in einzelne Leuchtturmprojekte zu investieren, sondern eine leistungsfähige Infrastruktur für das ganze Land und tragfähige Arbeitsstrukturen zu schaffen. Ein erster Schritt sei die Errichtung eines eigenständigen Wirtschaftsministeriums. „Wir brauchen eine deutliche Aufwertung des Themas. Wirtschaftspolitik kann in Baden-

Württemberg nicht länger am Katzentisch gemacht werden. Ein eigenständiges Wirtschaftsministerium könnte Beratungs- und Lotsenprogramme sowie Austauschforen für Industrie, Hochschulen sowie kleine und mittlere Unternehmen bereitstellen und koordinieren. Die Zuständigkeiten sollen hier in einer eigenen Vernetzungsstelle Digitalisierung gebündelt werden, die von einem Bevollmächtigten des Landes für Digitalisierung, Informationstechnologie und E-Government sowie Chief Information Officer (CIO) geleitet werden“, so Rülke.

Zudem müsse nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden das Land endlich ausreichende finanzielle Mittel bereitstellen, um Datenautobahnen auch im ländlichen Raum zu realisieren. Die 31,7 Millionen Euro, die Grün-Rot für den Breitbandausbau zur Verfügung stelle, seien zwergenhaft im Vergleich zu den 1,5 Milliarden Euro, die Bayern investiere. „Schnelles Internet und eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur sind die Lebensadern der digitalisierten Wirtschaft. Wir Freie Demokraten schlagen deshalb vor, bis zum Jahr 2021 eine Milliarde Euro in die baden-württembergische Infrastruktur zu investieren. Das Geld wollen wir aus der Landesstiftung Baden-Württemberg entnehmen sowie Landesbeteiligungen schrittweise veräußern“, so Rülke.

Sebastian Nerz wünscht sich von der Landesregierung mehr Mut im Bildungsbereich. Grün-Rot lasse die Potentiale der Digitalisierung in Schule, Hochschule und Weiterbildung in unverantwortlicher Weise brachliegen. „Baden-Württemberg läuft Gefahr, ein digitales Entwicklungsland zu werden. Noch viel zu oft sind Schulen nicht mit der notwendigen Technik ausgestattet. Dabei müssen digitale Kompetenzen in der schulischen und beruflichen Ausbildung deutlich gestärkt werden. Mit der Schwächung des Fachs Informatik setzt Grün-Rot genau die falschen Signale“, kritisiert Nerz. Zumindest jede weiterführende Schule sollte in der Lage sein, Arbeitsgemeinschaften in den Bereichen Technik und Informationstechnologien anbieten zu können.

Schließlich sei auch die Abwehr von Wirtschaftsspionage und Informationssicherheit für kleine und mittlere Unternehmen immens wichtig. Der Mittelstand und das Handwerk könnten sich in der Regel keine eigene Sicherheitsabteilung leisten. Umso gravierender seien die bisher betriebenen Stellenabbaupläne von Grün-Rot beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). „Was wir brauchen, ist aber mehr Personal beim LfV und beim LKA und eine bessere Vernetzung dieser Institutionen mit der Wirtschaft. Kontakte dürfen nicht erst dann eine Rolle spielen, wenn es um die Ermittlung von Straftaten geht. Wichtig ist es, schon in der Prävention intensiver zusammenzuarbeiten“, so Nerz, der für ein Unternehmen in der Informationssicherheitsbranche tätig ist.

Info: Das Impulspapier „Wirtschaft 4.0 – den digitalen Wandel in Baden-Württemberg gestalten“ finden Sie HIER.

 

 

Zur Meldung, wonach Stuttgart zukünftig Feinstaub-Alarm ausrufen wolle und die Menschen zum Umstieg vom Auto auf die Bahn sowie zum Unterlassen des Heizens mit Holzöfen aufgerufen werden solle, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Feinstaub-Frage in Stuttgart erfordert eine neue Sachlichkeit der Diskussion. Ich begrüße es, dass nun auch die Hauptverursacher des Feinstaubs in den Fokus der Betrachtung rücken. Es ist nämlich bei weitem nicht der Verkehrssektor alleine, denn dieser trägt mit seinen Abgasen nur zu sieben Prozent zum Feinstaubaufkommen bei. Ein Hauptverursacher sind die Heizanlagen, weshalb es auch wenig überrascht, dass die Überschreitungen vor allem im ersten Quartal auftreten. Aber auch der Schienenverkehr ist eine Feinstaubquelle. In Stadtbahn- und S-Bahn-Röhren gibt es zum Teil deutliche Belastungen, denn auch Züge mit ihren Bremsen erzeugen Feinstaub. Dennoch ist es richtig, über eine intelligente Verkehrsinfrastruktur den Verkehrsfluss zu verstetigen und unnötige Fahrten zu vermeiden. Die FDP-Landtagsfraktion hat mit ihrer ‚Mobilitätsoffensive Baden-Württemberg 23‘ viele innovative Ansätze zur Diskussion gestellt. Aber neben der Telematik ist es auch notwendig, den Straßenbau im Blick zu behalten. Ich habe die Sorge, dass schon der Titel ‚Feinstaub-Alarm‘ wieder einmal zu einem blinden Aktionismus und einer Aufgeregtheit führt, die den Ursachen des Feinstaubs nicht gerecht wird. Ich rufe zu einer sachlichen Diskussion und zu einer konzertierten Aktion auf.“

Info: Die entsprechenden Daten zu Abgasanteilen usw. sind im Antrag der Fraktion der FDP/DVP „Einführung einer blauen Plakette zur Kennzeichnung von Fahrzeugen“, Landtags-Drucksache 15/7030 nachlesbar. Abrufbar unter http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7030_D.pdf

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten aktuellen Debatte mit dem Titel „Blaue Plakette, City-Maut, Versuchsballon Tempo 120 auf der Autobahn und Verwirrspiel um die Straßenbauverwaltung: Erlebt die Straßenverkehrspolitik Baden-Württemberg unter Grün-Rot ihr blaues Wunder?“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„‘Von der Note 5 ist die Rede‘ lautete vor kurzem eine Zeitungsüberschrift. Zwar ging es dabei nur um die Kommentierung der Ergebnisse eines Gutachtens zur Straßenbauverwaltung im Hinblick auf Minister Hermanns Verkehrsministerium. Die Note taugt aber auch für die Glaubwürdigkeit und die Konsistenz der Aktionen von Minister Hermann, wenn es ums Auto geht. Er selbst hat im Landtag vor wenigen Jahren selbst gesagt, dass er für Tempolimits auf Autobahnen nicht zuständig sei. Aber genau das strebt er jetzt an. Es ist die Rede von bis zu 80 Kilometer Autobahnen, die Minister Hermann ohne triftigen Grund einem starren Tempolimit unterwerfen will. Damit straft er seine eigenen Aussagen Lügen, dass das Land keine eigenen Initiativen anstreben wird.

Auch bei der City-Maut und der blauen Plakette musste er Pleiten einstecken, sorgte aber für erheblichen Flurschaden für den Automobilstandort Baden-Württemberg. Selbst seine grünen Parteifreunde, wie der grüne Stuttgarter Oberbürgermeister Stuttgart ließen Hermann im Regen stehen.

Ein weiterer Schnellschuss war Hermanns Idee der eigenen Abgasmessungen bei Kraftfahrzeugen. Auch dies ist wieder eine klare Bundesaufgabe. Seine Ministerkollegen haben auf der Verkehrsministerkonferenz zu Recht auf die Zuständigkeit des Bundes verwiesen. Beim Thema Feldversuch Lang-LKW sperrte sich der Verkehrsminister bis zuletzt. Erst als der Ministerpräsident persönlich interveniert hatte, räumte Hermann seine Position.

Besonders pikant ist jedoch das aktuelle Gutachten zur Straßenbauverwaltung. Zum einen zeigt es, was der Koalition ihr eigener Vertrag bedeutet, wenn dort drinsteht ‚schnellstmöglich‘ und dann dauert es zwei Jahre, bis etwas passiert. Und es zeigt auch die Arbeitsweise: Gutachten über Gutachten. Der Steuerzahler muss mit Millionen dafür einstehen, dass Minister Hermann offensichtlich nur auf externe Berater setzt. Und jetzt wurde mit rund 600.000 Euro klar, dass er seinen Laden nicht ordentlich in Schuss halten kann und der Straßenverkehr für den grünen Verkehrsminister kaum Stellenwert hat. Wo sind denn strategische Vorausentwicklungen? Fehlanzeige! Wo ist Telematik in der Verkehrsinfrastruktur? Wo sind innovative Ansätze? Die FDP-Landtagsfraktion hat als konstruktive Opposition immerhin ein Impulspapier ‚Mobilitätsoffensive Baden-Württemberg 23‘ vorgelegt. Minister Hermann kümmert sich lieber um Radmodenschauen und Fußverkehrs-Preise.“

In einer Aktuellen Debatte mit dem Titel „40 Jahre Erklärung über die Rechte der Behinderten – wo steht Baden-Württemberg bei der Inklusion?“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„40 Jahre sind seit der UN-Erklärung und rund neun Jahre seit dem am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen ‘Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen‘ vergangen. In der heutigen Debatte muss es darum gehen, den Blick nach vorne zu richten, was noch zu tun ist, um die gesetzten Ziele tatsächlich zu erreichen. Wir müssen zu einem selbstverständlichen Umgang der verschiedenen Gesellschaftlichen Gruppen miteinander kommen. Vielfalt ist eine Chance, und diese Herausforderung sollte man annehmen. Die Freien Demokraten haben in ihrem Leitantrag ‚Barrierefrei statt Hürdenlauf – Grundsätze einer liberalen Politik für Menschen mit Behinderung‘ diese Punkte umfassend aufgearbeitet. Inklusion umfasst das ganze Leben. Wir Freien Demokraten bedauern es sehr, dass sich diese Landesregierung nicht zumindest zu einem Schulfrieden im Bereich der Inklusion durchringen konnte. Wir haben diese Initiative ergriffen, Grün-Rot hat sie im Sande verlaufen lassen. Das ist schade, vor allem für die betroffenen Menschen. Auch beim Landes-Behindertengleichstellungsgesetz bleibt der Wermutstropfen, dass die Gelder für die Bezahlung der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen aus dem Topf der konkreten Maßnahmen für Menschen mit Behinderung genommen wurde. Somit gibt es für grob drei Millionen Euro pro Jahr weniger Teilhabeprojekte, obwohl es schon vor der Gesetzesnovelle auf freiwilliger Basis solche Beauftragte gab. Wir vermissen auch eine verbindliche Finanzierung des Landesaktionsplans. Dieses umfangreiche Werk ist zwar reich an Ideen, jedoch arm an Verbindlichkeit. Wir Freie Demokraten wollen eine verbindliche Verbesserung der Inklusion im Arbeitsleben, eine umfassende Barrierefreiheit insbesondere im Nah- und Fernverkehr sowie baulicher Art und in der Kommunikation sowie einen breit angelegten Prozess der Bewusstseinsbildung. Es muss normal sein, verschieden zu sein. Und vor allem muss man Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe begegnen. Die Zeiten wohlmeinender Fürsorge, die viel zu oft in Entmündigung endet, müssen endgültig überwunden sein. Deshalb sind Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache gleichberechtigt eingebunden werden. Deshalb darf der Inklusionsprozess auch nicht zu Einseitigkeiten führen. Bewährte gute Angebote, die den Besonderheiten Rechnung tragen, wie Sonderschulen und Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, dürfen nicht diskreditiert werden. Wer Wahlfreiheit will, muss auch diese Angebote wertschätzen und partnerschaftlich weiterentwickeln. Deshalb braucht es auch zusätzliche Mittel sowie Augenmaß bei der Umsetzung der Landesheimbauverordnung.“

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Gemeindeordnung und des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit mit den Stimmen von Grüne, SPD und CDU sagte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der heute von Grünen, SPD und CDU beschlossene Gesetzentwurf atmet den Geist der Staatswirtschaft. Das bewährte Subsidiaritätsprinzip bleibt zwar formell bestehen, die Gemeinden erhalten aber in der Konkurrenz zum Beispiel zum Handwerker von nebenan über die schon bestehende Befreiung von der Mehrwertsteuer hinaus einen weiteren Vorteil: Mit der Kommunalanstalt und den neuen Regelungen zu Zweckverbänden können sie unter anderem auf bisher übliche Ausschreibungen verzichten und an der Wirtschaft vorbei Zweckverbände mit der Erfüllung von Aufgaben betrauen. Wie sich dies auswirken kann, zeigte der Handwerkstag in seiner Kritik am Gesetzentwurf eindringlich. So werben Gemeinden bereits für einen Straßenbau-Zweckverband, dessen Leistungen keiner Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, „so dass die Arbeiten im Regelfall etwa 20 Prozent günstiger erledigt werden können als durch eine Baufirma.“ Eine „direkte Umsatzsteuer wird nicht in Rechnung gestellt“.

Wenn auf diese Weise zukünftig Kommunen wirtschaftlich agieren, wozu brauchen wir dann noch die Privatwirtschaft, könnte man fragen. Grün-Rot, für die der Staat im Zweifel alles besser kann als die Privatwirtschaft, hat mit der Antwort wohl keine Schwierigkeiten. Schlimm ist, dass die CDU den wirtschafts- und finanzpolitischen Sachverstand vermissen lässt und mitmacht. Spätestens, wenn die Steuern – die bei der Privatwirtschaft erhoben werden und nicht bei den Gemeinden – sinken, Handwerksbetriebe schließen müssen und die Sozialausgaben weiter steigen, sollte jeder erkennen, welch Irrweg hier beschritten wurde.“

 

 

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat die grün-rote Landesregierung in der Debatte über die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalt dafür kritisiert, dass sie es immer noch nicht geschafft habe, ihrer Haushalts- und Finanzpolitik eine klare Kontur zu verschaffen. „Von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit als Leitmotiv, das insbesondere von den Grünen zu Oppositionszeiten immer kritisch gegenüber der damaligen Landesregierung ins Feld geführt wurde, kann überhaupt keine Rede sein“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Nirgendwo habe Grün-Rot Sparmaßnahmen für den Haushalt eingeleitet – außer an einer einzigen Stelle: Die Beamten seien die einzige Gruppe, die in dieser Legislaturperiode zur Ader gelassen wurde, als es um das Thema Sparen ging.

Nach den Ausführungen von Hans-Ulrich Rülke habe die Landesregierung in einem nie gekannten Ausmaß vom Glück steigender Steuereinnahmen profitiert. Seit 2010 seien die Steuereinnahmen im Jahresdurchschnitt um fünf Prozent gestiegen. Rülke wörtlich: „Könnte es bessere Voraussetzungen geben, zumindest auf neue, zusätzliche Schulden gänzlich zu verzichten, meine Damen und Herren von der grün-roten Regierungsbank?“ Die Landesregierung rühme sich des vermeintlich sensationellen Ergebnisses einer Nettonullverschuldung für die Jahre 2011 und 2012, eines Haushaltplans mit einer Nettonull für 2016 und jetzt auch eines Nachtrags mit einer Nettonull für das Jahr 2015. „Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Regierung vom Rechnungshof ins Stammbuch hat schreiben lassen müssen, dass sie im Jahr 2014 völlige überflüssigerweise Kredite aufgenommen hat. „Diese sind zunächst in die Überschüsse geflossen und jetzt von dort wieder entnommen worden – jetzt spielen Sie damit den dicken Max“, so Rülke an Grün-Rot gewandt.

Grün-Rot setzt auf die Kraft der Mehrheit und nicht auf Kraft des Arguments

Die FDP-Landtagsfraktion habe immer wieder eine rasche Umsetzung der Schuldenbremse des Grundgesetzes im Landesrecht, auch ihre Verankerung in der baden-württembergischen Landesverfassung angemahnt. Nach den Worten von Rülke habe die Entwicklung den Freien Demokraten rechtgegeben, „dass wir dies schon mit Wirkung für das Jahr 2012 hätten tun können, wie es der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion vorsah. Spätestens aber mit Wirkung für das Jahr 2016 hätten Sie diesen Schritt vollziehen müssen, wie wir es als Kompromiss auch angeboten haben.“ Der FDP-Fraktionsvorsitzende kritisierte weiter, dass auch hier Grün-Rot ausschließlich „auf die Kraft der Mehrheit gesetzt habe, statt es einmal mit der Kraft des Arguments zu versuchen.“ Deshalb bleibe die FDP-Landtagsfraktion bei ihrem Vorschlag für eine Innovations- und Investitionsoffensive in Höhe von 1 Milliarde Euro, die der Landesstiftung zu entnehmen sei. Dass dies ein vernünftiger Vorschlag sei, habe Grün-Rot erst kürzlich selbst bewiesen, indem versucht wurde, das verzinste Kapital unter das Volk zu bringen. „Nur ist Ihr Versuch kläglich gescheitert, weil der Aufsichtsrat nicht beschlussfähig war“, so Rülke. Die gesamten Regierungsvertreter hätten durch ihre Abwesenheit bewiesen, dass ihnen die Landesstiftung im Grund schnurzegal sei – so konnte das Geld nicht verteilt werden.

Weiter wolle die FDP-Landtagsfraktion, dass Finanzmittel durch die sukzessive Veräußerung von Landesbeteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen bereitgestellt werden. „Weder der Flughafen Stuttgart noch die Landesbank Baden-Württemberg müssen dauerhaft in diesem Umfang in Staatsbesitz sein, so Hans-Ulrich Rülke.

Fundamentale Kritik berechtigt, wenn auch Richtiges auf den Weg gebracht wurde

Die fundamentale Kritik an der grün-roten Haushaltspolitik bleibe auch dann berechtigt, wenn mit dem Zweiten Nachtragshaushalt Richtiges auf den Weg gebracht wurde. Die FDP-Landtagsfraktion werde den Verbesserungen bei der Mehrarbeitsvergütung für die Polizei zustimmen, ebenso werde man zur Entlastung von Polizeibeamten für den Vollzug grünes Licht für die Aufstockung der Mittel im Nichtvollzug geben. Das gelte auch für die Schaffung zusätzlicher Anwärterstellen. Genauso sei die Schaffung zusätzlicher Richterstellen in den Verwaltungsgerichten nicht falsch, wenn auch nicht hinreichend. Eine konsequente, auf die Notwendigkeit der inneren Sicherheit ausgerichtete Politik sehe allerdings doch noch ein Stück weit anders aus, so Rülke. Das gelte auch für die notwendigen Aufwendungen, um die Verfahren zur Anerkennung beziehungsweise Nichtanerkennung und Rückführung von Flüchtlingen konsequent zu beschleunigen.

Grün-Rot müsse sich in der Haushaltspolitik jetzt endlich von der Erblastlegende verabschieden, so die Aufforderung von Rülke. Überdeutlich sei geworden, dass es die amtierende Landesregierung den Haushalt in einem nie gekannten Maß aufgebläht habe. „Sie haben steigende Steuereinnahmen wie nie zuvor, und Sie haben all diese Steuereinnahmen verfrühstückt. Es kann nun niemand mehr behaupten, dass was Sie in der Haushaltspolitik gemacht haben, mit den Entscheidungen der Vorgängerregierung zu tun hat“. Rülke abschließend: „Im Gegenteil, der Satz, dass in guten Zeiten Haushalte ruiniert werden, wurde zum Leitmotiv ihrer Haushaltspolitik.“

In der heutigen nichtöffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Schlossgarten II“ wurde über zwei Beweisanträge der FDP-Landtagsfraktion beraten. Mit ihnen sollte geklärt werden, wie es nach der Landtagswahl im Jahr 2011 zur Speicherung des gesamten Serverbestandes des damaligen Umweltministeriums kam. Die Beweisanträge stellte die FDP bereits in den Sitzungen am letzten Freitag. Die Vertreter von Grünen und SPD im Ausschuss bestimmten jedoch mit ihrer Mehrheit, dass nicht bereits am Freitag über die Anträge abgestimmt werden sollte. Konkret beantragte die FDP in einem Beweisantrag die Übersendung aller Unterlagen, die Bezug zur damaligen Datensicherung hatten. Beispielsweise also die Korrespondenz, aus der sich ergibt, wer im Ministerium zu welcher Zeit die Sicherung angeordnet, beschlossen und durchgeführt hat. In einem zweiten Beweisantrag wurde die Zeugenvernehmung einer Abteilungsleiterin im Umweltministerium beantragt. Am vergangenen Freitag hatte Minister Untersteller in seiner Zeugenaussage erklärt, die Abteilungsleiterin könne nähere Auskünfte über die damalige Datensicherung und das Wiederfinden der Daten geben. Der Zeuge Untersteller selbst konnte aus eigener Wahrnehmung keine Aussagen dazu tätigen.

In der heutigen Sitzung trat die CDU den FDP-Beweisanträgen bei. Obwohl die Landtagsverwaltung die Anträge als zulässig bewertete, lehnten in der anschließenden Abstimmung die Vertreter von Grünen und SPD die Anträge mit ihrer Mehrheit als angeblich unzulässig ab. Dazu sagte der Obmann der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Nach dem Agieren von Grün-Rot am vergangenen Freitag und am heutigen Tage stellt sich die Frage, warum Grün-Rot alles unternimmt, um zu verhindern, dass der Untersuchungsausschuss nähere Informationen zur Sicherung des gesamten Serverbestandes des Umweltministeriums nach den Wahlen im Jahr 2011 erhält.

So lieferte die Landesregierung erst am vergangenen Donnerstag Akten mit Bezug zur Datensicherung. Auffällig ist, dass das früheste Dokument der Akten aus dem Dezember 2013 ist. Akten zur Datensicherung im Jahr 2011 legte die Landesregierung wider Erwarten also nicht vor. Am vergangenen Freitag lehnte die grün-rote Koalition dann die Abstimmung über unsere Beweisanträge, mit denen wir die fehlenden früheren Unterlagen anforderten, ab. Die daraufhin von der Opposition beantragte Sitzung in dieser Woche konnte Grün-Rot nicht ablehnen, da innerhalb einer Woche zu Sitzungen eingeladen werden muss. Da die vorliegenden Anträge der FDP Minderheitenschutz genießen, konnte Grün-Rot die Umsetzung der Beweisanträge nur dadurch verhindern, dass sie die Anträge für unzulässig erklärten. Dass SPD und Grüne diesen Ausweg nutzen, obwohl die Landtagsverwaltung die Zulässigkeit der Anträge feststellte, zeigt, dass Grün-Rot unter allen Umständen versucht, die damaligen Vorgänge unter Verschluss zu halten. Dieses Verhalten ist unverständlich, ließen sich doch die im Raum stehenden Vorwürfe, Grün-Rot habe die Speicherung veranlasst oder die Daten rechtswidrig absichtlich nicht gelöscht, um sie später nutzen zu können, durch die Umsetzung unserer Beweisanträge entkräften.

Nahezu dreist ist die Behauptung des Ausschussvorsitzenden Jürgen Filius, Einzelheiten zur Datenspeicherung seien bisher unstreitig gewesen und würden nun am Ende der Beweisaufnahme von der FDP erstmals problematisiert. Schon vor Monaten wurde die leider wenig Aufklärung bringende Vernehmung von Minister Franz Untersteller beschlossen, die Vernehmung durch Grün-Rot aber hinausgezögert. Auch war es die Landesregierung, die erst in der letzten Woche Akten mit Bezug zur den Sicherungskopien lieferte. Wir konnten folglich erst am Freitag auf das Fehlen der Akten und die Aussagen des Ministers reagieren.“

Zu Meldungen, dass Wirtschaftsminister Schmid sich beim Wirtschaftsministerrat der Länder für einen flächendeckenden Informatikunterricht einsetzen will, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Bildungsplan-Entwürfe der Landesregierung sahen eine fast vollständige Verbannung der informationstechnischen Grundbildung zugunsten einer sehr allgemein gehaltenen Medienkompetenz vor.“ Rülke: „Jetzt hat man den Eindruck, dass der Wirtschaftsminister seinen Kollegen im Kultusbereich nachträglich noch zurechtweisen will. Sein Ministerium setzt sich jetzt offenbar bundesweit für die FDP-Forderung nach einem eigenständigen Fach Informatik an allen allgemeinbildenden Schulen ein.“ Kern ergänzte: „Wir müssen erneut darauf hinweisen, dass Informatik mehr ist als PowerPoint und Facebook im Unterricht. Eine allgemeine Medienkompetenz kann nicht eine fundierte informationstechnische Grundbildung ersetzen.“

Rülke und Kern abschließend: „Wenn unsere frühe Kritik am Bildungsplan jetzt sogar bundesweit Früchte tragen soll, freuen wir uns in der FDP-Landtagsfraktion.“

Zur Meldung, wonach Sozialministerin Altpeter Vorreiter bei der Überarbeitung der bisherigen Bedarfsplanung sei, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die bisherige Bedarfsplanung bei Hausärzten muss überwunden werden. Was vom damaligen Bundesgesundheitsminister Seehofer Anfang der Neunzigerjahre als Instrument zur Begrenzung gedacht war, taugt heute angesichts des drohenden Hausärztemangels überhaupt nichts. Die damaligen Verhältniszahlen sind gegriffen und bilden die völlig überholte Bevölkerungsstruktur des letzten Jahrtausends ab. Der Schlüssel zum Erfolg ist es, den Beruf des Hausarzt wieder attraktiv zu machen. Und hier marschiert die große Koalition im Bund genau in die falsche Richtung: Aufkaufpflicht von Arztpraxen, so dass es weniger Ärzte gibt, Terminservicestellen, die auch nur einen Mangel verwalten können und jetzt auch noch der völlig ungerechtfertigte Griff in den Honorartopf der Ärzte zur Finanzierung der Notfallversorgung in Krankenhäusern, wie jüngst im Krankenhausstrukturgesetz beschlossen. Für mich ist die jüngste Gesundheitspolitik deutlich von einem Misstrauen gegen den niedergelassenen freiberuflichen Arzt gezeichnet. Hier werden eine Staatsgläubigkeit und ein Gefallen an der Planwirtschaft deutlich, die beängstigend sind. Die Verwaltung des Mangels wird immer aufwändiger, statt die Ursachen anzugehen. Neue Zulassungsverfahren zum Medizinstudium, eine verstärkte Ausrichtung auf die praktische Tätigkeit als Hausarzt, weniger Bürokratie, mehr Telemedizin, mehr Delegation und mehr Vertrauen in die Ärzteschaft und innovative Ansätze wie Selektivverträge sind für mich die Schlüssel zum Erfolg zum Wohle der Menschen in Baden-Württemberg.“

Zum Ergebnis der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Schlossgarten II“ sagte der Obmann der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II hat ergeben: Kurz nach der Landtagswahl 2011 wurde der gesamte Serverbestand des damaligen Umweltministeriums wohl von einer Fachabteilung gespeichert, um die Informationen der neuen Landesregierung zur Verfügung zu stellen. Dieser Bestand, so der heutige Zeuge Minister Untersteller, wurde dann vergessen. So wurde der Bestand später nicht gelöscht, obwohl dies datenschutzrechtlich erforderlich gewesen wäre.“

„Im Raum“, so Kern, „steht der Vorwurf, dass die Landesregierung absichtlich nicht löschte, damit die Unterlagen später dem Untersuchungsausschuss zugeführt werden können. Einerseits profitieren wir davon, andererseits ist die Frage, ob die Landesregierung absichtlich geltendes Datenschutzrecht verletzte, für uns als Rechtsstaatspartei von Bedeutung.“

„Leider“, so Kern weiter, „konnte uns Minister Untersteller dazu keine Angaben machen. Der Minister wusste nicht, wer die Speicherung konkret veranlasst hat. Er wusste nicht, beim wem die Daten von welcher Person gefunden wurden. Er wusste auch nicht, ob es zur damaligen Speicherung Kommunikation gab. Offensichtlich hatte sich Minister Untersteller nur zur Situation nach der Installation des Untersuchungsausschusses vorbereiten lassen. Wir halten dies für eine Nichtachtung des Untersuchungsausschusses.“

„Wir haben daher“, Kern abschließend, „beantragt, die Abteilungsleiterin I des Umweltministeriums und den Beauftragten Heiland zu vernehmen, da sie mit der Zusammenstellung der Akten und der Auffindung der Sicherungsdateien zu tun hatten. Leider hat die grün-rote Koalition mit ihrer Mehrheit verhindert, dass über die Anträge abgestimmt wird. Wir werden daher in naher Zukunft erneut tagen und die Beweisanträge erneut zur Abstimmung stellen.

Zudem haben wir heute den Antrag gestellt, dass uns die damalige Korrespondenz, in der die Speicherung angelegt und beschlossen wurde, übermittelt wird. Das Umweltministerium behauptet nun, es hätte uns alle Unterlagen dazu geschickt. Allerdings datiert das früheste Dokument dazu aus dem Dezember 2013. Wenn also die Aussage des Umweltministeriums dazu richtig wäre, dürfte die Speicherung im Jahr 2011 nie per Email oder in irgendwelchen Vermerken thematisiert worden sein. Es hätte also alles mündlich diskutiert und beschlossen werden müssen, selbst die Veranlassung der Speicherung. Das können wir uns nicht vorstellen. Wir haben unsere Zweifel, dass das Ministerium die Wahrheit sagt. Auch über diesen Antrag konnte nicht abgestimmt werden, weil Grün-Rot die Abstimmung verweigerte.“

Die FDP Baden-Württemberg ehrte den Präsidenten des Internationalen Olympi-schen Komitees, Dr. Thomas Bach, mit der Verleihung der Reinhold-Maier-Medaille.

Der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer MdEP begrüßte ihn als eine Persön-lichkeit, die sich in die Geschichte des deutschen Sports als Athlet und führender Olympia-Repräsentant eingeschrieben hätte. Mit der Ehrung des langjährigen FDP-Mitglieds Bach ginge auch ein Signal davon aus, wie wichtig politisches Enga-gement gerade in den jetzigen unruhigen Zeiten sei.

In seiner Laudatio würdigte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, den IOC-Präsidenten als Baden-Württemberger, einen beken-nenden Liberalen und als erfolgreichen deutschen Sportler. Er beschrieb den Le-benslauf des promovierten Juristen, der seine sportliche Karriere als Fechter von Weltrang in Tauberbischofsheim startete als den eines Menschen, der immer Freude an Freiheit und Wettbewerb gezeigt und damit Erfolge errungen hätte. Seine Bereitschaft zur Verantwortung werde deutlich, indem er als Funktionär im internationalen Sport neue Maßstäbe setze. Gleichzeitig bekenne er sich immer zu seiner baden-württembergischen Heimat. Mit seiner Reformagenda im IOC hätte er die Bewerbungen für die Olympischen Spiele transparenter und erreichbarer gemacht. Rülke bekundete seine Überzeugung, dass Olympische Spiele in Deutschland auch nach der ablehnenden Entscheidung in Hamburg ein Ziel bleiben müssten: „Wir alle wollen noch Olympische Spiele in Deutschland erleben“, so der Fraktionsvorsitzende und FDP-Spitzenkandidat. Er betonte, dass die heutige Auszeichnung auch als Ehrung für die vielen Menschen gedacht sei, die sich ehrenamtlich im Breitensport in Baden-Württemberg engagieren würden.

In seiner Dankesrede sprach Thomas Bach über die Beziehung zwischen Sport und Liberalismus. Bach, der seit fast 40 Jahren bekennendes Mitglied der Freien Demokraten ist, erinnerte an seinen beruflichen und politischen Beginn und an das Motto, unter dem er seine Wahl zum IOC-Präsidenten 2013 gestellt hatte: „Einheit in Vielfalt“. Er rief dazu auf, Vielfalt in Sport und Gesellschaft als Bereicherung zu begreifen. Die Olympischen Spiele stünden weltweit für einen friedlichen, völkerverständigenden Wettbewerb und er bezeichnete dies als Ermutigung für alle. Einheitliche Regeln und ein fairer Wettbewerb seien die Grundlage für Spitzenleistungen. Dies gelte auch für die Sportorganisationen selbst. Das IOC verfolge die drei Hauptthemen Glaubwürdigkeit, Nachhaltigkeit und Förderung der Jugend als ständige Aufgaben mit großem Nachdruck. Sie verstünden sich als politisch neutral, aber nicht apolitisch. Themen wie Menschenrechte und Freiheit von Diskriminierungen aller Art würden von allen Staaten eingefordert: „Wir wollen der Welt und den Austragungsländern die Inspiration für eine freie Gesellschaft, Toleranz, Solidarität und Respekt geben. Diese freiheitliche Botschaft ist unsere Aufgabe. Sport bringt Menschen zusammen und zeigt uns, dass eine bessere Welt möglich ist“, so Bach. Mut und Zuversicht bezeichnete er als Werte, die für den Sport und die Liberalen gleichermaßen wichtig seien.

Der Vorsitzende der Reinhold-Maier-Stiftung, Prof. Dr. Ulrich Goll MdL, griff dies in seinem Schlusswort auf und betonte die Freude darüber, dass der Olympia-Sieger und Medaillenträger Bach als Vertreter der Weltoffenheit und Heimatverbundenheit zugleich im wahrsten Sinne des Wortes ein engagierter „Ver-Fechter liberaler Ideale“ sei.

Zur Person:

Der studierte und promovierte Jurist Thomas Bach (geb. 29. Dezember 1953 in Würzburg) ist verheiratet. Bereits in der Schulzeit nahm er erfolgreich an internatio-nalen Wettkämpfen im Fechten teil (Stützpunkt: Tauberbischofsheim). 1976 gewann er Gold mit der Mannschaft bei den Olympischen Spielen und wurde Weltmeister. 1978 wurde er deutscher Florettmeister im Einzel. Thomas Bach hatte verschiedene Funktionen in der Wirtschaft, darunter beim Sportartikelhersteller Adidas und bei der in Tauberbischofsheim ansässigen Firma Michael Weinig AG. Seit 1982 war er Mitglied im nationalen Olympischen Komitee, seit 1991 im Internationalen Olympischen Komitee. Nach mehreren Jahren als Vizepräsident des IOC wurde er 2013 zum 9.Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees gewählt. Bach ist Mitglied der FDP und des Kuratoriums der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.

Thomas Bach ist der 23. Träger der Reinhold-Maier-Medaille. Zu diesen zählen u.a. Hans-Dietrich Genscher, Abtprimas Notker Wolf, Marion Gräfin Dönhoff und Lord Ralf Dahrendorf.

Die Reinhold-Maier-Medaille:

Die Reinhold-Maier-Medaille wird im Wechsel von der Reinhold-Maier-Stiftung, der FDP/DVP-Landtagsfraktion und der FDP Baden-Württemberg an Persönlichkeiten verliehen, die sich in besonderer Weise um den Liberalismus und den Wert der Freiheit verdient gemacht haben. Sie ist die höchste Auszeichnung, die die Liberalen in Baden-Württemberg vergeben.

 

 

Zur Meldung, wonach der CDU-Fraktionsvorsitzende Guido Wolf eine Nachjustierung des Nationalparks Schwarzwald anstrebt, erklärte der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die viel zitierte Akzeptanzstudie zur Beliebtheit des Nationalparks in der Bevölkerung wirft stellenweise methodische Fragen auf. Es ist beispielsweise nicht ersichtlich, warum in der Studie schon die reine Bekanntheit des Nationalparks in der Bevölkerung als Zeichen seiner Akzeptanz gewertet wird. Tatsache ist und bleibt, dass die grün-rote Landesregierung das breite ‚Nein‘ zum Nationalpark, das 2013 aus den Bürgerbefragungen in Baiersbronn, Bad Herrenalb, Bad Wildbad, Enzklösterle, Forbach, Freudenstadt und Seewald hervorging, rücksichtslos übergangen hat. Der Nationalpark Schwarzwald bleibt daher ein Monument der grün-roten Politik des Überhört-Werdens. Im Falle einer Regierungsbeteiligung wird die FDP ebenfalls auf eine umfassende Überprüfung des Zuschnitts der Nationalparkzonen sowie auf eine Verkleinerung der mit rund 90 – zum Teil hoch besoldeten – Stellen völlig überbesetzten Nationalparkverwaltung drängen. Denn allein die Personalkosten schlagen mit etwa 5 Millionen Euro pro Jahr zu Buche.“

Zur Meldung, wonach Grün-Rot jetzt auf die Kennzeichnungspflicht für Polizisten verzichtet, das Thema nach den Wahlen aber wieder Grün-Rot beschäftigen soll, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist klar erkennbar, dass der grün-rote Verzicht auf eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten allein dem Wahlkampf geschuldet ist. Grün-Rot will so die unter der Polizeireform und Überstunden leidende Polizei besänftigen, dann aber nach den Wahlen zum großen Schlag ausholen. Diese durchsichtige Strategie kennen wir schon aus anderen Bereichen, wie beispielsweise der Bildungspolitik, wo mit der eigenen Klientel wohlwollend die Abschaffung des Gymnasiums diskutiert wird, der Bevölkerung aber die Illusion eines dauerhaften Zweisäulenmodells aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule vorgegaukelt wird. Die Angehörigen der Polizei werden aber auf diese Strategie ebenso wenig reinfallen wie Eltern, Lehrer und Schüler mit Blick auf die Bildungspolitik. Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gehört als Misstrauensbekundung gegenüber der Polizei endgültig vom Tisch.“

Zur Meldung, wonach im Landeskabinett heute die Mitfinanzierung der Mehrkosten für einen verbesserten viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn beschlossen worden sei, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„So freudig das Gesamtpaket für die Menschen entlang der Rheintalbahn ist, so bleibt für den Abschnitt Müllheim-Auggen doch ein fahler Beigeschmack. Mit einer Engführung der Argumente, die offenbar vom Kostendeckel getrieben war, wurden wesentliche Verbesserungschancen außen vor gelassen. Warum sonst hätte sich Minister Hermann in der Presse vor den Verhandlungen so flapsig vernehmen lassen, bei den im Raum stehenden Kosten könne man ja gleich jedem Betroffenen eine Villa im Grünen finanzieren? Wer so in Verhandlungen geht, will keinen umfassenden Erfolg. Ein aufrechter und redlicher Umgang mit den Betroffenen vor Ort erfordert einen anderen Umgang miteinander. Unsere Fraktion hat mit einem Antrag versucht, das Paket doch noch einmal aufzuschnüren. Denn wichtig ist ein integrierter Ansatz, der auch sorgfältig Komponenten wie  behutsamer Landschaftsverbrauch, Auswirkungen auf Landwirtschaft und Gartenbau, Schutz der Wohnlagen und Personenbahnhöfe vor Gefahrguttransporten, zukunftstaugliche Kapazitätsplanung, Sicherung optimaler Betriebsabläufe und die Ausbautauglichkeit für den Schienen-Personen-Nahverkehr umfasst. Davon will aber diese Regierung des selbsternannten Gehört-Werdens nichts hören. Die Leidtragenden sind nun die Menschen im Abschnitt Müllheim-Auggen, die hinter teilweise bis zu über neun Meter hohen Lärmschutzwänden verschwinden werden.“

Hinweis: Die genannte Drucksache ist wie folgt abrufbar: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7611_D.pdf