Zur Meldung, dass Integrationsministerin Öney die Verpflichtung von Flüchtlingen auf einen «Grundwertekatalog» für Schikane hält, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die Aussage von Ministerin Öney zeigt eine Auffassung von Integration, die wir nicht pauschal befürworten können. Denn nicht nur Deutschland wird sich durch die Flüchtlinge verändern, auch viele Flüchtlinge müssen es. Einen Wertekanon, der hierfür Grundlage sein kann, darf eine Integrationsministerin nicht vorschnell als Schikane abtun. Wir erachten einen Leitfaden auch in verschiedenen Muttersprachen für sinnvoll, um frühzeitig bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen unsere Verfassungswerte zu vermitteln. Zuvorderst sind die Werte des Grundgesetzes unverhandelbar. Sie garantieren u.a. die Gleichberechtigung der Geschlechter, den Schutz von Minderheiten, die sexuelle Identität und die Religionsfreiheit – auch in der Form, ganz frei von Religion zu leben oder sich satirisch mit Religionen auseinanderzusetzen. Hierauf muss ein Wertekanon immer fußen. Denn in Sachen innerer Liberalität und Toleranz kann es für niemanden Rabatt geben.

Der Staat des Grundgesetzes ist offen für alle, die seine Werte teilen – unabhängig von Religion und Weltanschauung. Die immense Integrationsaufgabe der kommenden Jahre kann aber nur gelingen, wenn sie diesen Maßstäben gerecht wird und nicht den falschverstandenen „Pseudo-Multikulturalismus“ der vergangenen Jahrzehnte wiederholt.“

In der Landespressekonferenz stellten Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall ein sog. zweites Anti-Terror-Paket vor. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Im Vergleich zum ersten sogenannten Anti-Terror-Paket sind die nun von Grün-Rot beschlossenen Maßnahmen ein erster kleiner Fortschritt. Die Maßnahmen aus dem Frühjahr verringerten den Personalabbau dort lediglich. Offensichtlich reagiert Ministerpräsident auf den anhaltenden Druck. Es dürfte schlichtweg politisches Kalkül und die Angst vor dem  berechtigten Vorwurf sein, nichts gegen die Terrorgefahr unternommen zu haben, die Grün-Rot zu diesem Paket veranlassen. Denn mit Ausnahme der grünen Kernklientel kann man niemanden erklären, warum in dieser Zeit beim Landesamt für Verfassungsschutz Personal eingespart werden muss.“

„Bei aller Freude über den kleinen Schritt in die richtige Richtung, glaubhaft“, so Rülke, „ist dieses Engagement schon deshalb nicht, weil Grün-Rot immer noch leugnet, dass es schon vor mehr als einem Jahr entsprechende Maßnahmen bedurft hätte und das sogenannte Sonderprogramm aus dem Frühjahr völlig unzureichend war. Aber wir unterstützen wir das Anti-Terror-Paket, denn wir haben schon in den Haushaltsberatungen Ende 2014 und dann mit unserem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ weitergehende Maßnahmen beantragt bzw. vorgeschlagen. Die Maßnahmen können aber nur ein erster Schritt sein. So muss beispielsweise die Polizei über die Sondereinsatzkräfte hinaus mit Material ausgestattet werden, die sie im Falle der Auseinandersetzung mit schwerbewaffneten Terroristen, bestehen lässt. In Absprache mit dem Bund und den Ländern muss die Landesregierung für einheitliche Standards und einheitliche Nomenklaturen sorgen, beispielsweise bei der Transkription von Namen. Auch die Prävention muss verbessert werden. Hier setzen wir einerseits auf eine deutliche Steigerung der Präsenz der Polizei durch 1000 zusätzliche Stellen.“

„Andererseits“, so Goll, „muss Prävention mehr noch als Querschnittsaufgabe verstanden werden. Nicht nur die Sicherheitsbehörden sind gefragt. So haben sich beispielsweise auch Moscheevereine klar zu positionieren und den Erklärungen Taten folgen zu lassen. Intensive Kooperationen zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Moscheevereine sind zur Prävention hilfreich. Schon lange fordern wir ein effektives Rückkehrer-Programm. Auch hier hat Grün-Rot viel zu lange gezögert. Genauso sieht es beim bedarfsgerechten Islamunterricht aus, hier will die Landesregierung erst in der nächsten Legislatur tätig werden. Dies muss und kann schneller gehen, ebenso die Einführung eines Ethikunterrichts ab der ersten Klasse.“

„Es bleibt also noch viel zu tun.“, so Rülke und Goll abschließend. „Grün-Rot hinkt weiter hinterher. Wir werden sehen, ob das grün-rote Paket entsprechend umgesetzt wird und inwieweit die Koalition bereit ist, die weiteren notwendigen Maßnahmen anzupacken.“

Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Landesregierung die „Sicherheitsorgane bedarfsorientiert ertüchtigen“ will. Die Ausrüstung der Polizei soll verbessert werden, der Verfassungsschutz einen weiteren Observationszug erhalten. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die im Raum stehenden Verbesserungen gehen in die richtige Richtung. Eine endgültige Bewertung können wir jedoch erst dann vornehmen, wenn die Vorschläge auf dem Tisch liegen. In der Vergangenheit war das Engagement der Landesregierung völlig ungenügend. Während die FDP schon vor den ersten Terroranschlägen in Paris Verbesserungen bei Polizei und Verfassungsschutz einforderte und entsprechende Vorschläge machte, kürzte die Landesregierung noch in diesem Jahr Personal beim Verfassungsschutz und Mittel für Einsatzfahrten der Polizei.“

Mit Blick auf die Ausrüstung der Polizei sagte Rülke: „Wir müssen damit rechnen, dass durch beschusshemmende Westen geschützte Terroristen Bürger und die Polizei mit Kriegswaffen attackieren. Die Polizei muss über die Sondereinsatzkräfte hinaus gegen derartige Angriffe gerüstet sein. Hier ist eine Verbesserung der Ausstattung der Polizei zwingend erforderlich.“

„Darüber hinaus“, so Goll, „muss der Verfassungsschutz ebenfalls personell und materiell besser ausgestattet werden. Dort wird unter anderem mehr Personal für die Informationsbeschaffung- und auswertung benötigt. Mit einem weiteren „Observationszug“ allein ist es nicht getan. Auch gilt es, Präventionsprogramme auszuweiten.“

Gemeinsam erinnerten Rülke und Goll an das Impulspapier der FDP-Landtagsfraktion aus dem Frühjahr 2015. Dieses enthielt bereits zahlreiche Verbesserungsvorschläge auch zur Prävention. Die Kontakte zu Moscheen sollten intensiviert werden, Rückkehrer- und Aussteiger-Programme Islamisten Perspektiven zurück in die Gesellschaft eröffnen. Zugleich machte sich die FDP-Fraktion für einen bedarfsgerechten Islamunterricht und Ethikunterricht ab der ersten Klasse stark.

Zum Entschließungsantrag der Landesregierungen von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen im Bundesrat, wonach bei der bevorstehenden Umstellung der Förderung für die Windenergie an Land auf Ausschreibungen Regionalquoten für Windräder in Süd- und Mitteldeutschland eingezogen werden sollen, erklärte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Heute ist ein schlechter Tag für Deutschlands Stromkunden. Die Umstellung der Ökostromförderung auf ein Ausschreibungsmodell sollte eigentlich dazu dienen, dass künftig nur noch die wirtschaftlichsten Standorte zum Zuge kommen und die Kosten des Windkraftausbaus endlich wirksam gebremst werden. Das Ziel von Ausschreibungen ist gerade nicht die flächendeckende Verteilung von Windkraftanlagen, sondern deren Konzentration auf sinnvolle Standorte vorzugsweise im windreichen Norden. Wenn Minister Untersteller und seine Kollegen aus Thüringen und Rheinland-Pfalz nun über den Bundesrat wider jede ökonomische Vernunft Regionalquoten durchboxen, damit weiter hoch subventionsabhängige Windräder im windarmen Südwesten gebaut werden, dann schaden sie Familien und Arbeitgebern, welche die Zeche über die Stromrechnung zahlen dürfen. Beim Ausbau der Windenergie muss endlich der Preis für die Kilowattstunde entscheiden und nicht der grün-ideologische Länderproporz!“

Scheinheiligkeit wirft der Spitzenkandidat und Fraktionsvorsitzende der Landes-FDP, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Kultusminister Andreas Stoch vor. Stoch hatte die Opposition dafür kritisiert, dass sie beim allgemeinbildenden Gymnasium Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 vorschlägt. Wobei die FDP Wert darauf legt, dass die G9-Gymnasien ausstattungsmäßig nicht besser gestellt werden, als die G8-Schulen.

„Stoch erinnnert mich an einen Brandstifter, der plötzlich so tut, als sei er der Feuerwehrmann. Es war doch die SPD, die die Rolle rückwärts zum G9 durchgedrückt hat.” Auf Betreiben der SPD gebe es im Land 44 Gymnasien, die G 9 anbieten. Es sei gerade die SPD gewesen, die den Geist aus der Flasche gelassen hätte. CDU und FDP hätten niemals die Landschaft der allgemeinbildenden Gymnasien wieder für G9 geöffnet, wenn es keinen Regierungswechsel gegeben hätte. Nun müsse aber mit den G9-Schülern irgendwie umgegangen werden. Im Sinne ihres Schulfriedenskonzeptes wolle die FDP keinem Schüler seine Schule wegnehmen. Dies gelte für die Gemeinschaftsschulen wie für das G9. Deshalb sei es zwingend, mit der Hinterlassenschaft von Grün-Rot im Falle eines Regierungswechsels irgendwie umzugehen. “Wenn Herr Stoch nun die Opposition dafür kritisiert, dass sie eine Perspektive für die G9-Schüler sucht, die die SPD überhaupt erst produziert hat, dann ist er ein scheinheiliger Patron!” So Rülke wörtlich.

 

Zur Ankündigung von Wirtschafts- und Finanzminister Schmid und Kultusminister Stoch, dass das Land die Zuschüsse für die Wohnheim-Unterbringung von Auszubildenden im Nachtragshaushalt erhöht, äußerten sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern.

Rülke wörtlich: „Seit Jahren fordern wir, dass das Land zumindest ein Drittel bei den Kosten der Unterbringung von Auszubildenden übernimmt. Die Koalition hat die entsprechenden Anträge der FDP-Fraktion im Landtag bislang immer stumpf abgelehnt. Nachdem die Berufsschüler und die Wirtschaft lange im Regen stehen gelassen wurden, hat Grün-Rot wenige Monate vor der Landtagswahl nun doch dem Druck nachgegeben. Die Landesregierung schafft durch das Zusammenlegen von Berufsschulklassen zusätzlichen Unterbringungsbedarf von Auszubildenden in Wohnheimen. Die FDP-Fraktion ist froh,  dass die Landesregierung sich nun doch bewegt und unserer Initiative nachkommt.“

Kern führte aus: „Was bei der Förderung der Azubis möglich ist, zeigt Bayern. Dort werden die Kosten bis auf einen Eigenanteil der Schüler für häusliche Ersparnis vollständig übernommen. Die baden-württembergische Landesregierung wählt trotz der sprudelnden Steuereinnahmen nur die Minimallösung. Es scheint Grün-Rot einzig und allein darum zu gehen, im Wahlkampf weniger Angriffsfläche zu bieten. Ein wirkliches Verständnis für die Bedeutung der dualen Ausbildung fehlt der Koalition immer noch.“

In dieser Woche beschloss der Landtag von Baden-Württemberg die Aufnahme weiterer Staatsziele in der Landesverfassung: Kinder- und Jugendrechte, die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Infrastrukturen und Arbeitsbedingungen sowie die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Aufnahme der Förderung der Infrastruktur als Staatsziel in die Landesverfassung konnten wir ein wichtiges liberales Anliegen umsetzen. Baden-Württemberg ist heute ein wirtschaftlich starkes Bundesland. Es müssen aber schon in der Gegenwart Entscheidungen getroffen werden, damit das Land auch in der Zukunft stark sein kann. So ist es, wie die FDP immer wieder betont, auch Aufgabe der Politik, ein gutes Umfeld für Investitionen und Innovationen zu schaffen, gleichwertige Lebensbedingungen zu fördern. Grün-Rot setzt jedoch die völlig falschen Akzente. Erinnert sei nur an die Änderungen der Bauordnung, das Bildungsurlaubsgesetz und das Mindestlohn- und Tariftreuegesetz. Auch der für eine dynamische Wirtschaft so wichtige Ausbau der Infrastruktur wird von der Landesregierung viel zu zaghaft betrieben. Wir wollen in den nächsten Jahren eine Milliarde Euro für Infrastrukturmaßnahmen, wie den Ausbau der Breitbandtechnologie im ländlichen Raum und die Digitalisierung, aufwenden. Die von uns vorgeschlagene und nun im Landtag beschlossene Aufnahme der Förderung der Infrastrukturen in die Reihe der Staatsziele hilft, den Breitbandausbau im ländlichen Raum zu verbessern. Denn als in der Verfassung fixierter Handlungsauftrag wird der Politik und der Verwaltung dieses zentrale Anliegen stärker als bisher vor Augen geführt. Wir setzen so ein wichtiges Zeichen für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und seine Zukunftsfähigkeit.“

 

In Landtagsdebatte zur Schulpolitik zum Thema sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, erneut für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg aus.

„Das Besorgnis erregende in der Bildungspolitik ist nicht so sehr die Tatsache, dass unterschiedliche Parteien über bildungspolitische Grundsatzfragen unterschiedlicher Auffassung sind und eine Regierung eigene Akzente setzen will. Besorgnis erregend ist, wenn sich eine Landesregierung wie derzeit die grün-rote in eine Position verbohrt und für keinerlei Argumente von Fachleuten, aus der Bevölkerung oder woher auch immer mehr zugänglich ist. Damit nicht nach jeder Landtagswahl eine neue Regierungskonstellation nach dem Grundsatz verfährt ‚Unsere Bildungspolitik in ihrem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf!‘ und die am Bildungswesen Beteiligten vor Ort die Leidtragenden ständig wechselnder Vorgaben sind , bedarf es verlässlicher Rahmenbedingungen für das Bildungswesen. Deshalb hat die FDP-Fraktion am 1. Oktober 2014 ein liberales Schulkonzept für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg vorgelegt – bis heute als einzige im Landtag vertretene Fraktion. Kern des liberalen Schulfriedenskonzepts ist eine auskömmliche und faire Ausstattung aller Schularten in einem gegliederten und vielfältigen Schulwesen und die Freiheit der Verantwortlichen vor Ort, ihr Schulangebot in eigener Verantwortung zu gestalten.“

Kern bedauerte, dass keine im Landtag vertretene Fraktion den liberalen Schulfriedensvorstoß aufgegriffen hat. „Mehr noch, es hat in der Geschichte des Landes wohl noch keine Landesregierung gegeben, die die Freiheit des Bildungswesens mehr beschnitt als die grün-rote. Hier eine Auswahl von grün-roten Freiheitseinschnitten:

  1. Grün-Rot will nur noch die Zwei-Säulen-Schullandschaft für unser Land, bestehend aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien.

Mehr Freiheit dagegen hieße, den Verantwortlichen vor Ort die Möglichkeit zur Ausgestaltung ihres Bildungsangebots zu geben. Sie sollten selbst entscheiden, ob sie beispielsweise eine Haupt-/Werkrealschule oder Realschule fortführen, eine Verbundschule bilden oder eine Gemeinschaftsschule wollen – bei fairer Ausstattung und ohne Privilegierungen.

  1. Grün-Rot will die „eine Schule für alle“ – von der grünen Jugendorganisation erst kürzlich beschlossen. Mehr Freiheit aber hieße, die passende Schule für jeden Schüler anzustreben.
  2. Grün-Rot wünscht sich am liebsten die verpflichtende Ganztagsschule.

Mehr Freiheit dagegen hieße, auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen und den Eltern die Entscheidung über Art und Umfang von Schule und Betreuung zu lassen.

  1. Grün-Rot hat die Zwangseinführung der Gemeinschaftsschul-Pädagogik an den Realschulen beschlossen.

Mehr Freiheit hieße dagegen, den Realschullehrern die Entscheidung zuzutrauen, ihre Schüler in Kursen auf unterschiedlichen Niveaus oder in einer gemeinsamen Klasse auf den Haupt- und den Realschulabschluss vorzubereiten.

  1. Grün-Rot hat den weiterführenden Schulen verboten, sich die Grundschulempfehlung zeigen zu lassen.

Mehr Freiheit hieße dagegen, den weiterführenden Schulen diese wichtigen Informationen zu geben und ihnen zuzutrauen, damit verantwortungsvoll und zum Wohle der Schüler umzugehen.

  1. Grün-Rot hat ein Schulschließungsbeschleunigungsprogramm beschlossen, das sich zwar regionale Schulentwicklung nennt, aber als Wahlalternative zum Verlust des Schulstandorts nur die Gemeinschaftsschule kennt.

Mehr Freiheit hieße dagegen, flächendeckend Bildungsregionen einzurichten und ihnen die eigenständige Ausgestaltung des Schulangebots zu überlassen.

  1. Grün-Rot lässt mit ihrem Inklusionsgesetz befürchten, dass die Sonderschulen ausbluten.

Mehr Wahlfreiheit hätte geheißen, den Sonderschulen nicht nur ihren Namen zu lassen, sondern sie als sonderpädagogische Kompetenzzentren die Inklusion in einem Sprengel fachlich koordinieren und betreuen zu lassen.

  1. Grün-Rot plante eine Absenkung des Abiturniveaus, um die Schüler von den Gemeinschaftsschulen im Regelfall aufs allgemeinbildende Gymnasium übergehen zu lassen. Mehr Wahlfreiheit dagegen hieße, die beruflichen Gymnasien zu stärken. Sie bieten mit ihrer dreijährigen Oberstufe nicht nur den idealen Anschluss an alle mittleren Bildungsabschlüsse an, sondern bilden somit auch eine bewährte neunjährige Alternative zum achtjährigen Gymnasium.

Kern: „Die Liste der grün-roten Freiheitseinschränkungen im Bildungsbereich ließe sich noch beliebig fortsetzen. Damit erzeugt die Landesregierung Unzufriedenheit, mithin Unfrieden vor Ort. Die Bürgerinnen und Bürger werden sich aber eine Bildungspolitik der Bevormundung und Besserwisserei nicht länger gefallen lassen. Die Landtagswahl wird deshalb auch eine Abstimmung über den Schulfrieden und Freiheit im Bildungswesen in unserem Land.“

 

In der Aktuellen Debatte „Anpacken und handeln – Baden-Württemberg als Vorreiter bei der Umsetzung des Asylpakets“, sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der integrationspolitische Sprecher, Andreas Glück:

„Das Asylbeschleunigungsgesetz, auf das sich Bundestag und Bundesrat haben einigen können, gilt nun seit dem 23.10.2015. Nun ist es an der Landesregierung, diese Beschlüsse mit Leben zu füllen. Es ist aber augenscheinlich, dass es für die grün-rote Landesregierung noch längst nicht an der Zeit ist, sich auf die Schulter zu klopfen und sich zum Vorreiter des Asylpakets zu küren.“ betonte Rülke.

„Ministerpräsident Kretschmann stellt sind in dieser Sache solidarisch an die Seite der Kanzlerin, um Salz in die Wunde der gespaltenen CDU zu streuen. Was wir aber brauchen, ist eine Kanzlerin, die ihre zentrale Rolle begreift und die europäische Solidarität in der Flüchtlingsfrage einfordert. Dies gelang ihr zwar beim letzten Griechenlandpaket – nicht aber in dieser Flüchtlingskrise.“ kritisiert Rülke.

„Die Landesregierung bleibt bei der Umsetzung des Asylpakets viele Antworten schuldig“, knüpfte Glück an. „Bei den Abschiebungen sprechen die Zahlen nämlich gerade eine deutliche Sprache. Im Vergleich zu 2010 hat sich die Zahl der Abschiebungen um den Faktor 2,5 erhöht, im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der Flüchtlingszugänge aber mehr als verzwanzigfacht. Innenminister Gall betont daneben immer wieder, dass man auf die freiwillige Rückkehr setze. Allerdings liegen der Landesregierung über den vermeintlichen Erfolg des freiwilligen Rückkehrmanagements keine statistischen Untermauerungen zur Verfügung, sondern man spricht von Erfahrungen und Beobachtungen.

Asylbewerber sollen in den Erstaufnahmestellen möglichst nur Sachleistungen bekommen. Gegen die Sachleistungen betonen besonders die Grünen im Land immer wieder den Vorbehalt des vertretbaren Verwaltungsaufwands. Noch immer steht die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen im Land aus, um endlich diesen Pull-Faktor abzustellen. Nun ist die Landesregierung bei der praktischen Umsetzung gefordert. Wir müssen hier auf ein zielstrebiges Wirken drängen – es darf nicht passieren, dass am Ende behauptet wird, dass der Verwaltungsaufwand nun unvertretbar sei.“ so Glück wörtlich.

„Wir Freien Demokraten stehen für ein strenges Asylrecht, das nach klaren Regeln funktioniert. Das Asylverfahren muss effektiv gestaltet werden, von Flüchtlingen müssen wir ein klares Bekenntnis zu unserem Rechtsstaat und die Akzeptanz der hiesigen gesellschaftlichen Regeln abfordern. Zudem sehen wir in der Gewährung von temporärem Schutz für Kriegsflüchtlinge einen zentralen Schlüssel, um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endlich zu entlasten. So würde auch der Familiennachzug befristet, spätere Rückführungen erleichtert und das klare Signal gesendet, dass das Asylrecht nur politisch Verfolgten offen steht. Diese Veränderungen im Asylrecht müssen wir aber mit der Einführung eines Einwanderungsgesetzes flankieren, das klar benennt, wer unter welchen Voraussetzungen bei uns eine dauerhafte Bleibeperspektive erhält, weil wir ihn auf unserem Arbeitsmarkt brauchen. Auch Kriegsflüchtlinge, die die Kriterien des Einwanderungsgesetzes erfüllen, können auf dieser Grundlage in Deutschland bleiben. Ihnen stünde auch die Möglichkeit des Familiennachzugs offen.“ zeigte Glück auf.

„Ganz klar ist doch, dass die Bereitschaft der Bevölkerung der wichtigste Maßstab sein muss, wie viele Flüchtlinge unser Land aufnehmen kann. Ein pauschales „Das Boot ist nie voll“, wie es Ministerpräsident Kretschmann sagt, stößt die vielen Menschen im Land vor den Kopf, die sich bereits heute aufopferungsvoll haupt- und ehrenamtlich um die Flüchtlinge kümmern – und dabei an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit kommen. Es geht auch nicht ohne den Schulterschluss mit den Kommunen. Und gerade hier steht hat der Ministerpräsident den Gemeinden abgesprochen, mit der Regierung auf Augenhöhe zu agieren.

Ich war dem Ministerpräsidenten zunächst dankbar, dass er nun zum ersten Mal eine klare Aussage getroffen hat, als er uns zusagte, dass Asylverfahren einschließlich des Gerichtsverfahrens nun innerhalb eines Monats abgeschlossen sein sollen. Hieran hätten wir fortan die Leistung der Landesregierung klar messen können. Aber bereits wenige Minuten danach fiel der Ministerpräsident wieder in den gewohnten Eiertanz und schränkte ein, dass es nur um die Eilverfahren ginge.“ schloss Rülke.

 

 

Zur Ersten Beratung des Nachtragshaushaltes 2015/16 sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Zu den meisten konkreten Veränderungen der Haushaltsansätze kann man auf den ersten Blick kaum nein sagen: Verbesserungen bei der Mehrarbeitsvergütung für die Polizei sind nicht falsch, die Aufstockung der Mittel im Nichtvollzug zur Entlastung von Polizeibeamten für den Vollzug ebenso, und genauso die Schaffung zusätzlicher Anwärterstellen. Auch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nicht falsch.

Aber eine konsequente, auf die Notwendigkeiten der inneren Sicherheit ausgerichtete Politik sieht doch ein Stück weit anders aus. Dasselbe gilt sicher für die notwendigen Aufwendungen, um die Verfahren zur Anerkennung und gegebenenfalls Rückführung von Flüchtlingen konsequent zu beschleunigen. Gerade in diesem Bereich brauchen wir dringend eine spürbare Entlastung der Erstaufnahmestellen und Kommunen, um den Flüchtlingszustrom zu bewältigen.

Ähnliches gilt bei der Infrastruktur: Eine digitale Dividende einmalig einzunehmen und als Fördermittel wieder auszuschütten ist ebenso wenig eine konsequente, mittelfristig angelegte Politik wie die einmalige Erhöhung der Mittel für den Erhalt von Landesstraßen im Jahr 2016. Wir werden deshalb erneut unseren Vorschlag zur Abstimmung stellen, für eine Innovations- und Investitionsoffensive eine Milliarde aus der Landesstiftung zu entnehmen, um entsprechende Mittel für den Ausbau der Verkehrs- und der Breitbandinfrastruktur bereitstellen zu können. Unser Land braucht Innovation und Wachstum, qualitatives, nachhaltiges Wachstum. Der Ausbau der Infrastruktur des Landes ist eine elementare Voraussetzung dafür, dieses Wachstum und damit mehr Chancen für unsere Bürgerinnen und Bürger dauerhaft gewinnen zu können.

Auch bei der grün-roten Haushaltsplanung im Bildungsbereich gilt: Aufgeschreckt durch die Ergebnisse der Privatschulberichterstattung wird bei der Förderung der freien Schulen nachgebessert. Die strukturellen Defizite beispielsweise in Form von Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für Ganztagsbetreuung oder Inklusion aber werden nicht angegangen. Auch die zusätzlichen Mittel für Leitungszeiten sehen aus wie ein fröhlicher Gruß vor der Landtagswahl, der frühere Defizite nicht wettmachen kann.

Genauso der Sozialbereich: Allein mit mehr Mitteln für den sozialen Wohnungsbau setzen wir keine wirklichen Impulse für den Wohnungsbau. Nötig wär ein Vierklang, der mindestens die folgenden Maßnahmen umfassen muss:

  • Abbau bürokratischer Irrwege, die den Wohnungsbau verteuern: Weg mit der neuen Landesbauordnung und die Energieeinsparverordnung 2016 aussetzen.
  • Wiedereinführung der steuerlichen Wohnungsbauförderung, um auch privates Kapital für den sozialen Wohnungsbau mobilisieren zu können.
  • Die Flächenfrage muss neu diskutiert werden. Die demografische Entwicklung läuft in Baden-Württemberg anders als seither angenommen, und wird vom Flüchtlingsthema überlagert.
  • Die Wohnungsbauförderung des Landes auf den Prüfstand des ökonomischen Sachverstands stellen, um mit knappen Mitteln möglichst viel bewirken zu können.

Die Sozialpolitik des Landes wird nicht insgesamt gut, nur weil jetzt eine vernünftige Lösung für den Kostenersatz für die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge finanziert wird.

Die grün-rote Flüchtlingspolitik insgesamt ist nicht allein deswegen gut, weil sich die Landesregierung mit den Kreisen auf ein vernünftiges Verfahren der Kostenerstattung für die Kosten von Aufnahme und Unterbringung verständigt hat und die seitherige Pauschalen jetzt durch eine Abschlagzahlung ersetzt, die sich an der Spitzabrechnung nach Vorliegen der Jahresabschlüsse der kommunalen Haushalte bemisst. Die Hauptlast tragen weiterhin die Kommunen. Wir müssen die Verfahrensdauer der Asylanträge verringern und konsequent diejenigen abschieben, die kein Bleibereicht haben. Im Gegenzug brauchen wir ein Einwanderungsgesetz, dass es Fachkräften ermöglicht, einen legalen Zugang zu unserem Arbeitsmarkt zu erhalten.

Es bleibt dabei, auch dieser Haushalt liefert den Beweis dafür, dass Grün-Rot, außer im Beamtenbereich, keinerlei Anstrengungen zur dauerhaften Konsolidierung des Haushalts unternommen hat. Diese Koalition bunkerte, vom Glück sprudelnder Steuereinnahmen begünstigt, Rücklagen und tätigte, auch nach Aussagen des Rechnungshofs, 2014 Kreditaufnahmen, die nicht erforderlich gewesen wären. Jetzt rühmt man sich der Nettokreditaufnahme Null in 2015 und 2016, hat aber noch nicht Rechenschaft darüber abgelegt, wie es 2017 und 2018 weiter gehen soll.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und des Landeskatastrophenschutzgesetzes sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtags-fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Grün-Rot legt wieder einmal einen Gesetzentwurf vor, in dem ganz unterschiedliche Sachverhalte geregelt werden. Diesmal verbindet sie Änderungen im Bereich der Feuerwehr mit einer Ausweitung des Alkoholverkaufsverbots. Es sollte der Koalition aber nicht gelingen, sang und klanglos die Rechte der Bürger einzuschränken.

Die Ausweitung des bereits für Tankstellen und Supermärkte geltenden nächtlichen Alkoholverkaufsverbots auf Bringdienste und Getränkeautomaten zeigt einmal mehr, was die Koalition unter freier Entfaltung des Einzelnen versteht: Der Mensch darf sich lediglich innerhalb eines grün-roten Korridors frei bewegen. Wer als Bürger oder Unternehmer seine Freiheit außerhalb dieses Weges verwirklichen will, wird drangsaliert. Mutwillig zerstört Grün-Rot dabei Arbeitsplätze. In Fragen des Alkoholkonsums setzen wir hingegen vor allem auf Aufklärung. Dabei zeigt der Bundesvergleich, dass so die Fälle übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen signifikant gesenkt werden können, ohne die Freiheit aller einzuschränken.“

Anlässlich der Aktuellen Debatte zur Sicherheitslage in Baden-Württemberg sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir brauchen gut aufgestellte Sicherheitsbehörden. Die grün-rote Landesregierung hat der öffentlichen Sicherheit in der Vergangenheit aber einen Bärendienst erwiesen. Die Polizei ist seit der überdimensionierten Polizeireform in der Fläche kaum noch präsent und arbeitet ständig an der Belastungsgrenze und darüber hinaus. Nach unserer Überzeugung fehlen vor allem 1000 zusätzliche Polizisten und zusätzliche Fachleute im Landeskriminalamt. Auch der Verfassungsschutz ist weder personell noch materiell ausreichend gut ausgestattet. Er kann seine rechtsstaatlichen Möglichkeiten zur Beobachtung und Analyse islamistischer Umtriebe nicht voll ausschöpfen. Trotz des sogenannten grün-roten Anti-Terror-Paketes wird weiterhin Jahr für Jahr Personal beim Verfassungsschutz abgebaut. Wir bräuchten hingegen mehr Verfassungsschützer zur Informationsbeschaffung und -auswertung, Dolmetscher und Islamwissenschaftler.

Auch in der Integration und in der Bewältigung der Flüchtlingskrise müssen wir besser werden. Kriegsflüchtlinge müssen bei uns Schutz finden können, aber vorübergehenden Schutz und zunächst ohne Familiennachzug. In den Erstaufnahmestellen ist rasch über die Bleibeperspektive zu entscheiden. Wer sich dem Verfahren entzieht oder es erschwert, der muss wissen, dass er damit sein Bleiberecht verwirken kann. Abgelehnte Bewerber sind rasch zurückzuführen. Ein tragfähiges Integrationskonzept für jene mit guter Bleibeperspektive ist zu erarbeiten und vor allem auch umzusetzen. Es hat beispielsweise Sprachkurse und zwingende Integrationskurse zu umfassen.

Das Engagement der Landesregierung ist somit völlig ungenügend. Weitere Maßnahmen sind erforderlich. Vor allem die Grünen haben aber aus ideologischen Gründen kein Interesse, die Sicherheitsbehörden nachhaltig zu stärken. Mit ihrer Verweigerung, notwendige Maßnahmen umzusetzen, schwächt Grün-Rot die Sicherheit unseres Landes. “

Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion befasste sich der Landtag heute in einer aktuellen Debatte mit der Rolle des Wissenschaftsministeriums unter Leitung der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Der Titel der Debatte lautet: „Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart: Waren der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg alle Mittel recht, die Rektorin als Hauptsündenbock abzustempeln und loszuwerden?“ Das Verwaltungsgericht hatte sich mit der Abwahl der Rektorin zu beschäftigen.

In seinem Beschluss vom 10.11.2015 kam das Gericht unter anderem zu folgenden Ergebnissen:

Die Abwahl der Rektorin erfolgte rechtswidrig.

Die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums zur Abwahl war rechtswidrig.

Der Umstand, dass die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Kommission zur Klärung der Situation an der Hochschule Ludwigsburg keine Akten führte, verstößt gegen die verwaltungsrechtliche Aktenführungspflicht. In der fehlenden Aktenführung könnte zudem ein treuwidriges Verhalten des Wissenschaftsministeriums gegen über der Rektorin liegen.

Entgegen der Darstellung der Ministerin Bauer war die von der Wissenschaftsministerin eingesetzte Kommission nicht „extern“ und „autonom“ handelnd. Unter anderem musste sie den Kommissionsbericht mit der Ministerin persönlich abstimmen.

Angesichts des gesamten Sachverhalts kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Wissenschaftsministerium das Verfahren zur Abwahl der Rektorin manipuliert hat.

Nach Einschätzung der FDP-Landtagsfraktion hat die Affäre Bauer das Potenzial für einen Untersuchungsausschuss. Wörtlich sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, im Rahmen der aktuellen Debatte hierzu:

„An der Hochschule in Ludwigsburg wird eine hervorragende Arbeit geleistet. Andere Bundesländer beneiden uns um diese Kaderschmiede für Beamte des gehobenen Dienstes, aus der ganze Generationen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hervorgingen, die heute als Kommunalmanager hervorragende Arbeit leisten. Ohne sie würde unser Land diese Spitzenposition nicht einnehmen.

Frau Ministerin Bauer hat aber durch ihre Versuche, Aufklärung zu verhindern und durch Ihre Verweigerung der Hilfeleistung und Klarstellung der Hochschule großen Schaden zugefügt.“

Nach Auswertung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart und der Antworten auf die zahlreichen Anfragen der FDP-Fraktion stellt sich Bullinger das Agieren der Ministerin und ihres Ministeriums wie folgt dar:

„Die causa Ludwigsburg ist eine causa Bauer. Eine Ministerin täuscht den Landtag und die Öffentlichkeit, schreckt vor der Verbreitung von Unwahrheiten nicht zurück. Sie und Ihr Ministerium handelten mehrfach rechtswidrig, beim Verzicht auf die Aktenführung, beim Durchwinken der zweiten Abwahl. Das Motiv ist klar zu erkennen. Eine Rektorin sollte weg, jedes Mittel war dazu recht. Der Titel dieser aktuellen Debatte trifft leider nur zu gut. Der Sachverhalt bietet Potential für einen Untersuchungsausschuss.“

Zur Chronologie sagte Bullinger: Alles begann im Jahr 2012, eine neue Rektorin trat an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ihr Amt an. Was sie vorfand, war teilweise wenig erbaulich. So hatte das Vorgängerrektorat wohl in rechtswidriger Weise Zulagen an Professoren verteilt. Brandschutzvorschriften wurden anscheinend nicht eingehalten. Datenschutz und Datensicherheit waren vernachlässigt worden. Schon im Sommer 2014 sah das Wissenschaftsministerium das Verhältnis zwischen Hochschule und Rektorin als ‚nachhaltig zerrüttet‘ an, wie es in einem dem Verwaltungsgericht vorliegenden Vermerk aus dem Wissenschaftsministerium heißt. Dies erstaunt, wo doch die Rektorin durchaus noch Unterstützer an der Hochschule hatte, z.B. die Studenten. Folglich scheiterte auch ein erster Versuch, die Rektorin abzuwählen. Man hätte nun aus Sicht der FDP-Fraktion auch auf die Idee kommen können, die Rektorin zu stützen, wollte sie doch die Verfehlungen der Vergangenheit aufarbeiten und bereinigen. Auch bemühte sie sich um einen Neubeginn. Aber die Ministerin des Jahres wollte wohl lieber Ruhe als Aufklärung und Bereinigung. Das Ministerium stellte – wohl etwas bedauernd – fest, dass es für ein neues Abwahlverfahren neuer Gründe bedarf. Um diese zu beschaffen, kam das Wissenschaftsministerium auf eine nahezu geniale Idee: Man installierte eine Kommission, über die die Ministerin behauptete, sie sei unabhängig und die neue Gründe für die Abwahl der Rektorin liefern sollte. Formal soll die Kommission zwar Akten führen. Aber das sieht man im Ministerium nicht so eng; wen interessiert später schon, auf welchen Feststellungen der Kommissionsbericht beruht, wenn nur das Ergebnis stimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird später zu dem Ergebnis kommen, durch den Verzicht auf die Aktenführung könne ein treuwidriges Verhalten des Wissenschaftsministeriums nicht ausgeschlossen werden.

Beim Kommissionsbericht hingegen nimmt man es sehr genau. Er wird mit der Ministerin persönlich abgestimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird unter anderem aus diesem Grund zum Ergebnis kommen, von einer „externen“ und „autonom“ handelnden Kommission könne nicht die Rede sein. Sogar eine Manipulation des Verfahrens der Abwahl durch das Wissenschaftsministerium könne nicht ausgeschlossen werden.

Der Wissenschaftsausschuss erhielt passend dazu lediglich eine vertrauliche Zusammenfassung. Nun kann nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums nichts mehr schief gehen. Denn die Kommission befürwortet unter anderem den Rücktritt der Rektorin. Sollte sie nicht zurücktreten, bleibt die Abwahl. Auch was bisherige Unterstützer der Rektorin angeht, ist sich das Ministerium sicher. Süffisant wird in einem hausinternen Vermerk mit Blick auf die Studenten festgestellt: ‚Unter dem – auch öffentlich aufkommenden – Druck des Kommissionsergebnisses (Rektorin nicht mehr tragbar) ist es kaum vorstellbar, dass sie, die Studierenden, bei einem neuerlichen Abwahlantrag gegen eine Abwahl der Rektorin entscheiden würden. ‘

Es kommt zur Abwahl. Sie erfolgt rechtswidrig, weil unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit. Nach dem rechtswidrigen Verzicht auf die Aktenführung, der rechtswidrigen Abwahl, kommt nun der nächste rechtswidrige Akt des Wissenschaftsministeriums: Die mangelnde Kontrolle der Abwahl. Das Ministerium hat bei der Abwahl der Rektorin ein Kontrollrecht. Dieses hat es auch in Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, hier der Rektorin, rechtmäßig auszuüben. Das Ministerium mit seiner Ministerin Bauer hat es aber vorgezogen, die rechtswidrige Abwahl durchzuwinken. Anders wäre man die Rektorin ja auch nicht losgeworden.

Soweit so gut, jedenfalls aus Sicht der Ministerin und ihres Ministeriums. Gäbe es da nicht noch den Rechtsweg und die FDP-Fraktion. Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied zugunsten der Rektorin. Sie hat weiterhin als Inhaberin des Rektorats zu gelten. Angesichts des Verhaltens des Ministeriums und seiner Ministerin scheut sich das Gericht nicht, die Frage nach einer Manipulation des Verfahrens durch das Wissenschaftsministerium zum Nachteil der Rektorin zu stellen.

Damit wird das Gericht deutlicher als ich. Ich habe der Ministerin in der Vergangenheit lediglich vorgeworfen, ihrer aufsichtsrechtlichen Verantwortung nicht nachgekommen zu sein. Jetzt deutet der Gesamtsachverhalt darauf hin, dass sie absichtlich verletzt wurden.“

Den Vorwurf, die Ministerin habe mehrfach die Unwahrheit erklärt, untermauert Bullinger wie folgt:

„Hellhörig wurden wir schon früh. Es fiel uns schwer zu glauben, dass Ministerin Bauer und ihr Ministerium erst nach der Beantwortung unserer Anfrage am 7. Januar 2015 erfahren haben wollen, dass von den 17 unrechtmäßig gewährten Zulagen für Professoren an der Hochschule Ludwigsburg nur vier wegen Erfüllung der entsprechenden Leistungskriterien auf dem Weg der Umdeutung geheilt wurden. Schließlich berichtete die Stuttgarter Zeitung hierüber bereits am 18. November 2014.

Dann fanden wir das Verhalten der Ministerin, was die Arbeit der Kommission angeht, auffällig. Ihr Vermeiden, uns den vollständigen Kommissionsbericht vorzulegen, das Fehlen der Akten der Kommission, ihre ständige Betonung, die Kommission sei unabhängig. Insbesondere die letzte Aussage bleibt als vom Verwaltungsgericht enttarnte Lüge der Ministerin stehen.

Eine Unwahrheit der Ministerin kommt noch hinzu: Am 13.11.2015 beantwortete sie den FDP-Antrag 15/7597. Wir fragten unter anderem, welche Rolle die Studenten bei den Überlegungen des Ministeriums zur personellen Zukunft der Angehörigen der Hochschule Ludwigsburg spielten und ob die Studenten die Rektorin unterstützten. Sie antwortete sinngemäß, es lasse sich keine Unterstützung der Rektorin erkennen. Dabei hatten die Ministerin und ihr Ministerium genau erkannt, dass die Studenten mit ihrer Vertretung in den Hochschulgremien die Rektorin unterstützten. Und natürlich haben die Studenten eine Rolle in den Überlegungen des Ministeriums gespielt, wie der vom Verwaltungsgericht zitierte Vermerk zeigt. Ministerin und Ministerium wollten den Widerstand der Studenten mit Hilfe des Kommissionsberichts und dem daraus entstehenden öffentlichen Druck brechen.“

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zur Verankerung eines kommunalen Spekulationsverbots sowie einer Begrenzung von Fremdwährungskrediten sagte der finanzpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der von uns Freien Demokraten vorgelegte Gesetzentwurf führt zu einer spürbaren Verbesserung der Rechtssicherheit von Kommunen bei undurchsichtigen und spekulativen Finanzgeschäften. Unzulässige Finanzspekulationen mit Derivaten müssen ohne Wenn und Aber zu einer gesetzlichen Nichtigkeit nach § 134 BGB führen. Der aktuelle Wortlaut der Gemeindeordnung ist dazu wegen seiner schwammigen Formulierung nicht geeignet. Eine rechtliche Klarstellung durch den einfachen Satz ‚Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten.‘ würde die Position der Kommunen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich stärken.

Zudem muss die Landesregierung endlich auf die Probleme bei Fremdwährungskrediten reagieren. 18 Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg haben im Jahr 2014 Kredite in Schweizer Franken aufgenommen, die nicht gegen Wechselkursrisiken abgesichert wurden. Dies führt durch die unerwartete Entkoppelung des Wechselkurses des Schweizer Franken vom Euro zu Mehrkosten für die betroffenen Kommunen in Millionenhöhe. Solche Kredite müssen künftig gegen Wechselkursrisiken abgesichert werden. Wir Freie Demokraten wollen keine Zinsoptimierungen mit unkalkulierbaren Risiken für den Steuerzahler.

Die FDP hat in ihrer Regierungszeit in Sachsen gemeinsam mit der CDU auf diese Vorkommnisse mit einem entsprechend Gesetz sinnvoll reagiert. Auch die hessische Landesregierung bestehend aus CDU und Grünen erkennt die Zeichen der Zeit. Umso enttäuschender ist, dass die Vertreter von CDU, SPD und Grünen in Baden-Württemberg unseren Vorstoß ablehnen werden. Anscheinend schützt gerade Grün-Rot im Zweifel lieber den Hedge-Fonds anstatt die Kommunen und den Steuerzahler.“

Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit dem heute von Grünen, SPD und CDU beschlossenen Gesetzentwurf wurde erneut die Möglichkeit verpasst, das gewerbliche Glücksspiel angemessen zu behandeln. Obwohl sich die Glücksspiellandschaft zum 30.06.2017 massiv ändern wird, soll jedes Glücksspielunternehmen, das über mehr als eine Spielstätte an einem Ort verfüg, Spielersperren für alle ihre Einrichtungen vor Ort aussprechen und durchsetzen müssen. Dazu müssen zahlreiche Dateien gesperrter Spieler eingerichtet werden, deren Nutzung datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist.

Der Gesetzentwurf ist auch mit Blick auf die Dauer freiwilliger Sperren falsch. Obwohl die Wissenschaft für kürzere Sperrzeiten plädiert, halten Grün-Rot und CDU an einer Mindestsperrzeit von einem Jahr fest. Die Möglichkeit, sich kürzer sperren zu lassen, würde jedoch zudem die Hemmschwelle zur Nutzung der freiwilligen Sperre senken.

So fügt sich der Gesetzentwurf in die bisherigen Versuche von Grünen, SPD und auch der CDU ein, das gewerbliche Spiel durch rechtliche Erdrosselungsmaßnahmen zum Erliegen zu bringen. Hier werden allein aus politischer Motivation heraus Arbeitsplätze vernichtet. Denn eine Suchtprävention kann so nicht erreicht werden: Die betroffenen Spieler werden in den illegalen Bereich, beispielsweise ins Internet, abwandern. Zu glauben, man könne Spielsüchtige vor dem PC zu Hause besser betreuen als in der Spielhalle, ist aus unserer Sicht weltfremd. Wir brauchen ein legales und kontrolliertes gewerbliches Spiel und nicht eine Exekutive, die auf eigene Rechnung Casinos und Lotterien betreibt, privatwirtschaftliches Glücksspiel aber drangsaliert und Spieler in die Illegalität treibt.“

 

Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Gesetzentwurf beweist einmal mehr, dass die Landesregierung die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung gern mit großen Worten beschwört, praktisch aber genau an den falschen Stellschrauben dreht. So lehnte Grün-Rot heute erneut unsere Gesetzesänderung zur Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung ab. Durch die Absenkung wird den jungen Beamten in den ersten drei Jahren je nach Besoldungsgruppe bis zu acht Prozent des Gehalts weggenommen. In Konkurrenz um die besten Köpfe haben die baden-württembergische Verwaltung und die Justiz immer wieder das Nachsehen, weil die Bundesbehörden im Land und erst recht die freie Wirtschaft junge Mitarbeiter besser bezahlen. Im Falle einer Regierungsbeteiligung wird es eine unserer ersten gesetzgeberischen Aufgaben sein, die Absenkung abzuschaffen.

Auch die grün-roten Regelungen zur freiwilligen Weiterarbeit gehen nur teilweise in die richtige Richtung. Zwar wird die Weiterarbeit bis 70 ermöglicht, sie muss aber für die Jahrgänge ab 1953 allein den Interessen des Dienstherrn entsprechen. Eine die Interessen beider Seiten – Dienstherrn und Beamte – entsprechende Lösung sieht anders aus. Leider ließ sich Grün-Rot nicht von unserem Ansatz, freiwillige Weiterarbeit zu ermöglichen, wenn nicht zwingende dienstliche Interessen entgegenstehen, überzeugen. Unser von Grün-Rot abgelehnter Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalition enthielt auch eine solche Regelung.“

Zur zweiten Beratung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Verbesserung der Chancengleichheit und Teilhabe, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Wir teilen die Intention des Gesetzes, also die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in den unterschiedlichsten Lebensbereichen wie Schule, Hochschule, Arbeitswelt oder auch die politische Teilhabe. Wir haben aber klare Worte gegen den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf des Partizipations- und Integrationsgesetzes in der Expertenanhörung im Ausschuss gehört. Es ist zu erkennen, dass der gesetzgeberische Handlungsbedarf schlicht nicht existiert – gut gemeint ist eben nicht gleich gut gemacht.

Denn die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gelingt in Baden-Württemberg auch schon ohne das grün-rote Symbolgesetz, mit dem die Landesregierung in großer Eile noch ihren Koalitionsvertrag abarbeiten will.

Besonders bei dem umstrittenen Freistellungsanspruch für Arbeitnehmer zeigte sich bei einer Blitzumfrage des Handwerkstags unter den Mitgliedsunternehmen, dass es genau null Fälle in der Unternehmerpraxis gab, in denen keine einvernehmliche betriebliche oder individuelle Regelung mit dem Arbeitnehmer gefunden werden konnte. Genauso wenig bedarf es etwa einer Verpflichtung der Hochschulen, für einen heterogenen Zugang von Studierenden zu werben. Denn dies funktioniert bereits seit der Änderung des Hochschulgesetzes im Jahr 2006.

Am schwersten wiegt vor diesem Hintergrund aber, dass die Landesregierung von einer Kostenneutralität des Gesetzes ausgeht. Alle Sachverständigen waren sich einig – eine zusätzliche Integration zum Nulltarif gibt es nicht. Somit bleibt der Gesetzesentwurf aus unserer Sicht ein grün-rotes Programmheft ohne praktische Wirkung.“

Zur Vorstellung der „Breitband-Offensive 4.0“ durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und den Minister für den Ländlichen Raum Alexander Bonde sagte der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Erhöhung der Fördersätze für Einzelzuwendungen und die verstärkte Ausrichtung des Programms auf den Standard Glasfaser bis ans Haus sind richtige Schritte. Sie können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Breitband-Offensive schon heute chronisch unterfinanziert ist. Allein die von August bis November dieses Jahres eingegangenen Förderanträge haben ein Antragsvolumen von 33,2 Millionen Euro. Dem stehen im grün-roten Haushalt derzeit pro Jahr landeseigene Mittel in Höhe von 31,7 Millionen gegenüber. Gleichzeitig stellt der Freistaat Bayern seinen Kommunen bis 2018 eine Summe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Beschwichtigungen von Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde, Bayern habe einen größeren Nachholbedarf, gehen beim jetzigen Versorgungsgrad in Baden-Württemberg an der Sache vorbei, zumal absehbar ist, dass die Entwicklung nicht beim Standard von 50 Megabit pro Sekunde stehen bleibt. Grün-Rot kann nicht einerseits mit jeder Silbe die Digitalisierung beschwören und dann bei der dafür grundlegenden Infrastruktur knausern. Die FDP fordert für die kommenden fünf Jahre einen Milliarde Euro zusätzlich für die Breitband- und Verkehrsinfrastruktur, gegenfinanziert durch Umschichtungen von Stiftungskapital aus der Landesstiftung.“

Zur Meldung, wonach Innenminister Gall ein Minus bei Einbrüchen und ein Plus bei der Aufklärung verkündet und dies als Erfolg der Polizeireform wertet, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Innenminister Gall agiert wie Pippi Langstrumpf nur ohne deren Kraft; er malt sich die Welt, wie sie ihm gefällt. Mittlerweile haben die Bürger aber verstanden, dass am Lob der Polizeireform nichts dran ist. Die überdimensionierte Polizeireform ist die eigentliche Schwachstelle im Kampf gegen die drastisch gestiegenen Wohnungseinbrüche. Die Polizei verlor mit ihr die Präsenz in der Fläche, die Fahrten zu den Tatorten verlängerten sich. Allein für die erforderlichen Baumaßnahmen im Zuge der Polizeireform sind über 373 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel hätte man besser für die Ausrüstung der Polizei und einen notwendigen Stellenzuwachs in den Polizeirevieren in der Fläche ausgeben sollen. In der Praxis des Polizeialltags hat die Polizeireform versagt, dies beklagen viele Beamte in den Polizeirevieren, die angesichts dieses Bürokratie-Monstrums Polizeireform nur den Kopf schütteln und sich allein gelassen fühlen.

Richtig wäre es, die Polizei in der Fläche durch insgesamt 1.000 neue Stellen vor allem in den 146 Polizeirevieren zu verstärken. Der damit einhergehende Ausbau des Streifendienstes würde die Polizei wieder näher an den Bürger bringen, denn der Polizeibeamte muss wieder als „Dein Freund und Helfer“ erfahrbar sein und stärkere Präsenz gegen Diebesbanden zeigen. Zur schnellstmöglichen Besetzung der 1.000 Stellen sind die Neueinstellungen von Polizeianwärtern entsprechend zu erhöhen und ist bundesweit für den Eintritt in den baden-württembergischen Polizeidienst zu werben. Zudem ist die LKA-Außenstelle ‚Zentrale Ermittlungen Grenzüberschreitende Kriminalität‘ personell zu erweitern, um den Kampf gegen international agierende Bandenkriminalität im Bereich der Wohnungseinbrüche zu intensivieren. Für solche Maßnahmen fehlt dem Minister aber die Kraft.“

Zur Meldung, wonach Sozialministerin Altpeter als Konsequenz aus dem heute vorgestellten Armuts- und Reichtumsbericht eine Bundesratsinitiative zur Zahlung eines Kindergeldzuschlages in Höhe von 100 Euro für Alleinerziehende auf den Weg bringen wolle, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Handlungsempfehlungen des Armuts- und Reichtumsberichts gilt es, im Detail zu analysieren. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob Sozialministerin Altpeter nicht viele eigene Ideen entwickelt hat, welche Schlussfolgerungen aus dem Bericht zu ziehen sind. Wie dünn das Ganze ausfällt, erkennt man auch daran, dass die prominenteste Forderung des gesamten Prozesses der Ruf nach dem Bund mit einem besonderen Kindergeldzuschlag für Alleinerziehende ist. Dass Alleinerziehendenhaushalte nicht auf Rosen gebettet sind, weiß jeder. Warum hat die Sozialministerin nicht in ihrer eigenen Kompetenz etwas Konkretes vorgelegt? Hätte man nicht mit den frei werdenden Mitteln aus dem Betreuungsgeld etwas auf den Weg bringen können? So lange Armutsgefährdung als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens definiert wird, wird es immer Armut geben. Es ist aber ein Armutszeugnis für die Sozialministerin, wenn sie eine Million Euro Steuergelder für einen Bericht ausgibt, der letztlich offenbar wenig konkrete landespolitische Maßnahmen aufzeigt. Mit einer solchen Summe könnte man viele konkrete Maßnahmen für die betroffenen Menschen umsetzen.“

Zum Vorstoß des Kultusministers einer besseren Verzahnung von Schule und Spitzensport sagte der bildungs- und sportpolitische Sprecher der FDP-Landtags-fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP-Fraktion unterstützt den Kultusminister in seinem Bemühen, dass junge Spitzensportler Schule und Sportkarriere besser unter einen Hut bringen können. Zeitlich entzerrte Schulangebote können hier eine gute Lösung darstellen. Allerdings wundern wir uns, dass der Kultusminister sich für diesen Vorstoß feiert, nachdem er einen ähnlich gelagerten, aber breiter angelegten Vorschlag der FDP-Fraktion vor einiger Zeit brüsk ablehnte. Angesichts des von Grün-Rot angerichteten Schlamassels einer auf 44 Gymnasien beschränkten Rückkehr zu G9 und den dadurch entstandenen Gerechtigkeitsproblemen wollen wir allen Gymnasien ermöglichen, die Stunden der G8-Stundentafel auch auf neun Jahre zu verteilen; gleichzeitig wollen wir den mit zusätzlichem Personal ausgestatteten „Schulversuch G9“ auslaufen lassen und die Beruflichen Gymnasien mit ihrer dreijährigen Oberstufe im Anschluss an die Mittlere Reife als die reguläre neunjährige Alternative zum achtjährigen Gymnasium stärken. An den allgemeinbildenden Gymnasien könnten auf diesem Weg entzerrte Schulangebote entstehen, die nicht nur Karrieren von Spitzensportlern,

sondern auch die Förderung von Begabungen, Neigungen und Interessen in anderen Bereichen wie beispielsweise der Musik oder der Naturwissenschaften und Technik nach Schulschluss erleichtern würden.“

 

„Ebbes Bäck und ebbes Doktor“ – ein etwas ungewöhnlicher Titel für eine politische Veranstaltung, den das „Foyer Liberal“ der Landtagsfraktion trug. Der Spruch („Et-was Bäcker, etwas Doktor“) stammt von Theodor Heuss, der damit die gleiche Wertigkeit der handwerklichen und akademischen Abschlüsse meinte. Seit dem ersten Bundespräsidenten ist schon einige Zeit vergangen, die Frage, der sich die liberale Fraktion widmete, ist aber hochaktuell: Wie bieten wir jungen Menschen die besten Chancen zu Ausbildung und Studium? Welche Berechtigung hat die praktische, meist duale Ausbildung noch in Gesellschaft und Wirtschaft? „Akademische und berufliche Bildung sind für uns gleichwertig“, betonte der Vorsitzende sowie finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke schon in der Einleitung. Er kritisierte die grün-rote Bildungspolitik im Land, die durch Festlegung von „Akademikerquoten“ in der Gesellschaft den Eindruck verstärke, nur Abitur und akademische Bildung würden ein gelungenes Leben ermöglichen.

Dem stimmte Dr. Peter Kulitz, Präsident des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags, in seiner Stellungnahme ausdrücklich zu. „Wir stellen uns der Frage, wie wir jungen Menschen die beste Ausbildung zukommen lassen können“, stellte er fest und hob die Bedeutung der dualen Ausbildung hervor, die weltweit bewundert werde. Mit Blick auf die im internationalen Vergleich niedrige Jugendarbeitslosigkeit würdigte er das Engagement vieler Betriebe, die auch in Krisenzeiten zu ihren Ausbildungsversprechen stehen. Außerdem stellte er fest, dass die duale Ausbildung junge Menschen selbstbewusst werden lasse. „Der Schritt in die Selbständigkeit ist dann naheliegender“, so Kulitz.

Dr. Timm Kern, stv. Vorsitzender und bildungspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, machte deutlich, dass es bei der Frage der Ausbildung nicht nur um ein abstraktes Thema der Bildungsstruktur geht: „Die Frage nach der Ausbildung und den Berufschancen ist gerade für Baden-Württemberg eine entscheidende Zukunftsfrage. Eine geringe Jugendarbeitslosigkeit ist eine soziale Errungenschaft.“, so der liberale Abgeordnete, der die anschließende Gesprächs- und Diskussionsrunde leitete.

In dieser brachte Herbert Huber, der Vorsitzende des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg, seine Erfahrung ein. Er stellte vor allem das Wissen über die vielfältigen beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten als wichtige Herausforderung dar. Die Möglichkeiten seien nicht mehr auf die Frage „Lehre oder Studium?“ beschränkt. Die beruflichen Schulen böten eine Vielfalt von Ausbildungsgängen an, bei denen der Hochschulbereich integrierbar sei. Als wichtige Zielgruppe nannte er die „Hochschulzweifler“, wie er sie nannte. „Die Berufsschulen sind hier gefordert, gemeinsam mit den Arbeitgebern diesen jungen Menschen duale Ausbildung plus Studium zu bieten“, so Huber.

Prof. Dr. Bastian Kaiser, Vorsitzender der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg, schilderte die Möglichkeiten, eine duale Ausbildung bereits jetzt an den Hochschulen anerkannt zu bekommen. Dies sei jedoch weiter ausbaufähig. Angesichts der immer komplexeren Berufsfelder seien akademisch-theoretische Kenntnisse nicht mehr von den praktischen zu trennen. „Eine einschlägige Ausbildung vor dem Studium ist auf jeden Fall ein Bonus“, so Kaiser.

„Ebbes Bäck und ebbes Doktor“ – kein Widerspruch, sondern dringend notwendige Ergänzung, wie sich an diesem Abend zeigte.

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann im Vorfeld des grünen Landesparteitags ein Umdenken seiner Partei angesichts der Flüchtlingskrise fordert, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Aufforderung an seine Parteibasis, liebgewonnene Positionen angesichts der Flüchtlingskrise aufzugeben, bietet mir der Ministerpräsident eine der seltenen Gelegenheiten zum Lob. Damit wird unsere stetige Forderung erhört, die ideologischen Einfärbungen in den Landesgesetzen über Bord zu werfen. Dieses Umdenken begrüßen wir ausdrücklich. Denn der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, gerade in Ballungsgebieten, wird immer drängender. Aus unserer Sicht geht es nicht ohne Mobilisierung privater Investoren, die von der Landesregierung bisher jedoch verschreckt wurden mit der Einführung der Mietpreisbremse, einer teilweise absurden Landesbauordnung, falschen energiepolitischen Maßnahmen und mangelhaften Flächenfreigaben. Wo Kretschmann gerade dabei ist, die offensichtlich hinderlichen grünen Symbole aufzuräumen, rate ich auch dazu, das Handbuch der grünen Staatsrätin im Staatsministerium Erler abzuräumen, das den Ausreisepflichtigen das Kirchenasyl empfiehlt und damit die Ankündigung Innenminister konterkariert, fortan konsequenter abschieben zu wollen.

In einer gemeinsamen Landtagsdebatte aller Fraktionen zum Thema

„Die Terroranschläge in Paris“ sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Voll Entsetzen und Trauer blicken wir nach Paris, wo unschuldige Menschen Opfer religiösen Terrors wurden. Wir fühlen mit den Opfern, sind ihnen im Schmerz verbunden. Gleichzeitig bekennen wir uns mit ihnen zusammen zum Streit für Liberté, Égalité und Fraternité. Wir stehen an der Seite der Franzosen im Kampf gegen den Terror.

Die Flüchtlingsfrage wollen wir nicht mit diesen Terroranschlägen verknüpfen.Wir alle müssen aber auf unser Land schauen. Wir brauchen einen zwar schlanken aber starken Staat. Dass Baden-Württemberg gut aufgestellt ist, wie uns der Innenminister glauben machen will, müssen wir leider bezweifeln. Wir als FDP sehen hier seit mehr als einem Jahr erhebliche Schwächen: Die Polizei ist seit der Polizeireform in der Fläche kaum noch präsent und arbeitet ständig an der Belastungsgrenze und darüber hinaus. Der Verfassungsschutz ist weder personell noch materiell ausreichend gut ausgestattet. Er kann seine rechtsstaatlichen Möglichkeiten zur Beobachtung und Analyse islamistischer Umtriebe nicht voll ausschöpfen. Uns fehlen unter anderem 1000 zusätzliche Polizisten, zusätzliche Fachleute im Landeskriminalamt und Verfassungsschützer zur Informationsbeschaffung und -auswertung, Dolmetscher und Islamwissenschaftler. Statt Polizei und Verfassungsschutz zu stärken, schwächt Grün-Rot unsere Sicherheitsbehörden. So wird noch immer Personal beim Verfassungsschutz abgebaut, dieses Jahr waren es 12 Stellen, weitere kommen im nächsten Jahr dazu.

Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die Ängste der Bevölkerung wachsen. Deshalb muss die Politik endlich die Aufgabe annehmen, Konzepte zur Steuerung und auch Begrenzung der Zuwanderung zu entwickeln. Bundeskanzlerin Merkel hat hierbei kläglich versagt, vergangenen Freitag erneut. Ihre Behauptung, sie habe die Lage im Griff, ist realitätsfern. Schäuble und de Maiziere haben ihr deshalb wohl die Richtlinienkompetenz entzogen und machen ihre eigene Politik.

Wir brauchen jetzt ein Zuwanderungsgesetz und nicht erst 2017. Wir müssen definieren, welche Zuwanderung wir wollen und brauchen. Dabei muss auch über Obergrenzen gesprochen werden und über die Frage, wie man diese durchsetzt.

Kriegsflüchtlinge müssen bei uns Schutz finden können, aber vorübergehenden Schutz und zunächst ohne Familiennachzug. In den Erstaufnahmestellen ist rasch über die Bleibeperspektive zu entscheiden. Wer sich dem Verfahren entzieht oder es erschwert, der muss wissen, dass er damit sein Bleiberecht verwirken kann.

Abgelehnte Bewerber sind rasch zurückzuführen. Es muss Schluss sein mit der Blockade der Grünen, Schluss sein mit parteiideologisch bedingter Beschwichtigungsrethorik von Rückkehrberatung und Rückkehrmanagement.

Ein tragfähiges Integrationskonzept für jene mit guter Bleibeperspektive ist zu erarbeiten und vor allem auch umzusetzen. Es hat beispielsweise Sprachkurse, eine Gesundheitskarte, die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt und zwingende Integrationskurse zu umfassen.

Bei der Integration in den Arbeitsmarkt ist der allgemeine flächendeckende Mindestlohn hinderlich, ebenso sind es die Einschränkungen bei der Zeitarbeit, den Minijobs und den Werkverträgen. Im Wohnungsbau verhindern bürokratische Maßnahmen wie die Mietpreisbremse, das Zweckentfremdungsverbot und vor allem Minister

Hermanns Landesbauordnung, insbesondere wenn diese nicht für private Bauprojekte gelockert wird, eine nachhaltige Verbesserung der Situation. An all diesen Stellen muss die Landesregierung endlich tätig werden, entweder Kraft eigener Zuständigkeit oder über den Bundesrat und die Parteifreunde in der Bundesregierung.“

 

In der Beratung im Landtag zur Änderung der Gemeindeordnung und des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit kritisierte der kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, den Gesetzentwurf der Landesregierung.

„In diesem Entwurf mache ich besonders auf die geplanten Kommunalanstalten aufmerksam. Wir schließen uns der Kritik des Landesrechnungshofs an, der vor Verbeamtungs- und Gehaltsexzessen und einem Anwachsen kommunaler Schattenhaushalte warnt“, so Goll.

Er warnte besonders vor der gefährlichen Nähe zum § 102 der Gemeindeordnung, der die unfaire Konkurrenz kommunaler Betriebe beispielsweise zu örtlichen Handwerkern ausschließen soll. „Das bewährte Subsidiaritätsprinzip bleibt zwar formell bestehen, die Gemeinden erhalten aber in der Konkurrenz zur Wirtschaft neben der schon bestehenden Befreiung von der Mehrwertsteuer einen weiteren Vorteil: Mit der Kommunalanstalt und den neuen Regelungen zu Zweckverbänden können sie beispielsweise auf bisher übliche Ausschreibungen verzichten und an der Wirtschaft vorbei Zweckverbände mit der Erfüllung von Aufgaben betrauen.“, so der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion.

„Wenn sich die Kommunen um Wohnungsbau, Energiegewinnung, Abfallentsorgung und Pflege der Grünanlagen kümmern können, dann ist der Weg zur Staatswirtschaft nicht weit“, so Goll. Er kündigte an, dass die FDP-Fraktion im Unterschied zu Grüne, SPD und CDU diesem Gesetzentwurf aus ordnungspolitischen Gründen nicht zustimmen werde.