In der Ersten Beratung des grün-roten Gesetzentwurfs zur Einführung eines unbefristeten Umbruchverbotes für Dauergrünland über 2015 hinaus erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Wir Freie Demokraten haben bereits 2011 das befristete Grünlandumbruchverbot abgelehnt und wir werden nun auch die unbefristete Regelung ablehnen, weil Grün-Rot nach der Gewässerrandstreifenregelung, der Änderung des Jagdrechts und der Verschärfung des Naturschutzgesetzes die Politik der Eigentumsfeindlichkeit fortsetzt. In ihrer eigenen Gesetzesbegründung von 2011 schrieb die Landesregierung, sie wolle ein bis Ende 2015 befristetes Grünlandumbruchverbot einführen, ‚um die Zeit bis zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und der damit verbundenen Regelungen zur Grünlanderhaltung zu überbrücken’. Heute ist die GAP-Reform in Kraft, die Gesamtfläche des Grünlandes in Deutschland wird durch die Greening-Vorgaben wirksam geschützt und dennoch ruft Grün-Rot nun ’April, April – das absolute Grünlandumbruchverbot bleibt trotzdem’. Wer so mit den landwirtschaftlichen Unternehmern umgeht und sein eigenes Wort nicht hält, mehrt die Politikverdrossenheit in diesem Land. Meine Damen und Herren von Grünen und SPD, hören Sie endlich auf, immer wieder gedankenlos in anderer Leute Eigentum einzugreifen!“

Zur Meldung, wonach die EU-Kommission nach den Anschlägen in Paris den Kauf von Schusswaffen strenger regeln will und Privatleute keine halbautomatischen Waffen mehr besitzen sollen dürfen, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Attentäter von Paris waren Terroristen, die sicher nicht auf legalem Weg ihre Sturmgewehre erworben haben. Illegaler Waffenbesitz ist das Problem und muss bekämpft werden, nicht legaler Waffenbesitz. Die Vorstellung, man verbiete halbautomatische Waffen und Terroristen greifen dann in Zukunft nicht mehr mit Kalaschnikows oder anderen Sturmgewehren an, ist falsch und zeugt davon, dass die EU-Kommission wohl nicht verstanden hat, wie Terroristen zu ihren Waffen kommen.“

Zur Feststellung des Städtetags, dass voraussichtlich nur an drei von derzeit 271 Gemeinschaftsschulen eine gymnasiale Oberstufe gebildet werden kann, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Mit seiner Feststellung hat der Städtetag das zentrale falsche Versprechen der grün-roten Gemeinschaftsschule entlarvt. Denn die Koalitionäre von Grünen und SPD versuchten, ihr Lieblingsprojekt insbesondere den Eltern schmackhaft zu machen, indem sie die Gemeinschaftsschule gegenüber der Realschule und die Haupt-/Werkrealschule mit dem Abiturprivileg ausstatteten. Dabei ist die ganz überwiegende Zahl der Gemeinschaftsschulen aus kleinen Haupt-/Werkrealschulen hervorgegangen, und nur zehn Prozent der Schüler an den Gemeinschaftsschulen haben eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium. Die FDP-Fraktion sieht sich in ihrer Haltung bestätigt, dass eine Gemeinschaftsschul-Oberstufe nur eine teure und kropfunnötige Konkurrenz zu den Beruflichen Gymnasien bilden würde. Die Beruflichen Gymnasien führen seit Jahren Schülerinnen und Schüler nach der Mittleren Reife mit beachtlichem Erfolg in drei Jahren zum Abitur: Rund die Hälfte der Hochschulzugangsberechtigungen werden in Baden-Württemberg nicht am allgemeinbildenden Gymnasium erworben. Wir Freien Demokraten wollen deshalb für die Gemeinschaftsschul-Oberstufen keine Mittel vorsehen und dafür die Ausstattung der Beruflichen Schulen verbessern. Jeder Schüler, der über die Voraussetzungen verfügt, sollte wie bei den übrigen weiterführenden Schularten einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Beruflichen Gymnasiums haben. Der grün-roten Landesregierung empfehlen wir, den Eltern und Schülern reinen Wein einzuschenken und von falschen Versprechungen Abstand zu nehmen. Das Signal auszusenden, das Abitur erwerbe man an der Gemeinschaftsschule quasi automatisch, kann die Leistungsmotivation von Schülerinnen und Schüler enorm negativ beeinflussen – und macht somit gerade bei den weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schülern Bildungschancen zunichte.“

 

 

Zur Meldung des Verkehrsministeriums zur Vergabe von Übergangsverträgen für den Schienenpersonennahverkehr, die zu geringeren Kosten als der so genannte Große Verkehrsvertrag und zu neueren Fahrzeugen führten, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Was Minister Hermann als Erfolg zu verkaufen versucht, ist in Wahrheit das Eingeständnis von Versäumnissen. Hätte Minister Hermann die Neuvergabe von Schienenverkehren von Anfang an engagiert vorangetrieben, bräuchte es jetzt überhaupt keine Übergangsverträge. Minister Hermann stellt jetzt plakativ 227 Millionen Euro in den Raum, die durch die Übergangsverträge angeblich gespart würden. Wenn diese Zahlen so überhaupt stimmen, dann gesteht er damit ein, dass er durch sein Bummelzug-Tempo das Land so richtig Geld gekostet hat. Denn was hätte denn das Land insgesamt sparen können, wenn man statt der Übergangsverträge reguläre Anschlussverträge ab 2016 gehabt hätte? Auch neueren Fahrzeuge hätte man bei raschem und verantwortungsbewussten Handeln schon weitaus früher haben können.“

Zur dpa-Meldung wonach das Verwaltungsgericht Stuttgart die Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg in einem Eilurteil wieder in ihr Amt eingesetzt habe, bezeichnet der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, das Gerichtsurteil als schallende Ohrfeige für Theresia Bauer.

Seit Monaten kritisiere die FDP-Fraktion das chaotische Krisenmanagement und das mangelnde Rechtsbewußtsein der Ministerin. “Nun hat es Ministerin Bauer schwarz auf weiß. Ihr Vorgehen in Ludwigsburg hat gegen geltendes Recht verstoßen.”

Offensichtlich hätten die Verantwortlichen an der Hochschule Ludwigsburg einen regelrechten Morast angerichtet. Man müsse das Urteil nun prüfen und über Konsequenzen nachdenken. Rülke erinnerte daran, dass er frühzeitig die Möglichkeit eines Untersuchungsausschusses ins Spiel gebracht habe.

Die Kaderschmiede des baden-württembergischen Beamtentums habe nun endgültig schweren Schaden genommen. Und das habe einzig und allein Ministerin Theresia Bauer zu verantworten, so Rülke.

In der Landespressekonferenz verwiesen Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall auf das Sonderprogramm der Landesregierung aus dem Februar 2015 nach dem ersten Anschlag in Paris. Innenminister Gall solle zudem prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich seien. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Das Engagement der Landesregierung ist völlig ungenügend. Der Prüfauftrag an den Innenminister ignoriert, dass in Fachkreisen längst bekannt ist, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. Vor allem die Grünen haben aber aus ideologischen Gründen kein Interesse, die Sicherheitsbehörden nachhaltig zu stärken. So will Grün-Rot die Situation nach den furchtbaren Terrorakten in Paris wohl aussitzen.“

„Wir bräuchten eine Polizei, die in der Fläche präsent ist und nicht ständig an der Belastungsgrenze und darüber hinaus arbeitet“, so Rülke, „wir bräuchten einen Verfassungsschutz, der personell und materiell gut ausgestattet ist, sodass er seine rechtsstaatlichen Möglichkeiten unter anderem zur Beobachtung islamistischer Umtriebe voll ausschöpfen kann. An beidem fehlt es.“

Mit Blick auf das grün-rote Sonderprogramm des Frühjahrs mit dem langfristig ca. 100 zusätzliche Stellen bei der Polizei und 15 neue Stellen beim Verfassungsschutz geschaffen worden seien, stellt Goll fest: „Auch der Verweis auf das sogenannte Sonderprogramm aus dem Februar 2015 ändert daran nichts. Schon im Frühjahr war dieses Programm völlig unzureichend. So wird noch immer Personal beim Verfassungsschutz abgebaut, dieses Jahr waren es 12 Stellen, weitere 8 Stellen fallen im kommenden Jahr weg.“

Gemeinsam forderten Rülke und Goll die Einstellung 1000 zusätzlicher Polizisten und zusätzlicher Fachleute im Landeskriminalamt sowie entsprechende bundesweite Werbemaßnahmen. Ebenfalls seien weitere Mitarbeiter, Dolmetscher und Islamwissenschaftler für den Verfassungsschutz vor allem zur Informationsbeschaffung und Informationsauswertung einzustellen.

Zur heute stattfindenden Kundgebung „Mehr Zeit für Pflege“ seitens der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft sowie des Bundesverbands privater Anbieter, die im Zusammenhang mit der Sitzung der Enquete-Kommission des Landtags von Baden-Württemberg steht, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Impulse der Kundgebung ‚Mehr Zeit für Pflege‘ müssen in die Arbeit der Enquete-Kommission einstrahlen. Es braucht einen Zukunftsplan Pflege, der alle Handlungsfelder im Sinne einer konzertierten Aktion aufgreift.

Die Pflegenden brauchen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben. Deshalb muss endlich die überbordende Dokumentationsbürokratie über Bord geworfen werden. Wie wäre es zum Beispiel, wenn nur noch dokumentiert würde, wenn etwas schief läuft, statt dass am Tag hunderte von Häkchen gemacht werden? Es wäre auch schon viel gewonnen gewesen, wenn man bei der Erarbeitung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes unseren Vorschlag aufgegriffen hätte, dass die Prüfbereiche des MDK und der Heimaufsicht streng voneinander abgegrenzt werden und die Prüftermine abgestimmt werden müssen.

Mir ist es aber auch sehr wichtig, dass die Pflege in Zukunft bezahlbar bleibt. Deshalb brauchen wir eine großzügige Anwendung der Übergangsfrist bei der Landesheimbauverordnung. Heute gut arbeitende Heime dürfen nicht wegen zu starrer Vorgaben vom Markt gedrängt werden, nur weil sie noch ein paar Doppelzimmer vorhalten. Sonst droht eine Unterversorgung mit Pflegeplätzen.

Wir brauchen auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege, wie bessere Fort- und Weiterbildungsangebote oder Perspektiven für Akademisierung mit der Übertragung weiterer Verantwortung. Wenn die in den Pflegeberufen Tätigen sinnvolle Entwicklungsperspektiven haben, dann bleiben sie auch länger in diesem Berufsbereich. Dem Fachkräftemangel kann man nur wirksam begegnen, wenn die Pflegeberufe attraktiv gestaltet werden. Diesen Leitgedanken wünsche ich mir auch für die Reform der Pflegeberufeausbildung, für die der Bund verantwortlich ist.

Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege hingegen kann das Land durch die Initiierung passgenauer Kinderbetreuungsangebote aktiv werden. Wir brauchen Antworten für die Problematik der Schichtdienste.

Als High-Tech-Land müssen wir uns aber auch aufgeschlossen zeigen für die Digitalisierung. Diese bietet weit mehr Chancen als Risiken. Eine sinnvolle Technikunterstützung kann zudem eine Vielzahl von erheblichen körperlichen Belastungen vermindern.

Zentral ist aber auch, bei jedem Einzelnen ein Bewusstsein für zukünftige Herausforderungen zu schaffen. Durch die Pflegereform der großen Koalition werden die Leistungen für Menschen, die ab 2017 ins Pflegeheim kommen, sinken. So gibt es derzeit in Pflegestufe I 1064 Euro. Nach der Reform wird es im neuen Pflegegrad II nur noch 770 Euro geben. Diese Kürzung in Höhe von rund einem Drittel ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Da die Pflegeversicherung von Anfang an als eine Teilversicherung konzipiert war wird die private Vorsorge immer wichtiger.“

Zur Meldung in der Ärzte Zeitung online vom heutigen Tage, wonach der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands, Dr. Josef Düllings, eine Übertragung des Sicherstellungsauftrags für die Notfallversorgung auf die Krankenhäuser gefordert habe, da die niedergelassenen Ärzte die Aufgaben nur mangelhaft übernähmen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Notfallversorgung muss in der Hand und Verantwortung der niedergelassenen Ärzte bleiben. Wir haben in Baden-Württemberg durch die Reform des Notfalldienstes zum 01.01.2014 bereits 118 Notfallpraxen, wovon 106 an Krankenhäusern angesiedelt sind. Somit haben die Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte ein gutes Netz an Angeboten. Genau hierum geht es beim Notfalldienst. Der Notfalldienst darf keinesfalls mit dem Rettungsdienst verwechselt werden. Es muss endlich eine verbindliche Regelung getroffen werden, dass nicht Patientinnen und Patienten eigenmächtig wegen Dingen, die ambulant behandelt werden können, ins Krankenhaus marschieren, nur weil gerade Abend oder Wochenende ist. Es war schon ein schwerer Fehler, im Zuge des Krankenhausstrukturgesetzes die so genannten Portalpraxen auf die Schiene zu setzen. Was jetzt der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren geäußert hat, ist rational nicht nachvollziehbar. Für mich sieht es so aus, als wollten die Krankenhäuser tief in den Honorartopf der niedergelassenen Ärzte greifen. Ich werde mit aller Kraft dagegen kämpfen, dass es in Baden-Württemberg nicht zu so einem Unfug und Ungeheuerlichkeit kommt. Ich fordere auch Ministerin Altpeter auf, endlich wachsam zu werden.“

Die Landesregierung will nach Medienberichten zur Bewältigung der Flüchtlingskrise Personal aus dem Ruhestand für den weiteren Dienst gewinnen. Die Landesregierung hat dazu nun einen Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben, nachdem es keine Höchstgrenze für die Zahlung von Versorgungsbezügen parallel zum Erwerbseinkommen geben soll, wenn vor Beginn der Tätigkeit schriftlich festgestellt worden ist, dass sie auf Betreiben des Arbeitgebers aus dringenden öffentlichen Belangen oder dringenden dienstlichen Interessen erfolgt. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit dem wohl mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf schießt Grün-Rot deutlich über das Ziel hinaus. Schon den Medien war zu entnehmen, um welche Summen es bei der völligen Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen im Einzelfall gehen kann.“

„Grün-Rot macht sich indes um die finanziellen Belastungen keine Gedanken“, so Rülke, „im Gesetzentwurf werden die Kosten als nicht bezifferbar dargestellt, man wisse noch nicht einmal, für wie viele Menschen die Möglichkeit genutzt werden soll. Grün-Rot hat offensichtlich keine Vorstellung über den personellen Bedarf.“

Mit Blick auf die Ausformulierung des Gesetzentwurfes stellt Goll fest: „Angesichts der allgemein gefassten Regelung, beschränkt sich deren Anwendbarkeit auch nicht allein auf Menschen, die zur Bewältigung der Flüchtlingshilfe gebraucht werden. Jeder öffentliche Arbeitgeber kann die Regelung nutzen, der großzügigen Nutzung ist Tür und Tor geöffnet.“

„Richtig wäre es“, so Rülke und Goll, „die bisherige Höchstgrenze zu belassen, denn Pensionäre können durch ihre Weiterarbeit schon jetzt ein Einkommen erzielen, das über ihrem Einkommen vor der Pensionierung liegt. Vielmehr sollten die Menschen, die in ihrer regulären Beschäftigung besonders belastet sind, zum Beispiel durch die Auszahlung von Überstunden Anerkennung erfahren. Zur Motivierung und Nachwuchsgewinnung ist zudem endlich die Absenkung der Eingangsbesoldung aufzuheben.“

Zur Meldung, wonach die CDU-Landtagsfraktion die Landesregierung auffordert, sich konsequenter für eine Begrenzung der Zuwanderung einzusetzen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolf vorgestellten Vorschläge zur Begrenzung des andauernden Flüchtlings-Stroms in der großen Mehrzahl. So fordert die FDP-Fraktion angesichts der hohen Zahl der Polizeieinsätze bei den Flüchtlingsunterkünften schon seit Monaten eine Verstärkung der Polizei um 1.000 Stellen. Weiter setzt sich auch die FDP für eine Beschleunigung der Asylverfahren und eine konsequente und rasche Rückführung von Personen ohne Asylgrund ein. Auch fordere ich die Landesregierung auf, die von Bund und den Ländern beschlossene Umstellung von Geld- auf Sachleistungen endlich in die Tat umzusetzen, um Fehlanreizen vorzubeugen. Jeder Tag, an dem die Landesregierung ihre vielfältigen Möglichkeiten zur Entlastung der Flüchtlingssituation nicht nutzt, zeigt, dass sie immer noch den ideologischen Träumen grüner und roter Parteipolitik folgt.“

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit dem Gesetzentwurf verpasst Grün-Rot die Chance, die Absenkung der Eingangsbesoldung abzuschaffen. Durch die Absenkung wird den jungen Beamten in den ersten drei Jahren je nach Besoldungsgruppe bis zu acht Prozent des Gehalts weggenommen. Da der Gesetzentwurf der Landesregierung die Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung nicht beinhaltet, hat die FDP einen entsprechenden Änderungsantrag in die Gesetzesberatungen eingebracht.

Auch die grün-roten Regelungen zur freiwilligen Weiterarbeit sind als verpasste Chance zu bewerten. Zwar wird die Weiterarbeit bis 70 ermöglicht, sie muss aber für die Jahrgänge ab 1953 allein den Interessen des Dienstherrn entsprechen und ist damit für die Mitarbeiter besonders unfreundlich. Eine den Interessen beider Seiten – Dienstherrn und Beamte – entsprechende Lösung sieht anders aus. Freiwillige Weiterarbeit sollte immer dann möglich sein, wenn nicht zwingende dienstliche Interessen entgegenstehen. Mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalition schlagen wir eine solche Regelung vor.

In den abschließenden Beratungen wird sich zeigen, ob Grün-Rot wieder den berechtigten Anliegen der Beamten und der Attraktivität des öffentlichen Dienstes einen Bärendienst erweist.“

Zur Meldung, wonach Minister Hermann die Kritik seines Koalitionspartners an der restriktiven Flächenpolitik zurückgewiesen habe und meinte, es bestehe hinsichtlich von Bauflächen kein quantitatives Problem, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Minister Hermann sollte bei der Wohnungsbaufrage einmal aus seinem Wolkenkuckucksheim heraustreten und mit den Kommunen vor Ort und der Bauwirtschaft sprechen. Dann würde er nicht so einen Unfug verbreiten, dass es  beim Wohnungsbau kein Flächenproblem gebe. Nein, wir haben nicht nur ein erhebliches Flächenproblem. Neben der Planungsfreiheit für die Kommunen fordere ich, sich jetzt zeitnah darauf zu verständigen, welche Regelungen und Maßnahmen für eine Wohnungsbauwende in Baden-Württemberg notwendig sind. Es muss zum Beispiel dringend an die Themen Stellplätze, Begrünung, Aufzugpflicht und an das Erneuerbare Wärme-Gesetz herangegangen werden. Die völlig neue Situation, die wir unstreitig haben, erfordert auch den Mut, über Standards zu diskutieren, die teuer sind und den Wohnungsbau bremsen. Darüber hinaus brauchen wir eine steuerliche Förderung des Wohnungsbaus.“

Zum heute von Innenminister Gall und Ministerpräsident Kretschmann vorgestellten Rückkehr-Konzept für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten und zur Ankündigung, abgelehnte Asylbewerber konsequenter abzuschieben, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich halte es für unglaubwürdig, wenn der Innenminister konsequentere Abschiebungen ankündigt und gleichzeitig die Staatsrätin Erler mit einem Handbuch für Flüchtlinge den Ausreisepflichtigen das Kirchenasyl empfiehlt. Es wäre höchste Zeit, dass die Landesregierung angesichts des unverminderten Zustroms von Flüchtlingen eine effektive Abschiebepraxis in Gang bringt, denn gegenwärtig sind in Baden-Württemberg nach Angaben des Innenministers 20.000 Personen ausreisepflichtig. Davon könnten 10.000 direkt abgeschoben werden.

Der Landesregierung ist es bisher nicht gelungen, Abschiebungen in ausreichender Zahl zu organisieren. So sind trotz einer Vervielfachung der Zugangszahlen lediglich 50 Prozent mehr Abschiebungen als im Jahr 2014 erfolgt. Nun liegt es am Innenminister, die neuen Möglichkeiten des Bundes-Asylpakets mit Leben zu füllen.

Zur aktuellen November-Steuerschätzung für das Land Baden-Württemberg, das gegenüber dem Nachtragshaushalt im April 2015 mit Nettosteuermehreinnahmen in Höhe von 953 Millionen Euro im Jahr 2015 und 798 Millionen Euro im Jahr 2016 rechnen kann, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Angesichts dieser weiter sprudelnden Steuermehreinnahmen sehe ich mich in meiner Auffassung bestätigt, dass die Behauptung der Landesregierung, man müsse neue Schulden wegen der Vorgängerregierung machen, immer eine Lüge war.“

Zur Forderung der Grünen Jugend Baden-Württemberg, das Gymnasium abzuschaffen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Man muss der ‚Grünen Jugend‘ im Grunde dankbar sein, dass sie das Kretschmannsche Doppelspiel entlarvt und das offen ausspricht, was die Grünen in Wirklichkeit beabsichtigen: die Abschaffung des Gymnasiums. Dies belegen zahlreiche Zitate von grünen Spitzenpolitikern in Baden-Württemberg.“ Rülke: „Wenn der Ministerpräsident stets beteuert, er strebe ein Zwei-Säulen-System aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule an, ist das nicht mehr als weiße Salbe zur Besänftigung der Bürger im Vorfeld der Landtagswahl.“ Nach den Worten von Kern sitze bei Kretschmann die Erinnerung an den gescheiterten Versuch einer schwarz-grünen Koalition in Hamburg, eine sechsjährige Grundschule einzuführen und das Gymnasium damit zu schleifen, tief.

Rülke und Kern abschließend: „Seitdem wiederholt Kretschmann beständig wie ein Mantra: ‚Wer sich am Gymnasium vergreift, überlebt das politisch nicht.‘ Doch der grüne Drang, das Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule zum Erfolg zu führen und dessen Konkurrenten Gymnasium zu beseitigen, wird sich nur aufhalten lassen, wenn die Grünen bei der Landtagswahl im März 2016 gestoppt werden und nicht weiterregieren.“

Zu den bekannt gewordenen und wieder zurück gezogenen Überlegungen des Bundesinnenministers de Maizière, insbesondere syrische Flüchtlinge unter “vorübergehenden Schutz” zu stellen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Bundesinnenminister de Maizière hat für seinen richtigen Vorschlag, den er wieder öffentlich zurückziehen musste, offenkundig nicht die Unterstützung der Bundeskanzlerin und der Koalitionsparteien. Er ist zum Prügelknaben für Fehlentscheidungen der Bundeskanzlerin geworden. Die Große Koalition verschließt die Augen vor dem Ernst der Lage. Bundesinnenminister de Maizière sollte seiner Position mit seinem Rücktritt Nachdruck verleihen. Seine Überlegungen kamen sehr spät, aber sie gingen in die richtige Richtung. Kriegsflüchtlinge sollten zunächst nur einen vorübergehenden Schutz erhalten. Dies würde den Erfordernissen gerecht. Es hätte auch eine hohe symbolische Wirkung, um die Sogwirkung nach Deutschland zu reduzieren. Falsche Anreize müssen vermieden werden. Ich setze darauf, das europäische Recht umfassend nutzbar zu machen, um einen bisher unkontrollierten Zustrom wieder zu kanalisieren. Das Ruhen von individuellen Asylverfahren für Kriegsflüchtlinge wäre ein sinnvoller Schritt.“

Zum von der großen Koalition in Berlin beschlossenen Asylkompromiss sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser Kompromiss ist ein notwendiger, aber kein ausreichender Schritt. Ob die Transitzonen nun Transitzonen, Einreisezentren oder Aufnahmetempel heißen, ist mir egal. Entscheidend ist, dass in solchen Einrichtungen die Wirtschaftsflüchtlinge rasch erfasst, schnell bürokratisch abgehandelt und zurückgeschickt werden. Was ich aber massiv kritisiere ist, dass diese Einrichtungen offenbar nicht alle an der Bundesgrenze vorgesehen sind. Zu begrüßen ist, dass – wie von mir in der vergangenen Woche im Landtag vorgeschlagen – für bestimmte Flüchtlingsgruppen der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt wird.“

In der Diskussion um mögliche Transitzonen hat sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, klar für Transitzonen direkt an der Landesgrenze ausgesprochen. „Angesichts der anhaltenden Flüchtlingsströme können diese Zonen nicht im Landesinnern sein, denn Flüchtlinge ohne Aussichten auf eine Genehmigung ihrer Asylanträge sollten von vornherein das klare Signal erhalten, rasch wieder die Ausreise antreten zu müssen“, sagte Rülke. Der FDP-Fraktionsvorsitzende forderte Ministerpräsident Kretschmann auf, seinen Sprecher nicht von Haftanstalten und Stacheldrahtzäunen schwadronieren zu lassen, sondern sich energischer für beschleunigte Asylverfahren einzusetzen. Rülke: „Auch in den Transitzonen gilt die demokratische Grundordnung Deutschlands, womit eine rechtsstaatliche Prüfung der Asylanträge gesichert wäre.“

Im Zusammenhang mit der zweiten und dritten Lesung des Krankenhausstrukturgesetzes im Deutschen Bundestag und der Stellungnahme der Landesregierung zu seinem Antrag „Neuausrichtung der Notfallversorgung in Baden-Württemberg“ (Landtags-Drucksache 15/7586) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Mir stockt der Atem: In völliger Unkenntnis der bereits hervorragenden Strukturen für die Notfallversorgung beschließt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine tiefgreifende Änderung. Wir haben im Land durch die Reform zum 01.01.2014 bereits 118 Notfallpraxen, wovon 106 an Krankenhäusern angesiedelt sind. Somit haben die Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte ein gutes Netz an Angeboten. Genau hierum geht es beim Notfalldienst. Der Notfalldienst darf keinesfalls mit dem Rettungsdienst verwechselt werden. Jetzt kommen die Theoretiker der großen Koalition im Bund und vereinbaren zusammen mit Vertretern anderer Länder, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben kurzerhand die ganz große Lösung. Ohne jede sachliche Notwendigkeit sollen jetzt an allen Krankenhausstandorten so genannte Portalpraxen eingerichtet werden. Der Stellungnahme zu meinem Antrag entnehme ich, dass das bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr kostet und die Einrichtung von weiteren 100 Praxen bedeutet, die so nicht notwendig sind! Diese 20 Millionen Euro fehlen in der Vergütung für unsere Hausärzten. Dabei steuern diese schon heute wegen unzureichender Vergütung von Notfällen rund 35 Millionen Euro für die vorhandenen Notfallpraxen zu. Wie will man diesen weiteren unverschämten und unerhört tiefen Griff in den Geldbeutel rechtfertigen? Und es kommt noch besser: In Zukunft dürfen die Krankenhäuser sogar mitentscheiden, wie viel Geld der Hausärzte ihnen zustehen soll. Ich bin mir sicher: Wäre unser Land bei den Beratungen dabei gewesen, hätte es soweit nicht kommen können. Insofern ist auch unsere Sozialministerin mit Schuld, weil sie seinerzeit auf eine Beteiligung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe verzichtet hat. Der einzig gangbare Weg ist aus meiner Sicht, die Notfallversorgung aus dem Gesamtbudget auszugliedern und mit den Kassen eine gesonderte Vereinbarung zu schließen. Und es muss ein Weg gefunden werden, dass Patienten sich nicht einfach selbst zum dringenden Fall erklären, der direkt ins Krankenhaus marschiert. Der erste Weg außerhalb der Sprechzeiten muss in die Notfallpraxis gehen. Für akute lebensgefährliche Vorfälle haben wir unseren Rettungsdienst.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, unterstützt CDU-Fraktionschef Guido Wolf darin, dass Transitzonen für Flüchtlinge an der deutschen Grenze eingerichtet werden sollten. Nach den Worten von Rülke sei diese Lösung am effektivsten, denn Asylbewerber ohne Aussicht auf Asyl würden gleich nach dem Betreten Deutschlands das Signal erhalten, wieder ausreisen zu müssen. „Die Entscheidung, ob die Flüchtlinge Asyl bekommen oder zurückgeschickt werden, sollte innerhalb von zwei Tagen gefällt werden“, so Rülke. Der FDP-Fraktionsvorsitzende kritisierte, dass Österreich immer noch Flüchtlinge durchreisen lasse, so dass Deutschland derzeit eine faktische europäische Außengrenze habe. Auch deshalb seien Transitzonen an der deutschen Grenze die wirksamste Lösung und ein klares Signal nach außen: sowohl an Flüchtlinge als auch die europäischen Mitgliedsstaaten.

Zur Mitteilung des Verkehrsministeriums, dass mit der Vergabe von Übergangsverträgen für den Schienenpersonennahverkehr geringere Kosten als mit dem sogenannten Großen Verkehrsvertrag erzielt wurden und außerdem modernere Fahrzeuge angeschafft wurden, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Minister Hermann selbst listet detailliert auf, was seine eigenen Versäumnisse zur Nachfolgeregelung im Schienenpersonennahverkehr für die Fahrgäste und Steuerzahler bedeuten. Seit Hermanns Amtsantritt vor viereinhalb Jahren war bekannt, dass der Große Verkehrsvertrag im Jahr 2016 ausläuft. Statt hier engagiert zu arbeiten, wurde wertvolle Zeit vertan. Der Minister stellt jetzt plakativ 227 Millionen Euro in den Raum, die durch die Übergangsverträge gespart würden. Was fehlt, ist die Gegenrechnung: Was hätte denn das Land sparen können, wenn es diese Übergangsverträge gar nicht gebraucht hätte, weil es rechtzeitig reguläre Anschlussverträge gegeben hätte? Auch die jetzt begrüßten besseren Fahrzeuge hätte man mit Sicherheit schon früher haben können, wäre man sich über die Dringlichkeit des Themas bewusst gewesen. Die Bummel-Strategie von Minister Hermann trübt diese Bilanz deutlich.“

Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor einer weiteren die Belastung der Polizei durch Einsätze im Zusammenhang mit Flüchtlingen, der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, Fußballrowdys,  Wohnungseinbrüchen und der zunehmenden Gewalt. Die Arbeit sei so nicht zu leisten, so GdP-Landeschef Rüdiger Seidenspinner. Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Zum wiederholten Mal warnt die Gewerkschaft der Polizei vor einer Überlastung der Polizei. Darüber muss man sich nicht wundern.“ Nach den Worten von Hans-Ulrich Rülke sei es zunächst die Umsetzung der völlig überdimensionierten Polizeireform gewesen, die von den Beamten besonderes Engagement verlangte.  Rülke: „Noch sind die Folgen der Polizeireform nicht ausgestanden, da müssen sich die Beamten und Beamtinnen einer weiteren Herausforderung stellen, nämlich der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in und um Flüchtlingseinrichtungen. Deshalb fordert die FDP-Landtagsfraktion zur Entlastung der Polizei schnellere und effektiv organisierte Abschiebungen, die die Zahl der Flüchtlinge signifikant reduzieren, und eine Aussetzung des Familiennachzugs.“

„Wir brauchen zudem mehr Personal“, sagte Goll. „Leider hat die Landesregierung viele Monate weitgehend unnütz verstreichen lassen. Schon Anfang des Jahres forderte die FDP-Landtagsfraktion 1.000 zusätzliche Stellen bei der Polizei und eine bundesweite Werbung für den Eintritt in den baden-württembergischen Polizeidienst“, so der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. „Noch nicht einmal zur ordentlichen Bezahlung junger Beamter ist die Landesregierung bereit. Immer wieder lehnt sie unsere Forderungen nach einer Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung ab. Durch die Absenkung wird den jungen Beamten in den ersten drei Jahren je nach Besoldungsgruppe bis zu acht Prozent des Gehalts weggenommen“, so Goll, der in der ersten Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Beamtengesetzes in dieser Woche einen weiteren FDP-Antrag zur Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung ankündigte.

„Wir hoffen“, so Rülke und Goll, „dass die Landesregierung nun endlich die Dimension ihrer Handlungsverpflichtungen erkennt und Taten folgen lässt. Demokratie ist entgegen der Ansicht des Ministerpräsidenten nicht langsam, wenn Tatkraft und Sachverstand zusammentreffen.“

In einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Debatte zur Flüchtlingsproblematik hat der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Landesregierung aufgefordert, endlich wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Flüchtlingsflut anzugehen. „Wir wollen bedrohten Menschen Schutz bieten und jene, die ein Bleiberecht haben auch integrieren. Aber wir können nicht alle aufnehmen, die zu uns kommen wollen“, so Rülke wörtlich. Deshalb habe seine Fraktion die Landesregierung aufgefordert, sich zu dem Vorschlag, Transitzonen einzurichten zu positionieren. Bei diesem Verfahren, analog zum an derzeit an fünf deutschen Flughäfen praktizierten Flughafenverfahren, geht es um schnelle Erfassung und gegebenenfalls rasche Rückführung von Flüchtlingen mit schlechter Bleibeperspektive. Es hätte zudem den Vorteil, Druck auf unsolidarische EU-Staaten aufzubauen. Die aktuellen Zahlen widerlegten auch die Behauptung der Landesregierung, es kämen nur noch Kriegsflüchtlinge aus Syrien. Aktuell sei rund ein Drittel der Flüchtlinge in Baden-Württemberg aus sicheren Herkunftsländern. Man müsse also sehr wohl über Rückführung sprechen. Dieser Aufgabe verweigere sich die Landesregierung bislang aber beharrlich.

Es sei erfreulich, dass immerhin Innenminister Gall sich gegenüber der Einrichtung von Transitzonen aufgeschlossen zeige. Notwendig sei aber ein Bekenntnis des Ministerpräsidenten. Winfried Kretschmann habe noch vor wenigen Tagen beim Gemeindetag die Schweiz als vorbildlich gelobt. Die Schweiz aber entscheide in der Flüchtlingsfrage innerhalb von 48 Stunden. An dieser Zielsetzung solle sich Kretschmann ein Beispiel nehmen.

Auch werde Kretschmann nicht müde, die Kanzlerin zu loben. Die Kanzlerin habe angekündigt, Transitzonen umsetzen zu wollen. Kretschmann solle ihr auch an dieser Stelle Gefolgschaft leisten.

Es bestehe aber der Verdacht, dass die Grünen gar keine Begrenzung wollten. Dafür spreche der inquisitorische Fundamentalismus, mit dem die grünen Gesinnungsjäger Boris Palmer verfolgten. Palmer habe den Stuttgarter Nachrichten vom 23.10. gesagt: „Allein zu sagen, wir schaffen das, wie es die Bundeskanzlerin tut, damit ist es nicht geschafft.“ Palmer habe eine schlichte Wahrheit ausgesprochen. Dafür werde er aber von Kretschmann arrogant abgebürstet mit der Begründung, das Thema gehe einen Bürgermeister nichts an. „Herr Ministerpräsident, wie kann man nur so abgehoben argumentieren; gerade die Kommunalpolitiker tragen die Hauptlast in diesen Wochen!“, so Rülke wörtlich. Auch sei Palmer keineswegs „eine Einzelstimme“, wie die grüne Parteivorsitzende behaupte. Laut ZDF-Politbarometer vom vergangenen Freitag seien auch 54 Prozent der Grünen-Anhänger für die Einrichtung von Transitzonen. Die Wähler seien also deutlich weiter, als die Ideologen in den Parteizentralen.

Es müsse auch darüber nachgedacht werden, den Familiennachzug vorübergehend zu beschränken. „Wir können nicht in jedem Jahr eine Million Menschen aufnehmen und dann auch noch Familiennachzug zulassen“, so Rülke. Wenn jemand dauerhaft Schutz genieße, dann könne man ihm den Familiennachzug nicht verweigern. Auch jenen, die nach dem Willen der FDP über ein künftiges Zuwanderungsgesetz in den Arbeitsmarkt einwanderten, solle der Familiennachzug gestattet werden.  Die meisten Kriegsflüchtlinge würden aber lediglich einen vorübergehenden Schutz genießen. Hier müsse es möglich sein, den Familiennachzug auszusetzen bis klar ist, ob der Flüchtling bald zurückkehren müsse oder dauerhaften Schutz brauche.

Dringend notwendig sei aber auch eine raschere und konsequentere Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Seit 2010 habe sich die Zahl der Flüchtlinge verzwanzigfacht, die Zahl der Abschiebungen aber lediglich verdoppelt. Auch hier sei es offensichtlich, dass die Grünen in der Landesregierung gar nicht abschieben wollen. Die grüne Staatsrätin habe eine Broschüre herausgegeben, in der abgelehnten Asylbewerbern geraten werde, sich durch Heirat der Rückführung zu entziehen oder sich ins Kirchenasyl zu flüchten. Es sei dringend notwendig, dass die Grünen in der Landesregierung endlich verstünden, dass im Rechtsstaat Baden-Württemberg für abgelehnte Asylbewerber der Innenminister zuständig sei und nicht der Glöckner von Notre Dame.

In der aktuellen Debatte im Landtag „Umsetzung des Asylkompromisses – Landesregierung muss nun  endlich handeln“, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Deutschland fühlt sich überrannt. Ehrenamtliche und die öffentliche Verwaltung arbeiten am Limit. Nun ist der Asylkompromiss gesetzliche Realität mit zahlreichen Änderungen geworden. Doch ob sich daraus die erhoffte Lösung der vielfältigen Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme ergibt, hängt wesentlich von der Umsetzung im Land ab. Auch die Landespolitik muss nun Antworten und Taten liefern. Aber sicher keine Verzweiflungstaten wie die Beschlagnahme von Wohnungen – das wäre nur Wasser auf die Mühlen derer, deren Gesinnung wir hier im Land bestimmt nicht haben wollen.

Wir müssen aber leider feststellen, dass die Landesregierung die neuen Möglichkeiten noch nicht hinreichend nutzt und unvorbereitet scheint. Weiterhin sind unsere Erstaufnahmekapazitäten deutlich überfüllt, 40 000 Menschen leben in Einrichtungen, die in der Summe nur 30 000 Flüchtlingen Platz geben. Wenn nunmehr Flüchtlinge mit schlechter Bleibeperspektive sogar bis zu sechs Monate in der Erstaufnahme verbleiben sollen, können diese Kapazitäten nicht ausreichen. Für sogar gefährlich halten wir die ungenügenden Einrichtungen für die Gesundheitsuntersuchungen. Es muss gewährleistet werden, dass jeder Flüchtling möglichst in den ersten Tagen seines Aufenthalts untersucht wird.

Auch wenn es gerade den Grünen sehr schwer fallen wird, es muss eine konsequentere Abschiebepraxis entstehen. Auch die Scheu vor den Sachleistungen muss endlich fallen, um diesen Pull-Faktor abzuschalten. Bei der Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge werden wir der Landesregierung genau auf die Finger schauen müssen. Denn die Grünen haben sich noch im März dieses Jahres dafür verkämpft, dass Flüchtlinge denselben Leistungsumfang wie gesetzlich Versicherte erhalten. Nun hat selbst der Ministerpräsident erkannt, dass dies ein Pull-Faktor wäre und betont nunmehr den beschränkten Versorgungsumfang. Die Karte darf auch erst in den Kreisen an diejenigen ausgegeben werden, die eine gute Bleibeperspektive haben.

 

Das Asylpaket ist kein Selbstläufer. Die Landesregierung ist dringend aufgefordert, durch zielführendes Handeln zu belegen, dass sie nicht nur auf dem Papier hinter dem Asylkompromiss steht“, so Glück.

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit dem Gesetzentwurf verpasst die Landesregierung die Chance, den öffentlichen Dienst auch mit Blick auf die Besoldung attraktiver zu machen. Hierzu müsste Grün-Rot die Absenkung der Eingangsbesoldung abschaffen. Durch die Absenkung wird den jungen Beamten in den ersten drei Jahren je nach Besoldungsgruppe bis zu acht Prozent des Gehalts weggenommen. In Konkurrenz um die besten Köpfe haben die baden-württembergische Verwaltung und die Justiz immer wieder das Nachsehen, weil die Bundesbehörden im Land und erst recht die freie Wirtschaft junge Mitarbeiter besser bezahlen. Da der Gesetzentwurf der Landesregierung die Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung nicht beinhaltet, wird die FDP einen entsprechenden Änderungsantrag in die Gesetzesberatungen einbringen.

Auch die grün-roten Regelungen zur freiwilligen Weiterarbeit sind als verpasste Chance zu bewerten. Zwar wird die Weiterarbeit bis 70 ermöglicht, sie muss aber für die Jahrgänge ab 1953 allein den Interessen des Dienstherrn entsprechen. Eine die Interessen beider Seiten – Dienstherrn und Beamte – entsprechende Lösung sieht anders aus. Freiwillige Weiterarbeit sollte immer dann möglich sein, wenn nicht zwingende dienstliche Interessen entgegenstehen. Mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalition wollen wir auch diese Regelung ins Gesetz schreiben, den wenig mitarbeiterfreundlichen Ansatz von Grün-Rot ersetzen.“