Anlässlich der nun eingeleiteten Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen den Datenschutz bei der EnBW, denen die FDP-Landtagsfraktion bereits im Mai dieses Jahres mit einem Fraktionsantrag nachgegangen war (siehe Landtagsdrucksache 15/6826 „Umgang mit Kundendaten bei der EnBW“), wirft der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der grün-roten Landesregierung Versäumnisse bei der Aufklärung vor:

„Die Antworten des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft auf unseren Fraktionsantrag vom April dieses Jahres zeugten nicht gerade von einem besonders ausgeprägten Interesse oder Aufklärungswillen. Als wichtigster Anteilseigner der EnBW steht das Land aber in der Pflicht, über den Aufsichtsrat mit allen Mitteln auf eine unverzügliche und umfassende Aufklärung solcher Vorgänge zu drängen. Verletzungen des Datenschutzes sind schließlich kein Kavaliersdelikt. Vor dem Hintergrund, dass die RWE für die Verwendung der gleichen Software im Umgang mit Kundendaten bereits im Frühjahr 2014 den Negativpreis „BigBrotherAward“ erhalten hat, hätte die Landesregierung der Sache schon vor eineinhalb Jahren auf den Grund gehen können. Mit einem engagierten Vorgehen hätte die Landesregierung zumindest verhindern können, dass noch bis mindestens Ende März 2015 Kundengespräche aufgezeichnet wurden“, sagte Rülke.

Info: Siehe auch Anlage „Stellungnahme MFW 6826“

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Exzellenzinitiative sprach sich der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, für die Fortführung der Initiative mit zehn bis 15 Eliteuniversitäten und gegen eine Konzentration auf möglicherweise nur zwei Standorte aus. Bullinger wörtlich:

„Nur Berlin, München und vielleicht noch Aachen in der ersten Liga – da würden viele exzellente Unis in Deutschland ohne Not deklassiert. Die Stärke unseres Hochschulsystems liegt in seiner Dezentralität. Wenn wir im Wettbewerb mit USA und anderen angelsächsischen Hochschulsystemen Erfolg haben wollen, dürfen wir diesen Ländern nicht einfach hinterherlaufen. Stattdessen sollten wir uns auf unsere eigenen Stärken besinnen und überlegen, welche Elemente aus dem angelsächsischen Raum geeignet sind, auch unsere Hochschulen zu stärken.“

Bullinger erinnerte daran, dass die baden-württembergischen Universitäten in den bisherigen Exzellenzrunden weit überdurchschnittlich erfolgreich waren. „In der ersten Runde kamen vier von neun Eliteuniversitäten aus Baden-Württemberg, seit dem Jahr 2012 sind es immer noch drei von elf. Die Fußstapfen, die der damalige christlich-liberale Minister Frankenberg der jetzigen grünen Wissenschaftsministerin hinterlassen hat, sind groß. Damit Baden-Württembergs Universitäten auch zukünftig so exzellent abschneiden, dafür muss heute der Boden bereitet werden.“

Darüber hinaus forderte Bullinger, die Exzellenzinitiative für Verbünde von Universitäten mit Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) zu öffnen. „Die FDP/DVP-Fraktion sieht bei den HAW ein großes Potenzial vor allem im Bereich der angewandten Forschung und Innovation. Leider sind die HAW die Stiefkinder der grünen Wissenschaftsministerin, womöglich nur weil sie dort weniger grüne Wähler vermutet als an den Universitäten. Wenn wir uns auf die Dezentralität als die wesentliche Stärke unseres Hochschulsystems besinnen, dürfen wir die Leistungsträger in der Fläche nicht außen vor lassen!“, so Bullinger wörtlich.

Der FDP-Abgeordnete mahnte schließlich an, dass eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen unabdingbare Voraussetzung für ihren Erfolg im internationalen Wettbewerb sei. „Auch die Exzellenzinitiative, wenn sie Hand und Fuß haben soll, kostet viel Geld. Und das Geld wird im Hochschulsystem immer knapper. Hier lohnt sich ein Blick in die angelsächsischen Länder. Das australische Studienfinanzierungskonzept beispielsweise sieht eine Eigenbeteiligung eines ehemaligen Studierenden an den Kosten seines Studiums vor. Der Beitrag wird an der Einkommenssituation nach dem Studium bemessen und entsprechend vom Finanzamt mit der Einkommensteuer eingezogen. Solchen Überlegungen verschließt sich die grün-rote Koalition jedoch aus ideologischen Gründen. Dabei wäre es ein echter Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, wenn ein Akademiker mit gutem Verdienst sich an den Kosten seiner Ausbildung im Nachhinein beteiligen würde.“

Zur Meldung, dass die Spitzenorganisationen der baden-württembergischen Wirtschaft den Entwurf des Partizipations- und Integrationsgesetzes kritisieren, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die Einwände und Sorgen der baden-württembergischen Arbeitgeber gegen den aktuellen Entwurf des Partizipations- und Integrationsgesetzes müssen ernst genommen werden. Auch die FDP-Landtagsfraktion erkennt in dem Gesetzesentwurf einige Passagen, die in einer Anhörung im Integrationsausschuss noch näher beleuchtet werden müssen. Denn in der bisherigen Gesetzesgenese konnten dem Entwurf die Giftzähne noch nicht gezogen werden, wie etwa die zeitlich uneingeschränkte Zuerkennung von beruflichen Freistellungsmöglichkeiten aus religiösen Gründen. Auch die Frage eines Verdienstausfalls muss in eine vernünftige Regelung überführt werden. Die weitere Bevormundung der Arbeitgeber wollen wir vermeiden, diese zeugt nur von grün-rotem Misstrauen gegenüber den Unternehmern im Land. Ministerpräsident Kretschmann selbst stoppte im Mai dieses Jahres den letzten Anlauf, eine entsprechende Regelung in das Feiertagsgesetz zu implementieren. Er erkannte wohl den ausführlicheren Diskussionsbedarf, den wir nun zum Anlass genommen haben, eine öffentliche Anhörung im Integrationsausschuss zu beantragen. Die Interessen von denjenigen, die im Land Arbeitsplätze schaffen und sich längst bereitgefunden haben, Integration durch den Zugang zu Arbeit zu fördern, werden wir bei einer Anhörung genau im Blick behalten.“

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, bezeichnete die auf dem ersten Wohnungsbaugipfel des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vorgeschlagenen Überlegungen als Schritt in die richtige Richtung. „Die angekündigten Handlungsfelder wie Steuerliche Anreize, Wohnraumförderung, Ausnahmen von Bauvorschriften und Ausweisung von Bauflächen deuten auf mehr Flexibilität hin als dies in der Landtagsdebatte vom Mittwoch in den Worten der zuständigen grünen Staatssekretärin Splett zum Ausdruck kam. In der der jetzigen angespannten Situation auf dem baden-württembergischen Wohnungsmarkt darf es keine Denkverbote geben“, sagte Haußmann.

Der von der baden-württembergischen Landesregierung verfolgte Plan für ein Wertstoffgesetz mit gleichzeitiger Abschaffung des Dualen Systems (Gelber Sack) bekommt nach einer Mitteilung von Umweltminister Untersteller Unterstützung durch ein Rechtsgutachten, das die grün-rote Landesregierung bei der Universität Frankfurt in Auftrag gegeben habe. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit seiner Forderung nach einer Abschaffung der Dualen Systeme und der Forderung der Rückführung der Wertstofferfassung in die Organisationsverantwortung der Kommunen befindet sich Minister Untersteller auf dem Holzweg. Stattdessen muss das neue Wertstoffgesetz einen klaren und verlässlichen Rahmen für die Vergabe privater Erfassungs- und Verwertungsleistungen setzen. Dazu braucht es aber vor allem mehr Investitionssicherheit für private Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen, die auf stoffliche Wiederverwertung setzen anstatt auf die Auslastung kommunaler Müllverbrennungsanlagen. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist volkswirtschaftlich sinnvoll“, so Rülke.

 

Zum von Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid vorgestellten Nachtragshaushalt für die Jahre 2015/16, der zusätzliche Ausgaben für Flüchtlinge in Höhe von 1,7 Milliarden Euro vorsieht, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auch angesichts der vagen Äußerungen des Finanzministers zum Nachtrag auf, die auf dem Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern zugesagten Bundesmittel auch tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung der Flüchtlingsaufnahme in den Kommunen einzusetzen. Das betrifft die ab 2016 zugesagten monatlichen Pauschalen in Höhe von 670 Euro je Flüchtling, die Mittel für die Betreuung unbegleiteter Flüchtlinge (350 Millionen pro Jahr bundesweit) und die Mittel für den sozialen Wohnungsbau (500 Millionen pro Jahr bundesweit). Es muss sichergestellt sein, dass diese Mittel nicht lediglich bisherige Leistungen des Landes ersetzen, sondern zur deutlichen Verbesserung der Aufnahmesituation in den Kommunen führen. Ich rechne damit, dass nach langem Drängen der FDP-Landtagsfraktion bei den Gesprächen der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden vom Land zumindest eine Spitzabrechnung der Unterkunftskosten und eine direkte Abrechnung der Gesundheitsleistungen zugesagt wird. Der Bund hat auch mit der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel und der dauerhaften Fortführung des GVFG-Bundesprogramms Erhebliches für die Finanzausstattung der Länder geleistet. Auch deswegen ist jetzt das Land gegenüber den Kommunen in der Pflicht“, so Rülke.

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, teilt mit, dass er nach wie vor den Vorschlag, Transitzonen einzurichten, für überaus interessant hält. Die FDP-Landtagsfraktion habe ihn in ihrer heutigen Sitzung einmütig in dieser Haltung bestärkt. Natürlich müsse das Grundrecht auf Einzelfallprüfung gewährleistet sein, aber man müsse auch alle Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung ausschöpfen.

Deshalb habe seine Fraktion bereits in der vergangenen Woche einen Berichtsantrag zum Thema Transitzonen an die grün-rote Landesregierung gerichtet, den sie – nach seiner Beantwortung – zeitnah in den Landtag einbringen werde.

 

Mit einem einhelligen Appell an Bund und Länder, privates Eigentum zu respektieren, ist der Kongress der FDP-Landtagsfraktion „Wald und Grund als Eigentum“ im Haus der Abgeordneten in Stuttgart ausgeklungen. Der frühere Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Vorsitzende des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Eigentum, Dr. Hermann Otto Solms, erinnerte in seiner Rede daran, dass die Wiedervereinigung Deutschlands vor 25 Jahren gezeigt habe, dass „wir ein Volk von Eigentümern sein wollen und keines des Volkseigentums.“ Ohne die Achtung des Grundrechts auf privates Eigentum sei die Soziale Marktwirtschaft nicht möglich. „Freiheit braucht Eigentum und Eigentum schafft Freiheit“, sagte Solms. Doch der Staat greife immer mehr in das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht auf Eigentum ein. Sei das beim Wohneigentum, bei der Erbschaftsteuer, dem Kulturgutschutzgesetz, durch die Finanzrepression oder eben in der Land- und Forstwirtschaft. Durch die Einmischung des Staates komme es zu einer Überregulierung, die zu einer Einschränkung beziehungsweise Gefährdung des Eigentums führe und damit letztlich nicht anderes bedeute als eine schleichende Enteignung, unterstrich Solms.”

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, wies auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der stets wachsenden öffentlichen Ansprüche an die Eigentümer hin. „Angesichts von Produktionszyklen und Umtriebszeiten zwischen 60 und 250 Jahren ist die Belastungsgrenze für die Familienforstwirtschaft nicht beliebig verschiebbar. Und auch landwirtschaftliche Familienbetriebe müssen bei aller Ökologie noch von ihrer Arbeit mit dem Boden leben können“, so Kern. Als aktuelle Beispiele für den mangelnden Respekt vor Eigentumsrechten in anderen Bereichen nannte Kern die jüngsten Überlegungen der grünen Oberbürgermeister von Tübingen und Stuttgart, für Flüchtlinge leer stehenden Wohnraum zu beschlagnahmen oder über ein Zweckentfremdungsverbot den Wohnungsleerstand mit Bußgeldern zu bestrafen. Diese Ideen entstammten dem gleichen Gedankengut wie das Grünlandumbruchverbot, die Beschränkungen des Jagdrechts, die starren Vorgaben für Gewässerrandstreifen oder das neue Landesnaturschutzgesetz.

Die Forderung nach mehr Achtung vor dem Eigentumsrecht spiegelte sich auch in der  vom Wirtschaftsjournalisten Ulrich Schreyer sachkundig moderierten Podiumsdiskussion wider. Der Vorsitzende des Verbandes der baden-württembergischen Grundbesitzer und Vorstandsmitglied der Forstkammer Baden-Württemberg, Karl Eugen Erbgraf zu Neipperg,

kritisierte, dass die staatliche Überregulierung des Eigentums oftmals zum „Fluch der guten Tat“ führe. So habe die naturnahe Waldbewirtschaftung, die sein Familienbetrieb inzwischen seit mehreren Generationen pflege, einen großen Eichenbestand herbeigeführt, der nun wegen seines ökologischen Wertes unter den Schutz eines FFH-Gebietes gestellt sei.

Ehren-Landesjägermeister Dr. Dieter Deuschle appellierte, nicht immer nach dem Staat zu rufen, sondern dem Einzelnen mehr Eigenverantwortung beim Umgang mit der Natur zuzutrauen. Das neue Verbot der Wildfütterung beispielsweise verhindere sachkundige Entscheidungen vor Ort. Der Vizepräsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes, Franz Käppeler, forderte, die Politik müsse auch Rahmenbedingungen setzen, in denen eigenverantwortliches Handeln ohne staatliche Hilfe möglich ist. Der Landwirtschaftsmeister bekräftigte daher auch die Forderung der FDP nach eine steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, die es Land- und Forstwirten ermögliche, bei der Steuer gute mit schlechten Jahren zu verrechnen.

Der FDP-Agrarpolitiker Dr. Friedrich Bullinger schloss mit einem Resümee:  „Die Balance zwischen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und der Freiheit der wirtschaftlichen Eigentumsnutzung ist ein schmaler Grat. Deshalb sollte der Gesetzgeber grundsätzlich jede Nutzungsbeschränkung mit einer wirksamen Härtefallklausel versehen. Zudem muss der Gesetzgeber bei jedem Eingriff ins Eigentum den genauen Zweck der Sozialbindung im Auge behalten. Wenn etwa infolge des grün-roten Naturschutzgesetzes in Managementplänen für FFH-Gebiete die bisherige Unterscheidung zwischen gemeinten und nicht gemeinten Bereichen verloren geht, oder im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz der Umbruch von Grünland allgemein und ohne Rücksicht auf die tatsächliche ökologische Einbettung der jeweiligen Fläche reguliert wird, ist dies eine verfassungsrechtlich höchst fragwürdige Gängelung der Grundeigentümer. Es wird daher Zeit für einen politischen Wechsel im Land“, sagte Bullinger.

Zur Erklärung von Minister Schmid, sozialen Wohnungsbau mit Steuererleichterungen zu fördern, sagten der Fraktionsvorsitzende und finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:

„Es ist ein Zeichen der Hilflosigkeit, dass Finanzminister Schmid angesichts der immensen Herausforderungen des Wohnungsmarktes jetzt einen schmalen Korridor für Steuererleichterungen beim Bau von Sozialwohnungen öffnen will. Die Anreize für Investoren will Schmid so eng reglementieren, dass kleinere Investoren sicherlich wenig Interesse haben, sich diesem Anforderungsmarathon auszusetzen. Über zwei Drittel der Wohnungen werden aber von Kleininvestoren geschaffen.

Grün-Rot graust es offenbar davor, wie sich ihre eigene Wohnungsbaupolitik in der Realität auswirkt. Dies zeigte auch schon der Vorstoß des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel in der letzten Woche, die ideologisch geprägte Landesbauordnung zu überarbeiten. Die konkrete Frage bleibt, wie die Schaffung von Wohnraum für alle Investoren attraktiver wird.

Einzig ein größeres Angebot an Wohnungen würde auch die Menschen mit kleinerem Geldbeutel, die auf Wohnungssuche sind, entlasten. Mietpreisbindung, Zweckentfremdung, neue Landesbauordnung bleiben das Trio Infernal des Wohnungsmarktes, nur wer hier anpackt, tut etwas für den sozialen Frieden.“

Zur Meldung, dass sich CDU und CSU auf Bundesebene einig in der Forderung nach Transitzonen sind, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nach dem faktischen Scheitern der Dublin-Abkommen halten wir die Einrichtung von Transitzonen für einen guten Ansatz, um den Flüchtlingszustrom in die Bundesrepublik in den Griff zu bekommen. Angesichts der rasant steigenden Zugangszahlen dürfen keine Möglichkeiten ausgeschlossen werden, die Asylverfahren zu beschleunigen. Die SPD auf Bundesebene ist aufgefordert, ihr Zaudern zugunsten dieses Vorschlags aufzugeben. Gleichfalls ist die Landesregierung gefordert, hier die Interessen des Landes Baden-Württemberg auf der Bundesebene zu vertreten. Eine Positionierung der Landesregierung erwarten wir auch in der Antwort auf unseren Antrag zur „Einrichtung von Transitzonen“

Info: (Drucksache 15/7488 „Einrichtung von Transitzonen“ in der Anlage).

Im Zusammenhang mit der Beantwortung seiner parlamentarischen Anfrage „Zukunftsfähige Gestaltung der Wendlinger Kurve im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm“ (Siehe Anlage Drucksache 15/7355) sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert den Bund und die Bahn auf, sich in der Frage Wendlinger Kurve endlich zu bewegen. Wir brauchen zwingend eine Vorbereitung für den späteren zweigleisigen Ausbau, um zukunftsfähig zu sein. Es mutet geradezu grotesk an, dass der Bund eine Machbarkeitsstudie zum sogenannten Deutschland-Takt vorlegt, die sich mit der Zukunft des Fernverkehrs befasst und dann nicht die entsprechenden Konsequenzen ziehen will. Fakt ist, dass die Fahrbarkeit der zukünftigen Angebotskonzeption im Fernverkehr laut der Studie den zweigleisigen Ausbau erfordert. Ansonsten käme es zu Begegnungen mit dem Regionalverkehr. Die Lösung lautet daher: Mindestens schon heute Vorbereitungen treffen für einen späteren zweigleisigen Ausbau in der Form der großen Wendlinger Kurve. Mit dieser sogenannten Aufwärtskompatibilität kann schon heute mit geringen Kosten zukunftsfähig gebaut werden. Es käme einem Schildbürgerstreich gleich, aus formalistischen Gründen die kleine eingleisige Wendlinger Kurve nach bisheriger Planung zu bauen und in zehn oder zwanzig Jahren mit einem mehrfachen Finanzaufwand nachträglich einen Ausbau vorzunehmen. Minister Hermann danke ich für seinen bisherigen Einsatz für die große Wendlinger Kurve und ermuntere ihn, gegenüber dem Bund und der Bahn hart zu verhandeln.“

Zum Positionspapier zur Digitalisierung, das vom Baden-Württembergischen Handwerkstag verabschiedet und vorgestellt wurde, erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Digitalisierung ist Chance und Herausforderung für die Wirtschaft, insbesondere aber für kleine und mittlere Betriebe, die sich keine eigene IT-Abteilung leisten können. Hier muss die Politik ein zuverlässiger Ansprechpartner sein. Zu einem endlich wieder eigenständigen Wirtschaftsministerium, das die Freien Demokraten bei einer eventuellen künftigen Regierungsbeteiligung einfordern werden, gehört dieser Bereich auf jeden Fall dazu. Grundlage für die Digitalisierung bleibt aber ein schneller Breitbandausbau. Gegenüber der bayerischen Landesregierung, die den Breitbandausbau mit 1,5 Milliarden Euro fördert, wirken die Bestrebungen der baden-württembergischen Landesregierung mit 31,7 Millionen zwergenhaft. Wir haben daher als Grundlage einen Zukunfts-Investitionsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro für die kommenden fünf Jahre vorgeschlagen.“

Zur Antwort der Landesregierung auf einen parlamentarischen Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur „Anpassung von Bauvorschriften zur Bewältigung der Herausforderungen des stark steigenden Wohnraumbedarfs“ sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:

„Die Antwort der Landesregierung auf den parlamentarischen Antrag der FDP-Fraktion ist enttäuschend. Statt für den Abbau von bürokratischen Hürden im gesamten Wohnungsbau offen zu sein, verweist die Landesregierung lediglich auf bestehende Ausnahmeregelungen der Landesbauordnung. Wenn dies die Verhandlungsposition der Landesregierung für den bevorstehenden Wohnungsbaugipfel ist, sehen wir den Erfolg des Treffens ernsthaft gefährdet.

Die Chronologie ist schon erstaunlich. Am Tag der Regierungserklärung tauchte die Ankündigung des abwesenden Finanzministers auf, noch im Oktober einen Wohnungsbaugipfel abhalten zu wollen. Es drängt sich der Schluss auf, dass damit die kritischen Geister besänftigt werden sollten, die auf den immer krasseren Mangel an bezahlbarem Wohnraum, gerade in Ballungsgebieten, hinweisen. Zu diesen kritischen Geistern gehört auch die FDP-Landtagsfraktion. Wir haben zuletzt in unserem Positionspapier zur effektiven Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen darauf hingewiesen, dass der Wohnungsmarkt bei den vielfältigen Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme nicht aus dem Blick geraten darf. Die Lage ist bereits jetzt angespannt, da die Stadt‐ und Landkreise für die vorläufige Unterbringung der Flüchtlinge auf den privaten Wohnungsmarkt angewiesen sind. Immer mehr Flüchtlinge werden für die Anschlussunterbringung in den Kommunen eine bezahlbare Bleibe brauchen und konkurrieren dabei mit Bürgern um die letzten verfügbaren Wohnungen. Das Land muss endlich reagieren und auch privaten Investoren Anreize zum sozialen Wohnungsbau bieten. Die Ausflüchte in der Antwort des Ministeriums, eine realistische Bedarfsanalyse sei nicht möglich, lassen wir nicht gelten. Im September kam etwa die Hälfte aller Flüchtlinge aus Syrien – allein aufgrund dieser Zahl von über 8000 Menschen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit länger bei uns im Land bleiben werden, muss man die notwendigen Konsequenzen ziehen. Auf unsere Frage, ob landesrechtliche Regelungen überdacht werden müssen, weist das Ministerium auf die vorhandenen rechtlichen Ausnahmen hin. Aber der Paragraf 56 der Landesbauordnung sieht zwar Ausnahmen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften vor, aber nicht für den sozialen Wohnungsbau. Hier zeigt sich ein gewisser Widersinn – denn einen Wohnungsbaugipfel müsste man nicht abhalten, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen den realen Erfordernissen bereits gerecht würden.

Aus unserer Sicht müssen neben der Abschaffung der Mietpreisbremse, die gerade in Ballungsräumen Investitionen in den Wohnungsbau verhindert, auch die landesrechtlichen Regelungen des Zweckentfremdungsverbots und der staatlichen Leerstandskontrolle von Wohnraum entfallen. Unsinnige ideologische Einfärbungen der jüngst reformierten Landesbauordnung müssen umgehend zurückgenommen werden, wenn private Investitionen ernsthaft angeregt werden sollen. Wir nehmen den SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel beim Wort, der uns dabei unterstützen will, die Grünen zu den erforderlichen Korrekturen und zum Abrücken von ideologischen Symbolen im Landesrecht zu zwingen.“

Zur Meldung, wonach der Finanzminister über gesetzliche Erleichterungen nachdenkt, um Pensionäre einfacher aus dem Ruhestand zurückzuholen, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Wenn in den Regierungspräsidien längst gehandelt wird, beginnt die Landesregierung über die rechtlichen Möglichkeiten nachzudenken. Selbstverständlich muss das Versorgungsrecht des Landes in Blick genommen werden, um beurteilen zu können, wie man pensionierte Lehrer oder Polizisten zur Hilfe bei der Flüchtlingsaufnahme gewinnen kann. Die freiwillige Rückkehr in den Dienst muss aber unbürokratisch ausgestaltet und für eine angemessene Vergütung gesorgt werden. Die Zuverdienstgrenzen müssen wir dazu auch in den Blick nehmen.“

In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (Siehe Anlage – Stellungnahme IM 7361) des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zur Polizeiarbeit in und um Erstaufnahmeeinrichtungen, strafrechtlichen Konsequenzen und Maßnahmen der Landesregierung stellt das baden-württembergische Innenministerium u. a. fest, dass das Polizeipräsidium „Einsatz“ seit 15. September 2014 mit insgesamt 4.566 Beamten die regionalen Polizeipräsidien in und um Erstaufnahmestellen „lageorientiert“ unterstützte. Dabei leistete das Polizeipräsidium „Einsatz“, dem u. a. die Bereitschaftspolizei angehört, 35.517 Einsatzstunden. Auf die Frage nach Maßnahmen zur Entlastung der Polizei weist die Landesregierung lediglich auf die Arbeit privater Sicherheitsdienste und den Einsatz von Sicherheitsberatern hin.

1.934 Ermittlungsverfahren wurden nach den 1.870 Polizeieinsätzen von August 2014 bis August 2015 in und um die Einrichtungen geführt. Davon werden bzw. wurden 737 staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen in Erstaufnahmeeinrichtungen lebende Menschen geführt, 148 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit, vier Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 278 Ermittlungsverfahren wegen Eigentumsdelikten und vier Ermittlungsverfahren wegen Propagandadelikten. Von den insgesamt festgestellten Ermittlungsverfahren wurden erst 76 durch Anklageerhebung bzw. durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls erledigt.

Zur Antwort des Innenministeriums sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Stellungnahme der Landesregierung zeigt, dass die hohe Zahl der Polizeieinsätze, die durch eine frühere Anfrage der FDP bekannt wurde, mit einer Vielzahl von Straftaten korrespondiert. So wurden bei den 1.870 Einsätzen von August 2014 bis August 2015 u. a. in 1.020 Fällen Ermittlungen wegen Eigentumsdelikten und in 311 Fällen wegen Körperverletzungen aufgenommen. Das hinter den Zahlen stehende Ausmaß an Kriminalität und Leid ist erschreckend. Dabei tröstet es die Opfer nicht, wenn man auf die Überlastung der Flüchtlingseinrichtungen verweist. Es muss ein Mehr an Ordnung in die Einrichtungen. Dies ist mit den derzeitigen Mitarbeitern der Einrichtungen, die sich redlich mühen, aber sicher nicht zu schaffen. Wir brauchen mehr Personal vor Ort und mehr Polizei.

Dabei arbeitet die Polizei schon jetzt im ‎Ausnahmemodus. Dies zeigen nicht nur die geleisteten Überstunden, sondern auch die Einsätze der Kräfte des Polizeipräsidiums „Einsatz“. Deren Arbeit hat sich angesichts der Vielzahl der Einsätze wohl zu einer ständigen Aushilfe entwickelt. ‎

Das Land muss schleunigst mehr Polizeistellen schaffen. Die FDP hatte schon im Frühjahr eine Aufstockung um 1.000 Stellen, Anwerbemaßnahmen ‎und eine Steigerung der Attraktivität des Dienstes bei der Polizei gefordert. Die Landesregierung indes handelt viel zu zögerlich. Ihr Verweis auf eine Entlastung der Polizei mittels privater Dienste reicht nicht. Dabei wissen wir, dass die Ausbildung von Polizeibeamten ‎Zeit braucht. Aber jeder Monat des Zögerns verschlimmert die Situation.

Neben der Stärkung der Polizei muss der Zustrom von Menschen zu uns und die Dauer der Asylverfahren verringert werden. Die Landesregierung hat auch durch die konsequente Ausweisung von Menschen ohne Asylrecht die Situation zu verbessern.

Wenig erfreulich ist, dass die in der Stellungnahme auf meine letzte  Anfrage ‎verkündete konsequente Strafverfolgung in der Realität wenig Eindruck macht. Nur etwas mehr als zehn Prozent der Ermittlungsverfahren führten bereits zu spürbaren Konsequenzen. Auch an dieser Stelle müssen wir besser werden. Wir werden schauen, wie wir Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte unterstützen können.“

Zur Ankündigung von Verkehrsminister Hermann, gemeinsam mit den Vertretern der Fahrzeug- und Zulieferindustrie sowie den Prüforganisationen ein Messprogramm zur Abgaskontrolle durchzuführen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Verkehrsminister Hermann sollte die Entwicklung von Abgasmessungen dem Bund überlassen. Wenn jetzt jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, weiß bald niemand mehr, was eigentlich gilt. Minister Hermann sorgt für einen automobilen Turmbau zu Babel, der nur Verwirrung stiftet. Besonnenes Handeln in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur würde mehr bringen. Offenbar steht bei Minister Hermann kein geringeres Motiv dahinter, als die deutsche Automobilwirtschaft mit unkoordinierten Regularien zu überziehen.“

Zu Meldungen, wonach Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann eigene Messungen des Abgasverhaltens von Personenwagen im Alltagsbetrieb planen, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Für die FDP-Landtagsfraktion weist das vom Ministerpräsidenten ausdrücklich befürwortete Vorhaben von Minister Hermann die Grundzüge eines Spektakels auf. Jeder weiß, dass sich Laborbedingungen von der Praxis unterscheiden. Wenn Minister Hermann nun etliche Steuergelder dafür verwenden will, zu der Erkenntnis zu gelangen, dass eine unvernünftige Fahrweise zu höherem Verbrauch und damit zwingend zu mehr Schadstoffausstoß führt, dann grenzt das an Verschwendung von öffentlichen Mitteln. Zu fragen ist auch: Wo liegt überhaupt die Kompetenz des Landes für diese Veranstaltung? Die Abgasgrenzwerte sowie die abschließende Definition der so genannten real-driving emissions-Methode (RDE) sind ganz offensichtlich keine Landeskompetenz. Vermutlich geht es Minister Hermann unter Beteuerung des Gegenteils einmal mehr darum, das Auto zu diskreditieren. Sollte der VW-Skandal von Minister Hermann dazu missbraucht werden, sich zu profilieren, dann wäre das für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg alles andere als förderlich.“

 

Zur Diskussion über Transitzonen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: Die Reflexhafte Zurückweisung durch Minister Friedrich ist ein Fehler

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Spitzenkandidat seiner Partei für die Landtagswahl Dr. Hans-Ulrich Rülke kritisiert die grün-rote Landesregierung dafür, den Vorschlag von Bundesinnenminister de Maiziere, an den Landesgrenzen Transitzonen für die Flüchtlingsaufnahme einrichten zu wollen, reflexhaft zurückgewiesen zu haben. Die Bundes-SPD sei hier schon weiter als die Landesregierung. Während Herr Minister Friedrich den Untergang des Abendlandes herauf beschwöre, fordere Herr Fraktionsvorsitzender Oppermann bereits eine Prüfung des Vorschlags.

Angesichts der Flüchtlingsströme sei es doch ein interessanter Ansatz, an der Grenze Transitzonen für Flüchtlinge einzurichten und in diesen innerhalb einer Woche zu entscheiden, ob ein Flüchtling eine Bleibeperspektive habe, oder als Wirtschaftsflüchtling zurück geführt werden müsse, so Rülke. In anderen europäischen Staaten sei ein derart beschleunigtes Verfahren schließlich auch möglich. Voraussetzung sei allerdings, dass eine rechtsstaatliche Prüfung des Asylantrags gesichert sei.

Auf diese Art würde es auch für Wirtschaftsflüchtlinge deutlich unattraktiver, sich auf den Weg nach Deutschland zu machen. “Wer bislang im Durchschnitt ein halbes Jahr auf die Abschiebung wartet, der überlegt es sich gut, ob er die Reise antritt, wenn er damit rechnen muss, bereits nach einer Woche wieder zu Hause zu sein.” So der FDP-Spitzenkandidat wörtlich. Rülke fordert Ministerpräsident Kretschmann dazu auf, sich für diese Überlegungen zu öffnen und die Transitzonen zumindest unvoreingenommen zu prüfen.

Rülke erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Forderung der FDP, eine Visumspflicht für den Balkan einzuführen. Derzeit könnten immer noch Flüchtlinge an der Grenze direkt abgewiesen werden, die nicht vom Balkan kommen, während die selben Flüchtlinge über den Balkan visumsfrei einreisen könnten.

Die Landesregierung sei gefordert, hier die klaren Interessen des Landes Baden-Württemberg auf der Bundesebene zu vertreten.

 

Zu den geplanten unangemeldeten Auto-Abgastests sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

Es wird höchste Zeit, dass das Autoland Baden-Württemberg dieses Joch abwirft.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke blickt mit Kopfschütteln auf die Pläne von Verkehrsminister Winfried Hermann, die baden-württembergischen Autofahrer durch Abgasmesskommandos zu drangsalieren.

Hermanns Hass auf das Automobil treibe immer neue Blüten. „Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Da ist der harmlose Autofahrer auf der Landstraße unterwegs, hält sich an die Verkehrsregeln und plötzlich bricht eine Hermann-Verkehrsguerilla aus dem Unterholz, um eine willkürliche Schadstoff-Messung zu veranstalten.”, so Rülke wörtlich. Hermanns Hass auf das Automobil treibe immer exotischere Blüten. „Dieser Minister will den Menschen das Autofahren gewaltsam austreiben. Er ist eine Geißel für das Autoland Baden-Württemberg. Es wird Zeit, dass unser Land dieses Joch bei der Landtagswahl abwirft!”

 

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum und Naturschutz, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zur Mitteilung der beiden Minister Bonde und Untersteller zum durch einen Großbrand in der Lobenhausener Mühle ausgelösten Fischsterben in der Jagst:

„Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich durch die Angaben der beiden Minister in ihren Befürchtungen leider bestätigt: Durch das mit dem Löschwasser in die Jagst gelangte ammoniumnitrathaltige Düngemittel wurde der Fischbestand auf einer Strecke von zehn Kilometern nahezu ausgelöscht, denn aus dem Ammonium entstand das insbesondere für Fische hochgiftige Ammoniak. Insgesamt wurden laut Mitteilung von Naturschutzminister Bonde und Umweltminister Untersteller annähernd 20 Tonnen Fische tot aus der Jagst geborgen. Deshalb fordert die FDP-Landtagsfraktion, bereits im aktuell angekündigten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/16 Finanzmittel für ein Sonderprogramm zur Bewältigung der Umweltschäden an der Jagst vorzusehen. Bis zum neuen Haushalt 2017 kann nicht gewartet werden. Dazu hat die FDP-Landtagsfraktion schon Mitte September einen parlamentarischen Antrag gestellt. Natürlich brauche man die von den beiden Ministern angekündigten Gutachten, aber aus haushalterischen Gründen müssen jetzt schon Finanzmittel in den Nachtragshaushalt eingestellt werden. Beide Minister haben beim Ortstermin am Jagstufer in Krautheim schnelle und unbürokratische Hilfe zugesagt – wir werden sie an ihren Worten messen.“ Info: Antrag der FDP/DVP-Fraktion vom 17. 9. in der Anlage

In seiner Antwort auf die Regierungserklärung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zur Flüchtlingsfrage hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Spitzenkandidat seiner Partei zur Landtagswahl, Dr. Hans-Ulrich Rülke, der grün-roten Landesregierung Versagen und Zögerlichkeit vorgeworfen.

Jeden rühre das Schicksal vieler Flüchtlinge und das Asylrecht für wirklich politisch Verfolgte gelte uneingeschränkt, sagte Rülke. Er sei auch beeindruckt vom ehrenamtlichen, aber auch hauptamtlichen Engagement vieler Menschen. Dafür danke er namens seiner Fraktion und seiner Partei ausdrücklich. Mancher Kritiker müsse auch im Lichte dessen, was da geleistet würde, vielleicht das ein oder andere Vorurteil über den Öffentlichen Dienst überdenken.

Die Menschen seien weit überwiegend zur Hilfe bereit. „Die Integrationsfähigkeit jedes Staates findet aber irgendwo eine Grenze. Auch das wissen die Menschen und sie erwarten von der  Politik, dass sie dies erkennt“, so Rülke wörtlich. Deshalb setze die chaotische Politik der Kanzlerin völlig falsche Signale. Sie habe eben mit ihrer Ungarn-Entscheidung das Dublin-Abkommen gebrochen, um anschließend mit der Wiedereinführung der Grenzkontrollen hilflos das Schengen-Abkommen zu brechen. Folgenlos, da dennoch jeder Asylbewerber ins Land komme. Mit ihren Äußerungen signalisiere sie uneingeschränkte Aufnahmefähigkeit mit den Folgen, die man nun besichtigen könne. Offensichtlich habe die Kanzlerin kein Sensorium für die Sorgen der Menschen. Der Satz des Ministerpräsidenten aus der vergangenen Woche: „Das Boot ist nie voll“ sei ebenso falsch, weil ebenso einseitig. Er sei froh, dass Kretschmann diesen Satz am heutigen Tage nicht wiederholt habe. Weit besser habe Bundespräsident Joachim Gauck die Lage erfasst. Sein Satz: „Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich“ greife beides auf, die Hilfsbereitschaft, aber auch die Grenzen.

Der Ministerpräsident habe mehrfach von einem „pragmatischen Humanismus“ gesprochen. Er habe diesen pragmatischen Humanismus so erklärt, dass zu unterscheiden sei, zwischen politisch Verfolgten und vom Tode bedrohten Kriegsflüchtlingen einerseits und reinen Wirtschaftsflüchtlingen andererseits. Letztere müssten rückgeführt werden. Da habe Kretschmann Recht, so Rülke. Aber seine Regierung handle eben nicht danach. Am gestrigen Tag habe Kretschmann die Fraktionsvorsitzenden darüber informiert, dass bis zum Mittag 2050 Flüchtlinge angekommen seien. Eine Stunde später habe der Innenminister im Landtag eingestehen müssen, dass im gesamten Jahr 2015 lediglich 1644 Personen bislang abgeschoben wurden. „Sie schieben in einem ganzen Jahr weniger Leute ab, als an einem halben Tag kommen!“, warf Rülke Grün-Rot vor. Und es sei auch ein Märchen, dass sich die Abschiebepraxis nicht geändert habe. 2010 habe es auf 4753 Flüchtlinge in Baden-Württemberg 843 Abschiebungen gegeben. Aktuell erwarte man bei 1644 Abschiebungen 100.000 Flüchtlinge. „Bei Ihnen hat sich die Flüchtlingszahl verzwanzigfacht, aber die Abschiebungen gerade mal verdoppelt. Deshalb ist Grün-Rot ein Teil des Problems!“, so Rülke.

Die meisten Berliner Beschlüsse der vergangenen Woche trage man mit, sagte Rülke weiter. Es sei richtig, die Verfahrensdauer zu verkürzen und die mögliche Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmestellen zu verlängern. Es sei auch richtig, einen Beschäftigungskorridor zu öffnen und einen Schritt in Richtung Zuwanderungsgesetz zu gehen. Es wundere ihn aber schon, dass die Unionsparteien diesen notwendigen Schritt erst in zwei Jahren gehen wollten. Rülke: „Wir haben heute Handlungsbedarf, da kann man nicht zwei Jahre aussitzen!“

Kretschmann habe auch Recht, wenn er von den Zuwanderern eigene Anstrengungen verlange. „Wer zu uns kommt, der muss nach unseren Regeln leben!“, so Rülke.

An dieser Stelle seien aber die Gemeinsamkeiten auch schon erschöpft. Viel zu lange hätten sich die Grünen gegen notwendige Maßnahmen gesträubt. Noch am vergangenen Mittwoch habe man im Landtag gegen weitere sichere Herkunftsländer gestimmt, um am Donnerstag in Berlin dann zuzustimmen. Das Prinzip Sachleistungen statt Taschengeld habe man am Mittwoch noch als verfassungswidrig verteufelt, um am Donnerstag in Berlin zuzustimmen.

In Heidelberg erfahre der Oberbürgermeister von der Einrichtung eines Flüchtlingsdrehkreuzes aus der Zeitung und dann werde es noch geleugnet. „Das ist mehr Regierungschaos, als Regierungskunst“, so Rülke. Das Wort vom „Organisationsversagen“ stamme ja auch nicht von der Opposition, sondern vom grünen Freiburger OB Salomon.

Auch vermisse er weitere Maßnahmen. Die Situation verschärfe sich ständig. Da könne man nicht sagen: So jetzt haben wir ein paar Beschlüsse gefasst, das war es jetzt. Es bedürfe weiterer Entscheidungen, so Rülke. Es reiche nicht, die Kanzlerin für ein paar zaghafte Trippelschritte auf europäischer Ebene zu loben. Wenn ein Land wie Polen 4500 Flüchtlinge aufnehme, so sei dies ein Witz. Kein Verständnis hätten die Menschen, wenn man bei der Griechenland-Rettung immer die Solidarität des deutschen Steuerzahlers einfordere, aber in der Flüchtlingsfrage nur Österreich und Schweden an der Seite Deutschlands stehen.

Er vermisse auch die Forderung nach einer Visumspflicht für die Balkanstaaten, das sei der logische zweite Schritt nach den sicheren Herkunftsländern.

Auch die angedachten Maßnahmen zur Integration seien unzureichend, so Rülke. Nach Andrea Nahles seien nur zehn Prozent der Flüchtlinge aktuell in den deutschen Arbeitsmarkt integrierbar. Deshalb sei es unabdingbar, für diese Menschen eine Perspektive zu schaffen, indem man die Mindestlohnregelungen flexibilisiere. Er sei froh, dass Bundesfinanzminister Schäuble nun umsetze, was er seit Wochen fordere, so Rülke: „Schäubles bewaffnete Zöllner sind bei der Bearbeitung von Asylanträgen besser aufgehoben, als bei der Heimsuchung harmloser Mittelständler zur Überprüfung der Mindestlohndokumentation!“

Kretschmann habe in seiner Regierungserklärung Bauerleichterungen für Flüchtlingsheime gefordert. Dazu bedürfe es nach den Worten des Ministerpräsidenten privaten Kapitals. Das würde aber von den Grünen nicht mobilisiert, sondern vertrieben, so Rülke. Wenn der Stuttgarter OB Kuhn beispielsweise lustvoll Zwangsmaßnahmen bei Zweckentfremdung verhängen wolle und  dabei das Eigentumsrecht mit Füßen trete, motiviere das niemanden, in Baden-Württemberg in Wohnraum zu investieren. In Kuhns Richtung sagte Rülke:

„Manche Grüne haben in ihrer Jugend als Sponti Häuser besetzt. Nach dem Marsch durch die Institutionen machen sie es im Alter als Amtsträger!“

Es sei auch nicht hinreichend klar, inwieweit die Kommunen teilhaben würden am Geldsegen des Bundes in der Flüchtlingsfrage. „Die Kommunen tragen die Lasten. Dort muss auch das Geld hin!“, so Rülke.

Schließlich teile er die Auffassung der Ministerin Öney, dass eine Reihe von afrikanischen Ländern mit homöopathischer Anerkennungsquote in den Kreis der sicheren Herkunftsländer aufgenommen werden sollte. Auch hierzu kein Wort vom Ministerpräsidenten.

Insgesamt gingen die Beschlüsse der vergangenen Woche in die richtige Richtung. Die Landesregierung habe aber zu spät und zu chaotisch gehandelt und bleibe nun auf der Stelle stehen. „Der Flüchtlingsstrom bleibt aber nicht stehen, der schwillt weiter an. Deshalb muss auch die Politik sich weiter bewegen!“, so Rülke abschließend.

 

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Mindestlohn und Handwerk im Mittelstand: Was von der guten Absicht in der Praxis ankommt“ benannte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Niko Reith, die praktischen Folgen des von der schwarz-roten Bundestagsmehrheit und den Grünen im Bundestag beschlossenen Mindestlohngesetzes.

„Es ging um Löhne, von denen die Menschen leben können. Das ist angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt vor allem bei Mittelstand und Handwerk unstrittig gewesen. Doch dann hat Bundesministerin Nahles dieses Gesetz in ein bürokratisches Monstrum verwandelt. Keine der Parteien, die das im Bundestag beschlossen haben, sollte heute so tun, als sei sie nicht dabei gewesen“, so Reith. Der FDP-Abgeordnete hob hervor, dass das Mindestlohngesetz mit seinen Dokumentationspflichten vor dem Hintergrund des Arbeitszeitgesetzes in vielen Branchen schlicht untauglich sei. Viel gravierender sei jedoch, dass sich die Betriebe unter einen Generalverdacht gestellt sehen, ihre Mitarbeiterschaft auszubeuten. „Doch wer gedacht hatte, die SPD würde auf die Proteste reagieren, sieht sich getäuscht: Dort wird es als Möglichkeit gefeiert, die heiß ersehnte Aufmerksamkeit zu gewinnen“, sagte Niko Reith. Er verwies auf zwei parlamentarische Initiativen, die die FDP-Landtagsfraktion für Klarstellungen und praktikable Regelungen im Frühjahr auf den Weg gebracht hatte. Mit Hinweis auf die neue Regelung und ergebnislose Koalitionsberatungen in Berlin sei das Thema allerdings von der Landesregierung abgebügelt worden. „Ist es nicht langsam an der Zeit, etwa die Arbeitszeitgesetzgebung kritisch zu hinterfragen?“ wollte Reith wissen und zog das Fazit: „Die Regelungen zum Mindestlohn sind ein einziges Dokument des Misstrauens gegenüber Wirtschaft, Handwerk und Mittelstand und wir müssen feststellen, dass diese Landesregierung nichts tut, um sich vor die Betriebe zu stellen.“

In einer Landtagsdebatte warf der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, der Landesregierung vor, auf Nebenkriegsschauplätzen viel Wind zu entfachen, um der zentralen Auseinandersetzung über pädagogische Mängel der grün-roten Gemeinschaftsschule aus dem Weg zu gehen. „Statt sich mit den Inhalten der in der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung‘ wiedergegebenen Studie über die Geschwister-Scholl-Gemeinschaftsschule Tübingen zu befassen und daraus Konsequenzen zu ziehen, droht Herr Stoch der Zeitung mit einer Klage, oder hat er sie vielleicht schon eingereicht. Das ist zugleich auch der wenig überzeugende Versuch, die couragierte Journalistin Heike Schmoll einzuschüchtern“, sagte Kern.

Laut Zeitungsbericht stelle die Studie der Geschwister-Scholl-Gemeinschaftsschule ein vernichtendes Zeugnis aus. Kern wörtlich: „Nicht nur die Leistungsmessung und Lernkontrolle sind fragwürdig. Auch die Inklusion, das heißt, der gemeinsame Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen, vollzieht sich völlig planlos. Vor allem scheint das Herzstück der Gemeinschaftsschul-Pädagogik, das individuelle Lernen, nicht zu funktionieren. Die Studie bestätigt offenbar die Befürchtungen der FDP-Fraktion, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden einer Pädagogik sein werden, die einseitig auf das individuelle Erledigen von Arbeitsblatt-Paketen setzt.“

Gerade die schwächeren Schülerinnen und Schüler seien in offenen und individualisierten Lernformen häufig die Leidtragenden, so Kern. „Das gilt in allererster Linie dann, wenn es mit der Lernkontrolle hapert – und ausgerechnet dies scheint an der Geschwister-Scholl-Schule in keiner Weise zu funktionieren. Die Lerntagebücher dienen lediglich als Taschenkalender, und die Lehrkräfte kommen mit der Überprüfung der Leistungen schlicht nicht hinterher. Die stärkeren Schüler aber bringen oft das Wissen und das Selbstbewusstsein von zu Hause mit, sich durch die einzelnen Aufgabenstellungen durchzubeißen.“

Es räche sich jetzt, dass Grün-Rot vor allem auf die demographische Not der Kommunen gesetzt habe, um die Verkaufszahlen beim Prestigeprojekt ‚Gemeinschaftsschule‘ hoch zu jagen. Kern: „Dadurch wurde oft den ums Überleben kämpfenden Schulen ein pädagogisches Konzept aufgenötigt, das im Grunde nicht zu ihnen passt und für das sie auch nur aus Einsicht in die Notwendigkeit einen Antrag stellten, aber nicht aus innerer pädagogischer Überzeugung. Es wäre klüger gewesen, wenn Grün-Rot dem Vorschlag der FDP-Fraktion gefolgt wäre und die 42 Starterschulen der ersten Runde als Modellversuch hätte laufen lassen. Sie hätten sich im Wettbewerb bewähren können, aber auch die Chance auf Verbesserungen gehabt. Grün-Rot ist den umgekehrten Weg gegangen, nach der Logik ‚von oben herab‘: Erst die Gemeinschaftsschule mit allen Details ins Schulgesetz und mit allen Privilegien in die Fläche und anschließend dann die Evaluation.“

Weiter sagte Kern: „Wer nun behauptet, die Geschwister-Scholl-Schule Tübingen sei ja nur eine von vielen Gemeinschaftsschulen, dem sei ein Blick in die Geschichte der Schule empfohlen. Schon seit dem Jahr 2008 gab es dort eine „Erweiterte Kooperation“ von Haupt- und Realschule und einem Teil Gymnasium. Also im Prinzip wohl beste Voraussetzungen, um das Experiment „Gemeinschaftsschule“ zu starten. Die Schule ist zum viel besuchten Informationsziel und Anschauungsort geworden, sozusagen zum Aushängeschild der Aushängeschilder. Grün-Rot soll nicht so tun, als wäre man wie im Straßenverkehr nur mal eben falsch abgebogen.“

Kern bezweifelte, dass der Kultusminister nicht über die Entwicklungen an der Geschwister-Scholl-Schule Bescheid wusste. „Die GSS unterliegt wie jede andere Schule der staatlichen Schulaufsicht und sollte mit einer neu eingeführten Schulform Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit sein. Das heißt, entweder ist die Schulverwaltung ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen oder sie hat die Fehlentwicklungen in Tübingen unter den Teppich gekehrt.“

Timm Kern forderte, stattdessen die nächste Genehmigungsrunde für die Gemeinschaftsschulen auszusetzen, die 2016/17 an den Start gehen sollen. So könne verhindert werden, dass mit einem offensichtlich unausgegorenen Konzept weiter Schaden entsteht. „Vor allem fordert die FDP-Fraktion die Veröffentlichung der Ergebnisse der insgesamt zehn Gemeinschaftsschulgutachten – natürlich unter Wahrung des Datenschutzes. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es um die Qualität der Gemeinschaftsschule bestellt ist.“

 

In der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur „Weiterentwicklung“ der Realschule warf der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, der grün-roten Koalition vor, die pädagogische Freiheit der Realschullehrer einschränken zu wollen. Wörtlich sagte Kern:

„Da die Realschulen zukünftig neben dem Realschulabschluss auch den Hauptschulabschluss anbieten sollen, wäre es eigentlich pädagogisch selbstverständlich, dass die Realschulen auch Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus bilden. Mit diesem Gesetzentwurf will Grün-Rot den Realschulen die Bildung von Kursen auf unterschiedlichen Leistungsniveaus untersagen und gemischte Gruppen wie an der Gemeinschaftsschule vorschreiben. Außerdem bekommen die Realschulen für die Klassen 5 und 6 eine Orientierungsstufe ohne Sitzenbleiben verordnet. Offenbar misstraut Grün-Rot den Lehrerinnen und Lehrern – dabei haben diese mittlerweile allen Grund, der Landesregierung zu misstrauen!“

Kern betonte nochmals seine Einschätzung, dass es sich beim vorliegenden grün-roten Realschulgesetz keinesfalls um ein Realschul-Upgrade, sondern vielmehr um einen Gemeinschaftsschul-Trojaner handle. Ziel der Koalition sei es, die Gemeinschaftsschule durch die Hintertür einzuführen. „Im Unterschied zu den Trojanern wollen die Realschulen den Gemeinschaftsschul-Trojaner aber gar nicht haben. In ihrer Not fiel der Koalition nur noch die Methode „Zuckerbrot und Peitsche“ ein. Dabei ist das Zuckerbrot kein Zubrot, sondern ein notwendiges Grundnahrungsmittel für die Realschulen. Insbesondere durch die überstürzt und unvorbereitet abgeschaffte Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung stehen die Realschulen vor einer enormen Bandbreite hinsichtlich des Leistungsvermögens ihrer Schüler. Es ist also im Grunde in erster Linie die schlechte Bildungspolitik von Grün-Rot, die zwingend eine bessere Ausstattung mit Personal und Finanzmitteln für die Realschule erforderlich macht, zumal da die Realschule bislang mit der bescheidensten Ausstattung auskommen musste – vielleicht gerade weil sie so verlässlich, geräuschlos und erfolgreich gearbeitet hat. Damit nicht zahlreiche Schüler ihre Schullaufbahn ohne Abschluss abbrechen, haben die Realschulen gefordert, neben dem Realschulabschluss auch den Hauptschulabschluss anbieten zu können. Diese Forderung unterstützen wir Liberalen aus Einsicht in die Notwendigkeit.“

Namens der FDP-Fraktion forderte Timm Kern die die Koalition auf, den Lehrerinnen und Lehrern endlich zu vertrauen. Kern: „Die Lehrerinnen und Lehrern können selbst am besten entscheiden, was für ihre Schülerinnen und Schüler das Richtige ist. Die grün-rote Bildungsbevormunderitis dagegen schafft nichts als Unfrieden vor Ort, bremst die Qualität der Bildungsangebote aus und wird auf Dauer nur ein Misstrauen der Menschen gegen Bildungspolitik im Allgemeinen hervorrufen.“

Kern begründete damit auch die zwei Änderungs- und einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf. „Unser erster Änderungsantrag will den Realschulen die pädagogische Freiheit lassen zu entscheiden, ob sie Kurse auf unterschiedlichen Niveaus anbieten wollen oder nicht. Der zweite Änderungsantrag will den Realschulen die Entscheidung überlassen, ob sie eine Orientierungsstufe ohne Sitzenbleiben einrichten wollen oder nicht. Außerdem hat die Realschule wie jede Schulart einen eigenen Bildungsplan verdient – das begehrt unser Entschließungsantrag.“

Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Verbesserungen der Bürgerbeteiligung entsprechen weitgehend den Vorstellungen, die die FDP-Landtagsfraktion bereits mit ihren im Jahr 2013 eingereichten Gesetzentwürfen zur Diskussion stellte. Angesichts der Flüchtlingssituation und der Notwendigkeit schnellen Bauens ist es jedoch erforderlich, dass die Kommunen, falls notwendig, weiter zügig über die Einleitung von Bauleitverfahren entscheiden können. Diesem praktischen Erfordernis vor Ort muss sich auch Grün-Rot stellen.

Leider verbindet die Koalition die Umsetzung der Vereinbarungen zur Bürgerbeteiligung mit allein von Grün-Rot gewünschten kommunalverfassungsrechtlichen Änderungen, die ohne eine hinreichende Rechtfertigung in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen und darüber hinaus oft noch wenig praktikabel sind. So erweist die Landesregierung der Bürgerbeteiligung einen Bärendienst.“