Jochen Haußmann

 

Kultur des Hinsehens fördern – #NullToleranz.

 

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2020 sagt der frauenpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

 

„Gewalt an Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich durch alle Bevölkerungsschichten zieht und während der Corona-Pandemie weiter verschärft hat. Es geht uns alle etwas an. Zu oft wird häusliche Gewalt weiterhin verschleiert, tabuisiert oder verharmlost. Wir müssen mit vereinten Kräften daran arbeiten, dass Betroffenen geholfen wird und Gewalt nicht weiter toleriert wird. Deshalb braucht es auch eine Kultur des Hinsehens. Leider sind in Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch lange nicht umgesetzt. Darum ist die Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland endlich krisenfest aufzustellen. Dafür müssen kurzfristig die Kapazitäten erhöht werden. Diese freien Kapazitäten müssen in einem länderübergreifenden Online-Register erfasst und die Kooperation zwischen den Ländern erleichtert werden. Wichtig sind auch Strukturen der Beweissicherung ohne dass es eine verpflichtende Anzeige braucht. Entsprechende Modelle sollten landesweit zum Regelangebot werden. Seien es Gewaltambulanzen wie in Heidelberg oder ‚Soforthilfe nach Vergewaltigung‘ im Rems-Murr-Kreis. Außerdem benötigen wir den Ausbau von 24/7-Hilfetelefonen, sowohl für Opfer als auch für potenzielle Täter. Möglichst viele Angebote sollen digital gemacht werden. Für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderungen ist ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern unbedingt notwendig.“

Jürgen Keck

Wahlrechtausschlüsse werden dauerhaft aufgehoben.

Im Zusammenhang mit den zweiten Beratungen von Gesetzentwürfen von FDP/SPD (Drucksache 16/8191) und Grüne/CDU zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:

„Es ist heute ein guter Tag, um auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einen Schritt weiter zu kommen. Auch für Fälle, in denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt ist, ist nun endlich dauerhaft die Ausübung des Wahlrechts möglich. Die Freude wird nur insofern getrübt, als dass die Regierungsfraktionen nicht bereit waren, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen und sie erst aktiv wurden, als unserer eingebracht wurde. Auch die Sonderregelung für Bürgermeisterwahlen wäre aus unserer Sicht nicht nötig gewesen. Wir glauben, die Bürgerinnen und Bürger im Land können sehr genau entscheiden, welchen Bürgermeisterkandidaten sie wählen wollen. Einen Ausschluss vom passiven Wahlrecht, also der Wählbarkeit, hätte es nicht gebraucht.“

Jürgen Keck

Gute Erfolge – gleichwohl bleibt noch viel zu tun.

Im Zusammenhang mit der Beratung des Antrags der Fraktion der Grünen mit dem Titel „Aktionsplan ‚Für Akzeptanz und gleiche Rechte Baden-Württemberg‘: Umsetzung und Zukunftsperspektiven für ein Land der Vielfalt“ sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:

„Gleichstellung ist erreicht, wenn Vielfalt als Normalität wahrgenommen wird und jegliche Form von Diskriminierung und Benachteiligung unterbleibt. Es ist noch gar nicht so lange her, dass entscheidende Schritte auf diesem Weg getan wurden. Erst seit drei Jahren dürfen gleichgeschlechtliche Paare ganz normal auf dem Standesamt heiraten. Das Aktionsjahr 2019 für Akzeptanz und gleiche Rechte hat wichtige Schlaglichter auf die Vielfalt der Lebensentwürfe und die Herausforderungen geworfen. Noch immer ist es zwei Männern verwehrt, eine Familie durch Adoption eines Kindes zu werden. Noch immer findet ein automatischer Blutspendeausschluss statt, auch wenn es keine relevanten Risikofaktoren gibt. Und auch wer aus ernstesten Gründen meint, im falschen Körper zu leben, braucht mehrere Gutachten und einen bürokratischen Hürdenlauf, um seine geschlechtliche Identität ändern zu dürfen. Ich fasse es so zusammen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen sich an die Vielfalt der Lebensentwürfe anpassen, nicht die Menschen an eine überkommene Bürokratie.“

 

Jochen Haußmann

Attraktivität des Berufs ist entscheidender Hebel.

 

Zur Meldung, wonach die Landesregierung nächsten Dienstag über die konkrete Ausgestaltung der Landarztquote beim Medizinstudium mit 75 Plätzen entscheiden wolle und die eine Strafzahlung von 250.000 Euro bei Nichteinhaltung der 10-Jahres-Verpflichtung zur Tätigkeit Landarzt vorsehe, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Die Landarztquote löst keine Probleme, sondern ist reine Symbolpolitik. Völlig unnötig wird eine zusätzliche Bürokratie mit weiteren Kosten aufgebaut, die im Übrigen auch sozial unausgewogen ist. Die gerade mal 75 Plätze, die nächstes Jahr angeboten werden und in 12 bis 15 Jahren dann in die Praxis kommen, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer zudem von jungen Menschen schon zu Beginn des Studiums verlangt, dass sie wissen, wie ihr Leben in eben diesen 12 bis 15 Jahren aussieht, verkennt die Lebenswirklichkeit. Für uns Liberale liegt die bessere Lösung in der Wiederherstellung der Attraktivität des Arztberufs. Angebotsformen, die den Interessen nach Work-Life-Balance und Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht werden und endlich den bürokratischen Dschungel lichten. Über 80 Formulare in der Arztpraxis sind ein Irrsinn. Die Ärztinnen und Ärzte wollen Zeit für ihre originäre Arbeit und nicht, um sich in bürokratischen Fallstricken zu verheddern.“

 

Nico Weinmann

Den Hass zu durchbrechen ist die dauerhaft große Herausforderung unserer Zeit.


„Wir müssen lernen, entweder als Brüder miteinander zu leben oder als Narren unterzugehen.“ Mit diesem Zitat von Martin Luther King umschrieb der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann im Landtag im Rahmen einer aktuellen Debatte das Grundproblem rassistischen Gedankenguts. Der Rassismus sei dabei kein amerikanisches Problem, sondern auch bei uns wesentlich ausgeprägter, als es vielfach vermutet werde. So finde sich Rassismus nicht nur bei politischen Extremisten, sondern trete auch im Alltag regelmäßig auf.

Gleichzeitig mahnte er eine sachliche und konstruktive Auseinandersetzung mit den Problemen an. „Statt Denkmäler zu stürzen, ist es beispielsweise besser, Kulturschaffende aus den ehemaligen Kolonien einzuladen und gemeinsam Gegendenkmäler zu entwickeln“, sagte Weinmann mit Blick auf beschädigte und gestürzte Denkmäler historischer Protagonisten des Kolonialismus. „Wir müssen uns mit unserer Vergangenheit befassen, um die Absurdität und Gefahr von Rassismus besser zu verstehen.“ Auf der anderen Seite warnte der Liberale davor, jedes Handeln vorschnell als rassistisch zu brandmarken, wie es etwa das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz tue. „Es ist ein Dilemma für Polizeibeamte, wenn bei jeder Kontrolle oder Festnahme die von der Maßnahme Betroffenen sofort die Rassismus- oder Nazikarte ziehen.“

Trotz dieser Probleme blickt Weinmann optimistisch in die Zukunft. „Ich vertraue darauf, dass unser Rechtsstaat die Kraft besitzt, Rassismus in aller Entschiedenheit den Kampf anzusagen und in die Schranken zu weisen. Aber, und das lehrt uns die Geschichte, es braucht einen langen und stetigen Atem.“

Initiative zur Änderung des Wahlrechts wäre besser vom Parlament gekommen.


Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum inklusiven Wahlrecht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir freuen uns, dass unser Gesetzentwurf den entscheidenden Anstoß für die Landesregierung gab, selbst einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir hätten es aber begrüßt, wenn Änderungen des Wahlrechts in solch einem grundlegenden Punkt nicht von der Landesregierung kämen, sondern vom Parlament. Die Fraktionen von Grünen und CDU haben aber sämtliche Gesprächsangebote der Oppositionsfraktionen ausgeschlagen. Sobald uns der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir prüfen, worin sich dieser von unserem unterscheidet. Auf jeden Fall ist dies eine sehr gute Entwicklung für betreute Menschen im Land.“

Jochen Haußmann

Angekündigte Lockerungen bisher teilwiese rechtlich nicht fundiert.


Zur Meldung des Staatsministeriums, wonach es weitere Lockerungen gebe und beispielsweise 20 Personen sich im Außenbereich einer Gaststätte treffen dürften, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Landesregierung verheddert sich endgültig im Dickicht ihrer Coronaverordnungen und veröffentlicht Pressemitteilungen, die sich nicht in den Verordnungen wiederfinden. Die behauptete Lockerung für 20 Personen im Außenbereich der Gastronomie ist bisher nämlich ausdrücklich nicht geregelt. Das Sozialministerium hat zwar eine Verordnungsermächtigung, eine solche Verordnung gibt aber noch nicht. Offenbar führt der Streit zwischen Grün-Schwarz dazu, dass die Öffentlichkeit nicht mehr richtig informiert wird. Und das Chaos wird noch bunter: Im Innenbereich der Gastronomie dürfen sich nun zehn Personen treffen, die aus bis zu zehn Haushalten kommen dürfen. Draußen zum Wandern dürfen sich aber weiterhin nur Angehörige von bis zu zwei Haushalten treffen. In die Gastronomie zu zehnt, zum Wandern aber nicht – wer soll das verstehen? Was macht das nun für das Infektionsrisiko für einen Unterschied? Es ist allerhöchste Zeit, dass das Parlament beteiligt wird und Verordnungen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Die FDP/DVP-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der in der nächsten Sitzung am 17. Juni im Parlament beraten wird. Die Vielzahl von Ausnahmen vom Verbot machen überdeutlich, dass es einen anderen Ansatz braucht: Generelle Rückkehr zu den Freiheitsrechten der Bürger und nur dort, wo es zwingend nötig ist, ergänzende Auflagen. Die noch verbleibenden Einschränkungen müssen dann in sich widerspruchsfrei sein, zum Infektionsschutz auch wirklich erforderlich und verhältnismäßig sein.“

Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP beschloss entsprechendes Positionspapier.


Im Zusammenhang mit dem am 5. Mai 2020 von der Arbeitsgruppe Frauen und Gleichstellung in der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz erarbeiteten Positionspapier “Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland krisenfest aufstellen”, das ein umfassendes Paket mit Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Deutschland umfasst, sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

“Die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erhöhen das Risiko häuslicher Gewalt. Leider sind in Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch lange nicht umgesetzt. Bereits die ersten Zahlen sind alarmierend, das wahre Ausmaß dürfte bald mit der schrittweisen Lockerung der Einschränkungen sichtbar werden. Darum wollen wir die Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland endlich krisenfest aufstellen. Dafür müssen kurzfristig die Kapazitäten erhöht werden. Diese freien Kapazitäten müssen in einem länderübergreifenden Online-Register erfasst und die Kooperation zwischen den Ländern erleichtert werden. Außerdem benötigen wir den Ausbau von 24/7-Hilfetelefonen, sowohl für Opfer als auch für potenzielle Täter. Möglichst viele Angebote sollen digital gemacht werden. Für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderungen ist ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern unbedingt notwendig.”

Hintergrund

Diese Sofortmaßnahmen sind wichtig und dringend, denn auch in Deutschland deutet sich mittlerweile ein erhöhtes Gewaltrisiko gegenüber Frauen und Kindern an. Das deutschlandweite Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” verzeichnete zuletzt eine um 17,5% gestiegene Nachfrage von Beratung. In Berlin sind die Notrufe wegen häuslicher Gewalt um bis zu 40% gestiegen, wie die Polizeipräsidentin berichtete. Ähnliche Entwicklungen sehen wir auch in anderen Ländern. In Wuhan soll sich während der Ausgangssperre die Zahl der Anrufe bei Hilfetelefonen verdreifacht haben, auch die Polizei verzeichnete doppelt so viele Notrufe wegen häuslicher Gewalt. Im Großraum Paris verzeichnete die Polizei einen Anstieg um 36 Prozent von Einsätzen wegen häuslicher Gewalt (Frankreich +32%). Grundsätzlich müssen wir sogar davon ausgehen, dass die tatsächlichen Fallzahlen um einiges höher liegen, die die von Gewalt bedrohten oder betroffenen Personen können viel schlechter die üblichen Hilfeangebote nutzen bzw. die Polizei kontaktieren. Auch die mittelbare Beobachtung der Taten ist durch geschlossene Kitas und Schulen sowie verminderte soziale Kontakte schwierig.

 

Über die AG Frauen und Gleichstellung

Infos finden Sie unter https://www.fdp-fraktionen.de/personen/arbeitsgruppen/

Das genannte Papier ist wie folgt abrufbar: https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/05/infrastruktur-der-frauenhilfe-in-deutschland-krisenfest-aufstellen.pdf/

Antrag zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“: Antrag Umsetzung Bundesprogramm

Maßnahmenpaket zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise für die Sozial- sowie Gesundheitswirtschaft

Das neuartige Coronavirus “SARS-CoV2”, das die Atemwegserkrankung “COVID-19” auslöst, hat zu umfangreichen Einschränkungen unseres Gemeinwesens geführt. Im Vordergrund steht der Schutz der Gesundheit und die Unterstützung aller im Gesundheitswesen Verantwortlichen. Freiheit heißt gerade jetzt, Verantwortung zu übernehmen, damit nicht unnötig Menschen krank werden. Entsprechend haben Bund und Länder Maßnahmen zur Verlangsamung der weiteren Verbreitung des Coronavirus getroffen. Unser Dank gilt in diesen Tagen allen Menschen, die Verantwortung in der medizinischen und pflegerischen Betreuung, im Handel, in Unternehmen, Organisationen und Vereinen oder in vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten übernehmen. Mit großer Sorge blicken wir auch auf die gravierenden wirtschaftlichen und existenziellen Auswirkungen, die mit den erheblichen Einschränkungen verbunden sind.


Mit den getroffenen Maßnahmen werden insbesondere Risikogruppen geschützt. Menschen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet schwer zu erkranken. Es ist die Aufgabe aller, diesen Menschen solidarisch zur Seite zu stehen. Das gilt auch, wenn Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen geschlossen werden müssen oder Pflegeheime für Besucher gesperrt werden. Diese Einrichtungen und die Menschen, die sich in diesem Bereich engagieren und arbeiten, müssen, ebenso wie Unternehmen, finanziell abgesichert werden.

Die FDP/DVP-Fraktion fordert daher einen Rettungsschirm für Unternehmen, Institutionen und Organisationen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.

Die Sozial- und Gesundheitswirtschaft ist eine wichtige Säule der Gesellschaft und von außerordentlicher Bedeutung zur Bewältigung der Corona-Krise, sie muss daher in besonderer Weise unterstützt werden.

Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt die Landesregierung bei der Bewältigung der Krisensituation und schlägt u.a. folgende Maßnahmen vor:

Die Bewältigung der Corona-Krise stellt alle Akteure der Sozial- und Gesundheitsberufe vor große Herausforderungen. Wir fordern die Landesregierung auf, zusammen mit der Selbstverwaltung umgehend zu prüfen, welche bürokratischen Lasten zumindest vorübergehend beiseite geschoben werden können. Die Handelnden sollen sich auf ihr originäres Tun konzentrieren können und nicht mit unnötiger Bürokratie belastet werden. Ein Beispiel hierbei ist für uns die Umsetzung der generalisierten Pflegeausbildung mit der Pflichtleistung Pädiatrie, die aufgrund der sehr geringen Kapazitäten derzeit so nicht umgesetzt werden kann. Hier braucht es ein Moratorium, dass vorübergehend auch ohne diesen Praxiseinsatz ein Abschluss gemacht werden kann, wenn danach keine Tätigkeit in der Pädiatrie angestrebt wird. Schon jetzt hat sich gezeigt, dass wir mehr Pflegefachfrauen und -männer ausbilden könnten, wenn dieser Engpass beseitigt und die Kapazitäten in den Pflegefachschulen zügig erhöht würden.

Das gesamte Gesundheitssystem hat gestiegene Kosten für Desinfektionsmittel und Schutzkleidung sowie Atemmasken zu tragen. Zudem kommt es an vielen Stellen zu Engpässen bei diesen in Krankenhäusern, in Praxen und bei ambulanten Diensten dringend benötigten Materialien. Bund und Land sowie die Selbstverwaltung und die Krankenkassen sind gefordert, geeignete Lösungen zu finden, um diese Engpässe zu überwinden. Das Personal in der Gesundheitswirtschaft muss so gut wie möglich vor Infektionen geschützt werden. Dafür müssen die notwendigen Materialien in ausreichender Menge beschafft oder hergestellt, strategisch verteilt und krisenbedingter Mehrbedarf finanziert werden. Die Landesregierung ist in der Pflicht, zusammen mit der Wirtschaft die Potenziale der Ausstattung mit Schutzkleidung zu eruieren und zu stärken. Es braucht leistungsfähige Versorgungsstrukturen. Schutzkleidung muss vorhanden sein, wo immer sie benötigt wird.

Wir begrüßen, dass sich das Land mit den Krankenhäusern, den Katastrophenschutzverbänden und der Bundeswehr auf eine weitere Verschärfung der Lage vorbereiten. Wir erwarten, dass kurzfristig Wege gefunden werden, um die Zahl der Krankenhausbetten zu erhöhen, Beatmungskapazitäten für Corona-Patienten bedarfsgerecht auszuweiten, weiteres Personal zu gewinnen und das medizinische Personal flexibel in den verschiedenen Einrichtungen einzusetzen. Wenn Akutkliniken zusätzliche Kurzzeitpflegeeinrichtungen für die Dauer der Pandemie vorsehen, insbesondere wenn Pflegeeinrichtungen keine Aufnahmen vornehmen können, muss die Abrechnung von Kurzzeitpflegesätzen gewährleistet sein. Hierzu gehört auch ein deutlich beschleunigtes und vereinfachtes Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse, damit diese Menschen schnell im Hilfesystem arbeiten können.

Die Krankenhäuser haben erhebliche Einnahmeausfälle aufgrund von verschobenen Eingriffen zu verkraften, um Notfallbetten für Corona-Fälle freizuhalten. Zudem kommen Kosten aufgrund von Überstunden und anderen personalwirtschaftlichen Maßnahmen auf die Häuser zu. Wir begrüßen, dass Bund, Krankenkassen und das Land erste Gelder zur Verfügung stellen, um es den Krankenhäusern zu ermöglichen, die Sonderbelastungen zu tragen. Wir fordern, dass kein Krankenhaus aufgrund des Einsatzes zur Bewältigung der Krise wirtschaftlichen Schaden nehmen darf. Die vorgeschlagenen bzw. ergriffenen Maßnahmen sind zu evaluieren und erforderlichenfalls auszuweiten. Wir fordern, dass bisher rein privat agierende Kliniken mit Zulassung nach § 30 der Gewerbeordnung für die Erbringung von Kassenleistungen vorübergehend zugelassen werden, um somit die Plankrankenhäuser zu entlasten. Dies schafft zusätzliche Kapazitäten und sichert die Existenz der privaten Einrichtungen. Alternativ ist auch die bayerische Lösung denkbar, dass das Land diese Kapazitäten mit rund 400 Betten und 2.000 Beschäftigten für die Versorgung von Covid-19 Patienten vorhält.

Noch ist nicht absehbar, wie sich die Krise auf einzelne Arzt- und Zahnarztpraxen auswirkt. Es ist zu erwarten, dass es aufgrund der Verschiebung von Behandlungen in verschiedenen Fachgebieten zu Einnahmeausfällen kommen wird, gleichzeitig werden aufgrund zusätzlicher Bedarfe durch die Eindämmung des Virus an anderen Stellen Mehrbedarfe auftreten. Therapeuten (bspw. Ergo-, Psycho- und Physiotherapeuten oder Logopäden) erleben Umsatzeinbrüche aufgrund von verunsicherten und zu recht vorsichtigen Klienten. Zudem fehlt diesen wichtigen Anbietern der Gesundheitsversorgung häufig die unerlässliche Schutzkleidung, um ihre Patienten und sich selbst zu schützen. Sie bedürfen der Unterstützung. Hier sind das Land, der Bund und die Selbstverwaltung gefordert, die für unsere Gesellschaft wichtigen Strukturen der Gesundheitswirtschaft zu stützen und dafür Sorge zu tragen, dass sie erhalten bleiben. Ihnen sind wie anderen Kleinunternehmen Zuschüsse und Liquiditätshilfen zu gewähren.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Belange der Zahnärztinnen und Zahnärzte zu richten. Bedingt durch die besonderen Umstände der Erbringung ihrer Heilkunst ist ein guter Infektionsschutz unabdingbar. Es ist umgehend sicherzustellen, dass Schutzausrüstungen zur Verfügung stehen. Die Landesregierung hat die Versorgung zusammen mit der Selbstverwaltung zu koordinieren. Zahnarztpraxen müssen darüberhinaus in vollem Umfang Zugang zu den Instrumenten der Existenzsicherung haben.

Aktuell zeigt sich, dass die Verfügbarkeit von Tests auf den neuartigen Coronavirus begrenzt sind und sich ein enormer Arbeitsstau, unter anderem bei der Analyse in den Laboren, entwickelt. Hier müssen die Laborkapazitäten und die Zahl der Testmöglichkeiten erhöht werden. Zugleich fordern wir, die Möglichkeiten für Antikörpertests aufzubauen und bedarfsgerecht zu erweitern.

Eine Möglichkeit, die allgemeinmedizinische Versorgung aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die empfohlenen Schutzmaßnahmen und Sicherheitsabstände einzuhalten, bietet die Telemedizin. Im Gesamtkontext Gesundheit können aber auch die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wichtige Beiträge leisten, wenn es um allgemeine Gesundheitsleistungen und die Prävention geht. Sie verfügen über eine besondere Expertise, insbesondere in den Bereichen gesunde Lebensführung und Naturheilkunde. Eine erste Mitgliederumfrage des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker Landesverband Baden-Württemberg zur medizinischen Mithilfe hat ergeben, dass rund 50 % der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zusätzlich zur Ausbildung und Zulassung als Heilpraktiker einen anerkannten Abschluss in anderen medizinischen Vorberufen haben. Diese Potenziale stehen unmittelbar zur Verfügung.

Die Sozialwirtschaft steht vor enormen Herausforderungen, da hier häufig Risikogruppen versorgt werden. Frühförderstellen, Tagesbetreuungseinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Therapieeinrichtungen und andere Angebotsformen der Eingliederungshilfe können nicht in gewohnter Weise weiterarbeiten. Zugleich laufen Mietverträge weiter, Lohnkosten und weitere Kosten fallen an. Die Sozialleistungsträger zahlen weiterhin in vollem Umfang. Die Angebote der Sozialwirtschaft sind wichtig für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Teilhabe. Wir fordern die Landesregierung auf, in Koordination mit den Leistungsträgen diesen Teil der Sozialwirtschaft zu stützen, damit die wichtigen Strukturen erhalten bleiben und die qualifizierten Kräfte gehalten werden können, damit sie nach Bewältigung der Krise wieder zur Verfügung stehen. Wir setzen uns dafür ein, dass alternativ (bspw. digital) erbrachte Leistungen und pauschalierte Leistungen vergütet werden sowie Zuschüsse und Liquiditätshilfen gewährt werden.

Pflegeheime und Anbieter von besonderen Wohnformen (bspw. Wohnheime für Menschen mit Behinderungen) sowie ambulante Anbieter sind aufgefordert, ihre Klienten, aber auch ihre Mitarbeitenden, zu schützen. So sind sie gefordert, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und verstärkt Schutzmaßnahmen durchzuführen, um insbesondere den Personenkreis der gefährdeten Personen zu schützen. Viele Pflegeheime können derzeit keine neuen Aufnahmen vornehmen, weil keine Schutzausstattung zur Verfügung steht. Durch die zusätzliche Belastung sind die ohnehin finanziell knapp ausgestatteten Systeme unter enormem Druck, ihr Angebot aufrecht zu erhalten. Wir fordern die Landesregierung, den Bund, die Pflegekassen und die Sozialleistungsträger auf, die höheren Kosten aufzufangen, damit die für unsere Gesellschaft wichtigen Strukturen erhalten bleiben und dauerhaft ihre Leistungen erbringen können.

Bereits vor den Einschränkungen, die mit den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verbunden sind, hatten es Menschen mit Beeinträchtigungen schwer auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind in vielen Fällen auf die Angebote der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Inklusionsunternehmen angewiesen. Aufgrund der aktuellen Krise sind deren Angebote verständlicherweise nicht verfügbar. Wir fordern die Landesregeriung und die Sozialleistungsträger auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Strukturen in ihrer bewährten Form erhalten bleiben, um nach der Pandemie wieder die Arbeit aufnehmen zu können.

Gewalt im häuslichen Umfeld stellt auch ohne soziale Distanzierung ein ernstzunehmendes Problem in unserer Gesellschaft dar. Doch ohne gesellschaftliche Routinen fehlt ein entscheidendes Kontrollinstrument. Deshalb müssen Schutzräume jetzt noch stärker zur Verfügung gestellt werden. Frauenhäuser stellen einen wichtigen Schutzraum vor häuslicher Gewalt zur Verfügung. Ihre Arbeitsmöglichkeiten werden durch die Corona-Krise erheblich eingeschränkt. Das bedroht auch ihre wirtschaftlichen Grundlagen. Wir fordern die Landesregierung und die Stadt- und Landkreise auf, auch in dieser Zeit verstärkt gegen Kindeswohlgefährdungen und häusliche Gewalt vorzugehen und den Einrichtungen und Institutionen mit Finanzhilfen und flexiblen Lösungen zur Seite zu stehen.

Obdachlose und Drogenabhängige gehören zu den Schwächsten der Gesellschaft. Ihre Gesundheit ist besonders von Infektionen bedroht. Sowohl ihre Gesundheit als auch ihre soziale Absicherung sind entsprechend angespannt. Durch diese Vorbelastung ist ihre Gesundheit besonders von Infektionen bedroht und eine soziale Sicherung noch schwieriger sicherzustellen. Wir fordern die Landesregierung und die Gemeinden auf, die für diese Menschen tätigen Personen besonders zu unterstützen, um in geeigneter Weise Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für Obdachlose und Drogenabhängige zu ergreifen. Dazu gehört es, die Angebote der anonymen Sprechstunde beim Gesundheitsamt bedarfsgerecht auszuweiten, Einzelunterkünfte zur Verfügung zu stellen und das Streetworking und Gesundheitsangebote aufrecht zu erhalten, während Treffpunkte geschlossen werden müssen.

Schließlich geht es auch um Verständlichkeit für alle bezüglich der Maßnahmen und Verhaltensweisen in der Corona-Krise. Deshalb sollen alle Informationen auch in leichter Sprache und in Gebärdensprache zur Verfügung stehen.

Unsere Ansprechpartner

Abgeordnete


Mitarbeiter

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035

Jochen Haußmann

Moderne Arbeitswelt für moderne Lebensformen.


Im Zusammenhang mit der „Frauenpolitische Debatte aus Anlass des Internationalen Frauentags am 8. März 2020“ im Landtag von Baden-Württemberg sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Es ist viel zu häufig noch so, dass Frauen beim Aufstieg in Spitzenpositionen an eine gläserne Decke stoßen. Die Teilhabe am Berufsleben wird insbesondere dann, wenn es Kinder oder zu pflegende Angehörige gibt, viel zu oft durch starre Rahmenbedingungen behindert. Ein wesentlicher Grund ist ein völlig veraltetes Arbeitsverständnis mit Präsenzkultur und Abendterminen. Die Digitalisierung bietet ganz neue Perspektiven um Frauen neue Freiheit für Aufstieg und Teilhabe im Beruf und in der Politik zu bieten. Smartphone und Homeoffice sind die beiden Standbeine einer digitalen Arbeitswelt. Deshalb treten wir Freien Demokraten wie keine andere Partei für die Gigabit-Gesellschaft ein mit schnellem Glasfaseranschluss für alle Haushalte. Wer modern über Ziele steuert, kann bessere Ergebnisse erreichen, als mit starrer Präsenz im Büro. Diese Transformation erfordert Mut und Vertrauen. Ich bin mir sicher: Wer diesen Weg geht, wird belohnt. Denn wir können keinesfalls auf das Potenzial der Frauen verzichten. Dabei ist der Fachkräftemangel nur ein Aspekt. Es ist erwiesen, dass gemischte Teams – Stichwort Diversity – eindeutig dynamischer sind. Wer im internationalen Wettbewerb vorn sein will, muss diese Vielfalt aktiv fördern und leben. Wir müssen feststellen: Auch nach mehr als 100 Jahren des Eintretens für Frauenrechte ist noch vieles zu tun. Es war die Politikerin Clara Zetkin, die den ersten Internationalen Frauentag für die Rechte der Frauen in Deutschland, Österreich-Ungarn, Dänemark und der Schweiz initiierte. Die Vereinten Nationen begehen den Weltfrauentag auch für den Weltfrieden – das hat nichts an Aktualität verloren. Viele Politikerinnen haben sich für das Frauenwahlrecht und für die Gleichberechtigung eingesetzt. Als Beispiel erinnere ich an die liberale Sozialpolitikerin Marie Elisabeth Lüders. Sie hat unter anderem die Zulassung von Frauen zum juristischen Staatsexamen erreicht.“

Jürgen Keck

Über 100 Handlungsempfehlungen der Kommission Kinderschutz – ressortübergreifende Aufgabenstellung.


Im Zusammenhang mit der Landespressekonferenz, in der der Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz vorgestellt und die wesentlichen Handlungsfelder benannt wurden, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jürgen Keck:

„Die vorgelegten über 100 Handlungsempfehlungen, die in ganz unterschiedliche Aufgabenbereiche fallen, legen für mich den Schluss nahe, dass ein Landes-Kinderschutzbeauftragter eingerichtet werden sollte. Es muss jetzt darum gehen, die über 100 Handlungsempfehlungen aus 12 Oberbereichen beherzt umzusetzen. Für mich ist es sehr gut nachvollziehbar, dass die Handelnden Klarheit beim Datenschutz fordern. Datenschutz ist wichtig. Er darf aber auf keinen Fall dazu führen, dass sich Täter hinter diesem Schutzrecht verstecken können. Insofern braucht es die erforderlichen Anpassungen. Ich begrüße es sehr, dass beispielsweise der Bundesrat am Freitag beschlossen hat, dass entsprechende Eintragungen nicht mehr aus dem Führungszeugnis gelöscht werden.“

‚Untersuchungsausschuss Lucha‘ ist weiterhin möglich, wenn der Sozialminister weiterhin die Aufklärung blockiert.


Zu den Ergebnissen der heute erfolgten Befragung des Sozialministers Manfred Lucha im Sozialausschuss erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Sozialausschuss, Jochen Haußmann:

„Sozialminister Lucha mauert bei der Aufklärung der Affäre vom ersten Tag an. Das ist kein Wunder, denn nach der Durchsicht der Akten wird immer klarer, dass der Minister lediglich aufgrund persönlicher Freundschaft Herrn Sonntag ein lukratives Projekt zuschusterte. Dabei waren die sogenannten Demokratietage völlig überteuert und fachlich ohne Mehrwert. Das Geflecht um Herrn Sonntag und andere Begünstigte aus seinem Umfeld untersucht nun die Staatsanwaltschaft. Es ist dem Druck der FDP zu verdanken, dass das Sozialministerium ihr nun die gesamten Verfahrensakten überlässt.

Der FDP geht es dabei um die persönlichen Verstrickungen von Herrn Lucha in dieser Amigo-Affäre. Auf Nachfragen räumt der Minister nun plötzlich ein, dass es zwei weitere Abendessen mit Herrn Sonntag gab. Inhalte der Gespräche will er nicht nennen, weil es angeblich ein privates Treffen gewesen sei. Das ist sehr seltsam, wenn man bedenkt, dass ein Treffen am 10.12.2018 mitten in die Phase der Projektverlängerung fiel. Ganz bemerkenswerte Erinnerungslücken offenbart Herr Lucha dann, wenn es um die Bezahlung der Treffen ging. Seine Glaubwürdigkeit würde weiter erheblich bröckeln, wenn rauskommt, dass der Sozialminister sich von Herrn Sonntag zum Abendessen einladen lässt, und dies nicht entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften meldet. Wir erwarten hier lückenlose Aufklärung.

Wir haben schon im Dezember vom Minister verlangt, die Einstufung der Akten als ‚Verschlusssache‘ aufzuheben. Dieser Forderung ist der Sozialminister ohne Begründung nicht nachgekommen. Er will damit der Opposition bei der Aufklärung einen Maulkorb anlegen, damit wird er aber keinen Erfolg haben. Wenn er weiterhin seine gesamte Energie statt in die Aufklärung für die Vertuschung seines Handelns verwendet, wird ein ‚Untersuchungsausschuss Lucha‘ immer wahrscheinlicher. Dieser wird sich dann nicht nur mit der bekannten Verschwendung von Steuergeldern befassen, sondern vor allen Dingen mit dem Amtsverständnis Herrn Luchas.“

Rudi Fischer


Sprecher für Haushalt, Ländlichen Raum und Senioren

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Münsingen-Hechingen

Im ersten Moment scheint die Landes- und Kommunalpolitik nicht auf einer Stufe mit der Bundes- oder sogar der Europapolitik zu stehen. Aber gerade bei den Interessen des ländlichen Raumes, wie auch im Finanzwesen, ist das Land Baden-Württemberg dasjenige vor dem Bund, das die Regeln aufstellt. Das gilt es zu nutzen. Sowohl unsere Landwirte als auch unsere mittelständischen Unternehmen bilden das Rückgrat für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Damit dies so bleibt, möchte ich meine Erfahrung einbringen und einen sinnvollen Beitrag für die Bürger im Landtag von Baden-Württemberg leisten.

Ich möchte, dass unsere Region, unser Baden-Württemberg so fortschrittlich und liebenswert bleibt, wie wir es alle kennen.

Ihr Rudi-Fischer

  • Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Finanzen
  • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration

Wahlkreis:

61 – Hechingen-Münsingen
Ansprechpartner:

Albrecht Raible
Adresse:

Bei der Ziegelhütte 3
72555 Metzingen
Telefon:

+49 711 2063-9310
Fax:

E-Mail:

rudi.fischer@fdp.landtag-bw.de
Bürozeiten:

Geboren am 17.03.1954 in Reutlingen; evangelisch, verheiratet, drei Kinder.

1969 Hauptschule in Pfullingen

1972 Mechanikerlehre in Reutlingen

1975 Bundeswehr

Anschließend Berufstätigkeit in verschiedenen mittelständischen Betrieben

1978 Studium zum Maschinenbau-Techniker

Ca. ½ Jahr Assistent des Betriebsleiters bei einer deutschen Tochterfirma in England

Anschließend Konstrukteur in einem Familienunternehmen

Ab 1984 in unterschiedlichen Bereichen und Funktionen bei einem deutschen Automobilhersteller

1990 im Nutzfahrzeugbereich

1996 Abschluss Technischer Betriebswirt, IHK Reutlingen (Abendschule)

2001 Produktmanager im Vertrieb bis 2018 im zentralen Logistikbereich

Seit Juli 2018 Rentner

Seit 11. Juli 2019 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

Stellv. Mitglied Landesbeirat Jagd- und Wildtiermanagement

Wahlkreis 61 – Hechingen-Münsingen (Zweitmandat)

Mitglied in den Ausschüssen Finanzen und Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Soziales

Liberale Sozialpolitik ist Politik der Chancengerechtigkeit und Leistungsgerechtigkeit. Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft faire Chancen haben.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Verantwortungsbereitschaft statt Staatsgläubigkeit
  • Selbstbestimmung setzt Chancengerechtigkeit voraus
  • Stärkung der Teilhabe von benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern
  • Familienpolitik ist Zukunftspolitik
  • Aktive Seniorenpolitik für mehr Selbstbewusstsein im Alter
  • Eine gelingende Integrationspolitik, die fördert und fordert

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Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Liberale Politik für Baden-Württemberg

Jahresbilanz Koalition

Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland krisenfest aufstellen

Abgeordnete


Mitarbeiter

Jana Lux

Parlamentarische Beraterin für die Enquete "Krisenfeste Gesellschaft", Soziales und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9035