Hinter der Quote stehen Menschen; das darf die Landesregierung nicht vergessen.


ie Meldung, nach dem die Armutsquote stärker angestiegen ist als zunächst angenommen, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Niko Reith wie folgt:

 

„1,57 Mio. Menschen sind in Baden-Württemberg von Armut betroffen, und hinter jedem dieser Menschen steht eine Geschichte. Es handelt sich nicht nur um eine bloße Zahl, die sich durch die statistische Fehlberechnung verändert. Vielmehr gibt sie den Blick frei auf viele weitere persönliche Schicksale.

Ein mögliches Instrument gegen diesen negativen Trend im Land könnte die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Familienförderstrategie sein. Aber leider mangelt es im Sozialministerium, wie so oft, am Umsetzungswillen!“

Die Frauen- und Kinderschutzhäuser brauchen jetzt eine Unterstützung – die Regelungen aus dem Bund können nicht abgewartet werden.


In der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz), sagt Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„In der öffentlichen Anhörung wurde noch einmal deutlich und eindrücklich klar, wie wichtig die Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur ist. Selbst die Landesregierung mit Frau Staatssekretärin Dr. Leidig kam nicht umher, das einzuräumen. Auch der Social Return of Investment einer landesweiten Finanzierung der Frauenhäuser zeigt, dass das Frauenhausgesetz auch langfristig für Baden-Württemberg ein wichtiger Baustein ist. Das Gesetz sollte trotzdem novelliert werden, sobald die Bundesregierung in dieser Thematik selbst aktiv geworden ist.“

Unterrepräsentation von Frauen in Parlamenten bewältigt man nicht mit Paritätsgesetzen.


In der heutigen Debatte anlässlich des Weltfrauentags sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

„Der Weltfrauentag dient dazu, Leistungen und Errungenschaften von Frauen auf der ganzen Welt zu feiern, aber auch an die anhaltende Notwendigkeit zu erinnern, für Fortschritte bei der Gleichberechtigung der Geschlechter zu kämpfen. Die Rechte und Chancen, die wir heute haben, wurden über Jahrzehnte errungen und weitere Fortschritte sind dringend notwendig. Aber was bedeutet Fortschritt in diesem Zusammenhang? Es muss das Ziel der Gesellschaftspolitik sein, jedem einzelnen Bürger und jeder einzelnen Bürgerin gleichermaßen Möglichkeiten zur Entfaltung zu schaffen, unabhängig von Kategorien wie etwa dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung. Dem entgegen steht eine Weltsicht, die Menschen in Schubladen packt und sich dann zum Ziel setzt, die Handlungsergebnisse dieser Schubladen gleichzumachen.

Ein Beispiel hierfür sind sogenannte Paritätsgesetze, welche dazu führen sollen, dass in einem Parlament hälftig Frauen vertreten sein sollen. Es stimmt, dass der Frauenanteil in diesem Landtag geringer ist als jener bei den Parteimitgliedern und der unter den Parteimitgliedern ist geringer als in der Bevölkerung. Das sind für sich genommen erst einmal bloße Tatsachen, aber noch keine Probleme. Denn jede und jeder Abgeordnete ist gemäß Artikel 27 der Landesverfassung Vertreterin beziehungsweise Vertreter des ganzen Volkes, nicht nur ihres oder seines Geschlechts.

Dass wir zu diesen Symptomen kommen, hat eine Vielzahl von Gründen. Manche davon sind problematisch, andere nicht. Wenn sich beispielsweise Frauen häufiger als Männer frei entscheiden, nicht in einer Partei mitzuwirken, weil sie sich nicht für Politik interessieren, ist das kein Problem. Wenn sie lieber Zeit mit Freunden und Familie verbringen ist das kein Problem. Wenn die geringe Repräsentanz Folge früherer oder gegenwärtiger Diskriminierung ist, mit fehlender Kinderbetreuung zusammenhängt oder mit einer gesellschaftlichen Haltung, welche die Verantwortung für Haushalt und Familie in erster Linie bei der Frau sieht, sind das Probleme, an denen wir arbeiten müssen.

Keine Lösung ist es, einfach die Symptome zu bekämpfen indem man die Ergebnisse gleichmacht.“

Gleiche Bezahlung bei gleicher Qualifikation muss im Jahr 2023 endlich Realität werden.


ie Mitteilung des Statistischen Landesamtes, wonach Frauen in Baden-Württemberg im Schnitt immer noch weniger verdienen als Männer, kommentiert die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Alena Trauschel wie folgt:

„Dass wir im Jahr 2023 immer noch über den Gender Pay Gap sprechen müssen, ist ein Armutszeugnis. Als Freie Demokratin bin ich überzeugt, dass sich Qualität und Lohn der Arbeit sich nicht am Geschlecht bemessen sollte. Wenn vor allem die Geburt des ersten Kindes eine Stagnation des Gehaltes darstellt, wäre das ja schon einer der ersten Punkte, an dem ein Umdenken und Handeln ansetzen müsste, um den Gender Pay Gap zu schließen. Unsere Gesellschaft braucht Kinder und wir sollten nicht den Fehler machen, dass das Kinderkriegen zum Karrierekiller wird.“

Die Landesregierung ist dringend gefordert, die Wohlfahrtsverbände bei der Bewältigung der Aufgaben nicht alleine zu lassen.


Die Meldung, wonach noch nie mehr Bürgerinnen und Bürger auf die Hilfe der Träger der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe angewiesen sind, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Niko Reith wie folgt:

„Gerade in diesen herausfordernden Zeiten wird es umso sichtbarer, welche wichtige und unverzichtbare Arbeit die Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg leisten. Es kann aber nicht der Reflex der Landesregierung sein, sich darauf auszuruhen, dass die Verbände die Probleme schon auffangen werden. Es ist eindeutig die Aufgabe der Politik hier genau hinzuschauen und sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, die in eine Notlage geraten sind, als auch den Wohlfahrtsverbänden, die nötige Unterstützung angedeihen zu lassen.“

 

 

Jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg ist von Armut betroffen.


Zur Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Starke und Chancenreiche Kinder und Jugendliche:

Teilhabeförderung gegen die Folgen von Armut“ sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Die ersten Bausteine zu mehr sozialer Gerechtigkeit sind durch die Ampelkoalition mit der Kindergrundsicherung und dem geplanten Bürgergeld bereits gelegt. Nun gilt es auch auf Landesebene, mit der Problemlösung zu beginnen.

Dass jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg von Armut betroffen ist, sollte für Herrn Minister Lucha Anstoß genug sein, um ins Handeln zu kommen.

Sei es die Novellierung des Jugendhilfegesetzes, eine Optimierung des Programms ‚STÄRKE‘, oder die sich noch immer im Dornröschenschlaf befindende Familienförderstrategie des Landes.

Wie es seitens der Landesregierung hier vorangehen wird, werden wir als FDP/DVP-Fraktion weiterhin im Blick haben.“

Landesregierung muss eine flächendeckende Umsetzung der Istanbul Konvention mit mehr Nachdruck unterstützen.


Zum heutigen Debattenthema „Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg“ sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

 

„Heute in einer Woche wird die Istanbul-Konvention in Deutschland vollständig in Kraft treten. Die Bundesregierung setzt damit ein wichtiges Zeichen, dass der Staat im Jahr 2023 uneingeschränkt an der Seite der Opfer von Gewalt steht.

 

Bei der Umsetzung hinkt Deutschland im europäischen Vergleich leider weit hinterher. Verpflichtende Maßnahmen wie ein Nationaler Aktionsplan und eine bundesweite Koordinierungsstelle fehlen bislang, was zu lückenhaften Statistiken führt und damit eine wirkungsvolle Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erschwert.

 

Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie verlässliche und sichere Finanzierungsgrundlagen für Frauen- und Kinderschutzräume schafft, um Betroffene in Notsituationen besser zu schützen. Gerade im ländlichen Raum haben wir in Baden-Württemberg massiven Aufholbedarf. Dazu zählt auch die wichtige beratende, psychosoziale und nachsorgende Arbeit, die Frauen- und Kinderschutzhäuser leisten. Insbesondere Opfer von häuslicher Gewalt müssen schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten können.“

 

Frauen- und Kinderschutzhäuser brauchen jetzt eine Unterstützung.


Zur Debatte im Landtag im Rahmen der 1. Beratung des Gesetzentwurfes der Fraktion der SPD zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz), sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Der Vorstoß der SPD ist richtig und wichtig. Die Kommunen und privaten Träger brauchen aufgrund des stark gestiegenen Bedarfs und explodierender Energiekosten jetzt eine finanzielle Sicherung.

 

Die Ampel-Regierung hat dies erkannt und wird einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung vorlegen und hat im Koalitionsvertrag bereits eine Beteiligung an einer Regelfinanzierung zugesagt.

 

Bis es dazu kommt, muss die Landesregierung die Frauenhäuser im Land finanziell unterstützen, um die flächendeckende Versorgung im Interesse betroffener Frauen und Kinder zu sichern.

 

Ich befürchte aber, dass die Landesregierung sich einmal mehr zurücklehnt und die Unterstützung des Bundes abwartet. Das würden wir nicht zum ersten Mal erleben.

 

Wir werden diesen Gesetzentwurf als FDP/DVP-Fraktion in der weiteren Beratung im zuständigen Ausschuss in jedem Fall aktiv mitgestalten.“

 

Bei der Versorgung unbegleiteter Flüchtlinge muss die Landesregierung mit klugen Vorschlägen vorangehen.


Die Ankündigung, wonach Sozialminister Lucha zu einem Spitzentreffen zur Versorgung unbegleiteter Flüchtlinge lädt, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith, wie folgt:

„Es scheint das übliche Motiv des Sozialministers zu sein, zunächst lange die Füße still zu halten und zu versuchen, die Probleme auszusitzen. Erst wenn er merkt, dass dies nicht funktioniert, reagiert er und übernimmt – wie in diesem Fall – die Vorschläge der Kommunen und lädt zu einem Spitzentreffen. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus, Herr Lucha! Wir erwarten, dass die Landesregierung bei dem Spitzentreffen kluge und hilfreiche Vorschläge und Angebote für die Kommunen bereit hält. Das Thema ist zu wichtig, als dass man es einfach Aussitzen kann.“

Nach Antrag von FDP-Landtagsabgeordneten sollen Corona-Regeln für schwangere Lehrerinnen gelockert werden – großartiges Zeichen dafür, dass gute Oppositionsarbeit wirkt

Zur Meldung, dass die Corona-Vorgaben für schwangere Lehrerinnen gelockert werden sollen, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Endlich kommt das grüne Kultusministerium zur Vernunft und setzt das um, was längst überfällig ist. Wenn selbst Experten nun seit Wochen zu Lockerungen mahnen und die Corona-Pandemie für endemisch erklären, dann muss die Bevormundung auch für schwangere Lehrerinnen und Lehramtsanwärterinnen enden.“

Hierzu ergänzt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Noch vor Weihnachten habe ich – zusammen mit der Abgeordneten Alena Trauschel – einen Antrag zum Beschäftigungsverbot von schwangeren Lehrerinnen und Lehramtsanwärterinnen eingereicht. Dass nun Grün-Schwarz reagieren, ist somit ein großartiges Zeichen dafür, dass gute Oppositionsarbeit wirkt.“

Antrag Beschäftigungsverbot schwangere Lehrerinnen

Land verpasst, wichtige Impulse zu setzen.


Zur Abstimmung über den Doppelhaushalt des Sozialministeriums sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Dieser Haushalt ist ein Flickenteppich der Lucha´schen „Projektitis“, also von temporären Projekten nach dem Gießkannenprinzip. Die gravierenden Probleme im Land, wie der Pflegenotstand, werden nicht angegangen. Wo bleiben Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland? Die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe beispielsweise war im Koalitionsvertrag vereinbart, wird jetzt aber nicht mit den entsprechenden Mitteln hinterlegt. Inzwischen werden solche Versäumnisse des Ministers zum Standortnachteil für unser Land, denn andere Bundesländer werben mit weitaus attraktiveren Ansätzen für Fachkräfte und laufen uns den Rang ab. Wir brauchen endlich richtige Impulse und Planungssicherheit für die Pflege in Baden-Württemberg.

 

Die medizinische Versorgung auf dem Land wird zunehmend zum Problem, doch das Ministerium ruht sich auf einer Landarztquote für Medizinstudierende aus, die erst in vielen Jahren wirkt. Wir brauchen jetzt eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung und nicht erst in 10 – 15 Jahren!

 

Nicht gerade ein Ruhmesblatt ist der Maßregelvollzug im Land. Minister Lucha hat den Aufbau von Kapazitäten über Jahre versäumt. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern müssen bei uns Jahr für Jahr Straffällige entlassen werden, weil die vorhandenen Plätze nicht ausreichend sind. Vorausschauende Politik sieht anders aus.

 

Wir machen zu all diesen Problemen konkrete Lösungsvorschläge – doch die Regierung verharrt im politischen Geplänkel, statt endlich guten Ideen Vorfahrt zu gewähren. Für uns geht es heute nicht nur ums Geld. Wir brauchen ein Umdenken – weg vom Bedenkenträgertum hin zum Mutmacher für kreative und unbürokratische Lösungen.“

 

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung ist nicht gegeben.


Das Sozialministerium eröffnet ein Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Dazu sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Barrierefreiheit und Inklusion sind kein Sozialgedöns, sondern muss Aufgabe aller Resorts der Landesregierung sein. Ob bei Standards für staatlichen Wohnbau, Barrierefreiheit bei Landesliegenschaften, digitaler Barrierefreiheit bei Websites der Landesbehörden oder der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung, Baden-Württemberg ist bei der Umsetzung von Barrierefreiheit wahrlich kein Musterschüler. Dass Minister Lucha den Tag der Menschen mit Behinderung nutzt, um das Landeszentrum für Barrierefreiheit zu eröffnen, ist ein Etikettenschwindel. Das Kompetenzzentrum wurde bereits im Mai 2021 eingerichtet. Es wird alle Hände zu tun haben, die eigene Landesregierung zu beraten, endlich für bessere Zugänge für Menschen mit Behinderung zu sorgen.“

 

Landesregierung muss sich jetzt positionieren beim Bürgergeld.

Im Rahmen der Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema Bürgergeld sagt Niko Reith, sozial- und wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Mit der Bürgergeldreform passt die Ampelregierung das Grundsicherungssystem für Arbeitslose den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes an. Alles, was die CDU im Bund und Land bisher dazu beigetragen hat, ist die Verbreitung von unausgegorenen Vorschlägen und Fake News. Die Landesregierung hat es bislang nicht geschafft, hier zu einem konstruktiven Kurs zu kommen.  Bei der anstehenden Abstimmung im Bundesrat jedenfalls muss Baden-Württemberg Farbe bekennen. Stillstand und parteipolitische Spielchen sind jetzt das letzte, was unser Land braucht!“

Land lässt Betreuungsvereine mit mehr Aufgaben und unklarer Vergütung im Regen stehen.


Zur Debatte um die Ausführung des Betreuungsgesetzes sagt Rudi Fischer, seniorenpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Haupt- und ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Menschen, die sich nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können, und damit auch für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit der Gesetzesnovelle werden diese Akteure gestärkt. Doch das Land lässt Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden mit mehr Aufgaben und völlig ungeklärter Vergütung im Regen stehen.

 

Statt sauber kalkulierter Vorausberechnungen und einer entsprechenden Verankerung im Haushalt schiebt die Landesregierung die finanzielle Umsetzung auf einen Haushaltsreserveposten, dessen Höhe nicht beziffert ist. Das ist ein Armutszeugnis politischen Handelns.

 

Minister Lucha hat die Umsetzung seit Verabschiedung im Bundestag vor eineinhalb Jahren komplett verschlafen. Wenige Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes steht das Land nun vor einer völlig ungeklärten Finanzierung zwischen Land, Landkreisen, Kommunen und Betreuungsvereinen. Das ist nicht nur unglücklich und unprofessionell. Das ist Schlag ins Gesicht der Betroffenen. So wird die Qualität der rechtlichen Betreuung nicht gestärkt, sondern geschwächt. So wird Ehrenamt nicht gestärkt, sondern geschwächt.“

Landesregierung tut sich schwer bei Maßnahmen zur Senkung des Armutsrisikos.


Die Diakonie Württemberg appelliert an die Politik, sich gegen die Ursachen von Verarmung einzusetzen. Dazu sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die beste Armutsbekämpfung ist, mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen und diejenigen zu unterstützen, die nicht mehr arbeiten können. Hier unternimmt die Landesregierung viel zu wenig: Ansiedlung von Industrieunternehmen, Ausbau von Ganztagesbetreuung in Grundschulen, unbürokratischer Umgang bei Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse, Bürokratieabbau für soziale Einrichtungen – das ist alles noch ein Wunschtraum. Dass sich die Landesregierung mitunter schwertut, gerade für diese Teile der Gesellschaft pragmatische Lösungen zu finden, haben wir bei dem Hin und Her um die Zurückzahlung von Hilfen bei der Einführung des 9€-Tickets gesehen. Gut, dass die Ampelregierung vorangeht und durch den Kindersofortzuschlag, durch das Bürgergeld und durch die Entlastungen im Rahmen des Energiepakets und der Wohngeldreform wichtige Maßnahmen zur Senkung des Armutsrisikos angeht.“

Das Ehrenamt muss weiter auf Entlastung und Wertschätzung warten.


Zum Antwortbrief von Minister Lucha auf eine Nachfrage der FDP/DVP-Fraktion, wonach sich die flächendeckende Einführung der Ehrenamtskarte bis 2025 ziehen wird, sagt der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith:

 

„Die Ankündigung des Sozialministers, dass die Einführung der Ehrenamtskarte flächendeckend erst frühestens ab 2025 erfolgt, ist ein Schlag ins Gesicht für alle ehrenamtlich Aktiven im Land. Gleichzeitig fährt Staatssekretärin Leidig im Rahmen einer Ehrenamts-Tour durchs Land und unterstreicht die unschätzbare Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement. Mehr als warme Wort können das nicht sein, wenn ihr Ministerium knapp vier Jahre braucht, um das Ehrenamt tatsächlich in Form einer Ehrenamtskarte Wertschätzung entgegen zu bringen. Das Sozialministerium lähmt sich selbst mit Arbeitsgruppen und langwierigen Modellphasen. Das ist eine herbe Enttäuschung für diejenigen, die durch ihr Engagement dazu beitragen, die Gesellschaft gerade in angespannten Zeiten wie diesen, zusammenhalten.“

 

Hierzu ergänzt der jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Anreize für Jugendliche zu schaffen, schon in jungen Jahren ein Ehrenamt zu übernehmen, sind wichtig. Umso bedauerlicher, dass die Einführung der Ehrenamtskarte so lange auf sich warten lässt. In jedem Fall darf die Ehrenamtskarte nicht mehr oder weniger Zugang zu Vergünstigungen eröffnen als bestehende Nachweise wie die Jugendleiter-Card (Juleica). Hier fehlt uns von der grün-schwarzen Landesregierung eine enge Einbindung der Jugendverbände, die wir dringend einfordern. Wenn gleichzeitig auch die bürokratische Entlastung des Ehrenamts nicht erfolgt, frage ich mich schon, welchen Stellenwert das Ehrenamt bei der Landesregierung eigentlich hat.“

Selbsternannte „Lebensrechtler“ haben ab dem 28. September eine 40-tägige Mahnwache vor einer Stuttgarter Praxis angekündigt, in der Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Ermutigt fühlen sich diese durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25.08.2022. Grundlage dafür war ein vergleichbarer Fall in Pforzheim, bei dem die die Stadt durch Auflagen eine Eindämmung möglicher Belästigungen versuchte, was jedoch in der zweiten Instanz als unzulässig erklärt wurde. Es ist leider zu befürchten, dass Frauen in Not sowie das Praxispersonal Diskriminierungen ausgesetzt werden. In Stuttgart stellt sich nun konkret die Frage, wie die Frauen in Not sowie das Praxispersonal geschützt werden können. Aus diesem aktuellen Grund setzen die Landtagsfraktionen von SPD und der FDP den Vorgang auf die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 28.09.2022 und verlangen, dass die Landesregierung tätig wird.

 

Dr. Dorothea Kliche-Behnke, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, sagt dazu:

„Die Mitglieder der Landesregierung, dabei insbesondere der Sozialminister und der Innenminister, müssen alles tun, damit Frauen, die sich ohnehin in einer Notlage befinden, nicht diskriminiert werden. Der Zugangsbereich zu Beratungsstellen und Arztpraxen darf kein Ort für fundamentalistische Willensäußerungen sein. Es geht auch um den Schutz von Ärztinnen und Ärzten. Gemeinsam mit der Stadt Stuttgart müssen so schnell wie möglich Wege gefunden werden, wie dies gelingen kann. Die Landesregierung darf Schwangerenberatung und das Angebot von Möglichkeiten für den legalen Abbruch von Schwangerschaften nicht weiter als Tabuthema behandeln.“

 

Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: „Frauen bei der Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten zu beraten ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, der das Land durch Schwangerschaftsberatungsstellen nachkommt. Ich erwarte von einer Landesregierung aber auch, dass sie dafür sorgt, dass Frauen diese Angebote, zu denen letztlich auch Einrichtungen zum Schwangerschaftsabbruch gehören, aufsuchen können, ohne angegangen, beleidigt oder stigmatisiert zu werden.“

 

Alena Trauschel, frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, ergänzt abschließend: „Dass Frauen in Baden-Württemberg auf dem ohnehin schwierigen Gang zur einer Schwangerschaftsberatung oder zu einer Abtreibungseinrichtung fürchten müssen, öffentlich angegangen zu werden, ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, die es offenbar nicht schafft, mit den betroffenen Städten vorab eine Lösung zu finden.“

Beratungsbedarf nimmt deutlich zu.


FDP/DVP-Landtagsfraktion zu Gesprächen im Rems-Murr-Kreis:  Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher und Rudi Fischer, haushaltspolitischer Sprecher waren am gestrigen Dienstag zu Gast beim Kreisdiakonieverband Rems-Murr.

 

„Immer mehr Menschen im Rems-Murr-Kreis nehmen die Beratungs- und Unterstützungsdienste der Diakonie und anderer sozialer Träger in Anspruch. Die sozialen Problemlagen verschärfen sich, Personal fehlt, Sachkosten steigen, Mittel werden befristet verteilt. Die Situation für kirchliche und soziale Träger wird immer schwieriger“, sagt Jochen Haußmann

 

Dazu ergänzt Rudi Fischer: „Sozial oder psychosozial benachteiligte Menschen dürfen in der jetzigen Zeit nicht vergessen werden. Was es braucht ist mehr Augenmaß und Pragmatismus von Seiten der Landesregierung. Statt ständiger ‚Projektitis‘ sollte die Landesregierung außerdem lieber bereits bestehende Kosten förderfähig machen statt immer wieder neue, kurzfristige Sondertöpfe zu schaffen. Soziale Träger brauchen von Seiten der Landesregierung mehr Beinfreiheit und Vertrauen, damit sie sich Menschen in Notlagen statt immer weiterer Vorgaben widmen können.“

 

Dem stimmt Gerhard Rall, Geschäftsführer des Kreisdiakonieverbands, zu. Weiterhin macht ihnen der Wohnraummangel als Querschnittsthema und die Energiekostenkrise massive Probleme: „Menschen die bereits Sorgen haben, geraten mehr und mehr unter Druck und das macht sie krank.“ Reinhard Bihlmeyer, stellvertretender Geschäftsführer, ergänzt dazu: „Für unsere Beratungsdienste brauchen wir außerdem eine gesicherte und auskömmliche Finanzierung durch die Landesförderungen und keine ‚Blendprojekte‘. Dazu gehört auch, dass alle relevanten Kosten als förderfähig anerkannt werden, wie beispielsweise bei den Sozialpsychiatrischen Hilfen auch die Raumkosten, und dass die steigenden Aufwände für Anschaffungen und Unterhalt insbesondere für moderne Datenkommunikation entsprechend förderfähig sind.“

 

Abstriche bei Wohnen und Kinderbetreuung auch nicht zulasten von Menschen mit Behinderung.


Zur Meldung, wonach es für die Behindertenbeauftragte der Landesregierung nicht infrage komme, in der Landes-Bauordnung bei der Barrierefreiheit in neuen Wohnungen Rückschritte zu machen, sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die grünen Krisenbewältigungsideen zum Abbau von Standards beim staatlichen Wohnungsbau oder der Kinderbetreuung beschränken die Schwächsten in der Gesellschaft. Abstriche bei staatlichen Auflagen im Wohnungsbau und der Kinderbetreuung dürfen nicht zulasten von Menschen mit Behinderung gemacht werden. Barrierefreiheit darf nicht Opfer des grün-schwarzen Rotstifts werden. Stattdessen sollte sich die Landesregierung mit der Verschlankung von Regularien und Vorschriften widmen. Dadurch könnten an vielen Stellen Kosten und Personalkapazitäten eingespart werden.“

 

Stadt Pforzheim sollte alle Rechtsmittel ausschöpfen, um unsägliche Bedrängung mit Auflagen versehen zu können.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und Pforzheimer Abgeordnete, Dr.  Hans-Ulrich Rülke, fordert von der Stadt Pforzheim, den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht, um eine Revision des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs zu erreichen, der Auflagen für Demonstrationen radikaler Abtreibungsgegner vor Beratungsstellen als rechtswidrig beurteilt hat.

 

„Ich bin enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, der die aus meiner Sicht richtigen Auflagen der Stadt Pforzheim zum Schutz Hilfesuchender bei Schwangerschaftskonflikten nun als rechtswidrig beurteilt hat. Ich habe mir selbst mehrfach ein Bild vor Ort gemacht und die betroffene Beratungsstelle tatkräftig unterstützt, eine Lösung zu finden, die einerseits das Recht auf Versammlungsfreiheit achtet, andererseits die Hilfesuchenden und Mitarbieter vor der Übergriffigkeit der Fundamentalisten beschützt, die die Menschen 40 Tage am Stück mit Kindersärgen und Grabkreuzen bedrängen. Ich fordere die Stadt Pforzheim deshalb auf, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, um die Zulassung einer Revision zu erwirken. Die Vorinstanz hat nämlich zu Gunsten der Hilfesuchenden entschieden und nicht im Sinne derer, die Menschen in einer schwierigen Lebenssituation mit perfiden Methoden einschüchtern wollen. Das bedeutet für mich, dass im Falle einer Revision die Karten neu gemischt werden und ein letztinstanzliches Urteil hoffentlich die Persönlichkeitsrechte der Hilfesuchenden stärker gewichtet als das Recht auf 40-tägige Bedrängung durch die religiösen Fanatiker.“

Grundlegendste Hygieneprodukte müssen auf öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen.


Zur Meldung, wonach einige Kommunen im Südwesten Frauen und Mädchen im Rahmen von Pilotprojekten von September an kostenlose Binden und Tampons anbieten, kommentiert Alena Trauschel, Sprecherin für Frauen der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

“Die Pilotprojekte zur entgeltfreien Bereitstellung von Menstruationsartikeln sind begrüßenswert. Dass grundlegendste Hygieneprodukte auf öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen, sollte selbstverständlich sein, schließlich muss auch niemand sein eigenes Toilettenpapier mitbringen. Ich freue mich, wenn noch mehr Kommunen in Baden-Württemberg diesem Beispiel folgen. Auf die Evaluationsergebnisse der Pilotprojekte bin ich sehr gespannt.“

 

Landesregierung tut sich schwer bei Maßnahmen zur Senkung des Armutsrisikos.


Die Wohlfahrtsverbände fordern von der grün-schwarzen Landesregierung die sofortige Einberufung eines Sozialgipfels und eine umfassende Landesstrategie zur Senkung des Armutsrisiken. Dazu sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Ich begrüße die Forderung der Wohlfahrtsverbände nach einer Landesstrategie zur Senkung des Armutsrisikos. Dazu gehört für mich beispielsweise die Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen genau wie Bürokratieabbau für soziale Einrichtungen und eine zügige Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben wie den Sofortzuschlag für Kinder aus sozial schwachen Familien. Dass sich die Landesregierung mitunter schwertut, gerade für diese Teile der Gesellschaft pragmatische Lösungen zu finden, haben wir bei dem Hin und Her um die Zurückzahlung von Hilfen bei der Einführung des 9€-Tickets gesehen. Gut, dass die Ampelregierung vorangeht und durch die Kindergrundsicherung, durch das Bürgergeld und durch die Entlastungen im Rahmen des Energiepakets wichtige Maßnahmen zur Senkung des Armutsrisikos angeht.“

 

Sozialministerium muss endlich Hausaufgaben bei Barrierefreiheit machen.


Die EU-Kommission leitete im Zusammenhang mit Regeln zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Das veranlasst Niko Reith, den sozialpolitischen Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, zu mahnenden Worten an die Adresse des zuständigen Landesministers:

 

„Minister Lucha muss jetzt beim Thema Barrierefreiheit als federführendes Ressort seine Hausaufgaben machen. Es geht nicht nur um die Übertragung von EU-Recht auf nationales Recht, sondern darum, Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft auch für Menschen mit Behinderung in unserem Land zu schaffen. Wenn ich mich im Land umschaue, ist das weder bei digitaler noch bei analoger Barrierefreiheit bisher umfassend gewährleistet – Baden-Württemberg ist bei der Umsetzung von Barrierefreiheit sicherlich kein Musterschüler.“

In der Debatte im Landtag zur ersten „Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“, sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Der von der Bundesregierung beschlossene Sofortzuschlag für Minderjährige aus sozial benachteiligten Familien ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein, der den Lebensunterhalt dieser Familien ein Stückchen erleichtert. Gerade zu Beginn der Ferien ist das ein wichtiges Zeichen.

 

Dass die Landesregierung die Belange der Bevölkerung mit kleinerem Geldbeutel nicht vor Augen hat, haben wir schon bei der Debatte um die Rückerstattung des 9€-Tickets gesehen. Gut, dass hier Stadt- und Landkreise dafür verantwortlich sind, die Hilfen zeitnah auszuzahlen und nicht das Sozial- oder Wirtschaftsministerium.“