Gesetzesänderung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz sind nur kleine Impulse.

In der Beratung der Gesetzesänderung des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das L-BGG enthält sinnvolle und wichtige Ergänzungen. Teilhabe ist ein Menschenrecht für alle und muss umfassend ermöglicht werden. So ist es selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen von einem zertifizierten Assistenzhund beim Zutritt öffentlicher Stellen begleitet werden. Dies gilt auch für die barrierefreie Gestaltung der Internet- und Intranetseiten sowie mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen. Es braucht allerdings bei der Überwachungsstelle der Deutschen Rentenversicherung für Ausnahmen noch exaktere Regelung. Unterstützung beim Thema Barrierefreiheit in Baden-Württemberg ist gut, aber es stellt sich schon die Frage, ob das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit im Sozialministerium richtig angesiedelt ist.

Viel mehr Impulse hätten wir uns bei den Änderungen zum Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz gewünscht. Minister Lucha vergibt hier einmal mehr die Chance, dieses Gesetz so zu modernisieren, dass wir in Baden-Württemberg insbesondere bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften und innovativen Wohnformen mehr Möglichkeiten eröffnen. Gerade die aktuelle Situation in der Pflege sorgt für einen enormen politischen Handlungsdruck, vor allem im Ordnungsrecht trägt das Land hier viel Verantwortung und bietet viele Möglichkeiten. Beispielsweise ist es nicht nachvollziehbar, weshalb eine ambulant betreute Wohnform nicht unter dem Dach einer stationären Einrichtung sein darf bzw. mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe verboten sind. Bereits seit 2018 haben wir in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst zu bündeln und so die Pflege von Bürokratie zu entlasten. Und bei der Erprobungsregelung hatten wir eine unkomplizierte Lösung vorgeschlagen.

Es ist sehr bedauerlich, dass es Minister Lucha unterlässt, mit einem modernen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz die aktuellen Herausforderungen aufzugreifen. Die vorliegenden Gesetzesänderungen ist leider nur ein ganz kleiner Schritt – ein viel zu kleiner Schritt für die Pflege in Baden-Württemberg.“

 

Fachkräftemangel und auch Menschen mit Behinderung wollen ihre Kompetenzen in das Arbeitsleben einbringen.


Zur neuen Kampagne des Wirtschaftsministeriums „THE CHÄNCE“ und dem begehbaren Eventturm dazu in der Stuttgarter Innenstadt sagt Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Der Fachkräftemangel in Deutschland und Baden-Württemberg spitzt sich mehr und mehr zu.  Unsere Landesregierung gibt Millionen von Euro dafür aus, Kampagnen mit fragwürdigen „Ä“s zu machen und doch blendet sie genau da mit ihrer neusten Idee Menschen mit Behinderungen einfach aus.

 

Seit Mittwoch steht der gelb leuchtende und begehbare Eventturm mit großen schwarzen Buchstaben in der Innenstadt von Stuttgart. Die Betonung liegt auf beGEHBAR, denn barrierefrei sieht anders aus. Das Wirtschaftsministerium will mit der Informations- und Werbekampagne für berufliche Weiterbildung zielgruppenübergreifend werben, doch auf die Idee, Menschen mit Behinderung bereits in die Planung solch einer Kampagne mit einzubeziehen, ist keiner gekommen.

 

Die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben müssen verbessert, der Arbeitsmarkt inklusiver und Zugänge zum Arbeitsleben und zu Weiterbildungsangeboten für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung barrierefreie werden. Eine Kampagne mit einer Wendeltreppe als einzige Aufstiegsmöglichkeit ist dabei einfach nur peinlich und in keiner Weise inklusiv.“

FDP-Politiker diskutieren mit Experten und Senioren über die altersgerechte Gestaltung des digitalen Zeitalters.


Die Digitalisierung hält Einzug in immer mehr Lebensbereiche – zugleich wird ein Großteil der älteren Menschen von der digitalen Teilhabe ausgeschlossen, obwohl Seniorinnen und Senioren in besonderem Maße von digitalen Entwicklungen profitieren könnten. Wie die Digitalisierung zu einem guten Leben im Alter beitragen und bestehende Hürden abgebaut werden können, stand im Mittelpunkt des Liberalen Seniorentags 2023: Unter dem Titel „Natürlich online?! Digitale Teilhabe altersgerecht gestalten“ diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis im Landtag von Baden-Württemberg über die digitale Inklusion der Generation 60+.

 

Im Fokus der Diskussionen stand insbesondere die Frage, wie die digitale Kluft zwischen den Generationen abgebaut werden kann. In einem zunehmend digitalisierten Alltag sei es wichtig, auch ältere Menschen mitzunehmen, betonte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bei der Eröffnung des Seniorentags im vollbesetzten Plenarsaal des Landtags. „Durch die digitale Exklusion wird die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen und deren Chance auf ein selbstbestimmtes Leben zunehmend eingeschränkt“, so Rülke. Da die Digitalisierung viele neue Möglichkeiten biete, dürften Senioren bei dieser Entwicklung nicht abgehängt werden. Vielmehr müsse die Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzen, um die digitale Teilhabe der älteren Generation zu fördern.

 

„Ob die Erledigung von Behördenangelegenheiten, von Bankgeschäften oder Onlinebestellungen bis hin zu digitalen Rezepten, all dies setzt fundierte Kenntnisse im Umgang mit Smartphones und Notebooks voraus“, nannte Wolfgang Baumbast praktische Anwendungsfelder, von denen viele Senioren ausgeschlossen seien. Der stellvertretende Vorsitzende der Liberalen Senioren Initiative Baden-Württemberg (LSI) stellte verschiedene Projekte vor, die mittels niederschwelliger Angebote eine bessere digitale Teilhabe ermöglichen sollen. Gleichzeitig seien aber auch die älteren Menschen selbst gefordert, aktiv zu werden und sich beispielsweise als ehrenamtliche Moderatoren um die digitalen Nöte ihrer Altersgenossen zu kümmern.

 

In seinem Impulsvortrag stellte Michael Doh, Professor für Digitale Transformation im Sozial- und Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule Freiburg, den Zusammenhang zwischen digitaler Bildung und sozialer Teilhabe im Alter vor. Danach gebe es eine hohe „digitale Kluft“ unter älteren Menschen, wobei insbesondere alleinlebende Seniorinnen mit einem niedrigen Bildungs- und Einkommensstatus Gefahr laufen, digital abgehängt zu werden – ebenso wie Bewohnerinnen und Bewohner des ländlichen Raums. Wie die Teilhabe besser gelingen kann, stellte Doh exemplarisch anhand einiger Initiativen vor.

 

„Als Freie Demokraten begreifen wir die Digitalisierung als Chance. Wir wollen sie mit aller Kraft vorantreiben und dabei eine digitale Spaltung der Gesellschaft verhindern,“ stellte Rudi Fischer, Seniorenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion klar. „Wir müssen Hürden abbauen, Lücken schließen und gezielt in niederschwellige digitale Weiterbildung investieren.“ Dabei gelte es, sowohl die digitale Infrastruktur zügig auf Spitzenniveau zu bringen als auch barrierefreie digitale Dienstleistungen und Angebote auszubauen.

 

Nach den Vorträgen hatten die Teilnehmer des Seniorentages die Möglichkeit, individuelle Fragen an die Politiker und Experten zu richten. Dagmar Öttle, vom Projekt „dida –digitale dabei“ der Evangelischen Diakonissenanstalt Stuttgart, ergänzte die Diskussionsrunde um konkrete Beispiele aus der Praxis.

 

„Es gibt noch viel beim Thema digitale Inklusion zu tun“, so Fischers Fazit der Veranstaltung. „Als FDP wollen wir den Weg ins digitale Zeitalter mit der älteren Generation gemeinsam gehen, sie ermutigen und unterstützen. Nur wenn wir die digitale Teilhabe altersgerecht gestalten, können auch Seniorinnen und Senioren von der digitalen Transformation profitieren und damit ihr Leben verbessern.“

 

Die Finanzierung der sozialen Einrichtungen gehört dringend evaluiert und angepasst.

Eine heutige Aktuelle Debatte griff die existenzbedrohende finanzielle Lage der Träger sozialer Einrichtungen auf.

„Zwingend notwendig, die Mittelverteilung mit Blick auf einen guten Social Return of Investment zu evaluieren und dort nachzubessern, wo der Wegfall sozialer Strukturen droht.“, attestiert Nikolai Reith, Sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Leider sieht der zuständige Minister Manne Lucha diese offensichtlich nicht! Die Zahl der Drogentoten ist in Baden-Württemberg stark gestiegen. Im vergangenen Jahr gab es 179 Drogentote, 49 mehr als im Vorjahr. Eine alarmierende Zahl!

Die Zuwendungen des Landes für die Träger der Suchtberatung wurden seit 1999 nicht mehr angepasst und dass die allgemeinen Kosten seit dieser Zeit deutlich gestiegen sind, dürfte klar sein.

Bei diesen und vielen weiteren Beispielen sieht Reith dringenden Handlungsbedarf im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Stattdessen wartet man dort, dass die Bundesregierung es regelt. Gleiches war schon vor einigen Monaten beim abgelehnten Gesetzentwurf zur landesweiten Regelung der Frauenhausfinanzierung der Fall.

Wir wünschen uns eine ganzheitliche Strategie und einen effizienten Mitteleinsatz, statt einer wahllosen ‚Projektitis‘. Davon ist Herr Minister Lucha leider weit entfernt und es erscheint uns, dass die Umsetzungsgeschwindigkeit eher abnimmt als zulegt. Daher können wir die Ängste der Träger, ob groß oder klein, sehr gut nachvollziehen und fordern die Finanzierungen aller Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen und die Effizienz deutlich zu steigern!“

 

Statt sich nach Corona endlich dem Bereich Jugend zu widmen, ignoriert die Landesregierung sämtliche Vorschläge und beharrt auf Zuständigkeitswirrwarr.


Die FDP/DVP-Fraktion stellte einen Antrag zur Einrichtung einer ´Task Force Jugend´. Zur nun erfolgten Stellungnahme der Landesregierung und heutigen Beratung im Bildungsausschuss sagt der jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die grün-schwarze Landesregierung sieht im Bereich Jugend weder Handlungs- noch Verbesserungsbedarf. So wurde die von uns vorgeschlagene Einrichtung einer Task Force Jugend mit Verweis auf die Begrifflichkeit abgebügelt. Denn der Begriff Task Force signalisiere unmittelbaren Handlungsbedarf. Aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion ist aber gerade dieser Handlungsbedarf nach fast drei Jahren Pandemie dringend gegeben. Denn es waren die Kinder und Jugendlichen, die während der Corona-Pandemie am stärksten eingeschränkt waren und zudem oft übergangen wurden. Doch die Landesregierung arbeitet sich nicht nur an Begrifflichkeiten ab ohne konstruktiv auf unseren Vorschlag einzugehen, sie sieht auch keinerlei Optimierungsbedarf beim Zuständigkeitswirrwarr. Denn wie aus der Stellungnahme auf unseren Antrag hervorgeht, sind die Zuständigkeiten für den Bereich Jugend auf drei Ministerien verteilt – und je nach Thema kommen noch weitere Ministerien hinzu. Und dies ohne jegliche Federführung oder einen regelmäßigen Austausch aller Beteiligten. Fakt ist also, dass die Landesregierung nach den schwierigen Corona-Jahren die Jugendlichen in diesem Land auch weiterhin vernachlässigt und sich jeglichen Verbesserungsvorschlägen ignorant verschließt und unser Antrag auf Einrichtung einer solchen Task Force auch im Ausschuss keine Mehrheit fand.“

 

Der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nikolai Reith, ergänzt:

 

„Bildungsministerin Schopper spricht in Ihrer Stellungnahme davon, dass seit Jahren eine kontinuierliche vernetzte Vorgehensweise beim Thema „Jugend“ praktiziert wird. Dies versetzt mich in Staunen, denn sowohl bei den Runden Tischen in meinem Wahlkreis zu dem Thema, als auch in meiner Arbeit auf Landesebene zeichnet sich dieses Bild nicht ab. Gerade dem Zuständigkeitswirrwarr, wie es mein Kollege Dennis Birnstock so treffend beschreibt, muss endlich entgegengewirkt werden. Wir dürfen die Jugendlichen und damit unsere Zukunft nicht aufgrund von bürokratischen und häufig nicht nachvollziehbaren Vorgängen aus den Augen verlieren.“

 

Hinter dieser Entwicklung stehen Menschen; das darf die Landesregierung nicht vergessen.


Die Meldung, nach der immer mehr Menschen von Geld- und Existenzsorgen bedroht sind, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith, wie folgt:

„Die Entwicklung, die Caritas und Diakonie feststellen, ist traurige Realität. Während die Bundesregierung mit Hilfsprogrammen unterstützt, schweigt sich die Landesregierung hierzu aus. Es ist nicht nur eine bloße Zahl, die sich durch die statistische Fehlberechnung verändert, sondern es gibt den Blick frei auf viele weitere persönliche Schicksale.

Ein mögliches Instrument gegen diesen negativen Trend im Land könnte die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Familienförderstrategie sein. Aber leider mangelt es im Sozialministerium, wie so oft, an Umsetzungswillen.“

 

Vereine hingen in der Luft.


Unter sogenannten Betreuungsvereinen versteht man von den zuständigen Behörden offiziell anerkannte und eingetragene Vereine, die gemäß Betreuungsorganisationsgesetz die Betreuung bedürftiger Personen übernehmen. Zur heutigen Mitteilung des Sozialministeriums, dass die Finanzierung dieser Betreuungsvereine nun erhöht werde, erklärt der seniorenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

 

„Ich begrüße, dass die Landesregierung die Förderung der Betreuungsvereine endlich erhöht. Das ist seit Beginn der Debatte über das neue Betreuungsrecht das erste Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Betreuerinnen und Betreuern.

Aber die unverzichtbare Arbeit der Betreuungsvereine für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft erfordert nicht nur warme Worte, sondern auch frühzeitiges handeln und frühzeitige, verlässliche finanzielle Zusagen. Denn

 

Sozialminister Lucha hat die Umsetzung des Bundesgesetzes viel zu lange verschlafen: Die Reform des Betreuungsrechts ist bereits seit 01.01.2023 in Kraft und erst jetzt werden die notwendigen Gelder für die gesetzlich vorgegebenen Mehraufgaben der Betreuungsvereine auf den Weg gebracht.

 

In der Landtagsdebatte am 21.12.2022 hatte Sozialminister Lucha noch den Eindruck vermittelt, man sei in Sachen Finanzierung der Betreuungsvereine auf einem guten Weg und habe sich zwischen Land, Kommunen und Betreuungsvereinen geeinigt. Und trotzdem wurde die Freigabe der Mittel immer wieder verschoben, während die ohnehin schon vorher unterfinanzierten Betreuungsvereine mit dem Rücken zur Wand standen. Im ersten Quartal herrschte Funkstille seitens des Ministeriums. Die Betreuungsvereine hingen in der Luft. Es fehlte ihnen die finanzielle Planungssicherheit.

 

Minister Luchas Dank an die Betreuungsvereine und sein Lob ihrer Arbeit mutet vor diesem Hintergrund fast zynisch an.“

Hinter der Quote stehen Menschen; das darf die Landesregierung nicht vergessen.


ie Meldung, nach dem die Armutsquote stärker angestiegen ist als zunächst angenommen, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Niko Reith wie folgt:

 

„1,57 Mio. Menschen sind in Baden-Württemberg von Armut betroffen, und hinter jedem dieser Menschen steht eine Geschichte. Es handelt sich nicht nur um eine bloße Zahl, die sich durch die statistische Fehlberechnung verändert. Vielmehr gibt sie den Blick frei auf viele weitere persönliche Schicksale.

Ein mögliches Instrument gegen diesen negativen Trend im Land könnte die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Familienförderstrategie sein. Aber leider mangelt es im Sozialministerium, wie so oft, am Umsetzungswillen!“

Die Frauen- und Kinderschutzhäuser brauchen jetzt eine Unterstützung – die Regelungen aus dem Bund können nicht abgewartet werden.


In der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz), sagt Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„In der öffentlichen Anhörung wurde noch einmal deutlich und eindrücklich klar, wie wichtig die Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur ist. Selbst die Landesregierung mit Frau Staatssekretärin Dr. Leidig kam nicht umher, das einzuräumen. Auch der Social Return of Investment einer landesweiten Finanzierung der Frauenhäuser zeigt, dass das Frauenhausgesetz auch langfristig für Baden-Württemberg ein wichtiger Baustein ist. Das Gesetz sollte trotzdem novelliert werden, sobald die Bundesregierung in dieser Thematik selbst aktiv geworden ist.“

Unterrepräsentation von Frauen in Parlamenten bewältigt man nicht mit Paritätsgesetzen.


In der heutigen Debatte anlässlich des Weltfrauentags sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

„Der Weltfrauentag dient dazu, Leistungen und Errungenschaften von Frauen auf der ganzen Welt zu feiern, aber auch an die anhaltende Notwendigkeit zu erinnern, für Fortschritte bei der Gleichberechtigung der Geschlechter zu kämpfen. Die Rechte und Chancen, die wir heute haben, wurden über Jahrzehnte errungen und weitere Fortschritte sind dringend notwendig. Aber was bedeutet Fortschritt in diesem Zusammenhang? Es muss das Ziel der Gesellschaftspolitik sein, jedem einzelnen Bürger und jeder einzelnen Bürgerin gleichermaßen Möglichkeiten zur Entfaltung zu schaffen, unabhängig von Kategorien wie etwa dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung. Dem entgegen steht eine Weltsicht, die Menschen in Schubladen packt und sich dann zum Ziel setzt, die Handlungsergebnisse dieser Schubladen gleichzumachen.

Ein Beispiel hierfür sind sogenannte Paritätsgesetze, welche dazu führen sollen, dass in einem Parlament hälftig Frauen vertreten sein sollen. Es stimmt, dass der Frauenanteil in diesem Landtag geringer ist als jener bei den Parteimitgliedern und der unter den Parteimitgliedern ist geringer als in der Bevölkerung. Das sind für sich genommen erst einmal bloße Tatsachen, aber noch keine Probleme. Denn jede und jeder Abgeordnete ist gemäß Artikel 27 der Landesverfassung Vertreterin beziehungsweise Vertreter des ganzen Volkes, nicht nur ihres oder seines Geschlechts.

Dass wir zu diesen Symptomen kommen, hat eine Vielzahl von Gründen. Manche davon sind problematisch, andere nicht. Wenn sich beispielsweise Frauen häufiger als Männer frei entscheiden, nicht in einer Partei mitzuwirken, weil sie sich nicht für Politik interessieren, ist das kein Problem. Wenn sie lieber Zeit mit Freunden und Familie verbringen ist das kein Problem. Wenn die geringe Repräsentanz Folge früherer oder gegenwärtiger Diskriminierung ist, mit fehlender Kinderbetreuung zusammenhängt oder mit einer gesellschaftlichen Haltung, welche die Verantwortung für Haushalt und Familie in erster Linie bei der Frau sieht, sind das Probleme, an denen wir arbeiten müssen.

Keine Lösung ist es, einfach die Symptome zu bekämpfen indem man die Ergebnisse gleichmacht.“

Gleiche Bezahlung bei gleicher Qualifikation muss im Jahr 2023 endlich Realität werden.


ie Mitteilung des Statistischen Landesamtes, wonach Frauen in Baden-Württemberg im Schnitt immer noch weniger verdienen als Männer, kommentiert die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Alena Trauschel wie folgt:

„Dass wir im Jahr 2023 immer noch über den Gender Pay Gap sprechen müssen, ist ein Armutszeugnis. Als Freie Demokratin bin ich überzeugt, dass sich Qualität und Lohn der Arbeit sich nicht am Geschlecht bemessen sollte. Wenn vor allem die Geburt des ersten Kindes eine Stagnation des Gehaltes darstellt, wäre das ja schon einer der ersten Punkte, an dem ein Umdenken und Handeln ansetzen müsste, um den Gender Pay Gap zu schließen. Unsere Gesellschaft braucht Kinder und wir sollten nicht den Fehler machen, dass das Kinderkriegen zum Karrierekiller wird.“

Die Landesregierung ist dringend gefordert, die Wohlfahrtsverbände bei der Bewältigung der Aufgaben nicht alleine zu lassen.


Die Meldung, wonach noch nie mehr Bürgerinnen und Bürger auf die Hilfe der Träger der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe angewiesen sind, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Niko Reith wie folgt:

„Gerade in diesen herausfordernden Zeiten wird es umso sichtbarer, welche wichtige und unverzichtbare Arbeit die Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg leisten. Es kann aber nicht der Reflex der Landesregierung sein, sich darauf auszuruhen, dass die Verbände die Probleme schon auffangen werden. Es ist eindeutig die Aufgabe der Politik hier genau hinzuschauen und sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, die in eine Notlage geraten sind, als auch den Wohlfahrtsverbänden, die nötige Unterstützung angedeihen zu lassen.“

 

 

Jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg ist von Armut betroffen.


Zur Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Starke und Chancenreiche Kinder und Jugendliche:

Teilhabeförderung gegen die Folgen von Armut“ sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Die ersten Bausteine zu mehr sozialer Gerechtigkeit sind durch die Ampelkoalition mit der Kindergrundsicherung und dem geplanten Bürgergeld bereits gelegt. Nun gilt es auch auf Landesebene, mit der Problemlösung zu beginnen.

Dass jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg von Armut betroffen ist, sollte für Herrn Minister Lucha Anstoß genug sein, um ins Handeln zu kommen.

Sei es die Novellierung des Jugendhilfegesetzes, eine Optimierung des Programms ‚STÄRKE‘, oder die sich noch immer im Dornröschenschlaf befindende Familienförderstrategie des Landes.

Wie es seitens der Landesregierung hier vorangehen wird, werden wir als FDP/DVP-Fraktion weiterhin im Blick haben.“

Landesregierung muss eine flächendeckende Umsetzung der Istanbul Konvention mit mehr Nachdruck unterstützen.


Zum heutigen Debattenthema „Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg“ sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

 

„Heute in einer Woche wird die Istanbul-Konvention in Deutschland vollständig in Kraft treten. Die Bundesregierung setzt damit ein wichtiges Zeichen, dass der Staat im Jahr 2023 uneingeschränkt an der Seite der Opfer von Gewalt steht.

 

Bei der Umsetzung hinkt Deutschland im europäischen Vergleich leider weit hinterher. Verpflichtende Maßnahmen wie ein Nationaler Aktionsplan und eine bundesweite Koordinierungsstelle fehlen bislang, was zu lückenhaften Statistiken führt und damit eine wirkungsvolle Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erschwert.

 

Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie verlässliche und sichere Finanzierungsgrundlagen für Frauen- und Kinderschutzräume schafft, um Betroffene in Notsituationen besser zu schützen. Gerade im ländlichen Raum haben wir in Baden-Württemberg massiven Aufholbedarf. Dazu zählt auch die wichtige beratende, psychosoziale und nachsorgende Arbeit, die Frauen- und Kinderschutzhäuser leisten. Insbesondere Opfer von häuslicher Gewalt müssen schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten können.“

 

Frauen- und Kinderschutzhäuser brauchen jetzt eine Unterstützung.


Zur Debatte im Landtag im Rahmen der 1. Beratung des Gesetzentwurfes der Fraktion der SPD zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz), sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Der Vorstoß der SPD ist richtig und wichtig. Die Kommunen und privaten Träger brauchen aufgrund des stark gestiegenen Bedarfs und explodierender Energiekosten jetzt eine finanzielle Sicherung.

 

Die Ampel-Regierung hat dies erkannt und wird einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung vorlegen und hat im Koalitionsvertrag bereits eine Beteiligung an einer Regelfinanzierung zugesagt.

 

Bis es dazu kommt, muss die Landesregierung die Frauenhäuser im Land finanziell unterstützen, um die flächendeckende Versorgung im Interesse betroffener Frauen und Kinder zu sichern.

 

Ich befürchte aber, dass die Landesregierung sich einmal mehr zurücklehnt und die Unterstützung des Bundes abwartet. Das würden wir nicht zum ersten Mal erleben.

 

Wir werden diesen Gesetzentwurf als FDP/DVP-Fraktion in der weiteren Beratung im zuständigen Ausschuss in jedem Fall aktiv mitgestalten.“

 

Bei der Versorgung unbegleiteter Flüchtlinge muss die Landesregierung mit klugen Vorschlägen vorangehen.


Die Ankündigung, wonach Sozialminister Lucha zu einem Spitzentreffen zur Versorgung unbegleiteter Flüchtlinge lädt, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith, wie folgt:

„Es scheint das übliche Motiv des Sozialministers zu sein, zunächst lange die Füße still zu halten und zu versuchen, die Probleme auszusitzen. Erst wenn er merkt, dass dies nicht funktioniert, reagiert er und übernimmt – wie in diesem Fall – die Vorschläge der Kommunen und lädt zu einem Spitzentreffen. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus, Herr Lucha! Wir erwarten, dass die Landesregierung bei dem Spitzentreffen kluge und hilfreiche Vorschläge und Angebote für die Kommunen bereit hält. Das Thema ist zu wichtig, als dass man es einfach Aussitzen kann.“

Nach Antrag von FDP-Landtagsabgeordneten sollen Corona-Regeln für schwangere Lehrerinnen gelockert werden – großartiges Zeichen dafür, dass gute Oppositionsarbeit wirkt

Zur Meldung, dass die Corona-Vorgaben für schwangere Lehrerinnen gelockert werden sollen, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Endlich kommt das grüne Kultusministerium zur Vernunft und setzt das um, was längst überfällig ist. Wenn selbst Experten nun seit Wochen zu Lockerungen mahnen und die Corona-Pandemie für endemisch erklären, dann muss die Bevormundung auch für schwangere Lehrerinnen und Lehramtsanwärterinnen enden.“

Hierzu ergänzt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Noch vor Weihnachten habe ich – zusammen mit der Abgeordneten Alena Trauschel – einen Antrag zum Beschäftigungsverbot von schwangeren Lehrerinnen und Lehramtsanwärterinnen eingereicht. Dass nun Grün-Schwarz reagieren, ist somit ein großartiges Zeichen dafür, dass gute Oppositionsarbeit wirkt.“

Antrag Beschäftigungsverbot schwangere Lehrerinnen

Land verpasst, wichtige Impulse zu setzen.


Zur Abstimmung über den Doppelhaushalt des Sozialministeriums sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Dieser Haushalt ist ein Flickenteppich der Lucha´schen „Projektitis“, also von temporären Projekten nach dem Gießkannenprinzip. Die gravierenden Probleme im Land, wie der Pflegenotstand, werden nicht angegangen. Wo bleiben Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland? Die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe beispielsweise war im Koalitionsvertrag vereinbart, wird jetzt aber nicht mit den entsprechenden Mitteln hinterlegt. Inzwischen werden solche Versäumnisse des Ministers zum Standortnachteil für unser Land, denn andere Bundesländer werben mit weitaus attraktiveren Ansätzen für Fachkräfte und laufen uns den Rang ab. Wir brauchen endlich richtige Impulse und Planungssicherheit für die Pflege in Baden-Württemberg.

 

Die medizinische Versorgung auf dem Land wird zunehmend zum Problem, doch das Ministerium ruht sich auf einer Landarztquote für Medizinstudierende aus, die erst in vielen Jahren wirkt. Wir brauchen jetzt eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung und nicht erst in 10 – 15 Jahren!

 

Nicht gerade ein Ruhmesblatt ist der Maßregelvollzug im Land. Minister Lucha hat den Aufbau von Kapazitäten über Jahre versäumt. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern müssen bei uns Jahr für Jahr Straffällige entlassen werden, weil die vorhandenen Plätze nicht ausreichend sind. Vorausschauende Politik sieht anders aus.

 

Wir machen zu all diesen Problemen konkrete Lösungsvorschläge – doch die Regierung verharrt im politischen Geplänkel, statt endlich guten Ideen Vorfahrt zu gewähren. Für uns geht es heute nicht nur ums Geld. Wir brauchen ein Umdenken – weg vom Bedenkenträgertum hin zum Mutmacher für kreative und unbürokratische Lösungen.“

 

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung ist nicht gegeben.


Das Sozialministerium eröffnet ein Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Dazu sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Barrierefreiheit und Inklusion sind kein Sozialgedöns, sondern muss Aufgabe aller Resorts der Landesregierung sein. Ob bei Standards für staatlichen Wohnbau, Barrierefreiheit bei Landesliegenschaften, digitaler Barrierefreiheit bei Websites der Landesbehörden oder der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung, Baden-Württemberg ist bei der Umsetzung von Barrierefreiheit wahrlich kein Musterschüler. Dass Minister Lucha den Tag der Menschen mit Behinderung nutzt, um das Landeszentrum für Barrierefreiheit zu eröffnen, ist ein Etikettenschwindel. Das Kompetenzzentrum wurde bereits im Mai 2021 eingerichtet. Es wird alle Hände zu tun haben, die eigene Landesregierung zu beraten, endlich für bessere Zugänge für Menschen mit Behinderung zu sorgen.“

 

Landesregierung muss sich jetzt positionieren beim Bürgergeld.

Im Rahmen der Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema Bürgergeld sagt Niko Reith, sozial- und wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Mit der Bürgergeldreform passt die Ampelregierung das Grundsicherungssystem für Arbeitslose den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes an. Alles, was die CDU im Bund und Land bisher dazu beigetragen hat, ist die Verbreitung von unausgegorenen Vorschlägen und Fake News. Die Landesregierung hat es bislang nicht geschafft, hier zu einem konstruktiven Kurs zu kommen.  Bei der anstehenden Abstimmung im Bundesrat jedenfalls muss Baden-Württemberg Farbe bekennen. Stillstand und parteipolitische Spielchen sind jetzt das letzte, was unser Land braucht!“

Land lässt Betreuungsvereine mit mehr Aufgaben und unklarer Vergütung im Regen stehen.


Zur Debatte um die Ausführung des Betreuungsgesetzes sagt Rudi Fischer, seniorenpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Haupt- und ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Menschen, die sich nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können, und damit auch für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit der Gesetzesnovelle werden diese Akteure gestärkt. Doch das Land lässt Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden mit mehr Aufgaben und völlig ungeklärter Vergütung im Regen stehen.

 

Statt sauber kalkulierter Vorausberechnungen und einer entsprechenden Verankerung im Haushalt schiebt die Landesregierung die finanzielle Umsetzung auf einen Haushaltsreserveposten, dessen Höhe nicht beziffert ist. Das ist ein Armutszeugnis politischen Handelns.

 

Minister Lucha hat die Umsetzung seit Verabschiedung im Bundestag vor eineinhalb Jahren komplett verschlafen. Wenige Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes steht das Land nun vor einer völlig ungeklärten Finanzierung zwischen Land, Landkreisen, Kommunen und Betreuungsvereinen. Das ist nicht nur unglücklich und unprofessionell. Das ist Schlag ins Gesicht der Betroffenen. So wird die Qualität der rechtlichen Betreuung nicht gestärkt, sondern geschwächt. So wird Ehrenamt nicht gestärkt, sondern geschwächt.“

Landesregierung tut sich schwer bei Maßnahmen zur Senkung des Armutsrisikos.


Die Diakonie Württemberg appelliert an die Politik, sich gegen die Ursachen von Verarmung einzusetzen. Dazu sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die beste Armutsbekämpfung ist, mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen und diejenigen zu unterstützen, die nicht mehr arbeiten können. Hier unternimmt die Landesregierung viel zu wenig: Ansiedlung von Industrieunternehmen, Ausbau von Ganztagesbetreuung in Grundschulen, unbürokratischer Umgang bei Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse, Bürokratieabbau für soziale Einrichtungen – das ist alles noch ein Wunschtraum. Dass sich die Landesregierung mitunter schwertut, gerade für diese Teile der Gesellschaft pragmatische Lösungen zu finden, haben wir bei dem Hin und Her um die Zurückzahlung von Hilfen bei der Einführung des 9€-Tickets gesehen. Gut, dass die Ampelregierung vorangeht und durch den Kindersofortzuschlag, durch das Bürgergeld und durch die Entlastungen im Rahmen des Energiepakets und der Wohngeldreform wichtige Maßnahmen zur Senkung des Armutsrisikos angeht.“

Das Ehrenamt muss weiter auf Entlastung und Wertschätzung warten.


Zum Antwortbrief von Minister Lucha auf eine Nachfrage der FDP/DVP-Fraktion, wonach sich die flächendeckende Einführung der Ehrenamtskarte bis 2025 ziehen wird, sagt der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith:

 

„Die Ankündigung des Sozialministers, dass die Einführung der Ehrenamtskarte flächendeckend erst frühestens ab 2025 erfolgt, ist ein Schlag ins Gesicht für alle ehrenamtlich Aktiven im Land. Gleichzeitig fährt Staatssekretärin Leidig im Rahmen einer Ehrenamts-Tour durchs Land und unterstreicht die unschätzbare Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement. Mehr als warme Wort können das nicht sein, wenn ihr Ministerium knapp vier Jahre braucht, um das Ehrenamt tatsächlich in Form einer Ehrenamtskarte Wertschätzung entgegen zu bringen. Das Sozialministerium lähmt sich selbst mit Arbeitsgruppen und langwierigen Modellphasen. Das ist eine herbe Enttäuschung für diejenigen, die durch ihr Engagement dazu beitragen, die Gesellschaft gerade in angespannten Zeiten wie diesen, zusammenhalten.“

 

Hierzu ergänzt der jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Anreize für Jugendliche zu schaffen, schon in jungen Jahren ein Ehrenamt zu übernehmen, sind wichtig. Umso bedauerlicher, dass die Einführung der Ehrenamtskarte so lange auf sich warten lässt. In jedem Fall darf die Ehrenamtskarte nicht mehr oder weniger Zugang zu Vergünstigungen eröffnen als bestehende Nachweise wie die Jugendleiter-Card (Juleica). Hier fehlt uns von der grün-schwarzen Landesregierung eine enge Einbindung der Jugendverbände, die wir dringend einfordern. Wenn gleichzeitig auch die bürokratische Entlastung des Ehrenamts nicht erfolgt, frage ich mich schon, welchen Stellenwert das Ehrenamt bei der Landesregierung eigentlich hat.“