Menschenverachtender Gesetzesentwurf stößt auf geschlossene und entschiedene Ablehnung.

In der Plenardebatte zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Polizeigesetzes zur Einrichtung sogenannter „Jugendschutzzonen“ äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der aktuelle Gesetzesentwurf ist der verurteilenswerte und menschenverachtende Versuch, aus den tragischen Vorgängen der Vergangenheit politisches Kapital zu schlagen. Mit billiger Stimmungsmache bringt man das Land jedoch nicht voran. Der Gesetzesentwurf enthält völlig unbrauchbare und lebensfremde Regelungen, die auch praktisch keinen Erfolg versprechen.

Für Rassistisches Gedankengut darf in unserer Gesellschaft kein Platz sein.“

Kommunen müssen in der Lage sein, Probleme vor Ort zu beseitigen und nicht sie zu besteuern.

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer erklären der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer und die stv. Vorsitzende und Sprecherin für Kommunalpolitik, Julia Goll:

Brauer: „Auf der einen Seite begrüßen wir die Stärkung der Finanzhoheit der Kommunen. Andererseits verwundert uns die Entscheidung des Leipziger Gerichts insoweit, als dass man offenbar nur ein Problem in einem Mainstream-Thema auf den Tisch bringen muss, damit man eine kommunale Steuer erfinden darf.“

Goll: „Müll ist vor Ort ohne Zweifel ein Problem. Das Urteil darf aber bei Kommunen nicht zum Impuls führen, Probleme vor Ort nicht zu beseitigen, sondern besteuern zu wollen. Wer Verhaltensänderungen bei Bürgerinnen und Bürgern erreichen möchte, greift mit neuen Steuern zu kurz. Wir fordern die Landesregierung weiter auf, für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen, anstatt immer auf den Bund zu starren.“

Die fehlende Fehlerkultur im Innenministerium wird zur fehlenden Fehlerkultur der Landesregierung.

Zur Aktuellen Debatte „Fehlerkultur im Innenministerium und in der Polizeiführung? – Fehlanzeige!“ sagte die Obfrau und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Grundvoraussetzung für eine gelungene Fehlerkultur ist es, Fehler zu benennen. Dabei geht die Hausspitze des Innenministeriums seit Beginn der Skandale als absolutes Negativbeispiel voran. Es war Strobls Entscheidung, Andreas R. zum Inspekteur der Polizei zu ernennen; wie wir von den ehemaligen Polizeiführern im Untersuchungsausschuss gehört haben, war dieser keineswegs die beste, geschweige denn die einzig richtige Wahl. Interne Bedenken im Haus wurden ignoriert.

Ebenfalls eine Wunschbesetzung von Strobl war die Landespolizeipräsidentin Frau Dr. Hinz, die jetzt mit ihrer internen Videobotschaft die Polizistinnen und Polizisten auf der Straße dafür in Haftung genommen hat, dass das Ansehen der Polizei keinen weiteren Schaden nimmt. Die Opposition und die Presse versuchten angeblich, die Polizei als Ganzes in den Dreck zu ziehen, und man müsse jetzt mit der Polizeiführung gemeinsam den Sturm durchstehen. Was Frau Hinz tut, ist hochgradig unanständig. Die Polizeibeamten im Land haben nichts mit den Zuständen an ihrer Spitze zu tun. Als Opposition befassen wir uns im Untersuchungsausschuss mit der Hausspitze des Innenministeriums. Vor ihr muss unsere Landespolizei geschützt und von ihr erlöst werden. Innenminister Strobl sollte sich für die von ihm verursachten Zustände und für den unanständigen Umgang damit bei den Polizeibeamtinnen und –beamten entschuldigen.

Ministerpräsident Kretschmann sollte indes auch in seiner jetzigen Amtszeit nicht müde verwalten, sondern aktiv gestalten. Wo ist im Angesicht der seit Jahr und Tag andauernden Verwerfungen die Konsequenz? Die fehlende Fehlerkultur im Innenministerium wird langsam zur fehlenden Fehlerkultur in der ganzen Landesregierung. Herr Kretschmann, handeln Sie endlich, und erlösen sie unsere Landespolizei von der Skandal-Clique um Thomas Strobl!“

In der heutigen Sitzung des UsA hat sich der Eindruck verfestigt, dass die Missstände im IM erst mit Strobl Einzug erhalten haben.


Zur 13. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“, sagte die Obfrau und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Wie schon der ehemalige Inspekteur der Polizei, Detlef Werner, hat auch der ehemalige Landespolizeipräsident Gerhard Klotter unseren Eindruck bestätigt, dass die unhaltbaren Zustände im Innenministerium, die derzeit Schlagzeile machen, erst mit der Strobl-Hinz-Renner-Seilschaft Einzug erhalten haben. Eskalierende Sektfreitage habe es zu seiner Zeit nicht gegeben. Informelle „Coachings“ von Mitgliedern der Prüfungskommission seien ein Unding. Beurteilungen von Beamten aus der Ferne und ohne Unterstützung direkter Vorgesetzter hätte er nicht vorgenommen. Und ebenso wie Werner sagte auch Klotter aus, dass A.R. für das Amt des Inspekteurs der Polizei keineswegs die einsame Leistungsspitze ohne jede gleichwertige Konkurrenz gewesen sei. A.R. sei nicht der Wunschkandidat der beiden gewesen. Die Beförderung A.R.s war demnach unzweideutig eine politische Auswahl des Ministers, keine fachliche. Die Verantwortung für A.R. und die gravierenden Folgen trägt damit Thomas Strobl.

 

Wie dünn währenddessen die Luft im Innenministerium geworden ist, zeigt die heutige Presseberichterstattung, wonach sich Frau Hinz veranlasst sah, Gerüchte über ihren Rücktritt proaktiv entgegengetreten. Durch 50 Millionen Euro zusätzlicher Mittel solle jetzt ‚der Druck aus der Basis genommen werden‘, wie es dort heißt. Man kann aber nicht alle Wunden mit Geld heilen; Glaubwürdigkeit bei den leidgeprüften Polizeibeamtinnen und –beamten erkauft sich die Hausspitze damit jedenfalls nicht. Am lautesten tönt aber im Moment das dröhnende Schweigen des politisch Hauptverantwortlichen, des Innenministers Thomas Strobl. Die CDU-Fraktion sollte sich die Frage stellen, wie lange sie noch mit dieser offenen Wunde Politik machen will.“

 

 

 

Wenn die Zeugen keine Fakten liefern, muss der Ausschuss auf polizeiliche Daten direkt zugreifen.


Zum neuen Beweisantrag für die kommende Sitzung des Untersuchungsausschusses der FDP/DVP- sowie SPD-Fraktion, der die Auswertung des polizeilichen Datenverarbeitungssystems ComVor zum Gegenstand hat, sagt die Obfrau und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Bei der gestrigen Regierungspressekonferenz sprach Innenminister Strobl in Bezug auf die neuen Enthüllungen in der Polizeiaffäre davon, dass man volle Aufklärung und Transparenz schaffen wolle. Den Worten folgen aber keine Taten, im Gegenteil. Bislang glänzen alle Zeugen aus der Hausspitze des Innenministeriums vor allem durch chronische Amnesie und die Unfähigkeit, auf klare Fragen klare Antworten zu geben. Man hört nicht auf, Nebelkerzen zu werfen, wie Staatssekretär Würtenberger so denkwürdig selbst formuliert hat.

 

Dass man innerhalb der Landespolizei Strobl und seinen Paladinen weder Aufklärung noch Transparenz, geschweige denn eine Wiederherstellung geordneter Verhältnisse und des guten Rufs der Landespolizei zutraut, zeigt jüngst die Strafanzeige gegen Frau Dr. Hinz. Wir als Opposition im Untersuchungsausschuss trauen der Führung des Innenministeriums auch nicht mehr zu, ehrlich und offen mit den parlamentarischen Gremien zu kooperieren.

 

 

 

Wenn sich Strobl, Hinz und Co. nicht mehr an zentrale Vorgänge rund um die Affäre Renner erinnern können, müssen eben andere Beweismittel Licht ins Dunkel bringen. Deshalb haben wir mit der SPD gemeinsam einen neuen Beweisantrag zur Sitzung am kommenden Montag ausgearbeitet, bei dem wir das polizeiliche EDV-System ComVor auswerten wollen. Wer hat auf Andreas R.s Ermittlungsakte zugegriffen? Wer hat Einsicht genommen und womöglich Informationen durchgestochen? Was hat es mit den Opfer- und Zeugenmeldungen aus dem Innenministerium – Anzahl unklar – auf sich, von denen der ermittelnde Beamte nichts gewusst haben will? Auf diese Fragen werden wir durch detaillierten Blick in die Protokollierungsdateien hoffentlich endlich valide Antworten erhalten – ohne bedauerliche Erinnerungslücken und peinliche Wortklauberei.“

 

Der Polizeiskandal zieht immer weitere Kreise, denen Strobl und seine Hausspitze nicht gewachsen scheinen.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach ein Dozent an der Hochschule für Polizei wegen Grenzüberschreitungen gegenüber Beamtinnen suspendiert worden sei, äußerte sich die Obfrau und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, wie folgt:

 

„Dass nun auch Vorfälle an der Hochschule für Polizei publik werden, ist beunruhigend und wirft erneut Fragen nach bestehenden Gelegenheitsstrukturen für Machtmissbrauch unter Strobls Aufsicht auf. In einen der beiden Vorfälle soll Reinhard R., ein ehemaliger Polizeipräsident, verwickelt sein, der von Landespolizeipräsidentin Hinz aus ‚Fürsorge‘ als Kontaktperson des suspendierten Andreas R. beauftragt wurde. Er soll Verhältnisse zwischen Polizeiführern und Polizistinnen als geradezu üblich bezeichnet haben.

 

Hier drängt sich wieder einmal der Eindruck auf, dass alles andere als gelungene Auswahl des Personals im Innenministerium betrieben wurde. Während die Polizeiaffäre so immer weitere Kreise zieht, fragt man sich, ob der zuständige Innenminister Strobl denn noch Kontrolle über sein Haus hat – oder sich überhaupt in der Pflicht sieht. Wir haben zu dem Thema heute auch eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, mit der wir Auskunft über den Wissensstand und die Hintergründe der neuen Vorwürfe von der Landesregierung verlangen.“

 

Der Strafprozess gegen Andreas R. wirft drängende neue Fragen für den Untersuchungsausschuss auf.


Zur Fortsetzung des Strafprozesses gegen Andreas R. sagte die Obfrau und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll MdL:

 

„Die gestrige Fortsetzung des Strafprozesses gegen Andreas R. hat auch für den Untersuchungsausschuss neue Fragen aufgeworfen. So hat Landespolizeipräsidentin Hinz ausgesagt, dass Andreas R. als ‚Mentor‘ für die Dame nicht in Betracht komme, weil er selbst der Beurteilungskommission angehörte – aber warum hat sie dann nichts gegen das Sektcoaching, von dem sie wusste, unternommen? Mehr noch: Nach Aussagen eines Beteiligten ging die Initiative sogar von Hinz aus – wurde Andreas R. die junge Beamtin, also womöglich von Hinz selbst, zugeführt?

 

Am schwersten wiegt aber die Erkenntnis, dass es sich bei den Vorgängen offenbar nicht um einen Einzelfall handelt. Schon mehrfach hat Andreas R. junge Beamtinnen dienstlich und außerdienstlich betreut und sich ihnen angenähert. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass im Innenministerium institutionalisierte Gelegenheitsstrukturen für sexuellen Machtmissbrauch bestehen. Sekt, Sex und Coachings – was wusste Minister Strobl von diesen Zuständen?

 

Diesen Fragen werden wir als Opposition im Untersuchungsausschuss weiter energisch auf den Grund gehen. Hinz und Strobl werden sich in einer erneuten Vernehmung zu den neuen Erkenntnissen äußern müssen.“

 

Die Vernehmung des ehemaligen IdP Werner zeigt, wie die Strobl-Clique das Innenministerium verändert hat.


Zur 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die Obfrau und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll MdL:

 

„Im heutigen Untersuchungsausschuss hat sich endgültig erwiesen, dass unter Strobls Führung Spitzenämter in der Landespolizeiführung gerne nach Amigo-Art vergeben werden: Dem eigenen Haus werden willkürlich Wunschkandidaten vorgegeben, andere Bewerber im Einzelgespräch zum Verzicht gedrängt. Die Besetzung von Spitzposten steht schon fest, wenn die Beurteilung noch nicht einmal geschrieben ist. Bei der Beurteilung geht man dann „auf Nummer sicher“ und vergibt die Bestnote – und kann sich im Nachhinein wie im Fall Andreas R. an die konkreten persönlichen Qualitäten aber nicht mehr erinnern. Interne rechtliche Bedenken werden geflissentlich ignoriert. Der Sinn grundgesetzlicher Vorgaben zu einem fairen Auswahlprozess wird so nach dem Motto „Wo kein Kläger da kein Richter“ auf den Kopf gestellt. Und hinterher zeigt jeder in einem System organisierter Unzuständigkeit auf einen andern oder hat auffallend gezielte Erinnerungslücken.

 

Dass in Strobls Ministerium unter beschönigenden Bezeichnungen wie „vorausschauende Personalplanung“ schon am frühen Freitagnachmittag der Sekt kaltgestellt wird, um junge Kandidatinnen für den höheren Dienst im Rahmen eines obskuren informellen „Coachings“ den höheren Polizeiführern fügsam zu machen, ist seit den Eingeständnissen von Frau Hinz bei der letzten Ausschusssitzung bekannt. Genauso, welche skandalösen Folgen das für die betroffenen Beamtinnen und das Ansehen der Polizei allgemein haben kann, wie wir durch den aktuellen Prozessbeginn sehen. Nachdem Herr Werner heute ausgesagt hat, dass es derartige „Coachings“ wegen der offensichtlichen Interessenkonflikte bei ihm genauso wenig gegeben habe wie institutionalisierte Sektfreitage, ist offenkundig, dass im Innenministerium mit der Strobl-Clique Sodom und Gomorra Einzug gehalten haben.

 

Das Ergebnis der berüchtigten „vorausschauenden Personalplanung“ ist ein Trümmerfeld: Landespolizeipräsidentin Hinz hat keinerlei Rückhalt in der Polizei mehr. Seit Jahr und Tag ist der ranghöchste Polizeibeamte, einstmals Strobls Günstling, vom Dienst suspendiert. Der vorherige IdP Werner sagte heute, er habe sich für die Vorgänge seit 2021 geschämt. Das Vertrauen in die Polizeiführung geht in der Landespolizei – und nicht nur da – gegen Null. Es ist klar: Den Karren kann jetzt nur noch eine völlig neue Führungsmannschaft aus dem Dreck ziehen.“

 

Strobls Postengeschacher ist endgültig gescheitert.


Zu aktuellen Medienberichten im SWR, wonach Andreas R. schon Jahre vor seiner Ernennung zum IdP Nacktbilder an Kolleginnen verschickt habe, äußerte sich die Obfrau und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Julia Goll wie folgt:

 

„Dass Strobls Wunschkandidat Andreas R. schon deutlich vor Bekanntwerden der Nötigungsvorwürfe im November 2021 obszön zulasten von Kolleginnen in Erscheinung getreten ist, zerstört das Narrativ vom Aufsteiger ohne Fehl und Tadel. Wäre vor Personalentscheidungen sorgfältig und umfassend geprüft worden, statt dem eigenen Haus informell einen Wunschkandidaten vorzugeben, wäre den Beamtinnen und der Polizei insgesamt einiges erspart geblieben.

 

Dazu kommt, dass die Ermittlungen gegen Andreas R. wegen der Nacktbilder wohl erfolgreich verlaufen wären, wenn Stefanie Hinz alle Beweismittel rechtzeitig gesichert hätte. Wie wir im letzten Untersuchungsausschuss erfahren haben, sah sie trotz gravierender Verdachtsmomente keine Veranlassung, sein Privathandy zu konfiszieren. Die Staatsanwaltschaft kam Wochen danach zu spät. Es bleibt hier der Verdacht, dass sich Strobls Kamarilla gegenseitig decken oder eigene Fehler vertuschen wollte.

 

Strobls Personalpolitik ist damit endgültig gescheitert. Das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in die Hausspitze ist dahin. Es ist ein Skandal und eine Schande, wie durch das völlige Versagen des Ministers das Ansehen der Polizei in den Schmutz gezogen wird. Strobl verantwortet den größten Personalskandal der Landesgeschichte.“

 

Landesregierung bleibt größere Anstrengungen schuldig.


In der aktuellen Plenardebatte zu Femiziden (Vorsätzliche Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts) äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Zahlen der Tötungsdelikte an Frauen durch Partnergewalt blieben in den letzten Jahren auf einem etwa gleichbleibenden Niveau. Das ist eine schlechte Nachricht, denn es gelingt offenbar nicht, Frauen und Mädchen besser zu schützen. Genau das muss aber unser Anspruch sein. Den in der Öffentlichkeit häufig verwendeten Begriff ‚Ehrenmord‘ halte ich im Übrigen für verfehlt, da der Mord an einem Mädchen bzw. einer Frau nie etwas mit Ehre zu tun hat.

Besorgniserregend sind auch die steigenden Zahlen der Körperverletzungsdelikte an Frauen und Mädchen in den letzten Jahren. Frauen müssen insbesondere in den eigenen vier Wänden besser vor Gewalt geschützt werden, schließlich findet ein erheblicher Teil der Straftaten in heimischer Umgebung statt. An den schlechten Zahlen hat offensichtlich auch der Landeaktionsplan der Landesregierung gegen Gewalt an Frauen von 2014 nichts geändert.

 

Es muss bemängelt werden, dass die bestehende Datengrundlage sehr dünn ist, denn die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst wesentliche Aspekte hier gerade nicht. Das kann aber keine Entschuldigung für den Innenminister, sondern muss ein klarer Handlungsauftrag für ihn sein, hier dringend notwendige Verbesserungen vorzunehmen.

 

Zuletzt halte ich eine Nachbesserung der Therapieangebote für Gefangene für einen unverzichtbaren Bestandteil einer zielgerichteten Einwirkung auf Straftäter und für eine bessere Prävention. Das sind wir den Frauen und Mädchen einfach schuldig.“

 

Unsere Polizei hat den Generalverdacht nicht verdient.


Zur aktuellen Pressemitteilung des Innenministeriums bezüglich der Einbringung eines Gesetzesentwurfes zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es zeichnet sich ab, dass nicht alle Polizeibeamtinnen und Beamten der Kennzeichnungspflicht unterliegen sollen. Das ist für die knapp 2.000 Betroffenen im Land allerdings ein geringer Trost.

 

Die drohende Kennzeichnungspflicht stellt unsere Polizeibeamtinnen und –beamten unter einen Generalverdacht, den sie nicht verdient haben. Die Kennzeichnung vermittelt den Eindruck, dass unnötig aggressives bzw. aufklärungsbedürftiges Fehlverhalten der Beamtinnen und Beamten die Regel und gerade nicht die Ausnahme darstellt.

 

Auch drängt sich durch die geplante Kennzeichnung der falsche Eindruck auf, dass die Polizei Fehlverhalten decken bzw. nicht strafrechtlich verfolgen würde oder unsere Justiz ohne Kennzeichnung ansonsten nicht in der Lage wäre, Fehlverhalten strafrechtlich zu ahnden.

 

Vor wenigen Jahren noch war Innenminister Strobl vehement gegen eine solche Kennzeichnungspflicht. Diese Position hat er dann allerdings bereitwillig über Bord geworfen, um an der Macht zu bleiben.“

Landesregierung bemängelt die eigene Datenerhebung in der Polizeilichen Kriminalstatistik:

Zu Presseberichten, wonach Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sich auf der kommenden Justizministerkonferenz für die Schaffung einer besseren Datengrundlage einsetzen wollen, weil insbesondere ein genaues Bild zu Messerangriffen fehle, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wenn die Landesregierung mit Strobls Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) und den darin erhobenen Daten unzufrieden ist, dann könnte sie ihm das eigentlich auch in einer Kabinettssitzung mitteilen. Gelungene Kommunikation sieht anders aus. Wir Freie Demokraten hätten uns auch mehr Erkenntnisse aus der aktuellen PKS gewünscht, beispielsweise Statistiken zu Straftaten unter Verwendung von legalen beziehungsweise illegalen Schusswaffen.

Jeder Messerangriff ist einer zu viel. Daher begrüßen wir, dass die Landesregierung sich hier besser aufstellen möchte.“

Anhörung bestätigt die offenen Fragen bei Gemeinderäten ab 16.


Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Kommunalwahlvorschriften erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin, Julia Goll:

 

„Grundsätzlich begrüßen wir die Einbindung Jugendlicher an kommunalen Entscheidungen. Die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre halten wir aber nicht für den geeigneten Weg, sondern für einen gefährlichen Schnellschuss. Viele rechtliche Probleme – insbesondere zu Fragen des Jugendschutzes – sind nicht geklärt. Man befasst sich nicht einmal mit ihnen, wie sich in der Anhörung zum Gesetzentwurf erneut gezeigt hat. Nicht zufriedenstellend gelöst ist auch der Konflikt, der sich aus der kommunalen Verantwortung der jugendlichen Mandatsträger mit dem Erziehungsrecht der Eltern ergibt. Damit schlägt die Landesregierung elementare, rechtliche Bedenken der Fachleute in den Wind und riskiert, dass Kommunalwahlen für ungültig erklärt werden.

 

Kritisch ist auch die künftig unterschiedliche Behandlung von jugendlichen und erwachsenen Gemeinderats- oder Kreistagsmitgliedern. So scheiden etwa Jugendliche als Stellvertreter des Bürgermeisters aus und dürfen aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen nicht in Aufsichtsräte kommunaler Wirtschaftsunternehmen entsendet werden. Damit entstehen Mandatsträger erster und zweiter Klasse.

 

In der Zusammenarbeit der Fraktionen konnte zwar noch Einigkeit über sinnvolle Änderungen erzielt werden, denen wir ganz überwiegend zustimmen, wie etwa die künftige Bezeichnung ‚bestellter Bürgermeister/ Landrat‘ statt des antiquierten Begriffs „Amtsverweser“. Ausdrücklich begrüßen wir auch das künftige Erfordernis von Unterstützerunterschriften bei Bürgermeisterwahlen auch in kleineren Kommunen. Damit dürfte den zunehmenden Kandidaturen von ‚Jux-Kandidaten‘ wirksam entgegengetreten werden. Dem Gesetz an sich können wir aber aufgrund der rechtlichen Fallstricke beim passiven Wahlrecht nicht zustimmen.“

 

Hinz´ Selbstlob verdeckt nur mühsam neue Fragen, die sich stellen.


Zur 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die Obfrau und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll MdL:

 

„Frau Dr. Hinz hat betont, sie habe anlässlich der Anschuldigungen gegen den IdP entschieden das schärfste Schwert gezogen. Dieses Selbstlob verdeckt aber kaum die neuen Fragezeichen, die sich in ihrer Vernehmung aufgedrängt haben. Der Untersuchungsausschuss hat in dieser Sitzung aufgedeckt, dass es im Innenministerium neben dem offiziell vorgesehenen Mentoring offensichtlich ein inoffizielles ‚Coaching‘-Programm für ausgesuchte Aufstiegskandidaten für den höheren Dienst gibt, bei dem sich höchste Polizeibeamte um deutlich (dienst-)jüngere Beamtinnen kümmern.

 

Diese inoffiziellen Coachings werden wohl gerne beim ‚Freitagssekt‘ im Innenministerium eingeläutet und gepflegt. Wer die Begünstigten dieser Sonderbehandlung auswählt – und nach welchen Kriterien – ist dabei völlig unklar. Die Vorfälle im November 2021, in die ein solches Coaching-Gespräch mit dem IdP mündete, lassen den Verdacht aufkommen, dass hier Gelegenheitsstrukturen für sexualisierten Machtmissbrauch geradezu geschaffen werden. Was wusste Minister Strobl von diesen Zuständen?

 

Daneben hat die Vernehmung der Landespolizeipräsidentin den Eindruck weiter verstärkt, dass im Innenministerium niemand ein Auge darauf hat und dafür sorgt, dass Beurteilungen und Beförderungen tatsächlich rechtmäßig erfolgen. In Strobls Ministerium wird eine Gratwanderung zwischen Rechtswidrigkeit und Rechtsrisiko bei der Besetzung von Spitzenämtern beschritten, nur um den von vornherein vom Minister ausgewählten Kandidaten in das gewünschte Amt zu bringen. Eine Kontrollinstanz, die eine Einhaltung des zentralen Grundsatzes der Bestenauslese sicherstellt, fehlt offenkundig.

 

Bemerkenswert ist schließlich, dass Minister Strobl seiner Landespolizeipräsidentin offensichtlich kein sonderliches Vertrauen entgegenbringt. Dass er es war, der die Weitergabe des Schreibens des Anwalts des Inspekteurs der Polizei an einen Journalisten veranlasste, musste selbst Frau Hinz erst durch die Presse erfahren. Unterdessen liefen im Innenministerium bereits Überlegungen, die Handys aller Mitarbeiter zu kontrollieren, um undichte Stellen zu identifizieren.“

 

Der Untersuchungsausschuss offenbart neue Abgründe in der Polizeiführung.


Zu der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten heutigen Aktuellen Debatte sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Goll MdL:

 

„Nach der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses ‚IdP & Beförderungspraxis‘ und den jüngsten Ausfällen von Minister Strobl, der dessen Tätigkeit als ‚Soufflé‘ verunglimpft hat, häufen sich die Zweifel an den Fähigkeiten und dem Aufklärungswillen der Polizeiführung im Land.

 

So beim Thema Beförderungspraxis: Im Innenministerium wird unter beschönigenden Bezeichnungen wie ‚geordnete Personalentwicklung‘ eine Vorauswahl von Kandidaten für Spitzenposten nach intransparenten, persönlichen und politischen Gesichtspunkten getroffen. Bewerber, die nicht vom Establishment favorisiert werden, werden am eigentlichen Beurteilungs- und Beförderungssystem vorbei abgebügelt. Die Benotung folgt der Beförderung. Dazu kommt die gutsherrliche Arroganz der Hausspitze, die sich selbst mehr erlaubt als dem Vollzugsdienst auf der Straße, Stichwort: Sektgelage an Freitagen. Das Ansehen der Polizeiführung bei der Landespolizei leidet darunter genauso wie das Ansehen der Polizei in der Bevölkerung.

 

Noch gravierender sind die Zustände in Sachen sexualisierter Machtmissbrauch. Die Beteuerungen der Strobl-Hausführung, man setze sich gegen sexuelle Belästigung ein, werden von der unfähigen wie unwilligen Vorgehensweise im Fall Renner konterkariert. Fehlende Beschlagnahmen durch Frau Hinz und Vernichtung von Beweismitteln lassen den Verdacht von Vertuschung im internen Disziplinarverfahren aufkommen. Vertrauensanwalt und Dienstvereinbarungen zum Thema sexuelle Belästigung sind seit Jahr und Tag angekündigt, aber nicht umgesetzt worden. Besonders skandalös ist aber, dass der IdP auch am heutigen Tag noch als Vorstandsmitglied der Polizeistiftung auf deren Website geführt wird. Welchen Eindruck macht dies auf potentielle Opfer? Die Kampagne ‚Nicht bei uns!‘ erscheint vor diesem Hintergrund als reines Lippenbekenntnis. Solange Strobls Kamarilla die Spitzenpositionen des IM besetzt hält und sich gegenseitig deckt, fehlt dem Vorgehen gegen sexualisierten Machtmissbrauch so jede Glaubwürdigkeit. Die Versuche der Grünen, solche Missstände auf ‚strukturelle Ursachen‘ und nicht diese personelle Misere zurückzuführen, sind indes ideologische Ablenkungsmanöver der Koalitionspartner.

 

Dass all dies für Strobl Anlass für Dessert-Allegorien ist, spricht für sich. Die Polizei braucht von Strobl keine Kulinarik, sondern personelle Konsequenzen. Es muss entschlossen und glaubhaft gegen sexuellen Machtmissbrauch vorgegangen, eine gesetzmäßige Beförderungspraxis ohne Amigo-Strukturen und eine saubere Hauskultur ohne Doppelmoral gegenüber dem Polizeivollzugsdienst wiederhergestellt werden. Das geht nur ohne Strobl. Die CDU und der Ministerpräsident sollten sich überlegen, wie lange sie sich noch mit dieser offenen Wunde durchs Land schleppen wollen.“

 

Mögliche Aufsicht der EZB ist zu bedenken.


In der heutigen Plenardebatte zur Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd und zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Vorschriften äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Mit der geplanten Vereinigung wollen die Sparkassenverbände unter anderem dem verschärften Wettbewerbsumfeld entgegenwirken und am Markt relevant bleiben. Dieses Bestreben kann ich voll und ganz nachvollziehen.

 

Zu beachten wäre allerdings der vom Sparkassenpräsidenten vorgebrachte Hinweis, durch eine entsprechend hohe Bilanzsumme gegebenenfalls der direkten Aufsicht der EZB zu unterliegen, die im Zweifel keine ausreichende Erfahrung mit dem einzigartigen und bewährten deutschen Bausparkassen-System vorweisen kann. Einer nicht fachkundigen Aufsicht zu unterliegen kann sich als äußerst unpraktisch erweisen und erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten.“

Gesetz schafft Räte erster und zweiter Klasse.


Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Kommunalwahlvorschriften erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin, Julia Goll:

 

„Die im Gesetzentwurf vorgebrachten Gründe, die für ein Gewählt-werden ab 16 für Gemeinde- und Kreisräte sprechen sollen, treten klar hinter rechtlichen Problemen zurück. So kann die Landesregierung auch nicht darstellen, welche Rechtssicherheit sie jungen Räten bei ihrer Arbeit geben kann. Man betrete Neuland, der Rest finde sich schon. Tatsächlich werden Gemeinde- und Kreisräte erster und zweiter Klasse geschaffen. Die einen dürfen alles, die anderen nicht in Aufsichtsräte gesendet werden oder als Stellvertreter des Bürgermeisters fungieren.

Neben den ganzen Problemen bei nicht volljährigen Räten setzt man damit heute schon die Gültigkeit der nächsten Kommunalwahl aufs Spiel.

 

Die weiteren vorgesehenen Änderungen sind entweder von der Praxis so gar nicht gewünscht, wie etwa die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen, oder völlig unzureichend umgesetzt, wie das Rückkehrrecht für Beamte nach ihrer Zeit als Bürgermeister.

Hingegen wird das, was von der Praxis dringend nachgefragt wird, insbesondere eine Mindestanzahl an Unterstützerunterschriften für die Kandidatur als Bürgermeister zur Vermeidung von Spaßkandidaturen nicht geliefert.“

 

Der Untersuchungsausschuss offenbart neue Abgründe in der Polizeiführung.


Zum Abschluss der zehnten Sitzung des Untersuchungsausschusses „Inspekteur der Polizei und Beförderungspraxis“ äußerte sich die Obfrau und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, zum Ablauf der Vernehmung der Zeugen Würtenberger und Dr. Hinz wie folgt:

 

„Die Richtlinien und Vorgaben für Beurteilungen und Beförderungen sind klar – sie werden nur nicht oder nur zum Schein umgesetzt. Dazu kommt: Niemand will offenbar die letzte Verantwortung übernehmen; etwa für die zweifelhafte Spitzenbeurteilung des Inspekteurs der Polizei. Bisher haben alle vernommenen Zeugen – Innenminister, Staatssekretäre und Landespolizeipräsidentin – sich hierzu herauszureden versucht.

 

Auch wer Verantwortung trägt für die feucht-fröhlichen Runden unter Spitzenbeamten des Innenministeriums, ist unklar. Dort meint man so hart zu arbeiten, dass man freitags um 17 Uhr den Sekt aufmachen kann, während Alkohol im Dienst für die Streifenbeamten zu Recht völlig Tabu ist. Dieses Messen mit zweierlei Maß ist abenteuerlich. Wir werden an Frau Dr. Hinz in der nächsten Sitzung zu all dem noch kritische Fragen richten.“

FDP-Vorschlag zur Begrenzung der Parlamentsgröße von Experten auf Herz und Nieren geprüft.


Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hatte am Mittwochabend gut 250 Interessierte im Plenarsaal des Landtags zu Gast, die eine lebhafte Diskussion um das im April beschlossene Landtagswahlrecht, Konsequenzen daraus und den diesbezüglichen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion verfolgen durften. Der Gesetzentwurf sieht einer Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch zu reduzieren. Nach einer Einführung des Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke, der den Anwesenden einen kurzen Überblick über die Genese der Wahlrechtsänderung darlegte, zeigte dieser den Interessierten auf, welche Auswirkungen hinsichtlich der Parlamentsgröße zu erwarten seien, sofern nicht gegengesteuert würde: 96 Personen erhoben sich von den Plätzen der SPD-Fraktion, der Grünen-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der CDU-Fraktion, um bildlich zu machen, wie viele Abgeordnete mehr als die Sollgröße in den Landtag einziehen würden, sofern die Bevölkerung bei der kommenden Landtagswahl noch einmal genau gleich wählt wie bei der Bundestagswahl 2021. Sein Fazit: „Den anderen demokratischen Fraktionen geht es um Pfründe, die sie nicht verlieren wollen, weshalb die FDP ein Volksbegehren zum Landtagswahlrecht anstrebt, sollte unser Vorschlag auf Reduktion der Wahlkreise in wenigen Wochen nicht angenommen werden. Wir wollen zurück auf die Sollgröße des Landtags von 120 und eine weitere Aufblähung vermeiden.“

 

Im Anschluss entspann sich unter Moderation der renommierten landespolitischen Journalistin Johanna Henkel-Waidhofer eine lebhafte Diskussion, bei der der Professor für Politikwissenschaften an der Zeppelin Universität Friedrichshafen Prof. Dr. Joachim Behnke, der Landesvorsitzende des Bunds der Steuerzahler Baden-Württemberg Eike Möller, der Landesvorsitzende von Mehr Demokratie e.V., Dr. Edgar Wunder, und die stv. Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Julia Goll, sich zunächst über die allgemeine Diskussion bezüglich des Themas Bürgernähe dem Kernthema annäherten: Ob es notwendig sei, das Wahlrecht so zu reformieren, dass eine Aufblähung des Landtags unwahrscheinlich werde. Prof. Behnke verglich den Status quo mit einem Hausbau auf einem gewittergefährdeten Berggipfel unter Verzicht auf einen Blitzableiter. Dann sei man entweder sehr gottesgläubig, dumm oder man plane einen Versicherungsbetrug. Behnkes Ausführungen widersprach niemand und es waren sich alle darin einig, dass Demokratie etwas kosten dürfe und die Mittel brauche, die es dafür benötige. Mehr Abgeordnete würden aber keine Stärkung oder Verbesserung der Demokratie darstellen, sondern seien ausschließlich teurer, weshalb es im Sinne der Verantwortung für öffentliche Mittel und die Steuerzahler eine Aufblähung zu vermeiden gelte. Um dies zu vermeiden, sei der Vorschlag der FDP-Fraktion geeignet.

 

Abschließend fasste nach rund zweistündiger Diskussion und unter reichhaltiger Einbeziehung von Zuschauerfragen der Stellvertretende Vorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, die Ergebnisse der Diskussion zusammen, ehe die Zuschauer die Gelegenheit nutzten, und sich für weitere Fragen an weitere Abgeordnete der liberalen Landtagsfraktion im persönlichen Gespräch wenden konnten.

 

Die gesamte Veranstaltung ist auf dem Youtube-Kanal der FDP-Landtagsfraktion unter folgendem Link einsehbar: https://www.youtube.com/watch?v=z20YegYERcM

 

Untersuchungsausschuss arbeitet gewissenhaft an der Klärung wichtiger Fragen.


Die abfälligen Bemerkungen, die Innenminister Strobl über den Untersuchungsausschuss des Landtags gemacht hat, der sich mit Vorwürfen wegen sexueller Belästigung und Beförderungspraktiken in ihm unterstellten Landesbehörden, aber auch mit seinen persönlichen Verfehlungen beschäftigt, empfindet die Obfrau der FDP/DVP-Fraktion in diesem Untersuchungsausschuss, Julia Goll, als empörend:

 

„Diese Verächtlichmachung parlamentarischer Arbeit ist wirklich das Allerletzte. Der Untersuchungsausschuss leistet mit großem Aufwand und Gewissenhaftigkeit einen wichtigen Dienst in der Überwachung von Regierungsverfehlungen. Gerade bei Herrn Strobl erweist sich das als besonders nötig. Dass er sich nun mit einem albernen Vergleich dermaßen respektlos zeigt, ist ein Beweis, dass er den Ernst der Lage nicht ansatzweise begriffen hat. Er selbst wird mit dieser Haltung zur Last für sein Ministerium und die gesamte Polizei, die ihren Beitrag zur Aufklärung der Vorwürfe zu leisten bereit sind. Die CDU-Fraktion beschloss die Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit. Man merkt mal wieder, dass Strobl selbst kein Parlamentarier ist. Und das ist auch gut so. Ihm fehlen offensichtlich Verständnis und Respekt für die parlamentarische Arbeit.“

Umfassender Schutz unserer Beamtinnen und Beamten muss höchste Priorität genießen.


Zu Medienberichten, wonach etwa 17.000 Unterziehschutzwesten der Landespolizei keinen umfassenden Schutz vor Schusswaffen bieten, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Im letzten Jahr mussten wir erfahren, dass 50 Prozent der Akkus in den Body-Cams unserer Landespolizei defekt und die Geräte damit unbrauchbar sind, jetzt erweitert sich die Liste um mangelhafte Schutzwesten.

Für seine sogenannte Einstellungsoffensive lässt sich Minister Strobl feiern, eine Materialoffensive bleibt er indes offensichtlich schuldig. ‚Die schützen, die uns schützen‘ stelle ich mir anders vor.

Ich erwarte, dass im Rahmen einer umfassenden Bestandsaufnahme der gesamten Ausrüstung unserer Landespolizei bestehende Schwachstellen restlos offengelegt werden und der Innenminister konkrete Lösungsansätze präsentiert. Der Schutz unserer Beamtinnen und Beamten muss höchste Priorität genießen.“

 

Kommunale Verantwortung kollidiert mit dem Erziehungsrecht der Eltern.


Zum heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Veränderung des Kommunalwahlrechts erklärt die Sprecherin für Kommunalpolitik, Julia Goll:

 

„Die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 und damit unter die Altersgrenze der Volljährigkeit begegnet großen rechtlichen Bedenken. Einerseits keinen Handy-Vertrag abschließen können, aber weitreichende Beschlüsse in der Kommune fassen; das wird schon als eine Unwucht wahrgenommen. In der schriftlichen Anhörung wurden die Problemlagen deutlich. Es besteht die Gefahr, dass man hier Gemeinderäte ´zweiter Klasse´ schafft.  Die kommunale Verantwortung kollidiert zudem mit dem Erziehungsrecht der Eltern. Ungeklärt ist auch das Verhältnis zu den in vielen Kommunen eingerichteten Jugendgemeinderäten.

 

Konsequent erscheint es hingegen, wenn nun die Altersgrenzen für die Bürgermeisterwahlen aufgehoben werden. Immerhin wird der Ministerpräsident bald 75.“

Problematik der Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte wurde von der Regierung lange übersehen.


In der heutigen Debatte „Die schützen, die uns schützen“ der CDU äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Innenminister Strobl fehlte offensichtlich die erforderliche Weitsicht, das Problem der zunehmenden Angriffe auf unsere Polizeibeamtinnen und –beamten sowie Rettungskräfte rechtzeitig selbst zu erkennen.

Erst sein erneuter politischer Fehltritt, die heftigen Ausschreitungen in der Silvesternacht mit insgesamt 19 verletzten Kräften aus der Blaulichtfamilie als ‚normale‘ Vorgänge zu bezeichnen und die daraufhin erfolgten, heftigen Reaktionen aus Kreisen der Polizei haben dafür gesorgt, dass dem Minister endlich ein Licht aufging. Mit heißer Nadel wurde sodann ein Sicherheitsgipfel gestrickt, wobei den Handelnden wohl selbst nicht ganz klar war, wen sie alles dazu einladen wollen.

Nun beginnt also – 18 Monate nach Einsetzen des Kabinettsausschusses gegen Hass und Hetze – die längst überfällige Bestandsaufnahme. Dabei werden die Probleme aus Polizei und Wissenschaft schon lange kommuniziert und genau so lange auch von der Landesregierung überhört.

Aus meiner Sicht erscheint es unerlässlich, die Täter zeitnah zu identifizieren und zu sanktionieren. Statt Polizisten mit Rückennummern zu versehen, sollte die Energie in die Aufklärung der begangenen Straftaten gesteckt werden. Wo möglich, sollte auf beschleunigte Verfahren zurückgegriffen werden. Beide Maßnahmen bergen das nötige Abschreckungspotenzial, beide Maßnahmen sind wir den Opfern schuldig.

Doch auch im Vorfeld solcher Angriffe muss bereits angesetzt werden: Präventionsmaßnahmen müssen ausgeweitet, Integrations- wie Erziehungsdefizite insbesondere bei Jugendlichen aufgearbeitet werden. Respekt vor unserer Blaulichtfamilie muss wieder „cool“ werden.

Zuletzt setzen wir uns für eine rechtliche und finanzielle Unterstützung der Opfer ein, wo sie gebraucht wird.“

Brauchen dringend weitere Kontrollmöglichkeiten.


Bei der gestrigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur sogenannten Polizeiaffäre wurden als Zeugen der zwischenzeitlich pensionierte Leiter des Referats Personalmanagement im Landespolizeipräsidium, Dietrich Moser von Filseck, sowie Julian Würtenberger, Staatssekretär im Innenministerium a.D., vernommen. Die Obfrau der FDP/DVP-Fraktion in diesem Untersuchungsausschuss, Julia Goll, zieht dazu eine Bilanz:

„Die Beurteilungs- und Beförderungspraxis erscheint auch nach Befragung der Zeugen weiterhin undurchsichtig. Eigentlich gibt es für die Beurteilungen sehr strenge Regeln, aber bei abschließenden Konferenzen oder auch auf Intervention des Innenministeriums werden offenbar kurzerhand Noten zurechtgebogen, vermutlich um bestimmte Stellenbesetzungen zu ermöglichen. Damit sehe ich für diesen wichtigen Bereich keine objektiven Maßstäbe mehr. Wir haben den Vorgang zur Besetzung des Postens des Inspekteurs der Polizei genau unter die Lupe genommen. Das Verfahren kann nur als mangelhaft bezeichnet werden. Eine echte Auswahl im Sinne der Bestenauslese fand nicht statt. Der Minister hat die Besetzung des Inspekteur-Postens mit seiner Wunschperson als Ziel vorgegeben. Daraufhin wurde alles darangesetzt, andere aussichtsreiche Kandidaten abzuwehren und für Strobls Wunschkandidaten eine rechtlich zweifelhafte Beurteilung verschafft.

Für diese Besetzungsverfahren braucht es dringend weitere Kontrollmöglichkeiten, um Fehlentscheidungen künftig zu vermeiden.

Wir haben uns als einzige Fraktion dafür ausgesprochen, dem Inspekteur der Polizei die Eigenschaft als Betroffener zuzusprechen. Es geht auch um ihn bei diesem Untersuchungsausschuss.  Die Eigenschaft als Betroffener würde ihm Verfahrensrechte gewähren und wir wollen ihm nicht das Argument geben, ihm würden Rechte vorenthalten.

Was die Weitergabe des Schreibens des Anwalts des Inspekteurs der Polizei angeht, gegen den wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung vorgegangen wird, hätte es sehr wohl Möglichkeiten gegeben, die Öffentlichkeit auf legale Weise zu informieren. Und nicht so wie der Innenminister es tat, der sich nach seiner Weitergabe nur gegen Zahlung einer hohen Geldsumme vor weiteren gerichtlichen Schritten retten konnte.

Ich bedauere es, dass bei der Frage von Delikten sexueller Belästigung bei der Polizei und im Innenministerium der ehemalige Staatsekretär leider überhaupt nichts sagen konnte, was er konkret dazu machte, um solche Vorgänge zu verhindern.“

Politikwissenschaftler, Demokratieexperten und Bund der Steuerzahler begrüßen liberale Initiative auf Verkleinerung des Landtags.


Heute fand im Innenausschuss des Landtages eine Anhörung von Experten statt zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion über die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise. Ziel davon ist es, eine Parlamentsaufblähung zu verhindern. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, kommentiert die Ergebnisse wie folgt:

 

„Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart! Schon jetzt hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr, als er eigentlich haben sollte. Damit überschreitet er die Sollgröße mehr als es der Deutsche Bundestag tut und mit dem Zweistimmenwahlrecht droht eine unkontrollierte Aufblähung bis hin zur Verdopplung der Mandate. Die Einschätzung der Sachverständigen, insbesondere des renommierten Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Behnke, des Landesvorsitzenden von Mehr Demokratie e.V. Dr. Edgar Wunder und des Landesvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Eike Möller zeigen uns sehr deutlich, dass wir mit unserem Gesetzentwurf zur Reduzierung der 70 Landtagswahlkreise auf die Struktur und Anzahl der 38 Bundestagswahlkreise den richtigen Weg beschreiten, um verlässlich eine adäquate Parlamentsgröße zu erreichen.

 

Unser Gesetzentwurf stellt sicher, dass die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten nicht über Gebühr gedehnt wird. Wir freuen uns, dass die Experten sich einig sind, dass unser Gesetzentwurf die Problematik eines durch das geänderte Wahlrecht enorm großen Risikos einer unverhältnismäßigen Aufblähung so aufgreift, dass dieses Risiko künftig gut vermieden wird und mit überschaubarem Aufwand in Umsetzung gebracht werden kann. Sehr interessant sind auch die wissenschaftlichen Einschätzungen der Sachverständigen Prof. Dr. Behnke und Dr. Wunder, dass weder eine Verringerung der Anzahl der Wahlkreise zu einem Verlust an Bürgernähe führt, noch ein aufgeblähtes Parlament zu einem Mehr an Demokratie. Den zentralen Argumenten von Grünen, CDU und SPD wurde von den Sachverständigen damit klar widersprochen. Wenn Grüne, CDU und SPD weiter an ihren Pfründen festhalten wollen, so sind wir fest dazu entschlossen, das Volk entscheiden zu lassen, ob der Landtag wieder auf eine gute Größe zurückgeführt wird.“