Haltung des Innenministeriums, dass eine Information des Parlaments über die Presse ausreichend sei, ist irritierend.


Zur Behandlung der Vorwürfe gegen den Innenminister im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Inspekteur der Polizei sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Innenminister geht weiter höchst selektiv vor, wie er seine maximale Transparenz auslegt. Immer dann, wenn es seine Handlungen betrifft, ist es mit der Transparenz maximal vorbei. Keine Antworten zu unseren Fragen, wenn sie um die Vorgänge um die verweigerte Ermittlungsermächtigung gehen. Keine Antworten, wenn es um die Details des angeblich von ihm weitergegebenen Anwaltsschreiben geht. Die maximale Transparenz endet weiter an der Tür des Ministerbüros. Das zeigt auch die geäußerte, abwegige Ansicht, dass die Veröffentlichung von Teilen des Anwaltsschreibens durch einen Journalisten schon genug Information des Parlaments sei.

Mindestens dies ist heute klar geworden: Man hat in diesem so öffentlichen Fall – wie der Minister ihn beschreibt – die notwendige Information des Parlaments an mehreren Stellen unterlassen. Das wirft neue Fragen auf.“

 

Ist der Innenminister zu beschädigt, um noch Verbesserungen für die Polizei zu verhandeln?


In der aktuellen Debatte zur Situation in der Polizei erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Frage, die der Antragssteller hier stellt, ist sicher mehrschichtig zu beantworten Unsere Polizei benötigt die uneingeschränkte Rückendeckung aus der Bevölkerung und Politik, denn sie setzen ihre Gesundheit für uns ein. Und dafür auch die bestmögliche Unterstützung.

 

Bei Letzterem zeigt sich ein differenziertes Bild: Einerseits beeindruckende technische, auch digitale Ausstattung, andererseits an kleinen Standorten nur vorsintflutliche Möglichkeiten. Die persönliche Ausstattung mit Mobiltelefonen ist absolut notwendig, daran hapert aber es noch vielfach.

Grundsatz und Anspruch muss sein, unsere Polizei besser auszustatten als die Täter.

 

Unterstützung ist auch das Stehen hinter und zur Polizei. Hier sind Defizite bei grün-schwarz festzustellen. Gegen den Innenminister läuft ein staatsanwaltliches Verfahren, die Kritik der Polizeigewerkschaften auch über den Sachverhalt hinaus ist vernichtend.

 

Bei der Novellierung des Polizeigesetzes wurden unsere Befürchtungen in der Anhörung und auch danach bestätigt. Es bringt wenig bis nichts für die Polizeiarbeit, ist aber bereits im Verdacht der Verfassungswidrigkeit. Dazu wurde die eigentlich notwendige Generalüberprüfung der Normen im Polizeirecht unterlassen.

 

Bei der Cybersicherheit stößt die Konstruktion der dafür zuständigen Agentur auf breite Kritik. Angesichts der hohen Bedeutung dieses Themas ist das Ignorieren der Gegenargumente schlicht fahrlässig.

 

Das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein Misstrauensvotum gegen die eigenen Leute, auch hier ohne einen Nutzen für die Polizei.

 

Dazu kommt, dass die bessere Ausstattung der Polizei im Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalt steht. Da erwarten wir mehr Einsatz des Innenministers, wenn er denn überhaupt noch so viel politisches Gewicht auf die Straße bringen kann.“

Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei und in der Bevölkerung ist nicht mehr gut zu machen.


In der heutigen Debatte zur Strobl-Affäre erklärt die innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der Sachverhalt liegt auf der Hand, der Innenminister hat ihn selbst bestätigt: Er hat ein Anwaltsschreiben aus einem Disziplinarverfahren unter dubiosen Umständen an einen Journalisten gegeben, weil ihm der Inhalt nicht gefallen hat. Er behauptet, das jenseits seiner Fürsorgepflicht zu dürfen. Gegen den Journalisten ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen der Presseveröffentlichung und gegen den Innenminister wegen des Verdachts der Anstiftung.

 

Welchen Scherbenhaufen hast Strobl hier hinterlassen? Maximaler Vertrauensverlust bei der Polizei, man rufe sich die Äußerungen von dort in Erinnerung. Maximaler Vertrauensverlust bei den Mitarbeitern im Innenministerium, die man monatelang dem Verdacht der Durchstecherei ausgesetzt hat. Maximaler Vertrauensverlust bei der Bevölkerung, die sieht, dass der Innenminister sein Image über den Rechtsstaat stellt.

Denn er behindert die Justiz, in dem der Staatsanwaltschaft die erbetene Ermächtigung zu Ermittlungen wegen des Verdachts zur Verletzung des Dienstgeheimnisses verweigerte wurde und offenbar weiter verweigert wird. Dies mit der Begründung, das Anwaltsschreiben sei kein Dienstgeheimnis. Diese Bewertung, ob Geheimnis oder nicht, ist aber Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht. Ich darf dem Innenminister zurufen, er möge sich vertrauensvoll in die Arme der Justiz begeben und nun die Ermächtigung, die er im Februar verweigert hat, erteilen.

 

Im unwahrscheinlichen Fall, dass er tatsächlich straffrei aus den Ermittlungen hervorgeht, was bleibt zurück? Ein maximal beschädigter Minister ohne Rückhalt bei seinen Untergebenen. Herr Strobl mag dies noch nicht erkennen, aber der Ministerpräsident muss das erkennen. Und entsprechend handeln.“

Förder-Wirrwarr muss beseitigt, Haushaltsmittel für die internationale Jugendarbeit dürfen nicht weiter abgesenkt und adäquater Mittelabfluss muss sichergestellt werden.


„Und ich mag mich nicht bewahren! Weit von Euch treibt mich der Wind, auf dem Strome will ich fahren, von dem Glanze selig blind!“ –  der Dichter Joseph von Eichendorff hatte sicher auch den Überschwang der Jugend im Sinn, als er diese Zeilen in seinem Gedicht „Frische Fahrt“ verewigte. Der internationale Jugendaustausch verbindet diesen Optimismus mit der friedlichen Erkenntnis der Welt und der Freude, sich als junger Mensch in ihr zu bewegen. In der Corona-Pandemie war kein Platz mehr für diese wichtige Errungenschaft. Die internationale Jugendarbeit wieder zu beleben – das ist ein Anliegen der FDP/DVP-Fraktion.

 

Die Sprecherin für internationale Politik der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, sagt dazu:

 

„Durch die Corona-Pandemie hat insbesondere auch der internationale Jugendaustausch stark gelitten und kam nahezu gänzlich zum Erliegen. Doch dass Völkerverständigung – auch zwischen Jugendlichen – ein wichtiger Bestandteil zur langfristigen Sicherung des Weltfriedens ist, zeigt auch die jüngste Krise mit weltweiter Bedeutung: der Ukraine-Krieg. Doch insbesondere das bürokratische Förder-Wirrwarr trägt nicht gerade dazu bei, dass eine Verstärkung internationaler Jugendarbeit in jüngster Zeit stattfinden konnte.“

 

Hierzu ergänzt der jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Wenn man sich die Haushaltsansätze zur internationalen Jugendarbeit anschaut, stellt man seit Jahren eine stetig sinkende Tendenz fest. Wertschätzung und Förderung von internationaler Jugendarbeit sehen definitiv anders aus. Dass die Mittelabflüsse während der Corona-Pandemie zurückgegangen sind, ist nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der Freien Demokraten allerdings, dass die internationale Jugendarbeit nach wie vor stiefmütterlich behandelt wird – und das ausgerechnet in Zeiten kriegerischer Auseinandersetzungen mitten in Europa. Jugendaustausch auf internationaler Ebene ist heute wohl wichtiger denn je und so fordern wir Freien Demokraten Grün-Schwarz dazu auf, die Haushaltsmittel diesbezüglich nicht noch weiter herunterzufahren und stattdessen einen adäquaten Mittelabfluss sicherzustellen.“

 

Fakten und Vorschläge finden Sie im beantworteten Antrag „Unterstützung der Internationalen Jugendarbeit“ – Drucksache 17/1627

 

„Juleica“ muss geplanter Ehrenamtskarte gleichwertig sein – bürokratische Hürden dürfen junge Menschen nicht an der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit hindern.


Die FDP/DVP-Fraktion hat sich mit der Frage beschäftigt, wie man ehrenamtliches Engagement in Baden-Württemberg weiter unterstützen kann. Oftmals steht Bürokratie dem Ehrenamt im Weg. Zwei Abgeordnete äußern sich zu konkreten Aspekten. So sagt der jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Insbesondere die zwei jüngsten Krisen – Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg – haben nochmals deutlich gezeigt, wie wichtig das Ehrenamt in Baden-Württemberg für eine funktionierende und solidarische Gemeinschaft ist. Deshalb braucht es Anreize, damit schon in jungen Jahren die Übernahme von Ehrenämtern für Jugendliche eine echte Option ist. Ein solcher Anreiz wäre sicherlich die Ehrenamtskarte, die Grün-Schwarz in dieser Legislaturperiode zu realisieren gedenkt. Doch darf eine solche Ehrenamtskarte nicht mehr oder weniger Zugang zu Vergünstigungen eröffnen als bestehende Nachweise wie die Jugendleiter-Card (Juleica). Es ist deshalb wichtig, dass im Zuge der Einführung einer Ehrenamtskarte die Juleica dieser in nichts nachsteht. Die Herstellung einer solchen Gleichwertigkeit könnte mit einem Aufdruck auf der Juleica ganz leicht umgesetzt werden. Leider hat sich die grün-schwarze Landesregierung diesbezüglich in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag nicht klar positioniert. Ich fordere deshalb Grün-Schwarz dazu auf, bei Einführung einer Ehrenamtskarte diese mit der Juleica gleichzustellen.“

 

Hierzu ergänzt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Wir Freien Demokraten sehen in der Entbürokratisierung der ehrenamtlichen Jugendarbeit eine wachsende Herausforderung, der man sich heute stellen muss und die keinen Aufschub mehr duldet. Bürokratie hindert junge Menschen daran, sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Jugendverband zu entscheiden. Das Ehrenamt hat im Zuge der jüngsten Krisen zu Genüge gelitten, jetzt ist es allerhöchste Zeit, das Ehrenamt nachhaltig zu stärken. Nun ist die grün-schwarze Landesregierung am Zug, die bestehenden Prozesse zu überprüfen und die bürokratischen Hürden zur Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit für Jugendliche so niedrig wie möglich zu halten.“

 

Aktuelle Aussagen zum Thema finden Sie in der Stellungnahme zum Antrag „Unterstützung und Wertschätzung des Ehrenamts in Baden-Württemberg“ – Drucksache 17/2183

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Vorgang um die Weitergabe des Anwaltsschreibens von höchster Stelle erfordert ansonsten einen Untersuchungsausschuss.


Zu den im Innenausschuss bekannt gewordenen Vorgänge um die Weitergabe des Anwaltsschreibens des Inspekteurs der Polizei an Journalisten erklärt der Vorsitzende und die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Julia Goll:

 

Rülke: „Die Weitergabe des Anwaltsschreibens an einen Journalisten ist ungeheuerlich. Das geschah offensichtlich mit dem Ziel, ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu verhindern und ein für ihn problematisches Disziplinarverfahrens zu torpedieren. Dieser Minister muss zurücktreten oder vom Ministerpräsidenten entfernt werden. Ansonsten müssen wir mit einem Untersuchungsausschuss weiter aufklären.“

 

Goll: „Es ist ein Hohn, wenn Herr Strobl immer von maximaler Transparenz spricht, und dann ein Ermittlungsverfahren gegen ihn selbst verhindert. Er hat sich in selbstherrlicher Art über seine Amtspflichten hinweggesetzt, um mögliche Vorwürfe von sich abzuwenden. Wie sollen die Beamtinnen und Beamten des Landes noch Vertrauen in ihren Dienstherren haben? Dazu sind weitere Vorgänge aus den Akten ersichtlich, die ihn absehbar unter Druck bringen werden. Man muss die Frage stellen, ob er hier geständig ist, um Schlimmeres für ihn abzuwenden.“

Vertuschung eines größeren Skandals durch einen kleineren?


Zum Verhalten des Innenministeriums im Zusammenhang mit Sex-Vorwürfen gegen einen hochrangigen Polizisten, dazu einem an die Öffentlichkeit gelangten Anwaltsschreiben und damit zusammenhängenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

 

„Innenminister Strobl hat jetzt ein ernstes Problem. Mit der Volte des Innenministeriums bezüglich der Frage der Weitergabe des Anwaltsschreibens von Herrn Renner an die Presse wird nun ein Tiefpunkt in diesem Fall erreicht.

Logisch erklären kann man das ja nur, wenn man davon ausgeht, dass das Innenministerium von Anfang an wusste, wer das Schriftstück weitergegeben hatte und das nun nicht mehr unter der Decke halten konnte. Dass ein Ministerium ein Anwaltsschreiben in einer Disziplinarsache an die Öffentlichkeit gibt, ist ungeheuerlich, bereits Andeutungen nach außen sind zu viel. Es stellt sich die Frage, ob man mit einem kleineren Skandal einen größeren vertuschen möchte.

Der Innenminister muss hier unverzüglich Ross und Reiter nennen, also wer das Schriftstück weitergab und wer das gegebenenfalls autorisiert hat. Und die Staatsanwaltschaft muss unverzüglich aktiv werden dürfen.“

Landesregierung darf nicht nur mit dem Finger auf den Bund zeigen.


Zu Meldungen, dass das Bundesprogramm für die Anschaffung von Sirenen ausgeschöpft sei und nur für 5000 Sirenen ausreichen würde erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll und der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

 

Das vom Bund aufgelegte Programm für die (Wieder-) Anschaffung von Warnanlagen ist nach Auskunft des Bundesamts für Katastrophenschutz nun in allen Bundesländern abgerufen worden. Damit ist klar, dass diese Mittel für eine flächendeckende Ausstattung mit Sirenen nicht ausreichen. „Die Landesregierung darf nicht nur die Bundesmittel begrüßen, sondern muss sie auch auf eine bedarfsgerechte Summe aufstocken“, so Goll. Schließlich dienen die Sirenen auch dem Katastrophenschutz, der Landesaufgabe ist. Auch angesichts aktueller Bedrohungsszenarien darf hier kein Schwarzer-Peter-Spiel beginnen.

 

„Das Land hat im Vorjahr riesige Haushaltsüberschüsse erzielt. Hier einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag zur Verfügung zu stellen, ist für die Landesregierung ein Leichtes“ ergänzt Brauer. Man könne auch eine Vorgriffsregelung mit dem Bund aushandeln, falls dort beschlossen werden würde, das aktuelle Förderprogramm aufzustocken. Die Förderanträge sind ja alle beim Land bereits eingereicht.

 

Für FDP/DVP-Fraktion aufgrund von Parlamentsaufblähung und verfassungsrechtlich problematischer Erbhof-Regelung für Mandatsnachfolge nicht zustimmungsfähig.


Zu den Stellungnahmen der Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, Prof. Dr. Sophie Schönberger, sowie Herrn Prof. Dr. Joachim Behnke, Lehrstuhl für Politikwissenschaft an der Zeppelin Universität Friedrichshafen, anlässlich der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss zur angestrebten Reform des Landtagswahlrechts äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die von den demokratischen Fraktionen um Gutachten zur Wahlrechtsreform gebetenen Koryphäen auf dem Gebiet des Wahlrechts haben vollumfänglich unsere Haltung bestätigt, dass das Landtagswahlrecht unter keinen Umständen ohne eine Reduktion der Wahlkreise auf ein Zweistimmenwahlrecht umgestellt werden sollte. Ansonsten droht die Parlamentsgröße zu Lasten der Steuerzahler zu explodieren. Selbst unser Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren, wird als mildernd aber noch nicht weitgehend genug betrachtet. Bemerkenswert ist insbesondere, dass selbst die von Grünen, CDU und SPD, also den Antragstellern der Wahlrechtsänderung, vorgeschlagene Sachverständige hinsichtlich der Wahlkreisreduktion auf die Ausführungen ihres Kollegen Behnke verweist, der eine Reduktion auf nur 40 Wahlkreise vorschlägt und weitere Mängel moniert. Einer Wahlrechtsreform, die dem Risiko der unverhältnismäßigen Aufblähung des Landtags nichts entgegenzusetzen hat, und die vielfältigen weiteren Mängel dieses Entwurfs nicht beseitigt, können und werden wir nicht zustimmen.“

 

Der Gesetzentwurf weise ausweislich der Gutachten der Sachverständigen weitere gravierende Fehler auf, so die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion Julia Goll:

 

„Grüne, CDU und SPD wollen unbedingt verfassungsrechtlich problematische Erbhöfe in der Mandatsnachfolge einrichten und schaffen so ein undurchschaubares Regelungs-Wirrwarr. Im ursprünglichen Entwurf war zunächst die Regel vorgesehen, dass beim Ausscheiden eines über die Liste gewählten Abgeordneten dessen Wahlkreisersatzbewerber ‚Erbe‘ des Mandats werden sollte. Das wird von den Experten aber zurecht als verfassungswidrig eingeschätzt, weil keine hinreichende demokratische Legitimation gegeben ist. So könnte auch jemand nachrücken, der 0 Wählerstimmen erhalten hat und von nur einem einzigen Parteimitglied im örtlichen Wahlkreis tatsächlich gewählt wurde. Eine solche Regelung würde einer gerichtlichen Überprüfung sicherlich nicht standhalten.

Die Methode, wie die Regierungsfraktionen und die SPD diesen Konstruktionsfehler nun durch einen kurzfristig nachgeschobenen Änderungsantrag beheben wollen, wirft aber noch mehr Fragen auf. Indem den Parteien freigestellt werden soll, Listenersatzbewerber aufzustellen, soll nun mittels einer Wahlhandlung der Parteien diese Erbhofregelung gerettet werden. Das führt aber dazu, dass es unterschiedliche Nachrücker geben kann, je nachdem, ob ein Mandat direkt oder über eine Landesliste gewonnen wird. Das halten wir für unausgegoren und es ist hochgradig bedenklich. Der Wähler weiß so überhaupt nicht, was mit seiner Stimme tatsächlich passiert. Auch diese Lösung ist deshalb abzulehnen.“

Kriminalität verlagert sich wohl stärker ins Dunkelfeld.


Zur heutigen Vorstellung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik und des Sicherheitsberichts 2021 sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll:

 

„Die Corona-Pandemie war, wie 2020, auch im Jahr 2021 prägend. Da ist es naheliegend, dass Delikte im öffentlichen Raum und Wohnungseinbruchdiebstähle zurückgehen. Das ist erfreulich, aber kein Grund sich darauf auszuruhen. Nur weil weniger Drogendealer auf den Straßen aufgegriffen werden, heißt das nicht, dass es diese Kriminalität nicht gibt. Schließlich hat sich das gesamte soziale Leben aufgrund der Corona-Maßnahmen stark ins private Umfeld verlagert und manche Deliktsbereiche verschieben sich so stärker ins Dunkelfeld. Alles was in der Statistik nicht auftaucht, scheint es für die Landesregierung nicht zu geben.

 

Innenminister Strobl hat keinen Grund sich für den Rückgang mancher Kriminalitätsfelder zu loben. Auf den baden-württembergischen Straßen sind weiterhin so wenige Polizistinnen und Polizisten unterwegs, wie in kaum einem anderen Bundesland. Ganz im Gegenteil kamen mit den Kontrollen der Corona-Maßnahmen und der steigenden Zahl an Versammlungen zusätzliche Belastungen auf die Beamten zu. Während manche Kriminalitätsfelder zurückgegangen sind, ist in anderen Bereichen aber auch ein starker Anstieg zu verzeichnen. Die Cyberkriminalität hat während der Pandemie enorm zugenommen. Immer mehr kleinere und mittlere Unternehmen werden Opfer von Hackerangriffen und Erpressung. Hier ist dringend eine bessere Präventionsarbeit und die Stärkung der Arbeit von Cyberkriminalisten und IT-Fachkräfte in den Behörden gefordert. Auch die Zahl der Sexualstraftaten, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie, ist in erschreckendem Maße gestiegen. Während die Straftaten gegenüber Amts- und Mandatsträgern stark zugenommen haben, erfasst die Landesregierung nicht einmal gezielte Ansammlungen vor deren Wohnhäusern. Der Innenminister sollte sich besser mit entschiedenen Maßnahmen gegen die wachsenden antisemitischen und extremistischen Tendenzen stellen, anstatt den durch die Corona-Maßnahmen erwirkten Rückgang von Diebstählen und Wohnungseinbrüchen als seinen großen Erfolg zu verkaufen. Abseits von Sonntagsreden, braucht es gesammelte Konzentration auf die Problemfelder, die mit Taten angegangen werden müssen.“

Protestmärsche vor Wohnhäuser von Amts- und Mandatsträger sind wachsendes Problem.


Zu den aktuellen Zahlen politisch motivierter Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im vergangenen Jahr, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat sich in den letzten fünf Jahren um 250% gesteigert. Das ist eine dramatische Entwicklung, der dringen Einhalt geboten werden muss. Eine funktionsfähige Demokratie darf es nicht hinnehmen, dass Amts- und Mandatsträger immer häufiger eingeschüchtert werden sollen, ihrem Schutz muss eine hohe Priorität zukommen.“ Aus der Stellungnahme des Innenministeriums auf einen aktuellen Antrag der FDP/DVP-Fraktion geht hervor, dass die Landesregierung nicht einmal den Ausgang der jeweiligen Strafverfahren gegen solche Täter statistisch erfasst. „Es gibt also keinen Überblick darüber in wie vielen Fälle es tatsächlich zu den erforderlichen Verurteilungen kommt, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Das muss die Landesregierung dringend ändern. Außerdem muss sie systematische alle Fälle erfassen, in denen Demonstranten vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern ziehen. Denn auch dieses Vorgehen nimmt in letzter Zeit immer stärker zu. Solchen Protestmärschen darf nicht unkontrolliert freie Hand gelassen werden.“, so die FDP-Innenexpertin Julia Goll.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, ergänzt:

 

„Die neuartigen Radikalisierungsprozesse, die sich unter Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen entwickeln sind besorgniserregend. Eine besonders gefährliche Dimension stellen die Protestzüge zu Wohnhäusern von Politikern wie zuletzt etwa vor dem Haus des Ministerpräsidenten dar. Die Bekämpfung von Extremismus darf sich daher nicht nur auf die herkömmlichen und bekannten Strukturen konzentrieren. Der Blick muss für die Radikalisierung von Menschen aus der Mitte der Gesellschaft deutlich stärker als bisher geweitet und versucht werden diejenigen Menschen durch zielgerichtete Ansprachen und Programme aus diesem Prozess zurückzuholen und wieder für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu gewinnen.“

 

Unseren Antrag zu dem Thema finden Sie hier.

Klimaschutz gelingt nicht, indem man rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien mit Füßen tritt.


Zur Meldung, dass Klimaaktivsten am Montag eine Hauptverkehrsader im Stuttgarter Zentrum und die Einfahrt eines Tunnels in Freiburg blockiert haben, sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Landesregierung darf nicht länger riskieren, dass Straßenblockaden durch Klimaaktivisten zum Präzedenzfall werden. Wenn eine Versammlung aufgelöst werden muss, muss dies umgehend durchgesetzt werden. Ansonsten werden in Zukunft immer mehr Aktivisten das vermeintliche Recht zur Blockade für sich reklamieren.“

 

Der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais ergänzt:

 

„Klimaschutz ist eine Menschheitsaufgabe, die sich nur im Konsens lösen lässt. Dramatik hilft hier gar nichts. Wenn der Tabubruch zur Regel wird, erschöpft sich der Effekt. Klimaschutz ist wichtig und richtig, aber er gelingt nicht, indem man rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien mit Füßen tritt.“

 

Landesregierung übernimmt Argumente der FDP/DVP-Fraktion.


Die Ausnahmeregelung, wonach sich 12- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler u. a. anhand eines Schülerausweises als negativ getestet ausweisen können, bleibt – vorerst. Das bestätigt Sozialminister Lucha in der Antwort auf einen Ministerbrief der Abgeordneten Julia Goll und Dennis Birnstock. Ursprünglich war geplant, die Regelung bis Ende des Monats auslaufen zu lassen.

 

Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, erklärt: „Wir hatten den Ministerbrief initiiert, da sich die Landesregierung hier teilweise widersprüchlich zur Beibehaltung der Ausnahmeregelung für Schülerinnen und Schüler geäußert hat. Umso zufriedenstellender ist nun die Antwort von Sozialminister Lucha, wonach die Landesregierung die Überlegung, die ‚Schülerausweisregelung‘ auslaufen zu lassen, ‚nicht weiterverfolgt‘.“

 

Dennis Birnstock, jugend- und sportpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt: „Das Sozialministerium hat endlich unserer Forderung nachgegeben, von dem Auslaufen der Regelung abzusehen. Diese Entscheidung wird mit den von uns mehrfach vorgebrachten Argumenten begründet, wonach eine Einführung von 2G+ nur weitere Hürden für die Wahrnehmung von außerschulischen Angeboten junger Menschen darstellen und sie damit weiter in der Pandemie belasten würde. Leider behält sich die Regierung eine Hintertür offen und schließt die Streichung der Ausnahmeregelung für die Zukunft nicht gänzlich aus.“

 

Es bleibt zu befürchten, dass sich Kriminalität stärker ins Dunkelfeld verlagert hat.


Zur Meldung des Innenministeriums, dass sich ein erneuter Rückgang der Kriminalitätsbelastung im Jahr 2021 abzeichnet, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll:

 

„Die Corona-Pandemie war, wie 2020, auch im Jahr 2021 prägend. Da ist es naheliegend, dass Delikte im öffentlichen Raum und Wohnungseinbruchdiebstähle zurückgehen. Das ist erfreulich, aber kein Grund sich darauf auszuruhen. Nur weil weniger Drogendealer auf den Straßen aufgegriffen werden, heißt das nicht, dass es diese Kriminalität nicht gibt. Schließlich hat sich das gesamte soziale Leben aufgrund der Corona-Maßnahmen stark ins private Umfeld verlagert und manche Deliktsbereiche verschieben sich so stärker ins Dunkelfeld.

 

Innenminister Strobl rühmt sich für einen Kriminalitätsrückgang, der überhaupt nicht sein Verdienst ist. Auf den baden-württembergischen Straßen sind weiterhin so wenige Polizistinnen und Polizisten unterwegs, wie in kaum einem anderen Bundesland. Ganz im Gegenteil kamen mit den Kontrollen der Corona-Maßnahmen und der steigenden Zahl an Versammlungen zusätzliche Belastungen auf die Beamten zu. Während manche Kriminalitätsfelder zurückgegangen sein mögen, ist in anderen Bereichen aber auch ein starker Anstieg zu verzeichnen. Die Cyberkriminalität hat während der Pandemie enorm zugenommen. Immer mehr kleinere und mittlere Unternehmen werden Opfer von Hackerangriffen und Erpressung. Hier ist dringend eine bessere Präventionsarbeit und die Stärkung der Arbeit von Cyberkriminalisten und IT-Fachkräfte in den Behörden gefordert. Der Minister sollte sich nicht auf den Zahlen eines Corona-Jahres ausruhen, sondern abseits seiner Sonntagsreden auch Taten sprechen lassen.“

Pauschales Versammlungsverbot ist keine Alternative.


Im Rahmen der Sondersitzung des Innenausschusses zu den Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, sagt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion Julia Goll:

 

„Durch die wachsende Militanz von einigen Demonstranten und deren dezentralem Vorgehen verändert sich die Sicherheitslage, was die Polizei vor neue Herausforderungen stellt. Gewalttätige und nicht-friedliche Zusammenkünfte verurteilen wir und sind nicht zu tolerieren. Verstöße gegen das Versammlungsrecht und Ausschreitungen, bei denen Beamtinnen und Beamte attackiert und verletzt werden, dürfen nicht zum Alltag in Baden-Württemberg werden. Die Sicherheitskräfte müssen in die Lage versetzt werden, schnell dagegen vorzugehen. Wir bedanken uns für ihren engagierten Einsatz in diesen schwierigen Zeiten.

 

Auch in der Ausschusssitzung konnte der Innenminister keine überzeugende Strategie vorlegen. Er ist mit der Situation offensichtlich überfordert und lässt Kommunen und Polizeibehörden vor Ort im Stich. Dort fehlt oftmals Personal und Ausstattung, um mehrere zeitgleich stattfindenden Versammlungen, insbesondere mit Teilnehmern, die nicht nur friedlich agieren, adäquat im Blick zu behalten. Auch die Vernetzung in sozialen Medien, wie etwa dem Messangerdienst Telegram, muss systematisch im Blick behalten werden. Wenn der Minister jetzt ausführt, es gebe keine Deeskalationsstrategie, verleiht er seiner Überforderung Nachdruck.

 

Innenminister Strobl muss sicherstellen, dass ein differenziertes Vorgehen mit Augenmaß beim Umgang mit Demonstrationen erhalten bleibt. Keinesfalls dürfen diese Entwicklungen dazu genutzt werden, pauschale Versammlungsverbote zu legitimieren, um Versäumnisse bei der personellen und sachlichen Ausstattung der Polizei zu kaschieren. Die Versammlungsfreiheit ist ein grundrechtlich geschütztes Gut, das nicht unverhältnismäßig beschränkt werden darf.“

 

Planung von unangemeldeten Versammlungen im Netz muss von Behörden berücksichtigt werden.


Zu den Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen die Corona-Politik in dieser Woche und der Diskussion über die daraus zu ziehenden Konsequenzen, sagt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Durch die wachsende Militanz von einigen Demonstranten verändert sich die Sicherheitslage, was die Polizei vor Herausforderungen stellt. Um nicht von unangemeldeten Demonstrationen überrascht zu werden, müssen auch die Aktivitäten im Netz gründlich beobachtet werden. Eine besondere Rolle spielt dabei die Plattform Telegram, die längst mehr als ein gewöhnlicher Messangerdienst ist. Dort koordinieren sich Gegner der Corona-Politik und radikalisieren sich zunehmend. Das kann jedoch nicht nebenbei erfolgen, dafür fehlen Personal und Strukturen. Es braucht Methoden dortige Aktivitäten koordiniert zu überblicken und in die tägliche Lagebewertung systematisch einzubeziehen. Ob das über einen Sonderstab oder auf unbürokratischere Art und Weise erfolgt, ist zweitrangig, Hauptsache es wird gemacht.

Minister Strobl muss dringend dafür sorgen, der Polizei und den Ordnungskräften vor Ort ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, damit sie diesen Herausforderungen gerecht werden können. Verstöße gegen das Versammlungsrecht und Ausschreitungen, bei denen Beamtinnen und Beamte attackiert und verletzt werden, dürfen nicht zum Alltag in Baden-Württemberg werden. Die Sicherheitskräfte müssen in die Lage versetzt werden, schnell und präventiv dagegen vorzugehen. Wenn der Minister das nicht gewährleistet, lässt er die Beamtinnen und Beamte ins offene Messer laufen!“

Landesregierung muss dringend für Rechtsklarheit sorgen.


Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, kritisiert die Ankündigung Strobls, verschärfte Polizeikontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnungen durchzuführen zu wollen:

„Die Landesregierung hat durch ihr Hin und Her beim Erlass der neuesten Corona-Verordnung die Rechtsklarheit erheblich beeinträchtigt. Die Angaben auf der Homepage des Landes und Pressemeldungen der Regierung waren in den letzten Tagen derart widersprüchlich, dass von den Menschen derzeit nur schwer nachvollzogen werden kann, was gerade eigentlich gilt.

Erst schafft die Landesregierung ein unsägliches Regel-Chaos und dann wird bei der verwirrten Bevölkerung direkt abkassiert. Die Corona-Pandemie lässt sich nicht durch das Verhängen von Bußgeldern bekämpfen. Es braucht vielmehr klar verständliche Regelungen, die von den Bürgern nachvollzogen werden können. Durch diese Kontrollaktionen werden Polizeikräfte gebunden, die an anderer Stelle fehlen.“

Ampel-Pläne zur Migrationspolitik stärken Arbeitsmarkt, schaffen aber keine zusätzliche Zuwanderung von Asylbewerbern.


Zu den Äußerungen des Ministers Strobl, in denen er im Rahmen der Innenministerkonferenz die Migrationspolitik der Ampel-Koalitionsvereinbarungen im Bund kritisiert („auf grün gestellt. Ihr Kinderlein kommet“), erwidert der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Minister Strobl ist so verzweifelt, dass ihm nichts Anderes mehr einfällt als Weihnachtslieder geschmacklos ad absurdum zu führen. Er ist wohl aus allen Wolken gefallen, als er im Ampel-Koalitionsvertrag gesehen hat, wie verantwortungsbewusste Migrationspolitik tatsächlich geht. Die Pläne sehen vor, irreguläre Migration wirksam zu reduzieren, und mit einer konsequenten Rückführungsoffensive insbesondere Straftäter und Gefährder zügig abzuschieben. Zusätzliche Zuwanderung wird es nur in den Arbeitsmarkt geben. Daran scheitert Strobl hier im Land täglich. In Wahrheit war es seine CDU-Kanzlerin Angela Merkel, die 2015 die Flüchtlingsströme nicht im Griff hatte. Die Lage an der polnischen Außengrenze muss dagegen humanitär und rechtsstaatlich geordnet angegangen werden.“

 

Die innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, ergänzt:

 

„Der Innenminister hat offenbar vergessen, dass er überhaupt nicht mehr für die Migrationspolitik im Land zuständig ist. Die Grün-Schwarze Regierung hat diese Zuständigkeit in der Ressortzuteilung auf das Justizministerium übertragen. Für Strobl wäre bei seiner Innenministerkonferenz daher Zurückhaltung geboten. Er sollte sich besser um die Durchführung der Abschiebungen, insbesondere krimineller Ausreisepflichtiger, kümmern. Das ist seine Aufgabe, der er aber nur unzureichend nachkommt. Der Bedarf eines zusätzlichen Staatssekretärs für Migration im Justizministerium wird so immer zweifelhafter!“

Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen stehen rechtliche Bedenken entgegen.


Anlässlich der Beratung eines Antrags zur geplanten Wahlrechtsreform im Landtag, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Wir unterstützen die geplanten Änderungen des Landtagswahlrechts in vielen Punkten. Dazu zählt die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung eines Zweistimmenwahlrechts mit geschlossenen Landeslisten und das Ziel, dadurch mehr Frauen in den Landtag von Baden-Württemberg zu bekommen. Ersteres könnte längst beschlossene Sache sein, wenn sich Grün-Schwarz nicht vehement dagegengestellt hätte. Die Strategie sich gegen die eigenen Vorhaben zu stellen, nur, weil sie von der Opposition eingebracht werden, zeigt wie kleingeistig diese Koalition agiert. Bei der Umsetzung der aktuellen Pläne droht jedoch eine Aufblähung des Parlaments. Am Beispiel des Bundestags wird deutlich, wie durch Überhang- und Ausgleichsmandate das Parlament mit jeder Wahl weiter anwächst. Daher schlägt die FDP/DVP-Fraktion eine Reduktion der Wahlkreise von 70 auf 60 vor. So könnte diese Entwicklung für Baden-Württemberg verhindert werden.

 

Der Plan der Koalition das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre abzusenken, ist nicht durchdacht. Es bestehen erhebliche rechtliche Probleme, wenn Minderjährige rechtswirksame Entscheidungen in Gemeinderäten treffen sollen. Dies betrifft auch bundesrechtliche Fragen aus dem Zivilrecht und nicht zuletzt Jugendschutzregelungen. Diese Fragen muss die Regierung erst klären, bevor über eine Absenkung des passiven Wahlalters überhaupt diskutiert werden kann.“

Auch das geplante Antidiskriminierungsgesetz wirkt als Misstrauensvotum des eigenen Dienstherrn.


In der heutigen Debatte zur „Kennzeichnungspflicht bei der Polizei“, sagte die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Beim Umgang mit der Polizei wird sehr deutlich, wie Innenminister Strobl seine Positionen vollständig geräumt hat, nur um einen Dienstwagen behalten zu können. Vor der Wahl wollte er von einer Kennzeichnungspflicht nichts wissen, hinterher will er sie – um dem grünen Koalitionspartner zu gefallen – ungeniert umsetzen. Das Vorhaben der Landesregierung schwächt das Vertrauen in die Polizei, ohne einen rechtsstaatlichen Mehrwert zu schaffen. Alle bekannten Zahlen belegen, dass eine Kennzeichnungspflicht die Aufklärung von –vermeintlichem- polizeilichem Fehlverhalten in keiner Weise verbessert. Bei geschlossenen Einsatzeinheiten, also genau dort, wo die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Wesentlichen gelten soll, gab es in den letzten 5 Jahren keine einzige Beschwerde, bei der sich die Person der Polizistin oder des Polizisten nicht ermitteln ließ. Ein falsches Signal setzt auch das geplante Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Bereich. Die Pflicht, Diskriminierung auch im öffentlichen Dienst zu unterlassen, ist bereits dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen, und durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet. Mit den Gesetzesvorlagen wird der Eindruck eines Problems erweckt, das es tatsächlich überhaupt nicht gibt. Dieses öffentliche Misstrauensvotum vom eigenen Dienstherrn lehnen wir Freie Demokraten entschieden ab.

 

Gerade in Zeiten, in denen vermehrt Übergriffe auf Polizei, Justiz und Rettungswesen zu verzeichnen sind, darf die Rückendeckung für unsere Beamtinnen und Beamte nicht so leichtfertig verspielt werden. Die Kennzeichnungspflicht basiert nicht auf Sachgründen, sondern ist allein ideologisch geleitet. Der Schutz der Beamtinnen und Beamten spielt dabei offensichtlich keine Rolle. Bezeichnend für die Haltung der Landesregierung ist, dass zusätzliches Personal, verbesserte Schutzhelme und persönliche Schutzausstattung im Koalitionsvertrag ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Innenminister Strobl sollte sich statt für überflüssige Gesetze aktiv für eine optimale Ausstattung der Polizei einsetzen.“

 

FDP/DVP Fraktion verlangt vom Innenministerium in einem Antrag Aufklärung über stattgefundene Gespräche zur Besetzung von Spitzenämtern bei der Polizei.


Zur heutigen Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten, wonach jenseits von förmlichen Bewerbungsverfahren durch den Landespolizeiinspekteur über die Besetzung von Spitzenämtern bei der Polizei gesprochen wurde, erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion Julia Goll:

„Gerade die Spitzenämter bei der Landespolizei müssen einzig nach fachlichen Kriterien besetzt werden. Es muss daher bereits jeder Anschein vermieden werden, dass das Parteibuch, die Zugehörigkeit zum Arbeitskreis Polizei der CDU oder die persönliche Nähe zu politischen Entscheidungsträgern im Innenministerium für die Besetzung von Spitzenämtern bei der Landespolizei ausschlaggebend sein kann. Für die Besetzung der Spitzenämter gibt es eindeutige formelle Bewerbungs- und Besetzungsverfahren. Für weitergehende Diskussionen über diese Personalentscheidungen in dafür nicht zuständigen Gremien besteht kein Anlass.

Meine Fraktion hat daher heute einen Antrag zu dem Vorgang eingebracht. Wir fordern darin vom Innenministerium Antworten auf die Fragen, bei welchem Besprechungen über die Besetzung von Spitzenämtern bei der Landespolizei gesprochen wurde und warum dies überhaupt notwendig war. Außerdem wollen wir wissen, in welchem Umfang die Führungsspitze des Innenministeriums aktiv Personen zu einer Bewerbung ermutigte beziehungsweise davon abriet.“

Antrag d. Abg. Goll u.a. FDP DVP Besetzung von Spitzenämter bei der Polizei

 

Bei anderen Reformen des Wahlrechts besteht Gesprächsbedarf.


Anlässlich der Beratungen des Gesetzentwurfs der SPD Fraktion zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion Julia Goll:

 

„Wir Liberale finden es gut und richtig, wenn junge Menschen sich politisch einbringen. Daher unterstützen wir die Absenkung des Wahlalters mit Nachdruck. Es wäre ein tolles Zeichen, wenn diese Reform das erste Gesetz wäre, das der neue Landtag beschließt. Dies wäre auch ein wichtiges Signal an die Jugendlichen im Land, wie auch Reinhard Langer, Vorsitzender des Dachverbands der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e.V., in der öffentlichen Anhörung betonte.

Nun kommt diese Reform erst einmal nicht. Bis zum heutigen Tag haben Grüne und CDU keinen einzigen Sachgrund gegen diesen Gesetzentwurf vorgebracht. Grüne und CDU wollen dem Gesetzentwurf allein deshalb nicht zustimmen, weil er nicht von ihnen, sondern von der Opposition eingebracht wurde. Über ein solches Verhalten von Abgeordneten können Normalbürger nur mit dem Kopf schütteln.

Die Absenkung des Wahlalters soll nun Teil eines großen Reformpakets zum Wahlrecht werden. Seit Wochen hören wir Beteuerungen von Grünen und CDU, dass der Gesetzentwurf den Oppositionsfraktionen bald vorgelegt werde. Angesichts erbitterter Grabenkämpfe von Grün-Schwarz beim Wahlrecht, sind wir gespannt, wann hier tatsächlich ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Die Einführung des inklusiven Wahlrechts etwa nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wäre vermutlich bis heute nicht beschlossen worden, wenn FDP und SPD hier nicht letztes Jahr die Initiative ergriffen hätten. Die Vermengung der Absenkung des Wahlalters mit anderen Themen ist auch nicht unproblematisch. Nicht nur wir Liberale haben bei anderen Themen noch einigen Gesprächsbedarf. Es wäre schade, sollte die Absenkung des Wahlalters in diesen Debatten in den Hintergrund treten.“

Durch Absenkung des Wahlalters würde Politik mehr Rücksicht auf Interesse von jungen Menschen nehmen.


Anlässlich der Beratungen des Gesetzentwurfs der SPD Fraktion zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion Julia Goll:

„Vor der Landtagswahl waren FDP, Grüne und SPD für ein Landtagswahlrecht ab 16 und AfD und CDU klar dagegen. Wir Liberale finden es gut, wenn junge Menschen sich politisch einbringen und die Absenkung des Wahlalters honoriert dieses Engagement. Und vielleicht trägt die Herabsenkung des Wahlalters ja auch ein wenig dazu bei, dass künftig keine einseitige Politik zu Lasten von jungen Menschen gemacht wird. Das abschreckende Beispiel der Pandemiepolitik dieser Landesregierung mit einer monatelangen Schließung von Schulen und Vereinsaktivitäten ohne echte Alternativen darf sich jedenfalls nicht wiederholen. Wir freuen uns, diese Punkte nächste Woche in der öffentlichen Anhörung mit zahlreichen Sachverständigen zu erörtern.

Wie schon bei sehr vielen anderen Punkten im Koalitionsvertrag ist die CDU nun auch bei der Absenkung des Wahlalters umgefallen und hat diesem zugestimmt. Es ist schon wieder ein Umfallen der CDU, aber immerhin in die richtige Richtung. Denn die Herabsenkung des Wahlalters erfordert eine Änderung der Verfassung und damit eine 2/3 Mehrheit des Landtags, für die es nun einmal die CDU braucht.

Die Grünen sollten aber gewarnt vor der CDU als ‚Klotz am Bein‘, wie es der Landesvorsitzende der Grünen Hildenbrand vor der Wahl formulierte. Schon in der letzten Legislaturperiode hat die CDU Fraktion nämlich die im Koalitionsvertrag beschlossene Reform des Wahlrechts ausgebremst. Auch deswegen sollte die Absenkung des Wahlalters nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die SPD hat eine juristisch saubere Lösung vorgelegt, hinter der sich vier von fünf Fraktionen versammeln können. Wenn Grün-Schwarz es mit der Absenkung des Wahlalters ernst meint, dann wäre die Zustimmung zum Gesetzentwurf der richtige Weg.“

Keine sachlich fundierte Politik, sondern ideologisch geleitetes Handeln.


Anlässlich der Beratungen des Antrags der FDP/DVP Fraktion zur geplanten Kennzeichnungspflicht bei der Polizei und dem Landesantidiskriminierungsgesetz erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Julia Goll:

„Die Antworten des Innenministeriums müssten Herrn Strobl eigentlich zu der Erkenntnis führen, dass es weder die Kennzeichnungspflicht noch ein Landes-Antdiskriminierungs-Gesetz braucht. Die dort aufgelisteten Zahlen zu – vermeintlichem – polizeilichem Fehlverhalten zeigen, dass für geschlossene Einsatzeinheiten, also genau dort wo, die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Wesentlichen gelten soll, es in den letzten 5 Jahren keine Beschwerde gab, bei der sich die Person der Polizistin oder des Polizisten nicht ermitteln ließ. Bemerkenswert ist, dass Sie diese Zahlen erst „hilfsweise und kurzfristig“ für die Beantwortung unseres Antrags abgefragt haben Die Kennzeichnungspflicht wurde also beschlossen, ohne dass überhaupt geprüft wurde, ob ein tatsächlicher Bedarf besteht. Das ist keine sachlich fundierte Politik, sondern ideologisch geleitetes Handelns. Und ein spezielles Antidiskriminierungs-Gesetz für den öffentlichen Bereich ist bereits deshalb überflüssig, weil die entsprechende Pflicht, Diskriminierung auch im öffentlichen Dienst zu unterlassen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen ist, und durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet wird.

Noch vor einem Jahr erklärte der Innenminister auf einen Antrag aus unserer Fraktion, ob ein gesondertes Antidiskriminierungsgesetz erforderlich sei, das sehe man gerade vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kritisch und eine Entsendung unserer Polizisten nach Berlin unter Geltung des dortigen Anti-Diskriminierung-Gesetzes wurde von Herrn Strobl nachdrücklich abgelehnt Wer mag es einer Polizistin oder einem Polizisten verdenken, die sich mit der plötzlichen 180 Grad-Wende geradezu verraten fühlen? Währenddessen stehen etwa zusätzliches Personal, verbesserte Schutzhelme und persönliche Schutzausstattung nach dem Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalt. Dieses öffentliche Misstrauensvotum vom eigenen Dienstherrn lehnen wir Liberale entschieden ab.“