Zur Meldung, die grün-schwarze Koalition bringe Korrekturen für die Polizeireform auf den Weg, die vom Landesvorsitzenden der DPolG, Ralf Kusterer,  als „Stückwerk“ bezeichnet werden, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit peinlicher Flickschusterei korrigiert Grün-Schwarz die eh schon vermurkste Polizeireform. Statt unverzüglich eine polizeifachlich saubere Lösung für das gesamte Land umzusetzen, wartet Grün-Schwarz bis 2020 und setzt dann mit dem 13er-Modell aus politischen Gründen eine Korrektur um, die nur für einen Teil des Landes einzelne Erfordernisse der Polizei berücksichtig. Zwar will sich die Landesregierung offen halten, zu einem späteren Zeitpunkt erneut das 14er-Modell  zu prüfen. Jetzt ist allerdings der richtige Zeitpunkt für die Entscheidung und Umsetzung des 14er-Modells. Auf diese Weise könnte man an die Polizeireform einen Knopf machen, die Polizei hätte Planungssicherheit und könnte sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren. Die Bürger würden im Bewusstsein einer bestmöglich organisierten Polizei leben. Es ist eine Schande, dass Grün-Schwarz auf Kosten der Sicherheit das 14er-Modell aus finanziellen Gründen ablehnt, gleichzeitig aber vor allem für neue Projekte der Grünen hunderte Millionen zur Verfügung stellt.“

Zur Vorlage der Denkschrift 2017 des Rechnungshofs und der geäußerten Kritik am Stellenaufwuchs für den nächsten Doppelhaushalt erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP sieht sich in der Kritik am Ergebnis der Haushaltskommission der Landesregierung durch die Aussagen des Rechnungshofs bestätigt. Die alte Weisheit, dass Haushalte in den guten Jahren ruiniert werden, bestätigt die Landesregierung wieder in eindrücklicher Art. Ein Stellenaufwuchs, der nach eher zurückhaltenden Jahren nun unter Grün-Schwarz wieder massiv Fahrt aufnimmt, verkennt, dass wir in einer einmalig guten Wirtschaftslage leben. Jedem muss klar sein, dass das auch einmal enden wird. Die Verpflichtungen aus Neustellen werden aber 50 Jahre lang wirksam sein. Insofern sind Neustellen auch Schuldenaufnahme.

Dabei bemängelt die FDP wie der Rechnungshof, dass gerade in Verwaltungen Stellen aufgebaut werden, ohne erst einmal zu überprüfen, wie die Ergebnisse strukturell verbessert werden können.

Die FDP/DVP-Fraktion dankt dem Rechnungshof für seine gewissenhafte Arbeit zur Verbesserung der Abläufe in der Landesverwaltung. Er gibt auch dieses Jahr wieder wertvolle Hinweise für die zukünftige Arbeit. Die FDP/DVP-Fraktion dankt insbesondere dem scheidenden Präsidenten Munding für die geleistete Arbeit und wünscht ihm alles Gute.“

Entwicklungspolitische Sprecher Peter Hofelich (SPD) und Professor Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP): „Unsere Burundi-Hilfe braucht Ehrgeiz und zugleich Bodenhaftung. Die Entwicklungspolitik Baden-Württembergs muss sich am Marshallplan für Afrika und an der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ausrichten.“

Mit diesen Worten kommentieren Peter Hofelich und Professor Dr. Erik Schweickert entsprechende Vorschläge der entwicklungspolitischen Sprecher Andrea Schwarz (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Bernhard Lasotta (CDU) aus der heutigen Landespressekonferenz zu den weiteren Perspektiven der Partnerschaft Baden-Württembergs mit der afrikanischen Republik Burundi.

Der Europa-Ausschuss des Landtages hatte in seiner Sitzung am 12. Juli mit den Stimmen aller Fraktionen ein Entschließung verabschiedet, wonach das zivilgesellschaftliche Engagement in Burundi über die baden-württembergische Stiftung für Entwicklungszusammenarbeit (SEZ) auch dann aufrecht erhalten und gestärkt werden soll, während die Kontakte auf Regierungsebene ruhen und die finanzielle Unterstützung seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und der Europäischen Union ausbleibt.

„Gerade weil die Situation in Burundi nach der unrechtmäßigen Verlängerung der Amtszeit von Präsident Nkurunziza politisch äußerst schwierig ist, muss auf zivilgesellschaftlicher Ebene alles getan werden, um Lage der Menschen zu verbessern“, so die Überzeugung der Oppositions-Abgeordneten. Im Fokus stehen müssen dabei ihrer Ansicht nach jedoch vor allem die humanitäre Hilfe und Projekte, die sich vor Ort tatsächlich auch umsetzen lassen. Rund 420.000 Menschen sind aus Burundi in die Nachbarländer Ruanda und Tansania geflüchtet, berichten Hofelich und Professor Dr. Schweikert, „und hier kann man schnell und zielgerichtet helfen.“

Genau aus diesem Grund hätten SPD und FDP/DVP gemeinsam im Europa-Ausschuss einen entsprechenden Änderungsvorschlag eingebracht, der dann auch in den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU aufgenommen wurde.

Zum Vorhaben des Wirtschaftsministeriums die Beratung für kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel zu fördern, erklärte der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Es freut mich sehr, dass die Ministerin kleine Unternehmen und den Mittelstand in Baden-Württemberg hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Entwicklung fördern will. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, um diese für die Zukunft zu rüsten.

Allerdings ist es mit Beratungen allein nicht getan. Die Unternehmen dürfen nicht durch bürokratische Hindernisse, wie z. B. das Bildungszeitgesetz, behindert werden. Außerdem bedarf es dringend flexiblerer Arbeitszeiten und Investitionen in unsere Infrastruktur. Insbesondere der Zugang zu schnellem und verlässlichem Internet muss in allen Regionen von Baden-Württemberg gewährleistet sein. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft erhalten werden.“

In der gestrigen Beratung des Landtags über den Antrag der FDP-Fraktion, „Wolfsmanagement in Baden-Württemberg“ (Drucksache 16/787, siehe Anhang), erklärte der Sprecher für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger: „Wir brauchen hierzulande weder Wolfspanik noch Wolfsromantik. Die zentrale Frage ist, bietet die Rückkehr des Wolfes für unsere Kulturlandschaften einen Mehrwert oder führt sie zum Rückzug der ökologisch wichtigen Weidetierhaltung aus der Fläche.“ Bullinger begrüßte daher, dass die Ausschüsse für Umwelt und für Ländlichen Raum sich darauf verständigt haben, am 26. Oktober 2016 gemeinsam eine öffentliche Expertenanhörung durchzuführen.

Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf den Antrag der FDP-Fraktion bestätigte wurden in Frankreich allein im Jahr 2015 insgesamt 8935 entschädigungspflichtige Nutztierrisse auf den Wolf zurückgeführt. „Für Nicht-Betroffene ist es leicht, den Wolf herbeizusehnen. Für die Betroffenen im ländlichen Raum, für die Halter von Rindern, Schafen oder Ziegen wäre die Rückkehr des Wolfes sehr, sehr schwierig“, sagte Bullinger, der sich anschließend ausdrücklich zur kritischen „Positionierung zu Luchs und Wolf“ des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes bekannte.

Ein Wolfsrudel benötige im Schnitt ein Streifgebiet von 200 bis 300 Quadratkilometern, erläuterte Bullinger. „Wir müssen deshalb schon fragen, ob Baden-Württemberg mit seiner hohen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte, mit seiner Verkehrsdichte, mit 7,5 Millionen Kraftfahrzeugen und vor allem mit seiner Weidetierhaltung überhaupt den nötigen Raum bietet, den dieses zugegebenermaßen faszinierende Raubtier benötigt. In jedem Fall müssen wir uns vorbereiten. Reden müssen wir sowohl über die Bezuschussung von Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen als auch über ein praktikables Populationsmanagement.“

Zur Meldung, die GEW kritisiere die Mangelverwaltung bei der schulischen Flüchtlings-Integration, sagte Dr. Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Im Bereich der Unterrichtsversorgung liegen offensichtlich große Defizite vor. Eben aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion schon vor langem dafür plädiert, eine fundierte Bedarfserhebung an Lehrerstellen vorzunehmen. Der Rechnungshof befasst sich aktuell damit, hat den Bericht aber noch nicht vorgelegt.

Es ist davon auszugehen, dass unsere Annahme, es existiere ein größerer Bedarf an Lehrerstellen, tatsächlich zutrifft. Die Schülerzahlenprognosen wurden jüngst auch nach oben korrigiert. Deshalb erscheint die Forderung, 200 von 600 Stellen für die schulische Flüchtlings-Integration zu entfristen, zumindest angemessen.“

Zur Vorlage des ersten Jahresberichts des Kompetenzzentrums zur Koordinierung

des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg (KPEBW), sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Die Aufgabe des KPEBW ist in Zeiten islamistischen Terrors besonders wichtig. Wenn die Landesregierung auf die FDP gehört hätte, könnte das KPEBW bereits auf eine jahrelange Erfahrung zurückblicken. Nun gilt es, den Wirkungskreis des Kompetenzzentrums zu erweitern. Denn angesichts seines umfassenden Auftrags reicht das bisherige Engagement längst noch nicht aus. Wir hoffen dabei, dass die wenig hilfreichen Vorkommnisse um einen Angehörigen des KPEBW nicht die Arbeit des Zentrums behindern.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der heutige, einstimmige Beschluss des Untersuchungsausschusses, auch die Zulagenaffäre an der HTGW in Konstanz mit zu überprüfen, zeigt, wie wichtig eine parlamentarische Kontrolle der Regierung durch einen Untersuchungsausschuss sein kann. Alle Fraktionen waren sich bei der Unterstützung unseres Antrages einig, auch die Unregelmäßigkeiten an der Konstanzer Hochschule mit zu überprüfen.

Sollte sich erweisen, dass an der Hochschule in Konstanz ein ähnliches Muster der rechtswidrigen Gehaltsaufbesserung von Rektorat und Professoren wie an der Beamtenhochschule in Ludwigsburg vorliegt, so würde dies einen erheblichen, weiteren Schatten auf das Wissenschaftsministerium unter Leitung der Ministerin Bauer werfen.

Es ist höchste Zeit, dass die Ministerin die Zulagenpraxis an allen Hochschulen in Baden-Württemberg überprüft. Zu hoffen bleibt, dass keine weitere Selbstbedienung an Steuergeldern durch Professoren zu Tage tritt.“

Anlässlich der aktuellen Debatte zu Gewalt auf der Schorndorfer Woche sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Gewalttaten gegen Besucher der Schorndorfer Woche und die dort eingesetzte Polizei verlangen weitere Aufklärung. Unabhängig von den Ereignissen dort müssen Politik und Gesellschaft die Situation junger Menschen in unserm Land genauer in den Blick nehmen. Die Wurzel zahlreicher gewaltsamer Vorkommnisse oder alkoholischer Exzesse liegt in dem Umstand begründet, dass viele junge Flüchtlinge und Asylbewerber ohne Perspektive und mit viel zu viel Zeit bei uns leben. Ein nicht unerheblicher Teil von ihnen hat allerdings die von der Bundesregierung verursachten unkontrollierten Zustände der letzten Jahre genutzt, um in unser Land zu kommen und sich hier mit Straftaten den Lebensunterhalt zu verdienen. Es ist daher längst überfällig, dass der Bund und die Länder effektive Maßnahmen zur Steuerung der Zuwanderung ergreifen. Asylverfahren dürfen nicht weiter jahrelang dauern, Menschen ohne Asyl- und Flüchtlingsrecht müssen konsequent unser Land verlassen. Mit einem modernen Zuwanderungsrecht müssen wir zudem das Asyl- und Flüchtlingsrecht sauber von der Arbeitsmigration trennen und qualifizierte Zuwanderung sichern.“

In der heutigen aktuellen Debatte im Landtag zum Thema Weltkulturerbe: 40 000 Jahre Eiszeitkunst sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit der Aufnahme der sechs Höhlen im Ach- und Lonetal in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes findet ein langer Weg seinen krönenden Abschluss.

Bereits bei den letzten Haushaltsberatungen im Landtag haben wir dafür gestimmt, der Region ein höheres Budget für die touristische Erschließung zur Verfügung zu stellen. Nun ist klar, dass die Anerkennung als Weltkulturerbe die Verpflichtung für das Land Baden-Württemberg mit sich bringt, dieses Erbe der Menschheit bestmöglich zu erhalten. Die FDP-Fraktion wird die weitere Entwicklung dieses besonderen Ortes und nun ältesten der sechs Welterbestätten im Land gerne unterstützen.

Die anstehenden Schulferien möchte ich nutzen, um mit meiner Familie die einzigartige Höhlenlandschaft zu besuchen und würde mich freuen, wenn ich dort auch viele andere Baden-Württemberger treffen werde, die sich auf die Pfade unseres kulturellen Ursprungs begeben.“

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes im Landtag erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, seine Fraktion unterstütze die Festschreibung des Zuschusses an die freien Schulen in Höhe von 80 Prozent der Bruttokosten eines Schülers an einer staatlichen Schule. Das gleichzeitig mit dem Gesetz geschaffene Bürokratiemonster kritisiere die FDP-Fraktion jedoch. Kern wörtlich:

„Die Festschreibung des 80-Prozent-Zuschusses gibt den Schulen in freier Trägerschaft Planungssicherheit. Sie können damit wirtschaftlich arbeiten und zugleich das Sonderungsverbot des Grundgesetzes erfüllen. Das heißt, mit moderatem Schulgeld und sozialen Staffelungen dafür sorgen, dass niemand wegen seiner finanziellen Verhältnisse vom Besuch einer freien Schule ausgeschlossen  wird.“

An einer anderen Stelle des Gesetzentwurfs fühle sich die FDP-Fraktion stark an das Mindestlohngesetz und die Dokumentationspflicht erinnert. „Wenn Schulen auf Schulgeld verzichten, erhalten sie zukünftig einen 90-Prozent-Zuschuss, müssen aber die Schulgeldfreiheit nachweisen. Und wenn eine freie Schule weiterhin Schulgeld nimmt, ist dies auf 160 Euro gedeckelt. Zusätzlich zur sozialen Staffelung des Schulgelds muss den Eltern angeboten werden, das Schulgeld auf fünf Prozent ihres Nettoeinkommens zu begrenzen – wiederum gegen Nachweis, versteht sich. Künftig müssen alle freien Schulen den Nachweis erbringen, dass sie das Sonderungsverbot des Grundgesetzes einhalten. Das  so geschaffene Bürokratiemonster wird die freien Schulen im Alltag häufig zwingen, ihr Angebot nach den Erfordernissen von Formularen auszurichten. Da nützt es wenig, wenn die Schulverwaltung beteuert, das Ganze so unbürokratisch wie möglich zu halten und die freien Schulen in die Ausgestaltung einzubinden – das Grundproblem bleibt bestehen.“

Außerdem stelle sich, so Kern weiter, die Frage, ob die nun zusätzlich aufgewendeten Mittel zielgerichtet eingesetzt würden. „Wenn alle freien Schulen auf Schulgeld verzichten, muss das Land 50 Millionen Euro für den Ausgleich aufwenden. Das Geld fließt letztlich an die Eltern, unabhängig von ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, der in der Landesverfassung festgelegte Ausgleichsanspruch sollte für die Eltern bestehen, die das Schulgeld nicht aufbringen könnten – und er sollte sich auf diese Eltern beschränken. Mit den dann frei werdenden Mittel würden wir Freien Demokraten unter anderem die bisher ausgeklammerte Ganztagsbetreuung in die Bruttokostenrechnung einbeziehen. Denn Ganztagsangebote gehören vielerorts längst zum Schulalltag – an staatlichen wie an freien Schulen. Wenn nun Eltern ihr Kind für den Ganztag an einer freien Schule anmelden wollen, können dafür Gebühren erhoben werden, worauf die Landesregierung die freien Schulen im Gesetzentwurf ausdrücklich verweist, übrigens in unbegrenzter Höhe. Durch das grün-schwarze Bürokratiemonster droht somit eine echte soziale Hürde an anderer Stelle.“

Vom Bürokratiemonster richtig gebissen würden außerdem die Physiotherapieschulen, erläuterte Kern. „Trotz hoher Kosten z. B. für Geräte werden sie nach wie vor als ‚übrige Berufskollegs‘ mit einem niedrigen Zuschuss versehen. Da sie künftig auch nur noch 160 Euro Schulgeld verlangen können, stehen sie wirtschaftlich vor einem Riesenproblem.“

Kern: „Die Zuschüsse fair und transparent zu berechnen, das heißt alle anfallenden Kosten mit einzubeziehen und den freien Schulen ihre Freiheit zu erhalten: Das ist nach Überzeugung von uns Freien Demokraten die beste Unterstützung für das baden-württembergische Modell der freien Schulen in sozialer Verantwortung. Wir werden deshalb auf dem Antragsweg versuchen, die Landesregierung zur Korrektur der gröbsten Versäumnisse und Missgriffe zu bewegen und das grün-schwarze Konstrukt nach angemessener Zeit grundlegend zu evaluieren.“

Zur Meldung, der Stellenzuwachs in den Ministerien falle mit 15 Prozent sehr viel markanter als im Landesdienst aus, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Der exorbitante Stellenzuwachs in den Ministerien nimmt nach der grün-roten Ägide nun auch unter Grün-Schwarz eine unrühmliche Fortsetzung.

Ein Zuwachs von 15 Prozent ist durch nichts zu legitimieren, zumal die bislang erzielten Ergebnisse der Regierung nicht erkennen lassen, dass mehr oder gar konstruktiver gearbeitet würde: im Gegenteil!

Die von Grün-Schwarz  oft und dringlich beschworene Effizienz ist nichts weiter als eine Fiktion – in der Realität findet sie keine Entsprechung. Die Zeche zahlt einmal mehr der Steuerzahler.“

„Mit der Entscheidung, drei Radschnellverbindungen im Land nicht nur zu bauen, sondern auch die Kosten des laufenden Unterhalts zu übernehmen, schafft der grüne Verkehrsminister einen Präzedenzfall der Verschwendung von Steuermitteln. Es handelt sich wahrlich um keine Landesaufgabe. Sonstige Verkehrswege der Gemeinden werden auch nur mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Und es geht hier um erhebliche Kosten, sind doch für einen einzigen Kilometer 500.000 Euro bis eine Million Euro zu veranschlagen. Einmal mehr bleibt das grüne Verkehrsministerium seiner Rolle als ,Radministerium‘ treu. Weder die Radschnellwege sind eine Landesaufgabe, noch die Radmodenschau vor einigen Jahren oder das 220.000 Euro teure Radhelmgutachen, geschweige denn die exaltierte PR rund ums Rad.“

Das sagte der in der FDP/DVP Fraktion für Verkehrspolitik zuständige Abgeordnete Jürgen Keck in einer von den GRÜNEN beantragen aktuellen Debatte mit dem Titel „Innovationen made in Baden-Württemberg: 200 Jahre Fahrrad“.

Unbestritten ließ Keck, dass Radschnellwege eine sinnvolle Investition seien. Des Weiteren begrüßten die Freien Demokraten Initiativen, welche die Attraktivität des Radverkehrs steigern. Hierbei gehe es nicht nur um Personenverkehr, auch in der Logistik könnten Lastenräder eine sinnvolle Ergänzung sein. Der liberale Ansatz in der Verkehrspolitik sei ohnehin, alle Verkehrsträger zu fördern und den Bürgerinnen und Bürgern die freie Wahl zu lassen, wie sie wann wohin kommen wollen. Ideologisch gefärbte Verbote seien jedoch mit den Freien Demokraten nicht zu machen.

Zu Innenminister Strobls Äußerungen zur Situation im Rettungsdienst und dabei insbesondere zur Vermischung von Eintreffzeiten ab Information des Rettungswagens und den gesetzlichen Hilfsfristen sowie der Betonung von Baden-Württemberg als Flächenland sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Innenminister Strobl malt sich die Situation im Rettungsdienst, wie sie ihm gefällt. Statt auf die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen zu schauen, zieht er die kürzeren Eintreffzeiten heran und vergleicht diese mit den Hilfsfristen. Die Eintreffzeiten betreffen aber nur einen Teil der Rettungskette und sind daher zwangsläufig kürzer als die Hilfsfristen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Hilfsfristen, die auch im letzten Jahr wieder viel zu oft nicht eingehalten wurden. Vorgesehen ist, dass in 95 Prozent der Fälle Krankenwagen beziehungsweise der Notarzt in 10, höchstens 15 Minuten am Einsatzort sein sollen. Tatsächlich waren die Rettungswagen 2016 in 72 Prozent der Fälle in der 10-Minutenfrist am Einsatzort. Die 15-Minuten-Frist wird vom Rettungswagen in etwas weniger als 95 Prozent der Fälle erreicht. Notärzte erreichten die 10-Minuten-Frist lediglich in 63 Prozent der Fälle. Die 15-Minuten-Frist wird in etwas mehr als 90 Prozent der Fälle erreicht.“

In der Aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „Die Neuerfindung und Transformation der Mobilität: Herausforderung und Chance für das Autoland Baden-Württemberg“, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Der Ministerpräsident demonstriert mit seinem Eiertanz um die Diesel-Fahrverbote wie sehr er den Bezug zur Realität verloren hat. Erst den Diesel empfehlen, dann Fahrverbote erlassen, dann diese revidieren und selbst einen Diesel kaufen und dies alles noch als vorausschauende Politik verkaufen wollen, ist eine bemerkenswerte Aktion der Geschichtsklitterung. Das Dieseldebakel der grün-schwarzen Koalition wird zum Hohelied des eigenen politischen Versagens und nicht des Erfolgs.“

Wer wie der Ministerpräsident ernsthaft glaube, die Diskussion zum Diesel sei hilfreich für die Industrie, habe nichts begriffen, so Rülke, der daran erinnerte, dass die FDP bereits seit langem eine Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge gefordert habe. Mobilitätskonzepte müssten die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und nicht blindlings auf eine Lösung reduziert werden, „denn die Zeit des Verbrennungsmotors ist noch nicht vorüber“, betonte Rülke.

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann, kritisierte:

„Das lange Beharren auf angeblich alternativlose Fahrverbote hat unserem Automobilstandort und auch der politischen Verlässlichkeit massiv geschadet. Autofahrerinnen und Autofahrer wurden im Unklaren gelassen und die Auswirkungen auf den Fahrzeugmarkt zeigen deutlich negative Auswirkungen. Moderne Verkehrspolitik muss auf Anreize setzen, nicht auf Verbote.

Der Verkehrsminister hat es versäumt, die Potentiale der modernen Dieseltechnologie als überzeugende Alternative zu Fahrverboten aufzuzeigen. Wer den Klimawandel ernst nimmt, wird trotz Elektromobilität auch den Verbrennungsmotor benötigen. Die Entwicklung von Mobilitätskonzepten der Zukunft muss auf die Stärkung der Attraktivität aller Verkehrsträger und auf deren intelligenter Vernetzung basieren. Hierzu bedarf es einer umfassenden Digitalisierungsstrategie.

Vor einer Engführung der Technologie durch die Politik kann ich nur warnen. Elektromobilität ist beileibe nichts Neues. Jetzt in alternative Antriebskonzepte bis hin zu synthetischen Kraftstoffen zu forschen, ist sinnvoll. Verbote, wie der Beschluss der Grünen zum Verbot von Verbrennungsmotoren sind kontraproduktiv. Gut möglich, dass im Langstreckenverkehr für PKW durch synthetisches Erdgas noch erhebliche Klimaschutzpotenziale brachliegen.“

Die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr, skizzierte ihre Erwartung tiefgreifender Veränderungen, die vom Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wesentlich mitgeprägt werden. „Der Hunger der Welt nach individueller Mobilität ist groß“, so Reich-Gutjahr. Sie wies explizit darauf hin, dass die Digitale Revolution neue Wege zur Deckung des Wunschs nach individueller Mobilität eröffne. „Wir werden vom Autoland zum Mobilitätsland Nr. 1 dank der Innovationskraft unsere Wirtschaft“, so Reich-Gutjahr. Aufgabe der Politik sei, diesen Wechsel zu begleiten. „Der Mobilitätsmarkt wird sich in erster Linie am Kundennutzen orientieren. Die wirtschaftliche Schlagkraft wird von neuen Faktoren wie Kundendaten in erheblicher Weise abhängen“, sagte Reich-Gutjahr voraus und weiter: „Denken wir neu: Wer die Daten hat, bestimmt das Marktgeschehen.“ Sie rief abschließend dazu auf, nicht in Technologiedebatten zu verharren, sondern die Schwerpunkte auf die Bereiche Digitalisierung und Dienstleistungsinnovation zu setzen.

Zur heutigen Äußerung von Wissenschaftsministerin Bauer in der Regierungsbefragung, auch weiterhin nur anlassbezogene Überprüfungen der Zulagenpraxis bei Professoren vornehmen zu wollen, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutigen Ausführungen von Ministerin Bauer sind durchaus bemerkenswert. Wie sie bereits in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg aussagte, hat das Wissenschaftsministerium die Vorfälle an der Verwaltungshochschule nicht zum Anlass genommen, die Zulagenpraxis an anderen Hochschulen landesweit kritisch zu beleuchten. Nun insistiert Bauer aber auch nach den vermutlich rechtswidrigen Zulagenvergaben in Konstanz, dass sie nur dann eine Überprüfung einleiten wolle, wenn konkrete Hinweise vorlägen. Grundsätzliche, systematische oder präventive Untersuchungen der Zulagenpraxis kommen für sie weiterhin nicht in Frage. Es grenzt aber an fragwürdige Naivität, auch nach dem zweiten greifbaren Vorfall die Zulagenpraxis nicht landesweit genauer unter die Lupe zu nehmen.

Diese Amtspraxis steht in klarem Widerspruch zu ihrer Verantwortung als Ministerin, die auf die korrekte Umsetzung leistungsorientierter Professorenbesoldung zu achten hat. Denn es geht wohlgemerkt um den Umgang mit Steuergeldern. In Konstanz sollen die Vorfälle bis in das Jahr 2015 zurückgehen – erneut gingen also Jahre ins Land, in denen mutmaßlich rechtwidrige Zulagen aus Steuergeldern gewährt wurden. Zudem dürfte abermals eine verwaltungsrechtliche Rückabwicklung rechtswidriger Zulagen aus Gründen des Vertrauensschutzes unmöglich sein.

Irritierend sind auch die Parallelen der Vorfälle in Ludwigsburg und Konstanz. An beiden Hochschulen fällt eine neue Rektorin bei den Professoren in Ungnade, weil sie frühere Zulagengewährung kritisch beleuchtet. Umso mehr überrascht nun die Eile, mit der das Ministerium von Frau Bauer den Fall jetzt an sich gerissen hat, während die Ministerin sich in der Causa Ludwigsburg gebetsmühlenartig hinter der Hochschulautonomie versteckt, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.“

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs seiner Fraktion zur Modernisierung des Landesfischereigesetzes hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, sein Unverständnis über das striktes „Nein“ der grün-schwarzen Regierungskoalition zum Ausdruck gebracht:

„Was Grüne und CDU hier betreiben ist pure Ideologie fernab jeglicher Lebenswirklichkeit und Naturnähe. Die Angelvereine befürworten unseren Gesetzentwurf, der Landkreistag befürwortet unseren Gesetzentwurf, die gesamte Opposition im Landtag befürwortet unseren Gesetzentwurf und von Ihnen haben wir in der Sache bis heute kein stichhaltiges Argument gegen diese Modernisierung zu hören bekommen“, sagte Bullinger. In der von der FDP/DVP-Fraktion beantragten namentlichen Abstimmung votierten schließlich Grüne und CDU mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf der FDP. Die CDU-Abgeordneten Karl Zimmermann und Arnulf Freiherr von Eyb enthielten sich, während die drei Oppositionsfraktionen dem Gesetzentwurf einhellig zustimmten.

In seiner Rede dankte Bullinger der SPD-Fraktion für die gemeinsam durchgeführte Anhörung über die unterschiedlichen Regelungen in den 16 Ländern. „Nach der Anhörung bleibt zum Nachtangelverbot festzustellen, was uns der baden-württembergische Landkreistag in seiner Stellungnahme bereits mitgeteilt hatte: ‚Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit stellt eine nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar. Im Fischereigesetz anderer Bundesländer, z.B. in Nordrhein-Westfalen, ist das Nachtangelverbot nicht mehr zu finden. Um das Recht innerhalb der Bundesrepublik zu vereinheitlichen und den Gestaltungsspielraum des Alltags Gebote/Verbote zu entzerren, wird die Streichung […] befürwortet.‘“ Bullinger wies darauf hin, dass Baden-Württemberg das letzte Land der Republik mit einer derartigen Regelung sei. An den wenigen Stellen, wo ein örtliches Nachtangelverbot aus bestimmten Schutzgründen möglicherweise tatsächlich geboten sei, sei dies ohne weiteres im Wege von Schutzgebietsverordnungen möglich. Dazu müsse man nicht das Fischereigesetz zweckentfremden und mit pauschalen Verboten überfrachten, sagte Bullinger.

Zur zweiten Änderung, die der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion vorsieht, äußerte sich Bullinger nochmals klarstellend. Die Absenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein von zehn auf sieben Jahre führe keineswegs zum unbeaufsichtigten Spiel mit der lebenden Kreatur. „Der Jugendfischereischein berechtigt zur, ich zitiere § 32 des Fischereigesetzes, ‚Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person, die Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist.‘ Es geht hier um nicht mehr und nicht weniger als eine verantwortungsvolle Heranführung des Nachwuchses an ein naturnahes Hobby – und dies in einer Zeit, in der es den Kindern an nichts mehr mangelt als an der Nähe zur Natur.“ Vorgeblich pädagogischen Bedenken von Seiten der Grünen hielt Bullinger ein Gutachten des empirischen Bildungsforschers Professor Dr. Wilfried Bos entgegen. Dem Dortmunder Forscher zufolge kann „frühzeitiges Angeln bei Kindern Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern.“ Bullinger merkte zudem an, dass in den meisten anderen Landesfischereigesetzen überhaupt kein Mindestalter für das Angeln unter Aufsicht vorgesehen sei.

Zuletzt zitierte Bullinger aus der Stellungnahme des Deutschen Angelfischereiverbandes: „Aus der Sicht des DAFV gibt es keine Gründe, die gegen eine Absenkung des Mindestalters zur Erlangung des Jugendfischereischeins in Baden-Württemberg sprechen. Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern belegen, dass Kinder schon im frühen Alter verantwortungsbewusst und erfolgreich an das Thema Angeln herangeführt werden. […] Der DAFV sieht das Kinderangeln auch im Kontext von Naturpädagogik: Die Ausübung der Angelfischerei beinhaltet persönlichkeitsfördernde Merkmale (Ausdauer, Durchhaltevermögen und Konzentration), insbesondere, wenn dies unter pädagogischer Betreuung erfolgt. Kinder lernen frühzeitig in der Praxis einen sachgerechten und umweltbewussten Umgang mit der Natur.  […] Durch die Einblicke in den Kreislauf des Lebens, die das Angeln mit sich bringt, kann es vor sentimentaler Naturschwärmerei und wirklichkeitsfernen Idealisierungen der Tierwelt bewahren. Jugendliche haben über das Angeln u. a. die Möglichkeit, realistische Vorstellungen über die Gewinnung von Nahrungsmitteln und deren Herkunft zu erlangen.“ Aus Sicht der Freien Demokraten sei es vor diesem Hintergrund völlig unverständlich, wenn sich eine grün-schwarz Koalition, die sich einen verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung auf die Fahnen schreibe, die dringend erforderliche Modernisierung des Fischereirechts ablehne, kritisierte Bullinger.

„Bei der Neuregelung der Mittelvergabe für den Öffentlichen Personennahverkehr muss darauf geachtet werden, dass die Aufgabenübertragung auf die Kreise die Belange der mittelständischen Busunternehmen wahrt. Ich sehe die Kommunalisierung weiterhin mit großen Fragzeichen versehen, denn die bisherige Regelung enthielt einen direkten Anspruch der Busunternehmen. Unser bisheriges System hat zu einer hervorragenden Qualität der Busverkehre und einer großen Vielfalt der Busunternehmer geführt. Dies gilt es zu erhalten“, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann, anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes.

Für ihn, so Haußmann, sei es von zentraler Bedeutung, dass es auch weiterhin so genannte eigenwirtschaftliche Verkehre der privaten Busunternehmen geben könne, wie es das Personenbeförderungsrecht ausdrücklich vorschreibe. Mit diesem Modell sei man deutlich näher am Markt und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger.

Zudem müsse garantiert werden, dass die Mittel auch in vollem Umfang verteilt würden. Es sei zudem in hohem Maße unbefriedigend, dass es der Verkehrsminister seit Jahren nicht geschafft habe, die zukünftige Verteilung der Gelder verbindlich zu regeln. Das werde auf die Zukunft verschoben und man hoffe auf eine einvernehmliche Lösung.

„Man muss sich aber nicht wundern, dass das für Unternehmen, die Verlässlichkeit brauchen, wenig zufriedenstellend ist. Denn letztlich tragen sie das wirtschaftliche Risiko“, so Haußmann abschließend.

In der heutigen Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Änderung des Steuersatzes bei der Gewerbesteuer erklärte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Die Grunderwerbsteuer ist, insbesondere für junge Familien, einer der  wesentlichen Gründe für die wachsenden Schwierigkeiten, Wohneigentum zu erwerben, und das obgleich die Einnahmen in den letzten Jahren stark angewachsen sind. Das Land profitiert hier von den steigenden Immobilienpreisen, die  es mit erhöhten Anforderungen für das Bauen mit provoziert hat – ein Teufelskreis zugunsten des Staatssäckels.

Diese negative Entwicklung wollen wir durchbrechen und einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro für den Erwerb von Wohneigentum durch natürliche Personen einführen. Dabei können auch mehrere Erwerbungen bis zur Maximalhöhe des Freibetrags angerechnet werden. Auf diesem Wege wird der Wohnungsbau gezielt entlastet und die Bürgerinnen und Bürger erhalten etwas von dem zurück, was ihnen durch die steigende Steuer- und Abgabenlast und die sogenannte kalte Progression genommen wurde. Damit leisten wir einen Beitrag zur Altersversorgung durch mietfreies Wohnen im Alter.“

„Die Vorgehensweise von Innenminister Strobl, sich über Fristen hinwegzusetzen, die bei der Anmeldung von Regierungserklärungen einzuhalten sind, ist so symptomatisch wie bezeichnend für eine Regierung, die dem Landtag selten jene Rolle zubilligt, die er verdient. Die Frist am heutigen Dienstag um 9:30 Uhr zur Vorlage des Textes hat er verpasst“, erklärte Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Fraktion. „Die Digitalisierung ist ein sehr wichtiges Thema. Gerade deshalb verlangen wir ausreichend Zeit für eine profunde Vorbereitung unserer Stellungnahme zu der Regierungserklärung“, so Stoch weiter.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, betonte, es könne nicht angehen, bereits heute bei einer Regierungspressekonferenz ein Thema zu präsentieren, das am Donnerstag im Parlament diskutiert werden sollte: „Minister Strobl setzt sich damit über alle Konventionen und Regeln hinweg, die der Würde des Landtags gerecht werden.“

Stoch und Rülke erklärten unisono: „Um Minister Strobl daran zu erinnern, dass auch für ihn Regeln gelten, haben wir darum gebeten, die Aussprache über den Tagungspunkt ,Digitalisierungsstrategie digital@bw‘ zu verschieben.“

Gemäß § 83a III Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtags können zwei Oppositions­fraktionen beantragen, dass die Aussprache zur Regierungserklärung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird. Die Informationsfrist nach § 83 III Satz 2 wurde nicht eingehalten.

Zur heutigen Meldung, die Landesregierung verzichte auf ihre für 2018 angekündigten Fahrverbote in Stuttgart, sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Kretschmanns Revision von Fahrverboten ist – wie sein gesamtes politisches Agieren – einer Logik verpflichtet, die sich nur ihm erschließt.

Erst werden Fahrverbote von den Grünen als alternativlos postuliert, dann überraschend zurückgenommen, verbunden mit dem Hinweis, die Nachrüstung älterer Diesel sei problemlos möglich. Bezeichnend ist auch, dass erst jetzt die rechtliche Legitimität von Fahrverboten überprüft wird, d. h. die Regierung agiert auf Verdacht und das zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die permanent verunsichert werden.

Dennoch sind wir froh, dass die Regierung nach all der Konfusion endlich zur Einsicht gekommen ist, dass Verbote nichts bewirken und sinnlos sind.“

Die Meldung, der koalitionsinterne Streit um ein geplantes Tempolimit auf der A 81 gehe weiter, ist für Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, ein Indikator dafür, dass die grün-schwarze Koalition zunehmend durch den ideologischen Starrsinn der Grünen auf die Probe gestellt werde:

„Die Verweigerung der CDU, auch bei diesem grünen Ideologie-Modellprojekt den Kotau vor den Grünen zu machen, zeigt zumindest, dass in der CDU noch etwas Leben herrscht.

Bestehende Gesetze gegen Raser sind weit effektiver als Tempolimits für Autobahnteilstrecken, damit hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Recht. Das geplante Tempolimit von Hermann auf der A 81 zur Verhinderung illegaler Rennen ist so wirksam wie ein Schild im Kaufhaus ,Diebstahl verboten‘.

Hoffen wir, dass mein Kollege Reinhart auch bei anderen Fragen dieselbe Courage entwickelt und Position bezieht. Wenn nicht, wird die CDU – wie der vormalige Koalitionspartner der Grünen – auf eine Marginalie reduziert. “

Zur heutigen Regierungspressekonferenz mit Innenminister Thomas Strobl, in der die Landesregierung ihre Digitalisierungsstrategie vorgestellt hat, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Und wieder lobt sich der Innenminister für seine Strategie, der es doch deutlich an Taktik fehlt. Strobl fordert Mut zur Veränderung, Freude für Innovationen und einen Blick über den Tellerrand von den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch kleinen und mittelständischen Unternehmen. Und mit welchem Beispiel geht der Minister voran? Mit kleinen Trippelschritten, gehemmt und zurückhaltend. So sollen die Priorisierungen der einzelnen Projekte der Digitalisierungsstrategie erst im Herbst vorgenommen werden. Herr Minister, die Zeit der Allgemeinplätze und Ankündigungen muss jetzt vorbei sein!“

Zur gestrigen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW II“, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss II, Nico Weinmann:

Wieder einmal haben die Polizeibeamten betont, wie wichtig eine ausreichende Vernetzung der Polizeiarbeit auch über Landesgrenzen hinaus ist. Dazu zählen auch ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Dienststellen und die Vereinheitlichung der IT-Struktur. Da ist noch viel Luft nach oben. Dies ist eine deutliche Hausaufgabe für und Mahnung an den Innen- und Digitalminister Strobl.“

„Prävention wird ein immer wichtiger werdender Faktor im Leben älterer Menschen. Aktive Teilhabe ist dafür unerlässlich, denn sie eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren“, erklärte heute Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, bei der Begrüßung von über 240 Gästen beim Liberalen Seniorentag 2017.

„Wer sich einbringt und sozial interagiert, hat gute Chancen, länger fit und leistungsfähig zu bleiben. Umso entscheidender ist die Aktivierung aus eigener Motivation. Die Politik ist gefordert, hier die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu zählt auch, für ältere Menschen passende Mobilitätskonzepte zu entwickeln, die es ihnen erlauben, bequem und sicher ihre Reiseziele zu erreichen“, so Rülke im voll besetzten Plenarsaal des Landtags.

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Keck, betonte: „Moderne Sozialpolitik muss die Potenziale von Menschen freisetzen und Chancen erschließen. So bringt insbesondere persönliches Engagement für alle Beteiligten großen Nutzen. Für die anderen, welchen konkret eine Leistung zuteilwird, für sich selbst, weil man positive Rückmeldungen erhält und vital bleibt, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes, die sozialer und lebenswerter wird.“

Zum nunmehr neunten Mal führte die FDP-Landtagsfraktion in Zusammenarbeit mit der Liberalen Senioren Initiative (LSI) den Liberalen Seniorentag durch, zu dem ausgewiesene Experten eingeladen sind.

Unter dem Titel „Aktive Teilhabe als Prävention – Mobilität: Soziale Dimensionen und physische Aspekte“ wurden wesentliche Fragen diskutiert, die für die Lebenssituation älterer Menschen entscheidend sind.

In seinem Grußwort ging der Vorsitzende der Liberalen Senioreninitiative Baden-Württemberg, Dr. Wolfgang Allehoff, auf die immer wichtiger werdende Rolle des bürgerschaftlichen Engagements ein und machte dies an konkreten Beispielen deutlich. Allehof betonte darüber hinaus, dass die Mehrheit der Menschen so lange als möglich im vertrauten Umfeld leben wollten. Umbauten mit dem Ziel der Barrierefreiheit seien ein zentraler Baustein um Mobilität als Voraussetzung der Teilhabe ermöglichen zu können.

Professor Dr. Dr. Andreas Kruse ging in seinem Vortrag „Mobilität ist Leben – Ein Konzept für die Gesellschaft des langen Lebens“ anhand der Physiologie auf die Relevanz der Mobilität in körperlicher und geistig/seelischer Hinsicht ein. Kontrollierte physische Aktivitäten hätten unbestreitbare positive Wirkungen auf Nervenzellen und die DNA und verbesserten die Erfolge kognitiver Trainings. Es gehe um ein neues Wahrnehmen und den Offenheitsbegriff auch sich selbst gegenüber als Grundlage guten Lebens. Mobilität müsse ins Zentrum gestellt und umfassend gesehen werden. Nämlich in körperlicher, kognitiver und emotionaler Hinsicht. Diese sei entscheidend für die Perspektivität. Zudem gehe es darum, in Sorgestrukturen zu Leben. Selbst Sorge empfangen, aber auch für andere sorgen und sich aktiv zum Nutzen für die Gesellschaft und sich selbst aktiv einbringen seien zentrale Begrifflichkeiten. Demokratie sei gefährdet, wenn man sich zurückziehe. „Der Staat muss Gelegenheitsstrukturen für Generationenbegegnungen schaffen. Das Alter und die Potenziale des Alters zum Nutzen der Gesellschaft müssen mehr als Thema des öffentlichen Raums gesehen werden“, forderte Kruse. Er arbeitete in seinem Vortrag zudem die große Bedeutung der Rehabilitation in allen Lebenslagen heraus. Nicht nur bei Pflegebedürftigkeit, selbst im Stadium der Palliativversorgung ließen sich unbestreitbare Erfolge durch entsprechende Maßnahmen wie beispielsweise der Physiotherapie belegen. Nicht das Alter sei maßgebend für die Effekte der Reha, vielmehr die Plastizitätsgeschichte. Deshalb seien umfassende Bildung und eine Vielzahl von Anreizen und Interessen – also Offenheit – von Bedeutung. Soziale Aktivität und ein Leben des Freiheitsbegriffs im Sinne von Alexis de Tocqueville seien nicht nur elementar für eine demokratische Gesellschaft, sie diene der eigenen Prävention und Lebenszufriedenheit. Er ermunterte, dass gerade ältere Menschen sich verstärkt einbringen und einmischen sollten.

Professor Dipl.-Ing. Karl E. Noreikat arbeitete in seinem Vortrag „Physische Mobilität als Bedarf und als Grundbedürfnis“ die Entwicklung der Mobilität sowie Konzepte der Zukunft heraus. Dabei ging er auf die Rolle der Vernetzung der Verkehrsträger sowie alternative Antriebe ein. Statt mit Verboten zu agieren, sollte die Attraktivität der einzelnen Verkehrsträger erhöht werden. Barrierefreiheit sei hier eine unverzichtbare Voraussetzung.

Dokumentation: http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/dokumentation-liberaler-seniorentag-2017.pdf