Zur Antwort der Landesregierung auf den Antrag der FDP-Landtagsfraktion „Auswirkungen der Energiewende auf die Landwirtschaft in Baden-Württemberg“ (Drucksache 15/4356) erklärte der agrarpolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Energiewende ist für die Landwirtschaft auch eine Chance. Wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht, tragen die erneuerbaren Energien inzwischen ‚bei einem wesentlichen Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg zur Einkommenssteigerung bzw. -sicherung bei.‘ Dennoch dürfen die Probleme, die durch die Energiewende entstanden sind, von der Landesregierung nicht vernachlässigt werden. Neben den insbesondere durch die Ausgestaltung der Energiewende gestiegenen Strompreisen, von denen sämtliche privaten Haushalte wie auch alle landwirtschaftlichen Unternehmen betroffen sind, trägt vor allem die mit der Erzeugung erneuerbarer Energien verbundene Flächeninanspruchnahme zu negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg bei.‘ Mit diesen Worten bringt die Landesregierung das Problem auf den Punkt. Damit es aber nun nicht zu einer ideologisch begründeten Debatte über ‚Tank oder Teller‘ kommt, muss die Politik den verstärkten Wettbewerb um die Fläche aufmerksam verfolgen. Das heißt aber, nicht in den Markt oder die Betriebsführung der Landwirte einzugreifen, sondern den ordnungspolitischen Rahmen richtig zu setzen. An dieser Stelle muss die Landesregierung erst noch beweisen, ob sie das wirklich verstanden hat.“

 

 

In einer Aktuellen Debatte über das Thema „Wohnungsnot“ erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„In der Wohnungsbaupolitik herrscht bei Grün-Rot keine ganzheitliche Sichtweise auf die Ursachen der zu geringen Bauaktivität im Wohnungsbereich, sondern Sozialromantik und Verbotskultur. Die fehlenden Anreize für private Investoren, Wohnungen zu bauen, gehen einher mit den fehlenden lokalen Aktivitäten kommunaler Wohnungsbauunternehmen und den stark gestiegenen Baukosten. Hier muss die Landesregierung ansetzen und nicht weiterhin das ‚Tischlein-deck-dich‘ präsentieren, um anschließend mit dem ‚Knüppel aus dem Sack‘ sämtliche Bemühungen im Keim wieder zu ersticken. Ausdrücklich begrüßt die FDP-Landtagsfraktion, dass es einen Konsens im Land gibt, die degressive Afa und die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen einzuführen. Vielleicht schaffen wir es in Baden-Württemberg, den wohnungspolitischen Dreiklang der Bundesregierung von Moll auf Dur zu ändern.“

In einer von den Liberalen beantragten Debatte hat der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, SPD und Grüne dafür kritisiert, auch sinnvolle und eigentlich konsensfähige Vorschläge zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abzulehnen. So habe die FDP-Landtagsfraktion bereits Anfang des Jahres einen entsprechenden parlamentarischen Beschlussantrag eingebracht, der in etlichen Punkten mit dem jetzigen Berliner Koalitionsvertrag übereinstimme. Deshalb hätte es jetzt zumindest der SPD im Stuttgarter Landtag nicht schwerfallen dürfen, die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat für eine bürgerfreundliche Energiewende einzusetzen. Glück: „Grün-Rot wollte eine Politik des Gehört-werdens etablieren, bügelt jetzt aber alles mit Stimmenmehrheit  nieder, was von den Oppositionsfraktionen kommt. Beispielsweise werden sogar eigentlich unstrittige Forderungen abgelehnt, die Energiewende kosteneffizient, versorgungssicher und umweltverträglicher zu machen. Weiter lehnte Grün-Rot es ab, dass bestehende Anlagen bei der Vergütung Bestandsschutz genießen.“

Wie Glück sagte, werde die Landesregierung große Schwierigkeiten bekommen, ihr selbst gestecktes Ziel eines 20-prozentigen Anteils von Windkraft am gesamten Energieaufkommen zu erreichen. Es räche sich jetzt, dass Grün-Rot zu einseitig auf die Windkraft gesetzt habe – verstärkend komme hinzu, dass die schwarz-rote Bundesregierung nur noch Windkraftanlagen mit einem Referenzertrag von 75 Prozent oder höher fördern wolle. Glück: „Für den Fall des Nichterreichens seines  Zieles  hat Minister Untersteller schon vorgesorgt: Schuld sind dann die Kommunen sowie die Landratsämter und nun eben auch die Bundesregierung.“

Wie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, mitteilte, wird die FDP-Fraktion im von den Grünen und der SPD-Fraktion beantragten Untersuchungsausschuss vom Parlamentarischen Geschäftsführer Dr. Timm Kern vertreten. Die FDP-Landtagsfraktion habe ein Interesse daran, aufzuklären, ob dem ersten Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten Informationen vorenthalten wurden und werde deshalb der Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschuss zustimmen. Die FDP habe allerdings angesichts der weiteren Zielsetzungen des Untersuchungsausschuss erhebliche Bedenken und könne sich deshalb des Verdachts nicht erwehren, dass mit diesem Untersuchungsausschuss primär parteitaktische Ziele verfolgt werden.

Zur aktuellen Diskussion um die Sinnhaftigkeit eines landesweiten Integrationsplans sagt der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die Initiative von Migrationsexperten, einen landesweiten Integrationsplan zur Koordination der Integrationsarbeit in den Kommunen zu nutzen. Es ist uns unverständlich, warum das Integrationsministerium sich diesen Impulsen verschließt. Von dort kommt nur der Verweis auf die Eigenverantwortung der Kommunen und das Integrationsgesetz, bei dem unklar bleibt, ob es überhaupt einmal kommen wird.

Es irritiert, dass Grün-Rot jetzt so tut, als müsse man das Rad neu erfinden. Bereits 2008 konnte der damalige Integrationsbeauftragte Prof. Dr. Goll mit dem Integrationsplan für Baden-Württemberg einen integrationspolitischen Kompass vorlegen. Dieser vielgelobte Wegweiser ist umfassend und vermeidet die starren Vorgaben eines formalen Gesetzes. Denn wir müssen weiter bezweifeln, dass sich ein komplexer und vielschichtiger Prozess wie die Integration in ein Gesetz zwingen lässt.

Mal wieder zeigt sich, wie Frau Öney die Verantwortung von sich weg schiebt und die Kommunen allein lässt.“

Zum Überschuss im Landeshaushalt in Milliardenhöhe und zur Diskussion über     Risikopuffer oder Schuldenabbau sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es zeigt sich, dass FDP und CDU immer mit ihrer Einschätzung richtig lagen, dass Baden-Württemberg neue Schulden überhaupt nicht notwendig hat. Das ständige Lamentieren über Erblasten und angebliche strukturelle Haushaltsdefizite demaskiert sich nun selbst als das, was es immer gewesen ist, nämlich reine Volksverdummung. Der Finanzminister soll jetzt schleunigst die Verschuldungsrechte zurückgeben, die er sich beim Landtag erschlichen hat.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bewertet die Aufgabe der Gespräche über einen Schulfrieden durch den SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid als demaskierend. Die FDP habe solchen Gesprächen vorbedingungslos zugestimmt. Dass Schmid das Projekt nun abblase zeige, dass es ihm von Anfang an nur um eine parteitaktisch motivierte Schauveranstaltung gegangen sei.

 

Zur Klage des Landeschefs der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lautensack, gegen die Umsetzung der Polizeireform, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:„Von Anfang an hat die FDP-Landtagsfraktion die von der grün-roten Landesregierung geplante Polizeireform wegen der Kosten in Millionenhöhe und ihrer fragwürdigen Effizienz scharf kritisiert. Deshalb spreche ich Joachim Lautensack mein ausdrückliches Lob für seine Klage gegen die Polizeireform vor dem Verwaltungsgericht aus. Es wäre ein guter Tag in der Geschichte des Landes, wenn man auf diese Weise diesen Unfug aufhalten könnte.“

Zur Äußerung von Verkehrsminister Hermann, wonach die geplanten Änderungen der Fördermodalitäten zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) nicht zum Nachteil seien, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Was Minister Hermann heute aus seinem Haus verlauten lässt, lässt mir den Atem stocken. Der Verkehrsminister behauptet, die drastische Kürzung der Fördersätze von 75 auf 50 Prozent sei nicht weiter schlimm. Wenn er wörtlich sagt, dass die Absenkung der Fördersätze auf 50 Prozent keine Kürzung des Mittelvolumens, sondern nur eine andere Verteilung der knappen Mittel bedeutet, dann ist das absurdes Theater in der Adventszeit. Wäre jetzt nicht die Zeit der Besinnlichkeit, müsste man von Volksverdummung sprechen. Und natürlich: Beim Radverkehr wird nichts gekürzt. Besonders unredlich ist es aus meiner Sicht, dass Hermann neue Fördertatbestände aus seinen Lieblingsbereichen schafft, dafür beim ÖPNV brutal kürzt. Für mich hat Scheinheiligkeit eine Farbe bekommen und die ist Grün. Ich habe bereits einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Folgewirkungen dokumentieren soll.“

Hinweis für die Redaktionen: Der genannte Antrag ist unter http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/Txt/15_4348.pdf einsehbar.

Zum Vorwurf der SPD, der grüne Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft,  Franz Untersteller, mache die Pläne der großen Koalition bei den Erneuerbaren Energien mies, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Wir als FDP- Landtagsfraktion sehen den Koalitionsvertrag in Berlin mit Sicherheit kritisch. Wenn nun jedoch die SPD erkennt, dass die Äußerungen von Untersteller in Bezug auf den Windkraftausbau Miesmacherei gleichkommen, so ist dem aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Wo es keinen Wind gibt, sollten eben auch keine Windkraftanlagen gebaut werden. Unterstellers Vorschlag, an windarmen Standorten besonders hohe Subventionen zu bezahlen, ist kontraproduktiv.”

Eine Haushaltspolitik voller Luftbuchungen und vorgetäuschten Einsparungen hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke in einer Landtagsdebatte über den zweiten Nachtragshaushalt der grün-roten Landesregierung vorgehalten. Die Landesregierung habe in ihrem Nachtragshaushalt die Nettokreditaufnahme für 2014 um 260 Millionen Euro abgesenkt. Nach Rülkes Worten sei dies kein Kunststück. Aufgrund sprudelnder Steuereinnahmen habe die FDP-Landtagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Einhaltung der Schuldenbremse im Jahre 2016 diesen Wert als gut erreichbar dargestellt. Die Regierungskoalition habe dies noch vor wenigen Wochen als unerreichbar abgelehnt.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden seien die Mehrausgaben des Nachtragshaushalts teilweise zwangsläufig, so die 122 Millionen Euro für die Flüchtlingsaufnahme. Die Mehrausgaben seien auch teilweise wünschenswert, wie die 25 Millionen für den Erhalt von Straßen und Brücken, teilweise aber auch höchst unvernünftig, wie die knapp fünf Millionen für den Nationalpark oder 25 Millionen für die Polizeireform. All dies werde aber nicht durch Einsparungen gegenfinanziert, sondern durch Überschüsse aus den Vorjahren.

Ärgerlich sei, so Rülke, dass die Landesregierung nach wie vor an  400 Millionen Euro jährlich ab 2015 an Steuererhöhungen in ihrer Finanzplanung festhalte, obgleich nach Abschluss des Koalitionsvertrages in Berlin feststehe, dass diese niemals kommen werden. Darauf zu hoffen, dass es stattdessen „Mehreinnahmen aufgrund veränderter Finanzbeziehungen zwischen den Ländern und dem Bund“ geben werde – wie dies Ministerpräsident Kretschmann tut – sei hochgradig unseriös. Rülke: „Da kann man auch in den Haushalt schreiben, dass man Toto spielt und mit einem hohen Gewinn rechnet.“

Nicht umsonst habe das Kölner Institut für Wirtschaftsforschung der grün-roten Landesregierung in der vergangenen Woche ins Stammbuch geschrieben, dass sie in der Liga der Bundesländer bei der Haushaltskonsolidierung auf einem Abstiegsplatz stehe. Länder wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und sogar Berlin würden laut IW solider wirtschaften als die Truppe um Kretschmann und Schmid. Das spreche Bände. Wie die FDP-Landtagsfraktion seit langem, formuliert nun auch dieses Institut den Verdacht, dass Sparanstrengungen in die Zukunft verschoben würden.

Die Studie sei auch nach Finanzminister Schmids großspurigen Orientierungsplänen erschienen, so Rülke. Und in der Tat sei es wenig überzeugend, von rund 400 Millionen an angekündigten Einsparungen im Jahre 2015 nur hundert Millionen den einzelnen Ressorts zuzuordnen, aber rund 300 Millionen im lichtscheuen Posten der allgemeinen Finanzverwaltung verschwinden zu lassen.

Zu Recht habe die Heilbronner Stimme am 27.11.2013 festgestellt: „Die Orientierungspläne sind ein ungedeckter Wechsel auf den guten Willen.“ Die „Kunststückchen“ im „Reptilienfond der allgemeinen Finanzverwaltung“ würden auch zu großem Misstrauen Anlass geben. Wer angeblich so viel Spielgeld habe, der lasse sich entweder zu viel Geld vom Landtag bewilligen, oder wolle sich hinter dem Posten verstecken, um überhaupt nicht zu sparen. Gleichzeitig werde der Haushalt immer mehr aufgebläht. Im dritten Jahr ihrer Regierungsverantwortung gebe Grün-Rot 5,5 Milliarden mehr aus als Schwarz-Gelb zuletzt. Man habe nur Glück, dass die Einnahmen so sprudeln, sagte Rülke.

Wirkliche Einsparungen seien von Anfang an durch das Prinzip Täuschen, Tricksen und Tarnen ersetzt worden. Wie bei der Hochzeit zu Kana, als Jesus Wasser zu Wein verwandelte, mache Grün-Rot aus altbekannten Einnahmen angeblich neue strukturelle Einsparungen.

Beispiele gebe es haufenweise: so 340 Millionen jährlich aus dem kommunalen Finanzausgleich. Diese hatte die alte Landesregierung auch. Bei Grün-Rot würden sie aber neue strukturelle Einsparungen heißen. Weiter gäbe es 120 Millionen jährlich von der Landesbank Baden-Württemberg – die hatte die alte Landesregierung auch. Bei Grün-Rot heißen sie neue strukturelle Einsparungen. Dann gäbe es 100 Millionen aus zu hoch kalkulierten Zinseinnahmen – die hätte die alte Landesregierung auch gehabt. Bei Grün-Rot heißen sie neue strukturelle Einsparungen. Selbst das Geld aus der ominösen allgemeinen Finanzverwaltung (Haushaltsreste und Vorjahresüberschüsse) werde als strukturelle Einsparung verkauft, obwohl jeder wisse, dass man dieses Geld nur einmal ausgeben könne. Es sei wie bei der Politik des Gehörtwerdens, man verkaufe die Bevölkerung für dumm und hoffe, damit durchzukommen, so Rülke. Die Regierung tue nichts, um zu sparen, und bei jeder Pressemitteilung des Finanzministers würden die angeblichen Sparerfolge größer und größer. Rülke. „Wenn man dieser Regierung beim Sparen zuschaut, dann muss man an die Schildbürger denken. Eines Tages stellten sie fest, dass der Wasserstand ihres Sees gesunken war. Dann holten sie Eimer, liefen auf die andere Seite des Sees und füllten die Eimer mit Wasser. Dann kamen sie wieder zurück ans Ufer der Stadt Schilda und kippten die Eimer in den See, damit der Wasserspiegel wieder steigt. Meine Herren Kretschmann und Schmid: Nach diesem Vorbild betreiben sie Haushaltskonsolidierung!“

Überall, wo Sparen draufstehe, sei eine Luftbuchung drin, so Rülke: 400 Millionen aus Steuererhöhungen: Luftbuchung! Kommunaler Finanzausgleich: Luftbuchung! LBBW-Abgabe: Luftbuchung! Windfall-Profits bei den Zinsausgaben: Luftbuchung! Orientierungspläne: Luftbuchung! Allgemeine Finanzverwaltung: Luftbuchung! Rülke: „Mit seriöser Buchführung haben Ihre Haushalte ungefähr so viel zu tun wie der Limburger Bischofssitz mit sozialem Wohnungsbau!“

Hans-Ulrich Rülke forderte die Regierung auf, zu einer ehrlichen und klaren Haushaltsführung zurückzukehren. Das Land und seine Menschen, aber auch der Respekt vor dem Landtag gebiete dies.

 

In einer von der FDP/DVP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte zum Thema „Warum verschiebt die Landesregierung das Inklusionskonzept?“ forderte der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, alle im Landtag vertretenen Fraktionen auf, gemeinsam zügig und zugleich mit dem gebotenen Augenmaß ein Konzept zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen auf den Weg zu bringen. „Seit der Unterzeichnung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2008 ist zur Inklusion viel und intensiv diskutiert sowie erprobt worden, in Baden-Württemberg wie deutschlandweit. Wir Liberalen haben in der Inklusion stets die grundsätzliche Chance auf mehr gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesehen.

Zugleich war und ist es für uns ein differenziertes Herangehen unabdingbar, bei dem auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten jedes einzelnen Kindes eingegangen wird und entsprechend die Sonderschulen mit ihrer über viele Jahrzehnte entwickelten Expertise der Förderung von jungen Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungsarten bestehen bleiben. Denn Inklusion sollte nach unserer Auffassung nicht weniger, sondern mehr Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Schule bedeuten, die ein Kind oder Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf besucht. Schließlich darf man nicht aus dem Auge verlieren, dass es letztlich um das Wohl des einzelnen Kindes geht.

In Baden-Württemberg hat seinerzeit die christlich-liberale Koalition einen Expertenrat eingesetzt, der statt der Sonderschulpflicht eine Bildungswegekonferenz für jedes Kind mit Förderbedarf vorschlug. Bei dieser Bildungswegekonferenz sollten gemeinsam mit den Eltern schulische Angebote erörtert werden, die für das Kind in Frage kommen. Hierfür sollten Inklusionsangebote an den allgemeinen Schulen eingerichtet werden, und die Sonderschulen sollten erhalten bleiben und gleichzeitig zu sonderpädagogischen Kompetenzzentren ausgebaut werden, von denen ausgehend die Inklusionsangebote organisiert und betreut werden. Zur Erprobung der Expertenratsvorschläge wurden fünf Modellregionen eingerichtet, deren Erfahrungen Grundlage für das Inklusionskonzept des Landes sein sollten. Diese verantwortungsvolle Aufgabe hat die grün-rote Koalition mit ihrem Regierungsantritt übernommen und hat das Thema Inklusion zu einem wichtigen Ziel ihrer Regierung erklärt. Da ist es umso erstaunlicher, dass der Kultusminister nun erklärt hat, das entsprechende Gesetz zur Inklusion auf das Schuljahr 2015/16 zu verschieben. Manche Stimmen sagen gar voraus, dass es mit dem Inklusionskonzept in dieser Legislaturperiode gar nichts mehr werden wird.

Zweimal hat die grün-rote Regierungsmehrheit einen Antrag der FDP/DVP-Fraktion mit dem Ziel abgelehnt, vor dem Abbau von 11.600 Lehrerstellen erst einmal den Bedarf an Lehrerstellen zu ermitteln, der für die allgemeine Unterrichtsversorgung, den Ganztagsausbau und die Einrichtung von Inklusionsangeboten notwendig ist. Beim zweiten Antrag gab es immerhin den Versuch einer Einigung. Diese scheiterte dann aber, weil insbesondere der grüne Teil der Regierung jede Festlegung vermeiden wollte, die einmal finanzwirksam werden könnte. Aber ohne angemessene Finanzierung ist ein ehrgeiziges politisches Ziel nicht zu erreichen, wie es ein inklusives Schulangebot für ein Drittel der Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zum Jahr 2016 darstellt. Genau dies hatten wir seitens der FDP/DVP-Fraktion beantragt, und es erschien uns dabei noch als ein maßvolles und realistisches Ausbauziel.

Inzwischen haben sich auch der SPD-Kultus- und der SPD-Finanzminister dafür ausgesprochen, die Zahl 11.600 nicht als unabänderlich zu betrachten. Die Grünen, obwohl sie auf ihrem Parteitag eine ähnliche Bedarfserhebung der Lehrerstellen gefordert haben wie die FDP, bleiben jedoch auf ihren 11.600-Stellen-Beschluss sitzen wie auf einem Schatzkästlein. Ergibt sich doch dadurch die verführerische Möglichkeit, sich selbst als beinharten Sparkommissar aufzuspielen und den gesamten Unmut der Betroffenen über unmäßige Kürzungen im Bildungsbereich dem Koalitionspartner mit dem Kultusministerium in die Schuhe zu schieben. Allerdings dürften solche wenig erwachsenen Spielchen letztlich beiden Koalitionspartnern auf die Füße fallen, weil die Bürgerinnen und Bürger ein sicheres Gespür dafür haben, dass so etwas nicht gut sein kann für ein erfolgreiches Bildungswesen wie das unsrige in Baden-Württemberg.

Auch der Versuch, den Schwarzen Peter für das gescheiterte Inklusionskonzept an die Kommunen weiterzureichen, ist weder hilfreich noch überzeugend. Im Gegenteil, der Städtetag hat ein interessantes Modell vorgeschlagen, wie die Leistungen für die Inklusion bei jedem Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einem Inklusions-Budget zusammengefasst werden könnten. Das könnte nach Auffassung von uns Liberalen ein vielversprechender Ansatz sein, um Wahlfreiheit zu ermöglichen.

Der Verband Bildung und Erziehung hat jüngst in einer Erhebung herausgefunden, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in Baden-Württemberg der Inklusion in der Schule grundsätzlich positiv gegenüber stehen. Zugleich nahmen die damit verbundenen Sorgen in den vergangenen Jahren zu. Das zeigt: Es ist höchste Zeit für einen klaren und verlässlichen Rahmen für den Auf- und Ausbau von Inklusionsangeboten.

Deshalb ist der liberale Appell an den Kultusminister, an die Anfangszeiten von Grün-Rot anzuknüpfen und  baldmöglichst zur zweiten gemeinsamen Arbeitssitzung zum Inklusionskonzept mit Vertretern aller vier Landtagsfraktionen einzuladen; die erste Sitzung hat im Jahr 2011 schon stattgefunden. Da zumindest in letzter Zeit vom grünen Koalitionspartner nicht mehr wie einst zu hören war, dass die Sonderschulen aufgelöst werden müssen und nur die Gemeinschaftsschule Inklusionsschule sein darf, dürfte einem am Wohl der betroffenen jungen Menschen orientierten gemeinsamen Vorgehen eigentlich nichts im Weg stehen. Wenn Grün-Rot es ernst meint mit dem in letzter Zeit so häufig bemühten Schulfrieden, wäre ein gemeinsames Vorgehen von Regierung und Opposition bei der Ausgestaltung eines Rahmens für Inklusion im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit.“

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sowie der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur regionalen Schulentwicklung:

„Bei der von Grün-Rot vorgelegten regionalen Schulentwicklung geht es mitnichten darum, die Gestaltungsfreiheit der Verantwortlichen vor Ort zu stärken. Vielmehr handelt es sich um ein taktisches Manöver, um den Kommunen den Schwarzen Peter bei einer drohenden Schließung von kleinen Schulen zuzuschieben. Wäre den Koalitionären an einer regionalen Schulentwicklung gelegen, die diesen Namen auch verdient, hätten sie alle Schularten und Bildungsverantwortlichen gleichermaßen in den Prozess einbezogen und der jeweiligen Bildungsregion ein Budget zur eigenverantwortlichen Gestaltung an die Hand gegeben. Dieses von der FDP/DVP-Fraktion bereits mehrfach in die Diskussion eingebrachte Vorgehen hätte die Chance geboten, ein den ortsspezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten entsprechendes vielfältiges Schulangebot auszugestalten.“

 

 

Zum Einlenken des Ministerpräsidenten im Streit um Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ministerpräsident Kretschmann ist als Tiger gesprungen, aber als Bettvorleger gelandet. Der Ministerpräsident kann sich – wie schon bei der Nullrunde für Beamte – nicht im eigenen Haus durchsetzen. Es zeigt sich einmal mehr, dass sich das System Kretschmann darin erschöpft, als Gute-Laune-Bär Bienen zu züchten und Schlossführungen zu veranstalten, aber auf politische Führung gänzlich zu verzichten. Im Ergebnis hat sich die Position durchgesetzt, die die FDP immer schon vertreten hat. Alkoholverbote sind unsinnig, die bestehende Rechtslage reicht aus.“

Zur Bewertung des schwarz-roten Koalitionsvertrags durch den SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid und durch SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel sagte Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nils Schmid ist als Finanzminister ungeeignet, weil er den Bürgern ein X für ein U vormachen will: Die Haushaltslücke in Höhe von jährlich 400 Millionen Euro, die er durch Steuererhöhungen nach der Bundestagswahl zu schließen hoffte, können durch die verabredeten Mehrausgaben des Bundes nicht im Geringsten kompensiert werden. Zwar kommen diese Überweisungen des Bundes für Verkehrsinfrastruktur, Städtebauförderung oder für  Eingliederungshilfe für Behinderte auch dem Land Baden-Württemberg zugute, Schmids 400-Millionen-Problem lösen sie aber nicht. Als Wirtschaftsminister stellt sich Schmid ein schlechtes Zeugnis aus, wenn er nicht erkennt, dass die Koalitionsbeschlüsse von Mindestlohn über Rente bis zur Leiharbeit negative Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung auch in Baden-Württemberg haben können. Vor lauter Treue und Ergebenheit zu den Beschlüssen der SPD nimmt Schmid sein Amt als Wirtschaftsminister nicht richtig war.“

 

Aus Sicht des FDP-Fraktionvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke ist die ganze Debatte überflüssig wie ein Kropf. Die Expertenanhörung auf Einladung des Ministerpräsidenten in der Villa Reitzenstein habe eindeutig ergeben, dass die bestehende Rechtslage ausreiche. Vertreter aller Parteien hätten sich davon überzeugen können. Diese Arbeitsgruppe mit ihren nun diskutierten Ergebnissen sei lediglich eine untaugliche Krücke, um eine Gesetzesverschärfung in der Diskussion zu halten, für die es im Landtag keine Mehrheit gebe. Es sei auch unsinnig, immer neue Verbote und Gängelungen für die Bürger auszuhecken, sagte Rülke.

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Ankündigung der Grünen, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Ganztagsschule vorlegen will:

„Die Grünen beziehungsweise die grün-rote Landesregierung hat offensichtlich von ihrer ursprünglichen Zielsetzung einer für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Einheits-Ganztagsschule Abstand genommen. Hierfür dürften allerdings die finanzpolitischen Zwänge ausschlaggebend gewesen sein, in denen sich die Koalition befindet, denn eine verpflichtende gebundene Ganztagesschule verursacht erhebliche Kosten. Wenn es Grünen und SPD um eine echte Wahlfreiheit zwischen einer herkömmlichen „Halbtagsschule“, einem offenen Ganztagsangebot oder einer gebundenen Ganztagsschule ginge, könnten sie dem von der FDP/DVP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zustimmen. Der liberale Gesetzentwurf beabsichtigt, allen Schulträgern die Möglichkeit zu geben, ein offenes Ganztagsangebot einzurichten, wenn dies vor Ort gewünscht wird. Im Gegensatz zu den grünen Vorschlägen ist sollen nicht nur Grundschulen und Gemeinschaftsschulen die Möglichkeit erhalten, Ganztagsschule zu werden, sondern alle Schularten. Leider gibt es erste Anzeichen, dass die Landesregierung die Einrichtung von Ganztagsangeboten an Grundschulen mit der Gemeinschaftsschulfrage verknüpfen wird nach dem Motto: „Wer Ganztagsgrundschule werden will, muss zugleich auf Gemeinschaftsgrundschule umstellen.“ Die FDP/DVP-Fraktion setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass die Wahl- und Gestaltungsfreiheit der Verantwortlichen vor Ort bei der Einrichtung von Ganztagsangeboten erhalten bleibt.“

 

 

 

Nach dem Kälteeinbruch aufgrund mangelnder Heizleistung im Innenministerium des Landes Baden-Württemberg rät der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Innenminister Reinhold Gall, die Ursache bei Verkehrsminister Winfried Hermann zu suchen.

„Nachdem Hermann seinen Beamten schon das Warmwasser zum Händewaschen abgedreht hat, besteht der Verdacht, dass er auch etwas mit den niedrigen Raumtemperaturen im Innenministerium zu tun hat,” so Rülke wörtlich.

 

„Der schwarz-rote Koalitionsvertrag setzt die Menschen in Baden-Württemberg mit seinen vielen mittelständischen Unternehmen gravierenden Belastungen aus. Schwarz-Rot gestaltet Deutschlands und Baden-Württembergs Zukunft mehr schlecht als recht”. Dieses Fazit zogen der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer auf einer Pressekonferenz in Stuttgart.

„Milliardenschwere Versprechen ohne solide Gegenfinanzierung werden in Schulden und höheren Steuern münden”, warnt Michael Theurer und ergänzt: „Der Koalitionsvertrag steht nicht für Fortschritt, sondern bestenfalls für Stillstand und das heißt Rückschritt.”  „Durch Mindestlohn geraten Arbeitsplätze in Gefahr, durch schwarz-rote Vorschriftenwut verteuern sich Arbeit und Sozialleistungen, die wirtschaftliche Dynamik im Land wird durch Schwarz-Rot gelähmt und nicht befördert“, sagte  Hans-Ulrich Rülke.

Michael Theurer fasste zusammen: „Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD bedeutet Große Koalition, kleiner Wurf. Die Koalitionsvereinbarung von Union und SPD steht nicht für Fortschritt, sondern für Gefälligkeitspolitik und Besitzstandswahrung – dieser Stillstand bedeutet Rückschritt. Auf den 185 Seiten des Koalitionsvertrags fallen Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Im Allgemeinen werden die großen Herausforderungen, vor denen Europa und Deutschland und damit auch Baden-Württemberg steht – Globalisierung, Demographischer Wandel, Klimawandel, Digitalisierung – zwar angesprochen, die konkreten Maßnahmen sind jedoch auffällig kleinteilig und teilweise widersprüchlich.“

Wie Hans-Ulrich Rülke sagte, würden Ministerpräsident Kretschmann und sein Finanzminister Schmid mit dem Landeshaushalt noch ihr blaues Wunder erleben. Bisher hätten die beiden in unverantwortlicher Weise statt auf strikte eigene Einsparungen auf Steuererhöhungen durch den Bund gesetzt und bereits vor der Bundestagswahl schon mal 400 Millionen Euro in den künftigen Landeshaushalt einberechnet.

Da die Grünen im Bund nicht an die Macht kamen, wird es zunächst nichts mit Steuererhöhungen. Doch nun setzt der Ministerpräsident auf ein neues Pferd, nämlich auf Verhandlungen über neue Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ab 2015. Es ist zu befürchten, dass der weitere Marsch in den Schuldenstaat Baden-Württemberg nicht mehr aufzuhalten ist, denn wenn im Jahr 2015 die Verhandlungen beginnen, wird sich zwischen Bund und Ländern aller Voraussicht nach in der anstehenden Legislaturperiode nichts mehr tun“, so Rülke wörtlich. Er forderte die grün-rote Landesregierung dazu auf, endlich die Realitäten zu akzeptieren und eine seriöse Finanzplanung vorzulegen.

„Der Koalitionsvertrag enthält zwar einen Merkposten zur Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, allerdings wird eine klare Zielvorgabe unterlassen. Notwendig ist ein klares Bekenntnis für eine Reform des Länderfinanzausgleichs, die stärkere Anreize für die Eigenverantwortung und Wirtschaftsentwicklung setzt“, betonte Theurer.

Unsolide Finanzpolitik
„Der Anspruch, die Neuverschuldung zu stoppen und die Schuldenstandsquote zu senken, wird nicht erreicht. Während sich der zur Schuldensenkung bis 2020 notwendige Konsolidierungsbedarf auf 37 Milliarden Euro beläuft (vgl. Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, FAZ v. 29.11.13, S. 13), planen Union und SPD keine Einsparungen, sondern Mehrausgaben. Allein die priorisierten Maßnahmen sollen 23 Milliarden Euro für die Jahre 2014-17 kosten. Nachhaltige Finanzpolitik sieht anders aus“, so Theurer.

Nach den Worten von Hans-Ulrich Rülke sei es insgesamt unverantwortlich, 23 Milliarden Euro an neuen strukturellen Belastungen für den Bundeshaushalt zu beschließen. Und das seien lediglich die Belastungen, die Herr Schäuble einräume. Hinzu käme eine zweistellige Milliardensumme aus sozialpolitischen Beschlüssen zu Rente, Pflege etc., die sich nach früheren Berechnungen des Bundesfinanzministeriums mit jährlich rund 20 Milliarden Euro niederschlügen. Die Beschlüsse zu Mindestlohn und Zeitarbeit führten nach denselben Berechnungen zu Belastungen von rund 15 Milliarden Euro und bis 2017 zu bis zu zwei Millionen weniger Beschäftigten mit den entsprechenden Steuerausfällen beziehungsweise Mehrbelastungen für die sozialen Sicherungssysteme. Es sei erkennbar, so Rülke, dass dieser Koalitionsvertrag entweder durch eine gewaltige strukturelle Neuverschuldung zu Lasten künftiger Generationen gehen werde, oder durch Steuererhöhungen Mittelstand und Lohnsteuerzahler in Baden-Württemberg zur Ader lassen werde.

Jetzt schon zeichne sich ab, dass Frau Merkel ihr Wahlversprechen: „Keine Steuererhöhungen“ genau so wenig einhalten werde wie ihren berühmt gewordenen Satz aus dem Duell: „Mit mir wird es keine PKW-Maut geben!“

Demographischen Wandel nicht eingerechnet
Der demographische Wandel wird zwar in der Präambel als Stichwort erwähnt, taucht aber als eigenes Kapitel überhaupt nicht auf. Nach Maßnahmen, die die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest machen, sucht man leider vergebens. Im Gegenteil: die unter großen Mühen in der Vergangenheit erreichten Reformen der Rentenversicherung werden ausgehöhlt, rückgängig gemacht oder durch neue Leistungen konterkariert. Die Pläne von Union und SPD – abschlagsfreier Renteneintritt ab 63 Jahren für langjährig Versicherte, Mütterrente, solidarische Lebensleistungsrente, höhere Erwerbsminderungsrente) schlagen mit 852 Mrd. Euro zu Buche erhöhen die „Nachhaltigkeitslücke“ von 227 auf 260 Prozent der Wirtschaftsleistung (vgl. Raffelhüschen, ebenda). In diesem Zusammenhang spricht Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung von der „Plünderung der Rentenkasse, auf die sich Unkon und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt haben“ (SZ v. 29.11.13, S. 4). Dies gehe „auf Kosten der Jüngeren, die ohnehin schon mit einer niedrigeren Rente als ihre Eltern rechnen müssen und nun auch noch höhere Beiträge zahlen müssen“ (vgl. Öchsner, ebenda).

Allein die Mütterrente kostet jährlich 6,5-8 Mrd. Euro mit steigender Tendenz. Bis 2030 kostet die Mütterrente zusätzlich 130 Mrd. Euro (vgl. Ingo Kramer, FAZ v. 29.11.139. Es mag gute Gründe für eine Mütterrente geben, allerdings handelt es sich um eine versicherungsfremde Leistung, die nicht über die Beiträge, sondern aus Steuermitteln erbracht werden muss. Die Finanzierung dieser und weiterer „Wahlgeschenke“ über die Rentenversicherung verteuert Arbeit, belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Rentner, führt zu steigenden Beiträgen und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten baden-württembergischen Wirtschaft.

„Die in der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD postulierte Generationengerechtigkeit entpuppt sich beim Nachrechnen als Märchen“, so der Landesvorsitzende Theurer. 

Skepsis bei PKW-Maut
„Eine PKW-Maut, die lediglich ausländische Fahrzeuge belastet ist nach geltendem EU-Recht definitiv nicht möglich”, betont der FDP-Landesvorsitzende, der auch stellvertretender Vorsitzender der FDP im Europäischen Parlament ist. Er verweist auf die Stellungnahme der EU-Kommission, aus der eindeutig hervorgeht, dass eine Maut, wenn für, alle Nutzer gelten müsse und ausländische Fahrzeuge nicht diskriminiert werden dürfen. Wenn die Große Koalition an den Maut-Plänen festhält, bedeutet das nichts anderes als dass die sowieso schon hoch belasteten Autofahrer zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Wenn schon über eine Reform der Finanzierung des Straßenbaus nachgedacht werde, sollte die Kfz-Steuer ganz abgeschafft werden – dann könnte wenigstens Bürokratie bei der Erhebung gespart werden.

Dringend erforderlich sei, dass ein höherer Anteil der erheblichen Einnahmen aus der Mineralöl- und Ökosteuer in den Bau und Erhalt des Straßen- und Schienennetzes investiert wird: „Unser Wirtschaftsstandort braucht neben Bildung eine leistungsfähige Infrastruktur. Baden-Württemberg hat nach dem Aufbau Ost einen erheblichen Nachholbedarf. Durch den Vorrang Sanierung vor Neubau und die realitätsfremde bundesweite Priorisierung im Fernstraßenbau droht unser Land im wahrsten Sinne des Wortes hinten runter zu fallen. Die in der Koalitionsvereinbarung enthaltene Einführung einer PKW-Maut, die Inländer nicht stärker belastet, ist nicht EU-rechtskonform. Die EU-Kommission hat bestätigt, dass eine PKW-Maut Ausländer nicht diskriminieren darf. Ebenso wenig darf eine Verbindung zwischen der Einführung einer PKW-Maut und der Absenkung der Kfz-Steuer bestehen“, so Theurer.

Wirtschaftliche Dynamik nicht ausbremsen
Wie Hans-Ulrich Rülke betonte, könne keine Antwort auf das jetzt von McKinsey vorgestellte Gutachten sein, sich mit dem Status quo abzufinden. Die Unternehmensberatung sieht eine nachlassende wirtschaftliche Dynamik im Land. Nach den Worten von Rülke muss die grün-rote Landesregierung beim Bund dafür kämpfen, dass Baden-Württemberg die Mittel für den dringend notwendigen Ausbau der Infrastruktur bekommt, die es braucht. Michael Theurer verwies auf eine dringend für Baden-Württemberg erforderliche Innovations- und Wachstumsoffensive, die diesen Namen auch wirklich verdient. Hierfür stelle die EU mit dem Forschungsprogramm „Horizont 2020″ Zuschüsse in Milliardenhöhe zur Verfügung. Neuer Fortschrittsgeist und echte Forschungsfreiheit seien unabdingbar, so Theurer.

Hans-Ulrich Rülke: „Kretschmanns Klage, wonach die Infrastrukturmittel nicht ausreichen, zeigt einerseits den mangelnden Einfluss der Landes-SPD in Berlin und andererseits das mangelnde Interesse der künftigen Bundesregierung an Baden-Württemberg. Das Prinzip Sanierung vor Neubau läuft den Interessen unseres Bundeslandes zuwider, da es im Süden einen erheblichen Investitionsstau gebe“, so Rülke. 

Ausweitung der LKW-Maut ist Angriff auf mittelständische Unternehmen
Der FDP-Fraktionsvorsitzende kritisierte auch die einseitige Belastung der Wirtschaft bei der Finanzierung der Verkehrswege durch eine Ausweitung der LKW-Maut. „Alle finanziellen Lasten dem LKW aufzuladen, ist ein dreister Angriff auf die zahlreichen mittelständischen Unternehmen im Transportbereich.“ Auch die Bürger und der Mittelstand müssten diese Zeche durch steigende Preise und weniger Wirtschaftswachstum bezahlen, so Rülke.

Faktor Arbeit wird massiv verteuert
Ohnehin sei auffallend, wie im schwarz-roten Koalitionsvertrag quasi sozialromantische Geschenke auf dem Rücken von Mittelstand und der jungen Generation gemacht würden. „Den Bürgern sind höhere Renten und niedrigere Altersgrenzen zu gönnen. Aber diejenigen, die hier lauthals bestellen, sind nicht die, die dann auch die Zeche zahlen“, stellte Rülke fest. Der Faktor Arbeit werde massiv verteuert und die an sich gesetzliche gebotene Entlastung der Arbeitgeber und der Bürger um mehrere Milliarden Euro entfalle. Im Gegenteil, höhere Beiträge seien schon mit Händen greifbar. Die finanziellen Belastungen, beispielsweise durch den geplanten Mindestlohn, wirkten sich in Baden-Württemberg besonders auf das oft vergebens nach Arbeitskräften suchende Hotel- und Gaststättengewerbe sowie die Landwirtschaftsbetriebe mit ihrem Bedarf an Saisonarbeitskräften aus.

Neben den direkten Kosten fielen die bürokratischen Lasten ins Gewicht. „Die ganze weiße Salbe zur Befriedigung der SPD mittels gesetzlichem Mindestlohn, Knebelung von Zeitarbeit und Werkverträgen, Rückkehrrecht aus Teilzeit, Rentenpflicht für Minijobs, Mütterrente und Rente mit 63, starren Frauenquoten und Entgeltgleichheitsberichten entpuppt sich als zähe Klebemasse, die die wirtschaftliche Dynamik im Land lähmt“, so Rülke wörtlich. Der Feldzug gegen Zeitarbeit und Werkverträge, insbesondere aber der Plan, das „equal-pay-Prinzip“ vom ersten Tag an durchzusetzen, greife nicht nur in bestehende Tarifverträge ein, sondern werde nach Berechnungen von Gesamtmetall 300.000 Jobs kosten.

Der kleine Unternehmen überfordernde Rechtsanspruch auf Teilzeit tue ein Übriges. Die Wirtschaft des Landes werde durch Regulierungen und absehbare Belastungen gelähmt. Der Wirtschaftsweise Lars Feld rechne mit einer Steigerung des Rentenversicherungssatzes um 1 Prozent sowie entweder Neuverschuldung oder Steuererhöhungen zur Finanzierung des großkoalitionären Schlaraffenlandes. „Schwarz-Rot gibt einerseits Milliarden aus für Wohltaten für ein Klientel, dessen Arbeitsmarktchancen man auf der anderen Seite vernichtet“, so Rülke wörtlich.

Besondere Belastung der Bürger im Gesundheitswesen
Nach den Worten von Hans-Ulrich Rülke wird Baden-Württemberg auch im Gesundheitswesen besonders belastet. Das Geld der Bürger werde massiv in andere Länder transferiert. Durch erneute Ausgleichsmechanismen würde versucht, die unterschiedlichen Lohnsummen zu nivellieren. „Was in Baden-Württemberg an Senkung möglich wäre, wird für den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen vervespert“, so Rülke. Der bisherige Zuschlag nach Euro und Cent wäre für Baden-Württemberg besser gewesen. Die gutverdienenden Arbeitnehmer im Land würden durch den ausschließlichen künftigen Lohnbezug bei der gesetzlichen Krankenversicherung benachteiligt.

Bürgerrechte werden massiv beschnitten und Bildung vernachlässigt
Nach den Worten von Michael Theurer habe sich die FDP in ihrer Regierungsverantwortung erfolgreich für ein ausgewogenes Verhältnis von Freiheit und Sicherheit stark gemacht.

Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wollen Union und SPD die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Die FDP ist gegen die anlasslose Speicherung von Daten, ist gegen die anlasslose Schnüffelei. Während die FDP-Justizministerin Sabine Leutheußer-Schnarrenberger sogar ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf genommen hat, um die im Grundgesetz geschützten Bürgerrechte und den Datenschutz umzusetzen, dreht die Große Koalition hier das Rad zurück. Stattdessen sollte die Große Koalition sich bei der EU-Kommission für eine Überarbeitung der EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen mit dem Ziel die anlasslose Speicherung abzuschaffen oder stark einzuschränken. „In Zeiten des Ausspähskandals werden hier genau die falschen Signale gesetzt – die FDP lehnt die anlasslose Schnüffelei ab“,sagte Theurer.

Auch die Unternehmen seien im Visier der Koalition: Angesichts der immer komplexeren Vorschriften für Unternehmen werde mit solchen Maßnahmen der Wirtschaftsstandort Deutschland geschwächt, sagte Theurer. Dabei könne es ruinöse Folgen haben, wenn Unternehmen auf einmal ihre Betriebsmittel nicht mehr nutzen dürfen. Da nütze es mitunter auch nichts mehr, wenn sich am Ende herausstellt, dass das Unternehmen zu Unrecht in den Fokus der Behörden geraten war. Und dann solle auch noch das Fahrverbot als Sanktion für Verfehlungen ausgesprochen werden können, die nichts mit Straßenverkehrsdelikten zu tun haben. Theurer: „Die Sozialprognose des kleinen Ladendiebs, der seinen Job verliert, weil er nicht mehr zur Arbeit fahren kann, wird so sicherlich nicht besser.”

Im wichtigen Zukunftsbereich Bildung und Forschung bleibt die Vereinbarung sehr oberflächlich. Die Ausgaben für Forschung (Bund, Länder, Wirtschaft) sollen bei 3% stabil gehalten werden. Aber reicht das aus, um die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik zu erhalten? Ungeklärt bleibt auch, wie die Grundfinanzierung der Universitäten verbessert werden kann. Zwar ist von 230 Millionen Euro die Rede. Statt einer Aufhebung des Kooperationsverbots wären Entlastungen der Länder an anderer Stelle denkbar (Steuerverbund).

Es rächt sich, dass Grün-Rot einseitig auf Windkraft setzt
In der Energiepolitik wird das Gleichgewicht von Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit zwar allgemein postuliert, die konkreten Vorschläge mit einem unrealistischen Ausbauziel von 75% durch regenerative Energien wird zu einer starken Verteuerung von Energie führen und die Verbraucher massiv belasten.

Der Vorrang der Off-Shore Windparks ist eine absolute Belastung für Baden-Württemberg, aber auch für die Europäischen Nachbarn. Baden-Württemberger zahlen doppelt: für die Windparks, die nicht angebunden sind und deren Strom nicht ins Land kommt und für den Strom, der gebraucht wird und dann anders erzeugt werden muss. „Dass die grün-rote Landesregierung einseitig auf Windkraft gesetzt hat, rächt sich nun“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Dadurch, dass das Referenzertragsmodell nur noch bis zu einem Referenzwert von 75 Prozent gegenüber einem Idealstandort die Förderung von Onshore-Windkraft vorsieht, fielen weniger wettbewerbsfähige Standorte aus. Dadurch rücke das Ziel der Landesregierung in weite Ferne, zehn Prozent des Strombedarfs des Landes Baden-Württemberg bis 2020 mit Windenergie zu decken. Schwarz-Rot räumt der Offshore-Windenergie die Vorfahrt ein. Dies bringe Baden-Württemberg bei der Umsetzung der Energiewende nicht weiter.

Denn der hohe Stromverbrauch der einheimischen Industrie lässt sich nur langfristig durch Wind von Nord- und Ostsee decken. Insbesondere dann, wenn der Leitungsausbau nicht vorankommt. Wenn Ministerpräsident Kretschmann den Koalitionsvertrag als „Kohle-inspiriert“ bezeichne und beklage, dass die Große Koalition dem Land „Knüppel zwischen die Beine“ werfe, so werde einerseits deutlich, dass die Energiewende in Baden-Württemberg zu scheitern drohe und andererseits, dass auch in diesem Bereich die künftige Bundesregierung keinerlei Interesse an den Belangen unseres Landes habe.

Der Energiewende einen Bärendienst geleistet
Auch beim Thema steuerliche Abschreibung bei der energetischen Sanierung habe Schwarz-Rot der Energiewende einen Bärendienst geleistet. Statt endlich die steuerliche Abschreibung zu verankern, wolle Schwarz-Rot nur das KfW-Programm zum energetischen Sanieren verstetigen, sagten Theurer und Rülke. Dass beim entscheidenden Teil der Energiewende – so sind 40 Prozent des Energieverbrauchs auf Wärme zurückzuführen –, keine Bewegung zustande kam, zeige nur, dass Union und SPD Deutschland in den nächsten vier Jahren in einen Dornröschenschlaf versetzen wollten und so weit unter den Möglichkeiten des Landes zurückblieben. „Wer aber 600 Millionen Euro jährlich in unwirksame Mietwohnraumprogramme fließen lässt, darf sich nicht wundern, wenn kein Geld für wirklich zielführende Maßnahmen wie beispielsweise die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung bleibt“, so Rülke wörtlich.

Europa- und Handelspolitik dürfen nicht verschlafen werden
„Auch das Europa-Kapitel hält nicht, was allgemein versprochen wird. Es ist insgesamt wenig ambitioniert. Es enthält keine konkreten Aussagen zu den notwendigen Reformen der Institutionen wie Verkleinerung der Kommission, Direktwahl des Kommissionspräsidenten, Initiativrecht des Parlaments“, so Theurer. Zur Rettungspolitik hat sich die SPD durchgesetzt: keine eindeutigen Sanktionsforderungen in der Wirtschafts- und Währungsunion. Eurobonds werden nicht explizit ausgeschlossen.

Hinsichtlich der Handelspolitik wird allgemein Freihandel beschworen, aber konkret wird die Aufnahme von verbindlichen Umwelt- und Sozialstandards in die Handelsabkommen gefordert. Experten zufolge führt dies zu einem signifikanten Anstieg der Bürokratie im Warenverkehr. Die baden-württembergische Industrie wäre davon betroffen.

Wohnungsbau-Programme gehen in die falsche Richtung
In eine irreführende Richtung gehe die Mietpreisbremse der Bundesregierung. Im Land hätten die Kommunen dieses Instrument nicht mehr anwenden wollen, weil es keine wirkliche Entlastungswirkung entfaltet habe. Dass dieses Ziel nun auch von der Bundesregierung verfolgt werde, zeige die rein ideologische Handschrift der Sozialdemokratie und ihr Unverständnis für die Wirkung von Märkten. Durch die Begrenzung von Mietpreisen werde nicht mehr Wohnraum geschaffen, sondern es komme auch in Baden-Württemberg weiter zur Stagnation im Wohnungsbau, sagte Rülke. Bisher bereits seien die ganzen Mietwohnraumprogramme der grün-roten Landesregierung fehlgeschlagen, obgleich man sie wie Sauerbier angeboten habe. Wenn nun aber gleichzeitig die degressive steuerliche Abschreibung und ein erneuter Anlauf auf die steuerliche Abschreibung bei der energetischen Sanierung gekippt werde, so sei dies der Todesstoß für jede Form der Mietwohnraumförderung in Baden-Württemberg.

 

Zum Streit in der grün-roten Koalition, in dem zuerst der Landeschef der Grünen gegen die SPD und dann wiederum der SPD-Innenexperte Sakellariou gegen die Grünen scharfe Pfeile schießt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans–Ulrich Rülke:

„Schon wieder hängt bei Grün-Rot der Haussegen schief. ‚Durchblick, Reife und Manieren‘ vermisst Herr Sakellariou beim grünen Landesvorsitzenden. So redet man über erbitterte Gegner, aber nicht über den Koalitionspartner. Bei der Landesregierung geht es nicht wie in einer geordneten Partnerschaft zu, sondern wie bei Hempels unter dem Sofa.“

Zu den von der Landesregierung vorgestellten Eckpunkten zur Reform der Lehrerbildung sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Die grün-rote Landesregierung ist vor dem Druck der Lehrerverbände und der  Opposition zurückgewichen und legt mit ihren Eckpunkten den Einheitslehrer wenigstens vorläufig zu den Akten. Es ist eine gute Nachricht für die Qualität von Schule und Unterricht, dass sowohl die eigenständige Ausbildung zum Gymnasiallehrer als auch zum Sonderpädagogen erhalten bleiben sollen. Hätten die Koalitionäre an ihrem ursprünglichen Plan eines Einheitslehrers für alle Schularten festgehalten, hätte dies das Aus für das Gymnasium wie für die Sonderschulen durch die Hintertür bedeutet. Die Landesregierung musste einsehen, dass mit der ehemaligen Berliner Bildungssenatorin Volkholz als Frontfrau der grün-roten Lehrerbildungsreform  in Baden-Württemberg kein Blumentopf zu gewinnen war.“

 

 

 

Zu den angekündigten Schwerpunktaktionen der Polizei gegen Langfinger sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Selbst bei einem Ausbau des Autobahn-Fahndungsdienstes erschwert die Polizeireform insgesamt den Kampf gegen Wohnungseinbrüche. Gerade wenn reisende Banden vor Ort bei ihren Blitzeinbrüchen Unterstützung erhalten, sind ortskundige Polizeibeamte, die nicht auf Navigationshilfen angewiesen sind, besonders wichtig. Die heutige örtliche Verbundenheit der Polizei wird durch die Reform allerdings massiv beeinträchtigt. Die damit einhergehende zunehmende Bürgerferne der Polizei verunsichert die Menschen zusätzlich. Oberflächlich betrachtet gibt sich Grün-Rot mal wieder aktiv und an der Sache orientiert, wenn man allerdings den Gesamtzusammenhang im Blick behält, schaden die Aktivitäten der Regierung einmal mehr als das sie helfen.“

 

 

Zur gestrigen Beratung des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes im Landtag sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Es wurde höchste Zeit, dass der Gesetzesentwurf vorgelegt wird. Von einem eigenständigen Ministerium müsste man erwarten können, das es auf veränderte Rahmenbedingungen, wie den aktuellen Flüchtlingszustrom, zeitnah reagiert. Zahlreiche entscheidende Verbesserungen sind im aktuellen Entwurf vorgesehen, wie die Erhöhung der Wohn- und Schlaffläche sowie die Umstellung auf Geldleistungen für die Flüchtlinge. Jedoch betreibt Ministerin Öney Augenwischerei, wenn sie die Besserung der Lebenssituation der Flüchtlinge verspricht, aber keinen praktikablen Weg dorthin aufzeigen kann. Die praktische Umsetzung der neuen Regelungen muss in den Landkreisen und Kommunen geschehen. Dort müssen die Flüchtlinge untergebracht und dort müssen ihnen beispielsweise Deutschkurse angeboten werden, die das Gesetz neuerdings bereits während des laufenden Asylverfahrens vorsieht. Es steht nicht zu erwarten, dass die Neuerungen schnell umgesetzt werden. Denn die Landkreise und Kommunen stehen hier vor großen Herausforderungen, werden doch im diesem Jahr nahezu doppelt so viele Flüchtlinge erwartet als im Jahr 2012. Die Anpassung der Kostenpauschale, die das Land den Landkreisen und Kommunen für diese Aufgaben zur Verfügung stellt, wird jedoch vor diesem Hintergrund nicht ausreichen. Die FDP-Fraktion hat hier als einzige einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung gemacht – und erntete Kritik. Nun bringen wir den Kompromissvorschlag, die besonderen Belastungen für Landkreise und Kommunen, etwa wenn die aufwändige medizinische Versorgung eines Flüchtlings erforderlich ist, neben der Pauschale gesondert abzurechnen. Das neue Gesetz verspricht viel – nun muss die Landesregierung sicherstellen, dass die Kommunen mit den Aufgaben nicht allein gelassen werden. Man kann eben keinen Daimler bestellen und nur für einen Golf bezahlen wollen.

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung des Nationalparks Nordschwarzwald verdeutliche der agrar- und naturschutzpolitischer Sprecher Dr. Friedrich Bullinger noch einmal die entschiedene Ablehnung des grün-roten Prestigeobjekts durch die FDP-Landtagsfraktion. Nach den Worten von Bullinger sage die FDP-Landtagsfraktion Ja zur Natur- und Kulturlandschaft, Ja zu einem nachhaltigem Tourismus, Ja zum Schutz seltener Arten, Ja zur naturnahen Waldbewirtschaftung, Ja zu Mensch und Natur, Ja zu Naturparken und Biosphärengebieten. Die Liberalen sagten allerdings Nein zu einem künstlichen grün-rotem Prestigeobjekt namens Nationalpark, der auf Pump geschaffen werden soll und langfristig zu teuer sei; Nein zu einem Nationalpark, der nachweislich weder einen ökologischen noch ökonomischen Mehrwert erwarten lasse; Nein zu den übertriebenen Einschränkungen; Nein zu zusätzlicher Bürokratie; Nein zum Verzicht auf natürliche Ressourcen durch Stilllegung, Totholz und den zu erwartenden Borkenkäferbefall  und Nein zur geplanten Vernichtung von Volksvermögen.

Nein vor allem deshalb, so Bullinger, weil die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sich bis zu 83 Prozent gegen die Errichtung des Nationalparks ausgesprochen haben – dies bei einer Wahlbeteiligung von über 50 Prozent. Es gehe beim Nationalpark Nordschwarzwald nicht um den Bestandschutz wie auf Rügen oder dem Wattenmeer, sondern um einen künstlich einzurichtenden Nationalpark ohne Mehrwert. Die Landesregierung verfahre nach der Devise „Gehört-werden ist nicht Erhört- werden, entschieden wird im Landtag“, sagte Bullinger.

Mit Befriedigung konstatierte der forstwirtschaftliche Sprecher, dass Arbeiten, die der guten fachlichen Praxis der Land- und Forstwirtschaft entsprechen, in der Nähe des Nationalparks nicht untersagt sind. Diese Änderung sei auf den gemeinsamen Antrag von CDU und FDP zurückzuführen.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke sei es „mit unserem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof am 20. November, dem 60. Jahrestag des Inkrafttretens der Landesverfassung, gelungen, die grün-rote Landesregierung an die Prinzipen der Verfassung zu erinnern. Durch die Einigung  wird deutlich, dass zumindest uns die Auskünfte zu geben sind, auf die die Abgeordneten einen durch die Landesverfassung gewährleisteten Anspruch haben, um wirkungsvoll Oppositionsarbeit leisten zu können.“

Wie Rülke weiter sagte, habe bereits die Klageankündigung die Landesregierung veranlasst, einen Teil der begehrten Auskünfte über die Kosten des ICC-Verfahrens mitzuteilen. Wie Finanz-und Wirtschaftsminister Schmid zugab, seien bisher Gerichtskosten in Höhe von 805.000 Euro und Kosten für die Rechtsberatung in Höhe von 501.000 Euro gezahlt worden. Diese Auskunft war jedoch nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion noch nicht ausreichend. Weitere umfassende Informationen wurden erst im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof nachgeliefert. Die zuvor vertretene Auffassung des Finanzministeriums, die entsprechenden Fragen beträfen „laufendes Regierungshandeln“, hat sich erklärtermaßen als unzutreffend beziehungsweise unzureichend erwiesen.

Der innen- und justizpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, sagte dazu: „Es hätte dieses Verfahrens aus unserer Sicht überhaupt nicht bedurft, wenn die Landesregierung gleich von Anfang an umfänglich, erschöpfend und im dafür vorgesehenen parlamentarischen Verfahren Auskunft gegeben hätte. So wurden die Informationen scheibchenweise und – für die Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich – zuletzt erst im gerichtlichen Verfahren geliefert.“

Wie Hans-Ulrich Rülke betonte, werde mit der jetzt gefundenen Einigung die Salami-Taktik der Landesregierung eindrucksvoll belegt. „Und weil wir eben keine ‚Prozesshansel‘ sind, geben wir uns mit diesem Ergebnis mehr als zufrieden. Wir hoffen jetzt, dass die Einigung bei der Regierung zu einem Umdenken geführt hat, denn bisher wurden dem Parlament in einer Art und Weise Informationen vorenthalten, wie es Baden-Württemberg in 60 Jahren zuvor wohl noch nicht erlebt haben dürfte“, so  Rülke abschließend.

Info: Die FDP-Landtagsfraktion hat im Februar 2013 Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht. Sie richtete sich vor allem gegen die mangelnde Transparenz beim Schiedsverfahren des Landes gegen den französischen Konzern EdF im Zusammenhang mit dem Rückkauf der EnBW-Anteile durch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung. Die grün-rote Landesregierung hält den Kaufpreis des Erwerbs der EnBW-Anteile von der EdF in Höhe von 4,7 Milliarden Euro für zu hoch und fordert 840 Millionen Euro zurück. Die FDP-Landtagsfraktion wollte daraufhin wissen, welche Kosten dem Land durch die Schiedsklage bislang entstanden sind.

Die Landesregierung weigerte sich mit dem Verweis auf „laufendes Regierungshandeln” zunächst, der Opposition Zahlen zu nennen. Nach Ansicht der FDP-Landtagsfraktion handelt es sich jedoch um Verwaltungshandeln, über das Auskunft gegeben werden muss.

Der Staatsgerichtshof hat im Juli 2013 die Verfahrensbeteiligten aufgefordert, nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Die Verfahrensbeteiligten haben sich am 20. November 2013 bei einem Erörterungstermin vor dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs geeinigt und das Verfahren für erledigt erklärt. Mit Beschluss vom heutigen Tag hat das Verfassungsgericht dies bestätigt.