„Was die Landeregierung hier vorlegt, ist ein mehrfaches Nichts.“ So kommentierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den von der Landesregierung veröffentlichten Finanzplan 2020. Nach den Worten von Rülke kündigt Grün-Rot  lediglich wolkig an, man werde mit dem 2. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014 eine weiter gegliederte Finanzplanung vorlegen. Aus dieser solle dann hervorgehen, wie die Einzelpläne am Schulden-Abbaupfad partizipieren. Rülke: „Durch die Einstellung von fiktiv 400 Millionen Euro  Mehreinnahmen aus Steuererhöhungen auf Bundesebene offenbart der Finanzplan ein weiteres Mal die völlige Ratlosigkeit der Landesregierung. Ministerpräsident Kretschmann und sein Finanzminister Schmid wissen offenbar nicht,  wie sie ihre Aufgaben ohne die von Grün und Rot angestrebten Steuererhöhungen auf Bundesebene erfüllen können.“

Wenn man dies für bare Münze nehmen wolle, müsste Grün-Rot nach einem für sie negativen Ausgang der Bundestagswahl am 22. September im Grunde die Segel streichen und eine landespolitische Bankrotterklärung abgeben, sagte Rülke weiter.

Ein Land mit einer solch beeindruckenden Wirtschaftsentwicklung, mit so viel Erfindungsreichtum und Innovationsvermögen sowie einer solch äußerst positiven Entwicklung des Steueraufkommens in den letzten Jahren, dürfe sich so aber nicht aus der Verantwortung schleichen. „Dieser Finanzplan erweckt den Eindruck, als sei die Regierung Kretschmann schon nach zwei Jahren am Ende ihrer Kraft, ausgelaugt, ohne Perspektive, ohne Dynamik und ohne Ehrgeiz – von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit im Umgang mit den öffentlichen Finanzen gar nicht erst zu reden. Vor der wichtigsten landespolitischen Frage überhaupt, wie es nämlich gelingen könne, zugleich den Haushalt dauerhaft zu konsolidieren und für wesentliche Zukunftsinvestitionen Sorge zu tragen, kapituliert diese Regierung“, so Rülke abschließend.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, setzte sich in einer Landtagsdebatte über das Thema „Wertigkeit regionaler Dachmarken erforschen und entwickeln“ dafür ein, hierbei auch Unternehmen, Landwirte und Gastronomen vor Ort mit einzubinden. Sogenannte Dachmarken geben den Regionen einen hohen Wiedererkennungswert. Als Beispiel nannte Bullinger die Weinregionen Baden-Württembergs. „Hier werden Region und Produkt zusammen erfolgreich vermarket. Unternehmen und Organisationen sind mit eingebunden und können davon profitieren.“

Bullinger setzt auf den Sachverstand der Akteure vor Ort, warnte allerdings davor, zu kleinräumig zu denken. Zu hinterfragen sei zunächst, für welche Zielgruppe welches Marketing gemacht wird, was mit regionalen Dachmarken erreicht und welche Marktsegmente angesprochen werden sollen. Als bisher positives Beispiel lasse sich in diesem Zusammenhang vor allem die erfolgreiche Verbindung von Tourismus und Landwirtschaft nennen. Bullinger unterschied allerdings: „Die Touristen, die aus den USA, aus Japan oder aus China kommen, interessiert diese Kleinräumigkeit nicht. Sie wollen größere Ansprechthemen haben. Anders ist es im innerdeutschen Tourismus, im regionalen Tourismus oder im Wochenendtourismus. Da steht das Dachmarkenthema viel stärker im Vordergrund.“

Bullinger forderte die Landesregierung auf, die Werbemaßnahmen des Landes zu verstärken, um den Erfolg auf Ausstellungen wie der Grünen Woche sichern zu können. Die Regionen müssten grundsätzlich viel stärker mit dem Tourismus verbunden und Dachmarken stärker herausgebildet werden, um im Bereich Tourismus voranzukommen.

Als weiteren  wichtigen Aspekt benannte Bullinger die Vermarktung. „Neben der Selbstvermarktung tun wir gut daran, verstärkt die großen Unternehmen mit einzubinden“, sagte Bullinger. Als Beispiel führte er das Schwäbisch-Hällische Landschwein an, das sich als Marke etabliert habe und das stärker mit dem Einzelhandel verbunden werden soll. Bullinger warnte davor, in der Landwirtschaft „einen Keil zwischen konventionelle Produkte und Bioprodukte  zu treiben.“  Beide könnten unter einer Dachmarke sehr wohl als regionale Produkte einer Region beworben werden, so Bullinger.

 

Zur Meldung, wonach die G9-Plätze am Schopfheimer Theodor-Heuss-Gymnasium auf Geheiß des Regierungspräsidiums Freiburg verlost wurden, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Die FDP-Landtagsfraktion kritisiert dieses unsäglich Verfahren scharf. Der rein politisch motivierte Formelkompromiss von Grünen und Roten zum Gymnasium treibt immer neue Sumpfblüten. Wenn man schon G9 macht, dann muss auch jedes interessierte Kind die Möglichkeit haben, einen G9-Platz zu bekommen. Über ein derart willkürliches und zutiefst ungerechtes Verfahren kann man nur den Kopf   schütteln. Ein  solches Verwaltungsversagen ist die Folge von ideologischen Personalentscheidungen der grün-roten Landesregierung. Leute, die von Verwaltung keine Ahnung haben, werden zu Schulpräsidenten befördert, weil sie Gegner des Gymnasiums sind.“

 

In einer Aktuellen Debatte des Landtags mit dem Titel „Pädophilie darf nicht verharmlost werden – Grüne müssen sich ihrer Geschichte stellen“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 

„Durch die Absage des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, an der Preisverleihung des Theodor-Heuss-Preises für Daniel Cohn-Bendit teilzunehmen, wurde ein Prozess des Erkenntnisgewinns angestoßen. Für viele und auch für mich waren diese dunklen Flecken in der Geschichte der Grünen bisher unbekannt. Und auch die Aussage von Ministerpräsident Kretschmann, diese Probleme habe es in Baden-Württemberg nicht gegeben, stehen in eklatantem Widerspruch zur Faktenlage. Und der Ministerpräsident hätte sich am 10. April bei der entsprechenden Landtagsdebatte über seine Teilnahme bei der Preisverleihung selbst erklären müssen. Die Grünen sind bereit, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten. Das ist das Eine. Wir brauchen aber auch einen noch besseren und umfassenden Schutz für die Kinder. Und es geht um niederschwellige Beratung, wie dies beispielsweise seit kurzem die Berliner Charité für potenzielle Täterinnen und Täter anbietet. Ich fordere einen umfassenden Landesaktionsplan zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt. Deshalb wiederhole ich meine Forderung nach der Einrichtung von Kinderschutzambulanzen an unseren Krankenhäusern.“

In der ersten Beratung des Landtags über das „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg“ hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Landesregierung aufgefordert, noch einmal den Versuch zu machen, mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu einer umfassenden Vereinbarung über das Besoldungs- und Versorgungsrecht zu kommen. Rülke: „Wenn Sie bereit sind, dabei auch offenkundige Fehler Ihrer seitherigen Politik wieder zur Disposition zu stellen, müsste dies eigentlich möglich sein.“

Als besonders krassen Fehler der bisherigen grün-roten Besoldungspolitik bezeichnete der FDP-Fraktionsvorsitzende die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 geschaffene Absenkung der Besoldung bei neu eingestellten Beamten. Nach den Worten von Rülke wird die FDP ihr Abstimmungsverhalten zur zeitlich verzögerten Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten des Landes davon abhängig machen, ob die grün-rote Landesregierung die Absenkung der Eingangsbesoldung bei den neu eingestellten Beamten rückwirkend aufhebt. Ein entsprechender Antrag sei vorbereitet.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, könnte in einer isolierten Betrachtung die zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifabschlusses vertretbar sein. Denn der Abschluss werde zwar mit bis zu einem Jahr Verzögerung, aber dann in voller Höhe und dauerhaft für alle Jahre dieser Legislaturperiode übernommen. Seit 1990 habe es in den Tarifabschlüssen in 11 von 22 Fällen eine mehr oder minder große zeitliche Verschiebung gegeben. „Aber“, so Rülke, „es macht einen Unterschied, ob es hierzu eine Vereinbarung zwischen der Regierung und den Berufsvertretungen der Beamtenschaft gibt oder eben nicht.“ Im Jahr 2007 hat die schwarz-gelbe Landesregierung eine Einigung über die gesamte Legislaturperiode erreicht. Grün-Rot sei dagegen mit etlichen durch eigenes Verschulden vergeigten Gesprächsrunden und durch einen Ministerpräsidenten Kretschmann aufgefallen, der seinen Beamten mit Null-Runden drohte.

„Ein Handelskrieg mit China kann nicht im Interesse der deutschen Wirtschaft sein. Dies gilt besonders für unsere baden-württembergischen Unternehmen.“ Dies sagte der umwelt- und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, in einer von den Liberalen beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Wettbewerbschancen nutzen statt Klientelpolitik zu fordern – kein Handelskrieg mit China“.

Die FDP-Landtagsfraktion habe mit großer Sorge die Nachricht der EU-Kommission zur Kenntnis genommen, Strafzölle auf chinesische Solarprodukte verhängen zu wollen. „Dazu muss ein Exportland wie Baden-Württemberg – das Exportland in Deutschland – Stellung beziehen“, sagte Glück. Mit China als wichtigstem Handelspartner für Baden-Württemberg könne ein Handelskrieg nicht im Interesse des Landes sein. Die Landesregierung müsse deshalb klar formulieren, dass Baden-Württemberg diese Zölle nicht will. „Der Grund, warum wir diese Debatte beantragt haben, ist, dass wir dazu noch keinen Standpunkt der Landesregierung gehört haben. Insbesondere vonseiten der Grünen war es hier sehr ruhig.“

Auch für die Energiewende seien billige Photovoltaikelemente wichtig. Die deutsche Solarindustrie sei stark subventioniert worden, dabei seien jedoch Innovationen zu kurz gekommen, so Glück. Der FDP-Landtagsfraktion gehe es darum, die Unternehmen zu schützen, die nicht auf das schnelle Geld abzielten und durch jahrelange Subventionen gefördert wurden. Glück wünschte sich ein klares Bekenntnis der Regierung und der Regierungsfraktionen. „Ich fordere Sie auf, seien Sie aktiv und schützen Sie dadurch das Interesse unseres Landes“. Als absoluten Erfolg bezeichnete Andreas Glück die Debatte, bei der sich die Landesregierung zu der von ihm geforderten Position bekannte.

 

„Die Denkschrift 2012 hat keine Skandale offenbart und auch keine besonders gravierenden Fälle öffentlicher Verschwendung ans Tageslicht gebracht. Aber auch die diesjährige Denkschrift des Rechnungshofs hat eine ganze Fülle von Anregungen und Hinweisen für einen sparsameren und effizienteren Umgang mit öffentlichen Mitteln erbracht.“ Dies  sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bei der Debatte des Landtags über die „Denkschrift 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg. Rülke kritisierte, dass Vorschläge des Rechnungshofes von grün-roter Seite zu wenig beachtet worden seien.

Dass die Denkschrift erst jetzt abschließend beraten werde, zeige, dass der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft sich viel Zeit für die Beratung der einzelnen Denkschriftbeiträge genommen habe. Es gehe daraus aber nicht hervor, dass sich der Ausschuss mit besonderer Intensität um die zentralen Fragen der Denkschrift gekümmert hat. Rülke: „Es ist eher so, dass die Regierungskoalition viel Zeit gebraucht hat, die schwierigen Themen der Denkschrift mehr oder minder elegant zu umschiffen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende verwies dazu auf drei Beispiele in der Denkschrift:

  • So habe der Denkschriftbeitrag Nr. 6 „Verschuldungsverbot in der Landesverfassung verankern“ durchaus eine intensive Beratung verdient gehabt. Der Präsident des Rechnungshofs wird in der Beschlussempfehlung der Denkschrift wie folgt zitiert:

‚Der Rechnungshof plädiere zwar dafür, die Schuldenbremse möglichst rasch in der Landesverfassung zu verankern, kritisiere jetzt aber nicht, dass dies nicht schon 2013/14 erfolge. Doch sollte dies deutlich vor 2020 geschehen. Der Rechnungshof rege in diesem Sinn an, die von der Landesregierung nun vorgesehene Änderung der Landeshaushaltsordnung noch nicht als abschließende Regelung zu betrachten‘.

Rülke: „Leider aber blieb es bei den üblichen oberflächlichen Begründungen von Grün-Rot, warum dies so nicht möglich wäre. Die Beschlussempfehlung lautete dann entsprechend: ‚Kenntnisnahme‘“.

  • Beim Denkschriftbeitrag Nr. 4 „Personalausgaben des Landes“ ging es um die Forderung des Rechnungshofs, ein kurzfristig wirkendes Stellenabbaukonzept im Umfang von 500 Millionen Euro zu entwickeln – und zwar über die im Haushalt verankerten kw-Vermerke hinaus. Dies könne man – durchaus auch mit respektablen Gründen – ablehnen, so Rülke. Aber es gehe nicht, sich auch hier mit der wolkigen Formulierung „im Rahmen des Abbaus der Neuverschuldung des Landes bis 2020 zeitnah ein Personalentwicklungskonzept vorzulegen“ letztlich um das Thema herumzumogeln.
  • Als drittes und letztes Beispiel nannte Hans-Ulrich Rülke den Denkschriftbeitrag Nr. 13 mit dem Titel  ‚Demografische Entwicklung der Schülerzahlen und ihre Auswirkungen auf den Lehrkräftebedarf an öffentlichen allgemein bildenden Schulen‘. Rülke kritisierte, dass man bei diesem Thema nicht intensiv darüber diskutiert habe, auf welche Weise beispielsweise mehr Ganztagsbetreuung, mehr Inklusion oder mehr individuelle Förderung aus der demografischen Rendite stellenmäßig abgesichert werden könne. Und intensiver hätte man auch darüber diskutieren können, wie viele Stellen aus der demografischen Rendite dann noch für Zwecke der Haushaltskonsolidierung verbleiben. Rülke: „Für die Konsolidierung aber scheint sich der Ausschuss nicht zuständig zu fühlen: ‚Kenntnisnahme‘ und ein zum 30.9.2014 zu erstattender Bericht über den Vollzug des Lehrerstellenabbaus war alles, was am Ende herauskam.“

Rülke abschließend:  „Um die grün-rote Debattenkultur ist es eben nicht gut bestellt. Echte Beteiligung ist schon im Parlament nicht sehr gefragt, was Wunder bei einer Regierungsmehrheit, die zutiefst davon überzeugt scheint, allein im Besitz der Wahrheit zu sein.“

 

„Ziel des liberalen Gesetzentwurfs ist die verfassungsrechtliche Absicherung einer dauerhaften Begrenzung der Verschuldung des Landes. Damit soll eine solide Grundlage für eine tragfähige, generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik geschaffen werden.“ Dies sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke bei der ersten Beratung des Landtags über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion. Nach dem Vorschlag der FDP werden dazu die Bestimmungen des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz einschließlich der dort vorgesehenen Ausnahmeregelungen in Landesrecht umgesetzt. Rülke: „Allerdings verzichtet unser Gesetzentwurf darauf, so exzessiv von den Übergangsfristen gemäß Artikel 143d Grundgesetz Gebrauch zu machen, wie es die Landesregierung bislang beabsichtigt – nämlich sich bis zum Jahr 2020 Zeit zu lassen.“ Stattdessen versuche der Gesetzentwurf mit dem Vorschlag, die Aufnahme zusätzlicher Kredite längstens bis zum Jahr 2016 zu erlauben, „einen Kompromiss zwischen den bislang stark unterschiedlichen Auffassungen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen zu finden“, so Rülke.

Nach den Worten von Rülke nimmt der liberale Gesetzentwurf  mit dem Jahr 2016 Rücksicht darauf, dass durch die von Grün-Rot betriebene Aufblähung der Haushalte  2011 (4.Nachtrag), 2012 und 2013 mit Steigerungsraten von 5,2%, 5,7% und 4,8% fast unumstößliche Fakten geschaffen worden sind. „Vielleicht gelingt es uns mit diesem Kompromissangebot die Landesregierung endlich zur fiskalischen Vernunft zu bringen“, so Rülke. Der erste Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion vom Herbst 2011 sah bereits ein Inkrafttreten der Schuldenbremse zum 1. 1. 2012 vor.

Rülke: „Ich kann Ihnen allerdings auch heute nicht ersparen, auf Folgendes hinzuweisen:

  • Wer auf 170 Millionen Euro an Studiengebühren verzichtet hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das Projekt „freiwilliges Lebensarbeitszeitkonto“ mit jährlich um 20 Millionen Euro ansteigenden, in der Endstufe mit 160 Millionen Euro taxierten Einsparungen gestoppt hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das 1480er Stellenabbauprogramm um vier Jahre verlängert und entsprechende Einsparungen damit hinausgeschoben hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer in den Ministerien, den neugeschaffenen für Verkehr und für Integration in besonderem Maße, in einen regelrechten Stellenrausch verfallen ist und 200 zusätzliche Stellen allein in den Ministerien geschaffen hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule gegenüber anderen Schulen chronisch bevorzugt, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 schafft und gleichzeitig andere Wege zur Hochschulreife behindert, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer Millionen und Abermillionen für eine unsinnige und regional unausgewogene Polizeireform verschwenden wird, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer unter dem Signum einer ‚neuen Beteiligungskultur‘ viel Geld ausgibt, aber keine vernünftigen Beteiligungsstrukturen und keine Umsetzung der Ergebnisse von Beteiligungsprozessen hinbekommt, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb.“

„Ich habe das alles – und ich könnte noch fortfahren – auch deswegen noch einmal genannt, um deutlich zu machen: Die sogenannte Erblast, von der Vertreter der grün-roten Koalition fortwährend sprechen, wenn von Haushaltskonsolidierung die Rede ist, ist inzwischen die Erblast Ihrer eigenen Beschlüsse und Maßnahmen aus den letzten zwei Jahren. Hätten Sie es nur geschafft, den Haushalt in den letzten Jahren weniger stark anwachsen zu lassen – ich nenne nochmals die Zahlen: 2011 5,2% – 2012 5,7% – 2013 4,8% -, dann könnten wir jetzt ganz anders über einen Ausstieg aus der Neuverschuldung sprechen. Dennoch aber: es bleiben – einen entsprechenden politischen Ehrgeiz unterstellt – genügend Spielräume, das Ziel der Nettoneuverschuldung Null mindestens mit Ende des Haushaltsjahres 2016 zu erreichen“, so Rülke abschließend.

 

„Eine absolute Sicherheit vor Hochwasserschäden wird es auch in Zukunft nicht geben – im Hinblick auf die oft zerstörende Kraft von Naturgewalten dürfen wir nicht so tun, als könnten unsere technischen Hilfsmittel absoluten Schutz bieten. Trotzdem haben wir in Baden-Württemberg schon seit Jahren den Anspruch,  dass sich der Hochwasserschutz auf hohem Niveau befindet.“ Dies sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, in einer Aktuellen Debatte des Landtags mit dem Titel „Hochwasserschutz in Baden-Württemberg“.

Nach den Worten von Glück stellten manche Beobachter voreilig fest, dass Baden-Württemberg in Anbetracht der Fernsehbilder von den verheerend überschwemmten anderen Regionen Deutschlands mit einem blauen Auge davongekommen sei. Glück: „Auch wenn das nicht ganz falsch sein mag, so müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass in Baden-Württemberg drei Todesopfer zu beklagen sind.“ Glück dankte in diesem Zusammenhang den vielen Helferinnen und Helfern, die gegen das Hochwasser gekämpft und versucht haben, die Schäden möglichst gering zu halten. Besonderer Dank gebühre der Feuerwehr, Polizei, Technischen Diensten, Stadtverwaltungen und den Hilfsorganisationen.

Für das im Bundesvergleich hohe Niveau des Hochwasserschutzes in Baden-Württemberg nannte der umweltpolitische Sprecher folgende Beispiele:

  • · 1000 Kilometer Dämme in Baden-Württemberg;
  • · Rückhalteräume: 45 Millionen Kubikmeter wurden beim letzten Hochwasser  in Anspruch genommen, noch weitere Kapazitäten vorhanden;
  • · Hochwasser- Vorhersage-Zentrum;
  • · Mobile Hochwasserwände;
  • · flächendeckende Strukturen zum Beispiel Hilfsorganisationen, Feuerwehren und

technische Organisationen.

 

Glück: „All diese Maßnahmen haben gut funktioniert und Schlimmeres verhindert.

Diese Maßnahmen sind aber nicht nur effektiv, sondern in der Unterhaltung der Infrastruktur auch teuer.“ In diesem Zusammenhang könne man beklagen, dass in den vergangenen Jahren weniger Geld in den Hochwasserschutz gesteckt wurde, als es wünschenswert gewesen wäre. Aber in Anbetracht „angespannter Haushaltslagen“ sei dies verständlich und nachvollziehbar, so Glück.

Die damalige Opposition (Grüne und SPD)  habe dies übrigens mitgetragen und nichts für den Hochwasserschutz gefordert. Im Gegenteil, ausweislich der Landtagsdrucksache  14/6348 habe die damalige Opposition zugestimmt, die  Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Rhein-Programms bis zum Jahr 2028 zu strecken. Glück: „Sie haben nun die höchsten Steuereinnahmen die Baden-Württemberg je gesehen hat. Folglich haben Sie die Möglichkeit, etwas mehr Geld in den Hochwasserschutz zu stecken. Dies kritisieren wir ausdrücklich nicht.

Nach den Worten von Glück gibt es einige wenige Bereiche, die äußerst ungeeignet für den politischen Streit sind – Hochwasserschutz sei so ein Thema. In diesem Zusammenhang störe es ihn schon sehr, dass Grün-Rot heute so tue, als ob sie den Hochwasserschutz in Baden-Württemberg erfunden hätten. Dem sei nicht so.

„Ich fordere alle Fraktionen auf, gemeinsam für einen sinnvollen Hochwasserschutz einzutreten. Denn auch wenn alle zusammenarbeiten, bleibt der Hochwasserschutz auch zukünftig eine große Herausforderung in Baden-Württemberg“, so Glück abschließend.

„Fracking gibt es schon lange, jahrzehntelang in Deutschland. Es dient zur Förderung von Öl, Erdgas, H2O, wird aber auch bei Geothermie eingesetzt.“ Dies sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, in  einer von der SPD beantragten Aktuellen Debatte zum Thema Fracking.

Nach den Worten von Glück ist die jetzige Gesetzesgrundlage insbesondere mit Blick auf Wasserschutz und Umweltauswirkungen unzureichend. Deshalb habe die FDP versucht, im Bundestag ein Frackinggesetz einzubringen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Glück: „Das Gesetz sah in Trinkwassergebieten grundsätzlich ein Verbot von Fracking und die Gleichstellung der Wasserbehörde mit dem Bergbauamt vor.“ Außerdem sollten mit dem Gesetz verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen vor jeder Bohrung eingeführt werden, so Glück weiter. Diese Verpflichtung sei bei Fracking nach derzeitiger Gesetzeslage nicht notwendig. Obwohl der Vorschlag von den Fraktionen weiterentwickelt wurde und es Abstimmungen zwischen Wirtschaftsministerium und Umweltministerium gab, habe schließlich die Union kalte Füße bekommen und beschlossen, dass es in dieser Legislaturperiode kein solches Gesetz geben soll. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Union ebenfalls Handlungsbedarf in Sachen eines Mehr an Umweltschutz gesehen hätte“, sagte Glück.

Glück betonte, dass die FDP ein generelles Verbot von Fracking für nicht sinnvoll erachtet. „Wir wollen eine klare gesetzliche Regelung und fordern strengste Auflagen“, so Glück. Die FDP wolle allerdings nicht unüberlegt eine Tür zuschlagen. „Wir wissen: Wer aussteigt, muss irgendwo einsteigen. Und wir wissen: Stromkosten spielen eine zentrale Rolle in einem Wirtschaftsstandort.“ Es sei scheinheilig, ein generelles Verbot von Fracking in Deutschland zu fordern, dann aber guten Gewissens für Stromerzeugung aus Gas zu werben, das vor allem aus Russland komme, wo wir keinen Einfluss auf Umweltmaßnahmen haben, sagte Glück. Bei Prognosen über den Anstieg der Energiekosten, werde zudem ausdrücklich auf Fracking Bezug genommen. Glück: „Sie argumentieren also an einer Stelle, dass die Energiekosten gar  nicht so sehr steigen, auf der anderen Seite entziehen sie jetzt aber ihrer Argumentation die Grundlage.“

Für die FDP-Landtagsfraktion sei klar, dass Wasserschutz höchste Priorität hat, aber auch hier generell von Anfang an keine Tür zugeschlagen werden sollte. Die Erfahrung mit CCS habe verdeutlicht, dass neue Technologien nur dann eine Chance haben, wenn von vornherein auf maximale Transparenz und höchste Sicherheitsstandards gesetzt wird, sagte Glück. Klar sei auch, dass das aktuelle Recht hinsichtlich Wasserschutz und Umweltauswirkungen weiterhin unzureichend ist und verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig sind, so Glück weiter. „Wir hoffen, dass nach der Bundestagswahl unter Schwarz-Gelb möglichst schnell dieses Frackinggesetz zustande kommt.“

Zur Ankündigung des Staatssekretärs im Finanz- und Wirtschaftsministerium, Ingo Rust, auf die Anfrage der FDP-Fraktion in der Regierungsbefragung, die Landesregierung plane keine Anhebung der Lehrergehälter auf das einheitliche Niveau von A13, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Im Widerspruch zur SPD plant die Landesregierung keine Anhebung der Lehrergehälter auf das einheitliche Niveau von A 13. Für eine Regierungspartei, die sowohl den Kultus- als auch den Finanzminister stellt, ist es ein Armutszeugnis, im Wahlkampf wohlfeile Forderungen zu erheben und nicht einmal einen Gedanken auf die Umsetzung zu verwenden. Mit zweierlei Stimmen zu sprechen, erhöht nicht die Glaubwürdigkeit der Sozialdemokraten in ihrer Bildungspolitik.“

Zur Meldung, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf für den Nationalpark per Kabinettsbeschluss auf den Weg brachte, aber die Kostenfrage ausklammert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grün-rote Landesregierung will das Projekt Nationalpark aus rein ideologischen Gründen umsetzen. Das rächt sich jetzt, die Kosten laufen aus dem Ruder. Statt die Finanzierung offenzulegen, versucht Grün-Rot sie zu verschleiern. Wie bei der Polizeireform kommt die Wahrheit auch beim Nationalpark scheibchenweise ans Licht. Das ist zutiefst unseriös. Die Landesregierung muss sich nicht wundern, wenn ihr infolge ihrer unverantwortlichen Ausgabenpolitik die Schulden über den Kopf wachsen. So wird es Grün-Rot niemals gelingen, den Haushalt zu sanieren.“

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern, sagten zum Parteitagsbeschluss der baden-württembergischen Grünen, das Sitzenbleiben abschaffen zu wollen: „Gerade den schwächeren Schülerinnen und Schülern erweisen die Grünen einen Bärendienst, wenn sie jeden Leistungsanspruch in der Schule abschaffen wollen. Dass die Grünen der Verlockung der wohlfeilen Forderung nach Abschaffung des Sitzenbleibens am Schuljahresende nicht widerstehen konnten, spricht Bände über das Verantwortungsbewusstsein der Partei des Ministerpräsidenten. Das Signal dieser grünen Bildungspolitik gegen die Leistungsorientierung ist demotivierend und zumindest auf längere Sicht gefährlich. Denn woraus sollen junge Menschen angesichts solch trügerischer Wohlfühlbotschaften die Motivation schöpfen, sich engagiert für die Erfordernisse ihres zukünftigen Berufs vorzubereiten?”

 

 

 

 

 

 

Zur Ankündigung von Wissenschaftsministerin Bauer, das Land werde künftig den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft aus der Verengung auf die Wirtschaft herausnehmen und andere Akteure mit hineinnehmen,  sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der hochschulpolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Dass die grüne Wissenschaftsministerin ein Programm für Projekte im Bereich der Ökologie als Maßnahme gegen die angebliche Verengung des Technologietransfers auf die Wirtschaft preist, ist an Skurrilität kaum zu überbieten. Denn zum einen nimmt gerade sie in ihrem Fünf-Millionen-Euro-Programm eine Einschränkung auf einen Bereich vor, und zum anderen war es ihre grün-rote Regierungskoalition, die mit dem Innovationsrat einen wichtigen Motor eines erfolgreichen Technologietransfers in Baden-Württemberg abgeschafft hat. Auch mit der Weigerung von Grün-Rot, 250 000 Euro zusätzlich für das Existenzförderprogramm „Junge Innovatoren” zur Verfügung zu stellen, wie es die FDP-Landtagsfraktion in den vergangenen Haushaltsberatungen gefordert hatte, hat sich Frau Bauer wahrlich nicht als gute Sachwalterin des bislang sehr erfolgreichen Technologietransfers in Baden-Württemberg erwiesen. Letztlich ist es deshalb sie selbst, die sich den Vorwurf der „Verengung” bei der Transferförderung gefallen lassen muss.”

 

Zur Behauptung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, die Pädophilie-Aktivisten seien bei ihm an den Falschen geraten und hätten in Baden-Württemberg “gar nichts ausgerichtet”, erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke 

„Herr Kretschmann scheint, was die Vergangenheit der Grünen in Baden-Württemberg anlangt, ein ganz schlechtes Gedächtnis zu haben.“

So habe der Landesvorstand der baden-württembergischen Grünen am 24.3.1985 ein Papier verabschiedet, das sich mit dem Thema “Grüne und Sexualität” befasst habe. Dieses Papier habe den Paragrafen 176 des Strafgesetzbuches, der sexuelle Handlungen Erwachsener mit unter 14-Jährigen unter Strafe stelle, kritisiert. In den Aussagen aus dem Papier sei dem Paragrafen seinerzeit eine Studie entgegengehalten worden, die zu dem Ergebnis komme, dass “harmlose erotische Erlebnisse” keine schädlichen Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern hätten. Der Paragraf sei “gesellschaftlichen Moralvorstellungen” geschuldet und sei nach dem “rechtspolitischen Grundsatz im Zweifel für die Freiheit” zu ändern. Im Fazit komme der damalige grüne Landesvorstand zu folgendem, wörtlich zitierten Ergebnis: “Zumindest sollte in der öffentlichen Debatte die Frage von sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen auf gewaltfreier Basis entdramatisiert werden.”

Es sei also eine glatte Lüge, wenn nun behauptet werde, die Pädophilen hätten bei den Südwest-Grünen keinen Stich gemacht. Der MP tue gut daran, sich auch diesem Teil der Geschichte seines eigenen Landesverbands zu stellen, statt so zu tun, als wären es nur die Grünen in anderen Bundesländern gewesen, so Rülke.

Zur Meldung, wonach im Rahmen der geplanten Radsternfahrt am 14. Juli nach Stuttgart die Haupteinfallstraßen für den Autoverkehr gesperrt würden, erklärte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die Mobilität der Zukunft ist aus meiner Sicht eine intelligente Vernetzung aller Verkehrsträger. Offenbar möchte unser grüner Verkehrsminister Hermann jedoch an einer Politik des erhobenen Zeigefingers und des Gegeneinanders festhalten. Er hat von den teilweise chaotischen Zuständen beim Rad-Aktionstag in Göppingen am 16. September 2012 offenbar nichts gelernt. Vernetzung beginnt eben nicht mit Konfrontation. Werbung fürs Rad fahren geht auch ohne Diskriminierung des Autos. Den Anwohnern von Nebenstraßen den Verkehr aufzubürden, damit man als Radfahrer auf einer Betonschneise eine Art Triumph über das Auto erleben kann, ist reichlich verfehlt. Ich bin sehr fürs Rad fahren, aber ich wünsche mir eine positive Vorgehensweise, statt Auto fahren als etwas Schlechtes zu diskreditieren. Ein verantwortlicher Landesminister im Geburtsland des Automobils und der Draisine als Urform des modernen Fahrrads sollte anders agieren.“

Mobilität ist für die Menschen ein unverzichtbares Element persönlicher Freiheit und einer der wichtigsten Wirtschafts- und Standortfaktoren. Andererseits belastet der Verkehr Lebensqualität, Umwelt und Ressourcen in zunehmendem Maße und immer häufiger sind die Kapazitätsgrenzen der Infrastruktur erreicht. Die FDP/DVP Fraktion setzt bei der Lösung der Probleme in der Verkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg auf ein konzertiertes sachorientiertes Konzept. Der Handlungsbedarf ist offenkundig: Die täglichen Staus sprechen für sich. Die Aufnahmefähigkeit der Verkehrswege ist nur noch begrenzt zu steigern, nicht zuletzt wegen der Kosten immer aufwendigerer Verkehrsprojekte.

Um nicht vor dem Stau zu kapitulieren, bedarf es neuer Konzepte für den Verkehr von morgen. Der Straßenzustand und insbesondere der bauliche Zustand der Brücken sind dringend zu verbessern. Die Landesregierung hat hierauf noch nicht die richtigen Antworten gefunden. Stattdessen ist der Radverkehr ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik des grünen Verkehrsministers Hermann. Als wirtschaftspolitisches Schwergewicht in Europa brauchen wir jedoch andere Antworten.

Mit der Mobilitätsoffensive Baden-Württemberg 23 soll ein Weg aufgewiesen werden, wie Baden-Württemberg bis zum Jahr 2023 durch innovative und sachorientierte Verkehrspolitik seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und damit den Wohlstand im weltweiten Wettbewerb sichern kann.

 

Es werden vier Handlungsfelder identifiziert:

Verkehrsmanagement

  • Zukunftstechnologie
  • Mobilitätsdienste
  • Logistik

 

Innerhalb dieser vier Oberbegriffe geht es insbesondere um:

 

Bessere Nutzung vorhandener Infrastruktur – Seitenstreifennutzung bei Autobahnen

Während im Durchschnitt täglich auf jedem deutschen Autobahnkilometer ca. 52.000 Fahrzeuge fahren, so sind es beispielweise in der Region Stuttgart teilweise über 150.000 Fahrzeuge. Die temporäre Seitenstreifenfreigabe erhöht in den Spitzenstunden gezielt die Kapazitäten der vielbefahrenen Autobahnabschnitte. Ein Streckenabschnitt, der regulär drei Fahrstreifen aufweist, kann bis zu 25 Prozent zusätzliche Fahrzeuge aufnehmen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Verkehrssicherheit. Bereits am 13.05.13 wurde auf der A 8 auf kurzem Abschnitt zwischen Kreuz Stuttgart – Ausfahrt Möhringen ein entsprechender Abschnitt in Betrieb genommen. Dieser Ansatz ist weiterzuentwickeln und auszudehnen. Hierzu ist ein Masterplan erforderlich. Hessen hat beispielsweise eine Erhöhung von 80 km auf bis zu 300 km im Visier. Die Seitenstreifennutzung zeigt auch, wie sinnvoll die Weiterentwicklung von C2X-Kommunikation zur Erhöhung der Sicherheit ist.

Baustellenmanagement

Zwar gibt es bereits heute mit dem zentralen Baustellenkoordinator der Straßenverkehrszentrale eine Unterstützung der Bauleitungen vor Ort, gleichwohl zeigen die Staus bei Autobahnbaustellen, dass weiteres Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Die Baustellen müssen noch besser aufeinander abgestimmt und die Bauarbeiten weiter beschleunigt werden. Ein Baustellen-Slotmanagement dient dazu, Tages- und Dauerbaustellen so zu planen, dass sie den Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigen. Das erhöht auch die Verkehrssicherheit. Per Onlinesystem ermittelt das System für die beabsichtigten Arbeiten geeignete Slots – also Zeitfenster – und bietet sie zur Auswahl an, in denen Baustellen in den Verkehr eingreifen und ebensolche, in denen der Verkehr weitgehend uneingeschränkt weiterfließen kann. Es orientiert sich an den Buchungssystemen für Flug- und Bahntickets und erspart so umständliche schriftliche Anträge und Genehmigungen.

 

Ampeloptimierung

Nicht sachgerechte Ampelstandorte sowie -steuerungen können eine wesentliche Stauursache sein. Neben einer Prüfung von baulichen Alternativen (Kreisverkehren) muss es unter der Einbeziehung von C2X-Kommunikation um bedarfsgerechte Phasensteuerung zur Optimierung des Verkehrsflusses gehen.

 

Innovative Telematik unter Einbeziehung der Möglichkeiten von Navigationsgeräten und Smartphones

Die bereits seit 2009 existierende Verkehrsrechnerzentrale könnte durch kooperative Systeme – die so genannte C2X-Kommunikation – wesentlich aufgewertet werden. Die Verkehrsbeeinflussungsanlagen wären wesentlich leistungsfähiger als heute. Die dynamischen Wegweiser mit integrierten Stauinformationen (dWiSta) zur Netzbeeinflussung würden so wesentlich weiterentwickelt. Die Kommunikation der Fahrzeuge untereinander (Navigationsgeräte/Smartphones) sowie mit der Verkehrsrechnerzentrale ließe unter Wahrung des Datenschutzes individuelle sinnvolle Stauumfahrungen und Stauvermeidungen durch dynamische und intelligente Routenwahl zu. Die Kommunikation Infrastruktur-Fahrzeug ließe es auch zu, Wechselverkehrskennzeichen und sonstige Verkehrszeichen in Echtzeit in die Fahrzeuge zu übertragen und so für ein Mehr an Sicherheit und verbesserten Verkehrsfluss zu sorgen. Es gibt in diesem Bereich bereits vielversprechende Forschungsprojekte, wie AKTIV, simTD  oder DIANA I und II in Hessen.

(Erläuterungen: AKTIV steht für adaptive und kooperative Technologien für den intelligenten Verkehr.
simTD für sichere intelligente Mobilität – Testfeld Deutschland. DIANA I und II (Dynamic Information und Navigation Assistance) hat das Ziel, die Verkehrsteilnehmer direkt, individuell und vor allem rechtzeitig vor aktuellen Gefahren auf den einzelnen Strecken zu warnen – beispielsweise vor Stauenden hinter Kurven oder Baustellen.
Car-to-X-Kommunikation ist der Oberbegriff für verschiedene Kommunikationstechniken in der Automotive-Technik. Car-to-Car-Kommunikation (C2C) ist eine davon, Car-to-Infrastructure (C2I) eine weitere. Bei Car-to-X geht es darum, die Bewegungsdaten des Fahrzeugs an Dritte zu übermitteln. Die Informationsübermittlung kann unmittelbar zwischen Fahrzeugen über IEEE 802.11p erfolgen wie bei der C2C-Kommunikation, sie kann aber auch über die am Straßenrand aufgebauten infrastrukturellen Komponenten, wie die Roadside Units (RSU), oder über die vorhandenen Mobilfunknetze erfolgen. Quelle: www.itwissen.info; zu simTD  http://www.simtd.de/index.dhtml/6151ac9915482132195h/object.media/deDE/7957/CS/-/backup_publications/Informationsmaterial/simTD-project_presentation2012_DE_view.pdf).

 

Automobile Zukunft – Assistenzsysteme

Die Forschung an Assistenzsystemen ist zu forcieren. Baden-Württemberg hat nachhaltige Mobilität und IT in Produkten bereits im Jahr 2010 als wesentliche Wachstumsbereiche identifiziert. Durch verbesserte Assistenzsysteme wäre ein dichteres „Bepacken“ der Autobahnen möglich, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit und der Abstand zentral gesteuert und die Fahrzeuge untereinander kommunizieren können. Das ist ein technisches Fernziel, das unter dem Gesichtspunkt des selbstbestimmten und sicheren Fahrens umsichtig entwickelt werden sollte. Klar ist: Diese Technik kann nur bei sachlicher Notwendigkeit aufgrund der Verkehrssituation zur Anwendung kommen. Ansonsten müssen Fahrerinnen und Fahrer innerhalb der Verkehrsregelungen selbstbestimmt ihr/sein Fahrzeug führen können.

 

Logistik

In einer globalisierten Welt, in der Produktionsstandorte und Absatzmärkte oft mehrere tausend Kilometer voneinander entfernt liegen, aber auch in einem Land, in dem Just-in-Time-Produktion einen Wettbewerbsvorteil darstellt, ist die optimale Anbindung an das Verkehrsnetz eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Baden-Württemberg als wirtschaftliches Kraftzentrum in Europa braucht eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Ohne Logistik keine Wirtschaft. Die Exportquote der Unternehmen im Land liegt bei rund 50 Prozent – bei Betrieben aus Leitbranchen wie dem Fahrzeug- und Maschinenbau sogar noch weit darüber.

Ein intermodales Logistikkonzept ist deshalb erforderlich. Die Vernetzung des Güterverkehrs durch Kombinierten Verkehr hat großes Potenzial. Unverständlich ist es, dass Baden-Württemberg den Modellversuch für Lang-Lkw nicht unterstützt. Lang-Lkw können in ihrem Einsatzbereich maßgeblich zur CO 2-Einsparung beitragen. Moderne Lkws stoßen kaum noch entsprechende Schadstoffe aus. Für derartige umweltfreundliche Lkws sind Ausnahmen bei Durchfahrtsverboten und Umweltzonen zu prüfen und umzusetzen, um nicht für erzwungene Umfahrungen wertvolle Ressourcen zu verbrauchen. „Grüne Logistik“ erfordert eine ganzheitliche Betrachtungsweise.

An erster Stelle steht jedoch die Stärkung des straßengebundenen Güterverkehrs durch Sanierung von Straßen und Brücken sowie des Lückenschlusses im Bestandsnetz. Der Bund stellt die Mittel zur Brückensanierung in seiner Verantwortung bereit. Nachzügler ist das Land. Der Verkehrsminister muss ein Brückensanierungskonzept vorlegen und ein Netzkonzept Logistik/Schwerlast vorlegen. Brückensperrungen an sich sowie große Umwege durch Brückensperrungen müssen unbedingt vermieden werden.

Stichwort Innenstadtlogistik mit Zukunft: Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sowie die Entsorgung von nicht mehr benötigten Gütern sind für die Lebensfähigkeit der Stadt, ihrer Bewohner und Unternehmen unverzichtbar. Gleichzeitig sind der Wirtschaftsverkehr im Allgemeinen und der Güterverkehr im Speziellen eine Belastung für die Stadt: Sie verursachen Lärm und Luftverschmutzung, verschärfen die Verkehrssituation und blockieren städtischen Raum. Auch hier kann das Land Impulse setzen und zum Beispiel Integrierte Wirtschaftsverkehrspläne und Aktionspläne für die Lieferinfrastruktur und Straßenraumgestaltung, Liefer- und Zugangsbeschränkungen sowie Parkraummanagement fördern.

 

Schließung eklatanter Lücken im Straßennetz

Lösung der Finanzierungsfrage und des Investitionsstaus

Die Schwachstellen in der Verkehrsinfrastruktur im Land sind offenkundig. Ob es die Kür Stuttgarts zur Stauhauptstadt ist, der Albaufstieg auf der A 8 oder die A 6 – um nur einige Beispiele zu nennen. Verkehrsminister Hermann muss seine Schlussfolgerungen aus der Daehre- und der Bodewig-Kommission vorlegen. Mit Überlegungen aus dem Baukasten des Bestrafens und der Bevormundung, wie City-Maut und Maut auf allen Straßen kann man allerdings ein High-Tech-Land wie Baden-Württemberg nicht in eine gute Zukunft führen.

 

Verkehrsträgerentwicklung

Neben der Straße und der Schiene ist die Schifffahrt weiter zu entwickeln. Dieser Verkehrsträger hat noch erhebliches Wachstumspotenzial und erfreut sich höchster Umweltverträglichkeit. Eine Ertüchtigung der Neckarschleusen für 130-m-Schiffe könnte den Hafen Stuttgart wesentlich weiterentwickeln und die Containerfrachtraten erhöhen.

 

Reisewegemanagement

E-Mobilität und Car-Sharing bieten neue Möglichkeiten des modal split. Baden-Württemberg als Ursprung und Heimat der modernen Mobilität muss hier eine Vorreiterrolle zukommen. Als ein wichtiges Schaufenster Elektromobilität gilt es, nachhaltige Impulse zu setzen. Wir brauchen daneben ein klares Bekenntnis zum Automobil als wichtigster Verkehrsträger im Flächenland Baden-Württemberg.

 

Die FDP/DVP Fraktion setzt auf eine Verkehrspolitik der Vernunft. In Hessen wurde seinerzeit unter FDP-Führung das erfolgreiche Konzept „Staufreies Hessen 2015“ aufgelegt, das wichtige Impulse gesetzt hat. Vgl. hierzu http://www.staufreieshessen2015.hessen.de/irj/Staufrei_Internet

„Als wirtschaftsstarkes Land und Heimat des Mittelstands brauchen wir eine innovative und vernunftorientierte Verkehrspolitik. Unsere ‚Mobilitätsoffensive Baden-Württemberg 23‘ gibt hier die richtigen Antworten. Bevormundungen und Gängelungen mit erhobenem grünen Zeigefinger bringen uns nicht weiter“. Dies sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann auf einer Landespressekonferenz mit dem ehemaligen hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,   Dieter Posch, in Stuttgart. Posch erläuterte, wie es in Hessen mit dem Konzept ‚Staufreies Hessen 2015‘ gelungen sei, durch eine klare Ausrichtung auf Innovation und Wachstum die Stauzeiten um 80 Prozent zu reduzieren. Wesentliches Element sei hierbei die Nutzung von Autobahnseitenstreifen als temporäre Fahrspuren. Nach den Worten von Rülke und Haußmann geht es nun darum, aus den guten Erfahrungen in Hessen zu lernen und in Baden-Württemberg sinnvolle Weiterentwicklungen auf den Weg zu bringen. Das Land brauche als eine der wirtschaftsstärksten Regionen Europas eine Mobilitätsoffensive. Es sei nicht zielführend, sich schwerpunktmäßig dem Radverkehr zu widmen, wie es Verkehrsminister Hermann gerne mache.

Die ersten Schritte seien auch in Baden-Württemberg getan. Auf der A8 gebe es seit kurzem die erste Seitenstreifenfreigabe. Auch seien verschiedene Verkehrsbeeinflussungsanlagen installiert. Die Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg mit der Verkehrsrechnerzentrale sei eine moderne Einrichtung. Jetzt gehe es darum, dass für Baden-Württemberg eine Gesamtkonzeption erstellt werde. Hessen erfahre für das Programm „Staufreies Hessen 2015“ internationale Anerkennung, da habe Baden-Württemberg Nachholbedarf. Baden-Württemberg müsse als Erfinderland des Automobils an der Spitze des Fortschritts stehen, so Rülke und Haußmann. 

„Wir brauchen innovative Telematiksysteme, die eine verbesserte Verkehrssteuerung zulassen. Kooperative Systeme unter dem Fachbegriff C2X-Kommunikation sind hier die Antwort. So können die bisherigen Verkehrsbeeinflussungsanlagen sinnvoll weiterentwickelt und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die Kommunikation mit Navigationssystemen und Smartphones über Ziele und Streckenverläufe könnte hier bei Wahrung des Datenschutzes viel bringen“, sagte Haußmann zu einem  der Schwerpunkte der Mobilitätsoffensive Baden-Württemberg 23. Ziel sei, bis zum Jahr 2023 eine wesentliche Verkehrsverbesserung zu erreichen.

Dies umfasse auch, die gravierendsten Lücken im Fernstraßennetz zu schließen und auf ein integriertes intermodales Verkehrsmodell zu setzen. Deshalb müsse ein Augenmerk auf die Verbesserung der Bedingungen für die Binnenschifffahrt – Stichworte Ertüchtigung der Neckarschleusen sowie kombinierter Güterverkehr – gelegt werden. Es gehe darum, eine sachgerechte und vernünftige Verkehrspolitik zu betreiben. Mit Strafaktionen à la City-Maut und Straßenbenutzungsgebühr für alle Straßenkategorien, wie es Minister Hermann verschiedentlich gefordert habe, komme man nicht weiter. „Man kann es sich einfach machen und eine Pkw-Maut fordern, man kann aber auch den cleveren Weg der Erschließung aller Ressourcen nehmen“, so Haußmann. Als wirtschaftsstarkes Bundesland müsse man den Bereich der Logistik fest im Auge behalten. Güterverkehr und Logistik verfolgen keinen Selbstzweck. Sie sind vielmehr ein Spiegelbild der Transportnachfrage der Wirtschaft, des Handels und der privaten Haushalte. Deshalb sei der kombinierte Güterverkehr von großer Bedeutung, ebenso wie die Stärkung des Güterverkehrs auf der Straße. Wer das Heimatland eines weltweit führenden Herstellers von Nutzfahrzeugen als Modellregion der Mobilität möglichst ohne Straße und LKW gestalten wolle, wie dies teilweise zu befürchten sei, der müsse sich fragen lassen, was er damit bezwecke. „Ich fordere von Verkehrsminister Hermann rasch ein umfassendes Brückensanierungsprogramm. Wir können unsere Spediteure und die Wirtschaft nicht im Regen stehen lassen. Der Bund hat bereits ein entsprechendes Programm aufgelegt. Wo bleibt das Land?“, so Haußmann.

„Wir müssen auch die vorhandene Infrastruktur besser auslasten. Deshalb fordere ich verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich der Fahrassistenzsysteme. Es ist zwar heute noch Zukunftsmusik, aber durch automatische Fahrmodule wie Abstand und Geschwindigkeit könnten Autobahnen wesentlich dichter bepackt werden als heute. Auch in einer vernetzten interkommunikativen Ampelschaltung könnte eine wesentliche Verbesserung liegen. Schon jeder hat sich mehrfach über lange Rot-Phasen geärgert, die die eigene Fahrtrichtung erheblich aufstauen, während der andere Verkehrsstrang fast leer ist“, stellte Haußmann als weiteren Schwerpunkt heraus. Zudem sei die jüngste Verkehrsfreigabe von Standstreifen auf Autobahnen zu begrüßen. Diese müsse entsprechend weiterentwickelt und ausgeweitet werden. Zudem könne ein verbessertes Baustellenmanagement viele Staus verhindern, unterstrich der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion.

Auch im Bereich intermodaler Reiseketten der Bürgerinnen und Bürger stecke noch viel Wachstumspotenzial, so Haußmann. Er beglückwünsche das Land, beim Schaufenster Elektromobilität mit dem sogenannten „livingLab bw e mobil“ zum Zug gekommen zu sein. Der deutsche Südwesten sei schon immer die Wiege der Mobilität gewesen, dies müsse so bleiben. Hierzu brauche es die richtigen aufeinander abgestimmten Impulse. „Unsere Mobilitätsoffensive Baden-Württemberg 23 ist hierfür die richtige Antwort. Sie setzt auf die Bausteine, Verkehrsmanagement, Zukunftstechnologie, Mobilitätsdienste und Logistik“, schloss Haußmann.

 

Zur Drohung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schmiedel gegenüber den Grünen, die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium zum Thema im Landtagswahlkampf 2016 zu machen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Es ist schon erstaunlich, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende Schmiedel jetzt den Grünen droht, die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium  zum Thema im Landtagswahlkampf 2016 zu machen. Denn Schmiedel bekämpft damit einen Kompromiss, den er selbst mit seinem grünen Koalitionspartner geschlossen hat. Dabei war absehbar, dass 44 Modellstandorte für G 9 nur zu erheblichem Unfrieden bei den Betroffenen und zu Ungerechtigkeiten vor Ort führen würden. Um aus dieser verfahrenen Situation  wieder herauszukommen, hat die FDP-Landtagsfraktion  eine Wahlfreiheit bei G 8 und G 9 zu gleichen Bedingungen vorgeschlagen. Wir fordern, dass die Gymnasien im Unterschied zum laufenden G9-Schulversuch die gleiche Jahreswochenstundenzahl wie für G8-Züge erhalten und dann selbst über eine Verteilung auf acht oder neun Jahre entscheiden können. Nachdem der Kultusminister dies brüsk abgelehnt hat, fordern wir den SPD-Fraktionsvorsitzenden auf, den FDP-Vorschlag aufzugreifen und seinen Parteifreund zu überzeugen, damit ein Ausweg aus dem selbst angerichteten Schlamassel gefunden werden kann.“

 

Zur Vorstellung der Gebietskulisse für einen Nationalpark durch die Landesregierung sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der agrar- und forstpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Mit ihrer heute vorgestellten Gebietskulisse für den Nationalpark im Nordschwarzwald zeigt die Landesregierung, dass  die Politik des Gehört-werdens nur dann genehm ist, wenn es ihr ins Konzept passt. Es sei bezeichnend, dass Gemeinden, die sich bei der Bürgerbefragung eindrucksvoll gegen den Nationalpark ausgesprochen haben, nun doch betroffen sind. Erfreulich ist, dass die Bewohner des Landkreises Calw sich erfolgreich gegen die Einrichtung eines Nationalparks gewehrt haben und nicht wie die Bewohner des Landeskreises Freudenstadt zwangsbeglückt werden. Überdeutlich zeigt sich das am Beispiel der Gemeinde Baiersbronn: Nicht nur der Bürgerwille, auch der Gemeinderatsbeschluss richtet sich klar gegen einen ‚künstlichen Nationalpark‘. Mit ihrem rigorosen Vorgehen will Grün-Rot beim Nationalpark Fakten schaffen, ohne sich um die Folgen  zu kümmern. Jetzt ist zu befürchten, dass die Steuerzahler für ein grün-rotes  Ideologieprojekt mit einer dreistelligen Millionensumme zur Kasse gebeten werden. Die FDP-Landtagsfraktion fordert Minister Bonde auf, endlich die konkrete Kostenkalkulation auf den Tisch zu legen.“

Die FDP-Landtagsfraktion steht den heute vorgestellten Eckpunkten zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur „Aufwertung innerstädtischer Quartiere“ mit Skepsis gegenüber. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke äußert seine Bedenken:

„Grundsätzlich sind derartige Maßnahmen zur Förderung des Einzelhandels und Stärkung der Region eine gute Sache – sofern sie auf freiwilliger Basis erfolgen. Allerdings lehnen wir jegliche Form von Zwang und Planwirtschaft ab.“

Das angedachte Quorum von fünfzehn Prozent der Eigentümer bilde dabei das vorliegende Stimmungsbild nur unzureichend ab, auch sei bedenklich, dass zwar beim Kostenschlüssel Gewerbefläche und Lage berücksichtigt werden würden, beim Quorum dagegen nur die Anzahl der Eigentümer entscheidend sei.

„Für überzeugende Konzepte sollten sich auch Wege einer freiwilligen gemeinsamen Umsetzung finden lassen. Zwangsbeglückung ist falsch.“

Außerdem gäbe es bereits breitgefächerte Instrumente städtebaulicher Sanierung und Erneuerung, mit dem auch die Aufwertung von Geschäftsquartieren angegangen werden könne. Selbstverständlich gäbe es Probleme und Fragestellungen, denen man mit diesem Instrument nicht Herr werden könne. Dafür aber die Etablierung einer Zwangsgemeinschaft aller Haus- und Grundstücksbesitzer vorzusehen, scheint der falsche Weg zu sein.

Die FDP/DVP-Fraktion hatte in der Landtags-Debatte zur Reform der Lehrerausbildung kritisiert, dass die grün-rote Kommission höchst einseitig besetzt war und vor allem keine Praktiker vertreten waren. Dem trägt Schmiedel jetzt Rechnung.

Die FDP-Fraktion zeigt sich auch erfreut darüber, dass Schmiedel trotz umgehenden Protests aus dem Lager der Einheitsschul-Ideologen bei seinem Nein zum Einheitslehrer bleibt.

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke äußerte sich zum Einlenken Schmiedels: “Insgesamt gesehen stellen  wir mit Genugtuung fest, dass Claus Schmiedel zur Läuterung fähig ist und dass er nach seinen verbalen Keulenschlägen nun zu Streicheleinheiten gegenüber den Lehrerverbänden geneigt ist.”

Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kommentiert das Zurückrudern der SPD bei der Lehrerausbildung wie folgt:

„Ein erster Ansatz vernünftiger Einsicht bei der SPD. Es hat sich ausgezahlt, dass Opposition und Verbände gegen diesen ideologischen Unfug Front gemacht haben. Wir hoffen, dass die SPD in der Schulpolitik nun auch zu weiteren Einsichten gelangt.”

Die FDP/DVP-Fraktion sieht sich in ihrer Kritik an der Finanztransaktionssteuer bestätigt. So bewertet der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke das Schreiben des Finanzministers Nils Schmid zur sachgerechten Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer wie folgt:

„Jetzt merken sogar Sozialdemokraten, dass gut gemeint nicht automatisch gut gemacht bedeuten muss. Diese Steuer belastet Mittelstand, Sparer und die Altersversorgung der Menschen. Es wird höchste Zeit, sich von derartigen Plänen zu verabschieden.“

Die FDP-Landtagsfraktion steht den Plänen der grün-roten Landesregierung zur Sanierung des Haushalts äußert kritisch gegenüber. So äußerte sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke wie folgt:

„Es ist absolut unseriös, über 5 000 abzubauende Stellen zu reden, solange die entsprechenden Bereiche, in denen diese gestrichen werden sollen, nicht genannt werden. Darüber hinaus ist anscheinend nicht einmal klar,  welche Aufgaben der bisherigen Stelleninhaber nicht mehr, in anderer Form bzw. von Dritten wahrgenommen werden sollen.

Nach allem, was die grün-rote Landesregierung bisher geleistet hat, ist nicht zu sehen, dass eine derartige Aufgabe von der Regierung auch nur in Ansätzen bewältigt werden kann.“

So fehle auch ein Jahr nach der Ankündigung des Abbaus von 11.600 Stellen im Lehrerbereich jegliche Konzeption, wie dies mit den Zukunftsvorhaben im Bereich Bildung – dem Ausbau von Ganztagesangeboten, mehr Inklusion, einer verbesserten Unterrichtsversorgung und einer stärkeren individuellen Förderung – vereinbart werden könne. Finanzpolitisch motivierte Stellenstreichungen und bildungspolitisch motivierte Mehranforderungen stünden hier beziehungslos nebeneinander.

In den Ministerien hingegen sei Grün-Rot bislang nur durch gewaltige Stellenvermehrungen aufgefallen – deren inhaltliche Begründung sowohl im Verkehrs- als auch im Integrationsministerium bis zum heutigen Tage rätselhaft geblieben ist. Dasselbe gelte für die Anforderungen von mehr als 80 zusätzlichen Stellen für das von der Bevölkerung nachdrücklich abgelehnte Projekt „Nationalpark“.

Es sei daher umso dringlicher, den Bürgern reinen Wein einzuschenken, als das Grün-Rot bislang den Eindruck erwecke, in zentralen Bereichen der Landesverwaltung eher mehr als weniger Stellen bereithalten zu wollen, so in der inneren Sicherheit und der Steuerverwaltung.

Bildung und Wissenschaft, Innere Sicherheit und Steuerverwaltung stellen zusammen über 80 Prozent der im Landeshaushalt vorhandenen Stellen.

„Es ist absurd, aus dem restlichen Bereich die genannten 5 000 Stellen erwirtschaften zu wollen. Es ist also mit Spannung zu erwarten, welche Wahlversprechungen als nächstes einkassiert werden, sofern der Stellenabbau tatsächlich kommt.“