Zum wohnungspolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung wie beispielsweise  ein geplantes Zweckentfemdungsverbotsgesetz und eine Umwandlungsverordnung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Statt sich über kreative Wohnungsbaukonzepte zum Wohle der Bürger Gedanken zu machen, setzt die grün-rote Landesregierung auf dirigistischen Bürokratismus, der jegliche wirtschaftliche Dynamik erstickt. So bleibt Nils Schmid weiterhin ein Wirtschaftsverhinderungsminister, der für eine SPD steht, die vor Eingriffen ins Privateigentum der Bürger nicht zurückschreckt.“

 

Zum Vorschlag von Kultusminister Stoch, dass sich Lehrer in den Ferien in Betrieben fortbilden sollten, um sich mehr wirtschaftlichen Sachverstand anzueignen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Der im Ansatz vernünftige Vorschlag von Kultusminister Stoch ist ein Beispiel dafür, wie durch Äußerungen zum falschen Zeitpunkt  die letzten Reste von Vertrauen zwischen dem Kultusminister und den Lehrern gefährdet werden können.  Angesichts des Beharrens von Stoch auf der Kürzung der Anrechnungsstunden für Aufgaben außerhalb des Unterrichts und für besondere  Belastungen, wirkt der im Grunde  richtige  Vorschlag wie eine Provokation. Der positive Kern von Stochs Überlegungen, Erfahrungen aus den verschiedensten Berufszweigen zu gewinnen und in den Unterricht einfließen zu lassen, droht so vollständig verloren zu gehen. Es ist Herrn Stoch zu raten, öfter einmal die staubigen Gänge seines Ministeriums mit den Schulen des Landes zu tauschen, um entsprechende Einblicke in die betriebliche Realität der Schulen zu gewinnen.“

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, hat in einer Landtagsdebatte der Landesregierung vorgeworfen, ihre „seit zwei Jahren verkorkste Bildungspolitik schönzufärben und zu versuchen, den Bürgern Sand in die Augen zu streuen“. Obwohl parallel zur Landtagsdebatte Lehrer- und Bildungsverbände, Eltern und Schüler gegen eine absehbare schlechtere Unterrichtsversorgung und Streichung von schulischen Zusatzangeboten wie Hausaufgabenbetreuung demonstrierten, habe die Landesregierung wohl keinen Schimmer, „wie die Stimmung in den baden-württembergischen Lehrerzimmern gerade ist“.

Kern kritisierte er, dass die Landesregierung auf diese Warnrufe aus der Praxis mit Polemik oder Verharmlosung reagiere. So habe der SPD-Fraktionsvorsitzende Claus Schmiedel die baden-württembergischen Lehrerverbände ‚Heulsusen‘ genannt. Ministerpräsident Kretschmann meinte, wenn nach der übereilten Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung nun zehn Prozent aller Gymnasiasten in den 5. Klassen versetzungsgefährdet seien, so sei das doch eine dramatische Verbesserung, denn früher seien ja 50 Prozent sitzengeblieben. „Und der Kultusminister Stoch bezeichnet die zur Kürzung anstehenden Anrechnungsstunden als  ‚Nice to have‘ – Schön, wenn man es hat“.

Kern: „So reagieren nur Politiker, wenn Sie in ihrer Bildungspolitik mit ihrem Latein völlig am Ende sind.“ Die Anrechnungsstunden seien eben nicht “nice to have”, sondern für die Schulen von großer Bedeutung:

  • Die Kürzungen im Entlastungsbereich gehen immer  zulasten der Unterrichtsversorgung und des Schulangebots ingesamt.
  • Die Kürzungen der Hausaufgaben-Betreuungsstunden an den Gymnasien wird besonders den Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern schaden.

Kern abschließend: „Sie aber lassen sich hier heute feiern, dass Sie die Unterrichtsversorgung im Pflichtbereich scheinbar verbessern. Sie schaffen das aber nur, weil Sie den Pflichtbereich gegen den Entlastungsbereich ausspielen, das heißt,  Sie nehmen das Geld aus der linken Tasche den Schulen weg und  stecken es in die rechte Tasche. Es bleibt dabei: Ihre Personalpolitik im Bildungsbereich ist und bleibt eine gigantische Fehlkalkulation, sie ist eine Milchmädchenrechnung.“

 

Zur  Kritik des Landesrechnungshofs an der grün-roten Haushaltspolitik sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den Landesrechnungshof bei seiner Kritik an der Haushaltspolitik der grün-roten Landesregierung. Mit Prestigeprojekten wie Gemeinschaftsschule, Nationalpark und Polizeireform treibt die Landesregierung die Ausgaben in die Höhe ohne konkret zu benennen, welche Landesaufgaben sie dann demgegenüber künftig für verzichtbar hält und wo entsprechend in größerem Umfang Personalstellen abgebaut werden könnten. Glücksrittern gleich fällt Ministerpräsident Kretschmann und seinem Finanzminister Schmid  stattdessen nichts Besseres ein, als auf Steuermehreinnahmen zu setzen. Dies ist der vergebliche Versuch, ihre Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit kaschieren zu wollen.“

Skeptisch zeigte sich Hans-Ulrich Rülke gegenüber dem Vorschlag einer Enquete-Kommission zur Haushaltskonsolidierung. „Wenn Grün-Rot Kooperation gewollte hätte, hätte es dazu schon überreichlich Gelegenheit gegeben“, unterstrich Rülke unter Hinweis auf mehrere Gesetzgebungsvorschläge der FDP-Landtagsfraktion.  „Wenn sich dazu jetzt aber auf Vorschlag des Rechnungshofs ein Meinungswechsel vollziehen sollte, stehen wir jederzeit für eine konstruktive Zusammenarbeit  bereit.“

Eine Ohrfeige für Grün-Rot ist aus Rülkes Sicht auch die Kritik des Landesrechnungshofs an der mangelhaften energetischen Sanierung der Landesgebäude. Die Hälfte der 194 landeseigenen und angemieteten Gebäude sei laut Rechnungshof noch nicht energetisch saniert. Teilweise würden selbst rechtlich verbindliche Nachrüstpflichten aus der Energieeinsparverordnung nicht erfüllt.

 

Zur  Meldung, wonach Kultusminister Stoch die Amtsleiterin seines Ministeriums, Ministerialdirektorin Ruep, in den einstweiligen Ruhestand versetzt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nach dem Amtschef im Wirtschaftsministerium  und der Kultusministerin muss nun auch die Amtschefin im Kultusministerium gehen. Der SPD-Teil der Landesregierung befindet sich bereits in Auflösung.“

In der zweiten Beratung des Landtags über das „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg“ forderte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke die grün-rote Landesregierung noch einmal auf, den Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 rückwirkend aufzuheben, der die Absenkung der Eingangsbesoldung zum Inhalt hat. „Hier hat sich Grün-Rot im Umgang mit den jungen Beamtinnen und Beamten einen besonders krassen Fehler geleistet, der wieder aus der Welt geschafft werden muss“, sagte Rülke.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden ist die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung für die FDP Voraussetzung dafür, der heute zur Abstimmung stehenden zeitlich verzögerten Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtenschaft zuzustimmen. Rülke kritisierte, dass die Landesregierung nicht noch einmal den Versuch gemacht habe, mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu einer umfassenden Vereinbarung über das Besoldungs- und Versorgungsrechts zu kommen. „Sie waren nicht bereit, ihre offenkundigen Fehler Ihrer seitherigen Politik zur Disposition zu stellen“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Im Gegenteil: Nachdem der Ministerpräsident vor Wochen den Beamten unverhohlen mit einer Nullrunde gedroht habe, sei er vor Tagen durch paternalistisch-obrigkeitsstaatliches Gehabe aufgefallen, indem er meinte: „Jetzt soll der Beamtenbund mal bitte zufrieden sein“.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, könnte in einer isolierten Betrachtung die zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifabschlusses vertretbar sein. Denn der Abschluss werde zwar mit bis zu einem Jahr Verzögerung, aber dann in voller Höhe und dauerhaft für alle Jahre dieser Legislaturperiode übernommen. Seit 1990 habe es in den Tarifabschlüssen in 11 von 22 Fällen eine mehr oder minder große zeitliche Verschiebung gegeben. „Aber“, so Rülke, „es macht einen Unterschied, ob es hierzu eine Vereinbarung zwischen der Regierung und den Berufsvertretungen der Beamtenschaft gibt oder eben nicht.“ Im Jahr 2007 habe die schwarz-gelbe Landesregierung eine Einigung über die gesamte Legislaturperiode erreicht, so Rülke abschließend.

 

Im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Landesbauordnung zur Einführung einer Rauchmelderpflicht erklärte der Sprecher für Verkehr und Infrastruktur, Jochen Haußmann:

„Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens und der weiteren Beratungen bleiben wir dabei, dass Rauchmelder eine sinnvolle Sache sind. Es ist aber niemandem damit gedient, überhastet Standards einzuführen, die dann kaum erfüllt werden können. Das trifft insbesondere auf große Immobilienbestände zu. Die Mehrzahl der Länder hatte dreieinhalb bis fünf Jahre Übergangsfrist. Auch im Rahmen der Anhörung haben sich die unter anderem die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die Diakonie Württemberg, der Bund Deutscher Baumeister sowie Immobilienverbände für eine Verlängerung der Frist ausgesprochen. Das greifen wir auf. Wir schlagen den 31.12.2016 als längste Frist vor. Ein Hoppla-Hopp-Gesetz – quasi als Symbolpolitik aufgrund eines sehr tragischen Unfalls – wie jetzt von den Regierungsfraktionen vorgelegt, ist keine seriöse Politik, wie wir sie uns vorstellen. Es muss zeitlicher Spielraum vorhanden sein. Ansonsten sollte selbstverständlich jeder so schnell als möglich die Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern vornehmen.“

 

„Wir machen mit dieser Anfrage deutlich, dass das Thema Rettungsdienst in der politischen Agenda aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ganz nach oben gehört. Gerade bei der Frage der Ausbildung von Rettungssanitätern und bei den Bedingungen für den Krankentransport sind stimmige Konzepte notwendig – hier darf die Politik den aktuellen Herausforderungen nicht hinterherhinken“. Dies sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, in der Landtagsdebatte über die Große Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Aktuelle Situation und Perspektiven des Rettungsdiensts in Baden-Württemberg“ (Drucksache 15/2858).

Als Hauptpunkte für eine Diskussion nannte Goll folgende Bereiche: Zum einen sieht der innenpolitische Sprecher Anpassungsbedarf bei den Rahmenbedingungen zum Krankentransport. „Eine Hilfsfrist von 40 Minuten für den Krankentransport wäre ein geeignetes Mittel, Wartezeiten insbesondere in Krankenhäusern zu verringern. Dies ist nicht nur im Sinne einer guten Klinikorganisation geboten, sondern dient auch dem Wohl der Patienten, die dann nicht stundenlang auf Krankenhausfluren auf ihren Transport warten müssen“, so Goll. Hier könne sich die Landesregierung nicht mit der pauschalen Aussage, es gebe keinen Bedarf für eine Hilfsfrist, aus der Affäre ziehen. Schließlich gebe es eine solche Frist aus gutem Grunde in anderen Bundesländern. Durch entsprechende Umorganisation könne dies auch ohne nennenswerte finanzielle Mehrbelastung gestemmt werden, zumal die entsprechenden Anbieter selbstverständlich nicht mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert werden dürften, ohne die entsprechenden Rahmenbedingungen zu erhalten, die ihnen dies ermöglichen.

Zudem haben sich nach den Worten von Goll die Anforderungen an das Personal im Rettungsdienst in den letzten Jahren stetig gewandelt. So sei der Einsatz des Rettungswagens längst nicht mehr der schlichte Transport zum versorgenden Krankenhaus. „Unmittelbar nach dem Eintreffen am Einsatzort beginnt eine notfallmedizinische Versorgung auf hohem Niveau. Dies erfordert eine entsprechende Ausbildung und natürlich auf eine angemessene Vergütung für diese wichtige, nicht selten über Leben und Tod entscheidende Tätigkeit“, sagte Goll. Hier müsse von allen Seiten ein Beitrag dazu geleistet werden, die Attraktivität dieses zukünftig ‚Notfallsanitäter‘ genannten Berufsbildes zu erhalten und wenn möglich zu steigern.

Goll weiter: „Wir danken nicht zuletzt allen im Bereich der Notfallrettung Tätigen, sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag in unserer Gesellschaft. Sie verdienen Anerkennung für Ihre Arbeit. Dazu gehört allerdings auch die Schaffung von zeitgemäßen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber“.

 

 

Zur heutigen Vorstellung des Landesanerkennungsgesetzes durch die Landesregierung sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Grün-Rot hinkt bei der Integration immer noch hinterher. Im April dieses Jahres konnte Bundesbildungsministerin Wanka bereits auf ein erfolgreiches Jahr seit dem Erlass des Bundesgesetzes zurückblicken. Über 30.000 Anträge in dieser Zeit belegen nach Angaben des Bundesministeriums vom April dieses Jahres das große Interesse an der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Gerade in Baden-Württemberg als starkem Wirtschaftsstandort dürfte das Interesse an qualifizierten Fachkräften besonders hoch sein. Die Integrationsministerin hat schon im März angekündigt, das Gesetz noch vor der Sommerpause einbringen zu wollen. Mit einer ersten Beratung im Landtag ist jedoch wohl frühestens im September zu rechnen.

Zu Recht bemängeln etwa die Arbeitgeber im Südwesten, dass Ministerin Öney hier früher hätte liefern müssen. Denn gerade in den 260 Berufen, die das neue Landesgesetz regeln soll, besteht schon heute ein großer Bedarf an Fachkräften. Zum Beispiel ist bei den Erzieherinnen und Erzieher mit der bundesweiten Einführung des Betreuungsanspruchs im August damit zu rechnen, dass zahlreiche Stellen zu besetzen sein werden. Diese Lücke kann nicht durch die Nutzung ausländischer Fachkräfte geschlossen werden, da mit der Einführung des neuen Gesetzes frühestens 2014 zu rechnen ist.“

 

 

„Im Bildungsausschuss weigerten sich GRÜNE und SPD unserem gemeinsamen Antrag zuzustimmen, mit dem wir die Landesregierung dazu verpflichten wollten, keine Kürzung bei der Altersermäßigung vorzunehmen. Zwar will der Kultusminister offenbar zum Schuljahr 2013/14 noch nicht den Rotstift ansetzen, aber für die folgenden Schuljahren droht den Lehrerinnen und Lehrer offenbar die Kürzung ihrer Altersermäßigung“, sagten die bildungspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Georg Wacker MdL, und der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern MdL, am Freitag (5. Juli) in Stuttgart.

„Die geplante Kürzung der Altersermäßigung ist der Gipfel der Belastung. Wir sehen bereits heute eine sehr schlechte Stimmung an den Schulen; die Enttäuschung und der Frust an den Schulen ist groß. Zwar verlangt der derzeitige Kultusminister mehr individuelle Förderung – gleichzeitig nimmt er aber den Lehrerinnen und Lehrer die dringend notwendige Entlastung: Grün-Rot plant, dass die Lehrerinnen und Lehrer eine Reduzierung ihrer Unterrichtsverpflichtung ab dem 58. Lebensjahr um eine und vom 60. Lebensjahr an um zwei Stunden selbst zahlen müssen. Dabei handelt es sich bei der Altersermäßigung um eine sehr wichtige Maßnahme, um älteren Lehrkräften einen längeren Verbleib bei gutem Gesundheitszustand in diesem anstrengenden Beruf zu ermöglichen“, kritisierten Wacker und Dr. Kern.

„So wurde schon vor wenigen Jahren von den Experten Prof. Dr. Joachim Bauer (Freiburg) und der Prof. Dr. Uwe Schaarschmidt (Berlin) bescheinigt, dass es sich beim Lehrerberuf um einen der anstrengendsten Berufe handele, welche die Gesellschaft zu vergeben habe. Daher sei es nach ihrer Forschung sinnvoll, im Alter die Unterrichtslast herunterzuschrauben. Stattdessen steigert die grün-rote Bildungspolitik durch eine immer heterogenere Schülerschaft mit der notwendigen höheren individuellen Förderung noch die Anforderungen an die Lehrkräfte. Hinzu kommt, dass der Kultusminister jegliche Wertschätzung für die hervorragende Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer vermissen lässt” so die beiden Bildungspolitiker.

„Mit der Einführung eines Gesundheitsmanagements, das in hohem Einvernehmen mit den Lehrerverbänden entwickelt wurde, hatte die CDU/FDP-Koalition einen ersten Schritt gemacht, um die Belastungen für die Lehrkräfte zu reduzieren. Die nun von grün-rot zur Kürzung vorgesehene Altersermäßigung ist eine der Antworten, um gerade für ältere Lehrkräfte dem enormen Stress des Berufsalltags zu begegnen und so einen längeren Verbleib im aktiven Schuldienst zu ermöglichen. Gerade die Altersermäßigung wurde von den Lehrerverbänden als unverzichtbar angesehen. Wir erwarten vom Kultusminister und den Regierungsfraktionen von GRÜNEN und SPD, dass sie die Bedeutung der Altersermäßigung erkennen und auf eine Streichung dauerhaft verzichten“, forderten Georg Wacker und Dr. Timm Kern.

Als “weiteren Schritt auf dem Weg, aus Baden-Württemberg ein Volksheim zu machen, in dem es von staatlichen Geboten und Verboten nur so strotzt”, bezeichnete der FDP-Fraktionschef die heute veröffentlichten Pläne Schmids.

Der “Wirtschaftsverhinderungsminister Schmid” werde mit seiner Regulierungswut noch jegliche wirtschaftliche Dynamik ersticken. Im Übrigen sei schon bemerkenswert, wie wenig die SPD offensichtlich von Privateigentum halte.

 

Auch der baden-württembergische FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke empfiehlt seiner Partei, eine Ampelkoalition formell auszuschließen. Eine Zusammenarbeit mit SPD und Grünen nach der Bundestagswahl sei aufgrund der mittelstandsfeindlichen Beschlüsse zur Steuerpolitik von Roten und Grünen völlig undenkbar. Rülke weiter:

„Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner hat vollkommen Recht wenn er einen formellen Parteitagsbeschluss fordert, der eine Ampel ausschließt. Über so eine Konstruktion sollte nicht einmal diskutiert werden.”,  so Rülke.

München 08.07.2013 Die Konferenz der FDP-Fraktionen der Landtage, des Bundestags und des Europäischen Parlaments hat auf ihrer heutigen Sitzung in München mehr Selbständigkeit für Schulen und Hochschulen gefordert. „Entscheidungen vor Ort sind sinnvoller und wirksamer als Regularien von oben herab. Freiheit, Vielfalt und Wettbewerb sorgen für mehr Qualität“, sagten Thomas Hacker, Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz und Fraktionschef der Liberalen im Bayerischen Landtag und der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke. Die Schulaufsicht soll sich künftig auf die Qualitätskontrolle und eine beratende Tätigkeit beschränken und vor allem Personal- und Budgetfragen den Schulen überlassen.

Ihre Positionen zur Bildung hat die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz in dem Positionspapier „Beste Bildung ist ein Bürgerrecht. Qualität steigern durch mehr Freiheit“ zusammengefasst. Darin fordern die Liberalen, Kindergarten und Grundschule mehr zu vernetzen und Ganztagsangebote, vor allem in der Grundschule, auszubauen. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, die Vielfalt der Schulformen in Deutschland zu erhalten. „Nicht nur das Abitur führt zur Hochschulreife. Es gibt mehrere erfolgversprechende Wege. Das ist vielen Schülern und Eltern noch viel zu wenig bekannt“, so Hacker und Rülke.

Nicht nur die Schulen, sondern auch die Hochschulen sollen in den Genuss von mehr Freiheit kommen. „Wir wollen den Unis mehr Spielraum ermöglichen sich zu profilieren und ihr Qualitätsmanagement selbständiger und wissenschaftsfreundlicher zu gestalten. Das geht nur durch mehr Autonomie“, sagten Hacker und Rülke. Den liberalen Parlamentariern schwebt als Ziel eine vollständige Budgetverantwortung vor, so dass die Universitäten selbst über Finanzen, Personal und Immobilien entscheiden können.

Das Positionspapier „Beste Bildung ist ein Bürgerrecht“ finden Sie hier.

http://www.fdp-fraktion-bayern.de/files/14921/Fravoko-Bildungsbeschluss_08072013.pdf

 

 

Zur Meldung, wonach der Chef der AOK Baden-Württemberg Christopher Herrmann eine aktivere und steuernde Krankenhauspolitik des Landes fordert, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Der Ansatz von AOK-Chef Herrmann geht in die richtige Richtung. Das Land muss zu einer aktiven Krankenhauspolitik mit Gestaltungsmut finden, statt in Wahlkampfmanier die Schuld beim Bund zu suchen, der angeblich zu wenig Geld bereitstellt. Der Bund hat mit seinem milliardenschweren Hilfsprogramm unbürokratisch finanzielle Unterstützung gewährt. Jetzt ist das Land gefordert. Die duale Krankenhausfinanzierung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und den Ländern kann nur funktionieren, wenn Ministerin Altpeter ihrer Verantwortung gerecht wird. Wir brauchen im Sinne der Patientinnen und Patienten einen Wettbewerb um die beste Qualität. Bei planbaren Eingriffen ist das die zentrale Fragestellung. Diese Angebotssteuerung muss über Zielgrößen im Wettbewerb ausgestaltet werden. Diesen Mut fordert die FDP-Landtagsfraktion von Sozialministerin Altpeter ein. Das Ziel muss eine hervorragende Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg sein. Das erreichen wir durch Schwerpunktsetzungen und Verzahnungen. Ein Weiter-So und eine ungesteuerte Krankenhausförderung nach Zuruf können wir uns nicht mehr leisten.“

„Es zieht sich wie ein roter Faden durch die Planungen zur Polizeistrukturreform, dass das politisch geleitete Wunschdenken die Fakten verdrängt.“ Dies sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke auf die Antwort der Landesregierung auf seine parlamentarische Anfrage zu den Kosten der Verlegung von Sondereinrichtungen im Zuge der Polizeireform (Drucksache 15/3612).

So sei die völlig unsinnige Verlegung der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle Karlsruhe an den Standort Stuttgart gar nicht explizit erfasst. Vielmehr ist diese Verlegung zusammen mit anderen Maßnahmen unter der Rubrik „DV-technische Umsetzung, allgemeine Kosten der Zusammenführung sowie unvorhergesehene Kostenfaktoren“ zusammengefasst. Dafür sind laut Innenministerium pauschal sechs Millionen Euro einkalkuliert. Damit würden ausweislich der Antwort gegebenenfalls anfallende Kosten für die Verlegung in diesem Rahmen abgedeckt. „Eine gut ausgestattete, hervorragend arbeitende Einrichtung an einem gut laufenden Standort abzubauen und in einem Ballungsraum komplett neu aufzubauen, ist für sich genommen schon mehr als fragwürdig“, kritisierte Rülke. Dies dann aber nicht einmal trennscharf auszurechnen, sondern die Vielzahl der Verlagerungen mit unrealistischen sechs Millionen Euro zu veranschlagen und als „allgemeine Kosten der Zusammenführung sowie unvorhergesehene Kostenfaktoren“ zu verbuchen,  habe mit seriöser Planung gar nichts gemein. Rülke weiter: „Es zeigt sich immer wieder, dass bei grün-roten Prestigeobjekten Geld keine Rolle spielt – aber wenigstens sollte man klar benennen, was dem Steuerzahler hier zugemutet wird, anstatt nach dem Motto ‚Tarnen, Täuschen, Tricksen‘ zu verfahren.“

Zur  Meldung, wonach sich der vom Land Baden-Württemberg verklagte Energiekonzern Electricité de France (EdF) mit einer sogenannten Widerklage vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris zur Wehr setzt,

sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun zeigt es sich erneut, die grün-rote Politik verpulvert Steuergeld.“ Durch diese unsägliche, parteipolitisch motivierte Kampagne mit dem Ziel der Diffamierung der schwarz-gelben Vorgängerregierung habe Grün-Rot schon jetzt Millionen verschwendet. Jetzt drohe ein weiterer zweistelliger Millionenschaden für das Land. Rülke wörtlich: „Grün-Rot streicht Lehrerstellen, um unsinnige Propagandaschlachten vor Schiedsgerichten finanzieren zu können.“

Zur Meldung, wonach  EU-Kommissar Günther Oettinger sich in der Debatte um ein Endlager für Atommüll für einen Standort in Süddeutschland ausgesprochen hat, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher Andreas Glück:

„EU-Kommissar Günther Oettinger ist nicht auf dem aktuellen Stand der Forschung. Die FDP-Landtagsfraktion hält Süddeutschland als Standort für ein Atommülll-Endlager für ungeeignet. Denn der gesamte Rheingraben und die Schwäbische Alb gelten als Erdbebengebiet, auch Vulkanismus könne dort nicht ausgeschlossen werden. Dazu befinden sich im gesamten Bereich des Oberrheins zu hohe Wasseraufkommen. Das Landesamt für Geologie erklärte darüber hinaus schon im Jahr 2009, dass die Salzschichten in der Region Heilbronn/Neckarsulm und die Tonschichten rund um Riedlingen, Ulm und im Hegau wasserführend sind und auch nicht die ausreichende Gesteinsstärke für ein Endlager aufweisen.“

Zur Meldung, wonach das Landes-Verkehrsministerium eine Bundesratsinitiative zur Erhöhung der Attraktivität des Car-Sharing einbringen wolle, erklärte der verkehrspolitische Sprecher FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Attraktivität von Car-Sharing erhöht werden soll. Moderner und intelligenter Verkehr setzt auf Wettbewerb. Deshalb ist es gut, die verschiedenen Verkehrsträger modern und nutzerfreundlich auszugestalten. Es stimme jedoch nachdenklich, wenn laut Pressmitteilung des grünen Verkehrsministers Hermann „der PKW-Bestand auf diese Weise verringert und damit auch der Parkdruck in den dicht bebauten, innerstädtischen und innenstadtnahen Stadtteilen reduziert werden könne‘.  Wenn damit eine Diskreditierung von Privatfahrzeugen einhergehen soll, dann ist das wieder einmal eine typische Bevormundungspolitik mit grüner Handschrift.  Die FDP-Landtagsfraktion sagt Ja zur Attraktivität von ÖPNV und Car-Sharing, aber ein klares Nein zum Madig-machen von privaten Autos. Und erst recht muss man aufpassen, dass Verkehrsminister Hermann hier nicht versucht ist, mit Park- und Fahrverboten zu hantieren.“

 

Anhörung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag am 02.07.2013 zum

Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung – Drucksache 15/3239

Äußerung des Rechnungshofs

 

Der Rechnungshof hat schon vor Jahren – lange bevor es die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz gab – die Einführung eines rechtlichen Instrumentariums gefordert, um den Weg des Landes in eine immer höhere Verschuldung zu beenden. Bereits in unserer Denkschrift von 2006 haben wir empfohlen, eine geeignete Regelung in der Landesverfassung und in der Landeshaushaltsordnung zu verankern. Diese Forderung wird demnächst Ihr 10-jähriges Bestehen feiern, und wir werden dann 2016 feststellen müssen, dass sich die Schulden des Landes in diesen 10 Jahren von seinerzeit 42 Milliarden Euro auf dann voraussichtlich 49 Milliarden Euro erhöht haben.

Inzwischen besteht ja weitergehend politischer Konsens darüber, dass es so nicht weitergehen kann. Die Landesregierung ist auf der Basis eines Gutachtens, das aus meiner Sicht nicht in allen Teilen überzeugend ist, allerdings der Auffassung, aufgrund der bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen erst 2020 zur Nullverschuldung kommen zu sollen; wir als Rechungshof sehen dies anders und fordern in unseren seitherigen Denkschriften immer wieder, das grundsätzliche Verschuldungsverbot so bald wie möglich in der Landesverfassung zu verankern. Insofern liegt der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion richtig, als er mit der Autorität der Landesverfassung und schon deutlich früher als von der Landesregierung geplant eine weitere Neuverschuldung grundsätzlich verbieten will.

Bevor ich zu einigen Einzelheiten des Entwurfs etwas sage, noch eine grundsätzliche Bemerkung: Das Herbeiführen der nach Auffassung des Rechnungshofs gebotenen Rechtslage – Verschuldungsverbot in der Landesverfassung – ist die eine Seite der Medaille; das andere ist die daraus zwingend folgende konsequente Politik des Sparens. Niemand sollte sich der Illusion hingeben, man hätte schon das Ziel erreicht, wenn das grundsätzliche Verbot der Verschuldung in der Verfassung steht.

Gerade wenn das Ziel des ausgeglichenen Haushalts – so wie wir das wollen und wie die FDP-Fraktion es mit ihrem Gesetzesentwurf will – früher erreicht werden soll, heißt das: Das Land muss sein Personal schnell und deutlich reduzieren; das bedeutet einfach ein paar Leute weniger in den Regierungspräsidien und in den Ministerien; mitnichten, denn wer den Landeshalthalt wirklich sanieren will, kommt nicht darum herum, Lehrerstellen zu streichen – weit über das hinaus, was die Regierung schon geplant hat – und auch andere Schonbereiche wie Polizei und Justiz ins Blickfeld zu nehmen. Auch die eine oder andere Fakultät unserer Universitäten und die eine oder andere Hochschuleinrichtung im Übrigen werden dann auf den Prüfstand müssen. Liebgewonnene Gewohnheiten im Bereich der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung müssen hinterfragt und in vielen Fällen gestrichen werden, ebenso Altes und Neues in den Bereichen von Umwelt- und Naturschutz. Bitte erwecken Sie nie den Eindruck, man könne die Nullverschuldung in der Verfassung vorgeben und keiner merkt was von den Folgen. Wer den strukturell ausgeglichenen Haushalt will, darf keine Schonbereiche definieren, nicht einmal Kunst und Kultur.

Übertreibe ich hier? Wohl kaum; Sie wollen 2013 750 Millionen Euro einsparen und in den Folgejahren 500 Millionen Euro anstelle der von der Regierung geplanten 316 Millionen Euro. Wenn Sie eine Einsparung von 500 Millionen Euro zur Hälfte durch Personalreduktion erbringen wollen, müssen sie 4.000 Stellen sofort und auf Dauer streichen. Eine proportionale Verteilung dieser Stellen unterstellt, würden auf den Bereich des Kultusministeriums 2.000 Stellen entfallen, die zu streichen wären, und zwar über die 17.000 Gesamtstellen hinaus, die schon als künftig wegfallend im Haushaltsplan stehen.

Die Aufgabe, dazu Tacheles zu reden, meine Damen und Herren, ist mit der Vorlage Ihres Gesetzentwurfs noch nicht geleistet, aber das wissen Sie ja.

Nun zu einigen Details des Entwurfs:

Der Gesetzesentwurf ähnelt in weiten Teilen dem Entwurf einer Verordnung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur zulässigen Kreditaufnahme nach § 18 Landeshaushaltsordnung vom 07.06.2013. In wichtigen Punkten ist er jedoch deutlich ambitionierter:

Der Haushaltsausgleich soll bereits ab 2017 statt erst 2020 erfolgen.

  • Jährliche Einsparung 750 Millionen Euro im ersten Jahr (2013) und in den Folgejahren 500 Millionen Euro statt 316 Millionen Euro
  • Daraus ergibt sich eine zulässige Gesamt-Neuverschuldung von 4,1 Milliarden Euro statt 9,2 Milliarden Euro.

Diese schuldenreduzierenden Festlegungen halten wir für richtig und für geboten.

Problembereiche sind insbesondere finanzielle Transaktionen, Nachtragshaushalte und das Kontrollkonto.

  • Die vorgesehene Bereinigung um finanzielle Transaktionen kann zu Schuldenerhöhungen führen, die nicht auf die Obergrenze angerechnet werden. Beispielsweise betrifft dies Investitionen über Sondervermögen. Auch für diese Schulden besteht aber das Risiko, ob die Zinslasten dauerhaft zu tragen sind.
  • In Nachtragshaushalten dürfen zusätzliche Schulden von bis zu 3 Prozent der veranschlagten Netto-Steuereinnahmen genehmigt werden. Zwar wird diese zusätzliche Neuverschuldung bei dem Kontrollkonto berücksichtigt. Besser wäre jedoch, die Ausgaben zu kürzen statt über eine weitere Ausnahmeregelung neue Schulden zu ermöglichen.
  • Ein negativer Saldo aus dem Kontrollkonto soll in einem „angemessenen“ Zeitraum getilgt werden. Hier wäre eine konkrete, kurz bemessene Frist stringenter.

Noch klärungsbedürftig erscheint uns, unter welchen Voraussetzungen die Finanzierung öffentlicher Investitionen durch Private möglich sein sollen – Stichwort ÖPP. Denn durch solche Projekte steigen zwar nicht die öffentlichen Schulden, wohl aber die Verpflichtungen, die als Mietzins oder Leasingraten am Ende ebenso wie Zinsverpflichtungen die öffentlichen Haushalte über Jahre und Jahrzehnte dauerhaft belasten. Hier wird der Maßstab, den auch der Rechnungshof stets eingefordert hat, nämlich der Nachweis der Wirtschaftlichkeit, nicht singulär bleiben können; man wird ihn ergänzen müssen um eine Prüfkomponente, ob die Haushalte der Zukunft die aus solchen Projekten folgenden Belastungen tragen können.

Die möglichen Auswirkungen Ihres Entwurfs auf die Verschuldungssituation möchten wir wie folgt zusammenfassen:

Das Land hatte zum 31.12.2012 45,2 Milliarden Euro Schulden, davon 43,3 Milliarden Euro am Kreditmarkt aufgenommen.

  • Nach dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion können 4,1 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen werden.
  • Über die Steuerschwankungskomponente (Konjunkturkomponente) können über mehrere Jahre mehrere Milliarden Euro neue Schulden zusammenkommen.
  •  Durch Ausnahmesituationen, die nicht zu kalkulieren sind, kann sich die Neuverschuldung deutlich erhöhen.
  •  Weitere, nicht in die Berechnung einfließende Schulden/kreditähnliche Verpflichtungen können über Sondervermögen oder durch ÖPP entstehen.

Dies alles zeigt, dass auch auf der Basis Ihres im Grundsatz begrüßenswerten Gesetzentwurfs die Gefahr einer weiter steigenden Verschuldung besteht. Sie wird aber auf jeden Fall im Vergleich zur geltenden Rechtslage deutlich gemindert.

Gestatten Sie mir am Ende noch einen kurzen Ausblick:

Meine Damen und Herren, all die Schuldenbremsen, die derzeit diskutiert oder auch beschlossen werden, haben eine große Schwäche: Sie bewegen sich zwangsläufig im kameralen System, das heißt, sie sind blind für die Auswirkungen auf das Vermögen der Körperschaft. Sie sind quasi die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass bei allen öffentlichen Körperschaften die Schulden unablässig steigen, wenn man nicht einen justiziablen, aber leider auch recht primitiven Riegel vorschiebt. So weit, so folgerichtig.

Daneben bleibt aber betriebs- und volkswirtschaftlich auch richtig, dass die Verschuldung – oder vornehmer formuliert – die Aufnahme von Fremdmitteln zur Finanzierung wirtschaftlicher Investitionen sehr wohl richtig und vernünftig sein kann, jedenfalls dann, wenn sie entsprechend der Lebens- oder Nutzungsdauer getilgt werden. Kann es denn dauerhaft richtig sein, dass das Land – oder andere öffentliche Körperschaften, die sich ein Schuldenverbot auferlegen, solche richtigen und vernünftigen – zeitlich befristet fremdfinanzierten – Investitionsentscheidungen nie mehr treffen dürfen?

Ich persönlich meine: Nein, das kann nicht das letzte Wort sein. Noch immer besteht ja die Hoffnung, dass die öffentlichen Körperschaften – idealerweise mindestens europaweit – zu einem einheitlichen Rechnungswesen finden, das eine Vermögensrechnung einschließt und in dem sie alle gezwungen sind, Jahr für Jahr eine Vermögensbilanz nach einheitlichen Kriterien vorzulegen. Wenn das gelingt, wird nach meiner Überzeugung nicht mehr in den Verfassungen stehen: Schulden machen verboten, sondern stattdessen: Kapitalverzehr verboten!

Aufatmen ist dann aber keineswegs angesagt: Denn Kapitalverzehr vermeiden ist nicht leichter, sondern noch schwerer als nur das Vermeiden von Schulden; am Beispiel des Landes: Selbst wenn das Land keine neuen Schulden macht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sein Kapital abnimmt, denn die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen werden bei Weitem nicht erwirtschaftet. Und selbst notwendige Investitionen werden – noch verstärkt durch die Schuldenbremse – vielfach unterlassen.

Dieser Ausblick soll aber meine zentralen Aussagen nicht verwässern oder relativieren: Ihr Gesetzentwurf entspricht im Kern Forderungen des Rechnungshofs, er ist finanz- und haushaltspolitisch geboten. Was Sie noch leisten müssen: Den Menschen im Land und auch den Mitarbeitern des Landes klar machen, dass die Umsetzung Ihres Entwurfs ihnen erhebliche Einschnitte und spürbare Verschlechterungen abverlangt.

Sehr verehrte Damen, sehr  geehrte Herren,

 

fast exakt sechs Jahre (21.06.2007) ist es her, dass die FDP/DVP Fraktion des baden-württembergischen Landtags eine Anhörung zum Thema „Schuldengrenze in der Verfassung“ veranstaltet hat. Seitdem hat sich viel getan. Auf Bundesebene wurde die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.

Nach Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 GG sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Artikel 109 Abs. 3 Satz 2 und 3 GG erlaubt Bund und Ländern Ausnahmen von dieser Regelung für konjunkturelle Auf- und Abschwünge sowie für Naturkatastrophen und Notsituationen. Nach Artikel 143 d Abs. 1 Satz 2 und 3 GG dürfen die Länder im Zeitraum bis zum 31.12.2019 von den Vorgaben des Artikels 109 Abs. 3 abweichen. Demnach gilt die Schuldengrenze für die Bundesländer ab dem Jahr 2020.

Einige Länder haben in ihren Landesverfassungen bereits nachgezogen und eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Das Land Baden-Württemberg gehört nicht dazu, was der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sehr bedauert. Darüber hinaus haben einige Bundesländer eine Schuldenbremse in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen. Leider hat die aktuelle Landesregierung das in der Landeshaushaltsordnung festgeschriebene Verschuldungsverbot aufgehoben. Das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 beinhaltet eine entsprechende Änderung der Landeshaushaltsordnung. Die einzige Hürde, die bislang einem erneuten Marsch in den Schuldenstaat entgegenstand, ist damit gefallen.

Somit gehört das Land Baden-Württemberg zur unrühmlichen Gruppe derjenigen Bundesländer, die eine Schuldenbremse bisher weder in die Landesverfassung noch in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen haben.

Dabei war die Zeit noch nie so günstig, die Konsolidierung des Landeshaushaltes voranzutreiben.  Baden-Württemberg eilt von einem Steuerrekord zum nächsten. Deshalb wäre es nur angemessen, wie in den beiden vergangenen Jahren die Nullverschuldung aufrechtzuerhalten.

Das geschieht jedoch nicht. Eines der wirtschafts- und steuerstärksten Bundesländer marschiert weiter in den Schuldenstaat. 3,3 Mrd. Euro Neuschulden enthält der neue Doppelhaushalt für 2013/2014. Der Schuldenstand beläuft sich je nach Abgrenzung des Schuldenbegriffs auf rund 45 Milliarden Euro. Das ist unverantwortlich gegenüber den nachfolgenden Generationen. Dies gilt umso mehr, wenn man sich die Haushaltsbelastung durch die Zinsbelastung vergegenwärtigt. Derzeit werden rund 2 Milliarden Euro pro Jahr benötigt, um den Zinsverpflichtungen nachzukommen und dies bei einem sehr niedrigen Zinsniveau.

Der Bund der Steuerzahler begrüßt es deshalb außerordentlich, dass die FDP/DVP Fraktion einen erneuten Gesetzesentwurf einbringt, um die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung zu verankern. Die Zielsetzung ist klar: Die Nullverschuldung muss schnellstens erreicht und neue Grenzen der Verschuldung unverrückbar in der Verfassung festgeschrieben werden. Den nachfolgenden Generationen nur Schuldenberge, Pensionslawinen und eine ungünstige Demografie zu überlassen, entspricht nicht dem Generationenvertrag und dem, was man seinen Kindern und Enkeln hinterlassen will. Soweit die finanzpolitische Beurteilung.

Kommen wir nun zum Gesetzesantrag der FDP/DVP: In der Anhörung des Jahres 2007 hatten wir uns auf ein Gutachten unseres Finanzwissenschaftlichen Instituts – damals noch das Karl-Bräuer-Institut – berufen und gefordert, die bestehende Kreditgrenze im Grundgesetz und in den Landesverfassungen auf mittlere Sicht durch ein grundsätzliches Verbot der Kreditaufnahme zu ersetzen, das nur in wenigen außerordentlichen Fällen durchbrochen werden darf.

Dieses grundsätzliche Kreditaufnahmeverbot beruht auf der Erfahrung, dass die Übertragung des privatwirtschaftlichen Investitionskalküls auf die öffentlichen Investitionen weitgehend verfehlt ist. Zumeist ist nämlich weder die Selbstfinanzierung öffentlicher Investitionen noch die Generationengerechtigkeit ihrer Kreditfinanzierung gewährleistet. Hinzu kommt, dass auch dann Generationengerechtigkeit hergestellt wird, wenn jede Generation ihre Investitionen im vollen Umfang selbst finanziert.

Vom grundsätzlichen Kreditaufnahmeverbot lässt unser Vorschlag nur zwei Ausnahmefälle zu:

Der Ausnahmefall Nr. 1 ist ein Kreditbedarf infolge von Naturkatastrophen, Seuchen und Krieg. Das Land muss im Katastrophenfall (man denke an den Sturm Lothar) schnell und im benötigten Umfang Mittel aufnehmen können, um die erforderlichen Hilfsmaßnahmen zu finanzieren. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen eine weitgehende Ausnahmeregelung von der Schuldengrenze gilt.

Der Ausnahmefall Nr. 2 ist eine Kreditfinanzierung, die einem eng begrenzten Ausgleich von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben dient. Dadurch soll einer prozyklischen Haushaltspolitik entgegengewirkt und den automatischen Stabilisatoren in begrenztem Maße Raum gegeben werden. Andererseits sollten konjunkturbedingte Mehreinnahmen zur Schuldentilgung verwendet oder in Konjunkturausgleichsrücklagen eingebracht werden.

Während die konjunkturbedingte Verschuldung begrenzt wird durch das konjunkturbedingte Defizit, ist es im Falle von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen praktisch unmöglich, den unbedingt erforderlichen Kreditbedarf zu ermitteln und beitragsmäßig zu begrenzen. Umso bedeutender ist die Vorgabe des Grundgesetzes, dass eine „entsprechende Tilgungsregelung“ vorzusehen ist, wenn die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen wird.

Das grundsätzliche Kreditaufnahmeverbot bei zwei Ausnahmefällen ist in Ihrem Gesetzentwurf enthalten. Deshalb begrüßt der Bund der Steuerzahler den Gesetzentwurf incl. Ihrer Festlegung, die Nettoneuverschuldung deutlich früher zu erreichen, als von der Landesregierung vorgesehen. Nach den bisherigen Plänen und der Neuregelung des Landeshaushaltsgesetzes ist vorgesehen, dass zum Ausgleich des Haushaltes bis einschließlich des Haushaltsjahres 2019 Kredite aufgenommen werden dürfen. Diese Zielsetzung ist nur wenig ambitioniert, denn ab 2020 gilt die Schuldengrenze des Grundgesetzes. Das Erreichen der Schuldenbegrenzung vor dem genannten Zeitraum wird vom Bund der Steuerzahler in jeder Form unterstützt. Es ist auch vorteilhaft, weil Zinszahlungen eingespart werden, die zusätzlich anfallen, wenn das Ziel erst 2020 erreicht wird.

Bei Ausnahmeregelungen besteht immer die Gefahr des Missbrauchs. Im Ausnahmefall der Kreditfinanzierung von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben sind daher verschärfte Darlegungs- und Begründungspflichten vorzusehen. Dass hier ein relevantes Problem vorliegt, zeigt der Blick in die Vergangenheit. Auf Bundesebene wurde in den Jahren 2002, 2003 und 2004 eine übermäßige Kreditfinanzierung mit der Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begründet. Weder Bundesbank noch Sachverständigenrat wurden im Vorfeld befragt, ob diese Auffassung geteilt wird. Ähnliches hat sich auch in Ländern vollzogen. Es wäre daher angebracht, wenn sich Baden-Württemberg in einer Ausführungsbestimmung dazu verpflichtet, die Einschätzung einer externen Institution hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung zu übernehmen.

Auch muss daran gedacht werden, eine prozentuale Obergrenze mit Verfassungsrang einzuziehen, um zu verhindern, dass dieser Ausnahmefall über die Maßen in Anspruch genommen und das grundsätzliche Verbot der Kreditfinanzierung von dieser Seite her umgangen und wirkungslos gemacht wird. Die Obergrenze für die Kreditfinanzierung konjunkturbedingter Mindereinnahmen und Mehrausgaben sind nach unserer Auffassung für den Bund und die Länder auf insgesamt 3 Prozent des BIP festzusetzen.

Zudem ist die Tilgungsverpflichtung zur Voraussetzung für jede Kreditaufnahme, also für beide Ausnahmefälle, zu machen. Zugleich mit der Ermächtigung zur Kreditaufnahme ist ein verbindlicher Tilgungsplan zu verabschieden, in dem sich das Land verpflichtet, entsprechende Haushaltsüberschüsse zeitnah zu erwirtschaften.

Beachtet werden muss auch, dass ein Missbrauch der katastrophenbedingten Verschuldung nicht ausgeschlossen ist. Der Bund der Steuerzahler schlägt daher vor, dass in der Landesverfassung festgeschrieben wird, dass die katastrophenbedingte Kreditaufnahme im Parlament einer Zweidrittelmehrheit bedarf.

Diese Forderung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die eigentlich restriktiven Regelungen des § 18 der Landeshaushaltsordnung in Baden-Württemberg durch einfache Mehrheit im Parlament ausgehebelt werden konnte.

Für eine enge Begrenzung der Kreditaufnahme ist eine zeitnahe Überwachung der öffentlichen Haushalte und der Kreditfinanzierung erforderlich. Die Überwachung lässt sich durch die Einsetzung eines unabhängigen Finanzstabilitätsrates (jetzige Zusammensetzung: Bundesfinanzminister, Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister) verbessern. Dieser Rat sollte im viertel- bzw. halbjährlichen Abstand für den Bund und die Länder die Haushaltsentwicklung, vor allem auch im Hinblick auf die Einhaltung der Kreditgrenze, analysieren sowie bei Fehlentwicklungen Warnung aussprechen und Korrekturen vorschlagen.

Zusätzlich ist die verfassungsrechtliche Prüfung der Kreditfinanzierung ein wichtiger Ansatzpunkt für die Schuldengrenze. Die höchstrichterliche Kontrolle ist künftig zu intensivieren und zu stärken. Hierzu könnte der Landesrechnungshof einen entscheidenden Beitrag leisten. Seit Jahren dokumentiert und kritisiert der Rechnungshof die übermäßige Verschuldung. In der Denkschrift 2012 hat der Rechnungshof gefordert, das Verschuldungsverbot in der Landesverfassung zu verankern.

Deshalb schlagen wir vor, dem Rechnungshof ein spezifiziertes Antragsrecht einzuräumen, mit dem ein Normenkontrollverfahren zur Kreditfinanzierung beim Verfassungsgericht in Gang gebracht werden kann. Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass eine verfassungswidrige Kreditaufnahme für den Haushaltsgesetzgeber auch konkrete Sanktionsfolgen hat. Wir schlagen vor, dass in dem Fall, dass der Staatsgerichtshof eine unzulässige Kreditaufnahme feststellt, die rückgängig gemacht werden muss. Dazu muss die Kreditobergrenze des laufenden Haushalts um den Betrag der unzulässigen Kreditaufnahme reduziert werden.

Erlauben Sie mir auf zwei weitere Punkte hinzuweisen:

Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass das Land Baden-Württemberg daran denken könnte, dem Verbot der strukturellen Verschuldung dadurch auszuweichen, dass die entsprechenden Kredite nicht mehr selbst aufgenommen werden, sondern von Sondervermögen und sog. Extrahaushalten. Daher schlägt der Bund der Steuerzahler vor, dass Baden-Württemberg die Finanzierung von Sondervermögen an das Verbot der strukturellen Neuverschuldung anpasst. Kreditermächtigungen, die in der Vergangenheit Sondervermögen erteilt wurden, sollten spätestens zum 31.12.2019, bei zeitigerem Einhalten der Schuldenbremse zum 31.12.2015, zurückgenommen werden und statt dessen eine Finanzierung dieser Sondervermögen aus dem Landeshaushalt erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, sollten zumindest keine neuen mit Kreditermächtigungen ausgestatteten Sondervermögen und Extrahaushalte beschlossen werden.

In diesem Zusammenhang problematisch erscheint auch, dass die Kommunen nicht direkt in die Schuldenbremse einbezogen werden. Gleichwohl stehen die Länder in der Verantwortung für etwaige Defizite der Kommunen. Es muss verhindert werden, dass sich Baden-Württemberg über die Gemeinden – also indirekt weiterhin – strukturell verschulden könnte, indem z. B. die Beteiligung der Gemeinden am Aufkommen von Landessteuern verringert wird oder Zuweisungen gekürzt werden, so dass diese Gemeinden praktisch gezwungen werden, Mindereinnahmen mit Krediten auszugleichen.

Lassen Sie mich abschließend unsere Hauptforderungen nochmals zusammenfassen:

1. Die bestehende Kreditgrenze in der Landesverfassung ist durch ein grundsätzliches Kreditaufnahmeverbot zu ersetzen.

2. Von diesem verfassungsrechtlichen Gebot soll es lediglich zwei Ausnahmen geben: Zum einen ein Kreditbedarf infolge von Katastrophen, Seuchen und Krieg, zum anderen eine Kreditfinanzierung zum Ausgleich von konjunkturbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben.

3. Für die Kreditfinanzierung konjunkturbedingter Mindereinnahmen und Mehrausgaben wird eine verfassungsrechtliche Obergrenze für die Gebietskörperschaften von insgesamt 3 Prozent des BIP festgesetzt.

4. Für den Ausnahmefall der Kreditfinanzierung in Folge von Katastrophen sollte die Verfassung die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit des Parlaments und die gleichzeitige Verabschiedung eines verbindlichen zeitnahen Tilgungsplans vorsehen.

5. Zur Verbesserung der öffentlichen Haushalte und der Kreditaufnahme dürfte die Einsetzung eines unabhängigen Finanzstabilitätsrates maßgeblich beitragen.

6. Um die verfassungsrechtliche Überprüfung der Kreditaufnahme zu verstärken wird empfohlen, dem Rechnungshof ein Antragsrecht einzuräumen, ein Normenkontrollverfahren zur Kreditfinanzierung beim Verfassungsgericht in Gang zu bringen.

7. Für den Fall einer verfassungswidrigen Kreditaufnahme ist eine Regelung zu installieren, die den Haushaltsgesetzgeber zwingt, die unzulässige Kreditaufnahme rückgängig zu machen.

8. Eine Auslagerung der Neuverschuldung in Sondervermögen und in die Kommunen sollte verhindert werden.

Soweit unsere Vorschläge, die weitgehend im Gesetzesvorschlag enthalten sind. Deshalb unser besonderer Dank an die Fraktion, die diesen Gesetzesvorschlag eingebracht hat.

Vielen Dank.

Zur Forderung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel,  dass Eltern künftig nicht mehr für die Betreuung ihrer Kinder bei Tagesmüttern bezahlen müssen als in Kindertagesstätten, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP-Landtagsfraktion warnt vor Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung. Die Stadt Stuttgart ist entgegen der Ansicht der SPD kein gutes Beispiel, weil  nur in den neun kreisfreien Städten des Landes die Gemeinderäte sowohl für die Kindertagesstätten als auch für die Tagespflege Gebühren festsetzen können. Wer gleiche Gebühren will, landet bei der Festsetzung durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, was aus Sicht der FDP eher ein Schreckensbild darstellt.

Aber auch objektiv gibt es keine Notwendigkeit, gleiche Gebühren festzusetzen: Die meisten Landkreise haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, zu einer fairen Entlohnung der Tageseltern wie zu einer vernünftigen Gebührenstruktur zu kommen. Vereinheitlichung á la Schmiedel würde auch bedeuten, die Gebührenstrukturen der Gemeinden zu vereinheitlichen. Größere Gemeinden verlangen fast überall nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelte Gebühren, viele kleinere Gemeinden warten nur mit einem Geschwisterrabatt auf. Im Fazit lässt sich sagen, die SPD versteht nicht den Wert der kommunalen Selbstverwaltung.“

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport des Landtags von Baden-Württemberg hat sich heute mit zwei Anträgen beschäftigt, die zu der von unserer Fraktion im Landtag eingebrachten Großen Anfrage „Expertise des Bildungsforschers Prof. Dr. Klaus Klemm für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu den „Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Lehrkräftebedarf allgemein bildender Schulen in Baden-Württemberg“- Drs. 15/2402 – eingebracht worden waren.

Mit dem Antrag unserer Fraktion – Drs. 15/3347 – haben wir den Versuch gemacht, zu den wesentlichen bildungspolitischen Zielsetzungen „Verbesserung der Unterrichtsversorgung einschließlich der Krankheitsvertretung“, „Ausbau der Ganztagsangebote“ und „Ausbau inklusiver Angebote“ bis zum Jahr 2016 zu erreichende konkrete Zielsetzungen zu formulieren, die einerseits bescheiden genug formuliert sind, um daneben auch einen gewissen Stellenabbau im Lehrerbereich zu ermöglichen, die dann aber nicht mehr durch einen überzogenen Stellenabbau gefährdet werden dürfen.

Das damit implizit verbundene Gesprächsangebot an die Fraktionen der Grünen und der SPD, zu einer Übereinkunft zu kommen, wie sich ein begrenzter Stellenabbau mit gleichwohl noch zu ermöglichendem bildungspolitischen Fortschritt vereinbaren lassen könnte, ist von den Regierungsfraktionen nicht angenommen worden. Sie haben vielmehr einen Gegenantrag zum Antrag unserer Fraktion eingebracht, der sich vor allem durch den Verzicht auf jegliche konkrete Zielsetzung und jegliche zeitliche Rahmensetzung auszeichnet.

Vergleicht man diesen Antrag in seiner Allgemeinheit und Oberflächlichkeit mit dem Anspruch der grün/roten Koalitionsvereinbarung („Die Qualität im Bildungswesen spürbar verbessern“, Koalitionsvereinbarung, S. 3ff), dann kommt die Zustimmung der Abgeordneten von Grünen und SPD zu diesem Antrag heute im Schulausschuss schon einem öffentlichen Abschwören von den einschlägigen Passagen der Koalitionsvereinbarung gleich.

Ich denke, dass dies der bildungspolitisch interessierten Öffentlichkeit und den Vertretungen der Lehrer, der Eltern und der Schüler nicht verborgen bleiben sollte, und übersende Ihnen deshalb den Wortlaut der beiden heute abgestimmten Anträge (Drs. 15/3347 der Fraktion der FDP/DVP, Drs. 15/3351 der Fraktion Grüne und der Fraktion der SPD).

 

Mit freundlichem Gruß

Dr. Timm Kern, MdL

Zur Meldung, wonach der Nabu strikt gegen den Bau einer zweiten Rheinbrücke in Karlsruhe sei, erklärte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann am 2. Juli 2013 in Stuttgart:

„Die strikte Verweigerungshaltung des Nabu gegen eine zweite Rheinbrücke in Karlsruhe kommt so überraschend wie der Umstand, dass bei Einbruch der Nacht mit Dunkelheit zu rechnen ist. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist ein hohes Gut, das steht außer Frage. Deshalb gibt es die Verpflichtung zu Kompensationsmaßnahmen. Als Land des Mittelstands und als herausragender Industriestandort sind wir jedoch auf gute Infrastruktur angewiesen. Das umfasst insbesondere die Verkehrswege. Wir haben im weltweiten Wettbewerb kein Dauerabonnement auf Wohlstand. Deshalb brauchen wir auch notwendige Verbesserungen. Mit einem schlichten „Gegen-Alles“ kommen wir nicht weiter. Man kann nicht gegen Stuttgart 21 sein und gegen Straßenverkehr. Vernachlässigte Infrastruktur und explodierende Energiepreise sind genau die richtigen Rezepte, wenn man die Arbeitsplätze aus dem Land jagen will. Hierzu sage ich ein klares Nein. Wir müssen sinnvoll gestalten, statt in einer Blockadehaltung zu verharren.“

„Mit der positiven Stellungnahme vonseiten des Landesrechnungshofs und des Bundes der Steuerzahler zum Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion ist unsere Kritik an der Verschuldungspolitik der grün-roten Landespolitik  bestätigt. “  Das sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, nach der gemeinsamen öffentlichen Anhörung der FDP- und CDU-Landtagsfraktion zum FDP-Gesetzentwurf einer Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung. Nach den Worten von Rülke ist das Ziel der Landesregierung,  erst ab dem Jahr 2020 keine weiteren Schulden aufzunehmen „zu wenig ambitioniert und nicht zu verantworten“.  Denn dies bedeutet, dass Grün-Rot vorhabe, bis zum Jahr 2020 rund 6,4 Milliarden neue Schulden aufzunehmen. Da Grün-Rot bei einer Regierungsübernahme nach der Bundestagswahl zusätzliche Steuererhöhungen für die Finanzierung ihrer Vorhaben einberechne, fielen in Baden-Württemberg sogar 8,8 Milliarden neue Schulden an, wenn der von Grün-Rot erhoffte Regierungswechsel nicht zustande kommt. Der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion, die Schuldenbremse mit dem Jahr 2016 zu installieren, sei ein Kompromissangebot an die Landesregierung.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion,  Klaus Herrmann, sagte, dass es „der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung nach mehreren massiven Sparhaushalten im Jahr 2008 erstmals gelungen ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen – das zeigt, dass das geht. Grün-Rot hat dagegen die Haushalte aufgebläht und so fahrlässig die Chance vergeben, die Nullverschuldung deutlich und dauerhaft vor 2020 zu erreichen.“

Günter Kunz, Vizepräsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, sagte, dass es zu spät sei, mit dem Jahr 2020  keine neuen Schulden machen zu wollen. Kunz begrüßte es, dass die FDP-Landtagsfraktion deutlich vor 2020, nämlich mit dem Jahr 2016 die Netto-Nullverschuldung erreichen wolle.  „Ihr Gesetzentwurf entspricht im Kern den Forderungen des Rechnungshofes“, so Kunz.

Eike Möller, Mitglied des Landesvorstands des Bundes der Steuerzahler, führte aus, das Baden-Württemberg von einem Steuerrekord zum nächsten eile. „Deshalb wäre es geboten gewesen, auch 2013/2014 zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. Deshalb begrüßt der Bund der Steuerzahler ausdrücklich den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion.“ Der Präsident des Steuerzahlerbundes Wilfried Krahwinkel,  folgerte, dass es zu einer wirksamen Haushaltsanierung nicht komme, wenn nicht stärker am Personal gespart werde.

Zur Meldung, dass Wirtschaftsminister Schmid angesichts der sinkenden Zahl von Ausbildungsverträgen eine attraktivere Berufsausbildung einfordert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist einigermaßen zynisch, wenn die SPD einerseits der beruflichen Bildung    schadet, wo es nur geht, und andererseits deren wachsende Bedeutung beschwört. Wenn Nils Schmid etwas für die berufliche Bildung tun will, dann soll er zuallererst die einseitige Bevorzugung der Gemeinschaftsschule zu Lasten der beruflichen Bildung abstellen.“