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FDP/DVP-Fraktion benennt zentrale Handlungsbereiche, die für unsere liberale Wissenschaftspolitik im Land leitend sein sollen

Eine dauerhafte, stabile und verlässliche Finanzierung der Hochschulen bei gleichzeitigem Abstreifen von überflüssigen Fesseln für die Wissenschaftsfreiheit, das sind die Kernpunkte des Positionspapiers der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Freiheit, Forschung, Fortschritt – liberale Positionen für innovative und zukunftsweisende Wissenschaft, Forschung und Lehre“. Dies wurde heute vorgestellt und anlässlich dessen sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir wollen die vielfältige, attraktive und qualitätsvolle Hochschullandschaft in Baden-Württemberg erhalten und fördern. Exzellenz in Forschung und Lehre ist für uns nicht selbstverständlich, sondern der Ertrag des Engagements unserer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die hierzulande möglichst ideale Bedingungen für ihre Arbeit vorfinden sollten. Die Hochschulen bilden unser starkes Rückgrat gegen den akademischen Fachkräftemangel, sichern unsere Innovationskraft und damit unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Damit dies so bleibt, hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion das vorliegende Positionspapier beschlossen und die zentralen Handlungsbereiche benannt, die für unsere liberale Wissenschaftspolitik im Land leitend sein sollen.

Dabei zählt insbesondere die Hochschulfinanzierung zu den wichtigsten originären Aufgaben des Landes. Durch eine auskömmliche und zuverlässige Mittelzuweisung muss das Land die Freiheit von Wissenschaft und Forschung fördern und Planungssicherheit schaffen. Daher wollen wir die Krisenresilienz der Hochschulen steigern durch Ergänzung der fünfjährigen Hochschulfinanzierungsvereinbarungen um eine Inflationskomponente und Krisenvorsorge. Die Einnahmesituation der Hochschulen wollen wir durch die Einführung von nachlaufenden Studiengebühren verbessern und kehrseitig die diskriminierenden Gebühren für internationale Studierende abschaffen. Und schließlich wollen wir eine kraftvolle Sanierungsoffensive für die Hochschulbauten anstoßen. Denn nur durch Sanierung können die Hochschulen in relevantem Maße einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten – nicht durch die von der Landesregierung verordneten, pauschalen Einsparauflagen, die praktisch eine Gefahr für den Lehrbetrieb darstellen.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie forschungspolitische Sprecher der Fraktion, Dennis Birnstock, ergänzte: 

„Um Wissenschaft und Forschung zu stärken, muss aus Sicht der Liberalen auch die ideologische Überfrachtung der Landesförderung durch das Wissenschaftsministerium beendet werden. Die Einschränkungen der Forschungsförderung durch das hiesige Klimaschutzgesetz müssen ebenso fallen wie das Flächenmoratorium, das Hochschulneubauten verbietet, die nicht als gemeinsame Maßnahme mit dem Bund nach Art. 91b Grundgesetz durchgeführt oder vom Kabinett als politisch opportun erachtet werden.

Zur Stärkung der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre wollen wir schließlich Ombudspersonen für die Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen schaffen. Das ist geboten, denn eine wachsende Zahl von Wissenschaftlern empfindet die zunehmend rigiden, scheinbar moralischen Standards an den Hochschulen als einengend und formelle oder informelle Vorgaben zur Political Correctness in der Lehre und Forschung höhlen die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sukzessive aus.

Bei den Investitionen in Forschung und Entwicklung dürfen wir schließlich nicht übersehen, dass der Großteil aus der Wirtschaft kommt, ohne die das Land auch nicht Spitzenreiter bei Innovationen wäre. Deshalb wollen wir die Unternehmen gezielt bei ihren Forschungsanliegen unterstützen. Die Innovationscampusmodelle sollten daher auf die Kernanliegen, die für das Land wesentlichen Bereiche Automobilwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Künstliche Intelligenz und Quantentechnologie, zurückgeführt und in diesen Bereichen gestärkt werden. Zudem wollen wir nach dem Vorbild von Sonderwirtschaftszonen rechtliche und finanzielle Erleichterungen, Freiräume von Bürokratie sowie die weitere Stärkung von Gründungsvorhaben bieten.“

 

Link zum Positionspapier: https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2024/02/positionspapier_hochschule_a5_dd_digital.pdf

 

 

 

 

Hochschulen müssen Einnahmeausfall bei Abschaffung der Gebühr kompensiert bekommen.

In der heutigen zweiten Lesung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Wer die Debatte um die Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende aufrichtig führen will, der muss neue Wege der Hochschulfinanzierung aufzeigen. In der Expertenanhörung wurde deutlich, dass die Hochschulen den drohenden Einnahmeausfall bei Abschaffung der Gebühr kompensiert bekommen müssen. Im Haushalt des Wissenschaftsministeriums können die notwendigen Mittel aber nicht mobilisiert werden, wie Ministerin Olschowski betont. Und hier haben ausgerechnet die Parteien, die sich Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit sonst gerne auf die Fahnen schreiben, keine Lösung – im Gegensatz zu uns Freien Demokraten!

Denn wir sagen ganz klar: Es ist eben nicht sozial gerecht, dass der Dachdecker seinen Meister selbst bezahlen muss, während man als Akademiker an den Kosten seines Studiums nicht beteiligt wird. Und es ist genauso wenig sozial gerecht, dass die KFZ-Mechanikerin mit ihren Steuern dem Studenten aus wohlhabendem Hause sein Studium quasi querfinanzieren muss. Deshalb treten wir seit Jahren ein für das Modell der nachgelagerten Studiengebühren, die erst nach Studienabschluss und dem Erreichen eine Einkommensschwelle fällig werden. Wir brauchen solche neuen Wege der Finanzierung, da die Mittel für die Hochschulen nicht nur aus dem Landeshaushalt und damit aus den Steuermitteln der Allgemeinheit kommen können.“

Vorschlag der FDP liegt seit Jahren auf dem Tisch: nachgelagerte Studiengebühren.

Zur Meldung, dass sich die Regierungsfraktionen für die Abschaffung von Studiengebühren für ausländische Studierende in Baden-Württemberg einsetzen, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Besser spät als nie erkennen nun auch die Regierungsfraktionen, dass die diskriminierenden Gebühren für internationale Studierende dem Wissenschaftsstandort schaden. Dies war uns Liberalen schon 2017 klar, als wohlgemerkt die Grünen diese Gebühren eingeführt haben. Damals stand im Fokus, zusätzliche Einnahmen für den Landeshaushalt zu generieren. Das gelang in keinem Jahr seit der Einführung in dem Maße, wie es der Haushaltsplan vorgesehen hat. Und nun würde die Abschaffung gleichwohl ein Loch in die Hochschuletats reißen, das fraglos kompensiert werden muss. Diese Situation macht deutlich, dass wir neue Wege der Studienfinanzierung gehen müssen. Der Vorschlag der FDP liegt seit Jahren auf dem Tisch: nachgelagerte Studiengebühren beteiligen alle Studierenden sozial verträglich und gerecht an den Kosten.“

Gebühren dienen bisher nicht der Internationalisierung der Hochschulen, sondern füllen Löcher im Landeshaushalt.

In der Debatte über die Abschaffung von Studiengebühren für internationale Studierende sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Noch im Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 galten bei den Grünen die Studiengebühren als Teufelszeug. Das war nach der Wahl allerdings relativ schnell vergessen und die Gebühren für internationale Studierende wurden schon 2017 eingeführt. Wohlgemerkt nicht zugunsten der Internationalisierung der Hochschulen, sondern um Löcher im Landeshaushalt zu stopfen – denn nur ein Fünftel der Mittel landet bei den Hochschulen, vier Fünftel direkt im Budget des Ministeriums. Nun musste man inzwischen erkennen, dass die Gebühren in keinem Jahr den Betrag erreicht haben, den die Landesregierung im jeweiligen Haushaltsplan angepeilt hatte. Die Zahl der internationalen Studierenden ging zurück, der INSM-Bildungsmonitor attestiert dem Land bei der Internationalisierung einen verheerenden 16. Platz und der Fachkräftemangel drängt.

Diese Situation hat nun auch die grün-schwarze Regierung wachgerüttelt und die Bereitschaft gefördert, auf die `Bildungsmaut´ zu verzichten, wie es nun auch der Gesetzesentwurf der SPD vorzeichnet. Allerdings bleibt die Frage offen, wie wir die Hochschulen, auch angesichts der erheblichen Preissteigerungen und Mehrbelastungen finanziell noch besser unterstützen können. Wir brauchen hier neue Wege der Finanzierung, die nicht nur aus dem Landeshaushalt und damit aus den Steuermitteln der Allgemeinheit kommen können. Schon seit vielen Jahren fordern wir deshalb, nachgelagerte Studiengebühren einzuführen, um so Studierende an den Kosten der Hochschulbildung zu beteiligen, ohne dadurch die Sozialverträglichkeit und die Offenheit des Studiums für alle zu gefährden.“

 

Weitere flankierende Maßnahmen an den Hochschulen erforderlich.


Zur heute beschlossenen Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes mit dem Ziel, die aus der Ukraine Geflüchteten von den Studiengebühren für internationale Studierende freizuhalten, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Es ist ein zweifellos gebotener Akt der Solidarität mit den Geflohenen aus der Ukraine, die Studierenden an unseren Hochschulen aufzunehmen und ihnen ein gebührenfreies Studium zu ermöglichen. Deshalb haben wir auch den Gesetzgebungsturbo mitgetragen und innerhalb von 24 Stunden die notwendige Gesetzesänderung mitgetragen.

Aber auch diejenigen Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits vor Kriegsausbruch ein Studium bei uns aufgenommen haben, müssen von der Gebühr freigehalten werden, da die finanzielle Unterstützung aus der Heimat derzeit unmöglich ist. Die Lösung der Landesregierung über ein Stipendienprogramm erscheint indes bürokratisch und verbunden mit einem zusätzlichen Aufwand für die Hochschulen.

Die Notwendigkeit, das Hochschulgebührengesetz nun eilig ändern zu müssen, mahnt uns indes, nochmals generell über die Sinnhaftigkeit und die negativen Auswirkungen der diskriminierenden Studiengebühren für internationale Studierende nachzudenken.

Doch die Gebührenfreistellung allein reicht längst nicht aus, um die ukrainische Studierenden schnell in die Hochschulen aufzunehmen und ukrainische sowie gefährdete und verfolgte russische und belarussische Forscherinnen und Forscher rasch und unkompliziert bei der Aufnahme und Fortsetzung der Forschungstätigkeit zu unterstützen, wie es die Ministerpräsidentenkonferenz in ihrem heutigen Beschluss vorsieht. Wir müssen vielmehr zahlreiche flankierende Maßnahmen angehen, denn es gilt die Sprachbarrieren abzubauen und entsprechende Kursangebote zu schaffen, die Potentiale der Geflohenen für die Beschulung der ukrainischen Kinder in den hiesigen Vorbereitungsklassen zu heben und auch befristete Verträge von ukrainischen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen möglichst für die Dauer des Krieges zu verlängern. Diese Maßnahmen werden wir vom Ministerium einfordern und haben die Zusage erwirkt, dass dem Ausschuss binnen eines halben Jahres vom Wissenschaftsministerium entsprechend berichtet wird.“

 

Weitere flankierende Maßnahmen an den Hochschulen erforderlich.


In der Landtagsdebatte zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes mit dem Ziel, die aus der Ukraine Geflüchteten von den Studiengebühren für internationale Studierende freizuhalten, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Fraglos ist es geboten, den potenziellen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die in Folge der russischen Invasion aus ihrem Heimatland, der Ukraine, flüchten mussten, ein Studium in Baden-Württemberg zu ermöglichen, ohne zur Zahlung der Internationalen Studiengebühren verpflichtet zu sein. Dies ist ein wichtiger Akt der Solidarität und die FDP/DVP-Fraktion trägt diesen Gesetzentwurf selbstverständlich mit.

Entsprechend der Intention des Gesetzesentwurfs müssen wir in der Hochschulpolitik des Landes nun zwei Ziele verfolgen: Zum einen, dass die geflüchteten Studierenden ihr Studium in Baden-Württemberg möglichst fortsetzen können. Zum anderen, dass die bereits hierzulande Studierenden aus der Ukraine nicht durch die Ausländerstudiengebühren belastet werden, da davon auszugehen ist, dass in vielen Fällen die finanzielle Unterstützung aus der Heimat gerade nicht mehr möglich ist.

Die Notwendigkeit, das Hochschulgebührengesetz nun eilig ändern zu müssen, mahnt uns indes, nochmals generell über die Sinnhaftigkeit und die negativen Auswirkungen der diskriminierenden Studiengebühren für internationale Studierende nachzudenken.

Daneben müssen wir die Hochschulen bei den weiteren flankierenden Maßnahmen unterstützen, die in diesem Zusammenhang jetzt notwendig werden. Denn es gilt die Sprachbarrieren abzubauen und entsprechende Kursangebote zu schaffen, die Potentiale der Geflohenen für die Beschulung der ukrainischen Kinder in den hiesigen Vorbereitungsklassen zu heben und auch befristete Verträge von ukrainischen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen möglichst für die Dauer des Krieges zu verlängern.

Schließlich und nicht zuletzt gilt es auch, allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Kontext der Hochschulen zu danken, die nach den vielen herausfordernden Semestern der Pandemie nun auch den ukrainischen Geflüchteten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die vielgestaltigen Angebote, die gerade mit viel ehrenamtlichem Engagement wachsen, sind immens wertvoll und verdienen unsere Anerkennung und Unterstützung.“

 

Nico Weinmann

Anreicherung des Aufgabenkanons der Hochschulen unlauter, nachdem der neue Hochschulfinanzierungsvertrag erst vor wenigen Monaten festgezurrt wurde.

 

Zur heutigen ersten Beratung des vierten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (4. HRÄG) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wissenschaftsministerin Bauer präsentiert einen bunten Strauß hochschulrechtlicher Änderungen, in dem aber einige welke Blüten stecken. Denn die Akzentuierung von Tierwohl und Gleichstellung anstelle der dringend erforderlichen Regelungen zum effektiven Bürokratieabbau und flächendeckender Digitalisierung verkennt die aktuellen Herausforderungen an den Hochschulen vollkommen. Die Ideen der Landesregierung zum Tierschutz negieren die bisherigen Anstrengungen der Hochschulen und würden den Lehrbetrieb unverhältnismäßig einschränken. Ich halte es auch für unlauter, nun den Aufgabenkanon der Hochschulen anreichern zu wollen, nachdem erst vor wenigen Monaten der neue Hochschulfinanzierungsvertrag festgezurrt wurde. Innovation, aber auch Nachhaltigkeit und selbst den Tierschutz gibt es eben nicht zum Nulltarif. Richtigerweise sollte man im Gesetz nur die Kernaufgaben der Hochschulen explizit benennen und diese Aufzählung nicht ideologisch überfrachten.

Das Gesetz enthält durchaus sinnvolle Weiterentwicklungen des Hochschulrechts, die wir bereits seit Jahren gefordert haben und nun natürlich mittragen, wie etwa die optionale Bauherreneigenschaft und das Verschleierungsverbot. Es fehlen aber Regelungen, die einerseits den Bürokratieabbau tatsächlich voranbringen und andererseits den Hochschulen Rechtssicherheit geben bei digitalen Neuerungen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf versucht die Wissenschaftsministerin, einige Baustellen der zurückliegenden Dekade grüner Hochschulpolitik abzuschließen. Gleichzeitig eröffnet sie aber neue Baustellen, wo eigentlich die Entlastung der Hochschulen das erklärte Ziel war.“

 

Nico Weinmann

Verordnung muss klarstellen, welche digitalen Lösungen zur Verfügung stehen.


Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die heute verabschiedeten Anpassungen des Hochschulrechts sind geboten, greifen aber zu kurz. Der Corona-Pandemie geschuldet, dienen die Neuregelungen vor allem der Handlungsfähigkeit von Hochschulgremien und dem Nachteilsausgleich für Studierende und Forschende. Die Gesetzesnovelle hat das Parlament in Rekordzeit binnen einer Woche passiert, was auch geboten war. Denn die Hochschulen haben in einem Kraftakt bereits im März und April digitale Angebote geschaffen, um dieses Sommersemester nicht zu einem verlorenen Semester werden zu lassen. Auch wir wollen nicht in Kauf nehmen, dass es zu Verzögerungen im Studienverlauf praktisch aller Studierenden im Land kommt. Für uns gilt es vielmehr, Nachteile auszugleichen oder zumindest abzumildern, die infolge der Corona-Pandemie entstanden sind, und eine Situation zu schaffen, die das Studieren und die Ablegung von Prüfungen in der schwierigen Phase der Kontaktbeschränkungen ermöglicht. Dieses Ziel verfehlt die heutige Novelle jedoch.

Die eiligen Nachbesserungen der Regierungsfraktionen am Gesetzesentwurf sind vielmehr ein Eingeständnis, dass die ursprüngliche Vorlage aus dem Wissenschaftsministerium vollkommen unzulänglich war. Wir haben uns den Änderungsvorschlägen nicht verschlossen, da sie sinnvolle Anpassungen der Regelstudienzeit und bei den befristeten Anstellungsverhältnissen in der Forschung vorsehen. Es fehlen im Gesetz aber Regelungen zur termin- und rechtssicheren Durchführung von Hochschulwahlen und digitalen Prüfungen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurden dazu bereits im April schlüssige Klarstellungen getroffen. Wir erwarten von Ministerin Bauer, dass sie zumindest auf dem Verordnungsweg klarstellt, welches Instrumentarium digitaler Lösungen den Hochschulen zur Verfügung steht.

Außerdem werden wir im Rahmen des Nachtragshaushaltes möglichst zeitnah darüber zu diskutieren haben, wie wir den Hochschulen einen finanziellen Ausgleich für die Digitalisierungsanstrengungen beibringen können. Denn die Hochschulen sind hier ebenso in Vorleistung gegangen, wie etwa die Lehrbeauftragten, die mit der Umstellung auf digitale Lehrformate einen erheblichen Mehraufwand hatten, den es auszugleichen gilt.“

Nico Weinmann

Neuer Hochschulpakt bringt nicht genügend `frisches Geld´ an die Hochschulen für die mannigfaltigen Herausforderungen.


Zur Meldung, dass Land und Hochschulen sich nach langem Feilschen jetzt auf einen neuen Finanzierungsvertrag geeinigt haben, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Einigung hat einen schalen Beigeschmack. Bereits in den Haushaltberatungen im vergangenen Jahr haben wir bemängelt, dass nicht genügend `frische Geld´ bei den Hochschulen ankommen wird, um sich den mannigfaltigen Herausforderungen stellen zu können. Wir hätten uns für das erste Jahr des neuen Vertrages in 2021 bereits mehr Engagement der Landesregierung für die Hochschulen gewünscht und hätten deutlich höhere Haushaltsansätze vorgesehen. Mit unseren entsprechenden Anträgen wurde wir von Grün-Schwarz jedoch abgewiesen. In der aktuellen Krise aufgrund der Corona-Pandemie sind auch die Hochschulen nun besonders gefordert, den Lehrbetrieb im anstehenden Sommersemester zu stemmen. Dazu brauchen wir allerorten digitale Angebote, um den Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerecht zu werden. Diese Mammutaufgabe ist sicherlich eine große Chance für die Digitalisierung unserer Hochschulen, sie wird aber nicht aus den verfügbaren Bordmitteln der Hochschulen gelingen können. Hier muss noch nachgebessert werden.“

Zur heutigen Demonstration von Studierenden der Baden-Württembergischen Hochschulen und Universitäten zur Hochschulfinanzierung in Stuttgart sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Den lauten Ruf der zahlreichen Demonstrierenden auf dem Stuttgarter Schlossplatz wird man hoffentlich auch im nahen Wissenschaftsministerium gehört haben. Eine solide Hochschulfinanzierung ist das Fundament einer exzellenten Lehre. Den beträchtlichen Ausbau der Studienkapazitäten in den letzten Jahren haben unsere Hochschulen bravourös gemeistert. Nun gilt es, diese Vorleistung der Hochschulen im Landeshaushalt abzubilden. Die berechtigten Forderungen, nicht nur der Demonstrierenden, sondern aller Hochschulen in seltener Einigkeit, müssen nicht nur gehört, sondern auch erhört werden. Statt unsinniger Grabenkämpfe innerhalb der Landesregierung um eine Landarztquote, die nicht funktionieren wird, erwarte ich von der Landesregierung einen soliden Haushaltsentwurf für die Hochschulen, der eine weiterhin exzellente Hochschullehre sichert. Es bleibt zu hoffen, dass die mangelnde Bereitschaft seitens des Wissenschaftsministeriums, einen Redner zur heutigen Demonstration zu schicken, kein schlechtes Zeichen ist. Bestenfalls ist man dort zu beschäftigt damit, den Haushaltsentwurf entsprechend der Forderungen nachzubessern.“

Zur Neuauflage des Hochschulfinanzierungsvertrages, wie sie auf der Pressekonferenz der Landesrektorenkonferenz am heutigen Tag thematisiert wurde, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Der Zuwachs an Aufgaben und Studienplätzen in den letzten Jahren stellt die zentrale Herausforderung für die Hochschulen im Land dar. Ministerin Bauer muss erkennen, dass die umfangreiche Aufgabenzuweisung an die Hochschulen nicht länger aus den `Bordmitteln´ der Hochschulen zu leisten ist. Eine heterogene Studierendenschaft, eine gesunde Betreuungsrelation oder etwa ein effektiver und adäquater Wissenstransfer sind keine administrativen Selbstläufer, sondern stellen eine erheblichen Aufwand dar.

Die ungebrochen hohe Attraktivität der Studienangebote im Land ist dabei das Verdienst der Hochschulen, die mit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag eine solide wirtschaftliche Basis erhalten müssen.

Temporäre Programmmittel und die Steigerung von Drittmitteln konnten zuletzt zwar Finanzierungslücken schließen, verfestigten aber die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverhältnissen in der Wissenschaft. Mit dem neuen Bund-Länder-Hochschulpakt wurde der Grundstein für eine zukunftsfeste Finanzierung gelegt, auf dem das Land nun ein modernes Haus errichten muss. Dazu muss zuvorderst die Grundfinanzierung an die Realität angepasst werden, dass ein wesentlicher Rückgang der Studierendenzahlen zunächst nicht zu erwarten steht. Außerdem muss die finanzielle Ausstattung je Studierenden signifikant erhöht werden, um den administrativen Aufgabenzuwachs, aber auch die hohe Studienqualität abzusichern. Denn exzellente Forschung und Lehre sind kein Selbstzweck, sondern das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft, die schon heute nach Fachkräften dürstet.“

Nico Weinmann

In der heutigen Debatte des Landtags zu den drei zentralen Bund-Länder-Vereinbarungen im Bereich Hochschule und Wissenschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Faktion, Nico Weinmann: 

„Baden-Württemberg muss sich auch weiterhin im Wettbewerb um die klügsten Köpfe behaupten. Dabei spielen die Bund-Länder-Vereinbarungen eine zentrale Rolle zur Finanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land.

Mit besonderem Augenmerk müssen wir die Verteilung und den Einsatz der beträchtlichen Mittel angehen. Denn die Finanzierung der Hochschulen hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Das Drittmittelaufkommen ist stark gewachsen, was einerseits erfreulich ist und die Konkurrenzfähigkeit unserer Hochschulen bezeugt. Andererseits wurde es zunehmend schwieriger, das akademische Personal, die Forscher und die Lehrenden, unbefristet anzustellen. Noch immer beherrschen prekäre Arbeitsverhältnisse den akademischen Mittelbau. Daher müssen wir diese Herausforderung an prominenter Stelle im Landeskonzept verankern und möglicherweise auch neue Wege gehen. Die EU ermöglicht es beispielsweise, unbefristetes Personal in Forschungsprojekten abzurechnen, was erhebliche Spielräume eröffnet.

Die Digitalisierung darf gerade an den Hochschulen keine leere Floskel bleiben. Umso mehr irritiert das Fehlen des Wortes `digital´ im Pakt für Innovationen in der Hochschullehre. Nicht erst seitdem das `lebenslange Lernen´ im bildungspolitischen Kanon auftaucht sollte uns klar sein, dass modernen Formen der Wissensvermittlung mehr Aufmerksamkeit zukommen sollte. Unsere Impulse für eine virtuelle Hochschule im Land blieben leider bisher ungehört.

Abschließend ist festzuhalten, dass die geplanten Verträge den Weg frei machen für eine erhebliche finanzielle Beteiligung des Bundes an der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.“

Zu dem Vorstoß von Südwestmetall und den Hochschulverbänden zum Thema “Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg stärken”, sagten die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann: 

„Wir begrüßen den Impuls des Arbeitgeberverbands und der Hochschulverbände, die mit dem Fokus auf eine zukunftsfähige Innovationspolitik ein wichtiges Thema für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Baden-Württemberg in Blick genommen haben.“

„Ein gründerfreundliches Klima für Innovationen beginnt bereits in der Schule, wird aber besonders an den Hochschulen praktisch relevant. Dort eröffnet das novellierte Hochschulgesetz zwar die Möglichkeit, Räume der Hochschule zu nutzen. Diese Option bleibt aber oft blanke Theorie, da die Infrastruktur bereits vollständig ausgelastet ist. Mit dem Programm „Junge Innovatoren“ haben wir uns bereits vor vielen Jahren für eine räumliche und monetäre Ausstattung von Gründern engagiert, die auch finanziell untermauert ist.

Die erforderlichen Flexibilisierungen bei der Bauherreneigenschaft, die nicht nur den Universitäten optional Freiräume eröffnen würde, haben wir bereits bei der letzten Überarbeitung des Hochschulgesetzes vorgeschlagen. Daneben müssen wir beim neuen Hochschulfinanzierungsvertrag auf eine solide Finanzierung gerade auch der HAW achten.“, so Weinmann.

„Der Wissenstransfer und Überleitung einer Idee bis hin zur Marktreife ist eine zentrale Herausforderung. Die vielseitige Hochschullandschaft findet ihr Gegenstück in einer mittelstandsgeprägten Unternehmerschaft. Die Nähe und Vernetzung der beiden Bereiche zu stärken, ist richtig, und schafft auch im ländlichen Raum zusätzliche Studienangebote und eine Versorgung mit den dringend benötigten Fachkräften.“, ergänzt Reich-Gutjahr.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der hochschulpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger sagten zum zukünftigen Finanzierungspakt mit den Hochschulen:

„Während wir die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt anerkennen und unterstützen, haben die Eckpunkte aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion einen gravierenden Schönheitsfehler. Dass die Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation der abgeschafften Studiengebühren der studentischen Mitbestimmung zum größten Teil entzogen werden, zeigt, wie kurz die Halbwertszeit der grün-roten Absichtserklärungen ist. Nachdem Grün-Rot die Studiengebühren abschaffte, über deren Verwendung die Studierenden hatten mitbestimmen können, wurde ihnen Mitbestimmung über die Kompensationsmittel zugesagt. Zukünftig sollen sie nur noch über 20 von insgesamt 170 Millionen Euro mitentscheiden, also gerade einmal über knapp 12 Prozent des ursprünglichen Betrags. Diese Rücknahme der studentischen Mitbestimmung auf Raten lehnen wir entschieden ab.“

 

Zur Auseinandersetzung der baden-württembergischen Hochschulrektoren mit der grün-roten Landesregierung über die künftige Hochschulfinanzierung sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert Wissenschaftsministerin Bauer und Finanzminister Schmid auf, ihren jetzt schon seit mehreren Monaten andauernden Streit über die künftige Hochschulfinanzierung zu beenden. Wenn die Hochschulen keine verlässliche Planungsgrundlage erhalten, gefährdet dies auf Dauer den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.

Sowohl die Forderung nach Erhöhung der Grundfinanzierung, nach Dynamisierung der den Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel als auch nach Überführung der Programme in die Grundfinanzierung ist nach Auffassung der FDP-Fraktion berechtigt. Die von den Universitäten angemeldete Erhöhung ihrer Grundfinanzierung um 682 Millionen Euro ist ebenso angemessen wie die von den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften angemahnte Überführung der für den Studienplatzausbau der letzten Jahre aufgewandten Mittel in die Grundfinanzierung.“

 

Zur Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauer den Hochschulen des Landes finanzielle Unterstützung zusicherten, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauern sollten jetzt Prioritäten setzten und auf einige der grün-roten Lieblingsprojekte verzichten. So würden Mittel frei, um den Universitäten zu helfen. Es rächt sich jetzt, dass Grün-Rot die Studiengebühren abgeschafft hat und damit fährlässig auf 140 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr verzichtet. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt vor, ein Modell nachlaufender und sozialverträglicher Studiengebühren einzuführen, die erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zurückbezahlt werden müssen. Die Landesregierung muss ihrer Verantwortung für die Hochschulen nachkommen und sollte nicht allzu sehr auf den Bund setzen, dessen Mittel für Hochschulen und Wissenschaft erst in einigen Jahren den Ländern zugute kommen werden.“