Pressemitteilungen

Seit Anfang August versendet die L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Rückzahlungsaufforderungen an die Empfänger der Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020. Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert dies:

„Ich gehe davon aus, dass über 50 Prozent der knapp 250.000 Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 Unterstützung im Rahmen der Corona-Soforthilfe erhalten haben, dieser Tage eine Aufforderung zur Rückzahlung bekommen werden. Was vor gut zwei Jahren also als beispielloses Hilfsprogramm mit nicht-zurückzuzahlenden Zuschüssen beworben wurde, hat sich in der Zwischenzeit für viele Unternehmen als Kredit herausgestellt. Der Grund dafür liegt im Missmanagement des Wirtschaftsministeriums: Hätte man dort die Förderbedingungen und Abrechnungsmodalitäten von Anfang an sauber aufgesetzt und eine vernünftige Stichtagsregelung zur Ermittlung des Rückzahlungsbedarfs getroffen, wäre dies alles nicht notwendig gewesen. Mein Blick dazu geht nach Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein – die dortigen FDP-Wirtschaftsminister haben Regelungen im Sinne der Unternehmen getroffen und diesen bleiben nun die unerwarteten Rückzahlungen erspart.

Es bleiben trotzdem im Zusammenhang mit der Soforthilfe viele Fragen ungeklärt: Was passiert mit Unternehmen, die bis heute keine Abrechnung vorgelegt haben? Wann werden Verzugszinsen fällig? Und wie wird sichergestellt, dass die Abrechnungen auch korrekt sind und der Ehrliche am Ende nicht der Dumme wird? Ich und meine Fraktion werden hier nicht lockerlassen und hierzu Aufklärung vom Ministerium einfordern.

Die besondere Krux am nun gestarteten Rückzahlungsverfahren ist dabei, dass man sich im Ministerium wohl selbst für die Fehler bei der Ausgestaltung der Corona-Soforthilfe schämt. Nicht anders ist zu erklären, dass man die Sommerpause nutzt, um die ungute Nachricht in die Welt zu setzen. Eine offizielle Pressemeldung der Ministerin, in der sie ihre Politik erklärt und dafür Verantwortung übernimmt, hat es aber trotzdem nicht gegeben.“

 

Das Thema Corona-Soforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. Eine Übersicht über den gesamten Sachverhalt mit allen bisherigen FDP-Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen.

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Corona-Kredit wäre ein angemessenerer Name für die sogenannte Soforthilfe.


 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert die Meldung der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wonach bei der Abrechnung der Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 der L-Bank inzwischen 177.909 abgeschlossene Rückmeldungen vorliegen und davon bei 90.969 ein Rückzahlungsbedarf im Gesamtvolumen von knapp 600 Millionen Euro festgestellt wurde:

„Eine Rückzahlungsquote von über 50 Prozent und ein Rückzahlungsvolumen von über einer halben Milliarde Euro bei den Coronasoforthilfen machen deutlich, dass die Baden-Württemberg spezifische Stichtagsregelung zu enormen Ungerechtigkeiten führt und zahlreiche Unternehmen nun mit Rückforderungen belastet werden. Ein angemessenerer Name für die Soforthilfe wäre damit eigentlich Sofortkredit – das Versprechen einer Nicht-Rückzahlung wird ad absurdum geführt. Die Ursache dafür liegt im Agieren unseres Wirtschaftsministeriums – andere Bundesländer haben dies anders gelöst und dort sind solche Rückzahlungen nicht notwendig. Monatelang haben wir von der FDP dafür gekämpft, den Betrachtungszeitraum auch in Baden-Württemberg anzupassen. Leider hat das Ministerium aber nicht gehandelt. Dies ist nach wie vor nicht nachvollziehbar und lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Baden-Württembergs Unternehmen leiden, weil das Wirtschaftsministerium untätig geblieben ist. Dort wurden Fehler gemacht, welche die Unternehmen nun ausbaden müssen.“

Das Thema Coronasoforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. In der vergangenen Woche hat sie dazu eine Regierungsbefragung durchgeführt, in deren Rahmen die SPD-Fraktion nach dem aktuellen Stand der Rückzahlungen gefragt hatte. Die Antwort wurde heute von der SPD veröffentlicht.

Eine ausführliche Erklärung des Zusammenhangs und eine Übersicht über unsere bisherigen Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

 

Landesregierung muss ebenfalls Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Forderung der Landeswirtschaftsministerin nach einem Hilfspaket durch den Bund angesichts der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas:

„Das reflexhafte Rufen der Landeswirtschaftsministerin nach der Bundesebene zeigt einmal mehr, dass sie selbst keine Ideen hat und andere sich nun daher um die Wirtschaft kümmern sollen. Stattdessen sollte sie aber lieber einmal selbst aktiv werden und vor Ort in Baden-Württemberg die Wirtschaft unterstützen. Sinnvolle Maßnahmen hierzu wären – wie wir es gerade erste gestern im Parlament diskutiert haben – eine Ansiedlungsstrategie, die den Namen auch verdient; ein nachhaltiger Bürokratieabbau oder auch eine kraftvolle Unterstützung für StartUps. Die Bundesregierung wird sicherlich ihren Beitrag leisten, aber auch hier in Baden-Württemberg muss endlich mehr passieren um diese Krise meistern zu können.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Gleiches Programm führt zu unterschiedlichen Ergebnissen in verschiedenen Bundesländern.


In der heutigen Regierungsbefragung hat Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Nachdem Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach Ansicht Schweickerts erneut nicht stichhaltig erklären konnte, wie es zur Schlechterstellung baden-württembergischer Unternehmen beim Betrachtungszeitraum der Soforthilfe kam, kritisiert er: „Was im Bundesland A möglich war, war im Bundesland B wie Baden-Württemberg also nicht möglich. Bei der Ausgestaltung des vom Bund vorgegebenen Rahmens wurde also im hiesigen Wirtschaftsministerium ein Fehler gemacht, der nachträglich nicht mehr geändert werden konnte. Ausbaden müssen es jetzt unsere Unternehmen. Beim Verweis auf andere Bundesländer räumt die Ministerin zwar ein, dass man sich zwar gefragt habe, auf welcher Grundlage diese anderen Regelungen umgesetzt hätten. Das Gespräch mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen hat sie aber nicht gesucht.

Wer noch Anfang Februar behauptet, man wisse auch beim Thema Betrachtungszeitraum der Coronasoforthilfe, wo die Nöte der Unternehmen liegen, sollte seinen Fehler jetzt zumindest einräumen. Aber eine Fehlerkultur gibt es in diesem Ministerium offensichtlich nicht. Das lässt Schlimmes für die Zukunft erahnen.“

Zum Hintergrund: Am 24. Mai 2022 verkündete das Wirtschaftsministerium, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums für die Corona-Soforthilfe nicht mehr möglich sei. Dies habe ein juristisches Gutachten eindeutig ergeben. Eine solche Prüfung hatte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Rahmen einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte am 3. Februar 2022 zugesagt.

Damit ergibt sich die Situation, dass der Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe in einigen anderen Bundesländern beim ersten des Monats der Beantragung beginnen konnte, während in Baden-Württemberg der Tag der Antragstellung gilt. Die landesspezifische Umsetzung des eigentlich gleichen Corona-Hilfsprogramms war also unterschiedlich. Nachdem die Wirtschaftsministerin in der aktuellen Debatte aber klar erklärt hatte, dass sie die Unternehmen in Baden-Württemberg so gut wie möglich unterstützen will, wollte die FDP-Fraktion nun im Rahmen der Regierungsbefragung in Erfahrung bringen, welcher Fehler bei der Corona-Soforthilfe wo gemacht wurde und was für Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

In ihrer Antwort führte die Wirtschaftsministerin nun aus, dass man alle Möglichkeiten evaluiert habe, um die Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Rechtlich sei es allerdings nicht möglich, den Berechnungszeitraum für die Corona-Soforthilfe rückwirkend anzupassen. Hier seien die Hände gebunden.

Weitere Informationen zum Thema Rückzahlung der Coronasoforthilfe und den Initiativen der FDP-Fraktion dazu finden Sie auf unserer Themenwebseite unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

Angekündigte Standortstrategie lässt Grundlagen vermissen und kommt viel zu spät.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erläutert in der heutigen Plenardebatte zum Antrag der FDP-Fraktion „Standortsuchen und Ansiedlungen von Unternehmen aus dem Ausland in Baden-Württemberg“:

„Vor über drei Jahre hat sich Tesla gegen einen Standort im Automobilland Baden-Württemberg entschieden. Jetzt aber erst ist der Landesregierung aufgefallen, dass etwas schiefläuft und politischer Handlungsbedarf bei der Gewinnung von Unternehmen besteht. An der inzwischen – endlich aber doch viel zu spät – angekündigten Ansiedlungsstrategie sind aber gleich mehrere Sachen bemerkenswert:

Zum einen ging der Impuls dazu vom Ministerpräsidenten und nicht der fachlich zuständigen Wirtschaftsministerin aus. Entweder scheint also der grüne Kabinettschef seiner schwarzen Fachministerin diese Aufgabe nicht zuzutrauen, oder aber die Wirtschaftsministerin hält eine systematische Gewinnung von Unternehmen für schlicht nicht notwendig und würde damit ihr Amt sträflich vernachlässigen.

Zum anderen lässt die nun angekündigte Strategie – wie unsere Berichtsantrag eindeutig gezeigt hat – viele Grundlagen vermissen: Beispielsweise hat die Landesregierung keinerlei Informationen zum Auslastungsgrad von Gewerbeflächen oder eine landesweite Übersicht zu vorhandene Flächen. Ebenso fehlt eine klare Definition, wann ein Ansiedlungsprojekt besondere Relevanz hat und damit speziell unterstützt werden muss. Wenn man aber nicht mal diese Grundlagen auf die Reihe bekommt, wie will man dann eine erfolgreiche Strategie entwickeln können? Die Landesregierung verschläft mit ihrem Nichts-Tun die Basis für wirtschaftlichen Erfolg und den Wohlstand der Zukunft!“

Den Antrag „Standortsuchen und Ansiedlungen von Unternehmen aus dem Ausland in Baden-Württemberg“ (Landtagsdrucksache 17/2085) hat die FDP/DVP-Fraktion bereits am 9. März 2022 gestellt. Er ist zusammen mit der Antwort der Landesregierung unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2085_D.pdf zu finden.

Wirtschaftsministerium verfügt nicht einmal über Zahlen um selbstgesteckte Ziele zu kontrollieren.


Alena Trauschel, frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, kommentierte in der heutigen Plenardebatte zum Thema „Gleichstellung in der Start-up Förderung: Gründerinnen in Baden-Württemberg“:

„Frauen sind als Gründerinnen bei StartUps in Deutschland massiv unterrepräsentiert. Zwar liegen für Baden-Württemberg keine separaten Zahlen vor – und die Landesregierung scheint auch kein Interesse daran zu haben, solche zu erheben – allerdings ist kaum davon auszugehen, dass Baden-Württemberg besser ist als im Bundesvergleich. Eine der wesentlichen Gründe dafür dürfte bei den Finanzierungsquellen liegen und den unterschiedlichen Maßstäben, die an männliche und weibliche Gründerteams durch diese angelegt werden.

Für die Landesregierung müsste dies eigentlich dringenden Handlungsbedarf bedeuten. Die Antwort auf den Berichtsantrag zeigt jedoch, dass sie eher nach dem Motto ‚Warme Worte und ein bisschen Vernetzung‘ agiert. Wie dadurch das im Koalitionsvertrag selbst gesteckte Ziel erreicht werden soll, den Anteil an Gründerinnen zu verdoppeln, bleibt mir vollkommen schleierhaft. Es zeigt sich erneut, dass das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg anscheinend jeden politischen Gestaltungsanspruch aufgegeben hat und sich stattdessen eher als Ausführungsbehörde des Status Quo begreift. Am Ende wird man aufgrund fehlender Daten nämlich nicht einmal überprüfen können, welche Maßnahmen gewirkt haben und welche Ziele erreicht wurden.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Rechtsgutachten zur Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heutige Erklärung des Wirtschaftsministeriums, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe nicht möglich sei:

„Das heute von der Wirtschaftsministerin vorgestellte Rechtsgutachten zur Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums zur Berechnung der Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns: Die Wirtschaftsministerin hat im Frühjahr 2020 einen Fehler gemacht, dieser kann aus Gleichbehandlungsgründen nicht nachträglich korrigiert werden und damit müssen zahlreiche Unternehmen in Baden-Württemberg nun ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Die Zusage, kein Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen, wird also nicht eingehalten. Die großen Ankündigungen entpuppten sich einmal mehr als leere Worthülsen und gebrochene Versprechen. Wieder einmal hat die Wirtschaftsministerin nur geredet und nicht geliefert.

Und um all das herauszufinden, hat man monatelang gebraucht – wir von der FDP-Fraktion haben bereits im vergangenen Jahr auf diese Problematik hingewiesen, aber erst heute ist das Ministerium zu einer eindeutigen Stellungnahme dazu in der Lage. Sechs Monate wurden Firmen also im Ungewissen gehalten, um ihnen anschließend die Tür zuzuschlagen. So geht man nicht mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land um. Diese haben mehr Kompetenz und eine schnellere Bearbeitung verdient! Dass es anders geht, zeigen zahlreiche andere Bundesländer: Dort wurden von Beginn an Abrechnungsmodalitäten im Sinne der Firmen gewählt und diese unsägliche Debatte musste niemals geführt werden.“

Übergreifende Förderstrategie und Setzung von Rahmenbedingungen werden vernachlässigt.


Hans Dieter Scheerer, innovationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt in der heutigen Landtagsdebatte zu „Stand und Weiterentwicklung Technologie- und Innovationsförderung in Baden-Württemberg“:

„Innovationen und neue Technologien sind essentiell für eine erfolgreiche Wirtschaft. Eine gute Innovationspolitik ist damit grundlegend für erfolgreiche Firmen und damit Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Wenn man sich aber die Aktivitäten der Landesregierung anschaut, besteht für diese eine gute Innovationspolitik vor allen Dingen in Massenförderungen nach dem Motto ‚Wenn jeder was kriegt, kann sich keiner beschweren‘. Aspekte wie Mitnahmeeffekte, Technologieoffenheit und Fördercontrolling scheinen gar keine Rolle zu spielen und eine übergreifende, gerade auch interministeriell abgestimmte Strategie ist nirgends zu erkennen.

Dabei ist Innovationspolitik so viel mehr als Geldausgeben mit der Gießkanne: Das Setzen von Rahmenbedingungen, die Entwicklung einer Kultur der Erneuerung und die Entwicklung von Fachkräften sind oftmals viel wichtiger als Förderprogramme. Unsere Firmen können Innovation – man muss sie eben nur auch mal machen lassen!“

Landesregierung vernachlässigt Zukunftsherausforderungen und ruht sich auf Vergangenheit aus.


Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt in der heutigen Landtagsdebatte zu „Duale Ausbildung – ein Erfolgsweg“:

„Die duale Ausbildung ist in der Tat ein Erfolgsweg und beruflich gebildete Fachkräfte bilden noch immer das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft. Doch die Landesregierung feiert sich zu sehr für die Vergangenheit und ignoriert dabei die sich abzeichnenden Probleme. Dabei müssen heute die Weichen gestellt werden, damit wir auch noch in ein paar Jahren vom Erfolgsmodell Ausbildung gesprochen werden kann.

Ich fordere dabei drei Dinge: Erstens, die Zahl der Auszubildenden sinkt kontinuierlich, gleichzeitig nimmt der Fachkräftemangel zu. Es muss endlich mehr für die Berufsorientierung und die Gewinnung von Azubis getan werden. Dazu gehört gerade auch die gezielte Werbung an Gymnasien und eine echte Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung! Zweitens, viel zu viele Unternehmen können ihre Ausbildungsstellen nicht besetzen – im November 2021 waren es über 10.000 offene Plätze in Baden-Württemberg. Das Matching zwischen Auszubildenden und Betrieben

muss gesteigert werden. Und drittens, auch die berufliche Bildung selbst steht vor einer grundlegenden Transformation. Neue Kompetenzen beispielsweise im Bereich IT, Additive Manufacturing oder Wasserstoff, die digitale Vermittlung von Lehrinhalten und technologischer Wandel in den Betrieben verlangen eine Anpassung von Ausbildungsinhalten, Didaktik und Berufsschulen. Es gibt also viel zu tun und die Landesregierung darf sich nicht für die Vergangenheit feiern, sondern muss jetzt das Fundament für ein zukunftsfähiges Ausbildungssystem legen!“

Sogar grüner Koalitionspartner zweifelt an Start-up-Politik der Wirtschaftsministerin.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt in der heutigen Landtagsdebatte zum Thema „Start-up- und Gründungsstandort Baden-Württemberg stärken und weiter ausbauen“:

„Die heutige Debatte zeigt eines: Im Feld Start-ups bleibt viel zu tun und selbst der grüne Koalitionspartner zweifelt hier an der Wirtschaftsministerin. Ein Blick in einschlägige Rankings und Vergleiche mit anderen Bundesländern belegt dies auch eindeutig: Berlin und Bayern bewegen sich in ganz anderen Sphären bei der Anzahl an Venture-Capital-Finanzierungen, aber selbst der kleine Stadtstaat Hamburg ist uns noch voraus.

Wir brauchen daher mehr Tempo und konkrete Maßnahmen. Hier sind insbesondere drei Dinge zu tun: Erstens, wir brauchen weniger Bürokratie und weniger Verwaltungsaufwand! Zweitens, wir brauchen mehr öffentliche Aufträge für Start-ups – 4,7 Prozent sind hier einfach viel zu wenig. Das hilft den Start-ups selbst, trägt aber auch zu einer Erneuerung des Staates und mehr Innovationen bei. Und drittens, wir brauchen einen weiteren Ausbau der Inkubatoren für Gründerinnen und Gründern. An den Hochschulen sitzen so viele schlaue Menschen – nutzen wir dieses Potential und ermuntern diese zu Unternehmensgründungen!“

Fünf-Jahres-Ranking zeigt bescheidenes Abschneiden von Baden-Württemberg.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, kommentiert das Abschneiden Baden-Württembergs im Ranking „Top 50 Start-ups“ 2021 der Passion4Business GmbH:

„Das gute Abschneiden von Baden-Württemberg ist leider nur eine erste Schwalbe, die noch lange keinen Sommer macht: Wenn man sich die Details des Rankings anschaut, sieht man schnell, dass der StartUp Standort Baden-Württemberg nach wie vor hinter Bayern oder Berlin zurückliegt. Das Schaffen einer neuen Kultur und eines gründungsfreundlichen Umfelds ist eben ein Marathonlauf und kein Ein-Jahres-Sprint. Hier muss das Wirtschaftsministerium endlich mehr tun und beim Thema StartUps Fahrt aufnehmen.

Daher haben wir bereits in den letzten Haushaltsberatungen durch einen Änderungsantrag mehr Mittel für StartUps gefordert. Ebenso hat ein Berichtsantrag im Landtags aufgedeckt, dass noch erhebliches Potential bei Later Stage Finanzierungen für neue Unternehmen besteht und hier mehr getan werden kann. Wann folgen endlich Taten durch das Wirtschaftsministerium?“

 

Das angesprochene Ranking wurde von der Passion4Business GmbH erstellt. Eine Analyse des StartUp-Geschehens nicht nur des Jahres 2021 sondern der letzten fünf Jahre ergibt dort, dass Baden-Württemberg mit deutlichem Abstand hinter Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen platziert ist.

Der angesprochene Antrag heißt „Wagniskapital für die „Expansion Stage“ (Wachstumsphase) und „Later Stage“ (Spätphase) – Finanzierung von Start-up Unternehmen in Baden-Württemberg“ (Drucksache 17/1097) und ist unter

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/1000/17_1097_D.pdf zu finden.

 

 

Haushalt des Wirtschaftsministeriums lässt wichtige Maßnahmen vermissen.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Haushalts-Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau:

„Der Haushalt 2022 des Wirtschaftsministeriums wird den großen Herausforderungen für unsere Unternehmen – als Beispiele sind hier natürlich die Corona-Krise, aber auch Digitalisierung, Entkarbonisierung oder der Fachkräftemangel zu nennen – nicht gerecht. Wir haben daher konkrete Änderungsvorschläge in die Beratungen eingebracht, die leider durch die Regierungsfraktionen abgelehnt wurden.

Beispielsweise ist das Sofortprogram Einzelhandel mit einem Volumen von fünf Millionen Euro vollkommen unzureichend. Die Corona-Krise und der digitale Transformationsprozess im Einzelhandel sind viel zu umfassend, daher wäre für den Anfang mindestens das dreifache an Unterstützungsmittel notwendig. Ebenso gilt es, StartUps und die Innovationsförderung in Baden-Württemberg stärker zu fördern. Wir möchten die Haushaltsmittel hier auf dem Niveau der vergangenen Jahre fortführen und haben daher eine Erhöhung um sieben Millionen Euro beantragt. Als drittes Beispiel möchten wir mehr für die Fachkräftesicherung im Handwerk, aber auch in Industrie und Handel unternehmen. Die – inzwischen endlich eingeführte – Meistprämie gilt es daher auf alle Meisterabschlüsse auszuweiten und damit eine flächendeckende Unterstützung vorzunehmen.

Allein schon diese drei Beispiele von uns zeigen: Der Haushalt des Wirtschaftsministeriums bedarf zwingend einer Nachbesserung. Es gilt zu Handeln und damit die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherzustellen!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum tourismuspolitischen Abschnitt des Einzelplans:

„Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Baden-Württemberg. Ich bin daher froh, dass er mit der Zuständigkeit beim Wirtschaftsministerium und damit dem richtigen Haus gelandet ist. Gleichzeitig bin ich aber auch in großer Sorge um den Tourismusstandort Baden-Württemberg. Die Corona-Krise gefährdet zahlreiche Betriebe – von der Gaststätte über das Hotel bis zum kleinen Freizeitbetrieb oder auch dem Skilift. Es drohen ausgeblutete Landschaften, in denen eine umfassende Infrastruktur für Urlaub, Ferien und Reisen fehlt. Denn was heute kaputtgeht, wird morgen nicht mehr wiederkommen.

Es gilt daher, im Haushalt 2022 ein kraftvolles Signal der Unterstützung der Tourismuswirtschaft zu setzen und die Kommunen in unserem Land anzuregen, mehr für diesen wichtigen Wirtschaftszweig zu unternehmen. Wir haben daher drei Millionen Euro als zusätzliche Tourismusförderung beantragt, um Infrastrukturen zu sichern und auszubauen. Nur so kann ein kraftvoller Neustart im kommenden Jahr gelingen!

Leider scheint diese Botschaft noch nicht beim Wirtschaftsministerium angekommen zu sein. Dort werden zwar 8-Punkte-Pläne angekündigt, tatsächliche Umsetzungen habe ich aber bisher keine gesehen. Ich fordere daher ein Ende der Worte und den Anfang von Taten. Der heute vorgelegte Haushalt leistet dies aber nicht.“