Jochen Haußmann

Fehlende Einigung gar nicht so schlecht, weil solange alte Rechtslage gilt.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, erklärt zur fehlenden Kompromissbereitschaft der Grünen bei der künftigen Ausgestaltung der Straßenverkehrsordnung:

„Für die Autofahrer ist die Blockadehaltung der Grünen zunächst gar nicht so schlecht. Denn so lange es keine Einigung gibt, gilt die alte Rechtslage fort. Auch bei dieser gibt es im Einzelfall durchaus Anpassungsbedarf. Die bestehenden Regeln sind aber insgesamt wesentlich ausgewogener als das, was sich die Grünen nun wollen. Bundesverkehrsminister Scheuer sitzt am längeren Hebel und sollte den Forderungen der Grünen nicht nachgeben.

Den Vorschlägen von Verkehrsminister Hermann und seinen grünen Parteifreunden fehlt es an jeglichem Maß und Mitte. Es ist unverhältnismäßig, bereits bei jeglichen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts beziehungsweise 26 km/h außerorts ein Fahrverbot von einem Monat zu verhängen. Die Grünen stellen sich einmal mehr nicht gegen vermeintliche Raser, sondern gegen ganz normale Autofahrer. Mehr Sicherheit im Straßenverkehr wird so gewiss nicht erreicht.“

Jochen Haußmann

FDP/DVP Abgeordnete stellen sich hinter die Stadt Weinstadt in deren Auseinandersetzung mit dem Verkehrsministerium.

Die Stadt Weinstadt berichtet in ihrer Pressemitteilung aktuell von einem Dissens mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Es geht um bereits gezahlte Bußgelder auf Grundlage des neuen Bußgeldkatalogs. Nachdem dieser mehrere Monate in Kraft war, wird dieser wegen eines Formfehlers nicht mehr angewandt. Die Stadt im Rems-Murr-Kreis wollte nun aus eigener Initiative zu viel bezahlte Bußgelder an die Betroffenen zurückerstatten, was eine Handreichung des Verkehrsministeriums nicht vorsieht. Da dies nicht der Rechtsauffassung der Bußgeldstelle der Stadt Weinstadt entspricht, hat sich diese mehrfach schriftlich an das Verkehrsministerium gewandt, um eine mögliche Ausnahme von dieser Regelung für die betroffenen Bürger zu erwirken. Das Verkehrsministerium hat der Bußgeldstelle dies jedoch untersagt.

Bei der FDP/DVP Fraktion stößt dieses Verhalten des Verkehrsministeriums auf Unverständnis. „Wenn eine Verordnung wie vorliegend gegen das Zitiergebot verstößt, dann ist sie nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nichtig. Auch rechtskräftige Bußgeldbescheide können dann nach dem Ermessen der jeweiligen Behörde zurückgenommen werden. Die Stadt Weinstadt war also berechtigt, die Bußgelder zurückzuzahlen“, so Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion.

„Das sture Beharren von Verkehrsminister Winfried Hermann ist rein ideologisch motiviert. Er will die Autofahrer, wo immer es geht, zur Kasse bitten, selbst wenn dies ohne rechtliche Grundlage erfolgt“, folgert der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann. Die Liberalen wollen jetzt versuchen, über einen Antrag das Verkehrsministerium zu einem Umdenken zu bewegen. „Nicht zuletzt der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung gebietet es, dass das Verkehrsministerium es akzeptiert, wenn einzelne Gemeinden rechtswidrige Bußgelder zurückzahlen möchten“, so Haußmann.

 

Jochen Haußmann

Massive Proteste und Demos der dortigen Pflegekräfte zeigen, dass die Zwangskammer ein Irrweg ist.

 

Zu Plänen des baden-württembergischen Sozialministers Manfred Lucha zur Einführung einer Pflegekammer sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 „Bereits in der Enquete-Kommission Pflege habe ich für die FDP-Landtagsfraktion immer darauf hingewiesen, dass eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft zwingend eine Befragung aller Pflegekräfte voraussetzt. Ohne eine überzeugende Zustimmung eines Großteils der Pflegekräfte ist die Einführung einer verpflichtenden Pflegekammer nicht zu verantworten. Das hat Minister Lucha immer abgelehnt.

Wenn man gerade in der heutigen Zeit immer betont, man nehme die Sorgen und Nöte der Pflegekräfte ernst, dann darf es nicht sein, zum Ende der Legislaturperiode ein Gesetz zur Zwangspflegekammer durchzudrücken. Nach wie vor wissen Zehntausende von Pflegekräften nicht, dass in Baden-Württemberg eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft vorgesehen ist. Eine Online-Veranstaltung Ende Juli der FDP-Landtagsfraktion zur Pflegekammer hat dies auch eindrucksvoll bestätigt, dass die meisten Pflegekräfte nicht wissen, was das Land geplant hat.

Nun droht der Landesregierung der Pflegekammer dasselbe Schicksal wie in Niedersachsen. Hier gibt es massive Proteste und Demos der Pflegekräfte gegen die Zwangskammer. Soweit sollte es Minister Lucha in Baden-Württemberg nicht kommen lassen. Die jetzt geplante Änderung des Gesetzes ist ein Eingeständnis, dass gerade in der jetzigen Zeit die Zwangskammer ein Irrweg ist. Ich fordere ihn auf, den nicht zu verantwortenden Gesetzentwurf zurückzunehmen und den Weg frei zu machen für wirkliche Verbesserungen der Situation der Pflegekräfte. Die FDP-Landtagsfraktion hat dazu im Juli 2020 ein Positionspapier verabschiedet, dass die pflegerische Versorgung nachhaltig stärkt.“

 

Das Positionspapier der FDP/DVP Fraktion zur nachhaltigen Stärkung der pflegerischen Versorgung finden Sie unter:

https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/07/die-pflege-der-zukunft-die-pflegerische-versorgung-nachhaltig-staerken.pdf/

 

Jochen Haußmann

FDP/DVP Fraktion unterstützt Vorstoß zur Pflege der Dialekte – zugleich Einsatz zur Verlängerung des Bundesprogramms „SprachKitas“ gefordert.

 

Dass sich die Kultusministerin für Dialekte im Alltag und in den Schulen starkmachen will, kommentierten die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann und Dr. Timm Kern, wie folgt:

 

Haußmann: „Wir unterstützen die Kultusministerin bei ihrem Bemühen um den Erhalt und die Pflege der Dialekte. Wenn Dialekte gesprochen und gepflegt werden, tut das dem Niveau der deutschen Sprache keinen Abbruch. Im Gegenteil, die deutsche Sprache kann nur davon profitieren, wenn das Bewusstsein für die Vielfalt ihrer Ausdrucksmöglichkeiten gestärkt wird. Um Missverständnissen vorzubeugen: Weiterhin muss der Schulunterricht auf Hochdeutsch erfolgen. Aber im Unterricht könnte beispielsweise über die Bedeutung von Dialekten gesprochen werden.“

 

Kern: „Gleichzeitig fordert die FDP/DVP Fraktion die Kultusministerin auf, sich vor allem auch für die Förderung der deutschen Sprache insgesamt einzusetzen. Konkret läuft beispielsweise das Bundesprogramm ‚SprachKitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist‘ mit dem Jahr 2020 aus. Auch zahlreiche baden-württembergische Kindertagesbetreuungseinrichtungen profitieren von diesem Programm. Wenn der Kultusministerin an der Förderung von Sprache und Sprachbeherrschung gelegen ist, sollte sie sich im Bund dafür starkmachen, dass das Programms ‚SprachKitas’ nicht nur eine Fortsetzung erfährt, sondern auch an die mittlerweile weiterentwickelten Kosten angepasst wird und insgesamt eine langfristige Perspektive erhält.“

Jochen Haußmann

Der grüne Verkehrsminister Hermann sitzt im Bremserhäuschen.

 

Zum Streit zwischen Verkehrsminister Hermann und der CDU um Fahrverbote in der Stuttgarter Innenstadt sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 

„Minister Hermann sitzt wie immer im Bremserhäuschen. Die Spatzen pfeifen es längst von den Dächern, dass mit der aktuellen Entwicklung der Stickoxidwerte die jetzt für Euro 5 Diesel erlassenen Fahrverbote nicht mehr zu rechtfertigen sind. Der Verkehrsminister lässt aber weiterhin nichts unversucht, die Fahrverbote durchzusetzen, mehr und mehr zum Schaden des Landes Baden-Württemberg.“

 

Stärkere Differenzierung zwischen normalen Autofahrern und Rasern erforderlich


Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann erklärt zur künftigen Ausgestaltung der Straßenverkehrsordnung:

„Die bereits in Kraft getretenen, dann wegen eines Formfehlers aber wieder aufgehobenen, Verschärfungen der Straßenverkehrsordnung, waren teilweise deutlich unverhältnismäßig. Schon bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts beziehungsweise 26 km/h außerorts droht sofort ein Fahrverbot von einem Monat. Auch viele Parkverstöße werden künftig mit Eintragungen von Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Solche Regelungen sind ohne Maß und Mitte. Sie treffen in erster Linie auch nicht die Raser, sondern ganz normale Autofahrer, die möglicherweise für einen Moment unachtsam waren. Künftige Regelungen müssen in diesen Punkten stärker differenzieren. Das wäre dann wirklich ein Beitrag für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.“

Sozialminister Lucha muss die Praxis solcher Androhungen unverzüglich unterbinden


Nach den Berichten über die Androhung der Stadt Bruchsal, Kinder mit einem Verdacht auf Corona unter Quarantäne zu setzen und unter Umständen von ihren Eltern zu trennen, verlangen die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann und Nico Weinmann in einem Brief von Sozialminister Manfred Lucha Aufklärung.

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion, erklärt, dass es natürlich wichtig sei, bei Coronaverdachtsfällen Maßnahmen zum Schutz weiterer potentiell gefährdeter Personen einzuleiten. „Dabei ist jedoch die konkrete Situation zu beachten und das verlangt gerade in Zeiten größerer Beunruhigung ein wohlüberlegtes Verwaltungshandeln. Dieses vermissen wir in der aktuellen Situation immer wieder.“ Die Verfügung der Stadt Bruchsal, die der FDP/DVP Fraktion vorliege, „zeigt wenig Bürgernähe und verkennt die Extremsituation der Eltern“.

 

Der rechtspolitische Sprecher seiner Fraktion Nico Weinmann gibt zu bedenken, dass ein Kindesentzug „vollkommen unverhältnismäßig“ wäre. „Gerade bei einer schweren Erkrankung brauchen die Kinder die Unterstützung ihrer Eltern. Eine Trennung der Eltern von ihren minderjährigen Kindern ist mit dem elterlichen Erziehungsrecht unvereinbar.“ Aus familiengerichtlichen Verfahren sei auch bestens bekannt, was für eine menschlich einschneidende Maßnahme der Kindesentzug sei. „Auch die zweifellos wichtige Eindämmung der Covid-19-Pandemie stellt keine Rechtfertigung dafür dar, dass andere essentielle Grundrechte dahinter zurücktreten.“ Sozialminister Lucha muss daher rasch veranlassen, dass derartige Androhungen unterbleiben.

Jochen Haußmann

Verhältnismäßig wäre es, nun auf Fahrverbote zu verzichten.

Zur heutigen Vorstellung der Auswertung der am Neckartor aufgestellten Filtersäulen erklärt der stv. Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Wir freuen uns, dass die Filtersäulen, für deren Einsatz wir lange werben mussten, nun so einen großen Erfolg haben. Offenbar stellt nun auch Verkehrsminister Hermann fest, dass Innovationen und Technologien viel zur Lösung bei Feinstaub und Stickoxide beitragen. Noch besser wäre es, wenn er daraus in Sachen Fahrverbote die richtigen Schlüsse ziehen würde.
Mit diesen Ergebnissen und daraus resultierenden Möglichkeiten ist es einfach nicht verhältnismäßig, Autofahrern mit Euro-5 Dieseln das Fahren in Stuttgart zu verbieten. Er muss die verhängten Fahrverbote unverzüglich zurücknehmen.“

Jochen Haußmann

Kosten für Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten sollten selbst getragen werden.

Zu Aussagen des Ministerpräsidenten in der Regierungspressekonferenz zu Fragen einer Teststrategie für Reiserückkehrer erklärt der stv. Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Der Bund hat entschieden, dass Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sich auf das Virus testen lassen müssen. In erster Linie ist deshalb am Flughafen Stuttgart eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen. An anderen Flughäfen bieten sich sicherlich Kooperationen mit dem ambulanten Bereich an.

Dass aber noch keinerlei Strategie erkennbar ist und der Ministerpräsident erst zu Ferienbeginn überhaupt anfängt, mit der Kultusministerin über das Thema zu sprechen, ist verantwortungslos.

Dazu kann ich jedoch keinerlei Notwendigkeit erkennen, weshalb die gesetzlichen Krankenkassen diese Testkosten übernehmen sollten. Hier sollte in Rücksicht auf das Solidarprinzip der Aufwand nachträglich in Rechnung gestellt werden. Urlaub ist zwar schön, aber eine freiwillige Angelegenheit für deren Kosten und Nebenkosten der mündige Bürger auch aufkommen muss. Es kann nicht ewig weiter Geld ausgegeben werden, als gäbe es kein Morgen.“

Jochen Haußmann

Im Zusammenhang mit der Diskussion um Fahrverbote für Motorräder erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Schutz vor Verkehrslärm und ein fairer Interessenausgleich mit den Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern sind wichtige Zielsetzungen. Wir haben hierzu ein Positionspapier erarbeitet, in dem wir klarstellen, dass es mit pauschalen Fahrverboten nicht gehen kann. Denn dies wäre ein zu tiefgreifender Eingriff in Eigentumsrechte einer gesamten Gruppe von Verkehrsteilnehmern. Es braucht vielmehr anlassbezogene Maßnahmen, die auch verstärkte Kontrollen und Sanktionen beinhalten können.

Die insbesondere von Verkehrsminister Hermann vorangetriebene Initiative mit Fahrverboten, generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Durchsetzung alternativer Antriebsformen sowie die Einführung einer Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen halten wir für den falschen Weg. Wir wollen kein Gegeneinander, sondern die Interessen von lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürgern mit denen der Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer in Einklang bringen.“

Hinweis: Das genannte Papier ist wie folgt abrufbar: https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/07/diskussion-um-fahrverbote-fuer-motorraeder.pdf/

Jochen Haußmann

Rücknahme des Verbots von Singen und Blasmusik an Schulen wird begrüßt – Auch die Bildung jahrgangsübergreifender Gruppen muss wieder möglich gemacht werden.


Anlässlich einer von der FDP/DVP Fraktion beantragten Aktuellen Debatte sagte der stellvertretende Vorsitzende Jochen Haußmann:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Kultusministerin eingelenkt hat und ihr Verbot des Singens und der Blasmusik kippen will. Das ist sicherlich vor allem das Verdienst der Initiatoren und Unterstützer der Online-Petitionen, des Landesmusikrats, des Landesmusikverbands, des Landesmusikschulverbands und des Bundesverbands Musikunterricht. Auf jeden Fall hat auch die Opposition zum Erfolg beitragen, indem die FDP/DVP Fraktion die heutige Aktuelle Debatte zur Gefährdung des Musiklands beantragte. Allerdings fragen wir uns, warum das Konzept für Singen und Blasmusik an der Schule nicht schon mit den anderen Vorgaben zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs an den Schulen im neuen Schuljahr vorgelegt wurde. Schließlich gibt es bereits genaue Vorgaben für das Singen und die Blasmusik an den Musikschulen. Und auch andere Bundesländer wie Bayern und Rheinland-Pfalz haben hierfür bereits detaillierte Hygienepläne vorgelegt. Lehrer, Schüler und Eltern sind ohne Not verunsichert worden. Und der Vorlauf ist denkbar knapp – der 30. Juli ist bereits der letzte Schultag. Geklärt werden müssen auch Fragen wie beispielsweise, ob auch Vereine und Musikschulen die Schulräume wieder nutzen können. Hier fordern wir die Kultusministerin zu einer Klarstellung auf. Einen Ruck geben muss sich die Kultusministerin aber vor allem auch bei ihrem grundsätzlichen Verbot einer jahrgangsübergreifenden Gruppenbildung an den Schulen. Hierzu hat sie sich bisher nicht erklärt. Das Verbot würde faktisch das Aus für die jahrgangsübergreifend angelegten Arbeitsgemeinschaften wie beispielsweise Chöre, Orchester, BigBand und weitere Instrumentalmusik-AGs, AGs zu den unterschiedlichsten Sportarten, Theater-AGs, Technik-AGs, oder AGs zu Querschnittsaufgaben wie Schulsanitätsdienst bedeuten.

Auch hier machen andere Bundesländer vor, wie es auch anders geht. Und auch Schulen in Baden-Württemberg haben bereits entsprechende Konzepte entwickelt. Die FDP/DVP Fraktion fordert, den Angriff auf die Vielfalt des Bildungsangebots unserer Schulen umgehend zu stoppen und die Bildung jahrgangsübergreifender Gruppen unter Einhaltung der Gesundheitsschutz-Bestimmungen möglich zu machen.“

Jochen Haußmann

Öffnungsperspektiven für Wirtschaft, Kultur, Schulen und Vereine dringend geboten.


Im Zusammenhang mit einer von der Fraktion der AfD beantragten Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Coronakrise – Staatshilfe oder Entschädigung nach Rechtslage?“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Es ist jetzt an der Zeit, dass die Landesregierung Lehren aus der Corona Krise zieht und engagiert handelt. Die Wirtschaft, insbesondere der Handel und die Veranstaltungsbranche, aber auch Kultur, Schulen und Vereine brauchen dringend Öffnungsperspektiven. Der Pandemieplan ist fortzuschreiben und es braucht eine Bevorratungsstrategie mit Schutzausstattungen, falls eine zweite Welle kommt. Dann helfen nur wirkliche Medizinprodukte, um nicht wieder einen Lockdown zu riskieren. Denn ein solches Szenario wäre kaum durchzuhalten, erst recht nicht in finanzieller Hinsicht. Deshalb geht die Debatte der AfD auch am wirklichen Problem vorbei. Fragen der Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz gehören auf die Ebene des Bundes. Wir Freien Demokraten haben im Land ein stimmiges Konzept vorgelegt. Unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise – ein Kompass der Konjunkturimpulse“ haben wir die wesentlichen Handlungsfelder benannt. Es geht aber auch um die Bildung. Verlässlicher Unterricht ist das Stichwort. Die Schulpflicht muss wieder auch von Seiten des Staates erfüllt werden. Und zwar auch in den Bereichen Musik und Gesang, denn Kultur gehört zum Menschsein dazu. Eine wesentliche Lehre aus der Corona-Krise muss die Landesregierung auch ziehen: Die Zeit von Verordnungen mit so tiefgreifenden Eingriffen in Freiheitsrechte muss vorbei sein. Wir haben als erste Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Ich appelliere: Lassen sie uns gemeinsam ein gutes Gesetz machen, damit die demokratische Kontrolle sichergestellt wird.“

Jochen Haußmann

Anreize statt Bestrafungen.


Zur gemeinsamen Pressemitteilung des Sozialministeriums und des Wissenschaftsministeriums, wonach nun doch nicht die Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik gemacht werde, sagte der gesundheits- und frauenpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Das Zurückrudern der grünen Staatssekretärin Mielich in der Frage, ob die Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik gemacht werden sollte, war überfällig. Es ist schlicht unerträglich, wie hier erwogen wurde, mit Druck und Sanktionierung einen Mangel zu beseitigen. Es ist allemal der klügere Weg, sich mit den Beteiligten zusammenzusetzen und die Sachlage zu analysieren. Dann braucht es sinnvolle Anreize. Wer sich wie zuvor Mielich auf den Weg macht, zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Art Gesinnungs-TÜV zu unterziehen, bewegt sich auf rechtlich äußerst dünnem Eis und muss sich auch fragen lassen, von welchem Menschenbild man geprägt ist.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Verwaltungsgericht weist im Beschluss darauf hin, dass die Regierung auch alternative Maßnahmen zu Fahrverboten wählen könnte.


Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke sowie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann erklärt zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung des Luftreinhalteplans Stuttgart abzulehnen, der auch Fahrverbote beinhaltet:

„Das Gericht hat mit seinem Beschluss vom heutigen Tag eindeutig festgestellt, dass alleine das Land die Verantwortung trägt, wenn tausende Stuttgarterinnen und Stuttgarter spätestens im September ihre Euro-5-Diesel verlieren, weil sie bei einem Verkehrsverbot in der sogenannten kleinen Umweltzone, die der Luftreinhalteplan derzeit vorsieht, weder fahren noch parken dürfen. Es hat auch klargestellt, dass die Winkelzüge des Verkehrsministers und seines Ministeriums, um sich aus der Schuld zu winden, keinen Erfolg haben. Klarer als durch die Schilderung der Irrungen und Wirrungen in der Begründung des Beschlusses durch das Gericht lässt sich das Versagen auf der ganzen Linie nicht formulieren. Das Gericht stellt klar fest „Eine Fortsetzung der Vollstreckung führe jedoch nicht zwangsläufig zu Fahrverboten. Es obliege allein dem Land, zu entscheiden, welche Maßnahmen es ergreife und ob es Fahrverbote einführe und diese Folgen damit in Kauf nehme“. Angesichts von Feststellungen wie der Aussage „Die vom Antragsteller angestellten Berechnungen stehen zudem in Widerspruch zu den von ihm selbst vorgelegten gutachterlich-wissenschaftlichen Ausführungen“, gehe ich nicht von Dilettantismus aus. Ich gehe davon aus, dass hier das Verfahren erneut mit voller Absicht gegen die Wand gefahren wurde, um endlich die ersehnten Fahrverbote in Stuttgart scheinbar zwangsweise durchsetzen zu können. Aber keiner zwingt die Landesregierung zu Fahrverboten. Sie will sie.“

Massive Hilfestellung beweist Unvermögen


Zur Meldung, wonach ab dem nächsten Jahr der Lokführer-Pool des Landes durch die DB Regio AG umgesetzt werde und bis zu 50 Lokführer umfassen solle, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Der Lokführer-Pool der DB Regio AG im Auftrag des Landes ist ein weiteres Symbol einer gescheiterten Neuvergabe der Schienenverkehrsleistungen. Offenbar sind die neuen Anbieter nicht so leistungsfähig, wie das in Hochglanzbroschüren die Verantwortlichen dem Land gegenüber erfolgreich Glauben machen konnten. Nach einer Staatsgesellschaft, die die Züge kauft (SFBW), einer Untervergabe auf der Frankenbahn (Netz 8), weil es Go Ahead dort überhaupt nicht geschafft hat, jetzt auch noch eine Art schnelle Eingreiftruppe mit 50 Lokführern, um die größten Lücken notdürftig zu flicken. Es wird jetzt für jeden sichtbar, dass das Haus regionaler Schienenverkehr lichterloh brennt und Minister Hermann Feuerwehrmann spielt. Statt Löschwasser werden Staatsgarantien und Steuergelder eingesetzt.“

Frühzeitig vollen Rechtsweg ausschöpfen und Maßnahmenbündel


Zur Meldung, wonach ab 1. Juli in Stuttgart flächendeckende Fahrverbote für Euro-5-Diesel gelten würden, diese aber aufgrund fehlender Schilder nicht beachtet werden müssten und die Landesregierung sich gegen Fahrverbote zur Wehr gesetzt habe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

 

„Dass sich das Land nun mit einer Vollstreckungsabwehrklage und dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen flächendeckende Diesel-Fahrverbote wehrt, kommt viel zu spät. Es kann nicht davon ablenken, dass schon vor Jahren gegen die Stuttgarter Gerichtsentscheidung mit Berufung statt mit Revision hätte regiert werden müssen. Und auch die jetzt eingereichte Klage, hätte man schon vor Jahren erheben können. Die Koalition wollte im April im Übrigen anhand einer Prognose zu den Messwerten über das Inkrafttreten der Fahrverbote ab Juli entscheiden. Die Messwerte im ersten Quartal waren überwiegend exzellent. Der Trend war für alle erkennbar sehr positiv. Bereits vor der Corona-Krise kam es zu einem Einbruch der Messwerte, sogar am Neckartor. Entscheidend ist also vielmehr die Wetterlage als der Umstand, jetzt auch noch Euro-5-Diesel in ganz Stuttgart zu verbieten und damit die Menschen zum Verkauf zu zwingen. Ein solches Vorgehen ist weder erforderlich noch angemessen. Es bleibt der Eindruck, dass aus dem grün geführten Verkehrsministerium eine trickreiche Verzögerungstaktik mit dem Ziel Diesel-Fahrverbote als Symbol verfolgt wurde. Es ist durchaus die Frage zulässig, warum die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in anderen Städten flexibler reagiert als in Stuttgart.“

Jochen Haußmann

Kürzung der Förderung nicht tragbar – Schuldgeldfreiheit jetzt.


Im Zusammenhang mit der ersten Beratung zum Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Bärendienst für die Physiotherapeuten. Die geplante deutliche Kürzung der Landesförderung für die Schulen in freier Trägerschaft darf im Landtag keine Mehrheit finden. Es kann nicht angehen, dass fundierte Argumente aus dem Anhörungsverfahren geradezu nonchalant vom Tisch gefegt werden.

Die FDP/DVP Fraktion wird eine öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfs beantragen, damit die Argumente ausführlich erörtert werden können. Wir verschaffen Gehör, wenn schon von der viel zitierten Politik des Gehörtwerdens nichts mehr übrig ist. Denn nach dem heutigen Stand lässt Grün-Schwarz die Physiotherapeuten im Regen stehen. Auch in Baden-Württemberg sollte es im Vorgriff auf eine Bundesregelung so wie in anderen Bundesländern endlich auch eine Schulgeldfreiheit geben. Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass angehende Physiotherapeuten, Podologen, Logopäden und Ergotherapeuten im wahrsten Sinne des Wortes noch Lehrgeld bezahlen müssen. Ich fordere die Landesregierung auf, eine umfassende Lösung vorzulegen. Insbesondere die strukturelle Benachteiligung der Ergotherapeuten muss endlich überwunden werden. Seit Langem ist der Fachkräftemangel offenkundig. Es gilt jetzt, kraftvolle Entscheidungen zu dessen Überwindung zu treffen, statt kleinteilige Lösungsansätze vorzulegen. Es ist jetzt auch an der Zeit und die besondere Chance, in ein landesweites Gesundheitsmonitoring einzusteigen.“

Jochen Haußmann

Schlechtes Image des ländlichen Raums nicht herbeireden.


Zu den Beschlüssen der Landesregierung die landärztliche Versorgung unter anderem mithilfe einer Quote für Medizinstudienplätze mit anschließender Tätigkeitsverpflichtung im ländlichen Raum zu verbessern, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Durch die Landarztquote werden die konstruktiven und lösungsorientierten Bemühungen der letzten Jahre leider geschwächt und das vermittelte Bild der landärztlichen Versorgung nachhaltig negativ geprägt. Hier wird die Stärkung des ländlichen Raums, die eigentlich nötig wäre, mit dem Thema Zulassung vermischt.

Wir brauchen ein positives und modernes Bild von den Medizinerinnen und Medizinern in ländlichen Regionen. Es entsteht derzeit der Eindruck, die landärztliche Versorgung sei so unattraktiv, dass nur noch Zwangsmaßnahmen helfen. Die ersten Effekte würden sich zudem auch erst in 14 Jahren zeigen. Wir Freien Demokraten betonen daher wiederholt: Schlechtreden, Zwangsquoten oder mit Geld zu winken sind keine Rezepte und keine Werbung für diesen Beruf. Der Arztberuf wird aus innerer Überzeugung ergriffen. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung – auch im praktischen Teil – mit professionellen Lehrkonzepten macht diesen Beruf attraktiver. Das ist das, was überzeugt und zählt.“

Jochen Haußmann

Angekündigte Lockerungen bisher teilwiese rechtlich nicht fundiert.


Zur Meldung des Staatsministeriums, wonach es weitere Lockerungen gebe und beispielsweise 20 Personen sich im Außenbereich einer Gaststätte treffen dürften, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Landesregierung verheddert sich endgültig im Dickicht ihrer Coronaverordnungen und veröffentlicht Pressemitteilungen, die sich nicht in den Verordnungen wiederfinden. Die behauptete Lockerung für 20 Personen im Außenbereich der Gastronomie ist bisher nämlich ausdrücklich nicht geregelt. Das Sozialministerium hat zwar eine Verordnungsermächtigung, eine solche Verordnung gibt aber noch nicht. Offenbar führt der Streit zwischen Grün-Schwarz dazu, dass die Öffentlichkeit nicht mehr richtig informiert wird. Und das Chaos wird noch bunter: Im Innenbereich der Gastronomie dürfen sich nun zehn Personen treffen, die aus bis zu zehn Haushalten kommen dürfen. Draußen zum Wandern dürfen sich aber weiterhin nur Angehörige von bis zu zwei Haushalten treffen. In die Gastronomie zu zehnt, zum Wandern aber nicht – wer soll das verstehen? Was macht das nun für das Infektionsrisiko für einen Unterschied? Es ist allerhöchste Zeit, dass das Parlament beteiligt wird und Verordnungen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Die FDP/DVP-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der in der nächsten Sitzung am 17. Juni im Parlament beraten wird. Die Vielzahl von Ausnahmen vom Verbot machen überdeutlich, dass es einen anderen Ansatz braucht: Generelle Rückkehr zu den Freiheitsrechten der Bürger und nur dort, wo es zwingend nötig ist, ergänzende Auflagen. Die noch verbleibenden Einschränkungen müssen dann in sich widerspruchsfrei sein, zum Infektionsschutz auch wirklich erforderlich und verhältnismäßig sein.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Minister Lucha setzte seinen Einfluss in zweckwidriger Weise ein, um seinem Kumpel Christoph Sonntag die Projektförderung aus Steuermitteln zu gewähren.


Nach neun Monaten Aufklärung zieht die FDP/DVP Fraktion eine vorläufige Bilanz in der Affäre um die Förderung der „Stiphtung“ Christoph Sonntag. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt:

„Für die FDP/DVP Fraktion steht fest, dass Minister Lucha bis an die Grenzen des rechtlich Zulässigen – vielleicht auch darüber hinaus – ging, um seinem Freund Christoph Sonntag ein mit Steuergeldern üppig gefördertes Projekt zuzuschustern. Es spricht vieles dafür, dass Wünsche von Christoph Sonntag auf Geheiß des Ministers auf dem kurzen Dienstweg umgesetzt werden. Wo andere ehrenamtliche Akteure sich großem Konkurrenzdruck stellen müssen, wurden für Christoph Sonntag vergaberechtliche Vorgaben in einer politisch nicht mehr vertretbaren Weise ausgedehnt. Das Verhalten von Herrn Lucha mag rechtlich gerade noch so vertretbar gewesen sein. Für einen Minister handelte er aber inakzeptabel und kleinkariert.“

Die Kritikpunkte der FDP/DVP Fraktion im Einzelnen fasst der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Sozialausschuss Jochen Haußmann zusammen:

„Das zuständige Fachreferat im Sozialministerium wies frühzeitig darauf hin, dass der Verzicht auf sämtliche vergaberechtlichen Ausschreibungen juristisch auf ziemlich wackeligen Füßen stand. Die Landeszentrale für politische Bildung wurde vordergründig nicht wegen ihrer Expertise ins Boot geholt, sondern um die Verantwortung für das Projekt zu delegieren, falls es Probleme gebe. Die ‚Demokratietage‘ selbst hatten kaum einen Mehrwert. Dass die gewährten Steuermittel in überwiegender Zahl an Christoph Sonntag, seine Mitarbeiter oder dessen langjährige Geschäftspartner flossen, mag zwar nicht strafbar sein. Es dürfte das teuerste Projekt dieser Art gewesen sein. Es lässt sich aber gewiss sagen, dass dank der Offenlegung dieses Vorgangs durch die damalige Ehefrau von Herrn Sonntag, dem Steuerzahler viel Geld erspart wurde und wahrscheinlich erst dies die Verlängerung des Projekts verhinderte.

Minister Lucha traf sich mindestens drei Mal zu Abendessen mit Christoph Sonntag und wurde auch über das Projektgeschehen informiert. Gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit rückte er mit der Wahrheit immer nur scheibchenweise heraus, und dies nur in dem Umfang, in dem ihm die Vorwürfe ohnehin bereits nachgewiesen wurden. Er hatte keinen Aufklärungswillen, sondern fokussierte sich darauf, seine persönliche freundschaftliche Beziehung zu Christoph Sonntag zu verschleiern.

Völlig unglaubwürdig ist die Behauptung des Ministers, die Entscheidung über die Projektbeendigung und die erste Presseanfrage beim Sozialministerium hätten sich zufällig am 10.07.2019 ‚gekreuzt‘. Aus den Akten ergibt sich, dass für die Entscheidung über die Projektbeendigung an diesem einzigen Tag der Vorgang über fünf Schreibtische im Ministerium wanderte, einschließlich des Ministerialdirektors. Bei der üblichen Ministerialbürokratie wäre für so etwas eher eine Woche als ein Tag erforderlich gewesen. Auch fehlten zu diesem Zeitpunkt zentrale Dokumente, die das Ministerium erst zwei Tage später anforderte. Es gibt keine andere Erklärung für die überstürzte Projektbeendigung, als die, dass Herr Lucha um jeden Preis den Eindruck vermeiden wollte, das Projekt sei infolge einer Presseanfrage beendet worden.“

Daraus leitet Dr. Hans-Ulrich Rülke folgende Konsequenzen:

„Erst durch das das monatelange Drängen der FDP/DVP Fraktion auf Akteneinsicht und die Aufhebung der rechtswidrigen Einstufung als Verschlusssache, konnte über die Verwicklungen des Ministers öffentlich berichtet werden. Das Fehlverhalten von Herrn Lucha steht bereits aus den Unterlagen fest, ohne, dass dafür noch ein Untersuchungsausschuss erforderlich wäre. Die Vergabe eines Projekts in sechsstelliger Höhe ohne eine Ausschreibung an einen befreundeten Künstler, absolut fehlendes Aufklärungswillen, der Versuch der Verhinderung der Aktenherausgabe: die Liste der Verfehlungen von Herrn Sonntags ‚persönlichen Minischders‘ Lucha ist lang. Lediglich aufgrund der Corona-Pandemie, in der das Land einen handlungsfähigen Sozialminister benötigt, sehen wir von einer Rücktrittsforderung ab. Herr Lucha ist ab jetzt aber ein ‚Minister auf Abruf‘ und wir werden genau beobachten, wie sich der Fall in den nächsten Monaten weiterentwickelt. Ungeachtet dessen muss Minister Lucha dem Parlament und der Öffentlichkeit erklären, was er genau mit Herrn Sonntag besprochen hat, was dieser als eine Zusage für die Projektverlängerung deutete. Minister Lucha muss auch erklären, wieso das Projekt in aller Eile am 10.07.2019 beendet wurde, obwohl noch zentrale Unterlagen fehlten. Wir werden den Minister dazu im Sozialausschuss noch befragen. Herr Lucha hat als Beschuldigter in einem Strafverfahren ein Schweigerecht, gegenüber dem Parlament ist er als Minister aber zur Rechenschaft verpflichtet“

 

 

Hintergrund

Die öffentliche und politische Aufarbeitung der Lucha/Sonntag-Affäre dauert mittlerweile zehn Monate. Am 20.07.2019 erschien erstmals ein Bericht über mögliche Unregelmäßigkeiten bei einem Projekt der Stiphtung Christoph Sonntag („SCS“), das mit knapp 200.000 EUR aus dem Etat des Sozialministeriums finanziert wurde, davon gut 170.000 EUR an die SCS. Ursprünglich war alleine für die SCS eine Summe von 300.000 EUR bewilligt und davon bereits 211.000 EUR ausgezahlt. Die öffentliche Kritik richtete sich dabei auch gegen Sozialminister Lucha, dem vorgeworfen wurde, die Projektmittel nur aus freundschaftlicher Beziehung zu Christoph Sonntag bewilligt haben.

Noch am Tag, als die Vorwürfe erstmals publik wurden, stellte die FDP/DVP Fraktion einen ersten Berichtsantrag dazu. Fünf weitere Anträge und eine Kleine Anfrage der FDP/DVP Fraktion folgten. Das Thema wurde bislang in drei Sitzungen des Sozialausschusses beraten, darunter einmal in einer öffentlichen Sitzung. Auf Antrag der FDP/DVP fand im Oktober auch eine aktuelle Debatte im Landtag dazu statt.

Sozialminister Lucha versuchte zunächst, die Projektförderung als einen in allen Belangen korrekten Vorgang darzustellen und die Kritik der Opposition als haltlos abzutun. Die von Anfang an erhobene Forderung der FDP/DVP Fraktion, dem Parlament die Akten zu überlassen lehnte er zunächst entschieden ab. Erst unter dem Druck eines zur Abstimmung im Parlament eingebrachten Antrags im Oktober 2019 sicherte er zu, die Akten dem Landtag zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Nach Aktenüberlassung im Dezember 2019 wurden die Akten vom Sozialministerium zunächst pauschal als Verschlusssache eingestuft, mit der Folge, dass nichts über deren Inhalt berichtet werden durfte. Die FDP/DVP hat dies von Anfang an als einen rechtswidrigen Versuch gerügt, der Opposition bei der Aufklärung einen Maulkorb aufzuerlegen. Tatsächlich musste Minister Lucha nach weiterem beharrlichen Druck der FDP/DVP im Februar 2020 die Einstufung als Verschlusssache aufheben. Nun sind lediglich einzelne Abschnitte im Hinblick auf die persönlichen Rechte Dritter geschwärzt. Insgesamt können wir nun aber unsere Einschätzung mit Auszügen aus den Akten untermauern.

 

Kritikfelder im Einzelnen.

1.Das Projekt wurde am 10.07.2019 wegen der ersten Presseanfrage nicht verlängert und nicht, wie der Minister im Landtag und in schriftlichen Antworten behauptete, aufgrund eigener Entscheidung seines Hauses ohne Druck von Außen. Ob der ausführliche ministeriumsinterne Vermerk, der dieser Entscheidung zu Grunde gelegt wurde, erst später entstand und auf den 10.07.2019 zurückdatiert wurde, oder aber die Entscheidung über die Nicht-Verlängerung des Projekts in einer vollkommen unüblich schnellen Geschwindigkeit innerhalb des Ministeriums noch am gleichen Tag fiel, kann anhand der Aktenunterlagen nicht zweifelsfrei festgestellt werden.

Am 10.07.2019 erfolgte eine erste Anfrage der Stuttgarter Nachrichten bei der Pressestelle des Sozialministeriums zu diesen Vorwürfen. Bereits seit zwei Wochen wurde der Vorgang ministeriumsintern zu diesem Zeitpunkt umfassend geprüft, nachdem die damalige Schwiegermutter von Christoph Sonntag mit einer E-Mail vom 26.06.2019 an Minister Lucha schwere Vorwürfe gegen den Künstler erhob. Den Akten ist eine umfangreiche Kommunikation zwischen der Landeszentrale für politische Bildung („LpB“) und dem Sozialministerium zu entnehmen.

Am 09.07.2019 führte der stellvertretende Direktor der LpB ein Telefonat mit dem Sozialministerium. Ausweislich einer Gesprächsnotiz stellte er „die zeitnahe Übersendung des Vertrags bzw. Zuwendungsbescheids zwischen der LpB und der ‚Stiphtung Christoph Sonntag‘“ in Aussicht. Hintergrund war, dass ein Jahr zuvor die SCS eine Zusage für einen vorläufigen Projektbeginn erhielt, die LpB aber offenbar vergessen hatte, einen förmlichen Bewilligungsbescheid auszustellen. Dies war erst bei einer Prüfung durch das Sozialministerium aufgefallen, als es um die Verlängerung des Projekts ging. Der 6-seitige Bewilligungsbescheid der LpB wurde per E-Mail am 09.07.2019 um 22:29 Uhr an den zuständigen Mitarbeiter im Sozialministerium verschickt.

Ausweislich des Datums sollen sich an einem einzigen Tag, dem folgenden 10.07.2019, folgende Abläufe im Sozialministerium ereignet haben, wobei hinzuweisen ist, dass es sich bei der Vorlage um ein Schriftstück und keine E-Mail handelte, diese also physisch zwischen den Beteiligten weitergeleitet werden musste:

  • Auswertung des 6-seitigen Bewilligungsbescheids der LpB;
  • Fertigung einer vierseitigen Vorlage des zuständigen Fachreferats des Sozialministeriums (große Teile sind geschwärzt), in der von einer Fortsetzung des Projekts abgeraten wird;
  • Weiterleitung an die Zentralstelle im Ministerium und Kenntnisnahme ebenda;
  • von der Zentralstelle Weiterleitung an Herrn Ministerialdirektor Prof. Dr. Hammann;
  • Ministerialdirektor Prof. Dr. Hammann, und nicht Minister Lucha, stimmt dem Vorschlag, das Projekt nicht zu verlängern, zu. Gleichzeitig wird die Fachabteilung von ihm angewiesen, die LpB über die Nicht-Verlängerung zu informieren;
  • Dieser Bitte wird ausgeführt und am gleichen Tag wird ein Schreiben (keine E-Mail) an die LpB verschickt, in dem ihr ohne Angabe von Gründen mitgeteilt wird, dass das Projekt nicht verlängert wird.

Wenn also das Datum 10.07.2019 korrekt ist, wurden innerhalb eines Tages sechs komplexe Arbeitsschritte vorgenommen. Bei vergleichbaren Vorgängen innerhalb eines Ministeriums wäre für so einen Ablauf wohl ca. eine Woche erforderlich gewesen. Die plötzliche Eile kann aus Sicht der FDP/DVP Fraktion nur damit erklärt werden, dass das Projekt unbedingt noch am 10.07.2019 beendet werden musste, weil es an diesem Tag die erste Presseanfrage der Stuttgarter Nachrichten gab.

Gänzlich unglaubwürdig ist die frühere Antwort von Minister Lucha auf die Berichtsbitte Ziff. 3 zu dem Antrag 16/7192 der FDP/DVP Fraktion. Dort erklärt der Minister, dass die Projektbeendigung und die erste Presseanfrage am gleichen Tag erfolgten, ein Zufall sei:

Die Anfrage des Journalisten überkreuzte sich mit der Erstellung des Abschlussvermerks der Haushaltsabteilung. Das Ministerium hat nichts verschwiegen.“

Die Hastigkeit der Entscheidung wird besonders offenkundig, weil wesentliche Dokumente im Sozialministerium noch fehlten und am 12.07.2019 per E-Mail von der LpB angefordert wurden. Hierzu gehörten:

  • Antrag auf Förderung der SCS;
  • der Projektzeitplan;
  • der Kosten- und Finanzierungsplan;
  • der Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmebeginn;
  • Mittelanforderungen durch die SCS;
  • der Antragsprüfungsvermerk zum Zuwendungsbescheid vom 09.07.2020.

Ob vor diesem Hintergrund tatsächlich alle Entscheidungen am 10.07.2020 getroffen wurden, oder ob nicht rückwirkend die Bearbeitungszeitpunkte vordatiert wurden, lässt sich anhand der Akten nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen. Es ist jedenfalls erstaunlich, dass die Kommunikation, die in der Regel per E-Mail oder telefonisch geführt wurde, gerade aber die Projektbeendigung gegenüber der LpB lediglich mittels eines Briefes kommuniziert wurde, der eine Überprüfung des Versands nicht ermöglicht. Auffällig ist auch, dass im zeitlich nachgelagerten E-Mail Verkehr zwischen Sozialministerium und der LpB  im Zeitraum zwischen 12.07.2019 und dem 15.07.2019 in keiner Weise Bezug auf die Beendigung des Projekts genommen wurde

Die FDP/DVP Fraktion wird in den abschließenden Beratungen unserer Anträge im Sozialausschuss von Minister Lucha eine Aufklärung zu dieser Diskrepanz fordern.

 

2. Landeszentrale für politische Bildung („LpB“) wurde insbesondere zwischengeschaltet, um vergaberechtliche Vorschriften zu umgehen, damit das Projekt konkurrenzlos an die Stiphtung Christoph Sonntag („SCS“) vergeben wird; die fachliche Expertise der LpB wurde als Argument nur vorgeschoben.

22.01.2018: Das Referat Recht im Sozialministerium legt eine Prüfung vor, in welchem Umfang im Falle einer Direktvergabe des Projekts vom Ministerium an die SCS vergaberechtliche Vorschriften einzuhalten sind. Die Begründung wirkt sehr bemüht und zum Schluss erfolgt der Hinweis, dass die vergaberechtlichen Anforderungen umgangen werden könnten, wenn man das Projekt über die LpB abwickeln würde:

Aus der rechtlichen Beurteilung des Sozialministeriums:

– Von einer EU-weiten Ausschreibung könne bei einem Projekt dieser Größenordnung nur infolge einer Ausnahme für „u.a. administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich“ abgesehen werden. Zwar fehle es zu dieser neuen Regelung noch an Rechtsprechung, „eine Subsumtion der zu beauftragenden Dienstleistung unter diesen Ausnahmetatbestand (erscheint) vertretbar“.

– Größere Schwierigkeiten bestehen aber mit nationalen rechtlichen Vergaberichtlinien. Zu beachten sei dabei insbesondere § 55 der Bundeshaushaltsordnung (§ 55 Landeshaushaltsordnung ist identisch), das lediglich in Ausnahmefällen, im konkreten Fall bei freiberuflichen Leistungen, eine Ausnahme vom Erfordernis einer öffentlichen Ausschreibung vorsehe:

Vergaberechtliches Fazit:

Die Beauftragung im Wege der freihändigen Vergabe ist rechtlich vertretbar. Die direkte Beauftragung von (…) (geschwärzt) unter Verzicht auf Vergleichsangebote müsste mit einem Alleinstellungsmerkmal des vorgesehenen Auftragnehmers bezüglich des gesamten (sic) Projekts begründet werden. Ob nach der vorgelegten (und ggf. angepassten) Konzeption ein solches anzunehmen ist, obliegt der dortigen Beurteilung. Sollte eine direkte Beauftragung erfolgen, wäre bei der Größenordnung des Projekts die Beteiligung der für den Auftragnehmer zuständigen Preisüberwachungsstelle (Regierungspräsidium) angezeigt.“ (zitiert aus dem Schreiben)

Sodann folgen bemerkenswerte drei Sätze, die nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion durchaus als eine Anweisung zur Umgehung der vergaberechtlichen Anforderungen interpretiert werden kann:

Exkurs: Projektförderung (Abwicklung durch die Landeszentrale für politische Bildung)

Alternativ wäre eine Bezuschussung im Wege der Projektförderung zu erwägen. In diesem Fall ist Vergaberecht für das SM nicht einschlägig. Einzelheiten wären mit Referat 14 abzustimmen.“ (Hervorhebung durch FDP/DVP)

In den offiziellen Antworten geht das Sozialministerium mit keinem Wort auf eine Beauftragung der LpB zu diesem Zweck ein. Stattdessen wird auf angeblich fachliche Gründe für die Beauftragung der LpB verwiesen:

Das Ministerium für Soziales und Integration überträgt die Durchführung und Abwicklung von Projektförderungen vielfach auf andere Stellen. Die langjährige Erfahrung der Landeszentrale für politische Bildung in den Bereichen Demokratielernen und Beteiligung schien dem Ministerium für Soziales und Integration für den Programmerfolg von entscheidender Bedeutung.“ (Antwort auf Landtags-Drucksache 16/6819, Frage 7).

 

16.03.2018: In einer LpB internen E-Mail berichtet ein Teilnehmer von seinen Eindrücken über das erste Gespräch mit Vertretern des Sozialministeriums. Die LpB scheint alles andere als euphorisch über eine Beteiligung zu denken:

„(…) Dementsprechend hat das Sozialministerium den Wunsch geäußert, dass die LpB auch in diesem neuen Projekt eine große verwaltende Rolle übernimmt und ähnlich wie in den vermuteten vorhandenen Vorgängen Geld vom SM (Anm.: Sozialministerium) übernimmt und der Stiftung zuwendet. Meine interne Abfrage im FB (Fachbereich) Haushalt hat ergeben, dass dort keine solche Vorgänge bekannt sind. Es gibt indirekte Zusammenarbeiten mit der Stiftung (…). Aber eine Finanzierung der Projekte hat nicht stattgefunden. Frau XY (Name geschwärzt) vom SM habe ich mittlerweile darüber informiert, dass es keine Zusammenarbeit seitens der LpB gab und wir keinen Vorgang haben, auf den wir zurückgreifen können. (…) Abgesehen davon, dass hier einige Kommunikationspannen passiert sind, stehen wir vor dem Problem, dass jede Zusammenarbeit zwischen SM, LpB und Stiftung, bei der über die LpB Mittel fließen, grundständig erarbeitet werden muss, was sehr viel Zeit kosten wird. (…)

Von diesen ursprünglichen Zweifel war später nichts mehr zu finden. Offensichtlich waren die für die LpB bewilligten 50.000 EUR für die Projektbetreuung ausreichender Anreiz, mitzumachen. Welche Spannungen zwischen der LPB und dem Sozialministerium bestehen, zeigt der Umstand, dass bis heute Uneinigkeit über die genaue Abrechnungssumme des Projekts besteht.

 

3. Größere persönliche Einbindung des Ministers als bislang zugegeben

Bereits bekannt ist, dass das Projekt am 3.5.2017 bei einem dreistündigen Abendessen von Minister Lucha, Christoph Sonntag, und drei Mitarbeitern auf Rechnung des Sozialministeriums (Kosten laut Rechnung 299,80 €), eingefädelt wurde. Minister Lucha beteuerte stets, sich in der Folge nicht näher mit dem Projekt befasst zu haben, und die Abwicklung den Fachmitarbeitern überlassen zu haben.

Bereits vorher räumte der Minister ein, dass er, einmal mit seinem Sohn, in der Phase der Projektverlängerung am 09.12.2018 und 20.02.2019, zweimal zum Abendessen durch Herrn Sonntag eingeladen wurde. Dies sei ein „großer Fehler“ gewesen, allerdings seien die Treffen „im Kern privater“ Natur.

Diese Behauptung bezweifelt die FDP/DVP Fraktion, denn aus den Akten geht hervor, dass Christoph Sonntag kurze Zeit nach der zweiten Essenseinladung gegenüber der LpB von einer persönlichen Zusage des Ministers für eine Projektverlängerung berichtete

Dies geht aus einer E-Mail zwischen Mitarbeitern des SM vom 21.03.2019 hervor. Dort heißt es:

Ich bin etwas verwirrt, denn gestern rief mich XY (Name geschwärzt) von der LpB an, um sich dafür zu bedanken, dass das Projekt mit der Christoph Sonntag Stiphtung fortgesetzt wird – dies habe Herr Minister letzte Woche persönlich zu Herrn Sonntag gesagt.

Das Sozialministerium dementierte später eine solche Zusage. Aus unserer Sicht ist dies ein gewichtiges Indiz dafür, dass beim Abendessen am 20.02.19, mag dies im Übrigen tatsächlich privater Natur sein, auch über das Projekt gesprochen werden muss. Jedenfalls sind dem Landtag keine weiteren Treffen des Minister und Christoph Sonntag in dieser Zeit bekannt geworden.

Diese E-Mail vom 21.03.2019 wird noch am selben Tag hausintern an die dienstliche E-Mail-Adresse des Ministers weitergeschickt, der Minister darüber also persönlich informiert, verbunden mit dem Anschreiben:

Lieber Manne, da gibt es etwas Verwirrung, wir hatten ja am Montag kurz darüber gesprochen. Lass uns morgen kurz besprechen. Der Vermerk ist noch bei mir.“

Die Nachricht belegt zum einen, dass der Minister persönlich an der Entscheidung über die Projektförderung beteiligt war. Seine Kommunikation lief aber mündlich, nicht schriftlich ab. Der Satz „Der Vermerk ist noch bei mir“ bezieht sich auf den Vermerk vom 08.03.2019, in dem von einer Verlängerung abgeraten wurde, und der dem Minister persönlich übersandt wurde. Offenbar sollte erst mit dem Minister beraten werden, ob der negative Vermerk zu den Akten gegeben werden sollte oder nicht.

Dies zeigt, dass Minister Lucha wesentlich stärker in die Projektgenehmigung involviert war, als er eingeräumt hat. Vor dem Hintergrund seiner offenkundigen Freundschaft zu Herrn Sonntag, den Essenseinladungen und den hier aufgeführten Hinweisen auf weitergehende Einbindung des Ministers im Zusammenhang mit der Projektgenehmigung und einer etwaigen Projektverlängerung bleibt abzuwarten, zu welchem Schluss die staatsanwaltlichen Ermittlungen bezüglich des Ministers und Herrn Sonntag gelangen.

Jochen Haußmann

Vollstreckungsabwehrklage prüfen.


Im Zusammenhang mit der Meldung, wonach der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Landes gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro zurückgewiesen und zudem das vom Land begehrte vorläufige Ruhen des Verfahrens abgelehnt hatte, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist klar, dass das Land jetzt entscheiden muss, dass es zu keinen weiteren Fahrverboten in Stuttgart kommt. Nach den Ankündigungen der CDU in der letzten aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg am 7. Mai kann es zu keiner anderen Entscheidung kommen. Andernfalls muss die CDU die Regierung verlassen. Zu prüfen ist ferner, ob jetzt Vollstreckungsabwehrklage erhoben wird. Dem Spuk von DUH-gewünschten Diesel-Fahrverboten muss ein Ende bereitet werden. Denn nur das Gesamtpaket aller Maßnahmen verbessert die Situation. Nachdem das Wetter und luftchemische Prozesse eine hohe Relevanz haben, kann nicht zusätzlich zu streckenbezogenen Fahrverboten auch noch ein faktisches Besitzverbot in einer so genannten kleinen Umweltzone in Stuttgart kommen. Das wäre nie und nimmer verhältnismäßig. Genau auf die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen kommt es aber in einem Rechtsstaat an. Darauf hat auch das Bundesverwaltungsgericht seinerzeit abgestellt.“

Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP beschloss entsprechendes Positionspapier.


Im Zusammenhang mit dem am 5. Mai 2020 von der Arbeitsgruppe Frauen und Gleichstellung in der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz erarbeiteten Positionspapier “Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland krisenfest aufstellen”, das ein umfassendes Paket mit Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Deutschland umfasst, sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

“Die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erhöhen das Risiko häuslicher Gewalt. Leider sind in Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch lange nicht umgesetzt. Bereits die ersten Zahlen sind alarmierend, das wahre Ausmaß dürfte bald mit der schrittweisen Lockerung der Einschränkungen sichtbar werden. Darum wollen wir die Infrastruktur der Frauenhilfe in Deutschland endlich krisenfest aufstellen. Dafür müssen kurzfristig die Kapazitäten erhöht werden. Diese freien Kapazitäten müssen in einem länderübergreifenden Online-Register erfasst und die Kooperation zwischen den Ländern erleichtert werden. Außerdem benötigen wir den Ausbau von 24/7-Hilfetelefonen, sowohl für Opfer als auch für potenzielle Täter. Möglichst viele Angebote sollen digital gemacht werden. Für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderungen ist ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern unbedingt notwendig.”

Hintergrund

Diese Sofortmaßnahmen sind wichtig und dringend, denn auch in Deutschland deutet sich mittlerweile ein erhöhtes Gewaltrisiko gegenüber Frauen und Kindern an. Das deutschlandweite Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” verzeichnete zuletzt eine um 17,5% gestiegene Nachfrage von Beratung. In Berlin sind die Notrufe wegen häuslicher Gewalt um bis zu 40% gestiegen, wie die Polizeipräsidentin berichtete. Ähnliche Entwicklungen sehen wir auch in anderen Ländern. In Wuhan soll sich während der Ausgangssperre die Zahl der Anrufe bei Hilfetelefonen verdreifacht haben, auch die Polizei verzeichnete doppelt so viele Notrufe wegen häuslicher Gewalt. Im Großraum Paris verzeichnete die Polizei einen Anstieg um 36 Prozent von Einsätzen wegen häuslicher Gewalt (Frankreich +32%). Grundsätzlich müssen wir sogar davon ausgehen, dass die tatsächlichen Fallzahlen um einiges höher liegen, die die von Gewalt bedrohten oder betroffenen Personen können viel schlechter die üblichen Hilfeangebote nutzen bzw. die Polizei kontaktieren. Auch die mittelbare Beobachtung der Taten ist durch geschlossene Kitas und Schulen sowie verminderte soziale Kontakte schwierig.

 

Über die AG Frauen und Gleichstellung

Infos finden Sie unter https://www.fdp-fraktionen.de/personen/arbeitsgruppen/

Das genannte Papier ist wie folgt abrufbar: https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/05/infrastruktur-der-frauenhilfe-in-deutschland-krisenfest-aufstellen.pdf/

Antrag zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“: Antrag Umsetzung Bundesprogramm

CDU darf sich vom grünen Verkehrsminister nicht weiter vorführen lassen.


Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg auf Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion mit dem Titel „Weitere Fahrverbote jetzt abwenden – klare politische Entscheidungen der grün-schwarzen Landesregierung statt taktischer Manöver des Verkehrsministers“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die grün-schwarze Landesregierung muss jetzt umgehend nachholen, was sie bereits für April verbindlich vorgesehen hatte: Über die Einführung weiterer Diesel-5-Fahrverbote in Stuttgart zu entscheiden. Weil die Luftmesswerte bereits vor dem coronabedingten Verkehrsrückgang wetterbedingt drastisch gesunken sind, hat der grüne Verkehrsminister sehr trickreich sich mehr Zeit erkauft. Nachdem nun klar wurde, dass das Wetter in Gestalt des Windes und luftchemischer Prozesse die wesentlichen Stellschrauben sind, hofft der grüne Verkehrsminister offenbar auf Bedingungen, die für höhere Immissionswerte günstig sind. Wäre es dieser Regierung mit ihren Lippenbekenntnissen ernst, dass sie keine weiteren Fahrverbote will, hätte sie handeln müssen. So oder so sind weitere Fahrverbote völlig unverhältnismäßig.

Der grüne Verkehrsminister selbst gibt zu, dass einzelne Maßnahmen nicht hinreichend wissenschaftlich mit exakten Wirkungen bewertet werden könnten. Er gesteht zu, dass der Verkehrsrückgang durch die Corona-Krise kaum Einfluss auf die Messwerte hatte. Welchen Einfluss sollen dann bitte Fahrverbote in der so genannten kleinen Umweltzone haben, wenn bereits heute an den Haupteinfallstraßen ein streckenbezogenes Fahrverbot gilt? In anderen Ländern ist die DUH wesentlich kompromissbereiter. Hier im Land entsteht der Eindruck, dass die DUH ministerielle Unterstützung hat. Die CDU darf sich vom grünen Verkehrsmister nicht weiter vorführen vorführen lassen. Die Fahrverbote in der so genannten kleinen Umweltzone wären eine nicht zu rechtfertigende faktische Enteignung von Fahrzeugbesitzern. Denn diese könnten innerhalb dieser Zone ihre Autos in keiner Weise mehr nutzen. Sozusagen eine Zwangsverschrottung von Autos, die völlig legal bis ins Jahr 2015 hinein gekauft werden konnten. Es gab einen Verkehrsrückgang seit dem so genannten Lockdown ab 17. März von werktags um ungefähr 40% und am Wochenende um ungefähr 60%. Man sollte vermuten, dass die NO2 Messwerte am Neckartor und anderen Messstellen zurückgehen. Doch weit gefehlt! Der Mittelwert der ersten sechs Wochen vor dem Lockdown 2020 lag am Neckartor bei 37 Mikrogramm, der Mittelwert in sechs Wochen seit dem Lockdown bis Ende April: 41 Mikrogramm. Die Messwerte lagen im Februar bei 36 und im März bei 37 Mikrogramm Stickoxid.

Bemerkenswert ist auch, dass nun das Umweltbundesamt seine Argumentation angesichts der Corona-Krise überarbeitet hat. Neben dem Verkehr liest man nun von weiteren, über das gesamte Stadtgebiet verteilte Quellen, wie z.B. Industrieanlagen, Kraftwerke, verarbeitendes Gewerbe, private Haushalte, die zu einer mittleren Grundbelastung von 20 bis 30 Mikrogramm – im Jahresmittel – in Stadtgebieten führen. Das war so bisher nicht zu lesen. Vor diesen Hintergründen sind weitere Fahrverbote nicht zu rechtfertigen, da sie völlig unverhältnismäßig wären. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in jedem Fall zu beachten, wie es auch das Bundesverwaltungsgericht völlig zutreffend festgestellt hat.“

Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. warnt vor Ungleichbehandlung und gravierenden wirtschaftlichen Folgen.


„Die Fahrschulen im Land haben Gleichbehandlung verdient. Ich fordere die Landesregierung auf, umgehend zu handeln, damit die Büros, der Unterricht sowie die konkreten Fahrstunden unter Beachtung der erforderlichen Hygiene wieder aufgenommen werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb normale Gewerbebetriebe geöffnet haben dürfen, Fahrschulen jedoch nicht. Fahrschulen kennen Ihre Schülerinnen und Schüler namentlich, es wäre also in jedem Fall jederzeit eine Nachverfolgung möglich. Die Verbände haben ein schlüssiges Konzept vorgelegt, wie die Hygiene sichergestellt werden kann. Es ist jetzt Zeit zu handeln, bevor noch mehr wirtschaftlicher Schaden entsteht und vor allem die Jüngeren noch länger auf ihren sehnlich erwarteten Führerschein warten müssen.“ Dies sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann.

 

Der Vorsitzende des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg e.V., Jochen Klima, ergänzte:

„Nach Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg dürfen seit Montag u.a. einige Schulen, Friseure, und zahlreiche andere Läden ihren Betrieb unter Beachtung vorgegebener Hygiene-Bestimmungen wieder aufnehmen. Für Fahrschulen hingegen gilt der Lockdown weiter. Eine Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebs soll gesamtumfänglich frühestens ab 25. Mai zugelassen werden.

Die Fortdauer des Verbotes ist völlig unverhältnismäßig und verschärft die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage vieler Fahrschulen unseres Bundeslandes in unverantwortlicher Weise. Viele unserer Mitglieder wollen und können sich diese unbegründete, ihre Existenz bedrohende Diskriminierung nicht bieten lassen.“

Schnellschuss des Sozialministeriums sorgte ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten.


Zur Streichung des §6a der Corona-Verordnung ab dem 4. Mai 2020 äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

Rülke: „Mit der jetzt angekündigten Streichung des § 6a der Corona-Verordnung, der ein faktisches Berufsverbot für Zahnärzte bedeutete und durch die ministeriellen Auslegungshinweisen eher im Verborgenen abgemildert wurde, sorgt Minister Lucha nun für Klarheit für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Patientinnen und Patienten. Einfacher wäre es gewesen, diese Regelung gleich wieder zu streichen und stattdessen auf die Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zu verweisen. Ohne Not wurde über Ostern mit der unabgestimmten Regelung größtmögliche Verunsicherung erzeugt. Baden-Württemberg sorgte damit entgegen anderer Bundesländer für massive Beschränkungen der Zahnarztbehandlungen. Ich hoffe, dass das auch ein Signal für weitere Lockerungen in anderen Bereichen ist. “

Haußmann: „Ab dem 4. Mai 2020 können die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg wieder ohne Einschränkungen ihre Patientinnen und Patienten behandeln. Dies ist in erster Linie der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie allen Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg zu verdanken. Die zusätzlichen, nicht in der Corona-Verordnung enthaltenen ministeriellen Auslegungshinweise deckten sich nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Körperschaften. Im Sinne der Rechtsklarheit ist die jetzt geplante Streichung des §6a nur folgerichtig. Ich bleibe aber bei meiner Kritik, dass das Parlament zu wenig informiert wird. Die gestrige Regierungserklärung wäre eine gute Gelegenheit gewesen.“