FDP/DVP setzt sich für echte Verjährungslösung bei Straßenerschließungsbeiträgen ein.
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Zweiten Lesung des Kommunalabgabengesetzes:
„Innenminister Strobl missachtet das Parlament! In der Sitzung des Innenausschusses fand eine kontroverse Diskussion zum Thema Erschließungsbeiträge statt und es wurden zahlreiche Fragen gestellt und Anregungen gegeben. Als Reaktion hat Minister Strobl Antworten zugesagt und sogar eine Konkretisierung der Gesetzesbegründung in Aussicht gestellt. Gekommen ist jedoch nichts. Damit zeigt der Minister, der selbst nicht Teil des Landtags ist, was er von diesem hält und inwiefern er an einer sachlichen Diskussion zur Verbesserung seines Gesetzesentwurfs interessiert ist!“
Hintergrund der Meinungsäußerung des Enzkreisabgeordneten ist ein Entschließungsantrag, den die FDP/DVP-Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion sowohl zur Ausschusssitzung als auch heutigen Plenarsitzung gestellt hat. Darin fordert sie von der Landesregierung, den Gesetzesentwurf bei der Frage, bei welchem Bezugspunkt die Verjährungsfrist für Erschließungsbeiträge anfängt zu laufen, zu konkretisieren. Schweickert erklärt dazu:
„Erschließungsbeiträge sind prinzipiell eine richtige Sache: Wenn ein Grundstück neu erschlossen wird, werden die Kosten auf die Grundstücksbesitzer umgelegt. Diese wissen das auch beim Kauf und können ihre Finanzierungsplanung darauf ausrichten. Dies funktioniert im Land bei Neubaugebieten einwandfrei und ist tagtägliche Praxis.
Tagtägliche Praxis ist aber auch, dass für Straßen, die teilweise schon seit vielen Jahrzehnten vorhanden und für den Verkehr freigegeben sind, noch Erschließungsbeiträge erhoben werden können. Dies liegt daran, dass diese im formalen Sinn noch nicht ‚endgültig technisch hergestellt‘ sind, obwohl bereits seit Jahrzehnten vorhanden. Die Anlieger werden dann von Beiträgen völlig überrascht und oft unverhältnismäßig belastet. Dies hingegen ist nicht in Ordnung! Wir fordern von der Landesregierung daher einen sinnvollen Bezugspunkt für die Verjährung, der Zeitpunkt der „technischen Herstellung“ ist dies nämlich ganz sicher nicht! Es muss eine Lösung geben, die eine echte Verjährung für Altfälle ermöglicht und die Erhebung von Beiträgen für Straßen, die seit Jahrzehnten befahren werden, ausschließt! Minister Strobl hat heute dazu angekündigt, in seinen Auslegungshinweisen eine Definition der Vorteilslage vorzunehmen. Aber dies steht bereits im Gesetz und daran wird auch der Minister nichts ändern können. Er macht also Ankündigungen, die nicht umsetzbar sind. Am Ende werden die Probleme bei den Kommunen und Bürgern vor Ort weiter bestehen und Gerichte beschäftigen!“
Zum Aspekt der Ortsschilderergänzungen erklärt Schweickert:
„Es wurde uns ja bestätigt, dass das Innenministerium sich nur auf eine reine Kontrolle zur Vermeidung von völlig unsachlichen Ergänzungen beschränken wolle. Warum hier allerdings das Innenministerium mehr Kompetenz haben soll als ¾ des Gemeinderats, die die Ergänzungen zuerst beschließen müssen, bleibt weiterhin verborgen.“
Ein ausführlicher Hintergrund zum Thema „Erschließungsbeiträge“ und der Position der FDP/DVP-Fraktion dazu ist unter https://fdp-landtag-bw.de/erschliessungsbeitraege/ zu finden.