Zum Scheitern der Sondierungen aus CDU, FDP, Grünen und CSU  sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Sondierungsgespräche scheiterten an den eigenen inhaltlichen Widersprüchen der Verhandlungspartner. Es hat sich abgezeichnet, dass sogar die CSU den massenhaften Nachzug von Flüchtlingsfamilien zulassen will. Sogar die CDU möchte zwischenzeitlich einer energiepolitischen Deindustralisierung Deutschlands zustimmen. CDU/CSU und Grüne fanden sich im gemeinsamen Willen, dem Automobil den Garaus zu machen. Eine solche Politik kann die FDP nicht zulassen. Es gilt für uns auch weiter: Es ist besser, nicht zu regieren, als falsch zu regieren.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses und insbesondere der Zeugeneinvernahme eines Professors der Verwaltungshochschule sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Uns liegt sehr daran, die Auswirkungen der Arbeit des Untersuchungsausschusses auf den Betrieb der Verwaltungshochschule möglichst gering zu halten. Die Ausführungen des Professors, der auch heute noch in Ludwigsburg unterrichtet, liefern uns nun aber besorgniserregende Innenansichten einer „Beamtenschule“, deren Hochschulcharakter er in Abrede stellte. Fragwürdige Prüfungspraktiken und Automatismen bei der Notenvergabe wären in der Tat brisant, gehen aber über den Untersuchungsauftrag des Ausschusses klar hinaus. Es liegt uns Liberalen indes fern, die Vorwürfe als Kleinigkeiten abzutun. Wir werden diese vielmehr ernst nehmen und mit entsprechenden Anträgen im Wissenschaftsausschuss hinterfragen.“

Zur Ankündigung des Europaabgeordneten und gleichzeitigen AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Meuthen, das Landtagsmandat Ende Dezember abzugeben, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich fordere Herrn Meuthen auf, dass er seinen angekündigten Mandatsverzicht im Landtag umgehend schriftlich der Landtagspräsidentin mitteilt. Nur Schwarz auf Weiß zählt. Ansonsten schenken wir ihm keinen Glauben, so oft wie er schon die Öffentlichkeit hinters Licht geführt hat.“

Zum Bericht in der Stuttgarter Zeitung, wonach das Verkehrsministerium einen Fonds zur Luftreinhaltung in Höhe von 367 Millionen Euro und hiervon 46 Millionen Euro für die nächsten beiden Jahren vorgeschlagen haben, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich begrüße Anstrengungen, die zur Verbesserung der Immissionslage führen. Wenn Minister Hermann meint, mit seinem vorgeschlagenen Fonds könne er Fahrverbote in Stuttgart vermeiden, liegt er falsch. Denn hierfür hätte Berufung statt Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zu den Fahrverboten eingelegt werden müssen. Nur dann hätten diese neuen Tatsachen berücksichtigt werden können. Aber auch aus anderer Sicht ist der Landes-Fonds nicht nur unwirksam sondern auch gefährlich. Dieser könnte zur Millionen-Falle für das Land werden. Schließlich denkt der Bund in exakt die gleiche Richtung und will hierfür eine Milliarde Euro bereitstellen. Wenn jetzt das Land vorprescht und aus eigenen Mitteln genau die gleichen Maßnahmen wie Elektro-Busse und –Taxis, die auch der Bund fördern möchte, finanziert, dann ist das nach Haushaltsrecht ein so genanntes förderschädliches Verhalten und das Land bleibt auf den Kosten sitzen. Freuen dürfen sich dann andere Länder, die mehr Geduld an den Tag legen, weil sie dann die Mittel erhalten können, die Baden-Württemberg nicht mehr abrufen darf. Offenbar ist der Druck zum Geldausgeben im Land momentan so groß, dass man vor nichts mehr zurückschreckt. Auch nicht vor der Gefahr, 46 Millionen Euro zu verbrennen. Ich rate dringend zu Geduld. Es dürfte sich zeitnah kristallisieren, wie der Bundes-Fonds von einer Milliarde Euro zu verwenden sein wird. Dann kann immer noch über eine Beteiligung des Landes gesprochen werden.“

Mit scharfer Kritik am vorgelegten Landeshaushalt als einer „Hypothek für die Zukunft“ hat der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke in der Beratung zum Staatshaushaltsplan für die Jahre 2018/2019 der grün-schwarzen Koalition Zukunftsvergessenheit vorgeworfen.

„Wer ist da  nicht gerne Finanzministerin?“ habe Ministerin Sitzmann die Woche zuvor bei der Einbringung des Haushalts selbstgefällig gefragt, um sich anschließend minutenlang in Sektanalogien zu ergehen. Von Feierlaune sei die Rede gewesen, vom Anstoßen und vom Korken in der Flasche. Es sei erfreulich, so Rülke, dass die Ministerin sich in Sachen Sekt so gut auskenne. Wer allerdings sehe, wie verschwenderisch diese Koalition ständig Mehrausgaben beschließe, der komme zu dem Ergebnis, dass Frau Sitzmann bestenfalls Expertin für Rotkäppchen-Sekt sei, aber nicht für einen soliden Winzersekt aus dem Lande. So sage sie selbst, die größten Fehler würden in guten Zeiten gemacht. Und in der Tat würden in diesen guten Zeiten sämtliche gewaltigen Steuermehreinnahmen verbraten, das Haushaltsvolumen exorbitant gesteigert und der Personalkörper des Landes unverantwortlich aufgebläht, kritisierte Rülke

Zwischen 1996 und 2011 – also in der Regierungszeit der FDP – stieg das Haushaltsvolumen lediglich von knapp 32 auf gut 35 Milliarden und damit um 10,3 Prozent in 15 Jahren. Seit Grüne, Rote und Schwarze ohne die FDP wirtschaften hätten sie es geschafft, den Landeshaushalt in der halben Zeit, von 2011 bis 2019, von rund 35 auf über 50 Milliarden um sage und schreibe 45,6 Prozent aufzublasen. „Eine Leistung von geradezu sagenhafter Verschwendungssucht!“, so Rülke wörtlich. Möglich wurde dies, weil sich die Steuereinnahmen in den letzten Jahren um rund 40 Prozent erhöht hätten. Angesichts von über 46,3 Mrd. Euro Kreditmarktschulden und einer jährlichen Zinsbelastung von 1,6 Milliarden wäre mehr als die homöopathische Tilgungsleistung von 250 Millionen im Jahr notwendig, so Rülke. Die aktuelle Steuerschätzung ergab Mehreinnahmen von fast 2,5 Milliarden zwischen 2017 und 2019 und somit gemäß der ursprünglichen Landeshaushaltsordnung einen Tilgungsauftrag von 4,22 Milliarden. Das entspricht rund einem Zehntel der Gesamtverschuldung des Landes. Genau dies fordere die FDP, stellte Rülke fest und warf der grün-schwarzen Regierung vor, stattdessen mit angeblichen „impliziten Schulden“ zu operieren, einem Begriff, unter den sich alles subsummieren lasse, was eine Regierung ausgebe. Rülke kritisierte scharf, dass sich die Regierung damit erstmals seit 1979 eine Anhebung des Wertes um 50 Prozent genehmige, mit dem man Geld ausgeben könne, ohne einen Nachtragshaushalt zu benötigen. Sie schaffe 2635 Neustellen in zwei Jahren, bei denen neben sinnvollen Lehrerstellen, Polizeibeamten und Stellen in der Justiz auch Hunderte von Stellen in den Ministerien dabei seien, alleine über 200 in der Umweltverwaltung und 89 für den Nationalpark, warf Rülke der Regierung vor. Der Sitzmannschen Stoßseufzer: „Die Pensionsausgaben betragen jetzt schon 4,9 Milliarden Euro im Jahr!“ sei vor diesen Tatsachen Heuchelei, kritisierte Rülke.

„Rotkäppchen Sitzmann“ irre sorglos durch den Wald, so Rülke und mahnte weiter: „Wehe wenn einmal der böse Wolf des Konjunktureinbruchs und der steigenden Zinsen kommt. Dann steht der böse Wolf nicht einmal im Jagdrecht und kann Rotkäppchen ungehindert fressen.“

Die Kommunen würden nach Aussage Sitzmanns „sogar 136 Millionen für Sanierungen erhalten“. Zufriedenheit, so Rülke, stelle sich aber nicht ein und erinnerte daran, dass alle drei kommunalen Spitzenorganisationen der Regierung ins Stammbuch geschrieben hätten, kommunale Interessen lasse dieser Haushalt „nahezu unberücksichtigt“.

Außerdem werde der Haushaltsgesetzgeber nicht ernst genommen. Es werde angekündigt, 1,5 Milliarden an verdeckten Schulden zu tilgen, so Rülke. Im Haushalt sei aber nichts zu finden, ebenso wenig wie angekündigte Mittel für den Naturschutz, für Hagelopfer oder für die Studienplätze von Grundschullehrern.

Im Bildungsbereich setze sich nach Aussage Rülkes die Privilegierung der Gemeinschaftsschule fort. Gut 1250 Stellen würden zu Lasten anderer Schularten der Gemeinschaftsschule zugeschustert, obgleich die Schülerzahlen zurückgingen. Es nehme nicht Wunder, dass die Bildungsrankings in Baden-Württemberg immer mehr in den Keller gingen, kritisierte Rülke.

Auch im Hochschulbereich gingen die Zahlen der ausländischen Studenten dramatisch zurück. Dies sei nach Aussage Rülkes eine Folge der ausländerfeindlichen Campus-Maut und er sagte weiter wörtlich: „ Bei den Flüchtlingen fordern die Grünen den Familiennachzug. Aber die ausländischen Studenten schickt die grüne Ministerin zu ihren Familien zurück!“

Hingegen gingen die Zahlen bei den Krankenhausinvestitionen Jahr für Jahr zurück, so Rülke und erinnerte daran, dass die Grünen 2016 im Wahlprogramm 600 Millionen gefordert hatten. Nun schrumpfe der Haushaltstitel von 459,5 im Jahre 2017 über 453 in 2018 auf 436 im Jahre 2019. „Eine zukunftsfähige Sozialpolitik sieht anders aus“, warf Rülke der Landesregierung vor.

Grün-Schwarz setze falsche Prioritäten, sei unehrlich, blähe Haushalt und Personalkörper auf, versäume die Tilgung und verschärfe die Bildungskatastrophe im Lande. Einem solchen Haushalt könne die FDP nie und nimmer zustimmen, wie Rülke abschließend feststellte.

In der heutigen Sitzung des Landtags stimmte die FDP-Landtagsfraktion gegen die Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung des Sicherheitspakets. Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir als FDP forderten in der Vergangenheit immer wieder Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit. Die Sicherheitsbehörden dürfen nicht schlechter ausgestattet sein als Terroristen. Entsprechend positiv nahmen wir das Sicherheitspaket der grün-schwarzen Koalition auf. Wir haben aber immer betont, dass es schlussendlich auf die konkrete Umsetzung der Maßnahmen ankommt. Und an dieser Stelle hat die grün-schwarze Koalition versagt.

Wie die Anhörung der Gesetzentwürfe zeigte, sind diese an mehreren Stellen wahrscheinlich verfassungswidrig. Schon vor der Anhörung haben wir der Regierung einen Katalog übergeben, der auch diese Kritikpunkte als den für uns für eine Zustimmung erforderlichen Änderungsbedarf enthielt. Unsere Vorschläge wurden zwar von der Koalition beraten, jedoch nur teilweise übernommen.

Vor allem Regelungen zur Datenübermittlung vom Verfassungsschutz an andere Behörden entsprechen nicht den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder, dass der Austausch von Daten zwischen den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden die Ausnahme sein muss, er nur im Falle eines herausragenden öffentlichen Interesses erfolgen darf.

Zudem hätten wir uns ein ausdrückliches Verbot der Onlinedurchsuchung gewünscht. Immer wieder weisen Sachverständige darauf hin, dass Trojaner bei Beginn einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung technisch bedingt auf dem Gerät der zu überwachenden Person auch eine Onlinedurchsuchung durchführen könnten. Es darf daher kein Zweifel bestehen, dass auch eine Onlinedurchsuchung auf diesem Wege nicht erlaubt ist.

Angesichts der offenen Fragen zur Anwendung der zahlreichen neuen Maßnahmen und des starken Eingriffs in die Grundrechte der Bürger ist uns eine zeitnahe Evaluierung aller Maßnahmen wichtig. Die Koalition will allerdings erst in fünf Jahren evaluieren und dann auch nur wenige Maßnahmen. Insbesondere nimmt sie die Datenübermittlung durch den Verfassungsschutz von der Evaluierung aus. Dem können wir nicht zustimmen.

Wir haben daher zu den wichtigsten Punkten Änderungsanträge eingebracht, die leider keine Mehrheit gefunden haben. Somit konnten wir die Gesetzentwürfe dann auch nur ablehnen.“

In einer Landtagsdebatte über die Neufassung des Rundfunk-Staatsvertrags kritisierte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, eine geplante Regelung, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Vorteile im Wettbewerb mit den privaten Anbietern verschaffen könnte. Wörtlich sagte Weinmann: „Die so genannte Betrauungsnorm soll klarstellen, dass Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten möglich sind. Wenn ARD und ZDF ein gemeinsames Gerät anschaffen oder eine gemeinsame Verwaltung aufbauen, ist das zweifellos sinnvoll und im Interesse der Beitragszahler wünschenswert. Wenn die Öffentlich-Rechtlichen aber zu kommerziellen Zwecken kooperieren, beispielsweise beim Erwerb und der Verbreitung von Programmrechten, könnte sich die Position der privaten Medienunternehmen  am Markt erheblich verschlechtern. Die Vertreter des privaten Rundfunks weisen hierbei in nachvollziehbarer Weise auf mögliche, für sie schädliche Wechselwirkungen mit anderen geplanten Regelungen beispielsweise zum Urheberrecht bei Online-Übertragungen hin. Dagegen haben die öffentlich-rechtlichen Sender durch ihre Finanzierung aus Rundfunkbeiträgen enorme Wettbewerbsvorteile. Und durch ihren Auftrag sind sie nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums von den grundsätzlichen EU-Wettbewerbsvorschriften ohnehin ausgenommen. Deshalb sei die Betrauungsnorm im Rundfunk-Staatsvertrag zum Zweck von Kooperationen nicht erforderlich. Einerseits überflüssig, anderseits aber ein mögliches Einfallstor für weitere Wettbewerbsnachteile der privaten Medienunternehmen – einer solchen Regelung kann die FDP-Fraktion unmöglich zustimmen. Im Interesse einer pluralistischen Medienlandschaft lehnen wir die Betrauungsnorm deshalb ab.“

In der heutigen Sitzung der FDP Landtagsfraktion beschloss die Fraktion einstimmig die Ablehnung der Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung des Sicherheitspakets von Innenminister Strobl. Dazu sagte der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir als FDP haben das Sicherheitspaket der grün-schwarzen Koalition in vielen seiner Maßnahmen grundsätzlich begrüßt. Klar war aber immer, dass es auf die konkrete gesetzliche Umsetzung ankommen wird. CDU und Grüne wollten hierbei nach eigenen Worten an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen gehen. Zusammen mit einzelnen Sachverständigen waren  wir der Ansicht, sie haben diese Grenze überschritten.

Um die Gesetzentwürfe auf verfassungsrechtlich sichere Beine zu stellen, haben wir CDU und Grünen für die besonders schwerwiegenden Defizite Vorschläge zur Änderung der Gesetzentwürfe unterbreitet. Allerdings wurden diese Vorschläge an entscheidenden Stellen nicht übernommen. Vor allem Innenminister Strobl war, wie er auch immer wieder betonte, nicht bereit, Änderungen an der Substanz der Gesetze vorzunehmen. Für kosmetische Maßnahmen stehen wir aber nicht zur Verfügung.

Insbesondere hätten wir uns ein ausdrückliches Verbot der Onlinedurchsuchung in § 5c Absatz 1 Verfassungsschutzgesetz und § 23b Absatz 2 Polizeigesetz gewünscht, damit eindeutig sichergestellt ist, dass die Onlinedurchsuchung auch nicht technisch bedingt im Rahmen der Quellen-TKÜ ausgeführt werden darf. Zudem entsprechen die Regelungen zur Datenübermittlung vom Verfassungsschutz an andere Behörden in § 10 Absatz 1 und Absatz 3 Verfassungsschutzgesetz teilweise nicht den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Statt hier konkretisierend Regelungen wie den Straftatenkatalog in § 100a Strafprozessordnung heranzuziehen, beließ man die Vorschriften zu unbestimmt. Angesichts der offenen Fragen zur Anwendung der neuen Maßnahmen und des starken Eingriffs in die Grundrechte der Bürger können wir auch eine Evaluation erst nach fünf Jahren nicht befürworten. Diese sollte schon nach zwei Jahren erfolgen.

Wir werden zu diesen Punkten Änderungsanträge einbringen und, wenn diese keine Mehrheit finden, den Gesetzentwürfen der Koalition nicht zustimmen.“

Zur heutigen Bekanntgabe der Steuerschätzung für Baden-Württemberg“ erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Die Landesregierung erhält für dieses Jahr über 1 Milliarde und weitere 1,5 Milliarden für 2018 und 2019 vom Steuerzahler zur Verfügung gestellt. Für dieses Geschenk sollte sie sich mit einer massiv erhöhten Kreditmarktschuldentilgung bedanken, damit echte Spielräume für unsere Kinder schaffen und nicht über den Trick der impliziten Schuldentilgung wieder Mittel übers Land verteilen. Zumal die Landesregierung nicht in der Lage ist, solche enorm gestiegenen Mittel in Sanierungsvorhaben zeitnah zu verbauen.

Warum die Finanzministerin aber bei Ihrer Einbringungsrede letzten Donnerstag eine Kreditmarktschuldentilgung von 2 Milliarden in Aussicht stellt, heute aber nur noch 1,5 Milliarden tilgen will, wie sie in ihrer Pressemitteilung schreibt, bleibt vorläufig ihr Geheimnis. Das ist sicher das falsche Signal an die Bürger.“

Der Sprecher für naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, warnte in der zweiten Beratung der Änderungen beim Naturschutzgesetz davor, mit falschen Regelungen wichtige Grundlagen zu schädigen. Insbesondere das uneingeschränkte Vorkaufsrecht beim Verkauf einzelner landwirtschaftlicher Flächen bringe die Gefahr eines Flickenteppichs mit einzelnen herausgelösten Naturschutzflächen mit sich. „Naturnahe Bewirtschaftung und artenreiche Kulturlandschaften benötigen aber zusammenhängende Fläche“, so Glück und unterstrich damit die ablehnende Haltung seiner Fraktion.

Als „höchst problematisch“ bezeichnete Glück außerdem die vorgesehene Aufnahme weiterer Pflanzengemeinschaften wie „Land-Schilfröhrichte“ und „Staudensäume trockenwarmer Standorte“ in die Liste gesetzlich geschützter Biotope. „Wer das Niveau hier immer anspruchsvoller macht, muss sich nicht wundern, wenn die Einrichtung freiwilliger Biotope im Rahmen des Vertragsnaturschutzes nicht mehr stattfinden“, warnte Glück. „Sie legen hier mit überzogenen Ansprüchen und Regeln mehr Biotope trocken als Sie schaffen werden“, so Glück abschließend an die Adresse der Regierung.

Der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, nahm die Teile des Naturschutzgesetzes, die ich mit dem „Landestariftreue- und Mindestlohngesetz“ beschäftigen, zum Anlass, die Abschaffung dieser Regelung zu fordern. Er erinnerte daran, dass dieses Gesetz, das parallel zum Mindestlohngesetz des Bundes bestehe, die einzelnen Betriebe also mit zusätzlicher Bürokratie überziehe. Schweickert forderte vor allem an die Adresse der CDU gerichtet: „Sie wollen eine langwierige Evaluation bis 2018. Sie kündigen in Reden immer wieder an, Handwerk und Mittelstand entlasten zu wollen. Heute haben sie die Chance, schnell ihre Versprechen einzulösen und mit dieser für viele  Betriebe  im Land überflüssige Regel Schluss zu machen.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zum Thema „Kunst ist eine Tochter der Freiheit – eine Debatte aus Anlass des Falls Serebrennikov in der Oper Stuttgart“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Debatte findet an einem historischen Datum statt – 79 Jahre nach dem Scheitelpunkt der Novemberpogrome, aber auch zum 28sten Jahrestag des Mauerfalls. Mit den Repressionen gegen den Regisseur Serebrennikov gibt die russische Obrigkeit die Kunstfreiheit ein weiteres Mal preis. Zwar erkennt auch die dortige Verfassung jedem die Freiheit literarischer, künstlerischer und anderer Arten schöpferischer Tätigkeit zu. Dieses Verfassungsrecht wird aber mit jedem weiteren Vorfall wie der Gruppe Pussy Riot oder dem Künstler Pawlenski zur inhaltsleeren Floskel. Wir müssen beobachten, wie Regimekritiker einer ganz besonderen Zensur unterworfen werden – nämlich der gesellschaftlichen Ächtung und Exklusion durch den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder, dem öffentliche Ächtung folgt. Es werden nicht die Werke offensiv moniert, sondern der kritische Geist dahinter mundtot gemacht.

Diese Beobachtungen erinnern uns daran, wie wertvoll die Kunstfreiheit als essentielles Kommunikationsgrundrecht in unserer Verfassung, aber auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist. Sie ermahnen uns aber auch, die grundrechtsverachtende Praxis, die auch in China nicht nur den Künstler Ai Weiwei traf, scharf zu kritisieren. Denn die Freiheit der Kunst ist wie die Meinungsfreiheit eine Grundvoraussetzung des staatlichen Miteinanders. Eine starke Demokratie lebt auch von der kritischen Auseinandersetzung und die Zensur darf nie wieder ein Mittel zum Machterhalt sein.“

Der Sprecher für naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, und sein für Agrarpolitik zuständiger Fraktionskollege, Dr. Friedrich Bullinger, haben sich mit Blick auf den nach dem grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) im Jahr 2018 anstehenden Wildtierbericht des Landes klar für eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ausgesprochen.

„Der erste Nutztierriss durch den Wolf im Kreis Heilbronn ist nun dokumentiert“, so Glück und forderte „ein praktikables Instrumentarium für Monitoring und Management, bevor wir flächendeckend Probleme wie in Brandenburg bekommen.“ Der Wolf gehöre daher wie schon heute der Luchs mit ganzjähriger Schonzeit ins sogenannte „Schutzmanagement“ des JWMG aufgenommen. „Es muss rasch und rechtssicher gehandelt werden können. wenn ein einzelner Wolf eben keine Scheu vor dem Menschen zeigt und Probleme bereitet“, so Glück und sieht mit der langwierigen Genehmigungskette unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für Abschussgenehmigung nach dem Naturschutzrecht als wenig geeignet an.

Bullinger wies auf die Auswirkungen der Rückkehr des Wolfes auf die Nebenerwerbslandwirtschaft und die Offenhaltung der Kulturlandschaften hin. Es sei heute schon schwer genug, junge Leute dafür zu begeistern, im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb neben dem eigentlich Beruf noch eine kleine Mutterkuhherde oder eine Handvoll Schafe zu halten, um die artenreichen Wacholderheiden zu pflegen, so Bullinger und warnte: „Diese Nebenerwerbslandwirte, die für unsere Landschaften so wichtig sind, kaufen sich nicht für mehrere Tausend Euro einen Herdenschutzhund oder Schutzzäune. Sie geben nach dem ersten Wolfsriss einfach auf“.

Glück erinnerte daran, dass der brandenburgische Wolfsexperte Gregor Beyer in der Anhörung, die der Landtag am 26. Oktober durchgeführt hat, ausdrücklich vor einem Irrglauben an technische Herdenschutzmaßnahmen gewarnt hatte. Wörtlich hatte Beyer gesagt: „Sie werden den Rüstungswettbewerb mit dem Wolf verlieren.“ Es brauche daher jetzt ein praktikables Instrumentarium für ein Wolfsmanagement, bevor eine Häufung von Nutztierrissen auftrete, oder der Wolf wie in Berlin, Brandenburg und Sachsen in den Vorgärten nach Mülltonnen und Haustieren Ausschau halte, forderten Glück und Bullinger.

Zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2018/19 durch die Finanzministerin erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Einbringungsrede der Finanzministerin war deutlich von Widersprüchen geprägt. Einer Warnung vor steigenden Pensionslasten folgen fast 2000 neue Stellen. Einer Mahnung, an zukünftige Generationen zu denken folgt die Weigerung, die notwendigen Milliardenkredite zu tilgen. Einem Redebeginn mit wohlfeilen Warnungen vor schlechten Zeiten folgt ein langer Teil voller Ausgabenerhöhungen, die den Landeshaushalt auf über 50 Milliarden Euro pro Jahr treiben. Vorne herum mahnt die Ministerin, hinten herum knallen in Wahrheit die Sektkorken.

Dass die Landesregierung in Wahrheit vor lauter Geld nicht weiß, wohin, zeigt auch, dass sie den Planungsfehler der mitgenommenen Kreditermächtigungen in Höhe von 1,5 Milliarden, die sogenannten „verdeckten Schulden“ offenbar einfach aus der Portokasse der Rücklagen und eingeplanten Steuermehreinnahmen zahlt.

Doch nicht alle sind Gewinner. Den Kommunen werden weiterhin hohe Summen vorweg abgezogen. Da schmeckt das Loblied der Ministerin auf den Wert starker Kommunen schal.“

Zur Meldung, das Innenministerium beabsichtige bis zum Ende des Jahres seine Pläne für den Ausbau der Polizeihochschule in Villingen-Schwenningen vorzustellen, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die CDU hat am Beginn der Legislaturperiode die Schaffung und Besetzung von 1.500 zusätzlichen Stellen bei der Polizei versprochen und diese Zahl dann nochmals erhöht.  Von Anfang an haben wir darauf hingewiesen, dass dies auch angesichts der anstehenden Pensionierungen nur mit einer starken Erhöhung der Ausbildungszahlen und Ausbildungsplätze gelingen kann. Hier hat die Landesregierung jedoch viel zu lange nur sehr zögerlich gehandelt. Wir wollen hoffen, dass das für Ende des Jahres angekündigte Konzept für den Ausbildungsstandort Villingen-Schwenningen Teil eines großen Wurfes wird, der überzeugend darlegt, wie die CDU ihr Versprechen einlösen wird. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Ausstattung der Ausbildungsstandorte und die Auswahl der zukünftigen Polizeianwärter den hohen Anforderungen an die Qualität der polizeilichen Ausbildung und polizeilicher Arbeit gerecht werden muss. Die Meldungen zur Situation der Polizei in Berlin mahnen uns.“

Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der SPD zur schärferen Definition der „impliziten Schuldentilgung“ erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Der Gesetzentwurf der SPD geht in die richtige Richtung, doktert aber nur am Symptom, nicht an der Ursache herum. Zwar ist eine schärfere Definition der von der Regierung genutzten Umgehung der Landeshaushaltsordnung sinnvoll, die Freien Demokraten lehnen aber die sogenannte „implizite Schuldentilgung“ im Ganzen ab. Denn sie ist am Ende nur eine schick begründete Umgehung der Pflicht, endlich mal die Kreditschuldentilgung zu vollziehen, die man sich 2012 auferlegt hat und auf die die Bürger ein Anrecht haben.“

Anlässlich einer Debatte zu einem Gesetz der AfD zur Änderung des Landesgebührengesetzes sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Waffenbesitzer sind ganz überwiegend rechtstreue Bürger. Die von uns von der Landesregierung regelmäßig eingeforderten Statistiken zeigen dies immer wieder. Bei über 90 Prozent der Kontrollen von Waffenbesitzern werden keine ernsthaften Mängel festgestellt. Obwohl sie sich rechtstreu verhalten,  haben diese Waffenbesitzer derzeit teilweise Gebühren in dreistelliger Höhe zu tragen. Dies muss geändert werden. Für Kontrollen, bei denen keine solchen Mängel festgestellt werden, ist auf Gebühren zu verzichten.

Die FDP wird daher in den nächsten Tagen einen Gesetzentwurf einbringen, der dies umsetzt. Der Gesetzentwurf der AfD, der ein ähnliches Ziel verfolgt, ist hingegen schlecht formuliert und so wenig hilfreich.“

Anlässlich der aktuellen Debatte zu der von Justizminister Wolf und der CDU-Landtagsfraktion geforderten Studie zu Paralleljustizstrukturen in Baden-Württemberg sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Das Vorhaben taugt nicht zur Skandalisierung. Uns sollte der Rechtsstaat mit seiner unabhängigen Justiz und dem staatlichen Gewaltmonopol so wichtig sein, dass wir ihn durch eine Paralleljustiz nicht in Frage gestellt sehen wollen. Eine die staatliche Justiz faktisch ersetzende Milieu-Gerichtsbarkeit darf nicht geduldet werden. Sie wirkt sich fatal auf die Integration der bei uns lebenden Migranten aus und festigt im Bereich der Organisierten Kriminalität die Geschlossenheit des kriminellen Milieus.

Es ist daher sinnvoll, wie in Berlin und Nordrhein-Westfalen die Bedeutung einer möglicherweise existierenden Paralleljustiz zu untersuchen, zumal es derzeit aus Baden-Württemberg kaum Erkenntnisse hierzu gibt. Wichtig ist zudem, dass Politik und Exekutive dann aber auch etwaige Probleme zielgerichtet angehen. Neben sanktionierenden Maßnahmen sollte es beispielsweise hilfreich sein, die vielfältigen Angebote der deutschen Justiz, wie der Rechtsberatungs- und Prozesskostenhilfe, bei Migranten bekannter zu machen. “

Im Rahmen einer aktuellen Debatte auf Antrag der SPD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel: „Droht der Pflegenotstand in baden-württembergischen Kliniken? Was kann die Politik tun?“  sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Hinsichtlich der Pflege liegen spätestens seit der Enquete-Kommission alle Erkenntnisse auf dem Tisch. Ein Impulsprogramm Pflege ist jetzt das Gebot der Stunde. Ein solches muss an den Ursachen ansetzen und nicht an den Symptomen herumdoktern. Deshalb helfen gesetzliche Mindest-Pflege-Schlüssel nichts. Die Kliniken wissen selbst am besten, welches Personal sie brauchen. Hierfür fehlt es am nötigen Geld, nicht am Willen. Deshalb ist es ein verhängnisvoller Fehler, wenn die Landesregierung die Investitionsförderung drastisch reduziert. Das Argument, man müsse sparen, hat einen mehr als schalen Beigeschmack, wenn man sieht, wie in anderen Bereichen diese Landesregierung das Geld mit beiden Händen ausgibt. Das ist im Bereich der Umweltverwaltung mit 225 neuen Stellen und den gestern bekannt gewordenen zweistelligen Millionensummen für entsprechende Programme eindrucksvoll zu besichtigen. Die Absenkung bei den Krankenhausinvestitionen führt dazu, dass laufende Betriebsgelder, mit denen das Personal zu zahlen wäre, für Investitionen umgeleitet werden muss. Ebenso ist es ein unhaltbarer Zustand, wie Baden-Württemberg beim Landesbasisfallwert und den Ausschüttungen aus dem Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) abschneidet. Es kann nicht sein, dass wir hier ein weit überdurchschnittliches Lohn- und Kostenniveau haben, Milliarden von Euro an Solidarität mit anderen Bundesländern leisten und dann unter dem Strich schlechter dastehen. Diese Probleme müssen nun kraftvoll angegangen werden. Im Verbund mit einer Imagekampagne für die Pflegeberufe wären dies die richtigen Bausteine. Gesetzliche Mindestschlüssel sind hingegen Augenwischerei, die zu erheblicher Bürokratie führt, die bekanntlich viel Geld kostet.“

Das von der grün-schwarzen Landesregierung vereinbarte Tempolimit auf der Autobahn 81 wird vom Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, scharf kritisiert. Er sagt dazu:

„Mit der Zustimmung zum Schwingen sinnfreier Verbotskeulen beim Tempolimit kapituliert die CDU vor der grünideologischen Verkehrspolitik des Ministers Hermann. Bereits beim Umgang mit dem Fahrverbotsurteil hat sich gezeigt, dass es der CDU im Land mittlerweile genügt, wohlmeinende Lippenbekenntnisse abzugeben, beim harten Faktencheck aber völlig zu versagen. Verkehrsminister Hermann ist schlau und unaufrichtig genug, dass er sein Ziel von einem generellen Tempolimit auf Autobahnen stückweise angeht. Mit Zustimmung der CDU kann er nun die Szenarien dazu selbst definieren. Das Tor zur grünideologischen Verkehrspolitik wurde geöffnet.

In der Sache selbst hilft das Tempolimit gegen kriminelle Raser herzlich wenig. Deshalb haben wir aus gutem Grund eine engmaschige Kontrolle des relevanten Abschnitts auf kriminelle Raser mit ihren illegalen Autorennen vorgeschlagen. Hierzu war der CDU-Innenminister aber nicht bereit. Er legt sich lieber flach vor den Altar der grünen Ideologie.“

Als „Flucht vor der eigenen Überforderung“ bezeichnet der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Ankündigung des AFD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Meuthen, sich ins EU-Parlament zu verabschieden. Meuthen habe es in nicht viel mehr als einem Jahr geschafft, seine Fraktion zu spalten, einen Prozess gegen einen eigenen Abgeordneten zu verlieren und bei praktisch jeder selbstgewählten Landtagsdebatte verprügelt zu werden, stellt Rülke fest. Dagegen habe er es nicht geschafft, einen Abgeordneten mit rassistischen und antisemitischen Ansichten aus der Partei zu entfernen, deren Bundesvorsitzender er ist, so Rülke. Vor allem habe er es aber nach Aussage Rülkes nicht geschafft, auch nur einen einzigen inhaltlichen Impuls zu geben, seit er mit seiner Fraktion dem baden-württembergischen Landtag angehört.

Insofern sei es folgerichtig, dass Meuthen nun ein Parlament aufsuche, in dem er der einzige Vertreter seiner Partei sei. „Wenn man alleine ist, dann braucht man keine Führungsfähigkeit“, so Rülke. Und die Gefahr einer neuerlichen Fraktionsspaltung drohe der ein-Mann-Meuthen-AFD im Europaparlament mutmaßlich auch nicht.

Zur heutigen Regierungspressekonferenz, in der der Innen- und Digitalisierungsminister Strobl die weitere Digitalisierungsstrategie des Landes vorstellte, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Der gute Wille des Ministers ist erkennbar. Er hat auf unsere Kritik hin seine Hausaufgaben gemacht und nach der unkonkreten Vorstellung der Digitalisierungsstrategie nun leicht konkretere Schwerpunkte gesetzt. Die Gefahr einer Verzettelung ist aber immer noch ganz akut. Denn eine grundlegende Aufgabe hat Minister Strobl noch nicht erfüllt: In einem so dezentral strukturierten Flächenland wie Baden-Württemberg müssen wir dringend darauf achten, dass Teile des Ländlichen Raums nicht von der Politik abgehängt werden, gerade bei der digitalen Infrastruktur. Alle diese Leuchtturmprojekte können ihre ganze Kraft und ihren Mehrwert für die Gesellschaft nur dann entfalten, wenn die Grundvoraussetzung, nämlich der flächendeckende Ausbau des schnellen Internets, vollzogen ist. An diesem Ausbau und dem damit verbundenen Abbau von hemmenden Förderkriterien mangelt es leider noch zu deutlich. Wenn das Fundament nicht trägt, ist auch ein darauf gebauter Leuchtturm vom Einsturz gefährdet.“

Die Landtagsfraktion der Freien Demokraten stellt ein neues Format vor:

#RülkesWoche – Direkt(er) aus dem Landtag bringt regelmäßig Kommentare und Statements des Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, ins Netz.

Abrufbar sind die Beiträge zu aktuellen politischen Themen mit prägnanten Aussagen über Instagram, Facebook und unsere Homepage.

In der ersten Folge geht es um die Frage des Umgangs mit der AfD in den Parlamenten:

Instagram: 

https://www.instagram.com/p/BatFcDuHGmG/?taken-by=fdpdvp_bw

 

Facebook: 

https://www.facebook.com/fdpdvpfraktion/videos/10155799191067930/

 

Homepage: 

http://fdp-dvp-fraktion.de/service-und-dienste/podcast/

Zum gerichtlichen Streit der AfD-Landtagsfraktion mit ihrem Abgeordneten Heinrich Fiechtner sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser Prozess eines AfD-Abgeordneten gegen die eigene Fraktion ist wieder mal ein weiterer Streit im rechten Tollhaus. Es ist bezeichnend, dass die AfD danach trachtet, einen Abgeordneten mundtot zu machen, der sich für die Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingesetzt hat, während sie die antisemitischen Ausführungen ihres ehemaligen Abgeordneten Wolfgang Gedeon gewähren ließ. Damals wartete diese Fraktion geduldig ab, bis er freiwillig die Fraktion verließ. Auf ihrem Weg an den rechten Rand wird Heinrich Fiechtner nicht die einzige unerwünschte Person in dieser Partei bleiben. Die Menschen werden allmählich solcher Schmierenkomödien überdrüssig.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte die von der Kultusministerin der Antwort auf einen FDP-Antrag bekundete Absicht, das Schulgesetz hinsichtlich der Bildung von Schulverbünde von Gemeinschaftsschulen mit anderen Schularten zu ändern. Kern sagte hierzu:

„Die ehemalige grün-rote Landesregierung hat um die Gemeinschaftsschulen einen unsinnigen Schutzzaun gezogen. Demnach kann eine Gemeinschaftsschule nur ausnahmsweise einen Schulverbund mit einer anderen Schulart wie beispielsweise einer Realschule bilden. Und das auch nur, wenn die Realschule nach einer Übergangszeit von fünf Jahren in der Gemeinschaftsschule aufgeht. Damit steht eine Kommune vor der Wahl, entweder auf die Realschule zu verzichten oder auf den Schulverbund. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist das nicht nur ein schwerer Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Kommunen, sondern auch eine unfaire Wettbewerbsbeschränkung zu Lasten erfolgreicher Schularten wie der Realschule. Wir haben deshalb beantragt, die entsprechenden Vorschriften aus dem Schulgesetz zu streichen und die Durchführungsverordnung zu kippen. Wir begrüßen deshalb, dass die Kultusministerin in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag, Landtags-Drucksache 16/2691, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 16 Schulgesetz angekündigt hat. Wir Freie Demokraten fordern Frau Eisenmann dazu auf, in den Verhandlungen mit dem grünen Koalitionspartner über den Gesetzentwurf standfest zu bleiben. Es muss Schluss sein mit der ideologischen Schlagseite der Bildungspolitik. Eine Fortsetzung des grün-roten Gemeinschaftsschul-Protektionismus würde den Bemühungen um die Qualität unseres Bildungswesens diametral zuwiderlaufen.“

Zur öffentlichen Anhörung der Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung des Strobl-Sicherheitspakets sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Anhörung zeigte die auch von uns erkannten Defizite der Gesetzentwürfe der Landesregierung klar auf.“

Nach Goll müsse unter anderem dem Ziel, gegen Terrorismus und die Organisierte Kriminalität vorgehen zu wollen, mehr Rechnung getragen werden. „Die Befugnisse gehen zu weit, wenn schon jede einfache Körperverletzung ohne terroristischen Hintergrund, wie beispielsweise eine Ohrfeige, den Einsatz schwerster nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt.“

„Das gleiche“, ergänzte Weinmann, „gilt für die Weitergabe von Erkenntnissen aus dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Anders als es der Gesetzentwurf regelt, sollten die Erkenntnisse gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn sie auch vom Empfänger mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln hätten erhoben werden dürfen. Zudem sollte die bei Gefahr in Verzug notwendige nachträgliche Prüfung der Anordnung des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel durch den Richter strenger geregelt werden.“

Goll betont darüber hinaus, dass sämtliche neue Möglichkeiten evaluiert werden sollten.

„Wir wünschen uns“, so Goll und Weinmann abschließend, „dass auch die anderen Fraktionen diese und weitere Bedenken ernst nehmen, sodass wir interfraktionell Änderungsanträge ausarbeiten können, die die Gesetzentwürfe an den kritischen Stellen auf verfassungsrechtlich sichere Beine stellen.“