Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzes zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit dem Vertrag werden nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abgearbeitet, sondern auch weitere Verfahrens- und Organisationsfragen bei der Akkreditierung von Studiengängen in die Hoheit der Länder gestellt. Dadurch soll die Machtfülle der Agenturen begrenzt werden. Gleich einer Präambel wird festgehalten, dass die primäre Verantwortung für die Qualitätssicherung bei den Hochschulen selbst liegt. Dies entspricht unserem Verständnis von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie. Das System der Akkreditierung soll dies laut Staatsvertrag ergänzen, um der staatlichen Verantwortung für die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit eines Hochschulwechsels gerecht zu werden. Allerdings stellt der Akkreditierungsrat als Stiftung mit faktisch bundesweit staatlichen Befugnissen ein befremdliches Konstrukt dar.

Bei den Neuerungen des Gesetzes begrüße ich die Experimentierklausel, die neue Akkreditierungsverfahren neben der Programm- und Systemakkreditierung ermöglicht. Denn einer unserer zentralen Kritikpunkte in der Vergangenheit waren die Kosten, die den Hochschulen durch die Akkreditierung entstehen. Mit neuen Verfahren und der Möglichkeit für den Landesgesetzgeber, einen Kostenrahmen rechtlich vorzugeben, könnten die hochschulischen Haushalte entlastet werden, die für die Akkreditierung von Studiengängen keinen gesonderten finanziellen Ausgleich vom Land erhalten. Wichtig erscheint mir dabei auch, dass die Fristen für die Auffrischung der Akkreditierung nicht zu knapp gestaltet werden, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.“

In der Debatte zum Gesetz über die Landesbauordnung für Baden-Württemberg hob die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, die Wichtigkeit der Entbürokratisierung bei Bauvorschriften hervor. „Die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ist ein Schritt auf diesem Weg. Zusätzliche, öffentlich-rechtliche  Vorschriften für Bauprodukte sind nicht zulässig. Der europäische Rahmen setzt somit ausufernder Bürokratie auf nationaler Ebene Grenzen und stärkt dadurch auch den Wettbewerb“, so Reich-Gutjahr. In der Verantwortung seien nun umso stärker die Anbieter. Diese müssten den Käufern und Anwendern klare Auskunft über Tauglichkeit und mögliche Risiken ihrer Bauprodukte geben, führte Reich-Gutjahr aus.

„Es bleibt darüber hinaus unsere Forderung, dass die Landesbauordnung nicht nur durch europäische Vorgaben entbürokratisiert wird. Bei der durch die Wirtschaftsministerin angekündigten grundlegenderen Reform der LBO hoffen alle, die Bauen für die Menschen in diesem Land attraktiver machen wollen, dass so manche absurde Vorschrift endlich abgeräumt wird“, so Reich-Gutjahr abschließend.

Nach Ansicht des Sonderermittlers und früheren Bundesrichter Jost gab es im Fall Anis Amri auch Fehler baden-württembergischer Behörden. Das Stuttgarter Innenministerium wies dies zurück. Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher und Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Der sofortige Widerspruch des Innenministeriums zu den Feststellungen des Sonderermittlers passt zum bisherigen Agieren der Landesregierung. Schon in der Vergangenheit schob sie schnell alle Verantwortung nach Nordrhein-Westfalen und Berlin. In der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen gab sie sich dann aber wortkarg. Wir werden den Bericht des Sonderbeauftragten Jost prüfen und die Position der Landesregierung mit parlamentarischen Mitteln erneut hinterfragen. Wer den Sicherheitsbehörden neue Kompetenzen zur Verfügung stellen will, muss sich auch möglichen Defiziten stellen.“

In der Debatte über den europapolitischen Bericht der Landesregierung erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Freien Demokraten begrüßen die Vorschläge des französischen Ministerpräsidenten. Sie sind ein gutes Signal für einen Neustart des deutsch-französischen Motors in der Europäischen Union. Skeptisch sind wir allerdings bei den Fragen eines eigenen Eurozonen-Budgets, und ohne das ist auch eine EU-Finanzminister sinnlos.

Besorgt schauen wir nach Katalonien, wo ein berechtigtes Anliegen nach Autonomie einer Region auf ein berechtigtes Anliegen nach einem funktionierenden Zentralstaat trifft. Wir rufen die Konfliktparteien auf, die vielfachen Vermittlungsangebote zu ergreifen, denn es drängt sich der Eindruck auf, dass ständig Forderungen von Hardlinern auf beiden Seiten die Spirale der Eskalation nach oben treiben. Die EU kann und muss hier deeskalierend wirken.

Dazu sollten wir selbstbewusst genug sein, auch unser Modell von Föderalismus, Subsidiarität und kommunaler Selbstverwaltung in der EU zu vertreten. Vielleicht können wir damit dazu beitragen, Spannungen, wie wir sie gerade in Spanien sehen, abzubauen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, warnte anlässlich einer Landtagsdebatte vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Ganztagsschulen und bot an, den FDP-Gesetzentwurf zur Verankerung der offenen und der gebundenen Ganztagsschule im Schulgesetz noch einmal einzubringen. Kern hierzu:

„Die Antwort der Landesregierung auf die heute zu beratende Anfrage der CDU ist eine niederschmetternde Bilanz eines grün-roten Vorzeigeprojekts. Grün-rotes Ziel war es, bis zum Jahr 2023 70 Prozent aller Grundschulen auf Ganztagsbetrieb nach § 4a des Schulgesetzes, also verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschulen umgestellt zu haben.  Zum Schuljahr 2016/17 hatten aber nur 345 von insgesamt 2367 Grundschulen auf die von der ehemaligen Landesregierung präferierte Form umgestellt – also gerade einmal 14,6 Prozent! Und fragt man, welche Grundschulen ganz auf verpflichtend-rhythmisierten Ganztag umgestellt haben, dann sind es nur noch ganze 2 Prozent!“

Dem grün-roten Ganztagsparagraphen mangele es an echter Wahlfreiheit, so Kern. Dabei hätten zahlreiche Stimmen, darunter die Elterninitiativen mit ihrer Petition „GRUNDSCHULE: Für ECHTE Wahlfreiheit und Freiwilligkeit im Ganztag!“ das Problem deutlich beim Namen genannt. Und die FDP-Fraktion habe noch vor der damaligen grün-roten Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Verankerung der offenen und der gebundenen Ganztagsschule im Schulgesetz eingebracht. Kern: „Den Grünen enthielt der Gesetzentwurf zu viel Freiheit und zu wenig Vorgaben, aber die CDU, hat unserem Gesetzentwurf damals zugestimmt. Gleichwohl sehen wir jetzt die Gefahr, dass die CDU und die von ihr gestellte Kultusministerin aus Gründen mit Rücksicht auf den grünen Koalitionspartner nur einen problematischen Komplementärkoalitionskompromiss zustande bringen. Nach dem, was wir bisher von den Plänen der Kultusministerin erfahren haben – und das ist nicht viel -, könnte der Kompromiss so aussehen:  Die Grünen behalten ihre rhythmisierte Pflichtganztagsschule, und die CDU bekommt die Förderung der Horte und Betreuungsangebote. Durch die Addition von Vormittagsschule und Betreuungsangeboten entstünde dann eine Art offene Ganztagsschule, aber eben nur eine Art. Dies Konstrukt soll nicht unter dem Namen ‚Ganztagsschule‘ laufen, in kommunaler Verantwortung sein und Betreuung sein, also keinen pädagogischen Anspruch besitzen. Wir Freie Demokraten sind besorgt, dass hierdurch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft der Ganztagsschulen zementiert wird – die verpflichtenden mit und die offenen ohne pädagogischen Anspruch. Davor warnen wir ausdrücklich. Im Sinne einer echten Wahlfreiheit und im Sinne eines echten Schulfriedens bieten wir an, den erwähnten liberalen Gesetzentwurf nochmals einzubringen.“

Im Zuge der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes am 11. Oktober 2017 im Landtag von Baden-Württemberg sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Erhöhung der Ausgleichsmittel in Stufen auf 250 Mio. Euro jährlich ist positiv. In hohem Maße unbefriedigend ist es jedoch, dass die wesentliche Frage der verbindlichen Aufteilung der Mittel auf die Kreise ab dem Jahr 2021 noch offen ist. Hier sind nur vage Eckpunkte formuliert. Die Regierung will sich offenbar über die laufende Legislaturperiode retten. Der Landtag sollte es nicht durchgehen lassen, dass so entscheidende Dinge dann in einer Verordnung geregelt werden. Auch vor dem Hintergrund eines geltenden Mittelstandsförderungsgesetzes und der vorgesehenen Übertragung der Geldflüsse weg von den Unternehmen und hin zu den Kreisen ist der Entschließungsantrag ein schwacher Trost und eher symbolischer Natur. Die Kommunalisierung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr droht zur Existenzfrage unserer bestehenden vorbildlichen landesweiten mittelständischen Unternehmensstruktur im Busgewerbe zu werden. Wegen dieser grundsätzlichen Bedenken können wir beiden Vorhaben nicht zustimmen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, nahm die von der AfD selbst beantragte Debatte mit dem Titel “Gefahr für die Demokratie durch zunehmende Missachtung der demokratischen Spielregeln durch gewählte Volksvertreter” zum Anlass für eine kurze Abrechnung.

„Der Titel der Debatte legt eigentlich nahe, dass es sich um ein AfD-Selbstgespräch handeln müsste“, so Rülke an die Adresse er AfD-Fraktion gewandt und attestierte diesen, die Selbstinszenierung als Opfer als einziges Politikangebot zu bieten. Er warf diesen weitgehende Inhaltslosigkeit vor. „Das zeigt die inhaltliche Armut ihres Beitrags am heutigen Tag“, so Rülke. Er stellte fest, dass sich die Rede des AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Meuthen ausschließlich um ein einziges Zitat des Ministerpräsidenten („Bodensatz an Nationalisten“) gedreht habe, während Meuthen selbst mit Aussagen zum „grün-rot versifften Deutschland“ permanent das ganze Land beleidige. „Sie bewerfen hier als Obelix ihr eigenes Glashaus regelrecht mit Hinkelsteinen “, so Rülke

„Rücktritte, Austritte, Fraktionsspaltungen – so sieht das aus, was die AfD in den Parlamenten dieses Landes zu bieten hat auf ihrem Weg zum rechten Rand“, kritisierte Rülke und bezeichnete dies als durchschaubares Manöver: „Beleidigen, Dementieren, Unverstandenfühlen:  Dieser Stil bedient sich oft bewusst Nazi-Wortwahl, um zu provozieren. Beispiele dafür gibt es mehr als genug. Ich nenne nur den Wunsch nach einer ‚tausendjährigen Zukunft‘ für Deutschland Ihres Aktivisten Höcke.  Übrig bleiben dabei nur armselige Schmierenkomödien wie diese Debatte. Sie haben damit jedes Recht verwirkt, andere zu kritisieren. Die AfD segelt immer weiter rechts in ihrem flachen Weltbild. Eines Tages wird sie dabei über die rechte Kante kippen“, sagte Rülke abschließend voraus.

In der Debatte um familienfreundliche Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Die Preise für Immobilien und Mieten steigen stark an, vor allem in Ballungsräumen. Besonders für junge Familien wird der Wohnraum knapp. Da sollte der Staat nicht auch noch als Preistreiber auftreten und zusätzlich 5% des Kaufpreises als Steuer einsacken. Wir Freie Demokraten wollen daher einen Freibetrag in Höhe von 500.000€ für den Erwerb von Wohneigentum für natürliche Personen, damit die Familien wieder ein Stück näher an ihr Eigenheim kommen können. Entsprechende Initiativen von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein liegen im Bundesrat. Wir fordern die Landesregierung auf, hier ebenfalls tätig zu werden.

Gleichzeitig wollen wir ein Steuerschlupfloch stopfen, die sogenannten „share deals“. Denn wenn Unternehmen nicht vollständig an neue Eigentümer übertragen werden, wird für die in der Firmenmasse befindlichen Immobilien keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies mag unternehmerisch manchmal sinnvoll sein, wird heute aber häufig dazu verwendet, nur noch aus Steuerspargründen Reste eines Unternehmens bestehen zu lassen. Auch hier fordern wir die Landesregierung auf, auf Bundesebene tätig zu werden.“

In der ersten Lesung der Gesetzentwürfe zur Umsetzung des sogenannten Strobl-Sicherheitspakets appellierte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, an die grün-schwarze Koalition, die Umsetzung des Sicherheitspakets nicht mit der Einführung eines Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen zu koppeln: „Eine solche Koppelung ist unangebracht. Das Alkoholverbot hat nichts mit Terrorismus zu tun und beschränkt die Freiheit der ganz überwiegend friedlichen Bürger unverhältnismäßig. Mit Platzverboten lässt sich schon jetzt die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten.

Das Sicherheitspaket selbst hingegen ist angesichts der terroristischen Bedrohungen weitgehend sinnvoll. Es ist aber notwendig, die Gesetzentwürfe im Rahmen der von der Opposition beantragten Anhörung genauer unter die Lupe zu nehmen.

Wichtig ist darüber hinaus, dass nicht nur auf gesetzliche Maßnahmen gesetzt wird. Für eine bessere Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden bedarf es mehr Personal bei Polizei, Verfassungsschutz und Justiz, sodass die vorhandenen Erkenntnisse gründlicher ausgewertet werden können. Hier muss die Landesregierung ihren Versprechen Taten folgen lassen.“

Zur Debatte über die Anpassung des Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze erklärt der tourismuspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Endlich hat das Innenministerium das Flehen der Tourismus-Kommunen erhört und die vor Jahren entstandene Rechtslücke für die Erhebung von Kurtaxe-Gebühren für interkommunale Tourismuseinrichtungen wie z.B. Freizeitbäder geschlossen. Es benötigte dazu aber noch eine Anfrage der FDP/DVP-Fraktion, um hier das Thema nochmals ins Gedächtnis zu rufen. Vielleicht war die Tatsache, dass der Tourismus beim Widersacher Justizminister Wolf angesiedelt ist, auch ein Grund für die Verzögerung? Oder es lag einfach nur am Zuständigkeitswirrwarr zwischen den Herren Wolf, Hauk und Strobl? Klar ist: wir bleiben dadurch beim Tourismus hinter unseren Möglichkeiten zurück.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte die von der Kultusministerin vorgestellte Oberstufenreform aufgrund der zusätzlichen Wahlmöglichkeiten. Gleichzeitig mahnte er an, die Gesellschaftswissenschaften nicht zu vergessen. Kern hierzu:

„Es ist eine langjährige Forderung von uns Freien Demokraten seit der Abschaffung der Grund- und Leistungskurse im Jahr 2001, dass in der Oberstufe des Gymnasiums wieder mehr individuelle Schwerpunkte gesetzt werden können. Dadurch können Begabungen und Neigungen besser gefördert werden. Deshalb freuen wir uns nun, dass die Kultusministerin nun diese Forderung aufgreift und zukünftig die Wahl von drei Leistungsfächern à fünf Wochenstunden und zwei so genannten Basisfächern à zwei Wochenstunden ermöglichen will. Die Planungen des Kultusministeriums sehen allerdings vor, dass die Schüler als erstes und zweites Leistungsfach zwei Fächer aus Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Naturwissenschaft belegen und nur das dritte Fach frei wählbar ist. Dadurch ist insbesondere die Wahl zweier gesellschaftswissenschaftlicher Fächer, das heißt Geschichte, Gemeinschaftskunde, Geographie und Wirtschaft, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss der Gesellschaftswissenschaften steht in merkwürdigem Gegensatz zur allgemein als notwendig angesehenen Stärkung der politischen und ökonomischen Bildung. Die FDP-Fraktion schließt sich deshalb dem Vorschlag des Landesschülerbeirats an, dass von den vorgesehenen vier Leistungsfächern auch zwei aus dem Bereich der Gesellschaftswissenschaften gewählt werden können. Bei einer anspruchsvollen Ausgestaltung des Bildungsplans, wie wir sie generell fordern, kann eine gesellschaftswissenschaftliche Fächerkombination jederzeit den Wettstreit mit anderen Fächern und Kombinationen um ein hohes Niveau aufnehmen. Zudem unterstützen wir, dass Deutsch und Mathematik in jedem Fall Prüfungsfächer im Abitur sein sollen.“

Zur Meldung, wonach die Studie im Auftrag der Landesregierung und der Daimler AG zu den Wirkungen der so genannten Lang-LKW nun vorliege und bezogen auf einen Vergleich mit normalen LKW zu 11 Prozent Einsparungen bei CO₂-Emissionen führten, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Ich begrüße die Ergebnisse der Studie. Einmal mehr wird klar ausgewiesen, dass die Nutzung von Lang-LKW bei gleichem zulässigem Gesamtgewicht umweltpolitisch und ökonomisch vorteilhaft ist. Deshalb müssen der Lang-LKW und der lange Sattelauflieger nun endlich für den Regelbetrieb freigegeben werden. Das umständliche Genehmigungsverfahren der Strecken ist zu überwinden. Die Vorteile sind zwischenzeitlich bewiesen. Ich fordere Minister Hermann auf, endlich seinen Widerstand aufzugeben. Eigentlich müsste er vor dem Hintergrund des Nutzens für den Klimaschutz ein Vorreiter für Lang-LKW sein. Ich erwarte seinen Beitrag, um die unnötige Hürden in Gestalt der Strecken- und Sondererlaubnisse abzuschaffen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sieht seine Befürchtungen durch den von der Kultusministerin vorgelegten Sachstandsbericht der Landesregierung zur Inklusion leider bestätigt. Kern sagte dazu: „Es ist zu begrüßen, dass Kultusministerin Eisenmann diesen Bericht vorgelegt hat.“ Nach Aussage Kerns zeige dieser aber deutliche Defizite durch die hastige Einführung der Inklusion in das Regelschulsystem auf. „Denn vieles, was jetzt angemerkt wird, stand von Anfang an fest. Dass die Ausbildung der Lehrkräfte für eine gelungene Inklusion von der ersten Minute an hinterherhinken musste, war klar. Mit ihrer Eile hat die damalige grün-roten Landesregierung nun eine schwierige Situation erzeugt. Leider werden viele Erwartungen jetzt durch Lehrermangel enttäuscht. Es ist äußerst bedauerlich, dass das Ansehen der Inklusion dadurch beschädigt wird“, so Kern.

Als unabdingbar bezeichnet Kern hingegen eine kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung mit regelmäßigen Statusberichten. „Diese Forderung der FDP wird durch den Sachstandsbericht unterstrichen. Inklusion ist ein langfristiges Projekt und kann nur durch eine gute Begleitung gelingen“ so Kern abschließend.

Zur Meldung, die grün-schwarzen Gespräche über den Umgang mit dem Fahrverbots-Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts seien vertagt worden, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der  FDP/DVP Fraktion:

„Wie sollen die wirklichen Probleme des Landes gelöst werden, wenn diese Landesregierung sich nicht einmal darauf einigen kann, wie sie mit einem Gerichtsurteil umgeht.

Ich fordere die CDU auf, die Berufung gegen dieses Urteil durchzusetzen. Einmal in der Legislaturperiode sollte sich die CDU gegen die Grünen durchsetzen!

Fahrverbote müssen im Interesse der Dieselfahrer sowie der Arbeitsplätze in der Automobil- und Zuliefererwirtschaft verhindert werden.“

Zur Meldung, die CDU habe sich heute mit den Grünen darauf verständigt, keine Berufung gegen das Stuttgarter Luftreinhaltungsurteil einzulegen, sondern es bei einer Sprungrevision zu belassen, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Strobls Reputation ist nun endgültig zerstört. Ein Minister, der explizit verspricht, es werde eine Berufung geben und dann erleben muss, dass sein Wort und Wille als stellvertretender Ministerpräsident in der Regierungskoalition weder Bedeutung noch Einfluss besitzen, ist endgültig und unwiderruflich brüskiert.

Indem Strobls Fraktion der von den Grünen bevorzugten Sprungrevision zustimmt, akzeptiert die CDU nicht nur die von Minister Hermann geschätzte Fahrverbotspolitik, sondern unterstützt auch den Wunsch der Grünen, eine Blaue Plakette einzuführen.“

Zur gestrigen Vereinbarung des Landeskabinetts bezüglich des Landestariftreuegesetzes äußerte sich der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, enttäuscht:

„Mit der Entscheidung des Landeskabinetts, öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die sich vorher schriftlich verpflichten, den Mindestlohn zu zahlen, wurde eine einmalige Chance vertan. Hätte sich die Landesregierung für eine Abschaffung ausgesprochen, wären das Handwerk und der Mittelstand nachhaltig von unnötiger Bürokratie befreit gewesen.

Außerdem zeigt sich hier, dass die Landesregierung eine öffentliche Debatte scheut und damit das Pferd von hinten aufzäumt. Warum sonst stehen die Maßnahmen ganz am Ende der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes und werden in einem Paket beschlossen? Es wäre sinnvoller gewesen, zuerst die im Koalitionsvertrag angedachte Evaluierung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes zu beginnen. Dann wäre auch die Frage nach der Subunternehmerhaftung geklärt.“

Zur heutigen Bekanntgabe der zur Antragstellung im Exzellenzcluster aufgeforderten Projekte durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es steht zu hoffen, dass sich der Erfolg baden-württembergischer Hochschulen bei der Exzellenz-Förderung fortsetzt und die Standorte im Land weiterhin überproportional gefördert werden.

Immerhin 18 Projekte im Land finden sich unter den insgesamt 88 bundesweit gelisteten Projekten. Die Ministerin tut gut daran, die nun zur Vorlage einer umfänglichen Antragstellung aufgeforderten Universitäten monetär zu unterstützen. Denn landeseigene Impulse bei der Forschungs- und Innovationspolitik sind bisher selten.

Da ist noch Luft nach oben bei der Landesförderung, wenn man die hiesige Innovationskraft nicht als naturgesetzlich gegeben annimmt. Bei der neuen Gründerförderung an den Hochschulen zeigt sich beispielsweise eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist – echte Impulse sehen aber anders aus.“

Zur Meldung, dass die Staatsanwaltschaft erneut an der Hochschule in Ludwigsburg ermittelt, sagte der rechts- und wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Wir begrüßen das entschlossene Vorgehen der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Falle der möglichen Täuschung im Rahmen der Abschlussprüfung für angehende Finanzbeamte.

Eine Hochschule, insbesondere wie diese in Ludwigsburg, an der Nachwuchsbeamte für die Steuerverwaltung ausgebildet werden, darf kein rechtsfreier Raum sein.“

Zur Meldung, die grün-schwarze Regierungskoalition entscheide an diesem Freitag über den Umgang mit dem Stuttgarter Luftreinhaltungsurteil, erklärte Jochen Haußmann, verkehrspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Sollte sich die CDU auf eine Sprungrevision mit den Grünen verständigen, würde sie sich im Land zum Steigbügelhalter für die blaue Plakette machen, da wesentliche Entwicklungen, wie beispielsweise die Diesel-Gipfel, bei einer erneuten Bewertung keine Berücksichtigung fänden.“

In der Aussprache über die Regierungserklärung durch den Innenminister Thomas Strobl über das Thema „Digitalisierungsstrategie digital@bw“, sagte der Sprecher für Digitalisierung der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Das Digitalisierungspapier der Landesregierung liest sich nicht schlecht – wenn man echte Innovation vermeiden will. Die Strategie, wenn man sie so nennen will, ist kleinteilig und ohne Blick auf das Gesamtsystem. Der Digitalisierungsminister will reformieren, statt den radikalen Wandel anzuerkennen und diesen konstruktiv zu gestalten. Die Kurzsichtigkeit der Landesregierung im Bereich der Digitalisierung fällt an mehreren Stellen auf: Grundlage dafür bildet der flächendeckende Glasfaserausbau, ohne den  es auch keine digitale Kommune geben kann. Es fehlt schlicht an der breitbandigen Grundvoraussetzung und das gefährdet das Überleben einiger Kommunen.

Der Ursprung der Misere liegt aber in einem fundamentalen Grundproblem, das diese Digitalisierungsstrategie einmal mehr aufzeigt: Wir haben in Baden-Württemberg einen Minister für Inneres, der zugleich Minister für Digitalisierung sein will. Beide Politikbereiche sind aber von so immenser Bedeutung, dass es dafür eher einen Minister für Inneres und zusätzlich einen Minister für Digitalisierung bräuchte. Minister Strobl hätte allein schon mit der der angespannten Sicherheitssituation im Land in dieser Legislaturperiode wahrlich genug zu tun. Wegen seines Ehrgeizes und um mit dem Ministerpräsidenten auf Augenhöhe zu sein, wollte Minister Strobl neben der Inneren Sicherheit auch noch im Vorbeigehen die digitale Zukunft Baden-Württembergs gestalten. Die Menschen in unserem Land haben es aber verdient, dass der Geltungsdrang von Herrn Strobl hintenangestellt wird, damit sowohl die Innere Sicherheit als auch die Digitalisierung so ministrabel gestaltet werden, wie diese wichtigen Politikbereiche es auch verdient haben. Wir brauchen ein eigenes Digitalisierungs- und Innovationsministerium.“

In der heutigen Aktuellen Debatte zum Thema „Hochschule stark machen – neue Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und Gründer“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Im Hochschulrechtsweiterentwicklungsgesetz finden wir ein buntes Sammelsurium an Änderungen, hinter denen die Wissenschaftsministerin den eigentlichen Aufgabenkern versteckt hat. Denn Anlass der Gesetzesänderung sind die verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen, die nun zu einer lähmenden Streitkultur zwischen Professoren und Rektorat führen können.

Leider vermag jede einzelne neue Regelung nicht zu überzeugen. Zwar verordnet die Ministerin den Hochschulen wohlklingend eine neue Gründerkultur. Statt eines Leuchtturms für den Innovationsstandort Baden-Württemberg präsentiert sie aber eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist. Ein großer Wurf sähe anders aus und hätte etwa das Förderprogramm Junge Innovatoren und Innovationsgutscheine nicht unbeachtet gelassen.

Mit Einrichtung einer eigenständigen Tenure-Track-Professur könnte eine bessere Planungssicherheit und Verlässlichkeit im Karriereweg für junge Wissenschaftler geschaffen werden. Dazu dürfte die Ministerin aber nicht bereits mit den neuen Stellen aus dem Bundesprogramm zufrieden sein, sondern müsste eigene Impulse auch finanziell untermauern. Sonst bleibt die anglizistische Anreicherung des Hochschulgesetzes ein nutzloses Blendwerk.

Das neue Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch Assoziierung an die Universitäten lässt keinen Zweifel daran, dass die Ministerin in den HAW Hochschulen zweiter Klasse sieht. Sie ignoriert die Weiterentwicklungsklausel des Hochschulgesetzes und betoniert das Königsrecht der Universitäten. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“

Anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein neues Privatschulgesetz signalisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, Unterstützung für Teile des Gesetzesvorhabens und setzte sich zugleich kritisch mit anderen Teilen auseinander.

„Die FDP-Fraktion unterstützt ausdrücklich, dass die Privatschulzuschüsse in Höhe von 80 Prozent der Bruttokosten eines Schülers im staatlichen Schulwesen nun im Privatschulgesetz verankert werden. Dies entspricht einer schon seit vielen Jahren von uns vorgebrachten Forderung. Aber der Privatschul-Gesetzentwurf ist ein Zwitterpaket. Es wurde trotz der Mahnungen der Privatschulverbände so geschnürt, dass für alle Betroffenen klar ist: Wer höhere Zuschüsse will, muss dicke Kröten schlucken. Denn das grün-schwarze Bürokratiemonster droht die Gestaltungsfreiheit der Privatschulen empfindlich einzuschränken.  Schulen, die auf Schulgeld verzichten, erhalten zukünftig zwar eine 90-prozentige Förderung. Zur Schließung der zehnprozentigen Deckungslücke werden sie aber auf Sonder- und Profilleistungen verwiesen. Betreuungsangebote außerhalb des Pflichtunterrichts werden dadurch zwangsläufig teuer werden. Neue soziale Hürden für den Besuch  freier Schulen sind damit programmiert. Dies darf aus unserer Sicht keinesfalls geschehen!“

Kern erläuterte, wie die FDP-Fraktion den von der Landesverfassung geforderten Ausgleich für Schulgeldverzicht umgesetzt hätte. „Wir hätten es vorgezogen, den Ausgleichsanspruch auf diejenigen Eltern zu beschränken, die das Schulgeld tatsächlich nicht aufbringen können.

Dadurch würden nun nämlich Mittel frei, um die Ganztagsbetreuung, den Schulbau sowie andere bisher ausgeklammerte Kostenblöcke in die Berechnung der Privatschulzuschüsse einzubeziehen. Die Bruttokosten realistisch und fair zu berechnen, ist das beste Mittel gegen soziale Hürden beim Besuch einer Schule in freier Trägerschaft.“

Mit zwei Entschließungsanträgen  habe die FDP-Fraktion Grün-Schwarz die Chance geben wollen, die schlimmsten Fehlgriffe des Gesetzentwurfs zu korrigieren. Hierzu Timm Kern: „Wir halten erstens einen eigenen, realistisch berechneten Zuschusssatz für die Physiotherapie-Schulen, der ihrer tatsächlichen Kostenstruktur entspricht, für unverzichtbar. Durch die Neuregelung werden die Physiotherapieschulen in ihrer Existenz gefährdet.

Diese Kosten soll eine unabhängige Kommission ermitteln. Und zweitens fordern wir eine wissenschaftliche Begleitung der Ausgleichsregelung bei Schulgeldverzicht, die Vorlage eines Berichts an den Landtag nach zwei Jahren und die Möglichkeit zu einer Neufassung der Regelung.“

Kern bedauerte nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, dass sich die grün-schwarze Regierungsmehrheit diesen konstruktiven Lösungsvorschlägen verweigerte:

„Wir haben große Zweifel, ob die freien Schulen bei dieser Landesregierung in guten Händen sind. An diesem Zweifel ändert auch die Tatsache nichts, dass die Regierungsfraktionen heute um 10.29 Uhr, kurz vor Beginn der Beratungen, einen eigenen Entschließungsantrag zu den Physiotherapieschulen eingebracht haben. Es war doch wohl eher die drohende Abstimmungsniederlage bei der von uns beantragten namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag von SPD und FDP, die da den Ausschlag gab. Vor allem haben sich Grüne und CDU nicht dazu durchringen können, den Physiotherapieschulen einen eigenen Zuschusssatz zuzubilligen. Stattdessen wand sich die grüne Sozialstaatssekretärin auf die Frage hin, ob ihr Ministerium die entsprechenden Mittel bei der derzeit laufenden Haushaltsaufstellung angemeldet hätte. Ja, sie seien angemeldet worden, so die Staatssekretärin. Ob die Mittel auch bewilligt würden, sei aber ungewiss. Vor diesem Hintergrund muss leider davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Antrag um leere Versprechungen handelt.“

Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Doppelhaushalts 2018/2019 erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Fleiß der Baden-Württemberger und die boomende Wirtschaft überholen die kleingeistigen Vorstellungen grün-schwarzer Haushaltspolitik. Das Konstrukt der impliziten Verschuldung, also der Umlenkung von Schuldentilgungsmittel zur Sanierung landeseigener Immobilien, stößt absehbar an natürliche Grenzen. Welche Behörde soll das noch verplanen, welche Firma noch verbauen?

2,4 Milliarden muss das Land laut der Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung in den nächsten zwei Jahren an Schulden tilgen; die November-Steuerschätzung wird dies noch deutlich erhöhen. Damit könnte man tatsächlich nicht nur einen Einstieg in die Schuldentilgung vollziehen, sondern, mit einem großen Schritt, endlich den Bürgern das Signal geben, dass früher eingegangene Versprechungen, man würde die Schulden auch wieder zurückzahlen, endlich gehalten werden.“

Zu den vorläufigen Ergebnissen der Bundestagswahl 2017 erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Es ist sehr erfreulich, dass die FDP nicht nur wieder in den Bundestag einzieht, sondern gleich wieder so stark wird und ein zweistelliges Ergebnis verbucht. Die Landespartei Baden-Württemberg hat mit einem guten Ergebnis und einem guten Wahlkampf dazu beigetragen.“

Zu den vorläufigen Ergebnissen der Bundestagswahl für Baden-Württemberg sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP im Südwesten hat mit 13 Prozent ein sensationelles Ergebnis erzielt. 2016 haben wir mit der Landtagswahl einen ersten großen Akzent gesetzt und den Fundamentstein für diesen bundesweiten Erfolg gelegt. Das Stammland der FDP hat endlich wieder zu alter Stärke gefunden und mit ihm die ganze Republik.

Das Ergebnis ist jedoch auch ein klares Indiz dafür, wie unzulänglich die CDU in der Landesregierung gearbeitet hat. Jetzt bekommt sie die Quittung der Bürgerinnen und Bürger für ihre schwache, indiskutable Leistung in Baden-Württemberg und wird auf heftige Weise abgestraft. Die CDU wäre gut beraten, sich mehr an den politischen Zielsetzungen der Freien Demokraten zu orientieren und sich nicht länger von den Grünen vorführen zu lassen. Sonst wird sie weiter marginalisiert.“