In der Sendung „Fakt“ in der ARD vom 04.05.2017 wurde über den von Grüne, CDU und SPD geplanten Ausstieg aus der privaten Altersvorsorge hin zur Staatspension in einer Weise berichtet, die nahelegte, auch die FDP-Fraktion habe für diesen Ausstieg gestimmt. Dagegen wandte sich die FDP-Fraktion mit einer Beschwerde an den MDR. Nun stellte der Programmausschuss des MDR fest, dass zwar kein Verstoß gegen die Programmgrundsätze vorliege, eine klarere Unterscheidung zwischen den damals diskutierten Gesetzentwürfen aber zum besseren Verständnis des Beitrags beigetragen hätte und dadurch klargestellt worden wäre, dass neben der AfD auch die FDP gegen den Ausstieg aus der privaten Altersvorsorge hin zur Staatspension gestimmt hat. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit seiner Kritik an der Sendung Fakt übernimmt der Programmausschuss des MDR die inhaltliche Position der FDP-Landtagsfraktion. Gerade in Zeiten politisch aufgeheizter Stimmungen ist es wichtig, dass die öffentlich-rechtlichen Medien sauber recherchieren und umfassend berichten. Ansonsten werden sie ihrer hohen Verantwortung in unserer Demokratie nicht gerecht. Ich hoffe, die Macher der politischen Magazine in der ARD nehmen sich die Kritik des Programmausschusses zu Herzen.“

Nachdem Landwirtschaftsminister Peter Hauk zu dem am 7. August 2017 von den Freien Demokraten eingereichten Antrag „Änderung der Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) und Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete“ (Drucksache 16/2492; s. Anlage) entgegen der von der Geschäftsordnung des Landtags vorgegebenen dreiwöchigen Antwortfrist eine Fristverlängerung bis zum Freitag vor der Bundestagswahl erbeten hatte, ging seine Stellungnahme heute um 16.12 Uhr ein. Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, erklärte dazu:

„Minister Hauk hat im gesamten Verfahren zur Neuabgrenzung der AZL-Förderkulisse bisher maximale Intransparenz walten lassen. Der Umgang mit den Auskunftsrechten des Parlaments passt daher absolut ins Bild. Die Opposition wird taktisch hingehalten, die landwirtschaftlichen Verbände werden nicht angemessen eingebunden. Gleichzeitig wissen die betroffenen Landwirte in Österreich schon seit Wochen, was durch die von der EU geforderte Neuabgrenzung auf sie zukommt.“

Die Stellungnahme des Ministers zeige nun auch, warum Hauk auf Zeit gespielt habe und eine Veröffentlichung vor der Bundestagswahl möglichst umgehen wollte, sagte Bullinger. So falle der Landkreis Schwäbisch Hall bis auf wenige Gemarkungen vollends aus der Förderung. Des Weiteren sei laut Hauks Stellungnahme zu erwarten, dass zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in den Kreisen Rems-Murr, Hohenlohe und Ostalb das Nachsehen haben werden. Dies kündigte Hauk auch für Betriebe im Neckar-Odenwald-Kreis an. Diesbezüglich gebe es aber nach exklusiven Berichten von Fachmedien auch gegenteilige Informationen, teilte Bullinger mit. Das vorläufige Kartenmaterial für die AZL-Neuabgrenzung will Hauk der Opposition indessen nicht zugänglich machen. Dies hatte die FDP/DVP-Fraktion gefordert.

Anlässlich des vorläufigen Inkrafttretens des Freihandelsabkommens CETA mit Kanada erklärte der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Das vorläufige Inkrafttreten des CETA-Abkommens mit Kanada ist ein wichtiger Schritt für die heimische Wirtschaft. Durch gemeinsame Standards wird die Zukunftsfähigkeit vieler Branchen gewährleistet. Außerdem sparen der Mittelstand und die Verbraucher durch den Wegfall von Zöllen viel Geld ein, wodurch Potential für zusätzliches Wirtschaftswachstum entsteht. Dies wiederum wirkt sich auch positiv auf den Arbeitsmarkt aus.

Jetzt liegt es auch an den Grünen in der Landesregierung das vollständige Inkrafttreten des Abkommens im Bundesrat nicht zu blockieren, denn das würde dem Land Baden-Württemberg nachhaltig schaden.“

Nach turbulenten Beratungen im Bildungsausschuss über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes kritisierten der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, und das Mitglied im Sozialausschuss des Landtags, Jochen Haußmann, die grün-schwarze Regierungskoalition für deren Uneinsichtigkeit.

Kern:  „Die grün-schwarze Koalition ist sich ihrer Sache offenbar selbst alles andere als sicher. Nachdem die Regierungsfraktionen erklärt hatten, dem Antrag von SPD und FDP auf Anhörung der Privatschulverbände und des Physiotherapie-Verbands nicht zuzustimmen, wurde in der Abstimmung eine Mehrheit für den Antrag festgestellt. Die Verbandsvertreter wurden angehört. Grüne und CDU setzten dann jedoch ihre Scheuklappen auf und ignorierten die aus Sicht der FDP-Fraktion sehr berechtigten Einwände gegen Teile des Gesetzentwurfs. Den Antrag der FDP-Fraktion auf wissenschaftliche Begleitung der Bürokratie verursachenden Regelung zum Ausgleichsanspruch von freien Schulen, die auf Schulgeld verzichten, lehnte die Regierungsmehrheit ebenso ab wie einen Antrag von SPD und FDP auf Einrichtung einer Sachverständigenkommission zur Berechnung eines fair und realistisch berechneten Zuschusses für die Physiotherapie-Schulen. In der Debatte schoben sich Grüne und CDU aber nur gegenseitig die Schuld für das Versäumnis zu. Die CDU verwies auf die Zuständigkeit des grün geführten Sozialministeriums. Die Grünen, die im Wahlkampf für eine kostenlose Physiotherapeuten-Ausbildung eintreten, äußerten sich nur schmallippig.

In der gemeinsamen Ablehnung des Antrags fanden die Koalitionspartner dann aber wieder zueinander. Heute haben die Koalitionäre wahrlich kein Glanzstück höherer Regierungskunst abgelegt.“

Haußmann: „Die Schulen für Physiotherapie, die sich fast ausschließlich in freier Trägerschaft befinden, werden bei der Bezuschussung in der Schularten-Gruppe  ,übrige Berufskollegs‘ geführt und erhalten den einheitlichen Durchschnittssatz dieser Schularten-Gruppe als Zuschuss. Wie der Deutsche Verband für Physiotherapie ausführt, entspricht der Zuschusssatz damit nicht der tatsächlichen Kostenstruktur an den Physiotherapie-Schulen, da diese insbesondere für den praktischen Unterricht eine viel umfangreichere Ausstattung und mehr Lehrpersonal als Berufskollegs benötigten. Da nun der Gesetzentwurf der Landesregierung das zulässige Schulgeld auf eine maximale Höhe von durchschnittlich 160 Euro pro Schüler und Monat begrenzt, werden die Physiotherapieschulen in eine existenzgefährdende Lage manövriert. Die Verweigerungshaltung der Landesregierung gegenüber einem Zuschuss für die Physiotherapie-Schulen, der ihrer tatsächlichen Kostenstruktur entspricht, macht uns Freie Demokraten angesichts der Tatsache, dass Physiotherapeuten dringend gesuchte Fachkräfte sind, schlicht sprachlos.“

Zur Meldung, wonach das baden-württembergische Landesverkehrsministerium zusammen mit Betrieben und Partnern Diesel-Autos der Euro-Norm 5 per Hardware und Software nachrüsten und auf der Straße testen lasse, inwieweit der Stickoxidausstoß sinke, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Ich reibe mir schon verwundert die Augen, wie ein Landes-Verkehrsminister dazu kommt, in den Test von Abgasanlagen-Nachrüstung einzusteigen. Er bindet Personal- und Sachkosten seines Ressorts, obwohl das Land dafür nicht zuständig ist. Minister Hermann selbst hat immer betont, dass für die blaue Plakette und den rechtlichen Rahmen von Nachrüstungen der Bund zuständig sei. Wie erklärt er sein jetziges Tun den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern? Es wäre besser, er würde sein Haus auf die Landesaufgaben konzentrieren. Ich fordere Aufklärung, wer genau mit welchem Engagement bei dem Vorhaben dabei ist. Wir brauchen weder eine blaue Plakette noch ein Label bei Nachrüstsätzen nach dem Motto ‚tested by Winne Hermann.‘“

Anlässlich des Tag des Handwerks 2017 betont der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, wie wichtig Handwerksbetriebe für unser Land sind:

„Gerade die Handwerksbetriebe erbringen eine große Leistung bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen wie auch bei der Integration. Jedoch sind die Belastungen für diese Unternehmen in den letzten Jahren gestiegen. Statt weitere Hürden aufzubauen, wie die bürokratischen Dokumentationspflichten zum Mindestlohn oder das Bildungszeitgesetz, sollte die Politik die Rahmenbedingungen verbessern. So sollte Ministerin Hoffmeister-Kraut endlich die Flexibilisierung der Arbeitszeit angehen.“

Schweickert unterstützt den Aktionstag der Handwerkskammern und fordert hier auch Unterstützung seitens des Landes: „Nicht nur am Aktionstag in Handwerksbetrieben, sondern auch in unseren Schulen muss die berufliche Bildung und die vielfältigen Möglichkeiten der Handwerksberufe jungen Menschen nahegebracht werden.“

Zum gemeinsamen Wahlappell von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem grünen Spitzenkandidaten-Duo aus Katrin Göring-Eckardt und Cem Özdemir für eine Regierungsbeteiligung der Grünen in Berlin sagt der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser angebliche Schulterschluss Kretschmanns mit dem Kandidaten-Duo der Bundes-Grünen so kurz vor der Wahl ist absolut unglaubwürdig und augenscheinlich eine Verzweiflungstat. Ministerpräsident Kretschmann ist inhaltlich meilenweit entfernt vom Bundestagswahlprogramm der Grünen. Seit dem berühmten Video-Mitschnitt vom Bundesparteitag der Grünen wissen wir, dass er nahezu das gesamte Programm seiner Bundespartei für Quatsch hält. Erst nennt er die grüne Bundestagsfraktion in diesem Video „ahnungslos“ und jetzt macht er im Endspurt eines für die Grünen schlecht laufenden Wahlkampfes auf Schulterschluss.“

Zur Forderung des Städtetags, mehr Finanzhilfen für die drängenden Aufgaben in den Kommunen zu erhalten, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die aktuelle Koalition hat im Haushalt 2017 den Kommunen richtig in die Tasche gegriffen und sich aus dem Kommunalen Finanzausgleich vorab bedient. Nun sprudeln die Steuereinnahmen immer mehr und wir fordern Grün-Schwarz auf, im anstehenden Doppelhaushalt diese Vorwegentnahme deutlich zurückzufahren, um den Kommunen mehr Spielraum für eigene Entscheidungen zu geben.

Stattdessen plant Grün-Schwarz weitere Programme, bei denen die Kommunen am ,Goldenen Zügel‘ des Landes gehen dürfen. Das ist nicht das Verständnis von kommunaler Eigenständigkeit der Freien Demokraten.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses und insbesondere der Zeugeneinvernahme des früheren Rektors sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Untersuchungsausschuss ist meinem Impuls aus der vergangenen Woche gefolgt und hat sein Informationsbedürfnis zu den Vorkommnissen an der HTWG in Konstanz am heutigen Tag nochmals deutlich unterstrichen. Mit einem Schreiben an die Ausschussvorsitzende hatte ich insbesondere kritisiert, dass dem Ausschuss die Aktenvorlage mit fadenscheinigen Argumenten verwehrt wurde. Einstimmig folgte der Ausschuss nun dem Vorschlag, die Landesregierung bis in sechs Monaten zur Vorlage der betreffenden Akten aufzufordern. Die Akten der Staatsanwaltschaft sollen zeitnah beim Justizministerium eingefordert werden.

Es freut mich, dass alle Fraktionen in dieser Beweisfrage schließlich an einem Strang ziehen. Denn wir haben den Untersuchungsauftrag des Ausschusses bewusst so gefasst, dass landesweit in Blick genommen werden kann, wie die leistungsorientierte Professorenbesoldung in der Praxis funktioniert.

Leider nährte die heutige Zeugenvernehmung des früheren Rektors Maier der Verwaltungshochschule Ludwigsburg genau die Befürchtungen, dass auch andernorts eine fehlerhafte oder rechtswidrige Besoldung praktiziert wird. Gegen die landesweite Überprüfung hatte sich Ministerin Bauer zunächst klar ausgesprochen, nach einem Runden Tisch mit den Rektoren des Landes jedoch eilig genau diese Kontrolle veranlasst. Es steht zu befürchten, dass auch an anderen Hochschulen beispielsweise unzulässige Analogien gebildet wurden, um Professoren beim Übergang in die W-Besoldung durch Berufungszulagen besonders zu alimentieren. Genau dieses Vorgehen schilderte Maier und berief sich dabei auf eine vermeintlich planwidrige Gesetzeslücke, derer sich der Landtag bei der gesetzlichen Umstellung auf eine leistungsorientierte Besoldung aber sehr wohl bewusst war.“

Zur Meldung, die grün-schwarze Landesregierung wolle im Doppelhaushalt 2018/2019 doch eine halbe Milliarde Euro an Schulden tilgen, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In langsamen Schritten nähert sich KiWi der FDP-Position an. Jährlich nur 250 Millionen in die Schuldentilgung zu investieren, liegt jedoch weit unter den bestehenden Möglichkeiten. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass mindestens eine Milliarde jährlich möglich ist und fordern dies auch weiter.“

Zur Situation, dass sich die Regierung nach wie vor nicht dazu entschließen kann, Berufung gegen das Stuttgarter Urteil zur Luftreinhaltung einzulegen, erklärte Jochen Haußmann, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Das Vorgehen der Landesregierung im Kontext des Verwaltungsgerichtsurteils folgt allein wahltaktischen Erwägungen. Vor der Bundestagswahl soll keiner der Wählerinnen und Wähler erneut darauf hingewiesen werden, dass Grün-Schwarz nichts unternimmt, um Fahrverbote zu verhindern. Im Gegenteil provoziert die Regierung wissentlich eine Situation, die für viele Bürgerinnen und Bürger erhebliche Nachteile mit sich bringen wird.

Wir Freie Demokraten fordern die Landesregierung erneut auf, sich endlich klar zu positionieren und in Berufung zu gehen; alles andere wäre vollkommen indiskutabel.“

Zur Vorstellung der Pläne der Landesregierung für eine „Cyberwehr“ sagten der Sprecher für Digitales, Dr. Timm Kern und der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit Jahren fordert die FDP im Kampf gegen Cyberangriffe und für Datenschutz und Datensicherheit eine Intensivierung der Kooperation zwischen Behörden und der Wirtschaft, eine Zertifizierung von Fähigkeiten und die Festsetzung und Fortschreibung von Mindeststandards. Es ist gut, dass die Landesregierung nun endlich tätig wird; viel zu lange haben Grüne und CDU hier geschlafen.“

Dr. Kern bemängelt zudem: „Die Einrichtung einer ,Cyberwehr‘ kommt rund 1,5 Jahre nach dem Regierungsantritt sehr spät und scheint in ihrem Konzept sehr vage und noch nicht zu Ende gedacht. Begrüßenswert ist allerdings, dass die Landesregierung inzwischen den wertvollen Standort im Bereich der IT und der IT-Sicherheit der Region Karlsruhe entdeckt hat. Als die Bundeswissenschaftsministerin Wanka auf der Suche nach einem geeigneten Standort für die Errichtung eines Internet-Instituts gewesen ist, schien das KIT und die Technologieregion noch nicht im Bewusstsein der Landesregierung angekommen.“

„Nicht nachvollziehbar ist aber auch“, so Goll, „warum die Landesregierung nicht endlich auch die für die Cyberwehr eigentlich zuständigen Behörden wie das Landesamt für Verfassungsschutz stärkt. Dort und bei der Polizei fehlt seit Jahren Personal. Ungeachtet dessen lehnt die Landesregierung die von der FDP immer wieder beantragten zusätzlichen Stellen ab. Vielleicht lässt sich mit neuen Stellen bei Verfassungsschutz und Polizei keine Landespressekonferenz zelebrieren, für eine umfassende Strategie gegen Cyberangriffe ist sie aber unabdingbar.“

Zur heutigen Vorstellung des Anhörungsentwurfes für das Landeshochschulgesetz sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Wissenschaftsministerin geht mit ihrem Entwurf weit über den Kern verfassungsgerichtlicher Vorgaben hinaus. Wir sind aber offen für Vorschläge, wie etwa die Schaffung von neuen Spielräumen für Gründer an den Hochschulen, da man sowieso mit der Gesetzesnovelle Hand an das Landeshochschulgesetz legt.

In der anstehenden Anhörungsphase gilt es für uns, die Interessen, die Teilhabe und das Miteinander an den Hochschulen auf eine verfassungskonforme Struktur zu gründen. Letztlich kassierte der Verfassungsgerichtshof mit dem Urteil nicht nur die Neuregelungen durch Wissenschaftsministerin Bauer im Jahr 2014. Mit ihrer Novelle war eine Abkehr der von ihrem Vorgänger Frankenberg initiierten ,unternehmerischen Hochschule‘ verbunden. Die damalige Reform hatte die FDP-Landtagsfraktion mitgetragen, die aus unserer Sicht den Hochschulen so viel Eigenverantwortung und damit Autonomie einräumen sollte wie möglich. Der Kompetenzzuwachs an den Hochschulen ging damals einher mit einer Stärkung des Rektorats. Gerade dieser Veränderung der zentralen Strukturen der Hochschulen hatte der Verfassungsgerichtshof eine Absage erteilt. Um dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit gerecht zu werden, seien entweder dem Rektorat Kompetenzen zu entziehen oder besondere Abwahlmöglichkeiten zu schaffen.

Mit Erleichterung darf ich nun feststellen, dass der Anhörungsentwurf nicht den Weg beschreitet, der die Rektorate ihres Handlungsraums beraubt. Vielmehr soll nun eine Ur-Abwahl durch die Professorenschaft ermöglicht werden. Dabei bleiben noch Fragen offen, wie etwa die Ausgestaltung der Geschäftsführung nach einer erfolgreichen Abwahl, oder der Frage, ob stets das gesamte Kollegialorgan von einer Abwahl betroffen wird.“

Zur Meldung, für die CDU-Landtagsfraktion stehe eine Annahme des Stuttgarter Urteils zur Luftreinhaltung nicht zur Debatte, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Es ist hoch an der Zeit, dass sich die CDU in dieser Debatte klar positioniert und Rechtsmittel  einlegen will. CDU-Fraktionschef Reinharts Hinweis, ihm scheine eine Berufung sinnvoll, sollte jedoch keine reine Absichtserklärung bleiben, sondern in konkrete Maßnahmen münden und nicht wieder im Sand grüner Verzögerungsstrategien versickern.“

Zur Meldung, dass die beiden Regierungsfraktionen bei den Vorschlägen zur Schuldentilgung im Doppelhaushalt 2018/2019 noch auseinanderlägen, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Messlatte für die Tilgung von Kreditmarktschulden ist die Landeshaushaltsordnung.
Je nach Steuermehreinnahmen sprechen wir hier von bis zu zwei Milliarden Euro im Doppelhaushalt. Grün und Schwarz mögen sich noch darum streiten, ob sie diese Messlatte mehr oder weniger deutlich reißen. Tatsache ist: Sie gehen aufrecht darunter hindurch.“

Anlässlich der Präsentation der Studie „Digitalisierung und Arbeitswelt in Chemie und Pharma Baden-Württemberg“ äußerte sich der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Es ist gut zu hören, dass 90 Prozent der Mitarbeiter aus Chemie- und Pharmabranche die Veränderungen am Arbeitsplatz durch die Digitalisierung als Chance betrachten und dass die Branche mehr in die Digitalisierung investieren will. Leider scheint das Wirtschaftsministerium davon noch keine Kenntnis genommen zu haben. Die Studie hat die Vorteile der Digitalisierung klar herausgearbeitet; nun liegt es auch an der Ministerin, die Unternehmen soweit wie möglich zu unterstützen.

Insbesondere der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten und nach einer schnellen digitalen Infrastruktur muss so rasch wie möglich umgesetzt werden. Die Studie belegt, dass die starre 11-Stunden-Erholungsregel für viele nicht mehr zeitgemäß ist und über 50 Prozent der Führungskräfte sich eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes wünschen. Baden-Württemberg hat hier im internationalen Vergleich viel Zeit verloren und es besteht dringend Nachholbedarf. Umso mehr sollte es nicht allein bei Ankündigungen der Ministerin bleiben.“

Zur Meldung, dass die grüne Landtagsfraktion auf Bundesebene eine „verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Fleisch und Wurstwaren“ durchsetzen will, erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Grünen sind bei dem Thema unglaubwürdige Pharisäer. Sie predigen auf Parteitagen und Fraktionsklausuren unentwegt mehr Tier- und Verbraucherschutz. Und im Land, in dem sie die Regierung führen, lassen sie den Vollzug gesetzlich geregelter rechtsstaatlicher Pflichtaufgaben bei Tier- und Verbraucherschutz in geradezu verantwortungsloser Weise schleifen.

Derzeit werden, aufgrund des massiven Personalmangels, landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg im Schnitt alle 16 Jahre kontrolliert anstatt – wie von der EU vorgegeben – alle 5 Jahre. Wenn die Regierung, wie wir es in den vorigen Haushaltsberatungen beantragt hatten, nur einen Bruchteil der 225 Versorgungsposten, welche die Grünen sich gerade in der Umweltverwaltung genehmigen wollen, in Stellen für Amtstierärzte und Lebensmittelchemiker umschichten würde, wäre Tieren und Verbrauchern weit mehr geholfen als mit jeder bürokratischen Kennzeichnung. Und eine Haltungskennzeichnung ohne regelmäßige Betriebskontrollen bleibt letztlich bloße Augenwischerei.“

Die FDP-Landtagsfraktion hat sich auf ihrer Klausurtagung in Stuttgart neben Haushalts- und Bildungsthemen primär der Frage gewidmet, welche Faktoren entscheidend sind, um die Mobilität der Zukunft konstruktiv zu gestalten:

„Die Mobilität der Zukunft lässt sich nicht, wie von den Grünen programmatisch gefordert, auf Basis von Verboten gestalten. Wir Freie Demokraten wollen die Wettbewerbsfähigkeit aller Verkehrsträger stärken und favorisieren zeitgemäße und damit digitale Wege der Vernetzung“, betonte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion. „Wir bauen auf die freie Entscheidungsfindung und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Eine Verbotspolitik ist mit uns nicht zu machen.“

Technikfeindliche Fahrverbots- und Abmahnfetischisten wie die Deutsche Umwelthilfe dürften, so Rülke, bei der Landesregierung kein Gehör finden; das habe mittlerweile selbst Minister Hermann erkannt, der sich nun damit konfrontiert sehe, seine treuen Gesinnungsgenossen im Kampf gegen Autos und insbesondere Dieselfahrzeuge für ihre absurden Forderungen und radikalen Tendenzen zu kritisieren.

„Die Regierung ist gut beraten, sich endlich auf die Interessen des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger zu besinnen, die zum Spielball weltfremder Ökofundamentalisten zu werden drohen. Die FDP-Fraktion fordert die Regierung dringend auf, noch vor der Bundestagswahl zum Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts in Berufung zu gehen. Das wahltaktisch motivierte Lavieren des grünen Ministerpräsidenten wird zu einer schweren Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht erwarten, von Fahrverboten verschont zu bleiben“, erklärte Rülke.

Masterplan unerlässlich

Um das bestehende Verkehrsmanagement zu verbessern, bedürfe es eines Masterplans, betonte Rülke: „Ein schnelles mobiles Datennetz (5G) und weit größere Datenübertragungskapazitäten, als derzeit in vielen Regionen verfügbar, sind unerlässlich für Connectivity und Car-to-X-Kommunikation, ohne die moderne, zukunftsfähige Mobilitätskonzepte nicht verwirklicht werden können.“

Eine umfassende Digitalisierungsstrategie, so Rülke, sei unerlässlich, um autonomes Fahren und Assistenzsysteme umzusetzen, die zur Erreichung der „Vision Zero“-Zielsetzung (keine Verkehrstoten mehr) erforderlich seien: „Nicht nur die Fahrzeuge selbst müssen untereinander kommunizieren können, auch Informationen über Ampelschaltungen und Baustellen beziehungsweise Streckenstörungen und -sperrungen müssen dabei Berücksichtigung finden. Stauvermeidung ist eine zentrale Größe unseres Mobilitätskonzepts, das ein umfassendes Baustellenmanagement bedingt; auf Basis eines Baustellen-Slotmanagements können Verkehrsbeeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert werden. Dabei kommt auch der Optimierung von Ampelschaltungen und der gezielten Einbeziehung der Ampelinformationen in das künftige Telematiksystem eine bedeutende Rolle zu.“

Die Gesamtlage aller verfügbaren Informationen könne über die Verkehrsrechnerzentrale vernetzt werden, was zu einer eklatanten Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit führe, so Rülke.

 

Dynamische, verkehrsübergreifende Routenplanung

„Eine dynamische, verkehrsübergreifende Routenplanung, die auch Datensicherheit und
-schutz für Autofahrer garantiert, ist das erklärte Ziel unseres Mobilitätskonzepts, dessen erfolgreiche Umsetzung maßgeblich davon abhängt, dass sich der Zustand unserer Straßen erheblich verbessert. Straßenbau findet jedoch in den Planungen von Verkehrsminister Hermann kaum Berücksichtigung – finanziell, aber auch organisatorisch. So verhindert z. B. nach wie vor eine gigantische Bürokratie, dass Ersatzbauten für marode Brücken schnell verwirklicht werden“, kritisierte Rülke.

„Der unter Verkehrsminister Hermann radikal, von 743 auf 123 zusammengestrichene Maßnahmenplan für den Ausbau des baden-württembergischen Netzes lässt erkennen, woran die Verkehrspolitik unseres Landes aktuell krankt. Statt sich auf die Umsetzung des ,Bundesverkehrswegeplans 2030‘ zu konzentrieren und alle verfügbare Bundesmittel abzurufen, verliert sich der obsessive Radideologe Hermann im großen Labyrinth seiner abstrusen Radwegeplanungen.“

Verkaufsverbote von Verbrennungsmotoren ab 2030 sind indiskutabel

„Das von den Grünen beschlossene Verkaufsverbot von Verbrennungsmotoren ab 2030, aber auch Pflichtquoten für Elektromobile, lehnen wir Freien Demokraten entschieden ab. Es sollte der Industrie und den Verbrauchern überlassen bleiben, auf welchem Wege sie politisch flankierte Vorgaben, so z. B. Abgasgrenzwerte, erreichen möchten. Wir plädieren für verlässliche Rahmenbedingungen und Zielgrößen und setzen auf eine offene Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung“, so Rülkes Planung.

Dabei sei Elektromobilität kein Allheilmittel, sondern nur eine Mobilitätskomponente, betonte Rülke. So emittiere aktuell ein Elektrofahrzeug, mit Blick auf Batteriegewicht und den aktuellen Strommix, in der Regel mehr Kohlendioxid als ein moderner Diesel.

Der Diesel ist auf Jahrzehnte hin unverzichtbar

„Der Diesel ist keine Übergangstechnologie, sondern wird noch über viele Jahrzehnte hinweg eine wichtige Mobilitätsfunktion übernehmen. Schwere Baumaschinen oder LKW im Schwerlastbereich sind auf batterieelektrischer Basis kaum vorstellbar. Die Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors ist demnach ein Gebot der Vernunft. Durch technische Optimierungen und den Ersatz älterer durch moderne Fahrzeuge wird es möglich, Grenzwerte für Luftschadstoffe auch ohne Fahrverbote einzuhalten“, ist sich Rülke sicher.

Auch Faktoren wie intermodale Logistikkonzepte, die Digitalisierung des Schienenverkehrs oder die Stärkung des kombinierten Verkehrs und ein kontinuierlicher Ausbau des Schienennetzes würden, so Rülke, darüber entscheiden, ob Baden-Württemberg ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept erhalte: „Insbesondere die energieeffiziente Schifffahrt bietet viel Steigerungspotential und so können wir nicht akzeptieren, dass der Ausbau des Neckars für lange Containerschiffe nach aktueller Planung erst Ende dieses Jahrhunderts erfolgen soll.“

Mobilitätskrise in Baden-Württemberg abwenden – keine einseitigen Bevorzugungen bei der Finanzierung

Einseitige Bevorzugungen bei der Finanzierung, wie sie Minister Hermann bei der Forcierung des Radverkehrs zeige, würden den tatsächlichen Herausforderungen an unsere Verkehrsinfrastruktur nicht gerecht. Das Rad verdiene zwar Förderung, doch sollte es, so Rülke, nicht ideologisch instrumentalisiert und zu einer Ikone der Fortbewegung stilisiert werden.

„Was die finanzielle Dimension unseres Mobilitätskonzepts betrifft, so eröffnet unser Vorschlag, Mittel aus der Landesstiftung umzuschichten und mögliche Privatisierungserlöse zu verwenden, ausreichend Finanzierungsspielraum, um eine Mobilitätskrise in Baden-Württemberg abzuwenden“, betonte Rülke.

Haushaltskonsolidierung und Zukunftsinvestitionen – beides ist möglich!

Thema der Klausur waren auch die kommenden Beratungen des Doppelhaushalts 2018/2019. Dabei steht für die FDP/DVP Fraktion fest, dass erheblich größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um Schulden zu tilgen.

„Die Ambitionslosigkeit der Regierung bei der Schuldentilgung ist durch nichts zu legitimieren. Grün-Schwarz lässt eine exzellente Gelegenheit verstreichen, den Weg in die planvolle Entschuldung des Landes zu gehen. Die von Grün-Schwarz in Aussicht gestellte Schuldentilgung ist nur ein finanzpolitisches Feigenblatt, um die zahllosen Kritiker an der vorgeblichen Tilgung ,impliziter Schulden‘ zu besänftigen“, kritisierte Rülke die grün-schwarze Regierung  für ihre verantwortungslose Haushaltspolitik.

Die Steuern sprudelten so stark, dass sowohl Schulden getilgt als auch Gelder investiert werden könnten, betonte Rülke, der mit Nachdruck daran erinnerte, dass insbesondere der Bildungsbereich weitere Anstrengungen und neue Ideen nahelegte: Nur dann ließe sich in Baden-Württemberg und deutschlandweit die ‚weltbeste Bildung‘ garantieren.

„Unabhängig davon, ob das Kooperationsverbot gelockert wird oder die Länder vom Bund eine bessere Finanzausstattung für die Erfüllung ihrer gewachsenen Aufgaben im Bereich der Bildung erhalten, wollen wir die Bildung in der Zuständigkeit der Länder belassen. Notwendig sind aus Sicht der Freien Demokraten bundesweit einheitliche Standards, insbesondere bei den Schulabschlüssen oder bei der Lehrerbildung. Da eine entscheidende Qualitätsverbesserung unseres Bildungssystems Länder und Kommunen allein überfordern würde, sollte, wie in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 gefordert, auch der Bund in die Finanzierung in jedem Fall einbezogen werden.

Die FDP-Fraktion wird entsprechende Vorschläge in die Haushaltsberatungen im November einbringen. Dabei werden die Freien Demokraten wie immer darauf achten, keine ,ungedeckten Schecks‘ auszustellen, um Einnahmen und Ausgaben in Balance zu halten“, so Rülke abschließend.

Zur Meldung, dass an den rund 3600 allgemeinbildenden Schulen im Südwesten Medienberichten zufolge derzeit 226 Rektorenstellen unbesetzt seien, erklärte Dr. Timm-Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Es war nahezu programmiert, dass es zu dieser Situation kommen würde. Lehrer für Rektorenstellen zu begeistern, wurde von Grün-Rot und jetzt unter Grün-Schwarz sträflich versäumt. Argumente dafür, warum Lehrer sich dieser anspruchsvollen, oft mühseligen und selten gesellschaftlich honorierten Aufgabe widmen sollten, sind bis dato kaum zu finden.

Die Schulleiterfunktion muss dringend attraktiver gestaltet werden. Die von uns wiederholt geforderte Einstellung von Schulverwaltungsassistenten würde entscheidend dazu beitragen, Schulleiter von bürokratischer Arbeit zu befreien. Eine bessere Bezahlung, die mehr als nur eine graduelle Gehaltssteigerung vom stellvertretenden Schulleiter zum Schulleiter mit sich brächte, ist ohnedies unerlässlich: Anders wird sich kaum jemand dazu bereitfinden, erheblich mehr Verantwortung zu übernehmen, ohne dass dies in Relation zu seinem Gehalt stünde.

Die unablässige ,Reformeritis‘ bei der Schulstrukturierung hat überdies auch nicht dazu beigetragen, Rektorenposten attraktiver zu gestallten.  Mehr Schulautonomie und eine adäquate Finanzausstattung der Schulen sind längst überfällig. Statt Relativierungen vorzunehmen, wäre die Kultusministerin gut beraten, unsere Vorschläge aufzugreifen.“

Zur Meldung, die schwarz-grüne Landesregierung habe nach wie vor nicht über den Umgang mit dem Verwaltungsgerichtsurteil zur Luftreinhaltung in Stuttgart entschieden, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Es wundert mich nicht, dass der Ministerpräsident diese Verzögerungstaktik wählt und eine Festlegung meidet. Kretschmann hat wenig Interesse daran, den regierungsinternen Zwist öffentlich neu zu befeuern, ehe die Bundestagswahl stattgefunden hat.

Die vorgebliche Notwendigkeit, komplexe juristische Sachverhalte kritisch zu reflektieren, ist nur ein Scheinargument, um potentielle Wähler nicht abzuschrecken. Wer Kretschmann kennt, weiß, dass er große Kunstfertigkeit entwickelt, um von Themen abzulenken, die sein Renommee gefährden könnten.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie in Berufung geht, sich bald eindeutig positioniert und explizit erklärt, alles zu unternehmen, um Fahrverbote in Stuttgart zu verhindern. Das ständige Lavieren der Grünen geht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht erwarten, dass sie von Fahrverboten verschont bleiben.“

Zur Veröffentlichung des Qualitätsberichts für den Rettungsdienst 2016 und zur heutigen Feststellung von Innenminister Strobl in der Pressemitteilung des Innenministeriums, „Wir brauchen flächendeckend gleiche Qualitätsstandards im Rettungsdienst. Nur mit der absoluten Transparenz über alle Daten der Rettungskette, können wir an den richtigen Stellschrauben drehen.“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wieder einmal fallen Reden und Handeln bei Innenminister Strobl weit auseinander. Er ist der für den Rettungsdienst zuständige Minister. Sein Innenministerium schließt auf Landesebene Verträge mit den Leistungserbringern im Rettungswesen. Innenminister Strobl könnte sich alle Daten der Rettungskette auf den Tisch legen lassen und auch veröffentlichen, wie wir dies schon seit Monaten fordern. Er könnte dafür sorgen, dass unterversorgte Regionen gestärkt werden. Wenn wir ihn aber mit der Nichteinhaltung der Hilfsfristen und dem Mangel an Personal und Rettungsmitteln konfrontieren, schiebt er immer wieder Gründe vor, warum er nicht verantwortlich ist. Offensichtlich will er sich des Themas nicht nachhaltig annehmen. Trotz des großartigen Engagements der Angehörigen des Rettungswesens werden so auch weiterhin Menschen in unserm Land länger auf Hilfe warten müssen, als dies bei einem gut aufgestellten Rettungswesen sein müsste.“

Zur Meldung, dass der Freistaat Bayern die Anwendung der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerregelungen wirtschaftsfreundlicher auslegt, erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wieder einmal schaffen es die Bayern, belastende Gesetze für Unternehmen freundlicher auszulegen als die grün-schwarze Landesregierung. Während hier Bayern einen Standortvorteil für Unternehmer, die ihre Unternehmen weitergeben wollen, schafft, verschläft Baden-Württemberg diese Chance wieder einmal. Wir fordern die Landesregierung auf, zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit die gleichen Regeln anzuwenden wie die Bayern. “

Zur Meldung, wonach Landes-Verkehrsminister Hermann Bundeskanzlerin Merkel nach deren Kritik an der von ihm angestrebten blauen Plakette fachliche Inkompetenz unterstellt und zugleich der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorgeworfen habe, sie reite neben der Einhaltung von Grenzwerten ansonsten aber ausschließlich auf Fahrverboten für Dieselfahrzeuge herum und drohe die Republik mit Prozessen zu überziehen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Herzlichen Glückwunsch an Minister Hermann, dass er die so genannte Deutsche Umwelthilfe kritisiert. Offenbar bereiten ihm seine einstigen Brüder im Geiste beim Kampf gegen das Auto und vor allem das Diesel-Auto mittlerweile nicht mehr nur Freude. Jetzt sollte er auch bei der blauen Plakette dazulernen und sich von der blauen Plakette verabschieden. Seine Konzeption hat auch das Verwaltungsgericht Stuttgart zerrissen. Vielleicht ist das für ihn Motivation genug, in Berufung zu gehen. Jeder will saubere Luft; Gesundheitsschutz ist wichtig. Die Erreichung der ambitionierten Grenzwerte in der Außenluft, die um ein Vielfaches höher sind, als das, was an Arbeitsplätzen erlaubt ist, braucht eben Zeit. Statt auf Hysterie sollte auf den technischen Fortschritt gesetzt werden. Die seit Monatsanfang geltende Norm Euro 6d TEMP macht so manchen Diesel stickoxidärmer als viele Benziner.“

Die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2016 zeigt, dass Kriminalität weiterhin vor allem ein männliches Phänomen ist. Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an den Verurteilten liegt bei 39,6 Prozent. Der Anteil verhängter Freiheitsstrafen ist insgesamt gestiegen. Zu den Erkenntnissen aus der Strafverfolgungsstatistik sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Strafverfolgungsstatistik 2016 zeigt, dass der Trend hin zu weniger Kriminalität in Baden-Württemberg spätestens mit der Flüchtlingskrise 2015 sein Ende gefunden hat. Die Politik darf nicht die Augen davor verschließen, dass die Zahl ausländischer männlicher Straftäter gemessen an ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung überproportional hoch ist. Die Regierungen in Land und Bund sind zum Schutz unserer freien Gesellschaft gefordert, mit vielfältigen Maßnahmen gegenzusteuern:

  • Ausländische Straftäter sollten nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis abhängig von ihren Straftaten verstärkt abgeschoben werden und zur Vermeidung eines Drehtüreffekts nicht sofort wieder Asyl beantragen können.
  • Weitgehend geschlossene Milieus mit szenetypischer Kriminalität müssen stärker in den Fokus von Polizei und Strafverfolgungsbehörden rücken, damit sich faktisch rechtsfreie Räume nicht weiter etablieren können. Hierzu bedarf es mit Blick auf die Stellen bei der Polizei und der Justiz deutlich mehr Engagement der Landesregierung.
  • Die Justizvollzugsanstalten müssen mehr personelle und sachliche Unterstützung im Umgang mit der zunehmenden Zahl problematischer Häftlinge erhalten.

Schlussendlich muss auch durch Präventionsmaßnahmen unter anderem in den Schulen gegen Wertvorstellungen vorgegangen werden, die Straftaten beispielsweise gegen Andersdenkende oder fremdes Eigentum legitimieren.“

Zur gemeinsamen Stellungnahme von NABU Baden-Württemberg, BUND Baden-Württemberg und dem Landesnaturschutzverband zur uneinheitlichen und unzureichenden Genehmigungspraxis für Windenergievorhaben erklärte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück:

„Was ich durchaus lobend anerkenne, ist, dass der NABU Baden-Württemberg unter dem neuen Landesvorsitzenden Johannes Enssle endlich wieder den Naturschutz in den Fokus rückt, anstatt der ideologischen Energiepolitik von Minister Untersteller das Wort zu reden. Die Analyse der drei Verbände über die mangelnde Qualität und Aussagekraft der artenschutzfachlichen Gutachten teile ich ebenfalls in weiten Teilen. Allerdings ist die Schlussfolgerung falsch. Die Genehmigungsbehörden brauchen keineswegs zusätzliche Personalstellen, sondern mehr Rechtsklarheit bei der konkreten Anwendung der Vorgaben aus dem Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat hierzu im Februar 2017 lediglich eine schwammige und unverbindliche Handreichung für die Behörden herausgegeben. Was es in diesem Zusammenhang endlich braucht, ist ein rechtsverbindlicher Erlass des Ministeriums, der die im Gesetz selbst unterbestimmten Begriffe und Regelungen präzisiert und den Behörden schnelle sowie sichere Entscheidungen ermöglicht. Es wäre paradox, wenn sich das Ministerium als Belohnung für ungenaue Arbeit auch noch mehr Stellen genehmigen dürfte.“