Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Friedrich Bullinger hat die grün-rote Landesregierung für ihre Untätigkeit bei Vogelschutzmaßnahmen an Strom- und Bahnoberleitungen kritisiert. Anlass sind vage Antworten auf einen einschlägigen Berichtsantrag der FDP-Fraktion (siehe Drucksache 15/5968). Bullinger, der sich seit Ende der 1980er Jahre mit dem Stromtod von Vögeln beschäftigt, kritisiert insbesondere, dass Grün-Rot überhaupt keine Zahlen zur Problematik und zu entsprechenden Vogelschutzmaßnahmen liefern könne: „Naturschutzminister Bonde erklärt in seiner Stellungnahme auf den FDP-Antrag lediglich, dass in der Vergangenheit viele Strommasten mit Vogelschutzmaßnahmen nachgerüstet wurden und daher von einer sinkenden Zahl von stromtoten Vögeln auszugehen ist. Belege für ein Nachlassen dieser Problematik liefert er nicht. Die begrenzten Zahlen zum Tod von Weißstörchen in der Region Oberschwaben / Bodensee weisen jedoch keineswegs in Richtung Verbesserung.“ Bonde kündigt in seiner Antwort an die FDP-Fraktion an, der Verband für Energie- und Wasserwirtschaft werde bei seinen Mitgliedsunternehmen eine Abfrage zum aktuellen Stand der Umsetzung von Vogelschutzmaßnahmen durchführen. Nachholbedarf gebe es laut Bonde bei den kleineren, regionalen Netzbetreibern.

Bullinger sieht aber mit Blick auf Bahn-Oberleitungen auch das Verkehrsministerium in der Verantwortung: „Wir haben seit 2011 ein grün-geführtes Verkehrsministerium, das sich ein natur- und umweltverträgliches Verkehrswesen auf die Fahnen geschrieben hat. Doch grobe Zahlen zum Stromtod von Vögeln an Oberleitungen gibt es bis heute nicht.“ Bullinger forderte Grün-Rot auf, zumindest ein stichprobenartiges Monitoring auf den Weg zu bringen und regionale Verteilnetzbetreiber bei Vogelschutzmaßnahmen besser zu unterstützen.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke  hat auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart ein Milliardenprogramm für die Infrastruktur des Landes und dessen Finanzierung vorgestellt. „Das Milliardenprogramm ist ein Bestandteil der Agenda 2020, die die FDP-Landtagsfraktion für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auf den Weg bringt. Die Agenda umfasst unter anderen die Bereiche Wirtschaft, Verkehrs- und Breitbandinfrastruktur, Haushalt und Finanzen, Energie, Integration und Innovation“, so Rülke.

Der Weg der Finanzierung soll folgendermaßen beschritten werden: Eine Milliarde Euro soll einmalig der Landesstiftung entnommen werden. Diese Mittel sollen dann  einen Fonds speisen, aus dem in fünf Jahren fünf mal 200 Millionen Euro für die Verkehrs- und Breitbandinfrastruktur freigegeben werden. Die FDP-Fraktion wolle hier an die letzte Zukunftsoffensive aus freigesetzten Mitteln anknüpfen. „Wir wollen konsumtive Ausgaben zugunsten von Investitionen in die Infrastruktur reduzieren“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Erste Umsetzungsschritte

Nach den Worten von Rülke reiche die FDP-Landtagsfraktion dazu einen parlamentarischen Entschließungsantrag ein, wonach die Landesregierung ersucht werden soll, dem Landtag mit einem Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/16 das Konzept und erste Umsetzungsschritte einer Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020 vorzulegen. Hierfür soll die Landesregierung im Einzelplan 12 ein neues Haushaltskapitel 1250 mit Maßnahmepaketen zur Bildungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und zur digitalen Infrastruktur des Landes mit einem Zeithorizont von fünf Jahren einrichten.

Die Landesstiftung selbst soll mit dem parlamentarischen Antrag ersucht werden, aus ihrem Vermögen einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von einer Milliarde Euro bereitzustellen, der den Vorschriften der Gemeinnützigkeitsbindung entspricht.

Weitere Veräußerung von Landesanteilen angestrebt

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, sollen  nach den Vorstellungen der FDP-Landtagsfraktion für die Infrastrukturoffensive nach und nach weitere Mittel durch die Veräußerung von Landesanteilen bereitgestellt werden – so zum Beispiel aus der  Veräußerung des Landesanteils an der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Der baden-württembergische Mittelstand benötige neben den Genossenschaftsbanken mit den Sparkassen eine öffentlich-rechtliche Geschäftsbank vor Ort. Zwar benötigten die Sparkassen die LBBW als Spitzeninstitut, das Land müsse aber an diesem Spitzeninstitut keine Anteile halten. Es reiche aus, wenn das Land mit der L-Bank über eine Förderbank verfüge. Auch die Beteiligung des Landes am Stuttgarter Flughafen soll auf den Prüfstand gestellt werden.

Grün-Rot reglementiert die Wirtschaft

Rülke: „Eine umfassende Infrastrukturoffensive erfordert neue Wege der Finanzierung, denn der Standort Baden-Württemberg ist darauf angewiesen, in den nächsten fünf Jahren einen großen Schritt nach vorn zu machen. Dies vor dem Hintergrund, dass die grün-rote Landesregierung die gute wirtschaftliche Ausgangslage als Einladung auffasst, die Unternehmen zu reglementieren und sie mit immer neuen Belastungen zu schröpfen.“ Kennzeichnend für die grün-rote Regulierungswut, so Rülke, sei die Aussage von Ministerpräsident Kretschmann im Jahr 2011: „Weniger Autos sind natürlich besser als mehr“. In diesem Zusammenhang fiel auch Kretschmanns Unwort von der „Innovationspeitsche“, das deutlich mache, dass diese Landesregierung kein freiheitliches, sondern ein regulatorisches Verhältnis zur Wirtschaft habe.

Schritte einer liberalen Agenda für die Wirtschaftspolitik

Nach den Worten von Rülke gehe die liberale Agenda von einem anderen Wirtschaftsverständnis aus: „Wir sehen es als Aufgabe der Politik an, einen Ordnungsrahmen zu setzen, in dem sich die innovative Kraft der Wirtschaft entfalten kann.“ So dienten die „Ersten Schritte einer liberalen Agenda für die Wirtschaftspolitik Baden-Württembergs“ dazu, die grün-roten Fesseln für die Unternehmen wieder zu lösen:

  • Abschaffung des sogenannten „Bildungsfreistellungsgesetzes“ als unnötige Belastung der Wirtschaft mit bis zu 2,5 Prozent zusätzliche Lohnkosten. Es verfehlt das eigentliche Ziel der notwendigen Fortbildungen.
  • Abschaffung des Tariftreuegesetzes, da es nur bürokratischen Aufwand erzeugt.
  • Der Paragraf 102 der Gemeindeordnung soll in seiner jetzigen mittelstandsfreundlichen Form erhalten bleiben.
  • Beibehaltung der derzeitigen liberalen Sperrzeitenregelung in der Gastronomie statt unnötiger symbolpolitischer Einschränkungsversuche durch die grün-rote Landesregierung.
  • Rücknahme des 2013 erheblich ausgeweiteten Landespersonalvertretungsgesetzes mit den massiven Ausweitungen, deren Kompensierung im öffentlichen Dienst für einen Mehrbedarf an einigen hundert Stellen und alleine für Landkreise, Kommunen und weitere öffentliche Träger Personal-Mehrkosten in Höhe von 37 Millionen Euro im Jahr bedeuten.
  • Rücknahme der Novellierung der Landesbauordnung vom November 2014, die Bauen durch unsinnige Anforderungen und mehr Bürokratie unattraktiver macht.
  • Selbständigkeit des Wirtschaftsministeriums und Aufwertung zu einem Ministerium für  Wirtschaft und Infrastruktur.

Reform des Länderfinanzausgleichs – Klageweg beschreiten

Für dringend erforderlich erachte die FDP-Landtagsfraktion eine Reform des bestehenden Länderfinanzausgleichs mit einer Reduzierung des Ausgleichsvolumens um 50 Prozent. Dazu gehöre eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz bei der Vermögens-, Erbschafts- und Grundsteuer auf die Länder. Außerdem sollen die Länder ein Zuschlagsrecht bei der zuvor abgesenkten Einkommens- und Körperschaftssteuer erhalten. So würden die Folgen der unsoliden Finanzpolitik einiger Bundesländer sichtbar – die Wählerinnen und Wähler könnten dies aus eigener Anschauung beurteilen. Ferner könnte dies ein Anreiz für finanzschwache Bundesländer sein, ihre Haushalte zu konsolidieren und so ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse einzuhalten. Rülke: „Wir fordern die grün-rote Landesregierung auf, umgehend der Klage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich beizutreten, um die unfaire Bestrafung von solider Haushaltsführung zügig zu beenden.“ Weiter setze sich die FDP für die Abschaffung der ungerechten „Einwohnerveredelung“ ein, die die Flächenländer benachteilige. Und: Die FDP-Landtagsfraktion fordere die Beteiligung des Bundes an den besonderen finanziellen Lasten Berlins als Bundeshauptstadt.

 Keine Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme

Im Bereich der Schul- und Bildungspolitik sollten nach den Worten von Rülke die jungen Menschen und ihre Eltern erkennen, dass Handwerk, Mittelstand und die Industrieunternehmen attraktive Arbeitsplätze bieten, für die man nicht unbedingt die allgemeine Hochschulreife brauche. „Wir wollen nicht, dass alle Abitur machen, eben weil das Handwerk und der Mittelstand auf die Nichtakademiker angewiesen sind“, so Hans-Ulrich Rülke. Um eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen, strebt die FDP-Landtagsfraktion eine Bundesratsinitiative zur weiteren Anpassung  des erforderlichen Mindesteinkommens von Fachkräften für eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Mangelberufen an. Als Richtwert dient ein Jahreseinkommen von 25000 Euro für den Lückenschluss beispielsweise im Pflegebereich.  Rülke: „Wir wollen auch deutlich machen, dass die FDP keine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme wünscht. Wir begrüßen ausdrücklich die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte.”

Mietpreisbremse abschaffen

Als Anreize zur Schaffung von neuen und besseren Wohnungen fordere die FDP-Fraktion eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der „Mietpreisbremse“, die gerade in Ballungsräumen die Investitionen in den Wohnungsbau noch unattraktiver und bürokratischer mache. Notwendig sei, dass die Strukturförderung für den Ländlichen Raum wieder auf Wettbewerbsfähigkeit und Infrastruktur konzentriert werde.

Im Bereich der Energiepolitik setzt die FDP-Fraktion auf folgende Schritte:

  • Beendigung sämtlicher Subventionen für den Windkraftausbau.
  • Abschaffung der Sanierungsbremsen im Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
  • Vorantreiben der Entflechtung von Erzeugern und Netzbetreibern.
  • Hinwirkung auf eine vollständige Bundeszuständigkeit zur Beschleunigung des Übertragungsnetzausbaus für die „Stromautobahnen“.
  • Einsatz für eine wettbewerbsorientierte Überprüfung des Energiewirtschaftsgesetzes im Wege einer Bundesratsinitiative.

Schließlich fordert die FDP-Fraktion im Bereich der Innovation:

  • Wiedereinsetzung des 2007 – 2011 tätigen Innovationsrates als Forum für Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsvertreter zu besseren Koordination der Innovationsförderung.
  • Verbesserung und Ausweitung der Kooperationen zwischen Forschung und Wissenschaft einerseits und der mittelständischen Wirtschaft andererseits.

 

Info: Hier finden Sie das Impulspapier Wirtschaft  und den  Entschließungsantrag der FDP-Landtagsfraktion „Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020“

 

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung im Zeitraum zwischen 2011 und 2013 rund die Hälfte der 30,8 Millionen Euro vom Bund für Lärmschutzmaßnahmen bereitgestellten Gelder nicht abgerufen habe, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die neuerliche Meldung über verschenkte Millionensummen im Straßenbau ist in höchstem Maße ärgerlich. Viele Menschen in Baden-Württemberg warten dringend auf Verbesserungen beim baulichen Lärmschutz im Straßenverkehr. Die Lärmschutzbeauftragte Staatssekretärin Gisela Splett erläuterte im April in ihrem Tätigkeitsbericht: ‚Es geht darum, gesundheitsschädlichen Lärm zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren und insbesondere da zu handeln, wo die Lärmbelastung besonders hoch ist‘. Jetzt sollen zwei weitere Stellen in ihrer Geschäftsstelle geschaffen werden. Wie so oft, geht es wohl im grünen Ministerium einmal mehr darum, den Apparat aufzublähen und bunte Broschüren zu drucken, statt konkret für die Menschen im Land zu handeln. Offenbar verzettelt sich Minister Hermann im immer umfangreicheren Radverkehrsetat und Gutachtenvergaben statt konkrete Maßnahmen zum Schutze der lärmgeplagten Menschen in Baden-Württemberg voranzutreiben.“

Der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat die Zwischenbilanz, die der Minister für Ländlichen Raum Alexander Bonde (Grüne) ein Jahr nach Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald gezogen hat, als fachlich unqualifiziert bezeichnet: „Wer bei einem Entwicklungs-Nationalpark, der mindestens ein halbes Jahrhundert benötigt, so wie Minister Bonde schon nach einem Jahr eine positive Bilanz zieht, zeigt seinen mangelnden Sachverstand. Wenn Bonde zu betont emotionalen Melodien Naturbilder von Bannwäldern präsentiert, die schon seit mehr als 100 Jahren unter strengstem Schutz stehen, und damit den Eindruck erwecken will, diese Naturschätze im Nordschwarzwald gebe es erst seitdem Grün-Rot gegen alle Widerstände das Nationalparkgesetz durchgedrückt hat, muss sich fragen lassen, für wie minderbemittelt dieser Minister die Bürger unseres Landes hält.“

Bullinger kritisierte die hohen Kosten in Höhe von neun Millionen Euro pro Jahr und den überdimensionierten Beamtenapparat in der Nationalparkverwaltung. Er bemängelte auch mangelnde Transparenz hinsichtlich der Pufferzonen für das Borkenkäfermanagement rund um den Park und auch die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Nationalparkrates. Zudem gebe es bereits Klagen benachbarter Jagdpächter über eine mangelnde Regulierung der Rotwildbestände im Nationalpark. Bullinger: „Nach einem Jahr lässt sich keine ernsthafte Bilanz eines solch langfristigen Natur-Umbaus ziehen. Die vielen Beschwerden aus der Region, die jetzt schon vorliegen, verheißen aber nichts Gutes. Aus Sicht der FDP ist dieser Nationalpark in einer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft fehlplatziert.“

Zur Meldung wonach die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Hessen die Sonntagsarbeit in Baden-Württemberg überprüfen wolle, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion sieht keine Notwendigkeit für Veränderungen in Baden-Württemberg. Ich hoffe sehr, dass Grün-Rot nicht schon wieder jede Gelegenheit nutzt, um der Wirtschaft im Lande Schaden zuzufügen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, fragte in einer Aktuellen Debatte die grün-rote Landesregierung nach der Glaubwürdigkeit ihrer neuerlichen Zielsetzung einer Stärkung der Realschulen. „Wie ernst ist es Grün-Rot wirklich mit ihrer neuen Liebe zu den Realschulen? Ist die Koalition wirklich an einer ehrlichen, dauerhaften Beziehung zu den Realschulen interessiert oder laufen die Realschulen Gefahr, einem Heiratsschwindler aufzusitzen? Angesichts des bildungspolitischen ‚Vorlebens‘ von Grünen und SPD ist eine gewisse Grundskepsis ob ihrer ehrlichen Absichten bezüglich der Realschulen durchaus angebracht. Die heutige Gretchenfrage lautet daher: Wie hält es die Landesregierung mit der Freiheit? Will Grün-Rot den Realschulen tatsächlich eine eigene gute Zukunft einräumen, was aus liberaler Sicht bedeuten würde, dieser Schulart mehr Freiheit zu geben, oder soll mit dem grün-roten Realschulkonzept die Gemeinschaftsschule durch die Hintertür eingeführt werden? Anders gefragt: Ist Ihr Konzept ein Realschul-Upgrade oder ein Gemeinschaftsschul-Trojaner?“

Timm Kern beleuchtete in diesem Zusammenhang die bisherige Haltung von Grünen und SPD gegenüber der Realschule. Zunächst zitierte Kern den grünen Abgeordneten Sckerl, der sich nach einem Bericht der Weinheimer Nachrichten vom 1.12.2012 gegen den Vorwurf der Zerschlagung der Realschulen wehrte. Von einer „Zerschlagung der Realschulen” könne nicht die Rede sein, so Sckerl. Sie sollen voll und ganz weiter bestehen, als Teil der Gemeinschaftsschulen. Wörtlich: „Realschulen sind die geborenen Gemeinschaftsschulen. Sie wissen es nur noch nicht.” Ähnlich äußerte sich der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dr. Fulst-Blei laut Stuttgarter Zeitung vom 26. Oktober 2012. Man setze auf Freiwilligkeit. Vorübergehend wolle man auch noch die Mehrgliedrigkeit akzeptieren. Doch die Realschulen, die seit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung noch stärker gefragt seien als bisher, sieht Fulst-Blei „unter einem ziemlichen Handlungsdruck, sich Richtung Gemeinschaftsschule zu bewegen“.

Ein Blick in die unmittelbare Vergangenheit zeige, so Kern, dass die grün-rote Koalition keinen Zweifel an ihrem Willen zur Durchsetzung ihres starren Zwei-Säulen-Strukturmodells aufkommen ließ. Kern: „Gymnasium auf der einen Seite, Gemeinschaftsschule auf der anderen Seite: Von da ab war das Schicksal der Realschulen gezählt, denn im grün-roten Zwei-Säulenmodell ist für die Realschulen kein Platz.“ Kern zitierte die grüne Abgeordnete Boser nach einem TAZ-Bericht vom 2.12.2012: „Wir dürfen langfristig das Ziel einer flächendeckenden Gemeinschaftsschule nicht aus den Augen verlieren. Aber wir müssen einen gangbaren Weg finden“. Das Zwei-Säulen-Modell sei ein mittelfristiges Ziel, die Bildungsreform brauche Zeit. Auch die Grünen-Landeschefin Thekla Walker habe die Bildungspolitik der Koalition verteidigt „Wir stehen zu unserem bildungspolitischen Ziel: eine Schule für alle. Die Frage ist nur, in welchem Zeitraum wir das erreichen.” Nach den Worten von Kern lasse sich  auch der grüne Ministerpräsident zitieren: „Eine zweite Legislaturperiode braucht man, um die Dinge, die man angefangen hat, zu festigen – etwa die Umgestaltung des Schulwesens zu einem Zwei-Säulen-Modell.” (Stuttgarter Nachrichten, 31.7.2014).

Vor diesem Hintergrund stellte Timm Kern folgende Fragen zum grün-roten Realschulkonzept an den Kultusminister:

  • „Muss die Realschule zukünftig auch die Pädagogik der Gemeinschaftsschule übernehmen?
  • Wird es in der Orientierungsstufe der Realschulen Noten beziehungsweise bei Nichterreichung des Klassenziels Klassenwiederholungen geben?
  • Wie wird das Klassenziel in der Orientierungsstufe definiert? Bleibt ein Schüler sitzen, wenn er das Realschulniveau nicht erreicht oder wenn er das Hauptschulniveau nicht erreicht? Plant Grün-Rot ein Abschulungsverbot für Realschulen?“
  • Strebt Grün-Rot nach wie vor ein Zweisäulenmodell für Baden-Württemberg an oder soll es eine neue Dreigliedrigkeit bestehend aus Gymnasium, Realschule und Gemeinschaftsschule geben? – Diese augenscheinliche Abkehr vom bisherigen Zwei-Säulen-Modell wäre bemerkenswert, weil beide Regierungsfraktionen bisher stets gegen ein dreigliedriges Schulsystem angetreten sind, obwohl es sich eigentlich um ein vielgliedriges System handelt.
  • Und wenn nun ein dreigliedriges System das neue Leitbild von Grün-Rot ist, wo bleiben dann die Werkrealschulen? Und wo die beruflichen Schulen?“

Grundsätzlich sei die FDP-Fraktion nach wie vor der Meinung, dass in Baden-Württemberg ein Schulfrieden von Nöten ist, der langfristig Planungssicherheit und Verlässlichkeit im Bildungsbereich gewährleistet, so Kern. Aus diesem Grunde begrüße die FDP-Fraktion, dass der SPD-Vorsitzende Schmid nun den Vorstoß der Liberalen aufgegriffen und zu Schulfriedensgesprächen eingeladen hat. Kern: „Wir nehmen die Einladung ohne Vorbedingungen an, da hinter Vorbedingungen zumeist der Versuch steckt, Gespräche gar nicht erst stattfinden zu lassen. Wir werden aber Grün-Rot auf den Zahn fühlen, inwieweit die Koalition den Realschulen und allen übrigen Schularten tatsächlich eine bessere Ausstattung und mehr Gestaltungsfreiheit geben will. Beispielsweise ist eine Abschaffung des Sitzenbleibens in der Orientierungsstufe der Realschulen mit der FDP-Fraktion nicht zu machen, da wir dies als einen schweren Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Schulen ablehnen.“

Zum Aufruf von Ministerpräsident Kretschmann nach einer Kompromissbereitschaft der Bundesländer und des Bundes in den laufenden Gesprächen für eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In Wirklichkeit plant Ministerpräsident Kretschmann zusammen mit den roten       Ministerpräsidenden nicht nur die dauerhafte Etablierung des Solidaritätszuschlags, sondern auch eine heimliche Steuerhöhung. Das lehnt die FDP-Landtagsfraktion ab. Es zeigt sich erneut, dass alles grüne Gerede von der Wirtschaftsfreundlichkeit mit der Realität nicht viel zu tun hat.“

Zur Erklärung des SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid, die Sozialdemokraten wollten gegebenenfalls auch ohne Teilnahme der CDU mit FDP und Grünen über einen parteiübergreifenden Schulfrieden sprechen, sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP wird an den Gesprächen über einen Schulfrieden teilnehmen. Allerdings akzeptieren wir mit unserem Erscheinen nicht die von Herrn Schmid formulierten Vorbedingungen wie beispielsweise die dauerhafte Abschaffung der Grundschulempfehlung.“

Zu den Meldungen der Stuttgarter Nachrichten und der dpa, wonach die CDU im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II beantragt, den Grünen-Obmann Uli Sckerl aus den Untersuchungsausschuss wegen persönlicher Befangenheit ausscheiden zu lassen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schon seit längerem fällt der Grünen-Obmann mit merkwürdigen Wertungen zu den Zeugenvernehmungen des Untersuchungsausschusses auf. So konstruiert er immer wieder eine angebliche politische Beeinflussung der Ereignisse am 30. 9. 2010, obwohl die jeweils vernommenen Zeugen im Untersuchungsausschuss genau das Gegenteil sagen. Nur mit persönlicher Befangenheit ist zu erklären, dass Herr Sckerl zu diesen Bewertungen kommt. Ihm geht es nicht um eine seriöse Untersuchung der Ereignisse um den 30. 9. 2010, sondern darum, um jeden Preis die Stuttgart 21-Gegner an die Grünen zu binden und sich und seine literarischen Aktivitäten zu vermarkten. Dieses Gebaren passt nicht zu einer seriösen Ausschussarbeit. Herr Sckerl muss daher aus Gründen des Anstandes den Untersuchungsausschuss verlassen. Verhindert Grün-Rot dies mit ihrer Mehrheit, zeigt sich wie bei der Einsetzung des NSU-Untersuchungsausschusses, beim Jagdgesetz oder der Landesbauordnung einmal mehr, dass die Koalition sachliche Kritik allein mit dem Ausspielen der Macht beantwortet.“

Zur Befragung von Justizminister Stickelberger durch den Ständigen Ausschuss des Landtags zu den Vorfällen in der JVA Bruchsal sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Ablösung des Leiters der Strafvollzugsabteilung macht es sich Justizminister Stickelberger zu einfach. Er sollte lieber die unter Grün-Rot entstandenen strukturellen Defizite im Justizministerium aufarbeiten. Immerhin funktionierte das Ministerium in den fünfzehn Jahren vor Grün-Rot tadellos. Mit einem Bauernopfer lässt sich die Situation nicht bereinigen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Entscheidung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, den Zuschuss des Landes an die Europäische Schule in Karlsruhe ab dem Jahr 2016 zu streichen.

„Die Entscheidung zeigt, dass die Mehrheit des Ausschusses offenbar nicht zur Kenntnis nehmen wollte, dass der Landeszuschuss an die ansonsten von der EU getragene Europäische Schule der Türöffner für Schülerinnen und Schüler aus der Region Karlsruhe ist. Dadurch ist das erfolgreiche Konzept der Offenheit an der Europäischen Schule ebenso in Frage gestellt wie der hierdurch bewirkte kulturelle Austausch zwischen Kindern und Jugendlichen aus den unterschiedlichsten Ländern Welt einerseits und aus der Region andererseits. Mit einem Antrag unserer Fraktion haben wir versucht, die folgenschwere Streichung des Zuschusses für das Jahr 2016 in Höhe von 710 000 Euro rückgängig zu machen. Dies war leider vergebens, denn die Mehrheit des Ausschusses lehnte den Antrag ab. Die Entscheidung ist auch Ausdruck einer bemerkenswerten Doppelgesichtigkeit der grün-roten Regierungskoalition, die bei öffentlichen Veranstaltungen gerne Wörter wie ‚Internationalisierung‘ und ‚Weltoffenheit‘ im Munde führt. Wenn es allerdings darauf ankommt, siegt bei Grünen und SPD dann doch kurzsichtiges und  kleinkariertes Denken.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Ablehnung des FDP-Antrags zur Verbesserung der Wohnheimfinanzierung für so genannte „Blockschüler“:

„Unter anderem haben wir eine Verbesserung der Zuschüsse für Berufsschülerinnen und -schüler beantragt, die während längerer Phasen des Blockunterrichts im Rahmen ihrer Ausbildung in Wohnheimen untergebracht sind. Die FDP-Fraktion strebt eine Drittelfinanzierung der Unterbringungskosten an, von denen ein Drittel das Land, ein Drittel der Ausbildungsbetrieb und ein Drittel der oder die jeweilige Auszubildende tragen soll. Die bisherigen Aufwendungen des Landes für die Wohnheimunterbringung der so genannten Blockschüler müssten insgesamt um rund sechs Millionen Euro erhöht werden, um das Landesdrittel zu decken.  Deshalb hatten wir beantragt, die Landeszuschüsse als Einstieg in eine zukünftige Drittelfinanzierung um 800 000 Euro im Jahr 2015 und um 2 Millionen Euro im Jahr 2016 zu erhöhen. Obwohl wir damit einen realistischen Weg zu einer verbesserten Finanzierung aufgezeigt haben, lehnte der Finanz- und Wirtschaftsausschuss den Antrag leider ab. Der Kontrast zwischen Reden und Handeln ist bei der grün-roten Landesregierung auffällig: Bei keiner Sonntagsrede fehlt der Hinweis auf die Bedeutung der dualen Ausbildung. Wenn es jedoch zum Schwur kommt, lassen Grüne und SPD die Unterstützung für unser baden-württembergisches Erfolgsmodell vermissen.“

Zur Bestätigung der Meldung von SWR und dpa durch das Justizministerium, dass in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal ein weiterer Häftling ungenehmigt in Einzelhaft war, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Salami-Taktik von Justizminister Stickelberger geht weiter. Der Minister legt immer nur auf den Tisch, was bereits herausgekommen ist. Die FDP-Landtagsfraktion fordert Justizminister Stickelberger auf, endlich alle Fehler und Versäumnisse einzugestehen.“

Zur Meldung der Stuttgarter Nachrichten, wonach Innenminister Gall beabsichtige, die Sperrzeiten für Gaststätten wieder zu verlängern, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die FDP-Landtagsfraktion lehnt eine von der Landesregierung beabsichtigte Ausweitung der Sperrzeiten für Gaststätten strikt ab. Die bestehenden Regeln sind ausreichend. Das Problem am Alkoholmissbrauch ist nicht, dass er in der Öffentlichkeit stattfindet, sondern dass Menschen überhaupt das Genussmittel Alkohol missbrauchen. Den Menschen muss geholfen werden. Dies erreicht man aber nicht durch eine Einschränkung der Freiheit unbescholtener Gaststättenbetreiber, sondern beispielsweise durch Präventionsveranstaltungen, die selbst nach den Aussagen des Innenministers zu einem deutlichen Rückgang der Gewaltkriminalität geführt haben. Eine Veränderung der Sperrzeiten ist reiner Aktionismus, denn im Zweifel wird einfach zu Hause weitergetrunken, wie dies oft auch beim sogenannten „Vorglühen“ vor dem Besuch von Gaststätten geschieht.“

 

Zur Meldung, wonach es laut Minister Hermann ein reges Interesse für das in drei Lose unterteilte Ausschreibungsverfahren für den Schienenregionalverkehr in Stuttgart gebe, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Es mag sich hübsch anhören, dass Minister Hermann mit einer Limitierung der ausgeschriebenen Lose für mehr Wettbewerb sorgen möchte. Das ist aber nicht der Fall. Wenn ausgeschlossen wird, dass ein Anbieter gleich alle drei Stuttgarter Netze bedienen darf, dann werden von vornherein sinnvolle Synergieeffekte verhindert.    Offenbar ist Minister Hermann sein Drang zur Selbstverwirklichung wichtiger als größtmögliche Effizienz der eingesetzten Steuergelder. Er winkt lieber mit dreieinhalb Milliarden Euro Landesgelder als exklusive Finanzierungshilfe für Konkurrenten der Deutschen Bahn AG. Dem Minister scheint es über alles zu gehen, die DB Regio aus dem Markt zu drängen. Die FDP-Landtagsfraktion fordert, dass das wirtschaftlichste Angebot zum Wohle der Steuerzahler und Bahnfahrer kommt. Es sieht aber danach aus, dass sich Minister Hermann mit seinem Modell durchsetzen will. Der Minister bestellt Selbstverwirklichung, zahlen darf die Zeche der Steuerzahler. Ein wettbewerbliches Vergabeverfahren muss aber ohne solche Zwangsbeatmungsmaßnahmen für Lieblingsprojekte eines Ministers auskommen. Ohnehin ist es ein einziges Wolkenkuckucksheim, was Hermann vorgestellt hat. Er gesteht ein, dass ohne deutliche Mittelsteigerungen des Bundes das heute vorgestellte Verfahren Makulatur ist. Leider bleibt sich Minister Hermann treu und agiert unsolide. Er stellt hübsche Päckchen ins Schaufenster und es ist nicht klar, ob sie einen Inhalt haben werden. Das ist Verkehrspolitik nach der Überraschungsei-Methode.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zu Ankündigung des Kultusministers, den Realschulen die Möglichkeit einzuräumen, regulär den Hauptschulabschluss anzubieten:

„Wenn der Kultusminister seine heutige Ankündigung wahrmacht und den Realschulen mehr Gestaltungsfreiheit einschließlich der dafür notwendigen Ressourcenausstattung gibt, hätte er einen bemerkenswerten Schritt unternommen, um sich von den starren und einseitigen Vorgaben der bisherigen Bildungspolitik der grün-roten Koalition freizuschwimmen. Diese zielt auf ein Zwei-Säulen-System lediglich mit den beiden Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium ab, die Realschule kamen in dieser Rechnung bislang nicht mehr vor. Ob der Vorstoß des Kultusministers aber als Beitrag zu einem stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg taugt, hängt nach Einschätzung von uns Liberalen davon ab, inwieweit Herr Stoch der Versuchung politischer Einflussnahme auf die pädagogische Arbeit der Realschulen widersteht. Sollte der Minister dagegen die zusätzlichen Ressourcen für die Realschulen an die Bedingung knüpfen, dass sie die Pädagogik der Gemeinschaftsschulen übernehmen und beispielsweise die Noten oder des Sitzenbleibens abschaffen müssen, wäre dies lediglich eine Einführung der Gemeinschaftsschule durch die Hintertür, würde die Freiheit der Realschulen weiter beschneiden und alles andere als einen Schulfrieden bewirken. Wir Liberalen werden deshalb die konkrete Umsetzung der Ankündigung genau beobachten und unsere Unterstützung für Herrn Stochs Vorstoß davon abhängig machen, inwieweit er sich als echter Freiheitsvorstoß erweist.”

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, pflichten der Kritik der freien Schulen bei, dass die grün-rote Landesregierung die Privatschulen benachteilige. Besonders gelte dies für das kürzlich beschlossene Privatschulgesetz.

„Die Landesregierung hat  die Schulen in freier Trägerschaft mit einem Super-Sparangebot mit Knebelvertrag vor vollendete Tatsachen gestellt, bei dem sie der klare Verlierer sind. Besonders augenfällig wird dies am Beispiel der Gymnasien in freier Trägerschaft: Sie profitieren von der jetzigen Erhöhung der Zuschüsse pro Schüler auf 78,7 Prozent nur unwesentlich: Den 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber.

Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, unverzüglich Gespräche mit den Privatschulverbänden über eine wirkliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation aufzunehmen. Ziel muss dabei insbesondere eine faire Beteiligung der freien Schulen an den Bereichen Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion sein.“

„Wenn ein Landesministerium empfiehlt, geltendes Landesrecht nicht anzuwenden, dann sollten die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Aus meiner Sicht brauchen wir eine Gesetzesänderung. Grün-Rot sollte den Mut und die Größe haben, zu erkennen, dass der beschrittene Weg im Bestattungsgesetz sich als Holzweg erwiesen hat.“ Dies sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann zur Antwort der Landesregierung auf seine parlamentarische Anfrage mit dem Titel „Erfahrungen mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes (BestattG) hinsichtlich des Verbots von Produkten aus Kinderarbeit“ (Drucksache 15/5979). Haußmann entnimmt der Antwort, dass die im Jahre 2012 in das Bestattungsgesetz aufgenommene Möglichkeit, in Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen festzulegen, nur Grabsteine und Grabeinfassungen zu verwenden, die nachweislich aus fairem Handel stammen, rechtswidrig und daher unwirksam sei. Solche Festlegungen belasteten Steinmetze unzumutbar, weil verlässliche Nachweise nicht verfügbar seien. Den Steinmetzen könne derzeit nicht der Nachweis über den Ausschluss aufgebürdet werden. „Ich unterstütze die Landesregierung ausdrücklich in ihrem Kampf gegen Kinderarbeit. Hier darf es kein Wackeln geben. Aber es nützt niemandem, wenn man das Kind mit dem Bad ausschüttet und in ein Gesetz Dinge hineinschreibt, die Rechtsbruch darstellen und nichts bringen. Die Friedhofsträger im Land brauchen Sicherheit darüber, was geht und was nicht geht. Vor allem sollte man die Steinmetze nicht zum Buhmann machen“, sagte Haußmann.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechts- und innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll fordern nach der Offenlegung weiterer E-Mails durch die Stuttgarter Nachrichten erneut den Rückzug der grünen Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl und Daniel Lede Abal aus dem NSU-Untersuchungsausschuss. Die neuen E-Mails belegen, dass Sckerl deutlich mehr Einfluss auf die Veröffentlichung des Gutachtens ausgeübt habe, als bisher angenommen. Sckerl wusste – anders als von ihm bisher behauptet – bereits sehr früh, dass das Gutachten der Landtagsverwaltung den anderen Fraktionen nicht vorlag. Ferner hat er dem grünen Enquetekommissionsvorsitzenden Halder davon abgeraten, das Gutachten wie ursprünglich geplant, zur nächsten Enquete-Sitzung der Öffentlichkeit vorzulegen. Rülke und Goll: „Jetzt steht endgültig fest, der grüne Fraktionsgeschäftsführer Sckerl hat mehrfach das Parlament wider besseres Wissen belogen.“ Auch die per E-Mail belegte Äußerung des Enquete-Mitglieds Lede Abal („Wäre das nicht eine Möglichkeit, um FDP Wolf aus dem Licht zu drücken“) belege, dass Lede Abal nicht nur vom Inhalt des Gutachtens Kenntnis hatte, sondern versucht hat, über die Ergebnisse des Gutachtens Einfluss auf die Arbeit der Enquete-Kommission zu nehmen, so Rülke und Goll.

Nach den Worten von Rülke und Goll sei das Verhalten von Herrn Sckerl und der Fraktion der Grünen insgesamt unerträglich. „Täuschen, Tarnen, Tricksen scheint mittlerweile bei den Grünen salonfähig geworden zu sein. Ein solches Verhalten schadet nicht nur dem Vertrauen der Parlamentarier untereinander. Es lässt die Politikverdrossenheit der Bürger weiter wachsen. Anstatt aufzuklären, wird mit Halbwahrheiten nur so um sich geworfen.“ Ganz offensichtlich werde hier auf Zeit gespielt. „Die Grünen versuchen das Aussitzen von Affären zu perfektionieren“, so Rülke. Ein Rückzug von Sckerl und Lede Abal aus dem NSU-Untersuchungsausschuss sei unumgänglich, um unbelastet in die Sacharbeit einsteigen zu können.

Goll forderte die Grünen auf, ihren selbstgesetzten hohen Maßstäben an Transparenz und Ehrlichkeit endlich gerecht zu werden. Es sei eine Schande, dass die Aufklärungsarbeit der grünen Gutachtenaffäre nur durch die Medien stattfinde. Statt grüner Krokodilstränen wäre eine Mitarbeit bei der lückenlosen Aufklärung der Vorgänge ansagt. „Die FDP-Landtagsfraktion wiederholt ihre Forderung: Wir erwarten die Offenlegung sämtlicher E-Mails, Vermerke und schriftlichen Stellungnahmen der grünen Fraktion im Zusammenhang mit dem Gutachten der Landtagsverwaltung. Was bei den Forderungen an den ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus für Grün-Rot recht und billig war, kann bei der Grünen-Fraktion nicht plötzlich indiskutabel sein“, so Ulrich Goll.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, lehnt ein Verbandsklagerecht im Tierschutz ab. „Die Tierschutzstandards in Deutschland gehören zu den höchsten der Welt. Ein Verbandsklagerecht ist auch deshalb unnötig, weil die Behörden bei Verstößen gegen den Tierschutz schon heute in angemessener Weise eingreifen können. Verbandsklagerechte werden dort, wo sie bestehen, erfahrungsgemäß allzu oft als politisches Kampf- und Blockademittel instrumentalisiert“, sagte Bullinger.

Zum heute in Friedrichshafen stattfindenden Südbahn-Gipfel von Verbandsvertretern und Politikern zur Klärung der Frage der Elektrifizierung der Bahnstrecke zwischen Ulm und Lindau sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Es wird höchste Zeit, dass das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium ein klares Bekenntnis zur Elektrifizierung der Südbahn von Ulm nach Friedrichshafen gibt. Die CDU im Land und Verkehrsminister Hermann müssen beweisen, dass sie beim Bund durchsetzungsfähig sind und der Gordische Knoten durchschlagen werden kann. Mit dem Wettstreit, wer im Schwarzen-Peter-Spiel am schnellsten die Karte weiterreichen kann, ist den Menschen und der Wirtschaft vor Ort jedenfalls nicht gedient. Es muss auch bedacht werden, dass die Elektrifizierung der Südbahn nicht nur regional bedeutsam, sondern wichtig für das ganze Land ist.“

 

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zur Ankündigung der Landesregierung, die Musikhochschulen finanziell besser auszustatten:

„Vor dem Hintergrund, dass die grüne Wissenschaftsministerin vor gut einem Jahr zwei der fünf Musikhochschulen in Baden-Württemberg über die Klinge springen lassen wollte, ist die FDP-Fraktion angesichts der neuerlichen Ankündigung einer besseren finanziellen Ausstattung der Musikhochschulen erleichtert. Die fünf Musikhochschulen leisten gerade wegen ihrer dezentralen Aufstellung eine hervorragende Arbeit bei der Versorgung der zahlreichen Chöre, Orchester, Musikschulen und anderer Musikeinrichtungen in der Fläche Baden-Württembergs mit bestens qualifizierten Musikern. Nicht zuletzt hat auch der Rechnungshof unseren Musikhochschulen ein wirtschaftliches und effektives Arbeiten bescheinigt. Bei aller Erleichterung ist jedoch nach wie vor Vorsicht geboten. Der Sinneswandel der grünen Wissenschaftsministerin dürfte weniger auf Sachargumente als auf den Proteststurm zurückzuführen sein, der sich beim Bekanntwerden ihrer ursprünglichen Demontagepläne erhob. Deshalb werden wir seitens der FDP-Fraktion ein wachsames Auge auf die Umsetzung der neuerlichen Ankündigung von Frau Bauer haben und uns Demontageversuchen durch die Hintertür mit allen uns in der Opposition zur Verfügung stehenden Mitteln widersetzen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte die Ablehnung des Entschließungsantrags der FDP-Fraktion auf faire Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft an Vergünstigungen, die bislang nur staatlichen Schulen zugute kamen.

„Wir sind der Auffassung, dass die grün-roten Neuregelungen zur Privatschulbezuschussung einseitig die freien Schulen belasten und vor allem mittel- und längerfristig keine tragfähige Basis für Finanzierung darstellen. Deshalb wollten wir mit unserem Entschließungsantrag der Landesregierung Gelegenheit geben, das Versäumte nachzuholen. Konkret haben wir Folgendes beantragt:

  1. Die zeitnahe Aufnahme von Gesprächen mit den Privatschulverbänden über eine Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft an finanzieller Förderung in Bereichen, in denen bislang lediglich staatliche Schulen gefördert wurden, insbesondere in den Bereichen Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion;
  2. Die Vorlage des für das Jahr 2015 regulär anstehenden Privatschulberichts rechtzeitig vor der Aufstellung des Nachtragshaushalts, in den die Mittel für eine Zuschusserhöhung einzustellen sind, so dass ein Kostendeckungsgrad von 80 Prozent der Bruttokosten erreicht wird.“

Kern bezeichnete das grün-rote Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes als „Super-Sparangebot mit Knebelvertrag für die Schulen in freier Trägerschaft“. Kern wörtlich: „Auf den ersten Blick scheinen die Privatschulen bei Ihrem Super-Sparangebot der Landesregierung eigentlich nur zu gewinnen. Bei genauerem Hinsehen ist es aber ein großes Verlustgeschäft für die Privatschulen. Besonders augenfällig wird dies am Beispiel der Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft: Sie profitieren von der jetzigen Erhöhung auf 78,7 Prozent nur unwesentlich: Den 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber.“

Kern weiter: „Man könnte ja nun einwenden, eine Versorgungsabgabe für verbeamtete Lehrkräfte sei systematisch gerechtfertigt – schließlich müsse das Land später für die Pensionen der Lehrkräfte aufkommen. Wenn Grün-Rot allerdings in ihrem ‚Werbeblock‘ von einer fairen Finanzierung spricht, dann muss man nach Auffassung der FDP auch diejenigen Zuwendungen berücksichtigen, die den freien Schulen nicht zugutekommen. Als das Bruttokostenmodell zur transparenten und fairen Berechnung entwickelt wurde, haben die damaligen Regierungsfraktionen von CDU und FDP in der AG Privatschulfinanzierung einen Kompromiss geschlossen: Das Land verzichtete auf die Versorgungsabgabe für die verbeamteten Lehrkräfte, und die freien Schulen verzichteten im Gegenzug auf Zuschüsse insbesondere für die Ganztagsbetreuung.

Dieser Kompromiss zeigt übrigens, wie sich die damaligen Regierungsfraktionen und die Privatschulverbände auf Augenhöhe begegnet sind – und ohne eine gute Zusammenarbeit hätte man auch das Bruttokostenmodell in dieser Form sicherlich nicht entwickeln können.

Mit dieser guten Tradition von Gesprächen auf Augenhöhe hat die grün-rote Landesregierung vollständig gebrochen. Die AG Privatschulfinanzierung tagte fortan nicht mehr, und die freien Schulen wurden nicht weiter als Partner bei der Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags betrachtet, sondern sie sind für diese Landesregierung offensichtlich nur eine Interessengruppe, die lästige Lobbyarbeit macht und der man nur einfach einen Happen Geld hinwerfen muss und ansonsten die Bedingungen diktieren kann nach dem Motto: ‚Vogel, friss oder stirb!‘.

Nach dieser Logik hat Grün-Rot die Gespräche über die Erhöhung der Zuschüsse mit dem Ziel eines Deckungsgrads von 80 Prozent der Bruttokosten von vornherein an die Bedingung der Versorgungsabgabe geknüpft. Fair im Sinne des beschriebenen Kompromisses zwischen Privatschulen und der christlich-liberalen Landesregierung wäre es gewesen, sich an einen Tisch zu setzen, und dann hätten beide Seiten ihre Anliegen vortragen können. Die Souveränität und den Willen zu solch einem Vorgehen haben Grüne und SPD nicht gehabt. Und um jeden Widerstand zu brechen, hat Grün-Rot die freien Schulen in Gewinner und Verlierer eingeteilt. Bei der feierlich inszenierten Unterzeichnung der Vereinbarung mit den Privatschulverbänden Ende 2013 hat dann manch einer nur mit der Faust in der Tasche zugestimmt – im Wissen darum, dass je nachdem, ob man zu den Gewinnern oder Verlierern gehört, in der Zukunft auch existenzielle Bedrohungen auf freie Schulen zukommen können.

Wie bei dem erwähnten Super-Sparangebot mit Knebelvertrag findet sich im vorliegenden Gesetzentwurf das Wesentliche nicht im Vertragstext selbst, sondern quasi in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also außerhalb, so dass man darüber nicht mehr verhandeln oder im Parlament hätte abstimmen können. Da der Gesetzentwurf im Wesentlichen nur die Erhöhung der Zuschüsse mit dem Ziel eines Deckungsgrads von 78,5 Prozent vorsah, hat ihm die FDP-Fraktion zugestimmt.“

 

 

 

In der Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich“ hat der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, die grün-rote Landesregierung abermals aufgefordert, nun endlich das bereits im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2011 angekündigte Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen: „Wir haben im vergangenen Jahr einen eigenen Entwurf für ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Dieser wurde am 12. Juni 2013 mit grün-roter Mehrheit abgeklatscht“, so Glück.

Glück erinnerte daran, dass Umweltminister Franz Untersteller am 19. März 2014 in einer Aussprache über das Umweltinformationsrecht zugesagt habe, dass noch vor der Sommerpause mit dem Entwurf eines Informationsgesetzes zu rechnen sei.   Inzwischen sei es jedoch Spätherbst. Glück: „Die Frist für den Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetzes wurde von Grün-Rot inzwischen schon öfter gebrochen als sämtliche Weltuntergangstermine von Nostradamus und dem Maya-Kalender zusammen – wobei ich klar stellen möchten, dass ich das Informationsfreiheitsgesetz für dringlicher halte.“

Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich lege Grün-Rot nun eine abzulehnende und abgespeckte Ökovariante des Informationsfreiheitsgesetzes vor. Glück: „Nicht nur, dass Sie nicht Wort halten und ein umfassendes Gesetz vorlegen – in dem vorliegenden Gesetzentwurf findet sich auch eine Reihe von Mängeln und Milchmädchenrechnungen. So zum Beispiel die Behauptung, die Mittel, die man in der Planungsphase für eine starre Bürgerbeteiligung zusätzlich bräuchte, könne man in der Umsetzungsphase locker wieder einsparen. Dies kann im Optimalfall so laufen, aber man kann doch nicht davon ausgehen, dass dies in jedem Fall so läuft.“

Glück sagte, das grün-rote Umweltverwaltungsrecht mache eigentlich keinen Unterschied bei der Bürgerbeteiligung: „Die Bürgerbeteiligung in Atdorf hat es auch ohne Ihr Gesetz gegeben und den Ärger um Stuttgart 21 hätte auch Ihr Gesetz nicht aufzuhalten vermocht.“ Das unausgegorene und selektive Umweltinformationsgesetz lasse aber darauf schließen, dass das große Vorhaben der grün-roten Koalition, nämlich ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz, in der laufenden Legislaturperiode wohl nicht mehr umgesetzt werde, sagte Glück. Der FDP-Abgeordnete forderte Innenminister Reinhold Gall auf, diesbezüglich endlich Farbe zu bekennen und Klartext zu reden.

 

 

 

In einer Landtagsdebatte über die zwei Petitionen, die sexuelle Vielfalt im Bildungsplan betreffend, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die von der grün-roten Landesregierung losgetretene Debatte über die Verankerung der sexuellen Vielfalt im Bildungsplan hat uns bei dem zentralen gesellschaftspolitischen Anliegen der Toleranz gegenüber Unterschiedlichkeit keinen Millimeter weiter gebracht hat. Im Gegenteil: Diese Debatte hat einen Graben der Gesellschaft aufgerissen, wo zuvor in diesem Ausmaß keiner zu finden war.

Mit dieser Ansicht ist die FDP-Fraktion nicht allein. So häufen sich mittlerweile die Stimmen von Schwulen und Lesben, dass ihrem berechtigen Anliegen durch das unglückselige Vorgehen der grün-roten Landesregierung in der Realität ein Bärendienst erwiesen wurde. Durch das dilettantische Vorgehen von Grün-Rot sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, als ging es um Sonderrechte für einzelne gesellschaftliche Gruppen, stattdessen gehe es jedoch um ‚Normalität‘.

Die grüne Einteilung der Welt in Gut und Böse taugt nicht zur Bearbeitung eines so komplexen und sensiblen Themas wie dem der Toleranz in einer Gesellschaft der Vielfalt. Dass im Zug der unseligen Debatte Vorurteile geschürt, ein ungutes Lagerdenken vorangetrieben und der Toleranz ein Bärendienst erwiesen wurde, hat Grün-Rot billigend in Kauf genommen, mehr noch: für die eigenen Zwecke vorangetrieben.

Zu spät, haben der Ministerpräsident und der Kultusminister das getan, was die FDP-Fraktion bereits von Anfang an geraten hatte: Mit dem Bildungsplan auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren und dort Toleranz nicht nur hinsichtlich sexueller Orientierung, sondern auch insbesondere hinsichtlich Herkunft, Geschlecht oder Religion zu fördern.

Wie so häufig erscheint nun diese politische Kehrtwende bei Grün-Rot weniger eine Überzeugungstat zu sein, sondern mehr der übliche Kretschmannsche Griff nach der Notbremse, wenn potenzielle bürgerliche Wähler verschreckt werden könnten.

Über die grüne Attitüde kann sich jeder Lehrer, der einmal die Thematik ‚Toleranz gegenüber anderer sexueller Orientierung‘ im Unterricht behandelt hat, nur wundern. Da passt es ins Bild, dass die Grünen nun auf den Philologenverbandschef Bernd Saur einhauen, bei dem ein erstaunliches ‚Kopfkino‘ abgelaufen sei, so der Grünen-Landesvorsitzende Hildenbrand.

Die grünen Chefaufklärer sind sich aber offenbar nicht bewusst, dass ein solches Kopfkino auch bei Schülerinnen und Schülern ausgelöst wird, wenn man das Thema im Unterricht anspricht. Und dass es dann Lehrerinnen und Lehrern bedarf, die mit Augenmaß, Geschick und Verantwortungsbewusstsein den Schülerinnen und Schülern nicht nur kompetent Rede und Antwort stehen, sondern mit ihnen auch fundiert über Toleranz, aber auch über deren Grenzen diskutieren können.

Bei alldem ist der FDP-Landtagsfraktion wichtig, dass die Dimension der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern nicht außer Acht gelassen wird.

Die Bildungsjournalistin Nina Braun formulierte kürzlich sehr treffend: ‚Darüber zu beraten, wie die Lehrerinnen und Lehrer bei dieser schwierigen Arbeit besser unterstützt werden können, das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Politik – statt darüber nachzudenken, was noch alles zusätzlich in die Lehrpläne gepfropft werden kann‘.