Zum am 17. November in Friedrichshafen stattfindenden Südbahn-Gipfel von Verbandsvertretern und Politikern zur Klärung der Frage der Elektrifizierung der Strecke stattfinde, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Es wird höchste Zeit, dass das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium ein klares Bekenntnis zur Elektrifizierung der Südbahn von Ulm nach Friedrichshafen gibt. Die CDU im Land und Verkehrsminister Hermann müssen beweisen, dass sie beim Bund durchsetzungsfähig sind und der Gordische Knoten durschlagen werden kann. Mit dem Wettstreit, wer im Schwarzen-Peter-Spiel am schnellsten die Karte weiterreichen kann, ist den Menschen und der Wirtschaft vor Ort jedenfalls nicht gedient. Es muss auch bedacht werden, dass die Elektrifizierung der Südbahn nicht nur regional bedeutsam, sondern wichtig für das ganze Land ist.“

Zur Kritik des Lehrerverbands VBE an der unzulänglichen Computer- und Internetausstattung in den Schulen des Landes sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den VBE in seiner Kritik an der mangelhaften IT-Ausstattung vieler Schulen. Besonders die kleinen Schulen im ländlichen Raum dürfen nicht weiter von der Entwicklung im Digitalbereich abgehängt sein. Gerade im ländlichen Bereich verfügen etliche Schulen außerdem nicht über einen ausreichenden Daten- und Informationsschutz.. Deshalb ist die Landesregierung gefordert, die vielen blinden Flecken in der Breitbandversorgung zu beseitigen, damit neben den Betrieben auch die Schulen zu einer zeitgemäßen und ausreichend starken Anbindung an das Internet kommen.“

In einer aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „B 31 West ist überall – die Alleingänge des Verkehrsministers“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,Jochen Haußmann:

„Das Verhalten bei der Planung der B 31 West ist symptomatisch für die klammheimlich ausgelebte Straßenbauallergie der Grünen. Angesichts dieses strategischen Verhinderungstaktierens entsteht ein Stimmengewirr, das an den Turmbau zu Babel erinnert. Einerseits wird die Bedeutung des Straßenbaus für die Wirtschaft bekräftigt, andererseits wird dann im stillen Kämmerlein alles versucht, den tatsächlichen Bau zu torpedieren. Während im Plenum die Unschuld vom Land gespielt wird, hat man bereits Briefe zum Stopp der B 31 an den Bund geschickt. Am Beispiel B 31 West kann man zudem bei genügender Recherche auch den Verdacht bekommen, hier sei eine grüne Allianz zur Verhinderung im Gange. Bereits vor Jahren haben zwei grüne Abgeordnete sowie der heutige Verkehrsminister als damaliger Bundestagsabgeordneter das Ende der B 31 West verkündet. Hier wird eine interessengeleitete Politik zum Nachteil des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg betrieben. Wer glaubt, dass die Grünen Politik für die Wirtschaft machen, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Wir brauchen statt diesem Straßenbau-Theater eine Mobilitätsoffensive Baden-Württemberg 23, wie sie unsere Fraktion bereits vorgelegt hat. Die FDP-Landtagsfraktion wird in den Haushaltsberatungen eine entsprechende Initiative einbringen, die mittelfristig eine Milliarde mehr für den Ausbau der Infrastruktur bringen wird – dies ohne neue Schulden. Mit diesem Impulsprogramm für Lebensqualität und Wirtschaft werden wir aktiv für eine gute Zukunft für die Menschen in Baden-Württemberg sorgen.“

In der Landtagsdebatte über den FDP-Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in die Landesverfassung sagte  der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr.  Hans-Ulrich Rülke:

„Wir hatten zu Beginn der Legislaturperiode Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition. Es ging darum, die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen. Das Angebot der Regierung war: Wir nehmen sie mit Wirkung 2020 in die Landesverfassung auf. Unser Kompromissvorschlag – wir waren der Meinung, es ginge sofort – richtete sich auf das Jahr 2016. In der Phase dieser Verhandlungen hat das Finanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Den Gesetzentwurf haben wir übernommen, weil wir Vertrauen in die Arbeit der Beamten des Landes Baden-Württemberg haben. Ich weiß nicht, was es daran zu kritisieren gibt. Im Gegensatz zu manchen anderen haben wir auch nie behauptet, wir hätten das nicht übernommen. Wir haben also nicht versucht, irgendwelche Plagiate zu vertuschen.

Im Übrigen haben wir schon mehrfach Erfahrungen mit Vorschlägen gemacht, die Sie in Ihre Koalitionsvereinbarung geschrieben haben, die wir gut fanden, beispielsweise die Direktwahl der Landräte oder das Informationsfreiheitsgesetz. Wir haben entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht, die Sie dann immer mit der scheinheiligen Begründung abgelehnt haben, es sei zwar Ihre eigene inhaltliche Intention, aber die Gesetzesvorschläge seien handwerklich schlecht. Dieses Argument haben wir Ihnen genommen, indem wir nun Ihre eigenen Gesetzestexte vorgeschlagen haben. Im vergangenen Jahr haben Sie das mit der Begründung abgelehnt: Wir wollen erst 2020 keine neuen Schulden machen, deshalb ist es nicht unsere politische Zielsetzung, bereits 2016 eine Schuldenbremse in die Landesverfassung zu schreiben. Das ist völlig legitim. Wir halten das für falsch, aber Sie haben die politische Mehrheit. Es ist Ihr Recht, diese Mehrheit so zu nutzen, dass Sie sagen: Wir machen bis 2020 neue Schulden.

Nun gab es in diesem Sommer eine veränderte Situation, ich habe es heute Morgen dargestellt. Herr Ministerpräsident Kretschmann hat auf einmal erklärt, er mache ja mit bei dem Vorschlag des Finanzministers, 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, aber nur, wenn das keine Eintagsfliege sei und wenn auch in den Folgejahren ausgeglichene Haushalte vorgelegt würden. Jetzt räume ich gern ein: Wenn ich so klug gewesen wäre wie heute, dann hätte ich den Gesetzentwurf, über den wir jetzt abstimmen, nicht eingebracht. Ich habe nämlich einen Denkfehler gemacht: Ich habe dem Wort des Ministerpräsidenten vertraut.

Ich habe geglaubt – Sie mögen mich für naiv halten, aber es war nun einmal so –, wenn der Ministerpräsident erklärt, er wolle nach 2016 keine neuen Schulden machen, dann möchte er nach 2016 auch keine neuen Schulden machen.

Jetzt haben wir aber erfahren – zunächst durch die Stuttgarter Zeitung -, dass Sie in den Jahren 2017 bis 2019 doch wieder vorhaben, neue Schulden zu machen. Offenbar haben Sie das Ganze dann wieder zurückgezogen und etwas frisiert, damit es nicht ganz so dramatisch aussieht. Aber der Kollege Maier hat ja im Rahmen dieser Debatte bestätigt, dass es genauso ist, dass Sie in Ihrer mittelfristigen Finanzplanung wieder neue Schulden planen. Ich will das gar nicht kritisieren. Das ist Ihr gutes Recht als Regierung. Nur, das hätten Sie gleich sagen können. Dann hätten wir uns die Debatte gespart und den Gesetzentwurf nicht eingebracht. Dann wäre klar gewesen, dass Sie ihn ablehnen. Insofern habe ich volles Verständnis für Ihr heutiges Abstimmungsverhalten.

Allerdings lernen wir drei Dinge aus diesem ganzen Sachzusammenhang. Erstens: Ihre Nullneuverschuldung 2016 ist eine Eintagsfliege, die nur zum Ziel hat, im Wahljahr einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, um damit gut auszusehen. Das Zweite, das wir lernen, ist, dass Sie, für den Fall, dass Sie wiedergewählt werden, Ihre Verschuldungspolitik fortsetzen. Das Dritte, das wir lernen, ist, dass man dem Wort des Ministerpräsidenten nicht vertrauen kann.“

Als mittel- bis langfristig verheerend stuft der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Doppelhaushalt 2015/2016 ein, den die grün-rote Landesregierung in den Landtag eingebracht hat. Rülke sprach in seiner Erwiderung auf die Haushaltsrede von Finanzminister Nils Schmid von einem Schönwetterhaushalt.

Jahrelang habe Schmid seine eigene Schuldenmacherei der Opposition angelastet. Ständig sei von schwarz-gelber Erblast die Rede, von einem strukturellen Defizit, von impliziter Verschuldung und heruntergekommener Infrastruktur. All das habe angeblich die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hinterlassen. „Die Zahlen sprechen eine andere Sprache! Sie haben seit 2010 neun Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen als die Vorgängerregierung. Aber Sie geben auch seit 2010 neun Milliarden mehr aus und haben auf der Strecke auch noch Milliarden neuer Schulden gemacht!“, sagte Rülke an die Adresse der Regierung Kretschmann gerichtet.

In Baden-Württemberg kann man „gut leben und gut arbeiten.“ Das habe Nils Schmid wörtlich in seiner Rede gesagt. Da habe der Minister recht – nur habe Baden-Württemberg eben keine gute Regierung. Es sei lächerlich, dass der Minister ernsthaft behaupte, eine bessere Haushaltspolitik zu machen und dass sich nun alles zum Besseren wende. Wenn Finanzminister Schmid über sich und die Vorgängerregierung rede, könne man nur Theodor Storm zitieren: „Er wirft den Kopf zurück und spricht: Wohin ich blicke, Lump und Wicht. Doch in den Spiegel blickt er nicht.“

Der SWR habe sich in der vergangenen Woche über die Kürze der Schmidschen Rede gewundert. Dies sei leicht zu erklären. Der Minister habe alle unangenehmen Themen umgangen. Er habe nur Ausgaben aufgezählt und keinerlei konkrete Einsparungen benannt, weil es sie einfach nicht gebe. Nils Schmid gebrauche gerne den Begriff des „Verbalsparers“, der nur vom Sparen rede, es aber nicht tue. „Dieser Doppelhaushalt beweist: Der größte Verbalsparer sind Sie selber!“, so Rülke wörtlich.

Haushaltskonsolidierung laufe bei dieser Regierung nur über die Einnahmeseite. Der eigene grün-rote mittelfristige Finanzplan aus dem Jahre 2013 habe für 2015 nicht 44,3 sondern lediglich 41,85 Milliarden Euro an Ausgaben vorgesehen. Für 2016 nicht 44,4, sondern lediglich 42,68 Milliarden. „Sie genehmigen sich in diesem Doppelhaushalt 4,2 Milliarden mehr, als Ihre eigene verschwenderische Planung noch im letzten Kalenderjahr vorgesehen hatte!“, sagte Rülke. „Baden-Württemberg kann es noch besser“, hatte Schmid vor einer Woche ausgerufen. Da habe er recht – aber eben nur ohne diesen Finanzminister, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

98 Prozent der Sparvorgaben seien erfüllt, hatte Schmid behauptet. Rülke zitierte hierzu den Staatsanzeiger: „Weil der Finanzminister steigende Steuereinnahmen als strukturelle Einsparungen verbucht.“  Die ganzen Orientierungspläne und Einsparauflagen seien also Taschenspielertricks, so Rülke. Es gebe keine Einsparungen, sondern nur höhere Einnahmen. Es wundere ihn, dass Schmid nicht die gesamten 32,6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen des Landes als Einsparungen verbuche, um sich damit zu brüsten. Der Finanzminister erzähle immer, seine Haushaltspolitik sei ein Dreischritt. Das stimme auch: Höhere Einnahmen, höhere Ausgaben, mehr Schulden, so funktioniere die Haushaltspolitik dieser Landesregierung.

Was die Einnahmen des Landes anlange, so sei der Minister ein „Nils im Glück“. Es regne Steuereinnahmen, für die der Minister nichts könne. Sie seien den fleißigen Menschen im Lande und den vorausschauenden Unternehmern zu verdanken. Mit derselben Schamlosigkeit, mit der Schmid Steuereinahmen als Einsparungen verbuche, tue der Minister so, als ob die Wirtschaft im Lande seine Haushaltspolitik brauche, um erfolgreich zu sein. Er behaupte einerseits, dass der Haushaltsentwurf die Innovationskraft der Unternehmen sicherstelle und andererseits, dass der Doppelhaushalt es erst ermögliche, dass die Unternehmen, die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Aber wie im Märchen vom „Hans im Glück“ verspiele Nils im Glück sein Vermögen. Der Unterschied sei nur der, dass Hans sein eigenes Vermögen verschleudere, aber Nils das Vermögen anderer Leute. Seine Haushalte seien nämlich von galoppierend wachsenden Ausgaben geprägt, die im Falle des kleinsten konjunkturellen Einbruchs nicht mehr aufzufangen seien. Für das momentan niedrige Zinsniveau gelte dasselbe. Insgesamt sei die Buchführung dieses Finanzministers haarsträubend.

Die mittelfristige Finanzplanung entlarve auch eine Wählertäuschung des Ministerpräsidenten. Als der Finanzminister im Sommer einen schuldenfreien Haushalt für 2016 angekündigt habe, da hätte die Opposition gleich vermutet, dass es um eine einmalige Aktion im Wahljahr gehe. Der Ministerpräsident habe zunächst erklärt, er mache nur mit, wenn es sich nicht um eine Einmalaktion handle. Nun lasse Grün-Rot die Katze aus dem Sack: 790 Millionen Euro Schulden 2017, 238 Millionen im Jahr 2018 und nochmal 180 Millionen im Jahr 2019, so die Stuttgarter Zeitung am 6. 11. 2014. Das sei ein glatter Wählerbetrug des Ministerpräsidenten und entlarve den Haushalt 2016 als reines Wahlkampfmanöver, so Rülke.

Auch schweige sich der Haushalt zum Thema Finanzbeziehungen des Bundes und der Länder aus. Was sei mit dem Länderfinanzausgleich? Was mit dem Thema Steuerautonomie? Wie solle es mit der Vermögens- und der Grundsteuer weiter gehen? Die FDP-Fraktion habe hier klare Vorschläge gemacht, die Regierung laviere herum. So habe man ein eigenes Heberecht der Länder bei der Einkommens- und der Körperschaftssteuer vorgeschlagen. Schmid habe in eine ähnliche Richtung gedacht. Sein Kabinettskollege Friedrich erkläre aber das komplette Gegenteil.

Der Öffentliche Dienst tauche in Schmids Rede gar nicht auf. Vermutlich habe er ein schlechtes Gewissen wegen der Absenkung der Eingangsbesoldung. Selbstlob in der Bildungspolitik gebe es reichlich, aber kein Wort des Dankes an die Lehrerinnen und Lehrer. Die sture Zahl 11600 beim Abbau an Lehrerstellen sei zwar gefallen, aber es fehle nach wie vor ein nachvollziehbarer Zusammenhang von Bildungspolitik und Stellenerfordernissen.

Die Regierung feiere sich für Pensionsrückstellungen und verschweige dabei, dass diese von den Beamten selbst durch einen gesetzlich verordneten Gehaltsabzug geleistet würden. Im Übrigen stelle man lediglich 6000 Euro pro Jahr für die eigenen Beamten zurück, verlange aber von den Privatschulen 13000 Euro jährlich für ausgeliehene beamtete Lehrer.

Schlichte Selbstverständlichkeiten kämen dem Minister nicht über die Lippen. Nämlich die Einlösung des Anspruchs der Kommunen auf vollständige Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsaufnahme.

Im Gegensatz zur Regierung werde die FDP-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen sehr konkrete Vorschläge machen. So wolle man beispielsweise einmalig eine Milliarde Euro in die Infrastruktur investieren. Damit könnten die notwendigsten Investitionen  in die Verkehrsinfrastruktur gestemmt werden und der dringend notwendige Ausbau der Breitbandversorgung insbesondere im Ländlichen Raum vorangebracht werden. „Wir werden auch sehr genau sagen, wo wir das Geld hernehmen wollen. Das sind Investitionen in die Zukunft. Dafür muss man auch einmal auf konsumptive Ausgaben verzichten“, so Hans-Ulrich Rülke.

Im Ergebnis habe die grün-rote Regierung und insbesondere ihr Finanzminister bei der Einbringung dieses Doppelhaushalts ein katastrophales Bild abgegeben. In einem habe Nils Schmid aber recht. Er habe ausgerufen: „Die besten Zeiten unseres Landes liegen noch vor uns!“ Das stimme, so Rülke: „Aber erst wenn diese Regierung Geschichte ist!“

 

 

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat anlässlich des heutigen Beschlusses des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes durch die grün-rote Regierungsmehrheit im Landtag gefordert, dass die neue Landesregierung im Jahr 2016  „dieses praxisuntaugliche Gesetz“ innerhalb der ersten 100 Tage korrigieren müsse. „Das was Sie heute beschließen, ist faktisch die Abschaffung des bewährten Jagdrechts durch die Unterordnung unter das Natur- und Tierschutzrecht“, erklärte Bullinger. Die FDP-Landtagsfraktion, welche die namentliche Abstimmung über das Gesetz beantragte und geschlossen gegen das Gesetz stimmte, unterstrich noch einmal ihre verfassungsrechtlichen Bedenken.

Bullinger erläuterte, das Jagdrecht sei im deutschen Rechtskreis ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht, das in der Bundesrepublik unter dem besonderen Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes stehe: „Der Tenor des Misstrauens und die Eingriffe ins Eigentum stellen einmal mehr unter Beweis, welch gestörtes Verhältnis Grün und Rot zu Eigentum, zur Eigenverantwortung und zum ehrenamtlichen Engagement haben.“

Bullinger warf Grün-Rot vor, die Jäger und den Landtag gleichermaßen zu entmündigen. Durch die zahlreichen Ermächtigungsregelungen im Gesetz, könne der Minister für den Ländlichen Raum Jagdpolitik künftig im Wege von Rechtsverordnungen am Parlament vorbei betreiben. Mit Blick auf die Jäger ziehe sich das grün-rote Credo durch das Gesetz: „Verbieten, bevormunden, vorschreiben, gängeln. Wir Liberalen haben ein anderes Weltbild vom mündigen Bürger.“ Als „völlig verfehlt“ bezeichnete der FDP-Abgeordnete zudem die Wildschadensregelungen im neuen Gesetz.

Abschließend erklärte Bullinger für die FDP-Landtagsfraktion:  „Wir lehnen dieses ideologisch orientierte und für die Praxis untaugliche Gesetzeswerk ab,

  • weil es die kundigen Jäger und Heger bevormundet und gängelt,
  • weil es Eigeninitiative und Ehrenamt bestraft,
  • weil es keine praxistauglichen Wildschadensregelungen vorsieht,
  • weil es durch viele Ermächtigungen am Landtag vorbei der Exekutive Tür und Tor öffnet,
  • weil es Bürokratie nicht abbaut, sondern Bürokratie mehrt,
  • weil es für den ländlichen Raum insgesamt schädlich sein wird und
  • weil es die im Grundgesetz verankerte Eigentumsrechte mit Füßen tritt.“

Zur Meldung, wonach Grün-Rot sich auf zusätzliche Ausgaben für die Infrastruktur in Höhe von 50 Millionen Euro geeinigt habe, sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die angeblichen Mehrmittel für Verkehrsprojekte in Höhe von 50 Millionen Euro sind eine Fata Morgana. Hier wird die Öffentlichkeit getäuscht. Es soll so getan werden, als würde Grün-Rot seine Ablehnung gegenüber dem Straßenbau überwinden. Ein Blick in den Entwurf für den Haushaltsplan der nächsten beiden Jahre genügt: Hier wurde der Ansatz im Vergleich zu diesem Jahr um 45 Millionen Euro gekürzt. Es ist schon ein dreister Versuch, die Menschen hinters Licht zu führen, wenn man so agiert. Erst im Planentwurf radikal kürzen, um sich dann für einen angeblichen Zuwachs effekthascherisch feiern lassen zu wollen. Wer so handelt, kann keine Glaubwürdigkeit erwarten und handelt unredlich. Angesichts der Versäumnisse des grünen Verkehrsministers im Straßenbau und den hohen Steuereinnahmen wären ganz andere Maßnahmen das Gebot der Stunde.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zum Bürgerentscheid über die Zukunft der Werkrealschule und der Realschule in Rielasingen-Worblingen (Kreis Konstanz):

„Die Entscheidung von über 60 Prozent der Abstimmungsteilnehmer in Rielasingen-Worblingen gegen die Umwandlung der örtlichen Werkrealschule und Realschule in eine Gemeinschaftsschule ist nach den ähnlich verlaufenen Bürgerentscheiden in Bad Saulgau und Salem bereits die dritte herbe Niederlage dieser Art für die grün-rote Landesregierung und die von ihr vorangetriebene Gemeinschaftsschule. Die FDP-Fraktion appelliert an die Landesregierung, das Votum der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren und nicht durch einseitige bürokratische Maßnahmen zu konterkarieren. Auch wenn es Grünen und SPD schwerfällt zu akzeptieren: Es wird höchste Zeit, faire Wettbewerbsbedingungen für die Schularten zu schaffen und die Gestaltung des Schulangebots den Verantwortlichen vor Ort zu überlassen. Nur auf diese Weise lässt sich das mittlerweile erheblich in Frage gestellte Vertrauen in die Bildungspolitik wiedergewinnen und langfristig die Qualität des Bildungsangebots sicherstellen. Von diesem Leitgedanken ist auch der Vorschlag der FDP-Fraktion für einen stabilen Schulfrieden getragen. Die Ereignisse in Bad Saulgau, Salem und Rielasingen-Worblingen lassen einen solchen Schulfrieden dringend angezeigt erscheinen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisierte die Ankündigung von Finanzminister Schmid, im Jahr 2020 erstmals Altschulden des Landes zu tilgen. „Schmids Äußerungen sind kein Ruhmesblatt, sondern stellen dem baden-württembergischen Finanzminister im Gegenteil ein schlechtes Zeugnis aus“, sagte Rülke. Während sich Nils Schmid damit brüste, in ferner Zukunft endlich mit dem Altschulden-Abbau anzufangen, hätten acht andere Länder beziehungsweise Stadtstaaten damit längst begonnen: so Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

Weiter schaffe es Schmid nicht einmal trotz der gegenwärtig sprudelnden Steuereinnahmen und der tendenziell günstigen Steuerprognose für die Jahre 2016 bis 2018 im Jahr 2015 auf die Aufnahme neuer Schulden zu verzichten und damit die Netto-Null-Verschuldung zu erreichen. Hier sind laut Haushaltsplan rund 770 Millionen Euro eingeplant. Rülke: „Ich bleibe dabei, Grün-Rot zieht sich die Spendierhosen an, um sich die Wiederwahl im Jahr 2016 durch die Verteilung von Wahlgeschenken zu erkaufen.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zeigte sich über den Auftritt von Ministerpräsident Kretschmann auf dem Landesparteitag der Grünen in Tuttlingen eher amüsiert. „Die Grünen und eine Wirtschaftspartei – da müssen die Grünen aufpassen, dass die Hühner nicht nur im Kreis Tuttlingen lachen“, sagte Rülke. In einer Art Sonntagsrede zum Grünen-Parteitag werde dieses Ansinnen vom Ministerpräsidenten angekündigt, aber die Realität sehe ganz anders aus. Kretschmann rede von „Innovationspeitschen”, mit denen er die Wirtschaft gängeln will und möchte nicht mehr, sondern weniger Autos bauen. Außerdem beschließe seine Regierung praktisch im Wochentakt wirtschaftsfeindliche Gesetze: zum Beispiel ein Tariftreuegesetz, um Mindestlöhne durch die Hintertür einzuführen, eine Veränderung der Gemeindeordnung, um Handwerk und Mittelstand zu schaden und kommunalen Unternehmen zu nutzen. Weiter eine Verschärfung der Landesbauordnung mit obligatorischer Dachbegrünung und verpflichtenden Fahrradstellplätzen, um das Bauen zu verteuern. Nicht genug damit: Grün-Rot beschließe ein Quartiersmanagementgesetz, um den Handel planwirtschaftlich zu reglementieren. Und ein Bildungsfreistellungsgesetz, das die Lohnkosten der Unternehmen in die Höhe treibt. Rülke: „Ministerpräsident Kretschmann redet von Wirtschaftsfreundlichkeit, aber sein Handeln ist wirtschaftsfeindlich bis auf die Knochen.“

Die bisherigen Erklärungen des Justizministeriums zum Todesfall in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal zeigen nach Auffassung des Fraktionsvorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und des justizpolitischen Sprechers Prof. Dr. Ulrich Goll, dass die ministerielle Aufsicht über das Gefängnis Bruchsal hinter dem Maß des Erforderlichen zurückblieb. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der Aufsicht gerade im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrestes zukommt, in dem die Grundrechte besonders eingeschränkt werden, müsse der Fall zum Anlass für eine umfassende Überprüfung der Aufsichts- und Begründungsregeln sowie ihrer praktischen Umsetzung genommen werden, so Rülke und Goll.

Die FDP-Landtagsfraktion hat daher einen Antrag in das parlamentarische Verfahren gegeben, mit dem der Landtag die Landesregierung auffordert unter anderem zu berichten,

–  welche Berichts- bzw. Begründungspflichten bestehen, inwieweit für die Umsetzung der Pflichten einheitliche Musterformulare, Anforderungsprofile oder ähnliche Hilfestellungen existieren,

–  wie die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Berichte bzw. Begründungen von den aufsichtführenden Stellen geprüft wird,

–   wie oft seit dem 1. Januar 2012 das aufsichtführende Justizministerium Berichte beziehungsweise Begründungen wegen inhaltlicher oder formeller Defizite ergänzen ließ,

–  wie oft in dieser Zeit die Einhaltung von Berichts- bzw. Begründungspflichten eingefordert wurde,

–  ob es Beschwerden anderer öffentlicher Stellen beim Justizministerium über die mangelhafte Erfüllung von Berichts- bzw. Begründungspflichten gab und wie auf die Beschwerden reagiert wurde.

Darüber hinaus soll die Landesregierung aufgefordert werden,

–  eine grundlegende Prüfung der Aufsichtsregeln und ihrer praktischen Umsetzung im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrestes vorzunehmen,

–  dabei – soweit möglich und praktikabel – einheitliche Standards beispielsweise für die Umsetzung von Berichts- und Begründungspflichten einführen und

–  die personelle und sachliche Ausstattung den Anforderungen im Bereich der Justizvollzugsanstalten und des Jugendarrestes anpassen.

„Schlussendlich wollen wir“, so Goll, „dass die Landesregierung dem Landtag über die Umsetzung des Ersuchens schriftlich Bericht erstattet.“ Rülke: „Mit dem Antrag entspricht die FDP-Landtagsfraktion in konstruktiver Weise dem verfassungsrechtlichen  Kontrollauftrag des Parlamentes. Wir gehen davon aus, dass die anderen Fraktionen dem Antrag zustimmen werden.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke kritisiert das Bildungsurlaubsgesetz, das heute von der Ministerrunde beschlossen wird. „Dieses Gesetz ist ein weiterer Beleg für die grün-rote Bevormundungs- und Verordnungsmentalität, die eher mit Sozialismus als mit einer sozialen Marktwirtschaft zu tun hat“, sagte Rülke. Grün-Rot schwäche vor allem die vielen kleineren und mittelständischen Betriebe des Landes in ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Viele Unternehmen bildeten ihre Mitarbeiter sowieso schon in vorbildlicher Weise weiter. Rülke: „Die FDP-Landtagsfraktion hält diesen Wust von bürokratischen Regelungen für überflüssig und lehnt dieses Gesetz ab.“

„Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt sich immer mehr zu einem Stück aus dem Tollhaus. Nach der irrwitzigen Aufkaufplicht von Arztpraxen wird auch Symbolpolitik mit den Termin-Servicestellen betrieben. Beides entzieht massiv Gelder, die nachher für die Behandlung der Patientinnen und Patienten fehlen.“ Dies sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann am 7. November 2014 in Stuttgart. Seiner Landtagsanfrage „Einrichtung der Terminservicestellen für Facharzttermine in Baden-Württemberg“ (Drucksache 15/5892) entnehme er, dass es jährlich in Baden-Württemberg 37 Millionen Behandlungsfälle in Facharztpraxen gebe, wovon 13 Millionen auf Überweisungen beruhten. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung habe es im Jahr 2013 76 Beschwerden über lange Wartezeiten gegeben. „Jeder begründete Fall einer langen Wartezeit ist ärgerlich. Es darf nicht angehen, dass es zu Beeinträchtigungen im Gesundheitsempfinden der Menschen kommt“, stellte Haußmann klar. Es müsste im Interesse der Ärzte liegen, dass es hier zu keinen Problemen komme. Wenn es bei 13 Millionen Überweisungen Beschwerden im zweistelligen Bereich gebe, dann mute es sehr befremdlich an, wenn eine neue Servicestelle eingerichtet werde, von der man noch nicht einmal weiß, was sie kosten werde. Hier werde offenbar populistische Gefälligkeitspolitik über tatsächliche sachliche Erfordernisse gestellt. „Wenn jeder mit einer Überweisung sich nun an eine solche Servicestelle wenden kann, ohne dass es konkrete Schwierigkeiten gibt, dann sehe ich bei 13 Millionen Fällen eine gewaltige Arbeitswelle auf die Kassenärztlichen Vereinigungen zurollen. Diese Personalkosten müssen gegenfinanziert werden. Mit diesem Geld könnte man Sinnvolleres für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung in der Zukunft finanzieren“, so Haußmann. Es werde zudem ein völlig falsches Signal ausgesendet. Wenn nun bei Überschreitung einer Vier-Wochen-Frist ein Termin im Krankenhaus ermöglicht werde, dann müsse man doch nicht glauben, dass dort die Ärzte an Langeweile litten und dringend auf zusätzliche ambulante Patienten warteten. Hier werde absehbar noch mehr Unmut erzeugt und Zwietracht in der Ärzteschaft gesät. Mit einem populistischen Kurs des Ausspielens verschiedener Ärztegruppen gegeneinander sei nichts Positives zu gewinnen. Hier könne jeder nur verlieren. Er wehre sich auch mit Nachdruck dagegen, die Leistungen der Ärzteschaft zu diskreditieren. Und nicht jede längerfristige Terminvergabe sei letztlich problematisch. „In der Regel ist es doch so, dass in den Praxen die Termine verantwortlich nach Priorität vergeben werden“, zeigte sich Haußmann überzeugt. Tatsächliche Probleme könnten anders vernünftiger gelöst werden, als durch den Aufbau von neuer Bürokratie. „Es ist aber typisch deutsch: Für jedes Problem ein neues Amt“, so Haußmann.

 

 

Anlässlich der Kurz-Studie der FDP zur von Bundesverkehrsminister Dobrindt geplanten Infrastrukturabgabe, die jetzt vom Vorsitzenden der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, Christian Dürr, und dem FDP-Vorsitzenden Christian Lindner vorgestellt wurde, sagten der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sowie der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die Wirkungsanalyse zur PKW-Maut, die im Auftrag der FDP-Landtagsfraktionen erstellt wurde, deckt eklatante Schwächen von Dobrindts Murks-Maut auf und zeigt klar, auf welch tönernen Füßen das Mautkonzept von Minister Dobrindt steht“, so Hans-Ulrich Rülke. Die Kurz-Studie komme zu dem Ergebnis, dass entgegen den Hochrechnungen im Gesetzentwurf maximal 105 Millionen Euro Einnahmen erzielt werden könnten. Dies aber auch nur im günstigsten Fall. „Sobald nicht auf die Infrastruktur des LKW-Mautsystems zurückgegriffen werden kann, wird es teurer“, entnahm Haußmann der Studie. Rülke: „Bereits vor wenigen Tagen kursierte die Zahl von Aufbaukosten des Pkw-Mautsystems in Höhe von 337 Millionen Euro“. Jeder könne sich ausrechnen, wie lange die Maut in Betrieb sein müsse, bis diese wieder gegenfinanziert sei. Hierzu reichten einfachste Kenntnisse der Mathematik aus, die wohl bei Dobrindt dennoch nicht vorhanden seien. „Mit diesem Riesen-Popanz kann Dobrindt nach Abstottern der Anlaufkosten pro Jahr gerade so viel einnehmen, wie mit einer Erhöhung der Mineralölsteuer um 0,5 Cent je Liter“, bilanzierten Rülke und Haußmann aus dem Gutachten. Wer wirklich etwas für die Verkehrsinfrastruktur und damit für Mittelstand und Menschen erreichen wolle, der komme an einer Autobahnvignette nach österreichischem oder Schweizerischem Vorbild nicht vorbei, so Rülke und Haußmann.

Info:

Die Kurzstudie „Wirkungsanalyse Pkw-Maut – Folgen für Deutschland“ von Schmid Mobility Solutions GmbH finden Sie in der Anlage. Die Meldung zu den Aufbaukosten mit 337 Millionen Euro lief am 1.11.2014 um 15:38 auf dpa. Diese darf aus urheberrechtlichen Gründen nicht beigefügt werden.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke äußert sich „zur Flucht von Staatssekretär Ingo Rust“ aus dem Finanz- und Wirtschaftsministerium folgendermaßen:

„Offensichtlich hält es im Finanz- und Wirtschaftsministerium niemand lange mit dem Hausherrn aus. Nach bereits zwei Ministerialdirektoren verliert Schmid jetzt auch den Staatssekretär. Mit Blick auf dieses Ministerium kann man schon sagen: Nils allein zu Haus!”, so Rülke wörtlich. Offensichtlich rechne die SPD bereits mit einer Niederlage bei der Landtagswahl, so dass sich jetzt schon die Funktionsträger in Sicherheit brächten, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Die Befragung des Justizministers Stickelberger zu den Umständen des Todesfalls in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, die für den heutigen Donnerstag vorgesehen war, wurde jetzt nach Mitteilung des Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses auf den 24. November verschoben. Dazu sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende  Dr. Hans-Ulrich Rülke und der justiz- und innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Durch den Todesfall in der JVA Bruchsal wurde auf dramatische Weise der Blick von Öffentlichkeit und Parlament auf die Aufsichtspraxis des Justizministeriums gegenüber dem Strafvollzug gelenkt. Klärungsbedürftig ist weiterhin die Frage, ob das    Justizministerium von sich aus gegenüber der JVA hätte tätig werden müssen. Hätte dem Ministerium auffallen müssen, dass die Berichtspflichten möglicherweise nicht ernst genommen werden? Über den Fall hinaus müssen insgesamt die Aufsichtsregelungen und ihre praktische Umsetzung inklusive der Erfüllung von Berichtspflichten und der Umgang mit den Berichten überprüft werden. Einheitliche Standards mit konkreten Anforderungen an Berichte und Anordnungsbegründungen sind soweit wie möglich festzulegen. Und es ist darauf zu achten, dass rechtliche Anforderungen an den Strafvollzug mit einer entsprechenden sachlichen und personellen Ausstattung einhergehen. Hier zeigt sich wieder einmal, dass Einsparungen bei der Justiz nicht wie von Grün-Rot angedacht pauschal einforderbar sind.

„Der Kultusminister hat heute eine große Chance vertan. Er hätte als erster Kultusminister in die Geschichte Baden-Württembergs eingehen können, der in der Bildungspolitik mit den anderen politischen Fraktionen zu einer überparteilichen Übereinkunft gekommen ist. Dazu fehlte ihm offensichtlich der Mut.“ Dies sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, in einer Aktuellen Debatte über die Bildungspolitik.

Kern sagte weiter: „Die Menschen in Baden-Württemberg wünschen sich einen Schulfrieden. Die FDP-Landtagsfraktion nimmt die Menschen in unserem Land ernst und hat deshalb am 1. Oktober dieses Jahres als bisher einzige politische Kraft im Land ein konkretes, detailliertes Bildungskonzept vorgelegt. Die öffentlichen Reaktionen waren bemerkenswert: Unter anderem die Arbeitgeber, das Handwerk, viele Schulleiter, Eltern, Lehrer und Schüler haben uns zurückgemeldet, dass sie nicht nur den Vorstoß der FDP im Allgemeinen unterstützen, sondern auch von allen politischen Kräften im Land einen aktiven Einsatz für einen Schulfrieden erwarten.

Und wie gehen die Grünen nun mit diesem Appell aus der breiten Bevölkerung an die Politik um? Sie beantragen eine Aktuelle Debatte zur Bildungspolitik, jedoch nicht um die Chancen auf einen Schulfrieden behutsam auszuloten, sondern um parteipolitisch auf der Union herumzuhacken. Der von den Grünen gewählte Titel für die Aktuelle Debatte spricht Bände: ‚Wie denn? Wo denn? Was denn? Die Widersprüche der CDU in der Bildungspolitik‘.

Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir in Baden-Württemberg in der Bildungspolitik stehen, ist das heutige Verhalten der Grünen-Fraktion geradezu erbärmlich. Sie wird ihrer Verantwortung als Regierungspartei nicht im Mindesten gerecht. Die Grünen-Abgeordnete Sandra Boser hatte in der letzten Aktuellen Debatte zu diesem Thema erklärt, dass die Grünen den Begriff des Schulfriedens ablehnen würden, weil es hier nicht um Krieg gehe. Stattdessen würden sie den Begriff ‚Schulkonsens‘ bevorzugen. Die ernsthaften Bemühungen der Grünen um einen Schulkonsens mit der CDU waren heute in diesem Hause mit Händen zu greifen.

Und was macht in dieser Situation die SPD? Sie stellt schließlich den Kultusminister. Die SPD tut das, was sie augenscheinlich am besten kann, nämlich nichts. Nachdem die FDP ihr Schulkonzept für einen Schulfrieden vorgelegt hatte, lobte uns der baden-württembergische SPD-Vorsitzende Nils Schmid ganz ausdrücklich. Es sei begrüßenswert, dass die FDP einen konkreten Vorschlag gemacht habe. Und auch der bildungspolitische Sprecher der SPD, Dr. Fulst-Blei lobte die FDP grundsätzlich für ihr Papier. Sogar der Kultusminister höchstpersönlich lobte in einer Pressemitteilung den politischen Vorstoß der FDP und konstatierte, die FDP zeige sie sich jetzt mit ihrem Impulspapier für eine überparteiliche Verständigung in wichtigen Punkten pragmatisch.

Heute auf den Tag genau vor fünf Wochen haben wir unser Papier vorgelegt. Aber trotz vollmundiger Bekenntnisse über die Wichtigkeit eines Schulfriedens haben weder Grüne noch SPD bisher irgendetwas Konkretes initiiert oder gar vorgelegt. Nach Auffassung der FDP-Fraktion trägt aber Kultusminister Stoch die Hauptverantwortung dafür, ob es in Baden-Württemberg nun zu konkreten Verhandlungen über einen Schulfrieden kommt. Wenn Herr Stoch wirklich ein ehrliches Interesse an einem überparteilichen Schulfrieden hat, dann muss er die Initiative ergreifen.“

Timm Kern richte folgende drei Fragen an den Kultusminister:

„1. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum gehen Sie nicht mutig voran und laden zu entsprechenden Gesprächen ins Kultusministerium ein?

  1. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum entlassen Sie dann die Gemeinschaftsschulen im Land nicht in die Freiheit und gestatten ihnen, leistungsorientierte Kurse einzurichten? Dies wäre nur ein kleiner Schritt für Sie, aber ein großer Schritt in Richtung Schulfrieden.
  2. Wenn Ihnen wirklich an einem Schulfrieden gelegen ist, warum laden Sie dann nicht zu Gesprächen über ein überparteiliches Inklusionskonzept ein? Gerade in diesem Politikbereich verbietet sich doch parteipolitische Ideologie und CDU, SPD und FDP liegen mit ihren Vorstellungen sehr nahe beieinander.“

Kern bedauerte, dass der Kultusminister die Antworten auf die Fragen der FDP-Fraktion schuldig blieb. „Einen Schulfrieden kann es nur geben, wenn den Verantwortlichen vor Ort wesentlich mehr Entscheidungsfreiheit in der Bildung übertragen wird. Hierfür sind aber offensichtlich weder CDU noch Grüne noch SPD in diesem Land bereit. Ohne Positionswechsel bei der grün-roten Koalition ist in Baden-Württemberg einen Schulfrieden auch deshalb nicht realistisch, weil es mit ihrem starren Zwei-Säulen-Modell vor Ort keinen Schulfrieden geben kann. Denn mit einem inflexiblen Strukturmodell von oben wird ein Schulfrieden vor Ort geradezu erstickt. Es ist für die FDP-Fraktion unverzichtbar, dass die Verantwortlichen vor Ort auch über die entsprechende Freiheit verfügen, über die Struktur ihrer Schule selbst zu entscheiden. Wer im Landtag von Baden-Württemberg einen Schulfrieden will, der muss bereit sein, parteipolitischen Einfluss auf die Bildungspolitik zurückzunehmen und im gleichen Zug den Verantwortlichen mehr Entscheidungsfreiheit zu gewähren.

Die Debatte hat leider gezeigt, dass weder die grün-rote Koalition noch der Kultusminister bislang zu diesem Verzicht auf parteipolitische Einflussnahme auf die Bildungspolitik vor Ort bereit sind.

Unabhängig davon halten wir Liberale das Gesprächsangebot an die anderen Parteien aufrecht. Nach jetzigem Diskussionsstand scheint es aber, dass es mit diesem Kultusminister in Baden-Württemberg leider keine Aussicht auf einen Schulfrieden geben wird.“

 

Zur heutigen aktuellen Debatte im Landtag über eine Präventionsstrategie gegen Islamismus, Extremismus und Radikalismus sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück: 

„Die FDP-Landtagsfraktion ist erleichtert über die gestrige Mitteilung der Regierungsfraktionen, in den Haushalt der kommenden zwei Jahre weitere Mittel zur Finanzierung von Präventionsprogrammen einzubringen. Denn es zeigte sich in der Vergangenheit nicht, dass die Landesregierung den dringenden Handlungsbedarf tatsächlich erkannt hat. Nicht nur die angedachte Kürzung im Personal des Landesamtes für Verfassungsschutz oder die verpasste Chance, den Untersuchungsauftrag der Enquete-Kommission auch auf die Gefahren etwa des Islamismus auszuweiten machen deutlich, dass die Landesregierung die Probleme offensichtlich nicht ausreichend berücksichtigt.

Wir brauchen dringend eine umfassende landesweite Strategie, die bisherige Präventionsprojekte koordiniert und gezielt die weitere Förderung absichert. Wir müssen vor allem labile und orientierungslose Jugendliche schützen, die nach Aufmerksamkeit, Anerkennung und Zugehörigkeit suchen. Denn wir fordern von Deutschen mit Migrationshintergrund ebenso wie von Migranten ein klares Bekenntnis zu unserer Rechtsordnung. Dann verstehen wir es aber auch als Verpflichtung der Politik, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen, die keinen Nährboden für extremistische Strömungen bieten.“

 

In einer Landtagsdebatte über die Änderung der Landesbauordnung sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Nach der Anhörung von Experten hat sich die Landesregierung keinen Millimeter bewegt. Die Quintessenz der Expertenmeinungen ist: Finger weg von diesen Regelungen. Sie atmen den Geist der Bevormundung und Umerziehung. Die Pflicht zur Fassadenbegrünung ist Unfug. Auch die verklausulierte Regelung zum Bau überdachter Fahrradabstellplätze und die Ermächtigung zum Verbot von Autostellplätzen ist im Verbund mit der Gestattung eines Wildwuchses kleiner Windkraftanlagen in Wohnbaugebieten ein Lehrstück der Politik des erhobenen grünen Zeigefingers. Umerziehung und einseitige interessengeleitete Politik statt sachorientierte Arbeit sind die Kernpunkte dieser Novellierung. Bauen wird noch teurer, auch durch die massive Einschränkung des Kenntnisgabeverfahrens. Darüber hinaus ist die Landesbauordnung infolge der vielen schwammigen Begriffe ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Ich möchte an die Anhörung erinnern, in der auch die Vertreter der Wohnungswirtschaft, der baden-württembergische Handelskammertag und der Deutsche Mieterbund Kritik übten. Unser Fazit ist: Mit dieser veränderten Landesbauordnung wird fleißig bestellt, aber die die Zeche zahlen andere, so zum Beispiel die Wohnungskäufer und Mieter. Sozial und ökologisch sieht anders aus.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat den Generalkonsul der Türkei, Ahmet Akinti, zu einem Gespräch in seinem Stuttgarter Landtagsbüro empfangen. Akinti und Rülke stimmten darin überein, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei für beide Länder von großer Bedeutung sind. Das gelte gerade für ein wirtschaftsstarkes Land wie Baden-Württemberg, dessen exportorientierte Volkswirtschaft am boomenden Markt Türkei ein erhebliches Interesse habe.

Es müsse auch darum gehen, die Krisen im Nahen und Mittleren Osten gemeinsam zu lösen. Die Türkei habe nach den Worten Akintis bereits zwei Millionen Flüchtlinge aufgenommen und auch in Deutschland schwelle die Flüchtlingsflut weiter an. Aus Rülkes Sicht liegt es im deutschen Interesse, den NATO-Partner Türkei in Europa zu halten und ihn gleichsam als Brücke und Mittler zur islamischen Welt zu nutzen.

Keine Einigkeit konnten Akinti und Rülke im aktuellen Karikaturen-Streit erzielen. Aus Sicht des türkischen Spitzendiplomaten sei es ein Unterschied, ob eine Karikatur in einer Tageszeitung oder in einem Schulbuch erscheine. Junge Menschen seien noch nicht so gefestigt in ihren Anschauungen und könnten durch Karikaturen wie die umstrittene Erdogan-Karikatur zu Ausländerfeindlichkeit und Vorurteilen erzogen werden.

Dieser Auffassung widersprach Rülke vehement. Es gehöre gerade zur Erziehung junger Menschen, dass diese sich mit Werten wie der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit im Schulunterricht auseinander setzten. Deshalb müsse der türkische Staatspräsident es auch aushalten, dass eine solche Karikatur nicht nur in einer Zeitung, sondern auch in einem Schulbuch erscheine.

Rülke kritisierte in diesem Zusammenhang die aus seiner Sicht wachsweiche Haltung von Kultusminister Andreas Stoch. Der Minister hatte gegenüber Generalkonsul Akinti erklärt, die Verantwortung liege beim Schulbuchverlag. Rülke bezeichnete diese Haltung als feige. Ausdrücklich lobte der FDP-Fraktionschef dagegen die unmissverständliche Positionierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Kretschmann hatte sich eindeutig hinter den Abdruck der Karikatur gestellt und Erdogan dazu aufgefordert, dies zu akzeptieren und sich lieber um die Meinungsfreiheit im eigenen Land zu kümmern. Diese Position teile er ausdrücklich, so Rülke gegenüber dem türkischen Generalkonsul.

Im Bild von links nach rechts: Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL und Generalkonsul Ahmet Akinti.

Die Rolle des parlamentarischen Geschäftsführers der grünen Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Sckerl, im Zusammenhang mit dem Umgang eines Gutachtens der Landtagsverwaltung für die Enquete Rechtsextremismus wird immer fragwürdiger. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten soll Sckerl den ehemaligen Vorsitzenden der Enquete Rechtsextremismus, Wilhelm Halder (Grüne) sowie den Obmann der Grünen, Daniel Lede Abal, dazu angewiesen haben, die vorgenommene Weitergabe des Gutachtens an Mitglieder der Grünen-Fraktion bewusst herunterzuspielen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechts- und innenpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, fordern deshalb den Rückzug von Sckerl als Obmann und Mitglied des geplanten NSU-Untersuchungsausschusses. „Ein mauschelnder Abgeordneter mit einem gestörten Verhältnis zur Wahrheit“, wie die Stuttgarter Nachrichten schreiben, sei in einem Untersuchungsausschuss unzumutbar.

„Wer die anderen Fraktionen des Parlaments so dreist an der Nase herum führt und auch noch seine grünen Abgeordnetenkollegen dazu anstiftet zu lügen, kann nicht Mitglied eines Gremiums sein, dass die Wahrheit über ungeklärte Vorgänge im Zusammenhang mit den NSU-Morden als Licht bringen soll. Sckerl ist deshalb als Mitglied und Grünen-Obmann des geplanten NSU-Untersuchungsausschusses nicht tragbar. Die Lügerei der Grünen hat der Sach- und Aufklärungsarbeit im Zusammenhang mit rechtsterroristischen Taten einen massiven Schaden zugefügt“, so Rülke.

Die FDP-Landtagsfraktion fordert eine lückenlose Aufklärung bezüglich der internen Weitergabe des Gutachtens. Die grüne Gutachtenaffäre sei keinen Millimeter aufgeklärt worden. „Alles was wir bisher über den Vorgang wissen, basiert auf der Recherche von Journalisten. Ich fordere die Grünen auf, durch Vorlage aller internen Vermerke, sämtlicher E-Mail-Korrespondenz und sonstiger interner Schriftstücke mit Bezug zu der gutachterlichen Stellungnahme, endlich zur Aufklärung der Affäre beizutragen. Aus den selbsternannten grünen Chefaufklärern sind mittlerweile die Hauptvertuscher geworden“, so Goll abschließend.

Der Landkreistag zeigt sich über das neue Landes-Behindertengleichstellungsgesetz, das eine Förderung der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen in Höhe von fast drei Millionen Euro vorsieht, erfreut. Dazu sagte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat zurecht bei diesem Gesetzentwurf interveniert. Er hat den Plan der Sozialministerin gestoppt, hauptamtliche Behindertenbeauftragte vorzuschreiben. Jetzt gibt es ein Wahlrecht, entweder ehrenamtliche oder hauptamtliche Beauftragte einzustellen. Dennoch bleibt die Frage, warum das Land diese großzügig fördert, wenn die bisherigen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten eine gute Arbeit machen. Die Stadt- und Landkreise haben nämlich schon seit längerem flächendeckend freiwillig Behindertenbeauftragte berufen. Mit der Landesförderung gibt es also nichts Zusätzliches oder Neues. Das Land schüttet vielmehr mit dem Füllhorn drei Millionen Euro Geld der Steuerzahler aus, ohne dass ein konkreter Mehrwert entgegenstünde. Die Landtagsfraktion hätte es begrüßt, wenn man mit den fast drei Millionen Euro einen Fonds zur Förderung konkreter Projekte zur Barrierefreiheit eingerichtet hätte. So könnte man mit gezielten Einzelvorhaben die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung tatsächlich voranbringen. Nun heißt es aber leider: Außer Spesen nichts gewesen.“

Zur Warnung von Experten auf der IT-Sicherheitskonferenz in Bonn, dass die Verteidigung gegen Cyber-Angriffe immer wichtiger werde, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die vielen weltweit führenden Unternehmen Baden-Württembergs sind die Quelle unserer Wirtschaftskraft und unseres Wohlstandes. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, erwirtschaften viele der Steuern, die die Regierung verteilt. Dabei muss unsere Wirtschaft der Konkurrenz immer ein Stück voraus sein. So gerät sie ins Visier von Wirtschaftsspionen, die es auch auf unsere digitale Infrastruktur abgesehen haben. Bereits in der von uns beantragten Landtagsdebatte „Freundliche Spione – welche Strategie verfolgt die Landesregierung zum Schutz von Mittelstand und Industrie in Baden-Württemberg“ vom 07.11.2013 hatten wir die grün-rote Landesregierung auf die notwendige Unterstützung der Wirtschaft hingewiesen. Die Landesregierung verschläft jedoch die Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges unseres Landes. Sie unterstützt nicht die Zukunftsfähigkeit der heimischen Wirtschaft durch praktische Hilfe im Bereich des Datenschutzes, sondern findet immer neue Belastungen wie z. B. ein Bildungsfreistellungsgesetz, welches jeden Bezug zur beruflichen Bildung vermissen lässt. Trauriger Höhepunkt des Versagens der Landesregierung ist die ungelöste Zukunft des Landesamtes für Verfassungsschutz. Zu seiner Aufgabe gehört auch die Beratung von Behörden und Unternehmen bei der Einrichtung technischer Vorkehrungen zum Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Statt den Verfassungsschutz gerade auch in diesem Bereich offensiv zu stärken, wird seine Verkleinerung oder gar Abschaffung propagiert. So bleibt die Wirtschaft in der Realität auf sich allein gestellt und wäre sie längst ausgeforscht, wenn sie auf die vagen Segnungen der „Industrie 4.0“ warten würde.“

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, begrüßt das kritische Nachhaken der EU-Kommission zum von Grün-Rot geplanten Verbot bleihaltiger Jagdmunition:

„Aus ethischer Sicht ist es unerlässlich, dass die Jagdmunition eine schnelle Tötungswirkung hat, damit das Tier nicht unter stundenlangen Qualen verendet. Leider gibt es in dieser Hinsicht heute noch nicht für alle Kaliber gleichwertige Alternativen zur bewährten Bleimunition. Mit Blick auf die Sicherheit bei der Jagd bergen heutige Stahlgeschosse zudem teilweise die Gefahr von unkontrollierten Querschlägern. Insofern wäre das von Grün-Rot geforderte Verbot zum jetzigen Stand verantwortungslos und unethisch.“

Zum Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3.November 2014 über frühere Auffälligkeiten des Leiters der Justizvollzugsanstalt Bruchsal sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der aktuelle Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über frühere Auffälligkeiten des Leiters der JVA Bruchsal beunruhigt und lässt den Justizminister nicht gut aussehen. Zwar hat Stickelberger im Ständigen Ausschuss ausführlich zum Fall des wahrscheinlich verhungerten Häftlings berichtet. Frühere Verfehlungen des Anstaltsleiters wurden indes nicht thematisiert. So entstand bei den Parlamentariern der wohl falsche Eindruck, es habe keinen Anlass gegeben, die JVA Bruchsal genauer zu beaufsichtigen.  Es ist nun höchste Zeit und schon fast die letzte Chance des Justizministers, dass er den dieser Woche tagenden Ständigen Ausschuss nutzt, um reinen Tisch zu machen und alle auffälligen Sachverhalte, die einen Bezug zur Führung der JVA Bruchsal haben, vorträgt. Darüber hinaus muss das Justizministerium zwingend mehr Obacht auf die Einhaltung des geltenden Rechts geben und dazu seine Aufsicht intensivieren.“