Wirtschaftsminister Nils Schmid will das umstrittene Bildungsurlaubsgesetz im zweiten Quartal 2015 einführen. Dabei sind Ausnahmen für kleine Betriebe geplant. Dazu erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die umständlichen Ausnahmen zeigen ja schon, dass diese Belastung der Betriebe in die falsche Richtung geht. Eine solche Regelung ist lediglich ein Beitrag zu mehr Bürokratie. Es wäre besser, diese kropfunnötige Verbeugung vor der Gewerkschaft Verdi ganz sein zu lassen.“

Der umwelt- und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat Umweltminister Franz Untersteller vorgehalten, unter Erinnerungslücken zu leiden. Anlass ist die Stellungnahme des Ministers zu einem Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur von Grün-Rot geplanten Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts (siehe Anlagen, Drucksache 15/5688). Darin behauptet Untersteller die angekündigte schrittweise Verdopplung des Wasserentnahmeentgelts für Grund- und Oberflächenwasser von 5,1 auf 10 Cent je Kubikmeter Wasser bzw. die Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern von 1 auf 1,5 Cent je Kubikmeter Wasser bis 2019 bedeute für die wasserintensiven Industrien in Baden-Württemberg keine nennenswerte Zusatzbelastung.

Untersteller argumentiert, die Tarifänderung für die Verwendung von Wasser aus oberirdischen Gewässern bleibe auch mit 1,5 Cent je Kubikmeter noch immer unter dem bis 2010 geltenden Tarif von 2,045 Cent je Kubikmeter. Der liberale Umweltpolitiker Glück widerspricht: „Das ist leider nur die halbe Wahrheit und zeigt wieder einmal, dass Minister Untersteller zur Vergesslichkeit neigt. Zwar stimmt, dass der reguläre Tarif bei gut 2 Cent lag, bevor ihn Schwarz-Gelb im Jahr 2010 halbiert hat. Herr Untersteller verschweigt aber, dass es bis 2010 für wasserintensive Branchen erhebliche Ermäßigungen gab, die im Zuge der Tarifvereinheitlichung ersatzlos gestrichen wurden.“ So habe etwa die Steine- und Erdenindustrie, die produktionsbedingt einen vergleichsweise hohen Wasserverbrauch habe, bis 2010 noch von einer Regelermäßigung in Höhe von 50 Prozent profitiert, erklärte Glück. „Man kann jetzt nicht einerseits den Tarif in alte Höhen zurückführen und andererseits auf die damaligen Ermäßigungen für wasserintensive Branchen verzichten. Auf diese Weise schafft man landesspezifische Zusatzbelastungen für Arbeitgeber, die im nationalen und internationalen Wettbewerb stehen. Herr Untersteller riskiert mit seinen Abgabeplänen, dass heimische Arbeitsplätze zum Beispiel nach Bayern verloren gehen“, sagte Glück.

 

 

Die Landesregierung steht aktuell durch den massiven Anstieg der Kosten für externe Gutachten auf über 33 Millionen Euro in den Jahren 2012 und 2013 in der Kritik. Die Ausgaben hatten im Jahr 2010 noch gut neun Millionen Euro betragen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke hat mit einem parlamentarischen Antrag die Vergabepraxis der Landesregierung abgefragt und sieht sich nach Vorliegen der Antwort in seiner Kritik bestätigt.

„Die schmallippige Antwort der Landesregierung spricht Bände. Anstatt Maßnahmen anzugehen, um eine erneute Kostenexplosion zu unterbinden, rechtfertigt Grün-Rot die Steuerverschwendung mit hohlen Phrasen. Die Landesregierung begnügt sich damit, dass die meisten Gutachten ja nur einmalig und nicht turnusgemäß anfallen würden. Eine solche Argumentation ist lächerlich. Offensichtlich ist Grün-Rot ohne externe Beratung nicht einmal mehr in der Lage,  sachkundig auf einen Antrag der Opposition zu antworten“, so Rülke.  Vielfach könnten offene Fragen auch mit dem Sachverstand der Beamten in den Ministerien geklärt werden. Ein einheitliches Verfahren zur Bewertung der Notwendigkeit und der Qualität der erbrachten Leistungen sei aber gar nicht vorhanden. Gerade in den grüngeführten Ministerien sei eine erstaunliche Vetterleswirtschaft zu beobachten. So erhielten beispielsweise im Verkehrsministerium alte Bekannte des Ministers Hermann wie der Berliner Berater Michael Holzhey Aufträge im sechsstelligen Bereich.

„Das vielfach praktizierte Zuschanzen von Aufträgen an regierungsnahe Berater und Unternehmen muss endlich effektiv unterbunden werden. Wir schlagen deshalb vor, die Vergabe durch eine zentrale Stelle der Landesregierung vornehmen zu lassen, die die Notwendigkeit von externem Sachverstand im Vorfeld prüft und das Mehraugenprinzip stärkt. Auch die Deckelung der Kosten für externe Dienstleistungen auf 10 Millionen Euro im Landeshaushalt trägt zur Kostendisziplin bei“, erläutert Rülke die Position der Liberalen. Eine Erhöhung des Budgets für Gutachten und Dienstleistungen sei zwar weiter möglich, bedürfe aber dann der Rechtfertigung vor dem Parlament.

 

 

Zu Berichten des Landkreistags über die hohen Kosten, die den Kommunen durch die Unterbringung von Flüchtlingen entstehen, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück:

„Aus der Lösung über die Einmalpauschalen, die die Kommunen zur Sparsamkeit bei der Flüchtlingsaufnahme anhalten sollte, wurde nun offensichtlich eine versteckte Kostenzuweisung an die Kommunen. Der dringende Handlungsbedarf zeigt sich beispielweise im Kreis Esslingen, der sich schon heute zu keiner weiteren Flüchtlingsaufnahme mehr in der Lage sieht. Das Integrationsministerium muss sich jetzt sehr schnell mit der Frage auseinandersetzen, ob nicht eine Spitzabrechnung, insbesondere bei den Kosten der Unterbringung und der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge geboten ist. Denn es ist eine Unverschämtheit, dass die Kreise bei der Flüchtlingsaufnahme derart im Regen stehen gelassen werden und allein in diesem Jahr 49 Millionen Euro für Aufgaben aufbringen müssen, für die eigentlich das Land zuständig ist. Der Ministerpräsident steht hier bei den Kreisen im Wort! Das Konnexitätsprinzip würde am ehesten gewahrt, wenn die Kreise als untere Landesbehörde das Recht erhielten, direkt auf die Konten des Landes zu buchen. “

Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion wurde im Landtag im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte über die Dringlichkeit des Antrags auf Erweiterung der Enquetekommission Rechtsextremismus um jede Form des politisch oder religiös motivierten Extremismus debattiert. Das Präsidium des Landtags hatte es zuvor mit den Stimmen von Grünen und SPD mehrheitlich abgelehnt, den Antrag auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen und stattdessen eine Anhörung im Innenausschuss beschlossen. Ein Vorgehen, das der rechts- und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion,    Prof. Dr. Ulrich Goll, für bemerkenswert hält. „Trotz der gewalttätigen Übergriffe gegen jüdische Mitbürger und salafistischer Ausschreitungen sieht Grün-Rot keinen Bedarf über die sich vor Ort stellenden Probleme ernsthaft zu sprechen. So scheut man eine Debatte im Parlament und will mit der Anhörung im Innenausschuss das Thema offenbar auf die lange Bank schieben. Dabei gilt es, jetzt zu handeln. Denn die von den Regierungsfraktionen vorgenommene Unterscheidung in bösen und weniger bösen Extremismus ist und bleibt falsch“, so Goll. Zudem wähle Grün-Rot mit einer durch das Präsidium angeordneten Anhörung ein Vorgehen, das gegen die Geschäftsordnung des Landtags verstoße. Grün-rote Politik ignoriere damit wieder einmal die Spielregeln des demokratischen Anstandes.

Die Erweiterung der Enquetekommission Rechtsextremismus ist nach Ansicht der FDP-Fraktion ein praktikabler Weg, um entsprechende Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. „Die Enquete muss Antworten auf die momentan stattfindenden extremistischen Umtriebe finden. Die Wurzel jedes Extremismus ist der Hass auf Andersdenkende und bestimmte gesellschaftliche Gruppen. SPD-Innenminister Gall hat deshalb Recht, wenn er das Abgleiten von jungen Menschen in extremistische Kreise – gerade im Hinblick auf den Dschihad – anmahnt. Hier gilt es jetzt und nicht irgendwann Lösungen zu finden. Umso bedauerlicher ist es, dass Grün-Rot bei der Sacharbeit die Hände in den Schoß legt“, so Goll abschließend.

In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Nein zur Maut – für eine nachhaltige Finanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Irrsinn und Kleingeisterei einer diskriminierenden Ausländer-Maut nach CSU-Rezept passen vielleicht in ein bayerisches Bierzelt, aber nicht in ein High-Tech-Land, das im weltweiten Wettbewerb ganz vorne mitspielt. Das ganze Verheddern in Sonderregelungen und Ausnahmen baut eine überbordende Bürokratie auf, die niemals zu den finanziellen Mitteln führen kann, die wir brauchen. Völlig verfehlt sind die Überlegungen von Gün-Rot in ihrem heutigen Beschluss-Antrag, den heiligen St. Florian hochleben zu lassen: Das grüne Lieblingsfeindbild LKW soll alle Last zur Finanzierung tragen. Eine LKW Maut auf allen Straßen ist Humbug und technisch womöglich gar nicht durchführbar. Die FDP-Landtagsfraktion trägt eine vernünftige Reform der LKW-Maut mit, aber keine mittelalterliche Wegelagerei. Und ich wiederhole es gerne: Wir sprechen uns für eine allgemeine PKW-Maut nach Schweizer oder österreichischem Vorbild aus. Diese Gelder müssen garantiert zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Am besten über eine neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft, die mit einem modernen und effizienten Controlling für mehr Qualität der Straßen und weniger Bürokratie sorgt. Wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen, müssen wir wettbewerbsfähig sein. Hierzu brauchen Mittelstand und Menschen im Land gute Straßen. Dies geht nur mit ausreichend Steuergeldern und einem guten Maut-Konzept, wie es unsere südlichen Nachbarländer längst haben.“

In einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur „Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung“ hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke die grün-roten Regierungsfraktionen aufgefordert, diesem liberalen Entwurf für eine nachhaltige und generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik zuzustimmen. Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion sei die verfassungsrechtliche Absicherung einer auf Dauer begrenzten Verschuldung des Landes. Denn die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hätten inzwischen selbst erklärt, im Haushaltsjahr 2016 und in den Folgejahren bis zum Jahr 2019 auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten zu wollen. Im Jahr 2020 trete dann die Schuldenbremse des Grundgesetzes in Kraft, wonach die Länder auf jede Nettoneuverschuldung verzichten müssen. Rülke: „Angesichts dieser Sachlage sollte Grün-Rot die Chance nutzen, diese offenbar gemeinsame Auffassung aller Fraktionen des Landtags durch eine Verankerung in der Landesverfassung und ergänzend in der Landeshaushaltsordnung dauerhaft verbindlich und unwiderruflich auszugestalten.“

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, bleibe es auch bei einer solchen verfassungsrechtlichen Regelung bei den in Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz aufgeführten Ausnahmetatbeständen: so die Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Weiter soll die Möglichkeit bestehen, im Sinne eines „atmenden Haushalts“ auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können. Dies soll im neugefassten Artikel 84 der Landesverfassung verankert werden.

Untermauert sieht der FDP-Fraktionsvorsitzende seine Argumente durch eine Expertise der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, die unlängst zum dritten Mal eine Untersuchung der Länderhaushalte vor dem Hintergrund der Anforderungen der Schuldenbremse vorlegte. Die darin enthaltenen Aussagen zu Baden-Württemberg seien zwiespältig: Zwar werde dem Land attestiert, dass es sich „nach wie vor in einer guten Ausgangsposition befindet“, und dass „Land und Kommunen insgesamt sich .. einen jährlichen Ausgabenanstieg von 3,8 Prozent pro Jahr leisten (können), ohne damit die Ziele der Schuldenbremse zu gefährden“. Zugleich aber betone PwC: „Baden-Württemberg verliert im Vergleich mit den westdeutschen Flächenländern auch im diesjährigen PwC- Nachhaltigkeitsranking an Boden“. Und: „Im Vergleich der Entwicklung der Zuschussbedarfe seit 2010 verzeichnete Baden-Württemberg die höchsten Aufwüchse, wobei Land und Kommunen beide mit überdurchschnittlichen Aufwüchsen zum Gesamtbild beitrugen.“ Rülke: „Auch diese Diagnose – gute Ausgangslage, aber Gefährdung derselben durch ein zu hohes Ausgabewachstum – hat die FDP-Landtagsfraktion darin bestärkt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes mit Wirkung ab 2016 in der Landesverfassung zu verankern.

Nach den Worten Rülkes ist es lobenswert, dass der Doppelhaushalt des Landes 2015/16 für das Haushaltsjahr 2016 ohne Nettokreditaufnahme ausgeglichen werden soll. „Dies ist aber alleine noch keine wirklich überzeugende Leistung. Wer über Jahre hinweg Überschüsse bunkert und Kreditaufnahmen auch dann noch tätigt, wenn er sie zum Ausgleich des Haushalts jedenfalls in diesem Umfang in gar keiner Weise braucht, der hat natürlich keine Probleme, pünktlich zum Wahlkampf einen Haushalt 2016 ohne Kreditaufnahme darzustellen“, so Rülke. Ministerpräsident Kretschmann habe richtigerweise zum Ausdruck gebracht, dass diese Operation nur dann Sinn mache und den Kriterien der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit Rechnung trage, wenn der Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme ab dem Jahr 2016 auf Dauer gestellt werde.

Rülke abschließend: „Wenn Sie dies ernst meinen, meine Damen und Herren von den Grünen und der SPD, dann müssen Sie jetzt mitmachen. Denn dann muss es auch Ihr Interesse sein, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes im Wahlkampf den Nachweis führen zu können, dass Sie eine dauerhafte Konsolidierung des Haushalts schon vor Ablauf der letzten Frist umsetzen wollen und dass der Haushalt des Jahres 2015 der letzte ist, der durch eine Nettokreditaufnahme ausgeglichen wird. Diesen Beweis können Sie nur dann antreten, wenn Sie dem Weg über die Ergänzung der Verfassung mitgehen. Das Ausweisen von entsprechenden Daten in Ihrer Finanzplanung genügt da in gar keiner Weise, zumal Sie diesen Weg schon mehrfach in einer Weise angewendet haben. Dies ist nicht geeignet ist, Vertrauen in Ihr haushaltspolitischen Handeln zu erwecken.“

 

In der von der FDP-Fraktion beantragten aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „Patentrezept gegen Wohnungsnot: Wohnraum schaffen statt Mietpreisbremse und Bürokratie“ sagte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Der Beschluss der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene zur sogenannten Mietpreisbremse ist ein Musterbeispiel für fehlgeleitete Symbolpolitik und ein ordnungspolitische Negativ-Signal. Bereits die vorangegangene CDU/FDP-Bundesregierung sorgte 2012 mit der Verschärfung der Kappungsgrenzen für Abhilfe auf dem Wohnungsmarkt. Die jetzt vorgesehene Regelung ist unnötig und gefährdet dieses Ziel. In anderen Ländern, beispielsweise in Österreich und Großbritannien, hat sich in den 90er-Jahren bereits gezeigt, dass Mietpreisbremsen nichts bringen, sondern nur zu Umgehungsstrategien führen. Es ist doch bezeichnend, dass die schwarz-rote Koalition in Berlin bei diesem Gesetz auf den letzten Metern kalte Füße bekam und mit Ausnahmen bei Neubauten und umfassenden Modernisierungen für absehbare Verwirrung gesorgt hat. Bereits jetzt ist vorprogrammiert, dass es sich hier in erster Linie um ein Konjunkturprogramm für Anwälte und Gerichte handelt. Gegen Wohnungsnot hilft nur der Bau von Wohnungen, dafür brauchen wir Anreize. Ein Verbändebündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen hat deutlich gesagt, woran es mangelt: An einem besseren sozialen Wohnungsbau, an einer Erhöhung der Abschreibungsmöglichkeiten und vor allem an einer Einschränkung von bürokratischen Lasten. Konkret ist dies bei der Landesbauordnung in Baden-Württemberg zu sehen, wo überdachte Fahrradstellplätze und Fassadenbegrünungen vorgeschrieben werden, die Bauen unnötig verteuern. Diese Regelung führt zu einem weiteren Anstieg der Bürokratiekosten und nicht dazu, worum es eigentlich geht: die Wohnungsnot zu lindern. “

In einer Landtagsdebatte über die „Breitbandstrategie des Landes Baden-Württemberg“ sagte der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Baden-Württemberg ist nicht zuletzt aufgrund seiner auch die ländlichen Räume unterstützende Wirtschafts- und Strukturpolitik ein Bundesland, das in der ganzen Fläche eine florierende Wirtschaft hat. Die Förderung der ländlichen Räume in den letzten 50 Jahren hat dazu geführt, dass beispielsweise Oberschwaben, Schwarzwald-Baar oder Hohenlohe-Franken mit die innovativsten Unternehmen haben, was auch in den niedrigen Arbeitslosenzahlen zum Ausdruck kommt. Diese prosperierenden Regionen leiden heute schon unter Facharbeitermangel. Ziel muss es sein, gleichwertige Verhältnisse für Handwerk, Industrie und Dienstleistungsunternehmen in ländlichen Räumen und in Ballungsgebieten zu bieten. Waren im letzten Jahrhundert Autobahnen und Bildungseinrichtungen die Motoren der Wirtschaft, ist es heute das schnelle Internet.

Baden-Württemberg hat dank schwarz-gelber wie auch grün-roter Bemühungen bei der Entwicklung der Breitbandanschlüsse eine gute Ausgangsposition. Rund drei Viertel der Haushalte in Baden-Württemberg verfügen über mindestens 50 Megabit pro Sekunde, allerdings mit extremen Schwankungsbreiten in ländlichen Regionen. Über die Hälfte der Unternehmen im Land beklagt eine unzureichende Versorgung. Selbst vor dem Hintergrund, dass der Südwesten im Vergleich der deutschen Länder hinter den drei Stadtstaaten den Spitzenplatz belegt – übrigens weit vor Bayern. Wir müssen jetzt verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, die Versorgung rasch zu verbessern.

Wenn im Rathaus ein Unternehmen wegen einer möglichen Ansiedlung anruft und damit neue Arbeitsplätze schaffen will, ist die erste Frage, die es stellt, nicht:

  • wieviel Biotope hat der Ort oder:
  • gibt es auch Juchtenkäfer, sondern es fragt:
  • wie schnell ist Euer Datennetz. Es fragt weiter,
  • wie ist der Anschluss zum örtlichen Straßen- und Autobahnnetz,
  • wie schaut es mit dem ÖPNV aus,
  • habt Ihr auch familienfreundliche Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen und
  • sind die wichtigsten Dinge für die Daseinsvorsorge vorhanden?

Bei der Stabilisierung der ländlichen Räume dürfen wir die Randgebiete der Metropolregionen nicht außer Acht lassen. Standortfaktor Nr. 1 ist aus Sicht der Unternehmen das schnelle Internet. Nur wenn im hinteren Schwarzwaldtal, im kleinen Weiler an der unteren Jagst oder in einer kleinen Ortschaft im Odenwald das schnelle Internet angeboten werden kann, werden sich dort die Betriebe halten oder ansiedeln. Und die Arbeitnehmer treffen dann mit ihren Familien auch die Entscheidung, hier zu wohnen. Sind wir doch mal ehrlich, wir alle haben die rasante Entwicklung und die Wichtigkeit des schnellen Internets unterschätzt. Der Aufbau eines Stromnetzes, der Gasversorgung, der Wasserver- und Abwasserentsorgung oder auch der Ausbau der Straßen benötigten Jahrzehnte. Die Entwicklung des Internets verlief jedoch explosiv. Deshalb müssen wir alles dafür tun, mit Hilfe einer Breitbandstrategie nicht wie bisher zu kleckern sondern jetzt zu klotzen.

Keiner soll sich herausreden – so frage ich die rot-grünen Kollegen, was habt Ihr während Eurer Regierungszeit 1998 bis 2005, was habt Ihr schwarz-roten Kollegen 2005 bis 2009 in Berlin hierfür getan? Und ich gebe zu, es wurde auch bei Schwarz-Gelb im Bund in der letzten Legislatur zu wenig dafür getan. Ich begrüße es außerordentlich, dass sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, bis 2018 alle Haushalte in Deutschland mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde im Netz auszustatten. Erfreulich ist auch die Zusage der Industrie, den Ausbau auf 80 Prozent der Haushalte selbst zu finanzieren. Dass die Kabelnetzbetreiber und Telekomunternehmer im kommenden Jahr acht Milliarden Euro in den Ausbau der Breitbandinternetversorgung stecken wollen, ist ebenfalls der richtige Ansatz.

Als Fazit sage ich, das schnelle Internet ist die Aorta für die Zukunft des exzellenten Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg. Es ist unsere vordringliche Aufgabe, bisher unterversorgte Gebiete an das Breitbandnetz anzuschließen. Ich sage anzuschließen und nicht nur Leerrohre zu verlegen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße auch die verbesserten Anstrengungen der jetzigen Regierung, aber ich frage Sie schon, warum haben Sie nicht schon in den letzten drei Regierungsjahren mehr dafür getan? Kurz vor der Landtagswahl riecht dies sehr nach Stimmenkauf. Und es zeigt, dass Sie das Problem nicht ernst genommen haben. Für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg, für die Stabilisierung der ländlichen Räume insgesamt brauchen wir den schnellen Ausbau des Breitbands. Dabei müssen die Leitprinzipien Wettbewerb und Technologieoffenheit gewahrt werden. Gerade auch bei den ländlich geprägten Gemeinden, die bisher nicht antragsberechtig waren, weil sie am Rande eines Dichtungsraumes liegen und somit formell nicht im ländlichen Raum, muss die Landesregierung nachsteuern.“

 

In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes“ sagte der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Anhörung zu dem überarbeiteten Gesetzentwurf hat gezeigt, dass alle anwesenden zwölf  Experten mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Der überarbeitete Entwurf des Jagdgesetzes enthält bürokratische und praxisferne Verschlimmbesserungen. Er nimmt sowohl den Jägerinnen und Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten ihre Rechtsicherheit. Eine absurde Annahme ist, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten. Auch wenn die eine oder andere Regel gegenüber dem ersten Entwurf abgemildert wurde, ist das von Grün-Rot geplante Jagdrecht voller Ideologie, voller Misstrauen gegenüber den kundigen Jägern. Dieser Entwurf verstößt vor allem gegen die Eigentumsrechte. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Art. 14 des Grundgesetzes. .

Zeitliche Jagdbeschränkungen und Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden, die im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen.

Zur Meldung, wonach Wolfgang Dietrich seine Funktion als Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm, zum Jahresende niederlegen wird, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich danke Wolfgang Dietrich für seine hervorragende und verdienstvolle Tätigkeit im Aufklären und Werben für Stuttgart 21 und das gesamte Bahnprojekt Stuttgart-Ulm. Er war in dieser Funktion Motor und Mentor zugleich. Besonders im Vor- und Umfeld der Volksabstimmung hat er seine Feuertaufe mit Bravour gemeistert. Was er und sein vorzügliches Team an Anfeindungen und Beleidigungen erdulden mussten, ging weit über das Maß des Erträglichen hinaus. Es spricht für Wolfgang Dietrich, dass er dies alles geschultert hat. Es darf nicht vergessen werden, dass er im Ehrenamt begonnen hat. Solcher Idealismus und der Sinn für den Dienst an der Allgemeinheit ist ein vorzügliches Vorbild.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt, dass Ministerpräsident Kretschmann sich nun doch entschieden habe, die Rechtsordnung des Landes zu beachten und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Sachen Mappus-Mails zu respektieren. Es sei ein beispielloser Vorgang, dass ein amtierender Regierungschef in Betracht gezogen habe, ein missliebiges Gerichtsurteil zu ignorieren. Es bleibe zu hoffen, dass Kretschmann künftig Gerichtsurteile unmittelbar respektiere. „Die Gewaltenteilung in einer parlamentarischen Demokratie sollte stets höherrangig sein als grüne Parteiinteressen“, so Rülke wörtlich.

Nach Mitteilung des Steuerzahlerbunds arbeiten zahlreiche kommunale Unternehmen unrentabel und werden jahrelang mit Hilfe von Steuergeld künstlich am Leben gehalten. Dieser Missstand müsse ein Ende haben. Der Steuerzahlerbund fordert die Kommunen auf, abenteuerliche Ausflüge in die Wirtschaft zu unterlassen. Kommunen sollten sich strikt von Geschäftsbereichen trennen, die nichts mit staatlichen Aufgaben zu tun haben. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nach der Veröffentlichung des vom Bund der Steuerzahler herausgegebenen Schwarzbuches zur öffentlichen Verschwendung von Steuergeldern kann die grün-rote Landesregierung zeigen, dass sie die Kritik des Bundes der Steuerzahler ernst nimmt und die Pläne zur Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden ad acta legt. Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich in ihrer Kritik bestätigt: Denn Gemeinden können Quersubventionierungen im gemeindlichen Wirtschaftsgeflecht und die Umsatzsteuerbefreiung nutzen, um die Preise der Privatwirtschaft zu unterbieten. Die angeblich günstigeren Leistungen der gemeindlichen Unternehmen erkauft der Bürger so mitunter durch Preis- und Gebührenerhöhungen an anderer Stelle, denn irgendwo müssen die Gelder zur Querfinanzierung der gemeindlichen Unternehmen ja herkommen. Den Bürgern ist auch nicht gedient, wenn gemeindliche Betriebe heimische Handwerker und andere Gewerbetreibende verdrängen. Denn weniger private Unternehmen führen zu geringeren Steuereinnahmen und höheren Arbeitslosenzahlen. Deshalb schadet die immer noch von Grün-Rot geplante Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden dem Bürger und der Wirtschaft.“

 

Zur Kritik der Naturschutzverbände Nabu, BUND und LNV an der Ausgestaltung der Förderinstrumente des Maßnahme- und Entwicklungsplans Baden-Württemberg III durch die grün-rote Landesregierung erklärte der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Im Vordergrund der Förderpolitik muss immer das Prinzip Schützen durch Nützen stehen. Wer beispielsweise durch Schafsbeweidung, Weinbau in Steillagen oder die Pflege von Streuobstwiesen Leistungen für die Erhaltung wertvoller Kulturlandschaften erbringt, soll dafür auch einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten. Die grün-rote Landesregierung sollte die Wirksamkeit solcher Leistungsanreize allerdings nicht gleich wieder dadurch abwürgen, dass sie derartige Anreize an überzogene Nachweise und eine kleinteilige Öko-Bürokratie knüpft.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, sagten zu einer Umfrage des Philologenverbands zu den Fünft- und Sechstklässlern an den Gymnasien:

„Der Befund der Umfrage des Philologenverbands gibt Anlass zu ernster Besorgnis. Dass mehr als fünf Prozent der Fünftklässler und fast acht Prozent der Sechstklässler an den Gymnasien im Schuljahr 2013/14 Probleme hatten, dem Unterricht zu folgen, muss man ähnlich wie die erhöhten Sitzenbleiberquoten als Alarmsignal verstehen, das man ernst nehmen muss und nicht ignorieren darf. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Zusammenhang mit der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung besteht. Eine umgehende erneute Änderung der aktuellen Regelung könnte aber eine weitere bildungspolitische Reform bedeuten, deren überstürzte Ankündigung, mangelhafte Vorbereitung und entsprechend fehlerhafte Durchführung Eltern, Lehrer und Schüler häufig zu Recht kritisieren. Deshalb sollte nach Auffassung der FDP-Fraktion zunächst alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten und Problemanzeigen an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann. Zudem würde die weiterführende Schule damit auch die Verantwortung für den Bildungserfolg der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers übernehmen, wovon wir Liberalen uns zusätzliche positive Effekte versprechen.“

 

SPD-Sozialministerin Altpeter begrüßt die Zusage der Bundestagsabgeordneten Mattheis, dass im Blick auf die Änderung der Krankenhausfinanzierung die Auswirkungen der Neuregelung auf die Länder noch genau geprüft werden. Im Raum stünden Verluste für die baden-württembergischen Krankenhäuser im Bereich des Versorgungszuschlags in Höhe von 57 Millionen Euro. Dazu sagte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion befürchtet, dass es sich für Baden-Württemberg bitte rächen dürfte, dass Ministerin Altpeter nicht in der Bund-Länder-Kommission zur Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung vertreten ist. Wir sind ein wesentlicher Finanzierer der Ausgleichs- und Umverteilungssysteme auch im Gesundheitswesen. Unserem Land nützen die treuherzigen Beteuerungen aus dem Genossenlager rein gar nichts. Wenn die an unser Geld wollen und Baden-Württemberg nicht mit Sitz und Stimme vertreten ist, dann schwant mir nichts Gutes. Bei der Frage, das Geld anderer Leute auszugeben, besteht in der Regel schnelle Einigkeit. Ich vermisse ohnehin die nötigen Akzente unserer Sozialministerin für eine Neuausrichtung der Krankenhausplanung und –investitionsförderung des Landes. Wir brauchen eine starke und koordinierende Stimme für unsere Gesundheitswirtschaft im Land. Die FDP-Landtagsfraktion hat bereits vor der Sommerpause ein Zehn-Punkte-Programm zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung vorgelegt.“

In einer Landespressekonferenz zur Vorstellung eines liberalen Schulkonzepts als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Bereits mehrere Male haben Vertreter der grün-roten Landesregierung die Idee eines Schulfriedens geäußert. Leider ist jedoch bis heute kein konkreter Vorschlag gemacht worden, wie solch ein Frieden aussehen könnte. Das ist deshalb bedauerlich, weil die am Schulleben Beteiligten den Regierungswechsel im Jahr 2011 als einen heftigen Umschwung in der Bildungspolitik erlebt haben, der ihre Arbeit erheblich beeinträchtigt. Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger sowie Kooperationspartner der Schulen wünschen sich verlässliche Rahmenbedingungen für das Bildungswesen, die unabhängig von der jeweiligen politischen Großwetterlage sind. Ein Schulfrieden, der längerfristig halten soll und dem Schulwesen nützt, darf sich jedoch nicht in der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller politischen Parteien erschöpfen. Vielmehr muss er in der Mitte der Gesellschaft angesiedelt sein und den am Schulleben Beteiligten mehr Freiheit und Eigenverantwortung überlassen. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt deshalb als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg ein liberales Schulkonzept vor, das sich dem Gedanken der Subsidiarität ebenso verpflichtet fühlt wie der Überzeugung, dass eine ordnungspolitische Orientierung mit klaren Regeln für einen fairen Bildungswettbewerb am besten die Qualität unseres baden-württembergischen Bildungswesens zu sichern vermag.“

Rülke und Kern führten weiter aus, dass der Schulfrieden auf dem wesentlichen Gedanken der Gegenseitigkeit zwischen dem Land und denjenigen beruhen solle, die für die Bildung vor Ort Verantwortung tragen: „Das Land stellt in auskömmlichem Maß Ressourcen bereit, und vor Ort wird in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Bildungsangebots entschieden. Der Rahmen für diese Arbeitsteilung sollte sich durch Klarheit, Transparenz und faire Bedingungen auszeichnen und sich zugleich auf das Wesentliche beschränken. Wenige klare Regeln lassen den Raum für einen Wettbewerb um die besten Bildungsangebote und pädagogischen Konzepte, den ein dirigistisches, kleinteiliges und für politische Einflussnahme anfälliges Regelwerk zu ersticken droht.  In diesem Sinne machen weniger Politik und mehr Bildungsverantwortung vor Ort die beste Bildung aus.“

Hans-Ulrich Rülke: „Wir Liberalen sind der Überzeugung, dass ein differenziertes und vielfältiges Bildungswesen jeder einzelnen Schülerin beziehungsweise jedem einzelnen Schüler am besten gerecht wird und ihr oder ihm ein Maximum an Chancen eröffnet. Außerdem halten wir Wettbewerb unter den Schularten für etwas Fruchtbares. Wenn die Schulen und Schularten um das jeweils am besten passende oder insgesamt erfolgreichste Bildungskonzept konkurrieren, kommt dies der Qualität unseres Bildungswesens zugute. Als wesentlichen Baustein eines Schulfriedens sollten deshalb die fürs Schulleben Verantwortlichen die Freiheit erhalten, das Schulangebot vor Ort selbständig auszugestalten. Sie können insbesondere Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt- und Werkrealschulen unter einem Dach bilden. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandschutz, erhalten aber die gleiche Ausstattung wie alle anderen Schularten und müssen sich dem Wettbewerb stellen.“

Timm Kern: „Mehr noch, wir wollen auch den Gemeinschaftsschulen mehr Freiheit geben. Sie sollen ähnlich wie Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten können. Schließlich ist es ein Herzensanliegen der Liberalen, die Schulen in Freiheit zu entlassen. Wenn die Schulen eigenständig über ihr Personal, ihr Budget und ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden können, stehen die am Schulleben Beteiligten nicht nur in ganz anderer Weise hinter ihrer Schule, sondern es kann auch ortsspezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten besser Rechnung getragen werden. Das Leitmotiv könnte hierbei lauten: Mehr Zufriedenheit schafft Frieden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Schulen zu schaffen, schlagen wir vor, die Finanzierung der Schulen auf das Rucksackprinzip umzustellen. Das heißt, jede Schüler und jeder Schüler führt in einem virtuellen Rucksack Ressourcen für die Schulart mit, für die er eine Empfehlung bekommen hat. Der Rucksack bleibt immer gleich bemessen, egal ob die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler eine Haupt-/Werkrealschule, eine Realschule, ein Gymnasium, eine Gemeinschaftsschule oder eine Verbundschule besucht.“

Auch zur Zukunft der Grundschulempfehlung machten Rülke und Kern einen Vorschlag: „Zunächst sollte alles versucht werden, was möglich ist, um die angestiegenen Sitzenbleiberquoten an den Realschulen und Gymnasien wieder zu senken. Beispielsweise sollten die Grundschulen mehr Ressourcen für die Beratungstätigkeit und die weiterführenden Schulen mehr Ressourcen für Stützkurse erhalten sowie das Recht, den Inhalt der Grundschulempfehlungen zu erfahren. Wenn sich die Situation fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht verbessert hat, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Allerdings sollte die aufnehmende Schule dann das letzte Wort haben. Das heißt, sie soll sich über die Grundschulempfehlung hinwegsetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann.“

 

Kurz gefasst beruht der Vorschlag der FDPLandtagsfraktion für einen stabilen Schulfrieden, der konsequent die besten Bildungschancen für unsere Kinder im Blick behält, auf folgenden wesentlichen Eckpunkten unter dem Leitmotiv von Wettbewerb und Chancengleichheit in einem differenzierten Schulsystem:

  • Für die Elternberatung im Zusammenhang mit der Grundschulempfehlung erhalten die Grundschulen mehr Personalressourcen und die weiterführenden Schulen neben dem Recht, über die Grundschulempfehlung informiert zu werden, Personalressourcen für zusätzliche Stützkurse. Wenn diese Maßnahmen bis zum Jahr 2017 nicht zu einer deutlichen Absenkung der Sitzenbleiberquoten führen, scheut sich die FDP-Landtagsfraktion nicht, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Zugleich wollen wir die Letztentscheidung über die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin in die Verantwortung der jeweiligen weiterführenden Schule geben. Die Eltern erhalten damit die Möglichkeit, sich mit ihrem Kind unabhängig von der Grundschulempfehlung bei einer Schule ihrer Wahl zu bewerben, und die weiterführenden Schulen das Recht, sich über eine nicht zureichende Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, wenn die Lehrerkonferenz in einem selbst bestimmten Aufnahmeverfahren zur Überzeugung gelangt ist, den betreffenden Schüler oder die betreffende Schülerin erfolgreich zum angestrebten Abschlussziel führen zu können. Die Entscheidung, sich über eine Grundschulempfehlung hinwegzusetzen, gilt ausschließlich für den Besuch der betreffenden Schule und nicht für den anderer Schulen. Durch die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist zugleich sichergestellt, dass die weiterführende Schule nicht einen Schüler oder eine Schülerin mit zureichender Empfehlung ablehnen kann. Eine reguläre Überprüfung aller Grundschulempfehlungen gegen Ende von Klasse sechs könnte zusätzlich den unterschiedlichen Entwicklungsverläufen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und die Durchlässigkeit zwischen den Schularten weiter erhöhen;
  • Um faire Wettbewerbsbedingungen für die Schulen in einem vielfältigen und differenzierten Schulwesen zu schaffen, erhalten die Schulen je Schülerin oder Schüler eine auf der Grundlage der jeweiligen Grundschulempfehlung berechnete Pro-Kopf-Pauschale zugewiesen (Rucksackprinzip);
  • Alle Schulen beziehungsweise ihre Schulträger und Bildungsregionen erhalten die Freiheit, die jeweilige Schulform in eigener Verantwortung auszugestalten beziehungsweise zu Verbundschulen zusammenzufassen. Sie können insbesondere bestehende Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen bilden, das heißt Haupt-/Werkrealschulbildungsgang und Realschulbildungsgang unter einem Dach führen. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandsschutz und können ähnlich Gesamtschulen Kurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus anbieten;
  • Die Gymnasien erhalten alle gleichermaßen den Lehrerwochenstunden-Ansatz des achtjährigen Gymnasiums und zugleich die Freiheit, diese Stunden auf acht oder neun Schuljahre zu verteilen;
  • Die Realschulen können zusätzlich einen Hauptschulabschluss mit einer entsprechend fundierten und differenzierten Vorbereitung anbieten;
  • Der Werkrealschulabschluss bleibt erhalten;
  • Die differenzierte Aufstellung des beruflichen Schulwesens soll so gut wie möglich erhalten bleiben, und über die Ausgestaltung des jeweiligen Schulangebots soll im Rahmen der regionalen Schulentwicklung im Einvernehmen mit den Betrieben vor Ort entschieden werden. Damit weiterhin möglichst wohnortnahe Ausbildungsangebote gemacht werden können, errechnen sich die Pro-Kopf-Zuweisungen an die Berufsschulen des dualen Ausbildungssystems auf der Grundlage der Durchschnittsgröße der jeweiligen Fachklasse im Jahr 2014;
  • Die Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft wird auf einen Deckungsgrad von 80 Prozent der Bruttokosten angehoben und das bei der Zuschussberechnung zugrunde gelegte Bruttokostenmodell wird im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen um die bislang unberücksichtigten Kosten für die Ganztagsbetreuung, Inklusion, Schulsozialarbeit sowie weitere tatsächlich anfallende Kosten ergänzt;
  • Zusätzlich zur verpflichtend-rhythmisierten Form der Ganztagsschule wird auch die offene Ganztagsschule ins Schulgesetz aufgenommen, damit auch weiterhin offene Nachmittagsangebote gemacht werden können und für die Eltern vor Ort eine echte Wahlfreiheit zwischen einer Beschulung nur am Vormittag oder auch am Nachmittag besteht. Die Schulbezirke sind abzuschaffen, und aus der Hortfinanzierung darf sich das Land im Interesse von flexiblen Betreuungszeiten nicht zurückziehen;
  • Die Sonder- und Förderschulen bleiben erhalten und werden gestärkt, um die Inklusionsangebote, die an allen Schulen eingerichtet werden können, zu organisieren beziehungsweise zu koordinieren;
  • Vor dem Hintergrund von frei werdenden Personalressourcen aufgrund sinkender Schülerzahlen wird der tatsächliche Personalbedarf an den Schulen umfassend erhoben. Erst wenn auch berechnet wurde, wie viele zusätzlichen Lehrerstellen für Qualitätsverbesserungen vor allem im Bereich der allgemeinen Unterrichtsversorgung, der Ganztagsbetreuung und der Inklusion sowie zusätzliche Angebote infolge der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung erforderlich sind, besteht eine Grundlage für jeweils mit ausreichendem Vorlauf zum nächsten Schuljahr zu treffenden Entscheidungen, wie viele Lehrerstellen in welchen Bereichen zu welchen Zeiten für neue pädagogische Aufgaben umgeschichtet werden oder wegfallen beziehungsweise eingespart werden können;
  • Es findet eine umfassende regionale Schulentwicklung in jeder Bildungsregion statt, die das Bildungsangebot vor Ort entsprechend einer Bedarfserhebung und im Rahmen eines für sie berechneten fiktiven Budgets an Personalressourcen eigenständig ausgestaltet. In diese regionale Schulentwicklung sind alle Schularten sowie die Ganztags- und Inklusionsangebote einzubeziehen;
  • Eigenständige Schule: Die Schulen erhalten ein eigenes Budget und können über die Personalangelegenheiten sowie ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden;
  • Baden-Württemberg setzt sich für einheitliche Bildungsstandards bundesweit ein und tritt hierzu unter anderem der Initiative einiger Bundesländer zu einem Staatsvertrag über verbindliche Aufgabenpools und Durchführungsbestimmungen für ein gemeinsames Abitur wieder bei. Ziel muss ein bundesweit möglichst einheitliches Zentralabitur sein, das dem Niveau des derzeitigen baden-württembergischen Abiturs in nichts nachsteht.

Das Bildungspapier finden Sie HIER

Zur Vorstellung des Kompromiss-Entwurfs zum Jagdgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der nun von Grün-Rot vorgestellte, überarbeitete Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz enthält im Vergleich zum ersten Entwurf eine Reihe praxisferner und bürokratischer Verschlimmbesserungen, welche sowohl den Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten Rechtsicherheit wegnimmt.“ Als Beispiel nannten Rülke und Bullinger die „vollkommen absurde Annahme“, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten.

Die beiden FDP-Abgeordneten unterstrichen abermals ihre verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gesetzentwurf: „Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes. Zeitliche Jagdbeschränkungen und sachliche Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden und im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen. In jedem Fall begibt sich Grün-Rot mit derartigen Regelungen auf ein verfassungsrechtlich unsicheres Terrain.“

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden der Landtage von Baden-Württemberg und Hessen, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Florian Rentsch, haben auf der gemeinsamen Tagung ihrer Fraktionen in Stuttgart die Landesregierungen in Stuttgart und Wiesbaden aufgefordert, die von der Bundesregierung geschaffene Länderöffnungsklausel für die Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen zu nutzen: „Wir fordern eine Regelung, wonach der Abstand zur Wohnbebauung das Zehnfache der Höhe der jeweiligen Windkraftanlage betragen muss, mindestens aber 1.000 Meter“, sagten Rülke und Rentsch. Die Einführung der länderspezifischen Mindestabstände müssten jedoch zeitnah umgesetzt werden, da die Öffnungsklausel zeitlich bis Ende 2015 begrenzt ist.

Auch insgesamt fordern Rülke und Rentsch eine Abkehr von einem politisch gesteuerten Ausbau der Windkraft in Süddeutschland: „Es ist weder volkswirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, mit Subventionen in Milliardenhöhe sämtliche süddeutschen Mittelgebirgslagen mit bis zu 200 Meter hohen Schwachwindanlagen zuzupflastern und den Schutz von Anwohnern, Immobilienwerten, Landschaften und Natur den Profitinteressen der grünen Öko-Klientel zu opfern.“ Rülke und Rentsch warfen der schwarz-roten Bundesregierung mit Blick auf die jüngste EEG-Reform vor, eine Chance vertan zu haben: „Deutschland muss aus der Planwirtschaft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes raus. Die Explosion der Energiekosten muss gestoppt und die Solar- und Windenergie muss schnellstmöglich in den normalen Wettbewerb geführt werden.“

Rülke und Rentsch rechneten vor, dass Baden-Württemberg und Hessen als Standorte für Windräder mit einer durchschnittlichen Auslastung der Anlagen von 1.252 beziehungsweise 1.422 Jahresvolllaststunden denkbar ungeeignet seien, wenn man in Norddeutschland auf mehr als 2.000 und in Offshore-Parks auf weit über 4.000 Jahresvolllaststunden komme. Das Argument, die Erschließung von mittelmäßigen bis schlechten Windkraftstandorten im Süden trage zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität bei, wiesen Rülke und Rentsch zurück: „Wer schon einmal einen Blick auf eine Wetterkarte geworfen hat, der weiß, dass ein windarmes Azorenhoch sich nicht auf Rhön, Westerwald, Schwarzwald oder Schwäbische Alb beschränkt, sondern ganz Mitteleuropa erfasst“, sagten Rülke und Rentsch.

„Der Ausbau der Windkraft muss unter Wahrung des Schutzes von Mensch und Natur dort vonstatten gehen, wo wirtschaftlich interessante Windstärken erreicht werden. Und diese Standorte finden sich vorzugsweise in Küstennähe und – soweit die Offshore-Windkraft ihre Stromgestehungskosten bis 2020 wie geplant senken kann – perspektivisch auf der offenen See“, erklärten Rülke und Rentsch.

Mit Blick auf die Landtagswahl im Jahr 2016 warnte Rentsch die Bürger in Baden-Württemberg vor falschen Erwartungen an die CDU: „Viele hessische CDU-Abgeordnete haben sich noch kurz vor der Wahl mit Bürgerinitiativen getroffen und vor einem unverhältnismäßigen Ausbau der Windkraft gewarnt. Doch kaum saßen CDU und Grüne in Wiesbaden gemeinsam am Kabinettstisch, haben sie beschlossen, den Anteil der Windkraft innerhalb von nur fünf Jahren zu verdreifachen. Man wird die hessische Landschaft 2018 nicht wiedererkennen.“ Rülke fügte hinzu, langfristig würden die Grünen auch in Baden-Württemberg weitere Windräder anstreben als die derzeit für 2020 ausgegebene Zielmarke von 1.200 Anlagen.

 

Die beiden Landtagsfraktionen von Hessen und Baden-Württemberg setzten sich auf ihrer gemeinsamen Sitzung in Stuttgart auch mit der zunehmend schlechter werdenden Verkehrsinfrastruktur in beiden Ländern auseinander. Dazu sagten der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Vorsitzende der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Florian Rentsch:

„Der Zustand der Verkehrsinfrastruktur duldet kein weiteres Zuwarten mehr. Wenn wir weiter unsere Infrastruktur auf Verschleiß fahren, setzen wir unseren Wohlstand aufs Spiel. Die Bundesregierung muss endlich vom Konsum-Modus mit Wellness-Wohltaten á la Mindestlohn, Rente mit 63 und jetzt der unsinnigen Mietpreisbremse auf Investitionen umschalten. So wie nur neue Wohnungen einer Verknappung und damit Verteuerung entgegenwirken können, so brauchen wir auch eine Überwindung von Streckensperrungen und Stau-Malaisen.

Hessen und Baden-Württemberg haben bereits Konzepte vorgelegt. Sowohl das beeindruckende Maßnahmenpaket „Staufreies Hessen“ als auch die „Mobilitätsinitiative Baden-Württemberg 23“ sind wichtige Lösungsansätze für mehr Wachstum, Wohlstand und Lebensqualität. Denn wer steht gern im Stau? Von den Kosten ganz zu schweigen. Die Schilderungen der Geschäftsführung eines baden-württembergischen Weltmarktführers unterstreichen, wie gravierend die Verkehrsprobleme mittlerweile sind. So ist im angeblich reichen Deutschland die Infrastruktur mittlerweile so mangelhaft, dass Schwertransporte nach Hamburg über die A 7 nicht mehr möglich sind, sondern man fast 200 Kilometer Umweg über die östlichen Bundesländer fahren muss. Das ist einer der führenden Industrienationen nicht  würdig. Wir fordern ein Aktionsprogramm der Bundesregierung und eine Überwindung der Murks-Maut-Pläne á la Dobrindt. Die Lösung liegt vor der Türe der südlichen Bundesländer: Schauen wir nach Österreich und die Schweiz. Hier wird gezeigt, wie es geht. Und diese Länder stehen hinsichtlich ihrer Wirtschaftskraft und der Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger sicherlich uns nicht nach – eher im Gegenteil.“

 

Eine grundlegende Reform des deutschen Föderalismus ist nach wie vor notwendig. Mit der Föderalismusreform I ist eine Neuordnung der Zuständigkeit von Bund und Ländern nur unzureichend gelungen. Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde zunächst ganz ausgeklammert. Auf Druck der FDP wurde dieser Teil in der Föderalismusreform II angegangen. Auch die Föderalismusreform II blieb aber weit hinter den Bedürfnissen und Erwartungen zurück. Erneut gab es nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Dringende Probleme, wie die Reform des Länderfinanzausgleiches, weitgehende Steuerautonomie für die Länder und eine Erleichterung von Länderneugliederungen, sind aber weiterhin unerledigt. Vor diesem Hintergrund setzen sich die FDP-Fraktionen von Hessen und Baden-Württemberg weiter dafür ein, dass der deutsche Föderalismus in einer dritten Reformstufe endlich die umfassenden Verbesserungen erfährt, die für die Beziehungen zwischen Bund und Ländern, für die Funktionsfähigkeit des Staates und zum Wohle der Bürger dringend benötigt werden.

Insbesondere gilt es, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (unter Einbeziehung auch der Kommunen) umfassend neu zu ordnen. Im Vordergrund stehen dabei

  • der Ausbau der Finanzautonomie der Länder und die Stärkung des föderalen Wettbewerbs,
  • eine Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs, die wirtschaftliche Anstrengung und Leistung und Sparsamkeit belohnt und nicht bestraft, sowie
  • der Abbau von Doppelzuständigkeiten und Mischfinanzierungen.

Unser Ziel ist es, zwischen Bundes- und Landessteuern stärker zu trennen. Gleichzeitig wollen wir in unserer Verfassung ein echtes Konnexitätsprinzip verankern: Gemeinden dürfen von Bund oder Ländern nur noch mit zusätzlichen Aufgaben betraut werden, wenn die Finanzierung durch den Gesetzgeber gewährleistet ist. Auch hier muss gelten: Wer bestellt, der bezahlt.

Dazu gelten für uns die folgenden Ziele:

  1. Finanzautonomie

Die FDP steht für mehr Finanzautonomie in Bund, Ländern und Gemeinden. Jede Ebene soll eine eigenständige Wachstums- und Standortpolitik betreiben können. Eine größere Autonomie für die Länder und Gemeinden erhöht die Transparenz der politischen Entscheidungen und stärkt die Verantwortlichkeit der Politik gegenüber den Bürgern.

Zentrales Element dieser Strategie ist es, die Hoheit der Länder über ihre Einnahmen und Ausgaben zu stärken. Dazu gehören

  • ein Hebesatzrecht der Länder auf die (zuvor abgesenkten) Sätze der Einkommen- und Körperschaftsteuer;
  • das Recht der Länder, die Steuersätze bei der Erbschaftsteuer (wie heute schon bei der Grunderwerbsteuer) durch Landesgesetz zu regeln;
  • die Übertragung der Kompetenz für die Gesetzgebung über die Ausgestaltung der Grundsteuer vom Bund auf die Länder. 
  1. Länderfinanzausgleich

Eine Schwäche des derzeitigen Steuerverteilungs- und Ausgleichssystems besteht in kontraproduktiven Anreizwirkungen und unklarer politischer Verantwortung. Insbesondere die Nivellierung von Leistungserfolgen im horizontalen Finanzausgleich lähmt die Anstrengungen für Innovationen und dynamische Stärkung der Wirtschaftskraft, auf der alle Finanzkraft beruht. Diese Fehler müssen zugunsten wirksamer Selbstentfaltung beseitigt werden.

Der Länderfinanzausgleich enthält keine Anreize für eigene Anstrengungen: je mehr ein Land in den Länderfinanzausgleich einzahlt oder daraus empfängt, desto mehr wächst – trotz partieller Änderungen durch die Reform 2005 – die Gefahr, Eigenanstrengungen zu unterlassen. Im Ergebnis schwächt dieser Ausgleich die finanzstarken Länder und verschärft die Armut der finanzschwachen Länder. Der Länderfinanzausgleich ist deshalb grundlegend zu verändern.

  • Das Ausgleichsvolumen ist als Sofortmaßnahme ab dem Jahr 2016 auf 4 Mrd. Euro zu verringern und dauerhaft festzuschreiben.
  • Mit Wirkung auf 2019 gilt es darüber hinaus, ein neues Modell des Finanzausgleichs ohne die nivellierende Wirkung des jetzigen Systems zu entwickeln, Die Gutachten der Professoren Kube, Feld und Seiler, die auch der Klage der Länder Bayern und Hessen zugrunde liegen, bieten hierfür eine Fülle von Anknüpfungspunkten.
  • Die Abgeltung von Sonderlasten wird durch Ergänzungszuweisungen des Bundes gewährleistet.

  3. Solidaritätszuschlag

Mit dem Auslaufen des Solidarpakts und der gegenwärtigen Regelung des Länderfinanzausgleichs im Jahr 2019 muss auch der Solidaritätszuschlag zur Disposition stehen. Wir plädieren dafür, den Soli mit dem Jahr 2019 ersatzlos zu streichen. 

4. Mischfinanzierungen abbauen, Transparenz und Verantwortlichkeit stärken

Die Mischfinanzierung staatlicher Leistungen, also die gemeinsame Finanzierung durch verschiedene öffentliche Haushalte, ist eine der zentralen Schwierigkeiten der deutschen Finanzverfassung. Durch unklare und gemischte Zuständigkeiten wird staatliches Handeln intransparent. Dies führt dazu, dass die Bürger im Gewirr der Ebenen nur schwer Entscheidungszuständigkeiten lokalisieren können. 

Wirksame demokratische Kontrolle setzt aber voraus, dass die Bürger erkennen können, wer genau für Erfolg oder Misserfolg staatlichen Handelns verantwortlich ist. Mischfinanzierung verhindert das. Wer über eine Maßnahme entscheidet, sollte auch für die Finanzierung derselben zuständig sein; wenn Bund und Länder die Kommunen zu bestimmten Ausgaben veranlassen, müssen sie einen angemessenen Ausgleich zahlen (Konnexitätsprinzip).  

Bürgernahe Demokratie braucht Transparenz und klare Verantwortlichkeiten. Mischfinanzierungen sind daher weiter abzubauen und Zuständigkeiten einzelnen staatlichen Ebenen klar zuzuordnen. Außerdem trägt Mischfinanzierung allzu oft dazu bei, dass teilweise unwirtschaftliche Projekte finanziert werden. Wenn ein Großteil eines Projektes durch Bund oder Land finanziert wird, ist die Gefahr hoch, dass die Wirtschaftlichkeit vor Ort bei der Entscheidung weniger stark ins Gewicht fällt.

 5. Altschuldenregelung

Die Länder müssen ihre Altschulden grundsätzlich in eigener Verantwortung zurückführen. Zur Entschuldung der Länder wird ein Länderschuldenfonds aufgelegt. Mit diesen Fonds können die Länder auf freiwilliger Basis ihre laufend fälligen Altschulden zu einem günstigeren Zinssatz prolongieren. Aufgrund des größeren Volumens kann der Fonds – analog zur gemeinschaftlichen Auflage von Anleihen mehrerer Länder – bessere Zinskonditionen am Kapitalmarkt erzielen. Dadurch können die Länder ihre laufend fälligen Altschulden zu einem niedrigeren Zinssatz prolongieren Mit den eingesparten Zinsen aus der Refinanzierung müssen vorhandene Kredite getilgt werden. Die Haftung ist ausdrücklich teilschuldnerisch: Jedes Land haftet selbst für seine eigenen Schulden.  

Nur für absolute Härtefälle kommen zusätzliche Konsolidierungshilfen des Bundes in Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat für das Vorliegen solcher Situationen in seinem Berlin-Urteil vom 19. Oktober 2006 (2 BvR 3/03) Kriterien entwickelt, an denen festzuhalten ist. 

  1. Doppik

Wir plädieren mit Nachdruck für einen den Bund, die Länder und die Kommunen gleichermaßen betreffenden Übergang vom überkommenen kameralen Haushalts- und Rechnungswesen der öffentlichen Hände auf die Doppik. Was eine Reihe von Bundesländern für ihre Kommunen vorgeschrieben haben und einige Bundesländer auch selbst praktizieren, sollte aus Gründen der Transparenz und der Vergleichbarkeit bundesweit eingeführt werden.

Die Doppik bedeutet den Übergang von einem allein an Zahlungsströmen orientierten Konzept zu einer Ressourcenverbrauchskonzeption, die auch nicht unmittelbar zahlungswirksame Größen wie Abschreibungen und Pensionsverpflichtungen umfasst. Ausgaben, die heute verursacht werden, aber erst in Zukunft anfallen, sind dabei bereits im laufenden Haushalt als Aufwand auszuweisen. Nur dieses Konzept trägt dem Anspruch einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltswirtschaft Rechnung. 

  1. Fazit

Das liberale Gesamtkonzept bringt die Punkte Neuverschuldung, Finanzautonomie, Finanzausgleich und Altschuldenabbau in Einklang. Es fordert von den Beteiligten ein gesundes Maß an Eigenverantwortung, fügt den Gedanken des föderalen Wettbewerbs maßvoll in das System der deutschen Finanzverfassung ein, lebt aber weiterhin auch von der notwendigen bündischen Solidarität.

 

Der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern, kritisiert die Behauptungen von SPD und Grünen, dass ein Verdacht der politischen Einflussnahme auf den Polizeieinsatz zur Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 bestehe. Nach den Worten von Kern wurde nach den bisherigen Zeugenaussagen innerhalb der Polizei über Taktik und Uhrzeit des Polizeieinsatzes am 30. 9. Diskutiert. Vor allem sei wohl ein Polizist gegen den Einsatz gewesen. Kern: „Dieser Polizist war aber für die Entscheidung nicht zuständig. Ebenso haben die Zeugen ausgesagt, die Politik habe sich nicht eingemischt. Trotz der Aussagen der Zeugen und trotz des Fehlens von Anhaltspunkten, die das Gegenteil nahelegen, behauptet jedoch Grün-Rot, es habe politische Einflussnahme gegeben. Dadurch wird deutlich, dass es Grün-Rot nicht um eine objektive Aufklärung des Sachverhaltes geht, sondern um parteipolitische Stimmungsmache.“

Beachtenswert fand Kern die Feststellung des Zeugen Schopf, politische Einflussnahme würde sich die Polizei auch verbitten, dazu sei sie selbstbewusst genug. Sehr persönlich habe der Zeuge Schopf die Ereignisse vom 30. 9. bedauert und festgestellt, es wäre für die Polizei viel einfacher zu behaupten, die Politik würde die Schuld für den Verlauf der Ereignisse am 30. September tragen. Aber so sei es nicht gewesen und deshalb wolle er es als Zeuge auch nicht so darstellen. „Dies überzeugt mich“, so Dr. Timm Kern.

Auch die Regierungserklärung am 6.10. 2010 hatte entgegen der Darstellung von Grün-Rot nach Angaben der früheren Zeugen – auch des Zeugen Walz – keinen Einfluss auf den von der Polizei gewählten Termin des 30. September 2010. Denn dieser folgte polizeitaktischen Erwägungen.

Zur Frage der von der CDU angeführten Verfassungswidrigkeit des Untersuchungsausschusses sagte Timm Kern:

„In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Gutachterin Prof. Cancik gehen wir davon aus, dass auch bei abgeschlossenem Regierungshandeln dafür gesorgt werden muss, dass die freie, offene und vertrauliche Willensbildung künftiger Regierungen aufrecht erhalten bleibt, weil ansonsten die Funktionsfähigkeit von Regierung gefährdet wird. Richtig stellt die Gutachterin fest, es müsse eine ‚gewisse Unbefangenheit von Regierungsmitgliedern‘ geben, ‚die offene Kommunikation unter ihnen soll nicht durch die Furcht vor späterer Offenlegung verhindert werden‘. Dies betonte jüngst auch der VGH Baden-Württemberg. In Folge dieser Verfassungslage ist die grün-rote Nachfolgeregierung verpflichtet, die Kommunikation der Regierung Mappus dahingehend zu prüfen, ob durch die Veröffentlichung zukünftig regierungsinterne Kommunikation in verfassungswidriger Weise erschwert wird. Wir befürchten, dass die Regierung diese Prüfung in diesem Untersuchungsausschusses nicht ernst nimmt. Denn einerseits verweigert sie außerhalb des Untersuchungsausschusses Informationen über ihre eigene abgeschlossene Kommunikation zu Stuttgart 21, die Kommunikation der Vorgängerregierung will sie aber andererseits anscheinend bedenkenlos freigeben. Leider konnte die Gutachterin nicht aufklären, wie sich der Untersuchungsausschuss in diesem Falle zu verhalten hat.

Bezüglich der übrigen von der CDU aufgeworfenen Fragen zur Rechtmäßigkeit des Untersuchungsausschusses waren wir von vorneherein der Ansicht, dass der Ausschuss per se nicht verfassungswidrig ist. Dies sehen wir durch die Gutachterin bestätigt“, so Timm Kern.

 

Zur Meldung, wonach der Bund der Steuerzahler die Landesministerien aufgrund der explodierenden Kosten für die Inanspruchnahme externer Gutachten im kritisiert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der massive Anstieg der Ausgaben für externe Dienstleistungen ist unserer Beobachtung nach auffallend oft in den grünen Landesministerien zu beobachten. So zum Beispiel bei der Vergabe von Gutachten, Studien und Werbekampagnen im Umfeld des Nationalparks oder auch bei der Beschaffung von neuer Technik im Zuge der unnötigen Polizeireform. Der Anstieg der Ausgaben für externe Dienstleistungen im ersten grün-roten Regierungsjahr auf mehr als 18 Millionen Euro riecht nach grün-roter Vetterleswirtschaft. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion Anfang September einen parlamentarischen Antrag über die „Vergabepraxis der Landesregierung bei externen Gutachten“ (Drucksache 15/5684) eingebracht. Wir fordern, über alle Einzelpläne und Kapitel des Landeshaushalts hinweg ein Budget für externe Gutachten zu bilden und dieses auf 10 Millionen Euro pro Haushaltsjahr zu deckeln. Die FDP-Landtagsfraktion fordert weiter, eine zentrale Vergabestelle einzurichten und die Vergabe von externen Gutachten künftig auschließlich durch diese vornehmen zu lassen.“

Info: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/Txt/15_5684.pdf

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich       Bullinger sagte zur Weigerung der Landesregierung, über den Stand der Musikhochschulreform zu berichten:

„Dass die Landesregierung sich offensichtlich weigert, den Landtag und die Öffentlichkeit über den Stand der Musikhochschulreform zu informieren, spricht nicht nur Bände über die grün-rote Informationspolitik, sondern verunsichert ein weiteres Mal die Betroffenen. Vor dem Hintergrund, dass die grüne Wissenschaftsministerin vor gut einem Jahr die Öffentlichkeit mit dem Vorschlag überraschte, zwei von insgesamt fünf Musikhochschulen faktisch abzuwickeln, kann man die Besorgnis der Fachwelt nachvollziehen. Denn auch wenn der Ministerpräsident seine Parteifreundin angesichts der Protestwelle zurückpfiff und die Ministerin ihr Vorhaben einsammelte, schweben nun massive Kürzungsabsichten wie ein Damoklesschwert über den Musikhochschulen und erschweren ihnen die Arbeit erheblich. Die FDP-Fraktion fordert die grün-rote Koalition auf, die unwürdige und für die Musikhochschulen belastende Mauschelei zugunsten eines transparenten und fairen Diskussionsprozesses zu beenden.“

 

Zur Meldung, wonach das baden-württembergische Justizministerium davon ausgeht, dass durch die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz mittel- bis langfristig 1600 Stellen wegfallen, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Justiz kommt unter Grün-Rot einfach nicht zur Ruhe. Kaum heißt es seitens der SPD-Fraktion, die von der Landesregierung angedachten Einsparmaßnahmen sollen gestundet werden, stellt man fest, durch die Einführung der elektronischen Akte könnten mittel- bis langfristig 1600 Stellen wegfallen. Dabei ist die elektronische Akte noch nicht einmal eingeführt. Ich kann nur davor warnen, über Einsparungen zu diskutieren. Die Justiz braucht das Personal, über das sie derzeit verfügt. Das ständige Inaussichtstellen von Stellenkürzungen aber fördert Ängste und demotiviert die bisher stark engagierte Justiz.“