SPD humpelt nach 100 Tagen schon mit gebrochenem Rückgrat durchs Regierungsbündnis – Zur Beteiligung der Grünen am Anti-Stuttgart-21-Bündnis sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die SPD lässt sich von den Grünen vorführen. Als die SPD mit der CDU ein Bündnis für Stuttgart 21 auslotete, erklärte Ministerpräsident Kretschmann, es gehe nicht, dass ein Koalitionspartner mit einer Oppositionspartei gemeinsame Sache mache. Genau das machen jetzt aber die Grünen, in dem sie unter anderen mit den Linken ein Bündnis gegen Stuttgart 21 schließen. Das zeigt, dass die SPD nach gut hundert Tagen schon mit gebrochenem Rückgrat durchs grün-rote Regierungsbündnis humpelt.“

Sprecher für Mittelstand und Handwerk nimmt am Runden Tisch in Albbruck teil – Der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP-Landtagsfraktion, Leopold Grimm, der an dem Runden Tisch für die vom Aus bedrohte Papierfabrik in Albbruck teilnahm, sagte, dass es sich um eine strategische Entscheidung des Eigners handele. Grimm begrüßte es, dass UPM es nach den heutigen Verhandlungen dem Unternehmen, Belegschaft und Gewerkschaft erlaube, mit möglichen Investoren Kontakt aufzunehmen.

UPM wolle anscheinend seine Kapazitäten bündeln und seine strategische Produktlinie teilweise an einem anderen Ort unterbringen. Diese Entscheidung würde es allerdings einem eventuellen Investor schwer machen, bei der Papierfabrik einzusteigen, so Grimm.

Grün-Rot hat dilettantisch gehandelt – Regierungspräsidenten im Amt lassen – Für den Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke ist die baden-württembergische Landesregierung „aufgrund ihres dilettantischen Managements daran mitschuldig, dass die Berufung von Johannes Schmalzl zum neuen Generalbundesanwalt gescheitert ist“. Rülke: „Einerseits bescheinigt die grün-rote Landesregierung Johannes Schmalzl hohe Kompetenz und kündigt öffentlich an, ihn zu unterstützen. Andererseits stimmt sie im Rechtsausschuss des Bundesrates mit Enthaltung, so dass ein Patt zustande kommt. Begründung: Die Bundesjustizministerin hat nicht nett genug gefragt. Das sind eher Verhaltensweisen pubertierender Jugendlicher als verantwortungsvoller Politiker.“

Nach den Worten von Rülke ist jemand entweder qualifiziert, dann müsse er unterstützt werden. Oder er sei nicht qualifiziert, dann werde er nicht unterstützt. Auch scheine der Einfluss von Grün-Rot im Bundesrat minimal zu sein, wenn man keine einzige andere linke Landesregierung von der eigenen Position überzeugen könne. Rülke: „Ich erwarte jetzt von der Landesregierung, dass sie den Stuttgarter Regierungspräsidenten, dem man ja öffentlich eine gute Amtsführung attestiert hat, auch im Amt lässt und ihn nicht zur Befriedigung weiterer Begehrlichkeiten von grünen Parteigängern opfert.“

Regierungsmehrheit lehnt FDP-Antrag fürs verbesserten Versorgungsfonds ab – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und finanzpolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke kritisiert, dass die grün-rote Mehrheit im Finanz- und Wirtschaftsaus-schuss des Landtags, den Antrag der FDP für einen verbesserten Versorgungsfonds für Beamte abgelehnt hat. Mit diesem Nein missachte die Grün-Rot den eigenen Koalitionsvertrag, in dem festgeschrieben sei, dass die „Pensionen der Beamtinnen und Beamte nachhaltig zu sichern sind“.

Der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion („Gesetz zur Änderung des Gesetzes über einen Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg“, Drucksache 15/206) hat das Ziel, langfristig weitaus höhere Anteile der Versorgungsleistungen des Landes aus den im Fonds angesammelten Mitteln bestreiten zu können. Dabei soll der monatliche Zuführungsbetrag von 500 Euro auf 1200 Euro erhöht und entsprechend der linearen Erhöhung der Beamtengehälter regelmäßig dynamisiert werden. Aufgrund der steigenden Zahl von Pensionären, die ehemals Bedienstete des Landes Baden-Württemberg waren, rollt auf das Land eine Pensionslastenwelle zu. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ist es notwendig, im Landeshaushalt hierfür noch besser Vorsorge zu schaffen. Mit diesem Modell, das für die Zukunft eine erhebliche Entlastung des Haushalts bewirkt hätte, knüpft die FDP-Fraktion auch an Vorschläge des Landesrechungshofes aus der Denkschrift 2010 an.

Frühe und niederschwellige Hilfen sowie integrierte Versorgung sind richtiger Ansatz – Im Zusammenhang mit der heutigen Beratung seines Antrags „Teilhabe von Menschen mit Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS, Drucksache 15/82)im Sozialausschuss des Landtags erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„ADHS zeichnet sich durch vielschichtige Auswirkungen aus. Frühe und niederschwellige Hilfen sowie integrierte interdisziplinäre Angebote sind herausragend wichtig. Mit dem „Vertrag zur besseren Versorgung von Patienten mit einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS) beziehungsweise einem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wurde diesbezüglich eine entscheidende Weichenstellung vorgenommen. Es freut mich, dass die Landesregierung diesen Selektivvertrag den anderen Krankenkassen zur Nachahmung empfehlen möchte und sich bereit erklärt hat, gegebenenfalls unterstützend bei der Weiterentwicklung der Vergütungsregelungen tätig zu werden.“

Entscheidend sind qualifizierte Beschäftigung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Zu den Äußerungen der Sozialministerin Altpeter (SPD), wer Armut bekämpfen wolle, müsse im Erwerbsleben ansetzen und deshalb werde ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn benötigt, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Wenn man den Mikrozensus aufmerksam liest, erfährt man, dass die Armutsgefährdung von Erwerbslosen bei 48 Prozent liegt, bei erwerbstätigen Personen jedoch lediglich bei sieben Prozent. Der richtige Ansatzpunkt muss deshalb eine Politik sein, die Menschen zu qualifizierter Arbeit führt. Dazu zählen für mich gute Schul-und Berufsausbildung, hervorragende Studienbedingungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem Ruf nach einem flächendeckenden Mindestlohn verfehlt man die Zielgruppe, die Unterstützung am Nötigsten hat. Der Mindestlohn selbst kann beschäftigungshemmend wirken, indem einfache Arbeiten zu teuer werden. Und vor allem geht er an kinderreichen Familien völlig vorbei. So hoch kann ein Mindestlohn gar nicht sein, dass er eine vierköpfige Familie vor Armut bewahrt.“

Pläne des Landes zur Einführung der Maut für Omnibusse müssen aufgegeben werden – Im Blick auf die am Freitag anstehende Beratung zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes im Deutschen Bundesrat erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Das Land muss seinen eingeschlagenen Kurs revidieren, den kleinen und mittelständischen Busunternehmen im Land im Zuge der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes Steine in den Weg zu legen. Es stehen mehr als 600 überwiegend in Familienhand geführte Unternehmen mit zahlreichen Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Die Einführung einer Maut für Omnibusse ist kontraproduktiv. Viele Anbieter im Ausflugsverkehr können die Mehrkosten kaum auf die Kunden umlegen. Und gerade diejenigen, die im Fernverkehr auf günstige Angebote angewiesen sind, würden zusätzlich belastet. Auch sind Abgrenzungsprobleme und Bürokratie aufgrund der Ausnahmeregelungen von der Mautpflicht vorprogrammiert. Ebenso ist die Abschaffung des so genannten Unterwegsbedienungs-Verbots auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unabdingbar. Warum soll es weiterhin verboten bleiben, auf der Strecke Personen zusteigen zu lassen? Dieser Anachronismus muss überwunden werden. Damit könnten zahlreiche unnötige Parallelfahrten im eigenen Fahrzeug vermieden werden. Das sollte einer grün-roten Landesregierung eigentlich einleuchten.“

Befürchtungen der Liberalen übertroffen – Kretschmann in Verantwortung – Zu der von den Stuttgarter Nachrichten berichteten grünen „Vetternwirtschaft“ bei einer Stellenbesetzung im Staatsministerium der Landesregierung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir fühlen uns in unserer Kritik an der dreisten Personalpolitik der grün-roten Landesregierung voll bestätigt. Die jetzt ans Tageslicht gekommene Beförderung eines offenbar nicht genügend qualifizierten grünen Parteigängers an eine Referentenstelle im Amtssitz des Ministerpräsidenten, übertrifft allerdings die schlimmsten Befürchtungen. Es ist festzustellen, zu Lasten des Steuerzahlers ver-antwortet Winfried Kretschmann eine unverfrorene grüne Günstlingswirtschaft in seiner unmittelbaren Umgebung.“

Eintreten für geänderte Trassenführung oder nur destruktive grün-rote Verhinderungspolitik? – Zur Forderung der CDU, die Landesregierung müsse konkrete Finanzzusagen für den Ausbau der Rheintalbahn geben, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Bei der Frage der Mitfinanzierung eines bürgerfreundlichen und umweltschonenden Ausbaus der Rheintalbahn muss die Landesregierung klar Flagge zeigen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, ob neben der destruktiven Verhinderungspolitik in Sachen Bahnprojekt Stuttgart 21 auch eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik möglich ist. Nebulöse Erklärungen helfen da nicht weiter. FDP und CDU waren bereits erheblich weiter, um eine geänderte Planung im Rheintal auf die Schienen zu setzen.“

Warminiski-Leitheußer offenbar nur ungenügend auf das neue Schuljahr vorbereitet – Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Ankündigung von Kultusministerin Warminski-Leitheußer (SPD), dass sich die Unterrichtsversorgung im neuen Schuljahr verbessern werde und die zentralen Vorhaben im Bereich Bildung auf den Weg gebracht werden:

„Die Kultusministerin kann vieles ankündigen, Fakt ist, dass wie sie selbst einräumt, es zum Schuljahresbeginn zahlreiche Eltern-Beschwerden über Unterrichtsausfall gegeben hat. Es wäre seit Regierungsantritt von Grün-Rot genügend Zeit gewesen, sich auf das neue Schuljahr vorzubereiten. Das hat die neue Ministerin offenbar nur ungenügend getan. Nachdem Frau Warminski-Leitheußer schon die traditionelle Pressekonferenz des Kultusministeriums zum Schuljahresbeginn ausfallen ließ, ist dies die zweite Panne innerhalb kurzer Zeit. Auch die eher verwirrenden Ausblicke der Ministerin auf die künftige Gemeinschaftsschule nähren den Verdacht, dass die von Grün-Rot angekündigte neue Lernkultur das auch international hochgelobte baden-württembergische Bildungssystem verschlechtern wird.“

Verfahren bei Elf-Punkte-Plan ist nicht zu akzeptieren – „Der „Elf-Punkte-Plan“ von Ministerin Öney zur Integrationspolitik in Baden-Württemberg hat sich schon jetzt als Luft- und Lachnummer erwiesen“, so die Integrationspolitischen Sprecher der FDP/DVP-und CDU-Landtagsfraktion, Andreas Glück MdL, und Dr. Bernhard Lasotta MdL heute (19.09.) in Stuttgart.

„Immerhin hat der „Elf-Punkte-Plan“ mittlerweile den Kopf der Ministerin verlassen. Erstaunlich ist allerdings, dass der „Plan“ nun ein persönliches und internes Arbeitspapier der Ministerin sein soll, das erst noch näher ausgearbeitet werden muss. Offenbar hat doch Frau Öney selbst diesen „Plan“ einem Journalisten zunächst angeboten, dann aber die Herausgabe verweigert. Dieses Verhalten lässt nur einen Schluss zu: Dieser „Plan“ ist inhaltlich so zerfahren, dass seine Urfassung nicht bekannt werden darf“, so Lasotta weiter. „Wenn Frau Öney ein integrationspolitisches Konzept während einer Zugfahrt zusam-menschludert, braucht sie sich nicht zu wundern, wenn sie es nachher niemandem zeigen kann. Vollkommen inakzeptabel aber ist es, wenn ihr Ministerium den Landtag zum Inhalt des „Elf-Punkte-Plans“ auf eine alte Pressemitteilung des Ministeriums ver-weist“ kritisierte Lasotta die Stellungnahme des Integrationsministeriums auf einen Antrag von Abgeordneten von CDU und FDP/DVP (Landtags-Drucksache 15/441). „Man sollte erst gackern, wenn das Ei gelegt ist. Und man sollte erst von einem offiziellen „Elf-Punkte-Plan“ sprechen, wenn dieser schriftlich vorliegt“, betonte Glück.„Integrationspolitik ist mehr als Pressearbeit, das muss Frau Öney offenbar noch lernen. Es geht um Grundfragen unserer Gesellschaft und die Zukunftschancen der Migranten in unserem Land. Das Verhalten von Frau Öney zeigt: Die Landesregierung hat auf diesem wichtigen Politikfeld keinen Plan und ist auf einer Zugfahrt ins Unge-wisse“, so Lasotta und Glück abschließend.

Offene Auseinandersetzung mit Kündigungsgesetz im Ausschuss nicht gewünscht – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert, dass die grün-rote Mehrheit im Ständigen Ausschuss und im Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur einen Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur Durchführung einer gemeinsamen Anhörung zum S 21-Kündigungsgesetz abgelehnt hat. Die Liberalen hatten beantragt, in den kommenden Ausschussberatungen unter anderem den bisher von der Landesregierung nicht beteiligten Bund der Steuerzahler einzubeziehen.

„Dies ist also erneut das wahre Gesicht der von Grün-Rot propagierten Politik des Gehörtwerdens“, sagte Rülke. Wie befürchtet habe die Landesregierung einen genauen Fahrplan, der dem Parlament vorschreiben soll, wie mit dem Kündigungsge-setz umzugehen ist. Darüber hinausgehende Diskussionen und eine intensive Par-lamentsbefassung seien offenbar nicht gewünscht. Rülke: „Gerade bei einem solchen Vorhaben wäre der Bund der Steuerzahler zu beteiligen gewesen. Hier sieht man, dass für Grün-Rot die Frage einer möglichen Verschwendung von Steuergeldern offenbar keine Rolle spielt.“

Weiterentwicklung unter dem Leitbild des gemeindeintegrierten Lebens – Zu seinem parlamentarischen Antrag „Angebotsentwicklung in der Pflege“ (Drucksache 15/350) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„In den vergangenen zehn Jahren wurde bei der Entwicklung der Angebotsstrukturen in der Pflege Herausragendes geleistet. Wie in keinem anderen Bundesland wurden in Baden-Württemberg gemeinde- und stadteilbezogene Versorgungsstrukturen konsequent ausgebaut und gefördert. Vor allem niederschwellige Betreuungsangebote haben sich annähernd versechsfacht. Die Unterstützung von Ehrenamt und Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben sind wichtig für die Sicherstellung eines gemeindeintegrierten Lebens. Mit Sorge sehe ich, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den letzten zehn Jahren um 17 Prozent gestiegen ist, wohingegen die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII (frühere Sozialhilfe) um 30 Prozent gestiegen ist. Auch wenn der Vergleich wegen statistischer Unschärfen nur sehr grob angestellt werden kann, ist es aus meiner Sicht unverzichtbar, bei der Weiterentwicklung der Pflege und erst Recht im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Heimgesetz sehr weitblickend vorzugehen. Wir müssen aufpassen, dass das Qualitätsniveau angemessen bleibt. Es darf nicht passieren, dass wir bei bester Absicht zu hohe Standards schaffen, die weite Teile der Bürgerinnen und Bürger bei Pflegebedarf in die Sozialhilfe drängen. Da ist das Land auch den Kommunen und Landkreisen gegenüber, die diese Leistungen zu finanzieren haben, in der Verantwortung. Vernetzungen und innovative Ansätze, wie zum Beispiel technikunterstützte Assis-tenzsysteme (AAL – Ambient Assisted Living) können entlastend wirken. Bereits die alte Landesregierung hat deshalb für Modellprojekte in diesem Bereich vier Millionen Euro bereitgestellt.“

Stellungnahmen der Verbände vernichtend / Abgekartete Schauveranstaltung im Plenum – In einer Landtagsdebatte über das geplante Kündigungsgesetz zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, scharfe Kritik an der grün-roten Landesregierung geübt. „Schon im Anhörungsverfahren des Ausstiegsgesetzes ist deutlich geworden, dass Grün-Rot unserem Land schadet“, sagte Rülke. So seien die Stellungnahmen durchweg vernichtend ausgefallen:

: Der Handwerkstag nennt den Gesetzentwurf „verfassungswidrig“, der Landesverband der Industrie sieht „die Verlässlichkeit des Landes als Vertragspartner in Frage gestellt“. Die Kommunalen Landesverbände erkennen einen „Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben“, die Stadt Stuttgart schließt, dass „die Landesregierung sich Kompetenzen anmaßt, die sie nicht hat“. Die Deutsche Bahn AG urteilt, dass der Gesetzentwurf „eine reine Spekulation zur Kostenentwicklung“ darstellt. Rülke: „Selbst Projektgegner wie BUND und Pro Bahn regen deutliche Änderungen an, weil selbst die sehen, was für ein saumäßiges Machwerk dieses Gesetz ist“.Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden bricht die Landesregierung ihren eigenen Koalitionsvertrag, in dem man den Bürgern die Ausstiegskosten verschweigen will. Das werde damit begründet, dass man der Bahn keine Handhabe für eine Klage geben wolle. Rülke: „Das nenne ich ein scheinheiliges Argument, da ja der Ministerpräsident selbst ausweislich der Südwestpresse vom 24. August öffentlich von mindestens 500 Millionen Euro Ausstiegskosten spricht. Glaubt jemand im Ernst, dass sich darauf bei einem Rechtsstreit niemand berufen würde?“ Weiter sei im Paragraf 15 Absatz 1 der Finanzierungsvereinbarung eine Kündigung ausgeschlossen. „Die Landesregierung betreibt damit einen staatlich organisieren Rechtsbruch.“Hans-Ulrich Rülke warf der grün-roten Landesregierung eine „zynische Pervertierung des Begriffs der Bürgerregierung“ vor, da die Landtagsdebatte eine „abgekartete Schauveranstal-tung im Parlament“ sei. „Die Regierung bringt ein Gesetz ein, das sie angeblich will, aber doch wieder nicht will, da eine Parlamentsmehrheit das Gesetz ja ablehnen soll. Dann sollen Abgeordnete, die das Gesetz abgelehnt haben, es doch wieder ermöglichen, in dem sie eine Volksabstimmung beantragen. Dieses Vorgehen nenne ich ein unwürdiges Schauspiel, wel-ches das Parlament und den Rechtstaat beschädigt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Schwarz-Gelb in Schleswig-Holstein macht beispielhaftvor, wie es geht – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bewertet die Verabschiedung eines eigenen Glücksspielgesetzes durch den Landtag von Schleswig-Holstein als Aufforderung an die Länder, die Verhandlungen für einen neuen Glücksspielvertrag wieder aufzunehmen. Nach den Worten von Rülke ist es nicht akzeptabel, dass es zwischen den Ländern nicht vorangeht. Die europäische Rechtsprechung sei eindeutig: das Glückspielmonopol ist in der bestehenden Form rechtswidrig. „Eine Neuregelung ist zwingend erforderlich“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Wenn jetzt nicht zügig wieder Bewegung in die Verhandlungen komme, werde der finanziellen Förderung des Breitensports und der Kultur der Boden entzogen.

Der derzeitige Entwurf für einen Glücksspielvertrag der Länder sei für die FDP nicht zustimmungsfähig, sagte Rülke. „Eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen und eine erneute Diskussion über die Einführung von Netzsperren wird es mit uns nicht geben.“ Denn es mache keinen Sinn eine europarechtswidrige Regelung durch eine neue zu ersetzen, die auch wieder gegen europäisches Recht verstoßen werde. Rülke: „Die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein hat nun vorgemacht, wie es geht. Während deren Gesetzentwurf im Mai bereits von der EU-Kommission notifiziert worden ist, ist der Entwurf der anderen 15 Länder im Juli an gleicher Stelle durchgefallen.“

Schwarz-Gelb in Schleswig-Holstein macht beispielhaftvor, wie es geht – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bewertet die Verabschiedung eines eigenen Glücksspielgesetzes durch den Landtag von Schleswig-Holstein als Aufforderung an die Länder, die Verhandlungen für einen neuen Glücksspielvertrag wieder aufzunehmen. Nach den Worten von Rülke ist es nicht akzeptabel, dass es zwischen den Ländern nicht vorangeht. Die europäische Rechtsprechung sei eindeutig: das Glückspielmonopol ist in der bestehenden Form rechtswidrig. „Eine Neuregelung ist zwingend erforderlich“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Wenn jetzt nicht zügig wieder Bewegung in die Verhandlungen komme, werde der finanziellen Förderung des Breitensports und der Kultur der Boden entzogen.

Der derzeitige Entwurf für einen Glücksspielvertrag der Länder sei für die FDP nicht zustimmungsfähig, sagte Rülke. „Eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen und eine erneute Diskussion über die Einführung von Netzsperren wird es mit uns nicht geben.“ Denn es mache keinen Sinn eine europarechtswidrige Regelung durch eine neue zu ersetzen, die auch wieder gegen europäisches Recht verstoßen werde. Rülke: „Die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein hat nun vorgemacht, wie es geht. Während deren Gesetzentwurf im Mai bereits von der EU-Kommission notifiziert worden ist, ist der Entwurf der anderen 15 Länder im Juli an gleicher Stelle durchgefallen.“

Zum beabsichtigten Bruch der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 wird jetzt offenbar der Koalitionsvertrag gebrochen – Nachdem die Landesregierung eigene Einschätzungen zu den Folgekosten einer Kündigung der Finanzierungsvereinbarung bei Stuttgart 21 nicht zum Bestandteil des zur Volksabstimmung zu stellenden Gesetzes gemacht werden soll, erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nach wenigen Monaten ist die Landesregierung schon so weit, dass sie auf ihrem Weg zum Bruch der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 schon ihren eigenen Koalitionsvertrag brechen muss. Dort steht unmissverständlich „Bestandteil des zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurfs ist dabei auch, welche Kosten auf das Land im Falle eines solchen Ausstiegs zukommen.“ Das Motto „Der Wechsel hat begonnen“ bekommt dabei einen ganz eigenen Geschmack. Offenbar gelten Vereinba-rungen und Verträge nichts mehr, wenn die Grünen maßgeblich beteiligt sind. Ich fordere die Landesregierung auf, sich an das zu halten, was unterschrieben wurde.“

Sofern der Bund die erforderlichen 650 Mio. Euro nicht zeitnah bereitstellt, muss Land Vorleistung prüfen – Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Verlängerung der Neckarschleusen für Schiffe mit einer Länge von 135 Meter erklärte der Verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Es freut mich, dass auf meinen Antrag „Entwicklunsperspektiven des Verkehrsweges Neckar“ vom 06.07.2011 (Drucksache 15/207) nun endlich Bewegung in den Schleusenausbau zu kommen scheint. Nachdem Minister Hermann sich diesen Mittwoch vor Ort informiert hat, holt dies die CDU-Fraktion heute nach. Die FDP als Garant für Standortqualität weiß um die hohe Bedeutung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für den Wohlstand. Die Landesregierung muss dem Bund verdeutlichen, dass der Mittlere Neckarraum als bedeutender internationaler Wirtschaftsraum beim Ausbau der Verkehrswege größte Beachtung finden muss. Dies gilt besonders für den Ausbau des Neckars. Es müssen endlich die auf dem Rhein üblichen 135-Meter-Schiffe bis Plochingen fahren können. Das Land muss notfalls prüfen, wie es durch Vorfinanzierungen das Verfahren beschleunigen kann. Es kann nicht sein, dass man im Zusammenhang mit dem beabsichtigten widerrechtlichen Ausstieg bei Stuttgart 21 bis zu zwei Milliarden Euro Landesmittel gefährdet und auf der anderen Seite sich beim Ausbau der Neckarschleusen, der insgesamt geschätzte 650 Mio. Euro kosten wird, womöglich zurücklehnt und auf den Bund verweist. Den grünen Absichtserklärungen der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und das Wasser müssen Taten folgen.“

Beabsichtigter Alleingang der Staatsrätin ist ein undemokratischer Affront – Zu den bekanntgewordenen Plänen der Landesregierung, eine Infobroschüre zur Volksabstimmung allein unter Federführung der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung ohne Einbindung der Projektpartner und am Parlament vorbei zu erstellen, erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Windungen der Landesregierung werden immer verworrener. Nach dem Kos-tenchaos zur Volksabstimmung herrscht nun offenbar Konfusion im Hinblick auf die geplante Infobroschüre. Die selbsterklärte Bürgerregierung mit ihrer proklamierten Politik des Gehörtwerdens nimmt ihre grüne Maske ab und zeigt ihr wahres Gesicht. Die Infobroschüre, die ja wohl Entscheidungsgrundlage der Bürger sein soll, soll offenbar im stillen Kämmerlein und von oben herab erstellt werden. Allein der Gedanke der Landesregierung, die Projektpartner nicht einzubeziehen und auch den Landtag außen vor zu lassen, lässt Zweifel am Demokratieverständnis und am Rechtsstaatsempfinden aufkommen.“

Das Innenministerium muss seine Kostenschätzung um 50 Prozent anheben – Zu den Kostenschätzungen der Landesregierung hinsichtlich der in Aussicht gestellten Volksabstimmung zum S-21 Kündigungsgesetz erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Halbwertszeiten der Aussagen der Landesregierung zu den erwarteten Kosten der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 werden immer kürzer. Mir wurde auf meine kleine Anfrage (Drucksache 15/401) noch mitgeteilt, dass es sich um rund 8,2 Mio. Euro handeln würde. Nun verkündet ein Sprecher des Innenministeriums, dass Kosten von 10 bis 12 Mio. Euro realistisch seien. Das ist eine Kostensteigerung von fast 50 Prozent innerhalb weniger Wochen. Ich bin gespannt, was diese ungehörige Ver-lagerung des Koalitionsstreits bei Stuttgart 21 auf den Steuerzahler mittels Volksabstimmung letzten Endes tatsächlich kosten wird.“

Zuerst Anhörungsergebnisse zum Gesetzentwurf auswerten und Plenarbefassung abwarten! – Zu der geplanten Festsetzung des Termins für die Volksabstimmung auf den 27. November 2011 sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die neue Landesregierung hat es mit der Festsetzung eines Wahltermins erschreckend eilig. Dabei wird übersehen, dass die Bürger ausreichend aufgeklärt werden müssen über die Kosten, die ein Ausstieg bewirken würde. Hier Termindruck zu erzeugen, ist nicht bürger- und nicht demokratiefreundlich.“ Die Gesetzesbegründung enthalte lediglich völlig unzureichende und schwammige Feststellungen zu den Ausstiegskosten: „In jedem Fall kann es sich nur um einen geringen Bruchteil dessen handeln, was sich die Deutsche Bahn AG berühmt“ – heißt es im Wortlaut der Gesetzesbegründung.„Einen Termin durch das Innenministerium festzusetzen, bevor die Ergebnisse der Anhörung ausgewertet sind, deutet außerdem darauf hin, dass der Ausgang dersel-ben bereits bekannt ist bzw. kritische Stimmen von vornherein keine Berücksichtigung finden sollen. Das ist also der neue Politikstil“, so Rülke. „Die Bevölkerung Baden-Württembergs hat besseres als Entscheidungsgrundlage verdient. Genauigkeit muss hier vor Schnelligkeit gehen – nicht nur der Gesetzentwurf und das Verfahren selbst sind verfehlt, sondern auch der Zeitplan!“

Grünrot verkennt die Bedeutung der Berufsschulen für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses – Stuttgart) Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke zeigte sich nicht überrascht über die heftige Kritik der Berufsschullehrer an der grün/roten Politik.

Mit der Enttäuschung durch grün/rot sei aber zu rechnen gewesen. „In der Regierungsverantwortung ist für grün/rot Schluss mit der bequemen Strategie des Wahlkampfs, millionenschwere Bildungsprogramme zu versprechen.“Trotz haushaltspolitischer Spielräume verweigere sich die Regierung berechtigten Forderungen. „Statt Beförderungschancen für Lehrkräfte zu schaffen, werden lieber Laufbahnen für Parteigänger geebnet und das Personal der Ministerien aufgebläht.“ Es zeige sich immer mehr, dass die Regierung über dem Dauerstreit Stuttgart 21 wichtige bildungspolitische Entscheidungen vernachlässigt. „Statt der Einheitsschule sollte die Bedeutung der beruflichen Schulen und der dualen Ausbildung für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses und die Durchlässigkeit des Bildungssystems nicht weiter vernachlässigt werden.“ so Dr. Rülke.

Offenbar liegen die Nerven aufgrund der Anhörungsergebnisse zum S-21 Kündigungsgesetz blank. – Im Hinblick auf die revidierte Ankündigung, die fällige Finanzierungsrate des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart – Ulm in Höhe von 50 Mio. Euro nicht zu zahlen sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann MdL:

„Das neuerliche Lavieren im Zusammenhang mit fälligen Zahlungen für das Bahnprojekt ist ein weiteres Beispiel für politische Alleingänge des Verkehrsministers. Minister Hermann fühlt sich offenbar einer Projektverhinderungspflicht verbunden und will damit womöglich bei den Bahnhofsgegnern gut Wetter machen. Damit soll wohl von den absehbaren schweren Herbst- und Winterstürmen abgelenkt werden, wenn Stuttgart 21 unter grüner Verantwortung realisiert wird. Der SPD ist es zu danken, dass der Minister auf Abwegen vorerst wieder aufs richtige Gleis gesetzt wurde. Statt unüberlegtem Taktieren zur Erfüllung von Partikularinteressen ist dem Verkehrsminister dringend zu empfehlen, sich mit der Rechtsmaterie vertraut zu machen und endlich damit aufzuhören, dem Land durch verantwortungsloses Agieren zu schaden. Gültige Verträge sind einzuhalten und stehen nicht im Belieben eines Landesministers. Bei Hermann liegen offensichtlich die Nerven blank, nachdem die Stellungnahmen zur Anhörung zum S-21 Kündigungsgesetz vorliegen.“

Der Umsetzung des Aktionsprogramms Landärzte muss Zustimmung zum Versorgungsgesetz folgen – Zur Meldung, dass das Land Baden-Württemberg Medizinstudenten, die sich im Praktischen Jahr (PJ) für eine Hausarzt-Station auf dem Land entscheiden, mit 500 Euro monatlich fördern wird, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Es ist erfreulich, dass Ministerin Altpeter nun das bereits von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene 10-Punkte-Aktionsprogramm Landärzte praktisch umsetzt. Es wird hier der wichtige Teil „Gezielte Nachwuchsförderung im Bereich Humanmedizin“ aufgegriffen. Es werden für zunächst 30 Plätze Anreize gesetzt, um die Allgemeinmedizin in der Ausbildung zu stärken. Es ist offenkundig, dass das Modell keine flächendeckende Lösung sein kann. Wenn die Ministerin das Problem des drohenden Hausarztmangels insbesondere im Ländlichen Raum ernst nimmt, dann muss sie für eine Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungs-gesetz der Bundesregierung sorgen.“

Geld hätte für Sinnvolleres verwendet werden können

Zu den bisher aufgelaufenen Kosten für die Polizeieinsätze, den voraussichtlichen Kosten der Volksabstimmung zu „Stuttgart 21“ und den Schlichtungs-veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Streit um das Projekt erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke im Zusammenhang mit seiner kleinen Anfrage (Drucksache 15/401:„Nach den Angaben des Innenministeriums summieren sich die Kosten des Streits über „Stuttgart 21“ inzwischen auf rund 40 Millionen Euro. Allein die Polizeieinsätze schlagen dabei mit mehr als 31 Millionen Euro zu buche. Diese immense Summe hätte wahrlich für sinnvollere Dinge ausgegeben werden können. Wenn die Polizeiausgaben sich in Zukunft bei jedem Großprojekt im Land in diesen Dimensionen bewegen, sehe ich schwarz für den Standort Baden-Württemberg. Zudem ist es aberwitzig für geschätzte 8,2 Millionen Euro eine Volksabstimmung durchzuführen, für die nach nahezu einhelliger Expertenmeinung jegliche verfassungsrechtliche Grundlage fehlt. Auch insgesamt 376.000 Euro für eine Schlichtung, die am Ende an der Unzuverlässigkeit der Projektgegner gescheitert ist, sind einfach zu viel Geld, das für Nichts ausgegeben wurde. Ich fordere die grün-rote Landesregierung dazu auf, das Projekt jetzt zügig weiterzutreiben, anstatt immer neue Kosten zu verursachen.“