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Pressemitteilungen

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Masken können grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung sein, als Hinweis auf die Gefahrenlage, die sich am besten durch genügend Abstand abwenden lässt.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, weist darauf hin, dass sein Statement zur Wirksamkeit von Masken gegen das Corona-Virus verkürzt wiedergegeben wird:

„Ich bin in der Tat der Überzeugung, dass Alltagsmasken keinen hinreichenden Schutz gegen das Corona-Virus bieten, wohl aber FFP2-Masken. Das sinngemäße „Ein Schal tut’s auch“ des Ministerpräsidenten habe ich von Anfang an für falschen Aktionismus gehalten, aber nie in Abrede gestellt, dass Masken grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung sein können. Und sei es nur als Hinweis auf die Gefahrenlage, die sich am besten durch genügend Abstand abwenden lässt. Gegen hohe Aerosolkonzentration in Räumen, die ich für wesentlich gefährlicher halte, wirkt aber am besten ausreichendes Lüften und gegebenenfalls eine FFP2-Maske, aber eben keine grobstoffigen Alltagsmasken, in denen maximal große Tropfen hängen bleiben.“

Jochen Haußmann

Attraktivität des Berufs ist entscheidender Hebel.

 

Zur Meldung, wonach die Landesregierung nächsten Dienstag über die konkrete Ausgestaltung der Landarztquote beim Medizinstudium mit 75 Plätzen entscheiden wolle und die eine Strafzahlung von 250.000 Euro bei Nichteinhaltung der 10-Jahres-Verpflichtung zur Tätigkeit Landarzt vorsehe, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Die Landarztquote löst keine Probleme, sondern ist reine Symbolpolitik. Völlig unnötig wird eine zusätzliche Bürokratie mit weiteren Kosten aufgebaut, die im Übrigen auch sozial unausgewogen ist. Die gerade mal 75 Plätze, die nächstes Jahr angeboten werden und in 12 bis 15 Jahren dann in die Praxis kommen, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer zudem von jungen Menschen schon zu Beginn des Studiums verlangt, dass sie wissen, wie ihr Leben in eben diesen 12 bis 15 Jahren aussieht, verkennt die Lebenswirklichkeit. Für uns Liberale liegt die bessere Lösung in der Wiederherstellung der Attraktivität des Arztberufs. Angebotsformen, die den Interessen nach Work-Life-Balance und Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht werden und endlich den bürokratischen Dschungel lichten. Über 80 Formulare in der Arztpraxis sind ein Irrsinn. Die Ärztinnen und Ärzte wollen Zeit für ihre originäre Arbeit und nicht, um sich in bürokratischen Fallstricken zu verheddern.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle und langfristige Themen gleichermaßen im Mittelpunkt der Beratungen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte die Ergebnisse der Klausurtagung in Villingen-Schwenningen zum Ende der Sommerpause vor. „Bei unserer Fraktionssitzung haben wir ausführlich aktuelle sowie mittel- und langfristige, strategische Themen beraten“, berichtete Rülke. Dabei seien alle Diskussionen vom Bewusstsein geprägt gewesen, dass die FDP/DVP Fraktion bereit sei, verantwortlich die Politik in Baden-Württemberg mitzugestalten. „Für uns ist das kommende halbe Jahr bis zur Landtagswahl keinesfalls eine verlorene Zeit“, so Rülke. Es sei jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise „vielleicht wichtiger denn je“, Themen beherzt anzupacken. „Eine Wartezeit bis zum Wahltag darf es jetzt nicht geben“, so der Fraktionsvorsitzende.

 

Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die Fraktion mit den Vorbereitungen und geplanten Maßnahmen der Landesregierung für eine „zweite Welle“ von COVID-19-Infektionen. „Wir halten es für einen Fehler, die Infektionszahlen absolut zu setzen und an ihnen alleine die Maßnahmen auszurichten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, zudem müssen auch die Zahl der Todesfälle, der schweren Verläufe und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt werden“, so Rülke. Er verwies auf diesbezügliche Aussagen des Virologen Professors Hendrik Streeck und anderen. „Wir haben gelernt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Viren teilweise erhebliche negative Folgen in anderen Bereichen haben“, so Rülke und nannte als Beispiele die ökonomischen oder persönlichen Schäden bei Betriebs- und Ladenschließungen oder Unterrichtsausfällen. „Die Bekämpfung des Virus ist eine wichtige Aufgabe. Aber sie darf nicht die Aufgabe sein, unter die wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben total unterordnen“, so Rülke.

 

Ebenfalls aus dem aktuellen Anlass der Expertenanhörung zur geplanten Reform des Polizeigesetzes schilderte Rülke das geplanten Vorgehen der FDP/DVP Fraktion bei der bevorstehenden Behandlung im Landtag: „Die vernichtende Kritik nahezu aller Rechtswissenschaftler bei der öffentlichen Anhörung hat gezeigt, dass zentrale Teile der Novelle des Polizeigesetzes von Innenminister Strobl verfassungswidrig sind. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz an diesen Stellen zu verbessern und rechtssicher zu machen. Zum einen verlangen wir die ersatzlose Streichung der geplanten Befugnisse bei Identitäts- und Durchsuchungsrechten der Polizei. In der jetzigen Form kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei ohne Anlass kontrolliert und durchsucht werden. Das lehnen wir ab. Die bestehenden Regeln, mit denen die Polizei anlassbezogen bei jeder größeren Veranstaltung tätig werden kann, reichen völlig aus.

 

Mit dem zweiten Änderungsantrag wird die Nutzung der Bodycams in Wohnungen für unzulässig erklärt. Eine solche Ausweitung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch der praktische Mehrwert ist kaum vorhanden: mehrere Studien zeigen, dass bei häuslicher Gewalt die Straftaten schon vorbei sind, wenn die Polizei am Ort eintrifft. Bei den oftmals alkoholisierten Tätern hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Gleichzeitig erlaubt unser Änderungsantrag unter strengeren Anforderungen den Kameraeinsatz in Geschäftsräumen und Arbeitsstätten. So muss die Polizei bei Ereignissen wie der Krawallnacht in Stuttgart bei der Verfolgung eines Täters auch in einem Ladengeschäft weiterfilmen können. Außerdem werden wir noch weitere Anpassungen im Bereich des Datenschutzes prüfen“, so Rülke.

Ein weiteres Thema war die Frage der Einführung einer sogenannten „Pflegekammer“ in Baden-Württemberg, die Sozialminister Lucha ab dem kommenden Frühjahr einleiten will. In Niedersachsen war diese eingeführt worden. „Unsere Skepsis gegenüber einer solchen Einführung hierzulande wurde durch die klare Ablehnung der Betroffenen bei einer Abstimmung darüber in Niedersachsen bestätigt“, so Rülke. Dort wird die Pflegekammer nun wieder abgewickelt.

„Wir sind gegen das Vorhaben des Sozialministers, der eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg ohne eine ehrliche und offene Abstimmung aller Pflegekräfte auf den Weg bringen will“, so Rülke. Wirkliche substantielle Vorteile seien durch eine solche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und –beiträgen nicht zu erwarten, sondern lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung der Beschäftigten. Rülke verwies auf das von der Fraktion aktuell beschlossene Papier zu Verbesserungen in der Pflege. „Einer überstürzten Einführung, wie sie Lucha jetzt plant, werden wir uns klar entgegenstellen“, kündigte Rülke an.

 

Die Haushaltslage des Landes nach der aktuellen Steuerschätzung von dieser Woche und die bevorstehenden Beratungen zum außerordentlichen Nachtragshaushalt wurden eingehend diskutiert. Rülke stellte fest, dass momentan belastbare Zahlen und eindeutige Angaben über Vorhaben der Landesregierung für die Haushaltsplanung fehlten. „Wir sind uns aber einig, dass wir einem maßlosen Marsch in die Verschuldung entgegentreten werden“, so Rülke und wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Schuldenbremse gälte. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die geplanten Ausgaben auch wirklich mit der Corona-Krise zu erklären sind. Die Landesregierung wird im Parlament die Neuverschuldung sehr genau begründen müssen“, so Rülke. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass diese die Krise als Begründung nutze „alte, unerfüllte Wunschlisten der Ministerien“ zu befriedigen. Sollte die Landesregierung die Begründungen schuldig bleiben, kündigte Rülke an, auch den Gang vor die Gerichte nicht zu scheuen, gegebenenfalls mit der Fraktion der SPD.

 

„Das bevorstehende halbe Jahr bis zur Landtagswahl wird für das Parlament die Zeit der intensiven Arbeit“, so Rülke und kündigte in vielen Bereichen Initiativen an, so in den Bereichen Bildung und Digitalisierung, in denen der erhebliche Aufholbedarf des Landes in den vergangenen Monaten deutlich sichtbar geworden wäre, wie er abschließend feststellte.

 

Pflegepapier 202009

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Anreiz statt Quote ist der bessere Weg


Zur heutigen Meldung, wonach der CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart dem grünen Koalitionspartner eine Verschleppung der Landarztquote vorwirft, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Beim Streit um die Landarztquote zeigt sich wiederholt, dass die Landesregierung nur bedingt handlungsfähig ist. Statt den beschlossenen Kompromiss zeitnah umzusetzen, ist die grün-schwarze Komplementärregierung wiederholt mit sich selbst beschäftigt.

 

Wir sind die Meinung, dass statt einer Quote vielmehr die Arbeitsbedingungen für Mediziner im ländlichen Raum deutlich attraktiver gestaltet werden müssen. Denn mit den von der CDU durchgesetzten Verpflichtungsquoten werden weder die angehenden Mediziner glücklich werden, bei denen zu befürchten ist, dass sie als Ärzte zweiter Klasse angesehen werden, noch die Menschen im ländlichen Raum, die auf die innere Motivation ihrer Ärzte angewiesen sind, und nicht diejenigen, die auf eine Steigerung der Attraktivität des Ärzteberufes beispielsweise bei der Vereinbarung von Familie und Beruf schon lange drängen.

 

Wir setzen auf Anreize statt auf Quoten.“

Sozialminister Lucha muss die Praxis solcher Androhungen unverzüglich unterbinden


Nach den Berichten über die Androhung der Stadt Bruchsal, Kinder mit einem Verdacht auf Corona unter Quarantäne zu setzen und unter Umständen von ihren Eltern zu trennen, verlangen die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann und Nico Weinmann in einem Brief von Sozialminister Manfred Lucha Aufklärung.

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion, erklärt, dass es natürlich wichtig sei, bei Coronaverdachtsfällen Maßnahmen zum Schutz weiterer potentiell gefährdeter Personen einzuleiten. „Dabei ist jedoch die konkrete Situation zu beachten und das verlangt gerade in Zeiten größerer Beunruhigung ein wohlüberlegtes Verwaltungshandeln. Dieses vermissen wir in der aktuellen Situation immer wieder.“ Die Verfügung der Stadt Bruchsal, die der FDP/DVP Fraktion vorliege, „zeigt wenig Bürgernähe und verkennt die Extremsituation der Eltern“.

 

Der rechtspolitische Sprecher seiner Fraktion Nico Weinmann gibt zu bedenken, dass ein Kindesentzug „vollkommen unverhältnismäßig“ wäre. „Gerade bei einer schweren Erkrankung brauchen die Kinder die Unterstützung ihrer Eltern. Eine Trennung der Eltern von ihren minderjährigen Kindern ist mit dem elterlichen Erziehungsrecht unvereinbar.“ Aus familiengerichtlichen Verfahren sei auch bestens bekannt, was für eine menschlich einschneidende Maßnahme der Kindesentzug sei. „Auch die zweifellos wichtige Eindämmung der Covid-19-Pandemie stellt keine Rechtfertigung dafür dar, dass andere essentielle Grundrechte dahinter zurücktreten.“ Sozialminister Lucha muss daher rasch veranlassen, dass derartige Androhungen unterbleiben.

Jochen Haußmann

Kosten für Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten sollten selbst getragen werden.

Zu Aussagen des Ministerpräsidenten in der Regierungspressekonferenz zu Fragen einer Teststrategie für Reiserückkehrer erklärt der stv. Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Der Bund hat entschieden, dass Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sich auf das Virus testen lassen müssen. In erster Linie ist deshalb am Flughafen Stuttgart eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen. An anderen Flughäfen bieten sich sicherlich Kooperationen mit dem ambulanten Bereich an.

Dass aber noch keinerlei Strategie erkennbar ist und der Ministerpräsident erst zu Ferienbeginn überhaupt anfängt, mit der Kultusministerin über das Thema zu sprechen, ist verantwortungslos.

Dazu kann ich jedoch keinerlei Notwendigkeit erkennen, weshalb die gesetzlichen Krankenkassen diese Testkosten übernehmen sollten. Hier sollte in Rücksicht auf das Solidarprinzip der Aufwand nachträglich in Rechnung gestellt werden. Urlaub ist zwar schön, aber eine freiwillige Angelegenheit für deren Kosten und Nebenkosten der mündige Bürger auch aufkommen muss. Es kann nicht ewig weiter Geld ausgegeben werden, als gäbe es kein Morgen.“

Jochen Haußmann

Übergangsregelung sinnvoll aber gegen Wortlaut des Gesetzes.


Im Zusammenhang mit der zweiten Beratung zum Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Der heute mit grün-schwarzer Mehrheit beschlossene Gesetzentwurf ist für Physiotherapeuten Murks ab Werk. Es wird ein Fördersatz ins Gesetz geschrieben, der sofort wieder ausgehebelt wird. An sich ist es positiv, dass es bei der berechtigten Zahlungshöhe bleibt und der Kahlschlag vermieden wird. Es ist jedoch ein bedenkliches Konstrukt, ein Gesetz zu beschließen und es gleich wieder außer Kraft zu setzen. Dies bietet auch keinerlei Planungssicherheit. Denn wer garantiert den Schulen in freier Trägerschaft, dass nicht nach der Landtagswahl doch eine Absenkung auf die im Gesetz stehenden Sätze erfolgt? Die FDP/DVP hätte einen professionellen Umgang mit den Ergebnissen der Anhörung und eine transparente Regelung begrüßt. So bleibt ein vager und unschöner Verdacht, dass sich Grün-Schwarz über die Landtagswahl am 14. März 2021 retten will. Besonders ärgerlich empfinde ich es, dass die Problematik der Ergotherapie wieder nicht aufgegriffen wurde. Vor über einem Jahr gab es in Stuttgart eine große Protestkundgebung, auf der auch der grüne Gesundheitsminister Lucha gesprochen und gewisse Hoffnungen geweckt hat. Es wäre jetzt wahrlich genügend Zeit gewesen, das Thema aufzugreifen. Insofern ist das Gesetz nicht nur Murks ab Werk, sondern auch Stückwerk.“

Jochen Haußmann

Öffnungsperspektiven für Wirtschaft, Kultur, Schulen und Vereine dringend geboten.


Im Zusammenhang mit einer von der Fraktion der AfD beantragten Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Coronakrise – Staatshilfe oder Entschädigung nach Rechtslage?“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Es ist jetzt an der Zeit, dass die Landesregierung Lehren aus der Corona Krise zieht und engagiert handelt. Die Wirtschaft, insbesondere der Handel und die Veranstaltungsbranche, aber auch Kultur, Schulen und Vereine brauchen dringend Öffnungsperspektiven. Der Pandemieplan ist fortzuschreiben und es braucht eine Bevorratungsstrategie mit Schutzausstattungen, falls eine zweite Welle kommt. Dann helfen nur wirkliche Medizinprodukte, um nicht wieder einen Lockdown zu riskieren. Denn ein solches Szenario wäre kaum durchzuhalten, erst recht nicht in finanzieller Hinsicht. Deshalb geht die Debatte der AfD auch am wirklichen Problem vorbei. Fragen der Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz gehören auf die Ebene des Bundes. Wir Freien Demokraten haben im Land ein stimmiges Konzept vorgelegt. Unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise – ein Kompass der Konjunkturimpulse“ haben wir die wesentlichen Handlungsfelder benannt. Es geht aber auch um die Bildung. Verlässlicher Unterricht ist das Stichwort. Die Schulpflicht muss wieder auch von Seiten des Staates erfüllt werden. Und zwar auch in den Bereichen Musik und Gesang, denn Kultur gehört zum Menschsein dazu. Eine wesentliche Lehre aus der Corona-Krise muss die Landesregierung auch ziehen: Die Zeit von Verordnungen mit so tiefgreifenden Eingriffen in Freiheitsrechte muss vorbei sein. Wir haben als erste Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Ich appelliere: Lassen sie uns gemeinsam ein gutes Gesetz machen, damit die demokratische Kontrolle sichergestellt wird.“

Jochen Haußmann

Anreize statt Bestrafungen.


Zur gemeinsamen Pressemitteilung des Sozialministeriums und des Wissenschaftsministeriums, wonach nun doch nicht die Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik gemacht werde, sagte der gesundheits- und frauenpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Das Zurückrudern der grünen Staatssekretärin Mielich in der Frage, ob die Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik gemacht werden sollte, war überfällig. Es ist schlicht unerträglich, wie hier erwogen wurde, mit Druck und Sanktionierung einen Mangel zu beseitigen. Es ist allemal der klügere Weg, sich mit den Beteiligten zusammenzusetzen und die Sachlage zu analysieren. Dann braucht es sinnvolle Anreize. Wer sich wie zuvor Mielich auf den Weg macht, zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Art Gesinnungs-TÜV zu unterziehen, bewegt sich auf rechtlich äußerst dünnem Eis und muss sich auch fragen lassen, von welchem Menschenbild man geprägt ist.“

Jochen Haußmann

Kürzung der Förderung nicht tragbar – Schuldgeldfreiheit jetzt.


Im Zusammenhang mit der ersten Beratung zum Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Bärendienst für die Physiotherapeuten. Die geplante deutliche Kürzung der Landesförderung für die Schulen in freier Trägerschaft darf im Landtag keine Mehrheit finden. Es kann nicht angehen, dass fundierte Argumente aus dem Anhörungsverfahren geradezu nonchalant vom Tisch gefegt werden.

Die FDP/DVP Fraktion wird eine öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfs beantragen, damit die Argumente ausführlich erörtert werden können. Wir verschaffen Gehör, wenn schon von der viel zitierten Politik des Gehörtwerdens nichts mehr übrig ist. Denn nach dem heutigen Stand lässt Grün-Schwarz die Physiotherapeuten im Regen stehen. Auch in Baden-Württemberg sollte es im Vorgriff auf eine Bundesregelung so wie in anderen Bundesländern endlich auch eine Schulgeldfreiheit geben. Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass angehende Physiotherapeuten, Podologen, Logopäden und Ergotherapeuten im wahrsten Sinne des Wortes noch Lehrgeld bezahlen müssen. Ich fordere die Landesregierung auf, eine umfassende Lösung vorzulegen. Insbesondere die strukturelle Benachteiligung der Ergotherapeuten muss endlich überwunden werden. Seit Langem ist der Fachkräftemangel offenkundig. Es gilt jetzt, kraftvolle Entscheidungen zu dessen Überwindung zu treffen, statt kleinteilige Lösungsansätze vorzulegen. Es ist jetzt auch an der Zeit und die besondere Chance, in ein landesweites Gesundheitsmonitoring einzusteigen.“

Jochen Haußmann

Schlechtes Image des ländlichen Raums nicht herbeireden.


Zu den Beschlüssen der Landesregierung die landärztliche Versorgung unter anderem mithilfe einer Quote für Medizinstudienplätze mit anschließender Tätigkeitsverpflichtung im ländlichen Raum zu verbessern, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Durch die Landarztquote werden die konstruktiven und lösungsorientierten Bemühungen der letzten Jahre leider geschwächt und das vermittelte Bild der landärztlichen Versorgung nachhaltig negativ geprägt. Hier wird die Stärkung des ländlichen Raums, die eigentlich nötig wäre, mit dem Thema Zulassung vermischt.

Wir brauchen ein positives und modernes Bild von den Medizinerinnen und Medizinern in ländlichen Regionen. Es entsteht derzeit der Eindruck, die landärztliche Versorgung sei so unattraktiv, dass nur noch Zwangsmaßnahmen helfen. Die ersten Effekte würden sich zudem auch erst in 14 Jahren zeigen. Wir Freien Demokraten betonen daher wiederholt: Schlechtreden, Zwangsquoten oder mit Geld zu winken sind keine Rezepte und keine Werbung für diesen Beruf. Der Arztberuf wird aus innerer Überzeugung ergriffen. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung – auch im praktischen Teil – mit professionellen Lehrkonzepten macht diesen Beruf attraktiver. Das ist das, was überzeugt und zählt.“

Jochen Haußmann

Angekündigte Lockerungen bisher teilwiese rechtlich nicht fundiert.


Zur Meldung des Staatsministeriums, wonach es weitere Lockerungen gebe und beispielsweise 20 Personen sich im Außenbereich einer Gaststätte treffen dürften, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Landesregierung verheddert sich endgültig im Dickicht ihrer Coronaverordnungen und veröffentlicht Pressemitteilungen, die sich nicht in den Verordnungen wiederfinden. Die behauptete Lockerung für 20 Personen im Außenbereich der Gastronomie ist bisher nämlich ausdrücklich nicht geregelt. Das Sozialministerium hat zwar eine Verordnungsermächtigung, eine solche Verordnung gibt aber noch nicht. Offenbar führt der Streit zwischen Grün-Schwarz dazu, dass die Öffentlichkeit nicht mehr richtig informiert wird. Und das Chaos wird noch bunter: Im Innenbereich der Gastronomie dürfen sich nun zehn Personen treffen, die aus bis zu zehn Haushalten kommen dürfen. Draußen zum Wandern dürfen sich aber weiterhin nur Angehörige von bis zu zwei Haushalten treffen. In die Gastronomie zu zehnt, zum Wandern aber nicht – wer soll das verstehen? Was macht das nun für das Infektionsrisiko für einen Unterschied? Es ist allerhöchste Zeit, dass das Parlament beteiligt wird und Verordnungen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Die FDP/DVP-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der in der nächsten Sitzung am 17. Juni im Parlament beraten wird. Die Vielzahl von Ausnahmen vom Verbot machen überdeutlich, dass es einen anderen Ansatz braucht: Generelle Rückkehr zu den Freiheitsrechten der Bürger und nur dort, wo es zwingend nötig ist, ergänzende Auflagen. Die noch verbleibenden Einschränkungen müssen dann in sich widerspruchsfrei sein, zum Infektionsschutz auch wirklich erforderlich und verhältnismäßig sein.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Strenge Maßnahmen in Baden-Württemberg sind durch Infektionsgeschehen nicht mehr gerechtfertigt.


Zur Meldung, wonach Thüringen Anfang Juni die allgemeinen Corona-Beschränkungen beenden will, dies aber nach Auskunft eines Sprechers der Landesregierung für Baden-Württemberg nicht in Betracht käme, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir haben mittlerweile in Baden-Württemberg weniger Infizierte als freie Intensivbetten. So langsam muss man auch die wirtschaftlichen und sozialen Kosten der Shutdown-Politik in den Blick nehmen. Die strengen Maßnahmen in unserem Land sind durch das Infektionsgeschehen einfach nicht mehr gerechtfertigt. Es ist falsch, dass der Ministerpräsident einzig und allein das Ziel verfolgt, Infektionsübertragungen zu bekämpfen, dabei aber die Wirtschaft, das Wohl der Kinder und die Freiheitsrechte der Bürger opfert.

Es wäre klug, einen Blick nach Thüringen zu richten. Eine eher regionale Bekämpfung der wenigen verbliebenen Infektionen wäre weit besser, als Kretschmanns beharrlicher Kampf um die Rolle des Letzten Mohikaners des Shutdown.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Demonstrationen angesichts des Versagens der Regierung nicht verwunderlich.


Zur aktuellen Debatte „Verordnungen am Wochenende, Chaos am Montag – Wann findet Ministerpräsident Kretschmann einen ordentlichen Krisenmodus mit seiner Landesregierung?“, erläutert der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Regierende jammern über Demonstrationen von Wutbürgern und über das Blühen von Verschwörungstheorien. Angesichts der Widersprüchlichkeit, Zerstrittenheit und Inkompetenz des Regierungshandelns ist das allerdings kein Wunder.“

Denn das Grundprinzip dieser Regierung sei: Eine Coronaverordnung kommt Sonntagabend um 23 Uhr 59, und die Kommunen sollen sie dann am Montagmorgen umsetzen.

Einige Beispiele führt Rülke an: Insbesondere gebe es diese aus dem Sozialministerium von Minister Lucha: Die Einzelhandelsrichtlinie wurde mit zwei Tagen Vorlauf und höchst komplexen Anforderungen an Einzelhändler und Kommunen erlassen. Hinzu komme „ein bemerkenswerter Eiertanz um die 800-Quadratmeter-Regelung“: Erst erklärte der Ministerpräsident, er sei für 400 Quadratmeter als Obergrenze. Dann würden 800 Quadratmeter eingeführt, ohne dass jemand sein Geschäft verkleinern kann. Dann würde nach einem Gerichtsurteil die Verkleinerung möglich. Und am Ende entfiel die Beschränkung ganz.

In der Coronaverordnung gebe es für den Einzelhandel Ausnahmen für Menschen, für die eine Maske aus medizinischen Gründen unzumutbar ist. In der Coronaverordnung für den Einzelhandel fehlte das dann plötzlich. Ganz zu schweigen vom Rat des Ministerpräsidenten an Leute, die keine Maske haben: „Ein Schal tuts auch!“

Rülke dazu: „Wie soll die Bevölkerung Akzeptanz für eine solche Politik gewinnen?“

Hinzu kämen Alleingänge und nicht zu Ende gedachte Maßnahmen einiger Minister, so bei Minister Lucha etwa seine Aktion gegen die Zahnärzte und die ausgerufene Kontaktsperre in Altenheimen. Und wenn der Innenminister die Bevölkerung dazu aufrufe, den Nachbarn zu denunzieren, so trage das auch nicht zum inneren Frieden dieses Landes bei.

Der Verkehrsminister beteilige sich an der Verwirrung der Menschen, indem er von einer schrittweisen Öffnung von Fahrschulen schwadronierte, die dann doch nicht so kam.

Der Gastronomie wird ein 328-Millionen-Hilfsprogramm von der CDU versprochen, das die Grünen dann neidisch blockierten. Hier würden Hahnenkämpfe einer zerstrittenen Koalition auf dem Rücken einer Branche ausgetragen.

Die größten Fehlleistungen gebe es inzwischen aber im Geschäftsbereich der CDU-Spitzenkandidatin: Im Sportbereich trainierten die Profis schon längst in Kontaktsportarten, während die Breitensportler in ungefährlichen Sportarten wochenlang hingehalten würden. Im Schulbereich fahre der Zug ohne Baden-Württemberg ab. „Wir sind am Ende mit dem Saarland die letzten, weil das Ministerium die Vorbereitung nicht hinbekommt“, so Rülke. Im KiTa-Bereich gebt es ein einziges Desaster: „Frau Eisenmann, es beschweren sich sogar die CDU-Bürgermeister über Sie!“ so Rülke. Die Kommunen hätten deutlich gemacht, dass sie für die Umsetzung des Normalbetriebs mindestens eine Woche Vorlauf bräuchten, aber die Ministerin halte eisern am Termin 18.05. fest und stellte eine Notverkündung gerade mal für den 16. Mai in Aussicht. Entsprechend fiele dann auch die Watsche aus der Regierungszentrale aus: Regierungssprecher Hoogvliet verkündete im Auftrag des Ministerpräsidenten: „Es liegt schlicht daran, dass das Kultusministerium den Vorschlag erst am Dienstagabend bzw. ordentlich ausgearbeitet am Mittwoch vorgelegt hat.“

Dazu bemerkt Rülke: „Frau Eisenmann, der Ministerpräsident bescheinigt Ihnen, nicht ordentlich zu arbeiten. Ihre Versetzung ist gefährdet. Vielleicht ist das der Grund, weshalb Sie dafür sind, dass in diesem Schuljahr keiner sitzen bleibt.“

Keiner wisse bei der Kita-Öffnung Bescheid, so Rülkes Kritik, der Schwarze Peter werde den Kommunen ins Nest gelegt – Bei dieser Leistungsbilanz einer Landesregierung sei die Wut der Bevölkerung nicht verwunderlich.

„Herr Ministerpräsident, die Demonstranten auf dem Wasen jeden Samstag sind die Demonstranten Ihrer Landesregierung!“ so Rülke abschließend.

Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. warnt vor Ungleichbehandlung und gravierenden wirtschaftlichen Folgen.


„Die Fahrschulen im Land haben Gleichbehandlung verdient. Ich fordere die Landesregierung auf, umgehend zu handeln, damit die Büros, der Unterricht sowie die konkreten Fahrstunden unter Beachtung der erforderlichen Hygiene wieder aufgenommen werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb normale Gewerbebetriebe geöffnet haben dürfen, Fahrschulen jedoch nicht. Fahrschulen kennen Ihre Schülerinnen und Schüler namentlich, es wäre also in jedem Fall jederzeit eine Nachverfolgung möglich. Die Verbände haben ein schlüssiges Konzept vorgelegt, wie die Hygiene sichergestellt werden kann. Es ist jetzt Zeit zu handeln, bevor noch mehr wirtschaftlicher Schaden entsteht und vor allem die Jüngeren noch länger auf ihren sehnlich erwarteten Führerschein warten müssen.“ Dies sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann.

 

Der Vorsitzende des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg e.V., Jochen Klima, ergänzte:

„Nach Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg dürfen seit Montag u.a. einige Schulen, Friseure, und zahlreiche andere Läden ihren Betrieb unter Beachtung vorgegebener Hygiene-Bestimmungen wieder aufnehmen. Für Fahrschulen hingegen gilt der Lockdown weiter. Eine Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebs soll gesamtumfänglich frühestens ab 25. Mai zugelassen werden.

Die Fortdauer des Verbotes ist völlig unverhältnismäßig und verschärft die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage vieler Fahrschulen unseres Bundeslandes in unverantwortlicher Weise. Viele unserer Mitglieder wollen und können sich diese unbegründete, ihre Existenz bedrohende Diskriminierung nicht bieten lassen.“

Schnellschuss des Sozialministeriums sorgte ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten.


Zur Streichung des §6a der Corona-Verordnung ab dem 4. Mai 2020 äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

Rülke: „Mit der jetzt angekündigten Streichung des § 6a der Corona-Verordnung, der ein faktisches Berufsverbot für Zahnärzte bedeutete und durch die ministeriellen Auslegungshinweisen eher im Verborgenen abgemildert wurde, sorgt Minister Lucha nun für Klarheit für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Patientinnen und Patienten. Einfacher wäre es gewesen, diese Regelung gleich wieder zu streichen und stattdessen auf die Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zu verweisen. Ohne Not wurde über Ostern mit der unabgestimmten Regelung größtmögliche Verunsicherung erzeugt. Baden-Württemberg sorgte damit entgegen anderer Bundesländer für massive Beschränkungen der Zahnarztbehandlungen. Ich hoffe, dass das auch ein Signal für weitere Lockerungen in anderen Bereichen ist. “

Haußmann: „Ab dem 4. Mai 2020 können die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg wieder ohne Einschränkungen ihre Patientinnen und Patienten behandeln. Dies ist in erster Linie der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie allen Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg zu verdanken. Die zusätzlichen, nicht in der Corona-Verordnung enthaltenen ministeriellen Auslegungshinweise deckten sich nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Körperschaften. Im Sinne der Rechtsklarheit ist die jetzt geplante Streichung des §6a nur folgerichtig. Ich bleibe aber bei meiner Kritik, dass das Parlament zu wenig informiert wird. Die gestrige Regierungserklärung wäre eine gute Gelegenheit gewesen.“

FDP sieht keinen nachvollziehbaren Kurs der Landesregierung in der Coronakrise.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wirft Ministerpräsident Winfried Kretschmann einen Schlingerkurs in der Coronakrise vor. Die Entscheidungen der Landesregierung seien zunehmend fehlerhaft und widersprüchlich. Außerdem fehle ein klarer Kurs in der Frage, wie Winfried Kretschmann gedenke, den Menschen ihre   Freiheitsrechte zurück zu geben und wie der Wiederaufbau der Wirtschaft des Landes vonstatten gehen solle.

 

Zunächst hätte im Landtag Einigkeit der Demokraten geherrscht, so der Vorsitzende der FDP-Fraktion: „Wir haben die Maßnahmen mit dem Ziel mitgetragen, eine Eskalation der Pandemie zu verhindern. Unser ausdrücklicher Dank geht an alle, die in der Krise gearbeitet haben und wir denken an diejenigen, die unter den Folgen litten und leiden.“ Es sei klar gewesen, dass die Pandemie beherrscht werden und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzumildern.

 

„Was aber die Regierung Kretschmann nie geleistet hat, ist eine nachvollziehbare Erklärung ihrer Politik und eine Antwort auf die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen es wieder zur Rückgabe der Freiheitsrechte und zu einem Wiederhochfahren der Wirtschaft kommen soll“, so Rülke und erinnert daran, dass es nämlich der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, auf den Punkt gebracht hätte: Im freiheitlichen Verfassungsstaat seien jene begründungspflichtig, die Rechte einschränken und nicht die, die diese Rechte für die Menschen verlangen.

Stattdessen gründete man mit Söder einen „Club der Umsichtigen“, so Rülke, „einen Verein der Kanzlerinnenversteher und übernimmt blind deren Denkverbotspolitik.“ Wer diskutiere – zitiert Rülke – führe „Öffnungsdiskussionsorgien“, das Land sei „ganz am Anfang der Pandemie“ und man bewege sich auf „dünnstem Eis“. Wenn man nach den eigenen Zahlen der Landesregierung aber die Zahl der Infizierten mit der Zahl der Genesenen verrechne, so komme man zum 28. April 2020 auf 9.700, am 06. April seien es noch rund 19.000 gewesen. Dies sei also etwa eine Halbierung in drei Wochen und ein Verhältnis von Infizierten zur Gesamtbevölkerung von weniger als 1:1000.

Von Seiten der Gesundheitsminister in Bund und Land sei als Argument für den „Shutdown“ wochenlang die angeblich drohende Überforderung des Gesundheitssystems genannt worden, erinnert Rülke. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach von der „Ruhe vor dem Sturm“. Der Sturm blieb aus. Minister Lucha warnte für Ostern vor dem Kollaps. Ostern kam, aber nicht der Kollaps. Im Land Baden-Württemberg hätten wir nach offiziellen Angaben vom gestrigen Dienstag derzeit 3.777 belegbare Intensivbetten, wovon 2.162 tatsächlich belegt seien und davon wiederum 380 mit Coronapatienten, gibt Rülke an. „Wie passen diese Zahlen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und vor allem: Wie passen diese Zahlen zu Ihrer eigenen Argumentation?“, so fragt Rülke wörtlich.

Auch erhalte die Öffentlichkeit nirgendwo nachvollziehbare Parameter. Erst spreche die Kanzlerin vom sogenannten Verdopplungszeitraum und als dort die Zahlen zu gut würden werde plötzlich der Reproduktionsfaktor implementiert. Erst lasse man sich als Regierung vom Robert-Koch-Institut beraten, dann von der Nationalen Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, dann vom Helmholtz-Institut für Infektionsforschung in Braunschweig und am Ende lande man wieder beim Robert-Koch-Institut, schildert Rülke.

 

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ralph Brinkhaus, habe Recht, wenn er sage, dass das erste Verfassungsorgan das Parlament und nicht eine Schaltkonferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten sei, so Rülke.

Entsprechend skurril sei auch der Umgang des Ministerpräsidenten Kretschmann mit dem Thema Gesichtsmasken: „Hier drängt sich der Eindruck auf, es geht nur um Aktionismus.  Stets wird behauptet, man orientiert sich an den Fachleuten. Fachmann ist beispielsweise Professor Drosten von der Charité. Der hat am 30.01.2020 aber erklärt, mit Gesichtsmasken könne man das Virus nicht aufhalten. Fachleute gibt es bei der WHO“, so Rülke, „was außer Donald Trump auch niemand bestreitet. Deren Generaldirektor hat aber am 06.04.2020 erklärt, er rate ab, denn Masken könnten COVID 19 nicht stoppen. Fachmann ist auch der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, der gar davon spricht, die Maskenpflicht sei ‚lächerlich‘ und nur Teil eines Überbietungswettbewerbs föderaler Landespolitiker.“ Auf seiner Seite habe Kretschmann lediglich 50 Prozent des Robert-Koch-Instituts, das erst erklärt hatte, Masken brächten nichts und dann auf einmal doch. Ganz besonders interessieren würde Rülke aber die Frage, welche Fachleute dem Ministerpräsidenten gesagt hätten, ein Schal täte es auch? „Wir haben nichts gegen eine Maskenpflicht“, stellt Rülke klar. Dann müsse aber sichergestellt sein, dass die Bevölkerung auch hinreichend mit Masken versorgt sei. Ein Schal als Ersatz sei medizinischer Unfug und entlarve sich nach seinen Aussagen als bloßer Aktionismus.

 

Die Gesichtsmaske werde zum Symbol dieser Krise, gewissermaßen als Gessler-Hut, den die Bevölkerung nun zu grüßen habe. Und Winfried Kretschmanns Agieren in der Krise bestätige eine These des Philosophen Hegel, der einst sagte, weltgeschichtliche Ereignisse ereignen sich zweimal. Erst als Tragödie, dann als Farce, zitiert Rülke an die Adresse des Ministerpräsidenten gewandt.

 

Eine Farce sei auch das zerstrittene Bild, das die Landesregierung im Umgang mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe abgebe, kritisiert Rülke. Während der zuständige Minister Guido Wolf eine Öffnungsstrategie fordere und einen Hilfsfond ankündige, stehe der grüne Teil der Regierung auf der Bremse. Rülke mahnt an, bei diesem Fond nicht das Schaustellergewerbe und den Messebau zu vergessen, die vergleichbar gebeutelt seien.

 

Im Bereich des Sports sei nicht nachvollziehbar, weshalb man über die Fortsetzung der Bundesliga bei einem Kontaktsport wie Fußball spreche, nicht aber über Freizeitsportler im Bereich von Leichtathletik, Reiten, Golf, Segeln oder Tennis. „Weshalb ist die Ansteckungsgefahr zweier Freizeittennisspieler größer als beim Zweikampf zweier Fußballprofis?“ fragt sich Rülke.

 

Es gehe vor diesem Hintergrund auch nicht an, die meisten Kinder bis nach Pfingsten nicht in die Schule beziehungsweise die Kitas lassen zu wollen, so Rülke. Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, habe seiner Ansicht nach Recht: Kinder brauchen andere Kinder! Und offenbar würden auch andere Regierungen anders handeln als die Regierung Kretschmann. So mahne Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Kinder bräuchten Bewegung. In Berlin würden die Spielplätze geöffnet und in den Niederlanden die Schulen und Kitas, weil man herausgefunden habe, dass Kinder nicht nur geringe Infektionsraten hätten, sondern auch eine geringe Ansteckungsfähigkeit.

 

„Es wird auch höchste Zeit, die anderen Teile der Regierung wieder der Kontrolle des Parlaments zu unterstellen“, fordert Rülke. So schotte Gesundheits- und Sozialminister Manfred Lucha alte Leute in Heimen ab und untersage Zahnärzten die Berufsausübung nur auf Verordnungsbasis. Innenminister Thomas Strobl unternehme gar den Versuch, die Gemeindeordnung allein auf Verordnungsbasis zu ändern. Im Wirtschaftsministerium habe es in dieser Krise eine Fülle von Korrekturen gegeben, die durch Fehler der Regierung entstanden seien, bis jene Gerichtsentscheidung nötig wurde, die die skurrile 800-Quadratmeter-Regelung im Einzelhandel gekippt habe.

 

„Nun ist klar, was in diesem Lande fehlt: Ein klarer Fahrplan, wie und auf welcher Basis den Menschen die Bürgerrechte wiedergegeben werden. Und ein klarer Fahrplan, wie man die Wirtschaft wieder in Schwung bringen will“, so Rülke. Die FDP fordere ein Sonderkonjunkturprogramm für die Wirtschaftskrise nach der Coronakrise, mit einer Mischung aus steuerlichen Erleichterungen, Zuschüssen und Anreizen für Unternehmen so Rülke und skizziert als Bestandteile dieser:

 

  • Jetzt kann die Chance zur Entbürokratisierung genutzt werden, um Unsinniges in der Landesbauordnung und überflüssige Gesetze wie das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz zu streichen.
  • Es ist jetzt dringend geboten, in Infrastruktur und Innovationen zu investieren, vor allem in die Digitalisierung der Schulen. Die Schließungen des Präsenzunterrichts in diesem Bereich legten deutlich offen, was da im Argen liegt. Auf diese Weise kann auch den Kommunen geholfen werden.
  • Im Bereich der Nachhaltigkeit kann es jetzt nicht darum gehen, die Subventionen für die batterieelektrische Mobilität einfach plump immer weiter zu erhöhen. Der Automobilexperte Ferdinand Dudenhöfer, eigentlich ein Befürworter der Elektromobilität, hat mit seiner Feststellung Recht: Der Marktanteil der Batterie ist viel zu gering, um über sie wirklich etwas für die Gesamtwirtschaft zu tun.
  • Nicht zuletzt deshalb ist es nun angezeigt, dafür zu sorgen, dass neben den Folgen der Krise nicht auch noch Milliarden an Strafzahlungen auf die Automobilwirtschaft und ihre Zulieferer zukommen. Jetzt muss darum gehen, Zuschüsse an echter CO2-Vermeidung auszurichten. Dafür ist es erforderlich, die CO2-Bilanz der batterieelektrischen Mobilität über den gesamten Produktzyklus einzuberechnen, ein Programm auch für die Förderung CO2-armer Verbrennungsmotoren aufzulegen und die Chance zu nutzen, um zu einem wirklich funktionierenden Emissionshandel mit höheren CO2-Preisen zu gelangen.

 

„Der Coronakrise wird die Wirtschaftskrise folgen. Die Bewältigung dieser ist jetzt die nächste Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Sie wird mit Sicherheit gewaltig sein und die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, werden für unseren Wohlstand viele Jahre lang entscheidend sein“, so Rülke abschließend.

Heiko Steglitz, Vorsitzender des Verbands privater Klinikträger äußert Unverständnis über die Landesregierung.


„Ich fordere die Landesregierung auf, sich bei den Hilfen für die Reha-Einrichtungen und die privaten Kliniken ein Beispiel an Bayern zu nehmen. Denn die bisherigen Regelungen haben deutliche Lücken. Wir müssen die Strukturen im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung für die Zeit nach Corona erhalten. Nicht alle Reha-Einrichtungen haben eine Kooperationsvereinbarung abschließen können, obwohl sie es angeboten haben. Ein großer Teil der Kapazitäten der Reha-Kliniken wird auf Wunsch des Landes vorgehalten, aber nicht refinanziert. In vielen Fällen wird von Krankenhäusern nur ein kleiner Teil der im Kooperationsvertrag vereinbarten Betten in Anspruch genommen, da viele Krankenhäuser derzeit selbst – wie vorgesehen – viele freie Betten haben, für die sie allerdings eine Finanzierung vom Bund erhalten. Die Reha-Einrichtungen, die schließlich auch Erkrankte behandeln, gehen weitestgehend leer aus. Es muss wie in Bayern für die Vorsorge- und Rehakliniken in Ergänzung der Leistungen des Bundes eine Vorhaltepauschale von 50 Euro am Tag und Bett geben. Nur so können wir unsere gute Gesundheitsversorgung sichern und dazu beitragen, dass wir das Bäderland Nummer 1 bleiben. Denn wir sind zu recht Stolz auf unsere Heilbäder und die Kliniklandschaft, die auch eine starke private Säule hat. Wir haben aber den Eindruck, dass Minister Lucha seiner Verantwortung nicht gerecht wird und damit die Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg gefährdet.

Dies sagten der Vorsitzende der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Hans-Ulrich Rülke übereinstimmend mit dem gesundheitspolitischen Sprecher Jochen Haußmann im Zusammenhang mit der Diskussion um die Rahmenbedingungen zur Sicherung der Reha-Einrichtungen.

Heiko Stegelitz, Vorsitzender des Verbandes privater Klinikträger in Baden-Württemberg, mahnt: „Es ist vollkommen unverständlich, dass unsere Landespolitik bis heute keine nennenswerten Anstrengungen unternommen hat, um „ihre“ Vorsorge- und Reha-Kliniken aktiv finanziell zu unterstützen, müsste dies doch im ureigensten Interesse des Landes sein.“

Rülke und Haußmann resümierten: „Eine wichtige Landesaufgabe ist die klinische Versorgung. Es reicht in der jetzigen Situation nicht aus, auf die Möglichkeit der Kooperationsvereinbarungen zu verweisen und alle finanziellen Themen auf den Bund zu übertragen. Baden-Württemberg braucht einen Rettungsschirm für die Reha-Einrichtungen und die privaten Kliniken, der den Namen verdient.“

Bußgeld-Problematik für die Heime lösen.


Im Zusammenhang mit der diskutierten Änderung der Corona-Verordnung zur Ermöglichung von Besuchen in Pflegheimen sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„Es ist eine gute Entwicklung, wenn unter Sicherstellung der gebotenen Sicherheitsvorkehrungen nun endlich wieder in besonderen Fällen Besuche von Angehörigen in Pflegeheimen ermöglicht werden sollen. Mir ist es besonders wichtig, dass dabei sichergestellt wird, dass es auch Klarheit bei den Bußgeldregelungen zur Corona-Verordnung gibt. Wenn nämlich die Heimleitungen oder Träger möglicherweise ohne böses Zutun in eine Bußgeldfalle tappen könnten, dann würde das zarte Pflänzchen Besuchsmöglichkeit im Keim erstickt.“

 

 

Versorgung mit FFP-2-Masken essenziell.


Zur Meldung, wonach die Landesregierung heute eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beim Einkaufen und im ÖPNV beschlossen habe, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die Pflicht, Mund und Nase abzudecken, mag ein Versuch sein, weitere Infektionen zu vermeiden. Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass für die Bevölkerung bis auf weiteres keine medizinisch wirksamen Masken zur Verfügung stehen und man nun gerade keine Sicherheit vor Ansteckungen hat. Wenn es jetzt noch heißt, zur Not tue es auch ein Schal, dann komme ich zu meiner zentralen Kritik: Das Symbol einer vermeintlichen Maskenpflicht in der Öffentlichkeit darf nicht davon ablenken, dass es weiterhin einen eklatanten Mangel an wirksamen Schutzmasken gibt. Das kritisiere ich seit langem. Wir brauchen endlich ein effizientes Beschaffungs- und Verteilmanagement und den Aufbau einer ausreichenden Produktion im Inland. Es braucht ein abgestimmtes Vorgehen. Das derzeitige parallele Handeln von Bund, Ländern, Kreisen, Gemeinden und von Einrichtungen im Bemühen um Schutzausstattungen vervielfacht die Nachfrage, ohne dass es ein auskömmliches Angebot gibt. Die selbstgebastelten Stofftücher kommen ohnehin über das Prädikat ‚stets bemüht‘ nicht hinaus. Sie bieten keinerlei Eigenschutz. Auch der Fremdschutz dürfte überschaubar sein, wenn nach einer längeren S-Bahn fahrt die Tücher durchnässt sind.“

FDP-Fraktion verlangt eine Perspektive für Hotel- und Gaststättengewerbe, großflächigen Einzelhandel, Sportvereine und einen baldigen Wiedereinstieg in die Kinderbetreuung.


„Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten haben sich immer auf die Entwicklung der Reproduktionsrate der Corona-Infizierten berufen. Nun ist sie so gut, dass weitergehende Öffnungsschritte naheliegen!“ Auf diesen Nenner bringt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke das Ergebnis der heutigen Sitzung der FDP-Landtagsfraktion, die unter Zuschaltung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann stattgefunden habe.

Wochenlang habe man der Bevölkerung erklärt, das Ziel sei ein Infektionsreproduktions-faktor von 1; das heißt, die Zahl der Infizierten bleibt stabil. Nun liege man bundesweit deutlich besser, nämlich bei 0,7 und in Baden-Württemberg liege man noch besser, nämlich am Wochenende bei unter 0,5! Infolgedessen sei es für die FDP-Fraktion unverständlich, dass die Seuchenschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg restriktiver gehandhabt würden als in anderen Ländern. So lasse Nordrhein-Westfalen beispielsweise großflächigen Einzelhandel zu, Baden-Württemberg hingegen nicht. In Rheinland-Pfalz dürften größere Einzelhändler 800 Quadratmeter Verkaufsfläche abtrennen und öffnen, in Baden-Württemberg hingegen nicht. Ebenfalls dürften in Rheinland-Pfalz die ersten Sportvereine öffnen, in Baden-Württemberg hingegen nicht.

Ministerpräsident Kretschmann begründe dies mit der Entwicklung des Reproduktions-faktors im Lande. Der liege aber nicht bei 1, auch nicht bei 0,7 wie im Bund, sondern am Wochenende in Baden-Württemberg bei unter 0,5. Die Zahl der Infizierten werde sich also absehbar in den nächsten vierzehn Tagen mehr als halbieren. Gemessen an ihren eigenen Maßstäben müsse die Regierung nun mehr Offenheit zulassen. Neben dem großflächigen Einzelhandel betreffe dies vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Sport- und Musikvereine sowie die Kirchen.

Darüber hinaus bräuchten auch viele Eltern und Alleinerziehende eine Betreuungsperspektive für ihre Kinder. Es könne nicht sein, dass die Kindertagesstätten bis Sommer geschlossen blieben.

Versorgung mit FFP-2-Masken essenziell.


Zur Meldung, wonach sich der grüne Gesundheitsminister für eine Maskenpflicht in Gestalt der teilweise selbst gebastelten Mund-Nasen-Schutz ausspricht und keine mangelnden Angebote befürchte, sagte der Gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die Maskenpflicht kann ein hilfreicher Schritt in der weiteren Öffnungsstrategie für den Handel und den ÖPNV sein. Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass für die Bevölkerung bis auf weiteres keine medizinisch wirksamen Masken zur Verfügung stehen und man nur eine bedingte Sicherheit vor Ansteckungen hat. Der Sozialminister selbst hat die Versorgung mit medizinisch wirksamen FFP-2-Masken unterschätzt und viel zu spät reagiert, sowohl die strukturierte Beschaffung aus dem Ausland als auch den konsequenten Aufbau heimischer Produktion.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Schnellschuss des Sozialministeriums sorgte ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten


Zu den ministeriellen Auslegungshinweisen zu § 6a der 4. Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020 sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:

 

Rülke: „Ich bin froh, dass die Pressemitteilung der FDP vom Karfreitag Wirkung gezeigt hat. Die jetzt vorliegenden Auslegungshinweise sorgen für die notwendige Klarstellung für alle Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg. Der Schnellschuss von Minister Lucha mit der 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom Gründonnerstag hätte ab Dienstag für größtmögliche Verunsicherung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg gesorgt. Es war ein großer Fehler, dass er die zahnärztlichen Körperschaften nicht mit einbezogen und vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Eingriffe in die Grundrechte zum Schutz von Leben und der Gesundheit der Bevölkerung, die angesichts der Corona-Pandemie notwendig sind, entbindet einen Gesundheitsminister aber nicht davon, dies ohne Einbindung mit unserer medizinischen Selbstverwaltung zu machen.“

 

Haußmann: „Die Auslegungshinweise decken sich nun nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dr. Ute Maier, Vorsitzende der KZV BW, und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer, haben mir heute Morgen telefonisch bestätigt, dass mit diesen Auslegungshinweisen eine sinnvolle Basis der zahnmedizinischen Behandlung gegeben ist. Die Verunsicherung der Zahnärzte und Patienten hätten wir uns sparen können, hätte Minister Lucha die Empfehlungen der Landes- und Bundeszahnärztekammer übernommen, anstatt eine unklare Verordnung am Karfreitag zu veröffentlichen, die faktisch ein Berufsverbot für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet hätte. Leider hat das Sozialministerium wiederum nicht die Mitglieder des Sozialausschusses über die Korrektur unterrichtet. Das Parlament hat der Exekutive umfangreiche Ermächtigungen übertragen und unterstützt die Landesregierung in der Schutzpflicht des Staates für die Gesundheit der Menschen. Dann erwarte ich, dass das Parlament auch umfassend informiert wird.“

 

Anhang:

Schreiben von Minister Lucha an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vom 12.4.2020

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Entscheidung ohne Abstimmung mit der Landeszahnärztekammer und ohne Information des Sozialausschusses ist nicht hinnehmbar


Zur 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020 äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

Rülke: „Die 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung bedeutet für Zahnärztinnen und Zahnärzte faktisch ab heute ein Berufsverbot in Baden-Württemberg. Sie dürfen nur noch Notfallbehandlungen durchführen. Diese massive und bundesweit einmalige Einschränkung wurde nach unseren Informationen nicht mit der Landeszahnärztekammer abgestimmt. Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen unter schwierigen Bedingungen ihren Sicherstellungsauftrag und erhalten nun von der Landesregierung ohne Ankündigung ein Berufsverbot. Ich fordere Minister Lucha auf, diese Verordnung sofort zu überarbeiten.“

 

Haußmann: „Die Verordnung ist ein einmaliger Vertrauensbruch gegenüber unseren Zahnärztinnen und Zahnärzten, und auch gegenüber dem Sozialausschuss. Statt eines Schutzschirmes für unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte sorgt Minister Lucha für ein finanzielles und organisatorisches Chaos der wichtigen zahnmedizinischen Versorgung in Baden-Württemberg. Dass er in der gestrigen Telefonkonferenz mit dem Sozialausschuss dazu nichts erwähnt hat, ist ein Affront gegenüber den Mitgliedern des Landtags von Baden-Württemberg. Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung informierten noch gestern in einem gemeinsamen Gesundheitstelegramm, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Bewältigung der enormen Krise an der Seite der Landesregierung stehen und diese nach Kräften unterstützen.“

 

Landeszahnärztepräsident Dr. Torsten Tomppert: „Wir Zahnärzte sind trotz Corona-Krise für die Patientinnen und Patienten da und nehmen unsere Verantwortung, sie zahnärztlich zu behandeln und ihnen zu helfen, wahr.“ Die nicht mit den Körperschaften abgestimmte neue Verordnung sorgt nun für eine böse Überraschung. Dr. Tomppert: „Die Körperschaften der Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg fragen sich bei der ungenauen Formulierung, ob es sich hierbei um ein Berufsverbot für Zahnärzte handelt.“

 

 

Auszug aus der 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020:

 

„§ 6a Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen

 

(1) Bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten 1. Oralchirurgie, 2. Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und 3. Kieferorthopädie dürfen nur akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) behandelt werden. Andere als Notfallbehandlungen nach Satz 1 sind auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung zu verschieben. (2) Insbesondere zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 von mit SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten beziehungsweise von in Quarantäne befindlichen Personen sollen in Notfällen grundsätzlich in Krankenhäusern mit Zahnmedizinbezug (Universitäts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung oder Zahnkliniken) erbracht werden. Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 können auch in Corona-Schwerpunkt-Zahnarztpraxen anstelle von Einrichtungen nach Satz 1 erbracht werden. Die Standorte der Einrichtungen nach den Sätzen 1 und 2 werden über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bekanntgegeben; die Bekanntgabe ist zu aktualisieren.“

Eindeutige Regelung in Baden-Württemberg für Begleitungsmöglichkeit gefordert.


Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann, fordert eine eindeutige landesweite Regelung zur Frage, ob Väter bei der Geburt ihrer Kinder im Kreißsaal dabei sein dürfen.

„Die momentane Regelung der Landesregierung zur Vermeidung von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus bei Geburten sieht vor, dass eine Anwesenheit der Väter oder Partnerinnen nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet ist“, berichtet Haußmann. „Deshalb haben wir in Baden-Württemberg völlig uneinheitliche Regelungen.“

In Bayern hätte beispielsweise das Gesundheitsministerium zwischenzeitlich eine Regelung geschaffen, wonach Väter bei der Geburt dabei sein können. „Es wäre gut, wenn Baden-Württemberg eine eindeutige Regelung schaffen könnte, die bei Geburtsterminen Klarheit für die Sicherstellung der persönlichen Begleitung in allen Einrichtungen schafft“, fordert Haußmann und begründet: „Es geht ja nicht nur um einen der wichtigsten Momente der Familien. Auch die Partner haben das Recht, bei dem einmaligen Erlebnis der Geburt ihres Kindes dabei zu sein. Voraussetzung ist, dass der werdende Vater nicht an Corona erkrankt ist. Selbst Hebammen und Ärzte kritisieren die Regelungen, die die partnerschaftliche Regelung bei der Geburt ausschließen kann. Sie können selbst ja nicht rund um die Uhr bei den Gebärenden sein und Frauen sind dann teilweise ganz alleine in dieser Situation.“