Ministerpräsident muss geeignete Maßnahmen ergreifen, ansonsten kann er es gleich bleiben lassen.


Zu der Ankündigung des Ministerpräsidenten, sich auf einem für Baden-Württemberg geplanten Flüchtlingsgipfel nicht für eine Abkehr vom sog. Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete aussprechen zu wollen, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, kritisch:

 

„Die Kommunen haben schon vor Monaten vor dem wachsenden Handlungsdruck durch ankommende Geflüchtete gewarnt, wurden von der Landesregierung jedoch insbesondere in Finanzierungsfragen alleingelassen. Der Rechtskreiswechsel zum 01.06.2022, wonach Geflüchtete Hartz IV erhalten, eine eigene Wohnung mieten und eine Arbeit aufnehmen können, hat die Kommunen kurzfristig und unvorbereitet getroffen und dort einen enormen Mehraufwand begründet. Die Lage verschärft sich zunehmend, ein Handeln der Landesregierung ist dringend geboten.

 

Wenn Ministerpräsident Kretschmann jedoch ankündigt, sich auf dem geplanten Flüchtlingsgipfel nicht für eine Abkehr vom Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete einsetzen zu wollen, obwohl diese Maßnahme überfällig ist und zuletzt auch vom Präsidenten des Landkreistages gefordert wurde, droht der Flüchtlingsgipfel, ebenso wie Kretschmanns Gasgipfel im Sommer, zur Farce zu verkommen.“

 

Entlastung der Kommunen in diesen Zeiten ist dringend notwendig.


Zum Anfang Juni vorgenommen Rechtskreiswechsel, wonach ukrainische Geflüchtete schrittweise Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben sowie in die Zuständigkeit der Jobcenter fallen, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Der sehr kurzfristig umzusetzende Rechtskreiswechsel hat die Kommunen im Sommer unvorbereitet getroffen und vor riesige Herausforderungen gestellt. Die Geflüchteten sind plötzlich in die kommunalen Zuständigkeiten der Jobcenter gewechselt, doch bereits damals hatten die Kommunen mit der Unterbringung der Geflüchteten alle Hände voll zu tun. Das hat sich bis heute nicht gebessert. Im Gegenteil, die Lage hat sich noch weiter verschärft.

Daher fordern wir eine Abkehr vom Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete in Deutschland. Dies führt zu einer Entlastung der Kommunen und zu einer notwendigen Entlastung der Haushalte.“

 

Hierzu ergänzt Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Deutschland bietet, bedingt durch den Rechtskreiswechsel, im EU-Vergleich die umfassendste Absicherung. Mit unserem Vorschlag werden alle Geflüchteten ungeachtet ihrer Herkunft auf einer gleichen Grundlage behandelt, die Kommunen sind mit deren Unterbringung bereits vollständig ausgelastet.

In Zeiten, in denen viele Leute mit Sorge auf ihre nächste Nebenkostenabrechnung blicken müssen, halten wir diesen Vorschlag für angemessen und notwendig.“

Übergangsfrist zur Abschaffung von Papierakten bis 2026 wird hoffentlich nicht gebraucht.


Zum Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

„Die fortschreitende Digitalisierung des Justizwesens und des Rechtsverkehrs begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich. Der flächendeckende Einsatz der e-Akte auch im Hinterlegungswesen an den Amtsgerichten ist ein weiterer Schritt hin zu einem bürgernahen und effektiven Gerichtswesen in Baden-Württemberg. Allerdings würden wir uns hier noch eine weitergehende Beschleunigung der Modernisierung in Bezug auf die Digitalisierung wünschen.

 

Schließlich erscheint der Bürokratieabbau durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beeidigungsverfahren für Dolmetscher grundsätzlich erstrebenswert, deren wertvolle Arbeit nicht zuletzt angesichts einer zunehmend heterogenen Gesellschaft nicht hoch genug eingeschätzt werden kann und immer mehr an Bedeutung gewinnt.

 

Vor diesem Hintergrund gilt unser Augenmerk der Frage, welche konkreten Folgen die Beendigung der öffentlichen Bestellung und Beeidigung von Urkundenübersetzern und die allgemeine Beeidigung von Gebärdensprachedolmetschern zum 31.12.2027 angesichts eines gerade in diesem Bereich vorherrschenden Fachkräftemangels für die qualitätsvolle Fortsetzung des Betriebs der Rechtsprechung und Rechtspflege hat und wie möglicherweise ein Bestands- und Vertrauensschutz hier berücksichtigt werden kann. Unter anderem diese Fragen werden wir bei den anstehenden Beratungen im Ständigen Ausschuss adressieren.“

 

Der Vorschlag des LfDI für mehr behördliche Transparenz beinhaltet sehr sinnvolle Regelungen.


Zum Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfDI) und dessen angekündigten Gesetzentwurf für mehr behördliche Transparenz äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

 

„Der durch den LfDI vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt deutlich, dass die Themen informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz sowie Informationsfreiheit immer stärker in den Blick der Bürger geraten. Diesen Prozess des Bewusstwerdens und der zunehmenden Mündigkeit auch in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich.

 

Nach unserem liberalen Verständnis ist es die Aufgabe des Landes, in Fragen zu Informationsfreiheit und Datenschutz an der Seite der Bürger zu stehen, ohne den Einzelnen in der Ausübung seiner informationellen Auskunftsrechte zu behindern. Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger hierbei zu unterstützen und gleichzeitig das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Demokratie zu stärken. Der Vorschlag unseres LfDI, wonach Behörden viele Informationen von sich aus preisgeben müssen, ohne dass vorher ein entsprechender Antrag gestellt werden musste, findet unsere Zustimmung, Bürokratiemonster müssen beseitigt werden. Bei aller Euphorie dürfen wir jedoch die Kosten eines solchen Vorhabens, aber auch die interessierten Bürgerinnen und Bürger, nicht aus dem Blick verlieren.

 

Denkbar wäre zudem ein Onlinetool nach estnischem Vorbild. Dort können Bürger online grundsätzlich nachsehen, wann, wie oft, von wem und zu welchem Zweck ihre persönlichen Daten jeweils abgefragt wurden. Dies würde ein weitergehendes Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung des Datenschutzes fördern.

 

Justizministerin sollte Anregungen der Beteiligten beachten und die Wogen glätten.


Die geplanten Änderung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetz (LRiStAG) kommentiert  der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir begrüßen grundsätzlich die im Gesetzesentwurf vorgesehenen und notwendigen Anpassungen an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Weshalb die Landesregierung allerdings plant, einen großen Teil der Regelungen nicht per Gesetz, sondern lediglich via Rechtsverordnung zu regeln, erschließt sich uns nicht und verstößt unserer Meinung nach auch gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz, wonach das Parlament wichtige Entscheidungen selbst treffen muss und gerade nicht delegieren darf. Die Kritik der Richterschaft an diesem Entwurf geht in dieselbe Richtung.

 

In einer Zeit, in der Beurteilungsverfahren unter ganz besonderer Beobachtung stehen und die Justizministerin mit ihrer Klage im Hinblick auf den Richterwahlausschuss bereits für Irritationen in der Richterschaft gesorgt hat, haben wir die Erwartung, dass entsprechende Bemühungen, hier die Wogen wieder zu glätten, deutlich erkennbar werden und die Anmerkungen der in der Justiz Beschäftigten ernsthaft angehört und beachtet werden.“

Minister Lucha muss für pragmatische Umsetzung der neuen Coronaverordnung sorgen.


Im Rahmen der heutigen Landtagsdebatte zur Änderung der Coronaverordnung sagt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Zeiten von Freiheitseinschränkungen sind endgültig vorbei. Das ist bei einem Grundimmunisierungsgrad in der Bevölkerung von mehr als 95% und einer stabilen Gesundheitsversorgung im Land auch angebracht.

 

Dass es nicht mehr zu Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren kommt, ist ein maßgeblicher Verhandlungserfolg der Liberalen auf Bundesebene. Jetzt sind die Länder am Zug, selbst eine vernünftige, auf transparenten Indikatoren ausgerichtete Ausgestaltung vorzunehmen und das auch ihren Bürgerinnen und Bürgern zu erklären statt die Verantwortung immer auf den Bund zu schieben.

 

Wer A sagt, muss jetzt aber auch B sagen und auch die Masken im ÖPNV und die Quarantänepflicht für Beschäftigte abschaffen. Beim Wechsel vom ‚Team Vorsicht‘ zum ‚Team Liberalisierung‘ darf die Landesregierung jetzt nicht zwischen den Stühlen verharren. Insbesondere im Bereich der Maskenpflicht für gepflegte Personen in Alten- und Pflegeheimen muss Minister Lucha für eine verantwortbare und pragmatische Auslegung der Vorgaben sorgen. Das Ziel muss jetzt sein: Weniger Bürokratie und mehr Beinfreiheit für sinnvolle und effektive Lösungen durch Träger von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.“

Der Gesetzesentwurf der AfD soll erneut nur spalten und lässt selbst zentrale Fragen offen.


Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen Plenardebatte zum Gesetzesentwurf der AfD zum Gesetz über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern (Asylbewerberunterbringungs- und -versorgungsgesetz) – wie folgt aus:

 

„Der neuerliche Versuch der AfD das im Grundgesetz garantierte Recht auf Asyl auszuhöhlen ist mehr als plump, er ist außerdem bereits jetzt überholt. Mit der bereits initiierten Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts auf Bundesebene, welches neben einer Rückführungsoffensive für Straftäter auch die Bekämpfung des Fachkräftemangels durch eine Stärkung der Bleibeperspektive für gut integrierte Geflüchtete in den Blick nimmt erübrigt sich jede weitere Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf der AfD.

Was wir jetzt brauchen ist eine schnelle und effektive Nutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen zur Unterbringung und erfolgreiche Integration, keine weitere Spaltung der Gesellschaft.“

Mutige Reformschritte erzeugen positive Schlagzeilen.


Nico Weinmann, stv. Vorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, gratuliert Herrn Kai Gniffke zur Wahl als ARD-Vorsitzender und bemerkt:

„Wir gratulieren Herrn Gniffke zu seiner Wahl als ARD-Vorsitzender, die er nun schon früher antreten darf. Eine Verschnaufpause ist ihm aber angesichts der aktuellen Situation einiger Rundfunkanstalten und dem Scherbenhaufen, den seine Vorgängerin angerichtet hat, nicht vergönnt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht positive Schlagzeilen, und die kann er mit mutigen Reformschritten sicher erzielen.“

 

Minister Lucha muss über „Faulen Pelz“ hinaus dringend weitere Standorte sichern

Zur Meldung, wonach im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses «Fauler Pelz» in Heidelberg aus Sicht des Landes nun alle Bedingungen für dessen Nutzung für den Maßregelvollzug erfüllt sind, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Dass zur Prüfung eines Bauantrags auch die Einholung von Gutachten, etwa artenschutzrechtlicher Art, gehören, sollte Minister Lucha wissen. Gut, dass nun Bedenken ausgeräumt werden konnten.

Die Uhr tickt, Minister Lucha sollte längst – über die Verhandlungen in Heidelberg und Schwäbisch Hall hinaus – nach weiteren Standorten suchen. Es ist gut, dass das FDP-geführte Bundesjustizministerium bereits an einer Gesetzesreform arbeitet, die auch den Maßregelvollzug neu regeln wird. Bis dahin sollte sich Minister Lucha nicht auf den ‚Faulen Pelz‘ versteifen, sondern dringend weitere Standorte sichern. Was es hier braucht, ist nichts weniger als einen Krisengipfel.“

 

Hindernisse für Fachkräftezuwanderung mit verbesserter Bleibe-Perspektive abbauen.


Zur Meldung des Staatsministeriums, dass die Bleibe-Perspektive gut integrierter Ausländer verbessert werden soll, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung. Damit folgt Grün-Schwarz der Linie der Ampel-Koalition im Bund. Seit Jahren fordern wir die Verbesserung des Aufenthaltsrechtes für gut integrierte Ausländer. Wir brauchen Arbeitskräfte und müssen Hindernisse aus dem Weg räumen, die dringend benötigte Fachkräfte daran hindern, in Baden-Württemberg eine Beschäftigung aufzunehmen.“

Völlig unangemessene Äußerungen der Justizministerin lassen an Eignung für das Amt zweifeln.


Zu den Äußerungen der Justizministerin, wonach Flüchtlinge aufgrund der ausgeweiteten Sozialleistungen nach Baden-Württemberg kommen, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:

 

„Durch den zum 01.06.2022 vollzogenen Rechtskreiswechsel können ukrainische Geflüchtete hier nun Wohnungen anmieten und einer Arbeit nachgehen. Ich bin mir jedoch sehr sicher, dass diese Leute viel lieber in ihrem eigenen Land wären, würde dort nicht ein fürchterlicher Krieg herrschen. Dass die Justizministerin sich nun gegen diese Flüchtlinge wendet, ist ausgesprochen anstandslos. Wenn ihr sogar aus der eigenen Koalition Widerspruch entgegenschlägt zeigt das, dass die Grenze des guten Geschmacks an dieser Stelle weit überschritten wurde.

 

Ich gehe davon aus, dass Frau Gentges für diese Behauptungen alsbald belastbare Beweise vorlegen wird.

 

Es darf in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, dass die Regierung die Kommunen bei der Suche nach Wohnraum und Schlafplätzen weitgehend alleinlässt. Das Förderprogramm, wonach das Land etwa ein Viertel der berücksichtigungsfähigen Kosten für Erwerb oder Schaffung von Wohnraum übernimmt, ist für die Kommunen keinesfalls ausreichend. Die Kommunen brauchen eine deutlich bessere und weitergehende Unterstützung des Landes.“

Minister Lucha schlägt verbal um sich – Hängepartie um den „Faulen Pelz“ weiterhin kein Stück weiter.


Zur Meldung, wonach Sozialminister Lucha die Stadt Heidelberg für ihre baurechtlichen Forderungen bei der Sanierung des „Faulen Pelzes“ kritisiert, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

 

„Die öffentliche Kritik per Zeitungsinterview ist völlig fehl am Platz. Die Nutzung des „Faulen Pelzes“ wird nicht schneller realisiert, wenn Minister Lucha die Stadt für baurechtliche Verfahren kritisiert. Auch das Land muss sich an die üblichen Verfahren und Auflagen halten. Solch verbale Respektlosigkeiten zeigen die aussichtslose Lage, in die sich Minister Lucha manövriert hat, weil er versäumt hat, die Stadt frühzeitig für die temporäre Nutzung für den Maßregelvollzug mit ins Boot zu holen. Die Verantwortung dafür, dass weiterhin Straftäter frei gelassen werden müssen, weil kein Standort zur Verfügung steht, trägt nicht die Stadt, sondern der Minister selbst. Ministerpräsident Kretschmann sollte die Angelegenheit Minister Lucha entziehen und das Staatsministerium mit der Causa „Fauler Pelz“ beauftragen. Minister Lucha hat das Land bei der Unterbringung in eine Sackgasse manövriert.“

 

Zu den heute veröffentlichten Plänen zur geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes stellt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zufrieden fest:

 

„Nachdem uns das bisherige Instrumentarium gut durch den Sommer gebracht hat, ist hinsichtlich des heute vorgestellten Entwurfes erfreulicherweise zu konstatieren, dass die Handschrift der FDP deutlich erkennbar ist und zugunsten der Freiheit der Bürger den entscheidenden Ausschlag gegeben hat:

 

Es wird keine Ausgangssperren, keine Lockdowns, keine 2-G oder 3-G-Zugangsbeschränkungen und insbesondere auch keine Schulschließungen mehr geben. Der Bund selbst gibt nur maßvolle Regelungen für die Maskenpflicht vor, wobei es hier sehr begrüßenswerte Rückausnahmen für Gastronomie, Freizeit, Kultur und Sport geben soll.

 

In Kindergärten, Grundschulen sowie Kinderhorten kann mit diesem Entwurf eine Maskenpflicht gerade nicht mehr angeordnet werden. Ab der fünften Klasse kann das Tragen von Masken nur dann durchgesetzt werden, wenn der Präsenzunterricht ansonsten nachweislich gefährdet wäre.

 

Positiv hervorzuheben ist weiterhin, dass das Land weitergehende Maßnahmen nur noch nach vorangegangener Parlamentsbefassung anordnen kann. Hierfür bedarf es künftig grundsätzlich einer konkreten Gefahr für unser Gesundheitssystem. Vorschnelle Alleingänge und grundlose Einschränkungen der Grundrechte durch die baden-württembergische Landesregierung wird es also künftig nicht mehr geben. Die Äußerungen der grün-schwarzen Regierung vom heutigen Tag lassen darauf schließen, dass dies dort mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen wird.

 

Die FDP wird ihrer Wächterfunktion der Grundrechte in diesem Zusammenhang auch in Zukunft weiter gerecht werden und die gegebenenfalls zusätzlich geplanten Maßnahmen im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit einer kritischen und genauen Prüfung unterziehen.“

Nico Weinmann

Markige Sprüche und gesetzgeberische Langsamkeit des Innenministers sind ein schlechtes Omen für die noch ausstehenden weiteren Anpassungen der Befugnisse der Sicherheitsbehörden.


Heute wurde in erster Lesung ein Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsgesetzes beraten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2020 einzelne Befugnisse der Sicherheitsbehörden für verfassungswidrig erklärt. Der Bund änderte daraufhin Anfang Dezember 2021 die entsprechenden Vorschriften. Die Landesregierung folgt dem nun. Dazu sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war richtig. Es darf nicht sein, dass Behörden für allgemeine behördliche Aufgaben ins Blaue hinein Daten über Bürger bei Dritten abfragen können.

 

Angesichts der klaren Anforderungen des Gerichts und der Vorlage des Bundesgesetzgebers ist es nicht zu verstehen, warum Innenminister Strobl für die Änderung der Rechtslage in Baden-Württemberg so lange braucht. Gern gibt sich Innenminister Strobl markig, wenn er sagt, er gehe bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen. Von einem Minister, der die Verfassung besonders zu achten hat, erwarten wir, dass er schleunigst auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehrt, wenn Gesetze aus seinem Zuständigkeitsbereich diesen Boden verlassen haben.

 

Diese Langsamkeit muss uns umso mehr besorgen, da das Bundesverfassungsgericht am 26.04.2022 Regelungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Erneut ist auch Baden-Württemberg davon betroffen. Und es steht zu befürchten, dass in Baden-Württemberg mit der grün-schwarzen Koalition und Innenminister Strobl länger als notwendig Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen überschritten werden. Dies ist weder den Bürgern vermittelbar noch den Sicherheitsbehörden, die ebenfalls Rechtssicherheit brauchen.“

Nico Weinmann

Entscheidung des LfV ist nur folgerichtig.


Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur heute bekanntgewordenen Einstufung des hiesigen Landesverbandes der AfD durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)als Verdachtsfall wie folgt:

 

„Die Entscheidung des Landesamtes für Verfassungsschutz, den Landesverband der AfD zum Beobachtungsfall zu erheben, kann angesichts der erheblichen inhaltlichen und personellen Einflussnahme aus Baden-Württemberg auf die Positionierung der Bundespartei nicht überraschen. Gerade im Hinblick auf die zahlreichen extremistischen Aussagen begrüßen wir die Einstufung ausdrücklich, da nunmehr die Möglichkeit besteht, mit nachrichtendienstlichen Mitteln Bestrebungen wider die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beleuchten. Die kann dazu beitragen, die vermeintlich bürgerlich-konservative Fassade, hinter der sich die AfD gerne versteckt, weiter zum Bröckeln zu bringen.

Auch wenn ein Fokus auf den Rechtsextremismus sicherlich geboten und notwendig ist, gilt es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen sämtliche sie bekämpfenden Bestrebungen vehement zu verteidigen. Denn der heute vorgestellte Verfassungsschutzbericht macht deutlich, dass unsere Grundordnung von mehreren Seiten bedroht und angegriffen wird. Hiergegen muss sich unser Staat mit den verfassungsgemäßen Möglichkeiten zur Wehr setzen. Hierzu ist es auch notwendig, das Landesamt für Verfassungsschutz materiell und personell gut und angemessen auszustatten.“

 

Nico Weinmann

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Tatsache, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Stefan Brink, zum Jahresende aufhören wird:

 

„Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass der Vertrag von Stefan Brink zum Ende des Jahres auslaufen wird. Unter ihm hat der Datenschutz im Land eine beachtliche Entwicklung genommen, die es nun ab 2023 auch ohne ihn weiter voranzubringen gilt.“

Nico Weinmann

Zur heutigen Debatte im Landtag über eine Filmdokumentation mit dem Thema „Sex unter Drogeneinfluss“ erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hat einen Auftrag zur Aufklärung, den er im Rahmen seiner grundgesetzlich definierten Freiheiten ausfüllt. Diskussionen sind darüber in diesem Rahmen erlaubt. Diesen Rahmen verletzt die AfD hier, um billig Stimmung zu machen. Auch wenn der Beitrag Extreme beschreibt zeigt er doch ein Problem auf, dessen Dimension offenbar unterschätzt ist.

Wenn man sich vor Augen führt, mit welchen Themen der Jugendschutz im Medienbereich befasst ist, versteht man die künstliche Aufregung der AfD noch weniger: Keine Beschränkungen für den Zugang zu harter Pornografie, Schutz vor extremistischen Inhalten und Kriegsbildern oder immer mehr Kaufdruck bei Spielen für Kinder und Jugendliche.

 

Die Meinungsfreiheit ist für die FDP/DVP-Fraktion höchstes Gut, daher ist die konkrete, persönliche Einschätzung – auch von Parlamentariern – hier irrelevant. Wir sind dafür verantwortlich, dass eine verantwortungsvolle Aufsicht existiert und funktioniert.

Dies schließt andererseits auch eine politische Bewertung im Sinne einer ‚Cancel Culture‘ aus. Hiergegen wendet sich die FDP/DVP-Fraktion ebenso ausdrücklich. “

Nico Weinmann

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, zeigt sich in der heutigen Plenardebatte sehr erfreut, dass ein heute von der FDP/DVP-Fraktion gestellter Antrag nun als Grundlage dazu dient, den besseren Schutz von Kindern vor extremistischen Einflüssen mehr in den Fokus zu rücken:

 

„33.476 Straftaten mit extremistischem Hintergrund verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2021. Straftaten, die von Erwachsenen verübt wurden, die zum Teil Familie haben. Es muss davon ausgegangen werden, dass die eigene extremistische Ideologie auf die Kinder übertragen wird oder zumindest versucht wird, die Kinder entsprechend zu beeinflussen und zu manipulieren.

 

In den sozialen Medien finden sich zahlreiche Beispiele, wie Kinder im Sinne extremistischer Ideologien durch die Eltern, durch das Milieu beeinflusst und politisch missbraucht werden. Damit wird aber den Kindern die Chance geraubt, sich zu eigenständigen Persönlichkeiten zu entwickeln, da sie bereits früh in ein geschlossenes Weltbild gepresst werden.

 

Doch wie können wir Kinder vor extremistischen Weltbildern schützen? Wie können wir sicherstellen, dass jedem Kind sein verbrieftes Recht auf freie Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit gewährt wird?

 

Die gute Nachricht ist, dass es bereits zahlreiche Initiativen und Maßnahmen gibt, die sich der Bekämpfung von Extremismus und sich der Deradikalisierung von Kindern widmen. Doch gleichzeitig bleibt die Landesregierung Antworten schuldig, vermag nicht zu sagen, ob Kinder in extremistischen Milieus aufwachsen, vermag nicht zu sagen, ob und in welchem Umfang Kindeswohlgefährdung in Folge extremistischer Beeinflussung gegeben ist.

 

Neben der Kommunikation zwischen Jugendämtern und den Sicherheitsbehörden, einer Sensibilisierung des Personals in Kindertageseinrichtungen, in den Schulen und bei der Polizei, müssen wir die Maßnahmen auf Doppelstrukturen und „blinde Flecken“ überprüfen und gegebenenfalls Lücken schließen.

 

Von daher erfüllt es mich mit Freude, dass auf Initiative unserer Fraktion hin nun ein Antrag aller demokratischen Fraktionen zu diesem wichtigen Thema beschlossen werden konnte, um den Schutz unserer Kinder vor extremistischen Einflüssen weiter voranzutreiben und extremistische Bestrebungen vehement zu bekämpfen.“

Notverkündungen der Verordnungen im Internet waren rechtswidrig.


Zur aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, wonach die Corona-Verordnungen im Frühjahr 2020 wegen Mängeln in ihrer Verkündung formell rechtswidrig waren, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der VGH Mannheim, hat feststellen müssen, dass die Corona-Verordnungen unserer Landesregierung im Frühjahr 2020 wegen formeller Fehler rechtswidrig waren.

 

Das Vorgehen der Regierung, die Verordnungen lediglich im Internet als ‚Notverkündung‘ zu veröffentlichen, hat der VGH als rechtswidrig einkassiert. Notwendige Unterschriften von Ministerpräsident Kretschmann lagen erst viel zu spät vor. Die Regierung hat ihre Hausaufgaben offensichtlich nicht gemacht.

 

Durch dieses stümperhafte Verwaltungshandeln droht nun möglicherweise eine Klagewelle der Betroffenen, die Entschädigungen bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Suppe, die sich die Regierung selbst durch überflüssige Fehler eingebrockt hat, hätte dann der Steuerzahler auszulöffeln.“

 

Jochen Haußmann

Drittes Kabinettsmitglied schaltet sich ein bei Hängepartie um den „Faulen Pelz“.


Zur Meldung wonach Minister Strobl die Sorgen Heidelbergs im Streit um den „Faulen Pelz“ teile, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Mit Minister Strobl befasst sich nach Ministerin Bauer und Minister Lucha jetzt das dritte Kabinettsmitglied mit der Causa ‚Fauler Pelz‘. Viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Ministerpräsident Kretschmann sollte die Angelegenheit Minister Lucha entziehen und das Staatsministerium mit der Causa ‚Fauler Pelz‘ beauftragen. Minister Lucha hat das Land bei der Unterbringung in eine Sackgasse manövriert.“

Die Justizministerin kann die offenen Fragen in der Sondersitzung nicht ausräumen.


Julia Goll, Mitglied im Richterwahlausschuss und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich in der Nachbetrachtung der gestrigen Sondersitzung des Ständigen Ausschusses wie folgt:

„Entgegen der Äußerungen der Justizministerin handelt es sich gerade nicht um einen alltäglichen Vorgang und die lediglich abstrakte Klärung einer Rechtsfrage. Vielmehr soll – in bisher im Land einmaliger Weise – im konkreten Fall der Besetzung einer der höchsten Richterpositionen der nach dem im Gesetz vorgesehenen Verfahren einzuberufene Richterwahlausschuss mit der Einschaltung des Verwaltungsgerichts zur Durchsetzung der eigenen Kandidatin faktisch umgangen werden. Wenn der Richterbund dies als Angriff auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz einstuft, zeigt dies eindrücklich, dass hier bereits kostbares Porzellan unnötig zerschlagen wurde.“

 

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt: „Für den Versuch, ihre Wunschkandidatin gegen den Willen des Präsidialrates und am Richterwahlausschuss vorbei durchzusetzen, zahlt die Ministerin einen hohen Preis. Bereits jetzt ist ein erheblicher Vertrauens- und Imageschaden in Richterschaft und Bevölkerung entstanden, ganz gleich wie das Verwaltungsgericht nun in der Sache entscheiden sollte. Bei der vom Justizministerium dadurch in Kauf genommenen, voraussichtlich monatelangen Vakanz am OLG Stuttgart handelt es sich um eine unerfreuliche wie ärgerliche Begleiterscheinung.“

Das Vorgehen des Justizministeriums wirft einige Fragen auf

 

Die Stelle des Präsidenten im Oberlandesgericht Stuttgart ist seit Mai unbesetzt. Die Neubesetzung der Stelle gestaltet sich schwierig, Ministerium und Präsidialrat sind sich bezüglich des richtigen Kandidaten uneinig. Das Justizministerium hat nun gestern ein Gerichtsverfahren gegen die Stellungnahme des zuständigen Präsidialrats in die Wege geleitet, nachdem dieser nicht die vom Ministerium empfohlene Kandidatin, sondern einen anderen Kandidaten vorgeschlagen hatte und auch das sogenannte Einigungsgespräch keinen Erfolg erzielte. Eigentlich wollte das Justizministerium den genau für diesen Fall zuständigen Richterwahlausschuss einberufen.

 

Julia Goll, Mitglied im Richterwahlausschuss und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zu diesem Thema wie folgt: „Es handelt sich hierbei nach meiner Kenntnis um einen bisher einmaligen Vorgang und es scheint so, als wollte das Justizministerium den Richterwahlausschuss, der genau für solche Fälle eigentlich zuständig ist, umgehen. Diese Rolle rückwärts zum eigentlich angekündigten Vorgehen erscheint mir unverständlich. Ich erwarte, dass die Gründe offengelegt werden.“

 

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt hierzu Folgendes: „Unabhängig von einer abschließenden rechtlichen Bewertung steht zu befürchten, dass in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck entsteht, dass hier parteipolitischen Belangen der Vorzug gewährt wird vor fachlichen Erwägungen. Das Justizministerium muss umgehend den Verdacht ausräumen, dass hier Posten nach Gutsherrenart vergeben werden. Gerade die Justiz, deren Unabhängigkeit ein hehres Gut ist und die auf dem Gewaltenteilungsgrundsatz fußt, kann und darf sich solche Signale nicht erlauben.“

Nächster Akt der Luchaschen Hängepartie um den „Faulen Pelz“

 

Zur Meldung wonach sich das Regierungspräsidium Karlsruhe im Streit zwischen Land und Stadt Heidelberg um die Nutzung des Ex-Knasts «Fauler Pelz» auf die Seite des Landes geschlagen hat, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Weil Minister Lucha die Problematik um den Faulen Pelz von Anfang an falsch eingeschätzt hat,

zieht das Land nun sämtliche Register und greift in die kommunale Planungshoheit ein. Ein einmaliger Vorgang, der das bewährte Miteinander zwischen Land und Kommunen auf den Kopf stellt. Minister Lucha fährt inzwischen beim Maßregelvollzug im Panikmodus, weil er es versäumt hat, einen Plan B vorzubereiten. Während andere Bundesländer besser gerüstet sind, wurden in Baden-Württemberg im letzten Jahr 30 und in diesem Jahr bereits 17 suchtkranke oder psychisch kranke Straftäter entlassen, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Minister Lucha hat sich bisher verhalten wie ein Elefant im Porzellanladen, jetzt geht das Schauspiel in die nächste Runde.“

Nico Weinmann

Bei künftigen Corona-Maßnahmen Augenmaß und Fingerspitzengefühl sowie die Erfahrungen der Vergangenheit berücksichtigen.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, mahnt in der heutigen Plenardebatte zur Verlängerung der Corona-Verordnung bis Ende Juli zu Besonnenheit:

 

„Trotz steigender Infektiosität bleiben die Krankheitslast und die Belastung des Gesundheitssystems überschaubar. Es besteht also aktuell kein Anlass für Schreckensszenarien und Panik, denn Panik ist seit jeher ein schlechter Ratgeber. So verschärft die Androhung, dass im Herbst wieder mit einem Lockdown gerechnet werden müsse, die sowieso schwierige Personallage etwa in der Gastronomie.

Überlegungen, beispielsweise die Winterreifen-Regelung analog auf die Pflicht zum Tragen von Masken zu übertragen, also von Oktober bis Ostern, zeigen exemplarisch den unverhältnismäßigen Umgang mit Freiheitsbeschränkungen, denn der Kalender kann kein Gradmesser für eine wissenschaftsbasierte Corona-Politik sein. Klar ist: Pauschale Freiheitsbeschränkungen, die möglicherweise mehr schaden, als dass sie nutzen, kann und darf es nicht mehr geben.

Angesichts der für den 30.06. angekündigten Evaluation bisheriger Maßnahmen erscheint es sinnvoll, diese abzuwarten und sorgfältig auszuwerten, um daraus eine solide rechtliche Grundlage für zukünftige Infektionsschutzmaßnahmen abzuleiten. Denn leider wissen wir auch im 3. Corona-Sommer mangels aussagekräftiger Studien noch zu wenig über das Pandemiegeschehen oder die konkreten Auswirkungen der Schutzmaßnahmen. Und schließlich tragen Maßnahmen auf Vorrat nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung bei, auf die es jedoch am Ende ankommt.“

Die Maßnahmen der Regierung sind besser als nichts, jedoch weit entfernt von Effizienz.


Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen Plenardebatte zur Migrationspolitik der Landesregierung wie folgt aus:

 

„Es besteht ein ganz erheblicher Fachkräftemangel in Baden-Württemberg. Diesen werden wir nicht beheben, indem wir nur in „The Länd“ Werbung für eine Fachkräftezuwanderung machen. Wir müssen die Fachkräfte dort erreichen, wo sie sich derzeit befinden.

Immerhin: Die Regierung macht nicht nichts. Dennoch gilt: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Die Maßnahmen der Regierung gehen nicht weit genug, das ist überall in der Wirtschaft zu erkennen: Flüge fallen aus, Freizeitparks können nur einen Bruchteil der Besucher einlassen, von Einzelhandel und Gastronomie gar nicht zu sprechen.

Was unser Land braucht ist die bessere Nutzung bestehender und Erschließung neuer Erfolgspotenziale sowie eine hierfür klar geregelte Zuständigkeit, im Optimalfall bei einem Ministerium. Viele Köche verderben den Brei. Von dort aus werden die verschiedenen Programme dann koordiniert abgestimmt und umgesetzt, um Fachkräfte aus dem Ausland gezielt anzuwerben und eine irreguläre Migration zu reduzieren.“