Archiv für die Kategorie: Recht, Verfassung und Migration

Eine Klarstellung der Ministerin ist unbedingt erforderlich.


Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Meldung, wonach Justizministerin Gentges keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart einlegen, sondern den Richterwahlausschuss einberufen wird, wie folgt:

 

„Ich begrüße das Einlenken der Ministerin und die Einberufung des Richterwahlausschusses ausdrücklich. Dies verhindert eine weitere Eskalation und stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, die von der Ministerin einseitig aufgerissenen Gräben wieder zu schließen.

 

Mit dem erklärten Rechtsmittelverzicht dürfte auch die Aussage der Justizministerin, wonach sie schlicht niemand anderen als die von ihr favorisierte Kandidatin zur OLG-Präsidentin ernennen werde, hinfällig sein. Dieses muss die Ministerin umgehend klarstellen. Sollte sie sich nicht von dieser Aussage distanzieren, wäre sie als Justizministerin nicht länger tragbar.“

 

Haben Klebetechnik bereits im Sommer 2022 gefordert.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten über organisierte Geldautomatensprengungen, seinen diesbezüglichen Antrag Drucksache 17/2991 und einen aktuellen Erfolg der Ermittlungsbehörden wie folgt aus:

 

„Zur erfolgreichen Arbeit der süddeutschen Ermittlungsbehörden gegen eine organisierte kriminelle Bande aus den Niederlanden gratuliere ich ausdrücklich.

 

Ich habe das wichtige Thema der organisierten Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt. Damals hieß es seitens des Innenministeriums noch, Verklebetechnik als Schutzmaßnahme würde nicht empfohlen. Jetzt ist der Innenminister scheinbar zur Besinnung gekommen und fordert eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung solcher Maßnahmen.

 

Wir hätten uns diese Einsicht schneller gewünscht, begrüßen aber, dass diesem Thema seitens der Landesregierung nun die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt wird.“

Vertrauen der Bürger muss gestärkt werden.


Nico Weinmann, medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge wie folgt aus:

 

„Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt in unserer Demokratie eine große Bedeutung zu. Dafür braucht es eine seriöse, faktenbasierte, unabhängige, aber auch glaubwürdige Berichterstattung. Reformbedarf und umfassende Aufarbeitung zeigen sich nicht zuletzt aufgrund der Vorkommnisse beim RBB; das Vertrauen der Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss wieder gestärkt werden.

 

Der Bildungs- und Informationsauftrag des ÖRR muss gegenüber allen Generationen wahrgenommen werden. Dies erfordert ein intermediäres Angebot, so beispielsweise auch im Internet, insbesondere für die jüngeren Generationen. Dabei dürfen die beitragsfinanzierten Sender allerdings nicht in wettbewerbswidriger Konkurrenz zu privaten Anbietern treten.

 

Mit dem vorliegenden Gesetz sollen zudem die Binnengremien gestärkt werden, die nicht nur inhaltliche und formale Qualitätsstandards prüfen und kontrollieren, sondern auch eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung sicherstellen sollen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Hier erwarten wir indes konkrete Maßnahmen für Beitragsstabilität.

 

Schließlich braucht es für die Sicherung der Akzeptanz des ÖRR mehr Transparenz und eine klare Compliance, wie dies die FDP ebenfalls schon seit geraumer Zeit fordert.“

 

Handlungsbedarf des Sozialministeriums ist längst überfällig.


Ein gemeinsamer Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und FDP/DVP zur aktuellen Situation im Maßregelvollzug wird heute in einer öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses behandelt. Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion sagt dazu:

 

„Der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg ist in höchster Bedrängnis. Die Verantwortung dafür trägt Sozialminister Manfred Lucha, weil er nicht vorausschauend gehandelt hat und jetzt von der aktuellen Entwicklung getrieben wird. Dies gilt sowohl für die große Zahl an Entlassungen aufgrund zu geringer Haftplätze als auch für die Entweichungen. Beides lässt auf erhebliche Defizite hinweisen. Umliegende Bundesländer sind uns da bereits voraus. Hier heißt es, dass kein Fall bekannt sei, in dem es zu einer Entlassung aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines Platzes im Maßregelvollzug gekommen wäre.

 

Die vorgesehenen Kapazitätserweiterungen sind ein richtiger, wenn auch viel zu später Schritt. Unklar bleibt die Situation beim ‚Faulen Pelz‘ in Heidelberg. Es entwickelt sich zu einer juristischen Hängepartie, ob eine Interimsnutzung überhaupt möglich ist. Bis heute gibt es keine Einigung zwischen der Stadt Heidelberg und dem Land. Minister Lucha informierte heute, dass das Land in ein Schlichtungsverfahren mit der Stadt Heidelberg eintreten wird. Dies wäre schon viel früher notwendig gewesen – das sture Verhalten des Ministers ist in dieser Sache desaströs und schadet dem Ansehen des Landes Baden-Württemberg.

 

Wir fordern Minister Lucha auf, zeitnah ein Konzept vorzulegen, wie Entlassungen verhindert werden können. Mit welchem Bedarf an Haftplätzen im Maßregelvollzug rechnet die Landesregierung in den kommenden Jahren? Erfreulicherweise geht es bei der Änderung des §64 Strafgesetzbuch voran. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat für die Bundesregierung zur Überarbeitung des Sanktionsrechts einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Bundesrat wird am 10.02.2023 dazu beraten.“

Baden-Württemberg darf kein Ort der Hasskriminalität gegen queere Menschen sein.


Zur Antwort der Landesregierung zum Antrag (Ds. 17/3683) „Gewaltschutzkonzepte in Flüchtlingsunterkünften in Baden-Württemberg“ sagt Alena Trauschel, Sprecherin für LSBTTIQ der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Landesregierung bleibt entgegen ihrer Ankündigung aus dem letzten Frühjahr bis heute ein Rahmengewaltschutzkonzept für Landeserstaufnahmeeinrichtungen schuldig. In Anbetracht aktueller Krisen ist es umso wichtiger, dass dieses zeitnah erarbeitet und verabschiedet wird. Um die hohen Schutzstandards insbesondere für queere Geflüchtete auch in der Fläche sicherzustellen, ist ein landesweites Rahmengewaltschutzkonzept längst überfällig.“

 

Der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, ergänzt:

 

„Dass die Verabschiedung des Rahmengewaltschutzkonzepts durch die hohe Zahl an Geflüchteten verzögert wird, sollte für die Landesregierung erst recht ein Argument dafür sein, bei der Fertigstellung mehr Tempo zu machen und die Kommunen endlich adäquat und ausreichend bei der Bewältigung der aktuell hohen Fluchtmigration zu unterstützen. Diese geben ihr Bestes, sind aber oft an den Grenzen ihrer Kapazitäten angelangt und es hilft dann wenig, wenn die Landesregierung immer nur nach dem Bund ruft.“

 

Den beantworteten Antrag finden Sie unter:

 

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3683_D.pdf

Politikwissenschaftler, Demokratieexperten und Bund der Steuerzahler begrüßen liberale Initiative auf Verkleinerung des Landtags.


Heute fand im Innenausschuss des Landtages eine Anhörung von Experten statt zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion über die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise. Ziel davon ist es, eine Parlamentsaufblähung zu verhindern. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, kommentiert die Ergebnisse wie folgt:

 

„Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart! Schon jetzt hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr, als er eigentlich haben sollte. Damit überschreitet er die Sollgröße mehr als es der Deutsche Bundestag tut und mit dem Zweistimmenwahlrecht droht eine unkontrollierte Aufblähung bis hin zur Verdopplung der Mandate. Die Einschätzung der Sachverständigen, insbesondere des renommierten Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Behnke, des Landesvorsitzenden von Mehr Demokratie e.V. Dr. Edgar Wunder und des Landesvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Eike Möller zeigen uns sehr deutlich, dass wir mit unserem Gesetzentwurf zur Reduzierung der 70 Landtagswahlkreise auf die Struktur und Anzahl der 38 Bundestagswahlkreise den richtigen Weg beschreiten, um verlässlich eine adäquate Parlamentsgröße zu erreichen.

 

Unser Gesetzentwurf stellt sicher, dass die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten nicht über Gebühr gedehnt wird. Wir freuen uns, dass die Experten sich einig sind, dass unser Gesetzentwurf die Problematik eines durch das geänderte Wahlrecht enorm großen Risikos einer unverhältnismäßigen Aufblähung so aufgreift, dass dieses Risiko künftig gut vermieden wird und mit überschaubarem Aufwand in Umsetzung gebracht werden kann. Sehr interessant sind auch die wissenschaftlichen Einschätzungen der Sachverständigen Prof. Dr. Behnke und Dr. Wunder, dass weder eine Verringerung der Anzahl der Wahlkreise zu einem Verlust an Bürgernähe führt, noch ein aufgeblähtes Parlament zu einem Mehr an Demokratie. Den zentralen Argumenten von Grünen, CDU und SPD wurde von den Sachverständigen damit klar widersprochen. Wenn Grüne, CDU und SPD weiter an ihren Pfründen festhalten wollen, so sind wir fest dazu entschlossen, das Volk entscheiden zu lassen, ob der Landtag wieder auf eine gute Größe zurückgeführt wird.“

Bei der Versorgung unbegleiteter Flüchtlinge muss die Landesregierung mit klugen Vorschlägen vorangehen.


Die Ankündigung, wonach Sozialminister Lucha zu einem Spitzentreffen zur Versorgung unbegleiteter Flüchtlinge lädt, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith, wie folgt:

„Es scheint das übliche Motiv des Sozialministers zu sein, zunächst lange die Füße still zu halten und zu versuchen, die Probleme auszusitzen. Erst wenn er merkt, dass dies nicht funktioniert, reagiert er und übernimmt – wie in diesem Fall – die Vorschläge der Kommunen und lädt zu einem Spitzentreffen. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus, Herr Lucha! Wir erwarten, dass die Landesregierung bei dem Spitzentreffen kluge und hilfreiche Vorschläge und Angebote für die Kommunen bereit hält. Das Thema ist zu wichtig, als dass man es einfach Aussitzen kann.“

Vorzüge des beschleunigten Verfahrens sind zumindest der FDP-Fraktion schon lange bekannt.


Zur Ansicht der Justizministerin, wonach Prozesse gegen sog. Klimakleber in beschleunigten Verfahren abgeurteilt werden können, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der Fall des Silvester-Randalierers aus meiner Heimatstadt Heilbronn, der bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit und Vorzüge solcher beschleunigter Verfahren. Wir Freien Demokraten setzen uns bereits seit vielen Jahren mit Initiativen und in Debatten für diese Verfahrensart ein.

Ein deutliches Signal aus der Justiz und das positive Echo aus Medien und Gesellschaft scheinen nun auch Frau Gentges diese Vorzüge erkennen zu lassen. Es steht zu hoffen, dass die Landesregierung diesen Worten nun auch Taten folgen lässt und es nicht bei wohlklingenden Absichtsbekundungen bleibt.“

 

 

Die Überbelastung und Probleme vieler Gefängnisse sind zum größten Teil hausgemacht.

Zur Mitteilung des Justizministeriums, dass viele Gefängnisse in Baden-Württemberg derart überlegt seien, dass man, um die Menschen dort unterzubringen, Häftlinge fragen würde, ob man noch ein Bett in ihre Zelle stellen könne, meint der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Überbelastung und Probleme vieler Justizvollzugsanstalten sind zum größten Teil hausgemacht. Höhere Gefangenzahlen, Sprachschwierigkeiten und Drogenprobleme – Grün-Schwarz hat es bis heute nicht geschafft, ausreichende Antworten auf diese Entwicklungen zu liefern. Noch dazu war es ein fataler Fehler, dass Ministerpräsident Kretschmann vor gut einem Jahrzehnt die bestehenden Pläne für den Neubau der JVA Rottweil kassiert hat. Die dringend benötigten Haftplätze werden noch viele weitere Jahre fehlen und das gesamte Projekt entwickelt sich zu einem Millionengrab.

Zwar greift das Land mit den in den kommenden Doppelhaushalt eingebrachten zusätzlichen Mitteln für die Justizvollzugsanstalten nun endlich unsere eindringliche Forderung aus früheren Jahren auf. Allerdings bleibt es auch hier auf halber Strecke stehen, kommen diese Stellen in erster Linie z.B. dem Erweiterungsbau der JVA Schwäbisch-Hall zu Gute. Eine wesentliche strukturelle und nachhaltige Verbesserung der landesweit angespannten Personalsituation geht damit nicht einher. Mehr Personal führt aber zu mehr Sicherheit der Bediensteten, die in den Gefängnissen elementare Arbeit im Sinne der Resozialisierung leisten. Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung Antworten liefert und ein wirksames Gesamtkonzept für die Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg vorlegt.“

Datenschutz und Digitalisierungsdefizite in verantwortungsbewusster Form zusammenbringen

In der heutigen Haushaltsdebatte zum Haushalt des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Datenschutzexperte und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir begrüßen, dass die gute finanzielle und personelle Ausstattung des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit unserer Unterstützung auch in den kommenden Jahren fortgeführt wird. Unter Dr. Brink hat die Behörde sehr gute Arbeit geleistet.

Wir bedauern, dass Dr. Brink auf eigenen Wunsch aus dem Amt ausscheidet, wünschen ihm nochmals alles Gute und sind jetzt sehr gespannt darauf, wer ihm nachfolgen und seine wertvolle Arbeit fortführen wird.

Datenschutz ist kein Selbstzweck, er dient dem Schutz der Verbraucher und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Andererseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass ein überbordender Datenschutz für Digitalisierungsdefizite, beispielsweise und gerade im Gesundheitsbereich, verantwortlich ist. Hier müssen wir Chancen und Risiken für eine angemessene Datenschutzkultur in ein vernünftiges und praktikables Verhältnis setzen. Hierfür ist es auch notwendig, Datenschutz nicht länger als Hemmschuh zu sehen, sondern aufzuzeigen, wie guter Datenschutz bei gleichzeitiger Nutzung dieser Informationen für wichtige Bereiche in verantwortungsbewusster Art und Weise ermöglicht werden kann.“

Chancen bieten, aber Straftäter konsequenter abschieben.


Im Zuge der heutigen Plenardebatte äußert sich Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion zum Haushalt die Migration betreffend wie folgt:

 

„Durch die derzeitige Krise und die damit einhergehend große Anzahl an Geflüchteten kommen wir nur mit einer großen gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, an der ich jedoch keine Zweifel habe. Folgende Maßnahmen müssen zeitnah ergriffen werden, um die konkrete Situation zu entschärfen:

 

Die Abkehr vom Rechtskreiswechsel zur Entlastung der Kommunen und Herstellung von Gleichberechtigung unter sämtlichen Geflüchteten ist notwendig, eine Lösung zur Verteilung der Geflüchteten auf europäischer Ebene muss her. Das Chancen-Aufenthaltsrecht des Bundes muss auch im Land konsequent umgesetzt werden. Zur besseren Integration der Geflüchteten brauchen wir mehr Angebote für Sprachkurse. Gleichzeitig müssen diejenigen, die die Aufenthaltsvoraussetzungen nicht erfüllen oder gar Straftaten in unserem Land begehen, konsequent abgeschoben werden. Ich begrüße daher den heutigen Vorstoß des Innenministers, wieder konsequenter in dieser Hinsicht vorgehen zu wollen. Die Schwierigkeiten des Landes die Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen betreffend müssen zeitnah beigelegt werden. Unsere Kommunen brauchen Planungs- und Rechtssicherheit.

 

Zuletzt begrüße ich die zur Verfügung gestellten Mittel zur Bewältigung der Krise, man muss im Blick behalten, ob diese Mittel ausreichen und nötigenfalls angemessen reagieren.“

Positive Entwicklung und Maßnahmen stringent und konsequent zu Ende denken.


In der heutigen Plenardebatte zum Justizhaushalt für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Schaffung von mehr Richter- und Staatsanwaltsstellen in unserer Justiz war notwendig, ja sogar überfällig. Wir begrüßen daher, dass diese wichtige Aufstockung der erforderlichen Mittel mit unserer Unterstützung realisiert werden konnte. Dass aber der von uns gestellte Antrag, gleichzeitig den verwaltungstechnischen Mittelbau der Justiz, also beispielsweise die Geschäftsstellen der Gerichte, zu stärken, abgelehnt wurde, ist nicht nachvollziehbar, zumal Ministerin Gentges uns in der Sache sogar Recht gibt. So bleibt zu befürchten, dass die Wirkung zusätzlicher Richterstellen am Ende verpufft.

Ohnedies bleibt zu hoffen, dass die Justizministerin in der Angelegenheit der Besetzung des OLG-Präsidentenpostens nach dem klaren Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht mit der Einlegung eines Rechtsmittels weiter Öl ins Feuer gießt, sondern endlich beginnt, im Dialog die Wogen zwischen der irritierten Richterschaft und dem Ministerium zu glätten.

Mit den zusätzlichen Mittel für unsere Justizvollzugsanstalten greift das Ministerium unsere eindringliche Forderung aus früheren Jahren auf. Dies begrüßen wir ausdrücklich, allerdings bleibt das Ministerium auch hier auf halber Strecke stehen, kommen diese Stellen in erster Linie z.B. dem Erweiterungsbau der JVA Schwäbisch-Hall zu Gute. Eine wesentliche strukturelle und nachhaltige Verbesserung der landesweit angespannten Personalsituation geht damit leider nicht einher. Denn für uns ist klar: Mehr Personal führt auch zu mehr Sicherheit der Bediensteten, die in den Justizvollzugsanstalten elementare Arbeit im Sinne der Resozialisierung leisten. Und schließlich müssen Übergriffe in Justizvollzugsanstalten künftig besser dokumentiert werden. Die bisher bestehende Schwelle, wonach eine Dokumentation erst ab eintretender Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen erfolgt, ist für uns nicht hinnehmbar. Gewalterfahrung darf nicht zum Berufsrisiko werden.“

Verfassungsfeindliche Strukturen müssen vehement und ausnahmslos bekämpft werden.


In der Aktuellen Debatte der AfD zur inneren Sicherheit äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich finde den Versuch der AfD, die Gräueltat in Illerkirchberg für ihre ausländerfeindlichen und hetzerischen Zwecke zu missbrauchen, unsäglich.

Die größten Gefahren für unsere innere Sicherheit, für unsere Werte und für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gehen insbesondere von organisierten verfassungsfeindlichen Strukturen aus. Die bundesweiten Einsätze gegen die sogenannten Reichsbürger zeigen deutlich die Gefahrenpotenziale, die von solchen Verbindungen ausgehen können, die sich fast ausschließlich am ganz rechten Rand der Gesellschaft bewegen.

Verfassungsfeindliche Strukturen müssen vehement und ausnahmslos bekämpft werden. Für Umsturzphantasien darf in einer Demokratie niemals Platz sein. Die unbestreitbare Nähe der AfD zur Szene der Reichsbürger zeigt sich nicht zuletzt darin, dass eine der verhafteten Personen eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD-Fraktion ist. Daher sollte die AfD ihre eigene Positionierung überdenken, bevor sie hier im Bugwasser eines entsetzlichen Verbrechens ihre Hetze verbreiten will.

Bezeichnend dürfte allerdings sein, dass die AfD die heutige Debatte nicht dazu genutzt hat, sich von dieser ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten unmissverständlich zu distanzieren.“

 

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Schwammige Absichtserklärungen führen uns nicht aus der Krise.


Zum heutigen Flüchtlingsgipfel, zu dem Ministerpräsident Kretschmann über 40 Vertreter unter anderem aus Politik, Wirtschaft und kommunalen Verbänden eingeladen hat, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Faktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, enttäuscht:

 

„Die gemeinsame Erklärung anlässlich des Flüchtlingsgipfels von Ministerpräsident Kretschmann enthält viel Lyrik, dafür wenig Konkretes. Es ist sicher richtig, in dieser schwierigen Situation ein Signal des Zusammenhalts zu setzen, aber schwammige Absichtserklärungen führen uns nicht aus der Krise. Ich hätte mir vielmehr zielführende Lösungsansätze gewünscht.

 

Aus unserer Sicht ist die Abkehr vom sogenannten Rechtskreiswechsel ein wichtiger Schritt zur Entlastung unserer Kommunen. Der Gemeindetag hat heute seinerseits ebenfalls Kritik am Rechtskreiswechsel geäußert, der die Kommunen im Sommer unvorbereitet getroffen und erheblich belastet hat. Würde sich unsere Landesregierung hierfür einsetzen, hätte Justizministerin Gentges sich heute nicht darüber beklagen müssen, dass beispielsweise Frankreich weniger Geflüchtete aus der Ukraine aufnimmt als Baden-Württemberg.

 

Die vorgeschlagene Dankespauschale, die derzeit wohl im Bundesinnenministerium geprüft wird, halte ich für einen guten Anreiz, um die Bereitschaft der privaten Unterbringung weiter zu fördern. Nötigenfalls muss das Land hier tätig werden und einen Teil der Kosten tragen. Idee dieser Pauschale ist, dass Privaten, die Ukrainer über die kommenden Wintermonate aufnehmen, unbürokratisch zum Beispiel 500 Euro monatlich gezahlt werden sollen.“

 

Besserer Austausch zwischen Behörden bezüglich der Bewaffnung von Extremisten ist dringend nötig.


Mehrere tausend Polizisten waren am heutigen Morgen im Einsatz und nahmen 25 Menschen aus der Reichsbürgerszene fest, die einen Umsturz planten. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich gratuliere der Polizei und insbesondere auch dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, welches maßgeblichen Anteil an der Aufklärung des Falles hatte. Die sogenannten Selbstverwalter stellen mit ihren extremistischen Umsturzphantasien eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, gegen die es sich vehement zu verteidigen gilt.

Wir benötigen allerdings dringend eine bessere Rückkopplung zwischen den zuständigen Waffenbehörden und dem Verfassungsschutz, damit bestmöglich sichergestellt werden kann, dass jede Kenntnis einer legalen und natürlich auch jeder illegalen Bewaffnung durch Extremisten so schnell wie möglich weitergeleitet und verarbeitet bzw. die Erteilung einer Waffenerlaubnis rechtzeitig unterbunden werden kann.“

 

 

Geflüchtete sollen als Lokführer aushelfen, während Hermann den Reservepool an Lokführern einstampft.


Zur Meldung, wonach 13 Geflüchtete als Teil des aktuellen baden-württembergischen Abschlusskurses der Bahn bald als Lokführer arbeiten, sagt der Sprecher für Migration, Arbeitsmarkt und den ÖPNV der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer:

 

„Ich finde es toll, dass die insgesamt 13 Menschen aus dem Iran, Syrien und Pakistan bald ihre Ausbildung als Lokführer abschließen und den Dienst in Baden-Württemberg antreten werden. Das sind genau die Möglichkeiten, die wir als FDP-Fraktion schon lange fordern: Geflüchteten muss ein Wechsel angeboten werden, mit dem sie in die reguläre Einwanderung und den deutschen Arbeitsmarkt eintreten können. Wenngleich sich das Justizministerium in Baden-Württemberg weiter gegen einen solchen Wechsel ausspricht, so sieht man doch, dass er funktioniert.

Gleichzeitig offenbart sich aber auch wieder die fehlende Koordination zwischen den Ministerien in der Landesregierung. Denn während Geflüchtete zu Lokführern umgeschult werden müssen, stampft Verkehrsminister Hermann gleichzeitig seinen Reservepool an Lokführern ein. Weder im Wirtschafts-, noch im Justiz- oder Verkehrsministerium scheint es wirklich eine langfristige Strategie zu geben, wie man mit dem Fachkräftemangel umgehen soll. Wertvolles Arbeitskräftepotential bei schon vorhanden Fachkräften – nämlich den Lokführern aus dem Reservepool – und denen, die es noch werden können – nämlich den Geflüchteten – wird liegengelassen. Ich begrüße daher das geplante Einwanderungsgesetz der Bundesregierung, damit auch im Land bald Klarheit herrscht.“

Auch das Land muss bei der Umsetzung des geplanten Einwanderungsgesetzes unterstützen.


Zu den gestern von der Bundesregierung beschlossenen, neuen Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften äußert sich der migrations- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Hans Dieter Scheerer wie folgt:

 

„Deutschland und vor allem das wirtschaftsstarke Baden-Württemberg brauchen ein modernes Einwanderungsgesetz. Deshalb bin ich sehr froh, dass die Bundesregierung nun die Eckpunkte für ein solches Gesetz auf den Weg gebracht hat. Dessen konkrete Umsetzung muss auch der Wirtschaft in Baden-Württemberg gerecht werden, denn die Unternehmen im Land leiden weiterhin unter dem akuten Mangel an Arbeits- und Fachkräften und neben einer Wiederaufwertung der dualen Ausbildung und einem stärkeren Einbinden von Frauen in den Arbeitsmarkt ist die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte der erste Lösungsansatz.

 

Ich sehe hier unsere Landesregierung in der Pflicht, die Initiativen aus dem Bund schnellstmöglich konstruktiv zu begleiten und zu unterstützen. Vor allem bei den bürokratischen Rahmenbedingungen und bei der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, die mitunter die größten Hürden für Arbeitnehmer und Unternehmen darstellen, hat das Land großen Gestaltungsspielraum. Was wir nicht brauchen ist wieder eine Hängepartie wie beim Chancen-Aufenthaltsrecht. Hier hat die Landesregierung, im Gegensatz zu bspw. Hessen oder Rheinland-Pfalz, keinen Vorgriffserlass erlassen. Das CDU-geführte Justizministerium darf hier nicht die Oppositionsrolle der Union im Bund auf unser Land übertragen und sinnvolle Gesetzesentwürfe blockieren oder unnötig verzögern.“

Gesetzentwurf sieht Verkleinerung um 32 Wahlkreise und Direktmandate vor.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL erläutert hier den Gesetzentwurf seiner Fraktion, der in der letzten Woche eingebracht wurde.

 

Der Gesetzentwurf sieht die Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor und übernimmt die Struktur der baden-württembergischen Bundestagswahlkreise in das Landtagswahlrecht. Die jahrzehntelang nicht mehr eingehaltene Sollgröße des Landtags von 120 Mandaten soll so wieder zur Normalität werden.

 

„Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart“, so Hans-Ulrich Rülke. „Schon jetzt hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr, als er eigentlich haben sollte. Damit überschreitet er die Sollgröße mehr als es der Deutsche Bundestag tut und mit dem Zweistimmenwahlrecht droht eine unkontrollierte Aufblähung bis hin zur Verdopplung der Mandate. Aus unserer Sicht ist das für die Steuerzahler in höchstem Maße unangemessen. Wir wollen dem gegensteuern und unser Gesetzentwurf stellt sicher, dass die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten nicht über Gebühr gedehnt wird. Dabei haben wir alle drei Kritikpunkte, die uns im Frühjahr im Zuge unseres Kompromissvorschlags über eine Verringerung von 70 auf 60 Wahlkreise gemacht wurden, berücksichtigt und behoben. Der Sachverständige Prof. Dr. Joachim Behnke hat eine Reduzierung auf 60 als nicht hinreichend bezeichnet und ca. 40 Wahlkreise empfohlen. Das setzen wir nun um. Die Aufbläh-Befürworter von Grünen, CDU und SPD haben uns vorgehalten, wir würden am liebsten dort Wahlkreise einsparen, wo es die FDP-Abgeordneten nicht selbst betrifft. Das widerlegen wir mit unserem Entwurf. Denn von 18 Abgeordneten sind 10 nun von Wahlkreiszusammenlegungen betroffen, inklusive mir selbst. Und uns wurde vorgeworfen, wir würden keinen konkreten Vorschlag machen, welche Gemeinde in welchen Wahlkreis kommt und damit die politische Auseinandersetzung über die Zuschnitte scheuen. Auch diese Kritik haben wir aufgegriffen und legen einen exakten Vorschlag vor. Diesen haben wir zusätzlich von der renommierten Kanzlei Oppenländer darauf prüfen lassen, ob er der baden-württembergischen Landesverfassung entspricht. Das tut er. Wir freuen uns nun auf die Beratungen im Landtag und die Argumente jener, die lieber eine mögliche Verdopplung des Landtags in Kauf nehmen wollen, als zur Sollgröße des Landtags zurückzukehren. Sollte die Landtagsmehrheit unseren Gesetzentwurf ablehnen, so sind wir entschlossen, einen Volksentscheid auf den Weg zu bringen.“

 

Ministerin soll lieber vor ihrer eigenen Tür kehren.


Zur Warnung von Justizministerin Gentges, wonach sich die Flüchtlingssituation weiter zuspitzen werde und Land und Kommunen vor einer ungeheuren Belastung stünden, äußert sich Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wenn Frau Gentges sich bei der Bundesregierung über fehlende Unterstützung beklagt, sollte sie lieber vor ihrer eigenen Türe kehren. Das Land hat die Kommunen bei der Finanzierung und Organisation der Unterbringung von Geflüchteten lange genug im Stich gelassen; es ist am derzeitigen Zustand daher alles andere als unschuldig.

Die Forderung nach einer Lösung auf europäischer Ebene teilen wir indes. Ich hoffe, dass Frau Gentges in ihrem Brief an Nancy Faeser wenigstens auch eine Abkehr vom Rechtskreiswechsel gefordert hat.“

Sie sollte sich Verbleib im Amt überlegen.


Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges klagte gegen den Präsidialrat des Oberlandesgerichtes Stuttgart in der Frage der Besetzung des OLG-Chefsessels. Der Präsidialrat hatte sich für jemand anderen als die von der Ministerin vorgeschlagene Kandidatin entschieden. Die Klage der Ministerin und der diesbezügliche Eilantrag wurden nun vom Verwaltungsgericht wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Justizministerin Gentges hat sich völlig unmöglich gemacht. Sie hat mit ihrem Verhalten und ihrem Vorgehen jedes Vertrauen der Justiz verspielt. Ihr Versuch, durch den Zugriff auf die unabhängige Richterschaft auf den Spuren des polnischen Kaczynski-Regimes zu wandeln, wurde glücklicherweise mit der heutigen Entscheidung abgewehrt. Nach dieser Blamage sollte sie sich überlegen, ob sie noch im Amt bleiben kann.“

FDP/DVP sorgt für mehr Planungssicherheit für den privaten Rundfunk.


Zur heutigen Verabschiedung des Landesmediengesetzes äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

 

„Die FDP begrüßt die vorliegenden Änderungen des Landesmediengesetzes. Wir dienen damit der vielfältigen und ausgewogenen Medienlandschaft.

 

Die im Gesetzentwurf zu kurz ausgestaltete Zuweisungsdauer für den privaten Rundfunk wird nun auf sieben Jahre verlängert. Die Initiative dazu ging von unserem entsprechenden Änderungsantrag aus, auch wenn wir die von uns gewünschte Verlängerung auf zehn Jahre nicht erreichen konnten.

 

Damit erhalten die Betreiber des privaten Rundfunks mehr Planungssicherheit für ihre Personalentwicklung und für ihre Investitionsentscheidungen, womit so auch innovative Technologien erprobt und eingesetzt werden können.  Damit sorgen wir für mehr Fairness im Wettbewerb und damit für mehr Vielfalt im Radio.“

Gesetzesentwurf bleibt handwerklich schwach und in der üblichen Rhetorik vom bösen Ausländer.


Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen zweiten Beratung zum Gesetzesentwurf der AfD zum Gesetz über die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern (Asylbewerberunterbringungs- und -versorgungsgesetz) – wie folgt aus:

„Der Gesetzesentwurf der AfD bleibt handwerklich schlampig und ist in weiten Teilen durch das kommende Chancen-Aufenthaltsrecht aus dem Bund ohnehin bereits obsolet.

Und dieses Chancen-Aufenthaltsrecht hat wirklich zum Ziel, die Situation der Geflüchteten zu verbessern und eine schnelle Integration in unsere Gesellschaft vorzunehmen. Denn gut integrierte Geflüchtete brauchen sichere Bleibeperspektiven und die langfristige Möglichkeit in den deutschen Arbeitsmarkt einzutreten, was im Angesicht des akuten Arbeitskräftemangels von höchster Wichtigkeit ist. Dieses einjährige Aufenthaltsrecht für Geduldete fördert außerdem den Spracherwerb und die Erwerbstätigkeit und sieht zusätzlich bereits auf Bundesebene Erleichterungen der Anordnung von Abschiebehaft und Ausweisungen vor. Es soll auch keine Aussetzung der Abschiebung bei fehlendem Identitätsnachweis mehr geben.

Wir hätten uns alle also viel Zeit gespart, wenn die AfD ein wenig Recherche betrieben hätte und dieser Gesetzesentwurf nie entstanden wäre. Es bleibt daher nichts weiter zu tun, als ihn abzulehnen.

Währenddessen bin ich froh, dass wir jetzt aus Berlin ein modernes Einwanderungsrecht bekommen, welches die Interessen unseres Landes, aber auch die Interessen der Geflüchteten ausreichend berücksichtigt und stolz darauf, dass wir mit Art. 16a GG – dem Recht auf Asyl – eine Regelung haben, die die Menschlichkeit ausreichend berücksichtigt und wir Menschen, die in Not zu uns kommen, als modernes und wohlhabendes Land helfen können.“

Zuerst müssen die Kosten der Kommunen abgedeckt sein, bevor das Land sich bedient.

Zur Einigung von Bund und Länder zu Flüchtlingskosten und der Forderung des Landkreistags erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Ministerpräsidentenkonferenz hat eine Unterstützung des Bundes für die Flüchtlingskosten der Länder und Kommunen beschlossen. Nun darf das Land sich aber nicht zuerst schadlos halten und den Rest irgendwie an die Kommunen verteilen, sondern zuerst müssen die Bedarfe der Kommunen gedeckt werden, die dauerhafte Kosten haben und nicht die finanziellen Möglichkeiten des Landes.“

FDP/DVP bringt Änderung zum Schutz der privaten Hörfunkanbieter ein.


Zur heutigen Einbringung des Landesmediengesetzes äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

 

„Die FDP hat bei den vorliegenden Änderungen des Landesmediengesetzes immer die vielfältige und ausgewogene Medienlandschaft im Blick, da diese der Garant für eine differenzierte und seriöse Berichterstattung ist.

Dieser Gesetzentwurf enthält allfällige Aktualisierungen aufgrund Änderungen der Medienstaatsverträge sowie anderweitiger Rechtsänderungen. Er kodifiziert bereits heute die gelebten Transparenzregeln des Medienrats. Er verändert die Bestellung des Präsidenten weg vom Landtag hin zum Medienrat. Und er verändert die Regelungen über die Zulassung von privatem Rundfunk und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten.

Und genau hier geht der Gesetzentwurf unberechtigt über die Interessen des privaten Rundfunks hinweg, in dem die Dauer der Zuweisung unverständlich kurz ist. Die fehlende Planungssicherheit sorgt dafür, dass Investitionen sich nicht amortisieren können. Damit werden Innovationen verhindert und an einer entscheidenden Stelle die wichtige vielfältige Medienlandschaft geschädigt. Ebenso sind die restriktiven Regelungen für Werbung für den privat finanzierten Rundfunk ein großes Problem.

 

Fairer Wettbewerb setzt gleiche Chancen im Markt voraus, daher bringen wir als FDP-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag ein.“