Beschlüsse auf Bundesebene ermöglichen sichere Lieferketten für den Mittelstand.


Dr. Christian Jung, verkehrspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die angekündigte Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe:

„Alle Maßnahmen, die Pendler und Familien sowie besonders die Transportbranche entlasten, sind in der aktuellen Lage sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe.“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt:

„Die aktuell hohen Energiepreise treffen insbesondere den Mittelstand und das Handwerk in Baden-Württemberg mit besonderer Härte. Die nun getroffenen Beschlüsse auf Bundesebene können hier die schlimmsten Verwerfungen abwenden und die LKW-Logistik unterstützen. Dies ist eine Grundvoraussetzung für sichere Lieferketten.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kritisiert die Erhebung von Verzugszinsen für eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfen durch die L-Bank:

„Die Erhebung von Zinsen für etwaige Coronahilfen-Rückzahlungen ist vollkommen inakzeptabel! Hier werden Unternehmen, die unverschuldet in Not geraten sind, auch noch staatlich abgezockt. Im Mai 2020 verspricht man unbürokratische Hilfe, im November 2021 stellt man Rückzahlungsforderungen auf Basis falscher Berechnungsregeln und nun verlangt man Zinsen? Ich fordere daher die sofortige Aufhebung aller Zinsforderungen – egal, ob diese bereits ergangen sind oder ob dies für die Zukunft geplant ist!“

Hintergrund ist der Versand von – zumindest einzelnen – Zinsbescheiden durch die L-Bank an Unternehmen, die ihre Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 zurückzahlen müssen. Dort werden Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz – das ergibt aktuell 4,12 Prozent – auf den zurückzuzahlenden Betrag erhoben. In Hamburg ist es zu einer ähnlichen Situation gekommen.

Die Corona-Soforthilfe war eine im Frühjahr 2020 erfolgte Hilfsleistung an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Eine Rückzahlung kann möglich geworden sein, wenn der Geschäftsbetrieb sich besser entwickelt hat, als es bei Beantragung der Hilfen voraussehbar war. Der FDP/DVP-Fraktion sind Fälle bekannt, bei denen dafür Zinsen verlangt wurden.

Des Weiteren kritisiert die FDP/DVP-Fraktion bereits seit Wochen die genauen Regularien, nach denen eine solche Rückzahlung gefordert werden kann. Die Details dazu sind unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ erklärt.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Manchmal bedeutet gute Wirtschaftspolitik auch „Fördern und nicht nur Fordern“.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kommentiert den für den 1. März angekündigten Start des neuen Förderprogramms „Restart-Prämie“ für Einzelhandel, Veranstaltungswirtschaft, Gastronomie sowie Taxi- und Mietwagengewerbe:

„Weitere Unterstützung für diese von der Pandemie so bitter betroffenen Branchen ist leider notwendig. Ich und meine Fraktion verlangen dies bereits seit Wochen von der Landesregierung – zuletzt im Wirtschaftsausschuss in diesem Monat. Endlich wird diese nun aktiv! Bisher hat man immer mit dem Finger nach Berlin gezeigt und Maßnahmen von dort erwartet, nun scheint man endlich begriffen zu haben, dass gute Wirtschaftspolitik manchmal auch ‚Fördern und nicht nur Fordern‘ bedeuten kann.

Gleichzeitig hoffe ich aber auch, dass dies das letzte Unterstützungsprogramm für unsere Betriebe ist. Am 20. März fallen wohl alle maßgeblichen Einschränkungen, ein freier Geschäftsbetrieb ist dann möglich. Wenn die Landesregierung nicht erneut einen Politikschwenk vornimmt, dann braucht es hoffentlich auch keine staatlichen Hilfsprogramme mehr. Stattdessen kann sich die Wirtschaftspolitik dann wieder um die Gestaltung von Rahmenbedingungen kümmern. Als Stichworte sage ich hier nur Bürokratieabbau, Fachkräftesicherung und digitale Transformation“.

 

Zuletzt hatte die FDP/DVP-Fraktion in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 9. Februar einen Antrag gestellt, wonach die Landesregierung „selbstständig weitere Maßnahmen […] zur Unterstützung der […] Unternehmen in Baden-Württemberg [zu] entwickeln und nicht nur nach Aktivitäten auf Bundesebene [zu] rufen“ soll.

Hintergrund war die Beratung des Antrags „Coronahilfen für die Wirtschaft: 8-Punkte-Plan der Landeswirtschaftsministerin“ (Drucksache 17/1503, https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/1000/17_1503_D.pdf), durch den deutlich wurde, dass ein im Dezember durch die Wirtschaftsministerin angekündigter 8-Punkte-Plan in Wahrheit eher eine Wunschliste an die Bundesregierung war anstatt eine eigene wirtschaftspolitische Agenda. Die Forderung nach einem Landesprogramm wurde damals mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt – nun findet er in gewisser Weise doch noch eine Berücksichtigung. Die zugehörige Pressemeldung des Landtags ist unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/februar/232022.html zu finden.

Liberaler Online-Talk bring Experten und fast 100 Zuschauer zusammen.


Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat im Rahmen ihrer Kampagne „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ am 21. Februar 2022 einen Webtalk „Neue Wege für Handel, Gastronomie und Innenstadt“ durchgeführt. Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der Fraktion, hat rund 60 Minuten mit Bernd Peters, Geschäftsführer des Kaufhaus Peters mit Standorten in Achern, Bühl, Freudenstadt und Oberkirch, sowie mit Sven Hahn, City-Manager & Geschäftsführer der City-Initiative Stuttgart (CIS) diskutiert. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Andreas Kaapke von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

Prof. Dr. Erik Schweickert zeigte sich im Nachgang erfreut über knapp 100 Zuschauerinnen und Zuschauer: „Die Resonanz auf unsere Kampagne zeigt eindeutig, dass die Zukunft von Innenstädten und Einzelhandel ein großes Thema ist. Wir werden diese Fragestellung daher konsequent weiterverfolgen, gemeinsam mit Stakeholdern Ideen entwickeln und von der Landesregierung zielgerichtete Maßnahmen einfordern.“

Einer der intensivsten Diskussionspunkte des Webtalks war die Erreichbarkeit von Einzelhandelsgeschäften per Auto oder dem ÖPNV.

Bernd Peters legte dazu den Blickwinkel eher auf den ländlichen Raum: „In den mittelgroßen Städten im ländlichen Raum haben wir ganz andere Herausforderungen als in Stuttgart oder Karlsruhe. Die Anfahrtswege sind länger, Bus und Bahn weniger frequent, Erreichbarkeit ist essentiell. Daher ist hier das Auto in der Regel unverzichtbar. Wenn die Politik das nicht berücksichtigt, ignoriert sie die Lage vor Ort.“

Sven Hahn betonte die Perspektive einer Großstadt: „Für die Innenstädte ist die Erreichbarkeit mit allen relevanten Verkehrsmitteln essentiell – dass kann das Auto oder Bus & Bahn, aber auch das Fahrrad oder der Fußweg sein. Daher brauchen wir eine funktionierende Infrastruktur und angemessene Investitionen für alle Bereiche. Denn wenn die Menschen nicht schnell, unkompliziert und mit dem Verkehrsmittel ihrer Wahl in die Stadt kommen können, wird dies zum hohen Belastungsfaktor für den Einzelhandel.“

Prof. Dr. Erik Schweickert fasste den Standpunkt der FDP/DVP zu dem Diskussionspunkt zusammen: „Es gibt nicht die eine Lösung für die Erreichbarkeit von großen und kleinen Städten. Jede Kommune muss hier mit ihren individuellen Bedingungen angepasste Lösungen für ihre spezifischen Bedarfe finden. Wichtig ist aber, dass die Landesregierung dies auch zulässt und keine ideologischen Vorfestlegungen vornimmt. Pauschale Fahrverbote, verpflichtende ÖPNV-Abgaben oder ein Kampf gegen Verbrennermotoren sind hier nicht sinnvoll.“

Weitere Themen des Webtalks waren die Digitalisierung des Einzelhandels, die Attraktivität der Innenstädte und natürlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der mit ihr verbundenen Lockdowns. Dabei ist deutlich geworden, dass die Pandemie die Krise der Innenstädte und Herausforderungen für den Einzelhandel zwar deutlich verschärft, aber keineswegs hervorgerufen hat. Als Konsequenz wird auch nach einem Ende von Corona sich keineswegs alles in Wohlbehalten auflösen – die Zukunft der Innenstädte wird auch ein wichtiges Thema bleiben.

 

Ein Mitschnitt der Diskussion können Sie online unter https://www.youtube.com/watch?v=fpJ07pbLWwM einsehen. Der Webtalk ist Teil der Kampagne der FDP/DVP-Fraktion „Zukunft für Innenstädte und Einzelhandel“. Einen Überblick über alle Aktivitäten in der Kampagne könne Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/ finden.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Corona-Pandemie und Corona-Politik bedrohen zahlreiche Tourismusbetriebe.


 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Tourismusbilanz 2021 anlässlich ihrer Veröffentlichung:

„Die Lage für die Tourismuswirtschaft ist nach wie vor extrem schwierig – wir dürfen deshalb Gastronomen und Hotellerie, Reisewirtschaft und Freizeiteinrichtungen nicht alleine lassen. Wir brauchen jetzt weitere gezielte Hilfen, um auch im Sommer 2022 noch Infrastrukturen für Urlaub und Freizeit und damit die notwendigen Voraussetzungen für einen Neustart zu haben!

Neben aktiver Hilfe ist aber auch ein Bewusstsein bei der Landesregierung für die Bedarfe dieser Branche notwendig. Die Corona-Politik der Landesregierung mit neuen Verordnungen am späten Freitagabend, aktionistischen Gastronomie-Sperrstunden oder unklaren Zugangsregelungen zeigen, wie weit diese von den Notwendigkeiten vor Ort entfernt ist. Wer aber etwas für die Betriebe tun möchte, muss diese und deren Nöte erst einmal verstehen – hier fehlt es bei der Landesregierung.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Neue Corona-Verordnung bedeutet hoffentlich Richtungswechsel in Corona-Politik.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Abschaffung der Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel auch in der Alarmstufe in der neuen Corona-Verordnung:

„Der nun vorgenommene Wegfall der 3G-Regelung für den Einzelhandel ist lange überfällig und endlich kommt die Landesregierung hier zu Sinnen. Wir haben dies lange gefordert, andere Bundesländern haben es vorgemacht, endlich passiert es nun auch in Baden-Württemberg. Ich hoffe nur, dass dies nun nicht nur eine späte Einsicht, sondern endlich der dringend notwendige grundsätzlichere Richtungswechsel in der Corona-Politik der Landesregierung ist.“

 

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Rigide Stichtagsregelung ist rechtlich nicht notwendig und schadet Unternehmen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen aktuelle Debatte „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen?“:

 

“Die Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe treibt rund 245.000 Unternehmen in Baden-Württemberg um. Denn seit Monaten gestaltet das Wirtschaftsministerium hier ein Bundesprogramm zum Nachteil der baden-württembergischen Unternehmen aus und stürzt diese erneut in wirtschaftliche Probleme.

Das Verhalten der Wirtschaftsministerin ähnelt dabei einer Geisterfahrerin in Richtung Sackgasse – ihr kommen die Unternehmen, andere Bundesländer, Verbände und auch die Opposition entgegen. Jeder gibt ihr Lichthupe und signalisiert, dass sie einen schweren Fehler macht. So habe ich bereits vor Wochen ein Moratorium gefordert, um die gewonnene Zeit für Anpassungen zu nutzen. Trotzdem hält die Ministerin stur an der unnötig rigiden Stichtagsregelung zu den Corona-Soforthilfen fest.

Ich fordere Sie daher erneut auf, aufzuwachen: Nehmen Sie eine Regelung zu den Corona-Soforthilfen vor, die der Notlage der Unternehmen gerecht wird! Nutzen Sie die gegebenen Spielräume und passen Sie die Berechnungsregeln an! Machen Sie das, was andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Hamburg schon von Anfang an gemacht haben!

Das Festhalten an Ihrer exklusiven Rechtsauslegung verursacht enormen Schaden: Vertrauensverlust bei den Menschen, unnötige finanzielle Belastungen bei den Unternehmen, Bürokratie bei Steuerberatern und Buchhaltungsabteilungen. In der aktuellen Krisenzeit brauchen wir aber mehr denn ja eine Politik nicht gegen sondern für die Unternehmen. Andere Bundesländer zeigen, was hier möglich ist!“

Hintergrund ist, dass Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe als Stichtag den Tag nach Antragsstellung setzt – ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen. Dies war aber nicht zwingend der wirtschaftlich schwierigste Zeitraum und nicht der Zeitraum des Lockdowns.

Andere Bundesländer haben hier flexiblere Auslegungen vorgenommen, obwohl sie wortgleiche Vereinbarungen mit dem Bund geschlossen haben. Die FDP/DVP fordert daher bereits seit Wochen auch für die baden-württembergischen Unternehmen die Ausnutzung der Spielräume und eine flexiblere Stichtagsregelung.

Eine ausführliche Darstellung des Themas ist unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ zu finden.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Antwort zur Großen Anfrage kommt Offenbarungseid gleich.


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt in der heuten Plenardebatte zum Thema „Tourismus in Baden-Württemberg“:

„Die Antwort der Regierung auf die große Anfrage kommt schon einem doppelten Offenbarungseid klar: Erst negiert man, dass auch die verfehlte Corona-Politik einer der maßgeblichen Gründe für die Krise in Gastronomie, Hotellerie, Freizeitbetrieben und Reisewirtschaft ist. Und dann schafft man es nicht einmal, einen Plan für die Zukunft und Strategie für die nächsten Jahre zu entwerfen.

Wie soll der Tourismus in Baden-Württemberg denn in zwei oder drei Jahren aussehen? Und wie wollen wir vom aktuellen Tiefpunkt aus dahin kommen? Hierzu schweigt sich das Wirtschaftsministerium, welches sich nun schon neun Monate auch Tourismusministerium nennen darf, aus.

Ich fordere daher – erstens – eine weitere Unterstützung für die Tourismusunternehmen. Zu viele Hotels und Gaststätten, zu viele Freizeiteinrichtungen und Reiseunternehmen kämpfen noch immer ums Überleben. Aber nur wenn diese überleben werden, kann es auch einen neuen Aufschwung für diesen für unser Land so immens wichtigen Sektor geben. Dafür ist dann – im zweiten Schritt – eine Beschäftigung mit den langfristigen Trends notwendig: Als Stichworte nenne ich hier nur Fachkräftemangel, Akzeptanz in der Öffentlichkeit und vor allen Dingen politische Unterstützung. Denn nur wenn diese da ist, wird auch der Tourismus wieder zu alter und hoffentlich auch neuer Stärke zurückfinden!“

 

 

Landesregierung muss nun alle Zugangsbeschränkungen für Einzelhandel aufheben.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg:

„Ich begrüße die Aufhebung der 2G-Regel für den Einzelhandel durch den Verwaltungsgerichtshof ganz außerordentlich. Dies zeigt einmal mehr, dass die Corona-Politik der Landesregierung nicht mehr angemessen ist. Nun muss die Landesregierung die richtigen Konsequenzen für die angekündigte Überarbeitung der Corona-Verordnung ziehen und alle Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel aufheben.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Einheitliche und verständliche Maßnahmen essentiell für Corona-Bekämpfung.


Prof. Dr. Erik Schweickert, zuständig für die Themenfelder Einzelhandel und Gastronomie innerhalb der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag zu zukünftigen Corona-Regelungen:

„Einheitlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern sind die wichtigsten Kriterien für eine erfolgreiche Umsetzung der Corona-Maßnahmen. Aber einmal mehr gleicht Deutschland einem Flickenteppich mit unterschiedlichsten Regelungen.

Ich fordere daher ein Ende der unverhältnismäßigen Einschränkungen in Baden-Württemberg: Bayern hat es vorgemacht und dort 2G im Einzelhandel abgeschafft. Die Supermärkte beweisen ja schon seit Monaten, dass Einkaufen auch in Pandemiezeiten sicher ist. Baden-Württemberg muss hier nachziehen und auch hier die 2G-Regelungen – so wie es der Stufenplan ursprünglich vorgesehen hatte – abschaffen.

Das gleiche gilt für die unsinnige Sperrstunde in der Gastronomie. Dieser symbolpolitische Sonderweg in Baden-Württemberg muss ein Ende haben. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr genauso. Logik und Verständlichkeit und nicht Aktionismus müssen die Taktgeber der Maßnahmen sein.“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Antwort zum Antrag zu Corona-Soforthilfen lässt weiter Fragen offen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, bewertet die Antwort der Landesregierung auf den Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) sowie die dazugehörige Erörterung im Wirtschaftsausschuss am 19. Januar 2022:

„Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Unternehmen zur Corona-Soforthilfe eine viel engere, für die Unternehmen nachteiligere Stichtagsregelung vornimmt als andere Bundesländer. Die Ministerin erklärte, dafür gebe es keinen juristischen Spielraum – zahlreiche andere Länder sehen dies aber anders und nehmen andere Stichtagsregelungen vor. Wieso geht das in Hessen, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg?

Ich sehe daher massive politische Versäumnisse: Wenn mehrere Interpretationen einer Regelung möglich sind, wünsche ich mir, dass sich ein Wirtschaftsministerium für die Unternehmen einsetzt und in deren Sinne entscheidet. Unserer Landesregierung scheint es aber nur um ihre eigene Haut und maximale Risikovermeidung zu gehen. Andere Bundesländer machen vor, was hier möglich ist.

Zum anderen bleibt mir vollkommen unklar, wieso man diese unterschiedlichen Auslegungen nicht geklärt und im Sinne der Unternehmen entschieden hat. Die Ministerin spricht in ihrer Antwort auf unseren Antrag von `zahlreichen Bund-Länder-Abstimmungsrunden´ und nennt mehrere Briefe an Bundesminister. Trotzdem scheint man es nicht geschafft zu haben, hier eine für alle 16 Bundesländer einheitliche Auslegung der Bestimmungen vorzunehmen. Wieso wurde hier nie gefragt, was möglich ist und gemeinsam mit anderen Bundesländern auf eine unternehmensfreundliche Regelung gedrängt? Wenn die drei Schwergewichtsländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hier parteiübergreifend und geschlossen aufgetreten wären, hätte sich die damalige große Koalition im Bund dem kaum verschließen können.

Das Fazit bleibt daher einmal mehr: Statt zu Agieren und mutig Politik im Interesse der Wirtschaft zu betreiben, verschanzt sich die Ministerin hinter Regularien und schiebt die Verantwortung ab.“

Den angesprochene Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) finden Sie hier. Unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ findet sich zudem eine ausführliche Erklärung des Sachverhalts sowie Auflistung der bisherigen Aktionen der FDP/DVP-Fraktion zu dem Thema. Unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/januar/042022.html findet sich ein Bericht des Landtags zur gestrigen Ausschusssitzung zu dem Thema.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Bewusstseinsschaffung für Tourismusbranche muss beim Ministerium anfangen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Ankündigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus auf dem heute stattfinden Tourismustag 2022, ein eigenes Programm zur Schaffung von Bewusstsein für und Akzeptanz von Tourismus zu starten:

„Bewusstseinsschaffung für den Tourismus muss zuallererst einmal beim Ministerium selbst anfangen. Nur das Fehlen davon erklärt nämlich, dass es doch gerade die Landesregierung war, die durch ihr Corona-Verordnungschaos wiederholt die gesamte Tourismusbranche zusätzlich belastet hat. Das nach neun Monaten Zuständigkeit für den Tourismus dem Wirtschaftsministerium nun auffällt, dass man auch was Positives für die Branche tun kann, klingt da fast schon wie Spott. Das heute angekündigte Programm „Tourismus.Bewusst.Stärken“ ist aber zu spät und viel zu wenig.

Wir bei der FDP/DVP werden daher hier den Finger weiter in die Wunde legen und die Regierung zu mehr Taten auffordern. Der auf dem FDP-Parteitag am 5. Januar beschlossene Antrag zum Tourismus gibt dafür wichtige Impulse.

Notwendig sind jetzt drei Punkte: Erstens, wir brauchen ein echtes Hilfsprogramm für die notleidende Branche mit Direktzuschüssen. Zu viele Unternehmen kämpfen nach wie vor ums Überleben und es fehlt an notwendigen Zukunftsinvestitionen. Nur wenn hier unkomplizierte Unterstützung gewährt wird, kann ein erfolgreicher Neustart nach Pandemie-Ende gelingen. Zweitens, eine echte Marketingstrategie für touristische Ausbildungsberufe ist notwendig. Der Fachkräftemangel darf nicht zum Wachstumshemmnis werden und es muss mehr getan werden, um junge Menschen für einen Beruf im Tourismus zu begeistern. Und drittens, die Corona-Politik muss besser, nachvollziehbarer und vorhersehbarer werden. Aktionistische Sperrstunden in der Gastronomie, unvorhersehbare Regeländerungen und viel zu kurzfristige Ordnungsverkündungen gehören nicht dazu.“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

FDP/DVP fordert Überprüfung der Stichtagsregelung zur Corona-Soforthilfe.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wiederholt anlässlich des Endes des Rückmeldezeitraums zu den Corona-Soforthilfen am Sonntag noch einmal den Nachbesserungsbedarf am aktuellen Verfahren:

„Das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg muss endlich die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe überprüfen. Andere Bundesländer haben hier andere Regelungen und zeigen somit, was hier möglich ist – aber Baden-Württemberg lässt hier seine Unternehmen im Regen stehen und verursacht zum Höhenpunkt der Pandemie weitere Belastungen.

Außerdem muss endlich der durch das von der Ampelkoalition geforderte Moratorium gewonnene zeitliche Spielraum bei der Soforthilfe genutzt werden: Wenn die Rückzahlungen verschoben werden, muss dies auch für die dazugehörige Berichtspflicht möglich sein.

Ich fordere die Wirtschaftsministerin auf: Am Sonntag läuft die Rückmeldefrist aus – handeln Sie daher jetzt! Verschieben Sie die Rückmeldefrist und nutzen Sie die Zeit zur Überprüfung der Regelungen! Helfen anstatt belasten Sie die Wirtschaft in unserem Land!“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

FFP2-Maskenpflicht und deren Durchsetzung muss für alle Bereiche gelten.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die neueste Überarbeitung der Corona-Verordnung:

„Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung belastet erneut einseitig den Einzelhandel und die Gastronomie. Dort wird zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht gelten und diese wird von den Unternehmen durchgesetzt werden müssen – der ÖPNV hingegen wird davon befreit sein. Einmal mehr handelt die Landesregierung hier inkonsistent und widersprüchlich. Ich fordere daher gleiche Regelungen für alle Bereiche anstatt Sonderopfer von Einzelbranchen.

Ähnlich verhält es sich mit der Sperrstunde ab 22.30 Uhr in der Gastronomie. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr auch. Hier handelt es sich nicht um sinnvolle Pandemie-Bekämpfung, sondern Symbolpolitik auf den Rücken der Gastronomen und ihrer Kunden. Die einseitige Belastung einzelner Bereiche muss ein Ende haben – die Pandemie betrifft alle, daher müssen auch alle gleichbehandelt werden!“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Nach Verkündung eines Rückforderungsmoratoriums durch den Bund weitere Verbesserungen für Unternehmen in Baden-Württemberg notwendig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Ankündigung eines Rückforderungsmoratoriums für Corona-Soforthilfen durch das Bundeswirtschaftsministerium:

„Die neue Bundesregierung hat mit dem heute verkündeten Rückforderungsmoratorium schon geliefert und eine wichtige Ankündigung aus ihrem Koalitionsvertrag umgesetzt. Gleichzeitig hat die Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg nun keine Ausreden mehr, nicht noch weitere Verbesserungen für die Unternehmen im Land umzusetzen.

Ich fordere daher, dass Sie zum einen den neu gewonnenen Spielraum für eine weitere Fristverlängerung nutzt. Den Unternehmen muss auch über den 16. Januar hinaus Zeit gegeben werden, ihre Corona-Abschlussrechnung vorzulegen. Zum anderen muss nun endlich auch die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses überprüft werden. Es ist nach wie vor unverständlich, wieso Baden-Württemberg hier andere Regelungen vornimmt als beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Gerade heute hat sie dazu gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Landtag einen Antrag eingebracht, der sich nach den Details der Stichtagsregelung erkundigt. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Schwammige Aussagen des Ministerpräsidenten erzeugen unnötige Verunsicherung.


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur Antwort des Ministerpräsidenten auf seine Zwischenfrage in der heutigen Plenardebatte:

„Ich fordere sofort eine klare und eindeutige Kommunikation der Landesregierung zu den neuen Corona-Regeln in der Gastronomie: Wer wird zukünftig einen Test brauchen und wer nicht? Wie lange darf eine Impfung zurückliegen, um eine Testbefreiung zu erhalten? Wir hatten bereits vor drei Wochen großes Chaos und Verunsicherung durch die damalige Verordnung – dies darf sich keinesfalls wiederholen. Die schwammige Antwort des Ministerpräsidenten lassen hier aber befürchten, dass die Landesregierung erneut nicht weiß, was sie genau tut.“

Prof. Schweickert hat in der heutigen Plenardebatte den Ministerpräsidenten in einer Zwischenfrage darauf angesprochen, ob er eine Aussage richtig verstanden haben, dass zukünftig nur noch dreifach geimpfte Personen ohne zusätzlichen Test die Gastronomie besuchen werden dürfen. Dies wäre eine deutliche Verschärfung gegenüber der aktuellen Verordnung. Die Antwort des Ministerpräsidenten lieferte jedoch keine Klarstellung und verwies auf noch offene Fragen und Klärungsbedarf innerhalb der Landesregierung. Diese unklare Kommunikation verunsichert aber Gastronomie und erzeugt unnötigen Schaden.“

Daniel Karrais

Wirklicher Klimaschutz braucht Emissionshandel und wirtschaftliche Effizienz.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher sowie Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau, kommentiert die Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums, wonach es sich erfolgreich für Bürokratieerleichterungen bei „Fit for 55“ eingesetzt hat:

„Ich begrüße es, dass die Ministerin sich nun endlich auch einmal um den Bürokratieabbau kümmert. Allerdings sollte sie sich dabei nicht auf Bundes- oder EU-Ebene beschränken, sondern mal in Baden-Württemberg anfangen. Bei den Gesetzen ihres Hauses, bei den Verordnungen ihres Ministeriums hat sie doch den meisten Spielraum. Anstatt für Mehrheiten werben zu müssen und sich anschließend feiern zu lassen, kann sie hier direkt in die Umsetzung gehen. Da dies aber nicht passiert, werde ich den Eindruck nicht los, dass es sich hier um Symbolpolitik anstatt einem wirklichen Politikziel handelt. Ich fordere daher: Liebe Ministerin, reden Sie nicht nur von Initiativen in Berlin sondern handeln Sie in Stuttgart!“

 

Der klimaschutzpolitische Sprecher, Daniel Karrais, betont:

„Ich gratuliere der Wirtschaftsministerin zu ihrer Erkenntnis, dass wir statt kleinteiliger Regulierung Maßnahmen brauchen, die echten Klimaschutz mit wirtschaftlicher Effizienz verbinden. Hier zeigt sich aber wie konfus das Handeln dieser Koalition ist. Im Bund fordert sie richtigerweise, dass Klimaschutz-Maßnahmen mit effizienter Wirtschaftspolitik verbunden werden. Im eigenen Land bewirkt sie jedoch genau das Gegenteil. Sie verschärft landeseigene Klimaschutzziele über die Ziele des Bundes hinaus oder führt eine Photovoltaikpflicht für sämtliche Dachflächen ein, egal, ob verschattet oder nicht. Dies wird aufgrund von Nachweispflichten und Ausnahmegenehmigungen zu einem Bollwerk an Bürokratie führen wird und verspielt damit Potential für effizienten Klimaschutz. Zumindest hat die Ministerin verstanden, dass das europäische Emissionshandelssystem die gesteckten Reduktionsziele bisher immer erreicht hat. Jetzt gilt es den Emissionshandel auf alle Sektoren auszuweiten, am besten global. Dafür muss sich das Land beim Bund und in der EU einsetzen. Der Emissionshandel ist im Gegensatz zu einer bürokratischen CO2-Steuer der wirksamste Weg, CO2-Emissionen zu reduzieren und die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.“

 

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Nehmen Absage der Tourismusmesse CMT mit großem Bedauern zur Kenntnis.


 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die neue Corona-Verordnung der Landesregierung:

„Nach zwei Wochen korrigiert die Landesregierung nun endlich ihr Verordnungschaos und definiert eindeutig, wann geimpfte Personen von einer zusätzlichen Testpflicht in der Gastronomie befreit sind. Genau dies wäre von Anfang an notwendig gewesen und hätte den Gastronomen und ihren Kunden in unserem Land viel Ärger und unnötige Absagen erspart. Hier wäre endlich mal eine klare Entschuldigung, wenn nicht gar Entschädigung, der Landesregierung angebracht.

Die neue Corona-Verordnung bedeutet leider auch eine faktische Absage der Touristikmesse CMT im Januar in Stuttgart. Für diese eh schon von Corona stark belastete Branche ist das ein weiterer Tiefschlag und wir bedauern das umso mehr. Aber auch hier wäre eine frühere und klarere Ansage durch das für Messen zuständige Wirtschaftsministerium notwendig gewesen, um den Messebetrieben und Ausstellern frühzeitig Planungssicherheit zu ermöglichen. Jetzt greifen hoffentlich Ausfallversicherungen und es wird keine unwirtschaftliche Messe mit begrenzter Kapazität und auf Basis eines Verordnungs-Chaos wie vor zwei Wochen geben.“

Mehr Tempo bei der Überarbeitung des Landesentwicklungsplans notwendig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Arbeitskreises für Landesentwicklung und Wohnen der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Einzelplan 18 des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen:

 

„Der erste Haushaltseinzelplan des neuen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen bestätigt unsere Befürchtungen: Nur weil man ein eigenes Ministerium hat, macht man noch lange keine gute Politik. Das Gegenteil ist eher der Fall: Anstatt die Probleme des Landes zu lösen und Ideen für die Zukunft zu entwickeln, wird im neuen MLW nur verwaltet und sich um neues Personal, Aufbau von Strukturen und Schaffung von Zuständigkeiten gekümmert. Der heute vorgelegte Haushalt zeigt daher auch, dass einfach Posten der Vergangenheit fortgeschrieben worden. Dies kann aber alles auch im Wirtschaftsministerium geschehen – daher ist eine Reintegration des Hauses und die Einsparung unnötiger Strukturen und Posten nur folgerichtig.

Vielleicht würde dann auch die – neben der Wohnungsbaupolitik – wichtigste Aufgabe des neuen Hauses endlich an Fahrt aufnehmen: Die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans. Der Haushalt 2022 mit seinen Verpflichtungsermächtigungen für die Überarbeitung der Landesentwicklungsplanung bis ins Jahr 2027 zeigt nämlich, dass man in der Regierung selbst nicht daran glaubt, diese noch vor der nächsten Wahl abschließen zu können. Dabei ist der baden-württembergische LEP bereits jetzt der älteste in Deutschland! Wir fordern hier viel mehr Tempo und unterstützen dies gerne auch mit mehr Finanzmitteln. Das wäre nämlich eine Investition in die Zukunft unseres Landes.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Unklare Regelungen und zu kurze Fristen verlangen Aussetzung des Corona-Rückmeldeverfahrens.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum aktuell laufenden Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe:

„Wir verlangen eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe um ein Jahr. Es kann nicht sein, dass zum Höhepunkte der vierten Welle der Pandemie und mitten im Weihnachtsstress und Jahresendspurt die Unternehmen zusätzlich belastet werden. Zahlreiche Betriebe kämpfen gerade ums Überleben, da ist eine zusätzliche finanzielle Rückforderung des Staates das schlimmste was kommen kann.

Außerdem sind die aktuellen Regularien zur Berechnung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen inakzeptabel: Bei vielen Antragsstellern werden große Teile des Lockdowns aus dem Frühjahr 2020 außen vorgelassen – der Zeitraum, wo Betriebe dicht waren und der Umsatz gleich null, ist in Baden-Württemberg komischerweise nicht förderfähig. Das ist widersinnig und ungerecht. Dass es anders geht, zeigen beispielsweise Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit anderen Stichtagsregelungen. Ich fordere daher das Wirtschaftsministerium auf: Sorgen Sie für Gerechtigkeit. Setzen Sie das Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form um ein Jahr aus. Prüfen und gegebenenfalls ändern Sie die Regularien.“

 

Hintergrund:

Zum Start der Corona-Pandemie im März 2020 wurde die sogenannte Corona-Soforthilfe zur Unterstützung von notleidenden Unternehmen gestartet. Die Unternehmen konnten je nach Größe bis zu 30.000 Euro Hilfe beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Seit Mitte Oktober 2021 hat die L-Bank (als die in Baden-Württemberg für die Abwicklung der Soforthilfe zuständige Organisation) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger versandt. Darin werden alle Hilfeempfänger bis zum 19. Dezember aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen.

Die FDP/DVP kritisiert dieses Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form: Die Frist ist viel zu kurz, die Belastung der Unternehmen mit möglichen Rückzahlungen oder bürokratischem Aufwand inmitten der vierten Pandemiewelle unnötig und die Regularien ungerecht. In Baden-Württemberg gilt nämlich zur Berechnung des Unterstützungsbedarfs eine Stichtagsregelung mit Beginn der Antragsstellung: Ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen – der Lockdown-Zeitraum 22. März bis 30. April bleibt unberücksichtigt. Andere Bundesländer handhaben dies anders. In Hamburg beispielsweise wäre der Betrachtungszeitrum 01. April bis 30. Juni 2020.

Des Weiteren hat die neue Bundesregierung eine Überprüfung der Modalitäten der Corona-Soforthilfe angekündigt. Daher muss Zeit für Nachbesserungen geschaffen werden und ein sofortiges Moratorium zu sämtlichen Berichtspflichten und Rückzahlungen erlassen werden.

Haushalt des Wirtschaftsministeriums lässt wichtige Maßnahmen vermissen.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Haushalts-Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau:

„Der Haushalt 2022 des Wirtschaftsministeriums wird den großen Herausforderungen für unsere Unternehmen – als Beispiele sind hier natürlich die Corona-Krise, aber auch Digitalisierung, Entkarbonisierung oder der Fachkräftemangel zu nennen – nicht gerecht. Wir haben daher konkrete Änderungsvorschläge in die Beratungen eingebracht, die leider durch die Regierungsfraktionen abgelehnt wurden.

Beispielsweise ist das Sofortprogram Einzelhandel mit einem Volumen von fünf Millionen Euro vollkommen unzureichend. Die Corona-Krise und der digitale Transformationsprozess im Einzelhandel sind viel zu umfassend, daher wäre für den Anfang mindestens das dreifache an Unterstützungsmittel notwendig. Ebenso gilt es, StartUps und die Innovationsförderung in Baden-Württemberg stärker zu fördern. Wir möchten die Haushaltsmittel hier auf dem Niveau der vergangenen Jahre fortführen und haben daher eine Erhöhung um sieben Millionen Euro beantragt. Als drittes Beispiel möchten wir mehr für die Fachkräftesicherung im Handwerk, aber auch in Industrie und Handel unternehmen. Die – inzwischen endlich eingeführte – Meistprämie gilt es daher auf alle Meisterabschlüsse auszuweiten und damit eine flächendeckende Unterstützung vorzunehmen.

Allein schon diese drei Beispiele von uns zeigen: Der Haushalt des Wirtschaftsministeriums bedarf zwingend einer Nachbesserung. Es gilt zu Handeln und damit die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherzustellen!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum tourismuspolitischen Abschnitt des Einzelplans:

„Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Baden-Württemberg. Ich bin daher froh, dass er mit der Zuständigkeit beim Wirtschaftsministerium und damit dem richtigen Haus gelandet ist. Gleichzeitig bin ich aber auch in großer Sorge um den Tourismusstandort Baden-Württemberg. Die Corona-Krise gefährdet zahlreiche Betriebe – von der Gaststätte über das Hotel bis zum kleinen Freizeitbetrieb oder auch dem Skilift. Es drohen ausgeblutete Landschaften, in denen eine umfassende Infrastruktur für Urlaub, Ferien und Reisen fehlt. Denn was heute kaputtgeht, wird morgen nicht mehr wiederkommen.

Es gilt daher, im Haushalt 2022 ein kraftvolles Signal der Unterstützung der Tourismuswirtschaft zu setzen und die Kommunen in unserem Land anzuregen, mehr für diesen wichtigen Wirtschaftszweig zu unternehmen. Wir haben daher drei Millionen Euro als zusätzliche Tourismusförderung beantragt, um Infrastrukturen zu sichern und auszubauen. Nur so kann ein kraftvoller Neustart im kommenden Jahr gelingen!

Leider scheint diese Botschaft noch nicht beim Wirtschaftsministerium angekommen zu sein. Dort werden zwar 8-Punkte-Pläne angekündigt, tatsächliche Umsetzungen habe ich aber bisher keine gesehen. Ich fordere daher ein Ende der Worte und den Anfang von Taten. Der heute vorgelegte Haushalt leistet dies aber nicht.“

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismus- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, zeigt sich anhand der gestern Abend bekanntgegebenen und seit heute Morgen geltenden neuen Corona-Verordnungen tief besorgt um die Zukunft der Innenstädte sowie des Tourismus- und Gastronomiestandorts Baden-Württemberg:

„Die neuen Corona-Regelungen der Landesregierung – 2G für Einzelhandel, 2G+ für Gastronomie mit Ausnahme für Geboosterte, Absage von Weihnachtsmärkten, Schließung von Diskotheken – sind ein neuerlicher Tiefschlag für die Tourismuswirtschaft und die Innenstädte in Baden-Württemberg. Sie kommen quasi einem Lockdown für den Freizeitbereich gleich und werden damit zahlreiche Existenzen bedrohen. Ich habe größte Sorgen, wie die Tourismusbranche das überstehen soll und wie wir so auch für die Zeit nach der Pandemie eine intakte Infrastruktur mit Hotels, Restaurants, Märkten und Freizeitangeboten sowie belebten Innenstädten erhalten können! Eine spontane Shoppingtour mit Mittagessen fällt somit auch für die meisten Geimpften flach, obwohl doch gerade die Teilnahme am Alltagsleben für viele ein Anreiz war, sich impfen zu lassen. Hier erweist die Landesregierung der Impfkampagne einen Bärendienst.

Am meisten schockiert mich aber die Kurzfristigkeit der Änderungen durch die Landesregierung – was am Freitag noch möglich war, wird für den Samstag kurzerhand über Nacht untersagt. Waren sind aber bereits eingekauft, Dienstpläne gemacht, Personal gebucht – und das jetzt alles umsonst. Es wird nicht mal Zeit sein, die jetzt noch notwendigeren Teststationen so kurzfristig aufzubauen! Als Minimum muss den Betrieben doch Vorbereitungs- und Reaktionszeit ermöglicht werden. So aber kommt das Agieren der Landesregierung einem ins offene Messer laufen lassen gleich! Ich fordere daher mehr Respekt und auch finanzielle Unterstützung für diese eh schon so arg gebeutelten Branchen, die nun weiteren Umsatzverlust erleiden!

Darüber hinaus wirft das Regelungs-Wirrwarr der Landesregierung weitere Fragen auf: Für die Bürger was wo wie und wie lange gilt bzw. wie man mit doppelt Geimpften umgeht, die sich noch nicht boostern lassen können. Und für die Unternehmen, wie es im Detail umgesetzt werden soll. Was macht beispielsweise ein Hotel mit seinen nicht geboosterten Übernachtungsgästen? Müssen diese jeden Tag getestet werden? Nicht nur hier muss die Landesregierung schnellstens für Klarheit sorgen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Neben digitalem Impfzertifikat sollte auch der hoheitlich-amtliche Impfausweis weiterhin als Nachweis dienen können.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und damit auch für das Thema Gastronomie zuständig, erklärt zur heute in Kraft tretenden Pflicht, Corona-Impfnachweise via QR-Code und Abscannen kontrollieren zu müssen:

„Die Pflicht, Corona-Impfnachweise elektronisch via Abscannen des QR-Codes kontrollieren zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung für Gastronomie und Handel in Baden-Württemberg. Den Beschäftigten kann es nicht zugemutet werden, für dienstliche Aufgaben private Smartphones zu verwenden. Also folgt beispielsweise für Geschäfte, Bäcker-Cafés oder Restaurants ein Zwang zu zusätzlichen Anschaffungen und damit neuen Kosten, alles mit viel zu geringer Vorlaufzeit zur Beschaffung der notwendigen Infrastruktur. Gleichzeitig steigen Aufwand und Bürokratie und die Einlasskontrolle wird verkompliziert.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum der gelbe Impfpass als hoheitlich-amtliches Dokument nicht mehr ausreichen soll. Selbst Impfanforderungen bei Reisen sind damit nachweisbar. Der Gastronomie und dem Handel als eh schon zu stark belastete Branchen werden nur noch unnötige weitere Steine in den Weg gelegt. Ich plädiere hier für Kontrollen mit gesundem Menschenverstand und nicht noch mehr Bürokratie und Kosten!“

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur Absage des Stuttgarter Weihnachtsmarkts:

„Die neuerliche Absage der Weihnachtsmärkte ist ein herber Schlag für Schausteller und Marktkaufleute. Sie wollten damit über den Winter kommen, damit es im Frühjahr 2022 weitergehen kann. Diese Rechnung geht nun nicht auf und zahlreiche Existenzen sind bedroht.

Daher brauchen Schausteller und Marktkaufleute schnelle und nachhaltige Hilfen. Zum einen müssen Land und Kommunen Alternativen ermöglichen. Ich denke da beispielsweise an Verkaufsbuden in Fußgängerzonen oder einzelne Glühweinstände auf Plätzen. Dies ist unter freiem Himmel und sollte daher auch ohne zu enge Auflagen möglich sein. Zum anderen sind aber weitere finanzielle Programme für diese so arg gebeutelte Branche notwendig.“

 

Friedrich Haag, FDP/DVP-Abgeordneter für Stuttgart, kommentiert:

„Die Situation zu den Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg ist ein Flickenteppich: Viele Städte haben ihren Weihnachtsmarkt geöffnet. Stuttgart hat kurzfristig abgesagt. Aber in den Restaurants nebenan läuft der Betrieb mit 2G offensichtlich problemlos, mit der verschärften Variante 2G plus soll es im Freien nicht funktionieren? Die Entscheidung zur Absage der Stadt Stuttgart war sicher keine leichte, aber diese Fragen müssen dennoch erlaubt sein.

Die Schausteller und Marktbeschicker brauchen Planungssicherheit, damit Situationen wie in Stuttgart, wo die bereits aufgebauten Stände jetzt wieder abgebaut werden müssen, verhindert werden. Die Landesregierung muss hier zumindest eine klare Empfehlung abgeben, wie die Kommunen sich verhalten sollen. Alles anderen verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit.“

Richtige Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns kommt für den Mittelstand zu spät.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heute bekannt gegebenen Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg:

 

„Die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns ist eine alte Forderung der FDP/DVP und gerade für den von der Corona-Krise gebeutelten kleinen Mittelstand von großer Bedeutung. Daher begrüße ich es sehr, dass das Wirtschaftsministeriums dies nun endlich umgesetzt hat. Ich wundere mich nur immer wieder, wieso das so lange dauert und nur wenig strategische Weitsicht vorhanden ist. Das Problem, dass die bisherige Bundesregierung einmal mehr die Selbstständigen nicht unterstützen will, ist seit Wochen bekannt, doch erst heute reagiert die Landesregierung darauf. Trotzdem bleibt es aber erstmal bei einer Ankündigung – die technische Umsetzung und der Zeitpunkt, wann der Unternehmerlohn tatsächlich auch beantragt werden kann, ist immer noch unklar.

Gerade auch deswegen stellt sich bereits heute die nächste Frage: Was passiert zum Jahresende mit den Corona-Hilfen? Dann laufen diese sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aus und es droht erneut Unsicherheit für den Mittelstand. Ich fordere daher mehr strategische Weitsicht in der Wirtschaftspolitik in unserem Land. Bereits jetzt müssen Ideen für die Zukunft der Corona-Hilfen bzw. einem Übergang zur Normalsituation entwickelt und rechtzeitig kommuniziert werden. Fehlende Planungsfähigkeit und erneute Unsicherheit sind jedoch Gift gerade für die vielen Selbstständigen und den kleinen Mittelstand in Baden-Württemberg. Insbesondere gilt es auch im neuen Jahr, die immer noch unter Corona-Einschränkungen leidenden Branchen wie beispielsweise das Schaustellergewerbe nicht aus den Augen zu verlieren.“

 

Hintergrund der Positionierung ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 Plus durch die Bundesregierung bis Jahresende. Diese kann bereits seit dem 6. Oktober 2021 beantragt werden – jedoch erst heute, genau drei Wochen später, erklärt die Landesregierung wie sie es dabei mit dem landesspezifischen fiktiven Unternehmerlohn handhaben möchte.

Der fiktive Unternehmerlohn ist eine Pauschale, die Selbstständige pauschal zusätzlich zur Fixkostenerstattung beantragen können. In den bisherigen Auflagen der Überbrückungshilfe 1-3 hat die Landesregierung diese Förderlücke, teilweise erst nach Aufforderung durch die FDP/DVP-Fraktion, geschlossen und aus eigenen Mitteln einen Unternehmerlohn in Höhe von zuletzt 1.000 Euro pro Monat möglich gemacht. Bisherige Pressemeldungen der FDP/DVP-Fraktion zum Unternehmerlohn erschienen am 11. Februar 2021, 16. Februar 2021 sowie am 13. April 2021.