Zur heutigen Aussage Ministerpräsident Kretschmanns, die Vermögenssteuerpläne der Grünen widerspruchslos zu tolerieren, sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Ministerpräsident Kretschmann zeigt keine Skrupel, die Interessen des baden-württembergischen Mittelstands auf dem Altar grüner Parteiinteressen zu opfern. Der mittelständische Unternehmer in Baden-Württemberg besitzt mit Kretschmann keinen wehrhaften Fürsprecher. Im Gegenteil hat für Kretschmann immer Parteiräson Priorität.“

Die von Kultusministerin Eisenmann angeregte Initiative, angehende Pensionäre länger an Schulen zu halten, ist für Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, eine Interimslösung, die kaum das drohende Defizit an Lehrkräften kompensieren wird:

„So sehr ich Frau Eisenmanns Bemühungen begrüße, dem gravierenden Lehrkräftemangel, insbesondere an Grundschulen und in der Sonderpädagogik, auch temporäre Lösungen entgegenzusetzen, so wenig wird es genügen, Pensionäre im Schuldienst zu halten. Damit wird das Problem nur kurze Zeit etwas relativiert und nicht gelöst. Weit sinnvoller wäre es, angehenden Lehrern deutlich früher als bisher eine Einstellungszusage zu geben. Auch den Schulen sollte mehr Eigenverantwortung bei der Lehrerauswahl und ein eigenes Personalbudget zugestanden werden.“

Prinzipiell, so Kern, müssten die Arbeitsbedingungen für Lehrer dringend verbessert werden: „Eine sechswöchige Arbeitslosigkeit bei Referendaren und bei Vertretungslehrern sowie eine um bis zu 8 Prozent abgesenkte Eingangsbesoldung bei angehenden Beamten tragen kaum dazu bei, dem Lehrerberuf Attraktivität zu verleihen. Wir Freien Demokraten würden uns freuen, wenn die Kultusministerin mehr Mut zur Kreativität bei der Lehrergewinnung erkennen ließe.“

Bereits in der Vergangenheit hat die FDP-Fraktion die Situation in und um Flücht-lingseinrichtungen beleuchtet. Im Jahr 2016 hat sich die Situation, wie die Stellungnahme der Landesregierung auf einen weiteren Antrag (Drucksache 16/1565) der FDP zeigte, weiter verschlechtert:

  • Polizeieinsätze:16.02.2016 bis 31.12.2016: insgesamt 5.668 polizeiliche Einsätze in Erstaufnahmeeinrichtungen, das entspricht 18 Einsätzen pro Tag
  • 01.08.2014 bis 13. 08.2015: insgesamt 1.870 Einsätze in Erstaufnahmeeinrichtungen (Drs. 15/7305), das entspricht fünf Einsätzen pro Tag
  • Strafbare Handlungen mit Tatörtlichkeit „Asylbewerberunterkunft“:für 2016 zeichnen sich deutliche Anstiege der Fallzahlen an
  • 2015 insgesamt 6.511 strafbare Handlungen
  • Einsatz von Bereitschaftspolizei, MEK und SEK:01.08.2015 bis 23.09.2016: 26.302 Beamte leisten 246.767 Stunden
  • 01.08.2014 bis 23.09.2015: 4.566 Beamte leisten 35.517 Stunden (Drs. 5/7361)

Berücksichtigt werden nur Landeserstaufnahmeeinrichtungen und Erstaufnahmestellen, für die weiteren circa 3.000 Flüchtlingsunterkünfte liegen keine Daten vor.

Zu dieser brisanten Entwicklung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Obwohl manche Politiker gern den Eindruck vermitteln, die Flüchtlingskrise wäre 2016 nicht so schlimm gewesen, vermitteln die aktuellen Zahlen zu Polizeieinsätzen ein anderes Bild. Die Probleme sind längst nicht gelöst. Die Polizei ist massiv belastet; die innere Sicherheit nicht unerheblich beeinträchtigt.

Und wie dankt die Landesregierung der Polizei? Überstunden werden nicht ausbezahlt, die Tarifergebnisse der Angestellte werden nicht zeit- und inhaltsgleich übernommen. Die Ausbildungskapazitäten für eine personelle Stärkung der Polizei werden nicht mal ansatzweise auf das erforderliche Maß erhöht. Auf diese Weise sorgt Grün-Schwarz dafür, dass die ungeheure Belastung der Polizei in den nächsten zwei Jahren von noch weniger Schultern getragen werden muss. Ganz zu schweigen davon, dass der Koalition der Wille fehlt, sich nachhaltig für eine Effektivierung von Asylverfahren und Rückführungen einzusetzen, die zu einer Entlastung des Asylsystems führen würden. Überdies droht der Rechtsstaat auf der Strecke zu bleiben, wenn die überlastete Polizei zunehmend Schwierigkeiten hat, Straftaten auszuermitteln und so Straftaten keine Sanktion finden.“

Den Antrag finden Sie unter: Stellungnahme IM 1565_Flüchtlingsunterkünfte

Der Sprecher für berufliche Bildung der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, begrüßte die Ankündigung der Kultusministeriums, das Projekt „Jugendberufshelfer“ entgegen der ursprünglichen Planungen nun doch weiter zu bezuschussen.

Hoher wörtlich: „Die FDP-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung bei den Jugendberufshelfern Lernfähigkeit erkennen lässt. Die grün-schwarze Regierungsmehrheit hatte noch im kürzlich verabschiedeten Haushalt für das Jahr 2017 die vollständige Streichung des Landeszuschusses für das Projekt „Jugendberufshelfer“ durchgesetzt – allen Einwänden und Sachargumenten zum Trotz. Auch einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, mit dem wir einen zielgerichteten, effizienten Einsatz der finanziellen Mittel im Bildungsbereich und unter anderem auch die Fortsetzung der Jugendberufshelfer-Förderung forderten, lehnte Grün-Schwarz ab. Dabei liegt die Bedeutung der Jugendberufshelfer sowohl für die Bildungs- und Lebenschancen benachteiligter junger Menschen als auch für die Betriebe auf der Hand. Jugendberufshelfer ebnen benachteiligten jungen Menschen den Weg in Ausbildung und Beruf und tragen maßgeblich dazu bei, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Angesichts der Herausforderung, zahlreiche Zuwanderer in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren, dürfte noch mehr Verantwortung auf den Schultern der Jugendberufshelfer ruhen.“

Heute vor einen Jahr wurde in der Baden-Württembergischen Landtagswahl die Basis für eine grün-schwarze Landesregierung geschaffen, „deren zahlreiche Versprechungen vor der Realität keinen Bestand haben“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion.

„Die Bilanz des ersten Jahres Grün-Schwarz hat mich massiv daran bestärkt, dass die FDP gut daran getan hat, sich nicht auf ein Bündnis mit den Grünen einzulassen. Das Bildungsniveau unserer Schüler hat vehement gelitten, Schulden werden trotz exorbitanter Steuereinnahmen nicht getilgt und in der Asylpolitik wird jeder positive Impuls der CDU von den Grünen in sein Gegenteil verkehrt.

Der koalitionsinterne Konflikt trägt immer groteskere Blüten. Die ideologische Handschrift der Grünen degradiert Sachpolitik zu einer Nebensache und was am schlimmsten ist: die nächsten vier Jahre versprechen wenig Veränderung hin zum Guten.“

Zur heutigen Entscheidung von Grünen und SPD im Bundesrat, der Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern nicht zuzustimmen, erinnerte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, an die Verantwortung von Ministerpräsident Kretschmann:

„Es kann nicht sein, dass die Grünen im anstehenden Bundestagswahlkampf offensiv mit Ministerpräsident Kretschmann werben wollen, wie kürzlich zu hören war, Kretschmann selbst aber nahezu nichts unternimmt, um seine Grünen von einer Zustimmung zur Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zu überzeugen. Einmal mehr wird deutlich, dass die Grünen mit Kretschmann zwar bürgerliche Wählerschichten erreichen wollen, dies aber nicht dazu führt, dass die Grünen von ihren ideologischen Vorstellungen lassen.“

In der heutigen Debatte zur bisherigen Bilanz der Landesregierung, die sich zu Beginn noch enthusiastisch als Komplementärkoalition feiern ließ, erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion: „Offensichtlich bei dieser Debatte wird nur eines: Grün-Schwarz ist in einem desaströsen Zustand. Statt die Geschicke unseres Landes mit Umsicht und Weitblick zu gestalten, dominieren Streitigkeiten in nahezu allen Bereichen, die eine konstruktive Zusammenarbeit von Grün-Schwarz bedingen.“

Die Regierungsfraktionen besäßen, so Rülke, nur in einer Hinsicht Konsens – prinzipiell eine andere Position zu vertreten als die des Koalitionspartners: „Bei den Abschiebungen nach Afghanistan haben sich zwar Ministerpräsident Kretschmann und Strobl nach langen Kontroversen endlich darauf verständigt, zwangsweise Rückführungen nicht auszusetzen, doch viele Grüne rebellieren offen dagegen und üben Druck auf Partei, Fraktion und Regierungsmitglieder aus. Auch bei der inneren Sicherheit herrscht erhebliche Uneinigkeit. So wurden die Grünen bei ihren Absprachen zur Einführung neuer Antiterror-Maßnahmen von der CDU bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit geführt. Gleiches gilt für das Modell des freiwilligen, bewaffneten Polizeidiensts: von der CDU geliebt, von den Grünen gehasst, ist eine sinnvolle Lösung kaum zu erwarten. Die Liste ist endlos.“

Rülke erklärte, die schlechte Verfassung der Landesregierung zeige sich jedoch auch dort, wo Kontroversen und Reibereien nicht gravierend in Erscheinung träten: „Exemplarisch sei hier nur an das Feinstaub-Problem in Stuttgart erinnert. Verkehrsminister Hermanns Diesel-Verbot für Tage mit hoher Feinstaubbelastung kann der CDU nicht gefallen, belastet es doch die Wirtschaft und alle jene Bürgerinnen und Bürger, die entscheidend dazu beitragen, dass unser Land prosperiert. Frau Hoffmeister-Kraut darf sich bei ihrem grünen Kollegen bedanken. Bedanken darf sie sich auch bei Minister Hermann, dass er 25 Millionen Euro Bundesmittel für den Straßenbau nicht abgerufen hat. Warum bleibt sein Geheimnis. Wie so vieles andere auch.“

Bildung wurde von Grün-Schwarz als eines der zentralen Themen für die neue Legislatur gehypt „und dann“, so Rülke, „kam der tiefe Fall und Ernüchterung. Baden-Württemberg sackte in Schülervergleichsstudien auf eine Weise ab, die jeden erstaunen musste, der das lange Zeit hohe Bildungsniveau unseres Landes kannte. Der Absturz war beschämend. Dennoch musste Ministerin Eisenmann immer wieder ihre komplementären Kollegen daran erinnern, dass der Leistungsgedanke keine absurde Idee darstellt; doch die Antwort der Grünen ist, wie so oft, ideologisch und heißt Gemeinschaftsschule. Die CDU murrte und gab doch zähneknirschend nach. Vergessen sei in diesem Zusammenhang auch nicht, dass es einer offenen Medien-Provokation der Kultusministerin bedurfte, um ihre Kabinettskollegin, Finanzministerin Sitzmann, davon zu überzeugen, dass die geplante Streichung von 441 Lehrerstellen nicht dazu beiträgt, eine angemessene Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Die beiden Ministerinnen dürften ihre Freude am komplementären Farbenspiel von Grün-Schwarz verloren haben. Das Folgedrama ist bereits in Auftrag gegeben. Sobald die Diskussion um zu streichende Stellen für das Schuljahr 2017/18 entbrennt, werden Grüne und CDU wieder konträre Ziele verfolgen und streiten.

Auch der Landeshaushalt ist nachweislich nichts, womit Grün-Schwarz renommieren könnte; im Sommer stehen die Beratungen für den Doppelhaushalt 2018/19 an – das Land muss sparen, und für Schuldentilgung sieht Grün-Schwarz keine Veranlassung, seitdem Edith Sitzmann die ,implizite Schuldenformel‘ erfunden hat. Es bleibt abzuwarten, wie Grün-Schwarz mit der Frage umgeht, ob das Tarifergebnis der Angestellten der Bundesländer ohne Abstriche auf die Landesbeamten übertragen werden kann.

Die noch von Grün-Rot initiierte Polizeireform hatte vor allem ein Ergebnis: Kritik von allen Seiten und jene, die sie entlasten sollte, sind konsterniert. Innenminister Strobl kündigte an, nachbessern zu wollen: ob es nützt, bleibt – nicht nur farblich – unbestimmt.

Die Themenliste ist so heterogen wie endlos: Egal, ob es um Studiengebühren, um Digitalisierung, Arbeitszeitenregelung oder Windkraft geht – nichts wirkt bei Grün-Schwarz durchdacht, alles improvisiert und selten mit Weitblick geplant. Selbst drängende Fragen, wie die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, werden verdrängt, verzögert, verschleppt. Zentrale Ziele in der Wohnungsbaupolitik, so z. B. Flächenausweisung oder die Reform der Landesbauordnung, sind vergessen. Die Reform der Landesbauordnung, von der CDU im Landtagswahlkampf noch als unverzichtbar beschworen, findet im Koalitionsvertrag keine Erwähnung.

Der Außenhandel – für Baden-Württemberg ein Bereich von vitaler Bedeutung – ist Grün-Schwarz keine Aussagen wert, die über bloße Absichtserklärungen hinausgingen. Grüne und CDU konnten sich nicht einmal zu einer gemeinsamen Erklärung für CETA überwinden, und so spielt die Regierung auf Zeit, um sich nicht positionieren zu müssen.

Zeit aber ist längst keine mehr für grün-schwarze Farbenspiele, die nur ein tristes Grau produzieren: Das verdient weder unser Land, noch seine Bürgerinnen und Bürger, die seinen Wohlstand begründen. Die Zeit für einen baldigen Farbenwechsel ist überfällig.“

Im Vorfeld der morgigen Sitzung des Bundesrats mit der Beratung zur Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (Bundesrats-Drucksache 39/17) sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ich sehe die Landesregierung in der Pflicht, morgen im Bundesrat die berechtigten Interessen der Modellflieger aufzugreifen und die vorgeschlagenen Änderungen mitzutragen. Eine generelle Höhenbegrenzung auf 100 Meter würde für viele sachkundige und verantwortungsbewusste Modellflieger das Aus bedeuten.“

Haußmann zeigte sich enttäuscht darüber, dass die grün-schwarze Landesregierung trotzt seines Antrags „Auswirkungen der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten auf Steuerer von Flugmodellen“ (Landtags-Drucksache 16/1563) nicht selbst aktiv geworden sei. „Offenbar gibt es in unserer Landesregierung kein offenes Ohr für die Belange der Modellflieger. Ich bin froh, dass andere Länder hier weiter sind. Ich fordere nun die Landesregierung auf, die vorgeschlagenen Verbesserungen aktiv zu unterstützen“, betonte Haußmann. Es werde verkannt, dass es zwischen fachkundigen Modellfliegern, die häufig in Vereinen verantwortliche Arbeit leisteten und wüssten, wie man sich im Luftraum zu verhalten habe und ,Drohnen-Amateuren‘ einen fundamentalen Unterschied gebe, dem nun endlich Rechnung zu tragen sei.

„Es kann nicht angehen, dass man wegen der Drohnen-Problematik quasi das Kind mit dem Bade ausschüttet und den bisher ungefährlichen Modellflug gleich mit in Haftung nimmt und wesentlich erschwert oder gar abwürgt“, stellte Haußmann abschließend klar.

Hinweis: Den Antrag finden Sie hier: 1563 Stn LuftVO

Anlässlich der aktuellen Debatte zur Umsetzung des sogenannten Strobl-Papiers zur Durchsetzung der Ausreisepflicht von Ausländern sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Innenminister Strobl ist gescheitert. Die FDP-Fraktion hatte beantragt, die sogenannte Strobl-Initiative zum Asyl- und Flüchtlingsrecht in einer Bundesratsinitiative umzusetzen. Diesen Antrag hat die grün-schwarze Koalition im Landtag heute auch mit Stimmen der CDU abgelehnt. Damit stellt sich die CDU-Fraktion offen gegen den eigenen Innenminister und seine Pläne. Wie Hohn wirkt es da, dass die Abgeordneten der Koalition den Innenminister vor der Abstimmung beklatschten.“

An die Geschichte des Papiers erinnernd, stellte Rülke fest: „Deutschland hat in den letzten Jahren mehr als eine Million Menschen aufgenommen. Bei aller Weltoffenheit und Solidarität müssen wir uns eingestehen, dass unsere Möglichkeiten zur Integration zahlloser Menschen Grenzen kennt. Seit Jahren wird jedoch nur ein Bruchteil der Menschen ohne Asylgrund und Flüchtlingsstatus zurückgeführt oder abgeschoben.“

„Der Innenminister habe“, erklärte Rülke weiter, „daraufhin im November 2016 mit dem sogenannten ‚Strobl Papier‘ zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht eine große Anzahl sinnvoller Vorschläge in die politische Diskussion eingebracht, leider ohne angemessene Resonanz und Unterstützung zu finden. Ministerpräsident Kretschmann gibt zunächst den Ahnungslosen, der grüne Fraktionsvorsitzende Schwarz spricht von Fantasievorschlägen, der grüne Landesvorsitzende Hildenbrand von einem schäbigen Papier.“

Um dieser indiskutablen Haltung entgegenzuwirken habe die FDP mit einem Antrag gefordert, die Vorschläge in einer Bundesratsinitiative aufzugreifen: „Die Landesregierung versicherte schließlich, sie werde, sobald auf Bundesebene konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung der Rückkehrpolitik vorlägen, Vorschläge aus dem Strobl-Papier aufgreifen und in den Bundesrat einbringen. Der Wert dieser Ankündigung bemisst sich jedoch allein daran, ob sich die grün-schwarze Koalition zum ‚Strobl-Papier‘ bekennt.“

„Dies war“, so betont Rülke, „auch deshalb zu klären, weil das Strobl-Papier unter anderem Abschiebungen nach Afghanistan fordert. Die letzten Wochen zeigten jedoch, dass dieses Thema im Wahljahr ständiger Ausgangspunkt für die Profilierung bei der eigenen Gefolgschaft auf Kosten des Koalitionspartners ist. Kaum eine Woche vergeht, in der sich die Koalitionspartner nicht gegenseitig beschimpfen. Angesichts dieses Gebarens ist es einigermaßen skurril, wenn dann Ministerpräsident Kretschmann in einem anderen Zusammenhang eine sprachliche Verrohung beklagt.“

Mit Blick auf die namentliche Abstimmung des FDP-Antrags zur Umsetzung des Strobl-Papiers stellte Rülke fest: „Um Klarheit über den Zustand der grün-schwarzen Koalition zu gewinnen, haben wir über den Antrag namentlich abstimmen lassen. Das Ergebnis spricht Bände.“

 

In der heutigen ersten Beratung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf opfert den grünen Nimbus der kostenfreien Hochschulbildung und gleicht einem Offenbarungseid. Im Jahr 2011 hatte sich Ministerin Bauer für die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren feiern lassen und zwei Beweggründe für diese Abschaffung hervorgehoben. Sie betonte damals die vermeintliche soziale Gerechtigkeit eines gebührenfreien, steuerfinanzierten Studiums und die untrennbar damit zusammenhängende Verbesserung der Studienbedingungen.

Heute muss Frau Ministerin Bauer eingestehen, dass es für eine Sicherstellung und Verbesserung der Qualität der Hochschulen Studiengebühren bedarf. Allerdings bleibt Frau Bauer hier inkonsequent. Auch das Thema soziale Gerechtigkeit rückt mit der Einführung diskriminierender Gebühren für Ausländer in immer weitere Ferne. Das Gesetz dient einzig dem Zweck, den klammen Haushalt von Frau Bauer zu retten, ohne wirklich auf eine Verbesserung für die Qualität der Lehre hoffen zu lassen. Der kleine Anteil, der an den Hochschulen verbleiben soll, wird absehbar komplett vom tatsächlichen Verwaltungsaufwand vor Ort aufgezehrt werden. Die zahlreichen Ausnahmen, die das Gesetz vorsieht, werden nicht nur eine erhebliche Bürokratie aufbauen, sondern dezimieren die erwarteten Einnahmen auch mit jeder Nachbesserung, die Ministerin Bauer in ihrem tabubrechenden Gesetzesentwurf vornimmt.

Wirkliche soziale Gerechtigkeit schaffen aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nur nachlaufende Studiengebühren. Wir wollen alle Studierenden maßvoll an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen; der angehende Handwerksmeister trägt die Kosten seiner Ausbildung schließlich auch komplett selbst. Vielleicht sollte Ministerin Bauer in dieser zentralen Frage der Hochschulpolitik nicht im grünen Stammbuch lesen, sondern mal einen Bildungsökonomen fragen.“

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Notariatsreform in Baden-Württemberg nicht gegen das Grundgesetz verstößt, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Notariatsreform wurde unter der politischen Verantwortung eines liberalen Justizministers langfristig geplant und dann auch von den Nachfolgern im Amt weiter umgesetzt. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir unseren Ansatz, notwendige Reformen sorgfältig zu planen und umzusetzen, bestätigt. Diese Entscheidung sollte so auch als Hinweis an die aktuelle Landesregierung verstanden werden, die mit der überdimensionierten und fehlerhaft umgesetzten Polizeireform immer wieder Niederlagen vor Gericht einfährt.“

Anlässlich der Beratungen im Plenum des Landtags über das Gesetz zur Änderung des Rundfunk-Staatsvertrags warb der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erneut für eine Senkung des Rundfunkbeitrags.

Goll wörtlich: „Nachdem die KEF, die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, in der Vergangenheit hin und wieder eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorgeschlagen hat, empfiehlt sie aktuell eine Beitragssenkung von derzeit 17,50 Euro auf 17,20 Euro.

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist kein stichhaltiges Argument gegen die Beitragssenkung vorgebracht worden. Die Umstellung von geräteabhängigen Gebühren auf Rundfunkbeiträge ist inzwischen erfolgreich vollzogen worden. Die Notwendigkeit der Bildung einer Rücklage ist somit nicht mehr gegeben. Wir fordern deshalb, den Überschuss an die Beitragszahler zurückzugeben und den Rundfunkbeitrag wie vorgeschlagen um 30 Cent zu senken.

Der Beitragszahler sollte darauf vertrauen können, dass sein Beitrag nicht willkürlich festgelegt wird, sondern sich am tatsächlichen Bedarf der Rundfunkanstalten bemisst – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Die Empfehlung der KEF zur Beitragssenkung ist aus Sicht der FDP-Fraktion nichts anderes als die Vertrauensfrage beim Umgang mit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das sollten gerade die Fraktionen ernst nehmen, die wie die FDP-Fraktion zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen.“

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, ist das heutige Abstimmungsverhalten der Koalition schwer nachvollziehbar und unverständlich: „Sollte es erneut zur Bildung von Parallelfraktionen kommen, ist die Koalition mit verantwortlich. Das vom Landtag eingeholte Gutachten zur Frage der Parallelfraktionen lässt keinen Zweifel daran, dass ein akuter Regelungsbedarf besteht. In logischer Konsequenz hat die FDP-Fraktion, flankiert von der SPD-Fraktion, einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der jedoch von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde.“

Kern betonte, dass die Geschäftsordnungskommission zwar gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet habe, die Verhinderung von Parallelfraktionen für die FDP aber ein entscheidender Aspekt sei, der die Zustimmung der Fraktion zur Geschäftsordnung in summa aber unmöglich mache.“

Zur Erklärung der Kultusministerin, die 80-Prozent-Zielmarke bei der Privatschulfinanzierung gesetzlich verankern zu wollen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Fraktion unterstützt die Kultusministerin bei ihrem Vorhaben, die 80-Prozent-Zielmarke im Privatschulgesetz zu verankern. Dadurch wird die finanzielle Planungssicherheit der Schulen in freier Trägerschaft verbessert. Allerdings haben wir in der Vergangenheit bereits erlebt, dass die freien Schulen mit Rechentricks irritiert wurden. Paradebeispiel hierfür ist von der ehemaligen grün-roten Landesregierung eingeführte Versorgungsabgabe für Beamte, die in den Privatschuldienst beurlaubt sind. Sie schlägt nun mit rund 13 000 Euro pro Person und Jahr zu Buche. Seitens der FDP-Fraktion werden wir mit Argusaugen darüber wachen, dass sich ein solches Spiel nach dem Motto „Linke Tasche – rechte Tasche“ nicht wiederholt. Vielmehr wollen wir erreichen, dass die freien Schulen einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der tatsächlichen Kosten erhalten, die ein Schüler im staatlichen Schulwesen verursacht.“

Zur heutigen Meldung, Minister Hermann wolle auf Grundlage seines Gutachtens mehr Menschen dazu bringen, einen Fahrradhelm zu tragen, erklärte Jochen Haußmann, verkehrspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion:

„Es wirkt schon etwas bizarr, dass ein teures Gutachten notwendig erscheint, an die triviale Einsicht zu erinnern, dass das Tragen eines Fahrradhelms von Vorteil ist. Wenn das Ergebnis eines Gutachtens bereits feststeht, bedarf es wohl kaum einer Investition von Steuergeldern in Höhe von 200.000 Euro.“

Anlässlich der heutigen aktuellen Debatte im Landtag zu türkischen Wahlauftritten in Deutschland erinnerte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, an die Wehrhaftigkeit der Demokratie:

„Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind hohe Rechtsgüter, die Liberalen wichtig sind. Aber auch der liberale Rechtsstaat kommt an Grenzen des Erträglichen, wo er angehalten ist, Wehrhaftigkeit zu demonstrieren. Beispielsweise dulden wir nicht die Leugnung des Holocaust unter Berufung auf die Meinungsfreiheit. Auch dulden wir nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Und wenn jemand dazu aufruft, die Demokratie zu bekämpfen, dann fällt ihm der Rechtsstaat in den Arm.“

Mit Blick auf die Türkei sei es nach Rülke zwar Angelegenheit der Türkei, was türkische Politiker in der Türkei sagen würden und dürfen. „Gleichwohl“, so Rülke weiter, „sehen wir es als unsere Aufgabe an, zu kritisieren, wenn beispielsweise die Pressefreiheit eingeschränkt wird und systemkritische Journalisten verfolgt werden. Dazu fahren wir aber nicht in die Türkei.“

An die Bundesregierung und die grün-schwarze Landesregierung adressiert stellte  Rülke fest: „Wenn türkische Politiker in Deutschland auftreten wollen, so haben sie unsere Rechtsordnung zu akzeptieren. Das heißt, sie haben nicht das Recht, hier in Deutschland dafür zu werben, dass demokratische Verfassungsstaaten in Diktaturen umgewandelt werden. Deshalb fordere ich die Regierung Merkel auf, türkischen Regierungsmitgliedern entsprechende Wahlkampfauftritte in Deutschland zu untersagen. Ich fordere die Regierung Kretschmann auf, sich entsprechend bei der Bundesregierung einzusetzen. Man kann nicht den Schwarzen Peter mutigen Kommunalpolitikern wie dem Gaggenauer Bürgermeister zuspielen und die Kommunalen dann mit den Problemen alleine lassen.“

Herr Erdogan habe mehrfach die Bundesrepublik Deutschland in Zusammenhang mit Nazideutschland gebracht und, so Rülke, damit unsern Verfassungsstaat verunglimpft. Erdogans Äußerungen würden dabei den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Rülke fordert die Landesregierung auf, dies gegenüber der Bundesregierung deutlich zu machen. An die Bundesregierung gerichtet schließt er: „Ich fordere die Bundesregierung auf, Herrn Erdogan mitzuteilen, dass er deshalb in Deutschland eine dauerhaft unerwünschte Person ist.“

„Es ist ein verheerendes Signal für den Wirtschafts- und Lebensstandort Baden-Württemberg, wenn unser grüner Verkehrsminister Hermann, unter tatkräftiger Mithilfe der CDU, mit Fahrverboten jene Menschen faktisch enteignet, die noch Diesel-Fahrzeuge jüngeren Datums fahren. In vorauseilendem Gehorsam werden drastische Maßnahmen verhängt. So soll Stuttgart bereits in drei Jahren blaue Umweltzone sein. Das heißt, Autos, die bis vor zwei Jahren noch allen Anforderungen genügten, dürfen dann ganzjährig in Stuttgart nicht mehr fahren.“ Das sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann MdL in der aktuellen Landtagsdebatte zu den geplanten Feinstaub-Fahrverboten.

Es könne, so Haußmann, ohnehin nicht der Feinstaub für diese grün-schwarze Verbots- und Bevormundungspolitik herhalten. Denn zwischen Euro 5 und Euro 6 gebe es keine Unterschiede, was ihr Emissionsverhalten betreffe. Die Feinstaubproblematik bestehe auch nur im Winterhalbjahr aufgrund der Heizperiode und des geringeren Luftaustausches. Verkehrsminister Hermann setze pikanterweise in seiner eigenen Argumentationslinie auf die Zeitachse. So rechne er selbst damit, dass bis zum Jahr 2020 80 Prozent der Fahrzeuge Euro 6 entsprächen. Somit fiele dann das gesamte Blaue-Plakette- und Verbots-Kartenhaus von selbst in sich zusammen.

Zum Internationalen Frauentag am 8. März sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Der Internationale Frauentag am 8. März muss ein Weckruf für die Landesregierung sein. Zentrale Vorhaben der Gleichstellungspolitik, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, sind noch nicht auf den Weg gebracht. Auch der an diesem Tag im Landtag von Baden-Württemberg diskutierte Antrag der Regierungsfraktionen zur Frauenpolitik (Drucksache 16/1578) gibt keine Auskunft darüber, welcher Umsetzungszeitplan besteht. Einen solchen fordere ich aber heute anlässlich des Weltfrauentags ein. Denn es gibt auf dem Weg zu einer tatsächlichen Gleichstellung noch Einiges zu tun.

Die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes allein macht noch keinen Sommer. Wir brauchen mehr Flexibilität in der Arbeitswelt, mehr Dynamik für den Aufstieg von Frauen in Politik und Wirtschaft und mehr Sensibilität bei der Berufswahl. Deshalb war die Initiative ‚Frauen in MINT-Berufen‘ (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) so entscheidend und ich begrüße explizit, dass Frauen ein wichtiges Handlungsfeld der Fachkräfteallianz sind.“

In der zweiten Beratung zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes erklärte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

„Die FDP war schon immer dafür, die Abgeordneten an der Lebenswirklichkeit der Wähler zu orientieren. Deshalb wurde damals die Staatsrente abgeschafft und durch Eigenvorsorge ersetzt.“ Rülke erinnerte daran, dass auch der Bürger, wenn die Rente aus der umlagefinanzierten Rentenversicherung nicht reiche, aus erwirtschaftetem und versteuertem Eigenkapital zusätzlich privat vorsorgen müsse: „Das kann man auch dem Abgeordneten zumuten. Deshalb haben wir es für falsch gehalten, die Staatsrenten für Abgeordnete wieder einzuführen und haben im Landtag dagegen gestimmt.“

Die Abgeordneten der FDP-Fraktion, betonte Rülke, hätten auch keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, von der Eigenvorsorge in die Obhut der Staatsrenten zu wechseln, falls dieses Gesetz Bestand gehabt hätte:  „Gerne stimmen wir nun zu, wenn dieses Gesetz wieder zurückgenommen wird.“

Es sei, so Rülke weiter, auch nicht falsch, eine Kommission einzusetzen, die die Altersversorgung der Abgeordneten auf den Prüfstand stelle: „Die FDP-Fraktion stellt aber klar, dass sie sich auch für die Zukunft – unabhängig von Kommissionsergebnissen – nicht vorstellen kann, dass die Landtagsabgeordneten zu einer staatlichen Altersvorsorge zurückkehren.“

Zur Regierungspressekonferenz mit Innenminister Strobl, in der dargestellt wurde, die Koalition habe den Streit um Abschiebungen beigelegt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Konzept, das im Film ‚Täglich grüßt das Murmeltier‘ noch Charme hatte, taugt in Baden-Württemberg längst nicht zur Unterhaltung. Das ständige Zelebrieren von Einigkeit bei der Abschiebung, auf das dann die Fortführung des Streites folgt, schädigt das Ansehen des Rechtsstaats und sorgt bei der Bevölkerung für Politikverdrossenheit. Aber der Streit wird weitergehen; mit dem neuerlichen Brief von Ministerpräsident Kretschmann an den Bundesaußenminister ist das Feld schon bereitet. Und der Streit ist gewollt, denn die grünen und schwarzen Wahlkämpfer profitieren von dem Theater, indem sie bei ihrer jeweiligen Gefolgschaft den harten Umgang mit dem Koalitionspartner anpreisen können.

Verantwortungsvolle Politik hingegen wäre die konsequente Durchsetzung des Asylrechts mit der Notwendigkeit, Abschiebungen vorzunehmen; auch die Verbesserung der Integration und Prävention, flächendeckender staatlicher Islamunterricht an den Schulen und der Ausbau der Ausbildungskapazitäten für die Polizei wären sinnvoll und angezeigt.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte, dass die Landesregierung die Vorlage der Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule zukünftig verbindlich machen will. Gleichzeitig kritisierte er, dass die Neuregelung erst zum Schuljahr 2018/19 greifen soll.

Kern wörtlich: „Dass die Grundschulempfehlung zukünftig der weiterführenden Schule vorgelegt werden muss, unterstützt die FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich. Bereits in unserem Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir das Recht der aufnehmenden Schule gefordert, sich die Grundschulempfehlung vorlegen zu lassen. Die Einschätzung der Grundschullehrer zu kennen, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Lehrer der weiterführenden Schule den betreffenden Schüler bestmöglich fördern können.

Deshalb ist die Abschaffung des realitätsfernen Verbots aus der grün-roten Regierungszeit überfällig. Leider ließ sich die CDU-Kultusministerin vom grünen Koalitionspartner abringen, die Vorlage der Grundschulempfehlung erst zum Schuljahr 2018/19 verbindlich zu machen. Seitens der FDP-Landtagsfraktion können wir für dieses Vorgehen keinen triftigen Grund erkennen und lehnen es als schlichtes Taktieren zu Lasten der Schüler ab. Wir werden im Kontext der Beratungen über den Gesetzentwurf beantragen, die Vorlage der Grundschulempfehlung bereits zum Schuljahr 2017/18 verbindlich zu machen. Von einer Kultusministerin, die sich der Qualität im Bildungsbereich verpflichtet fühlt, erwarten wir, dass sie unseren Antrag im Interesse der Chancen für junge Menschen vorbehaltlos unterstützt.“

Zu den heutigen Ausführungen des Innenministers Thomas Strobl, die Landesregierung plane, neue Schritte ihrer Digitalisierungsstrategie schon bald zu verwirklichen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Selbstbeweihräucherung der Landesregierung geht weiter. Heute feiert der Innenminister den Entschluss des Ministerrates, landesweit die E-Akte einzuführen. Etwas, was schon zu einem viel früheren Zeitpunkt hätte geschehen müssen. Zudem traf sich der Kabinettsausschuss Digitalisierung endlich zu seiner ersten Sitzung. Auch dieses Treffen hätte bereits deutlich früher stattfinden müssen. Wenn die Landesregierung ihrem eigenen Maßstab wirklich gerecht werden will, dass die Digitalisierung Schwerpunkt der Arbeit sein soll, dann hat Innenminister Strobel recht: Er muss jetzt die Ärmel hochkrempeln, denn nach seiner eigenen Aussage soll ja in zwei Jahren jeder Schwarzwaldhof im Land an das Breitbandnetz angeschlossen sein. Wir werden den Innenminister zu gegebener Zeit daran erinnern.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, äußerte sich empört über die Aussagen des AfD-Fraktionsvizes Rainer Podeswa, wonach durch die Aufspaltung der AfD-Fraktion zur Einsparung öffentlicher Mittel gesorgt hätte. Nach Aussagen Rülkes sei dies „schlicht eine Unverschämtheit“ und setze der Lüge des AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Meuthen noch die Krone auf. „Herr Meuthen sagte vor dem versammelten Parlament, die zu viel erhaltenen Mittel seien zurückgezahlt. Das war schlicht gelogen.“ Die Aufspaltung der AfD sei damals nach Aussage Rülkes ein Geschäftsordnungstrick gewesen, um mehr Mittel und Einfluss zu bekommen. Der Beweis sei nach seinen Worten damit geführt, dass die „ABW-Fraktion“ offenbar auf das Personal der AfD-Fraktion zurückgegriffen hätte und infolgedessen diesbezüglich nichts ausgegeben worden sei. „Es jetzt als ehrenwert darzustellen, nicht so abgeräumt zu haben wie möglich, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, kritisierte Rülke scharf.

 

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, äußerte sich besorgt über die sich abzeichnende Neuregelung der Privatschulfinanzierung durch die Landesregierung. Wörtlich sagte Kern:

„Dass die Kultusministerin den Schulen in freier Trägerschaft einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Kosten eines Schülers in einer staatlichen Schule in Aussicht gestellt hat, ist grundsätzlich erfreulich. Dies entspricht einer von den Privatschulverbänden seit Jahren angestrebten Zielmarke, die auch die FDP anstrebt. Allerdings könnte die Neuregelung der Privatschulfinanzierung ein bürokratisches Monstrum werden, das sich in schwere Widersprüche verstrickt. Das würde der Privatschulfreiheit einen Bärendienst erweisen. Zukünftig müssen die freien Schulen umständlich nachweisen, dass sie kein Schulgeld erheben. Gleichzeitig verweist sie die Landesregierung darauf, für Hausaufgabenbetreuung oder Aktivitäten jenseits des Pflichtunterrichts Beiträge zu erheben. Außerdem werden beispielsweise berufliche Schulen ausgeklammert. Das Vorhaben droht im Gewirr der Vorschriften zu verheddern. Wir Freien Demokraten hätten eine möglichst unbürokratische Lösung für den Ausgleichsanspruch bei Schulgeldfreiheit vorgezogen. Außerdem wollen wir in die 80 Prozent anders als bisher auch die Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit oder Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbau für alle Schularten einbeziehen. Ziel müssen schließlich freie Schulen in sozialer Verantwortung bleiben.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke attestierte dem AfD-Fraktionsvorsitzenden den völligen Verlust an Glaubwürdigkeit bei der Rückzahlung von Mitteln. Rülke sagte in Richtung Meuthens: „Er wird immer dreister. Nachdem er ertappt wurde, behauptete er, er habe sich getäuscht. Nun behauptet er plötzlich, ich habe nicht danach gefragt, ob alles zurückgezahlt wurde. Aus dem Plenarprotokoll geht aber eindeutig hervor, dass nach der vollständigen Rückzahlung der in Anspruch genommenen Verfügungsmittel gefragt wurde“. Rülke stellte abschließend fest, dass sich der AfD-Fraktionsvorsitzende bei jeder Rechtfertigung mehr in seine eigenen Lügen verheddere.