Berufsschullehrer, Verbände und Unternehmen sehen Unterrichtsausfall als akutes Problem – Der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern hat in einer von der FDP/DVP-Fraktion beantragen Landtagsdebatte Grün-Rot dafür kritisiert, dass beim Thema duale Ausbildung „zwischen vollmundigen Absichtserklärungen und der tatsächlichen Regierungspraxis Abgründe klaffen“. Die Sorge, dass die duale Ausbildung ins Abseits der grün-roten Bildungspolitik gerate, sei sehr wohl begründet, sagte Kern. So sei die Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen nach wie vor defizitär. Der Unterrichtsausfall lag im letzten Schuljahr bei 4,1 Prozent. Zu denken müsste der Kultusministerin geben, dass die Berufsschullehrer, Eltern, Unternehmen, Industrie- und Handelskammern und das Handwerk den Unterrichtsausfall als „akutes Problem“ ansehen. Kern: „Wenn sogar der Weltkonzern Daimler sich mahnend zu Wort meldet, sollte das der baden-württembergischen Landesregierung nicht gleichgültig sein.“

Nach den Worten von Kern sahen die einstimmigen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission 900 zusätzliche Lehrerstellen vor, die für eine konsequente Verbesserung der Lehrerversorgung an den beruflichen Schulen notwendig gewesen wäre. Was aber mache Grün-Rot? „Aufgrund ihrer falschen bildungspolitischen Prioritätensetzung streicht die grün-rote Landesregierung bei den beruflichen Schulen bis zum Jahr 2015 rund 850 Stellen. Mit dieser Stellenstreichung aber schnürt die Landesregierung diesen Schulen die Luft ab, von einer Qualitätsentwicklung kann man hier schon gar nicht sprechen“, so Kern. Die Begründung des Kultusministeriums, dass es an den Berufsschulen bald 15000 Schüler und Schülerinnen weniger gebe, hält Kern für „völlig überzogen“. Er forderte die Kultusministerin auf, Stellung zu beziehen, ob sie diese hohe Zahl bestätigen könne oder nicht.Kern: „Man kann nicht gleichzeitig massiv Lehrerstellen streichen, bildungspolitische Lieblingskinder wie die Gemeinschaftsschule finanzieren und dann auch noch die Unterrichtsversorgung beziehungsweise die Qualität verbessern wollen.“ Die grün-rote Bildungspolitik werde zu Lasten der Qualität gehen. Das treffe nun gerade den beruflichen Bereich sehr hart, denn wenn man nach den Ursachen frage, warum mancher Ausbildungsplatz unbesetzt bleibt, verwiesen die Betriebe häufig auf die mangelnde Ausbildungsreife der Bewerber. Dass dies keineswegs nur Spekulationen seien, belege eine Umfrage der IHK, nach der 70 Prozent der baden-württembergischen Betriebe angeben, Ausbildungsplätze mangels geeigneter Bewerber nicht besetzen können. Kern: „Meine Damen und Herren von Grün-Rot, Ihre Bildungspolitik gefährdet den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.“

Unglaubwürdige Politik des Verkehrsministers ist schädlich für den Wirtschaftsstandort – Im Rahmen einer Aktuellen Debatte zum Thema „Grüne Citymaut-Pläne in Baden-Württemberg – Pendler, Mittelstand und Einzelhandel in Gefahr“ erklärte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Verkehrspolitik bleibt die Konfliktstelle in der Koalition. Nach Stuttgart 21 gefällt sich der grüne Verkehrsminister offenbar in der Rolle des Kämpfers gegen den Straßenverkehr. Mit einer City-Maut von täglich 6,10 Euro stellt er unter Beweis, dass er vom Verdichtungsraum Stuttgart und dessen Wirtschaftsstruktur nichts verstanden hat. Beim Streicheln der grünen Seele spielt das aber keine Rolle. Dabei stellt sich die Frage, wie das Geld verdient wird, überhaupt nicht. Hermann muss zur Kenntnis nehmen, dass es viele Menschen gibt, die ohne Auto gar nicht zur Arbeit gelangen können. Sogar seine eigene Fraktion hat per Pressemitteilung am 9.10.2012 zusammen mit der SPD erklärt, dass es keine City-Maut geben wird. Gut so für unser Land, aber ein schales Trauerspiel, das dem Ansehen des Landes schadet. Auf Dauer trägt das Konzept nicht, dass in der Regierung einer mit erhobenem grünen Zeigefinger die Menschen abzocken und umerziehen will und irgend einer wird dann schon Vernunft ins Spiel bringen. Hermanns Politik ist endgültig als unglaubwürdig entlarvt. Es zeigt sich in allen Facetten, dass der Verkehrsminister einen grünen Kreuzzug gegen den Straßenverkehr betreibt. Und der Ministerpräsident, der zunächst auch meinte, weniger Autos seien bessere als mehr, lässt die Dinge laufen, statt das Land zu führen. Wie sonst kann es sein, dass Baden-Württemberg zusammen mit Bremen eine Initiative für CO-2-Emissionen von 80 g/km anstößt, mit dem der Wohlstand des Landes aufs Spiel gesetzt wird.“

Verbalsparer Schmid hat den Ernst der Lage noch längst nicht erkannt – In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte zur Verschuldungspolitik von Grün-Rot hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der Landesregierung eine die Zukunft des Landes gefährdende ausufernde Verschuldungspolitik vorgeworfen.

Finanzminister Schmid habe in der vergangenen Woche die Kategorien der „Verbalsparer“ und der „Realsparer“ erfunden. Rülke äußerte die Überzeugung, dass Schmid selbst eindeutig in die Kategorie der Verbalsparer gehöre.Seine mittel- bis langfristige Finanzplanung kenne nur das Prinzip Schulden über Schulden: 3,3 Milliarden Euro zusätzlich im Doppelhaushalt 2013/2014, gar 8,8 Milliarden bis 2020. Es sei bemerkenswert, dass Schmid nun unter dem Eindruck der öffentlichen Kritik von den 8,8 Milliarden nichts mehr wissen wolle und urplötzlich nur noch von 6,7 Milliarden spreche. Immerhin seien die 8,8 Milliarden hochoffiziell in einem „Referentenentwurf des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für ein Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung“ an die Opposition übermittelt worden.Der Vergleich mit anderen Bundesländern fällt nach den Worten von Rülke traurig für unser einstiges Musterländle aus. Bayern tilge eine Milliarde Euro, während Baden-Württemberg sich mit 3,3 Milliarden neu verschulde. Selbst Thüringen wolle tilgen und Sachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern erreichten ausgeglichene Haushalte. „Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburg-Vorpommern, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen“, so Rülke wörtlich. „Mit Nils Schmid als Finanzminister wird Baden-Württemberg in der Haushaltspolitik das, was Bremen in der Bildungspolitik schon ist!“ rief Rülke dem Finanzminister zu.Der aktuelle Haushalt sei rechtswidrig, weil er gegen die Landeshaushaltsordnung verstoße. Die verbiete nämlich Neuverschuldung bei derart hohen Steuereinnahmen wie im Moment. Außerdem sei es Wahlbetrug, gemessen an den Ankündigungen zur Haushaltspolitik, die Grüne und Rote zu Oppositionszeiten gemacht hätten. Dass ausgeglichene Haushalte möglich seien, hätten CDU und FDP in den Jahren 2008 und 2009 gezeigt. Nach wie vor sei man kompromissbereit, um eine Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung zu erreichen. Obwohl man die Überzeugung vertrete, es sei sofort ein ausgeglichener Haushalt möglich, sei man bereit, einen vierjährigen Konsolidierungspfad zuzugestehen. Aber ganz sicher keinen achtjährigen bis 2020, wenn die Schuldenbremse des Grundgesetzes ohnehin greife.Als Verbalsparer statt Realsparer hätten sich Ministerpräsident Kretschmann und Schmid bereits beim aktuellen Haushalt hervorgetan. Die Vorstellung des grün- roten Landeshaushalts bei einer Landespressekonferenz habe auch wenig mit dem Auftritt eines Regierungschefs mit seinem Finanzminister zu tun gehabt, sondern habe viel eher an eine Folge aus der Serie „Hannes und der Bürgermeister erinnert“. Erst habe man die Hilfe der Ministerialbürokratie gebraucht, um die angeblichen Einsparungen überhaupt in den Unterlagen zu finden. Dann habe man überrascht festgestellt, dass man nur 640 statt 800 Millionen angeblich eingespart habe. Der Gipfel sei aber das, was man den Bürgerinnen und Bürgern als Einsparungen zu verkaufen versuche: 340 Millionen aus der kommunalen Kasse und noch dreister 120 Millionen Gewinnausschüttung der LBBW. Bei Lichte betrachtet gebe es keinerlei Einsparungen, die den Namen verdienten, wohl aber 203 Millionen an neuen strukturellen Mehrbelastungen. „Wenn Sie sparen, dann muss man an jenen Drei-Zentner-Mann denken, der abnehmen will und sich dann immer, wenn er auf die Waage steht an der Wand festhält!“, rief Rülke der Regierung zu.Hans-Ulrich Rülke forderte die Landesregierung dazu auf, ihre gebetsmühlenhaften Vorwürfe an die Opposition einzustellen, wonach man ja keine eigenen Sparvorschläge mache:• Wer habe denn durch die Abschaffung der Studiengebühren den Haushalt mit 170 Millionen strukturell belastet?• Wer habe ein mit dem Beamtenbund abgesprochenes Konzept zur Schaffung freiwilliger Lebensarbeitszeitkonten über 160 Millionen im Jahr gekippt?• Wer habe das schwarz-gelbe Stellenabbauprogramm des Doppelhaushalts 2010/2011 zeitlich gestreckt?• Wer habe hunderte neuer Stellen in den Ministerien geschaffen?• Wer habe an den Gymnasien unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 geschaffen?• Wer bevorzuge die Gemeinschaftsschule bei der Lehrerversorgung gegenüber allen anderen Schultypen?• Und wer wolle eine unsinnige und regional unausgewogene Polizeireform, die hunderte von Millionen koste? „Das ist doch alles Ihre und nicht unsere Geldverschwendung“, warf Rülke der Regierung vor.Realsparer gebe es in der Regierung keine. Aber in der Sparte der Verbalsparer seien Kretschmann und Schmid Anwärter auf eine Oskar-Nominierung, so Rülke abschließend.

Offene Fragen müssen abschließend vereinbart werden – Zu der Meldung, wonach die Regierungsfraktionen den Staatsvertrag zum Fluglärm betreffend den Flughafen Zürich für noch nicht ratifizierbar erachteten, erklärten der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann nach der Fraktionssitzung am 09.10.2012 in Stuttgart:

„Aus unserer Sicht sollte der Staatsvertrag mit der Schweiz bezüglich des Fluglärms des Flughafens Zürich noch nicht ratifiziert werden. Es sind noch wesentliche Fragen verbindlich zu klären, damit Planungssicherheit besteht. Die Landesregierung muss hier rasch aktiv werden. Deren Verhandlungsführung wird inzwischen sogar von den eigenen Regierungsfraktionen als ungenügend entlarvt. Wozu hat das Land eine Lärmschutzbeauftragte, wenn nach aktiver Beteiligung des Landes an den Verhandlungen zunächst Ministerpräsident Kretschmann das Ergebnis noch am 11.09.2012 in seiner Videobotschaft begrüßt? Später stellt man dann fest, dass es sich offenbar um ziemliches Stückwerk handelt. Jetzt ist professionelles Vorgehen gefragt.“

Wer mit den Liberalen eine Verständigung anstrebt, muss mit der Aufnahme neuer Schulden deutlich früher Schluss machen als im Jahr 2020 – Zum grün-roten Gesetzentwurf zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

Die Finanzpolitik der Landesregierung bleibt ohne Ehrgeiz und lebt von purer Schuldenmacherei. Die Neuverschuldung auf 6,4 Milliarden Euro begrenzen zu wollen, ist absolut unzureichend und mit den Liberalen nicht zu machen. Wer mit der FDP-Landtagsfraktion eine Verständigung anstrebt, muss mit der Aufnahme von neuen Schulden deutlich früher Schluss machen als im Jahr 2020 und muss die in dieser Zeit noch aufzunehmenden Kredite deutlich absenken. Zutiefst unseriös ist es von Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid, nach der Bundestagswahl geplante grün-rote Steuererhöhungen in ihre Haushaltsplanung aufzunehmen.

Zeitlich begrenztes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen löst keine gesellschaftlichen Probleme – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke wirft Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Frage eines Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen Naivität vor. “Die Vorstellung, Gewalt gegen Polizisten dadurch auszuschließen, dass man an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten ein Alkoholverbot verhängt ist geradezu kindlich naiv.” Durch eine solche Maßnahme werde der Alkoholkonsum bestenfalls verlagert. Das Ergebnis bleibe das Gleiche. Wer derartige Probleme angehen wolle müsse sehr viel tiefergehend und sehr viel umfassender vorgehen. Kretschmann bleibe seiner Neigung treu, seine Politik auf untaugliche Symbolhandlungen zu beschränken.

Die Landesregierung war Mitglied in der Verhandlungsdelegation zum Staatsvertrag – Zu der Meldung, wonach Grüne und SPD beklagten, die Kritik am Staatvertrag ginge an die falsche Adresse, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die Äußerungen der Grünen und der SPD sind irritierend. Es war die Landesregierung selbst, die nun einmal von gerade diesen beiden Parteien getragen wird, die aktiv und konstruktiv an den Verhandlungen zum Staatsvertrag beteiligt waren. Der Ministerpräsident selbst hat das Ergebnis noch am 11.09.2012 in seiner Videobotschaft begrüßt. Erst später haben SPD und Grüne gemerkt, dass sie wohl besser dafür wären, dagegen zu sein. Das ist jedoch unredlich. Man kann nicht am Verhandlungstisch sitzen, das Ergebnis begrüßen und dann, wenn sich bei den Betroffenen vor Ort in Südbaden Protest regt, urplötzlich dagegen sein. Vermutlich war die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung und der Verkehrsminister einfach nicht genug bei der Sache. Es scheint, dass die Landesregierung insgeheim hofft, im Bundesrat überstimmt zu werden. Vor Ort will man sich wohl als ‚Retter der Enterbten‘ profilieren und die Schuld der Landtagsopposition, die zu keiner Sekunde Einfluss auf die Staatsvertragsverhandlungen nehmen konnte, lenken. Die Bürgerinnen und Bürger im Land werden selbst urteilen, wie sie dieses unredliche Vorgehen empfinden.“

Deutliche Worte der Opposition zeigen Wirkung – Der Vorsitzende der FDP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke wertet das Zurückrudern von Finanzminister Nils Schmid in der Frage künftiger Neuverschuldung bis zum Jahre 2020 als “ersten zaghaften Schritt in die richtige Richtung.” Die Landesregierung habe offenbar eingesehen, dass man die Schuldenorgien, die Grün-Rot geplant habe niemandem im Lande vermitteln könne.

“Milliarden um Milliarden Steuermehreinnahmen einerseits und Milliarden um Milliarden neue Schulden andererseits; das passt nicht zusammen”, so Rülke. Man werde die Landesregierung weiter treiben, so lange bis sie endlich solide Haushalte vorlege. Schmids Umfallen sei ein Zeichen dafür, dass die deutliche Kritik der Opposition erfolgt gehabt habe.

Konkretes konstruktives Handeln für die Straße statt Krokodilstränen – Zu der Meldung, wonach Minister Hermann die fehlenden Mittel im Straßenbau und den drohenden Verfall der Verkehrswege beklage und neue Möglichkeiten für Einnahmen für den Erhalt von Straßen und den Nahverkehr wie beispielsweise eine City-Maut fordere, erklärte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann am 05.10.2012 in Stuttgart:

„Man kann sich überlegen, ob man sich ins absurde Theater oder in den Komödienstadel versetzt fühlt. Im Land betreibt Minister Hermann einen grünen Kreuzzug gegen die Straße. Er verschiebt jährlich 35 Mio. Euro vom Verkehrsträger Straße hin zu Radverkehr und ÖPNV. Er stoppt die Planung von neuen Straßen. Er hat zusätzliche Millionen für sein Lieblingsprojekt Radverkehr. Er klagt gegen einen Feldversuch zur wissenschaftlichen Bewertung von Lang-LKW. Zusammen mit Bremen ist er drauf und dran unsere Autoindustrie massiv zu schädigen und Arbeitsplätze zu gefährden, weil er völlig überzogene CO-2-Grenzwerte viel zu rasch einführen möchte. Er zeigt wenig Engagement für die nachhaltige Erhöhung der Haushaltsmittel beim Landesstraßen-Neubau. Und dann vergießt er aber Krokodilstränen und beklagt den Straßenverfall. Da hätte er einfach die genannte millionenschwere Verschiebeaktion bleiben lassen müssen. Die City-Maut ist dabei nichts anderes als Wegezoll nach altem Muster. Und es beweist, dass ein grüner Verkehrsminister von den Sorgen und Nöten der Berufspendler, des Handwerks, der freien Berufe sowie des Mittelstands nichts, aber auch gar nichts versteht. Recht hat Hermann darin, dass der Bund die erforderlichen Mittel für die Bundesstraßen zur Verfügung stellen muss. Für den Rest ist Hermann selbst verantwortlich. Minister Hermann wäre es im Übrigen zuzutrauen, dass er die Mittel aus einer etwaigen City-Maut nicht für den Straßenverkehr, sondern wieder für sein Lieblingskind Radverkehr verwenden würde. Über den Busverkehr braucht er sich auch nicht beklagen, schließlich hat er die Busförderung gegen alle Empfehlungen aus reiner Ideologie falsch umgeschichtet. Erreicht hat er damit weniger statt mehr Umweltschutz. Wir brauchen endlich ein konkretes und konstruktives Handeln für den Straßenverkehr. Dazu muss zunächst eine Autobahnvignette nach österreichischem Vorbild her. Und dann muss auch ein geschlossener Finan-zierungskreislauf geschaffen werden. Einnahmen gibt es genug. Warum soll der Autofahrer für alle möglichen Wohltaten als Finanzier auftreten?

Ausweitung der Schuldengrenze für FDP-Landtagsfraktion nicht akzeptabel – Zur heute bekannt gewordenen Absicht der Landesregierung, die Grenze zur Aufnahme neuer Schulden von 6,6 auf 8,8 Milliarden auszuweiten, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: “Die grün-rote Landesregierung benimmt sich immer dreister, als sie es bisher schon tut: Zuerst kommt sie trotz Rekord-Steuereinahmen nicht ohne neue Schulden aus. Dann scheitert sie an den selbst gesetzten Einsparzielen und jetzt will Grün-Rot auch noch die Grenze zur Aufnahme weiterer Schulden um 2,2 Milliarden Euro ausweiten. Dies ist für die FDP-Landtagsfraktion nicht akzeptabel.

Während andere Bundesländer ihre Schulden abbauen, macht sich Grün-Rot in Baden-Württemberg zur Umsetzung ihrer Klientelpolitik den Staat zur Beute.”

Schwarz-Gelb war dialogorientierter als Grün-Rot – Zur Meldung, Baden-Württembergs Beamtenbund gehe wegen der geplanten Einsparungen auf Konfrontationskurs mit der Landesregierung, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Einmal mehr werden die grün-roten Luftschlösser von der Realität eingeholt. Während Schwarz-Gelb in der Vergangenheit Vereinbarungen mit der Beamtenschaft erreichen konnte, gelingt dies der angeblichen Bürgerregierung des Gehört-werdens nicht.” Es zeige sich einmal mehr, dass alles Gerede vom Gehört-werden Volksverdummung sei, um knallhart grüne und rote Interessen durchdrücken zu können”, sagte Rülke.

FDP-Fraktionschef reagiert auf Genesungswünsche des Innenministers – Innenminister Reinhold Gall hatte auf dem Landesparteitag der SPD in Wiesloch zu der Kritik von FDP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke an der Polizeireform gesagt, er vermute, dass Rülke Fieber habe und wünsche ihm gute Besserung. Dazu erklärt der FDP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Ich bedanke mich für die guten Wünsche von Herrn Gall und bin beeindruckt von seinen medizinischen Kenntnissen. Fieber ist nämlich stets ein Hinweis auf eine Krankheit und diese Krankheit ist seine Polizeireform.“

Grün-Rot will erneut von eigener Unfähigkeit ablenken – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans Rülke, hat die Aussagen von Finanzminister Schmid beim Landesparteitag der baden-württembergischen SPD zur Haushaltspolitik scharf kritisiert. Schmid habe nur eine einzige langweilige Leier auf Lager, um die Unfähigkeit und Verantwortungslosigkeit der grün-roten Landesregierung zu kaschieren. Er verweise gebetsmühlenartig auf die alte Landesregierung. „Nach eineinhalb Jahren an der Regierung ist es an der Zeit, dass Schmid sich zu seiner eigenen Verantwortung bekennt“, so Rülke abschließend.

Weitere Reformschritte wie Meldepflicht für Zuchtbetriebe gefordert – Der verbraucherschutz- und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) begrüßt, jedoch auch weitergehende Reformschritte angemahnt. Die Gesetzesnovelle sei ein wichtiger Schritt in Richtung eines verbesserten Tier- und Verbraucherschutzes.

Die geplante Einführung einer bundeseinheitlichen Datenbank, die mit den Aufzeichnungen der zuständigen Veterinäre abgeglichen werden soll, ist nach den Worten von Bullinger für eine erhöhte Transparenz unabdingbar. Diese Datenbank wirke einem unsachgerechten Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung entgegen und diene gleichzeitig der Eigenkontrolle der Landwirte. Das Ziel sei, Hygienestandards und Haltungsbedingungen zu verbessern. Gut geführte Betriebe gingen hier mit gutem Vorbild voran. Sie schaffen Anreize für ein verbessertes Tierhaltungsmanagement, indem sie zeigen, dass gesunde Tiere weniger Medikamente benötigen.Antibiotika sind nach den Worten von Bullinger in der Tierhaltung für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten unverzichtbar. Es sollte allerdings sichergestellt werden, dass ihre Gabe nur bei medizinischer Indikation erfolgt. Das neue Gesetz erschwere das sogenannte Umwidmen von Antibiotika und schaffe die Möglichkeit, den Einsatz von wichtigen Reserveantibiotika einzuschränken oder zu verbieten. Dies leiste einen wichtigen Beitrag, um Resistenzbildungen zu verringern.Nach Auffassung von Bullinger greift die Novelle, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur Mastbetriebe betrifft, jedoch zu kurz. Die FDP werde sich für eine zukünftige Ausweitung der Meldepflicht auf Zuchtbetriebe einsetzen, um einen flächendeckenden und risikoorientierten Ansatz im Umgang mit Antibiotika zu fördern.

Innenminister Gall muss einräumen, dass seine Reform unnötig, teuer und regional unausgewogen ist – Zur Meldung, wonach sich die von der grün-roten Landesregierung geplante Polizeireform um ein halbes Jahr auf Anfang 2014 verschiebt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Verschiebung ist der Einstieg in den Ausstieg. Innenminister Gall muss einräumen, dass seine Reform unnötig, teuer und regional unausgewogen ist. Die Verschiebung ist ein erstes Eingeständnis. Weitere Rückzugsgefechte werden kommen.“

Erwartungen wecken und dann wegducken geht nicht – Zusatzvereinbarung erforderlich – Zu der Meldung, wonach die Projektpartner um Zusatzkosten beim neuen Flughafenbahnhof stritten und das Land sich weigere, für einen verbesserten Flughafenbahnhof Geld in die Hand zu nehmen, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Hier macht es sich der grüne Verkehrsminister Hermann wieder einmal viel zu einfach. Zuerst wurde die Öffentlichkeit im Filderdialog aktiv mit eingebunden und ein verbesserter Flughafenbahnhof konzipiert. Jetzt duckt er sich weg und will, dass andere die Rechnung dafür bezahlen, was bestellt werden soll. Wenn aber etwas anderes als die bisherige Antrags-Trasse gewünscht wird, dann braucht man für diese Zusatzleistungen auch eine Zusatzfinanzierungsvereinbarung. Das läuft analog zur Rheintalbahn mit der Europatrasse Baden 21. Hier nimmt das Land auch zusätzliches Geld in die Hand. Ich fordere den Verkehrsminister auf, das Gespräch mit der Bahn zu suchen und Verhandlungen über den Flughafenbahnhof plus aufzunehmen. Dies ist schon eine Verpflichtung aus dem Filderdialog, der von Land und Bahn gemeinsam durchgeführt wurde.“

Landtag berät Gesetzentwurf der FDP-Fraktion – Mehr Rechtssicherheit schaffen – In der abschließenden Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion hat sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke erneut dafür ausgesprochen, den Kommunen des Landes spekulative Finanzderivategeschäfte zu untersagen. „Finanzgeschäfte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, müssen klipp und klar verboten werden“, sagte Rülke. Im Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht 2012 der Ge-meindeprüfanstalt (GPA) seien etliche Fälle aufgeführt, in denen Kommunen versuchten, mit Derivaten Einnahmen zu erzielen. So gibt es laut GPA 19 Fälle in Baden-Württemberg. Nach Auskunft der LBBW gibt es überdies 15 Fälle im Bereich der ehemals selbstständigen Sachsen-LB.

Rülke: „Laut unserem Gesetzentwurf soll ein Verbot von spekulativen Finanzderivategeschäften in Paragraph 77 der Gemeindeordnung explizit verankert und durch die Rechtsfolge der Nichtigkeit verbotswidriger Geschäfte wirksam ausgestaltet werden“. Damit gehe der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion über die Regelungen der Gemeindeordnung und der Kommunalaufsicht hinaus. Schadenersatzansprüche könnten nicht mehr mit dem Hinweis auf (angeblich) ausführliche Beratungsgespräche, in denen die Funktionsweise wie die Risiken entsprechender Produkte umfassend dargestellt worden seien, abgewehrt werden. Somit werde ein wirksamer Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet. „Damit ist zugleich sichergestellt, dass Banken kein Interesse mehr daran haben könnten, Kommunen entsprechend spekulative Papiere zu verkaufen“, so Rülke weiter. Aufgrund von Verweisungen in den einschlägigen Gesetzen gelte die Vorschrift auch für Landkreise, Zweckverbände und Eigenbetriebe. Für kommunale Unternehmen in privater Rechtsform werde Paragraph 102 der Gemeindeordnung entsprechend ergänzt.„Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ein Mehr an Rechtsklarheit“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Das Aufkommen von Derivategeschäften auf kommunaler Ebene mache eine klarstellende gesetzliche Regelung notwendig. Künftig solle nur noch die Absicherung von Zinsänderungsrisiken zulässig sein.

Rufe nach Auflösung des Ministeriums und Angliederung an ein anderes Haus gewinnen weiter an Boden – Zu der bereits verfügten Auflösung der Zentralstelle im Integrationsministerium zum 1. Oktober 2012 sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat die Entscheidung, für das Querschnittsthema Integration ein eigenes Ministerium zu schaffen, von Anfang an kritisiert. Nun gibt uns das Haus selbst recht: die Struktur eines Ministeriums – mit Zentralstelle und klassischer Aufgabenteilung – ist für diesen Aufgabenbereich völlig ungeeignet. Nach wie vor steht die FDP-Landtagsfraktion zur Überzeugung, dass das Integrationsthema in einer Stabstelle an ein anderes Haus angegliedert besser aufgehoben wäre. Die Strukturen nun anzupassen, ist zwar verständlich, im Ergebnis aber eben nicht weitgehend genug. So verursacht die Integrationsministerin große strukturelle Unsicherheit, indem sie die Zentralstelle auflöst. Bestimmte Koordinierungsaufgaben werden von den Zentralstellen als einheitlichen Ansprechpartnern nämlich nach außen wahrgenommen. Hier einen Sonderfall zu schaffen, bringt nur Verwirrung in der Kommunikation zwischen den Ministerien und mit dem Parlament. Und dies nur, weil Grün-Rot sich nicht traut, den eigentlich erforderlichen Schritt zu tun: die Auflösung des Hauses und Angliederung an ein anderes Ministerium.“

Der Ministerpräsident und sein Finanzminister versagen vor den Herausforderungen einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik – Zur Vorstellung der Haushaltseckpunkte 2013/14 durch Ministerpräsident Kretschmann und Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Ministerpräsident und sein Finanzminister versagen vor den Herausforderungen einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik. Die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 3,3 Milliarden Euro bei Steuereinnahmen in Rekordhöhe ist eine Bankrotterklärung der Landesregierung. Grün-Rot zeigt keinerlei Ehrgeiz, die wirtschaftliche Spitzenstellung des Landes, die sich in den überschäumenden Steuereinnahmen niederschlägt, auch in der Haushaltspolitik zur Geltung kommen zu lassen. Der komplett falsche Weg ist es, bei den jungen Beamten zu kürzen, denn dadurch werden leistungsfähige Nachwuchskräfte abgeschreckt.“

Gemeinschaftsschule darf nicht Monopol haben – Gemeinsames Vorgehen gefordert – Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Debatte über Baden-Württembergs weiteres Vorgehen bei der Inklusion im Schulbereich:

„Die grün-rote Koalition sollte sich entscheiden, welchen Weg im Bereich der Inklusion sie gehen will. Es ist noch nicht lange her, dass aus den Reihen der Grünen die Abschaffung der meisten Sonderschulen gefordert wurde. Für uns Liberale muss die bestmögliche Förderung jedes einzelnen Kindes der Maßstab allen politischen Handelns im Bereich der Inklusion sein. Die FDP setzt sich für einen bedarfsgerechten Ausbau des gemeinsamen Unterrichts für Kinder mit und ohne Behinderungen sowie für einen Erhalt der Sonderschulen ein, damit die Eltern möglichst eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Sonderschule und einer allgemeinen Schule bekommen. Zudem darf die Gemeinschaftsschule aus unserer Sicht nicht das Monopol auf Inklusion haben, sondern alle Schularten müssen gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen anbieten können. Aus Sicht der FDP wäre im Bereich der Inklusion ein gemeinsames Vorgehen aller im Landtag vertretenen Fraktionen wünschenswert, so wie es auch die Kultusministerin bei einem Gespräch mit Vertretern aller vier Landtagsfraktionen in diesem Frühjahr zum Ausdruck gebracht hat.”

Allgemeiner flächendeckender Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze Geringqualifizierter – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Absicht der Landesregierung scharf kritisiert, das sogenannte Thüringer Mindestlohnmodell im Bundesrat zu unterstützen. Ein allgemeiner flächendeckender Mindestlohn sei der pure Unsinn. Die qualifizierten Fachkräfte in Baden-Württemberg bräuchten keinen Mindestlohn von 8,50 Euro. „Die verdienen glücklicherweise meilenweit mehr”, so Rülke wörtlich. Für die Arbeitsplätze Geringqualifizierter seien solche Pläne aber eine reale Bedrohung. Einmal mehr zeige sich die mangelnde ökonomische Kompetenz der grün-roten Landesregierung. Aus Rülkes Sicht ist folgendes Fazit zu ziehen: „Gegen Thüringer Würste ist nichts einzuwenden. In Fragen der Marktwirtschaft sollte man seine Ideen aber irgendwo anders her beziehen.”

Erkenntnisse des NSU-Untersuchungsausschusses machen deutlich, Sicherheitsbehörden stehen vor großen Herausforderungen – Auf einer Landespressekonferenz zum Thema „Der NSU-Untersuchungsausschuss und seine Auswirkungen auf Baden-Württemberg – Konsequenzen und Reformvorschläge“ stellten der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Professor Dr. Ulrich Goll, und das Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste und Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Hartfrid Wolff, ein Eckpunktepapier „Vertrauen wieder herstellen – Sicherheitsarchitektur in Deutschland stärken“ vor:

Der Rechtsstaat und die ihn schützenden Institutionen leben von dem Vertrauen, das ihnen von den Bürgerinnen und Bürgern entgegen gebracht wird. Die Mordserie der sogenannten „Zwickauer Terrorzelle“ hat das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und –weise der Sicherheitsbehörden nicht unerheblich erschüttert. Die Erkenntnisse des NSU-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag sowie in den Ländern Bayern, Thüringen und Sachsen machen deutlich, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland vor großen Herausforderungen stehen: • einerseits besteht die Gefahr eines nachhaltigen Vertrauensverlusts in die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden selbst, ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Wie war es möglich, dass das Nazi-Trio 13 Jahre im Untergrund leben und morden konnte, ohne dass dies den Sicherheitsbehörden aufgefallen ist?• andererseits besteht ein erheblicher Vertrauensverlust in die Rechtsstaatlichkeit und Effektivität der Arbeitsweisen der Sicherheitsbehörden und deren Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen. Inzwischen sind drei Präsidenten von Landesämtern für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zurückgetreten; auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ging in den vorzeitigen Ruhestand. Defizite und fehlende Zusammenarbeit der Behörden, die erheblichen Pannen der Ermittler und die Zögerlichkeit in der Aufarbeitung machen deutlich: Mit lediglich graduellen Änderungen in der Sicherheitsarchitektur kann man nicht mehr adäquat auf diese Vertrauenskrise mit systemischen Auswirkungen reagieren. Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz, man wolle im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten enger zusammenarbeiten, sind eine pure Selbstverständlichkeit und zeigen, wie gering leider immer noch die Bereitschaft ist, sich tatsächlich mit einer Neuaufstellung der Sicherheitsarchitektur zu beschäftigen. Für die FDP/DVP-Baden-Württemberg gibt es zwei wesentliche Anknüpfungspunkte für die dringend notwendigen Reformen:  die Sicherheitsarchitektur bedarf einer Neuaufstellung. Die Sicherheitsbehörden brauchen eine bessere Verzahnung bis hin zu einer Verschmelzung der Tätigkeiten im rechtsstaatlichen Rahmen; die Parlamentarische Kontrolle in den Landtagen und im Deutschen Bundestag muss gestärkt werden, um in Zukunft schneller Defizite und Versäumnisse aufarbeiten zu können und daraus die richtigen Schlüsse ziehen zu können.Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, ein „gemeinsames Abwehrzentrum Rechts“ und eine „Verbunddatei Rechts“ zu schaffen, sind ein erster Schritt, reichen aber bei Weitem nicht aus. Die Länder und der Bund müssen deutlich mehr tun, um die Polizei und die Dienste rechtsstaatlich wieder aufzustellen. I. Sicherheitsarchitektur entschieden reformierenNicht erst seit dem Bekanntwerden der NSU-Mordserie ist bekannt, dass die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden deutlich verbessert werden muss. Informationen und (Ermittlungs-) Erkenntnisse werden nicht oder zu spät ausgetauscht, die Reaktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden leidet bei länderübergreifenden Verbrechens- und Terrorphänomenen erheblich. Deshalb schlagen wir vor: a. Gemeinsame Standards für die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Ländern und Bund sind nötig: dies gilt u.a. für1. den Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes und der Polizeien – dazu gehört die Definition der Qualitätsstandards für V-Leute-Führer, für V-Leute, für Zahlungsmodalitäten etc. 2. einheitliche Standards zur Aufbewahrung und Löschung von Daten und Akten, die einerseits Aspekte des Datenschutzes berücksichtigen, andererseits auch dem Erfordernis eines auch zeitlich bedeutsamen Gesamtbildes der Erkenntnisse Rechnung tragen und berücksichtigen, dass ggf. rechtsstaatlichen Mitteilungspflichten an Betroffene nachgekommen werden kann.3. einheitliche Kriterien, die den Beginn und das Ende von polizeilichen, aber auch nachrichtendienstlichen Operationen und Aktivitäten dokumentieren.4. einheitliche Standards für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern in den Nachrichtendiensten.5. einheitliche Grundsätze für das Personalmanagement in Nachrichtendiensten insbesondere für den höheren Dienst bei den Verfassungsschutzämtern.b. Die Kooperationsrichtlinien müssen überarbeitet werden. Bei länderübergreifenden Operationen der Polizeien und der Nachrichtendienste ist sicherzustellen, dass es nicht zu Hierarchie- und Kompetenzproblemen kommt.c. Alle Länder und der Bund arbeiten intensiv in gemeinsamen Abwehrzentren zusammen, über die ein regelmäßiger Austausch zu den verschiedensten Verbrechens- und Terrorphänomenen erfolgt.d. Die Bundesregierung entsendet je einen Verbindungsbeamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes in die jeweiligen Landesbehörden.e. Die Ausbildung der Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden muss einheitlich gestaltet werden. Alle Mitarbeiter der Dienste müssen die gleiche Sprache sprechen. Die bis-herigen Maßnahmen sind im internationalen Vergleich unterhalb der westlichen Standards. Ziel ist es, eine dreijährige Ausbildung mit einem in Bund und Ländern anerkannten Abschluss zu erhalten. Im Gegensatz zur Polizei fehlen für Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden einheitliche Ausbildungsstandards und anerkannte Ausbildungswege. In Zusammenarbeit mit der Hochschule der Polizei sollte ein Berufszweig „Verfassungsschutz“ geschaffen werden, der eigenständige Lehrinhalte vermittelt. f. Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte ebenso wie die Bundes- und Landesrechnungshöfe brauchen effektive Kontrollmöglichkeiten auch im Austausch untereinander. g. Wir brauchen eine engere Verzahnung der Sicherheitsbehörden. Hierbei sind die Baden-Württembergischen Behörden grundsätzlich gut aufgestellt, obwohl auch hier sicherlich Reformen notwendig sind. Gleichwohl braucht es in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern klare Vorgaben: kleine Landesämter für Verfassungsschutz und kleine Landeskriminalämter sollten mit den Behörden anderer Länder über Spezialisierungen oder die Verschmelzung zusammengeführt werden. h. Auch der Bund muss bessere Strukturen schaffen. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) sollte weitestgehend in das Bundesamt für Verfassungsschutz überführt werden. Wesentliche Aufgaben des MAD in den Kasernen (z.B. Bekämpfung von Rechtsextremisten, Spionageabwehr) werden auf das Bundesamt für Verfassungsschutz übertragen, deren Mitarbeiter den Tätigkeitsfeldern und Abteilungen direkt zugeordnet; die Aufgaben außerhalb Deutschlands nimmt teilweise die Aufklärung der Bundeswehr selbst oder der Bundesnachrichtendienst wahr. Damit entstehen klare Strukturen: der Bundesnachrichtendienst im Ausland, der Verfassungsschutzverbund im Inland. Die Informationen können so, auch nach Beendigung der Tätigkeit von Zielpersonen in der Bundeswehr, besser abgestimmt werden. Eine in den letzten Jahren um ¾ kleiner gewordene Bundeswehr braucht keinen eigenen Nachrichtendienst mehr. II. Die Parlamentarische Kontrolle durch den Landtag stärkenDie Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg bedarf der Generalüberholung. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht nur die Behördeninfrastruktur, sondern auch die Kontrolle vergleichbaren Standards entsprechen sollte. Gerade bei länderübergreifenden Operationen der Dienste darf es nicht zu Kontrolllücken kommen, gleichzeitig ist eine stärkere Spezialisierung vonnöten. Deshalb fordern wir u.a.:a. In Baden-Württemberg ist ein eigenes Gesetz zur Parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes zu schaffen. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes ist kein „Annex“ zu den Aufgaben des Dienstes, sondern eine Frage des Selbstverständnisses des Landtags. b. Auch die Kontrolle des Verfassungsschutzes bedarf auf parlamentarischer Ebene einer größeren Spezialisierung. Die Berichte des Verfassungsschutzes (§ 15 VerfschG BaWü) sollten in Zukunft nicht mehr an den Ständigen Ausschuss erfolgen, sondern an ein neu zu schaffendes Kontrollgremium, in dem jede Fraktion vertreten ist und dessen Aufgabe allein die Kontrolle des Verfassungsschutzes betrifft. c. Die Mitglieder des Kontrollgremiums sind an ihre Schweigepflicht gebunden, dürfen aber auf mehrheitlichen Beschluss im Gremium die Fraktionsvorsitzenden informieren oder öffentliche Stellungnahmen abgeben, die dann auch Minderheitenvoten vorsehen können. d. Das Kontrollgremium kann einen Sonderbeauftragten einsetzen, der die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihres Auftrags im Gremium unterstützt. e. Das Gremium nach Art. 10 GG sollte zukünftig nicht nur mit Parlamentariern besetzt sein. Im Gremium nach Art. 10 GG sollten alle Mitglieder die Befähigung zum Rich-teramt haben. Das Gremium besteht aus fünf Mitgliedern. Jede Fraktion hat das Recht, mindestens ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied mit Sachkompetenz und persönlicher Eignung zu benennen. f. Ein Ombudsmann (Bürgeranwalt) wird dem Kontrollgremium zugeordnet und von diesem gewählt. Er hat die Belange der Bürgerinnen und Bürger in dem geheim tagenden Gremium zu vertreten, soll die Beschwerden, Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung kanalisieren und diese auch im Gremium nach Art. 10 GG vertreten. g. Das Kontrollgremium soll auf Beschluss volle Akteneinsicht verlangen, unangekündigt Zugang zu den Diensten erlangen und jederzeit auch ohne Kenntnis der Behördenleitung oder des Ministeriums Mitarbeiter des Verfassungsschutzes einladen und befragen können. Die Landesregierung ist zur vollumfänglichen Unterrichtung verpflichtet.h. In den Sitzungen des Kontrollgremiums werden Protokolle gefertigt und die Verletzung von Unterrichtspflichten wird als Dienstvergehen beamtenrechtlich fixiert. i. Eine Absprache zwischen Diensten im Inland zu Lasten der parlamentarischen Kontrolle bzw. über die Nichtweitergabe von Informationen an ein parlamentarisches Kontrollgremium in den Ländern oder im Bund soll in Zukunft unzulässig sein. j. Die wechselseitige Kontrolle ist zu stärken. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll verpflichtet werden, jederzeit auf Verlangen des Kontrollgremiums des Landtags über Tätigkeiten in Baden-Württemberg zu berichten. Dies soll grundsätzlich durch den zu schaffenden Verbindungsbeamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewährleistet werden. Gleichzeitig wird der Behördenleiter des Landesamtes für Verfassungsschutz verpflichtet, auf Verlangen des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages dort zu berichten. III. Baden-Württemberg braucht eine aktive Rolle in der aktuellen Diskussion zur SicherheitsarchitekturDas Land Baden-Württemberg war in der Vergangenheit regelmäßig Vorreiter, wenn es darum ging, Sicherheit und Freiheit in eine Balance zu bringen. Wesentliche Impulse in der Innen- und Rechtspolitik gingen von Baden-Württemberg aus. Umso mehr war es schmerzlich, dass es zu zum Teil erheblichen Versäumnissen im Zusammenhang der Ermittlungen um das Nazi-Trio und des Mordes von Michele Kiesewetter kam und nach wie vor keine vollständige Aufklärung erfolgt ist. Baden-Württemberg hat als drittgrößtes Bundesland eine große Verantwortung zur Stärkung der Sicherheitsarchitektur und bei der Rückgewinnung von Vertrauen in den Rechtsstaat in Deutschland. Deshalb sind auch in Baden-Württemberg Strukturen zu schaffen, die eine Neuaufstellung in unserem Land, aber auch im Bund ermöglichen. Die Kontrolle der Dienste in Bund und Ländern schafft die Möglichkeit, rechtsstaatliche Abläufe für die Zukunft im Verfassungsschutzverbund besser zu gestalten; die Unterstützung von neuen Strukturen und Standards z.B. in der Kommunikation zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern braucht eine starke Stimme aus dem Südwesten. Die grün-rote Landesregierung hat allerdings noch keinerlei Initiativen gestartet, vielmehr wurde bisher nur sehr zurückhaltend bzw. ablehnend auf Vorschläge anderer Länder zur besseren Koordination reagiert. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Baden-Württemberg in der aktuellen Diskussion im Brem-serhäuschen sitzt und sich aufgrund von Ressortegoismen und Zuständigkeits-denken verweigert, dass notwendige Konsequenzen aus den systemischen Problemen, die durch die Aufdeckung des Nazi-Trios auftraten, gezogen werden.Für Baden-Württemberg ist es geradezu eine Verpflichtung, sich konstruktiv und mit eigenen Vorschlägen zur Stärkung der Sicherheitsarchitektur einzubringen und einiges davon auch in Baden-Württemberg selbst zu ändern.

Mittelvolumen muss vollständig für Familien erhalten bleiben – Zur Meldung, das Kabinett werde das Aus für das Landeserziehungsgeld beschließen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Nach den vollmundigen Versprechungen im Koalitionsvertrag folgt nun die Ernüchterung: Unter dem fadenscheinigen Argument, die Zahlungen könnten auf die Grundsicherung angerechnet werden, wird dem Förderbereich Familien ein zweistelliger Millionenbetrag entzogen. Wir Liberalen waren seit jeher kritisch gegenüber dem Landeserziehungsgeld. Wir wollten einen Umbau, bei dem die Gelder jedoch vollständig im Förderbereich Familien verbleiben. Ein erster Einstieg war mit dem Landesprogramm STÄRKE gemacht. Dort hätte man weiter ansetzen müssen, ebenso wie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und ein großes Problem ist der Wiedereinstieg von zumeist Frauen nach der Familienphase in das Arbeitsleben. Weiter hätte ich mir mehr Schub im Bereich der Qualifikation gewünscht, um Armut zu verhindern. So aber kassiert die Landesregierung auf dem Rücken der Familien zunächst 38 Millionen Euro ein, um nachher sich wieder für ein bereits angekündigtes 10 Millionen Euro umfassendes Programm ‚feiern‘ zu lassen.“

Vor Ort wird andere Sprache gesprochen als in Stuttgart – Zu der Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann Nachbesserungen beim Fluglärm-Staatsvertrag fordere, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die heutige Meldung von Ministerpräsident Kretschmann ist irreführend. Heute sagt er bei einem Besuch vor Ort, in der vorliegenden Form könne er dem Staatsvertrag nicht zustimmen. Noch am 11.09.2012 hat er in Stuttgart die Videobotschaft verkündet: ‚Nachgefragt bei Kretschmann: Fluglärmkompromiss ist ein akzeptables Ergebnis.‘ Die jetzige Wendung ist schon sehr befremdlich, vor allem, wenn man weiß, dass das grüne Verkehrsministerium an den Beratungen des Staatsvertrags beteiligt war. Das sieht schon alles etwas unredlich aus. Regieren heißt, Verantwortung zu übernehmen und nicht zu lavieren.“

Land soll konkrete Realisierung auf den Weg bringen – Ausbau hat auch Vorteil für Schienen-Personennahverkehr – Im Zusammenhang mit der Beratung seines Antrags „Bahnprojekt Stuttgart – Ulm: Gestaltung der Wendlinger Kurve (Drucksache 15/1668) sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Es freut mich, dass die Landesregierung sich grundsätzlich für den zweigleisigen Ausbau der Wendlinger Kurve ausspricht. Jetzt müssen seitens des Landes konkrete Gespräche folgen, in denen die konkrete Realisierung auf den Weg gebracht wird. Die Antragstrasse mit der eingleisigen Kreuzung wäre ein einmaliger Zwangspunkt im deutschen Hochgeschwindigkeits-Schienenverkehrsnetz. Ein zweigleisiger Ausbau wäre für die Raumschaft Reutlingen/Tübingen mit wesentlich besseren Wachstumsmöglichkeiten im Schienenpersonennahverkehr verbunden. In jedem Fall fordere ich die sogenannte Aufwärtskompatibilität. Hierdurch könnte zu einem späteren Zeitpunkt problemlos ein zweites Gleis eingebaut werden. Sofern die Finanzierung der zweigleisigen großen Wendlinger Kurve nicht von Anfang an möglich sein sollte, bietet die Aufwärtskompatibilität den Vorteil, dass die spätere Nachrüstung sowohl technisch als auch wirtschaftlich möglich wäre.“