Pressemitteilungen

Windkraftrad im Hintergrund mit Wald im vordergrund

Wir brauchen einen zukunftsfähigen Energiemix und Technologieoffenheit.


Zur Meldung des Umweltministeriums, dass Baden-Württemberg jedes Windrad brauche, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Frank Bonath:

„Grün-Schwarz opfert den Naturschutz und die Akzeptanz der Bevölkerung dem forcierten Ausbau der Windenergie, obwohl die Grenzen dieser Strategie offensichtlich sind. So müsse der Artenschutz entschärft werden, da er in den vergangenen Jahren Genehmigungsverfahren erschwert habe. Dabei weiß das Umweltministerium nicht einmal, wie viele artenschutzrechtlichen Ausnahmen für die Errichtung und den Betrieb von Windrädern in den vergangenen Jahren erlassen worden sind. Das bestätigte jüngst unser Antrag Drs. 17/391. Die Landesregierung muss außerdem endlich aufhören, das Vertrauen der Menschen im Land zu verspielen, indem sie in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, dass in der Windenergie die Zukunft der Energieversorgung in Baden-Württemberg liege. Windräder an Stellen, wo kein Wind weht, werden die künftigen Energieprobleme nicht in den Griff zu bekommen. Es ist nun einmal so, dass es in Deutschland windhöffigere Standorte gibt, als dies in Baden-Württemberg der Fall ist. Demnach sollte die Windenergie auch dort erzeugt werden.

Man darf den Klimaschutz nicht gegen den Naturschutz ausspielen. Wir brauchen einen zukunftsfähigen Energiemix und Technologieoffenheit. Die Klima- und Energiepolitik muss international gedacht werden. Sie muss auf naturwissenschaftliche Fakten sowie auf Innovationen und Wettbewerb setzen und sie muss die Menschen mitnehmen. Dafür muss die Energieversorgung sicher und bezahlbar bleiben.“

Feuerwehr verfügt nur in 12 von 44 Kreisen über geeignete Ausstattung


Wenn E-Fahrzeuge in Flammen aufgehen, dann sind diese Brände wesentlich schwerer zu löschen als bei normalen Fahrzeugen. Umso wichtiger ist es aus Sicht der FDP/DVP Fraktion, die Feuerwehren für diese Aufgabe zu schulen und entsprechend auszurüsten. „Die Antwort aus dem Innenministerium fällt ernüchternd aus. Insbesondere bei der Ausstattung der Feuerwehren hapert es noch“, stellt Nico Weinmann, Sprecher der FDP/DVP Fraktion für Bevölkerungsschutz, fest. Nach Auskunft des Innenministeriums verfügt von den 44 Land- und Stadtkreisen die Feuerwehr in gerade einmal zwölf Kreisen über speziell für Brände von E-Fahrzeugen geeignete Löschbehälter, Löschlanzen oder Löschdecken. „Dass Großstädte wie Stuttgart, Heilbronn oder Karlsruhe über keinerlei spezielle Ausstattung verfügen, obwohl die Dichte von E-Fahrzeugen dort besonders hoch ist, ist problematisch. In Großstädten kann in Einzelfällen zwar auch auf die Werksfeuerwehren zurückgegriffen werden. Angesichts der steigenden Zahl von Elektroautos darf das aber nicht zum Regelfall werden. Das Land muss die Zuwendungen für die Feuerwehr an dieser Stelle dringend anpassen, um für eine bessere Ausstattung der Feuerwehren zu sorgen. Es besteht eine Diskrepanz zwischen der massiven Förderung der E-Mobilität einerseits und der Zurückhaltung bei der Gefahrenabwehr andererseits.“

Wie oft es zu Bränden von E-Fahrzeugen kommt, weiß das Innenministerium nicht, denn eine statistische Erfassung finde nicht statt. „Die Behauptung des Innenministeriums, bei Bränden von E-Fahrzeugen handele es sich um ‚wenige Einzelfälle‘ wird daher auch nicht durch Fakten gestützt, sondern ist reines Wunschdenken“, konstatiert Friedrich Haag, Mitglied des Verkehrsausschusses. Die absoluten Zahlen zu Bränden von Elektroautos seien aber ohnehin nur bedingt aussagekräftig. „Die Zahl der Brände muss in Relation zur Gesamtzahl von E-Autos gesetzt werden. Wenn es in Zukunft mehr E-Autos geben wird, wird es auch zwangsläufig öfter zu Bränden kommen.“ Offene Fragen sieht Haag auch beim Umweltschutz. „Das Innenministerium bestätigt, dass das Löschwasser ‚stark kontaminiert‘ sein kann.“ Eine ‚umweltgerechte Entsorgung‘ sei zugleich ‚nicht immer gewährleistet‘. „Die Landesregierung darf beim Umweltschutz keine Abstriche machen, nur, weil der Verursacher der Probleme die vermeintlich saubere E-Mobilität ist.“

Antrag Nr. 407

Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss marktgetrieben erfolgen


Zur Meldung, dass Baden-Württemberg im Ländervergleich beim Ausbau von Windrädern im ersten Halbjahr auf Rang fünf liegt, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Frank Bonath:

„Die Landesregierung plant den Ausbau der Windkraft ins Blaue hinein. Das bestätigt auch die ganz aktuelle Antwort auf unseren Antrag (Drs. 17/391): So weiß sie bis heute nicht, welches Potenzial tatsächlich im Staatswald und auf landeseigenen Flächen besteht, trotzdem schreibt sie sich den forcierten Ausbau der Windenergie auf diesen Flächen in ihr Klimaschutzgesetz. Sie kündigt an, dass der Artenschutz entschärft werden müsse, denn wegen diesem habe der Ausbau der Windkraft in den vergangenen Jahren gestockt. In der Stellungnahme zu unserem Antrag muss das Umweltministerium aber zugeben, dass es nicht einmal weiß, wie viele artenschutzrechtlichen Ausnahmen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen im Staatswald und auf landeseigenen Flächen in den vergangenen Jahren erlassen worden sind. Bevor die Landesregierung eine Schwächung des Artenschutzes fordert, sollte sie sich Gedanken machen, wie sinnvoll ihr Unterfangen tatsächlich ist. Dass sie in den vergangenen Jahren so gut wie nichts für den Ausbau der Windenergie unternommen hat und es bis heute gerade einmal 750 Windkraftanlagen in Baden-Württemberg gibt, spricht Bände dafür, dass die Windkraft in Baden-Württemberg eben nicht die effizienteste Maßnahme ist, um den Ausbau der Erneuerbaren voranzubringen. Die geringe Windhöffigkeit macht Windkraft hierzulande weniger wirtschaftlich.

Wir brauchen eine Energiepolitik, die naturwissenschaftlich fundiert ist und die auf Innovation, Wettbewerb sowie hohe gesellschaftliche Akzeptanz setzt. Dabei muss der Ausbau der erneuerbaren Energien marktgetrieben erfolgen. Wenn Grün-Schwarz es ernst meint mit der Energiewende, dann sollte diese Koalition auf realistische Maßnahmen setzen, anstatt weiterhin Klimaschutz nach dem Prinzip Hoffnung zu betreiben.“

Auch der Ausbau der Photovoltaik darf nicht planwirtschaftlich festgelegt werden.


Zur Meldung, dass laut Forstminister Hauk die Energiewende mit dem einseitigen Ausbau der Windkraft nicht zu schaffen sei und der Schwerpunkt auf der Photovoltaik liegen müsse, sagt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Frank Bonath:

„Dass Minister Hauk erkannt hat, dass wir die Energiewende durch die einseitige Fokussierung auf den Ausbau der Windkraft im Land nicht meistern werden, begrüße ich. Doch auch der Ausbau der Photovoltaik darf nicht planwirtschaftlich festgelegt werden. Unternehmer und Häuslebauer wissen selbst am besten, wann eine Photovoltaikanlage rentabel ist und wann nicht. Sie reagieren auf marktwirtschaftliche Anreize. Außerdem kann heute niemand wissen, welche Erzeugungsart wann und in welchem Umfang zugebaut werden muss. Unerlässlich ist vor allem der Ausbau von Energiespeichern, um die Netzstabilität zu sichern. Außerdem müssen wir Wasserstoff viel stärker als zweite Säule des künftigen Energiesystems neben Strom aufbauen und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft schnellstmöglich vorantreiben.“

Der klimaschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais fügt dem hinzu:

„Windkraft wird andernorts wirtschaftlicher produziert als im Staatswald. Wenn in den Ausschreibungen Windkraftanlagen im Norden gewinnen, sollte man auch vorrangig dort Windräder bauen. Baden-Württemberg hat ein erhebliches Potenzial an Holzenergie. Sie kann grundlastfähig genutzt werden, wenn Sonne und Wind nicht verfügbar sind, ist dezentral verfügbar und sorgt für Wertschöpfung im ländlichen Raum. Anstatt immer mehr Waldflächen unter Prozessschutz zu stellen, muss außerdem die nachhaltige Produktion von qualitativ hochwertigem Holz sichergestellt, die ‚Langlebigkeit‘ von Holzprodukten gesteigert und deren Kaskadennutzung gefördert werden. Erfolgreicher Klimaschutz beschränkt sich nicht auf eine Technologie. Es sind vielfältige Lösungen gefragt, die zu den geringstmöglichen volkswirtschaftlichen Kosten führen.“

Für eine erfolgreiche Energiewende müssen wir marktwirtschaftliche Instrumente nutzen.


Zu Berichten aus Medien und dem Umweltministerium, wonach der Fördertopf des Landes für das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ nach wenigen Wochen bereits ausgeschöpft sei, sagt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Frank Bonath:

„Grün-Schwarz forciert die Wind- und Solarenergie im Land und lässt sie dann ohne Infrastruktur für deren Speicherung ins Leere laufen. Bereits drei Monate nach der Landtagswahl zeigt sich, dass immer neue Fördertatbestände und die dirigistischen und planwirtschaftlichen Maßnahmen der Landesregierung, mit denen sie die Energiewende voranbringen will, nicht aufgehen. Für eine erfolgreiche Energiewende müssen wir marktwirtschaftliche Instrumente nutzen und echte Anreize setzen. Mit den leeren Versprechungen zur Förderung von Photovoltaik-Batteriespeichern verspielt die Landesregierung zudem das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Zahlreiche Investitionswillige, die sich wegen des erhofften Zuschusses für einen Energiespeicher entschieden und ihren Antrag eingereicht haben, lässt Umweltministerin Thekla Walker nun im Regen stehen.

Wir fordern seit Jahren, dass viel mehr in den Aufbau von Energiespeichern investiert werden muss. Nur, wenn wir erneuerbare Energien speichern, können wir die Netzstabilität sichern. Deshalb müssen auch die staatlichen Rahmenbedingungen für Stromspeicher entschlackt und digitalisiert werden. Energiespeicher müssen neben Produzenten, Netzen und Verbraucherinnen sowie Verbrauchern als eine weitere eigenständige Säule des Energiesystems gewertet und ihr wirtschaftlicher Betrieb ermöglicht werden.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Vorstellung des grün-schwarzen Koalitionsvertrags

Konflikte und Finanzierungen wurden vertagt

Zur heutigen Vorstellung des zukünftigen grün-schwarzen Koalitionsvertrags für die Legislaturperiode bis 2026 sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit dem schönen Etikett des Aufbruchs in die Zukunft haben Gründe und CDU auch die absehbaren Konflikte in die Zukunft vertagt. Die wesentlichen Projekte wurden alle unter Finanzierungsvorbehalt gestellt, es wurden gewissermaßen Preisschilder ohne Ziffer draufgeklebt: Niemand weiß, was kommt und was nicht. Für die Bürgerinnen und Bürger werden die kommenden Jahre aber auf jeden Fall teuer: Sie dürfen Vorhaben der Regierung aus der eigenen Tasche finanzieren, etwa bei der Solarpflicht im Bereich ihrer Häuser und Wohnungen oder durch Nahverkehrsabgaben für Autofahrer.

Die Förderung innovativer Projekte und technologieoffener Antworten auf die Frage, was die Antriebstechniken der Zukunft sind, ist aus unserer Sicht natürlich zu begrüßen. Mangels konkreter Finanzierungszusagen ist aber auch das substanzlos.

Besonders absonderlich in Zeiten knapper Kassen ist die Gründung eines neuen Ministeriums, das letztlich nur der Wahrung des Geschlechterproporzes der CDU am Kabinettstisch dient. So funktioniert Genderpolitik bei der CDU: Drei Männer in drei klassischen Ressorts und zwei Frauen als Ministerinnen ohne Geschäftsbereich. Mit dem Verlust für Bauen und Wohnen als wichtige Zuständigkeit wird das Wirtschaftsministerium überflüssig. Das Gegenteil wäre richtig gewesen für den starken Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg: Es müsste zusätzlich mit weiteren Kompetenzen zu Verkehr und Infrastruktur aufgewertet werden. Das Verkehrsministerium könnte man dann einsparen. Auch die Verdoppelung der Staatssekretärsposten im Kultusministerium dient lediglich der Versorgung weiterer Parteigänger.

Wenigstens einer hat jetzt allerdings die Rolle seines Lebens endgültig gefunden: Herr Strobl hat sich als Kretschmanns Erfüllungsgehilfe vollständig gefügt.“

Daniel Karrais

In Sachen Klimaschutz braucht es realistische Maßnahmen anstatt Symbolpolitik.

Zum angekündigten Sofortprogramm zum Klimaschutz von Grünen und CDU sagt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:
„Das im Sofortprogramm angekündigte Ziel, bis 2026 insgesamt 1.000 neue Windkraftanlagen auf Flächen des Landes und im Staatswald zu errichten, ist Utopie in höchster Vollendung. Bis heute sind landesweit gerade einmal 726 Anlagen in Betrieb, davon drehen sich nur 85 Räder im Staatswald. Widersprüchliche arten- und naturschutzrechtliche Regelungen sowie unverhältnismäßige Genehmigungsverfahren machten den Ausbau der Windkraft in den letzten Jahren nahezu unmöglich. Wir brauchen schlanke Genehmigungsverfahren sowie Planungssicherheit für die Betreiber.
Nicht das Land mit den meisten Anlagen ist der beste Klimaschützer, sondern das mit den effizientesten. Die geringe Windhöffigkeit macht Windkraft in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern weniger wirtschaftlich. Mit den hohen EEG-Summen, die nun in den geplanten Ausbau fließen werden, könnte man sinnvoller in Photovoltaik und Speicheranlagen investieren. Dies wurde aber viel zu lange Zeit vernachlässigt. Bayern mit ähnlicher Struktur ist hier deutlich weiter. Wir müssen in den Aufbau von Energiespeichern investieren, um erneuerbare Energien zu speichern und die Netzstabilität zu verbessern. Wir müssen viel mehr Anreize für klimafreundliches Handeln schaffen. Das Auswahlverfahren des Marktes muss die Leitplanken setzen. In Sachen Energiewende und Klimaschutz braucht es realistische Maßnahmen anstatt Symbolpolitik.“

Zur heutigen Veröffentlichung des neuen Windatlasses Baden-Württemberg erklärte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:  

„Es war ja schon seit Wochen bekannt, dass Umweltminister Untersteller den neuen Windatlas fertig in der Schublade liegen hatte und mit dessen Veröffentlichung lieber bis nach der Kommunalwahl warten wollte. Diese Informationspolitik ist zutiefst unaufrichtig. Insgesamt wirkt es auch engstirnig und verbohrt, dass Grün-Schwarz – trotz der wenigen Zuschläge für baden-württembergische Windenergievorhaben – bei den vorigen Ausschreibungsrunden seine Energiewendepläne weiter derart auf die Windenergie verengt. Ich würde mir wünschen, Minister Untersteller würde genauso viel Einsatz bei Projekten zur Energieeffizienz oder zur Freiflächen-Photovoltaik zeigen.“

Zur Ankündigung des Umweltministers, den am 9. Mai 2019 auslaufenden Windenergie-Erlass auslaufen zu lassen und durch ein Informationsangebot im Internet zu setzen, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die Erläuterung von Minister Untersteller, einen ministeriellen Erlass aus dem Jahr 2012 nunmehr durch ein Online-Portal zu ersetzen, weil es technisch leichter sei Websites zu aktualisieren als Erlässe zu novellieren, hat eine unfreiwillig komische Note. Weniger lustig finde ich allerdings, dass Herr Untersteller mit seinen rückblickenden Erläuterungen über die rechtliche Unverbindlichkeit des Erlasses gewissermaßen einräumt, die Öffentlichkeit ein Stück weit getäuscht bzw. falsche Erwartungen geweckt zu haben.“ Denn wer in einem ministeriellen Erlass das Ziel ausgebe, bis 2020 zehn Prozent der Bruttostromerzeugung aus Windenergie zu bestreiten, oder als „Richtwert“ für die Wirtschaftlichkeit eines Standortes 60 Prozent des Referenzertragswertes einer Anlage angebe, der gaukele der Öffentlichkeit von Investoren bis zu Windenergie-Kritikern eine Regelungs- und Gestaltungskompetenz vor, welche weder die Landesregierung selbst noch der Landesgesetzgeber jemals gehabt habe, kommentierte Glück.

In der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 18. Februar 2019 heißt es dazu vielsagend: „Als rein verwaltungsinternes Instrument habe der Erlass ohnehin keine eigenständige rechtliche Außenwirkung entfalten können. ‚Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich unverändert weiter‘, betonte Untersteller.“ Damit stelle der Minister öffentlich klar, dass der Windenergie-Erlass materiell nie etwas geregelt habe. Eine reine Stoffsammlung an Informationen, Erläuterungen und unverbindlichen Empfehlungen zu geltendem Immissionsschutz-, Artenschutz- und Planungsrecht sei auf einer Website tatsächlich besser aufgehoben, sagte Glück. Nur hätte man dies auch vor sieben Jahren schon wissen und öffentlich so kommunizieren können.

Glück forderte abermals, im Landesplanungsgesetz zur Möglichkeit von regionalplanerischen Windenergie-Ausschlussgebieten zurückzukehren, für die Zeit nach dem Windenergie-Erlass endlich die Regelungen des Landesentwicklungsplans für die Windenergie fortzuschreiben und in den Bundesrat eine Initiative einzubringen, um die frühere Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches zur Ermöglichung landesgesetzlicher Mindestabstände zur Wohnbebauung zu reaktivieren.

Vor dem Hintergrund, dass die grün-schwarze Landesregierung derzeit nach eigenen Angaben eine Überarbeitung des Windenergie-Erlasses prüft (siehe dazu Drucksache 16/4854), hat der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, in einer Aktuellen Debatte gefordert, die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2012 auslaufen zu lassen.

„In seiner geltenden Fassung wird der Windenergie-Erlass am 9. Mai 2019 außer Kraft treten. Die sauberste Lösung wäre, im Landesplanungsgesetz wieder zur Möglichkeit von regionalplanerischen Windenergie-Ausschlussgebieten zurückzukehren und dann endlich den Landesentwicklungsplan fortzuschreiben anstatt die Geltung des von Anfang an unausgegorenen Windenergie-Erlasses abermals zu verlängern“, erklärte Glück.

Im Landesentwicklungsplan würden die Freien Demokraten gerne zweierlei festschreiben. Erstens solle der planerische Vorsorgeabstand zu Wohnbebauungen von den 700 Metern, die derzeit der Windenergie-Erlass vorsieht, auf künftig 1.500 Meter erhöht werden. „Diesen Vorsorgeabstand haben wir im FDP-Landtagswahlprogramm angepeilt und auch die FDP Nordrhein-Westfalen setzt dies in der schwarz-gelben Landesregierung bei der Novellierung des dortigen Landesentwicklungsplans zurzeit durch. Wir täten angesichts der stetig steigenden Anlagenhöhen gut daran, dieser Linie zu folgen“, findet Glück. Zwar sei ein planerischer Vorsorgeabstand kein gleichwertiger Ersatz für eine rechtsverbindliche, landesgesetzliche Abstandsregelung, wie sie der Freistaat Bayern auf Grundlage der bis Ende 2015 befristeten Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches umgesetzt habe („10-Höhen-Regelung“), eine Wiederbelebung dieser ausgelaufenen Regelung im Bundesrecht sei aber derzeit mehrheitstechnisch unwahrscheinlich, erläuterte Glück.

Zweitens müssten in den baden-württembergischen Landesentwicklungsplan harte Windenergie-Ausschlusskriterien eingefügt werden und es dementsprechend im Landesplanungsgesetz den Regionalverbänden wieder ermöglicht werden, Windenergie-Ausschlussgebiete festzusetzen. „Die FDP Rheinland-Pfalz hat es sogar in der Ampel-Koalition durchsetzen können, dass der gesamte Naturpark Pfälzerwald, die UNESCO-Welterbegebiete und stark schützenswerte Waldgebiete laut Landesentwicklungsprogramm für Windräder tabu sind. Auf diese Weise könnten wir auch sensible Waldökosysteme im Ländle wirksam schützen, welche stark ins Visier von Windenergie-Projektierern gerückt sind“, erläutert Glück. Er erwarte, dass auch die CDU Baden-Württemberg nach ihrem „vollmundigen Landtagswahlkampf“ in Baden-Württemberg im Jahr 2016 nun endlich liefere und die ideologische Energiepolitik der Grünen in die Schranken weise. „Die CDU ist innerhalb der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg weitaus stärker als die FDP innerhalb des Dreierbündnisses in Rheinland-Pfalz. Und trotzdem hat es die CDU hierzulande geschafft, energiepolitisch noch weniger bis gar nichts zu erreichen“, kritisierte Glück. Es sei an der Zeit, dieses Trauerspiel zu beenden.

Der liberale Energiepolitiker sprach sich abermals für eine „Energiewende der Stärken“ aus. „Es hilft doch nichts, alle harten Wettbewerbsnachteile der baden-württembergischen Windenergiestandorte ­– von den mäßigen Windverhältnissen bis hin zur schwierigen Topographie des Landes ­– einfach als Investitionsnebenkosten abzutun, wie Minister Untersteller es tut, und dann beim Bund um Regionalquoten für die Windenergie-Förderung zu betteln“, kritisierte Glück. Trotz aller Bemühungen seit 2011 habe die grün-geführte Landesregierung ihr Ziel, bis 2020 mindestens 10 Prozent der Bruttostromerzeugung auf Windenergie umzustellen, mit derzeit etwa 3,4 Prozent schon jetzt krachend verfehlt. Tatsache sei, dass Baden-Württemberg bessere Potenziale in die Energiewende einbringen könne als hoch subventionierte Schwachwindanlagen. Bei der Energieeffizienz im Wärmesektor oder in der mittelständischen Produktion, bei der Entwicklung synthetischer Kraftstoffe oder auch bei Innovation und Speicherforschung habe Baden-Württemberg größere Chancen, sagte Glück.

Zur gemeinsamen Stellungnahme von NABU Baden-Württemberg, BUND Baden-Württemberg und dem Landesnaturschutzverband zur uneinheitlichen und unzureichenden Genehmigungspraxis für Windenergievorhaben erklärte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück:

„Was ich durchaus lobend anerkenne, ist, dass der NABU Baden-Württemberg unter dem neuen Landesvorsitzenden Johannes Enssle endlich wieder den Naturschutz in den Fokus rückt, anstatt der ideologischen Energiepolitik von Minister Untersteller das Wort zu reden. Die Analyse der drei Verbände über die mangelnde Qualität und Aussagekraft der artenschutzfachlichen Gutachten teile ich ebenfalls in weiten Teilen. Allerdings ist die Schlussfolgerung falsch. Die Genehmigungsbehörden brauchen keineswegs zusätzliche Personalstellen, sondern mehr Rechtsklarheit bei der konkreten Anwendung der Vorgaben aus dem Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat hierzu im Februar 2017 lediglich eine schwammige und unverbindliche Handreichung für die Behörden herausgegeben. Was es in diesem Zusammenhang endlich braucht, ist ein rechtsverbindlicher Erlass des Ministeriums, der die im Gesetz selbst unterbestimmten Begriffe und Regelungen präzisiert und den Behörden schnelle sowie sichere Entscheidungen ermöglicht. Es wäre paradox, wenn sich das Ministerium als Belohnung für ungenaue Arbeit auch noch mehr Stellen genehmigen dürfte.“

Zur Meldung der Bundesnetzagentur, dass bei der ersten Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land kein einziges Gebot aus Baden-Württemberg zum Zug gekommen ist und von insgesamt 70 Zuschlägen 63 nach Norddeutschland gingen, erklärte die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Das Ergebnis zeigt, dass Baden-Württemberg im Wettbewerb der Regionen mit Abstand am uninteressantesten für die Windenergie ist. Die Herren Kretschmann und Untersteller müssen ihr ideologisches Ziel, bis 2020 zehn Prozent der Bruttostromerzeugung aus heimischer Windenergie bereitzustellen, nun wohl endgültig begraben und vernünftige Alternativen für eine verlässliche Stromversorgung des Wirtschaftsmotors Baden-Württemberg vorlegen.“

Zwar sei für das laufende Jahr bereits die Ausbaugrenze für das sogenannte Netzausbaugebiet in Teilen Norddeutschlands überschritten und zwei weitere Ausschreibungsrunden folgten noch bis Jahresende, so Reich-Gutjahr: „Es bleibt aber angesichts der klaren Ergebnisses dabei: Windräder in Baden-Württemberg sind so sinnvoll wie Ananasanbau auf Grönland.“

Zu der Meldung, wonach es laut Umweltminister Untersteller bei Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten nicht geben wird, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hier sieht man wieder, dass die CDU bei den Koalitionsverhandlungen über den Tisch gezogen wurde. Die aktuelle Abstandsregel zu Wohngebieten von 700 Metern war bei den Verhandlungen zwischen Grünen und CDU umstritten. Nun lässt Minister Untersteller verlauten, dass es bei den 700 Metern bleibt und nicht einmal auf 1000 Meter erhöht wird.

Es ändert sich offensichtlich nichts an dieser blödsinnigen Politik, im windärmsten Bundesland stur auf den Ausbau der Windkraft zu setzen.“

Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück hat die Aussagen der Wahlprogramme von CDU und AfD zur Windkraft kritisiert. „Es grenzt schon an Wählertäuschung, wenn man in Wahlprogrammen gesetzliche Abstandsregelungen verspricht, die landesrechtlich überhaupt nicht umsetzbar sind“, sagte Glück.

Die CDU verspricht in ihrem Programm zur Landtagswahl: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Abstandsflächen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauungen wieder durch Landesgesetz festgelegt werden können und auf diesem Weg einen Mindestabstand von 1.000 Metern einführen.“ Die rechtspopulistische AfD verspricht in ihrem Wahlprogramm sogar, sie wolle “sicherstellen”, dass der gesetzliche Mindestabstand zwischen Wohnbebauungen und Windkraftanlagen künftig das Zehnfache der Anlagenhöhe beträgt. Glück bezeichnete diese Forderungen in Landtagswahlprogrammen als „hanebüchen“. „Die CDU selbst war es doch, die 2014 im Deutschen Bundestag gemeinsam mit CSU und SPD die entsprechende Öffnungsklausel für landesgesetzliche Mindestabstände in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches bis 31. Dezember 2015 befristet hat. Erst hat sie also eine landesrechtliche Lösung für Baden-Württemberg im Wahljahr 2016 gesetzlich unmöglich gemacht, um jetzt genau mit dieser Forderung Wahlkampf zu betreiben – wohlwissend, dass sie dieses Versprechen jetzt nicht mehr wird einlösen können“, kritisierte Glück.

Glück erklärte, die Freien Demokraten hätten ihre Aussagen zur Windkraft im Landtagswahlprogramm bewusst auf landesrechtlich tatsächlich umsetzbare Schritte beschränkt. „Wir versprechen keine rechtlich unmöglichen gesetzlichen Mindestabstände, sondern wir wollen die planerischen Vorsorgeabstände im Windenergieerlass Baden-Württemberg auf einheitlich 1500 Meter erhöhen, sowohl mit Blick auf die Wohnbebauung (derzeit 700 m) als auch mit Blick auf Brutstätten von Greifvögeln (derzeit 1000 m)“, erklärte der FDP-Abgeordnete. Die sogenannten „planerischen Vorsorgeabstände“ sind planungsrechtliche Abstandsempfehlungen des Landes an die regionalen bzw. kommunalen Planungsträger. Kommunen und Regionalverbände können zwar theoretisch auch von diesen Vorsorgeabständen abweichen, müssen dies dann aber mit Blick auf Immissionsschutz und Artenschutz ausführlich rechtfertigen, was eine hohe Hürde darstellt. „Daneben wollen wir im Landesplanungsrecht wieder regionalplanerische Windkraft-Ausschlussgebiete ermöglichen und das Geschäft des Landesbetriebs ForstBW mit der Verpachtung immer neuer Staatswaldflächen an Windkraftprojektierer stoppen,“ sagte Glück. Damit mache die FDP den Bürgerinnen und Bürgern ein realistisches und auch tatsächlich umsetzbares Angebot und betreibe keine „unanständige Bauernfängerei“, stellte der Freie Demokrat klar.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt zur Meldung, wonach Umweltminister Franz Untersteller von einem kräftigen Wachstum der Windenergie in Baden-Württemberg ausgeht:

„Es ist hochgradig unseriös von Umweltminister Untersteller, aus angeblichen Genehmigungen für neue Windräder schon heute einen höheren Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung vorherzusagen und diese Prognose mit den tatsächlichen Zahlen zu vermischen. Mit einem Anteil von nur etwa einem Prozent an der Bruttostromerzeugung und extremen witterungsbedingten Leistungsschwankungen ist die Windenergie im windschwachen Südwesten weit davon entfernt, einen nennenswerten Beitrag zur Energiewende darzustellen. Baden-Württemberg braucht einen sichere Energieversorgung und keinen Zufallsstrom.“

Zur Meldung, wonach Umweltminister Untersteller angesichts von 62 im Jahr 2014 neu genehmigten Windkraftanlagen „ordentlich Rückenwind“ für die Windkraft in Baden-Württemberg sieht, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„62 Genehmigungen sind noch keine 62 neu gebauten Anlagen. Ob die Windräder trotz Rotmilan, Flugsicherheit und anderen Eventualitäten überhaupt gebaut werden, steht in den Sternen. Nachdem im vergangenen Jahr wohl nur sieben Windräder neu gebaut wurden und gleichzeitig auch einige alte Windräder abgebaut wurden, ist offensichtlich, dass die Energiewende in Baden-Württemberg mit der Windkraft nicht zu bewerkstelligen ist. Grün-Rot sollte sich von diesen Luftschlössern verabschieden und stattdessen auf Energieeffizienz und Netzausbau setzen.“

Zur Meldung „CDU: Grün-Rot scheitert mit Versprechen zum Windkraft-Ausbau“ und zur Meldung der Deutschen Wind Guard, dass Baden-Württemberg beim Ausbau der Windenergie an Land im Jahr 2013 mit nur 11 neuen Anlagen im Ländervergleich Platz 13 belegt habe, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist ein Armutszeugnis und ein Offenbarungseid, dass Baden-Württemberg beim Zubau der Windenergie jetzt noch hinter dem Saarland rangiert und die rote Laterne unter den Flächenländern trägt. Gemessen an den Ankündigungen im grün-roten Koalitionsvertrag muss sich die Regierung Kretschmann den Vorwurf des energiepolitischen Totalversagens gefallen lassen.“ Mit Blick auf die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Deckelung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien räche sich jetzt, dass Grün-Rot einseitig auf die Windkraft gesetzt und andere Potenziale vernachlässigt habe, so Rülke weiter. Wenn bei den Verhandlungen mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel keine entscheidenden Änderungen mehr an der geplanten EEG-Reform erzielt würden, müsse sich Grün-Rot endgültig von seinen ehrgeizigen Ausbauzielen verabschieden.

Anders als die CDU-Landtagsfraktion übte Rülke Kritik an Gabriels Eckpunktepapier: „Wir als FDP haben uns zwar auch für die Einführung eines atmenden Deckels bei der Förderung der Windenergie ausgesprochen, dabei aber stets die Notwendigkeit eines ausreichenden Vertrauensschutzes für laufende Investitionsprojekte betont. Von der Planung über die Genehmigung bis hin zur Lieferung von Windkraftanlagen brauchen Investoren einen sehr langen Atem. Es ist daher schlicht ein Unding, wenn Sigmar Gabriel und die schwarz-rote Koalition nun durchpeitschen, dass hinsichtlich der Förderung der Investitionsschutz nur noch für Anlagen gewahrt bleiben soll, die bis zum 22. Januar 2014 immissionsschutzrechtlich genehmigt worden sind. Dieser willkürliche Stichtag kommt zu kurzfristig und vernichtet auf Investorenseite wichtiges Vertrauen in die Energiewende.“